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Vollständige Version anzeigen : Asylbewerber dürfen nicht nach Italien abgeschoben werden, weil dort extreme Not drohe !!!!!!!!!!



latinroad
29.07.2021, 20:56
Wieder einmal ein das Oberverwaltungsgericht in Münster aus NRW ein Hammerurteil gefällt:

Auf Steuerzahlerkosten haben 2 bereits in Italien anerkannte Flüchtlinge , die nach Deutschland weitergereist sind, vor einem Oberverwaltungsgericht in NRW geklagt. Einer kam aus Somalia und einer aus Mali !!


11 A 1674/20.A (I. Instanz: VG Münster 10 K 3382/18.A) und

11 A 1689/20.A (I. Instanz: VG Minden 10 K 4090/18.A)


"Asylsuchende, die über Italien einreisen, dürfen nicht ohne Weiteres dahin zurückgeschickt werden. Es drohe extreme materielle Not, urteilt ein Oberverwaltungsricht "

Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen !!!

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-07/asyl-flucht-menschenrechte-italien-rueckreise-verwaltungsgericht

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/45_210729/index.php

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/stellen

Da sollen wir arbeitenden und steuerzahlenden Menschen hier bereits anerkannte Flüchtlinge auf unsere Kosten noch verhalten !!!


P.S. Man schaue sich das Foto auf der Webseite ovg.nrw.de an, Foto darstellt: 8 Frauen und 2 Männer abgebildet.

Apart
29.07.2021, 21:05
Wer, wann und wie rechnet mit diesen Volksverrätern ab ?

latinroad
29.07.2021, 21:07
Hier der Wortlaut von der Webseite:



Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch zwei heute bekannt gegebene Urteile vom 20. Juli 2021 entschieden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag des Somaliers als unzulässig abgelehnt, weil er in Italien bereits internationalen Schutz erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage des Somaliers mit der Begründung abgewiesen, international Schutzberechtigte hätten in Italien das Recht, für sechs Monate in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen; ferner hätten sie dort Zugang zu Sozialwohnungen, zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Dem Kläger, der gesund, jung und arbeitsfähig sei, drohe in Italien selbst für den Fall einer fehlenden staatlichen Unterstützung keine Situation extremer materieller Not, vielmehr sei es ihm zuzumuten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Der Asylantrag des Maliers war als unzulässig abgelehnt worden, weil er schon in Italien einen Asylantrag gestellt hatte und sein Asylverfahren wegen der Zuständigkeit Italiens dort weiter zu betreiben sei. Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Klage des Maliers stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dem Kläger sei in Italien in einem standardisierten und regelmäßig durchgeführten Verfahren das Recht auf Unterkunft entzogen worden; er verfüge weder über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts noch über Bekannte in Italien, die ihn unterstützen könnten, er werde in Italien auch keinen Arbeitsplatz finden, der ihm ein ausreichendes Einkommen zur Finanzierung einer menschenwürdigen Unterkunft und des unabdingbar zum Überleben Erforderlichen verschaffe.

Die Berufung des Somaliers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hatte Erfolg; die Berufung der beklagten Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden blieb hingegen ohne Erfolg.

Zur Begründung seiner beiden Urteile hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Asylanträge der Kläger können nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung droht. Denn die Kläger geraten in Italien unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit finden. Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu. Zwar ist das sog. Salvini-Dekret aus dem Jahr 2018, mit dem die Rechte von Asylsuchenden und Schutzberechtigten in Italien eingeschränkt worden sind, im Dezember 2020 reformiert worden. Die Vorschriften, die den Verlust des Rechts auf Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung regeln und die von den italienischen Behörden innerhalb von vier Jahren in mindestens 100.000 Fällen von Asylsuchenden und Schutzberechtigten angewendet worden sind, gelten aber trotz der Reform fort. Ausgehend von diesen hohen Fallzahlen und angesichts der Umstände der Einzelfälle der Kläger ist das Oberverwaltungsgericht davon überzeugt, dass ihnen das Recht auf Unterbringung in Italien entzogen worden ist. Die Kläger weisen auch - anders als etwa Kranke oder Familien mit minderjährigen Kindern - keine besonderen Vulnerabilitätsmerkmale auf, die italienische Behörden veranlassen könnten, ihnen ausnahmsweise doch eine Unterkunft in einer Einrichtung des italienischen Aufnahmesystems zu gewähren. Andere Unterkünfte oder Wohnungen stehen nicht zur Verfügung oder sind von den mittellosen Klägern nicht finanzierbar. Obdachlosen- oder Notunterkünfte sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden, außerdem bieten diese nur temporäre Schlafplätze, nicht aber eine Versorgung. Mit Blick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage finden die Kläger im Falle ihrer Rückkehr dort auch keine Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt in Italien derzeit bei ca. 10 %; insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 33 % führt für die noch jungen Kläger dazu, dass sie keine Arbeit finden können, die sie in die Lage versetzt, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Der Zugang der Kläger zum Arbeitsmarkt wird zudem durch die mangelnde Beherrschung der italienischen Sprache und das Fehlen einer spezifischen beruflichen Qualifikation zusätzlich erschwert. Sozialleistungen und Sozialwohnungen werden Schutzberechtigten - wie dem Kläger aus Somalia - zwar gewährt; dies gilt aber in der Regel nur nach Mindestaufenthaltszeiten von mehreren Jahren in Italien, die Schutzberechtigte - wie auch der Somalier - regelmäßig nicht erfüllen können.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesver*waltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 11 A 1674/20.A (I. Instanz: VG Münster 10 K 3382/18.A) und

11 A 1689/20.A (I. Instanz: VG Minden 10 K 4090/18.A)

latinroad
29.07.2021, 21:13
Diese Urteil im Wortlaut, dass muss man sich auf der Zunge nochmals zergehen lassen.

" Die Asylanträge der Kläger können nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung droht. Denn die Kläger geraten in Italien unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit finden.

In Deutschland haben 2,5 Millionen Menschen keine Arbeit !!! 2 Millionen Flüchtlinge !!! Millionen Harz IV Empfänger !!! Der Rentenkasse fehlen 115 Milliarden Euro !!!!!!
Inflationsquote 3,8 % (wer es glaubt kommt in den Himmel) !!! Und Schuldenberge die 100 Jahre lang abbezahlt werden sollen !!!

WilliN
29.07.2021, 21:17
Die 2 Dachpappen aus Mali und Somali haben doch nicht selber geklagt!
Da waren Grüne Männchen*innen am Werk.

Neben der Spur
29.07.2021, 21:24
Robespierre.
Der Unbestechliche.
Geriet in einen Blutrausch, aber irgendwann ist Einem alles scheißegal. Egal ob "legal". Nur eine Frage der Rechtsphilosophie.

antiseptisch
29.07.2021, 21:56
Was hat materielle Not mit der herrschenden Rechtslage zu tun? Und was geht das den Richterdarsteller überhaupt an? Das ist Vermischung zweier Sachverhalte, die völlig unabhängig voneinander sind! Mit derselben Logik dürfte kein Straftäter mehr mit Haftstrafe verurteilt werden, denn im Knast herrscht auch materielle Not! Was soll der Scheiß? Da fällt einem nur noch Selbstjustiz als Rechtsbehelf ein. Was anderes hilft bei solchen Juradeppen nichts mehr.

Deutschmann
29.07.2021, 22:04
es drohe "extremen materielle Not".

Was für eine wegweisende Urteilsbegründung. Es reicht also künftig aus dass man im Heimatland betteln muss um hier Asyl zu bekommen?

Übrigens zum Thema "materielle Not". Die Ämter wollen nun Hartz4-Empfänger stärker auf versteckte Vermögen durchleuchten. Klar. Wehe der 60-jährige Horst hat 5m² zu viel Wohntaum und sein 500 Euro Sparbuch verheimlicht ....

Irgendwie muss man ja die ganzen Wohltaten finanzieren. Schließlich soll - nein "muss" - am deutschen Wesen die ganze Welt genesen.

latinroad
29.07.2021, 22:10
Interessant ist , das der Staat von innen zersetzt werden soll.

Treibende Kräfte wie die Grünen und SPD sind ja in fast allen Behörden als staatliche Beschäftigte überproportional vertreten und diese vertreten ja eine Ideologie zum Schaden (wie es im Grundgesetz steht) - des deutschen Volkes !!!

WilliN
29.07.2021, 22:10
Was hat materielle Not mit der herrschenden Rechtslage zu tun? Und was geht das den Richterdarsteller überhaupt an? Das ist Vermischung zweier Sachverhalte, die völlig unabhängig voneinander sind! Mit derselben Logik dürfte kein Straftäter mehr mit Haftstrafe verurteilt werden, denn im Knast herrscht auch materielle Not! Was soll der Scheiß? Da fällt einem nur noch Selbstjustiz als Rechtsbehelf ein. Was anderes hilft bei solchen Juradeppen nichts mehr.

Wird jetzt bundesweit für richtig gefeiert (Präzedenzfall), dann Land für Land abgenickt.
Dauert nicht mehr lange, und die Asylanten dürfen sich EU-weit das Sozialsystem selber aussuchen.

latinroad
29.07.2021, 22:22
Wird jetzt bundesweit für richtig gefeiert (Präzedenzfall), dann Land für Land abgenickt.
Dauert nicht mehr lange, und die Asylanten dürfen sich EU-weit das Sozialsystem selber aussuchen.

Das gibt ja bereits. Wenn jemand in Griechenland bereits anerkannt ist kann er trotzdem in Deutschland nochmals einen Asylantrag stellen und wird nicht abgeschoben, da gibt es ein identischen Urteil auch aus NRW !!!

Interessant ist das die Bundesregierung Milliarden Euro der gesetzlichen Krankenkasse jährlich überweist - wegen den Flüchtlingen !!! Den Betrag kann man ja im Internet nachlesen.

Deutschmann
29.07.2021, 22:23
Interessant ist , das der Staat von innen zersetzt werden soll.

Treibende Kräfte wie die Grünen und SPD sind ja in fast allen Behörden als staatliche Beschäftigte überproportional vertreten und diese vertreten ja eine Ideologie zum Schaden (wie es im Grundgesetz steht) - des deutschen Volkes !!!

Weiß ich nicht ob es daran liegt.
Wenn "materielle Not" schon ein Hinderungsgrund für eine Abschiebung in ein - man beachte!! europäisches Land - ist, dann läuft etwas komplett schief. Und nein: es liegt nicht daran dass die Leute in Italien keine 4-Zimmerwohnung, Busfahrkarte und ärztliche Rundumversorgung bekommen. Es liegt an der deutschen Grundlichkeit.

Deutschmann
29.07.2021, 22:24
Wird jetzt bundesweit für richtig gefeiert (Präzedenzfall), dann Land für Land abgenickt.
Dauert nicht mehr lange, und die Asylanten dürfen sich EU-weit das Sozialsystem selber aussuchen.

Bingo. Warte ab bis sich dieses Urteil rumgesprochen hat.

Wuehlmaus
29.07.2021, 22:36
Weiß ich nicht ob es daran liegt.
Wenn "materielle Not" schon ein Hinderungsgrund für eine Abschiebung in ein - man beachte!! europäisches Land - ist, dann läuft etwas komplett schief. Und nein: es liegt nicht daran dass die Leute in Italien keine 4-Zimmerwohnung, Busfahrkarte und ärztliche Rundumversorgung bekommen. Es liegt an der deutschen Grundlichkeit.

Medianvermögen:
Italien: 118.000
Frankreich: 133.559
Spanien: 105.831
Malta: 84.390
Deutschland: 65.374


https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Verm%C3%B6gen_pro_Kopf

Wer redet von extremer Armut in Italien?

latinroad
30.07.2021, 06:06
Weil das Geld für Flüchtlinge überall herhalten muss, müssen nun auch die Harz IV Empfänger ran.

Aus der Unterschichtenzeitug :

https://www.bild.de/bild-plus/geld/mein-geld/mein-geld/jagd-auf-geheim-vermoegen-von-hartz-iv-empfaengern-77222966,view=conversionToLogin.bild.html

Das noch keine Sondersteuer extra für Bezahlung der Flüchtlinge eingeführt wurde wundert mich. Aber das Geld wird ja aus anderen Haushalten zusammengestohlen. So das es der Öffentlichkeit nicht auffällt. Nicht umsonst besteht seitens der Regierung und Altparteien eine Verwirrungstaktik über Zahlungen und Finanzierung von Flüchtlingen. Die Zahlen sind ja aufzuteilen in Bundes, Landes und Gemeindefinanzierungen !!! Nicht umsonst wollen viele Städte die Hochverschuldet sind Flüchtlinge aufnehmen, obwohl sie diese kaum finanzieren.
Das ist wie , wenn ich fordere auf Stromautos umzustellen und ich aber meinen 12 Zylinder Benziner kostenlos mit 1000 Liter pro Monat vom Staat geschenkt bekommen würde.
So sind ja die bekannten Bürgermeister, die die massive Flüchtlingsaufname fordern, dem Sozialschmarotzertum nicht abgeneigt !!

Würfelqualle
30.07.2021, 06:21
Unter aller Sau !

Wenn ich als Gast irgendwo ohne finanzielle Mittel hinkomme, kann ich froh sein, wenn ich im Hausflur übernachten darf.

Von allein kommen diese Bimboschädel darauf bestimmt nicht. Denen helfen irgendwelche, linksradikale Drecksäue, damit dieser menschliche Unrat sich hier breit macht.

SprecherZwo
30.07.2021, 06:25
Wer, wann und wie rechnet mit diesen Volksverrätern ab ?
Solange "Patrioten" sich von morgens bis abends mit Masken und Impfungen beschäftigen, niemand.

herberger
30.07.2021, 06:35
Deutsche Gerichte urteilen grundsätzlich zum Nachteil der Deutschen oder Deutschland.

Bruddler
30.07.2021, 07:47
Wer, wann und wie rechnet mit diesen Volksverrätern ab ?

Am 26. Sept. 2021 wäre mal wieder Gelegenheit dazu... :hi:


Deutsche Gerichte urteilen grundsätzlich zum Nachteil der Deutschen oder Deutschland.

Gehirnnutzer und auch autochthon werden Dich gleich eines "Besseren" belehren. :pfeif:

Väterchen Frost
30.07.2021, 09:38
Der deutsche Drecksstaat hat ein kindisches Vergnügen daran, seine eigenen Bürger zu kujonieren, schikanieren und auszunehmen. Keine Ahnung, warum das in dem Politiker- und Verwaltungspack so drinsteckt. Sieht man ja schon an der grünen Kanzlerettenkandiadten Bärbock, die offenbar ein lustvolles Vergnügen daran empfindet, zu verbieten und Steuern und Abgaben zu erhöhen oder neue einzuführen. Das ist aber keine Frage der Farbe: Södolf gibt sich ja auch gerne als der markige Verbieter insbesondere in Zsammenhang mit Corona. Und Olli Scholz hat sich doch nicht entblödet, in Zusammenhang mit der ab Sonntag eingeführten Testpflicht für alle Urlaubsrückkehrer zu sagen, dass der Deutsche so strukturiert sei, dass er Gebote nun einmal gerne befolge und deswegen auch nicht etwa darauf aus sei, mit dem PKW ungetestet auf kleinen Nebenstraßen seine Einreise zu gestalten. Der Typ hat sowas von die Pfanne heiß. Ich kenne unzählige Nebenstraßen, auf denen ich völlig unkontrolliert mehr oder weniger zwischen den Niederlanden und Deutschland hin und her pendeln kann, ohne, dass es auch nur einer der Moffenbulleristen bemerken würde. Dito mit Österreich.

Drache
30.07.2021, 10:01
Ich habe gedacht, ich spinne, als ich das gelesen habe. Abgesehen davon, daß es vermutlich nicht die Bimbos waren, welche da geklagt haben,
sondern irgendwelche linksgrüne Spinner, empfinde ich dieses Urteil als Beleidigung gegenüber Italien. Italien wird durch dieses Gerichtsurteil geradezu
mit einem Dritte- Welt- Staat gleichgestellt. Das Durchschnittsvermögen eines Italieners ist höher als das eines Deutschen und trotzdem droht
irgendwelchen Bimbos extreme materielle Not? Natürlich ist Italien nicht so bescheuert wie Deutschland und füttert die Asylanten ohne Ende mit Geld,
welches der Steuerzahler erwirtschaftet hat, sondern hält sich an die internationalen Asylgesetze, welche besagen, daß Flüchtlingen das lebensnotwendige
zustehen muß. Lebensnotwendig sind keine Markenklamotten, teure Smartphones oder eigene Wohnungen. Als Lebensnotwendig werden erachtet Unterkunft,
und das dürfen durchaus Sammelunterkünfte sein, ausreichend Nahrung und eine medizinische Grundversorgung.

Gegen dieses Urteil sollte der italienische Staat vor dem internationalen Gerichtshof klagen, da diese Aussage extrem rufschädigend ist.

der Karl
30.07.2021, 10:08
Tja, lieber Drache - nur in Deutschland ist es sicher:hd:

Chronos
30.07.2021, 10:11
Ob diese Richter nicht auch gelegentlich mal Urlaub in Italien machen?

Eine Unverschämtheit.

Italien sollte diesen Idioten von Richtern grundsätzlich jede Einreise untersagen.

Nietzsche
30.07.2021, 10:40
Deutschland müsste mittlerweile auch kein sicheres Herkunftsland mehr sein. Vielleicht kann ich hier die Einbürgerung schneller erreichen wenn ich sage ich käme aus Deutschland....

Bruddler
30.07.2021, 13:56
Deutschland müsste mittlerweile auch kein sicheres Herkunftsland mehr sein. Vielleicht kann ich hier die Einbürgerung schneller erreichen wenn ich sage ich käme aus Deutschland....

Wann endlich begreifen unsere Politiker, dass unser Land nur noch belächelt, und vorgeführt wird ?! :basta:

Gero
31.07.2021, 09:51
Immer wieder erstaunlich, was für Pfeifen heutzutage Richter werden dürfen.

Tutsi
31.07.2021, 10:33
Die FAZ schreibt: Artikel: "Imagine Foundation: Ein Unternehmensberater bringt Migranten nach Deutschland.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/berater-harnoss-bringt-migranten-nach-deutschland-17450997.html

https://media0.faz.net/ppmedia/aktuell/865580892/1.7461570/width610x580/fluechtlinge-aus-afghanistan.jpg


Flüchtlinge aus Afghanistan: Die Imagine Foundation will Menschen in ihren Heimatländern so vorbereiten, dass sie ein Stellenangebot bekommen.