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Vollständige Version anzeigen : Rau begnadigt Ex-Terrorist Wagner



Nachrichten
03.12.2003, 15:45
Nach 24 Jahren in Haft wurde der Ex-RAF-Terrorist Rolf Clemens Wagner nun vom Bundespräsidenten Johannes Rau begnadigt. Das Bundespräsidialamt teilte mit, dass die Begnadigung am Mittwoch, den 10.12.2003 in Kraft tritt.

Wagner wurde unter anderem wegen Beteiligung der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Herbst 2001 hatte Wagner laut dem Nachrichtenmagazon "Spiegel" den Bundespräsidenten Rau zur Begnadigung gebeten.

Schleyers Witwe hat sich am Wochenende in einem Interview zu der Begnadigung geäussert und sprach von einem "Schlag ins Gesicht".

Neben Wagner sitzen noch 4 weitere RAF Mitglieder in deutschen Gefängnissen: Eva Haule, Birgit Hogefeld, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Die RAF hatte sich im Frühjahr 1998 selbst aufgelöst.

Sophisticated
03.12.2003, 16:05
...nicht sagen, dass dies ein falscher Zug war.
Manch Kinderschänder ist nach wenigen Jahrer "geheilt" entlassen
worden, um sich schnurstracks an dem/der nächsten Unschuldigen
zu vergehen.
Da stellt der Herr Wagner zumindest meiner Meinung nach eine geringere Bedrohung für die Öffentlichkeit dar.
X(
24 Jahre - sind genug.
mfG,
S.

Delbrück
03.12.2003, 17:09
...ein Problem mit der Resozialisierung werden.

Ma kuckn: Der kam 1979 in Haft. 1979...
... hörte man noch Abba und hielt Kraftwerk für das Innovativste am Musikmarkt!
... hielt man den HSV und Gladbach für BL-Topteams!
... wusch und frisierte man seine langen Haare!
... ging man davon aus, den Höhepunkt des Kapitalismus überschritten zu haben?
usw.

:lachanfall:

Scott
03.12.2003, 20:20
Das ist doch unglaublich, oder nicht?
Wie kann man einen solchen Terroristen nur begnadigen?
Ich versteh das nicht ... :(

pavement
03.12.2003, 20:23
um zu zeigen, dass man bereit ist, einen menschen auch nach 24 jahren gefängnis noch eine chance zu geben? zu zeigen, dass man ihn nicht einfach abschreibt? das ganze ist natürlich nur möglich, wenn derjenige dazu bereit ist, seine taten zu bereuen und sich zu bessern.

Ex-Admin
03.12.2003, 20:25
Aber wenn man ihn mit einer lebenslangen Strafe bestraft sollte das doch auch durchgezogen werden, oder meinst du nicht?
Ich verstehe es, wie Scott, auch nicht warum er begnadigt wurde.

Wegweiser
03.12.2003, 21:06
Um meiner Rolle gerecht zu werden, sollte ich vielleicht einfach sagen, daß dieser Staat eben ein offenes Ohr für linke Anliegen hat. Das werde ich jedoch dieses Mal nicht tun.

Zwar glaube ich weniger, daß ein ähnlicher Täter aus der rechten Ecke eine Begnadigung empfangen hätte, jedoch halte ich diese Begnadigug für sinnvoll, ja ich freue mich darüber. Denn es zeigt auch, daß man dieses Mal nicht alle Deutschen, die das Pech hatten, sich für die Seite zu entscheiden, welche nicht gesiegt hat, einfach aufhängt.

Vierundzwanzig Jahre - das sollte Zeit genug sein, so ziemlich alles zu überdenken. Ich möchte hierbei einfach nur mal auf Horst Mahler verweisen; der Mann hat auch schlecht angefangen und es dann doch noch verstanden.

Warum nicht Wagner - und das nicht wegen seines Namens ;) - eine Chance geben? Es mag ziemlich daneben sein, was er vor Jahren getan hat. Aber man muß auch sehen, daß er nicht einmal aus purer Bösartigkeit gehandelt hat, sondern sich einer (falschen) Ideologie verschrieben hatte. Menschen können sich bessern - falsche Ideologien werden durch nichts richtiger. Der Feind liegt andererorts auf der Lauer. Für mich hat Wagner seine Dummheit bezahlt; und zwar hoch bezahlt.

Daß Hinterbliebene sich darüber ärgern, ist auf der einen Seite verständlich, zeugt aber auf der anderen Seite auch davon, daß sie sich niemals wirklich mit ihrem Schicksal auseinandergesetzt haben. So wie Heimatvertriebenenverbände bereits in den fünfziger Jahren klarstellten, daß man die Heimat unter gar keinen Umständen mit Gewalt zurückholen dürfe, so verstehen so ziemlich alle Opfer mit der Zeit, daß der Täter nicht nur Täter, sondern meist auch noch Mensch ist. Und ein Mensch, der nicht aus schierer Bösartigkeit handelte, sondern Gründe - so abwegig diese auch sein mögen! - hatte, könnte nach einer Strafe zur Einsicht kommen. Für gute Menschen ist Schuld und Schande ohnehin schon Strafe genug...


Weltenbrand

pavement
04.12.2003, 02:33
Aber wenn man ihn mit einer lebenslangen Strafe bestraft sollte das doch auch durchgezogen werden, oder meinst du nicht?
Ich verstehe es, wie Scott, auch nicht warum er begnadigt wurde.

lebenslang ist so ne sache - das sind in der regel 15 jahre, nur bei schwereren verbrechen mehr.

l_osservatore_uno
04.12.2003, 06:23
Original von pavementlebenslang ist so ne sache - das sind in der regel 15 jahre, nur bei schwereren verbrechen mehr.

... sagt das?

Mein - schon etwas älterer - Informationsstand:

In Baden-Württemberg, z. B., wird im Durchschnitt nach ca. 27 Jahren begnadigt.

Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!

Ungeachtet dessen:

Aus welchem Grund sollte Wagner nicht begnadigt werden? Andere werden es doch auch?

Wenn man den Gnadenakt - nach Prüfung aller relevanten Umstände - nicht will, kann man ja gleich wieder den Genickschuß einführen.

Wer will das?

Enzo

pavement
04.12.2003, 11:01
Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!

hmm...ich bin mir nicht ganz sicher, aber viele zu "lebenslänglich" verurteilte kommen meines wissens nach 15 jahren frei. möchte ich aber jetzt nicht drauf schwören, dass des stimmt.

Sophisticated
04.12.2003, 11:15
Original von pavement

Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!

hmm...ich bin mir nicht ganz sicher, aber viele zu "lebenslänglich" verurteilte kommen meines wissens nach 15 jahren frei. möchte ich aber jetzt nicht drauf schwören, dass des stimmt.

Beides stimmt - ein wenig.
Es gibt die MÖGLICHKEIT einer Haftentlassung für lebenslänglich Verurteilte. Ob die Möglichkeit zur wirklichen Freilassen (auf Bewährung)führt hängt ab von der Schwere der Tat, der Führung des Insassen, dem Alter/der Lebenserwartung/der Gesundheit des selbigen...

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (das Jahr ist mir nicht bekannt) führte diese Entscheidung auf die Garantie der Menschenwürde (Art 1 GG) zurück. "Würde" bedeute in diesem Falle auch die "Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben in Freiheit.

Es gab aber auch durchaus Fälle, wo dem Verurteilte noch nach 40 Jahren Gefängnis die Entlassung verwährt blieb.

mfG,
Sophisticated

Großadmiral
04.12.2003, 17:26
Original von pavement
um zu zeigen, dass man bereit ist, einen menschen auch nach 24 jahren gefängnis noch eine chance zu geben? zu zeigen, dass man ihn nicht einfach abschreibt? das ganze ist natürlich nur möglich, wenn derjenige dazu bereit ist, seine taten zu bereuen und sich zu bessern.

Ich halte die Begnadigung für richtig. Er hatte viel Zeit, seine Tat abzusessen, und ich denke, er wird nicht mehr auffallen.

John Donne
04.12.2003, 18:48
Original von Sophisticated
Manch Kinderschänder ist nach wenigen Jahrer "geheilt" entlassen
worden, um sich schnurstracks an dem/der nächsten Unschuldigen
zu vergehen.


Das ist leider wahr. Aus dem Fehler, Kinderschänder aufgrund windiger Gesundsheitszeugnisse, für die die Gutachter meist keinerlei Haftung tragen, nach wenigen Jahren zu entlassen, folgt meiner Ansicht nach allerdings nicht, daß ein ähnlicher - wenn auch deutlich geringfügiger - Fehler hier zu wiederholen ist.
Damit meine ich nicht zwingend, daß diese Begnadigung ein Fehler war. Das ist sie dann, wenn sie schlicht aufgrund der Tatsache erfolgt, daß die Verbrechen zeitlich so lange zurückliegen.
24 Jahre sind eine lange Zeit, richtig. Ich kann nicht beurteilen, ob Wagner sie zur Reue genutzt hat. Ist dies der Fall, halte ich die Begnadigung für vertretbar, vielleicht sogar für menschlich wünschenswert. Anderenfalls lehne ich die Begandigung ab.

Grüße
John

Meik
04.12.2003, 20:20
Bei Mord darf es überhaupt keine Begnadigung mehr geben!! Das ist das größte Verbrechen, was ein Staat machen kann, Mörder wieder laufen zu lassen!! Auch sollte man Mördern u. sonstigen Verbrechern nur Essen u. Trinken geben, mehr haben sie nicht verdient!! Dabei reicht es, wenn sie eine Mahlzeit pro Tag kriegen, und nur Wasser bekommen.Fernseher, Bücher, Sportmöglichkeiten, Videospiele, Besuche u. alles was das Knastleben zu einem 3 Sternehotel machen, müssen verboten werden. Der Sträfling sollte 14 Stunden arbeiten, nicht Fernsehgucken. Er darf doch nicht im nachhinein noch für seine Taten belohnt werden!!
Wir sind viel zu liberal! Es müssen viel härtere Strafen her!!

Großadmiral
04.12.2003, 20:52
Du hast ja ein Thema aufgemacht, also, wer darüber diskutieren will, soll es dort machen. (Gleiches Forum)

VOODOO DOLLY
05.12.2003, 01:40
Original von Sophisticated

Original von pavement

Lebenslänglich heißt - so mein Wissenstand - erstmal tatsächlich Lebenslänglich!

hmm...ich bin mir nicht ganz sicher, aber viele zu "lebenslänglich" verurteilte kommen meines wissens nach 15 jahren frei. möchte ich aber jetzt nicht drauf schwören, dass des stimmt.

Beides stimmt - ein wenig.
Es gibt die MÖGLICHKEIT einer Haftentlassung für lebenslänglich Verurteilte. Ob die Möglichkeit zur wirklichen Freilassen (auf Bewährung)führt hängt ab von der Schwere der Tat, der Führung des Insassen, dem Alter/der Lebenserwartung/der Gesundheit des selbigen...

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (das Jahr ist mir nicht bekannt) führte diese Entscheidung auf die Garantie der Menschenwürde (Art 1 GG) zurück. "Würde" bedeute in diesem Falle auch die "Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben in Freiheit.

Es gab aber auch durchaus Fälle, wo dem Verurteilte noch nach 40 Jahren Gefängnis die Entlassung verwährt blieb.

mfG,
Sophisticated

Sorry ich habe noch von keinem Lebenslänglichen in der BRD gehört oder gelesen, der 40 Jahre gesessen hat.
Das wäre mit dem von dir zitierten Urteil des BVerfG auch gar nicht vereinbar!
Selbst Adolf Hitler hätte, so man ihn zu lebenslänglich verurteilt hätte, auch nur bis an die 25 oder 30 Jahre gesessen, dann wäre er begnadigt worden. In diesem Fall hätte sich dann aber mit Sicherheit eine Sicherheitsverwahrung angeschlossen und die ist in der Tat lebenslänglich.

In der Regel wird bei Lebenslänglich zum erstenmal nach 15 Jahren geprüft, ob der Täter entlassen werden kann. D.h. der Täter kann frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen.
Wurde im Urteil auf besondere Schwere der Schuld erkannt, geht das ganze erst nach 17 oder 18 Jahren! Ebenso spielt die Meinung der Anstaltsleitung sowie die Sozialprognose des Häflings eine Rolle.
Mit der eigentlichen Resozialisierung, der Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit, des Täters wird in der Regel erst 10 bis 12 Jahre nach Haftantritt begonnen.

Allerdings dürfte es sich bei den meisten Straftätern, bei denen die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, um psychisch Kranke handeln, insbesondere bei Konstellation Tötungs- und Sexualdelikt, hier schließt sich nach Beendigung der Strafe die oben erwähnte Sicherheitsverwahrung an. Und die ist wirklich lebenslänglich.

mitmischer
22.12.2003, 14:31
Lebenslänglich bedeutet 25 Jahre. Viele kommen aber nach (2/3 Strafe) 15 Jahren frei. Zu seiner Zeit gab es, so meine ich zumindest, noch keine „wirklich“ lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.

Nach 24 Jahren Begnadigung ist ein Witz. Währe sowieso bald raus gekommen und der Staat möchte nur noch einmal so tun, als sei er ach so Menschlich und würde doch alles für seine lieben Bürger tun.

Bildung versauen - Arbeitsplätze abschaffen – Sozialhilfe kürzen – Krieg führen

So menschlich ist der Staat…

Ex-Admin
22.12.2003, 14:33
Hmm wenn Lebenslänglich 25 Jahre ist, dann ist die Begnadigung wirklich sinnlos.

Großadmiral
22.12.2003, 14:35
Dieses Jährchen hätte er noch aushalten können..

Kommissär
22.12.2003, 15:04
Der Ex-Terrorist Wagner hat in der Schweiz schön herumgewütet, wo er schliesslich auch verhaftet wurde. Aber was solls, ich denke, er hat seine Taten bereut.

Großadmiral
22.12.2003, 15:05
Jo, hatte lange Zeit dafür...

l_osservatore_uno
22.12.2003, 17:44
Wenn wir heut' die 'POLITISCHE KLASSE' ansehen, wird doch klar, was die RAF mit dem "Schweinesystem" gemeint hat!

Und so mancher POLITVISAGE von heute ... würden wir doch liebend gern das Gehirn auslöffeln!

Oder?

Enzo

Siran
22.12.2003, 18:05
Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein begnadigt

Wiesbaden (dpa) - Das frühere Mitglied der Terrorgruppe Revolutionäre Zellen, Hans-Joachim Klein, ist vom hessischen Justizministerium begnadigt worden. Die Entscheidung sei «nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Umstände» getroffen worden, teilte das Ministerium in Wiesbaden mit. Klein sei bereits entlassen worden. Klein war laut Ministerium Mitglied eines Kommandos, das im Dezember 1975 die Konferenz der OPEC-Minister in Wien überfallen hatte. Dabei waren drei Menschen ermordet worden.