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Vollständige Version anzeigen : Was ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?



Bolle
30.11.2021, 12:19
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop

nurmalso2.0
30.11.2021, 12:29
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop


Was von Außenstehenden von Außen nicht eingesehen werden kann, geht den Staat einen Scheiß an. In dem Fall hier hatte er ein HK am Fenster hängen, ist also strafwürdig, hätte er eigentlich wissen müssen. Das HK im Fußboden definitiv nicht.

autochthon
30.11.2021, 12:30
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop

ich denke der Artikel lässt keine Fragen mehr offen.

Süßer
30.11.2021, 12:31
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/chemnitz-stollberg/waffenfund-hakenkreuz-schwibbogen-100.html) waren die Polizisten im Rahmen von Ermittlungen in einer anderen Sache auf den Mann aufmerksam geworden.

Was das wohl war, vielleicht Kontaktverfolgung durch die Bundeswehr?

Empirist
30.11.2021, 12:35
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop



In dem Fall doch sehr eindeutig, die Einarbeitung verbotener Symbole in Fußboden und Wand....

Bolle
30.11.2021, 12:40
Was von Außenstehenden von Außen nicht eingesehen werden kann, geht den Staat einen Scheiß an. In dem Fall hier hatte er ein HK am Fenster hängen, ist also strafwürdig, hätte er eigentlich wissen müssen. Das HK im Fußboden definitiv nicht.

Ja klar Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB! Das mit dem Schwibbogen ist klar. Doch ist das "strafbare Zimmergestaltung"? Oder "Fensterdeko" die gegen den § 86a verstößt? Dumm ist es in jedem Fall.
Ich hab mich aber an dem für mich neuen Begriff der "strafbaren Zimmergestaltung" gestoßen! Gibt es das tatsächlich?

Bolle
30.11.2021, 12:42
ich denke der Artikel lässt keine Fragen mehr offen.


In dem Fall doch sehr eindeutig, die Einarbeitung verbotener Symbole in Fußboden und Wand....

So eindeutig ist es aber nicht!

Empirist
30.11.2021, 12:43
So eindeutig ist es aber nicht!


Was ist daran deiner Meinung nach nicht eindeutig?

autochthon
30.11.2021, 12:44
So eindeutig ist es aber nicht!

Willst du mich verarschen?

Bolle
30.11.2021, 12:45
Was ist daran deiner Meinung nach nicht eindeutig?

Die Zimmergestaltung, so sie nicht öffentlich einsehbar ist! Das mit dem Schwibbogen im Fenster ist öffentlich und somit strafbar! Aber ist das eine Zimmergestaltung oder lediglich eine Fensterdeko?

Bruddler
30.11.2021, 12:46
Ja klar Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB! Das mit dem Schwibbogen ist klar. Doch ist das "strafbare Zimmergestaltung"? Oder "Fensterdeko" die gegen den § 86a verstößt? Dumm ist es in jedem Fall.
Ich hab mich aber an dem für mich neuen Begriff der "strafbaren Zimmergestaltung" gestoßen! Gibt es das tatsächlich?

Eine "strafbare Zimmergestaltung" wäre bspw; wenn Du in Deinem Zimmer ein Kruzifix aufhängst, und anschl. ein Musel zu Besuch kommt.

Bolle
30.11.2021, 12:46
Willst du mich verarschen?

Hättest du wohl gern?

Doppelstern
30.11.2021, 12:47
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop


Die werden den wahrscheinlich wegen den Schuss und Kriegswaffen, sowie des verbotenen Symbols am Fensterkreuz dran kriegen. Das Hakenkreuz im Teppich wird dabei keine Rolle spielen.

Neben der Spur
30.11.2021, 12:48
Der Zeitungsbericht benutzt nicht irgendwas
mit "Zimmergestaltung".

§86 im Wortlaut bezieht sich auf Öffentliche Zurschaustellung und Öffentliche? Verbreitung.

Tapeten, Fußböden wären in Ordnung,
im Extremfall nur dann, wenn absolut niemand
Anderes Zugang zu diesem Bernsteinzimmer haben kann
(Tresor-Raum).

Am Fenster ist in der Regel öffentlich,
es sei denn im Fenster zum Blickdicht Umzäunten Hinterhof.

Deswegen "Ermittelt die Polizei".
Wahrscheinlich war es zum Hinterhof.
Aber die Polizei war darüber gestolpert.

Immer diese Prepper-Horter.
Wenn sie Action haben wollen,
sollen sie loslegen, und nicht auf
Skt. Nimmerlein warten, und dann
als Dumme Jungen darstehen, wenn
die 4. Gewalt ihren Unfug verkündet.

Bakunin
30.11.2021, 12:54
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop

Die Ermittlungen und wahrscheinlich dann auch die Anklage der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf zwei Bereiche:

"Gegen den Erzgebirgler wird nun wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt." (Teilzitat aus dem Welt-Artikel)

Eine "Zimmergestaltung" ist immer dann strafbar, wenn Kriegswaffen dort gelagert werden.
Wobei der Begriff "Zimmergestaltung" kein Rechtsbegriff ist , sondern eine recht schwachsinnige Wortschöpfung der Presse oder der hausdurchsuchenden Polizeibeamten. Eine Lagerung ist keine Gestaltungsabsicht. Wenn dort beispielsweise Rauschgift in großen Mengen zwischengelagert wird, dann sicherlich nicht zu Gestaltungszwecken.

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen innerhalb seiner eigenen 4 Wände ist nicht strafbar.
Das "Schmücken" seines Fensters mit einen Hakenkreuz ist hingegen sehr wohl strafbar, weil es nicht in den eigenen 4 Wänden bleibt und öffentlich einsehbar ist.

Mir ist ein Fall bekannt, wo Neonazis mit dem Horst-Wessel-Lied bei offenen Fenster ihre ganze Umgebung provokativ und extrem laut gestellt beschallten und es dadurch öffentlich machten. Die Täter wurden verurteilt

Sich diesen braunen und verbotenen Dreck innerhalb seiner eigenen 4 Wände und in Zimmerlautstärke anzuhören ist nicht verboten.

autochthon
30.11.2021, 12:54
Hättest du wohl gern?

Was ist los mit dir????

Was ist so uneindeutig???????

Flüchtling
30.11.2021, 12:55
[...]
Ich hab mich aber an dem für mich neuen Begriff der "strafbaren Zimmergestaltung" gestoßen! Gibt es das tatsächlich?
:sonicht:
Ab an die Straf-Bar mit Dir!
:drinks::drinks::drinks:

Bolle
30.11.2021, 12:56
Die Ermittlungen und wahrscheinlich dann auch die Anklage der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf zwei Bereiche:

"Gegen den Erzgebirgler wird nun wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt." (Teilzitat aus dem Welt-Artikel)

Eine "Zimmergestaltung" ist immer dann strafbar, wenn Kriegswaffen dort gelagert werden.
Wobei der Begriff "Zimmergestaltung" kein Rechtsbegriff ist , sondern eine recht schwachsinnige Wortschöpfung der Presse oder der hausdurchsuchenden Polizeibeamten. Eine Lagerung ist keine Gestaltungsabsicht. Wenn dort Rauschgift in großen Mengen zwischengelagert wird, dann sicherlich nicht zu Gestaltungszwecken.

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen innerhalb seiner eigenen 4 Wände ist nicht strafbar.
Das "Schmücken" seines Fensters mit einen Hakenkreuz ist hingegen sehr wohl strafbar, weil es nicht in den eigenen 4 Wänden bleibt und öffentlich einsehbar ist.

Mir ist ein Fall bekannt, wo Neonazis mit dem Horst-Wessel-Lied bei offenen Fenster ihre ganze Umgebung provokativ und extrem laut gestellt beschallten und es dadurch öffentlich machten. Die Täter wurden verurteilt

Sich diesen braunen und verbotenen Dreck innerhalb seiner eigenen 4 Wände und in Zimmerlautstärke anzuhören ist nicht verboten.

d' accord! Damit kann man doch was anfangen!

nurmalso2.0
30.11.2021, 12:56
Ja klar Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB! Das mit dem Schwibbogen ist klar. Doch ist das "strafbare Zimmergestaltung"? Oder "Fensterdeko" die gegen den § 86a verstößt? Dumm ist es in jedem Fall.
Ich hab mich aber an dem für mich neuen Begriff der "strafbaren Zimmergestaltung" gestoßen! Gibt es das tatsächlich?


Strafbare Zimmergestaltung würde bedeuten, der Staat kann eine Zimmergestaltung vorschreiben. Gibt es weder im StGB noch im BGB oder anderen Gesetzen und Verordnungen. Also Nein.
Aber ich bin kein Rechtsexperte, bzw. Rechtsverdreher.

Bolle
30.11.2021, 12:58
Strafbare Zimmergestaltung würde bedeuten, der Staat kann eine Zimmergestaltung vorschreiben. Gibt es weder im StGB noch im BGB oder anderen Gesetzen und Verordnungen. Also Nein.
Aber ich bin kein Rechtsexperte, bzw. Rechtsverdreher.

Eben!:gib5:

autochthon
30.11.2021, 13:00
Strafbare Zimmergestaltung würde bedeuten, der Staat kann eine Zimmergestaltung vorschreiben. Gibt es weder im StGB noch im BGB oder anderen Gesetzen und Verordnungen. Also Nein.
Aber ich bin kein Rechtsexperte, bzw. Rechtsverdreher.

Nein. das impliziert NICHT daß der Staat dir die Zimmergestaltung vorschreiben darf.

Aber was alles NICHT geht - das hatte Bakunin ganz gut festgehalten.

Empirist
30.11.2021, 13:01
Die Zimmergestaltung, so sie nicht öffentlich einsehbar ist! Das mit dem Schwibbogen im Fenster ist öffentlich und somit strafbar! Aber ist das eine Zimmergestaltung oder lediglich eine Fensterdeko?

Das wird nicht isoliert betrachtet. Zwar ist für eine Strafbarkeit keine rechtsextreme Gesinnung erforderlich, aber sie wird mit berücksichtigt. Jeder Fund in diesem Zimmer spielt daher eine Rolle bei der Bewertung der Schwere der Strafe.

nurmalso2.0
30.11.2021, 13:02
Nein. das impliziert NICHT daß der Staat dir die Zimmergestaltung vorschreiben darf.

Aber was alles NICHT geht - das hatte Bakunin ganz gut festgehalten.


Eben, durch das "was nicht geht", würde der Staat vorschreiben "was geht"! ;)

BrüggeGent
30.11.2021, 13:03
ich denke der Artikel lässt keine Fragen mehr offen.

Ein 61 jähriger umgibt sich in seiner Wohnung mit Nazi-Symbolen...und altem Wehrmachtsschrott ! Was für ein armer Tropf...Idiot...Irrer. Soll ich statt Mitleid eher Verachtung zeigen ? Friedrich der Große sagte einst zu solchen Fällen..."Niedriger hängen"...sprich nicht so wichtig nehmen.:)

Shahirrim
30.11.2021, 13:09
Vielleicht stand dort auf seinen Gardinen, dass er bei einem Impfzwang nicht mitmachen wird? :?

Neben der Spur
30.11.2021, 13:20
Ok, übersehen,
als stümperhafte Kurzzusammenfassung ganz oben
unter dem Vorlese-Knopf:


Waffen, Nazidevotionalien und eine strafbare Zimmergestaltung: All das entdeckte die Polizei bei der Durchsuchung einer Wohnung im sächsischen Stollberg. Der Mieter sieht nun diversen Strafverfahren entgegen.


strafbare Zimmergestaltung (das Adjektiv klein geschrieben)
ist nicht gleich
Strafbare Zimmergestaltung (Adjektiv großgeschrieben).

Politikqualle
30.11.2021, 13:43
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"? .. ist für mich nur eine dämliche Wortspielerei eines jungen naiven Journalisten , der was gegen AfD und sogenannte Rechte hat ..

nurmalso2.0
30.11.2021, 13:46
Ein 61 jähriger umgibt sich in seiner Wohnung mit Nazi-Symbolen...und altem Wehrmachtsschrott ! Was für ein armer Tropf...Idiot...Irrer. Soll ich statt Mitleid eher Verachtung zeigen ? Friedrich der Große sagte einst zu solchen Fällen..."Niedriger hängen"...sprich nicht so wichtig nehmen.:)


In deine Bude hängen garantiert überall Slips, BHs, Dildos ...umrahmt mit Porträts von C. Roth, Baerbock, Volker Beck ...

SprecherZwo
30.11.2021, 13:48
In deine Bude hängen garantiert überall Slips, BHs, Dildos ...umrahmt mit Porträts von C. Roth, Baerbock, Volker Beck ...

Nee, beim dem hängen überall Lindner-Poster.

ABAS
30.11.2021, 13:49
Ein 61 jähriger umgibt sich in seiner Wohnung mit Nazi-Symbolen...und altem Wehrmachtsschrott ! Was für ein armer Tropf...Idiot...Irrer. Soll ich statt Mitleid eher Verachtung zeigen ? Friedrich der Große sagte einst zu solchen Fällen..."Niedriger hängen"...sprich nicht so wichtig nehmen.:)

Genau! Ein minderschwerer Fall haeuslichen Nazitums. Immerhin wurde in der Wohnung unter
den Wehrmachts- und SS-Devotionalien keine Lampenschirme aus Judenleder gefunden! :haha:

Neben der Spur
30.11.2021, 13:59
Springer, Springer,
stand schon einmal im Verdacht,
ein Zimmer sträflichst gestaltet zu haben:


Dieses Foto wurde nicht in einem Teppichgeschäft in Elmshorn, nicht an einem Wohnhaus in Hamburg und auch nicht am Benrather Schlosspark in Düsseldorf aufgenommen. Nein, das abgebildete Hakenkreuz, das uns ein BILDblog-Leser schickte und dessen Echtheit wir überprüft haben, befindet sich auf einem Teppich in einem Berliner Bürohaus — dem Axel-Springer-Hochhaus, genauer: im dortigen Journalistenclub.

Beunruhigend.
...
Es handelt sich um einen chinesischen Seidenteppich aus dem 19. Jahrhundert (391 x 384 cm), der 1966 angeschafft wurde. Er lag übrigens (…) immer in der sog. Großen Bibliothek vor dem Kamin.

https://bildblog.de/1995/warum-verbietet-niemand-dieses-hakenkreuz/

Politikqualle
30.11.2021, 14:01
Springer, Springer, stand schon einmal im Verdacht, ein Zimmer sträflichst gestaltet zu haben: hakenkreuz/ (https://bildblog.de/1995/warum-verbietet-niemand-dieses-hakenkreuz/) .. das sogenannte Hakenkreuz ist doch ein ganz altes Runenzeichen und man findet es überall .. was soll das ganze Gezeter ? ..

BrüggeGent
30.11.2021, 15:40
In deine Bude hängen garantiert überall Slips, BHs, Dildos ...umrahmt mit Porträts von C. Roth, Baerbock, Volker Beck ...

Ein gerahmtes Poster von STATUS QUO von 1981 hängt im Arbeitszimmer.Ansonsten eher Strandmotive aus Italien und Frankreich.Eins von der Ostsee.Mit mehr kann ich leider nicht dienen.:)

Neben der Spur
30.11.2021, 16:38
.. das sogenannte Hakenkreuz ist doch ein ganz altes Runenzeichen und man findet es überall .. was soll das ganze Gezeter ? ..

Weil einige Esotheriker unter den Hitler-Fanboys glauben,
die Arier wären in Thule vom Himmel gefallen, und in der Eiszeit in den Kaukasus umsiedeln mussten, und dann weiter in Indien die Medizinhanf-Kultivation und das Hakenkreuz einzuführen,
und man bei nahezu allen Archäologischen Ausgrabungen in Skandinavien eine Vielzahl von Hakenkreuzen vorfinden würde, so daß man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Hakenkreuze damals ständig in Orts- und Landschaftsbildern vorgefunden hätte.

Maitre
30.11.2021, 17:24
Ein 61 jähriger umgibt sich in seiner Wohnung mit Nazi-Symbolen...und altem Wehrmachtsschrott ! Was für ein armer Tropf...Idiot...Irrer. Soll ich statt Mitleid eher Verachtung zeigen ? Friedrich der Große sagte einst zu solchen Fällen..."Niedriger hängen"...sprich nicht so wichtig nehmen.:)

Wenn es ihm Spaß macht? Den (Schwib-)Bogen überspannt hat er wohl mit dem öffentlichen Zeigen im Fenster. Das hätte er eigentlich wissen können. Es sollte zwar egal sein, wer in welcher Art seine Gesinnung zeigt, aber es gibt ja diesen Straftatbestand. In Zeiten, in denen sogar Modellbauer von "aufrechten Bürgern" angezeigt und auch von der Staatsmacht verknackt werden, weil ihr Flieger die historisch korrekte Bemalung aufweist, sollte man definitiv überlegen, was man tut.
Zum Rest: Naja! Die Sache mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz nimmt heute schon abenteuerliche Züge an. Man denke an den Pantherbesitzer aus Schleswig-Holstein, bei dem aberwitzige Schritte zur Remilitarisierung der Waffen angenommen wurden, deren Aufwand zum Teil den der Neufertigung überschreiten würde, nur um zum gewünschten Urteil zu kommen und die "Waffen" nicht zurückgeben zu müssen.

Stanley_Beamish
30.11.2021, 18:07
In dem Fall doch sehr eindeutig, die Einarbeitung verbotener Symbole in Fußboden und Wand....

Wenn es nicht für andere einsehbar ist, ist das nicht strafbar.
Was kommt als Nächstes? Strafbarkeit verbotener Gedanken?

marion
30.11.2021, 18:18
Wenn es ihm Spaß macht? Den (Schwib-)Bogen überspannt hat er wohl mit dem öffentlichen Zeigen im Fenster. Das hätte er eigentlich wissen können. Es sollte zwar egal sein, wer in welcher Art seine Gesinnung zeigt, aber es gibt ja diesen Straftatbestand. In Zeiten, in denen sogar Modellbauer von "aufrechten Bürgern" angezeigt und auch von der Staatsmacht verknackt werden, weil ihr Flieger die historisch korrekte Bemalung aufweist, sollte man definitiv überlegen, was man tut.
Zum Rest: Naja! Die Sache mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz nimmt heute schon abenteuerliche Züge an. Man denke an den Pantherbesitzer aus Schleswig-Holstein, bei dem aberwitzige Schritte zur Remilitarisierung der Waffen angenommen wurden, deren Aufwand zum Teil den der Neufertigung überschreiten würde, nur um zum gewünschten Urteil zu kommen und die "Waffen" nicht zurückgeben zu müssen.

der hatte doch dieses schöne Tierchen mitte der 70iger über mindestens 3 Grenzen aus England importiert, da war die sicher nichts mehr mit schießen. Er hat doch sogar 78 im Winter damit Schneee geräumt, damsls sassen wahrscheinlich noch klar denkende Leute in den Amtsstuben.
Letzte Woche ist mir eine andere Panthergeschichte untergekommen: In den Ardennen war einer die Böschung runterflogen und auf Kopf liegen geblieben: Die Amis haben den irgendwann hoch gezogen, die Besatzung rausgeholt und den so wie er war, voll aufgemumpelt 50 Jahre an eine Strassenkreuzung/Platz gestellt :dg:

hier muss ich unbedingt nochmal hin, dort haben sie das letzte gefechtsfähige StuG III, und die sehen das bei ihren Veranstaltungen mit Abstand wohl recht locker


https://www.youtube.com/watch?v=wzgTwU2Jnu8

Maitre
30.11.2021, 18:22
der hatte doch dieses schöne Tierchen mitte der 70iger über mindestens 3 Grenzen aus England importiert, da war die sicher nichts mehr mit schießen. Er hat doch sogar 78 im Winter damit Schneee geräumt, damsls sassen wahrscheinlich noch klar denkende Leute in den Amtsstuben.
Letzte Woche ist mir eine andere Panthergeschichte untergekommen: In den Ardennen war einer die Böschung runterflogen und auf Kopf liegen geblieben: Die Amis haben den irgendwann hoch gezochen, die Bestzung rausgeholt und den so wie er war, voll aufgemumpelt 50 Jahre an eine Strassenkreuzung/Platz gestellt :dg:

hier muss ich unbedingt nochmal hin, dort haben sie das letzte gefechtsfähige StuG III, und die sehen das bei ihren Veranstaltungen mit Abstand wohl recht locker


https://www.youtube.com/watch?v=wzgTwU2Jnu8

Diesen Sackstand gibt es so auch nur in der BRD. Schau dir mal eines der vielen Videos an, wo die Russen aus irgendwelchen Seen, Sümpfen und Flüssen versunkene Panzer, deutsche wie sowjetische, bergen. Das findet voll entspannt mit einem Haufen direkter Zuschauer statt. Da kriegt der deutsche Sicherheitsinspektor vom Amt auf jeden Fall Schnappatamung. Dabei gehen die durchaus vorsichtig mit der Munition um. Aber eben ohne sinnloses Theater.

Neben der Spur
30.11.2021, 20:15
Der war nicht im Einsatz zur Schneekatastrophe
1978/1979.
Das wird ein regulärer Leopard gewesen sein.

Und danach die Spurketten abgebaut...
Also, das mit der Schneekatastrophe könnt
ihr euch abschminken.
Der wird so, wie schlussendlich beschlagnahmt,
seit Anfang an in der engen Kellergarage gestanden haben.

Was ich belustigend finde, ist, daß Hitler
das FinanzenDuLudenthum ausräuchern wollte,
und dieser PantherPanzerEigentümer ein
Finanz-Versicherungs-Fritze gewesen war.

Swesda
30.11.2021, 23:48
Ja klar Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB! Das mit dem Schwibbogen ist klar. Doch ist das "strafbare Zimmergestaltung"? Oder "Fensterdeko" die gegen den § 86a verstößt? Dumm ist es in jedem Fall.
Ich hab mich aber an dem für mich neuen Begriff der "strafbaren Zimmergestaltung" gestoßen! Gibt es das tatsächlich?
Das habe ich mein Leben lang noch nicht gehört und bin doch seit Jahrzehnten draußen unterwegs. ich glaube, das ist eine Erfindungen eines findigen Journalisten. Womöglich macht er sich auch lustig, darüber, dass man sich an dieser Deko offiziell stößt.

Klar ist, verfassungsfeindliche Symbole dürfen nicht gezeigt werden. Getragen aber schon, aufbewahrt auch. Ein auf die Glatze tätowiertes Hakenkreuz ist nicht sanktionierbar, eine Ausnahme, eine kleine Gesetzeslücke, deren Nutzung ich jedem empfehle, der sein geliebtes Hakenkreuz jedem unter die Nase halten will.
Ich habe auch eine Plakette mit Hakenkreuz, ein Erbstück väterlicherseits. Die hänge ich nicht ins Fenster, sondern bewahre sie in genau der kleinen Schachtel, in der auch der Ehering meiner Exfrau aufbewahrt wird, den sie mir einst vor die Füße warf. Zu dieser habe ich übrigens ein eher gespaltenes Verhältnis.

Empirist
01.12.2021, 07:28
Wenn es nicht für andere einsehbar ist, ist das nicht strafbar.
Was kommt als Nächstes? Strafbarkeit verbotener Gedanken?

Ob das strafbar ist, ist von anderen Faktoren mit abhängig, als nur von der Frage, ob dieses von der Straße aus sichtbar war. Hat er beispielsweise dort regelmäßig Treffen mit anderen Personen veranstaltet, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
Von solchen Spekulationen einmal abgesehen, wird eine solche "Gestaltung" natürlich das Strafmaß beeinflussen, da Gesinnung zwar keine notwendige Voraussetzung, aber mit zu bewerten ist. Besonders in Verbindung mit den Verstößen gegen KrWaffKontrG... wird das natürlich erschwerend gewertet werden und ist daher auch in der Berichterstattung relevant.
Je nachdem, ob er Mieter oder Eigentümer ist, kommen da entsprechende weitere Verpflichtungen auf ihn zu...

nurmalso2.0
01.12.2021, 08:08
Ob das strafbar ist, ist von anderen Faktoren mit abhängig, als nur von der Frage, ob dieses von der Straße aus sichtbar war. Hat er beispielsweise dort regelmäßig Treffen mit anderen Personen veranstaltet, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
Von solchen Spekulationen einmal abgesehen, wird eine solche "Gestaltung" natürlich das Strafmaß beeinflussen, da Gesinnung zwar keine notwendige Voraussetzung, aber mit zu bewerten ist. Besonders in Verbindung mit den Verstößen gegen KrWaffKontrG... wird das natürlich erschwerend gewertet werden und ist daher auch in der Berichterstattung relevant.
Je nachdem, ob er Mieter oder Eigentümer ist, kommen da entsprechende weitere Verpflichtungen auf ihn zu...


Ob das strafbar ist, ist von anderen Faktoren mit abhängig, als nur von der Frage, ob dieses von der Straße aus sichtbar war. Hat er beispielsweise dort regelmäßig Treffen mit anderen Personen veranstaltet, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.

Hast Du dafür einen Paragraphen oder ein bereits ergangenes Gerichtsurteil?

Hrafnaguð
01.12.2021, 17:06
Eine "strafbare Zimmergestaltung" wäre bspw; wenn Du in Deinem Zimmer ein Kruzifix aufhängst, und anschl. ein Musel zu Besuch kommt.

Rein vom Standpunkt islamischen Rechtes müsste das im Grunde noch ok gehen.
Bei mir sieht es anders aus, was sie bei mir vorfinden, das würde im Grunde auf Zwangskonversion
oder Tod hinauslaufen.

Schlummifix
01.12.2021, 18:10
Na ja, wenn die Hakenkreuzfahne und das Hitlerporträt von außen einsehbar sind :kahn:

John Donne
01.12.2021, 18:42
Was von Außenstehenden von Außen nicht eingesehen werden kann, geht den Staat einen Scheiß an. In dem Fall hier hatte er ein HK am Fenster hängen, ist also strafwürdig, hätte er eigentlich wissen müssen. Das HK im Fußboden definitiv nicht.

Ja, das sehe ich ebenso.

Empirist
02.12.2021, 07:43
Hast Du dafür einen Paragraphen oder ein bereits ergangenes Gerichtsurteil?


Dass diese in den Raum eingearbeiteten Symbole strafbar sein können, geht direkt aus dem § 86a (1) hervor, da die Darstellung solcher Symbole auf Versammlungen ebenfalls strafbar ist. Bringt jemand entsprechend also Personen zu einem Treffen in einen solchen Raum mit Devotionalien..., so kann das natürlich als Versammlung gewertet werden. Eine Versammlung zeichnet sich durch Singularität und einen gemeinsamen Versammlungszweck aus, um einmal das OLG Brandenburg zu zitieren (https://openjur.de/u/2253484.html)
Im Gegensatz zu dem Falle des Sportunterrichts (worauf sich das definierende Urteil bezieht), wird man die Eigenschaft der Versammlung hier, klar begründen können.

John Donne
02.12.2021, 08:23
Dass diese in den Raum eingearbeiteten Symbole strafbar sein können, geht direkt aus dem § 86a (1) hervor, da die Darstellung solcher Symbole auf Versammlungen ebenfalls strafbar ist. Bringt jemand entsprechend also Personen zu einem Treffen in einen solchen Raum mit Devotionalien..., so kann das natürlich als Versammlung gewertet werden. Eine Versammlung zeichnet sich durch Singularität und einen gemeinsamen Versammlungszweck aus, um einmal das OLG Brandenburg zu zitieren (https://openjur.de/u/2253484.html)
Im Gegensatz zu dem Falle des Sportunterrichts (worauf sich das definierende Urteil bezieht), wird man die Eigenschaft der Versammlung hier, klar begründen können.

Nicht jedes private Treffen oder jeder private Veranstaltung ist eine Versammlung. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Daß eine solche in einer Privatwohnung stattfindet, ist nicht ausgeschlossen, aber gewiß nicht die Regel. Die allermeisten privaten Treffen in einer Privatwohnung sind definitiv keine Versammlungen. Die entscheidende Passage aus dem von Dir zitierten Urteil lautet:


[...]
Dem Landgericht ist nach allem beizupflichten, dass die von der Staatsanwaltschaft vertretenen weite Auslegung des Versammlungsbegriffs dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zuwider laufen würde, weshalb die Revision als unbegründet zu verwerfen ist.

M.E. wird man das ein privates Treffen aufgrund des Schutzes der Privatwohnung eher schwerer als Versammlung interpretieren können. Ob überhaupt irgendwelche Treffen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Darüber hinaus wäre nachzuweisen, daß etwaige Treffen Versammlungen waren. Das ist nicht ausgeschlossen, aber m.E. eher unwahrscheinlich.

nurmalso2.0
02.12.2021, 08:31
Nicht jedes private Treffen oder jeder private Veranstaltung ist eine Versammlung. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Daß eine solche in einer Privatwohnung stattfindet, ist nicht ausgeschlossen, aber gewiß nicht die Regel. Die allermeisten privaten Treffen in einer Privatwohnung sind definitiv keine Versammlungen. Die entscheidende Passage aus dem von Dir zitierten Urteil lautet:

M.E. wird man das ein privates Treffen aufgrund des Schutzes der Privatwohnung eher schwerer als Versammlung interpretieren können. Ob überhaupt irgendwelche Treffen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Darüber hinaus wäre nachzuweisen, daß etwaige Treffen Versammlungen waren. Das ist nicht ausgeschlossen, aber m.E. eher unwahrscheinlich.


Du bist mir mit deinem Beitrag zuvorgekommen. Ich Pflichte dir uneingeschränkt bei.

Empirist
02.12.2021, 08:31
Nicht jedes private Treffen oder jeder private Veranstaltung ist eine Versammlung. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Daß eine solche in einer Privatwohnung stattfindet, ist nicht ausgeschlossen, aber gewiß nicht die Regel. Die allermeisten privaten Treffen in einer Privatwohnung sind definitiv keine Versammlungen. Die entscheidende Passage aus dem von Dir zitierten Urteil lautet:

M.E. wird man das ein privates Treffen aufgrund des Schutzes der Privatwohnung eher schwerer als Versammlung interpretieren können. Ob überhaupt irgendwelche Treffen stattgefunden haben, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Darüber hinaus wäre nachzuweisen, daß etwaige Treffen Versammlungen waren. Das ist nicht ausgeschlossen, aber m.E. eher unwahrscheinlich.


Dass das aus dem Artikel nicht hervorgeht, hatte ich zu Beginn dieser Unterhaltung sowieso gesagt. Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.

Die von dir herausgenommene Passage hat darüber hinaus keine Bewandtnis, weil es sich ausschließlich auf den vorliegenden Fall bezieht und keine allgemein definierenden Charatkeristika beinhaltet, im Gegensatz zu dem von mir zitierten Teil.

John Donne
02.12.2021, 08:56
Dass das aus dem Artikel nicht hervorgeht, hatte ich zu Beginn dieser Unterhaltung sowieso gesagt. Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.

Die von dir herausgenommene Passage hat darüber hinaus keine Bewandtnis, weil es sich ausschließlich auf den vorliegenden Fall bezieht und keine allgemein definierenden Charatkeristika beinhaltet, im Gegensatz zu dem von mir zitierten Teil.

Und Du meinst, aufgrund der Ausgestaltung des Raums begründen zu können, daß das Treffen, bei dem Horst und Holgi sich zum Saufen getroffen haben, eine Versammlung gewesen sein soll? Das wird ohne weitere Anhaltspunkte (Zeugenaussagen, Indizien wie Schriftstücke, Plakate etc.) keiner rechtlichen Prüfung standhalten. Nochmal: der Versammlungsbegriff ist aufgrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots zwingend eng auszulegen.
Ich halte es für einigermaßen abenteuerlich, ohne Kenntnis konkreter Treffen zu vermuten, diese ließen sich aufgrund der Ausgestaltung der privaten Räume leicht unter den Versammlungsbegriff subsumieren.

Bolle
02.12.2021, 08:58
Und Du meinst, aufgrund der Ausgestaltung des Raums begründen zu können, daß das Treffen, bei dem Horst und Holgi sich zum Saufen getroffen haben, eine Versammlung gewesen sein soll? Das wird ohne weitere Anhaltspunkte (Zeugenaussagen, Indizien wie Schriftstücke, Plakate etc.) keiner rechtlichen Prüfung standhalten. Nochmal: der Versammlungsbegriff ist aufgrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots zwingend eng auszulegen.
Ich halte es für einigermaßen abenteuerlich, ohne Kenntnis konkreter Treffen zu vermuten, diese ließen sich aufgrund der Ausgestaltung der privaten Räume leicht unter den Versammlungsbegriff subsumieren.


Klar und drei Mann sind eine Bande - heute "Terroristische Vereinigung"!

pixelschubser
02.12.2021, 09:14
Klar und drei Mann sind eine Bande - heute "Terroristische Vereinigung"!

Zwei Mann und eine Frau. Und unbedingt nur mit Fahrrad aus Riedlingen.

Testosteronum
02.12.2021, 09:17
Ich hab mich aber an dem für mich neuen Begriff der "strafbaren Zimmergestaltung" gestoßen! Gibt es das tatsächlich?

Nein, es gibt keine "strafbare Zimmergestaltung". Dem AJAB, der den Artikel geschrieben hat, ist dieser Begriff wohl auf die Schnelle eingefallen und dann hat er ihn in den Artikel geschmiert.

nurmalso2.0
02.12.2021, 09:35
Dass das aus dem Artikel nicht hervorgeht, hatte ich zu Beginn dieser Unterhaltung sowieso gesagt. Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.

Die von dir herausgenommene Passage hat darüber hinaus keine Bewandtnis, weil es sich ausschließlich auf den vorliegenden Fall bezieht und keine allgemein definierenden Charatkeristika beinhaltet, im Gegensatz zu dem von mir zitierten Teil.


Allerdings würde man eine Versammlung hier sehr leicht begründen können, da die Ausgestaltung des Raums mit Devotionalien diese Eigenschaften stützen würde und der Zweck einer Zusammenkunft unabhängig davon bewertet wird, ob das in Privaträumen stattfindet oder nicht.
Klaro, der Staat muss bis in die Privatsphäre hinein kontrollieren können. Dass ist linke Denke, dass ist Stasi Mentalität.

Empirist
02.12.2021, 10:01
Und Du meinst, aufgrund der Ausgestaltung des Raums begründen zu können, daß das Treffen, bei dem Horst und Holgi sich zum Saufen getroffen haben, eine Versammlung gewesen sein soll? Das wird ohne weitere Anhaltspunkte (Zeugenaussagen, Indizien wie Schriftstücke, Plakate etc.) keiner rechtlichen Prüfung standhalten. Nochmal: der Versammlungsbegriff ist aufgrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots zwingend eng auszulegen.
Ich halte es für einigermaßen abenteuerlich, ohne Kenntnis konkreter Treffen zu vermuten, diese ließen sich aufgrund der Ausgestaltung der privaten Räume leicht unter den Versammlungsbegriff subsumieren.

Das ganze war sowieso nur ein hypothetisches Szenario unter dem eine Strafbarkeit des in die Wand eingelassenen Krams zu erwarten wäre. Insgesamt wäre das aber nicht schwer als strafbar auszulegen, besonders eben wegen der anderen Devotionalien. Sicherlich wird er jedenfalls (im Falle eines Mietverhältnis) den Rückbau dieser "Gestaltungen" übernehmen müssen.

Empirist
02.12.2021, 10:04
Klaro, der Staat muss bis in die Privatsphäre hinein kontrollieren können. Dass ist linke Denke, dass ist Stasi Mentalität.

Hat der Staat in dem Falle überhaupt nicht, es gab einen konkreten Anlass und darauf basierend, weitere strafbare Taten. Das ist ein normaler Vorgang. In dem Fall muss man erschwerend auch noch sehen, dass die Granaten... ein potenzielles Risiko für Dritte darstellen.

nurmalso2.0
02.12.2021, 10:16
Hat der Staat in dem Falle überhaupt nicht, es gab einen konkreten Anlass und darauf basierend, weitere strafbare Taten. Das ist ein normaler Vorgang. In dem Fall muss man erschwerend auch noch sehen, dass die Granaten... ein potenzielles Risiko für Dritte darstellen.

Konkrete Anlässe haben wir tausendfach im Land: Ein muslimischer Nachbar mit Bart und verhüllter Sklavin stellt ein höheres Risiko für Dritte dar, als ein Hakenkreuzchen am Fenster.

autochthon
02.12.2021, 10:20
Konkrete Anlässe haben wir tausendfach im Land: Ein muslimischer Nachbar mit Bart und verhüllter Sklavin stellt ein höheres Risiko für Dritte dar, als ein Hakenkreuzchen am Fenster.

Einspruch.
Dein subjektives Bedrohungsgefühl durch den Moslem hat mit einer konkreten Bedrohungslage nichts zu tun.

nurmalso2.0
02.12.2021, 10:35
Einspruch.
Dein subjektives Bedrohungsgefühl durch den Moslem hat mit einer konkreten Bedrohungslage nichts zu tun.


Sehe ich anders. Ordne dich ruhig unter, schweige, damit sie friedlich bleiben.

Maitre
02.12.2021, 11:03
Einspruch.
Dein subjektives Bedrohungsgefühl durch den Moslem hat mit einer konkreten Bedrohungslage nichts zu tun.

Ein- zugegeben geschmackloser- Schwibbogen aber auch nicht.

Empirist
02.12.2021, 12:25
Konkrete Anlässe haben wir tausendfach im Land: Ein muslimischer Nachbar mit Bart und verhüllter Sklavin stellt ein höheres Risiko für Dritte dar, als ein Hakenkreuzchen am Fenster.

Mit dem ziemlich wichtigen Unterschied, dass Ersteres deine persönliche Paranoia über den Mann wäre, während das Hakenkreuz im Fenster klar und zu Recht ein Straftatbest wäre. Zumal es ja eben nicht nur das war.

nurmalso2.0
02.12.2021, 13:08
Mit dem ziemlich wichtigen Unterschied, dass Ersteres deine persönliche Paranoia über den Mann wäre, während das Hakenkreuz im Fenster klar und zu Recht ein Straftatbest wäre. Zumal es ja eben nicht nur das war.

Wie viel Opfer dessen was du Paranoia nennst gab es bis Dato in der BRD, Null oder tausende? Und das ein Hakenkreuzemblem niemanden töten kann weißt sogar du. Somit wäre das HK-Emblem deine Paranoia.

Doc Gyneco
02.12.2021, 13:35
An unsere Rechtsexperten und solche die sich dafür halten, was bitte ist eine "strafbare Zimmergestaltung"?


https://www.welt.de/vermischtes/article235301762/Erzgebirge-61-jaehriger-hatte-Schwibbogen-mit-Hakenkreuz-im-Fenster.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.w elt.desktop

Wären RAF und Rote Brigaden Fahnen, Hammer und Sichel Fahnen, Mao, Stalin, Pol Pot, Ulrike Meinhof Porträte auch unter strafbare Zimmergestaltung gefallen ?

:auro::auro::auro:

Neben der Spur
02.12.2021, 13:54
Wären RAF und Rote Brigaden Fahnen, Hammer und Sichel Fahnen, Mao, Stalin, Pol Pot, Ulrike Meinhof Porträte auch unter strafbare Zimmergestaltung gefallen ?

:auro::auro::auro:

Sie sind nicht nachträglich kriminalisiert worden.
Wohl, weil sie ihr eigenes Volk gemeuchelt hatten,
und nicht Ziehgauner und anderes Fahrendes Volk zB. aus Summerien, Assyrien oder Semitien.

pixelschubser
02.12.2021, 18:41
Mit dem ziemlich wichtigen Unterschied, dass Ersteres deine persönliche Paranoia über den Mann wäre, während das Hakenkreuz im Fenster klar und zu Recht ein Straftatbest wäre. Zumal es ja eben nicht nur das war.

Die Opfer vom Breitscheidplatz und Maria Ladenburger sind sicher auch nur wegen ihrer persönlichen Paranoia gestorben. Stell dir nur vor, die wären über ein Hakenkreuz gestolpert. Nicht auszudenken!

Der Wohnzimmerteppich meiner Schwiegereltern hat auch Hakenkreuze im Dekor(Mäander). Ist ihnen noch gar nicht aufgefallen. Ich muss da mal die Antifa hinschicken!

Franko
02.12.2021, 21:06
... ein HK am Fenster hängen, ist also strafwürdig, hätte er eigentlich wissen müssen. Das HK im Fußboden definitiv nicht.

Wäre aber ein Handwerker mal in seiner Wohnung, dann hätte er selbst DAS bedecken müssen.

pixelschubser
02.12.2021, 21:14
Wäre aber ein Handwerker mal in seiner Wohnung, dann hätte er selbst DAS bedecken müssen.

Warum? Wie ich bereits schrieb hat der Teppich meiner Schwiegereltern auch Hakenkreuze im Muster. Man kann auch aus jedem Fliegenschiss nen Nazi basteln. Man muss nur wollen. Und ein Schwibbogen AM Fenster ist noch lange kein Schwibbogen IM Fenster und für jedermann einsehbar.

Auf dem Kalender vom "Happy Buddha" von 2015 hier an meiner Wand sind auch Hakenkreuze.

autochthon
03.12.2021, 02:27
Warum? Wie ich bereits schrieb hat der Teppich meiner Schwiegereltern auch Hakenkreuze im Muster. Man kann auch aus jedem Fliegenschiss nen Nazi basteln. Man muss nur wollen. Und ein Schwibbogen AM Fenster ist noch lange kein Schwibbogen IM Fenster und für jedermann einsehbar.

Auf dem Kalender vom "Happy Buddha" von 2015 hier an meiner Wand sind auch Hakenkreuze.

Mit dem was man bei dem Betroffenen ausgehoben hat, muss kein Fliegenschiß konstruiert werden.
Und in eine eindeutige Hakenkreuzfahne muss man nicht wollen. da gibt es kein Interpretationsspielraum .

nurmalso2.0
03.12.2021, 09:13
Mit dem was man bei dem Betroffenen ausgehoben hat, muss kein Fliegenschiß konstruiert werden.
Und in eine eindeutige Hakenkreuzfahne muss man nicht wollen. da gibt es kein Interpretationsspielraum .

Hätte der Betroffene eine Bibel mit Holzkreuz oder einen Koran in seiner Wohnung neben Waffen stehen, warum würde man dass mit Blick auf die uralten und fortwährenden blutigen Religionsgeschichten nicht als Fliegenschiß bewerten?

Empirist
04.12.2021, 09:44
Wie viel Opfer dessen was du Paranoia nennst gab es bis Dato in der BRD, Null oder tausende? Und das ein Hakenkreuzemblem niemanden töten kann weißt sogar du. Somit wäre das HK-Emblem deine Paranoia.


Nicht im geringsten, da dies nunmal schlicht ein Straftatbestand ist, während einem bestimmten Volk oder einer Religion anzugehören dies eben nicht ist.

Merkelraute
04.12.2021, 09:51
Mit dem was man bei dem Betroffenen ausgehoben hat, muss kein Fliegenschiß konstruiert werden.
Und in eine eindeutige Hakenkreuzfahne muss man nicht wollen. da gibt es kein Interpretationsspielraum .
Es gibt noch evangelische Kirchen mit Hakenkreuzdecken.

autochthon
04.12.2021, 10:08
Es gibt noch evangelische Kirchen mit Hakenkreuzdecken.

Sischer das.
Weil Nationalsozialisten und Kirche so dicke miteinander waren.

nurmalso2.0
04.12.2021, 10:19
Nicht im geringsten, da dies nunmal schlicht ein Straftatbestand ist, während einem bestimmten Volk oder einer Religion anzugehören dies eben nicht ist.


Nicht die Zugehörigkeit liegt auf dem Tisch, es sind die Opfer.

Empirist
06.12.2021, 10:27
Nicht die Zugehörigkeit liegt auf dem Tisch, es sind die Opfer.

Was für deinen hypothetischen Nachbarn weiterhin völlig irrelevant ist.