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luftpost
23.01.2006, 11:25
Ich habe eine Frage zum Vorgehen hiesiger Juristen bezüglich nach §86 und 86a verbotenen Kennzeichen.
Wenn sich Jemand bspw ein Hakenkreuz an einer auffälligen Stelle tätowieren lässt (und damit auffällt), wird er dann zu einer Ordnungstrafe verpflichtet? Normalerweise werden solche Kenzeichen beschlagnahmt, nun kann man aber schlecht den Arm, oder sonstige Körperteile dieser Person beschlagnahmen.
Wird das Tätoo zwangsentfernt? Wenn, dann auf wessen kosten? Und fällt die Zwangsentfernung nicht unter Körperverletzung?
In anderen Ländern ist sind viele dieser Zeichen nicht verboten, wenn nun ein Amerikaner mit Hakenkreuz Tätowierung durch Deutschland reist, was wird man ihm sagen?

Würfelqualle
23.01.2006, 11:29
Ich schätze mal, dass er angehalten wird, das Objekt der Begierde mit Kleidungsstücken, oder anderwärtig zu bedecken ( Pflaster, usw ). Bei Nichteinhaltung wird ihm dann eine Geldbuße abverlangt .



Gruss von der Würfelqualle

Luzifers Freund
23.01.2006, 11:43
Ich habe eine Frage zum Vorgehen hiesiger Juristen bezüglich nach §86 und 86a verbotenen Kennzeichen.
Wenn sich Jemand bspw ein Hakenkreuz an einer auffälligen Stelle tätowieren lässt (und damit auffällt), wird er dann zu einer Ordnungstrafe verpflichtet? Normalerweise werden solche Kenzeichen beschlagnahmt, nun kann man aber schlecht den Arm, oder sonstige Körperteile dieser Person beschlagnahmen.
Wird das Tätoo zwangsentfernt? Wenn, dann auf wessen kosten? Und fällt die Zwangsentfernung nicht unter Körperverletzung?
In anderen Ländern ist sind viele dieser Zeichen nicht verboten, wenn nun ein Amerikaner mit Hakenkreuz Tätowierung durch Deutschland reist, was wird man ihm sagen?
Ein Hakenkreuz lässt sich wunderbar zwangsumtätowieren. Die Kosten trägt der Träger. Aber im Hinterzimmer des VS am Flughafen, machen die das umsonst.

Pluto
23.01.2006, 15:27
Normalerweise werden solche Kenzeichen beschlagnahmt, nun kann man aber schlecht den Arm, oder sonstige Körperteile dieser Person beschlagnahmen.
Wird das Tätoo zwangsentfernt?
Gute Frage. Kann mir nicht vorstellen, dass man es behalten darf. Vielleicht wird einem bei Strafandrohung zur Entfernung "geraten".


Wenn, dann auf wessen kosten?
Wenn der Träger zahlungsunfähig ist, muss er in Raten zahlen.


Und fällt die Zwangsentfernung nicht unter Körperverletzung?
Denke nicht. Wenn ein Gerichtsvollzieher eine Wohnung ausräumt, fällt das nicht unter Hausfriedensbruch oder Diebstahl, weil er aufgrund einer gesetzeswidrigen Handlung seitens des Eigentümers dazu berechtigt ist, dessen Wertgegenstände zu beschlagnahmen. Mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf der Stirn verstößt man gegen das Gesetz und täte es weiterhin, wenn man es nicht entfernen ließe.


In anderen Ländern ist sind viele dieser Zeichen nicht verboten, wenn nun ein Amerikaner mit Hakenkreuz Tätowierung durch Deutschland reist, was wird man ihm sagen?
(8o Darf man sich denn da ein Hakenkreuz auf die Stirn tätowieren?)
Spielt ohnehin keine Rolle, da man dazu verpflichtet ist, sich über die im Ausland herrschenden Gesetze zu informieren und sie einzuhalten. Egal ob es um Hakenkreuze, Kleiderordnung, Drogen etc. geht.

Reichsadler
23.01.2006, 15:29
Nimm den Arm wieder runter, nich dass du noch ´nen Krampf kriegst ;)

luftpost
23.01.2006, 19:37
(8o Darf man sich denn da ein Hakenkreuz auf die Stirn tätowieren?)
Spielt ohnehin keine Rolle, da man dazu verpflichtet ist, sich über die im Ausland herrschenden Gesetze zu informieren und sie einzuhalten. Egal ob es um Hakenkreuze, Kleiderordnung, Drogen etc. geht.

Darf man. Darfst dir an sämtliche Körperteile tätowieren lassen, wenn du jemanden findest der es dir dort hin tätowiert.
Natürlich wäre es hilfreich sich darüber zu informieren und sie einzuhalten. Aber Drogen und dergleichen sind schlecht mit "Kenzeichen als Verfassungswidrig erklärter Parteien und Organisationen" zu vergleichen.
Was soll ich denn machen wenn ich so ein Teil auf der Strin habe und in br-deutschen Rechtsraum muss?

Arbeiterfuehrer
23.01.2006, 19:40
Was soll ich denn machen wenn ich so ein Teil auf der Strin habe und in br-deutschen Rechtsraum muss?

Klebeband :D

Pluto
23.01.2006, 19:51
Darf man. Darfst dir an sämtliche Körperteile tätowieren lassen, wenn du jemanden findest der es dir dort hin tätowiert.
Natürlich wäre es hilfreich sich darüber zu informieren und sie einzuhalten. Aber Drogen und dergleichen sind schlecht mit "Kenzeichen als Verfassungswidrig erklärter Parteien und Organisationen" zu vergleichen.
Was soll ich denn machen wenn ich so ein Teil auf der Strin habe und in br-deutschen Rechtsraum muss?
Wenn du dich in ein Land begeben musst, in dem du als Ausländer gegen die dort bestehenden Gesetze verstößt, musst du dir bestimmt eine Genehmigung erteilen lassen.

luftpost
23.01.2006, 19:56
Wenn du dich in ein Land begeben musst, in dem du als Ausländer gegen die dort bestehenden Gesetze verstößt, musst du dir bestimmt eine Genehmigung erteilen lassen.

Ich denke nicht dass du diese Genehmigung bekommst wenn du bspw zu Garys Leuten gehörst.

Hagen von Tronje
23.01.2006, 20:16
Klebeband :DGanz genau, es reicht wenn Du es zur Hälfte mit einem Pflaster abklebst.

luftpost
24.01.2006, 13:41
Ganz genau, es reicht wenn Du es zur Hälfte mit einem Pflaster abklebst.

Ein "halbes Hakenkreuz" ist dennoch ´strafbar´.

Hagen von Tronje
24.01.2006, 13:48
Ein "halbes Hakenkreuz" ist dennoch ´strafbar´.Das dachte ich auch immer. Allerdings habe ich vor nicht allzu langer Zeit einen Polizeibericht gesehen, wo eine Skin-Party hochgenommen wurde. Teilweise hatten dort Skins ihre Tätowierungen nur zu 1/4 abgeklebt und die Polizei hat dies durchgehen lassen.

Enzo
24.01.2006, 13:51
Ich habe eine Frage zum Vorgehen hiesiger Juristen bezüglich nach §86 und 86a verbotenen Kennzeichen.
Wenn sich Jemand bspw ein Hakenkreuz an einer auffälligen Stelle tätowieren lässt (und damit auffällt), wird er dann zu einer Ordnungstrafe verpflichtet? Normalerweise werden solche Kenzeichen beschlagnahmt, nun kann man aber schlecht den Arm, oder sonstige Körperteile dieser Person beschlagnahmen.
Wird das Tätoo zwangsentfernt? Wenn, dann auf wessen kosten? Und fällt die Zwangsentfernung nicht unter Körperverletzung?
In anderen Ländern ist sind viele dieser Zeichen nicht verboten, wenn nun ein Amerikaner mit Hakenkreuz Tätowierung durch Deutschland reist, was wird man ihm sagen?

... man wird ihm - unter Narkose - das Stück Haut abziehen und Lampenschirme draus machen!

:))

luftpost
24.01.2006, 14:00
Das dachte ich auch immer. Allerdings habe ich vor nicht allzu langer Zeit einen Polizeibericht gesehen, wo eine Skin-Party hochgenommen wurde. Teilweise hatten dort Skins ihre Tätowierungen nur zu 1/4 abgeklebt und die Polizei hat dies durchgehen lassen.

?( Dann scheint die Polizei dort ziemlich tolerant gewesen zu sein, oder es gab "schwerwiegendere" Vergehen.

Hagen von Tronje
24.01.2006, 14:09
?( Dann scheint die Polizei dort ziemlich tolerant gewesen zu sein, oder es gab "schwerwiegendere" Vergehen.Das stimmt, eigentlich muss es zu 100% unkenntlich gemacht werden.

luftpost
24.01.2006, 14:15
Das stimmt, eigentlich muss es zu 100% unkenntlich gemacht werden.

Desswegen wunder ich mich ja. Abkleben legalisiert? Der Besitz alleine ist doch schon strafbar.
Man wird doch damit rechnen müssen das ein Pflaster nicht ewig klebt.

Enzo
24.01.2006, 14:19
Desswegen wunder ich mich ja. Abkleben legalisiert? Der Besitz alleine ist doch schon strafbar.
Man wird doch damit rechnen müssen das ein Pflaster nicht ewig klebt.

... hab's doch schon gesagt:

Haut abziehen und Lampenschirme draus machen!

:))

Hagen von Tronje
24.01.2006, 14:44
Desswegen wunder ich mich ja. Abkleben legalisiert? Der Besitz alleine ist doch schon strafbar.
Man wird doch damit rechnen müssen das ein Pflaster nicht ewig klebt.Was meinst Du mit "Der Besitz alleine ist doch schon strafbar"?

Biskra
24.01.2006, 15:13
Der Besitz ist nicht strafbar.

Hagen von Tronje
24.01.2006, 15:44
Der Besitz ist nicht strafbar.Eben, strafbar ist es, wenn Du es gesetzeswidrig verwendest.