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Chronos
10.07.2021, 09:51
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

Wer sich für diese abscheuliche Perversion unseres Rechtssystems näher interessiert, möge bitte den nachfolgend verlinkten Artikel lesen.

Ein kurzes Exzerpt daraus:


Das Bundesverfassungsgericht hat einen hessischen Verwaltungsrichter in einem Asylrechtsstreit für befangen erklärt. Der Grund: Der Richter hatte 2019 mit fragwürdigen Thesen zur Einwanderung für Aufsehen gesorgt.
Von Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion

Die Verfassungsbeschwerde eines Afghanen war erfolgreich: Der afghanische Staatsbürger hatte gegen die Ablehnung seines Asylgesuchs durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2017 geklagt. Den Richter, der darüber zu entscheiden hatte, hielt er für befangen.

https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-klage-befangenheit-asylrichter-101.html


Man kann also anhand dieses sehr merkwürdigen Rechtsverständnisses mit Fug und Recht feststellen, dass unsere oberste Gerichtsbarkeit eindeutig den Ethnozid an uns Deutschen für richtig hält und auch noch durch solche Urteile befeuert.

Je weiter nach oben man in der Hierarchie unseres Rechtsstaates schaut, desto klarer wird die Absicht der Umvolkung Deutschlands und der mittelfristigen Ausrottung von uns Deutschen erkennbar.

GSch
10.07.2021, 09:56
Jemand, der seine bloße private Meinung zum Gegenstand eines Urteils macht, ist tatsächlich befangen in Sachen, die sich um diesen Gegenstand drehen.

Paddyroller
10.07.2021, 09:58
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

...

Und nun wird neu verhandelt, aber mit einem neutralen Richter, oder?

Der Afghane bekam eine zweite Chance. Gibt es jedoch sachliche Gründe gegen die Ablehnung seines Asylantrags, wird er dieses Mal wohl wieder scheitern.

Chronos
10.07.2021, 10:12
Jemand, der seine bloße private Meinung zum Gegenstand eines Urteils macht, ist tatsächlich befangen in Sachen, die sich um diesen Gegenstand drehen.

Dieser Grundsatz gilt aber genauso für jene Richter, die den infrage stehenden Richter für befangen erklärten.

Die sind nämlich genauso befangen, weil sie damit zugleich auch der Ablehnung des Asylantrags des Afghanen durch das BAMF widersprachen.

Das BAMF hat aufgrund konkreter Fakten den Asylantrag des Afghanen abgelehnt. Ergo sind die Richter am BVerfG ebenfalls befangen, eben nur in die entgegengesetzte politische Richtung.

GSch
10.07.2021, 10:14
Was das BAMF gesagt hat und was der Richter, sind zwei linke Latschen.

Chronos
10.07.2021, 10:41
Was das BAMF gesagt hat und was der Richter, sind zwei linke Latschen.

Wenn ein Richter eine Ablehnungs-Entscheidung das BAMF aufgrund klarer Fakten bestätigt, sind das nicht "zwei linke Latschen", sondern Kontinuität im Rechtsverständnis beider Institutionen.

tabasco
10.07.2021, 11:06
(...)

Einen Richter als "befangen" ablehnen zu können ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Und diese wendet sich selbst gegen die "Zivilisation", so zu sagen. Ich bin trotzdem nicht bereit, diese zivilisatorische Errungenschaft aufzugeben.

Und ja, ich, als vollkommener Laie, erkläre diesen Richter in diesem Fall für befangen. Sorry.

schlaufix
10.07.2021, 11:14
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

Wer sich für diese abscheuliche Perversion unseres Rechtssystems näher interessiert, möge bitte den nachfolgend verlinkten Artikel lesen.

Ein kurzes Exzerpt daraus:



Man kann also anhand dieses sehr merkwürdigen Rechtsverständnisses mit Fug und Recht feststellen, dass unsere oberste Gerichtsbarkeit eindeutig den Ethnozid an uns Deutschen für richtig hält und auch noch durch solche Urteile befeuert.

Je weiter nach oben man in der Hierarchie unseres Rechtsstaates schaut, desto klarer wird die Absicht der Umvolkung Deutschlands und der mittelfristigen Ausrottung von uns Deutschen erkennbar.

In diesem Fall ist es gut das die Verfassungsbeschwerde erfolg hatte. Richter haben Neutral zu sein und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Ich möchte auch nicht von einem Richter der öffentlich gegen Alkoholmißbrauch vorgeht, wegen 0,9 Promille vor seinem Pult stehen.

Chronos
10.07.2021, 11:39
Einen Richter als "befangen" ablehnen zu können ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Und diese wendet sich selbst gegen die "Zivilisation", so zu sagen. Ich bin trotzdem nicht bereit, diese zivilisatorische Errungenschaft aufzugeben.

Und ja, ich, als vollkommener Laie, erkläre diesen Richter in diesem Fall für befangen. Sorry.

Dass gerade du es richtig findest, wenn ein Richter, der die Umvolkung Deutschlands für einen gewaltigen Fehler hält, für befangen erklärt wird, ist nicht weiter verwunderlich.

Sehr wahrscheinlich reibst du dir vor Freude darüber sogar klammheimlich die Hände, obwohl dieser Richter ja nur die Entscheidung des BAMF bestätigte.

Dieses Beispiel zeigt doch in aller Deutlichkeit, wie verkommen und volksfeindlich die Justiz in Deutschland schon geworden ist.

Chronos
10.07.2021, 11:42
In diesem Fall ist es gut das die Verfassungsbeschwerde erfolg hatte. Richter haben Neutral zu sein und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Ich möchte auch nicht von einem Richter der öffentlich gegen Alkoholmißbrauch vorgeht, wegen 0,9 Promille vor seinem Pult stehen.

Mit diesem Befangenheits-Gedöns hat man in der deutschen Justiz die Büchse der Pandora geöffnet.

Aus genau dieser Argumentation heraus könnte man quasi jeden jener Richter für befangen erklären, die beispielsweise viel zu lasche Urteile gegen Straftaten von Zudringlingen fällen.

Es gibt keine "unbefangenen" Richter, ebensowenig, wie es unbefangene Menschen gibt.

tabasco
10.07.2021, 11:46
Dass gerade du es richtig findest, wenn ein Richter, der die Umvolkung Deutschlands für einen gewaltigen Fehler hält, für befangen erklärt wird, ist nicht weiter verwunderlich.
(...)

Ich will auch nicht, wenn ein Richter mit dem Aufkleber "Atomkraft? Nein, Danke" auf dem Auto über die Schließung und/oder Bau der Kernkraftwerke entscheidet, Du verstehen, oder?

Es tut mir leid, bei solchen Grundsatzfragen, gibt es kein "ja, aber...". Alles andere wäre Heuchelei.

DaBayer
10.07.2021, 11:50
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

Wer sich für diese abscheuliche Perversion unseres Rechtssystems näher interessiert, möge bitte den nachfolgend verlinkten Artikel lesen.

Ein kurzes Exzerpt daraus:



Man kann also anhand dieses sehr merkwürdigen Rechtsverständnisses mit Fug und Recht feststellen, dass unsere oberste Gerichtsbarkeit eindeutig den Ethnozid an uns Deutschen für richtig hält und auch noch durch solche Urteile befeuert.

Je weiter nach oben man in der Hierarchie unseres Rechtsstaates schaut, desto klarer wird die Absicht der Umvolkung Deutschlands und der mittelfristigen Ausrottung von uns Deutschen erkennbar.
Sehr interessanter Winkelzug, aus einem vorhergehenden Verfahrensausgang* (hier pro NPD-Plakate) eine Befangenheit für ein späteres Verfahren abzuleiten.
Laut BVerfg hätte dieser also die NPD-Plakate ablehnen müssen, um in Sachen BAMF nicht befangen zu sein?


Schade, dass im Bericht nicht drinsteht, wer da geurteilt hat.
Falls in dem Zusammenhang der Name Susanne Baer auftauchen sollte, weiß ich Bescheid :D

*Nix da "private Meinung" oder "öffentlich" @GSch und @schlaufix

twoxego
10.07.2021, 11:54
Jeder Berliner Anwalt gerät in Verzweiflung, wenn er erfährt, dass ein bestimmter Richter am Landgericht in seinem Mietrechtsfall die Verhandlung führt.
Der Mann ist im Zweitberuf Vermieter und besitzt, gemeinsam mit seinem Bruder, ungefähr ein Dutzend Häuser mit Mietwohnungen.
Befangenheitsanträge werden am laufenden Band gestellt und am laufenden Band agelehnt.

Chronos
10.07.2021, 12:05
Ich will auch nicht, wenn ein Richter mit dem Aufkleber "Atomkraft? Nein, Danke" auf dem Auto über die Schließung und/oder Bau der Kernkraftwerke entscheidet, Du verstehen, oder?

Es tut mir leid, bei solchen Grundsatzfragen, gibt es kein "ja, aber...". Alles andere wäre Heuchelei.
Ein völlig untauglicher Vergleich, da über die Schließung oder den Bau von Kernkraftwerken nicht ein einzelner Richter entscheidet, sondern ein Gremium aus mehreren Richtern (Verwaltungsgericht), und dann entscheidet die mehrheitliche Meinung aller Richter und nicht nur die eines einzelnen Richters mit seinem Aufkleber.

Ausserdem gibt es dafür einen klar vorgegebenen Gesetzesrahmen, innerhalb dessen sich die Urteile der Richter zu bewegen haben.

Im Übrigen möchte ich nicht mit diesem Pidgin-Deutsch "Du verstehen" angesprochen werden. Das verbitte ich mir.

GSch
10.07.2021, 12:27
Wenn ein Richter eine Ablehnungs-Entscheidung das BAMF aufgrund klarer Fakten bestätigt, sind das nicht "zwei linke Latschen", sondern Kontinuität im Rechtsverständnis beider Institutionen.

Vielleicht, aber er hat die Entscheidung des BAMF aufrechterhalten, weil sie mit seiner privaten Meinung übereinstimmte. Meinungen sind keien Fakten, Überzeugungen auch nicht.

Chronos
10.07.2021, 12:31
Vielleicht, aber er hat die Entscheidung des BAMF aufrechterhalten, weil sie mit seiner privaten Meinung übereinstimmte. Meinungen sind keien Fakten, Überzeugungen auch nicht.
Mit dieser Argumentation könnte man prinzipiell jedem Richter Befangenheit unterstellen.

Befangenheit im Sinne staatlicher Doktrin oder Befangenheit eines Richters wegen seines privaten Engagements in einer Partei oder irgendeiner Hilfsorganisation.

Paddyroller
10.07.2021, 12:38
Mit dieser Argumentation könnte man prinzipiell jedem Richter Befangenheit unterstellen.

Befangenheit im Sinne staatlicher Doktrin oder Befangenheit eines Richters wegen seines privaten Engagements in einer Partei oder irgendeiner Hilfsorganisation.

Der Richter muss seine Überzeugungen immer vom Beruf trennen. Es reicht nicht, Mitglied einer rechtsextremen Partei zu sein. Erst wenn das Urteil erkennen lässt, dass Ausländerhass womöglich eine Rolle spielte, wird das Privatleben des Richters relevant.

Chronos
10.07.2021, 12:47
Der Richter muss seine Überzeugungen immer vom Beruf trennen. Es reicht nicht, Mitglied einer rechtsextremen Partei zu sein. Erst wenn das Urteil erkennen lässt, dass Ausländerhass womöglich eine Rolle spielte, wird das Privatleben des Richters relevant.

In der Theorie mag das ja zutreffen, dürfte in der Realität wohl kaum nachweisbar sein.

Den Richter möchte ich sehen, der keine eigene Meinung hat und diese nicht auch im Hintergrund zumindest ansatzweise seine Urteile beeinflusst.

Paddyroller
10.07.2021, 13:00
In der Theorie mag das ja zutreffen, dürfte in der Realität wohl kaum nachweisbar sein.

Den Richter möchte ich sehen, der keine eigene Meinung hat und diese nicht auch im Hintergrund zumindest ansatzweise seine Urteile beeinflusst.

Wenn er ein Profi ist, wird er nur nach den Fakten urteilen. Geht er nach persönlichen Vorlieben, macht er sich selbst strafbar. Unabhängige Richter sind eine wichtige Säule des Rechtsstaats. Hat man ja in USA gesehen, wo Trump mit allerlei Lügen versucht hat die Wahl zu kippen, aber sogar Richter die Mitglieder seiner Partei waren, ließen ihm den Quatsch nicht durchgehen.

Gehirnnutzer
10.07.2021, 13:04
Was soll die Diskussion hier eigentlich?

Es tut mir leid Chronos, aber du scheinst hier zu glauben, dass das Urteil zur Anerkennung eines Asylanspruches des Afghanen führt und das ist falsch.

Es führt zur Aufhebung des Urteils und zur Neuansetzung des Verfahrens. In dem neuen Verfahren kann es zum gleichen Urteil kommen.

Die Befangenheit selber bzw. die rechtliche Bedeutung von Ablehnungsgesuchen für ein faires Verfahren, übrigens etwas auf den du im Falle eines Falles auch ein Anrecht hast, gehen dir doch am Arsch vorbei. Hier geht es nur darum, dass es dir nicht passt, dass ein Asylbewerber mit seiner Klage Erfolg hat.

Hätte Björn Höcke mit einer Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung eines Befangenheitsantrages Erfolg gehabt, würdest du hier jubeln.

tabasco
10.07.2021, 13:08
(...)

Ich kann Deine Angepasstheit in diesem konkreten Fall verstehen.

Es ist im Prinzip eine ähnliche Situation, wie im Daschner-Prozess. (https://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess) Die Folter-Androhung war in dem konkreten Fall menschlich und emotional verständlich. Ist aber rechtlich falsch gewesen.

Chronos
10.07.2021, 13:14
Wenn er ein Profi ist, wird er nur nach den Fakten urteilen. Geht er nach persönlichen Vorlieben, macht er sich selbst strafbar. Unabhängige Richter sind eine wichtige Säule des Rechtsstaats. Hat man ja in USA gesehen, wo Trump mit allerlei Lügen versucht hat die Wahl zu kippen, aber sogar Richter die Mitglieder seiner Partei waren, ließen ihm den Quatsch nicht durchgehen.

Das mit den Fakten ist im konkreten Fall ja der eigentliche Knackpunkt.

Das BAMF hat als fachlich zuständige Behörde den Asylantrag des Afghanen abgelehnt und damit dem Richter die grundlegenden Fakten für sein Urteil (zurecht abgelehnter Asylantrag) geliefert.

Der Richter hat somit aufgrund der durch eine offizielle Behörde ermittelten Fakten nichts weiter getan, als die korrekt ermittelten und begründeten Prüfungsergebnisse dieser Behörde bestätigt.

Hätte der Richter der abschließenden Absage des BAMF widersprochen, wäre er der Behörde in den Rücken gefallen und dadurch sehr wahrscheinlich eine Serie weiterer Anfechtungen losgetreten.

Die Frage muss doch lauten: Wie ist es möglich, dass ein von der zuständigen Behörde abgelehnter Asylantrag eines Afghanen überhaupt nochmals von einem Gericht verhandelt werden kann? Die zuständige Behörde hat doch schon festgestellt, dass der Asylantrag zu unrecht gestellt wurde.

Wenn jeder abgelehnte Asylbewerber mit dieser Masche anfinge, würden die deutschen Gerichte durch eine Revisionsflut kollabieren.

Stanley_Beamish
10.07.2021, 13:19
Ich will auch nicht, wenn ein Richter mit dem Aufkleber "Atomkraft? Nein, Danke" auf dem Auto über die Schließung und/oder Bau der Kernkraftwerke entscheidet, Du verstehen, oder?

Es tut mir leid, bei solchen Grundsatzfragen, gibt es kein "ja, aber...". Alles andere wäre Heuchelei.

Mit dieser Argumentation müsstest du auch jeden Richter in einem Pädokrimellenprozess ablehnen, der selber eigene kleine Kinder hat.
Und ein Mann dürfte dann auch eine Frau als Richterin in einer Scheidungssache ablehen, und umgekehrt.

Paddyroller
10.07.2021, 13:20
Ich nehme an, dass der Afghane kaum etwas mit der Sache zu tun hat. Üblicherweise kennt sich so'n Asylant nicht mit deutschem Recht aus.

Vermutlich sah ein aufstrebender Anwalt eine Chance sich zu profilieren und hat sich an den Afghanen gewendet. Dieser hat sich natürlich gefreut und zugesagt. Aber allein hätte er wohl nichts unternommen, sondern würde jetzt im Flieger Richtung Heimat hocken, oder die Taliban hätten ihn schon einen Kopf kürzer gemacht.

Chronos
10.07.2021, 13:22
Ich kann Deine Angepasstheit in diesem konkreten Fall verstehen.

Es ist im Prinzip eine ähnliche Situation, wie im Daschner-Prozess. (https://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess) Die Folter-Androhung war in dem konkreten Fall menschlich und emotional verständlich. Ist aber rechtlich falsch gewesen.

Alleine schon deine Unterstellung, ich sei "angepasst", ist eine unverschämte Frechheit.

Der Daschner-Fall war ganz anders gelagert und kann nicht mit diesem Fall vermischt oder verglichen werden.

Hier geht es jetzt ganz konkret darum, dass einem Richter von einem Asylbewerber Befangenheit vorgeworfen wurde, nur weil dieser Richter einen Beschluss einer deutschen Fachbehörde nicht kippen und dadurch einem afghanischen Invasor nicht zu Willen sein wollte.

Stanley_Beamish
10.07.2021, 13:26
Vielleicht, aber er hat die Entscheidung des BAMF aufrechterhalten, weil sie mit seiner privaten Meinung übereinstimmte. Meinungen sind keien Fakten, Überzeugungen auch nicht.

Wie kommst du darauf?
Irgendeine Meinung zum Asylthema hat ja jeder, auch ein Richter.
Dass er er aber auch danach urteilt und nicht nach den ihm von Fachleuten vorgelegten Fakten, ist eine unbewiesene Unterstellung von dir.

Schlummifix
10.07.2021, 13:30
Den Richter, der darüber zu entscheiden hatte, hielt er für befangen.

Der Afghane kann wahrscheinlich nicht mal bis drei zählen; das waren spezialisierte, linke Anwaltskanzleien, die von Soros bezahlt werden.

Diese Masseninvasion ist doch ein Krieg gegen die Deutschen, der finanziert wird.

GSch
10.07.2021, 13:31
Wie kommst du darauf?
Irgendeine Meinung zum Asylthema hat ja jeder, auch ein Richter.
Dass er er aber auch danach urteilt und nicht nach den ihm von Fachleuten vorgelegten Fakten, ist eine unbewiesene Unterstellung von dir.

Natürlich hat jeder Richter seine persönlichen Meinungen, und das ist ja auch völlig in Ordnung. In welchem Umfang er aber eine durch Fakten nicht gedeckte Meinung zum Gegenstand seines Urteils gemacht hat, kann man sicherlich im Urteil des BVerfG nachlesen. Das allerdings habe ich mir jetzt gespart.

Paddyroller
10.07.2021, 13:34
...
Die Frage muss doch lauten: Wie ist es möglich, dass ein von der zuständigen Behörde abgelehnter Asylantrag eines Afghanen überhaupt nochmals von einem Gericht verhandelt werden kann? Die zuständige Behörde hat doch schon festgestellt, dass der Asylantrag zu unrecht gestellt wurde.
...

Die Behörde hat offenbar einen kleinen Fehler gemacht, so dass der Beschluss angefechtet werden kann.
Oft sind das nur Kleinigkeiten wie Formfehler. Ein guter Jurist sieht sowas sofort.



Wenn jeder abgelehnte Asylbewerber mit dieser Masche anfinge, würden die deutschen Gerichte durch eine Revisionsflut kollabieren.

Normalerweise kann nur bei Aussicht auf Erfolg geklagt werden. Die Zulässigkeit einer Klage muss vom Gericht festgestellt werden. Eben aus dem Grund, dass die Gerichte nicht mit Schwachsinn beschäftigt werden, der eh zu nichts führt.

Wassiliboyd
10.07.2021, 13:47
Ich nehme an, dass der Afghane kaum etwas mit der Sache zu tun hat. Üblicherweise kennt sich so'n Asylant nicht mit deutschem Recht aus.

Vermutlich sah ein aufstrebender Anwalt eine Chance sich zu profilieren und hat sich an den Afghanen gewendet. Dieser hat sich natürlich gefreut und zugesagt. Aber allein hätte er wohl nichts unternommen, sondern würde jetzt im Flieger Richtung Heimat hocken, oder die Taliban hätten ihn schon einen Kopf kürzer gemacht.

DA ist was dran!
Mein früherer Chef in einer Landesoberbehörde, ein zum Richteramt befähigter Oberbeamter, pflegte zum Richterstand zu sagen:

JEDER Jurist träumt davon, den "Kinken" zu finden, mit dem er in die Geschichte des Rechts Einlaß finden könnte!

tabasco
10.07.2021, 14:17
Mit dieser Argumentation müsstest du auch jeden Richter in einem Pädokrimellenprozess ablehnen, der selber eigene kleine Kinder hat.
Und ein Mann dürfte dann auch eine Frau als Richterin in einer Scheidungssache ablehen, und umgekehrt.
Als Du Deine "Beispiele" an den Haaren herbeigezerrt hast, haben sie sich gewehrt? Weder Geschlecht noch einige Kinder stellen eine "Gesinnung" und eine "Meinung" dar.

"Mit dieser Argumentation" kann ich höchstens einen Richter in einem Kinderschänder-Prozess ablehnen, der sich bei der "Pädophilen AG" engagiert hat.

tabasco
10.07.2021, 14:24
Alleine schon deine Unterstellung, ich sei "angepasst" (...)

Sorry, war "AngepIsstheit" gemeint. Keine "AngepAsstheit": Autokorrektur hat zugeschlagen.


Der Daschner-Fall war ganz anders gelagert und kann nicht mit diesem Fall vermischt oder verglichen werden.(...)

Doch. Aber auch hier ging es um eine Grundsatzfrage: Folter und Folterandrohung sind in Deutschland verboten. Und, wie Du jetzt, haben sich viele damals auch sehr heuchlerisch aufgeregt, Folter? Nein, danke, aber ... wenns für die gute Sache ist ... So nicht, Werter. Denn entweder hat man Prinzipien und findet die Rechtsstaatlichkeit gut. Oder nicht. Manchmal gibt es nicht. Entscheide Dich.




Hier geht es jetzt ganz konkret darum, dass einem Richter von einem Asylbewerber Befangenheit vorgeworfen wurde, nur weil dieser Richter einen Beschluss einer deutschen Fachbehörde nicht kippen und dadurch einem afghanischen Invasor nicht zu Willen sein wollte.Nein, nicht dafür. Sondern dafür, welche eine ganz klare Meinung der Richter bis jetzt vertreten hat. Siehe Pädophilen-AG-Beispiel.

Doppelstern
10.07.2021, 14:39
Ich finde es generell unverständlich , daß sich Asylanten durch jede Instanz kämpfen und durch diese Verschleppung jahrelang Hartz4 kassieren können. Nach einem Verfahren müßte Schluß sein. Jede weitere Instanz sollte er mit eigenen Mitteln bezahlen. Wir Steuerzahler müssen also

- für jede Instanz Rechtsanwalts und Gerichtskosten bezahlen
- für diese Zeit Hartz 4 Kosten und Unterbringung bezahlen
- Abschiebekosten bezahlen.
- Flugkosten bezahlen.


Kandidaten, die ehh nur geringe Aufnahmewahrscheinlichkeit haben, sollten gar nicht erst ins Land gelassen werden. Ich bin sowieso der Meinung, daß man einen Asylantrag auch in dem Herkunftsland stellen können sollte. Milliarden €uros könnten so jedes Jahr gespart werden.

Gehirnnutzer
10.07.2021, 14:59
Ich finde es generell unverständlich , daß sich Asylanten durch jede Instanz kämpfen und durch diese Verschleppung jahrelang Hartz4 kassieren können. Nach einem Verfahren müßte Schluß sein. Jede weitere Instanz sollte er mit eigenen Mitteln bezahlen. Wir Steuerzahler müssen also

- für jede Instanz Rechtsanwalts und Gerichtskosten bezahlen
- für diese Zeit Hartz 4 Kosten und Unterbringung bezahlen
- Abschiebekosten bezahlen.
- Flugkosten bezahlen.


Kandidaten, die ehh nur geringe Aufnahmewahrscheinlichkeit haben, sollten gar nicht erst ins Land gelassen werden. Ich bin sowieso der Meinung, daß man einen Asylantrag auch in dem Herkunftsland stellen können sollte. Milliarden €uros könnten so jedes Jahr gespart werden.

Doppelstern, eine Verfassungsbeschwerde ist etwas anderes als der Instanzenweg. Bei einer Verfassungsbeschwerde wird festgestellt ob staatliches Handeln die Rechte des Beschwerdestellers verletzt, es geht darin nicht darum ob er Asylrechtsanspruch hat oder nicht.

Das beanstandete Handeln war die Ablehnung des Befangenheitsantrages.

Mal für die Diskutanten hier das Urteil:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rk20210701_2bvr089020.html

Bruddler
10.07.2021, 15:02
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

Wer sich für diese abscheuliche Perversion unseres Rechtssystems näher interessiert, möge bitte den nachfolgend verlinkten Artikel lesen.

Ein kurzes Exzerpt daraus:


Das Bundesverfassungsgericht hat einen hessischen Verwaltungsrichter in einem Asylrechtsstreit für befangen erklärt. Der Grund: Der Richter hatte 2019 mit fragwürdigen Thesen zur Einwanderung für Aufsehen gesorgt.
Von Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion

Die Verfassungsbeschwerde eines Afghanen war erfolgreich: Der afghanische Staatsbürger hatte gegen die Ablehnung seines Asylgesuchs durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2017 geklagt. Den Richter, der darüber zu entscheiden hatte, hielt er für befangen.

https://www.tagesschau.de/inland/bun...chter-101.html

Man kann also anhand dieses sehr merkwürdigen Rechtsverständnisses mit Fug und Recht feststellen, dass unsere oberste Gerichtsbarkeit eindeutig den Ethnozid an uns Deutschen für richtig hält und auch noch durch solche Urteile befeuert.

Je weiter nach oben man in der Hierarchie unseres Rechtsstaates schaut, desto klarer wird die Absicht der Umvolkung Deutschlands und der mittelfristigen Ausrottung von uns Deutschen erkennbar.

Sie führen uns nur noch vor, und lachen über uns (Deutsche)... :umkipp:


Doppelstern, eine Verfassungsbeschwerde ist etwas anderes als der Instanzenweg. Bei einer Verfassungsbeschwerde wird festgestellt ob staatliches Handeln die Rechte des Beschwerdestellers verletzt, es geht darin nicht darum ob er Asylrechtsanspruch hat oder nicht.

Das beanstandete Handeln war die Ablehnung des Befangenheitsantrages.

Mal für die Diskutanten hier das Urteil:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rk20210701_2bvr089020.html

Über Deinen heißgeliebten "Rechtstaat" lässt Du wohl nix kommen ?!
Du würdest jeden Blödsinn gutheißen, wenn er als "Gesetz" daniedergeschrieben wäre...stimmt's ?! :hmm:

Stanley_Beamish
10.07.2021, 15:06
Als Du Deine "Beispiele" an den Haaren herbeigezerrt hast, haben sie sich gewehrt? Weder Geschlecht noch einige Kinder stellen eine "Gesinnung" und eine "Meinung" dar.

"Mit dieser Argumentation" kann ich höchstens einen Richter in einem Kinderschänder-Prozess ablehnen, der sich bei der "Pädophilen AG" engagiert hat.

Natürlich hat jemand, der selber Kinder in dem Alter hat, eine von den eigenen Emotionen stärker geprägte Haltung zu solchen Fällen als ein Alleinstehender ohne Kinder. Aber erkläre das mal einem Borderliner wie dir.

Und warum in der Pädophilen-AG?
Ich dachte eher, dass er sich in einer Organisation für die Opfer von Pädokriminellen engagiert.
Auch dieser Richter dürfte nach deiner Argumentation nicht über einen Pädokriminellen urteilen.

tabasco
10.07.2021, 15:11
Natürlich hat jemand, der selber Kinder in dem Alter hat, eine von den eigenen Emotionen stärker geprägte Haltung zu solchen Fällen als ein Alleinstehender ohne Kinder. Aber erkläre das mal einem Borderliner wie dir.(...) Das ist Bullshit, Wertester. Hanebüchener Unsinn. Die verifizierte Funktionsfähigkeit der eigenen Fortpflanzungsorgane ("Kinder-Haben") macht eine/n weder zu einem besseren noch zu einem "emotionaleren" Menschen.


Und warum in der Pädophilen-AG?
Ich dachte eher, dass er sich in einer Organisation für die Opfer von Pädokriminellen engagiert.
Auch dieser Richter dürfte nach deiner Argumentation nicht über einen Pädokriminellen urteilen.Ja, auch das wäre auch ein Grund, den Richter für "befangen" zu halten. Korrekt.

Dr Mittendrin
10.07.2021, 15:14
Einen Richter als "befangen" ablehnen zu können ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Und diese wendet sich selbst gegen die "Zivilisation", so zu sagen. Ich bin trotzdem nicht bereit, diese zivilisatorische Errungenschaft aufzugeben.

Und ja, ich, als vollkommener Laie, erkläre diesen Richter in diesem Fall für befangen. Sorry.

Gegen Befangenheit von Richtern zu sein, halte ich für sehr demokratisch. Nur passt es in das Gesamtbilld aller Schweinereien. Der Afghane ist sicher nicht rechtskonform an der Grenze abgewiesen worden. Einreise vom sicheren Drittstaat.

tabasco
10.07.2021, 15:15
Gegen Befangenheit von Richtern zu sein, halte ich für sehr demokratisch. Nur passt es in das Gesamtbilld aller Schweinereien. Der Afghane ist sicher nicht rechtskonform an der Grenze abgewiesen worden. Einreise vom sicheren Drittstaat.Ja. Nur rechtfertigt das eine Unrecht nicht das andere Unrecht.

herberger
10.07.2021, 15:23
Da dieser Sohn der Berge und Ziegenhirte wohl kaum weiß was befangen bedeutet, wäre es interessanter zu wissen, wer unterstützt oder benutzt diesen Wüstensohn.

Bruddler
10.07.2021, 15:28
Da dieser Sohn der Berge und Ziegenhirte wohl kaum weiß was befangen bedeutet, wäre es interessanter zu wissen, wer unterstützt oder benutzt diesen Wüstensohn.

Dazu sag' ich mal nix...:pfeif:

Dr Mittendrin
10.07.2021, 15:28
Ja. Nur rechtfertigt das eine Unrecht nicht das andere Unrecht.

An der Grenze abweisen sei Unrecht ?

tabasco
10.07.2021, 15:30
Deine Aussage:


(...) Der Afghane ist sicher nicht rechtskonform an der Grenze abgewiesen worden. Einreise vom sicheren Drittstaat.

Meine Antwort: "Ja".

Deine Rückfrage:


An der Grenze abweisen sei Unrecht ?

What...?

Dr Mittendrin
10.07.2021, 15:30
Doppelstern, eine Verfassungsbeschwerde ist etwas anderes als der Instanzenweg. Bei einer Verfassungsbeschwerde wird festgestellt ob staatliches Handeln die Rechte des Beschwerdestellers verletzt, es geht darin nicht darum ob er Asylrechtsanspruch hat oder nicht.

Das beanstandete Handeln war die Ablehnung des Befangenheitsantrages.

Mal für die Diskutanten hier das Urteil:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rk20210701_2bvr089020.html

Millionen von Migranten kamen illegal, es nervt deine pseudojuristische Wichtigtuerei.

Dr Mittendrin
10.07.2021, 15:32
Deine Aussage:



Meine Antwort: "Ja".

Deine Rückfrage:



What...?

Dann passt es ja.

Doppelstern
10.07.2021, 15:32
Doppelstern, eine Verfassungsbeschwerde ist etwas anderes als der Instanzenweg. Bei einer Verfassungsbeschwerde wird festgestellt ob staatliches Handeln die Rechte des Beschwerdestellers verletzt, es geht darin nicht darum ob er Asylrechtsanspruch hat oder nicht.

Das beanstandete Handeln war die Ablehnung des Befangenheitsantrages.

Mal für die Diskutanten hier das Urteil:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rk20210701_2bvr089020.html




Das war mir schon klar. Mein Beitrag war generell ein Plädoyer für die Einschränkung der Asylrechte. Wenn der das jetzige Verfahren auch verliert, dann wird ihm garantiert sein Anwalt dazu raten weiter zu klagen. Damit zieht sich das Verfahren durch sämtliche Instanzen und mindestens 2 Jahre in die Länge.

Es war also nicht auf diesen Einzelfall bezogen, deswegen stand da auch "generell"

Dr Mittendrin
10.07.2021, 15:32
Dazu sag' ich mal nix...:pfeif:

Pro Asyl, Johanniter, und undl,

herberger
10.07.2021, 15:38
Es ist bekannt das Unterstützer den Asylanten eintrichtern auf keinen Fall freiwillig ausreisen. Viele dieser Unterstützer sind auch noch Mitglieder der Bundestagsparteien, und dieser Abschaum hat auch noch geschworen die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten.

Bruddler
10.07.2021, 15:45
Es ist bekannt das Unterstützer den Asylanten eintrichtern auf keinen Fall freiwillig ausreisen. Viele dieser Unterstützer sind auch noch Mitglieder der Bundestagsparteien, und dieser Abschaum hat auch noch geschworen die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten.

"Schaden vom deutschen Volk abwenden"...da müssen die betreffenden Hallodri wohl etwas falsch verstanden haben ?! :auro:

schlaufix
10.07.2021, 15:54
Mit diesem Befangenheits-Gedöns hat man in der deutschen Justiz die Büchse der Pandora geöffnet.

Aus genau dieser Argumentation heraus könnte man quasi jeden jener Richter für befangen erklären, die beispielsweise viel zu lasche Urteile gegen Straftaten von Zudringlingen fällen.

Es gibt keine "unbefangenen" Richter, ebensowenig, wie es unbefangene Menschen gibt.

Ich glaube nicht das sich jeder Richter öffentlich äussert, so wie es hier wohl der Fall war. Ist es so liegt der Verdacht nahe, dass der Richter nicht nach dem Gesetz, sondern nach seiner Meinung handelt. Ich bin der Meinung das geht nicht.

Gehirnnutzer
10.07.2021, 16:21
Das war mir schon klar. Mein Beitrag war generell ein Plädoyer für die Einschränkung der Asylrechte. Wenn der das jetzige Verfahren auch verliert, dann wird ihm garantiert sein Anwalt dazu raten weiter zu klagen. Damit zieht sich das Verfahren durch sämtliche Instanzen und mindestens 2 Jahre in die Länge.

Es war also nicht auf diesen Einzelfall bezogen, deswegen stand da auch "generell"

Wie man dem Urteil entnehmen kann, ist das Verfahren bereits in der nächsten Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof. Es wäre sicherlich sinnvoll den Instanzenweg zu verkürzen, jedoch schwierig mit den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren.

Vielleicht wäre das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Ansatz um Missbrauch zu bekämpfen.

Gehirnnutzer
10.07.2021, 16:25
Millionen von Migranten kamen illegal, es nervt deine pseudojuristische Wichtigtuerei.

Och, warum können unsere Politiker denn so vieles machen, weil Leute wie du mit den falschen Argumenten und Interpretationen protestieren. Das ist das, was herauskommt, wenn man sich nicht mit dem Recht beschäftigt.

Die ganzen illegalen Migranten profitieren von der Rechtsblödheit von dir und deiner Klientel.

herberger
10.07.2021, 16:31
Wenn ein Richter und auch der Staatsanwalt Angst hat vor den Angehörigen eines Angeklagten, zählt so etwas auch als befangen?

Hay
10.07.2021, 16:57
Einen Richter als "befangen" ablehnen zu können ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Und diese wendet sich selbst gegen die "Zivilisation", so zu sagen. Ich bin trotzdem nicht bereit, diese zivilisatorische Errungenschaft aufzugeben.

Und ja, ich, als vollkommener Laie, erkläre diesen Richter in diesem Fall für befangen. Sorry.

Richtig. Allerdings sind diese Richter, die über eine Klage gegen Merkel entscheiden, ebenso befangen, sogar noch ein Stückchen mehr (es geht um die Einmischung und Rückgängmachung der Wahl des Ministerpräsidenten Thüringens durch die Intervention Merkels aus Südafrika)

Trotz Klage gegen Kanzlerin
Merkel lädt Verfassungsrichter ins Kanzleramt

...Am 30. Juni empfing Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum alljährlichen Abendessen im Kanzleramt. Es sind unter anderem dieselben Richter (2. Senat), die am 21. Juli eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen.
...In der Verhandlung am 21. Juli geht es darum, ob eine Kanzlerin sich so deutlich in Angelegenheiten eines Bundeslandes einmischen darf („Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“).

Beklagte und Richter vor dem Prozess in geselliger Runde? Ist das erlaubt?

Gerichtssprecher Pascal Schellenberg sieht kein Problem. Im Rahmen des Abendessens „war die mündliche Verhandlung am 21. Juli 2021 nicht Gegenstand der Gespräche“...

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html

Hay
10.07.2021, 16:58
Wenn ein Richter und auch der Staatsanwalt Angst hat vor den Angehörigen eines Angeklagten, zählt so etwas auch als befangen?

So etwas zählt als Einschüchterung.

Doppelstern
10.07.2021, 17:00
Wie man dem Urteil entnehmen kann, ist das Verfahren bereits in der nächsten Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof. Es wäre sicherlich sinnvoll den Instanzenweg zu verkürzen, jedoch schwierig mit den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren.

Vielleicht wäre das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein Ansatz um Missbrauch zu bekämpfen.


Ich finde, wenn die Bamf ihn schon abgelehnt hat, dann dürfte er einmal klagen und dann wäre schluß, aus und vorbei. Warum sollte man Gäste, die sich nicht benehmen können, etwas längeres zubilligen und das auch noch zu unseren Kosten. Wenn ihm daß nicht passt, dann soll er Kohle heranschaffen um sich ein weiteres Verfahren zu leisten oder soll sich zum Teufel scheren.

Wenn sich die Grundrechte der Asylanten nicht mit der Rechtstaatlichkeit überschneidet, ja, dann muß man es ändern, aber zu unseren Gunsten.

herberger
10.07.2021, 17:00
So etwas zählt als Einschüchterung.

Wie auch immer, bestimmt ist das ein großes Tabu in der BRD Justiz.

Hay
10.07.2021, 17:02
Wie auch immer, bestimmt ist das ein großes Tabu in der BRD Justiz.

Natürlich. Clans und ihr Verhalten sind immer ein großes Tabu bei uns. Es gibt ja keine gesellschaftlichen Verwerfungen und die Jünglinge ohne Schulabschluss, die goldkettenbehangen ihre tiefergelegten Edelklassenkarossen vor den Shisha-Bars schaufahren, haben einfach nur ordentlich gespart und waren fleißig, wo auch immer.

Paddyroller
10.07.2021, 17:02
Wenn ein Richter und auch der Staatsanwalt Angst hat vor den Angehörigen eines Angeklagten, zählt so etwas auch als befangen?

Davon träumt jeder Gangster ...


https://www.youtube.com/watch?v=7joJecRzhs8

Leberecht
10.07.2021, 18:17
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

Wer sich für diese abscheuliche Perversion unseres Rechtssystems näher interessiert, möge bitte den nachfolgend verlinkten Artikel lesen.

Ein kurzes Exzerpt daraus:



Man kann also anhand dieses sehr merkwürdigen Rechtsverständnisses mit Fug und Recht feststellen, dass unsere oberste Gerichtsbarkeit eindeutig den Ethnozid an uns Deutschen für richtig hält und auch noch durch solche Urteile befeuert.

Je weiter nach oben man in der Hierarchie unseres Rechtsstaates schaut, desto klarer wird die Absicht der Umvolkung Deutschlands und der mittelfristigen Ausrottung von uns Deutschen erkennbar.

:gp: :hsl: - danke.

Dr Mittendrin
10.07.2021, 22:59
Och, warum können unsere Politiker denn so vieles machen, weil Leute wie du mit den falschen Argumenten und Interpretationen protestieren. Das ist das, was herauskommt, wenn man sich nicht mit dem Recht beschäftigt.

Die ganzen illegalen Migranten profitieren von der Rechtsblödheit von dir und deiner Klientel.

Du Lachnummer, es gibt eine Macht über den Gerichten.

tabasco
10.07.2021, 23:15
Du Lachnummer, es gibt eine Macht über den Gerichten.

Und alles liegt eh in der Hand G'ttes!

:haha:

Dr Mittendrin
11.07.2021, 00:00
Und alles liegt eh in der Hand G'ttes!

:haha:

Gott meine ich nicht. Es gibt Staatsanwälte die in gewissen Fällen nicht ermitteln. Weil sie wem über sich haben.

Testosteronum
11.07.2021, 04:24
Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit..

Das ist nicht das Problem. Das Problem ist das Asylrecht.
Gäbe es kein Asylrecht, gäbe es keinen Afghanen, der nach Deutschland gekommen wäre ... usw. usw.

Setze Dich also dafür ein, dass das Asylrecht komplett abgeschafft wird. Kein Asylant, kein Problem.

purple
11.07.2021, 06:50
Das ist nicht das Problem. Das Problem ist das Asylrecht.
Gäbe es kein Asylrecht, gäbe es keinen Afghanen, der nach Deutschland gekommen wäre ... usw. usw.

Setze Dich also dafür ein, dass das Asylrecht komplett abgeschafft wird. Kein Asylant, kein Problem.

Vielleicht: kein einklagbares Recht. Asyl nur auf Kulanz, mit Antragstellung außerhalb der EU. Komplette Unterlagen müssen vorhanden sein, ebenso Geld für den Lebensunterhalt oder fester, ausreichender Job.
Kein Familiennachzug, keine Sozialleistungen und beim kleinsten Fehler wieder raus.

navy
11.07.2021, 07:45
sind doch Alle diese Richter wieder bei Angela Merkel eingeladen! gibt es nur in Europa in Deutschland: Parteibuch Richter Bestellung, auch für die dümmste Gender Betrügerinnen, ohne Qualifikation, Erfahrung als Richter U.a. Susanne Baer, Fake Georg Soros Professur, kopiert von A. Barbock, der selbst ernannten Verfassungsrechtlerin


Indubio Folge 143 – Die Kanzlerin und ihre Richter

Die Publizisten Ralf Schuler (BILD), Uwe Kammann (ehem. Dir. des Grimme-Instituts) und René Zeyer (Mediendienst Zackbum.ch) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich./ mehr (https://www.achgut.com/artikel/indubio_folge_143_11_07_2021)

Richtig. Allerdings sind diese Richter, die über eine Klage gegen Merkel entscheiden, ebenso befangen, sogar noch ein Stückchen mehr (es geht um die Einmischung und Rückgängmachung der Wahl des Ministerpräsidenten Thüringens durch die Intervention Merkels aus Südafrika)

Trotz Klage gegen Kanzlerin
Merkel lädt Verfassungsrichter ins Kanzleramt

...Am 30. Juni empfing Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Gerichts zum alljährlichen Abendessen im Kanzleramt. Es sind unter anderem dieselben Richter (2. Senat), die am 21. Juli eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen.
...In der Verhandlung am 21. Juli geht es darum, ob eine Kanzlerin sich so deutlich in Angelegenheiten eines Bundeslandes einmischen darf („Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“).

Beklagte und Richter vor dem Prozess in geselliger Runde? Ist das erlaubt?

Gerichtssprecher Pascal Schellenberg sieht kein Problem. Im Rahmen des Abendessens „war die mündliche Verhandlung am 21. Juli 2021 nicht Gegenstand der Gespräche“...

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html

Bestechung durch ein Essen, Foto Termin, oder gar eine Tasse Caffee, ist doch normal in Deutschland, auch bei Diplomaten. Es geht Alles, wie wirecard zeigt, Angela Merkel, macht es für ein Foto

Wassiliboyd
11.07.2021, 08:46
Hadmut Danisch hat da anscheinend ein Ding losgelassen oder will es loslassen:

https://www.danisch.de/blog/2021/07/10/ueber-die-befangenheiten-am-bundesverfassungsgericht/#more-44123

das es in sich zu haben scheint!

Seine kritische Haltung zum BVerfG ist bekannt!

Merkels Treffen mit dem Gerichtspräsidenten hat schon ein Geschmäckle!

Es ist etwas oberfaul im Merkelstaate Deutschland!

Chronos
11.07.2021, 09:34
(....)

Doch. Aber auch hier ging es um eine Grundsatzfrage: Folter und Folterandrohung sind in Deutschland verboten. Und, wie Du jetzt, haben sich viele damals auch sehr heuchlerisch aufgeregt, Folter? Nein, danke, aber ... wenns für die gute Sache ist ... So nicht, Werter. Denn entweder hat man Prinzipien und findet die Rechtsstaatlichkeit gut. Oder nicht. Manchmal gibt es nicht. Entscheide Dich.

Das ganze Thema hat eigentlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit politischer Willkür.

Der eigentliche Fehler liegt schon in der Tatsache, dass man Entscheidungen einer Bundesbehörde per Klageweg bis in höchste Instanzen treiben kann und dabei auch die Möglichkeit eröffnet, Richtern mit irgendwelchen absurden Begründungen diese ominöse Befangenheit vorwerfen zu können.

Die Bundesbehörde BAMF bewertet Asylanträge anhand eines umfassenden, eindeutigen Fragen- und Prüfkriterienkatalogs, mit dem alleine schon alle Parameter für eine Berechtigung erfasst und klassifiziert werden. Damit ist doch schon das Anspruchsrecht hinreichend geklärt.

Sollte nun der Eindruck entstehen, diese Behörde habe einen Irrtum oder einen Fehler begangen, dürfte eigentlich nur noch eine nachträgliche Prüfung wegen eines möglichen Verfahrensfehlers durch eine unabhängige Expertenkommission erfolgen, aber doch nicht die gesamte Kaskade an Gerichtsverfahren angeleiert werden.

Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.

Bruddler
11.07.2021, 09:36
Das ist nicht das Problem. Das Problem ist das Asylrecht.
Gäbe es kein Asylrecht, gäbe es keinen Afghanen, der nach Deutschland gekommen wäre ... usw. usw.

Setze Dich also dafür ein, dass das Asylrecht komplett abgeschafft wird. Kein Asylant, kein Problem.

Du irrst, und zwar gewaltig !
Sie würden auch ohne Asylrecht zu uns strömen, denn sie werden unaufhörlich eingeladen, weil sie angeblich als "Fachkräfte" gebraucht werden...

Bruddler
11.07.2021, 09:39
Hadmut Danisch hat da anscheinend ein Ding losgelassen oder will es loslassen:

https://www.danisch.de/blog/2021/07/10/ueber-die-befangenheiten-am-bundesverfassungsgericht/#more-44123

das es in sich zu haben scheint!

Seine kritische Haltung zum BVerfG ist bekannt!

Merkels Treffen mit dem Gerichtspräsidenten hat schon ein Geschmäckle!

Es ist etwas oberfaul im Merkelstaate Deutschland!

Geschmäckle...für alle Nichtschwaben:
Das heißt so viel wie die Sache stinkt !

Bruddler
11.07.2021, 09:48
Das ganze Thema hat eigentlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit politischer Willkür.

Der eigentliche Fehler liegt schon in der Tatsache, dass man Entscheidungen einer Bundesbehörde per Klageweg bis in höchste Instanzen treiben kann und dabei auch die Möglichkeit eröffnet, Richtern mit irgendwelchen absurden Begründungen diese ominöse Befangenheit vorwerfen zu können.

Die Bundesbehörde BAMF bewertet Asylanträge anhand eines umfassenden, eindeutigen Fragen- und Prüfkriterienkatalogs, mit dem alleine schon alle Parameter für eine Berechtigung erfasst und klassifiziert werden. Damit ist doch schon das Anspruchsrecht hinreichend geklärt.

Sollte nun der Eindruck entstehen, diese Behörde habe einen Irrtum oder einen Fehler begangen, dürfte eigentlich nur noch eine nachträgliche Prüfung wegen eines möglichen Verfahrensfehlers durch eine unabhängige Expertenkommission erfolgen, aber doch nicht die gesamte Kaskade an Gerichtsverfahren angeleiert werden.

Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.

Könnte die Bewertung der Asylanträge nicht auch eine Software übernehmen ?
Ich denke da an eine Art "Wahl-O-Mat", d.h. wer die Fragen richtig beantwortet, der bekommt Asyl.
Notfalls könnte man den Bewerbern noch einen einheim. "Willkommens-Gutmenschen" beratend zur Seite stellen...

Chronos
11.07.2021, 09:49
Das ist nicht das Problem. Das Problem ist das Asylrecht.
Gäbe es kein Asylrecht, gäbe es keinen Afghanen, der nach Deutschland gekommen wäre ... usw. usw.

Setze Dich also dafür ein, dass das Asylrecht komplett abgeschafft wird. Kein Asylant, kein Problem.

Grundsätzlich richtig, aber mit dem Asylrecht verhält es sich wie mit einem im Meer treibenden Eisberg.

Die sichtbaren 10 % sind das Asylrecht, aber die nicht sichtbaren 90 % unter der Wasserlinie sind die Massen der im Untergrund wühlenden Volksverräter, die das bestehende Asylrecht nicht nur zur Farce verkommen ließen, sondern die sich auch weigern, das Asylrecht sinngemäß richtig anzuwenden bzw. zu reformieren und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Asylrecht sollte nur für Menschen aus an Deutschland angrenzende Länder gelten und somit die Drittstaatenregelung auch in der Praxis anzuwenden.

Aber es kann ja wohl angehen, dass jemand aus einem tausend Kilometer entfernten Land mehrere andere Länder durchquert und dann in Deutschland ein Asylrecht einklagen kann. Das ist doch nur noch ein schlechter Witz.

Chronos
11.07.2021, 09:56
Könnte die Bewertung der Asylanträge nicht auch eine Software übernehmen ?
Ich denke da an eine Art "Wahl-O-Mat", d.h. wer die Fragen richtig beantwortet, der bekommt Asyl.
Notfalls könnte man den Bewerbern noch einen einheim. "Willkommens-Gutmenschen" beratend zur Seite stellen...

Vermutlich könnte auch eine gut durchdachte Software-Maske die Fragen abklären, denn in den allermeisten Punkten können eindeutige Ja-Nein-Aussagen abgeleitet werden.

Aber das würde schon bei den Fragen nach Qualifikationen, Eignung für einen Arbeitsplatz, Sprachkenntnisse, Möglichkeiten einer Selbstversorgung, Identifikation mit dem Land, Ungefährlichkeit für die Sicherheit, usw. scheitern.

Mal den Advocatus diaboli spielen: Wir kann man per Software eindeutig klären, ob ein Asylantragsteller eine Gefährdung für die Sicherheit des Landes sein könnte? (Gut, zugegeben, dass kann man auch nicht bei der Bearbeitung durch Mitarbeiter des BAMF klären. Das ist ein reines Lotteriespiel.)

Testosteronum
11.07.2021, 09:56
Die sichtbaren 10 % sind das Asylrecht, aber die nicht sichtbaren 90 % unter der Wasserlinie sind die Massen der im Untergrund wühlenden Volksverräter, die das bestehende Asylrecht nicht nur zur Farce verkommen ließen, sondern die sich auch weigern, das Asylrecht sinngemäß richtig anzuwenden bzw. zu reformieren und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen..

Bevor man das Asylrecht abschaffen kann, muss man natürlich erstmal die Linken abschaffen, z.B. indem man ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt.
Und dazu muss man die eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Ziele in den Mittelpunkt stellen. In dem Fall die Abschaffung des Asylrechts.

Chronos
11.07.2021, 09:59
Bevor man das Asylrecht abschaffen kann, muss man natürlich erstmal die Linken abschaffen, z.B. indem man ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt.
Und dazu muss man die eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Ziele in den Mittelpunkt stellen. In dem Fall die Abschaffung des Asylrechts.

Wie könnte man die Linken (und damit auch all die grünen und sonstigen Gutmenschen) abschaffen?

Wie könnte man ein gesellschaftliches Umdenken bewirken?

Das sind alles schöne und gute Ideen, nur ginge das alles nicht ohne eine diktatorische Regierungspolitik.

Völlig unrealistisch.

Bruddler
11.07.2021, 10:00
Vermutlich könnte auch eine gut durchdachte Software-Maske die Fragen abklären, denn in den allermeisten Punkten können eindeutige Ja-Nein-Aussagen abgeleitet werden.

Aber das würde schon bei den Fragen nach Qualifikationen, Eignung für einen Arbeitsplatz, Sprachkenntnisse, Möglichkeiten einer Selbstversorgung, Identifikation mit dem Land, Ungefährlichkeit für die Sicherheit, usw. scheitern.

Mal den Advocatus diaboli spielen: Wir kann man per Software eindeutig klären, ob ein Asylantragsteller eine Gefährdung für die Sicherheit des Landes sein könnte ? (Gut, zugegeben, dass kann man auch nicht bei der Bearbeitung durch Mitarbeiter des BAMF klären. Das ist ein reines Lotteriespiel.)

Solche Nebensächlichkeiten sollten bei der Bewerbung keine Rolle spielen !
.
.
.
.
.
.
:ironie:

Neben der Spur
11.07.2021, 10:04
Meine Einschätzungen :
1.) Es gibt Dossiers über Richter, VS, BND, MAD,
zwecks Erpressbarkeit.
2.) Der Afghane kann kein Deutsch, kann keine
Revision einlegen. Ergo wird die Asylindustrie dahinterstecken.

purple
11.07.2021, 10:11
Wie könnte man die Linken (und damit auch all die grünen und sonstigen Gutmenschen) abschaffen?

Wie könnte man ein gesellschaftliches Umdenken bewirken?

Das sind alles schöne und gute Ideen, nur ginge das alles nicht ohne eine diktatorische Regierungspolitik.

Völlig unrealistisch.

Jeder Grün/Linke und/oder Willkommensbefürworter kriegt eine Kanakensippe zugeteilt, die er unterbringen, versorgen und dafür haften muss.
Dann hätte sich das erledigt:D

Bruddler
11.07.2021, 10:15
Jeder Grün/Linke und/oder Willkommensbefürworter kriegt eine Kanakensippe zugeteilt, die er unterbringen, versorgen und dafür haften muss.
Dann hätte sich das erledigt:D

Damit könnte man die meisten "Willkommens-Heuchler" demaskieren. :dg:

GSch
11.07.2021, 11:29
Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.

Es gehört zu den Merkmalen eines Rechtsstaates, dass Maßnahmen der Exekutive der Nachprüfung durch die Gerichte zugänglich sind. Dafür gibt es ja eine eigene Gerichtsbarkeit.

Testosteronum
11.07.2021, 11:31
Wie könnte man die Linken (und damit auch all die grünen und sonstigen Gutmenschen) abschaffen?

Indem man ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt.


Wie könnte man ein gesellschaftliches Umdenken bewirken?

Indem man möglichst viele Leute von den eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Zielen überzeugt.
Wie?
Indem man die eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Ziele in den Mittelpunkt stellt.


Das sind alles schöne und gute Ideen, nur ginge das alles nicht ohne eine diktatorische Regierungspolitik.

Ist z.B. Ungarn eine Diktatur?
Die Linken behaupten das, weil die da nichts mehr zu melden haben und nicht nur die Regierung rechts ist, sondern grösstenteils auch die Opposition.
Aber Ungarn ist natürlich keine Diktatur.

Die Rechten in Ungarn haben einfach nur ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt, indem sie sehr viele Leute von ihren Ideen, Lösungen, Alternativen und Zielen überzeugt haben.


Völlig unrealistisch.

Ungarn zeigt, dass es keineswegs unrealistisch ist.

Was allerdings tatsächlich unrealistisch sein könnte, ist, dass es die Rechten in Deutschland auf die Kette kriegen, die eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Chronos
11.07.2021, 11:42
Es gehört zu den Merkmalen eines Rechtsstaates, dass Maßnahmen der Exekutive der Nachprüfung durch die Gerichte zugänglich sind. Dafür gibt es ja eine eigene Gerichtsbarkeit.

Völlig praxisfremde Theorie, die nur funktionieren würde, wenn die Judikative wirklich unabhängig wäre. Ist sie aber nicht, sondern bis ins Mark der Politik hörig.

Soll ich mal den Fall aufdröseln, als Helmut Kohl auf den Rechtsstaat gepfiffen hat, als er bedingungslos über hunderttausend osteuropäischen (Kontingent-)Juden bedingungslos die Umsiedlung nach Deutschland bei gleichzeitiger automatischer Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichte?

Hätte damals jemand gegen die Maßnahmen der Exekutive vor Gericht geklagt, wären die zuständigen Richter derart befangen gewesen, dass sie die Klage gegen diesen offensichtlichen Rechtsbruch abgeschmettert hätten.

Maßnahmen der Exekutive sind durch Gerichte zugänglich? Sollte das jetzt eine Persiflage werden?

tabasco
11.07.2021, 11:46
(...)
Soll ich mal den Fall aufdröseln, als Helmut Kohl auf den Rechtsstaat gepfiffen hat, als er bedingungslos über hunderttausend osteuropäischen (Kontingent-)Juden bedingungslos die Umsiedlung nach Deutschland bei gleichzeitiger automatischer Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichte? (...) Weder "bedingungslos" noch haben sie "automatisch" die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, frühestens nach 8 Jahren und das auch beim Erfüllen aller Auflagen, die sonst an die Einbürgerungswilligen hierzulande gestellt werden, Depp.

Bruddler
11.07.2021, 11:47
Indem man ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt.



Indem man möglichst viele Leute von den eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Zielen überzeugt.
Wie?
Indem man die eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Ziele in den Mittelpunkt stellt.



Ist z.B. Ungarn eine Diktatur?
Die Linken behaupten das, weil die da nichts mehr zu melden haben und nicht nur die Regierung rechts ist, sondern grösstenteils auch die Opposition.
Aber Ungarn ist natürlich keine Diktatur.

Die Rechten in Ungarn haben einfach nur ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt, indem sie sehr viele Leute von ihren Ideen, Lösungen, Alternativen und Zielen überzeugt haben.



Ungarn zeigt, dass es keineswegs unrealistisch ist.

Was allerdings tatsächlich unrealistisch sein könnte, ist, dass es die Rechten in Deutschland auf die Kette kriegen, die eigenen Ideen, Lösungen, Alternativen und Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Muss man als eigenständiger Nationalstaat jeden Mist mittragen, der einem aus Brüssel auferlegt wird ?
Darf ein eigenständiger Nationalstaat seine eigenen Bedürfnisse, und das Wohl seiner eigenen Bürger in den Vordergrund stellen ?
Ist man eine Diktatur, wenn man den Anordnungen der EU nicht allumfassend Folge leistet ?
Ist genau genommen die EU nicht selbst eine Diktatur ?! :hmm:

Chronos
11.07.2021, 11:49
Weder "bedingungslos" noch haben sie "automatisch" die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, frühestens nach 8 Jahren und das auch beim Erfüllen aller Auflagen, die sonst an die Einbürgerungswilligen hierzulande gestellt werden, Depp.

Dann halt nicht die automatische Staatsangehörigkeit, aber zumindest die völlig bedingungslose (prüfungslose) Zuwanderung nach Deutschland, Deppin.

tabasco
11.07.2021, 11:54
Dann halt nicht die automatische Staatsangehörigkeit, aber zumindest die völlig bedingungslose (prüfungslose) Zuwanderung nach Deutschland, (...)
Das auch nicht, weder "bedingungslos" noch "prüfungslos". Alleine die Überprüfung unserer Unterlagen dauerte ca. 7 Jahre.

Um sich qualitativ aufregen zu können, muss man halt scho' ein Paar Fakten wissen, Depp. Tja...

Hay
11.07.2021, 11:55
Grundsätzlich richtig, aber mit dem Asylrecht verhält es sich wie mit einem im Meer treibenden Eisberg.

Die sichtbaren 10 % sind das Asylrecht, aber die nicht sichtbaren 90 % unter der Wasserlinie ....

Als ich dies las, dachte ich weiter, da die Kanzlerin ja weitere Einwanderungssäulen etabliert hat, die mit dem Asylrecht nichts zu tun haben, die gar nicht in der Statistik über Asylbewerber auftauchen und die gleich dezentral in unser System der Sozialhilfe (der immer noch existenten, die dadurch steigt) und des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV - und natürlich weiterer, spezifischer Hilfen) eingegliedert wären. Hier gibt es keine Verfahrens- und Klagewege und manchmal werden Obergrenzen genannt, die aber kaum eingehalten werden, wenn jeder einladen darf.

Folgende weitere Möglichkeiten der Einwanderung

- Resettlement (werden nach Deutschland geflogen, bekommen ein Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen (keine nach dem AsylBG) - die Überstellungen von Griechenland oder der Türkei-Deal laufen beispielsweise über Resettlement)

- Aufnahme aus humanitären Gründen (ähnliche Verfahrensweise, für den Personenkreis, der für Resettlement nicht in Frage kommt)

- und die Ausreisepflichtigen in diesem Land hat sich Fr. Merkel etwas sehr interessantes einfallen lassen, das medial in Lobartikeln begleitet wurde: Die 3 + 2-Regelung: Nach der dürfen Asylbewerber im Land bleiben, die eine Ausbildung beginnen. Da dies nicht so einfach ist, hat man den Ausbildungen Qualifikationen vorgeschoben, die wieder auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Zusätzlich hat man einjährige Helferausbildungen auf die Dauer von 2 oder 2 1/2 Jahren gestreckt und mit eigenen Inhalten gefüllt, die von den ursprünglichen Helferausbildungen eklatant abweichen und damit ein eigenes Niveau schaffen. Besteht der Asylbewerber diese Helferausbildung (die mit allen Qualifikationen dann auf 3 Jahre gerundet wird), hat er ein halbes Jahr Zeit, danach eine Stelle zu finden und Arbeitslosengeld zu erhalten. Danach muss er noch 1 1/2 Jahre arbeiten, allerdings nicht im erlernten Beruf bzw. Teilberuf, sondern in jedem anderen. Der Arbeitsumfang einer solchen Stelle muss auch nicht einer Vollzeitstelle entsprechen, sondern kann durchaus geringfügig sein und der Verdienst muss nicht ausreichen, um sich davon ernähren zu können, d.h. der Staat darf in dieser Zeit weitere Sozialleistungen zahlen bzw. den Verdienst aufstocken.

Auch der Familiennachzug (den übrigens auch ein Aufstocker beantragen kann - erteilte Visa gelten übrigens nicht für 1 Person, wie dies die Presse immer mal wieder unter das Volk streut, sondern für eine Familie unabhängig deren Größe) zählt nicht unter Asyl und die

vielen Möglichkeiten des Zuzugs mit Visa (Fachkräfteeinwanderungsgesetz, nach dem auch Analphabeten einreisen können und zwar nicht mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche, sondern zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland - das haben wir der SPD zu verdanken) etc., das uns Massen von Migranten vor allem in die Städte spült, läuft unter dem Radar.

Das war nur eine kleine Bestandsaufnahme ohne Anspruch auf Vollständigeit.

Hay
11.07.2021, 11:57
Weder "bedingungslos" noch haben sie "automatisch" die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, frühestens nach 8 Jahren und das auch beim Erfüllen aller Auflagen, die sonst an die Einbürgerungswilligen hierzulande gestellt werden, Depp.

Ist bereits abgesenkt worden.

Hay
11.07.2021, 11:57
Das auch nicht, weder "bedingungslos" noch "prüfungslos". Alleine die Überprüfung unserer Unterlagen dauerte ca. 7 Jahre.

Um sich qualitativ aufregen zu können, muss man halt scho' ein Paar Fakten wissen, Depp. Tja...

Und dann kommt dann so eine Deutschfeindlichkeit heraus!

Stanley_Beamish
11.07.2021, 12:01
Könnte die Bewertung der Asylanträge nicht auch eine Software übernehmen ?
Ich denke da an eine Art "Wahl-O-Mat", d.h. wer die Fragen richtig beantwortet, der bekommt Asyl.
Notfalls könnte man den Bewerbern noch einen einheim. "Willkommens-Gutmenschen" beratend zur Seite stellen...

Man muss den Entscheidern beim BAMF einfach alle Stempel wegnehmen, bis auf diesen einen:

https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/41v0-CeO%2BLL._AC_.jpg

Gero
11.07.2021, 12:02
Völlig praxisfremde Theorie, die nur funktionieren würde, wenn die Judikative wirklich unabhängig wäre. Ist sie aber nicht, sondern bis ins Mark der Politik hörig.

Soll ich mal den Fall aufdröseln, als Helmut Kohl auf den Rechtsstaat gepfiffen hat, als er bedingungslos über hunderttausend osteuropäischen (Kontingent-)Juden bedingungslos die Umsiedlung nach Deutschland bei gleichzeitiger automatischer Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichte?

Hätte damals jemand gegen die Maßnahmen der Exekutive vor Gericht geklagt, wären die zuständigen Richter derart befangen gewesen, dass sie die Klage gegen diesen offensichtlichen Rechtsbruch abgeschmettert hätten.

Maßnahmen der Exekutive sind durch Gerichte zugänglich? Sollte das jetzt eine Persiflage werden?

Warum sind sie nicht einfach nach Israel gegangen?

Testosteronum
11.07.2021, 12:03
Ist genau genommen die EU nicht selbst eine Diktatur ?!

In der römischen Republik hat man in Krisenzeiten für 6 Monate einen Diktator eingesetzt. Daher kommt das Wort.

Ein Diktator will also, dass sein Land stark ist und dass es seinem Volk gut geht.
Pinochet war z.B. ein Diktator im eigentlich Sinn. Zu seiner Diktatur ist es ja auch nur gekommen, weil eine Gefahr (der Kommunismus) bekämpft werden musste.
Das war also eine Diktatur wie seinerzeit in der römischen Republik.

Ist die EU eine Diktatur?
Wenn man jedes x-beliebige Unrechtsregime als "Diktatur" bezeichnet, kann man das bejahen. Aber man sollte ein anderes Wort benutzen.

tabasco
11.07.2021, 12:10
Ist bereits abgesenkt worden.
Meines Wissens - nein, siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

Aber ich lasse mich eines besseren belehren.

Quelle zu Hand?

:popcorn:

Differentialgeometer
11.07.2021, 12:11
Sorry, war "AngepIsstheit" gemeint. Keine "AngepAsstheit": Autokorrektur hat zugeschlagen.



Doch. Aber auch hier ging es um eine Grundsatzfrage: Folter und Folterandrohung sind in Deutschland verboten. Und, wie Du jetzt, haben sich viele damals auch sehr heuchlerisch aufgeregt, Folter? Nein, danke, aber ... wenns für die gute Sache ist ... So nicht, Werter. Denn entweder hat man Prinzipien und findet die Rechtsstaatlichkeit gut. Oder nicht. Manchmal gibt es nicht. Entscheide Dich.


Nein, nicht dafür. Sondern dafür, welche eine ganz klare Meinung der Richter bis jetzt vertreten hat. Siehe Pädophilen-AG-Beispiel.
Im Prinzp gebe ich dem ukrainischen Kugelblitz recht. Mich belastet daran in erster Linie, dass solche Befangenheitsanteäge nur durchgehen, wenn sie im Zweifel eherzum Schaden der Deutschen sind. Bei einem Prozess, meinetwegen gegen ein paar Skinheads, wäre es jedem wurscht, wenn der Richter sich bei der Linken verdingt.

Bruddler
11.07.2021, 12:11
Man muss den Entscheidern beim BAMF einfach alle Stempel wegnehmen, bis auf diesen einen:

https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/41v0-CeO%2BLL._AC_.jpg

Dieser Vermerk könnte bereits im Vordruck erwähnt werden, und zwar ganz oben in roter Fettschrift...

tabasco
11.07.2021, 12:14
Und dann kommt dann so eine Deutschfeindlichkeit heraus!

Sei einem Chirurg nicht böse, wenn dieser Dir 'ne Eiterbeule öffnet. Das trägt zu Genesung des Gesamtorganismus bei.

Bruddler
11.07.2021, 12:15
In der römischen Republik hat man in Krisenzeiten für 6 Monate einen Diktator eingesetzt. Daher kommt das Wort.

Ein Diktator will also, dass sein Land stark ist und dass es seinem Volk gut geht.
Pinochet war z.B. ein Diktator im eigentlich Sinn. Zu seiner Diktatur ist es ja auch nur gekommen, weil eine Gefahr (der Kommunismus) bekämpft werden musste.
Das war also eine Diktatur wie seinerzeit in der römischen Republik.

Ist die EU eine Diktatur?
Wenn man jedes x-beliebige Unrechtsregime als "Diktatur" bezeichnet, kann man das bejahen. Aber man sollte ein anderes Wort benutzen.

"Diktatur", wie auch "Demokratie", alles nur eine Frage der Interpretation. :hi:

Selbst die ehemal. DDR hat sich als "Demokratie" interpretiert...

Chronos
11.07.2021, 12:16
Das auch nicht, weder "bedingungslos" noch "prüfungslos". Alleine die Überprüfung unserer Unterlagen dauerte ca. 7 Jahre.

Um sich qualitativ aufregen zu können, muss man halt scho' ein Paar Fakten wissen, Depp. Tja...

Jahrelange Prüfung von Unterlagen bedeutet noch lange keine immanenten Ablehnungswahrscheinlichkeiten, Deppin.

Beweise doch, dass Ablehnungen erfolgt sind.

Helmut Kohl hat ganz eindeutig die Gesetze gebrochen.

Chronos
11.07.2021, 12:20
Warum sind sie nicht einfach nach Israel gegangen?

Frag mich doch was Leichteres....

Vermutlich, weil man hier in Deutschland leistungslos Kohle abgreifen konnte, während dies in Israel sehr wahrscheinlich nicht so einfach möglich gewesen wäre?

Ich frage mich sowieso schon seit Kohls Idiotie, weshalb man seitens der osteuropäischen Juden ausgerechnet in das Land gehen konnte, das der eigenen Ethnie so übel mitgespielt hat?

So ein Land würde ich nie mehr im Leben betreten.

tabasco
11.07.2021, 12:20
(...) Beweise doch, dass Ablehnungen erfolgt sind (...)

Alleine die Zahl 220 Tsd Kontingentflüchtlinge in 30 Jahren jüdischen Einwanderung ist ein Beleg dafür, Depp.

:haha:

Chronos
11.07.2021, 12:24
Alleine die Zahl 220 Tsd Kontingentflüchtlinge in 30 Jahren jüdischen Einwanderung ist ein Beleg dafür, Depp.

:haha:

Inwiefern soll das ein Beleg für Ablehnungen sein?

tabasco
11.07.2021, 12:28
Inwiefern soll das ein Beleg für Ablehnungen sein?

Es wären viel mehr gekommen, wenn die Aufnahme-Voraussetzungen nicht so streng wären: nach Deutschland auszuwandern hat so ziemlich alles in den Osteuropäischen Staaten der ehm. UdSSR Lust.

Gero
11.07.2021, 12:35
Frag mich doch was Leichteres....

Vermutlich, weil man hier in Deutschland leistungslos Kohle abgreifen konnte, während dies in Israel sehr wahrscheinlich nicht so einfach möglich gewesen wäre?

Ich frage mich sowieso schon seit Kohls Idiotie, weshalb man seitens der osteuropäischen Juden ausgerechnet in das Land gehen konnte, das der eigenen Ethnie so übel mitgespielt hat?

So ein Land würde ich nie mehr im Leben betreten.

Jetzt wo sie ihren eigenen Staat haben sollen sie ihn bitte auch nutzen und uns in Ruhe lassen. Ihre Loyalität gilt so wie so allein ihrem Stamm egal wo sie sich aufhalten. Tabasco ist hier ein gutes Beispiel. Jüdische Einwanderung führt immer zu Unterwanderung und Untergrabung.

GSch
11.07.2021, 12:38
Maßnahmen der Exekutive sind durch Gerichte zugänglich? Sollte das jetzt eine Persiflage werden?

Ist dir die Existenz einer Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt? Die macht sowas, und die Ergebnisse sind keineswegs immer in Sinne der Regierung.

Chronos
11.07.2021, 13:18
Es wären viel mehr gekommen, wenn die Aufnahme-Voraussetzungen nicht so streng wären: nach Deutschland auszuwandern hat so ziemlich alles in den Osteuropäischen Staaten der ehm. UdSSR Lust.
Sooo schlimm können diese Voraussetzungen ja nicht gewesen sein, wenn man mal auf der Seite des zuständigen Bundesamtes nachliest:


Die Aufnahme von jüdischen Zuwandernden in die Bundesrepublik Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Bundesamt kann Ihrem Antrag nur entsprechen,


wenn Sie eine Staatsangehörige oder ein Staatsangehöriger eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion sind (mit Ausnahme der baltischen Staaten) oder als staatenlose Person mindestens seit dem 1. Januar 2005 dort Ihren Wohnsitz haben (durch den Beitritt Estlands, Lettlands und Litauens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 besteht für jüdische Staatsangehörige aus diesen Staaten seither nicht mehr die Möglichkeit zur Aufnahme in diesem Verfahren),

wenn Sie jüdischer Nationalität sind bzw. von mindestens einem jüdischen Elternteil oder einem jüdischen Großelternteil abstammen und sich zu keiner anderen als der jüdischen Religion bekennen,

wenn Sie Deutschkenntnisse nachweisen können, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen,



wenn Sie dauerhaft selbst für Ihren Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland sorgen können (hierzu wird durch das Bundesamt für Migration eine Integrationsprognose erstellt), und



wenn der Nachweis zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet erbracht wird.


https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/JuedischeZuwanderer/juedischezuwanderer-node.html

Und für vor dem 1.1.1945 Geborene gab/gibt es überhaupt keine Voraussetzungen:


Für alle vor dem 01.01.1945 im Herkunftsgebiet geborenen Personen wird vermutet, dass sie Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind. Für diese Personen gelten folgende Erleichterungen: Es wird auf die Integrationsprognose und den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.


So leicht wird es sonst keiner einzigen Zuwanderungsgruppe gemacht.

Chronos
11.07.2021, 13:19
Jetzt wo sie ihren eigenen Staat haben sollen sie ihn bitte auch nutzen und uns in Ruhe lassen. Ihre Loyalität gilt so wie so allein ihrem Stamm egal wo sie sich aufhalten. Tabasco ist hier ein gutes Beispiel. Jüdische Einwanderung führt immer zu Unterwanderung und Untergrabung.

Da kann ich dir nur in jedem einzelnen Punkt vollumfänglich zustimmen. :top:

Chronos
11.07.2021, 13:23
Ist dir die Existenz einer Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt? Die macht sowas, und die Ergebnisse sind keineswegs immer in Sinne der Regierung.

Natürlich ist mir das bekannt, aber ich zweifle mittlerweile sehr an der Kompetenz dieser Verwaltungsgerichte, wenn ich so aus dem Gedächtnis die jüngsten Urteile dieser Gerichte vor Augen führe.

Eines davon hat ja diesen Strang begründet. Ein Treppenwitz der Juristerei, wenn man einem Richter Befangenheit unterstellt, nur weil dieser mal das Aufhängen eines Plakates der NPD nicht verboten hatte.

Swesda
11.07.2021, 13:31
Jetzt wo sie ihren eigenen Staat haben sollen sie ihn bitte auch nutzen und uns in Ruhe lassen. Ihre Loyalität gilt so wie so allein ihrem Stamm egal wo sie sich aufhalten. Tabasco ist hier ein gutes Beispiel. Jüdische Einwanderung führt immer zu Unterwanderung und Untergrabung.
Super gut! Grün und Bruderkuss (Die Jüdin kauf ich ihr zwar nicht ab, aber ihr Engagement ist natürlich real).

:gp:

Swesda
11.07.2021, 13:32
Frag mich doch was Leichteres....

Vermutlich, weil man hier in Deutschland leistungslos Kohle abgreifen konnte, während dies in Israel sehr wahrscheinlich nicht so einfach möglich gewesen wäre?

Ich frage mich sowieso schon seit Kohls Idiotie, weshalb man seitens der osteuropäischen Juden ausgerechnet in das Land gehen konnte, das der eigenen Ethnie so übel mitgespielt hat?

So ein Land würde ich nie mehr im Leben betreten.
Fettung durch mich

Das ist eben eine Frage des Charakters. Man hat ihn oder man hat ihn nicht.

tabasco
11.07.2021, 13:54
Sooo schlimm können diese Voraussetzungen ja nicht gewesen sein, wenn man mal auf der Seite des zuständigen Bundesamtes nachliest:(...) .
Ich sehe mehrere kaum zu überwindbare Hürden:

- Eine "positive Integrationsprognose" VOR der Einwanderung, zum Beispiel. Das ist eine Hürde, die keine anderen Zuwanderer in Deutschland haben.

- Darüber hinaus müssen die Juden "Nachweis zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet erbracht wird": das erfordert eine jüdische Mutter.

Die Alten, unmittelbar vom Krieg betroffenen Säcke (die jetzt mind. 76 Jahre alt sind) wirst Du dulden müssen. Läuft unter "Kriegsentschädigung". Wisch den Mund ab, wäre der Opa doch lieber daheim geblieben, nech? Taschentuch?


(...) So leicht wird es sonst keiner einzigen Zuwanderungsgruppe gemacht.Genau das Gegenteil ist der Fall, wie ich das in diesem Strang (https://www.politikforen.net/showthread.php?190440-30-Jahre-jüdische-Zuwanderung-nach-Deutschland) aufs Ausführlichste auch dargelegt habe. Keine andere Zuwanderungsgruppe hat es so kompliziert. Was sich auch eben in der Zahl der Zugewanderten abbildet (220 TSD in 30 Jahren) : alleine seit 2015 sind ca. 1.4 MLN Neger & Araber nach Deutschland zugewandert. Ohne Sprachnachweis und ohne jede "positive Integrationsprognose", versteht sich. Sie haben nicht mal die Grenze legal passiert.

Reichs_Adler
11.07.2021, 14:01
Auf die Idee, den Richter wegen Befangenheit zu verklagen, ist der findige Afghane sicher von ganz alleine gekommen...

Lesezeichen
11.07.2021, 14:04
Man sollte doch diesem Befangenheitsgetöse den Afghanen erklären, daß sie sich der Lächerlichkeit preisgeben; es darf nicht passieren, daß solche schäbigen Typen überall mit hirnlosen, willigen und geldgierigen
Winkeladvokaten mutwillig den Rechtsstaat und seine Verfassung unterwandern und aushöhlen und an deren Stelle islamistische Grundsätze unter einem bestimmten Deckmantel zu installieren versuchen.

Wehret den ANFÄNGEN!

tabasco
11.07.2021, 14:10
(...) Das ist eben eine Frage des Charakters. Man hat ihn oder man hat ihn nicht.

Das ist vor allem eine Frage der Einstellung zu "Sippenhaft".


Jetzt wo sie ihren eigenen Staat haben sollen sie ihn bitte auch nutzen und uns in Ruhe lassen. Ihre Loyalität gilt so wie so allein ihrem Stamm egal wo sie sich aufhalten. Tabasco ist hier ein gutes Beispiel. Jüdische Einwanderung führt immer zu Unterwanderung und Untergrabung.

Es sind meine Kinder, die, wenn Ihr Glück habt, Euere Zukunft sichern werden. Es wird Zeit, dass Du Dich richtig positionierst

:-)

Bolle
11.07.2021, 14:15
Ein krasses Beispiel dafür, wie man heutzutage einen Richter auf die zeitgeistige Linie bringt, ereignete sich jetzt in Hessen.

Ein Afghane, dessen Asylgesuch abgelehnt worden war, klagte gegen den Richter wegen dessen angeblichen Befangenheit.

Der betreffende Richter hatte sich bei anderen Gelegenheiten deutlich gegen die Zuwanderung ausgesprochen und auch schon erlaubt, dass die NPD Wahlplakate mit dem Wortlaut "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" aufhängen darf.

Nun entschied das BVerfG, dass der Befangenheitsantrag des Afghanen berechtigt gewesen sei.

Wer sich für diese abscheuliche Perversion unseres Rechtssystems näher interessiert, möge bitte den nachfolgend verlinkten Artikel lesen.

Ein kurzes Exzerpt daraus:



Man kann also anhand dieses sehr merkwürdigen Rechtsverständnisses mit Fug und Recht feststellen, dass unsere oberste Gerichtsbarkeit eindeutig den Ethnozid an uns Deutschen für richtig hält und auch noch durch solche Urteile befeuert.

Je weiter nach oben man in der Hierarchie unseres Rechtsstaates schaut, desto klarer wird die Absicht der Umvolkung Deutschlands und der mittelfristigen Ausrottung von uns Deutschen erkennbar.




Merkel und ihre Richter

Wie war das noch mal mit Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz?

Angela Merkel lädt ausgerechnet jene Verfassungsrichter zu sich zum Abendessen, die wenige Wochen später eine Klage gegen sie verhandeln müssen. Das hat einen faden Beigeschmack. Nicht nur wegen des Abendessens.

Ein Abendessen kann auch beruflich eine prima Sache sein, man trifft sich bei Pasta und Rotwein und bespricht ein paar Dinge. So hielt es auch das Bundesverfassungsgericht, das am 30. Juni bei Angela Merkel im Kanzleramt dinierte. Eine Einladung der Regierungschefin lässt sich offenbar keine Richterin und kein Richter entgehen. Sowohl der Erste wie auch der Zweite Senat kamen geschlossen.
Schön für die Herren und Damen, die sich sicher gut unterhalten haben: Bald hat man wieder miteinander zu tun. Keine vier Wochen nach dem gemütlichen Beisammensein muss der Zweite Senat nämlich darüber urteilen, ob Angela Merkel gegen das Gesetz verstoßen hat.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus232427603/Merkel-und-ihre-Richter-Wie-war-das-noch-mal-mit-Unabhaengigkeit-der-Justiz.html





Alles klar? Läuft wie geschmiert.......

Neben der Spur
11.07.2021, 14:21
Das ist sowieso alles abgedeckt mit dem
Unterrichtsfach "Rechtsphilisophie" an butesdeitschen
Juristischen Fakuläten an den Universitäten.

Egal. Weil "philosphisch" betrachtet,
bedarf es denn keinen verlässlichen,
vorhersehbaren Rechtstaat.

Weil alles ist dann "relativ".

Hay
11.07.2021, 14:47
Meines Wissens - nein, siehe Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

Aber ich lasse mich eines besseren belehren.

Quelle zu Hand?

:popcorn:

So auf die Schnelle habe ich dieses gefunden.

Ehegatten von Deutschen bei Bestehen einer zweijährigen Ehe = nach 3 Jahren
Einbürgerung nach 5 Jahren = in Deutschland geborene "Staatenlose" (z.B. die Libanesen)
Staatenlose Erwachsene, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge = nach 6 Jahren (Asylverfahren wird auf die 6 Jahre Aufenthaltsdauer angerechnet)
Bei besonderen Integrationsleistungen (nicht näher definiert,in Artikeln wurde aber als Integrationsleistung der Besuch von Deutschkursen mit Abschluss genannt, es werden als Beispiele genannt: "...hierzu zählen unter anderem besondere Sprachkenntnisse, höhere Schulabschlüsse oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch ein besonderes Engagement in Deutschland kann berücksichtigt werden.") = 6 Jahre
Bei Teilnahme an einem Integrationskurs = 7 Jahre

In dieser Veröffentlichung, Stand 10.06.2020, zu lesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerung-nach-schon-3-5-6-oder-7-jahren_168726.html

Ich ging vor dieser kleinen Recherche eigentlich von einer regelmäßigen Einbürgerung nach 5 Jahren aus, so zumindest haben dies neuere Artikel in den Zeitungen suggeriert. Man weiß allerdings auch immer nicht, wer hier wem entgegenkommt.

Hay
11.07.2021, 15:11
Sei einem Chirurg nicht böse, wenn dieser Dir 'ne Eiterbeule öffnet. Das trägt zu Genesung des Gesamtorganismus bei.

Es fällt schon schwer genug, die Qualität des politischen Personals Deutschlands nicht mit den Deutschen im allgemeinen gleichzusetzen. Geschichte wiederholt sich aber und zwar in einer Weise, dass sich nicht nur die Namen wiederfinden, sondern auch die Physiognomie. Da ist eine Magda mit ihren vielen Kindern in leicht veränderter Stellung, eine Karrenbauer fährt den Karren an die Wand, ein Maas ist diesmal nicht redenschwingender Ehemann und fährt nicht nur bis zur Memel, ein Heil bringt Unheil und die Präsidenten der Arzteschaft ähneln Gestalten früherer Tage. Es finden sich selbstzufriedene Mitläufer, die sich auf der Sonnenseite des Lebens tummeln und begeisterte Schreiber. Und auch du gehörst eben auch dazu. Solltest du mal drüber nachdenken.

Bruddler
11.07.2021, 15:12
So auf die Schnelle habe ich dieses gefunden.

Ehegatten von Deutschen bei Bestehen einer zweijährigen Ehe = nach 3 Jahren
Einbürgerung nach 5 Jahren = in Deutschland geborene "Staatenlose" (z.B. die Libanesen)
Staatenlose Erwachsene, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge = nach 6 Jahren (Asylverfahren wird auf die 6 Jahre Aufenthaltsdauer angerechnet)
Bei besonderen Integrationsleistungen (nicht näher definiert, in Artikeln wurde aber als Integrationsleistung der Besuch von Deutschkursen mit Abschluss genannt, es werden als Beispiele genannt: "...hierzu zählen unter anderem besondere Sprachkenntnisse, höhere Schulabschlüsse oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch ein besonderes Engagement in Deutschland kann berücksichtigt werden.") = 6 Jahre
Bei Teilnahme an einem Integrationskurs = 7 Jahre

In dieser Veröffentlichung, Stand 10.06.2020, zu lesen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerung-nach-schon-3-5-6-oder-7-jahren_168726.html

Ich ging vor dieser kleinen Recherche eigentlich von einer regelmäßigen Einbürgerung nach 5 Jahren aus, so zumindest haben dies neuere Artikel in den Zeitungen suggeriert. Man weiß allerdings auch immer nicht, wer hier wem entgegenkommt.

Damit sind Geldbörsen gemeint, die ein Integrationswilliger findet, und diese umgehend u. sofort auf einer Fundstelle abgibt.
Das Blitzlichtgewitter ist ihm dabei auch nicht ganz so wichtig. :hi:

Hay
11.07.2021, 15:20
Damit sind Geldbörsen gemeint, die ein Integrationswilliger findet, und sie umgehend u. sofort auf einer Fundstelle abgibt. :hi:

So viele Geldbörsen gibt es aber nicht. Es ist, wenn man den Artikeln folgt, eigentlich alles gemeint, was eigentlich selbstverständlich ist, wenn man kein Asozialer ist. Man demoliert keine Wohnung (oder doch, fällt aber angesichts anderer Leistungen dann nicht ins Gewicht, es wird ja immer das Positive herausgekitzelt), man hat Kinder (an sich noch keine besondere Leistung), die den Kindergarten besuchen (wird oft hervorgehoben, wobei in diesen Fällen die Anmeldung, Finanzierung und in nicht wenigen Fällen auch der Hol- und Bringdienst von dem Staat und Ehrenamtlichen übernommen wird), und - das ist kein Witz, sondern bittere Realität - einen Verein besuchen (der Verein kommt hier zum Migranten und bietet ihm aus Bundesmitteln diverser Förderprogramme für Migranten und Flüchtlinge in Vereinen einen Gebührenerlaß, die Trainings- und Turnierkleidung und einen Hol- und Bringdienst, falls notwendig an), man besucht einen Deutschkurs (eigentich eine Selbstverständlichkeit, zumal in anderen Ländern Sprachkenntnisse erwartet werden, ohne dass kostenlose Sprachkurse angeboten werden) und so weiter und so fort. Das besondere Engagement besteht oft darin, dass ein angebotener Zusatzjob (fege das Laub einmal die Woche) finanziell entlohnt wird und die Entlohnung nicht auf die gewährte Sozialhilfe/Leistungen nach dem AsylBG und das staatlich garantierte Taschengeld angerechnet wird, eventuell auch Dolmetscherleistungen für die anderen des Kulturkreises, ebenfalls zusätzlich entlohnt.

Bruddler
11.07.2021, 15:24
So viele Geldbörsen gibt es aber nicht. Es ist, wenn man den Artikeln folgt, eigentlich alles gemeint, was eigentlich selbstverständlich ist, wenn man kein Asozialer ist. Man demoliert keine Wohnung (oder doch, fällt aber angesichts anderer Leistungen dann nicht ins Gewicht, es wird ja immer das Positive herausgekitzelt), man hat Kinder (an sich noch keine besondere Leistung), die den Kindergarten besuchen (wird oft hervorgehoben, wobei in diesen Fällen die Anmeldung, Finanzierung und in nicht wenigen Fällen auch der Hol- und Bringdienst von dem Staat und Ehrenamtlichen übernommen wird), und - das ist kein Witz, sondern bittere Realität - einen Verein besuchen (der Verein kommt hier zum Migranten und bietet ihm aus Bundesmitteln diverser Förderprogramme für Migranten und Flüchtlinge in Vereinen einen Gebührenerlaß, die Trainings- und Turnierkleidung und einen Hol- und Bringdienst, falls notwendig an), man besucht einen Deutschkurs (eigentich eine Selbstverständlichkeit, zumal in anderen Ländern Sprachkenntnisse erwartet werden, ohne dass kostenlose Sprachkurse angeboten werden) und so weiter und so fort. Das besondere Engagement besteht oft darin, dass ein angebotener Zusatzjob (fege das Laub einmal die Woche) finanziell entlohnt wird und die Entlohnung nicht auf die gewährte Sozialhilfe/Leistungen nach dem AsylBG und das staatlich garantierte Taschengeld angerechnet wird, eventuell auch Dolmetscherleistungen für die anderen des Kulturkreises, ebenfalls zusätzlich entlohnt.

Ja, so wird's wohl sein... :pfeif:

Bolle
11.07.2021, 15:30
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
............
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

Bruddler
11.07.2021, 15:33
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
............
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

"Leck' fett, da bleibt einem die Spucke weg"... :crazy:

Hay
11.07.2021, 16:29
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
............
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html


oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

was inzwischen regelmäßig und nicht nur ausnahmslos der Fall ist.

Außerdem schrieb ich schon an anderer Stelle, dass die Einbürgerungsfristen herabgesetzt wurden, nein, nicht dadurch, dass man das Gesetz verändert hat, sondern nur erweitert und einzelne Bestimmungen zugefügt hat:

Das Resultat ist dann dieses, zusammengefasst
Ehegatten von Deutschen bei Bestehen einer zweijährigen Ehe = nach 3 Jahren
Einbürgerung nach 5 Jahren = in Deutschland geborene "Staatenlose" (z.B. die Libanesen)
Staatenlose Erwachsene, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge = nach 6 Jahren (Asylverfahren wird auf die 6 Jahre Aufenthaltsdauer angerechnet)
Bei besonderen Integrationsleistungen (nicht näher definiert,in Artikeln wurde aber als Integrationsleistung der Besuch von Deutschkursen mit Abschluss genannt, es werden als Beispiele genannt: "...hierzu zählen unter anderem besondere Sprachkenntnisse, höhere Schulabschlüsse oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch ein besonderes Engagement in Deutschland kann berücksichtigt werden.") = 6 Jahre
Bei Teilnahme an einem Integrationskurs = 7 Jahre

Nachzulesen in dieser Veröffentlichung, Stand 10.06.2020:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ei...en_168726.html

Da nun eigentlich jeder Asyl- und sonstige Zuwanderer einen Deutschkurs besucht und in einem Fußballverein gespielt hat, seine Kinder einen Kindergarten oder die Schule (gilt ja die Schulpflicht und der Kindergarten bzw. die Kita ist umsonst) besucht hat, gilt eben die verkürzte Einbürgerungsfrist. Und wenn der Flüchtling keinen Job findet oder nur aushilfsweise in der Dönerbude eines Clanmitglieds arbeitet, hat er die Arbeitslosigkeit bzw. die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu verantworten oder wer möchte ihm anderes nachweisen?

houndstooth
11.07.2021, 19:56
Einen Richter als "befangen" ablehnen zu können ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Und diese wendet sich selbst gegen die "Zivilisation", so zu sagen. Ich bin trotzdem nicht bereit, diese zivilisatorische Errungenschaft aufzugeben.

Und ja, ich, als vollkommener Laie, erkläre diesen Richter in diesem Fall für befangen. Sorry.

Also in diesem Fall teile ich ' Chronos' ' Meinung.

Gesetze werden von Zivilpersonen, von Parlamentariern , aus dem Volk im Parlament fuers Volk im Willen des Volkes gemacht, stellen also von vornherein eine positive zivilisatorische Errungenschaft dar.

Eine nichtparlamentarische , zeitgeistige Einmischung|Umdefinierung in bestehende Gesetzgebung stellt nicht nur eine negative zivilisatorische Errungenschaft dar, sondern auch eine Unterspuelung der Integritaet des Rechtswesens als solches: die Weichen fuer willkuerliche Fehlurteile sind gestellt.

Uebrigens bestand genau diese 'politische-Einmischung's-Situation' schon einmal in DEU ...mit katastrophalen Folgen.

Nur eben, dass das ideologische Pendulum heute auf die extrem entgegengesetzte Seite geschwungen ist. Damals wie heute koennen Richter und deren sie ernennende Politiker sich der Versuchung zeitgeistiger Beeinflussung nicht enthalten. Warum muss in DEU so oft, so viel, so extrem sein?

Willkuer statt geschworene Einhaltung des Buchstabens des Gesetztes im Sinne seiner Gesetzgeber....ein sehr sehr schluepfriger Weg fuer eine Gesellschaft.

tabasco
11.07.2021, 20:06
(...)

Guck, ich habe was Lustiges gerade gesehen:


(Asylverfahren wird auf die 6 Jahre Aufenthaltsdauer angerechnet)

Bei Kontingentflüchtlingen wird nicht mal die Studienzeit auf die Aufenthaltsdauer angerechnet

:haha:

tabasco
11.07.2021, 20:10
(...) Es finden sich selbstzufriedene Mitläufer, die sich auf der Sonnenseite des Lebens tummeln und begeisterte Schreiber. Und auch du gehörst eben auch dazu. Solltest du mal drüber nachdenken.

Das wäre nicht mal der Zeit wert, die dafür nötig war, um den Satz zu erfassen: Für mache bin ich eine "Nazi-Braut", für die anderen - "linke Socke". Für Dich bin ich "Mitläufer". Ich bin für Pluralismus. Jedem seine Meinung.

Hay
11.07.2021, 21:04
Guck, ich habe was Lustiges gerade gesehen:



Bei Kontingentflüchtlingen wird nicht mal die Studienzeit auf die Aufenthaltsdauer angerechnet

:haha:

Tja, nicht jeder ist gleich. Die Regierung muss schließlich Prioritäten setzen.

Hay
11.07.2021, 21:05
Das wäre nicht mal der Zeit wert, die dafür nötig war, um den Satz zu erfassen: Für mache bin ich eine "Nazi-Braut", für die anderen - "linke Socke". Für Dich bin ich "Mitläufer". Ich bin für Pluralismus. Jedem seine Meinung.

Nein, du bist kein Mitläufer. Du bist nur ein wichtiges Steinchen und ein benötigter Kontrapunkt, der die Entwicklung seinerseits anheizt.

tabasco
11.07.2021, 21:06
Tja, nicht jeder ist gleich. Die Regierung muss schließlich Prioritäten setzen.

Genau meine Rede :haha:

tabasco
11.07.2021, 21:07
Nein, du bist kein Mitläufer. Du bist nur ein wichtiges Steinchen und ein benötigter Kontrapunkt, der die Entwicklung seinerseits anheizt.

Was hat sich zwischen 16:11 und 22:05 bei Dir denn geändert, dass Du die Meinung geändert hast?

Ging flott.

Hay
11.07.2021, 21:08
Was hat sich zwischen 21:10 und 22:05 bei Dir denn geändert, dass Du die Meinung geändert hast?

Ging flott.

Ich habe meine Meinung nicht geändert. Du solltest nur richtig lesen.

Hay
11.07.2021, 21:08
Genau meine Rede :haha:

:dg:

tabasco
11.07.2021, 21:13
Ich habe meine Meinung nicht geändert. Du solltest nur richtig lesen.

Ich habe richtig gelesen: interpretierte aber "begeisterte Schreiber" als weitere Eigenschaft von "selbstzufriedenen Mitläufer". Aber Danke für die Klarstellung.

Ansuz
11.07.2021, 21:16
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
............
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html


Gilt das in Absatz 3. genannte für die gesamten acht Jahre zuvor, oder ist diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn der hoffnungsvolle "Neudeutsche" erst kurz vor dem Stichpunkt dazu "offiziell" in der Lage war?

tabasco
11.07.2021, 21:31
Gilt das in Absatz 3. genannte für die gesamten acht Jahre zuvor (...)
Ja. 8 Jahre beziehen sich auf den "legalen Aufenthalt".

Hay
11.07.2021, 21:43
Ich habe richtig gelesen: interpretierte aber "begeisterte Schreiber" als weitere Eigenschaft von "selbstzufriedenen Mitläufer". Aber Danke für die Klarstellung.

Könnte man so verstehen, wenn man das "und auch du" überlesen würde. Mit den Schreibern bist tatsächlich auch nicht du gemeint, sondern der Berufsstand.

Hay
11.07.2021, 21:45
Gilt das in Absatz 3. genannte für die gesamten acht Jahre zuvor, oder ist diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn der hoffnungsvolle "Neudeutsche" erst kurz vor dem Stichpunkt dazu "offiziell" in der Lage war?

Guck mal, ich habe bereits ein Posting dazu (und registriere bitte auch den Nachsatz, der inzwischen zur Regelmäßigkeit verkommen ist: ...."oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat")

Siehe dieses Posting:

https://politikforen.net/showthread.php?190659-Maulkorb-f%C3%BCr-einen-Richter&p=10743339&viewfull=1#post10743339

Ansuz
11.07.2021, 22:09
Guck mal, ich habe bereits ein Posting dazu (und registriere bitte auch den Nachsatz, der inzwischen zur Regelmäßigkeit verkommen ist: ...."oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat")

Siehe dieses Posting:

https://politikforen.net/showthread.php?190659-Maulkorb-f%C3%BCr-einen-Richter&p=10743339&viewfull=1#post10743339

Besten Dank. Bin halt zu langsam hier in der Weltnetz-Diaspora.

Wassiliboyd
12.07.2021, 07:58
Geschmäckle...für alle Nichtschwaben:
Das heißt so viel wie die Sache stinkt !

... aber gewaltig!:basta:

Hay
12.07.2021, 08:14
Das ganze Thema hat eigentlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit politischer Willkür.

Der eigentliche Fehler liegt schon in der Tatsache, dass man Entscheidungen einer Bundesbehörde per Klageweg bis in höchste Instanzen treiben kann und dabei auch die Möglichkeit eröffnet, Richtern mit irgendwelchen absurden Begründungen diese ominöse Befangenheit vorwerfen zu können.

Die Bundesbehörde BAMF bewertet Asylanträge anhand eines umfassenden, eindeutigen Fragen- und Prüfkriterienkatalogs, mit dem alleine schon alle Parameter für eine Berechtigung erfasst und klassifiziert werden. Damit ist doch schon das Anspruchsrecht hinreichend geklärt.

Sollte nun der Eindruck entstehen, diese Behörde habe einen Irrtum oder einen Fehler begangen, dürfte eigentlich nur noch eine nachträgliche Prüfung wegen eines möglichen Verfahrensfehlers durch eine unabhängige Expertenkommission erfolgen, aber doch nicht die gesamte Kaskade an Gerichtsverfahren angeleiert werden.

Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.

Dazu müßte man aber erst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz herausnehmen.

Schwabenpower
12.07.2021, 08:51
Dazu müßte man aber erst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz herausnehmen.
Warum? Nur anwenden.

Chronos
12.07.2021, 09:16
Dazu müßte man aber erst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz herausnehmen.
Oh je, eine ganz schwierige Kiste. Wir wissen ja, durch wen und weshalb dieses Asylrecht in das Grundgesetz kam. Für eine solch gravierende Änderung dürften sich kaum Mehrheiten finden lassen.

Was man vielleicht noch in den entsprechenden Artikel einbringen sollte, wäre die konsequent einzuhaltende Drittstaatenregelung aus den Schengen-Dublin-Abkommen.

Meines Wissens sieht das Grundgesetz lediglich vor, dass verfolgten Personen aus beliebigen Staaten Asyl zu gewähren ist, sofern sie aus religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund sexueller Neigungen in ihrem Staat verfolgt werden - nehme ich mal an.
Vieles davon kann aber von Deutschland aus gar nicht verifiziert werden und dadurch ist eine Grauzone entstanden, die von vielen Asylsuchenden weidlich ausgenutzt wird.

Daher mein Ansatz: Asylrecht ausschließlich für aus den genannten Gründen Verfolgte aus direkt angrenzenden Nachbarstaaten wie Schweiz, Österreich, Dänemark usw.
Ausserdem müsste das durch die Regierung Schröder verkorkste und zur Discounter-Beliebigkeit verkommene Staatsangehörigkeitsrecht wieder zurück revidiert werden.

Viele Baustellen, an die sich aber kaum einer unserer derzeitigen Politiker herantrauen dürfte.

Hay
12.07.2021, 11:41
Oh je, eine ganz schwierige Kiste. Wir wissen ja, durch wen und weshalb dieses Asylrecht in das Grundgesetz kam. Für eine solch gravierende Änderung dürften sich kaum Mehrheiten finden lassen.

Was man vielleicht noch in den entsprechenden Artikel einbringen sollte, wäre die konsequent einzuhaltende Drittstaatenregelung aus den Schengen-Dublin-Abkommen.

Meines Wissens sieht das Grundgesetz lediglich vor, dass verfolgten Personen aus beliebigen Staaten Asyl zu gewähren ist, sofern sie aus religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund sexueller Neigungen in ihrem Staat verfolgt werden - nehme ich mal an.
Vieles davon kann aber von Deutschland aus gar nicht verifiziert werden und dadurch ist eine Grauzone entstanden, die von vielen Asylsuchenden weidlich ausgenutzt wird.

Daher mein Ansatz: Asylrecht ausschließlich für aus den genannten Gründen Verfolgte aus direkt angrenzenden Nachbarstaaten wie Schweiz, Österreich, Dänemark usw.
Ausserdem müsste das durch die Regierung Schröder verkorkste und zur Discounter-Beliebigkeit verkommene Staatsangehörigkeitsrecht wieder zurück revidiert werden.

Viele Baustellen, an die sich aber kaum einer unserer derzeitigen Politiker herantrauen dürfte.

Erstaunlich, dass sich hier keine Mehrheiten finden, obwohl inzwischen im Jahrestakt am Grundgesetz gebastelt und gestrichen wird, was das Zeug hält, so dass einzelne Passagen ohne die gestrichenen und geänderten Artikel in ihrer Urform gar nicht mehr verständlich sind, zumal es ja nicht um die Abschaffung der Gewährung von Asyl ginge, sondern nur um ein Verfahren, das so auch in anderen Ländern angewendet wird, nämlich die Festlegung von Obergrenzen für ein Jahr und einen Verfahrensweg, der kein einklagbares Individualrecht vorsieht, sondern nur einfache Einsprüche, die innerhalb einer vertretbaren Zeit abgehandelt werden können.

Hay
12.07.2021, 11:43
Warum? Nur anwenden.

Es ging, wenn ich mich richtig erinnere, um den zeitlich ausufernden Weg durch die Instanzen. Der fiele natürlich erst weg, wenn der Grundgesetzartikel wegfiele, so dass Asyl nach Maßgabe des Staates gewährt werden kann. Nur mit einfachen Einsprüchen, aber nicht mit der ganzen Bandbreite jahrelanger Verfahren durch alle Instanzen.

Schwabenpower
12.07.2021, 13:42
Es ging, wenn ich mich richtig erinnere, um den zeitlich ausufernden Weg durch die Instanzen. Der fiele natürlich erst weg, wenn der Grundgesetzartikel wegfiele, so dass Asyl nach Maßgabe des Staates gewährt werden kann. Nur mit einfachen Einsprüchen, aber nicht mit der ganzen Bandbreite jahrelanger Verfahren durch alle Instanzen.
Nö, lies doch einfach mal GG16a. Bei einem Afghanen brauchst Du gar nichts prüfen

Süßer
12.07.2021, 14:53
Ja. 8 Jahre beziehen sich auf den "legalen Aufenthalt".

Schließt das Duldung aus oder ein?

tabasco
12.07.2021, 14:56
Schließt das Duldung aus oder ein?

Duldung ist grundsätzlich kein "legaler Aufenthalt", sondern eine Aufschiebung der Ausreisepflicht, nach meinem Kenntnisstand. Und somit nicht als "Aufenthaltszeit" anrechenbar.

Süßer
12.07.2021, 15:01
Duldung ist grundsätzlich kein "legaler Aufenthalt", sondern eine Aufschiebung der Ausreisepflicht, nach meinem Kenntnisstand. Und somit nicht als "Aufenthaltszeit" anrechenbar.


Danke.
Ich mag an die Praxis in den Emiraten erinnern, wo Expat-Piloten der Emirates, die mit ihren Familie zB in Dubai wohnten, nachdem sie aufgrund Corona gekündigt wurden, ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis verloren und zusammen mit ihren Familien des Landes verwiesen wurden.

Differentialgeometer
12.07.2021, 15:03
Danke.
Ich mag an die Praxis in den Emiraten erinnern, wo Expat-Piloten der Emirates, die mit ihren Familie zB in Dubai wohnten, nachdem sie aufgrund Corona gekündigt wurden, ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis verloren und zusammen mit ihren Familien des Landes verwiesen wurden.
Eben. Deswegen haben die da unten auch laum Kriminelle- naja, und wegen der Ölmrd :D

Differentialgeometer
12.07.2021, 15:05
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
............
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html
Mit deutschen Ehepartner geht das auch in 3, maximal fünf Jahren…. Wenn man Deutsch kann…..

Süßer
12.07.2021, 15:10
Eben. Deswegen haben die da unten auch laum Kriminelle- naja, und wegen der Ölmrd :D


Wobei die Expat-Piloten kaum kriminell sind, oder?

Hay
12.07.2021, 15:36
Nö, lies doch einfach mal GG16a. Bei einem Afghanen brauchst Du gar nichts prüfen

Das grundgesetzlich geschützte Individualrecht läßt erst zu, dass Rechtsinstanzen begangen werden können. Der individuelle Klageweg gegen eine Entscheidung läßt sich nur durch die Abschaffung des gesetzlichen Individualrechts abschaffen. Die Gegner dieser Änderung tun dann immer so, als ob ab diesem Zeitpunkt Asyl abgeschafft werden würde.
Dazu müßte man natürlich die zusätzlich gewachsenen Migrationsrechte beleuchten, also das Resettlement, das Frau Merkel ausdehen möchte und mit dem der Türkei-Deal und die Überstellungen aus Griechenland und anderen Ländern laufen und die Einwanderung aus humanitären Gründen, die dann greift, wenn das Resettlement nicht infrage kommt. Keine dieser Säulen der Einwanderung war früher vorgesehen und sie gehen komplett am Asylrecht vorbei. Dazu sollte noch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (das Baby der SPD, weil diese es schaffte, dass auch Analphabeten ohne Qualifikationen und ohne Arbeitsplatzangebot nach Deutschland einreisen dürfen, um sich ein halbes Jahr lang einen Arbeitsplatz zu suchen, diese Fachkräfte) überarbeitet oder besser abgeschafft werden.

Kater
12.07.2021, 15:37
. Ich möchte auch nicht von einem Richter der öffentlich gegen Alkoholmißbrauch vorgeht, wegen 0,9 Promille vor seinem Pult stehen.

Dann sauf' halt nicht so viel....

Hay
12.07.2021, 15:39
In diesem Fall ist es gut das die Verfassungsbeschwerde erfolg hatte. Richter haben Neutral zu sein und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Ich möchte auch nicht von einem Richter der öffentlich gegen Alkoholmißbrauch vorgeht, wegen 0,9 Promille vor seinem Pult stehen.

Der Richter kann nur Recht und Gesetz anwenden und wird und kann an den Promillegrenzen nix ändern. Oder glaubst du, ein etwas trinkfreudiger Richter würde deinen Fall durchwinken: "Angeklagter, gehen Sie nach Hause und trinken Sie auf mich!"?

schlaufix
12.07.2021, 15:42
Der Richter kann nur Recht und Gesetz anwenden und wird und kann an den Promillegrenzen nix ändern. Oder glaubst du, ein etwas trinkfreudiger Richter würde deinen Fall durchwinken: "Angeklagter, gehen Sie nach Hause und trinken Sie auf mich!"?

Ich glaube du hast dieses Beispiel nicht verstanden.

Hay
12.07.2021, 17:10
Ich glaube du hast dieses Beispiel nicht verstanden.

Oder du hast ein schlechtes Beispiel gewählt.

Schwabenpower
12.07.2021, 17:35
Das grundgesetzlich geschützte Individualrecht läßt erst zu, dass Rechtsinstanzen begangen werden können. Der individuelle Klageweg gegen eine Entscheidung läßt sich nur durch die Abschaffung des gesetzlichen Individualrechts abschaffen. Die Gegner dieser Änderung tun dann immer so, als ob ab diesem Zeitpunkt Asyl abgeschafft werden würde.
Dazu müßte man natürlich die zusätzlich gewachsenen Migrationsrechte beleuchten, also das Resettlement, das Frau Merkel ausdehen möchte und mit dem der Türkei-Deal und die Überstellungen aus Griechenland und anderen Ländern laufen und die Einwanderung aus humanitären Gründen, die dann greift, wenn das Resettlement nicht infrage kommt. Keine dieser Säulen der Einwanderung war früher vorgesehen und sie gehen komplett am Asylrecht vorbei. Dazu sollte noch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (das Baby der SPD, weil diese es schaffte, dass auch Analphabeten ohne Qualifikationen und ohne Arbeitsplatzangebot nach Deutschland einreisen dürfen, um sich ein halbes Jahr lang einen Arbeitsplatz zu suchen, diese Fachkräfte) überarbeitet oder besser abgeschafft werden.
Und genau deswegen braucht man GG16a nicht abzuschaffen. Ein Afghane hat mehrere Grenzen illegal überschritten und zig sichere Länder durchquert. Somit kein Anrecht auf Asyl. Ob individueller Klageweg oder nicht. Kann er in Afghanistan versuchen, hier ist er illegal.

marion
12.07.2021, 17:47
Dann sauf' halt nicht so viel....

:gp::haha: aber falsch: er kann soviel saufen wie er mag, sich aber nicht strafrechtlich relevant erwischen lassen

Stanley_Beamish
12.07.2021, 18:28
Apropos deutsche Richter.


Die beiden Abschiebungen von Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clan-chef-ibrahim-miri-bremer-verwaltungsgericht-bestaetigt-einreisesperre-gegen-clanchef-a-058d3e38-9de4-413b-b3ac-caaef926ae7b

schlaufix
12.07.2021, 18:30
Oder du hast ein schlechtes Beispiel gewählt.

Vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber verstanden hast du es trotzdem nicht.

Schwabenpower
12.07.2021, 18:32
Apropos deutsche Richter.



https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clan-chef-ibrahim-miri-bremer-verwaltungsgericht-bestaetigt-einreisesperre-gegen-clanchef-a-058d3e38-9de4-413b-b3ac-caaef926ae7b

Mit einer der Klagen wollte Miri ein Recht auf Besuche bei zwei minderjährigen Kindern, seiner Lebensgefährtin und seiner Mutter durchsetzen.
Kann er doch jederzeit besuchen. Im Libanon.

Gehirnnutzer
13.07.2021, 04:20
Apropos deutsche Richter.



https://www.spiegel.de/panorama/justiz/clan-chef-ibrahim-miri-bremer-verwaltungsgericht-bestaetigt-einreisesperre-gegen-clanchef-a-058d3e38-9de4-413b-b3ac-caaef926ae7b

Warum erwähnst du nicht folgendes:


Dass Miri dennoch nicht nach Deutschland einreisen darf, liegt an der Entscheidung der Landesausländerbehörde, die ihm gegenüber ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hat.

Stanley_Beamish
13.07.2021, 05:26
Warum erwähnst du nicht folgendes:

Warum sollte ich?

Gehirnnutzer
13.07.2021, 07:01
Warum sollte ich?

Die Frage war rein rethorisch. Wir wissen ja, welchen Eindruck du erwecken möchtest.

hamburger
13.07.2021, 09:31
Kann er doch jederzeit besuchen. Im Libanon.

Mich würde mal interessieren, wie teuer es war, den Richter zu kaufen? Was kostet ein gewöhnlicher Richter? Beim BVerG hat Merkel ja schon ihren Partei Kollegen eingesetzt...der jetzt seinen Twitter Account, wo das jeder lesen konnte, deaktiviert hat.
Hätte er vorher mal machen müssen...auch schon vor dem Essen mit Merkel

Stanley_Beamish
13.07.2021, 09:55
Die Frage war rein rethorisch. Wir wissen ja, welchen Eindruck du erwecken möchtest.

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, Schwachkopf.
Und irgendeinen Eindruck muss ich nicht erwecken, das macht die Entscheidung der unsäglichen Richter schon selbst.

Schwabenpower
13.07.2021, 11:23
Mich würde mal interessieren, wie teuer es war, den Richter zu kaufen? Was kostet ein gewöhnlicher Richter? Beim BVerG hat Merkel ja schon ihren Partei Kollegen eingesetzt...der jetzt seinen Twitter Account, wo das jeder lesen konnte, deaktiviert hat.
Hätte er vorher mal machen müssen...auch schon vor dem Essen mit Merkel
Habe gerade mal bei Amazon und ebay geguckt. Gerade kein Richter im Angebot.

Gehirnnutzer
13.07.2021, 11:57
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, Schwachkopf.
Und irgendeinen Eindruck muss ich nicht erwecken, das macht die Entscheidung der unsäglichen Richter schon selbst.

Im Gegensatz zu Strafrichtern, die man für ihre Strafbemessung ständig kritisieren kann, kann man den Verwaltungsrichtern nichts vorwerfen.
Warum beschwerst du dich nicht bei dem Vollpfosten der Ausländerbehörde, der sich nicht bemüht hat die Duldung aufzheben und den ungeduldigen Typen der Zusagen nicht eingehalten hat und zu früh abgeschoben hat.
Die Richter haben das gemacht, was sie sollen, nach den Gesetzen urteilen. Du vergisst immer so schön den Verfahrensgegenstand. Verfahrensgegenstand war nicht die Frage ob Miri abgeschoben gehört oder nicht, sondern ob die durchgeführten Abschiebungen gesetzeskonform erfolgten, was nicht der Fall war.

Stanley_Beamish
13.07.2021, 12:24
(...)
Du vergisst immer so schön den Verfahrensgegenstand.

Und du vergisst immer so schön, dein Gehirn einzuschalten.



(...)
Verfahrensgegenstand war nicht die Frage ob Miri abgeschoben gehört oder nicht, sondern ob die durchgeführten Abschiebungen gesetzeskonform erfolgten, was nicht der Fall war.

Genau darum geht es doch, du Schwätzer.
Jeder Richter hat immer einen Ermessensspielraum. Und selbstverständlich gibt die Gesetzeslage es auch her, genau anderes zu entscheiden.

Gehirnnutzer
17.07.2021, 12:01
Und du vergisst immer so schön, dein Gehirn einzuschalten.



Genau darum geht es doch, du Schwätzer.
Jeder Richter hat immer einen Ermessensspielraum. Und selbstverständlich gibt die Gesetzeslage es auch her, genau anderes zu entscheiden.

Ein Richter hat nur den Ermessensspielraum den die Gesetze ihm geben. Erste Sache, die du nicht einsehen willst.
Jeder Mensch, egal wie kriminell er ist oder war, hat immer noch ein gewisses Maß an Rechten. Zweite Sache, die du nicht einsehen willst, du hättest es lieber, wenn Religion, Hautfarbe, Herkunft und Vorgeschichte darüber entscheiden, ob jemand Rechte hat oder nicht.

Stanley_Beamish
17.07.2021, 12:21
Ein Richter hat nur den Ermessensspielraum den die Gesetze ihm geben. Erste Sache, die du nicht einsehen willst.
Jeder Mensch, egal wie kriminell er ist oder war, hat immer noch ein gewisses Maß an Rechten. Zweite Sache, die du nicht einsehen willst, du hättest es lieber, wenn Religion, Hautfarbe, Herkunft und Vorgeschichte darüber entscheiden, ob jemand Rechte hat oder nicht.

Das Gesetz gibt ihm diesen Spielraum, altkluger Dauerschwätzer.
Und was ich einsehe und was nicht, darüber hat sicher keine Systemmade wie du zu befinden.

Gehirnnutzer
17.07.2021, 13:00
Das Gesetz gibt ihm diesen Spielraum, altkluger Dauerschwätzer.
Und was ich einsehe und was nicht, darüber hat sicher keine Systemmade wie du zu befinden.

Och fällt dir nichts besseres ein als die üblichen Beleidigungen, wenn dir die Argumente ausgehen.


https://www.youtube.com/watch?v=WG6WF1Qmq3c

Mit deinem Pipi Langstrumpf-Gehabe wirst du nichts erreichen.

Im Grunde bleibt alles seit 2005 und wahrscheinlich auch davor beim Alten. Es wird sich nicht gekümmert wie die Dinge wirklich laufen, es wird beschimpft, wo eigentlich Menschen gewonnen werden müssten. Stanley, so lange es Leute wie dich gibt, brauchen wir uns keine Sorgen machen, denn solange es Leute wie dich gibt, wird es bis zur einer Revolution, einem Bürgerkrieg oder einem extremen Umbruch in Deutschland genau solange dauern, wie es dauern wird, bis Menschen Proxima Centauri b besiedeln.

Bruddler
17.07.2021, 13:39
Und du vergisst immer so schön, dein Gehirn einzuschalten.



Genau darum geht es doch, du Schwätzer.
Jeder Richter hat immer einen Ermessensspielraum. Und selbstverständlich gibt die Gesetzeslage es auch her, genau anderes zu entscheiden.
Ein Richter hat nur den Ermessensspielraum den die Gesetze ihm geben. Erste Sache, die du nicht einsehen willst.
Jeder Mensch, egal wie kriminell er ist oder war, hat immer noch ein gewisses Maß an Rechten. Zweite Sache, die du nicht einsehen willst, du hättest es lieber, wenn Religion, Hautfarbe, Herkunft und Vorgeschichte darüber entscheiden, ob jemand Rechte hat oder nicht.

Ich finde, ein solcher Ermessensspielraum darf aber nicht von irgendwelchen Gutmenschen-Ideologien dominiert werden.
D.h. Straftäter sollten sich bei der "Urteilsverkündung" nicht schlapplachen dürfen. :hi:

Gehirnnutzer
17.07.2021, 13:55
Ich finde, ein solcher Ermessensspielraum darf aber nicht von irgendwelchen Gutmenschen-Ideologien dominiert werden.
D.h. Straftäter sollten sich bei der "Urteilsverkündung" nicht schlapplachen dürfen. :hi:

Bruddler, warum beschwerst du dich nicht bei den Behörden, die für beide Abschiebungen verantwortlich waren, die haben den Mist gebaut, nicht die Richter.

Bruddler
17.07.2021, 14:00
Bruddler, warum beschwerst du dich nicht bei den Behörden, die für beide Abschiebungen verantwortlich waren, die haben den Mist gebaut, nicht die Richter.

Da soll noch einer durchblicken...
So langsam habe ich den Eindruck, die ganze "Abschieberei" ist nur noch ein riesengroßer Schwindel...

Gehirnnutzer
17.07.2021, 14:16
Da soll noch einer durchblicken...
So langsam habe ich den Eindruck, die ganze "Abschieberei" ist nur noch ein riesengroßer Schwindel...

Bruddler, staatliches Handeln ist durch Gesetze geregelt. Wenn sich nicht daran gehalten wird, wird das Handeln rechtswidrig, egal ob Ziel des Handels ein Krimineller ist oder du als Ottonormalverbraucher. Es ist zwar ärgerlich, wenn aus diesem Umstand ein Krimineller ein Vorteil zieht, aber anders lassen sich der Schutz Unschuldiger vor rechtswidrigen staatlichen Handeln nicht bewerkstelligen.

Bruddler
17.07.2021, 14:22
Bruddler, staatliches Handeln ist durch Gesetze geregelt. Wenn sich nicht daran gehalten wird, wird das Handeln rechtswidrig, egal ob Ziel des Handels ein Krimineller ist oder du als Ottonormalverbraucher. Es ist zwar ärgerlich, wenn aus diesem Umstand ein Krimineller ein Vorteil zieht, aber anders lassen sich der Schutz Unschuldiger vor rechtswidrigen staatlichen Handeln nicht bewerkstelligen.

Sollen unsere "Strafmaße" überhaupt noch abschreckend wirken ? :hmm:

Gehirnnutzer
17.07.2021, 16:13
Sollen unsere "Strafmaße" überhaupt noch abschreckend wirken ? :hmm:

Bruddler, jetzt passiert genau das, warum du bestimmte Dinge nicht verstehst. Strafmaß und Strafbemessung sind Teile des Strafrechts und nicht des Aufenthaltsrechtes. Du vermischt verschieden Rechtsgebiete.

Versuchen wir es mal Stück für Stück:

1. Eine strafrechtliche Verurteilung kann Einfluss haben auf das Aufenthaltsrecht und zur einer Abschiebung führen.

2. Für Abschiebungen gelten gesetzliche Regelungen unabhängig von dem Grund der die Abschiebung ausgelöst hat. Werden diese Regelungen und Bestimmungen nicht eingehalten, wird die Abschiebung rechtswidrig, auch wenn es ein rechtsgültigen Grund für die Abschiebung gab.

3. Diese Trennung hat verschiedene Gründe, eine ist z.B. staatliche oder richterliche Willkür zu verhindern.

Bruddler
17.07.2021, 16:33
Bruddler, jetzt passiert genau das, warum du bestimmte Dinge nicht verstehst. Strafmaß und Strafbemessung sind Teile des Strafrechts und nicht des Aufenthaltsrechtes. Du vermischt verschieden Rechtsgebiete.

Versuchen wir es mal Stück für Stück:

1. Eine strafrechtliche Verurteilung kann Einfluss haben auf das Aufenthaltsrecht und zur einer Abschiebung führen.

2. Für Abschiebungen gelten gesetzliche Regelungen unabhängig von dem Grund der die Abschiebung ausgelöst hat. Werden diese Regelungen und Bestimmungen nicht eingehalten, wird die Abschiebung rechtswidrig, auch wenn es ein rechtsgültigen Grund für die Abschiebung gab.

3. Diese Trennung hat verschiedene Gründe, eine ist z.B. staatliche oder richterliche Willkür zu verhindern.


Ich versuche es noch einmal:
Sollen bei uns die "Strafurteile" überhaupt noch abschreckend wirken ?

JA oder NEIN ?

Gehirnnutzer
17.07.2021, 17:22
Ich versuche es noch einmal:
Sollen bei uns die "Strafurteile" überhaupt noch abschreckend wirken ?

JA oder NEIN ?

Sorry, dass ist ein Frage fürs Strafrecht, nicht fürs Abschiebungsrecht und hier geht es ums Abschiebungsrecht.

twoxego
18.07.2021, 09:10
Ich versuche es noch einmal:
Sollen bei uns die "Strafurteile" überhaupt noch abschreckend wirken ?

JA oder NEIN ?

Der Idee, Urteile würden abschrecken und Haft der Resozialisierung dienen, hängt so gut wie niemand an.
Tatsächlich geht es eigentlich nur um Rache und natürlich darum, Rabauken von der Gesellschaft fernzuhalten.

Eigentlich lässt sich dies leicht nachvollziehen, bedenkt man beispielsweise, dass gerade in Ländern mit drakonischen Strafen, wie Todesstrafe,
Die Kriminalitätsrate oft höher ist als in Staaten ohne solche.

Stanley_Beamish
18.07.2021, 09:32
Bruddler, jetzt passiert genau das, warum du bestimmte Dinge nicht verstehst.
(...)


Versteht schon wieder jemand was nicht, dass du Klugscheisser dich zu Wort meldest?

Bruddler
18.07.2021, 10:46
Sorry, dass ist ein Frage fürs Strafrecht, nicht fürs Abschiebungsrecht und hier geht es ums Abschiebungsrecht.

Dann haben wir wohl etwas aneinander vorbeigeschwätzt (?)...