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Leila
26.05.2021, 23:07
Ich schrieb, daß ich während meines Gesellschaftsstudiums im Nebenfach die (schweizerische) Rechtswissenschaft studierte und das Fragen und Hinterfragen erlernte.

Hierauf antwortete mir cornjung (https://politikforen.net/member.php?130063-cornjung) dort (https://politikforen.net/showthread.php?190059-Divide-et-impera-Nein!&p=10663699&viewfull=1#post10663699) wie folgt: „Ich wusste gar nicht, dass du Juristin bist. Ich habe noch nie einen juristischen Beitrag von dir gelesen.“

Um ihm eine ihn (hoffentlich) zufriedenstellende Antwort zu geben, habe ich diesen Strang erstellt.

Nun erzähle ich Dir, lieber cornjung, von Anfang an, wie ich ins Studium der Rechtswissenschaft hineingeriet. Jedoch stelle ich klar, daß ich keine Juristin bin.

Also:

Ich saß an einem Tisch im Café ODEON (https://odeon.ch/de) und las die NZZ (https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Z%C3%BCrcher_Zeitung).
Da sprach mich ein Deutscher an: „Ist hier noch frei?“
Ihm antwortete ich: „Häsch kei Auge im Chopf?!“

Um hier keinen Liebesroman zu beginnen, fange ich um der Ersthaftigkeit willen nochmals von vorne an.

Ein jeder Aufmerksame, der beginnt, sich mit der Rechtswissenschaft zu beschäftigen, wird alsbald erkennen, daß die Rechtswissenschaft eine moralische Angelegenheit ist; wobei eben „die Moral“ amoralisch sein kann.

Die wenigen Vorlesungen, welche ich hellwach besuchte, brachten mich zur Erkenntnis der Wortbedeutungen im wie auch immer motivierten jeweiligen Zusammenhang. Das heißt: Ich wurde zur Wortklauberin. Und eben diese damals erlangte Erkenntnis brachte mich zweieinhalb Jahrzehnte auf den Gedanken, daß die Deutschen ihr „Bundesverfassungsgericht“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html) und das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (https://www.verfassungsschutz.de/DE/home/home_node.html) entweder abschaffen oder umbenennen sollten. – Warum? Darum: Weil die Deutschen keine Verfassung haben, sondern bloß ein morsches „Grundgesetz“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html), dessen Artikel 94 von einem Kabarettisten aufgesagt werden könnte:


(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
(2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 01:06
Leila, schon mal mit der Rede von Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat gelesen? Sollte man gemacht haben, wenn man sich mit dem Grundgesetz beschäftigt.

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Carlo Schmid vertritt in seiner Rede die Meinung, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Warum schreibe ich Meinung? Weil es Mitglieder des Parlamentarischen Rates gab, die anderer Meinung waren, z.B. Adolf Süsterhenn.

Betrachtet man die Rede Carlo Schmids genauer betrachtet, spricht er, wenn es um den Inhalt des GG geht, von Verfassung.

Wenn das GG inhaltlich aber schon eine Verfassung ist, muss der Grund warum Carlo Schmid es zunächst das GG nicht als Verfassung sah, an Umständen liegen, die außerhalb des GG lagen.

Du schreibst so schön von Wortklauberei und machst Verfassung am Namen fest. Wenn du deinen Gedankengang weiterführst, so müsstest du auch Dänen und Niederländern sagen, sie haben keine Verfassung.

Stanley_Beamish
27.05.2021, 05:43
Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Larry Plotter
27.05.2021, 06:13
Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

Artikel 146



Falsch, das hat NICHTS mit Provisorium zu tun.

Eine Verfassung betrift üblicherweise "das ganz Volk",
nur 1949 bildeten sich ja zwangsweise aus Deutschland 2 Staatsgebilde und Teile wurden von der Sovjetunion
unter Duldung der anderen 3 Siegermächte verteilt.

Damit gab es erstmal kein deutsches Volk, welches eine Verfassung hätte beschliessen können.
Ein Gesetz hingegen kann man in jeden der sich dann bildenden 2 Staaten selber beschliessen.

Bei der DDR war dies in sofern anders, weil die DDR von Hause aus auf den Gebietsbereich DDR ausgelegt war,
wohingegen die BRD bei Gründung den Alleinvertretungsanspruch (rechtlicher Nachfolgestaat)
für ganz Deutschland für sich in Anspruch nahm.

Da aber 1949 nicht das ganze deutsche Volk in der BRD wohnte
wurde durch die Bezeichnung Grundgesetz dokumentiert, das die BRD nur ein Teil des ehemaligen Deutschlands war.

Deswegen auch der von Dir gebrachte § 146 des GG.
Dieser bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass das GG unbegrenzt gültig sein kann,
da für die "Namensänderung" eine Entscheidung des deutschen Volkes erforderlich ist.

Zwar ist das Thema 2.WK nun abschliessend geregelt,
d.h. das deutsche Volk könnte in freier Entscheidung sich eine Verfassung geben (oder die Namensänderung veranlassen)
aber
solange das deutsche Volk das GG als solches behalten will (es hat sich ja seit 1949 in der BRD bewährt),
wird es keine Entscheidung geben bzw. treffen.
Damit wird auch von §146 Gebrauch gemacht, eben durch allgemeinen Verzicht einer solchen Entscheidung

Stanley_Beamish
27.05.2021, 06:21
Falsch, das hat NICHTS mit Provisorium zu tun.

Eine Verfassung betrift üblicherweise "das ganz Volk",
nur 1949 bildeten sich ja zwangsweise aus Deutschland 2 Staatsgebilde und Teile wurden von der Sovjetunion
unter Duldung der anderen 3 Siegermächte verteilt.

Damit gab es erstmal kein deutsches Volk, welches eine Verfassung hätte beschliessen können.
Ein Gesetz hingegen kann man in jeden der sich dann bildenden 2 Staaten selber beschliessen.

Bei der DDR war dies in sofern anders, weil die DDR von Hause aus auf den Gebietsbereich DDR ausgelegt war,
wohingegen die BRD bei Gründung den Alleinvertretungsanspruch (rechtlicher Nachfolgestaat)
für ganz Deutschland für sich in Anspruch nahm.

Da aber 1949 nicht das ganze deutsche Volk in der BRD wohnte
wurde durch die Bezeichnung Grundgesetz dokumentiert, das die BRD nur ein Teil des ehemaligen Deutschlands war.

Deswegen auch der von Dir gebrachte § 146 des GG.
Dieser bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass das GG unbegrenzt gültig sein kann,
da für die "Namensänderung" eine Entscheidung des deutschen Volkes erforderlich ist.

Zwar ist das Thema 2.WK nun abschliessend geregelt,
d.h. das deutsche Volk könnte in freier Entscheidung sich eine Verfassung geben (oder die Namensänderung veranlassen)
aber
solange das deutsche Volk das GG als solches behalten will (es hat sich ja seit 1949 in der BRD bewährt),
wird es keine Entscheidung geben bzw. treffen.
Damit wird auch von §146 Gebrauch gemacht, eben durch allgemeinen Verzicht einer solchen Entscheidung

Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!



(...)
solange das deutsche Volk das GG als solches behalten will (es hat sich ja seit 1949 in der BRD bewährt),
wird es keine Entscheidung geben bzw. treffen.
Damit wird auch von §146 Gebrauch gemacht, eben durch allgemeinen Verzicht einer solchen Entscheidung

Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.

Swesda
27.05.2021, 06:42
Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!



Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.
Freut mich. ich kann mich an sehr erregte Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema erinnern. Was wurde da nicht alles für ein Schmarrn geschrieben.

Deine Darstellung entspricht vollkommen der Realität. Nur sagen wir mal so, es ist langsam an der Zeit, dass auch die Gegner dieser Republik die faktische Funktion des Grundgesetzes als Verfassung endlich zur Kenntnis nehmen. Bis zur Wiedervereinigung hatten wir noch kein Verfassungskonstrukt, und das aus sehr gutem Grund. Es hätte die faktische Anerkennung der Spaltung Deutschlands bedeutet, allein für Deutschland(West) eine eigene Verfassung zu schaffen und vom Volk absegnen zu lassen.
Dazu gehört auch die globale völkerrechtliche Anerkennung der Bundesrepublik, die damit ein absolut souveräner Staat innerhalb der globalen Staatengemeinschaft geworden ist.

Wer die derzeitigen Verhältnisse in Deutschland ändern will - und sie müssen dringend verändert werden - der darf sich nicht mit solchen absurden und inzwischen völlig irrelevanten Erbsenzählerein aufhalten. Der mag entweder mit Waffen sein Glück versuchen, oder aber auf demokratischem Weg per Wahlzettel. Für mich gibt es nur diesen einen Weg, die Entscheidung nicht an der Marne, sondern an der Urne zu suchen.

Swesda
27.05.2021, 06:52
Leila, schon mal mit der Rede von Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat gelesen? Sollte man gemacht haben, wenn man sich mit dem Grundgesetz beschäftigt.

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Carlo Schmid vertritt in seiner Rede die Meinung, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Warum schreibe ich Meinung? Weil es Mitglieder des Parlamentarischen Rates gab, die anderer Meinung waren, z.B. Adolf Süsterhenn.

Betrachtet man die Rede Carlo Schmids genauer betrachtet, spricht er, wenn es um den Inhalt des GG geht, von Verfassung.

Wenn das GG inhaltlich aber schon eine Verfassung ist, muss der Grund warum Carlo Schmid es zunächst das GG nicht als Verfassung sah, an Umständen liegen, die außerhalb des GG lagen.

Du schreibst so schön von Wortklauberei und machst Verfassung am Namen fest. Wenn du deinen Gedankengang weiterführst, so müsstest du auch Dänen und Niederländern sagen, sie haben keine Verfassung.
[Udm]
Oh, oh, reize sie nicht. Sie wird es bestimmt sagen, wenn sie es für nötig hält. Es ist doch schön, wenn sich ihre juristische Berufung an einem sonnigen Nachmittag in einem Schweizer Café erfüllt hat. Das klingt sehr romantisch.

Hier ist die Form so bezaubernd, dass es eines vernünftigen Inhalts nicht mehr bedarf. Im Gegenteil, wie bei edlem Porzellan so würde auch ein edles menschliches Gehirn entweiht, würde man es mit profanem Inhalt besudeln. Aber wem sage ich das, du hast dich ja selbst als Gehirnbesudler geoutet. Pfui.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 07:15
Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

Artikel 146

Stanley Beamisch, schon aufgefallen, der Artikel 146 GG unterliegt nicht dem Artikel 79 Absatz 3 GG, der Ewigkeitsklausel. Er kann jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, geändert, ersetzt oder gestrichen werden.

Wenn wir mal annehmen, der Artikel 146 wird gestrichen, was wird aus deinem Argument?

Gehirnnutzer
27.05.2021, 07:31
Freut mich. ich kann mich an sehr erregte Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema erinnern. Was wurde da nicht alles für ein Schmarrn geschrieben.

Deine Darstellung entspricht vollkommen der Realität. Nur sagen wir mal so, es ist langsam an der Zeit, dass auch die Gegner dieser Republik die faktische Funktion des Grundgesetzes als Verfassung endlich zur Kenntnis nehmen. Bis zur Wiedervereinigung hatten wir noch kein Verfassungskonstrukt, und das aus sehr gutem Grund. Es hätte die faktische Anerkennung der Spaltung Deutschlands bedeutet, allein für Deutschland(West) eine eigene Verfassung zu schaffen und vom Volk absegnen zu lassen.
Dazu gehört auch die globale völkerrechtliche Anerkennung der Bundesrepublik, die damit ein absolut souveräner Staat innerhalb der globalen Staatengemeinschaft geworden ist.

Wer die derzeitigen Verhältnisse in Deutschland ändern will - und sie müssen dringend verändert werden - der darf sich nicht mit solchen absurden und inzwischen völlig irrelevanten Erbsenzählerein aufhalten. Der mag entweder mit Waffen sein Glück versuchen, oder aber auf demokratischem Weg per Wahlzettel. Für mich gibt es nur diesen einen Weg, die Entscheidung nicht an der Marne, sondern an der Urne zu suchen.

Genau wie Stanley beachtest du nicht den Umstand, das Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Da er jederzeit geändert, ersetzt oder gestrichen werden kann, kann man keine Verpflichtung aus ihm ableiten. Der Artikel 146 GG ist ein Revisionartikel. Revisionsartikel in einer Verfassung sind nichts ungewöhnliches, z.B. die eidgenössische Verfassung hat auch welche.

Stanley_Beamish
27.05.2021, 07:37
Stanley Beamisch, schon aufgefallen, der Artikel 146 GG unterliegt nicht dem Artikel 79 Absatz 3 GG, der Ewigkeitsklausel. Er kann jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, geändert, ersetzt oder gestrichen werden.

Wenn wir mal annehmen, der Artikel 146 wird gestrichen, was wird aus deinem Argument?

Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 08:11
Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.

Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

https://lexetius.com/GG/-0,2


1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.

GSch
27.05.2021, 08:11
Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.

Der Grund ist der, dass man 1949 glaubte, innerhalb überschaubarer Zeit zu einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten kommen zu können, wie es ja im Falle Italiens, Finnlands und einiger anderer Staaten 1947 schon geschehen war. Man dachte da so an fünf, maximal zehn Jahre.

Für die Zeit dahin wollte man aber schon mal eine möglichst gute Verfassung für den Teil Deutschlands machen, über den man bestimmen konnte. Und das ist so gut gelungen, dass es dabei im Wesentlichen bis heute geblieben ist. Allerdings konnte der Parlamentarische Rat nichts für die Länder in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone beschließen.


Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!

Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.


Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.

Ob es de jure so war, kannst du sehen, wie du willst. Kein Teil des Grundgesetzes war in seiner Wirkung je durch einen solchen Vorbehalt irgendwie eingeschränkt. Also hatten wir zumindest de facto eine Verfassung. Und seit 1990 gilt sie auch für das gesamte deutsche Volk. Der Mangel von 1949 ist also behoben worden. Und eine friedensvertragliche Regelung haben wir inzwischen auch.

Bolle
27.05.2021, 08:15
Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

https://lexetius.com/GG/-0,2



Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.

Im 2+4 Vertrag war es eben nicht "Das Deutsche Volk" welches........ ;)

kiwi
27.05.2021, 08:15
Der Grund ist der, dass man 1949 glaubte, innerhalb überschaubarer Zeit zu einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten kommen zu können, wie es ja im Falle Italiens, Finnlands und einiger anderer Staaten 1947 schon geschehen war. Man dachte da so an fünf, maximal zehn Jahre.

Für die Zeit dahin wollte man aber schon mal eine möglichst gute Verfassung für den Teil Deutschlands machen, über den man bestimmen konnte. Und das ist so gut gelungen, dass es dabei im Wesentlichen bis heute geblieben ist. Allerdings konnte der Parlamentarische Rat nichts für die Länder in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone beschließen.



Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.



Ob es de jure so war, kannst du sehen, wie du willst. Kein Teil des Grundgesetzes war in seiner Wirkung je durch einen solchen Vorbehalt irgendwie eingeschränkt. Also hatten wir zumindest de facto eine Verfassung. Und seit 1990 gilt sie auch für das gesamte deutsche Volk. Der Mangel von 1949 ist also behoben worden. Und eine friedensvertragliche Regelung haben wir inzwischen auch.

…und die ehemaligen „Besatzungstruppen“ haben sich in Freunde und Verbündete verwandelt.:haha:

Swesda
27.05.2021, 08:22
Genau wie Stanley beachtest du nicht den Umstand, das Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Da er jederzeit geändert, ersetzt oder gestrichen werden kann, kann man keine Verpflichtung aus ihm ableiten. Der Artikel 146 GG ist ein Revisionartikel. Revisionsartikel in einer Verfassung sind nichts ungewöhnliches, z.B. die eidgenössische Verfassung hat auch welche.
Ich beachte das durchaus. Ich behauptet nicht, er bliebe für alle Zeiten bestehen. Wird er gestrichen reden wir wieder darüber. Bis dahin ist er jedenfalls gültig.

Wir kennen


Inhaltlich war das Grundgesetz von Beginn an als Vollverfassung ausgestaltet: Es beschränkte sich nicht auf die staatsorganisatorische Seite, sondern regelte auch die Rechtsstellung des Einzelnen im und zum Staat, enthielt Staatsziele und grundlegende Gestaltungsprinzipien. Mit dem fundamentalen Satz von der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.") an ihrer Spitze wurden die Grundrechte in voller Absicht und aus augenfälligen Gründen an den Anfang des Grundgesetzes gestellt, das in seiner Gesamtheit die Grundordnung des Gemeinwesens bildet.

und


Solange das Grundgesetz in Kraft ist, solange ist es als vollgültige Verfassung für alle Staatsgewalt verbindlich und mit seinen in Art. 79 Abs. 3 GG fixierten tragenden Elementen einer Verfassungsänderung entzogen.

aber eben auch


Das Grundgesetz sah in der Naherwartung der deutschen Wiedervereinigung und der damit verbundenen Möglichkeit einer neuen, von alliierten Beschränkungen freien Verfassunggebung seine eigene Ablösung vor. Es stellte sich für diesen Fall sozusagen unter einen Ablösungsvorbehalt
Jetzt muss man wissen, dass die sogenannte "Wiedervereinigung" staatsrechtlich keine war. Man hat damals nicht die DDR mit der BRD vereinigt, sondern einfach 5 neue Bundesländer eingegliedert, womit in gleicher Sekunde die DDR mangels Staatsvolk als Staat erlosch. Für diese neuen Bundesländer wurde der Artikel 146 GG angepasst, ohne seine Aussage zu verändern. Am liebsten wäre es damals vielen gewesen, den Artikel zu streichen, weil seine Daseinsberechtigung nun nicht mehr gegeben war, aber letztlich hat man ihn sozusagen als Blinddarm einfach im Körper belassen. Er hat keine Funktion, und wenn er mal wirklich eitern sollte wird er herausoperiert.

hier im Ganzen: Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf? | APuZ (bpb.de) (https://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=3)

Swesda
27.05.2021, 08:29
…und die ehemaligen „Besatzungstruppen“ haben sich in Freunde und Verbündete verwandelt.:haha:
Du machst dir keine Vorstellung, wie weit diese Freundschaft bis Trump ging. Die USA waren bis dahin unser größter Wirtschaftspartner. Nach Trump ist es nun leider China.
Mach es dir nicht so einfach und schreibe wie ein alter Trottel. Die USA SIND definitiv ein Verbündeter und es bestand bis Trump tatsächlich auch eine enge Freundschaft, was im politischen Bereich weit über eine Stammtischsaufrunde hinausging. Diese Freundschaft war viel wirksamer als viele das wahrgenommen haben und für Deutschland enorm wichtig.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 08:35
Im 2+4 Vertrag war es eben nicht "Das Deutsche Volk" welches........ ;)

Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

Machen wir es mal ganz einfach, weil hier Dinge vermischt werden.

Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
Des weiteren verweise ich auf GSch.

Es gibt Argumente für eine neue Verfassung, Bolle, nur dass das GG keine Verfassung sei, ist kein Argument.

Forthcoming Fire
27.05.2021, 08:39
Im Unterschied zu der BRD ist bei uns in Österreich kein Soldat der Siegermächte mehr stationiert und vor allem haben wir eine Verfassung.

Großmoff
27.05.2021, 08:47
Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

Machen wir es mal ganz einfach, weil hier Dinge vermischt werden.

Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
Des weiteren verweise ich auf GSch.

Es gibt Argumente für eine neue Verfassung, Bolle, nur dass das GG keine Verfassung sei, ist kein Argument.
Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?

GSch
27.05.2021, 08:48
…und die ehemaligen „Besatzungstruppen“ haben sich in Freunde und Verbündete verwandelt.

Jedenfalls sind sie keine Besatzer mehr. Sie halten sich auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge, die man kündigen kann, in Deutschland auf, ohne aber irgendwo hoheitliche Befugnisse auszuüber. Wenn du willst, kannst du sie als Freunde und Verbündete ansehen, wenn du nicht willst, ist es auch egal.

GSch
27.05.2021, 08:50
Im Unterschied zu der BRD ist bei uns in Österreich kein Soldat der Siegermächte mehr stationiert

Allerdings, die wollten alle nüscht wie weg.

Forthcoming Fire
27.05.2021, 08:51
Allerdings, die wollten alle nüscht wie weg.

Korrektur.
Mitnichten.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 08:53
Ich beachte das durchaus. Ich behauptet nicht, er bliebe für alle Zeiten bestehen. Wird er gestrichen reden wir wieder darüber. Bis dahin ist er jedenfalls gültig.


Jetzt muss man wissen, dass die sogenannte "Wiedervereinigung" staatsrechtlich keine war. Man hat damals nicht die DDR mit der BRD vereinigt, sondern einfach 5 neue Bundesländer eingegliedert, womit in gleicher Sekunde die DDR mangels Staatsvolk als Staat erlosch. Für diese neuen Bundesländer wurde der Artikel 146 GG angepasst, ohne seine Aussage zu verändern. Am liebsten wäre es damals vielen gewesen, den Artikel zu streichen, weil seine Daseinsberechtigung nun nicht mehr gegeben war, aber letztlich hat man ihn sozusagen als Blinddarm einfach im Körper belassen. Er hat keine Funktion, und wenn er mal wirklich eitern sollte wird er herausoperiert.

hier im Ganzen: Das Grundgesetz - eine Verfassung auf Abruf? | APuZ (bpb.de) (https://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=3)

Jetzt ignorierst du die Beitrittserklärung der DDR Volkskammer und das von der Volkskammer beschlossene Länderbildungsgesetz.

Den Artikel von Horst Dreier kenne ich, jedoch verneint er in keiner Weise, dass das GG eine Verfassung ist. Er beschäftigt sich mit der Verfassungshistorie und der Verpflichtung zu einer neuen Verfassung, die sich aus Artikel 146 GG angeblich ableiten lässt.
Lässt sich schön erkennen:


Das Grundgesetz treibt die Selbstverewigung des Art. 79 Abs. 3 GG nicht auf die Spitze, sondern kennt nach wie vor eine Alternative zu sich selbst und lässt den Weg zu einer neuen Verfassung offen. Das ist weder die bereits erwähnte Zeitbombe noch ein bedrohlicher "Sprung ins Dunkle",[34] (https://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=4#footnodeid_34-34) sondern kluge Selbstbescheidung. Das Grundgesetz zeigt so eine wohltuende Offenheit für die Zukunft - sowohl für Herausforderungen, die wir heute vielleicht noch gar nicht antizipieren können, als auch für solche, die über kurz oder lang durchaus anstehen mögen, etwa die Fortentwicklung der Europäischen Union zu einem echten Bundesstaat, was die Bundesrepublik Deutschland wie die anderen Staaten der EU zu bloßen Untergliederungen eines höheren politischen Gemeinwesens herunterstufen und so ihre Identität in maßgeblicher Weise verändern würde.[35] (https://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=4#footnodeid_35-35)

Klug ist es umgekehrt aber auch, dass das Grundgesetz die Verabschiedung einer neuen Verfassung nicht zur Pflicht macht, also keinen (womöglich befristeten) Auftrag zur Verfassunggebung erteilt. Wir können somit alles so lassen, wie es ist, und uns auf Fortentwicklungen durch inkrementale Änderungen des Grundgesetzes beschränken. Aber eben dieses Grundgesetz eröffnet weiterhin die Möglichkeit, auf nichtrevolutionärem Wege eine neue Verfassung "in freier Selbstbestimmung" zu schaffen, wenn die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes das wollen. Dieses Recht der Verfassunggebung steht einem freien Volk gut an - und es steht ihm zu.

Es gibt Argumente für eine neue Verfassung. Die Aussage, das GG sei keine Verfassung, gehört nicht dazu.

GSch
27.05.2021, 08:55
Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?

Der Artikel 146 gibt kein Verfahren vor, wie eine neue Verfassung in Kraft gesetzt werden soll. Nur eine freie Entscheidung des gesamten deutschen Volkes muss es sein. Aber ob man dazu eine Nationalversammlung wählt wie 1919, ob es das Parlament nach der alten Verfassung tun kann oder wie es auch immer laufen soll, müsste geklärt werden, wenn es so weit ist.

Ähnlich sagte ja auch der Artikel 23 (2) a. F., dass das Grundgesetz in Ländern, die nach 1949 dem Bund beitreten würden, in Kraft gesetzt werden sollte. Das geschah zweimal. Jedes Mal wurden die Regeln dafür nach den Erfordernissen des Falles geschaffen.

Sollte das Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst werden, fallen natürlich die "Ewigkeitsklauseln" auch weg. Ewiger als das Gesetz selbst, in dem sie stehen, sind sie nicht.

GSch
27.05.2021, 09:01
Korrektur.
Mitnichten.

Mit Nichten und Neffen.

Bolle
27.05.2021, 09:01
Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

###edit###

Auf Grund der Klauseln des 2+4 Vertrages wurde (nicht nur) die Präambel geändert!

Gehirnnutzer
27.05.2021, 09:02
Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?

Das Parlament kann das GG nicht ablösen, es kann aber verfassungsgebende Maßnahmen einleiten, aus denen dann eine neue Verfassung entsteht, die dann der Zustimmung des Volkes Bedarf. Hierbei sei angemerkt, dass man in diesem Fall wohl eher den Weg der Volksabstimmung nehmen würde als die Ratifizierung in den Parlamenten. Wie haben es ja mit anderen Umständen zu tun.
Hinsichtlich der Ewigkeitsklausel verweise ich auf den link von Swesda in #15.

Forthcoming Fire
27.05.2021, 09:03
Mit Nichten und Neffen.

Und Onkeln und Tanten nicht zu vergessen.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 09:08
Auf Grund der Klauseln des 2+4 Vertrages wurde (nicht nur) die Präambel geändert!

Irrtum, nicht auf Grund des 2+4 Vertrages wurde des GG geändert, sondern auf Grund des Einigungsvertrages.

http://www.verfassungen.de/ddr/einigungsvertrag90-i.htm

Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

Der Einigungsvertrag wurde mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und DDR Volkskammer ratifiziert.

Hinsichtlich der GG-Änderungen verweise ich auf Artikel 4 und Artikel 5 des Vertrages.

Chronos
27.05.2021, 09:22
Stanley Beamisch, schon aufgefallen, der Artikel 146 GG unterliegt nicht dem Artikel 79 Absatz 3 GG, der Ewigkeitsklausel. Er kann jederzeit, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, geändert, ersetzt oder gestrichen werden.

Wenn wir mal annehmen, der Artikel 146 wird gestrichen, was wird aus deinem Argument?

Das Grundgesetz kann schon qua Definition keine Verfassung sein, weil eine entscheidende Voraussetzung für den Parlamentarismus auf einer Annahme basiert, die man überhaupt nicht verifizieren kann.

In Absatz 1 von Artikel 38 steht:


(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Gewissen worüber, wofür oder gegenüber wem oder was? Gegenüber einem Sponsor, oder einem diktatorischen Fraktionsvorsitzenden? Oder gegenüber einer Religion, einer sich gerade in Mode befindlichen Moralauffassung oder einer fiktiven, abstrakten Moral?

Wer sagt denn, dass der einzelne Abgeordnete überhaupt ein Gewissen hat?

Wie kann man ein Verfassungs-Surrogat denn überhaupt auf einer menschlichen Eigenschaft aufbauen, für die es gar keinen erfassbaren Maßstab bzw. keine erfassbaren Parameter gibt?

Oder wäre es nicht besser, die Ausrichtung dieses Gewissens klar zu definieren? Beispielsweise durch den Zusatz: "... seinem Gewissen gegenüber dem deutschen Volk"?

Großmoff
27.05.2021, 09:30
Das Grundgesetz kann schon qua Definition keine Verfassung sein, weil eine entscheidende Voraussetzung für den Parlamentarismus auf einer Annahme basiert, die man überhaupt nicht verifizieren kann.

In Absatz 1 von Artikel 38 steht:



Gewissen worüber, wofür oder gegenüber wem oder was? Gegenüber einem Sponsor, oder einem diktatorischen Fraktionsvorsitzenden? Oder gegenüber einer Religion, einer sich gerade in Mode befindlichen Moralauffassung oder einer fiktiven, abstrakten Moral?

Wer sagt denn, dass der einzelne Abgeordnete überhaupt ein Gewissen hat?

Wie kann man ein Verfassungs-Surrogat denn überhaupt auf einer menschlichen Eigenschaft aufbauen, für die es gar keinen erfassbaren Maßstab bzw. keine erfassbaren Parameter gibt?

Oder wäre es nicht besser, die Ausrichtung dieses Gewissens klar zu definieren? Beispielsweise durch den Zusatz: "... seinem Gewissen gegenüber dem deutschen Volk"?
Gibt es ähnliche oder vergleichbare Formulierungen in Verfassungen anderer Länder?

Chronos
27.05.2021, 09:38
Gibt es ähnliche oder vergleichbare Formulierungen in Verfassungen anderer Länder?

Oh je, jetzt hast du mich auf dem linken Fuß erwischt (das ist jetzt kein politisches Statement... :D ).

Ich weiss es nicht. Ich habe mich nie mit der Verfassung anderer Länder befasst.

Vielleicht kann ein Staatsrechtler diese Frage beantworten?

MANFREDM
27.05.2021, 09:49
Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten". Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben. Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.

Als eine provisorische Verfassung, die sich inzwischen zur Verfassung entwickelt hat.

Bolle
27.05.2021, 10:08
Irrtum, nicht auf Grund des 2+4 Vertrages wurde des GG geändert, sondern auf Grund des Einigungsvertrages.

http://www.verfassungen.de/ddr/einigungsvertrag90-i.htm

Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

Der Einigungsvertrag wurde mit den notwendigen qualifizierten Mehrheiten in Bundestag, Bundesrat und DDR Volkskammer ratifiziert.

Hinsichtlich der GG-Änderungen verweise ich auf Artikel 4 und Artikel 5 des Vertrages.

Das ist jetzt nicht dein Ernst! :auro:


Voraussetzung für das völkerrechtliche Inkrafttreten (https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Vertrag) des Einigungsvertrages war der Abschluss des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag), in dem die Vier Mächte (https://de.wikipedia.org/wiki/Alliierte#Die_Drei_Mächte_bzw._die_Vier_Mächte) auf ihr Vorbehaltsrecht (https://de.wikipedia.org/wiki/Alliiertes_Vorbehaltsrecht) verzichteten. Beide Vertragsparteien waren sich daher einig, dass die Festlegungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen wurden.[6] (https://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag#cite_note-6)

https://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag

Swesda
27.05.2021, 11:41
Jetzt ignorierst du die Beitrittserklärung der DDR Volkskammer und das von der Volkskammer beschlossene Länderbildungsgesetz.

Den Artikel von Horst Dreier kenne ich, jedoch verneint er in keiner Weise, dass das GG eine Verfassung ist. Er beschäftigt sich mit der Verfassungshistorie und der Verpflichtung zu einer neuen Verfassung, die sich aus Artikel 146 GG angeblich ableiten lässt.
Lässt sich schön erkennen:



Es gibt Argumente für eine neue Verfassung. Die Aussage, das GG sei keine Verfassung, gehört nicht dazu.
Ja, ich ignoriere diese Beitrittserklärung der DDR Volkskammer. Nicht mehr und nicht weniger, als sie von der westlichen Seite ignoriert wurde. Diese einseitige Beitrittserklärung wurde nie wirksam. Wie gesagt, spielt keine große Rolle.


Es gibt Argumente für eine neue Verfassung. Die Aussage, das GG sei keine Verfassung, gehört nicht dazu
Da sind wir einer Meinung.

Swesda
27.05.2021, 11:50
...

Der Einigungsvertrag wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik geschlossen. Die Alliierten hatten keinen Einfluss auf diesen Vertrag.

...
Ahem. Das kann nicht dein Ernst sein. Bitte nochmal überprüfen. Das Zustandekommen dieses Vertrags ganz generell aber auch im Konkreten wäre ohne die Einwilligung der Alliierten völlig unmöglich gewesen. Man vergisst leicht, dass auch die UDSSR zu den "Alliierten" gehörte, und du wirst sicher nicht behaupten wollen, die Russen hätten sich bei den Verhandlungen herausgehalten, und all das Gerede über Gorbatschow und Kohl wäre reine Geschichtsfälschung gewesen.

Stanley_Beamish
27.05.2021, 16:03
Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

https://lexetius.com/GG/-0,2



Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.

Quatsch.
Es geht nicht um die Präambel, sondern um den Geist, in dem das Grundgesetz geschaffen wurde. Die haben sich dabei nämlich etwas gedacht.
Es war von Anfang an provisorisch, und entweder gilt Artikel 146 oder die Ewigkeitsklausel.
Beides zusammen geht nicht.

Stanley_Beamish
27.05.2021, 16:07
(...)
Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.
(...)


Aber im Grundgesetz steht es explizit. Das hat seinen Grund, und der Grund ist der Status als Provisorium.

Gehirnnutzer
27.05.2021, 16:47
Aber im Grundgesetz steht es explizit. Das hat seinen Grund, und der Grund ist der Status als Provisorium.

Ich zitiere mal:


Art. 192 Grundsatz (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_192)1 Die Bundesverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden.
2 Wo die Bundesverfassung und die auf ihr beruhende Gesetzgebung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Revision auf dem Weg der Gesetzgebung.

Art. 193 Totalrevision (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_193)1 Eine Totalrevision der Bundesverfassung kann vom Volk oder von einem der bei*den Räte vorgeschlagen oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
2 Geht die Initiative vom Volk aus oder sind sich die beiden Räte uneinig, so ent*scheidet das Volk über die Durchführung der Totalrevision.
3 Stimmt das Volk der Totalrevision zu, so werden die beiden Räte neu gewählt.
4 Die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts dürfen nicht verletzt werden.

Art. 194 Teilrevision (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_194)1 Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
2 Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.
3 Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.

Art. 195 Inkrafttreten (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_195)Die ganz oder teilweise revidierte Bundesverfassung tritt in Kraft, wenn sie von Volk und Ständen angenommen ist.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de

Gemäß deiner Aussage dürfte die eidgenössische Verfassung keine Verfassung sein, denn sie erhält ja auch Revisionsartikel.

Neben der Spur
27.05.2021, 16:55
Das ist jetzt nicht dein Ernst! :auro:



https://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag

Gleich 'mal anonym bezug -> Bezug auf Wikipedia geändert.

Erbsenzähler, ich weiß...

Larry Plotter
27.05.2021, 17:56
Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!



Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.



1) Schon wieder falsch.

Das GG wurde nur aus dem o.g. Grunde nicht Verfassung genannt.
Das hat mit Provisorium nichts zu tun, sondern nur mit "Namensgebung".
Am Text und der über den Text bzw. Paragraphen abgearbeiteten Aufgabenstellung ändert sich nichts.
Bei der einen Namensgebung genügt eine Parlamentsentscheidung,
bei der anderen Namensgebung muss der Bürger an die Wahlurne.

Wenn das GG ein Provisorium gewesen wäre
hätte eine grundlegende Überarbeitung 1990 stattfinden MÜSSEN.
Da das GG aber in seinem Text und seinen Paragraphen nicht als Provisorium
sondern bereits auf ein Gesamtdeutschland zugeschnitten war,
war die Notwendigkeit Grundlegendes zu ändern und diesen neuen Text dann Verfassung zu nennen
nicht erforderlich.


2) Wieviel Länder kennst denn Du, welche nach dem 2.WK so zerstückelt wurden wie Deutschland?
Und was nützt denn so eine Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz?
Nehmen wir mal einen geteilten Staat, wie Korea, in diesem Falle Südkorea.
Die erste Verfassung wurde 1947 beschlossen, derzeit ist man bei Nummer 8.
und dabei sind es bis jetzt immer noch 2 Staaten.
Also dagegen ist unser Grundgesetz echt beständig, d.h. verdammt gut zusammengestellt,
und unverändert auch heute noch brauchbar.


3) Und?
Wir werden auch in 10 oder 20 Jahren noch keine "Verfassung" haben,
weil
Alles bereits geregelt ist, was zu regeln wäre und zwar unter dem Namen Grundgesetz
und die Bevölkerung keine Lust hat
nur wegen einer Namensänderung zur Wahlurne zu gehen.

Großmoff
27.05.2021, 18:00
1) Schon wieder falsch.

Das GG wurde nur aus dem o.g. Grunde nicht Verfassung genannt.
Das hat mit Provisorium nichts zu tun, sondern nur mit "Namensgebung".
Am Text und der über den Text bzw. Paragraphen abgearbeiteten Aufgabenstellung ändert sich nichts.
Bei der einen Namensgebung genügt eine Parlamentsentscheidung,
bei der anderen Namensgebung muss der Bürger an die Wahlurne.

Wenn das GG ein Provisorium gewesen wäre
hätte eine grundlegende Überarbeitung 1990 stattfinden MÜSSEN.
Da das GG aber in seinem Text und seinen Paragraphen nicht als Provisorium
sondern bereits auf ein Gesamtdeutschland zugeschnitten war,
war die Notwendigkeit Grundlegendes zu ändern und diesen neuen Text dann Verfassung zu nennen
nicht erforderlich.


2) Wieviel Länder kennst denn Du, welche nach dem 2.WK so zerstückelt wurden wie Deutschland?
Und was nützt denn so eine Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz?
Nehmen wir mal einen geteilten Staat, wie Korea, in diesem Falle Südkorea.
Die erste Verfassung wurde 1947 beschlossen, derzeit ist man bei Nummer 8.
und dabei sind es bis jetzt immer noch 2 Staaten.
Also dagegen ist unser Grundgesetz echt beständig, d.h. verdammt gut zusammengestellt,
und unverändert auch heute noch brauchbar.


3) Und?
Wir werden auch in 10 oder 20 Jahren noch keine "Verfassung" haben,
weil
Alles bereits geregelt ist, was zu regeln wäre und zwar unter dem Namen Grundgesetz
und die Bevölkerung keine Lust hat
nur wegen einer Namensänderung zur Wahlurne zu gehen.
Zumindest Punkt 3 sehe ich anders: es gäbe schon den einen oder anderen Änderungs-, Streichungs- und Ergänzungsbedarf, für den es sich lohnen würde zur Urne zu gehen. Der Name gehört allerdings nicht dazu.

Larry Plotter
27.05.2021, 18:23
Zumindest Punkt 3 sehe ich anders: es gäbe schon das ein oder andere an Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, wofür es sich lohnen würde zur Urne zu gehen. Der Name gehört allerdings nicht dazu.


Die Frage wäre nur, ob die von Dir gewünschten Anpassungen mehrheitsfähig wären. Nur dann würde sowas Sinn machen.
Da sich aber das GG sehr bewährt hat.............

Stanley_Beamish
27.05.2021, 22:28
1) Schon wieder falsch.

Das GG wurde nur aus dem o.g. Grunde nicht Verfassung genannt.
Das hat mit Provisorium nichts zu tun, sondern nur mit "Namensgebung".
Am Text und der über den Text bzw. Paragraphen abgearbeiteten Aufgabenstellung ändert sich nichts.
Bei der einen Namensgebung genügt eine Parlamentsentscheidung,
bei der anderen Namensgebung muss der Bürger an die Wahlurne.

Wenn das GG ein Provisorium gewesen wäre
hätte eine grundlegende Überarbeitung 1990 stattfinden MÜSSEN.
Da das GG aber in seinem Text und seinen Paragraphen nicht als Provisorium
sondern bereits auf ein Gesamtdeutschland zugeschnitten war,
war die Notwendigkeit Grundlegendes zu ändern und diesen neuen Text dann Verfassung zu nennen
nicht erforderlich.


2) Wieviel Länder kennst denn Du, welche nach dem 2.WK so zerstückelt wurden wie Deutschland?
Und was nützt denn so eine Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz?
Nehmen wir mal einen geteilten Staat, wie Korea, in diesem Falle Südkorea.
Die erste Verfassung wurde 1947 beschlossen, derzeit ist man bei Nummer 8.
und dabei sind es bis jetzt immer noch 2 Staaten.
Also dagegen ist unser Grundgesetz echt beständig, d.h. verdammt gut zusammengestellt,
und unverändert auch heute noch brauchbar.


3) Und?
Wir werden auch in 10 oder 20 Jahren noch keine "Verfassung" haben,
weil
Alles bereits geregelt ist, was zu regeln wäre und zwar unter dem Namen Grundgesetz
und die Bevölkerung keine Lust hat
nur wegen einer Namensänderung zur Wahlurne zu gehen.

So viel Text, und so viel Unsinn.

Natürlich deuten die verschiedenen Bezeichungen innerhalb eines Gestzeswerks auch auf den provisorischen Status hin. Das kann doch nun ernsthaft niemand bestreiten.
Das ist aber nicht der einzige Hinweis, sondern dazu kommt natürlich noch der Umstand, dass die BRD 1948/49 gar nicht souverän war, und der Parlamentarische Rat regelmäßig den Stand der Dinge bei den Alliieren absegen lassen musste. Dann noch die Teilung des Landes, die Besatzung mit feindlichen Truppen und die Nichteinbeziehung eines Viertels des deutschen Volkes.
Alles, was unter diesen Bedingungen beschlossen wurde, kann nur den Status eines Provisoriums haben, wenn man als Staat nicht auf Ewig als Vasall des Hegemons existieren will.

Außer amihörigen Systemlingen wie dir hätte die Bevölkerung natürlich sehr wohl Lust gehabt, selbst über ihre Verfassung zu entscheiden. Ich erinnere mich noch sehr gut an diesbezügliche Forderungen und Diskussionen. Vor allem der Bevölkerungsteil, der in der ehemaligen DDR gelebt hat. Bundesdeppen wie du waren ja mit der Rolle als kleiner, unmündiger Bruder der USA äußerst zufrieden.
1990 wäre die Chance dazu gewesen, diesen Makel zu beseitigen, und die wurde leider nicht genutzt.

Larry Plotter
28.05.2021, 06:07
So viel Text, und so viel Unsinn.

Natürlich deuten die verschiedenen Bezeichungen innerhalb eines Gestzeswerks auch auf den provisorischen Status hin. Das kann doch nun ernsthaft niemand bestreiten.
Das ist aber nicht der einzige Hinweis, sondern dazu kommt natürlich noch der Umstand, dass die BRD 1948/49 gar nicht souverän war, und der Parlamentarische Rat regelmäßig den Stand der Dinge bei den Alliieren absegen lassen musste. Dann noch die Teilung des Landes, die Besatzung mit feindlichen Truppen und die Nichteinbeziehung eines Viertels des deutschen Volkes.
Alles, was unter diesen Bedingungen beschlossen wurde, kann nur den Status eines Provisoriums haben, wenn man als Staat nicht auf Ewig als Vasall des Hegemons existieren will.

Außer amihörigen Systemlingen wie dir hätte die Bevölkerung natürlich sehr wohl Lust gehabt, selbst über ihre Verfassung zu entscheiden. Ich erinnere mich noch sehr gut an diesbezügliche Forderungen und Diskussionen. Vor allem der Bevölkerungsteil, der in der ehemaligen DDR gelebt hat. Bundesdeppen wie du waren ja mit der Rolle als kleiner, unmündiger Bruder der USA äußerst zufrieden.
1990 wäre die Chance dazu gewesen, diesen Makel zu beseitigen, und die wurde leider nicht genutzt.



Bevor Du schreibst,
solltest Du lieber erstmal das GG lesen
anstatt hier "rumzujammern",....wir haben keine Verfassung und deshalb......


Das GG ist eine Zusammenstellung von Rechten und Pflichten sowie eine Regelung von Institutionen/staatlichen Bereichen und Aufgaben usw.
D.h. es gibt vor wie der Staat grundlegend funktionieren soll.
Gleiches gilt aber auch für den Text der Verfassung genannt wird, also reden wir NUR von einer Namensänderung.

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz



Oder willst Du da so grundlegend etwas ändern, das eine allgemeine Abstimmung notwendig werden würde?
Und vor allem, gibt es dann eine Mehrheit für Deine Änderungswünsche?

Oder möchtest Du dann, wie Südkorea, alle paar Jahre eine neue Verfassung,
weil Du Dir dann doch nicht schlüssig warst, was dadrin zu stehen hat?

Aus Staatsverdruss und ohne nachdenken nur an dem Wort Verfassung,
mangelnde Souveränität festzumachen ist Schwachsinn,
oder
hat etwa irgendeine weltumspannende Organisation allgemein für die Erde beschlossen,
das nur Staaten, welche eine "Verfassung" dem Namen nach haben souverän sind?


An fachlichen Fragen politische Präferenzen Anderer festmachen zu wollen,
ist gleichfalls Schwachsinn und deutet nur darauf hin, das Dir die Argumente fehlen.

Stanley_Beamish
28.05.2021, 07:01
Bevor Du schreibst,
solltest Du lieber erstmal das GG lesen
anstatt hier "rumzujammern",....wir haben keine Verfassung und deshalb......


Das GG ist eine Zusammenstellung von Rechten und Pflichten sowie eine Regelung von Institutionen/staatlichen Bereichen und Aufgaben usw.
D.h. es gibt vor wie der Staat grundlegend funktionieren soll.
Gleiches gilt aber auch für den Text der Verfassung genannt wird, also reden wir NUR von einer Namensänderung.

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz



Oder willst Du da so grundlegend etwas ändern, das eine allgemeine Abstimmung notwendig werden würde?
Und vor allem, gibt es dann eine Mehrheit für Deine Änderungswünsche?

Oder möchtest Du dann, wie Südkorea, alle paar Jahre eine neue Verfassung,
weil Du Dir dann doch nicht schlüssig warst, was dadrin zu stehen hat?

Aus Staatsverdruss und ohne nachdenken nur an dem Wort Verfassung,
mangelnde Souveränität festzumachen ist Schwachsinn,
oder
hat etwa irgendeine weltumspannende Organisation allgemein für die Erde beschlossen,
das nur Staaten, welche eine "Verfassung" dem Namen nach haben souverän sind?


An fachlichen Fragen politische Präferenzen Anderer festmachen zu wollen,
ist gleichfalls Schwachsinn und deutet nur darauf hin, das Dir die Argumente fehlen.

Oh je, bundestag.de, hast du vielleicht nicht auch noch einen Link von Kahanes Amadeu Antonio Stiftung?

Ich habe doch geschrieben, was ich 1990 erwartet hätte.
Ein direkte Volksabstimmung über die Verfassung.
Über den Inhalt habe ich mich gar nicht geäußert. Bis auf die Streichung des Asylparagrafen, einer Modifikation des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einer Schwächung des Einflusses von Parteien auf die sogenannte Willensbildung würde ich wahrscheinlich gar nicht so viel ändern.
Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
Die mangelnde Souveränität liegt natürlich auch nicht in der Begrifflichkeit, sondern am Umstand, dass 1949 hunderttausende Besatzungstruppen in der BRD stationiert waren, und der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden. Eine andere Staatsform als die Demokratie hätten die Besatzer z.B. sicher nicht genehmigt, auch wenn die Bevölkerung eine konstitutionelle oder parlamentarische Monarchie bevorzugt hätte.

Und natürlich kann man von politischen Präferenzen darauf schließen, wie derjenige zu dem Status des vorläufigen Verfassungskonstrukts steht.
Du bist eben ein Systemling, und kannst gut mit einem unter einer Fremdherrschaft erstellten Verfassungsersatz leben.

An deiner Fähigkeit zum verstehenden Lesen solltest du auch mal arbeiten. Es ist wirklich lästig, Deppen wie dir alles doppelt und dreifach erklären zu müssen.

Wassiliboyd
28.05.2021, 08:14
Ich schrieb, daß ich während meines Gesellschaftsstudiums im Nebenfach die (schweizerische) Rechtswissenschaft studierte und das Fragen und Hinterfragen erlernte.

Hierauf antwortete mir cornjung (https://politikforen.net/member.php?130063-cornjung) dort (https://politikforen.net/showthread.php?190059-Divide-et-impera-Nein!&p=10663699&viewfull=1#post10663699) wie folgt: „Ich wusste gar nicht, dass du Juristin bist. Ich habe noch nie einen juristischen Beitrag von dir gelesen.“

Um ihm eine ihn (hoffentlich) zufriedenstellende Antwort zu geben, habe ich diesen Strang erstellt.

Nun erzähle ich Dir, lieber cornjung, von Anfang an, wie ich ins Studium der Rechtswissenschaft hineingeriet. Jedoch stelle ich klar, daß ich keine Juristin bin.

Also:

Ich saß an einem Tisch im Café ODEON (https://odeon.ch/de) und las die NZZ (https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Z%C3%BCrcher_Zeitung).
Da sprach mich ein Deutscher an: „Ist hier noch frei?“
Ihm antwortete ich: „Häsch kei Auge im Chopf?!“

Um hier keinen Liebesroman zu beginnen, fange ich um der Ersthaftigkeit willen nochmals von vorne an.

Ein jeder Aufmerksame, der beginnt, sich mit der Rechtswissenschaft zu beschäftigen, wird alsbald erkennen, daß die Rechtswissenschaft eine moralische Angelegenheit ist; wobei eben „die Moral“ amoralisch sein kann.

Die wenigen Vorlesungen, welche ich hellwach besuchte, brachten mich zur Erkenntnis der Wortbedeutungen im wie auch immer motivierten jeweiligen Zusammenhang. Das heißt: Ich wurde zur Wortklauberin. Und eben diese damals erlangte Erkenntnis brachte mich zweieinhalb Jahrzehnte auf den Gedanken, daß die Deutschen ihr „Bundesverfassungsgericht“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html) und das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (https://www.verfassungsschutz.de/DE/home/home_node.html) entweder abschaffen oder umbenennen sollten. – Warum? Darum: Weil die Deutschen keine Verfassung haben, sondern bloß ein morsches „Grundgesetz“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html), dessen Artikel 94 von einem Kabarettisten aufgesagt werden könnte:


(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
(2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.

Deshalb auch
spflegte der erfahrene, alte Richter sein Schlußwort so zu formulieren:

Angeklagter, Sie sind unschuldig!
Machen Sie sowas NIE wieder!:hi:

Väterchen Frost
28.05.2021, 08:37
Deshalb auch
spflegte der erfahrene, alte Richter sein Schlußwort so zu formulieren:

Angeklagter, Sie sind unschuldig!
Machen Sie sowas NIE wieder!:hi:

Da habe ich vier Strafzumessungsregeln von meinem Ausbilder (schon damals ergrauter Strafrichter) in der Strafstation:

1. Auch ein Unschuldiger hat ein Recht auf seine gerechte Strafe.
2. Die Dauer einer erlittenen Untersuchungshaft bestimmt in jedem Fall die Mindesthöhe einer zu verhängenden Freiheitsstrafe.
3. Strafschärfend ist zu berücksichtigen, wenn der Täter (Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter) versucht hat, sich durch hartnäckiges Leugnen seiner Bestrafung zu entziehen.
4. Strafmildernd ist zu berücksichtigen, wenn dem Angeklagten seine Tat nicht vollständig nachgewiesen werden kann.

twoxego
28.05.2021, 12:16
Wussten sie eigentlich schon, dass die Deutsche Demokratische Republik nicht eine, sondern nacheinander gleich drei Verfassungen ihr Eigen nannte
Sie hatten pastellfarbene Einbände und konnten hervorragend dazu benutzt werden, Schmetterlinge zu pressen.

Neben der Spur
28.05.2021, 12:22
Wir haben Herbstlaub gepresst,
Du verkappter Sadist !

Larry Plotter
28.05.2021, 12:59
Oh je, bundestag.de, hast du vielleicht nicht auch noch einen Link von Kahanes Amadeu Antonio Stiftung?

Ich habe doch geschrieben, was ich 1990 erwartet hätte.
Ein direkte Volksabstimmung über die Verfassung.
Über den Inhalt habe ich mich gar nicht geäußert. Bis auf die Streichung des Asylparagrafen, einer Modifikation des Rechts auf freie Meinungsäußerung und einer Schwächung des Einflusses von Parteien auf die sogenannte Willensbildung würde ich wahrscheinlich gar nicht so viel ändern.
Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
Die mangelnde Souveränität liegt natürlich auch nicht in der Begrifflichkeit, sondern am Umstand, dass 1949 hunderttausende Besatzungstruppen in der BRD stationiert waren, und der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden. Eine andere Staatsform als die Demokratie hätten die Besatzer z.B. sicher nicht genehmigt, auch wenn die Bevölkerung eine konstitutionelle oder parlamentarische Monarchie bevorzugt hätte.

Und natürlich kann man von politischen Präferenzen darauf schließen, wie derjenige zu dem Status des vorläufigen Verfassungskonstrukts steht.
Du bist eben ein Systemling, und kannst gut mit einem unter einer Fremdherrschaft erstellten Verfassungsersatz leben.

An deiner Fähigkeit zum verstehenden Lesen solltest du auch mal arbeiten. Es ist wirklich lästig, Deppen wie dir alles doppelt und dreifach erklären zu müssen.



1) nicht gleich schreiben........... erst lesen.

Hättest Du Dir ohne Deine Voreingenommenheit den Link angesehen,
hättest Du festgestellt
das er nur die fachliche Gliederung des GG enthält über die Punkte welche im GG geregelt wurden,
also etwas, was auch jede Verfassung zu regeln hat.

2) Doch es geht nur um den Inhalt,
denn wenn sich da nichts gravierende ändert,
wären wir wieder nur bei der Namensänderung.

3) Nein, im §146 steht absolut nichts rein gar nichts von Vorläufigkeit.
Es steht nur darin das das GG seine Gültigkeit verliert,
wenn das Volk eine Verfassung beschliesst.
Ein Ob oder ein Wann eine Verfassung zu beschliessen ist, ist nicht definiert.
Da sind wir dann beim Thema... freie Interpretation.

4) Tja, und dann kam die Zeit......heisst,
ob es heute eine Mehrheit für eine irgendwie geartete Monarchie geben würde
dürfte sehr fraglich sein.
Und damit wären wir wieder bei den fachlichen Fragen.
Wenn die Mehrheit mit dem GG und den dort enthaltenen Reglungen zufrieden ist,
ist die Frage Verfassung sinnlos.




Alles in allem , wie gehabt, ausser das man das Volk nicht befragte, kam von Dir kein verwertbares Argument.

Diese Befragung wäre aber eben NUR DANN erforderlich, wenn sich gravierend etwas an den §§ des GG ändern würde,
d.h. das dann eventuell die Akzeptanz des GG in Frage zu stellen wäre.
Solange aber dies NICHT passiert und die Mehrheit das GG akzeptiert hat sich das Thema Verfassung erledigt.






Und damit auch mal den § 146 zum Nachlesen.

Wann soll nun also das Eine durch das Andere abgelöst werden??????? Wenn eine Verfassung beschlossen wird!


Da Du ja Andere gerne abkanzelst,
kannst Du ja sicher die auftauchenden Fragen beantworten
(aber bitte ohne Eigeninterpretationen, nur auf den Text des § 146 beziehen)


"Dieses Grundgesetz,
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."



Was ist wenn nun die Mehrheit beim GG bleiben will??
Darf die Mehrheit (das Volk) das?

WO steht das eine Verfassung beschlossen werden MUSS????
Wer erzwingt Wann die Verfassung???
Wann muss das GG erlöschen?

Stanley_Beamish
28.05.2021, 13:46
(...)
Was ist wenn nun die Mehrheit beim GG bleiben will??
Darf die Mehrheit (das Volk) das?

WO steht das eine Verfassung beschlossen werden MUSS????
Wer erzwingt Wann die Verfassung???
Wann muss das GG erlöschen?[/SIZE]
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Wenn die Mehrheit einer neuen Verfassung zustimmt, die inhaltlich wortwörtlich mit dem Provisorium übereinstimmt, dann "darf" sie das natürlich, und die richtige Verfassung tritt in Kraft.
Es geht nicht um den Inhalt, sondern dass das unter Besatzerrecht beschlossene Provisorium Grundgesetz von 1949 von einer endgültigen Verfassung, die ein freies Volk sich selbst gibt, und die meinetwegen sogar den Namen "Grundgesetz" tragen darf, abgelöst wird.

Es steht nirgendwo, dass eine Verfassung beschlossen muss, nur bleibt dann eben das Provisorium weiterhin gültig.

Auf den Rest muss man nicht eingehen, weil es sich um das übliche rechthaberische Geblubber handelt.

Larry Plotter
28.05.2021, 14:31
Wenn die Mehrheit einer neuen Verfassung zustimmt, die inhaltlich wortwörtlich mit dem Provisorium übereinstimmt, dann "darf" sie das natürlich, und die richtige Verfassung tritt in Kraft.
Es geht nicht um den Inhalt, sondern dass das unter Besatzerrecht beschlossene Provisorium Grundgesetz von 1949 von einer endgültigen Verfassung, die ein freies Volk sich selbst gibt, und die meinetwegen sogar den Namen "Grundgesetz" tragen darf, abgelöst wird.

Es steht nirgendwo, dass eine Verfassung beschlossen muss, nur bleibt dann eben das Provisorium weiterhin gültig.

Auf den Rest muss man nicht eingehen, weil es sich um das übliche rechthaberische Geblubber handelt.




Mit anderen Worten,

wichtig ist Dir nur der Schein aber nicht das Sein?

Tja, so gehen die Meinungen dann auseinander,
mir ist der Schein total egal, sondern der Inhalt ist wichtig,
denn das sind die Grundlagen unseres Zusammenlebens (und die müssen passen)
nicht der Schein
(d.h. wer wie wo wann am GG mitgewirkt hat, was ja gar nicht geht, weil...)


Da man keine Mehrheit für so einen Firlefanz wie den Schein findet,
gibts eben keine "Verfassung"
weil das GG den Anforderungen mehr als genügt.

twoxego
28.05.2021, 14:33
Wir haben Herbstlaub gepresst,
Du verkappter Sadist !

Diese Anschuldigung ist unbewiesen.
Ich presste die Faltterviecher nur, wenn sie bereits zuvor an Lebensüberdruss zu Grunde gingen.

Außerdem waren bestimmt IM's darunter.

truthCH
28.05.2021, 14:37
Genau wie Stanley beachtest du nicht den Umstand, das Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Da er jederzeit geändert, ersetzt oder gestrichen werden kann, kann man keine Verpflichtung aus ihm ableiten. Der Artikel 146 GG ist ein Revisionartikel. Revisionsartikel in einer Verfassung sind nichts ungewöhnliches, z.B. die eidgenössische Verfassung hat auch welche.

Lies diese mal ( Art 192 - 195 ) und vergleiche sie mal mit dem Art 146 GG - vielleicht fällt Dir dabei ja was auf.

Schlummifix
28.05.2021, 15:14
Die Bezeichnung Grundgesetz scheint ja viele Mitbürger bereits stark zu überfordern..

Ein Grundgesetz kann doch keine Verfassung sein. Es ist doch nur ein Gesetz :D

erselber
28.05.2021, 15:32
Es gab ja bisher jede Menge Stränge über das GG und speziell über den Artikel 146.

Frage:

Welche Entscheidung wäre damals in der euphorischen, glückseligen, Wiedervereinigungs, obwohl es eher eine Annektion der Ostzone war, besoffenen Stimmung bei einer Volksabstimmung wohl herausgekommen?
Bevor die juristischen, wirtschaft-, gesellschaftlichen, sozialen Auswirkungen zu Tage getreten sind.

Man kann aber auch sagen es war eine Abstimmung mit den Füßen oder eine Akklamation.

Dann steht in diesem Artikel was von „gesamten deutschen Volk“.

Ist dem so?

Gehirnnutzer
28.05.2021, 16:07
Die Bezeichnung Grundgesetz scheint ja viele Mitbürger bereits stark zu überfordern..

Ein Grundgesetz kann doch keine Verfassung sein. Es ist doch nur ein Gesetz :D

Das würde ich an deiner Stelle nicht einem Dänen oder Niederländer sagen. Die könnten allergisch auf die Aussage reagieren, sie haben keine Verfassung.

GSch
28.05.2021, 16:53
Ein Grundgesetz kann doch keine Verfassung sein. Es ist doch nur ein Gesetz

Was erwartest du? Eine Verfassung ist ein Gesetz.

Neben der Spur
28.05.2021, 16:59
Diese Anschuldigung ist unbewiesen.
Ich presste die Faltterviecher nur, wenn sie bereits zuvor an Lebensüberdruss zu Grunde gingen.

Außerdem waren bestimmt IM's darunter.

Also, unser Weidepächter hatte noch 3-beinige Schober
errichtet. Kann sein, daß er 1 Pfeil im Schober fand.

Fandens osse.
Merde.

Damals waren die guten 80er.

hamburger
28.05.2021, 17:13
Unglaublich, was Menschen wie der Gehirnutzer und GSCH so von sich geben...das GG ist unter Herrschaft der Siegermächte entstanden, ohne Mitwirkung des deutschen Volkes.
Im Grunde Verachte ich die oben genannten, weil sie Fakten verfälschen und betrügen.
Carlo Schmidt hat das ausdrücklich verkündet....und das ist die Misere, weil das GG die Rechte der Bürger nicht vor dem Staat schützen kann, also den Begriff Verfassung niemals verdienen könnte. Beamte und Politiker haben sich den Staat mit Hilfe von Leuten wie Gehirnnutzer und GSCH zur Beute gemacht...weil sie direkt davon profitieren.


https://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0

cornjung
28.05.2021, 17:31
Ich schrieb, daß ich während meines Gesellschaftsstudiums im Nebenfach die (schweizerische) Rechtswissenschaft studierte und das Fragen und Hinterfragen erlernte.

Hierauf antwortete mir cornjung (https://politikforen.net/member.php?130063-cornjung) dort (https://politikforen.net/showthread.php?190059-Divide-et-impera-Nein!&p=10663699&viewfull=1#post10663699) wie folgt: „Ich wusste gar nicht, dass du Juristin bist. Ich habe noch nie einen juristischen Beitrag von dir gelesen.“

Um ihm eine ihn (hoffentlich) zufriedenstellende Antwort zu geben, habe ich diesen Strang erstellt.

Nun erzähle ich Dir, lieber cornjung, von Anfang an, wie ich ins Studium der Rechtswissenschaft hineingeriet. Jedoch stelle ich klar, daß ich keine Juristin bin.

Also:

Ich saß an einem Tisch im Café ODEON (https://odeon.ch/de) und las die NZZ (https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Z%C3%BCrcher_Zeitung).
Da sprach mich ein Deutscher an: „Ist hier noch frei?“
Ihm antwortete ich: „Häsch kei Auge im Chopf?!“

Um hier keinen Liebesroman zu beginnen, fange ich um der Ersthaftigkeit willen nochmals von vorne an.

Ein jeder Aufmerksame, der beginnt, sich mit der Rechtswissenschaft zu beschäftigen, wird alsbald erkennen, daß die Rechtswissenschaft eine moralische Angelegenheit ist; wobei eben „die Moral“ amoralisch sein kann.

Die wenigen Vorlesungen, welche ich hellwach besuchte, brachten mich zur Erkenntnis der Wortbedeutungen im wie auch immer motivierten jeweiligen Zusammenhang. Das heißt: Ich wurde zur Wortklauberin. Und eben diese damals erlangte Erkenntnis brachte mich zweieinhalb Jahrzehnte auf den Gedanken, daß die Deutschen ihr „Bundesverfassungsgericht“ (https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html) und das „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (https://www.verfassungsschutz.de/DE/home/home_node.html) entweder abschaffen oder umbenennen sollten. – Warum? Darum: Weil die Deutschen keine Verfassung haben, sondern bloß ein morsches „Grundgesetz“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html), dessen Artikel 94 von einem Kabarettisten aufgesagt werden könnte:

(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
(2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.

Ok, verstanden. Ich, Dr.jur Cornjung, bin nicht nur Jurist plus Völkerrechtler, ich hab mir auch einen Doktor-Titel wie Franzi Giffey zugelegt. Und ich hab sogar Ahnung von Jura.

Gehirnnutzer
28.05.2021, 17:40
Unglaublich, was Menschen wie der Gehirnutzer und GSCH so von sich geben...das GG ist unter Herrschaft der Siegermächte entstanden, ohne Mitwirkung des deutschen Volkes.
Im Grunde Verachte ich die oben genannten, weil sie Fakten verfälschen und betrügen.
Carlo Schmidt hat das ausdrücklich verkündet....und das ist die Misere, weil das GG die Rechte der Bürger nicht vor dem Staat schützen kann, also den Begriff Verfassung niemals verdienen könnte. Beamte und Politiker haben sich den Staat mit Hilfe von Leuten wie Gehirnnutzer und GSCH zur Beute gemacht...weil sie direkt davon profitieren.


https://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0

Es geht um die Frage ob das GG ein Verfassung ist oder nicht. Man merk einfach, dass Leute wie du sich nicht mit Verfassungsrecht beschäftigen.

Ich spar mir jetzt mal Ausführungen über die Ratefizierung, Adolf Süsterhenn etc. pp., weil du das so oder so nicht kapierst. Gehen wir doch auf deine Anmerkung ein, dass das GG durch die Alliierten auf diktiert wurde. Dummerweise würde selbst das nichts an der Tatsache ändern, dass das GG eine Verfassung ist. Wäre deine Anmerkung richtig, hamburger, dann wäre das GG ein oktroyierte Verfassung.

Übrigens lese die Rede von Carlo Schmid mal vollständig und nicht nur bis Modalitäten der "Fremdherrschaft". Dir wird auffallen, dass Carlo Schmid, wenn es um den Inhalt des GG geht, davon redet, was eine Verfassung enthalten soll.

Großmoff
28.05.2021, 17:44
Es geht um die Frage ob das GG ein Verfassung ist oder nicht. Man merk einfach, dass Leute wie du sich nicht mit Verfassungsrecht beschäftigen.

Ich spar mir jetzt mal Ausführungen über die Ratefizierung, Adolf Süsterhenn etc. pp., weil du das so oder so nicht kapierst. Gehen wir doch auf deine Anmerkung ein, dass das GG durch die Alliierten auf diktiert wurde. Dummerweise würde selbst das nichts an der Tatsache ändern, dass das GG eine Verfassung ist. Wäre deine Anmerkung richtig, hamburger, dann wäre das GG ein oktroyierte Verfassung.

Übrigens lese die Rede von Carlo Schmid mal vollständig und nicht nur bis Modalitäten der "Fremdherrschaft". Dir wird auffallen, dass Carlo Schmid, wenn es um den Inhalt des GG geht, davon redet, was eine Verfassung enthalten soll.
Soviel ich weiß wurde das GG durch sein Wirken noch um einige Artikel ergänzt.

Forthcoming Fire
28.05.2021, 17:50
Ich kann mich ja irren,ist es nicht so,dass die letzte Verfassung des deutschen Reiches unter den NS zustande kam?

truthCH
28.05.2021, 18:11
Unglaublich, was Menschen wie der Gehirnutzer und GSCH so von sich geben...das GG ist unter Herrschaft der Siegermächte entstanden, ohne Mitwirkung des deutschen Volkes.
Im Grunde Verachte ich die oben genannten, weil sie Fakten verfälschen und betrügen.
Carlo Schmidt hat das ausdrücklich verkündet....und das ist die Misere, weil das GG die Rechte der Bürger nicht vor dem Staat schützen kann, also den Begriff Verfassung niemals verdienen könnte. Beamte und Politiker haben sich den Staat mit Hilfe von Leuten wie Gehirnnutzer und GSCH zur Beute gemacht...weil sie direkt davon profitieren.


Fettung durch mich

War ja auch deren Pflicht - siehe HLKO Art. 43 - und da gerade der letzte Teilsatz.

Gehirnnutzer
28.05.2021, 18:16
Ich kann mich ja irren,ist es nicht so,dass die letzte Verfassung des deutschen Reiches unter den NS zustande kam?

Da irrst du dich. Auch während der NS-Verfassung galt eigentlich die Verfassung des Deutschen Reiches verkündet am 14. August 1919 (Weimarer Verfassung).

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160100/Elektronische_Texte/Verfassungstexte/Die_Weimarer_Reichsverfassung_2017ge.pdf

Sie wurde aber defacto durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) außer Kraft gesetzt.

https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0006_erm&object=facsimile&l=de

Forthcoming Fire
28.05.2021, 18:22
Da irrst du dich. Auch während der NS-Verfassung galt eigentlich die Verfassung des Deutschen Reiches verkündet am 14. August 1919 (Weimarer Verfassung).

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160100/Elektronische_Texte/Verfassungstexte/Die_Weimarer_Reichsverfassung_2017ge.pdf

Sie wurde aber defacto durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) außer Kraft gesetzt.

https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0006_erm&object=facsimile&l=de

Eigentlich?

Gehirnnutzer
28.05.2021, 18:35
Eigentlich?

Ganz einfach, weil sie durch das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt, aber weder aufgehoben noch durch eine andere Verfassung ersetzt wurde.

Forthcoming Fire
28.05.2021, 18:36
Ganz einfach, weil sie durch das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt, aber weder aufgehoben noch durch eine andere Verfassung ersetzt wurde.

Okay,jetzt klar.Danke.

Neben der Spur
29.05.2021, 22:56
Von meinem einen Semester in RW ist mir
nicht mehr viel in Erinnerung.

Der Name `Gustav Radbruch` ist einer.


Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Politiker und Rechtswissenschaftler. Radbruch war in der Zeit der Weimarer Republik Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genoss er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Rechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee der Gerechtigkeit auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört, und damit zwischen Natur und Ideal steht.
...
Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik.
...
Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung.
...
Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[27]

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gustav_Radbruch

houndstooth
31.05.2021, 14:30
Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

Artikel 146


[...]
Und es geht auch nicht um das Wort Verfassung, sondern darum, dass mit der Verwendung zweier verschiedener Begriffe (Grundgesetz, Verfassung) in einem Artikel die Vorläufigkeit festgehalten wurde. Das eine soll durch das andere abgelöst werden.
Du schreibst nicht von 'wem' das neue deutsche 'Grundgesetz' als 'Provisorium gedacht' worden sei.

Definitiv nicht seitens der drei Militaergouverneure die ihre GG-Text-Genehmigung mit 6 Reservierungen per Brief an 'Dear DR. Adenauer' vom 12 May 1949 erteilten.

2. In approving this constitution for submission to the German people for ratification in accordance .

In diesem Brief der drei Militaergouverneure wird das GG als 'constitution' bezeichnet, das GG ist fuer sie also 'tantamount' zu einer Konstitution. Diese haben keinen provisorischen sondern permanenten Zweck und Charakter. Unter gewissen formellen Bedingunghen sind Konstitutionen durchaus in der Lage sich neuen Gegebenheiten anzupassen.

[...]

Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

Genau. Koennte man nicht sagen, dass eine Verfassung 'Gesetzgebung fuer Gesetzgebung' darstellt?
Schliesslich muessen alle neuen Gesetzes-, Anordnungs- und Bestimmungstexte konform mit Sinn und Text einer Verfassung sein

[...]
Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
Des weiteren verweise ich auf GSch.[...]
Genau.

[...]. der Parlamentarische Rat nicht frei war, über den Inhalt des Grundgesetzes zu entscheiden.

Das stimmt so auch nicht ganz.

Die einzige Vorgabe der drei Militaergouverneure an den Parlamentarische Rat war dass den neuen, verschiedenen Bundespolizeiorganen nur beschraenkte Macht zuerteilt werden sollte. Diese sollte die Entstehung bzw. Wiederholung eines willkuerlichen Polizeistaat verhindern.

"“As we informed you in the aide-mémoire of 22 November 1948,1 the powers of the federal government in the police field would be limited to those expressly approved by the Military Governors during the occupation period and thereafter as defined by international agreement. "
Als die Bundesrepublik im Jahr 1949 gegruendet wurde, befand sie sich als Staatsnachfolger des Dritten Reiches noch immer in de jure Kriegszustand mit den drei Westmaechten.
Auch die Souveränität die die BRD durch ihre 1949 Staatsgruendung gewonnen hatte, war eine eingeschraenkte Souveraenitaet: die neue Bundesrepublik lief quasi auf Probezeit um die Alliierten davon zu ueberzeugen, dass DEU nicht in wieder in 'alte Gewohnheiten' zurueck faellt, keine neuen Kriege anzetteln will usw.



ESTABLISHMENT OF THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY 243
[...]as the Military Governors may prescribe pursuant to the powers reserved to the occupation authorities under the occupation statute.
5. If the Parliamentary Council or the federal government should propose other federal law enforcement or police agencies, such proposals shall be submitted to the Military Governors for their approval, subject to the provisions of paragraphs 3 and 4 hereof.”
Sent Department 541, repeated Paris 200, London 217.

Quelle: https://history.state.gov/historicaldocuments/frus1949v03/pg_243

[...]wie es die Militärgouverneure aufgrund der den Besatzungsbehörden nach dem Besatzungsstatut vorbehaltenen Befugnisse vorschreiben können.
5. Sollte der Parlamentarische Rat oder die Bundesregierung andere föderale Strafverfolgungs- oder Polizeibehörden vorschlagen, werden diese Vorschläge den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt, vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 3 und 4."




In Germany, the task of maintaining national security is divided between the intelligence and the law enforcement and police agencies. Because Germany is a federation, there are federal as well as state agencies. In addition, there is a strict separation between intelligence and police agencies, although their areas of responsibility might overlap nonetheless.
Die strikte Trennung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um eine Anhäufung von polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen in einer Behörde wie der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis zu verhindern. Die alliierten Besatzungsmächte machten die Trennung zur Bedingung für die Verabschiedung des Grundgesetzes,[1] das die Einrichtung von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie eines Nachrichtendienstes vorsieht.[2] Das Gesetz besagt daher, dass die Nachrichtendienste nicht befugt sind, Gewalt oder andere Arten polizeilicher Befugnisse zur Informationsbeschaffung anzuwenden.[3]

Die drei bestehenden Nachrichtendienste des Bundes sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND). Das BfV und der MAD sammeln nachrichtendienstliche Informationen im Inland, während der BND sich auf die Auslandsaufklärung konzentriert.

Neben der Spur
31.05.2021, 14:36
Houmdoud,
Es wird keine Cyng kommen,
da wird irgenddwas "böse" kommen werden
kommen werden kommen werden kommen.

Trotz DFG.

houndstooth
31.05.2021, 14:46
[...]



Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.

[...].
Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*

Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.

Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.
'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.

*
"General procedure for amending Constitution of Canada

38 (1) An amendment to the Constitution of Canada may be made by proclamation issued by the Governor General under the Great Seal of Canada where so authorized by

(a) resolutions of the Senate and House of Commons; and

(b) resolutions of the legislative assemblies of at least two-thirds of the provinces that have, in the aggregate, according to the then latest general census, at least fifty per cent of the population of all the provinces.

GSch
31.05.2021, 16:01
Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*


Stimmt, aber die völlige Abschaffung der Verfassung zu Gunsten einer neuen ist etwas anderes.


Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.


Solche fundamentalen Prinzipien machen gewöhnlich nicht den größten Teil des Verfassungstextes aus. Da geht es eher um die Definition der Staatsorgane, ihrer Rechte und Pflichten und ihrer Verhältnisse zueinander, das Gesetzgebungsverfahren, die Struktur des Staates (ganz besonders wichtig in einem Bundesstaat), die Finanzverwaltung, die Wehrverfassung, die Justiz und jede Menge anderer Sachen. Das kann schon wesentlich anders sein als vorher.


Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.


Die Verfassung des Norddeutschen Bundes erlosch 1871, als die Verfassung des Deutschen Bundes in Kraft trat. Aber der Norddeutsche Bund wurde nicht aufgelöst. Er änderte nur durch den Beitritt der süddeutschen Staaten seinen Charakter und hieß fortan "Deutsches Reich".

Die Verfassung des Deutschen Bundes trat noch im Jahre 1871 außer Kraft, als die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft trat. Deswegen wurde der Staat nicht aufgelöst. Die Veränderungen waren gering.

Diese Verfassung wurde 1919 ungültig, als die Weimarer Reichsverfassung in Kraft trat. Aber der Staat blieb bestehen, auch wenn er gründlich umgestaltet wurde.

Die Weimarer Verfassung wurde 1933 in wichtigen Teilen obsolet, 1945 in weiteren wichtigen Teilen, und 1949 wurde sie durch das Grundgesetz und die Verfassung der DDR abgelöst. Aber der deutsche Staat bestand weiter. Er wurde jedoch tiefgehend umorganisiert.

Die Verfassung der DDR von 1968 trat in Kraft, ohne dass die DDR aufgelöst wurde.

1990 allerdings trat die Verfassung der DDR tatsächlich dadurch außer Kraft, dass der Staat aufgelöst wurde. Sie wurde daher auch nicht ersetzt.




'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.

Wie mag wohl Kaiser Wilhelm die Weimarer Republik angesehen haben? Eine Verfassung bedarf überhaupt keiner Legitimation. Es kommt darauf an, dass der Staat tatsächlich danach funktioniert. Was Hitler mit der Weimarer Verfassung machte, war illegitim, aber wirksam.

GSch
31.05.2021, 16:13
das GG ist unter Herrschaft der Siegermächte entstanden, ohne Mitwirkung des deutschen Volkes.

Die preußische Verfassung von 1848/50 wurde vom König oktroyiert, ohne Mitwirkung des preußischen Volkes, von dem sich ein großer Teil die Sache wohl ein wenig anders vorgestellt hatte. Sie blieb dennoch wirksam bis zum Ende der Monarchie. Für eine Verfassung ist es keineswegs erforderlich, dass sie unter Mitwirkung des Volkes entsteht.


Carlo Schmidt hat das ausdrücklich verkündet.

Carlo Schmid hat seine Meinung geäußert, so wie eine ganze Reihe anderer Fraktionsführer auch. Das durfte er, aber es verpflichtete niemanden im Parlamentarischen Rat zu irgend etwas. Seine Vorstellungen von der neuen Verfassung, die noch an den Ergebnissen der Rittersturz-Konferenz orientiert waren, kamen am Ende ganz ordentlich unter die Räder. Die Westalliierten wollten vom Parlamentarischen Rat, dass er einen Staat schuf und ihm eine Verfassung gab, und das geschah.


und das ist die Misere, weil das GG die Rechte der Bürger nicht vor dem Staat schützen kann, also den Begriff Verfassung niemals verdienen könnte.

Ich finde, dass unter dem GG die Rechte der Bürger ganz gut geschützt sind. Jedenfalls hat die Regierung immer wieder mal kräftig was auf die Finger bekommen, wenn sie über die verfassungsmäßigen Grenzen hinausgehen wollte. Im Übrigen ist es keine Bedingung für die Wirksamkeit, dass darin die Menschen- oder Bürgerrechte geschützt werden. In der Bismarck-Verfassung gab es keine solchen Regeln. Eine Verfassung war das gleichwohl.

hamburger
31.05.2021, 16:27
Die preußische Verfassung von 1848/50 wurde vom König oktroyiert, ohne Mitwirkung des preußischen Volkes, von dem sich ein großer Teil die Sache wohl ein wenig anders vorgestellt hatte. Sie blieb dennoch wirksam bis zum Ende der Monarchie. Für eine Verfassung ist es keineswegs erforderlich, dass sie unter Mitwirkung des Volkes entsteht.



Carlo Schmid hat seine Meinung geäußert, so wie eine ganze Reihe anderer Fraktionsführer auch. Das durfte er, aber es verpflichtete niemanden im Parlamentarischen Rat zu irgend etwas. Seine Vorstellungen von der neuen Verfassung, die noch an den Ergebnissen der Rittersturz-Konferenz orientiert waren, kamen am Ende ganz ordentlich unter die Räder. Die Westalliierten wollten vom Parlamentarischen Rat, dass er einen Staat schuf und ihm eine Verfassung gab, und das geschah.



Ich finde, dass unter dem GG die Rechte der Bürger ganz gut geschützt sind. Jedenfalls hat die Regierung immer wieder mal kräftig was auf die Finger bekommen, wenn sie über die verfassungsmäßigen Grenzen hinausgehen wollte. Im Übrigen ist es keine Bedingung für die Wirksamkeit, dass darin die Menschen- oder Bürgerrechte geschützt werden. In der Bismarck-Verfassung gab es keine solchen Regeln. Eine Verfassung war das gleichwohl.

Erstens was hat das Kaiserreich mit dem GG zu tun?
Zweitens das Ermächtigungsgesetz von Merkel sollte jedem zeigen, was das GG wert ist...nichts

Hast du Angst umdeine Job? Verstehe ich natürlich, die Angst vor einer echten Verfassung

truthCH
31.05.2021, 17:00
Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*

Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.

Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.
'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.

*
"General procedure for

amending Constitution of Canada

38 (1) An amendment to the Constitution of Canada may be made by proclamation issued by the Governor General under the Great Seal of Canada where so authorized by

(a) resolutions of the Senate and House of Commons; and

(b) resolutions of the legislative assemblies of at least two-thirds of the provinces that have, in the aggregate, according to the then latest general census, at least fifty per cent of the population of all the provinces.


Der Unterschied zwischen Substitution und Revision - kann man im übrigen auch in der eidgenössischen Verfassung sehr gut sehen - darum sagte ich ja auch Gehirnnutzer, er soll mal die beiden ( CH 192-195, DE 146 ) vergleichen. Darum hat er wohl auch nicht geantwortet, weil er wusste worauf das raus läuft - nämlich genau auf das was Du jetzt geschrieben hast (Revision).

GSch
31.05.2021, 17:29
Erstens was hat das Kaiserreich mit dem GG zu tun?

Wo stand da was vom Kaiserreich? Setzen, nochmal lesen.


Zweitens das Ermächtigungsgesetz von Merkel sollte jedem zeigen, was das GG wert ist...nichts

Und was man unter dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 versteht, davon hast du auch keinen Schimmer. Wenn die Novelle des IfSG so fürchterlich für dich ist, dann klag doch.


Hast du Angst umdeine Job? Verstehe ich natürlich, die Angst vor einer echten Verfassung

Ich glaube nicht, dass mein Einkommen von der Verfassung abhängt.

hamburger
31.05.2021, 20:34
Wo stand da was vom Kaiserreich? Setzen, nochmal lesen.



Und was man unter dem "Ermächtigungsgesetz" von 1933 versteht, davon hast du auch keinen Schimmer. Wenn die Novelle des IfSG so fürchterlich für dich ist, dann klag doch.



Ich glaube nicht, dass mein Einkommen von der Verfassung abhängt.

DEin Einkommen hängt von der Duldsamkeit der Bevölkerung ab, und deswegen versuchst du hier krampfhaft das GG und die Politiker zu verteidigen.
Wie weit willst du dich noch entblöden, eine Klage vorzuschlagen, bei einem von den Parteien besetzten und gekaperten Gericht?
Mit einer neuen Verfassung hättest du vielleicht noch einen Pförtner Posten...

Gehirnnutzer
31.05.2021, 20:43
DEin Einkommen hängt von der Duldsamkeit der Bevölkerung ab, und deswegen versuchst du hier krampfhaft das GG und die Politiker zu verteidigen.
Wie weit willst du dich noch entblöden, eine Klage vorzuschlagen, bei einem von den Parteien besetzten und gekaperten Gericht?
Mit einer neuen Verfassung hättest du vielleicht noch einen Pförtner Posten...

Warum hast du denn 2001 nicht protestiert?

Stanley_Beamish
31.05.2021, 21:01
Jede Verfassung eines Staates muss flexibel sein und enthaelt deshalb immer Mechanismen fuer Nachtraege , Veraenderungen (amendments)*

Eine komplett neue Verfassung ist unlogisch, weil die Mehrzahl der in einer Konstitution enthaltenen Prinzipien zeitlosen und ubiquitaeren Charakters sind.

Nur mit Aufloesung eines Staates erlischt auch dessen Verfassung.
'Neue' Konstitutionen illegaler Regimes sind gleicfalls illegitim.

*
"General procedure for amending Constitution of Canada

38 (1) An amendment to the Constitution of Canada may be made by proclamation issued by the Governor General under the Great Seal of Canada where so authorized by

(a) resolutions of the Senate and House of Commons; and

(b) resolutions of the legislative assemblies of at least two-thirds of the provinces that have, in the aggregate, according to the then latest general census, at least fifty per cent of the population of all the provinces.

Es geht nicht um den Inhalt, der kann bis auf wenige Änderungen meinetwegen erhalten bleiben, sondern darum wer dieses Provisorium zu welchen Zweck gemacht hat.
Eine Verfassung, die nur mit dem Placet der Besatzungsmacht erstellt werden konnte, ist weniger wert als der Dreck unter meinen Schuhen.

Stanley_Beamish
31.05.2021, 21:06
Warum hast du denn 2001 nicht protestiert?

Du bist wirklich ein erbärmlicher Schwätzer vor dem Herrn.
Wir sind hier allesamt keine Staatsrechtler, und werden uns solcher Gesetze natürlich nur bewusst, wenn sie - wie aktuell - auch restriktiv angewandt werden.

GSch
31.05.2021, 21:06
Wie weit willst du dich noch entblöden, eine Klage vorzuschlagen, bei einem von den Parteien besetzten und gekaperten Gericht?

Ach, sind die Trauben sauer, völlig ungenießbar!

Gehirnnutzer
31.05.2021, 21:14
Du bist wirklich ein erbärmlicher Schwätzer vor dem Herrn.
Wir sind hier allesamt keine Staatsrechtler, und werden uns solcher Gesetze natürlich nur bewusst, wenn sie - wie aktuell - auch restriktiv angewandt werden.

Ach, nur weil du zu faul bist, dich zu informieren, bin ich ein Schwätzer.

hamburger
31.05.2021, 21:32
Ach, nur weil du zu faul bist, dich zu informieren, bin ich ein Schwätzer.

Nein, weil du überhaupt nicht weißt, was ich getan habe...

Swesda
31.05.2021, 21:34
Es geht nicht um den Inhalt, der kann bis auf wenige Änderungen meinetwegen erhalten bleiben, sondern darum wer dieses Provisorium zu welchen Zweck gemacht hat.
Eine Verfassung, die nur mit dem Placet der Besatzungsmacht erstellt werden konnte, ist weniger wert als der Dreck unter meinen Schuhen.
[Udm]

Dein Argument besteht also darin zu sagen, ein Etwas ist allein deswegen schon schlecht, weil es in deinen Augen falschen Parteien gefällt?

ist dir klar, dass du damit voll dem politischen Mainstream in Deutschland das Wort redest, dich selbst mit deinem Auswurf besudelst und unsäglichen Verrat an deiner vorgeblichen Sache begehst?

Wie oft bekommt ein Ereignis sein Fett von den Medien weg, wenn es die AfD befürwortet. "Ach, der AfD gefällt das? Na, das kann ja schon mal nichts taugen". "Woher kommt die Idee? Ach, von der AfD. Weg damit".

Unsäglich, diese Vorgehensweise. Dieser Bazillus hat leider auch hier im Forum viele User befallen, die in Diskussionen nicht den Sachinhalt kritisieren, sondern sich hauptsächlich mit der Beleidigung des Gegenübers beschäftigen. Genauso kann man etwas allein deswegen nicht gut heißen, weil man den betreffenden Nutzer nicht ausstehen kann. Sehr bitter.

Stanley_Beamish
01.06.2021, 05:49
[Udm]

Dein Argument besteht also darin zu sagen, ein Etwas ist allein deswegen schon schlecht, weil es in deinen Augen falschen Parteien gefällt?

ist dir klar, dass du damit voll dem politischen Mainstream in Deutschland das Wort redest, dich selbst mit deinem Auswurf besudelst und unsäglichen Verrat an deiner vorgeblichen Sache begehst?

Wie oft bekommt ein Ereignis sein Fett von den Medien weg, wenn es die AfD befürwortet. "Ach, der AfD gefällt das? Na, das kann ja schon mal nichts taugen". "Woher kommt die Idee? Ach, von der AfD. Weg damit".

Unsäglich, diese Vorgehensweise. Dieser Bazillus hat leider auch hier im Forum viele User befallen, die in Diskussionen nicht den Sachinhalt kritisieren, sondern sich hauptsächlich mit der Beleidigung des Gegenübers beschäftigen. Genauso kann man etwas allein deswegen nicht gut heißen, weil man den betreffenden Nutzer nicht ausstehen kann. Sehr bitter.

Nein, lies noch einmal!
Es geht darum, wie etwas zustande gekommen ist, und nicht wem es gefällt.
Und das ist ein Sachinhalt.
Eine Verfassung kann nur von einem souveränen Volk in einer souveränen Entscheidung beschlossen werden. Alles andere ist Makulatur.

Larry Plotter
01.06.2021, 06:55
Nein, lies noch einmal!
Es geht darum, wie etwas zustande gekommen ist, und nicht wem es gefällt.
Und das ist ein Sachinhalt.
Eine Verfassung kann nur von einem souveränen Volk in einer souveränen Entscheidung beschlossen werden. Alles andere ist Makulatur.


????????????????????????????????
????????????????????????????????

hat doch Swesda oben gerade geschrieben!!!!

Machen die falschen Parteien (in diesem Falle die AfD) das Richtige ..................ist es abzulehnen.


Du lehnst das GG ab, obwohl es fachlich richtig ist, weil es als Gesetz vom Bundestag beschlossen wurde und da ein Einfluss der 3 Siegermächte sichtbar wäre.


Mit anderen Worten:

Beim GG haben die Falschen das Richtige getan. Und sowas lehnst Du natürlich ab. Damit sowas NICHT sichtbar wird muss der Inhalt dann natürlich in eine "neue Form" gebracht werden.

Das entspricht dann zu 100% Swesda's Darstellung.

hamburger
01.06.2021, 08:19
????????????????????????????????
????????????????????????????????

hat doch Swesda oben gerade geschrieben!!!!

Machen die falschen Parteien (in diesem Falle die AfD) das Richtige ..................ist es abzulehnen.


Du lehnst das GG ab, obwohl es fachlich richtig ist, weil es als Gesetz vom Bundestag beschlossen wurde und da ein Einfluss der 3 Siegermächte sichtbar wäre.


Mit anderen Worten:

Beim GG haben die Falschen das Richtige getan. Und sowas lehnst Du natürlich ab. Damit sowas NICHT sichtbar wird muss der Inhalt dann natürlich in eine "neue Form" gebracht werden.

Das entspricht dann zu 100% Swesda's Darstellung.

Das GG ist nicht vom Bundestag beschlossen worden, sondern von den Siegermächten diktiert. Deswegen ist es auch keine Verfassung, die sich ein Volk in eigener Verantwortung selbst geben muss. Es ist nur eine leere Hülle, die nach Belieben von der Regierung mißbraucht werden kann...und deswegen gefällt sie bestimmten Leuten auch hier

Wassiliboyd
01.06.2021, 08:31
Das GG ist nicht vom Bundestag beschlossen worden, sondern von den Siegermächten diktiert. Deswegen ist es auch keine Verfassung, die sich ein Volk in eigener Verantwortung selbst geben muss. Es ist nur eine leere Hülle, die nach Belieben von der Regierung mißbraucht werden kann...und deswegen gefällt sie bestimmten Leuten auch hier

Stimmt mW SO nicht ganz.
Der Text wurde von der parlamentarischen Versammlung (parlamentarischer Rat?) erarbeitet in Anlehnung an die "Weimarer Verfassung"; mußte mW dem Allierten Kontrollrat vorgelegt und von dem genehmigt werden. So auch geschehen. Der Sieger bestimmt über den Besiegten, das ist in der gesamten menschlichen Geschichte so gewesen und einfach Tatsache, ob's gefällt oder nicht!

Warum die in der Präambel festgelegte Abstimmung des Volkes über eine Verfassung nicht durchgeführt worden ist, bleibt mir ein Rätsel.

GSch
01.06.2021, 08:44
Das GG ist nicht vom Bundestag beschlossen worden, ...

Stimmt. Den Bundestag gab es ja schließlich nicht vor dem Grundgesetz.


... sondern von den Siegermächten diktiert.

Falsch. Hätten die Siegermächte das Grundgesetz diktiert, hätte es keines Parlamentarischen Rates bedurft; das hätten die einfach per Militärregierungsgesetz machen können. Sie haben aber, von einigen mehr oder wenigen selbstverständlichen und unstrittigen Rahmenbedingungen abgesehen, dem Rat einen großen Spielraum gelassen. Dabei beobachteten sie die Entwicklung im Rat sehr aufmerksam und meldeten sich auch immer wieder mal, wenn etwas nicht nach ihren Vorstellungen lief. Besonders die Machtbalance zwischen Bund und Ländern gab Anlass zu Diskussionen. Hierbei waren sich aber auch die Alliierten nicht immer einig. Die Franzosen wollten eine möglichst schwache Bundesregierung, die Amerikaner und Briten fanden das unpraktisch. Der Parlamentarische Rat war jedoch kein bloßer Befehlsempfänger. Es wurde viel verhandelt, oft erzielte man einen Kompromiss, oder man konnte die Alliierten von ihren Vorstellungen doch abbringen. Das Grundgesetz ist eine sehr deutsche Verfassung, wie man durch einen Vergleich mit der Weimarer und der Frankfurter Reichsverfassung unschwer feststellen kann.


Deswegen ist es auch keine Verfassung, die sich ein Volk in eigener Verantwortung selbst geben muss.

Die preußische Verfassung von 1848/50 hat sich nicht das Volk in eigener Verantwortung gegeben, sondern sie wurde vom König oktroyiert. Eine Verfassung war es gleichwohl. Das Grundgesetz dagegen wurde von den Repräsentanten des Volkes ausgearbeitet und ratifiziert.


Es ist nur eine leere Hülle, die nach Belieben von der Regierung mißbraucht werden kann...und deswegen gefällt sie bestimmten Leuten auch hier

Bitte konkretisiere, was du damit meinst. Eine Verfassung ist dann eine leere Hülle, wenn die Staatsrealität nicht mit ihr übereinstimmt. So wie die Weimarer Verfassung ab 1933. Vom Grundgesetz kann man das auch beim bösesten Willen nicht sagen. Die Regierung kann eben nicht alles machen, was sie will. Und wenn sie doch mal über die Grenzen gehen will, dann gibt es Richter, die ihr auf die Finger hauen können. So gerade wieder geschehen durch den BFH, und oft genug durch das BVerfG. Eine Klage von dir oder irgendjemand anders gegen die Novelle des IfSG ist mir dagegen nicht bekannt. Dann ist ja wohl damit alles in Ordnung.

GSch
01.06.2021, 08:49
Der Text ... mußte mW dem Allierten Kontrollrat vorgelegt und von dem genehmigt werden. So auch geschehen.

Nicht dem Kontrollrat, in dem auch die UdSSR vertreten war, sondern nur den Westalliierten. Nachdem die zugestimmt hatten, ging er zur Ratifikation an die Landtage.


Warum die in der Präambel festgelegte Abstimmung des Volkes über eine Verfassung nicht durchgeführt worden ist, bleibt mir ein Rätsel.

In der Präambel steht nichts von Volksabstimmung. Vielmehr sollte die Entscheidung nach Art. 144 von den Landtagen der beteiligten Länder getroffen werden, was ja dann auch geschah.

Stanley_Beamish
01.06.2021, 09:04
Das GG ist nicht vom Bundestag beschlossen worden, sondern von den Siegermächten diktiert. Deswegen ist es auch keine Verfassung, die sich ein Volk in eigener Verantwortung selbst geben muss. Es ist nur eine leere Hülle, die nach Belieben von der Regierung mißbraucht werden kann...und deswegen gefällt sie bestimmten Leuten auch hier

Das kapiert der Biden-Fanboy nicht. Und wenn er es kapiert, dann ist es ihm egal, oder wahrscheinlich befürwortet er es sogar.

Stanley_Beamish
01.06.2021, 09:11
Stimmt. Den Bundestag gab es ja schließlich nicht vor dem Grundgesetz.



Falsch. Hätten die Siegermächte das Grundgesetz diktiert, hätte es keines Parlamentarischen Rates bedurft; das hätten die einfach per Militärregierungsgesetz machen können. Sie haben aber, von einigen mehr oder wenigen selbstverständlichen und unstrittigen Rahmenbedingungen abgesehen, dem Rat einen großen Spielraum gelassen. Dabei beobachteten sie die Entwicklung im Rat sehr aufmerksam und meldeten sich auch immer wieder mal, wenn etwas nicht nach ihren Vorstellungen lief. Besonders die Machtbalance zwischen Bund und Ländern gab Anlass zu Diskussionen. Hierbei waren sich aber auch die Alliierten nicht immer einig. Die Franzosen wollten eine möglichst schwache Bundesregierung, die Amerikaner und Briten fanden das unpraktisch. Der Parlamentarische Rat war jedoch kein bloßer Befehlsempfänger. Es wurde viel verhandelt, oft erzielte man einen Kompromiss, oder man konnte die Alliierten von ihren Vorstellungen doch abbringen. Das Grundgesetz ist eine sehr deutsche Verfassung, wie man durch einen Vergleich mit der Weimarer und der Frankfurter Reichsverfassung unschwer feststellen kann.



Die preußische Verfassung von 1848/50 hat sich nicht das Volk in eigener Verantwortung gegeben, sondern sie wurde vom König oktroyiert. Eine Verfassung war es gleichwohl. Das Grundgesetz dagegen wurde von den Repräsentanten des Volkes ausgearbeitet und ratifiziert.



Typisches Argument einer Systemmade.
Genauso gut kannst du die DDR-Regierung legitimieren. Wenn das Politbüro ohnehin diktatorisch die Politik bestimmt, dann hätte es doch keiner Volkskammer bedurft.
Merkst du eigentlich selber nicht, wie idiotisch deine Beiträge sind?



(...)
Die preußische Verfassung von 1848/50 hat sich nicht das Volk in eigener Verantwortung gegeben, sondern sie wurde vom König oktroyiert. Eine Verfassung war es gleichwohl. Das Grundgesetz dagegen wurde von den Repräsentanten des Volkes ausgearbeitet und ratifiziert.



Von welchem König? Vom König von Preußen oder vom König von England?
Verstehst du wirklich nicht, worum es geht, oder trollst du nur mal wieder?

GSch
01.06.2021, 09:23
Genauso gut kannst du die DDR-Regierung legitimieren. Wenn das Politbüro ohnehin diktatorisch die Politik bestimmt, dann hätte es doch keiner Volkskammer bedurft.

Stimmt ja auch. Die war reine Dekoration, abgesehen von ihrer letzten Sitzungsperiode. Mit Legitimation hat das übrigens nichts zu tun.


Von welchem König? Vom König von Preußen oder vom König von England?

Nun wollen wir mal alle scharf nachdenken: welcher König hat wohl den Preußen eine Verfassung oktroyiert? Richtig - der von Portugal. Gratuliere. Der König von England scheidet schon deshalb aus, weil es damals schon lange kein Königreich England mehr gab.

hamburger
01.06.2021, 09:26
Stimmt. Den Bundestag gab es ja schließlich nicht vor dem Grundgesetz.



Falsch. Hätten die Siegermächte das Grundgesetz diktiert, hätte es keines Parlamentarischen Rates bedurft; das hätten die einfach per Militärregierungsgesetz machen können. Sie haben aber, von einigen mehr oder wenigen selbstverständlichen und unstrittigen Rahmenbedingungen abgesehen, dem Rat einen großen Spielraum gelassen. Dabei beobachteten sie die Entwicklung im Rat sehr aufmerksam und meldeten sich auch immer wieder mal, wenn etwas nicht nach ihren Vorstellungen lief. Besonders die Machtbalance zwischen Bund und Ländern gab Anlass zu Diskussionen. Hierbei waren sich aber auch die Alliierten nicht immer einig. Die Franzosen wollten eine möglichst schwache Bundesregierung, die Amerikaner und Briten fanden das unpraktisch. Der Parlamentarische Rat war jedoch kein bloßer Befehlsempfänger. Es wurde viel verhandelt, oft erzielte man einen Kompromiss, oder man konnte die Alliierten von ihren Vorstellungen doch abbringen. Das Grundgesetz ist eine sehr deutsche Verfassung, wie man durch einen Vergleich mit der Weimarer und der Frankfurter Reichsverfassung unschwer feststellen kann.



Die preußische Verfassung von 1848/50 hat sich nicht das Volk in eigener Verantwortung gegeben, sondern sie wurde vom König oktroyiert. Eine Verfassung war es gleichwohl. Das Grundgesetz dagegen wurde von den Repräsentanten des Volkes ausgearbeitet und ratifiziert.



Bitte konkretisiere, was du damit meinst. Eine Verfassung ist dann eine leere Hülle, wenn die Staatsrealität nicht mit ihr übereinstimmt. So wie die Weimarer Verfassung ab 1933. Vom Grundgesetz kann man das auch beim bösesten Willen nicht sagen. Die Regierung kann eben nicht alles machen, was sie will. Und wenn sie doch mal über die Grenzen gehen will, dann gibt es Richter, die ihr auf die Finger hauen können. So gerade wieder geschehen durch den BFH, und oft genug durch das BVerfG. Eine Klage von dir oder irgendjemand anders gegen die Novelle des IfSG ist mir dagegen nicht bekannt. Dann ist ja wohl damit alles in Ordnung.

Macht auch keinen Sinn, dir deinen Schwachsinn vorzuhalten...weil du deinen Auftrag erfüllen musst.
Damit andere aber wissen, dass hier auch normale Menschen schreiben dieser Kommentar dazu.
Das GG wurde von keinem gewählten Vertreter ausgearbeitet, sondern von Mitgliedern, die von den Siegermächten berufen wurden.
Der Sinn einer Verfassung ist nur, den Bürger vor der Willkür der Politik zu schützen, was mit dem GG und dem Wurmfortsatz der Politik, dem BVerG, nicht möglich ist.
Dass du keine Ahnung vom Klageweg hast sieht man an jedem Text von dir. Das BVerG entscheidet, ob es Klagen annimmt ohne Begründung, eine Fake Instanz also.
Im Grunde widern mich Menschen wie du an, weil sie mit viel Geschwurbel die Realität verschleiern wollen und andere darauf herein fallen.

GSch
01.06.2021, 09:36
Macht auch keinen Sinn, dir deinen Schwachsinn vorzuhalten...weil du deinen Auftrag erfüllen musst.

Man tut, was man kann.


Das GG wurde von keinem gewählten Vertreter ausgearbeitet, sondern von Mitgliedern, die von den Siegermächten berufen wurden.

Unwahr. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den Landtagen delegiert, waren also alles gewählte Vertreter des deutschen Volkes. Die Siegermächte hatten damit nichts zu tun. Die hätten vermutlich nicht gerade auch zwei KPD-Mitglieder ausgesucht.


Der Sinn einer Verfassung ist nur, den Bürger vor der Willkür der Politik zu schützen,

Nicht nur, aber auch. Praktisch maßgebend ist allerdings weniger der Text der Verfassung, sondern die Staatspraxis und die Rechtsprechung.


Dass du keine Ahnung vom Klageweg hast sieht man an jedem Text von dir. Das BVerG entscheidet, ob es Klagen annimmt ohne Begründung,

Es wird derart viel Stuss in Karlsruhe abgeladen, dass ich das für eine sehr weise Vorkehrung halte. Allerdings gilt das in erster Linie für offensichtlichen Quatsch. Viele Beschlüsse werden sehr wohl begründet, auch wenn die Anträge abgelehnt werden.


Im Grunde widern mich Menschen wie du an, weil sie mit viel Geschwurbel die Realität verschleiern wollen und andere darauf herein fallen.

Du scheinst selbst auf das Geschwurbel irgendwelcher Reichsfuzzis hereingefallen zu sein, aber deswegen widerst du mich nicht an. Eher tust du mir Leid. Wer aus solchen Träumen erwacht, tut das oft mit einem mächtigen Kater.

hamburger
01.06.2021, 09:52
Interessant...welche Landtage sind 1946 denn gewählt worden?
Im Gegensatz zu dir hatte ich schon mit Gerichten zu tun....ja, du sonderst hier auch ständig Stuss ab, deinen politischen Auftrag erfüllst du.
In einer Demokratie muss alles begründet werden, auch wenn man es für Stuss hält. Die Handlungen des BVerGs werden nicht begründet, weil das Gericht dann angreifbar wäre....aber woher soll ein politischer Influenzer das wissen?
Frag der FO mal nach besseren Textbausteinen

Manni
01.06.2021, 10:00
Man tut, was man kann.



Unwahr. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden von den Landtagen delegiert, waren also alles gewählte Vertreter des deutschen Volkes. Die Siegermächte hatten damit nichts zu tun. Die hätten vermutlich nicht gerade auch zwei KPD-Mitglieder ausgesucht.



Nicht nur, aber auch. Praktisch maßgebend ist allerdings weniger der Text der Verfassung, sondern die Staatspraxis und die Rechtsprechung.



Es wird derart viel Stuss in Karlsruhe abgeladen, dass ich das für eine sehr weise Vorkehrung halte. Allerdings gilt das in erster Linie für offensichtlichen Quatsch. Viele Beschlüsse werden sehr wohl begründet, auch wenn die Anträge abgelehnt werden.



Du scheinst selbst auf das Geschwurbel irgendwelcher Reichsfuzzis hereingefallen zu sein, aber deswegen widerst du mich nicht an. Eher tust du mir Leid. Wer aus solchen Träumen erwacht, tut das oft mit einem mächtigen Kater.

Was du hier machst, ist vergebene Liebesmüh. Auf diesen Zug werden andere "Deutschlandverteidiger" und "einzigen Demokraten" noch aufspringen. Und dir dann erzählen, die Bundesrepublik ist ja kein Staat, Fremdbesetzt, keine Verfassung usw., usw. Das sind im übrigen genau diese Demokraten, die "Deutschland" ja retten wollen. Und natürlich sich in den Lagern der "Reichsbürger usw." wiederfinden. Oder sich regelmäßig in "deutschen Parteien" ala Schönhuber & CO neu aufstellen. Zur Zeit aktuell in der AfD. Das einzige was hinter der "deutschen Gesinnung" steht, sie hassen das "System"...immer gut zu erkennen, wenn sie vom den "Etablieren , Linksgrünversifften, usw" schreiben. Sie mögen halt keine Demokratie (geben sich aber als Kämpfer für die Freiheit aus) und hängen ja solchem Gedankengut nach,was Deutschland 1945 in ein Trümmerfeld verwandelt hat...was "natürlich nicht stimmt".

Swesda
01.06.2021, 10:14
Nein, lies noch einmal!
Es geht darum, wie etwas zustande gekommen ist, und nicht wem es gefällt.
Und das ist ein Sachinhalt.
Eine Verfassung kann nur von einem souveränen Volk in einer souveränen Entscheidung beschlossen werden. Alles andere ist Makulatur.
Das wäre ja in Ordnung, Aber wie interpretierst du diese deine Aussage:


Eine Verfassung, die nur mit dem Placet der Besatzungsmacht erstellt werden konnte, ist weniger wert als der Dreck unter meinen Schuhen.
Nach meinem Sprachverständnis betrachtest du es als Makel, dass diese "Verfassung" das "Placet", also das "Gefallen-Siegel" der Besatzungsmächte bekam.

Du verstehst, das ist kein echter Sachinhalt. Wenn dem Feind etwas gefällt, muss es ja allein deswegen nicht schlecht sein. Das haben die Besatzungsmächte selbst erleben müssen, als sie zur Warnung auf deutsche Waren das "Made in Germany" aufdrucken ließen. Die Sachen wurden aber trotzdem gekauft wie verrückt, weil sie eben gut waren. Also sei nicht weniger souverän als die Engländer.

Larry Plotter
01.06.2021, 11:16
Das GG ist nicht vom Bundestag beschlossen worden, sondern von den Siegermächten diktiert. Deswegen ist es auch keine Verfassung, die sich ein Volk in eigener Verantwortung selbst geben muss. Es ist nur eine leere Hülle, die nach Belieben von der Regierung mißbraucht werden kann...und deswegen gefällt sie bestimmten Leuten auch hier


Eine leere Hülle?

WAS gefällt Dir denn fachlich nicht an den Paragraphen?
Was würdest Du anders reinschreiben?
Und gibt es eine Mehrheit für Deine Wünsche?

Sürkorea z.B. hat seit 1947 nun schon die 8. Verfassung.
Unser Grundgesetz kann jeder nachvollziehen und gegebenenfalls vor dem BVG klagen.
Auch kann von einer Regierung das GG nicht so mir nichts dir nichts geändert werden um das GG zu missbrauchen.
Änderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, also kann eine Regierung auch nicht mal so nebenbei
ein paar Anpassungen vornehmen , nur weil sie dies gerne hätte
usw.usw.


Und wenn der Weihnachtsmann das GG gebracht hätte,
es wäre egal gewesen,
es hätte nur brauchbar sein müssen,
und das war das GG bis jetzt.

GSch
01.06.2021, 11:40
Interessant...welche Landtage sind 1946 denn gewählt worden?

Wir reden vom Sommer 1948, falls dir das entgangen sein sollte, und da hatten alle Länder bereits vom Volk gewählte Landtage.


... deinen politischen Auftrag erfüllst du.

Danke für die Blumen.


In einer Demokratie muss alles begründet werden, auch wenn man es für Stuss hält.

Was soll das mit Demokratie zu tun haben? Demokratie ist keine Hilfsschule.


Die Handlungen des BVerGs werden nicht begründet, weil das Gericht dann angreifbar wäre....

Die meisten Urteile und Beschlüsse des BVerfG werden durchaus begründet. Ein Blick in §93d (1) BVerfGG hilft aber sicher auch dir. Man muss nicht jedes Mal einen Roman schreiben, wenn man einen offensichtlich aussichtslosen und rechtlich nicht bedeutsamen Schrieb ablehnt. Angreifbar ist das Gericht dennoch nicht. Man kann darüber schimpfen, so viel man will, aber das bringt nichts.

hamburger
01.06.2021, 12:08
Eine leere Hülle?

WAS gefällt Dir denn fachlich nicht an den Paragraphen?
Was würdest Du anders reinschreiben?
Und gibt es eine Mehrheit für Deine Wünsche?

Sürkorea z.B. hat seit 1947 nun schon die 8. Verfassung.
Unser Grundgesetz kann jeder nachvollziehen und gegebenenfalls vor dem BVG klagen.
Auch kann von einer Regierung das GG nicht so mir nichts dir nichts geändert werden um das GG zu missbrauchen.
Änderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit, also kann eine Regierung auch nicht mal so nebenbei
ein paar Anpassungen vornehmen , nur weil sie dies gerne hätte
usw.usw.


Und wenn der Weihnachtsmann das GG gebracht hätte,
es wäre egal gewesen,
es hätte nur brauchbar sein müssen,
und das war das GG bis jetzt.

Jeder kann klagen....hast du es schon mal versucht? Sogar bei Staatsrechts Professoren wurden die Klagen nicht angenommen...und bei dir macht das Gericht eine Ausnahme?
Wenn du davon ebensowenig wie GSCH verstehst, einfach nicht schreiben

Gehirnnutzer
01.06.2021, 12:15
Jeder kann klagen....hast du es schon mal versucht? Sogar bei Staatsrechts Professoren wurden die Klagen nicht angenommen...und bei dir macht das Gericht eine Ausnahme?
Wenn du davon ebensowenig wie GSCH verstehst, einfach nicht schreiben

hamburger, willst du auf Verfassungsbeschwerde vom lieben Karl Albrecht Schachtschneider während der Flüchtingskrise hinaus. Sorry, aber wenn er in seiner Verfassungsbeschwerde Maßnahmen fordert, die nicht vom GG vorgesehen sind, hätte das BVerfG Rechtsbeugung begangen, wenn es die Beschwerde angenommen hätte. Um das zu erkennen, muss man nicht mal Verfassungsrichter sein.

hamburger
01.06.2021, 12:18
hamburger, willst du auf Verfassungsbeschwerde vom lieben Karl Albrecht Schachtschneider während der Flüchtingskrise hinaus. Sorry, aber wenn er in seiner Verfassungsbeschwerde Maßnahmen fordert, die nicht vom GG vorgesehen sind, hätte das BVerfG Rechtsbeugung begangen, wenn es die Beschwerde angenommen hätte. Um das zu erkennen, muss man nicht mal Verfassungsrichter sein.

Erstens, nicht nur eine, sondern es gibt mehrere, zuletzt der Verstoß gegen den EU Vertrag. Aber interessant, dass du dir anmaßt die Beschwerde von Schachtschneider zu beurteilen.
Was qualifiziert dich dazu? Nichts...ebenso wie GSCH unqualifiziert dazu wäre. Größenwahn ist behandelbar....

Larry Plotter
01.06.2021, 13:37
Jeder kann klagen....hast du es schon mal versucht? Sogar bei Staatsrechts Professoren wurden die Klagen nicht angenommen...und bei dir macht das Gericht eine Ausnahme?
Wenn du davon ebensowenig wie GSCH verstehst, einfach nicht schreiben



Gugst Du z.B.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html



"I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art. 20 Abs. 4 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html), Art. 33 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html), 38 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html), 101 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html), 103 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html), 104 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html) GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein Art. 93. Abs. 1 Nr. 4 a (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html)GG
Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.
Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Grundsätzlich gibt es auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.
Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung."

Larry Plotter
01.06.2021, 13:46
Erstens, nicht nur eine, sondern es gibt mehrere, zuletzt der Verstoß gegen den EU Vertrag. Aber interessant, dass du dir anmaßt die Beschwerde von Schachtschneider zu beurteilen.
Was qualifiziert dich dazu? Nichts...ebenso wie GSCH unqualifiziert dazu wäre. Größenwahn ist behandelbar....


Wurde bereits zuvor von allen möglichen Leuten durchgespielt:

https://www.deutschlandfunk.de/verfassungsbeschwerde-staatsrechtler-klagt-gegen.1769.de.html?dram:article_id=344610


"Zusammenfassend kann man sagen: Staatsrechtler Schachtschneider sieht die verfassungsrechtlich gesicherte Identität Deutschlands durch die Einwanderung bedroht. Ähnlich hat es der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, CSU, bereits formuliert. Daher birgt die Verfassungsbeschwerde nichts Neues. Und unter Rechtsgelehrten ist es durchaus umstritten, ob der Streit um die Asyl- und Migrationspolitik ein Fall für Karlsruhe ist. Und ob das Bundesverfassungsgericht dem Bund eine bestimmte Politik vorschreibe, ist schwer vorstellbar, sagen Juristen. Weshalb es für die Beschwerdeführer nun darauf ankommen wird, dass die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe überhaupt erst mal angenommen wird."

hamburger
01.06.2021, 13:47
Gugst Du z.B.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html



"I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Art. 20 Abs. 4 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html), Art. 33 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html), 38 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html), 101 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html), 103 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html), 104 (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104.html) GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein Art. 93. Abs. 1 Nr. 4 a (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html)GG
Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, ein Gesetz für nichtig erklären oder eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen.
Andere Entscheidungen kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht treffen. Es kann z.B. weder Schadensersatz zuerkennen noch Maßnahmen der Strafverfolgung einleiten. Grundsätzlich gibt es auch keinen mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des Gesetzgebers.
Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen führen nicht zur Überprüfung im vollen Umfang, sondern nur zur Nachprüfung auf verfassungsrechtliche Verstöße. Selbst wenn die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung eines Gesetzes oder seine Anwendung auf den einzelnen Fall Fehler aufweisen sollten, bedeutet dies für sich allein nicht schon eine Grundrechtsverletzung."

Du solltest das Kleingedruckte mal lesen....nicht Fakes von GSCH oder Gehirnnutzer glauben.

3 Richter kommen zusammen und beschließen, ob sie die Beschwerde überhaupt annehmen....und sie müssen nicht einmal eine Begründung angeben, weil sie sich damit der Gefahr einer Starfverfolgung aussetzen würden, wenn ihre Begründung später kassiert werden würde

Larry Plotter
01.06.2021, 13:54
Du solltest das Kleingedruckte mal lesen....nicht Fakes von GSCH oder Gehirnnutzer glauben.

3 Richter kommen zusammen und beschließen, ob sie die Beschwerde überhaupt annehmen....und sie müssen nicht einmal eine Begründung angeben, weil sie sich damit der Gefahr einer Starfverfolgung aussetzen würden, wenn ihre Begründung später kassiert werden würde



Verständlich,
denn das BVG ist nur für die Einhaltung des GG da.

Wie immer im Leben gibt es genügend Leute, welche Institutionen , in diesem Falle das BVG,
für ihre eigenen Vorstellungen instrumentalisieren wollen.
Also muss es auch die Möglichkeit geben,
das BVG aus sowas herauszuhalten und auf das Wesentliche zu beschränken,
eben die Einhaltung des GG.

GSch
01.06.2021, 14:25
3 Richter kommen zusammen und beschließen, ob sie die Beschwerde überhaupt annehmen....

So etwas ist allgemein üblich, und das Verfahren ist auch sehr effizient. Man muss nicht einen ganzen Senat mit allem möglichen Stuss beschäftigen.


und sie müssen nicht einmal eine Begründung angeben, weil sie sich damit der Gefahr einer Starfverfolgung aussetzen würden, wenn ihre Begründung später kassiert werden würde

Blödsinn. Strafverfolgung eines Richters, weil dir sein Urteil nicht gefällt, ist nicht möglich. Und für Urteile und Beschlüsse des BVerfG gibt es auch keine Revisionsinstanz.

Im Übrigen sieh dir doch einfach mal https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html an. Oder lass es lieber sein, denn es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.

hamburger
01.06.2021, 16:02
Verständlich,
denn das BVG ist nur für die Einhaltung des GG da.

Wie immer im Leben gibt es genügend Leute, welche Institutionen , in diesem Falle das BVG,
für ihre eigenen Vorstellungen instrumentalisieren wollen.
Also muss es auch die Möglichkeit geben,
das BVG aus sowas herauszuhalten und auf das Wesentliche zu beschränken,
eben die Einhaltung des GG.

Mit 5 Minuten nachdenken hättest du dir deine Antwort sparen können. In der Zivilisation muss man für alles eine Begründung haben, wenn man eine Demokratie hat.
Nur in der Diktatur muss der Diktator nichts begründen. Soviel zu dem Rechtsverständnis und der Dummheit bestimmter Kreise hier.
Begründung und Rechtfertigungserfordernis ist das Wesen der Demokratie.
Wenn das, es heißt BVerG, der Meinung ist, eine Beschwerde ist unsinnig oder sie sind nicht zuständig, müssten sie das in einem Rechtsstaat begründen...

Du solltest dich mit den Grundsätzen des Rechts, angefangen vom natürlichen Recht, beschäftigen.
Und nein, von den hier genannten Herren wird nur Schwachsinn geschrieben....wobei ich der Meinung bin, dass dieser Schwachsinn aus staatlicher Anstellung oder sogar Berufung kommt.

Manni
01.06.2021, 16:53
Wenn das BVerfG eineVerfassungsbeschwerde gegen die Urteile aus der Instanz gar nicht erst zurEntscheidung annimmt, müssen Deutschlands oberste Richter das nicht begründen.Dabei ist ihre Entscheidung unanfechtbar. (§ 93 Abs. 1 S. 3 BVerfGG)

Noch Fragen ?

Syntrillium
01.06.2021, 17:08
hallo,

Wenn das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile aus der Instanz gar nicht erst zur Entscheidung annimmt, müssen Deutschlands oberste Richter das nicht begründen. Dabei ist ihre Entscheidung unanfechtbar. (§ 93 Abs. 1 S. 3 BVerfGG)

Noch Fragen ?

so einfach ist das nicht, es gibt das Rechtsmittel des Normenkontrollverfahrens ob die Richter noch auf dem Boden des GG schalten und walten, wie das funktioniert, keine Ahnung!
mfg

GSch
01.06.2021, 17:40
so einfach ist das nicht, es gibt das Rechtsmittel des Normenkontrollverfahrens ob die Richter noch auf dem Boden des GG schalten und walten, wie das funktioniert, keine Ahnung!

Das Normenkontrollverfahren ist eine der Verfahrensarten, die es vor dem BVerfG gibt. Das Gericht selbst oder ein Richter kann dabei nicht Partei sein.

§105 (1) BVerfGG sagt:


(1) Das Bundesverfassungsgericht kann den Bundespräsidenten ermächtigen,

...
2.
einen Richter des Bundesverfassungsgerichts zu entlassen, wenn er wegen einer entehrenden Handlung oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist oder wenn er sich einer so groben Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, daß sein Verbleiben im Amt ausgeschlossen ist.

Das ist die einzige Möglichkeit, einen Richter des BVerfGG vor Ablauf seiner zwölfjährigen Amtszeit loszuwerden. Passiert ist es bisher meines Wissens noch nie.

Allerdings werden die Verfahren, sofern sie angenommen werden, von einem Senat aus acht Richtern durchgeführt. Wenn einer davon verrückt spielt ("grobe Pflichtverletzung"), werden die anderen ihn schon wieder einkriegen oder überstimmen. Und dann vermutlich dem Bundespräsidenten seine Entlassung vorschlagen.

Larry Plotter
01.06.2021, 17:54
Mit 5 Minuten nachdenken hättest du dir deine Antwort sparen können. In der Zivilisation muss man für alles eine Begründung haben, wenn man eine Demokratie hat.
Nur in der Diktatur muss der Diktator nichts begründen. Soviel zu dem Rechtsverständnis und der Dummheit bestimmter Kreise hier.
Begründung und Rechtfertigungserfordernis ist das Wesen der Demokratie.
Wenn das, es heißt BVerG, der Meinung ist, eine Beschwerde ist unsinnig oder sie sind nicht zuständig, müssten sie das in einem Rechtsstaat begründen...

Du solltest dich mit den Grundsätzen des Rechts, angefangen vom natürlichen Recht, beschäftigen.
Und nein, von den hier genannten Herren wird nur Schwachsinn geschrieben....wobei ich der Meinung bin, dass dieser Schwachsinn aus staatlicher Anstellung oder sogar Berufung kommt.


Demokratie heisst nicht, das Du irgendwas immer begründet bekommen musst.
Demokratie heisst nur im "alten Sinne" Volksherrschaft.

Im vorliegenden Fall hat der Gesetzgeber zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen,
(§93d Bundesverfassungsgerichtsgesetz) das bei Ablehnung eine Begründung nicht erforderlich ist.
Dies ist bei den paar Richtern und der Zahl der Klagen mehr als verständlich,
zumal ja das Bundesverfassungsgericht nur über die Einhaltung des GG entscheiden soll.

Desweiteren hat sich die Zahl der Verfahrenseingänge seit mitte der 50er Jahre bis heute ca. verzehnfacht.
Jetzt nimm mal die Anzahl der nicht angenommenen Anträge dazu und diese Zahl verdoppelt sich nochmal.


Und auch andere oberste Gerichte haben diese Möglichkeit d.h. teilweise keine Begründungspflicht.
Es ist also kein Novum des Bundesverfassungsgerichtes.

Und was das Rechtsverständnis angeht,
naja, in einer Demokratie basiert auch das Rechtsverständnis auf der "Volksherrschaft".
Heisst, das Recht spiegelt die Mehrheitsakzeptanz des Volkes wieder und ist NICHT in Stein gemeisselt,
sondern ändert sich von Generation zu Generation.

Und zu Deinem letzten Satz........falsch geraten.

GSch
01.06.2021, 18:24
Und auch andere oberste Gerichte haben diese Möglichkeit d.h. teilweise keine Begründungspflicht. Es ist also kein Novum des Bundesverfassungsgerichtes.

Zu denen gehört auch z. B. der Supreme Court der USA. Die lehnen jede Menge Anträge ohne weitere Begründung ab.

Larry Plotter
01.06.2021, 18:27
Zu denen gehört auch z. B. der Supreme Court der USA. Die lehnen jede Menge Anträge ohne weitere Begründung ab.


Ich meinte bei uns.
Aber stimmt die USA gelten ja auch als demokratischer Staat.

"Auch für oberste Bundesgerichte gelte in vielen Fällen keine Begründungspflicht, der BGH verwerfe Revisionen in Strafsachen gem. § 349 Abs. 2 StPO in aller Regel ohne Begründung, so Buermeyer- "Wenn man also die Begründungspflichten erweitern will, so müsste man sinnvollerweise weiter unten im Instanzenzug anfangen", meint Buermeyer, der selbst wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG war."

https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/

Dr Mittendrin
01.06.2021, 18:35
Mit 5 Minuten nachdenken hättest du dir deine Antwort sparen können. In der Zivilisation muss man für alles eine Begründung haben, wenn man eine Demokratie hat.
Nur in der Diktatur muss der Diktator nichts begründen. Soviel zu dem Rechtsverständnis und der Dummheit bestimmter Kreise hier.
Begründung und Rechtfertigungserfordernis ist das Wesen der Demokratie.
Wenn das, es heißt BVerG, der Meinung ist, eine Beschwerde ist unsinnig oder sie sind nicht zuständig, müssten sie das in einem Rechtsstaat begründen...

Du solltest dich mit den Grundsätzen des Rechts, angefangen vom natürlichen Recht, beschäftigen.
Und nein, von den hier genannten Herren wird nur Schwachsinn geschrieben....wobei ich der Meinung bin, dass dieser Schwachsinn aus staatlicher Anstellung oder sogar Berufung kommt.

Österreich ist demokratischer. Hier kannst du zwar einem Knöllchen widersprechen, aber nicht alles ist davor inbegriffen.

Leila
01.06.2021, 22:09
Ok, verstanden. Ich, Dr.jur Cornjung, bin nicht nur Jurist plus Völkerrechtler, ich hab mir auch einen Doktor-Titel wie Franzi Giffey zugelegt. Und ich hab sogar Ahnung von Jura.

Lieber Cornjung!

Erst heute komme ich dazu, Deinen humoristischen Beitrag zu beantworten.

Mein seliger Vater brachte mir bei, anstatt Behauptungen zu äußern, Fragen zu stellen, um nicht geschäftsschädigend zu wirken. Leider gingen meine Fragen sowohl den Professoren als auch meinen Kommilitonen der Jurisprudenz allmählich auf die Nerven, so daß sie meine Gegenwart wann immer nur möglich vermieden.

Als eine, die die deutsche Sprache mühsam als Fremdsprache erlernte, war ich der Meinung, der Etymologie der deutschen Sprache und deren Dialekten meine besondere Aufmerksamkeit widmen zu müssen. Denn schon früh fiel mir auf, daß die Deutschsprechenden keinen Unterschied zwischen „Worten“ und „Wörtern“ machten.

Das Wort „Baum“ kann ein Wort bedeuten, aber dennoch gilt der Spruch „Ein einzelner Baum gibt noch keinen Wald“ als ein Wort. – Schlimmer noch: Die Zürcher sagen immerzu „lehre“ („lehren“) und meinen dabei „lerne“ („lernen“).

Als ich einst einen Zürcher fragte, weshalb die Zürcher nicht „lerne“ sagen, wenn sie „lehre“ meinen (im Sinne von „Nehmen“ und „Geben“), antwortete er mir: „Du bisch e Tüpflischisseri!“

Heute, im Internetzeitalter, würde ich ihn (das „beste Wissen und Gewissen“ betreffend) auf jene Internetseite verweisen: Klick! (https://www.dwds.de/wb/nach%20bestem%20Wissen%20und%20Gewissen)

Dort heißt es:


„Bedeutung

oft in Eidesformeln oder eidesstattlichen Versicherungen ohne Hintergedanken, aufrichtig, unter Einbeziehung der verfügbaren Kenntnisse; integer, unbestechlich.“

Meine damals unbeantworteten Fragen lauteten:


Was ist der Unterschied zwischen „Gewißheit“ und „Gewissen“?
Kann das angebliche „Gewissen“ mit „Gewißheit“ erkannt werden – etwa so, wie den vorgetäuschten Glauben an was auch immer?
Sollte das sogenannte „beste Wissen und Gewissen“ nicht bezweifelt werden dürfen?
Ist neben oder unterhalb des „besten Wissens und Gewissens“ ein geringeres bzw. minderwertiges Wissen oder gar ein vorgegebenes Unwissen denkbar, welches man für eine Verheimlichung halten könnte?

Deshalb, um mich nicht länger der Wortklauberei bezichtigen zu lassen, hörte ich nur noch wenigen juristischen Vorlesungen zu und fing an, mich mit andern Dingen zu beschäftigen.

Gruß von Leila

Schwabenpower
01.06.2021, 22:26
Lieber Cornjung!

Erst heute komme ich dazu, Deinen humoristischen Beitrag zu beantworten.

Mein seliger Vater brachte mir bei, anstatt Behauptungen zu äußern, Fragen zu stellen, um nicht geschäftsschädigend zu wirken. Leider gingen meine Fragen sowohl den Professoren als auch meinen Kommilitonen der Jurisprudenz allmählich auf die Nerven, so daß sie meine Gegenwart wann immer nur möglich vermieden.

Als eine, die die deutsche Sprache mühsam als Fremdsprache erlernte, war ich der Meinung, der Etymologie der deutschen Sprache und deren Dialekten meine besondere Aufmerksamkeit widmen zu müssen. Denn schon früh fiel mir auf, daß die Deutschsprechenden keinen Unterschied zwischen „Worten“ und „Wörtern“ machten.

Das Wort „Baum“ kann ein Wort bedeuten, aber dennoch gilt der Spruch „Ein einzelner Baum gibt noch keinen Wald“ als ein Wort. – Schlimmer noch: Die Zürcher sagen immerzu „lehre“ („lehren“) und meinen dabei „lerne“ („lernen“).

Als ich einst einen Zürcher fragte, weshalb die Zürcher nicht „lerne“ sagen, wenn sie „lehre“ meinen (im Sinne von „Nehmen“ und „Geben“), antwortete er mir: „Du bisch e Tüpflischisseri!“

Heute, im Internetzeitalter, würde ich ihn (das „beste Wissen und Gewissen“ betreffend) auf jene Internetseite verweisen: Klick! (https://www.dwds.de/wb/nach%20bestem%20Wissen%20und%20Gewissen)

Dort heißt es:

„Bedeutung

oft in Eidesformeln oder eidesstattlichen Versicherungen ohne Hintergedanken, aufrichtig, unter Einbeziehung der verfügbaren Kenntnisse; integer, unbestechlich.“

Meine damals unbeantworteten Fragen lauteten:



Was ist der Unterschied zwischen „Gewißheit“ und „Gewissen“?
Kann das angebliche „Gewissen“ mit „Gewißheit“ erkannt werden – etwa so, wie den vorgetäuschten Glauben an was auch immer?
Sollte das sogenannte „beste Wissen und Gewissen“ nicht bezweifelt werden dürfen?
Ist neben oder unterhalb des „besten Wissens und Gewissens“ ein geringeres bzw. minderwertiges Wissen oder gar ein vorgegebenes Unwissen denkbar, welches man für eine Verheimlichung halten könnte?



Deshalb, um mich nicht länger der Wortklauberei bezichtigen zu lassen, hörte ich nur noch wenigen juristischen Vorlesungen zu und fing an, mich mit andern Dingen zu beschäftigen.

Gruß von Leila
Witzig wird es, wenn Techniker und Juristen ein und denselben Gegenstand oder Vorfall beschreiben.

Einfaches Beispiel Techniker: "Wenn es runterfällt macht es Bumm und ist kaputt"
Der Jurist beschreibt es buchfüllend

Leila
01.06.2021, 23:16
Die Frage wäre nur, ob die von Dir gewünschten Anpassungen mehrheitsfähig wären. Nur dann würde sowas Sinn machen.
Da sich aber das GG sehr bewährt hat.............

Lieber Larry Plotter!

............ insofern, daß die deutschen Stimmberechtigten bis zum heutigen Tage noch nicht darüber abstimmen durften, ob sie das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) mehrheitlich für ihre Verfassung halten möchten.

Dir gebe ich zu bedenken, daß im heutigen Deutschland sogar deutsche Bürger von der Polizei niedergeschlagen werden, die sich dem GG gemäß friedlich verhalten.

Schaue nur dies: Klick! (https://www.youtube.com/watch?v=QGMwLBrpjoo&list=LL&index=10&t=11s)

Meiner Meinung nach ist Deutschland unter der Regentschaft der Kommunistin und derzeitigen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Unrechtsstaat verkommen. Diese furchtbare unfruchtbare Frau halte ich für die politische Ausgeburt sämtlicher Diktatoren, welche jemals auf Erden gediehen und erblühten.

In einem Land, in welchem Einheimische, welche sich an die Paragraphen des Grundgesetzes halten, von Polizisten niedergeschlagen werden, möchte ich nicht leben.

Gruß von Leila

dscheipi
02.06.2021, 00:21
Lieber Larry Plotter!

............ insofern, daß die deutschen Stimmberechtigten bis zum heutigen Tage noch nicht darüber abstimmen durften, ob sie das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) mehrheitlich für ihre Verfassung halten möchten.

Dir gebe ich zu bedenken, daß im heutigen Deutschland sogar deutsche Bürger von der Polizei niedergeschlagen werden, die sich dem GG gemäß friedlich verhalten.

Schaue nur dies: Klick! (https://www.youtube.com/watch?v=QGMwLBrpjoo&list=LL&index=10&t=11s)

Meiner Meinung nach ist Deutschland unter der Regentschaft der Kommunistin und derzeitigen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Unrechtsstaat verkommen. Diese furchtbare unfruchtbare Frau halte ich für die politische Ausgeburt sämtlicher Diktatoren, welche jemals auf Erden gediehen und erblühten.

In einem Land, in welchem Einheimische, welche sich an die Paragraphen des Grundgesetzes halten, von Polizisten niedergeschlagen werden, möchte ich nicht leben.

Gruß von Leila




ach, die leute bekamen schon prügel in den 80ern und noch früher von den bullen, das ist nichts neues.

gab es denn derzeitige erscheinungen in der schweiz zu keiner zeit? ich kann mich noch schwach erinnern an "zürri brennt", vor zwingli zum künstler erklärt wurde da gings doch auch ab, oder?

DUNCAN
02.06.2021, 00:30
Lieber Larry Plotter!

............ insofern, daß die deutschen Stimmberechtigten bis zum heutigen Tage noch nicht darüber abstimmen durften, ob sie das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) mehrheitlich für ihre Verfassung halten möchten.

Dir gebe ich zu bedenken, daß im heutigen Deutschland sogar deutsche Bürger von der Polizei niedergeschlagen werden, die sich dem GG gemäß friedlich verhalten.

Schaue nur dies: Klick! (https://www.youtube.com/watch?v=QGMwLBrpjoo&list=LL&index=10&t=11s)

Meiner Meinung nach ist Deutschland unter der Regentschaft der Kommunistin und derzeitigen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Unrechtsstaat verkommen. Diese furchtbare unfruchtbare Frau halte ich für die politische Ausgeburt sämtlicher Diktatoren, welche jemals auf Erden gediehen und erblühten.

In einem Land, in welchem Einheimische, welche sich an die Paragraphen des Grundgesetzes halten, von Polizisten niedergeschlagen werden, möchte ich nicht leben.

Gruß von Leila

Die Köter fühlen sich wohl in dem Land, das ihnen bald nicht mehr gehören wird. Und Prügel von mentalen KZ-Bütteln? Da winseln sie drum. Die brauchen das.

Leila
02.06.2021, 02:12
ach, die leute bekamen schon prügel in den 80ern und noch früher von den bullen, das ist nichts neues.

gab es denn derzeitige erscheinungen in der schweiz zu keiner zeit? ich kann mich noch schwach erinnern an "zürri brennt", vor zwingli zum künstler erklärt wurde da gings doch auch ab, oder?

Ja, ja! – Da ich nicht an Gedächtnisverslust leide und bis zu heutigen Tag die Verwandlung der damaligen „Aktivisten“ beobachtete, kann ich Dich beruhigen: Sie allesamt begannen den „Marsch durch die Institutionen“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Marsch_durch_die_Institutionen), um sich im Kanton Tessin in der Villa ihrer wohlhabenden Eltern am Ufer des Lago Maggiore auszuruhen.

„Die wundersame Metamorphose der privilegierten bürgerlichen Linken, deren Nachkommen sich vor Scham als Antifaschisten vermummen“, könnte der barocke Titel eines politischen Romans sein.

In diesem Strang soll jedoch die Rede von Rechtsbegriffen sein. – Den im rechtlichen Sinne verstandenen Begriff des „Ermessens“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen) hätte ich hier gerne mit den hier Scheibenden besprochen.

Gruß von Leila

Stanley_Beamish
02.06.2021, 05:34
ach, die leute bekamen schon prügel in den 80ern und noch früher von den bullen, das ist nichts neues.

gab es denn derzeitige erscheinungen in der schweiz zu keiner zeit? ich kann mich noch schwach erinnern an "zürri brennt", vor zwingli zum künstler erklärt wurde da gings doch auch ab, oder?

Daran kann ich mich auch noch erinnern.
Anfang der 80er stand im verschlafenen Osnabrück auf einer Wand.


Züri brännt, Osna pennt

Larry Plotter
02.06.2021, 06:18
Lieber Larry Plotter!

............ insofern, daß die deutschen Stimmberechtigten bis zum heutigen Tage noch nicht darüber abstimmen durften, ob sie das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands“ (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) mehrheitlich für ihre Verfassung halten möchten.

Dir gebe ich zu bedenken, daß im heutigen Deutschland sogar deutsche Bürger von der Polizei niedergeschlagen werden, die sich dem GG gemäß friedlich verhalten.

Schaue nur dies: Klick! (https://www.youtube.com/watch?v=QGMwLBrpjoo&list=LL&index=10&t=11s)

Meiner Meinung nach ist Deutschland unter der Regentschaft der Kommunistin und derzeitigen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Unrechtsstaat verkommen. Diese furchtbare unfruchtbare Frau halte ich für die politische Ausgeburt sämtlicher Diktatoren, welche jemals auf Erden gediehen und erblühten.

In einem Land, in welchem Einheimische, welche sich an die Paragraphen des Grundgesetzes halten, von Polizisten niedergeschlagen werden, möchte ich nicht leben.

Gruß von Leila


Ich würde mal sagen..........falscher Denkansatz.

Wenn die Mehrheit der Bevölkerung so eine Namensänderung will
(denn fachlich würde sich am Text nichts ändern, denn das GG hat sich als brauchbar erwiesen),
kommt die Politik nicht drumherum
eine Abstimmung durchführen zu lassen,
nur
die Mehrheit ist mit dem GG derzeit so zufrieden
und hängt sich nicht daran auf, ob sie dem per Votum zugestimmt hat oder nur per allg. Akzeptanz.



Desweiteren, Missbrauch ist immer schlecht und es ist der Fluch einer freien Gesellschaft,
das eben dieser Missbrauch mehr stattfindet,....auf beiden Seiten der Gesellschaft,
als in einer sehr geregelten und nicht so freien Gesellschaft.

Bei unserer Demokratie sagt man ja auch, das Demokratie immer neu zu erkämpfen ist und man sich nicht darauf ausruhen kann.



Das die derzeitige Politik, d.h. die "Volksparteien", stark nach links "gewandert ist/sind", ist eigentlich gesellschaftlich unstrittig.

Das sieht man zum Einen an dem Aufkommen der AfD und an deren Stärke (ca. 13 % im Bund) und
zum Anderen am Niedergang der Volksparteien, denen auf Grund des dummen Linksruckes die Wähler weglaufen.
(die "schweigende Mehrheit" der Bevölkerung ist in der Mitte der Gesellschaft)
NUR,
das ist (nun mal ganz Demokratie) Politik in dem Rahmen, den das GG vorgibt.
Das Aufkommen der AfD beweist das die Bevölkerung eine Korrektur wünscht.
Die Folge wird sein, das
entweder sich die "alten Volksparteien" wieder bewegen und zurück zu den Wurzeln zurückkehren
oder
in der Wählergunst weiter fallen und gegebenenfalls eine von Beiden aus dem Parlament rutschen könnte.



Zu Deinem letzten Satz,
dann darfst Du nie in einer freien Gesellschaft leben, sondern musst Dir eine sehr geregelte Gesellschaft suchen.
Dort ist dann die Gefahr eines Missbrauches von beiden Seiten der Gesellschaft wesentlich geringer, aber eben auch die Freiheit.
Jede Medaille hat nun mal zwei Seiten und
es geht selten darum ob man die "gute" Seite will,
sondern darum ob man die "andere Seite" auch akzeptieren kann.

Stanley_Beamish
02.06.2021, 07:02
(...)
Wenn die Mehrheit der Bevölkerung so eine Namensänderung will
(denn fachlich würde sich am Text nichts ändern, denn das GG hat sich als brauchbar erwiesen),
kommt die Politik nicht drumherum
eine Abstimmung durchführen zu lassen,
nur
die Mehrheit ist mit dem GG derzeit so zufrieden
und hängt sich nicht daran auf, ob sie dem per Votum zugestimmt hat oder nur per allg. Akzeptanz.
(...)


Das behaupten Systemlinge deiner Sorte einfach frech, wie es ihre Art ist.
Gefragt wurde die angebliche Mehrheit jedenfalls nicht, obwohl 1990 die Gelegenheit da war.
Zurzeit hat der Michel natürlich andere Probleme, die aber auch mit Mängeln im Verfassungsersatz zu tun haben.

Larry Plotter
02.06.2021, 07:18
Das behaupten Systemlinge deiner Sorte einfach frech, wie es ihre Art ist.
Gefragt wurde die angebliche Mehrheit jedenfalls nicht, obwohl 1990 die Gelegenheit da war.
Zurzeit hat der Michel natürlich andere Probleme, die aber auch mit Mängeln im Verfassungsersatz zu tun haben.


Hääää?

Du bist doch hier der absolute Systemling,
d.h. der, dem die Form weit weit wichtiger ist als der Inhalt.
Blöd nur, das man bei Angelegenheit nicht
auf "Formfehler" vor Gericht klagen kann.......wie es die Systemlinge üblicherweise tun.


Und, man muss den Michel nicht fragen,
es gibt genügend Möglichkeiten für die Parteien sich ein Stimmungsbild zu machen.
Das sieht an auch daran welche Gesetzesvorschläge z.B. sang und klanglos in den Schubladen verschwinden.

Wassiliboyd
02.06.2021, 07:59
...

In der Präambel steht nichts von Volksabstimmung. Vielmehr sollte die Entscheidung nach Art. 144 von den Landtagen der beteiligten Länder getroffen werden, was ja dann auch geschah.
Hast recht!
In der Präambel steht dazu nichts.

Aber im Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte meinen Fauxpas zu entschuldigen.

Es bleibt aber die Frage, warum es dem deutschen Volk bisher nicht möglich ist/war, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen!

Großmoff
02.06.2021, 09:18
Hast recht!
In der Präambel steht dazu nichts.

Aber im Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte meinen Fauxpas zu entschuldigen.

Es bleibt aber die Frage, warum es dem deutschen Volk bisher nicht möglich ist/war, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen!
Es gab bisher keine politische Kraft, die sich berufen fühlte diesem Anliegen nachzukommen und eine entsprechende Bewegung zu organisieren.

Manni
02.06.2021, 09:41
Es gab bisher keine politische Kraft, die sich berufen fühlte diesem Anliegen nachzukommen und eine entsprechende Bewegung zu organisieren.

Da muß halt eine "politische Kraft" eine Mehrheit im Volk finden, die dieses "System" und das ausgesprochen gute und erfolgreiche GG nicht mehr möchte. Wird sicherlich ausgesprochen SCHWER sein, diese zu finden. Da reichen Querdenker, Reichsbürger und sonstige Deppen wohl nicht aus.

GSch
02.06.2021, 10:40
Hast recht!
In der Präambel steht dazu nichts.

Aber im Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Auch da wird keine Volksabstimmung gefordert. Das Verfahren der Entscheidung wird offen gelassen, vermutlich aus gutem Grund. Nur das deutsche Volk insgesamt soll darüber entscheiden, und es soll frei entscheiden. Egal wie.

Allerdings ist dieser Artikel völlig überflüssig, denn wenn das Volk sich eine neue Verfassung geben will, dann kann es das jederzeit tun, auch ohne eine Ermächtigung in der alten Verfassung. Das ist oft genug geschehen. Artikel 146 hat heute nur noch eine rein deklaratorische Funktion. Vor 1990 war das anders, da war er mit dem Gebot der Wiederherstellung der deutschen Einheit verbunden.

Das deutsche Volk könnte auch anders als in einer Urabstimmung über eine neue Verfassung entscheiden. So geschah es ja 1919, als die Weimarer Verfassung von der Nationalversammlung beschlossen wurde, die zuvor vom Volk gewählt worden war.


Es bleibt aber die Frage, warum es dem deutschen Volk bisher nicht möglich ist/war, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen!

Ist es doch. Das deutsche Volk in den westlichen Bundesländern hat das Grundgesetz 1949 in seinen Landtagen als Verfassung angenommen, das deutsche Volk in der DDR 1990 durch die Volkskammer. In beiden Fällen war es keine Urabstimmung, sondern die gewählten Repräsentanten des Volkes wurden tätig, aber dazu sind sie ja gewählt.

GSch
02.06.2021, 10:43
Es gab bisher keine politische Kraft, die sich berufen fühlte diesem Anliegen nachzukommen und eine entsprechende Bewegung zu organisieren.

Allem Anschein nach ist es nicht erforderlich. Die politischen und sozialen Verhältnisse sind heute erheblich anders als 1949, aber bisher war es immer möglich, dem durch Änderungen des Grundgesetzes Rechnung zu tragen statt es völlig zu ersetzen. Das war sogar 1990 so, als sich der Staat doch ziemlich veränderte. Offensichtlich hat der Parlamentarische Rat gute Arbeit geleistet.

GSch
02.06.2021, 10:47
Gefragt wurde die angebliche Mehrheit jedenfalls nicht, obwohl 1990 die Gelegenheit da war.

Zumindest da, wo das Grundgesetz nicht schon 1949 als Verfassung angenommen worden war, wurde durchaus danach gefragt. Die Volkskammer der DDR entschied mit großer Mehrheit, das Grundgesetz auch für die bisherige DDR als Verfassung zu übernehmen.


Zurzeit hat der Michel natürlich andere Probleme, die aber auch mit Mängeln im Verfassungsersatz zu tun haben.

Probleme gibt es immer, aber ich kann nicht finden, dass die gegenwärtigen mit Mängeln des GG zu tun haben.

GSch
02.06.2021, 10:50
Dir gebe ich zu bedenken, daß im heutigen Deutschland sogar deutsche Bürger von der Polizei niedergeschlagen werden, die sich dem GG gemäß friedlich verhalten.


Na, die werden doch mit Samthandschuhen angefasst im Vergleich zu den Studentenprotesten der 60er Jahre. Holla, da gings zur Sache ("Leberwurstaktik" und andere nette Dinge).

hamburger
02.06.2021, 10:54
Hast recht!
In der Präambel steht dazu nichts.

Aber im Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte meinen Fauxpas zu entschuldigen.

Es bleibt aber die Frage, warum es dem deutschen Volk bisher nicht möglich ist/war, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen!

Die Antwort ist einfach. Weil es Profiteure wie Gehirnnutzer und GSCH gibt, die mit ihrer Klientel verhindern, das es in Deutschland eine echte Demokratie geben kann.
Mit ihren Lügen und Verdrehungen sind sie in jeder Partei zu finden....und sie fälschen die Texte und das einfache Volk fällt leider auf ihren Betrug rein.
Sie gönnen sich Pensionen und Vorteile, Millionen für Parteien und Abgeordnete...mit Luxusversorgung
So einfach ist das

Großmoff
02.06.2021, 11:05
Die Antwort ist einfach. Weil es Profiteure wie Gehirnnutzer und GSCH gibt, die mit ihrer Klientel verhindern, das es in Deutschland eine echte Demokratie geben kann.
Mit ihren Lügen und Verdrehungen sind sie in jeder Partei zu finden....und sie fälschen die Texte und das einfache Volk fällt leider auf ihren Betrug rein.
Sie gönnen sich Pensionen und Vorteile, Millionen für Parteien und Abgeordnete...mit Luxusversorgung
So einfach ist das
Inwiefern sollten sich die demokratischen Verhältnisse in D ändern, wenn anstatt des Grundgesetzes eine "richtige" Verfassung Einzug hielte? Substantiell würde sich ja nicht viel ändern.

Großmoff
02.06.2021, 11:10
Allem Anschein nach ist es nicht erforderlich. Die politischen und sozialen Verhältnisse sind heute erheblich anders als 1949, aber bisher war es immer möglich, dem durch Änderungen des Grundgesetzes Rechnung zu tragen statt es völlig zu ersetzen. Das war sogar 1990 so, als sich der Staat doch ziemlich veränderte. Offensichtlich hat der Parlamentarische Rat gute Arbeit geleistet.
Die Grundlagen sind gut. Allerdings hatte man 1990 einiges an Chancen vertan, Deutschland neu zu organisieren bzw. eine andere Souveränität herzustellen.
Eine neue Verfassung hätte man dabei gleich mit ausgestalten können. Nun scheint es dafür zu spät zu sein.

hamburger
02.06.2021, 11:20
Inwiefern sollten sich die demokratischen Verhältnisse in D ändern, wenn anstatt des Grundgesetzes eine "richtige" Verfassung Einzug hielte? Substantiell würde sich ja nicht viel ändern.

Glaubst du wirklich, dass das Volk die Vorteile für Beamte und Politiker dulden würde? Die wären sofort weg....dazu die im GG vorgesehenen Volksabstimmungen, und die Parteien könnten sich nicht mehr einfach bereichern...zudem eine Politiker Haftung...Gewaltenteilung, unabhängige Richter, gewählt...usw.
Noch Fragen?

Großmoff
02.06.2021, 11:27
Glaubst du wirklich, dass das Volk die Vorteile für Beamte und Politiker dulden würde? Die wären sofort weg....dazu die im GG vorgesehenen Volksabstimmungen, und die Parteien könnten sich nicht mehr einfach bereichern...zudem eine Politiker Haftung...Gewaltenteilung, unabhängige Richter, gewählt...usw.
Noch Fragen?
Das sind alles Dinge, für die es nicht explizit eine neue Verfassung braucht. Entsprechende Änderungen wären auch im GG möglich, genauso wie man z.B. den Volksentscheid als weiteres demokratisches Mittel darin verankern könnte.

Gehirnnutzer
02.06.2021, 11:50
Hast recht!
In der Präambel steht dazu nichts.

Aber im Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte meinen Fauxpas zu entschuldigen.

Es bleibt aber die Frage, warum es dem deutschen Volk bisher nicht möglich ist/war, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen!

Weil der Artikel 146 GG keine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung darstellen kann. Er ist wie jeder andere Artikel, der nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt, veränderbar, ersetzbar oder streichbar, entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt..

Kaktus
02.06.2021, 11:51
Das sind alles Dinge, für die es nicht explizit eine neue Verfassung braucht. Entsprechende Änderungen wären auch im GG möglich, genauso wie man z.B. den Volksentscheid als weiteres demokratisches Mittel darin verankern könnte.
Witzbold! Wer denkt sich denn diese Änderungen aus? Wer beschließt sie? DAS wirst du nicht mehr erleben.

Großmoff
02.06.2021, 11:52
Witzbold! Wer denkt sich denn diese Änderungen aus? Wer beschließt sie? DAS wirst du nicht mehr erleben.
Darum geht es in diesem Strang doch gar nicht. :auro:

Kaktus
02.06.2021, 11:52
Hast recht!
In der Präambel steht dazu nichts.

Aber im Art. 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte meinen Fauxpas zu entschuldigen.

Es bleibt aber die Frage, warum es dem deutschen Volk bisher nicht möglich ist/war, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen!
Selbst wenn in der Präambel dazu etwas stehen würde: Die Präambel ist nicht das GG, sondern quasi nur das Vorwort!

Kaktus
02.06.2021, 11:55
Es gab bisher keine politische Kraft, die sich berufen fühlte diesem Anliegen nachzukommen und eine entsprechende Bewegung zu organisieren.
Da seit 1956 alle Wahlen lt. BVerfG ungültig sind: Wer sollte denn gültige Gesetze, z.B. die Änderung des GG machen? Das GG ist ganz oder teilweise m.W. außer Kraft seit der Bereinigungsgesetze. Googlet mal!

Großmoff
02.06.2021, 12:00
Da seit 1956 alle Wahlen lt. BVerfG ungültig sind: Wer sollte denn gültige Gesetze, z.B. die Änderung des GG machen? Das GG ist ganz oder teilweise m.W. außer Kraft seit der Bereinigungsgesetze. Googlet mal!
Ach nerv andere Leute mit deinem unausgegorenem Quark. Du stellst das hier immer wieder rein und schredderst die Stränge damit. Trag was zum ursprünglichen Thema dieses Stranges bei oder schleich dich wieder raus.

Gehirnnutzer
02.06.2021, 12:25
Da seit 1956 alle Wahlen lt. BVerfG ungültig sind: Wer sollte denn gültige Gesetze, z.B. die Änderung des GG machen? Das GG ist ganz oder teilweise m.W. außer Kraft seit der Bereinigungsgesetze. Googlet mal!

Irrige Annahme Kaktus. Eine Wahl muss für ungültig erklärt werden, entweder durch die im jeweiligen Wahlprüfungsgesetz bestimmte Prüfungskomission oder als nächste Instanz im Rahmen ein Wahlprüfungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht.

GSch
02.06.2021, 14:04
Weil es GSCH gibt, ...
Mit ihren Lügen und Verdrehungen sind sie in jeder Partei zu finden....

Mich findest du in keiner Partei. Perfekte Tarnung.


....und sie fälschen die Texte

Welche? Bitte belegen. Damit ich weiß, wo ich mich in Zukunft noch ein wenig bemühen muss.


Sie gönnen sich Pensionen und Vorteile, Millionen für Parteien und Abgeordnete...mit Luxusversorgung

Schön wär's, oder was glaubst du, warum ich mich hier mit so etwas wie dir abmühen muss? Das mache ich doch nur wegen der Erschwerniszulage.

GSch
02.06.2021, 14:12
dazu die im GG vorgesehenen Volksabstimmungen,

Hamwa (GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2)


und die Parteien könnten sich nicht mehr einfach bereichern...

Hamwa, denn so einfach ist das gar nicht


zudem eine Politiker Haftung...

Hamwanich, denn wem wären denn die Politiker haftpflichtig und warum


Gewaltenteilung,

Hamwa


unabhängige Richter,

Hamwa, die sind derart unabhängig, dass die immer wieder mal der Exekutive vors Schienbein treten, und keiner kann ihnen was


gewählt...

Hamwanich, denn das würde dem vorigen Punkt widersprechen

GSch
02.06.2021, 14:13
Da seit 1956 alle Wahlen lt. BVerfG ungültig sind:

Das BVerfG hat noch nie eine Bundestagswahl für ungültig erklärt. Falls doch, bitte belegen.

GSch
02.06.2021, 14:16
Selbst wenn in der Präambel dazu etwas stehen würde: Die Präambel ist nicht das GG, sondern quasi nur das Vorwort!

Die Präambel ist Teil des GG. Sonst wäre es 1990 nicht erforderlich gewesen, sie nach dem selben Verfahren zu ändern wie die anderen Artikel, die damals angepasst wurden. Zwar enthält die Präambel keine konkreten Vorschriften, aber das kann man auch für den Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" sagen. Aha, schön, und was muss / darf man nun oder darf nicht?

Im Übrigen enthielt die alte Präambel das Wiedervereinigungsgebot, und das war eine ganz hohe Staatspflicht. Der genaue Weg dahin allerdings stand dort nicht, den musste man zu gegebener Zeit finden.

hamburger
02.06.2021, 14:19
Hamwa (GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2)



Hamwa, denn so einfach ist das gar nicht



Hamwanich, denn wem wären denn die Politiker haftpflichtig und warum



Hamwa



Hamwa, die sind derart unabhängig, dass die immer wieder mal der Exekutive vors Schienbein treten, und keiner kann ihnen was



Hamwanich, denn das würde dem vorigen Punkt widersprechen

Mensch, lass dich doch nicht so einfach erwischen, das könnte deinen FO böse machen. Bilde dich weiter

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig/

GSch
02.06.2021, 14:26
Mensch, lass dich doch nicht so einfach erwischen, das könnte deinen FO böse machen. Bilde dich weiter

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig/

Hat jemand behauptet, dass Staatsanwälte unabhängig sind? Den Unterschied zwischen Staatsanwälten und Richtern erkläre ich dir später.

hamburger
02.06.2021, 15:14
Hat jemand behauptet, dass Staatsanwälte unabhängig sind? Den Unterschied zwischen Staatsanwälten und Richtern erkläre ich dir später.

Warum willst du dich mit Gewalt blamieren? Richter, die von Parteien eingesetzt werden, sind unabhängig? Wioe blöd willst du noch werden?

GSch
02.06.2021, 15:40
Warum willst du dich mit Gewalt blamieren? Richter, die von Parteien eingesetzt werden, sind unabhängig? Wioe blöd willst du noch werden?

Wo lebst du eigentlich? Kein Richter wird von einer Partei eingesetzt. Dass Richter auch ihre politische Meinung haben, ist ja wohl ihr gutes Recht. (Gilt auch für Staatsanwälte.)

hamburger
02.06.2021, 15:50
Wo lebst du eigentlich? Kein Richter wird von einer Partei eingesetzt. Dass Richter auch ihre politische Meinung haben, ist ja wohl ihr gutes Recht. (Gilt auch für Staatsanwälte.)

Vorsitzender des BVerG....CDU Abgeordneter....vom Bundestag in das BVerG. Hast du Wahrnehmungsstörungen?

DonauDude
02.06.2021, 15:50
Da irrst du dich. Auch während der NS-Verfassung galt eigentlich die Verfassung des Deutschen Reiches verkündet am 14. August 1919 (Weimarer Verfassung).

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02160100/Elektronische_Texte/Verfassungstexte/Die_Weimarer_Reichsverfassung_2017ge.pdf

Sie wurde aber defacto durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) außer Kraft gesetzt.

https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0006_erm&object=facsimile&l=de


...

Wie mag wohl Kaiser Wilhelm die Weimarer Republik angesehen haben? Eine Verfassung bedarf überhaupt keiner Legitimation. Es kommt darauf an, dass der Staat tatsächlich danach funktioniert. Was Hitler mit der Weimarer Verfassung machte, war illegitim, aber wirksam.





Komisch, dass da eine 2/3-Mehrheit zugestimmt hat. Haben wohl damals wie heute die Abgeordneten gar nicht gelesen worüber sie abstimmen.

Gehirnnutzer
02.06.2021, 16:13
Komisch, dass da eine 2/3-Mehrheit zugestimmt hat. Haben wohl damals wie heute die Abgeordneten gar nicht gelesen worüber sie abstimmen.

Sorry, du scheinst zu vergessen, dass man mit einer Änderung der Geschäftsordnung das Fehlen der geflohenen oder in Schutzhaft genommenen Abgeordneten umgangen hat und so mit dafür gesorgt hat, dass auf dem Papier 2/3 der Reichstagsabgeordneten anwesend waren. Da die Nationalsozialisten, die Zustimmung der Konservativen und Nationalkonservativen im Reichstag für das Gesetz hatten, die 2/3 der Stimmen der der anwesenden 2/3 zu bekommen.

DonauDude
02.06.2021, 16:36
Sorry, du scheinst zu vergessen, dass man mit einer Änderung der Geschäftsordnung das Fehlen der geflohenen oder in Schutzhaft genommenen Abgeordneten umgangen hat und so mit dafür gesorgt hat, dass auf dem Papier 2/3 der Reichstagsabgeordneten anwesend waren. Da die Nationalsozialisten, die Zustimmung der Konservativen und Nationalkonservativen im Reichstag für das Gesetz hatten, die 2/3 der Stimmen der der anwesenden 2/3 zu bekommen.

Meine ich ja, warum haben Zentrum, DNVP, Bayerische Volkspartei dem zugestimmt?
Auch wenn die KPD dabeigewesen wäre, wäre es trotzdem noch ausreichend zur 2/3-Mehrheit gewesen.

647 Reichstag
2/3 sind 432

NSDAP 288
Zentrum 73
DNVP 52
Bayerische VP 19

GSch
02.06.2021, 16:37
Vorsitzender des BVerG....CDU Abgeordneter....vom Bundestag in das BVerG. Hast du Wahrnehmungsstörungen?

Warum darf ein Abgeordneter nicht Bundesrichter werden, wenn er die notwendige Qualifikation, besonders die Befähigung zum Richteramt, besitzt?

GSch
02.06.2021, 16:39
Komisch, dass da eine 2/3-Mehrheit zugestimmt hat. Haben wohl damals wie heute die Abgeordneten gar nicht gelesen worüber sie abstimmen.

Viele Abgeordnete wollten das Gesetz nicht, sogar die meisten außerhalb der NSDAP, aber es gab massive Drohungen und Einschüchterungen. Man mag gegen die SPD haben, was man will, aber dass sie als einzige Partei geschlossen dagegen stimmte, sei nicht vergessen.

hamburger
02.06.2021, 16:41
Warum darf ein Abgeordneter nicht Bundesrichter werden, wenn er die notwendige Qualifikation, besonders die Befähigung zum Richteramt, besitzt?

Er hatte keinerlei Befähigung, nur auf dem Papier, weil er nie ein Richteramt vorher hatte. Und googele mal das Wort Interessenkonflikt....oder lass dich mal beraten, zum Beispiel von einem Anwalt. Deine Beiträge werden immer wirrer....

DonauDude
02.06.2021, 16:49
Viele Abgeordnete wollten das Gesetz nicht, sogar die meisten außerhalb der NSDAP, aber es gab massive Drohungen und Einschüchterungen. Man mag gegen die SPD haben, was man will, aber dass sie als einzige Partei geschlossen dagegen stimmte, sei nicht vergessen.

Dann können ja die Drohungen und Einschüchterungen nicht so schlimm gewesen sein wie behauptet, wenn die SPD trotzdem geschlossen dagegen gestimmt hat.
Vermutlich war tatsächlich ein Gefährdungsgefühl da, und darum haben die Abgeordneten Merkels, äh, Hitlers Ermächtigungsgesetz zugestimmt.

Gehirnnutzer
02.06.2021, 16:51
Meine ich ja, warum haben Zentrum, DNVP, Bayerische Volkspartei dem zugestimmt?
Auch wenn die KPD dabeigewesen wäre, wäre es trotzdem noch ausreichend zur 2/3-Mehrheit gewesen.

647 Reichstag
2/3 sind 432

NSDAP 288
Zentrum 73
DNVP 52
Bayerische VP 19

Die Nationalsozialisten waren sich sicher, die notwendigen Stimmen zu bekommen, jedoch fürchteten sie, es könnten weiter Abgeordnete wegbleiben. 15 Abgeordnete weniger und man hätte nicht über das Ermächtigungsgesetz abstimmen können. Wie gesagt 2/3 der Abgeordneten müssen anwesend sein und davon müssen 2/3 für das Gesetz stimmen.

cornjung
02.06.2021, 18:07
Die Nationalsozialisten waren sich sicher, die notwendigen Stimmen zu bekommen, jedoch fürchteten sie, es könnten weiter Abgeordnete wegbleiben. 15 Abgeordnete weniger und man hätte nicht über das Ermächtigungsgesetz abstimmen können. Wie gesagt 2/3 der Abgeordneten müssen anwesend sein und davon müssen 2/3 für das Gesetz stimmen.
Nein sagt Dr. jur Cornjung. Der ist nicht nur Jurist plus Völkerrechtler, der hat sich auch einen Doktor-Titel wie Franzi Giffey zugelegt. Und hat sogar Ahnung von Jura.

Stanley_Beamish
02.06.2021, 18:38
Wo lebst du eigentlich? Kein Richter wird von einer Partei eingesetzt. Dass Richter auch ihre politische Meinung haben, ist ja wohl ihr gutes Recht. (Gilt auch für Staatsanwälte.)

Nicht eingesetzt, aber vorgeschlagen.
Ich habe das nicht überprüft, aber ich schätze mal, dass mindestens die Hälfte der beiden BVG-Senate Parteimitglieder sind.
Dazu kommt noch das ständige Rochieren innerhalb der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Heute Abgeordneter im Bundestag, morgen Innenminister und übermorgen Richter an einem der verschiedenen Verfassungsgerichte.
Der Grund ist unter anderem die starke Stellung, die der Verfassungsersatz den Parteien gibt.

GSch
02.06.2021, 18:41
Dann können ja die Drohungen und Einschüchterungen nicht so schlimm gewesen sein wie behauptet, wenn die SPD trotzdem geschlossen dagegen gestimmt hat.

Doch, das war durchaus ernst zu nehmen. Die spätere Entwicklung zeigte, dass Hitler seine Gegner von damals nicht vergessen hatte.

GSch
02.06.2021, 18:43
Er hatte keinerlei Befähigung, nur auf dem Papier, weil er nie ein Richteramt vorher hatte.

§3 Abs. 2 BVerfGG. Wenn er die Befähigung zum Richteramt nicht hatte, hatte er auch auf dem Papier keine Befähigung.

GSch
02.06.2021, 18:48
Ich habe das nicht überprüft, aber ich schätze mal, dass mindestens die Hälfte der beiden BVG-Senate Parteimitglieder sind.

Warum sollen sie nicht? Politikfremd dürfen sie nicht sein, weil sie ja politisch sehr bedeutsame Entscheidungen fällen. Und ihre politische Meinung dürfen sie natürlich haben wie jeder andere auch.


Dazu kommt noch das ständige Rochieren innerhalb der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Heute Abgeordneter im Bundestag, morgen Innenminister und übermorgen Richter an einem der verschiedenen Verfassungsgerichte.

Das ist ja wohl auch nicht der Normalfall, aber erlaubt. Andererseits finde ich das gar nicht schlecht, wenn ein Richter auch Exekutive und Legislative aus eigerer Erfahrung kennt. Da weiß er doch besser, worüber er urteilt.

HansMaier.
02.06.2021, 18:53
Warum darf ein Abgeordneter nicht Bundesrichter werden, wenn er die notwendige Qualifikation, besonders die Befähigung zum Richteramt, besitzt?


Damit Politschranzentum wie bei Voßkuhle oder Harbarth, in Zukunft unterbleibt.
MfG
H.Maier

GSch
02.06.2021, 19:07
Damit Politschranzentum wie bei Voßkuhle oder Harbarth, in Zukunft unterbleibt.


Voßkuhle war gut, und von Harbarth habe ich bisher auch nichts Schlechtes wahrgenommen. Ist bei dir "Politschranze" jeder, der eine andere Meinung hat als du?

HansMaier.
02.06.2021, 19:15
Voßkuhle war gut, und von Harbarth habe ich bisher auch nichts Schlechtes wahrgenommen. Ist bei dir "Politschranze" jeder, der eine andere Meinung hat als du?


Eine Politschranze ist ein gekaufter Richter, der Recht im Sinne des Regimes spricht.
Voßkuhle hat die Bankrottverschleppung namens Teurorettung genauso abgesegnet, wie
Harbarth die Schuldenunion über die "Corona Aufbauhilfen".
Sie haben immer gegen die Interessen des eigenen Staatsvolkes geurteilt und im Sinne
der EUdssr. Dank ihrer Urteile war ein - weiter so - möglich, welches den maximalen Schaden
für die Bürger bringen wird. Das wirst Du auch bald merken.
MfG
H.Maier

DonauDude
02.06.2021, 19:47
Doch, das war durchaus ernst zu nehmen. Die spätere Entwicklung zeigte, dass Hitler seine Gegner von damals nicht vergessen hatte.

Das wussten sie aber zu dem Zeitpunkt nicht, daher kann das nicht als mögliche Motivation für die Ja-Stimmen von Konservativen und Nationalliberalen gelten. Die waren offenbar überzeugt davon, dass das gut wäre. Genau wie heute beim "Bevölkerungsschutzgesetz" alle außer der einzigen echten Opposition AfD dafür waren oder sich enthielten.

Zentralmacht ohne Korrekturmöglichkeit auf lokaler Ebene ist immer gefährlich.

houndstooth
02.06.2021, 19:48
Solche fundamentalen Prinzipien machen gewöhnlich nicht den größten Teil des Verfassungstextes aus. Da geht es eher um die Definition der Staatsorgane, ihrer Rechte und Pflichten und ihrer Verhältnisse zueinander, das Gesetzgebungsverfahren, die Struktur des Staates (ganz besonders wichtig in einem Bundesstaat), die Finanzverwaltung, die Wehrverfassung, die Justiz und jede Menge anderer Sachen. Das kann schon wesentlich anders sein als vorher.

Stimmt schon. Das auch.
Doch in der Hierarchie der Prioritaeten in einer Verfassung steht an allerster Stelle der Mensch: die Freiheit seiner Person, die Freiheit seier Bewegung. Und Sicherheit seiner Person. Und Schutz vor Willkuer des Staates.
Ist im GG doch auch zuerst erwaehnt ? Ebenso das Prinzip habeas corpus. Z.M. alle im englischsprechenden Raum.




Die Verfassung des Norddeutschen Bundes erlosch 1871, als die Verfassung des Deutschen Bundes in Kraft trat. Aber der Norddeutsche Bund wurde nicht aufgelöst. Er änderte nur durch den Beitritt der süddeutschen Staaten seinen Charakter und hieß fortan "Deutsches Reich".

Die Verfassung des Deutschen Bundes trat noch im Jahre 1871 außer Kraft, als die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft trat. Deswegen wurde der Staat nicht aufgelöst. Die Veränderungen waren gering.

Diese Verfassung wurde 1919 ungültig, als die Weimarer Reichsverfassung in Kraft trat. Aber der Staat blieb bestehen, auch wenn er gründlich umgestaltet wurde.

Die Weimarer Verfassung wurde 1933 in wichtigen Teilen obsolet, 1945 in weiteren wichtigen Teilen, und 1949 wurde sie durch das Grundgesetz und die Verfassung der DDR abgelöst. Aber der deutsche Staat bestand weiter. Er wurde jedoch tiefgehend umorganisiert.

Die Verfassung der DDR von 1968 trat in Kraft, ohne dass die DDR aufgelöst wurde.

1990 allerdings trat die Verfassung der DDR tatsächlich dadurch außer Kraft, dass der Staat aufgelöst wurde. Sie wurde daher auch nicht ersetzt.


Nun, jede Verfassung hat ein Datum seiner Unterzeichnung, seines Datums der Ratifizierung und seines Inkrafttretens . Plus den Namen seines Staates .
Wie ein neuer Staat mit neuem Namen unter einer buchstaeblich ueberholten Verfassung unter anderem Namen existieren soll, kann ich mir nicht vorstellen.

"Verfassung der DDR'= ein Hohn gegenueber echter Verfassungen. An*ti*the*se von Verfassung. Eine Antiverfassung, die es Staatsorganen ermoeglichte ungestraft und verachtungsvoll auf fundamentale Menschenrechte zu spucken, ein riesengrosses Gefaengnis, dass eine philosophische Chimaere nur durch brutale Methoden und Furcht aufrechterhalten konnte.

Wie mag wohl Kaiser Wilhelm die Weimarer Republik angesehen haben?
Mit Verachtung.
Wir vergessen leider zu schnell, raison d'être fuer Verfassungen per se war es die ungezuegelte Willkuer & Macht der Aristokratie einzuschraenken. Die Magna Carta kann man als Mutter aller verfassungen betrachten. Die franzoesische Revolution 1787 stand als Hebamme fuer die amerikanische Verfassung von 1788 welche u.A. den Zweck hatte, die Misstaende, die eine Monarchie ermoeglichte zu eliminieren.


Eine Verfassung bedarf überhaupt keiner Legitimation.
Witzbold.
Was ist eine Ratifizierung?

Es kommt darauf an, dass der Staat tatsächlich danach funktioniert.
Ein Staat kann sich nicht nach gedruckten Papieren richten. Menschen!! Nur Menschen ist es moeglich Sinn und Saetze einer Verfassung zu respektieren.

Leider ist es aber so, dass Menschen danach aus sind , und darin unterstuetzt werden, die Verfassung zu umgehen , sie auszuhoehlen und zu missachten...logische Endstation = Tyrannie, Unfreiheit und brutale Gewalt.


Was Hitler mit der Weimarer Verfassung machte, war illegitim, aber wirksam.
Eine recht unwirksame 'Verfassung' die des Namens unwuerdig ist: H= Epitome des Boesen, des Schlechten, des Verwerflichen ueberhaupt. Alles was er tat war, boese, schlecht und verwerflich.
Andere historische Persoenlichkeiten wie z.B. Cyrus haben der Nachwelt dauernde Werte hinterlassen, seien Pyramiden, wissenschaftliche Erkenntnisse etc.
H hinterliess ein blutendes, heftig amputiertes Land in rauchende Truemmer mit stinkenden Leichenbergen und seelisch kaputten Ueberresten, die noch 80 Jahre nach seines viel zu spaeten Todes von ihrer duesteren Vergangenheit beeintraechtigt sind.


Eine Verfassung ist ein 'lebender' Vertrag. Vertraege muessen eingehalten werden. Pacta sunt servanda. Nichteinhaltung bringt letzendlich nur Uebel.


Der Unterschied zwischen Substitution und Revision - kann man im übrigen auch in der eidgenössischen Verfassung sehr gut sehen - darum sagte ich ja auch Gehirnnutzer, er soll mal die beiden ( CH 192-195, DE 146 ) vergleichen. Darum hat er wohl auch nicht geantwortet, weil er wusste worauf das raus läuft - nämlich genau auf das was Du jetzt geschrieben hast (Revision).

Also im Angloraum bin ich mir keiner Verfassung bewusst die keine Zusatzmoeglichkeit unter strengen Bedingungen eingebaut hat. Is doch common sense.

Die Verfassung von Indien - nach englischem Muster - ist als Solche ein wunderschoenes , gut durchdachtes, wunderschoenes Dokument.
Doch auch hier, die Praxis sieht dort vielerorts diametral anders aus, vor allem in laendlichen Gegenden; z.B. dass Maedchen/Frauen nach Vergewaltigungen quasi kein Rechtschutz gewaehrt wird.


THE
CONSTITUTION
OF INDIA

PREFACE
Constitution is a living document, an instrument which makes the
government system work. Its flexibility lies in its amendments .


Quelle (https://www.iitk.ac.in/wc/data/coi-4March2016.pdf)

GSch
02.06.2021, 19:55
Eine Politschranze ist ein gekaufter Richter, der Recht im Sinne des Regimes spricht.
Voßkuhle hat die Bankrottverschleppung namens Teurorettung genauso abgesegnet, wie
Harbarth die Schuldenunion über die "Corona Aufbauhilfen".

Ein Urteil wird nicht dadurch ein schlechtes Urteil, dass es der Regierung ins Konzept passt. Gerade das BVerfG hat immer wieder Entscheidungen gefällt, mit denen es der Regierung heftig gegen das Schienbein trat. Und außerdem entscheidet ein Senat aus acht Richtern, nicht der Vorsitzende. Zudem gibt es zwei Senate.

Ein Urteil mag nicht so ausfallen, wie du es gerne hättest, aber das kommt vor Gericht schon mal vor. Aber du musst schon genau zeigen, wieso es rechtsfehlerhaft ist.

GSch
02.06.2021, 19:58
Zentralmacht ohne Korrekturmöglichkeit auf lokaler Ebene ist immer gefährlich.

Die lokale Ebene ist nicht dafür geeignet, Fehler der Zentralregierung zu korrigieren. Das machen besser die Länder. Aber die wurden ja damals recht bald "gleichgeschaltet", also de facto abgeschafft. Sie hatten keine Machtbefugnisse mehr.

GSch
02.06.2021, 20:13
Wie ein neuer Staat mit neuem Namen unter einer buchstaeblich ueberholten Verfassung unter anderem Namen existieren soll, kann ich mir nicht vorstellen.

Die Verfassung wurde ja ersetzt. Der Staatsname auch. Aber in keinem der erwähnten Fälle trat ein neuer Staat ins Leben. Auch die DDR sah sich ursprünglich als die Fortführung des deutschen Staates, nur eben sozialistisch organisiert.


"Verfassung der DDR'= ein Hohn gegenueber echter Verfassungen. An*ti*the*se von Verfassung. Eine Antiverfassung, die es Staatsorganen ermoeglichte ungestraft und verachtungsvoll auf fundamentale Menschenrechte zu spucken, ein riesengrosses Gefaengnis, dass eine philosophische Chimaere nur durch brutale Methoden und Furcht aufrechterhalten konnte.

Na ja, das waren eben die Leitlinien der DDR-Realität. Allerdings folgte das weniger aus den Verfassungen dieses Staates als aus der politischen Realität, in der so manches lief, was nicht durch die Verfassung abgedeckt war. So gab sich die DDR 1967 per Gesetz eine eigene Staatsangehörigkeit, obwohl es laut Verfassung immer noch nur eine einzige nach RuStAG gab. Erst 1968 kam das in die neue Verfassung. Somit war das Gesetz über die Staatsangehörigkeit verfassungswidrig. Aber damit konnte die Führung ganz gut leben.


Die franzoesische Revolution 1787 stand als Hebamme fuer die amerikanische Verfassung von 1788 welche u.A. den Zweck hatte, die Misstaende, die eine Monarchie ermoeglichte zu eliminieren.

Falsche Kausalität. Die Französische Revolution war 1789. Dass die Amerikaner sich vom britischen König frei gemacht und eine Republik errichtet hatten, war für die französischen Revolutionäre ein machtvoller Ansporn. Das war den Amerikanern auch noch mit Hilfe des Königs von Frankreich gelungen, dem wohl nicht klar war, was er damit anrichtete.


Was ist eine Ratifizierung?

Etwas anderes als Legitimation.


Ein Staat kann sich nicht nach gedruckten Papieren richten. Menschen!! Nur Menschen ist es moeglich Sinn und Saetze einer Verfassung zu respektieren.

Im Interesse der Rechtssicherheit muss sich aber der Staat nach gedruckten Papieren richten, die jeder lesen kann. Das mit dem gesunden Volksempfinden hat noch nie so recht funktioniert. Mr. Lynch jedenfalls war nicht unbedingt für Gerechtigkeit bekannt.


Andere historische Persoenlichkeiten wie z.B. Cyrus haben der Nachwelt dauernde Werte hinterlassen, seien Pyramiden, wissenschaftliche Erkenntnisse etc.


Weder gehen die Pyramiden auf Cyrus den Großen zurück, noch ist er als Wissenschaftler bekannt geworden. Was nicht heißt, dass er keine Verdienste hatte.


Also im Angloraum bin ich mir keiner Verfassung bewusst die keine Zusatzmoeglichkeit unter strengen Bedingungen eingebaut hat. Is doch common sense.

Im Vereinigten Königreich ist die Änderung der Verfassung sogar verhältnismäßig einfach.

houndstooth
02.06.2021, 20:23
Es geht nicht um den Inhalt, der kann bis auf wenige Änderungen meinetwegen erhalten bleiben, sondern darum wer dieses Provisorium zu welchen Zweck gemacht hat.
Eine Verfassung, die nur mit dem Placet der Besatzungsmacht erstellt werden konnte, ist weniger wert als der Dreck unter meinen Schuhen.


Du verhoehnst alle im Blid befindlichen Leute

https://img.welt.de/img/geschichte/mobile193860209/3917930897-coriginal-w1200/Archiv-Parlamentarischer-Rat-1949.jpg
Der Parlamentarische Rat in Bonn beschließt 1949 das Grundgesetz

In dieser Hinsicht sind Inder Dir weit voraus. Sie wissen dass Sinn und Ethos einer Verfassung ausschlaggebend sind.

Aber Du gehoerst halt noch zu den immer weniger werdenden 'Ueberbleibseln'.... :))

Es ist interessant, dass die indische Verfassung seit 1949 100 mal geaendert wurde (DEU seit 23. Mai 1949 insgesamt 54 Mal geändert...doch zum Besseren?) Der Begriff 'amendment' kommt in der indischen Verfassung 738 mal vor.

Stanley_Beamish
02.06.2021, 20:23
Ein Urteil wird nicht dadurch ein schlechtes Urteil, dass es der Regierung ins Konzept passt. Gerade das BVerfG hat immer wieder Entscheidungen gefällt, mit denen es der Regierung heftig gegen das Schienbein trat. Und außerdem entscheidet ein Senat aus acht Richtern, nicht der Vorsitzende. Zudem gibt es zwei Senate.

Ein Urteil mag nicht so ausfallen, wie du es gerne hättest, aber das kommt vor Gericht schon mal vor. Aber du musst schon genau zeigen, wieso es rechtsfehlerhaft ist.

Höchstinstanzliche Gerichte gehen immer öfter dazu über, politische Ziele in ihren Urteilen festzulegen. Nicht nur in der BRD. Das ist nicht ihr Job und so auch nicht vorgesehen.
Sie könnten allenfalls die Regierungen dazu zwingen, unklare oder schwammige Vorschriften in klaren Gesetzestexten zu formulieren. Aber selber Ziele vorgeben, die sie für angemessen hält, überschreitet ihre Kompetenz.

Stanley_Beamish
02.06.2021, 20:25
[CENTER]Du verhoehnst alle im Blid befindlichen Leute
(...)


Ich verhöhne die nicht, elender Dummschwätzer. Mehr war eben unter der Besatzerknute nicht möglich.

hamburger
02.06.2021, 21:16
Ich verhöhne die nicht, elender Dummschwätzer. Mehr war eben unter der Besatzerknute nicht möglich.

GSCH und seine bildungsfernen Kollegen sind ebenso Kollaborateure wie früher auch einige auf dem Bild. Carlo Schmidt hätte GSCH und Gehirnnutzer aus diesem Forum hinaus geprügelt...sie dürfen ihr Unwesen aufgrund ihrer Staatsnähe leider überall treiben. Mit ihren Texten können sie allerdings nur die Verdummten beeindrucken.
Antworten auf direkte Fragen haben sie nicht....Interessenskonflikt wird bei ihnen ausgeblendet und ignoriert...
Bei Adolf wären sie die idealen Mitläufer gewesen....

houndstooth
02.06.2021, 21:21
Die Verfassung wurde ja ersetzt. Der Staatsname auch. Aber in keinem der erwähnten Fälle trat ein neuer Staat ins Leben. Auch die DDR sah sich ursprünglich als die Fortführung des deutschen Staates, nur eben sozialistisch organisiert.
Irgendetwas widerspricht sich hier.


Na ja, das waren eben die Leitlinien der DDR-Realität. Allerdings folgte das weniger aus den Verfassungen dieses Staates als aus der politischen Realität, in der so manches lief, was nicht durch die Verfassung abgedeckt war. So gab sich die DDR 1967 per Gesetz eine eigene Staatsangehörigkeit, obwohl es laut Verfassung immer noch nur eine einzige nach RuStAG gab. Erst 1968 kam das in die neue Verfassung. Somit war das Gesetz über die Staatsangehörigkeit verfassungswidrig. Aber damit konnte die Führung ganz gut leben.
Musst doch zugeben: schlimm.... schlimm.... schlimm!. Die 'Führung' ist fuer's Volk und dessen Freiheit und Sicherheit da....nicht umgekehrt. Es ist vorteilhaft dass in diesem Forum einige Leute sind die gut ueber die damalige DDR unterrichtet sind. Also ich lerne gerne dazu und lese dementsprechende Beitraege mit Aufmerksamkeit.
Also persoenlich war ich in 1966 als Besucher ein paar mal in Ostberlin. Ein Horrorscenario bot sich dem Besucher dort. Wenn ich so zurueckdenke... hell on earth.


Falsche Kausalität. Die Französische Revolution war 1789. Dass die Amerikaner sich vom britischen König frei gemacht und eine Republik errichtet hatten, war für die französischen Revolutionäre ein machtvoller Ansporn. Das war den Amerikanern auch noch mit Hilfe des Königs von Frankreich gelungen, dem wohl nicht klar war, was er damit anrichtete.

Nein Du irrst Dich.
Die franz Revolution begann und gaerte schon in 1797, in der Tat schon lange davor. Ihre Konklusion war 1789. Leicht zu merkende Zahl.
Franklin und Thomas Paine und andere eminente 'Amerikaner' waren zu der Zeit Besucher in England und Frankreich und studierten deren Systeme. Es war fuer sie eine Abschreckung, Quelle alles Uebels. Thomas Paine z.B., der Verfasser von 'Rights of Man' war massgeblich an der Textherstellung der Constitution beteiligt gewesen. (Aus dem Grund wurden z.B. Adel und Adelstitel in der Constitution ausdruecklich verboten)
In 'Rights of Man' kannst Du auch die Gruende fuer die amer. Constitution und deren Artikel herauslesen. Die franz. Revolution war ein grosser Impetus fuer die amer. Constitution, kann man schon an den Datums sehen.


Etwas anderes als Legitimation.

Selbstverstaendlich gibt eine Ratifikation Legitimitaet fuer einen vorgeschlagenen Vertrag. Siehe dazu die Nichtratifikation des amer. Kongress' fuer den Versailler Vertrag, sie wollten dem Voelkerbund nicht beitreten. Wilson was toast.

Ausserdem stipuliert Voelkerrecht in Form der Vienna Convention on the Law of Treaties (https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/1_1_1969.pdf) dass eine Ratifikation einen Vertrag legitimiert (consent = Legitimierung.):



(b) “ratification”, “acceptance”, “approval” and “accession” mean in each case the international act so named whereby a State establishes on the international plane its consent to be bound by a treaty;

The consent of a State to be bound by a treaty may be expressed by signature, exchange of instruments constituting a treaty, ratification, acceptance, approval or accession, or by any other means if so agreed.


Article 14
Consent to be bound by a treaty expressed by ratification, acceptance or approval 1. The consent of a State to be bound by a treaty is expressed by ratification w

(a) the treaty provides for such consent to be expressed by means of ratification;
(b) it is otherwise established that the negotiating States were agreed that ratification should be required;
(c) the representative of the State has signed the treaty subject to ratification; or
(d) the intention of the State to sign the treaty subject to ratification appears from the full powers of its representative or was expressed during the negotiation.
2. The consent of a State to be bound by a treaty is expressed by acceptance or approval under conditions similar to those which apply to ratification.




Im Interesse der Rechtssicherheit muss sich aber der Staat nach gedruckten Papieren richten, die jeder lesen kann. Das mit dem gesunden Volksempfinden hat noch nie so recht funktioniert. Mr. Lynch jedenfalls war nicht unbedingt für Gerechtigkeit bekannt.

Noch einmal Menschen und nur Menschen handeln. 'Staat' ist ein abstrakter Begriff. 'Mensch' hingegen ist ein konkreter Begriff. Menschen regieren ueber Menschen. Es sind Menschen die einen Staat kaputt machen. Es sind Menschen die auf Verfassungen *********. Es sind Menschen mit Verantwortung in oeffentlichen 'Dienst' - oder besser Herrschaft - die unverantwortlich, oft kriminell und oft straffrei, handeln. Dieses Prinzip der persoenlichen Verantwortung ist als 'Nuernberger Prinzip' bekannt geworden. Eine Verfassung dient einzig und allein dazu wie Menschen sich anderen Menschen gegenueber verhalten sollen; duerfen, muessen.


Weder gehen die Pyramiden auf Cyrus den Großen zurück, noch ist er als Wissenschaftler bekannt geworden. Was nicht heißt, dass er keine Verdienste hatte.
Mistverstaendnis..habbischnischgesagt... nur ANDERES Beispiel :))

houndstooth
02.06.2021, 21:25
Höchstinstanzliche Gerichte gehen immer öfter dazu über, politische Ziele in ihren Urteilen festzulegen. Nicht nur in der BRD. Das ist nicht ihr Job und so auch nicht vorgesehen.

Stimmt.
Leider.

DonauDude
02.06.2021, 21:32
Die lokale Ebene ist nicht dafür geeignet, Fehler der Zentralregierung zu korrigieren.


Es ist unpraktisch, aber es ist eine Notbremse für schlimme Fälle von Machtmissbrauch.

Es können sich ja auch mehrere Kommunen absprechen.
Im Grunde ist das ja dann ein Bundesland, wenn mehrere Kommunen kooperieren.



Das machen besser die Länder. Aber die wurden ja damals recht bald "gleichgeschaltet", also de facto abgeschafft. Sie hatten keine Machtbefugnisse mehr.

Die haben sich selbst gleichgeschaltet mit ihren jeweils eigenen Ermächtigungsgesetzen.
Auch wieder eine Parallele zu heute, denn der Bundesrat hat ja dem Bevölkerungsschutzgesetz zugestimmt.

GSch
02.06.2021, 22:00
Die franz Revolution begann und gaerte schon in 1797, in der Tat schon lange davor. Ihre Konklusion war 1789.

Du hast heute wirklich kein Glück mit der Chronologie.

GSch
02.06.2021, 22:01
Die [Länder] haben sich selbst gleichgeschaltet mit ihren jeweils eigenen Ermächtigungsgesetzen.

Wann denn? Es gab 1933 nur ein Ermächtigungsgesetz, und das war ein Reichsgesetz. Danach hatten die Länder nichts mehr zu sagen.

DonauDude
02.06.2021, 22:57
Wann denn? Es gab 1933 nur ein Ermächtigungsgesetz, und das war ein Reichsgesetz. Danach hatten die Länder nichts mehr zu sagen.

Von April bis Juli 33.

Die einzelnen Landesermächtigungsgesetze:


Land Thüringen (https://de.wikipedia.org/wiki/Th%C3%BCringen_im_Nationalsozialismus): Ermächtigungsgesetz vom 3. Mai 1933[51] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-51)
Volksstaat Hessen (https://de.wikipedia.org/wiki/Volksstaat_Hessen): Ermächtigungsgesetz vom 15. Mai 1933[52] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-52)
Freistaat Bayern (https://de.wikipedia.org/wiki/Bayern): Gesetz zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates vom 21. Mai 1933[53] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-53)
Freistaat Sachsen (https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen): Ermächtigungsgesetz vom 27. Mai 1933[54] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-54)
Freistaat Preußen (https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Preu%C3%9Fen): Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Land vom 1. Juni 1933[55] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-55)
Republik Baden (https://de.wikipedia.org/wiki/Republik_Baden): Ermächtigungsgesetz vom 9. Juni 1933[56] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-56)
Freistaat Mecklenburg-Schwerin (https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Mecklenburg-Schwerin): Gesetz zur Behebung der Not von Land und Volk vom 17. Juni 1933[57] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-57)
Volksstaat Württemberg (https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCrttemberg_zur_Zeit_des_Nationalsozialismus) : Gesetz zur Behebung der Not des Landes (Ermächtigungsgesetz) vom 20. Juni 1933[58] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-58)
Freistaat Lippe (https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Lippe): Ermächtigungsgesetz vom 21. Juni 1933[59] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-59)
Freistaat Mecklenburg-Strelitz (https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Mecklenburg-Strelitz): Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Land vom 30. Juni 1933[60] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-60)
Freistaat Schaumburg-Lippe (https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Schaumburg-Lippe): Ermächtigungsgesetz vom 14. Juli 1933[61] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-61)
Freie und Hansestadt Lübeck (https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_und_Hansestadt_L%C3%BCbeck): Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Land vom 30. Juli 1933[62] (https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz#cite_note-62)

Kaktus
03.06.2021, 03:25
Das BVerfG hat noch nie eine Bundestagswahl für ungültig erklärt. Falls doch, bitte belegen.




..."Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.".... (BVerfGE 55, 100)Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam. BVerfG - 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951
Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage ist unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist....

....In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen - das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.




Somit kann auch das neu geschaffene Wahlgesetz vom 09. Mai 2013 von einem nicht legitimierten Parlament/Regierung nicht als rechtliche Grundlage für die Bundestagswahl am 22.09.2013 sowie für alle eventuell folgenden Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland herangezogen werden, um eine rechtskonforme Wahl durchzuführen....
https://brid-dokumente.hashbase.io/pdf_files/juristisches/Wahlen%20seit%201956%20illegal.pdf

GSch
03.06.2021, 07:59
Von April bis Juli 33.

Die einzelnen Landesermächtigungsgesetze:

...

Oh, wieder was gelernt. Besten Dank.

GSch
03.06.2021, 08:08
https://brid-dokumente.hashbase.io/pdf_files/juristisches/Wahlen%20seit%201956%20illegal.pdf

Das BVerfG hat noch nie eine Bundestagswahl für ungültig erklärt. Falls doch, bitte belegen. Wann und welche Wahl.

Ich kann nur empfehlen, die Urteile des BVerfG, auf die du dich hier anscheinend beziehst, mal zu lesen. Es wird ausdrücklich gesagt, dass das Bundeswahlgesetz zwar hinsichtlich der Überhangmandate einen Mangel aufweist und korrigiert werden muss, dass dieser Mangel aber nicht schwerwiegend genug ist, deswegen die vergangene Bundestagswahl für ungültig zu erklären. Über frühere Wahlen hätte das Gericht ohnehin nicht entscheiden können, weil ja alle Fristen für eine Anfechtung längst abgelaufen waren. Da das Gesetz die Behebung der Mängel vom damaligen Bundestag verlangt, von wem auch sonst, hat es ihn ganz offensichtlich nicht aufgelöst oder für illegitim oder wegen ungültiger Wahl gar nicht existent erklärt.

Auch danach hat das BVerfG wiederholt Mängel im Bundeswahlgesetz gerügt und ihre Beseitigung gefordert, ohne deswegen aber das Gesetz insgesamt aufzuheben. Das Gesetz insgesamt hatte Bestand, nur einzelne Vorschriften nicht, aber das ließ sich beheben.

houndstooth
03.06.2021, 08:51
Du hast heute wirklich kein Glück mit der Chronologie.
*lach* ;ja danke. Das stimmt. Man soll halt nicht schreiben wenn man muede ist.
"Die franz Revolution begann und gaerte schon in 1787, in der Tat schon lange davor. Ihre Konklusion war 1789."
So, jetzt ist's besser :)

beathooven
04.06.2021, 11:10
Gehirnnutzer schreibt mal wieder ausgemachten Blödsinn.
Natürlich liegen die Umstände nicht außerhalb des Grundgesetzes, sondern sind sogar Teil dieses Gesetzeswerks. Es unterscheidet selbst wortwörtlich zwischen "Grundgesetz" und "Verfassung".
Es war von Anfang an als Provisorium gedacht.

Artikel 146

Nein, er schreibt genau das, was Carlo Schmitt als Intention in seiner Rede (bevor das GG in Kraft trat ) in der Debatte darum als sozialdemokratische Position in der verfassunsggebenden Situation klarstellen wollte. Er hat somit nie etwas gegen das GG als Verfassung der BRD gesagt.

Dein Ansicht ist reine Spinnerei und als absolut ahistorisch zu verwerfen. Kannst in der Fachliteratur ( also nicht in den Gazetten der Rechtsverdrehten alles nachlesen). Willst du aber nicht , willst weiter nur schlechte Luft machen.

Stanley_Beamish
04.06.2021, 11:53
Nein, er schreibt genau das, was Carlo Schmitt als Intention in seiner Rede (bevor das GG in Kraft trat ) in der Debatte darum als sozialdemokratische Position in der verfassunsggebenden Situation klarstellen wollte. Er hat somit nie etwas gegen das GG als Verfassung der BRD gesagt.

Dein Ansicht ist reine Spinnerei und als absolut ahistorisch zu verwerfen. Kannst in der Fachliteratur ( also nicht in den Gazetten der Rechtsverdrehten alles nachlesen). Willst du aber nicht , willst weiter nur schlechte Luft machen.

Als wenn du antideutsche Zecke jemals Fachliteratur zum Thema gelesen hättest.
Lies diese Originalauszüge aus seiner Rede und halte in Zukunft einfach dein freches Maul!


Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.


Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um Organisation und nicht um Konstitution. Ob eine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommen wird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinen prinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlich und ausschließlich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren. Bei einer Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einen Wesensunterschied, ob sie eigenständig geschehen ist oder ob sie der Ausfluss fremden Willens ist; denn eine Konstitution ist nichts anderes als das Ins-Leben-Treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.


Zu dieser räumlichen Einschränkung der Möglichkeit, Volkssouveränität auszuüben, kommt noch eine substanzielle Einschränkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse! Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen ! Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen. Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht. Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.

Quelle: Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

Gehirnnutzer
04.06.2021, 13:13
Als wenn du antideutsche Zecke jemals Fachliteratur zum Thema gelesen hättest.
Lies diese Originalauszüge aus seiner Rede und halte in Zukunft einfach dein freches Maul!

Quelle: Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

Warum verlinkst du nicht mit der Rede Carlo Schmids

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Stanley Beamish ist es die vielleicht unangenehm, wenn Schmid, wenn er über den Inhalt des GG redet, davon spricht was eine Verfassung enthalten soll?

Ansonsten sollte man noch erwähnen, die Rede Carlo Schmids ist eine fundierte Meinungsäußerung, aber eben nur eine Meinung eine Mitgliedes des Parlamentarischen Rates.

Es gab auch andere Meinungen im Parlamentarischen Rat, z.B. die von Adolf Süsterhenn.

https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39150/adolf-suesterhenn-cdu
https://www.grin.com/document/175471
https://www.swr.de/swr2/wissen/wie-rheinland-pfalz-die-verfassung-praegte-70-jahre-grundgesetz-100.html

hamburger
04.06.2021, 13:22
Immer wieder gut, wenn Kollaborateure hier zitiert werden. Normalerweise werden die in der Geschichte vor Gericht gestellt und abgeurteilt. Nur weil die Kollaborateure an der Macht sind passiert das...noch... nicht

beathooven
04.06.2021, 13:32
Als wenn du antideutsche Zecke jemals Fachliteratur zum Thema gelesen hättest.
Lies diese Originalauszüge aus seiner Rede und halte in Zukunft einfach dein freches Maul!







Quelle: Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948

Wer hat dir Affen eigentlich die Lizenz gegeben, sich öffentlich zu irgendetwas zu äußern. Strotzt vor Unsinn ( hier in dem Fall Kontext in Zeiträumen, Vorgesprächen, Arbeitspapieren) aber dicke Lippe mit Copy and Paste eine unverstandene Äußerung eines schlauen und gedigenen Politikers einstellen.

Hau bloß ab, Schwätzer !

Stanley_Beamish
04.06.2021, 14:08
Warum verlinkst du nicht mit der Rede Carlo Schmids

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Stanley Beamish ist es die vielleicht unangenehm, wenn Schmid, wenn er über den Inhalt des GG redet, davon spricht was eine Verfassung enthalten soll?

Ansonsten sollte man noch erwähnen, die Rede Carlo Schmids ist eine fundierte Meinungsäußerung, aber eben nur eine Meinung eine Mitgliedes des Parlamentarischen Rates.

Es gab auch andere Meinungen im Parlamentarischen Rat, z.B. die von Adolf Süsterhenn.

https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39150/adolf-suesterhenn-cdu
https://www.grin.com/document/175471
https://www.swr.de/swr2/wissen/wie-rheinland-pfalz-die-verfassung-praegte-70-jahre-grundgesetz-100.html

Was laberst du schon wieder?
Es ging in meinen Beiträgen nie um den grundsätzlichen Inhalt des Grundgesetzes, sondern immer nur um das Zustandekommen, und damit um seine Legitimation.
Und genau das steht auch in der Rede Schmids.
Einfach mal lesen, und nicht nur dumm daherschwätzen!

Ich habe die Herkunft der Quelle genannt, und wenn meine Antwort an einen anderen gerichtet wäre, als an die linksversiffte Zecke beathooven, dann hätte ich, wie ich es sonst auch immer mache, den Link natürlich mitgepostet.

Manni
04.06.2021, 14:14
Immer wieder gut, wenn Kollaborateure hier zitiert werden. Normalerweise werden die in der Geschichte vor Gericht gestellt und abgeurteilt. Nur weil die Kollaborateure an der Macht sind passiert das...noch... nicht

Sehr interessant ! Welche "Kollaborateure" werden denn hier zitiert, die man vor Gericht stellen und aburteilen muß.. und WANN wird dieses passieren, wenn WER "an der Macht " ist ? Fragen über Fragen !

GSch
04.06.2021, 14:35
Es ging in meinen Beiträgen nie um den grundsätzlichen Inhalt des Grundgesetzes, sondern immer nur um das Zustandekommen, und damit um seine Legitimation.
Und genau das steht auch in der Rede Schmids.

Was Carlo Schmid im September 1948 anstrebte, ist eine Sache. Eine andere Sache ist, dass die Positionen der Rittersturzkonferenz vom Parlamentarischen Rat gründlich beiseite geräumt wurden. Die Ausführungen von Schmid gerieten dabei ziemlich unter die Räder. Aber die Urschrift des Grundgesetzes trägt auch seine Unterschrift, und auf der Grundlage dieser Verfassung war er jahrelang Mitglied und Vizepräsident des Bundestages und Bundesminister und kandidierte sogar für das Amt des Bundespräsidenten.

Nur die Dummen lernen nichts dazu. Carlo Schmid gehörte nicht zu denen.

Gehirnnutzer
04.06.2021, 16:20
Was laberst du schon wieder?
Es ging in meinen Beiträgen nie um den grundsätzlichen Inhalt des Grundgesetzes, sondern immer nur um das Zustandekommen, und damit um seine Legitimation.
Und genau das steht auch in der Rede Schmids.
Einfach mal lesen, und nicht nur dumm daherschwätzen!

Ich habe die Herkunft der Quelle genannt, und wenn meine Antwort an einen anderen gerichtet wäre, als an die linksversiffte Zecke beathooven, dann hätte ich, wie ich es sonst auch immer mache, den Link natürlich mitgepostet.

Ach, wenn es dir um das Zustandekommen geht, wieso gehst du nicht auf Süsterhenn ein?

Stanley_Beamish
04.06.2021, 17:02
Ach, wenn es dir um das Zustandekommen geht, wieso gehst du nicht auf Süsterhenn ein?

Der Name Süsterhenn ist mir unbekannt.
Und bevor du mich hier gleich wieder mit deinem Gesülze langweilst: Und nein, ich werde nach dem auch nicht googeln.

Gehirnnutzer
04.06.2021, 17:27
Der Name Süsterhenn ist mir unbekannt.
Und bevor du mich hier gleich wieder mit deinem Gesülze langweilst: Und nein, ich werde nach dem auch nicht googeln.

Stanley Beamish, wenn man schon Beiträge nicht liest und lieber dem Beitragsschreibenden sein Recht auf Meinungsäußerung abspricht, sollte man dies nicht offen zu geben. Dein Posting hier beweist, dass du Beitrag #195 nicht wirklich gelesen hast.

Meinungsfreiheit scheint es für dich nur für dir genehme Meinungen zu geben. Du bist ja so ein großer Verfechter des Rechtes der Meinungsfreiheit, vielleicht sollte man mal anfangen zu zählen, wie oft du mit dein "Gelaber"-Geschreibe dem Recht auf Meinungsfreiheit ein Arschtritt verpasst.

Wenn dir meine Beiträge nicht passen, dann ignoriere sie.

Stanley_Beamish
04.06.2021, 17:30
(...)


Sinnloses Geblubber gekürzt.

Texte jemand anderen zu!

brain freeze
04.06.2021, 20:14
Sinnloses Geblubber gekürzt.

Texte jemand anderen zu!

Die Sache ist eigentlich sehr einfach, laß dich von den Systemtrollen da nicht ins Bockshorn jagen.

Der deutsche Staat Deutsches Reich war mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen, die Staatlichkeit dauerte fort, das Besatzungsregiment erlaubte nach HLKO keine Schaffung einer neuen staatlichen Organisation, das heißt weder die Auflösung von Ländern, noch die Schaffung von Ländern.

Der Staat Deutsches Reich war als solcher weiter handlungsfähig, Institutionen und Behörden konnten arbeiten, das Staatsvolk war vorhanden, das Staatsgebiet. Was fehlte war eine Staatsregierung (widerrechtlich verhaftet).

Das Deutsche Reich hatte dennoch eine zwar suspendierte, aber rechtsgültige Verfassung (WRV), die bis heute nicht aufgehoben wurde.

Das Grundgesetz durfte also nur während des Besatzungsregiments die öffentliche Ordnung regeln, nicht aber den Staat neu organisieren - (nur durch Verfassungsbruch).

Die separatistische BRD ist illegal, daran hat sich seit ihrer Gründung bis heute nichts geändert, auch nicht durch den sog. Beitritt der illegalen DDR.

Stanley_Beamish
04.06.2021, 20:31
Die Sache ist eigentlich sehr einfach, laß dich von den Systemtrollen da nicht ins Bockshorn jagen.

Der deutsche Staat Deutsches Reich war mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen, die Staatlichkeit dauerte fort, das Besatzungsregiment erlaubte nach HLKO keine Schaffung einer neuen staatlichen Organisation, das heißt weder die Auflösung von Ländern, noch die Schaffung von Ländern.

Der Staat Deutsches Reich war als solcher weiter handlungsfähig, Institutionen und Behörden konnten arbeiten, das Staatsvolk war vorhanden, das Staatsgebiet. Was fehlte war eine Staatsregierung (widerrechtlich verhaftet).

Das Deutsche Reich hatte dennoch eine zwar suspendierte, aber rechtsgültige Verfassung (WRV), die bis heute nicht aufgehoben wurde.

Das Grundgesetz durfte also nur während des Besatzungsregiments die öffentliche Ordnung regeln, nicht aber den Staat neu organisieren - (nur durch Verfassungsbruch).

Die separatistische BRD ist illegal, daran hat sich seit ihrer Gründung bis heute nichts geändert, auch nicht durch den sog. Beitritt der illegalen DDR.

Carlo Schmid war in seiner OMF-BRD-Rede genau der gleichen Meinung.


Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

brain freeze
04.06.2021, 20:41
Carlo Schmid war in seiner OMF-BRD-Rede genau der gleichen Meinung.



http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Vor allem Gschs Trick ist es, einen abstrakten deutschen Nationalstaat als eine Art Gefäß zu imaginieren, in das man alles Mögliche reinkippen und an dem man die Beschriftung nach Belieben ändern kann. Auf diese Weise kann er so tun, als sei die Neuorganisation dieses Nationalstaates als BRD ein ganz normaler Vorgang.

Nur hat diesem Etikettenschwindel das BVerfG unfreiwillig einen Riegel vorgeschoben, in dem es die Fortdauer des konkreten Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich klar anerkannte, wenn auch verbunden mit der phantastischen Behauptung, die sog. BRD sei mit diesem Völkerrechtssubjekt teilidentisch.

beathooven
05.06.2021, 09:30
Vor allem Gschs Trick ist es, einen abstrakten deutschen Nationalstaat als eine Art Gefäß zu imaginieren, in das man alles Mögliche reinkippen und an dem man die Beschriftung nach Belieben ändern kann. Auf diese Weise kann er so tun, als sei die Neuorganisation dieses Nationalstaates als BRD ein ganz normaler Vorgang.

Nur hat diesem Etikettenschwindel das BVerfG unfreiwillig einen Riegel vorgeschoben, in dem es die Fortdauer des konkreten Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich klar anerkannte, wenn auch verbunden mit der phantastischen Behauptung, die sog. BRD sei mit diesem Völkerrechtssubjekt teilidentisch.


Der Poster Gsch nutzt keine Tricks. Eer nutzt im Gegensatz zu den albernen Svhwätzern vom rechten Rand die klar vorliegenden Tatsachen, die einschlägige Rechtsprechung der bextimmenden Gerichte der BRD und seinen Verstand.

Du musst nur versuchen zu erklären, was dumit der Teilidentität und dem 146 GG so sagen willst.

brain freeze
05.06.2021, 09:46
Der Poster Gsch nutzt keine Tricks. Eer nutzt im Gegensatz zu den albernen Svhwätzern vom rechten Rand die klar vorliegenden Tatsachen, die einschlägige Rechtsprechung der bextimmenden Gerichte der BRD und seinen Verstand.

Du musst nur versuchen zu erklären, was dumit der Teilidentität und dem 146 GG so sagen willst.

Es ist alles geklärt, auch das BVerfG-Urteil zur Teilidentität und zwar in einer HPF-Endlosschleife, die nur durch ahnungslose Schwätzer (vom linken Rand?) wie dich am Laufen gehalten wird. GSch, "Gehirnnutzer" und ich haben das Tänzchen schon unzählige Male durch. Ich melde mich nur dann, widerwillig, wenn sie es mit Dummenfang übertreiben oder wenn sie meinen, ein leichtes Opfer mit ihrem BRD-Weihrauch-Dunst betäuben zu können.

Manni
05.06.2021, 09:54
Die Sache ist eigentlich sehr einfach, laß dich von den Systemtrollen da nicht ins Bockshorn jagen.

Der deutsche Staat Deutsches Reich war mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen, die Staatlichkeit dauerte fort, das Besatzungsregiment erlaubte nach HLKO keine Schaffung einer neuen staatlichen Organisation, das heißt weder die Auflösung von Ländern, noch die Schaffung von Ländern.

Der Staat Deutsches Reich war als solcher weiter handlungsfähig, Institutionen und Behörden konnten arbeiten, das Staatsvolk war vorhanden, das Staatsgebiet. Was fehlte war eine Staatsregierung (widerrechtlich verhaftet).

Das Deutsche Reich hatte dennoch eine zwar suspendierte, aber rechtsgültige Verfassung (WRV), die bis heute nicht aufgehoben wurde.

Das Grundgesetz durfte also nur während des Besatzungsregiments die öffentliche Ordnung regeln, nicht aber den Staat neu organisieren - (nur durch Verfassungsbruch).

Die separatistische BRD ist illegal, daran hat sich seit ihrer Gründung bis heute nichts geändert, auch nicht durch den sog. Beitritt der illegalen DDR.


Bewirb dich ich mal als ...ja als was eigentlich ? Reichsbürger wäre was. Soviel gequirlten Blödsinn liest man auch nicht oft.

brain freeze
05.06.2021, 10:55
Bewirb dich ich mal als ...ja als was eigentlich ? Reichsbürger wäre was. Soviel gequirlten Blödsinn liest man auch nicht oft.

Das eigentlich Witzige daran ist ja, daß wir alle Reichsbürger sind, also auch du, und zwar durch Hitlers Rechtsverständnis zur Staatsangehörigkeit nach Gleichschaltung der Länder, das die sog. BRD übernommen hat, also Reichsbürger im Sinne des 3. Reiches und nicht des Kaiserreiches. Du kannst gern GSch fragen, wenn du mir das nicht glaubst.

beathooven
05.06.2021, 11:04
Vor allem Gschs Trick ist es, einen abstrakten deutschen Nationalstaat als eine Art Gefäß zu imaginieren, in das man alles Mögliche reinkippen und an dem man die Beschriftung nach Belieben ändern kann. Auf diese Weise kann er so tun, als sei die Neuorganisation dieses Nationalstaates als BRD ein ganz normaler Vorgang.

Nur hat diesem Etikettenschwindel das BVerfG unfreiwillig einen Riegel vorgeschoben, in dem es die Fortdauer des konkreten Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich klar anerkannte, wenn auch verbunden mit der phantastischen Behauptung, die sog. BRD sei mit diesem Völkerrechtssubjekt teilidentisch.


Der Poster Gsch nutzt keine Tricks, er nutzt im Gegensatz zu den albernen Schwätzern vom rechten Rand die klar vorliegenden Tatsachen, die

einschlägige Rechtsprechung der bestimmenden Gerichte der BRD und seinen Verstand.

Du musst nur versuchen zu erklären was du mit der Teilidentität und dem 146 GG so sagen willst.

Manni
05.06.2021, 11:06
Das eigentlich Witzige daran ist ja, daß wir alle Reichsbürger sind, also auch du, und zwar durch Hitlers Rechtsverständnis zur Staatsangehörigkeit nach Gleichschaltung der Länder, das die sog. BRD übernommen hat, also Reichsbürger im Sinne des 3. Reiches und nicht des Kaiserreiches. Du kannst gern GSch fragen, wenn du mir das nicht glaubst.

An WEN erinnerst du mich nur......der schreibt auch solch Dummfug...BRD-AG usw......

brain freeze
05.06.2021, 11:07
Der Poster Gsch nutzt keine Tricks, er nutzt im Gegensatz zu den albernen Schwätzern vom rechten Rand die klar vorliegenden Tatsachen, die Ei se


einschlägige Rechtsprechung der bestimmenden Gerichte der BRD und seinen Verstand.

Du musst nur versuchen zu erklären was dumit der Teilidentität und dem 146 GG so sagen willst.

Du willst spielen?
-> 'https://politikforen.net/showthread.php?190300-Rechtliches&p=10696080&viewfull=1#post10696080

beathooven
05.06.2021, 11:08
Es ist alles geklärt, auch das BVerfG-Urteil zur Teilidentität und zwar in einer HPF-Endlosschleife, die nur durch ahnungslose Schwätzer (vom linken Rand?) wie dich am Laufen gehalten wird. GSch, "Gehirnnutzer" und ich haben das Tänzchen schon unzählige Male durch. Ich melde mich nur dann, widerwillig, wenn sie es mit Dummenfang übertreiben oder wenn sie meinen, ein leichtes Opfer mit ihrem BRD-Weihrauch-Dunst betäuben zu können.

Dummes Geschwätz aus verbohrtem und kindischen Hirnwindungen. Brauchst dich nicht melden, unnötig, weil überflüssig und zu nichts tauglich.

brain freeze
05.06.2021, 11:11
Dummes Geschwätz aus verbohrtem und kindischen Hirnwindungen. Brauchst dich nicht melden, unnötig, weil überflüssig und zu nichts tauglich.

Überlaß mir das bitte, wann ich den Herren GSch und "Gehirnnutzer" in die Parade fahre.

beathooven
05.06.2021, 11:12
Das eigentlich Witzige daran ist ja, daß wir alle Reichsbürger sind, also auch du, und zwar durch Hitlers Rechtsverständnis zur Staatsangehörigkeit nach Gleichschaltung der Länder, das die sog. BRD übernommen hat, also Reichsbürger im Sinne des 3. Reiches und nicht des Kaiserreiches. Du kannst gern GSch fragen, wenn du mir das nicht glaubst.

Blödsinn.

Die Bundesrepublik Deutschland gibt dir die Staatsbürgerschaft als Deutscher aus ihrer positiven Rechtsgestaltung heraus. Das Teilindentitätskonstrukt ist nur zur Aufarbeitung von " Altlasten" nutzbar. Was heute geschieht, geschieht aus dem souveränen Status des heutigen Deutschlands.

Nicht mehr melden, überflüssig.

beathooven
05.06.2021, 11:14
Überlaß mir das bitte, wann ich den Herren GSch und "Gehirnnutzer" in die Parade fahre.

Nö, Blödsinn muss nicht so stehen bleiben, wie Verquerte den hinrotzen.

brain freeze
05.06.2021, 11:16
Blödsinn.

Die Bundesrepublik Deutschland gibt dir die Staatsbürgerschaft als Deutscher aus ihrer positiven Rechtsgestaltung heraus. Das Teilindentitätskonstrukt ist nur zur Aufarbeitung von " Altlasten" nutzbar. Was heute geschieht, geschieht aus dem souveränen Status des heutigen Deutschlands.

Nicht mehr melden, überflüssig.

Genau, wide wide witt und aus drei mach neune, wie eine berühmte rothaarige Staatsrechtlerin sagte.

Gehirnnutzer
05.06.2021, 12:13
Das Grundgesetz durfte also nur während des Besatzungsregiments die öffentliche Ordnung regeln, nicht aber den Staat neu organisieren - (nur durch Verfassungsbruch).

Die separatistische BRD ist illegal, daran hat sich seit ihrer Gründung bis heute nichts geändert, auch nicht durch den sog. Beitritt der illegalen DDR.

Dann beleg doch mal auf welcher Basis denn die BRD und die DDR illegal waren.

GSch
05.06.2021, 12:31
Vor allem Gschs Trick ist es, einen abstrakten deutschen Nationalstaat als eine Art Gefäß zu imaginieren, in das man alles Mögliche reinkippen und an dem man die Beschriftung nach Belieben ändern kann. Auf diese Weise kann er so tun, als sei die Neuorganisation dieses Nationalstaates als BRD ein ganz normaler Vorgang.

Du wirst lachen, so ähnlich ist es tatsächlich. Das hast du sehr schön ausgedrückt. Staaten sind völlig künstliche und beliebige Gebilde, sowohl hinsichtlich ihrer inneren Organisation als auch ihrer Grenzen und sonstigen konkreten Erscheinung. Eine völlige Neuorganisation ist zwar nicht alltäglich, aber durchaus möglich, wie man am Beispiel Deutschlands oder auch anderer Länder sieht. Nimm Polen oder Österreich als weitere Beispiele, oder Frankreich. Seit 1788 hatten die Franzosen drei Königreiche, zwei Kaiserreiche und bis dato fünf Republiken. Da wurde ordentlich neuorganisert. Aber dennoch bezweifelt niemand, dass es immer Frankreich blieb.


Nur hat diesem Etikettenschwindel das BVerfG unfreiwillig einen Riegel vorgeschoben, in dem es die Fortdauer des konkreten Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich klar anerkannte, wenn auch verbunden mit der phantastischen Behauptung, die sog. BRD sei mit diesem Völkerrechtssubjekt teilidentisch.

Nun kannst du aber nicht die Rechtsauffassung des BVerfG gleichzeitig übernehmen und ablehnen. Letzteres vor allem deswegen nicht, weil so gut wie alle Staatsrechtler diese Meinung teilen.

Wo ist denn ein von der Bundesrepublik Deutschland verschiedenes Deutsches Reich? Allenfalls in den feuchten Träumen der Reichsfuzzis. Die letzte völkerrechtlich bindende Aussage zu diesem Thema war der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Weder ist ein von der Bundesrepublik Deutschland (und der DDR) verschiedenes Deutsches Reich damals Vertragspartner geworden, noch wird es im Vertrag irgendwo erwähnt. Und auch nirgends sonst auf der ganzen Welt kennt man es. Raider heißt jetzt eben Twix, oder meineswegen auch umgekehrt, und das Deutsche Reich hieß früher mal Norddeutscher Bund und heißt heute Bundesrepublik Deutschland. Ganz einfach.

GSch
05.06.2021, 12:45
Das eigentlich Witzige daran ist ja, daß wir alle Reichsbürger sind, also auch du, und zwar durch Hitlers Rechtsverständnis zur Staatsangehörigkeit nach Gleichschaltung der Länder, das die sog. BRD übernommen hat, also Reichsbürger im Sinne des 3. Reiches und nicht des Kaiserreiches. Du kannst gern GSch fragen, wenn du mir das nicht glaubst.

Wer ruft mir?

Tatsächlich fiel 1934 die Staatsangehörigkeit der deutschen Länder weg, und alle Deutschen waren jetzt nur noch deutsche Staatsangehörige, also Reichsbürger, und das blieben sie, so lange der deutsche Staat "Deutsches Reich" hieß. Also bis 1949. (In Österreich übrigens war der Begriff "Reichsdeutsche" durchaus üblich.) Hier hat Hitler nichts Neues geschaffen, sondern nur etwas abgeschafft, was ohnehin überflüssig war.

1935 schufen die Nazis eine besondere Art von "Reichsbürgern", die allein die politischen Rechte innehaben sollten. Der bloße "Staatsangehörige" war dann ein Bürger zweiter Klasse. Dumm nur, dass es in der Praxis solche "Reichsbürger" nach Nazi-Art nie gab. Das Gesetz sagte nämlich, diesen erhabenen Status würde man durch Verleihung des "Reichsbürgerbriefes" erlangen. Aber niemand hat je ein solches Dokument bekommen. "Reichsbürger" im Sinne des 3. Reiches gab es also schon während desselben nicht, und die Alliierten hoben die Nürnberger Gesetze auf.

Der "Reichsbürger" im Sinne des 3. Reiches war und blieb also eine Fiktion. Deutsche Staatsangehörige im Sinne des RuStAG soll es aber immer noch geben, auch wenn dieses Gesetz inzwischen novelliert wurde und jetzt StAG heißt. Eine Reichsangehörigkeit hat ja wenig Sinn ohne einen Staat, der auch "... Reich" heißt.

brain freeze
05.06.2021, 18:03
Dann beleg doch mal auf welcher Basis denn die BRD und die DDR illegal waren.


Teil 1

Lieber "Gehirnnutzer", was ist illegal an der BRD fragst du, trotz meines Hinweises auf die damals bestehende Weimarer Reichsverfassung.

Dann schauen wir uns doch mal den Artikel 1 der WRV an, den Artikel 2, ich empfehle besonders Artikel 4, weil es die Haager Landkriegsordnung sozusagen implementiert, die von den Besatzungsmächten gebrochen wurde, Artikel 5, 6, 7, 8, ... dann wieder speziell für dich Artikel 13, ganz besonders Artikel 18.

Und für den Demokraten ein Muß, der Artikel 73 - Volksentscheid, vom GG der BRD bis heute den Deutschen widerrechtlich vorenthalten.

Und so weiter, dann Artikel 78 zu deiner freundlichen Kenntnisnahme, Artikel 79, besonders Artikel 82, 88.
Dämmert dir da ein bißchen, warum die Gründung der BRD einen multiplen Verfassungsbruch gegen Geist und Inhalt der geltenden Weimarer Reichsverfassung darstellen könnte und warum sie deshalb illegal ist, wenn das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich trotz fehlender Handlungsfähigkeit, die hätte unverzüglich hergestellt werden müssen, nach wie vor existiert?

Gilt natürlich spiegelbildlich für die DDR, wobei die DDR in einer Zwangslage steckte nach der Schaffung vollendeter Tatsachen durch die BRD.

'https://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reichs_(1919)

Soll ich dir die einzelnen Kapitel herkopieren oder schaffst du es, sie selbstständig zu lesen? Bitte gibt Bescheid.

brain freeze
05.06.2021, 18:42
Du wirst lachen, so ähnlich ist es tatsächlich. Das hast du sehr schön ausgedrückt. Staaten sind völlig künstliche und beliebige Gebilde, sowohl hinsichtlich ihrer inneren Organisation als auch ihrer Grenzen und sonstigen konkreten Erscheinung. Eine völlige Neuorganisation ist zwar nicht alltäglich, aber durchaus möglich, wie man am Beispiel Deutschlands oder auch anderer Länder sieht. Nimm Polen oder Österreich als weitere Beispiele, oder Frankreich. Seit 1788 hatten die Franzosen drei Königreiche, zwei Kaiserreiche und bis dato fünf Republiken. Da wurde ordentlich neuorganisert. Aber dennoch bezweifelt niemand, dass es immer Frankreich blieb.



Nun kannst du aber nicht die Rechtsauffassung des BVerfG gleichzeitig übernehmen und ablehnen. Letzteres vor allem deswegen nicht, weil so gut wie alle Staatsrechtler diese Meinung teilen.

Wo ist denn ein von der Bundesrepublik Deutschland verschiedenes Deutsches Reich? Allenfalls in den feuchten Träumen der Reichsfuzzis. Die letzte völkerrechtlich bindende Aussage zu diesem Thema war der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Weder ist ein von der Bundesrepublik Deutschland (und der DDR) verschiedenes Deutsches Reich damals Vertragspartner geworden, noch wird es im Vertrag irgendwo erwähnt. Und auch nirgends sonst auf der ganzen Welt kennt man es. Raider heißt jetzt eben Twix, oder meineswegen auch umgekehrt, und das Deutsche Reich hieß früher mal Norddeutscher Bund und heißt heute Bundesrepublik Deutschland. Ganz einfach.

Nein, werter GSch, der deutsche Nationalstaat, der sich 1871 konstituiert hat, war kein künstliches Gebilde, sondern Ergebnis eines langen Reichseinigungsprozeßes mit dem Vorläufer Deutscher Bund. Er fußte auf einer Rechtstradition und - jetzt halt dich fest -
er hat eine konkrete Gestalt durch seine Verfassung, die Mitgliedsstaaten, das Reichsgebiet und einen Namen - dieser Nationalstaat heißt Deutsches Reich - während des Kaiserreiches, während der Republik, während der NS-Zeit, bis heute.

Ist die BRD derselbe deutsche Nationalstaat? Ist die BRD Deutschland?

Natürlich nicht, im Gegenteil, die BRD war die Exekution alliierter Teilungspläne. Die deutsche Einheit aber war Wesenskern des deutschen Nationalstaates. Die Gründung der BRD war ja nicht nur ein vielfacher schwerster Verfassungsbruch, sie teilte de facto Deutschland, trotz gegenteiliger Beteuerungen und schloß viele Deutsche von der Teilhabe am gesamtdeutschen Staat aus.

Der deutsche Nationalstaat hat sich nicht "neu organisiert", sondern mehrere teils illegal gegründete Länder haben auf völkerrechtswidrigen Geheiß des Besatzungsregimes den Nationalstaat verlassen und unter schwerstem Bruch der Verfassung einen eigenen Separatstaat gegründet.

Daran ändert weder die potentielle Möglichkeit eines Beitritts zur BRD etwas, noch die "treuhänderische" Funktion gegenüber den Deutschen außerhalb der BRD oder der Beitritt der neugegründeten DDR-Länder nach 40 Jahren.

Was das BVerfG-Urteil betrifft, picke ich mir da nicht die Rosinen raus, wie du irrtümlich annimmst, sondern ich weise auf das groteske und widersprüchliche Selbstverständnis der BRD hin, das diese Stilblüte des BVerfG-Urteils erst möglich machte, sich Auschließendes irgenwie zusammenzuzwingen.

GSch
05.06.2021, 18:58
Nein, werter GSch, der deutsche Nationalstaat, der sich 1871 konstituiert hat, war kein künstliches Gebilde, sondern Ergebnis eines langen Reichseinigungsprozeßes mit dem Vorläufer Deutscher Bund.

Es täte dir sicher gut, mal nachzusehen, was es mit dem Deutschen Bund auf sich hatte. Er hörte 1866 auf zu existieren. Zwei Großmächte zugleich konnte er nicht mehr vertragen. Das Deutsche Reich von 1871 war die Fortführung des Norddeutschen Bundes plus die süddeutschen Staaten. Allerdings waren einige von denen gar nicht so scharf darauf. Da musste Bismarck schon mit Geld und Drohungen arbeiten. Das Deutsche Reich war im Grunde ein erweitertes Preußen.


Er fußte auf einer Rechtstradition und - jetzt halt dich fest -
er hat eine konkrete Gestalt durch seine Verfassung, die Mitgliedsstaaten, das Reichsgebiet und einen Namen - dieser Nationalstaat heißt Deutsches Reich - während des Kaiserreiches, während der Republik, während der NS-Zeit, bis heute.

Du machst Fortschritte. Es ist in der Tat seit 1867 immer der gleiche Staat geblieben, ob nun mit oder ohne Kaiser, ob als "Norddeutscher Bund", "Deutsches Reich" oder "Bundesrepublik Deutschland", ob mit oder ohne Elsass-Lothringen, Ostpreußen oder Schlesien. Es besteht Einverständnis darüber, dass der deutsche Staat nie unterging. Es existiert heute noch und ist international anerkannt und recht aktiv. Schau dir doch mal an, wie sich seit 1789 die Organisation, die Verfassung, der Name und das Territorium von Frankreich verändert haben. Oder von Polen oder Österreich.


Der deutsche Nationalstaat hat sich nich "neu organisiert", sondern mehrere teils illegal gegründete Länder haben auf völkerrechtswidrigen Geheiß des Besatzungsregimes den Nationalstaat verlassen und unter schwerstem Bruch der Verfassung einen eigenen Separatstaat gegründet.

Doch, er hat sich neu organisiert, sagt das Bundesverfassungsgericht. Und kein Land hat den deutschen Nationalstaat verlassen, jedenfalls nicht 1949, denn auch die DDR sah sich anfangs als Fortführung desselben, natürlich diesmal mit der richtigen Ideologie.


Was das BVerfG-Urteil betrifft, picke ich mir da nicht die Rosinen raus, wie du irrtümlich annimmst, sonder ich weise auf das groteske und widersprüchliche Selbstverständnis der BRD hin, das diese Stilblüte des BVerfG-Urteils erst möglich machte, sich Auschließendes irgenwie zusammenzuzwingen.

Doch, das tust du, siehe oben. Da stellst du mal wieder mit dem einen Mundwinkel in Abrede, was die Leute sagen, während du dich mit dem anderen darauf berufst. Das Deutschland, das du dir vorstellst, gibt es erst ab 23:00 Uhr und nach dem fünften Bier.

brain freeze
05.06.2021, 19:07
[...]


Doch, er hat sich neu organisiert, sagt das Bundesverfassungsgericht. Und kein Land hat den deutschen Nationalstaat verlassen, jedenfalls nicht 1949, denn auch die DDR sah sich anfangs als Fortführung desselben, natürlich diesmal mit der richtigen Ideologie.

[...]

Du machst leider keine Fortschritte, sondern beharrst, ohne auf das Gesagte einzugehen, auf dem Phantasma, die BRD sei der deutsche Nationalstaat. Ich hatte begründet, warum dieses Teilungskonstrukt das genaue Gegenteil war und ist, nämlich ein illegaler Separatstaat.

Das BVerfG-Urteil brauche ich nicht, es war auch vorher klar, daß das Deutsche Reich nach der Wehrmachtskapitulation nicht untergegangen ist, sondern nur handlungsunfähig - nicht zuletzt durch die illegal gegründete BRD. Ich zitiere es nur gern, weil sich darauf auch die Bundesregierung beruft, wenn sie feststellt, daß das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich fortbesteht, wenngleich auch sie faktenwidrig eine Identität behauptet, zugleich aber einräumt, das Reich sei nicht handlungsfähig.

'https://www.bundestag.de/webarchiv/Presse/hib/2015_06/380964-380964

Gehirnnutzer
05.06.2021, 19:26
Teil 1

Lieber "Gehirnnutzer", was ist illegal an der BRD fragst du, trotz meines Hinweises auf die damals bestehende Weimarer Reichsverfassung.

Dann schauen wir uns doch mal den Artikel 1 der WRV an, den Artikel 2, ich empfehle besonders Artikel 4, weil es die Haager Landkriegsordnung sozusagen implementiert, die von den Besatzungsmächten gebrochen wurde, Artikel 5, 6, 7, 8, ... dann wieder speziell für dich Artikel 13, ganz besonders Artikel 18.

Und für den Demokraten ein Muß, der Artikel 73 - Volksentscheid, vom GG der BRD bis heute den Deutschen widerrechtlich vorenthalten.

Und so weiter, dann Artikel 78 zu deiner freundlichen Kenntnisnahme, Artikel 79, besonders Artikel 82, 88.
Dämmert dir da ein bißchen, warum die Gründung der BRD einen multiplen Verfassungsbruch gegen Geist und Inhalt der geltenden Weimarer Reichsverfassung darstellen könnte und warum sie deshalb illegal ist, wenn das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich trotz fehlender Handlungsfähigkeit, die hätte unverzüglich hergestellt werden müssen, nach wie vor existiert?

Gilt natürlich spiegelbildlich für die DDR, wobei die DDR in einer Zwangslage steckte nach der Schaffung vollendeter Tatsachen durch die BRD.

'https://de.wikisource.org/wiki/Verfassung_des_Deutschen_Reichs_(1919)

Soll ich dir die einzelnen Kapitel herkopieren oder schaffst du es, sie selbstständig zu lesen? Bitte gibt Bescheid.

Du kannst aus einer Verfassung keine Illegalität eines Staates ableiten. Eine Verfassung regelt den Aufbau eines Staates, das Verhältnis zu seinen Gliedstaaten und seinen Bürgern. Die Existenz eines Staates hängt nicht von einer Verfassung ab. Die 3 Elemente Lehre dürfte dir bekannt sein.

Aus der Möglichkeit von Volksentscheiden, bzw. das Nichtbestehen dieser Möglichkeit lässt sich keine Illegalität eines Staates ableiten.

Würde man deine Argumentation logisch weiterdenken, wäre das Deutsche Reich von 1919 also die Weimarer Republik auch illegal.

Larry Plotter
05.06.2021, 19:27
Nein, werter GSch, der deutsche Nationalstaat, der sich 1871 konstituiert hat, war kein künstliches Gebilde, sondern Ergebnis eines langen Reichseinigungsprozeßes mit dem Vorläufer Deutscher Bund. Er fußte auf einer Rechtstradition und - jetzt halt dich fest -
er hat eine konkrete Gestalt durch seine Verfassung, die Mitgliedsstaaten, das Reichsgebiet und einen Namen - dieser Nationalstaat heißt Deutsches Reich - während des Kaiserreiches, während der Republik, während der NS-Zeit, bis heute.

Ist die BRD derselbe deutsche Nationalstaat? Ist die BRD Deutschland?

Natürlich nicht, im Gegenteil, die BRD war die Exekution alliierter Teilungspläne. Die deutsche Einheit aber war Wesenskern des deutschen Nationalstaates. Die Gründung der BRD war ja nicht nur ein vielfacher schwerster Verfassungsbruch, sie teilte de facto Deutschland, trotz gegenteiliger Beteuerungen und schloß viele Deutsche von der Teilhabe am gesamtdeutschen Staat aus.

Der deutsche Nationalstaat hat sich nicht "neu organisiert", sondern mehrere teils illegal gegründete Länder haben auf völkerrechtswidrigen Geheiß des Besatzungsregimes den Nationalstaat verlassen und unter schwerstem Bruch der Verfassung einen eigenen Separatstaat gegründet.

Daran ändert weder die potentielle Möglichkeit eines Beitritts zur BRD etwas, noch die "treuhänderische" Funktion gegenüber den Deutschen außerhalb der BRD oder der Beitritt der neugegründeten DDR-Länder nach 40 Jahren.

Was das BVerfG-Urteil betrifft, picke ich mir da nicht die Rosinen raus, wie du irrtümlich annimmst, sondern ich weise auf das groteske und widersprüchliche Selbstverständnis der BRD hin, das diese Stilblüte des BVerfG-Urteils erst möglich machte, sich Auschließendes irgenwie zusammenzuzwingen.



Langsam wirds echt witzig.

Ich nehmen mal einen Teil Deiner Begründung her:

"der deutsche Nationalstaat, der sich 1871 konstituiert hat, war kein künstliches Gebilde, sondern Ergebnis eines langen Reichseinigungsprozeßes mit dem Vorläufer Deutscher Bund. Er fußte auf einer Rechtstradition und - jetzt halt dich fest -
er hat eine konkrete Gestalt durch seine Verfassung, die Mitgliedsstaaten, das Reichsgebiet und einen Namen - dieser Nationalstaat heißt Deutsches Reich ..."



Blöd nur,
das dieser Staat doch irgenwie ein Kunstgebilde war, denn Bismark wollte,
damit Preussen der dominierende Teil ist,
Österreich aus einem neu zu gründenden deutschen Nationalstaat raushaben
(Österreich war ja Mitglied des von Dir angesprochenen deutschen Bundes)
und führte deswegen einen Krieg, den sogenannten deutschen Krieg von 1866.

Also fußte das später entstandene deutsche Reich nicht auf irgendeiner Rechtstradition,
sondern auf der Kriegsniederlage der Österreicher und,
weil immer noch Einige (wie z.B. die Bayern) nicht mitspielen wollten,
auf dem nächsten Krieg,
den gegen Frankreich, der über die zusammengekürzte Emser Depesche ausgelöst wurde.

Mit anderen Worten ein künstlich geschaffenes Gebilde
ohne große Teile in denen auch Deutsche lebten,
entstanden aus Kriegssiegen und Herrschaftsansprüchen eines Teilgebietes, Preussen.


Wenn man also DIE Vorgeschichte als Basis nimmt
dann
kann natürlich auch ein neuer oder abgewandelter Staat aus Kriegs-Niederlagen entstehen.

GSch
05.06.2021, 19:32
Du machst leider keine Fortschritte, sondern beharrst, ohne auf das Gesagte einzugehen, auf dem Phantasma, die BRD sei der deutsche Nationalstaat. Ich hatte begründet, warum dieses Teilungskonstrukt das genaue Gegenteil war und ist, nämlich ein illegaler Separatstaat.

Na, in welcher Rumpelkammer steckt denn das arme handlungsunfähige Deutsche Reich und heult lauthals, weil keiner es haben will?


Das BVerfG-Urteil brauche ich nicht, es war auch vorher klar, daß das Deutsche Reich nach der Wehrmachtskapitulation nicht untergegangen ist, sondern nur handlungsunfähig - ... Ich zitiere es nur gern, weil sich darauf auch die Bundesregierung beruft, wenn sie feststellt, daß das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich fortbesteht, wenngleich auch sie faktenwidrig eine Identität behauptet, zugleich aber einräumt, das Reich sei nicht handlungsfähig.

Freu dich, seit 1990 ist der deutsche Nationalstaat wieder uneingeschränkt handlungsfähig. Na ja, er sieht nicht so aus, wie du es gerne hättest, mit Zuchthäusern für Sozialdemokraten und Dreiklassenwahlrecht und Stechschritt und Rente ab 70, aber immerhin. Man kann nicht alles haben.

Und ob dir die Urteile des BVerfG passen oder nicht - sie sind Gesetz und keine Glaubensfrage. Dass dir das egal ist, merkt man deutlich. Aber in dem Deutschen Reich deiner Fasson wärst du mit dieser Meinung wohl schnell bei staatlicher Vollpension und gesiebter Luft gelandet.

Leberecht
05.06.2021, 19:49
Du kannst aus einer Verfassung keine Illegalität eines Staates ableiten. Eine Verfassung regelt den Aufbau eines Staates, das Verhältnis zu seinen Gliedstaaten und seinen Bürgern.


Das ist Theorie. Die Praxis sieht oft ganz anders aus. Sicher ist irgendwo geregelt, daß allgemeine, gesellschaftspolitische Wahlergebnisse gelten und nicht einfach vom Bundeskanzler/in annulliert werden können. Die Praxis hat das Gegenteil bewiesen.

Gehirnnutzer
05.06.2021, 19:56
Das ist Theorie. Die Praxis sieht oft ganz anders aus. Sicher ist irgendwo geregelt, daß allgemeine, gesellschaftspolitische Wahlergebnisse gelten und nicht einfach vom Bundeskanzler/in annulliert werden können. Die Praxis hat das Gegenteil bewiesen.

Wo ist denn was von Merkel annulliert worden? Merkel kann keine Entscheidung eines Länderparlamentes annullieren.

Leberecht
05.06.2021, 21:04
Wo ist denn was von Merkel annulliert worden? Merkel kann keine Entscheidung eines Länderparlamentes annullieren.

Sorry, Merkel hat auch keine Entscheidung eines Länderparlamentes annulliert, sondern(meines Wissens) ein Wahlresultat in Thüringen.

brain freeze
05.06.2021, 21:07
Du kannst aus einer Verfassung keine Illegalität eines Staates ableiten. Eine Verfassung regelt den Aufbau eines Staates, das Verhältnis zu seinen Gliedstaaten und seinen Bürgern. Die Existenz eines Staates hängt nicht von einer Verfassung ab. Die 3 Elemente Lehre dürfte dir bekannt sein.

Aus der Möglichkeit von Volksentscheiden, bzw. das Nichtbestehen dieser Möglichkeit lässt sich keine Illegalität eines Staates ableiten.

Würde man deine Argumentation logisch weiterdenken, wäre das Deutsche Reich von 1919 also die Weimarer Republik auch illegal.

An der 3-Elemente-Lehre scheitert die BRD selbstverständlich. Und natürlich hat ein Verfassungbruch legitimatorische Konsequenzen. Im Falle der BRD-Gründung war der Rechtsbruch sowohl staatsrechtlich, als auch völkerrechtlich.

Die unterstellte Illegalität der Weimarer Republik würde die Illegalität der BRD auch nicht heilen. Man muß natürlich aus der Situation heraus argumentieren und da war die geltende Verfassung die WRV, aus der sich das GG ja auch reichlich bedient hat.

brain freeze
05.06.2021, 21:08
Langsam wirds echt witzig.

Ich nehmen mal einen Teil Deiner Begründung her:

"der deutsche Nationalstaat, der sich 1871 konstituiert hat, war kein künstliches Gebilde, sondern Ergebnis eines langen Reichseinigungsprozeßes mit dem Vorläufer Deutscher Bund. Er fußte auf einer Rechtstradition und - jetzt halt dich fest -
er hat eine konkrete Gestalt durch seine Verfassung, die Mitgliedsstaaten, das Reichsgebiet und einen Namen - dieser Nationalstaat heißt Deutsches Reich ..."



Blöd nur,
das dieser Staat doch irgenwie ein Kunstgebilde war, denn Bismark wollte,
damit Preussen der dominierende Teil ist,
Österreich aus einem neu zu gründenden deutschen Nationalstaat raushaben
(Österreich war ja Mitglied des von Dir angesprochenen deutschen Bundes)
und führte deswegen einen Krieg, den sogenannten deutschen Krieg von 1866.

Also fußte das später entstandene deutsche Reich nicht auf irgendeiner Rechtstradition,
sondern auf der Kriegsniederlage der Österreicher und,
weil immer noch Einige (wie z.B. die Bayern) nicht mitspielen wollten,
auf dem nächsten Krieg,
den gegen Frankreich, der über die zusammengekürzte Emser Depesche ausgelöst wurde.

Mit anderen Worten ein künstlich geschaffenes Gebilde
ohne große Teile in denen auch Deutsche lebten,
entstanden aus Kriegssiegen und Herrschaftsansprüchen eines Teilgebietes, Preussen.


Wenn man also DIE Vorgeschichte als Basis nimmt
dann
kann natürlich auch ein neuer oder abgewandelter Staat aus Kriegs-Niederlagen entstehen.

Alles irrelevant. Die Reichsgründung 1871 war die Gründung des deutschen Nationalstaates Deutsches Reich.

brain freeze
05.06.2021, 21:13
Na, in welcher Rumpelkammer steckt denn das arme handlungsunfähige Deutsche Reich und heult lauthals, weil keiner es haben will?



Freu dich, seit 1990 ist der deutsche Nationalstaat wieder uneingeschränkt handlungsfähig. Na ja, er sieht nicht so aus, wie du es gerne hättest, mit Zuchthäusern für Sozialdemokraten und Dreiklassenwahlrecht und Stechschritt und Rente ab 70, aber immerhin. Man kann nicht alles haben.

Und ob dir die Urteile des BVerfG passen oder nicht - sie sind Gesetz und keine Glaubensfrage. Dass dir das egal ist, merkt man deutlich. Aber in dem Deutschen Reich deiner Fasson wärst du mit dieser Meinung wohl schnell bei staatlicher Vollpension und gesiebter Luft gelandet.

Schon Ende Gelände mit den Argumenten? Na das ging diesmal aber schnell. Und nein, wenn sich 1990 zwei Separatkonstrukte zusammentaten, mit dem Segen ihrer Schöpfer, den Alliierten, wird daraus noch nicht wieder der rechtmäßige deutsche Nationalstaat, der laut BVerfG weiter handlungsunfähig bleiben muß.

GSch
05.06.2021, 22:16
Alles irrelevant. Die Reichsgründung 1871 war die Gründung des deutschen Nationalstaates Deutsches Reich.

Es handelte sich um den Übergang vom 1867 als Bundesstaat gegründeten Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich durch den Beitritt der süddeutschen Staaten (Novemberverträge). 1871 entstand also kein neuer Staat.

GSch
05.06.2021, 22:18
Und nein, wenn sich 1990 zwei Separatkonstrukte zusammentaten, mit dem Segen ihrer Schöpfer, den Alliierten, wird daraus noch nicht wieder der rechtmäßige deutsche Nationalstaat, der laut BVerfG weiter handlungsunfähig bleiben muß.

Seit wann muss ein Staat rechtmäßig zu sein? Und der deutsche Nationalstaat scheint mir durchaus handlungsfähig zu sein. Ein Blick in die Rechtsprechung des BVerfG und der obersten Bundesgerichte seit 1990 würde dir auch nicht schaden. Übrigens hat sogar der IGH in der Sache Deutschland ./. Italien die Identität zwischen dem Deutschen Reich während des Zweiten Weltkriegs und der heutigen Bundesrepublik bestätigt.

Gehirnnutzer
05.06.2021, 22:19
Sorry, Merkel hat auch keine Entscheidung eines Länderparlamentes annulliert, sondern(meines Wissens) ein Wahlresultat in Thüringen.

Hat Sie nicht. Kemmerich ist zurückgetreten.

hamburger
05.06.2021, 22:34
Hat Sie nicht. Kemmerich ist zurückgetreten.

Adolf hat auch keine Schuld an den Gaskammern, denn er hat ja nie persönlich gehandelt...oder? Kannst du noch mehr Blödsinn?

Gehirnnutzer
05.06.2021, 23:30
Adolf hat auch keine Schuld an den Gaskammern, denn er hat ja nie persönlich gehandelt...oder? Kannst du noch mehr Blödsinn?

Weißt du was hamburger, solange du hier kein Video vorstellst in dem Merkel Kemmerich befiehlt zurückzutreten, zeigt dein Blödsinntitulierung nur, dass du das Recht auf Meinungsfreiheit nicht achtest.

Shahirrim
06.06.2021, 00:00
Adolf hat auch keine Schuld an den Gaskammern, denn er hat ja nie persönlich gehandelt...oder? Kannst du noch mehr Blödsinn?

Mal unabhängig davon, was der Anteil des Bösen sein mag, aber hier dürfte der feige FDP-Chrischi eher den Kemmerich zum Rücktritt gedrängt hatten, denn das Böse hatte gedroht, alle Koalitionen mit der FDP platzen zu lassen. Ich hätte es drauf angelegt, leider hat aber kein Mann gegen Merkel diesen Mumm.

Gehirnnutzer
06.06.2021, 00:14
Mal unabhängig davon, was der Anteil des Bösen sein mag, aber hier dürfte der feige FDP-Chrischi eher den Kemmerich zum Rücktritt gedrängt hatten, denn das Böse hatte gedroht, alle Koalitionen mit der FDP platzen zu lassen. Ich hätte es drauf angelegt, leider hat aber kein Mann gegen Merkel diesen Mumm.

Was hätte denn dieser Mumm für Thüringen gebracht? Eine Minderheitsregierung, die sich für jedes Vorhaben eine neue Mehrheit suchen muss, wobei die AfD dann ja als Mehrheitsbringer ausgeschlossen wäre.

Shahirrim
06.06.2021, 00:20
Was hätte denn dieser Mumm für Thüringen gebracht? Eine Minderheitsregierung, die sich für jedes Vorhaben eine neue Mehrheit suchen muss, wobei die AfD dann ja als Mehrheitsbringer ausgeschlossen wäre.

Einfach mal testen, ob die CDU das mitmacht. Wenn sich abzeichnet, dass die CDU das wirklich mitmacht, hätte man Kemmerich immer noch zum Rückzug bewegen können, aber bei so einem Schritt hätte ich selbst in der CDU Widerstand gegen Merkel zugetraut. Und ein paar Tage später schlug eh Corona voll durch.

hamburger
06.06.2021, 00:22
Weißt du was hamburger, solange du hier kein Video vorstellst in dem Merkel Kemmerich befiehlt zurückzutreten, zeigt dein Blödsinntitulierung nur, dass du das Recht auf Meinungsfreiheit nicht achtest.

So richtig hast du Demokratie nicht verstanden...scheint dir aber wohl dienstlich vorgegeben zu sein....ja, man denkt an die Pension, von nichts kommt nichts

Querulator
06.06.2021, 01:32
...
(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
(2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.


In Deutschland würde man sagen: Dieses Gericht ist für die Fische.

In Österreich würde man sagen: Dieses Gericht ist für die Katz.

Wie sagt man in der Schweiz dazu?

Larry Plotter
06.06.2021, 09:03
Alles irrelevant. Die Reichsgründung 1871 war die Gründung des deutschen Nationalstaates Deutsches Reich.


Damit sind aber Deine Argumente auf einmal auch alle irrelevant,
denn
die Gründung der BRD war die Gründung,
wie der Name schon sagt, einer Bundesrepublik und zwar der von Deutschland.


Mit anderen Worten,
so wie nach den Siegen von 1866 und dann 1871 für einen Teil der Deutschen eine neue Staatsform bzw Staatsorganisation entstanden ist
(ganz ohne Volksabstimmung),
ist dies
1919 nach der Niederlage 1.WK (aus Kaiserreich wurde die "kleinere Weimarer Republik" ganz ohne Volksabstimmung)
und
ist dies nach der Niederlage von 1945
1949 und dann 1990 (auch ganz ohne Volksabstimmung)
passiert.


Wenn man nun der Meinung ist,
weil für die BRD und deren GG keine Volksabstimmung stattgefunden hat und demzufolge das Reich (Weimarer Republik) als weiter existent zu betrachten wäre, dann
gilt dies weiter.
Heisst, da für die Gründung des Reiches (Weimarer Republik) keine Volksabstimmung stattgefunden hat,
wäre diese als nicht existent zu betrachten und wir hätten noch das Kaiserreich.
Da wiederum für das Kaiserreich das Gleiche gilt........usw. usw,
Also hätten wir keinen Staat, sondern nur Stämme der Germanen,
die mangels Volksabstimmung bis heute
keinen rechtlich geregelten Staat hätten.

GSch
06.06.2021, 11:13
Einfach mal testen, ob die CDU das mitmacht.

Möglicherweise werden wir in den kommenden Tagen in Sachsen-Anhalt am aktuellen Beispiel beobachten können, wie viel die CDU mitmacht.

GSch
06.06.2021, 11:15
In Deutschland würde man sagen: Dieses Gericht ist für die Fische.

In Österreich würde man sagen: Dieses Gericht ist für die Katz.

Das mit den "Fischen" ist mir völlig unbekannt. Das mit der "Katz" dagegen ist auch in Deutschland gängig.

Querulator
06.06.2021, 11:17
Das mit den "Fischen" ist mir völlig unbekannt. Das mit der "Katz" dagegen ist auch in Deutschland gängig.

Aha? Na, jedenfalls ist es für A und F.

brain freeze
07.06.2021, 07:57
Es handelte sich um den Übergang vom 1867 als Bundesstaat gegründeten Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich durch den Beitritt der süddeutschen Staaten (Novemberverträge). 1871 entstand also kein neuer Staat.


Ist gut, Fakten ignorieren, aber bei der Terminologie kleinlich werden, nimm meinetwegen "konstituierte sich". Die Gründung bezog sich auf das Deutsche Reich, das damit der deutsche Nationalstaat wurde, von dem du halluzinierst, die BRD sei dieser ebenfalls. Im Übrigen gibt es durchaus unterschiedliche Bewertungen darüber, ob es sich bei der Reichsgründung um einen Beitritt oder eine Fusion handelte, also eine Staatsgründung. Logisch, daß BRD-Staatsrechtler tendenziell den Beitritt favorisieren. Die Gründe sind offensichtlich.