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Vollständige Version anzeigen : Die nächste Dröhnung vom Schweineregime



Lord Laiken
27.01.2021, 18:56
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?

autochthon
28.01.2021, 05:27
Der VS öffnet keine kleinen Strafsachen.

Was ging denn kaputt?

Edit:
Was hat das mit den "Jungenbummsern" auf sich?

Nietzsche
28.01.2021, 05:51
Widersprechen? Anwaltsgutscheine beim H4-Amt holen. Auf auf, Hopp Hopp! Das muss schnell gehen.

Walter_M
28.01.2021, 05:52
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?Ein solches Verfahren wird nicht wegen einer Bagatelle eröffnet, also, was hast du kaputt gemacht? Du wirst doch wohl selbst wissen, was du zerstört hast. Außerdem steht es dir ja frei, einen Rechtsanwalt zu bemühen, wo du doch so unschuldig bist.

Differentialgeometer
28.01.2021, 06:01
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?
Also ohne Dir oder den Beteiligten zu nahe zu treten, aber sowas fällt doch nicht vom Himmel?! Irgendwas wird doch an dem Tag vorgefallen sein. Es sei denn, Du hast für den Tag ein Alibi, dann kannst Du das mit einem Anwalt anfechten. Aber sowohl deine Ahnungslosigkeit als auch die Dauer der Post ist mehr als ‚fishy‘.

goldi
28.01.2021, 06:22
Also ohne Dir oder den Beteiligten zu nahe zu treten, aber sowas fällt doch nicht vom Himmel?! Irgendwas wird doch an dem Tag vorgefallen sein. Es sei denn, Du hast für den Tag ein Alibi, dann kannst Du das mit einem Anwalt anfechten. Aber sowohl deine Ahnungslosigkeit als auch die Dauer der Post ist mehr als ‚fishy‘.
Was ist fishy?

autochthon
28.01.2021, 06:27
Was ist fishy?
Fischig.

Differentialgeometer
28.01.2021, 06:40
Was ist fishy?

Im Sinne von faul, suspekt, verdächtig....

Smoker
28.01.2021, 06:42
Was ist fishy?

verdächtig, ungewöhlich, mit einem gschmäckle ...

ABAS
28.01.2021, 06:58
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?

Der Strafbefehl kann ein Fake sein. Schaue mal nach welche IBAN als Bankverbindung
bei der Zahlungsaufforderung angegeben ist. Es sollte eine DE IBAN sein und informiere
Dich bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal ob es tatsaechlich ein Strafbefehl unter dem
im Brief angegebenen Aktenzeichen gibt.

Moeglicherweise existiert ueberhaut kein Vorgang und jemand will Dich um 900 EUR
erleichtern. Die Telefonnumer der Staatswaltschaft sucht Du Dir im Internet und nutzt
nicht die im Brief angegebene Nummer. Sachbeschaedigung sind Antragsdelikte und
keine Offizialdelikte. Sachbeschaedigungen werde daher nur in Ausnahmefaellen bei
besonderen oeffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Schlummifix
28.01.2021, 07:08
Du wirst ja wohl wissen, ob der Tatvorwurf stimmt oder nicht?
Falls ja würde ich zahlen und die Sache ist erledigt.
Einspruch bringt in der Regel nix und erzeugt weitere Kosten.

SprecherZwo
28.01.2021, 07:15
M.W. kriegt man zuerst einen Brief von den Bullen, wo man als Zeuge vorgeladen wird, bevor gleich ein Strafbefehl kommt.

ABAS
28.01.2021, 07:19
Strafbefehlsverfahren sind vereinfachte Verfahren. Hier ein Ueberlick:


Wann findet das Strafbefehlsverfahren Anwendung?

(Auszug)

Wie läuft ein Strafbefehlsverfahren ab?

Das Strafbefehlsverfahren folgt einem bestimmten Ablauf. Zu Beginn des Verfahrens stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag. Zuständig für den Erlass eines Strafbefehls ist der Strafrichter beim jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht. Im Strafbefehlsverfahren ist das Gericht nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehlsantrages gebunden. Sodann hat der zuständige Strafrichter verschiedene Möglichkeiten, auf den Strafbefehlsantrag zu reagieren.

Sofern dem keine Bedenken entgegenstehen, hat der Richter den Strafbefehl zu erlassen. Wenn der Angeschuldigte keinen Verteidiger hat, muss der Richter ihm zunächst einen Pflichtverteidiger bestellen. Dies ergibt sich aus § 408b StPO. Der Richter kann den Erlass des Strafbefehls auch ablehnen, sofern er den Angeschuldigten als nicht hinreichend tatverdächtig erachtet. Die Ablehnung des Strafbefehls ergeht im Strafbefehlsverfahren in Form des Beschlusses. Gegen diesen Beschluss kann die Staatsanwaltschaft wiederum eine sofortige Beschwerde einlegen. Geregelt ist dies in § 210 Absatz 2 StPO.

Der Richter kann schließlich auch im Strafbefehlsverfahren eine Hauptverhandlung anberaumen, sofern er Bedenken hat, ohne eine solche zu entscheiden oder wenn er von der Beurteilung der Tat abweichen will. Auch für den Fall, dass der Richter eine andere als die von Seiten der Staatsanwaltschaft beantragte Rechtsfolge festsetzen will, kann er eine Hauptverhandlung in die Wege leiten. In dem Fall hat er sodann aber der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen, um den Strafbefehlsantrag gegebenenfalls zu ändern.

Mit Erlass des Strafbefehls bringt der Richter zum Ausdruck, dass er einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Der Betroffene wird fortan als Angeklagter bezeichnet.

Zustellung im Strafbefehlsverfahren

Im Strafbefehlsverfahren ist die Zustellung vom Strafbefehl oder die persönliche Übergabe an den Angeklagten zwingend erforderlich. Das Erfordernis ergibt sich aus § 35 StPO. Durch die Zustellung des Strafbefehls wird der Angeklagte über den Tatvorwurf informiert, der ihm zur Last gelegt wird. Er kann sodann entscheiden, wie er weiter vorgeht und ob er gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen möchte oder nicht.

Die Zustellung kann anstatt an den Angeklagten auch an dessen Wahl– oder Pflichtverteidiger erfolgen. Auch dann gilt sie als bewirkt. Mit ordnungsgemäßer Zustellung des Strafbefehls beginnt gleichzeitig die Frist zur Einlegung eines Einspruchs im Strafbefehlsverfahren.

Einspruch gegen den Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl kann ein Angeschuldigter Einspruch einlegen. Nach Zustellung des Strafbefehles hat der Angeklagte die Option, binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Letzteres bedeutet, dass der Angeklagte persönlich zum Gericht geht und dort auf der Geschäftsstelle eine Erklärung darüber abgibt, dass er Einspruch einlegen will.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl bedarf keiner Begründung. Erfolgt binnen der Einspruchsfrist zum Strafbefehl kein Einspruch von Seiten des Angeklagten, wird dieser rechtskräftig. Er kommt dann einem strafrechtlichen Urteil gleich.

Der Angeklagte kann im Strafbefehlsverfahren indes auch vor Ablauf der Einspruchsfrist schriftlich auf Rechtsmittel gegen den Strafbefehl verzichten. In dem Fall tritt die Rechtskraft vom Strafbefehl schon vor dem Verstreichen der zweiwöchigen Frist ein.

Das Strafbefehlsverfahren kann sich nach Einlegung eines Einspruchs sodann folgendermaßen gestalten:
Der Einspruch wird durch das Gericht als unzulässig verworfen. Der Einspruch ist zulässig und es wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.

Verwerfung des Einspruchs

Geht der Angeklagte gegen den Strafbefehl binnen der Einspruchsfrist vor, kann es sein, dass der Einspruch unzulässig ist. Ist dies der Fall, beispielsweise weil der Einspruch nicht frist– oder formgerecht eingelegt wurde, wird er von Seiten des Gerichts verworfen. Dies ergeht in Form eines gerichtlichen Beschlusses, gegen den der Einspruchsführer (also der Angeklagte) dann wiederum die sofortige Beschwerde einlegen kann.

Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren

Strafbefehlsverfahren: Die Staatsanwaltschaft kann die öffentliche Klage auch zurücknehmen.
Sofern der Einspruch nicht als unzulässig erachtet wird, ist grundsätzlich trotz zunächst ergangenem Strafbefehl eine Hauptverhandlung anzuberaumen, sodass es dann letzten Endes doch zu einer mündlichen Verhandlung kommt.

Möglich ist dann allerdings auch noch eine Rücknahme der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft. Dazu benötigt diese dann aber die Zustimmung des Angeklagten. Auch eine Einstellung des Verfahrens nach den Vorschriften des § 153 und folgende StPO kann erfolgen. In der Hauptverhandlung selbst ist der Antrag auf Erlass des Strafbefehls als Ersatz der sonst zu erhebenden Anklageschrift zu sehen. Der Strafbefehl selbst ersetzt im Strafbefehlsverfahren den Eröffnungsbeschluss, der üblicherweise von Seiten des Gerichts erlassen wird.

In Bezug auf die Beweisaufnahme finden dann die Vorschriften über das beschleunigte Verfahren Anwendung. Diese Form dient einer schnellen und effektiven Verhandlung und findet bei Sachverhalten mit einfacher Beweislage Anwendung. Eine Besonderheit der Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren besteht ferner darin, dass der Angeschuldigte selbst nicht zwingend in der mündlichen Verhandlung erscheinen muss. Im normalen Strafverfahren ist dies hingegen der Fall. Im Strafbefehlsverfahren kann er sich stattdessen mit entsprechender Vollmacht durch einen Anwalt vertreten lassen. Grundsätzlich ist das Gericht aber dazu befugt, das persönliche Erscheinen des Angeklagten anzuordnen und notfalls zu erzwingen. Dies ergibt sich aus § 263 StPO.

Erscheint der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht und lässt er sich auch nicht durch einen Verteidiger vertreten, wird sein Einspruch ohne mündliche Verhandlung verworfen. Dies geschieht in Form eines Urteils. Gegen dieses sind dann die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision möglich.

Strafbefehlsverfahren: Gerichtliche Entscheidung über den Einspruch

Das Gericht ist grundsätzlich nicht an diejenigen Rechtsfolgen gebunden, welche die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl beantragt hatte. Auch besteht die Option, den Angeklagten wegen einer anderen als der im Strafbefehl bezeichneten Tat zu verurteilen. In dem Fall hat dann jedoch ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO zu erfolgen.

Demnach birgt ein Einspruch gegen einen Strafbefehl stets auch das Risiko, am Ende schlechter zu stehen als nach dem Strafbefehl. So kann es durchaus passieren, dass beispielsweise die im Strafbefehl veranschlagten Tagessätze einer Geldstrafe am Ende niedriger sind, als die, zu denen das Gericht den Angeklagten dann verurteilt.

Rücknahme des Einspruchs und der öffentlichen Klage

Der Angeklagte kann grundsätzlich den durch ihn eingelegten Einspruch im Strafbefehlsverfahren auch wieder zurücknehmen. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die öffentliche Klage. Nach dem Aufruf zur Sache, mit dem die mündliche Verhandlung stets beginnt, kann dies begehrt werden. Sodann bedarf es der Zustimmung des jeweils anderen (Die Rücknahme des Einspruchs erfordert die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und die Rücknahme der Klage die des Angeklagten). Nur wenn die jeweilige Zustimmung dann nicht erteilt wird, muss über den Einspruch entschieden werden.

Strafbefehlsverfahren: Anwendungsfälle

Strafbefehlsverfahren finden häufig Anwendung im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Typische Anwendungsfälle im Strafbefehlsverfahren sind Verkehrsdelikte wie Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sonstige, einfach gelagerte Fälle zu den Tatbeständen der Sachbeschädigung, des Diebstahls oder ähnlichem. Da der Strafbefehl ohne Anhörung bzw. Verhandlung ergeht, stellt er in der Regel eine immense Entlastung für die Justiz dar.


https://www.anwalt.org/strafbefehlsverfahren/#Wann_findet_das_Strafbefehlsverfahren_Anwendung?

MorganLeFay
28.01.2021, 07:47
Mobiliar für 150,- im Biergarten randaliert?

Stanley_Beamish
28.01.2021, 07:50
M.W. kriegt man zuerst einen Brief von den Bullen, wo man als Zeuge vorgeladen wird, bevor gleich ein Strafbefehl kommt.

Das dachte ich auch, aber das ist wohl nicht immer so.
Ohne Grund wird aber der Richter den Strafbefehl wohl nicht unterschreiben, unser dauernörgelnder Hartzler Lord Laiken scheint dort wohl schon einschlägig bekannt zu sein. :D

https://strafbefehl-info.de/strafbefehl/#mcetoc_1dnmufipn0

Wenn er unschuldig ist, dann sollter er Einspruch einlegen, wenn er die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, dann lieber nicht. In der Hauptverhandlung kann auch eine höhere Strafe verhängt werden, plus Gerichtskosten etc.

Hrafnaguð
28.01.2021, 11:16
M.W. kriegt man zuerst einen Brief von den Bullen, wo man als Zeuge vorgeladen wird, bevor gleich ein Strafbefehl kommt.

Ich hatte das Vergnügen (Anfang der Neunziger, BtmG) mal. Ja, damals zumindest bekam man
ne Vorladung, wurde mit den Vorwürfen konfrontiert, konnte seine Ausage dazu machen und erst
dann kam der Strafbefehl.

Lord Laiken
28.01.2021, 12:21
Ein solches Verfahren wird nicht wegen einer Bagatelle eröffnet, also, was hast du kaputt gemacht? Du wirst doch wohl selbst wissen, was du zerstört hast. Außerdem steht es dir ja frei, einen Rechtsanwalt zu bemühen, wo du doch so unschuldig bist.
Woher soll ich es wissen, wenn es nichtmal die Staatsanwaltschaft weiß? Was kommt als nächstes, drei Menschen umgebracht?

Lord Laiken
28.01.2021, 12:24
Also ohne Dir oder den Beteiligten zu nahe zu treten, aber sowas fällt doch nicht vom Himmel?! Irgendwas wird doch an dem Tag vorgefallen sein. Es sei denn, Du hast für den Tag ein Alibi, dann kannst Du das mit einem Anwalt anfechten. Aber sowohl deine Ahnungslosigkeit als auch die Dauer der Post ist mehr als ‚fishy‘.
Ich habe ein Alibi. Ich war zu dem Zeitpunkt draußen eine rauchen, als ich von drei Strichjungen der Jungenficker angegriffen wurde. Die sind sich ihrer Sache so sicher, daß sie das selbst vor den Kameras der Tankstelle fortsetzten. Ich habe dann den Tankstellenmann die Polizei holen lassen und die drei Strichjungen angezeigt. Dazu ist bisher nichts passiert, die Polizei war nie bei der Tankstelle um das Video zu sichern. Um den Vorfall zu verschleiern, hat das Regime diesen Tatbestand erfunden, eine Sachbeschädigung ohne Sache.

Lord Laiken
28.01.2021, 12:27
Der Strafbefehl kann ein Fake sein. Schaue mal nach welche IBAN als Bankverbindung
bei der Zahlungsaufforderung angegeben ist. Es sollte eine DE IBAN sein und informiere
Dich bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal ob es tatsaechlich ein Strafbefehl unter dem
im Brief angegebenen Aktenzeichen gibt.

Moeglicherweise existiert ueberhaut kein Vorgang und jemand will Dich um 900 EUR
erleichtern. Die Telefonnumer der Staatswaltschaft sucht Du Dir im Internet und nutzt
nicht die im Brief angegebene Nummer. Sachbeschaedigung sind Antragsdelikte und
keine Offizialdelikte. Sachbeschaedigungen werde daher nur in Ausnahmefaellen bei
besonderen oeffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Das Regime hat das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung festgestellt.

Lord Laiken
28.01.2021, 12:28
Du wirst ja wohl wissen, ob der Tatvorwurf stimmt oder nicht?
Falls ja würde ich zahlen und die Sache ist erledigt.
Einspruch bringt in der Regel nix und erzeugt weitere Kosten.
Der Widerspruch würde vor dem gleichen verfickten Richter landen. So läuft das bei Strafbefehlen. Ich habe denen geschrieben und werde sie einfach anzeigen, wenn die absurden Anklagen der letzten Zeit nicht verschwinden.

autochthon
28.01.2021, 12:49
Ich habe ein Alibi. Ich war zu dem Zeitpunkt draußen eine rauchen, als ich von drei Strichjungen der Jungenficker angegriffen wurde. Die sind sich ihrer Sache so sicher, daß sie das selbst vor den Kameras der Tankstelle fortsetzten. Ich habe dann den Tankstellenmann die Polizei holen lassen und die drei Strichjungen angezeigt. Dazu ist bisher nichts passiert, die Polizei war nie bei der Tankstelle um das Video zu sichern. Um den Vorfall zu verschleiern, hat das Regime diesen Tatbestand erfunden, eine Sachbeschädigung ohne Sache.
Hört sich RICHTIG wirr an....

autochthon
28.01.2021, 12:50
Der Widerspruch würde vor dem gleichen verfickten Richter landen. So läuft das bei Strafbefehlen. Ich habe denen geschrieben und werde sie einfach anzeigen, wenn die absurden Anklagen der letzten Zeit nicht verschwinden.
Du bist in letzter Zeit mehrmals angeklagt worden :?

Hrafnaguð
28.01.2021, 12:55
Ich habe ein Alibi. Ich war zu dem Zeitpunkt draußen eine rauchen, als ich von drei Strichjungen der Jungenficker angegriffen wurde. Die sind sich ihrer Sache so sicher, daß sie das selbst vor den Kameras der Tankstelle fortsetzten. Ich habe dann den Tankstellenmann die Polizei holen lassen und die drei Strichjungen angezeigt. Dazu ist bisher nichts passiert, die Polizei war nie bei der Tankstelle um das Video zu sichern. Um den Vorfall zu verschleiern, hat das Regime diesen Tatbestand erfunden, eine Sachbeschädigung ohne Sache.

Übersetz das mal bitte. Wer sind die Strichjungen und wer die Jungenficker?
Lieblingsmessdiener der örtl. kath. Priestergemeinschaft oder was?
Und warum sind diese auf dich losgegangen?

autochthon
28.01.2021, 12:56
Ich vermute ursprünglich sollte der Faden einfach nur "Die nächste Dröhnung" heissen.

Das kommt eher hin.

Lykurg
28.01.2021, 12:57
Der VS öffnet keine kleinen Strafsachen.

Was ging denn kaputt?

Edit:
Was hat das mit den "Jungenbummsern" auf sich?

Bist du - wie es ja aussieht - selbst VS-Mitarbeiter? Oder woher weißt du das? Bei mir wurden schon Briefe von den Bastarden geöffnet, das ist Fakt


Ein solches Verfahren wird nicht wegen einer Bagatelle eröffnet, also, was hast du kaputt gemacht? Du wirst doch wohl selbst wissen, was du zerstört hast. Außerdem steht es dir ja frei, einen Rechtsanwalt zu bemühen, wo du doch so unschuldig bist.

Was hat er denn jetzt getan? Und wieso hat er seine Sturmhaube vergessen? Mann, Mann, Mann...

Schlummifix
28.01.2021, 13:08
Der Widerspruch würde vor dem gleichen verfickten Richter landen. So läuft das bei Strafbefehlen. Ich habe denen geschrieben und werde sie einfach anzeigen, wenn die absurden Anklagen der letzten Zeit nicht verschwinden.

Wenn du dich im Recht fühlst, legst du Widerspruch ein, dann gibt es eine Hauptverhandlung, dann kannst du dir einen Anwalt nehmen und das Ganze begründen, und vor die nächsten Instanzen ziehen, bis hoch zum BVerfG.
Ich sage nur, falls du im Unrecht bist, wird das halt richtig teuer.

Briefe schreiben an den Richter bringt mal gar nichts und anzeigen auch nicht. Denke schon, dass du irgendwas gemacht hast?
Hast du etwas zertrümmert oder nicht? Ist doch eigentlich ganz einfach...

Hrafnaguð
28.01.2021, 13:09
Bist du - wie es ja aussieht - selbst VS-Mitarbeiter? Oder woher weißt du das? Bei mir wurden schon Briefe von den Bastarden geöffnet, das ist Fakt



Was hat er denn jetzt getan? Und wieso hat er seine Sturmhaube vergessen? Mann, Mann, Mann...

In Zukunft wirst du das nicht mehr merken ob der Inhalt deiner Post abgelesen wurde oder nicht.
Es sei denn sie wollen daß du das weißt. Gibt Programme, also zumindest ist bekannt geworden daß die
NSA an so etwas arbeitet bzw arbeiten lässt, die Briefe durchleuchten und sogar aus dem Buchstabenkauderwelsch
zusammengefalteter Briefe den Inhalt extrahieren können, angeblich sogar bei Handschrift. Wie weit
da ist, keine Ahnung. War mal Thema bei der Onlinepräsenz irgendeiner größeren Zeitung im Rahmen der Snowden
Angelegenheit. Kann man im Prinzip sogar in den normalen Postweg intergrieren, also automatische Durchleuchtung
im Bedarfsfall, meint wenn Empfänger oder Absender auf dem Schirm der Dienste sind. Geht alles wenn man will.

Lord Laiken
28.01.2021, 13:10
Übersetz das mal bitte. Wer sind die Strichjungen und wer die Jungenficker?
Lieblingsmessdiener der örtl. kath. Priestergemeinschaft oder was?
Und warum sind diese auf dich losgegangen?
Die saßen nachts um 2.30 Uhr an der Bushalte nahe der Tanke wo ich üblicherweise langgehe, wenn ich eine rauche. Einer sagte er würde meine Mutter ficken, das habe ich postwendend zurückgegeben, worauf sie zu dritt auf mich los sind. Da ich einen kaputten Wirbel und ein zertrümmertes Sprunggelenk habe, habe gerade nachts ein Messer dabei, denn Provokationen und Mordanschläge sind mir nichts Neues. Das hat geholfen. Ich zog mich also mit dem Messer zur Tanke zurück, um die Polizei zu holen, damit ich niemanden abmurksen muß.

Lord Laiken
28.01.2021, 13:12
Wenn du dich im Recht fühlst, legst du Widerspruch ein, dann gibt es eine Hauptverhandlung, dann kannst du dir einen Anwalt nehmen und das Ganze begründen, und vor die nächsten Instanzen ziehen, bis hoch zum BVerfG.
Ich sage nur, falls du im Unrecht bist, wird das halt richtig teuer.

Briefe schreiben an den Richter bringt mal gar nichts und anzeigen auch nicht. Denke schon, dass du irgendwas gemacht hast?
Hast du etwas zertrümmert oder nicht? Ist doch eigentlich ganz einfach...
Liest du hier nicht mit?

Hrafnaguð
28.01.2021, 13:16
Die saßen nachts um 2.30 Uhr an der Bushalte nahe der Tanke wo ich üblicherweise langgehe, wenn ich eine rauche. Einer sagte er würde meine Mutter ficken, das habe ich postwendend zurückgegeben, worauf sie zu dritt auf mich los sind. Da ich einen kaputten Wirbel und ein zertrümmertes Sprunggelenk habe, habe gerade nachts ein Messer dabei, denn Provokationen und Mordanschläge sind mir nichts Neues. Das hat geholfen. Ich zog mich also mit dem Messer zur Tanke zurück, um die Polizei zu holen, damit ich niemanden abmurksen muß.

Wieviel wollte der Strichjunge denn dafür haben? War deiner Mutter der Preis zu hoch?

Ne, mal im Ernst, benenn das doch einfach "Kanaken". Und wer sind nun die "Jungenficker"?
Mal die Bong ins Eck werfen, dann klappts auch mit der Kommunikation.

Und kleiner Tip, bei so Sachen holt man die Bullen lieber nicht, sondern zieht sich diskret aus der Affäre. Messer zeigen scheint ja geholfen zu haben. Sei froh daß du nicht noch dafür einen auf den Sack kriegst.

Schlummifix
28.01.2021, 13:16
Liest du hier nicht mit?

Ach so, also wenn das wirklich frei erfunden ist, würde ich auch in die Hauptverhandlung gehen.
Dann werden ja irgendwelche Zeugen auftreten müssen. Ansonsten wirst du frei gesprochen oder die Sache eingestellt.
Dann leg den Einspruch ein...

autochthon
28.01.2021, 13:17
Bist du - wie es ja aussieht - selbst VS-Mitarbeiter? Oder woher weißt du das? Bei mir wurden schon Briefe von den Bastarden geöffnet, das ist Fakt



Was hat er denn jetzt getan? Und wieso hat er seine Sturmhaube vergessen? Mann, Mann, Mann...
Deine Aussage darf in starke Zweifel gezogen werden.

Lord Laiken
28.01.2021, 13:21
Wieviel wollte der Strichjunge denn dafür haben? War deiner Mutter der Preis zu hoch?

Ne, mal im Ernst, benenn das doch einfach "Kanaken". Und wer sind nun die "Jungenficker"?
Mal die Bong ins Eck werfen, dann klappts auch mit der Kommunikation.

Und kleiner Tip, bei so Sachen holt man die Bullen lieber nicht, sondern zieht sich diskret aus der Affäre. Messer zeigen scheint ja geholfen zu haben. Sei froh daß du nicht noch dafür einen auf den Sack kriegst.
Das waren deutsche Kanacken. Speckbackige und glänzende Jungenfressen, wie die Jungenbumser sie gern haben. Ich kann mich nicht zurückziehen, da ich nur gehen kann. Die Strichjungen also hinter mir her zur Tanke und ich hab die dann mit dem Messer auf Abstand gehalten, bis die Polizei da war.

Lord Laiken
28.01.2021, 13:23
Ach so, also wenn das wirklich frei erfunden ist, würde ich auch in die Hauptverhandlung gehen.
Dann werden ja irgendwelche Zeugen auftreten müssen. Ansonsten wirst du frei gesprochen oder die Sache eingestellt.
Dann leg den Einspruch ein...
Die Sache ist ja die, daß die Anklage schon rechtswidrig ist. "Mobiliar im Wert von 150 €" ist keine Sache im Rechtssinne. Das gibt es schlichtweg nicht. Was ich kaputt gemacht haben soll, muß schon benannt werden.

Lykurg
28.01.2021, 13:54
Die Sache ist ja die, daß die Anklage schon rechtswidrig ist. "Mobiliar im Wert von 150 €" ist keine Sache im Rechtssinne. Das gibt es schlichtweg nicht. Was ich kaputt gemacht haben soll, muß schon benannt werden.

Ja, da hast du Recht. Ansonsten bist du ja durchaus im Recht gewesen, wenn sie dich bedroht und bedrängt haben. Hatte früher mal eine Anklage, weil ich angeblich eine Antifazecke hatte abstechen wollen. Eine von fünf allerdings, die mich und einen Kumpel nach einer Kundgebung eingekreist haben. Wurde aber eingestellt

autochthon
28.01.2021, 14:02
Ja, da hast du Recht. Ansonsten bist du ja durchaus im Recht gewesen, wenn sie dich bedroht und bedrängt haben. Hatte früher mal eine Anklage, weil ich angeblich eine Antifazecke hatte abstechen wollen. Eine von fünf allerdings, die mich und einen Kumpel nach einer Kundgebung eingekreist haben. Wurde aber eingestellt
Sei froh, daß du nicht zugestochen hast. Du hättest dir dein ganzes Leben verbaut.

Lykurg
28.01.2021, 14:05
Sei froh, daß du nicht zugestochen hast. Du hättest dir dein ganzes Leben verbaut.

Ist mir schon klar. Allerdings hatten die Typen Knüppel usw. dabei. Die sind aber auf Distanz geblieben und haben uns nachher auch nicht mehr verfolgt. Aber im Notfall steche ich zu, bevor mir der Schädel eingeschlagen wird. Ist einem Bekannten von mir in den 90ern passiert. Der wäre beinahe ganz weg gewesen. Wie auch immer, es ist ja zum Glück ohne dies alles abgelaufen. Früher waren die Zecken auch echt deutlich militanter als die Instagram-Kinder von heute

Drache
28.01.2021, 14:10
Alter Schwede! Ich einem Satz vier mal das Wort "Ficker"! Da tanzt einer den Niveaulimbo auf der untersten Stufe!
Alleine dafür müsste es 25 Tagessätze à 40 Euro geben. Inklusive Gutscheine für den "Knigge" und den aktuellen Duden!

Lord Laiken
28.01.2021, 14:10
Ja, da hast du Recht. Ansonsten bist du ja durchaus im Recht gewesen, wenn sie dich bedroht und bedrängt haben. Hatte früher mal eine Anklage, weil ich angeblich eine Antifazecke hatte abstechen wollen. Eine von fünf allerdings, die mich und einen Kumpel nach einer Kundgebung eingekreist haben. Wurde aber eingestellt
Einer gegen fünf ist schwer zu vermitteln, aber zu einem Freispruch konnten die Demokraten sich dann nicht durchringen. Unsere Justiz ist wirklich ein verrotteter Haufen.

autochthon
28.01.2021, 14:19
Ist mir schon klar. Allerdings hatten die Typen Knüppel usw. dabei. Die sind aber auf Distanz geblieben und haben uns nachher auch nicht mehr verfolgt. Aber im Notfall steche ich zu, bevor mir der Schädel eingeschlagen wird. Ist einem Bekannten von mir in den 90ern passiert. Der wäre beinahe ganz weg gewesen. Wie auch immer, es ist ja zum Glück ohne dies alles abgelaufen. Früher waren die Zecken auch echt deutlich militanter als die Instagram-Kinder von heute
Südafrika wäre etwas für dich gewesen... :D

https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=69873&stc=1

DeRu
28.01.2021, 14:20
Hört sich RICHTIG wirr an....

Ich habe schon vor Monaten in der Schreikiste geschrieben, dass Lord Laiken eine schwere psychische Erkrankung haben muss. Der sollte dringend mal zu einem Spezialisten.

Lykurg
28.01.2021, 15:10
Südafrika wäre etwas für dich gewesen... :D

https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=69873&stc=1

Da sind aber längst Knarren angesagt

Hrafnaguð
28.01.2021, 15:28
Die Sache ist ja die, daß die Anklage schon rechtswidrig ist. "Mobiliar im Wert von 150 €" ist keine Sache im Rechtssinne. Das gibt es schlichtweg nicht. Was ich kaputt gemacht haben soll, muß schon benannt werden.

Mach erstmal was ABAS geraten hat. IBAN überprüfen. Wenn kein Betrug vorliegt, also der Kram echt ist,
Amt anrufen, Anwaltsgutschein beantragen, Sache mal wenigsten prüfen lassen. Und beim Anwalt EHRLICH
sein. Irgendwo muß das "Mobiliar" ja kaputtgegangen sein. Also muß das "Mobiliar" auch konkret benannt
werden und auch der Ort WO das "Mobiliar" beschädigt wurde. Und da die Schmier ja augenscheinlich erschienen ist, hat sie sich wohl etwa auch der Asis angenommen und diese wenigstens vernommen? Dann, so du hier absolut ehrlich bist und nix getan hast, könnten das Pack dir durchaus etwas in ihren Aussagen untergejubelt haben, mittels einer
Falschaussage. Eventuell noch etwas daß sie selbst verbockt haben.

Kikumon
28.01.2021, 16:08
Hört sich RICHTIG wirr an....

Auch mir kommt das schleierhaft vor.

Klopperhorst
28.01.2021, 18:31
Man bekommt nicht einfach so einen Strafbefehl.
Es gibt immer (wenigstens telefonisch) eine Aussprache mit der Polizei, ebenso bei der Tataufnahme.
Der PK muss dich als Beschuldigter angehört haben.

Hattest du so ein Gespräch, hast du Aussagen dort zum Fall gemacht?

---

Lord Laiken
28.01.2021, 21:28
Mach erstmal was ABAS geraten hat. IBAN überprüfen. Wenn kein Betrug vorliegt, also der Kram echt ist,
Amt anrufen, Anwaltsgutschein beantragen, Sache mal wenigsten prüfen lassen. Und beim Anwalt EHRLICH
sein. Irgendwo muß das "Mobiliar" ja kaputtgegangen sein. Also muß das "Mobiliar" auch konkret benannt
werden und auch der Ort WO das "Mobiliar" beschädigt wurde. Und da die Schmier ja augenscheinlich erschienen ist, hat sie sich wohl etwa auch der Asis angenommen und diese wenigstens vernommen? Dann, so du hier absolut ehrlich bist und nix getan hast, könnten das Pack dir durchaus etwas in ihren Aussagen untergejubelt haben, mittels einer
Falschaussage. Eventuell noch etwas daß sie selbst verbockt haben.
Die Sache ist natürlich echt. Habe mich längst beschwert. Da gibts ja ein Aktenzeichen. Da muß natürlich nichts kaputt gegangen sein, im Gegenteil ist es sogar sehr unwahrscheinlich. Sonst würde man nicht so eine absurde Anklage vornehmen. Statt Mobiliar hätte man auch Gegenstände nehmen können. Das geht natürlich auch nicht an. Da gibts natürlich vier "Zeugen", die im Schreiben aufgeführt werden, die natürliches auch nichts über die Beschaffenheit der mysteriösen Gegenstände wissen, außer daß sie gesehen haben wollen, wie ich sie kaputt gemacht haben soll.

Lord Laiken
28.01.2021, 21:31
Man bekommt nicht einfach so einen Strafbefehl.
Es gibt immer (wenigstens telefonisch) eine Aussprache mit der Polizei, ebenso bei der Tataufnahme.
Der PK muss dich als Beschuldigter angehört haben.

Hattest du so ein Gespräch, hast du Aussagen dort zum Fall gemacht?

---
Die Polizei war zum fraglichen Zeitpunkt vor Ort. Die wissen also, daß ich nichts kaputt gemacht habe.

Blaz
28.01.2021, 21:44
Unsere Justiz ist wirklich ein verrotteter Haufen.Steht ja unter deren Kommando:

https://i.ytimg.com/vi/IPQR2G7PUYw/hqdefault.jpg
https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/b/b60237e433f46830163a06793bad6054v1_max_755x425_b35 35db83dc50e27c1bb1392364c95a2.jpg?key=73ab89
https://i.ytimg.com/vi/G45WthPTo24/hqdefault.jpg
https://assets.jungefreiheit.de/2015/07/A.Kahane.jpg

Lord Laiken
28.01.2021, 21:48
Steht ja unter deren Kommando:

https://i.ytimg.com/vi/IPQR2G7PUYw/hqdefault.jpg
https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/b/b60237e433f46830163a06793bad6054v1_max_755x425_b35 35db83dc50e27c1bb1392364c95a2.jpg?key=73ab89
https://i.ytimg.com/vi/G45WthPTo24/hqdefault.jpg
https://assets.jungefreiheit.de/2015/07/A.Kahane.jpg
Was, blyad?

Blaz
28.01.2021, 21:50
Was, blyad?Gut, daß nicht ich der bin, der jetzt von der Justiz durch die Mangel genommen wird. :D

Haspelbein
28.01.2021, 21:56
Soweto....Ruanda....und jetzt Wuppertal...

Lord Laiken
28.01.2021, 22:00
Gut, daß nicht ich der bin, der jetzt von der Justiz durch die Mangel genommen wird. :D
Die brauchen Tagessätze aus Dynamit. Ich sitz hier nur rum und will meine Ruhe, aber sie beißen sich in den Waden fest wie tollwütige Köter.

Klopperhorst
28.01.2021, 22:02
Die Polizei war zum fraglichen Zeitpunkt vor Ort. Die wissen also, daß ich nichts kaputt gemacht habe.

Du hast dich also der Aussage enthalten?
Ich hatte auch schon mehrere Strafbefehle, u.a. wegen Beleidigung. Es gibt da immer so einen Schrieb, bei dem man sich erklären kann oder keine Angaben zum Sachverhalt macht.

---

Lord Laiken
28.01.2021, 22:27
Du hast dich also der Aussage enthalten?
Ich hatte auch schon mehrere Strafbefehle, u.a. wegen Beleidigung. Es gibt da immer so einen Schrieb, bei dem man sich erklären kann oder keine Angaben zum Sachverhalt macht.

---
Nicht immer. Bei mir zumindest.

Sitting Bull
28.01.2021, 23:34
Die Polizei war zum fraglichen Zeitpunkt vor Ort. Die wissen also, daß ich nichts kaputt gemacht habe.


Wurden deine Personalien aufgenommen,dann hast du eine Tagebuchnummer.
Hol dir die Abschrift und lege fristgerecht Widerspruch ein.

Lykurg
28.01.2021, 23:46
Wurden deine Personalien aufgenommen,dann hast du eine Tagebuchnummer.
Hol dir die Abschrift und lege fristgerecht Widerspruch ein.

Ja, dann dürfte nichts rauskommen aus der Sache

grimreaper
29.01.2021, 00:02
Du hast dich also der Aussage enthalten?
Ich hatte auch schon mehrere Strafbefehle, u.a. wegen Beleidigung. Es gibt da immer so einen Schrieb, bei dem man sich erklären kann oder keine Angaben zum Sachverhalt macht.

---

Mir wurde einmal gesagt, bei der Polizei am besten garnichts sagen.
Denn nur wenn diese einen konkreten Anfangsverdacht haben, können sie das an die Staatsanwaltschaft zur "weiterbearbeitung" weiterreichen.

Und die meisten Personen liefern durch die Aussagen, die sie bei der Vorladung der Polizei tätigen, eben diesen Verdacht bzw. die Hinweise dazu.

grimreaper
29.01.2021, 00:03
Die brauchen Tagessätze aus Dynamit. Ich sitz hier nur rum und will meine Ruhe, aber sie beißen sich in den Waden fest wie tollwütige Köter.

Machs so, wie ABAS es Dir gesagt hat.
Ich kenne Deine Lebensumstände nicht, doch wenn Du ALG2 beziehen solltest, dann kannst Du mit dem ALGII Bescheid in dein Amtsgericht gehen und Dir einen "Beratungsschein" holen.
Dann musst Du dem Anwalt nur 10 Euro bezahlen und der Rest übernimmt der Staat.

grimreaper
29.01.2021, 00:11
Woher soll ich es wissen, wenn es nichtmal die Staatsanwaltschaft weiß? Was kommt als nächstes, drei Menschen umgebracht?

Ich habe im Traum gesehen, wie Du mein morsches Gartentor demoliert hast....
Und mit einer Schwarzen Katze habe ich Dich auch schon einmal zusammen gesehen. :kich::lach::lügner:

Klopperhorst
29.01.2021, 08:21
Mir wurde einmal gesagt, bei der Polizei am besten garnichts sagen.
Denn nur wenn diese einen konkreten Anfangsverdacht haben, können sie das an die Staatsanwaltschaft zur "weiterbearbeitung" weiterreichen.

Und die meisten Personen liefern durch die Aussagen, die sie bei der Vorladung der Polizei tätigen, eben diesen Verdacht bzw. die Hinweise dazu.

Ich streite daher immer alles ab.
Allerdings waren es auch heikle Themen, u.a. hatte ich einen Türken beleidigt. Und das gefällt dem System nicht.

---

Klopperhorst
29.01.2021, 08:23
Nicht immer. Bei mir zumindest.

Bananenstaat.

---

sunbeam
29.01.2021, 08:25
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?

Tagessatz von 15€......was arbeitest Du? Drehst Du Zigaretten aus weggeworfenen Stummeln?

Schlummifix
29.01.2021, 08:35
Tagessatz von 15€......was arbeitest Du? Drehst Du Zigaretten aus weggeworfenen Stummeln?

900 Eur sind trotzdem viel Geld. Ist halt ein Schweinestaat.
Da wird dann auf die kleinen Leute brutalstmöglich draufgehauen. Die Drogendealer lässt man alle laufen.
Bei den Bullen sollte man übrigens grundsätzlich nichts sagen und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Sich insbesondere nicht selbst belasten. Der Staat muss dir beweisen, was du getan hast. Nicht umgekehrt.

Ob man gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, hängt von der Beweislage ab; die ich nicht kenne.
Wenn die Hauptverhandlung negativ ausgeht, wird's noch deutlich teurer.

sunbeam
29.01.2021, 08:44
900 Eur sind trotzdem viel Geld. Ist halt ein Schweinestaat.
Da wird dann auf die kleinen Leute brutalstmöglich draufgehauen. Die Drogendealer lässt man alle laufen.
Bei den Bullen sollte man übrigens grundsätzlich nichts sagen und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Sich insbesondere nicht selbst belasten. Der Staat muss dir beweisen, was du getan hast. Nicht umgekehrt.

Ob man gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, hängt von der Beweislage ab; die ich nicht kenne.
Wenn die Hauptverhandlung negativ ausgeht, wird's noch deutlich teurer.

Er hat Eigentum beschädigt, hallo? Was hat das jetzt mit Schweinesystem zu tun?

kiwi
29.01.2021, 08:45
Mir wurde einmal gesagt, bei der Polizei am besten garnichts sagen.
Denn nur wenn diese einen konkreten Anfangsverdacht haben, können sie das an die Staatsanwaltschaft zur "weiterbearbeitung" weiterreichen.

Und die meisten Personen liefern durch die Aussagen, die sie bei der Vorladung der Polizei tätigen, eben diesen Verdacht bzw. die Hinweise dazu.

Ohne meinen Anwalt sage ich keinen Ton – noch nicht einmal Anton.
Das Leben ist ein „Guter Lehrmeister“
Gruß Kiwi

Schlummifix
29.01.2021, 09:10
Er hat Eigentum beschädigt, hallo? Was hat das jetzt mit Schweinesystem zu tun?

Die Höhe der Geldstrafe.

In der BRD kannst du Autos reihenweise abfackeln und ganze Straßenzüge "entglasen" und es passiert GAR NICHTS...wenn du "linker Aktivist" bist. Oder sitzen die etwa reihenweise im Gefängnis? Ist mir was entgangen?

Klopperhorst
29.01.2021, 09:31
Tagessatz von 15€......was arbeitest Du? Drehst Du Zigaretten aus weggeworfenen Stummeln?

Als ich besoffen einen Türken verprügelte musste ich 60 € Tagessatz zahlen.

---

Hrafnaguð
29.01.2021, 11:27
Als ich besoffen einen Türken verprügelte musste ich 60 € Tagessatz zahlen.

---

https://woeschler-orden.de/sites/default/files/produktbilder/02670_b2.jpeg

Lord Laiken
29.01.2021, 13:37
Ich habe im Traum gesehen, wie Du mein morsches Gartentor demoliert hast....
Und mit einer Schwarzen Katze habe ich Dich auch schon einmal zusammen gesehen. :kich::lach::lügner:
Na toll, wieder 70 Tagessätze für mich :Nazi:

Lord Laiken
29.01.2021, 13:38
Drehst Du Zigaretten aus weggeworfenen Stummeln?
Zu teuer.

Lord Laiken
29.01.2021, 13:39
Bananenstaat.

---
Willkür und Gutdünken.

Affenpriester
29.01.2021, 14:45
Der Strafbefehl kann ein Fake sein. Schaue mal nach welche IBAN als Bankverbindung
bei der Zahlungsaufforderung angegeben ist. Es sollte eine DE IBAN sein und informiere
Dich bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal ob es tatsaechlich ein Strafbefehl unter dem
im Brief angegebenen Aktenzeichen gibt.

Moeglicherweise existiert ueberhaut kein Vorgang und jemand will Dich um 900 EUR
erleichtern. Die Telefonnumer der Staatswaltschaft sucht Du Dir im Internet und nutzt
nicht die im Brief angegebene Nummer. Sachbeschaedigung sind Antragsdelikte und
keine Offizialdelikte. Sachbeschaedigungen werde daher nur in Ausnahmefaellen bei
besonderen oeffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

Wenn es ein Urteil gibt, gab es auch eine Verhandlung und eine Ladung sollte dem vorausgegangen sein. Wenn man von alldem nichts zu wissen scheint, ist das eigenartig und da kann auch keiner hier im Forum Hilfe leisten.

Lord Laiken
29.01.2021, 15:00
Wenn es ein Urteil gibt, gab es auch eine Verhandlung und eine Ladung sollte dem vorausgegangen sein. Wenn man von alldem nichts zu wissen scheint, ist das eigenartig und da kann auch keiner hier im Forum Hilfe leisten.
Es gibt aber kein Urteil, sondern einen Strafbefehl.

sunbeam
29.01.2021, 15:04
Es gibt aber kein Urteil, sondern einen Strafbefehl.

Du arbeitest nicht. Randalierst. Frage, macht Dein Leben in Deinen Augen Sinn?

Differentialgeometer
29.01.2021, 15:10
Ich streite daher immer alles ab.
Allerdings waren es auch heikle Themen, u.a. hatte ich einen Türken beleidigt. Und das gefällt dem System nicht.

---
?! Echt? Der hat dich angezeigt? Ich beleidige wohl eleganter. :D

Antisozialist
29.01.2021, 15:13
Ich streite daher immer alles ab.
Allerdings waren es auch heikle Themen, u.a. hatte ich einen Türken beleidigt. Und das gefällt dem System nicht.

---

Wie kann man denn einen Türken beleidigen? :?

sunbeam
29.01.2021, 15:14
Wie kann man denn einen Türken beleidigen? :?

Indem man Ketchup auf den Döner macht!

Leberecht
29.01.2021, 15:19
Wenn es ein Urteil gibt, gab es auch eine Verhandlung ...

Neuerdings scheint Vorsicht geboten mit solchen Selbstverständlichkeiten. Zu Ende der DDR wurde auch in unserem Prozess nach der Urteilsverkündung eine Beweisaufnahme angeordnet. Offensichtlich hatte man uns unterschätzt.

Lord Laiken
29.01.2021, 15:20
Du arbeitest nicht. Randalierst. Frage, macht Dein Leben in Deinen Augen Sinn?
Was laberst du? Biste hier jetzt Richter?

sunbeam
29.01.2021, 15:26
Was laberst du? Biste hier jetzt Richter?

Nein, ich will nur wissen was Leute wie Du von ihrem Leben erwarten, das ist alles. Du liegst der Allgemeinheit auf der Tasche und zerstörst fremdes Eigentum. Man kann also sagen das Dein gesellschaftlicher Mehrwert im Minusbereich liegt.

Affenpriester
29.01.2021, 15:32
Es gibt aber kein Urteil, sondern einen Strafbefehl.

Ein Strafbefehl ohne Urteil, ohne Richterspruch, ohne Anhörung, ohne Vorladung? Wen willste hier verarschen? Man bekommt in Strafrechtsachen doch nicht so mir nichts dir nichts eine Ladung zum Haftantritt oder irgendeinen Strafbefehl. Vielleicht rufste mal deinen Betreuer an und wenn du keinen hast, such dir einen!

Affenpriester
29.01.2021, 15:40
Neuerdings scheint Vorsicht geboten mit solchen Selbstverständlichkeiten. Zu Ende der DDR wurde auch in unserem Prozess nach der Urteilsverkündung eine Beweisaufnahme angeordnet. Offensichtlich hatte man uns unterschätzt.

Durchaus ist Vorsicht besser als Nachsicht ... allerdings muss der User da ein paar Zettel verbummelt haben, Briefe verschlampt oder so ein paar andere Sachen vernachlässigt. Der Staat ist wie die Mafia ... die irren sich in der Regel nicht in der Tür und wenn du von denen einen gelben Brief bekommst, gingen dem bereits so einige Sachen voraus.

Schwabenpower
29.01.2021, 15:43
Ein Strafbefehl ohne Urteil, ohne Richterspruch, ohne Anhörung, ohne Vorladung? Wen willste hier verarschen? Man bekommt in Strafrechtsachen doch nicht so mir nichts dir nichts eine Ladung zum Haftantritt oder irgendeinen Strafbefehl. Vielleicht rufste mal deinen Betreuer an und wenn du keinen hast, such dir einen!
Doch, das geht. Bei kleineren Sachen. Verkehrsverstöße mit Führerscheineinzug geht auch ohne Verhandlung. Muß nur zweifelsfrei sein

Affenpriester
29.01.2021, 15:43
Doch, das geht. Bei kleineren Sachen. Verkehrsverstöße mit Führerscheineinzug geht auch ohne Verhandlung. Muß nur zweifelsfrei sein

Ja aber nicht wenn es ums Strafrecht geht.

Deutschmann
29.01.2021, 16:00
Ein Strafbefehl ohne Urteil, ohne Richterspruch, ohne Anhörung, ohne Vorladung? Wen willste hier verarschen? Man bekommt in Strafrechtsachen doch nicht so mir nichts dir nichts eine Ladung zum Haftantritt oder irgendeinen Strafbefehl. Vielleicht rufste mal deinen Betreuer an und wenn du keinen hast, such dir einen!

Doch. Gibt es. Kenne jetzt nicht die genaue Vorgehensweise, aber ich meine bei Kleinkriminalität ist das mittlerweile üblich. Muss irgendwie mit den durch die Politik groß angekündigten schnelleren Reaktion zu tun haben.

Allerdings irritieren da die Tagessätze. Die müssen ja irgendwie bekannt sein.

konfutse
29.01.2021, 16:29
Wenn du dir sicher bist nicht alles von dem gemacht zu haben, was im Strafbefehl steht, dann im Rechtsbehelf gucken, welche Rechtsmittel du einlegen kannst und welche Fristen dafür gelten.

konfutse
29.01.2021, 16:35
Die Sache ist ja die, daß die Anklage schon rechtswidrig ist. "Mobiliar im Wert von 150 €" ist keine Sache im Rechtssinne. Das gibt es schlichtweg nicht. Was ich kaputt gemacht haben soll, muß schon benannt werden.
Ein Strafbefehl ist zwar ein Richterspruch, aber ohne tiefgehende Urteilsbegründung. Ich denke da reicht es, wenn von Mobiliar gesprochen wird und nicht von damastgepolstertem Hochlehnstuhl und und eichefurniertem Tisch mit runden Ecken.

Lord Laiken
29.01.2021, 16:46
Nein, ich will nur wissen was Leute wie Du von ihrem Leben erwarten, das ist alles. Du liegst der Allgemeinheit auf der Tasche und zerstörst fremdes Eigentum. Man kann also sagen das Dein gesellschaftlicher Mehrwert im Minusbereich liegt.
Lass deine albernen Unterstellungen und sunbeam dich weg.

sunbeam
29.01.2021, 16:48
Lass deine albernen Unterstellungen und sunbeam dich weg.

Was für Unterstellungen?

Lord Laiken
29.01.2021, 16:48
Ein Strafbefehl ohne Urteil, ohne Richterspruch, ohne Anhörung, ohne Vorladung? Wen willste hier verarschen? Man bekommt in Strafrechtsachen doch nicht so mir nichts dir nichts eine Ladung zum Haftantritt oder irgendeinen Strafbefehl. Vielleicht rufste mal deinen Betreuer an und wenn du keinen hast, such dir einen!
Du hast offenbar keine Ahnung. Strafbefehle sind keine Urteile und es gibt keine Verhandlung. Es gibt aber Höchststrafen für Strafbefehle. Du verfickter kleiner Junkiepisser hast von deinem Betreuer wohl heute keinen Vorschuß bekommen.

Lord Laiken
29.01.2021, 16:48
Was für Unterstellungen?
Beweise, daß ich randaliere und fremde Sachen zerstöre oder halt dein dummes Maul.

sunbeam
29.01.2021, 16:51
Beweise, daß ich randaliere und fremde Sachen zerstöre oder halt dein dummes Maul.

Habe ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung oder Du bekommen?

Lord Laiken
29.01.2021, 16:51
Ein Strafbefehl ist zwar ein Richterspruch, aber ohne tiefgehende Urteilsbegründung. Ich denke da reicht es, wenn von Mobiliar gesprochen wird und nicht von damastgepolstertem Hochlehnstuhl und und eichefurniertem Tisch mit runden Ecken.
Nö, das reicht nicht. Wenn ich was kaputt gemacht habe, dann kann man den Gegenstand auch benennen. Nur, wenn was faul ist, kommt man mit Sammelbegriffen. Der Rechtsstaat steht in der Beweispflicht und wenn er mit den fraglichen Objekten hinterm Berg hält, stimmt was nicht.

Lord Laiken
29.01.2021, 16:52
Habe ich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung oder Du bekommen?
Jaja, auf einmal ist das ansonsten verhaßte System einwandfrei. Du kannst mich.

sunbeam
29.01.2021, 16:59
Jaja, auf einmal ist das ansonsten verhaßte System einwandfrei. Du kannst mich.

Irgendwie redest Du wirklich nur in sich unlogischen Scheissdreck. Du solltest Dir wirklich überlegen ob das alles noch Sinn macht.

Schwabenpower
29.01.2021, 17:00
Nö, das reicht nicht. Wenn ich was kaputt gemacht habe, dann kann man den Gegenstand auch benennen. Nur, wenn was faul ist, kommt man mit Sammelbegriffen. Der Rechtsstaat steht in der Beweispflicht und wenn er mit den fraglichen Objekten hinterm Berg hält, stimmt was nicht.
Der Strafbefehl ohne Verhandlung kommt nur, wenn alles zweifelsfrei bewiesen ist.

konfutse
29.01.2021, 17:16
Nö, das reicht nicht. Wenn ich was kaputt gemacht habe, dann kann man den Gegenstand auch benennen. Nur, wenn was faul ist, kommt man mit Sammelbegriffen. Der Rechtsstaat steht in der Beweispflicht und wenn er mit den fraglichen Objekten hinterm Berg hält, stimmt was nicht.
Ob was nicht stimmt, weist du selbst am besten. Also dann mach Widerspruch.

Schwabenpower
29.01.2021, 17:18
Ob was nicht stimmt, weist du selbst am besten. Also dann mach Widerspruch.
Zu spät. 14 Tage sind um

Klopperhorst
29.01.2021, 17:31
Wie kann man denn einen Türken beleidigen? :?

Ich kam grad aus dem Biergarten und stellte mich zum Pissen an eine deutsche Eiche. Da kam ein Knoblauchfresser und verbat sich, dass ich in meinem eigenen Land pinkeln darf.
Darauf hin entwickelte sich ein wüstes Streitgespräch und sodann eine Keilerei. Die Polizei zog mich mich einige Stationen später aus der U-Bahn.

---

Affenpriester
29.01.2021, 17:31
Du hast offenbar keine Ahnung. Strafbefehle sind keine Urteile und es gibt keine Verhandlung. Es gibt aber Höchststrafen für Strafbefehle. Du verfickter kleiner Junkiepisser hast von deinem Betreuer wohl heute keinen Vorschuß bekommen.

Ui, da gehen deine Befindlichkeiten gerade bissl mit dir am Monatsende durch ... ist dir der Regelsatz für dein Billiggras ausgegangen oder warum biste so aufgeregt? Es gibt doch überhaupt keinen Grund, so aus der Haut zu fahren. Für einen Gammelkiffer sehr ungewöhnlich, vielleicht bist du nicht ausgelastet genug damit, irgendwelches Mobilar körperlich zu attackieren. Wenn du mit entsprechenden Kommentaren nicht umgehen kannst, dann erstelle nicht so halbseidene Threads. Du kannst ja gerne einen auf Systemopfer machen aber abnehmen muss man es dir nicht. Wenn du allgemein so kritikfähig und souverän durch dein Leben gammelst, wundert einen solch ein Strafbefehl nicht.

Affenpriester
29.01.2021, 17:40
Irgendwie redest Du wirklich nur in sich unlogischen Scheissdreck. Du solltest Dir wirklich überlegen ob das alles noch Sinn macht.

Sich am Eigentum anderer zu vergreifen ist an sich schon eine recht miese Sache ... sich dann noch hinzustellen und darauf zu pochen, dass der geklaute oder zerstörte Gegenstand nicht in der Begründung aufgeführt wurde, ist dummdreist. Aber dann einen auf Systemfeind oder Justizopfer zu machen und zu erwarten, in einem öffentlichen Forum als solches akzeptiert und anerkannt zu werden, ist dämlich. Ich frage mich, was der User erwartet hat?

Schwabenpower
29.01.2021, 17:42
Sich am Eigentum anderer zu vergreifen ist an sich schon eine recht miese Sache ... sich dann noch hinzustellen und darauf zu pochen, dass der geklaute oder zerstörte Gegenstand nicht in der Begründung aufgeführt wurde, ist dummdreist. Aber dann einen auf Systemfeind oder Justizopfer zu machen und zu erwarten, in einem öffentlichen Forum als solches akzeptiert und anerkannt zu werden, ist dämlich. Ich frage mich, was der User erwartet hat?
Spenden?

Affenpriester
29.01.2021, 17:43
Spenden?

Bekommt er doch schon an jedem ersten des Monats ... .

Schwabenpower
29.01.2021, 17:45
Du hast offenbar keine Ahnung. Strafbefehle sind keine Urteile und es gibt keine Verhandlung. Es gibt aber Höchststrafen für Strafbefehle. Du verfickter kleiner Junkiepisser hast von deinem Betreuer wohl heute keinen Vorschuß bekommen.
Natürlich gibt es ein Urteil. Die Höchstgrenze hast Du bei weitem nicht erreicht

Schwabenpower
29.01.2021, 17:47
Bekommt er doch schon an jedem ersten des Monats ... .
Stimmt. Kann man ja aus dem Tagessatz ausrechnen: x 30

Heinrich_Kraemer
29.01.2021, 17:51
Ich kam grad aus dem Biergarten und stellte mich zum Pissen an eine deutsche Eiche. Da kam ein Knoblauchfresser und verbat sich, dass ich in meinem eigenen Land pinkeln darf.
Darauf hin entwickelte sich ein wüstes Streitgespräch und sodann eine Keilerei. Die Polizei zog mich mich einige Stationen später aus der U-Bahn.

---

Die Schweine!

Affenpriester
29.01.2021, 17:51
Stimmt. Kann man ja aus dem Tagessatz ausrechnen: x 30

Der wird ja daraus bemessen ... er kann ja eine Freiheitsersatzstrafe antreten, oder wie das heißt. Oder er steht morgens auf, um Sozialstunden abzuleisten. Die Frage lautet eben nicht schuldig oder nicht, sondern Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder arbeiten gehen. Für manch kriminellen Gammler kann das eine Chance sein, sein Leben endlich umzukrempeln.

Heinrich_Kraemer
29.01.2021, 17:52
Nö, das reicht nicht. Wenn ich was kaputt gemacht habe, dann kann man den Gegenstand auch benennen. Nur, wenn was faul ist, kommt man mit Sammelbegriffen. Der Rechtsstaat steht in der Beweispflicht und wenn er mit den fraglichen Objekten hinterm Berg hält, stimmt was nicht.

Sauber Laiki, lass Dir nix gefallen! Die Angelegenheit stinkt!

Schwabenpower
29.01.2021, 17:53
Der wird ja daraus bemessen ... er kann ja eine Freiheitsersatzstrafe antreten, oder wie das heißt. Oder er steht morgens auf, um Sozialstunden abzuleisten. Die Frage lautet eben nicht schuldig oder nicht, sondern Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder arbeiten gehen. Für manch kriminellen Gammler kann das eine Chance sein, sein Leben endlich umzukrempeln.
15 Euro sind eine Konstante bei Hartz IV Empfängern

Nietzsche
29.01.2021, 17:55
Ich kam grad aus dem Biergarten und stellte mich zum Pissen an eine deutsche Eiche. Da kam ein Knoblauchfresser und verbat sich, dass ich in meinem eigenen Land pinkeln darf.
Darauf hin entwickelte sich ein wüstes Streitgespräch und sodann eine Keilerei. Die Polizei zog mich mich einige Stationen später aus der U-Bahn.

---

Da hat sich in deinen Text ein Fehler eingeschlichen. Es heißt: "eine deutsche Aische". Was ansich ein Oxymoron ist...

Klopperhorst
29.01.2021, 18:07
Da hat sich in deinen Text ein Fehler eingeschlichen. Es heißt: "eine deutsche Aische". Was ansich ein Oxymoron ist...

Der Türke behauptete auch noch, ich hätte Ausländer raus gerufen. Ich sagte den Streifenpolizisten, dass ich sowas niemals rufen würde, denn ich hätte nichts gegen Niederländer, Österreicher, Tschechen usw. denn das wären ja auch Ausländer.

---

Lord Laiken
29.01.2021, 18:17
Irgendwie redest Du wirklich nur in sich unlogischen Scheissdreck. Du solltest Dir wirklich überlegen ob das alles noch Sinn macht.
Das ist mir doch egal, ob was Sinn macht. Draußen hocken die Schweine und versprechen das Blaue vom Himmel, während sie Lügen verbreiten.

Lord Laiken
29.01.2021, 18:20
Ob was nicht stimmt, weist du selbst am besten. Also dann mach Widerspruch.
Nö, wen ich noch was von denen höre, mach ich eine Anzeige.

Lord Laiken
29.01.2021, 18:24
Ui, da gehen deine Befindlichkeiten gerade bissl mit dir am Monatsende durch ... ist dir der Regelsatz für dein Billiggras ausgegangen oder warum biste so aufgeregt? Es gibt doch überhaupt keinen Grund, so aus der Haut zu fahren. Für einen Gammelkiffer sehr ungewöhnlich, vielleicht bist du nicht ausgelastet genug damit, irgendwelches Mobilar körperlich zu attackieren. Wenn du mit entsprechenden Kommentaren nicht umgehen kannst, dann erstelle nicht so halbseidene Threads. Du kannst ja gerne einen auf Systemopfer machen aber abnehmen muss man es dir nicht. Wenn du allgemein so kritikfähig und souverän durch dein Leben gammelst, wundert einen solch ein Strafbefehl nicht.
Ach, jetzt wird wieder von oben herab geschwurbelt. Wenn du Hetzung, Kennzeichen und Propagandamittel da stehen hast, bist du da unten durch. Da muß nur einer was behaupten, schon geht es los. Mitunter behaupten die auch selbst. Der Staatsanwaltschaft zufolge bin ich ein gemeingefährlicher Irrer, der mit Steinen auf Autos wirft und die Bundesstraße blockiert. Aber da hatte ich einen normalen Richter und die Pisser wollten in Berufung gehen. Drohen mit Anzeige hat geholfen, nach ein paar Wochen hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen.

Lord Laiken
29.01.2021, 18:25
Natürlich gibt es ein Urteil. Die Höchstgrenze hast Du bei weitem nicht erreicht
Urteil und Strafbefehl sind nicht das gleiche. Für mich schon aber nicht für den Juristen.

Schwabenpower
29.01.2021, 18:26
Nö, wen ich noch was von denen höre, mach ich eine Anzeige.
Blödsinn. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen

Schwabenpower
29.01.2021, 18:26
Urteil und Strafbefehl sind nicht das gleiche. Für mich schon aber nicht für den Juristen.
Es gibt keinen Strafbefehl ohne Urteil

Lord Laiken
29.01.2021, 18:29
Es gibt keinen Strafbefehl ohne Urteil
Der Strafbefehl ersetzt das Urteil. Google nach. Es gibt keine Gerichtsverhandlung, kein Urteil.

Lord Laiken
29.01.2021, 18:29
Blödsinn. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen
Die Frist beginnt am Tage der Zustellung. Das war am 25.

Schwabenpower
29.01.2021, 18:30
Der Strafbefehl ersetzt das Urteil. Google nach. Es gibt keine Gerichtsverhandlung, kein Urteil.
Falsch. Der Staatsanwaltschaft beantragt und die Genehmigung des Richters ist das Urteil

Lord Laiken
29.01.2021, 18:30
Falsch. Der Staatsanwaltschaft beantragt und die Genehmigung des Richters ist das Urteil
Falsch.

Schwabenpower
29.01.2021, 18:32
Die Frist beginnt am Tage der Zustellung. Das war am 25.
Ich lese eine 15 daraus.

sunbeam
29.01.2021, 18:32
Das ist mir doch egal, ob was Sinn macht. Draußen hocken die Schweine und versprechen das Blaue vom Himmel, während sie Lügen verbreiten.

Bei 15€/netto-Verdienst am Tag bist Du auf einem sehr guten Weg. Schätze Du bist so auf dem Level eines nepalesischen Sherpas!

Schwabenpower
29.01.2021, 18:33
Bei 15€/netto-Verdienst am Tag bist Du auf einem sehr guten Weg. Schätze Du bist so auf dem Level eines nepalesischen Sherpas!
Verdienst? Das ist der pauschale Tagessatz für Hartz IV Empfänger

sunbeam
29.01.2021, 18:35
Verdienst? Das ist der pauschale Tagessatz für Hartz IV Empfänger

Ach so? Ich dachte er dreht Zigaretten aus weggeworfenen Stummeln.

Schwabenpower
29.01.2021, 18:38
Ach so? Ich dachte er dreht Zigaretten aus weggeworfenen Stummeln.
Und für Streichhölzer zertrümmert er fremde Möbel

sunbeam
29.01.2021, 18:40
Und für Streichhölzer zertrümmert er fremde Möbel

Ja, jetzt ergibt seine Straftat Sinn!

Schwabenpower
29.01.2021, 18:42
Ja, jetzt ergibt seine Straftat Sinn!
Wir sollten uns Sherlock und Holmes nennen

BrüggeGent
29.01.2021, 18:43
Bei 15€/netto-Verdienst am Tag bist Du auf einem sehr guten Weg. Schätze Du bist so auf dem Level eines nepalesischen Sherpas!

Du kennst nicht die Tagessätze der Sherpas bei Mount Everest-Expeditionen...bei denen fette Deutsche mit 150 kg plus ...auf den Gipfel geschleppt werden? 130 $ :cool:

sunbeam
29.01.2021, 18:45
Du kennst nicht die Tagessätze der Sherpas bei Mount Everest-Expeditionen...bei denen fette Deutsche mit 150 kg plus ...auf den Gipfel geschleppt werden? 130 $ :cool:

Gut, dann ist er auf dem Level eines südsudanesischen Ziegen-Hirten.

Lord Laiken
29.01.2021, 19:32
Ich lese eine 15 daraus.
War klar. Das ist ne zwei, wie die zwei im Jahr.

Schwabenpower
29.01.2021, 19:37
War klar. Das ist ne zwei, wie die zwei im Jahr.
Und worauf wartest Du dann?

Was machst Du denn, wenn ein Schriftsachverständiger eine 1 daraus liest, was auch besser zum Erstelldatum paßt?

Affenpriester
29.01.2021, 19:48
Ach, jetzt wird wieder von oben herab geschwurbelt. Wenn du Hetzung, Kennzeichen und Propagandamittel da stehen hast, bist du da unten durch. Da muß nur einer was behaupten, schon geht es los. Mitunter behaupten die auch selbst. Der Staatsanwaltschaft zufolge bin ich ein gemeingefährlicher Irrer, der mit Steinen auf Autos wirft und die Bundesstraße blockiert. Aber da hatte ich einen normalen Richter und die Pisser wollten in Berufung gehen. Drohen mit Anzeige hat geholfen, nach ein paar Wochen hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen.

Komm mal aus deiner Opferrolle heraus, was heißt von oben herab? Du pöbelst hier die Leute dämlich voll, weil sie feststellen, dass du scheinbar eine Straftat begangen hast und dich nun darum zu winden versuchst, die Konsequenzen zu tragen. Eine fadenscheinige Argumentation deinerseits und deine selektive Informationspolitik tragen nicht wirklich dazu bei, dass man hier eine sachliche Diskussion führen kann. Du gibst ja noch nicht einmal die Tat zu, was erwartest du?

Schwabenpower
29.01.2021, 19:55
Komm mal aus deiner Opferrolle heraus, was heißt von oben herab? Du pöbelst hier die Leute dämlich voll, weil sie feststellen, dass du scheinbar eine Straftat begangen hast und dich nun darum zu winden versuchst, die Konsequenzen zu tragen. Eine fadenscheinige Argumentation deinerseits und deine selektive Informationspolitik tragen nicht wirklich dazu bei, dass man hier eine sachliche Diskussion führen kann. Du gibst ja noch nicht einmal die Tat zu, was erwartest du?
Leute, die Steine auf Autos werfen, verdienen nur eine Strafe : gefesselt mit Autos bewerfen

konfutse
29.01.2021, 20:04
Und worauf wartest Du dann?

Was machst Du denn, wenn ein Schriftsachverständiger eine 1 daraus liest, was auch besser zum Erstelldatum paßt?
Ist eine 2 wie die in 21. Mal einen Rat: Behördliche oder andere wichtige Schreiben immer sauber mit Brieföffner öffnen und nicht unnötig knüllen.

Schwabenpower
29.01.2021, 20:07
Ist eine 2 wie die in 21. Mal einen Rat: Behördliche oder andere wichtige Schreiben immer sauber mit Brieföffner öffnen und nicht unnötig knüllen.
Das war aber nicht die Frage.

konfutse
29.01.2021, 20:09
Das war aber nicht die Frage.
Wenn ein Schriftsachverständiger das als 1 erkennt ist er blind. Dann muss man einen zweiten bemühen. Oder wie war die Frage?

Antisozialist
29.01.2021, 20:17
Es gibt keinen Strafbefehl ohne Urteil

Der Strafbefehl ist für geständige Kleinkrimelle gedacht, die ohne Aufsehens ihre Strafe annehmen möchten.

Gegen den Empfänger des Strafbefehls muss nur ein dringender Tatverdacht vorliegen. Der Beweis der Schuld ohne jeden Zweifel ist nicht erforderlich. Der Empfänger des Strafbefehls kann Einspruch einlegen.

Wenn 3 Alis behaupten, Lord Laiken hätte irgendetwas getan, dann ist das erst einmal ein dringender Tatverdacht. Das reicht dann für einen Strafbefehl.

Schwabenpower
29.01.2021, 20:24
Wenn ein Schriftsachverständiger das als 1 erkennt ist er blind. Dann muss man einen zweiten bemühen. Oder wie war die Frage?
Ja, nur wird der SV vom Gericht benannt. Gegen den machst Du gar nichts

Schwabenpower
29.01.2021, 20:25
Der Strafbefehl ist für geständige Kleinkrimelle gedacht, die ohne Aufsehens ihre Strafe annehmen möchten.

Gegen den Empfänger des Strafbefehls muss nur ein dringender Tatverdacht vorliegen. Der Beweis der Schuld ohne jeden Zweifel ist nicht erforderlich. Der Empfänger des Strafbefehls kann Einspruch einlegen.

Wenn 3 Alis behaupten, Lord Laiken hätte irgendetwas getan, dann ist das erst einmal ein dringender Tatverdacht. Das reicht dann für einen Strafbefehl.
Nein, ein hinreichender Tatverdacht. Ein gewaltiger Unterschied.

Lord Laiken
30.01.2021, 00:17
Und worauf wartest Du dann?

Was machst Du denn, wenn ein Schriftsachverständiger eine 1 daraus liest, was auch besser zum Erstelldatum paßt?
Wer daraus eine 1 liest, tut meinen Widerspruch auch in den Schredder.

Lord Laiken
30.01.2021, 00:19
Komm mal aus deiner Opferrolle heraus, was heißt von oben herab? Du pöbelst hier die Leute dämlich voll, weil sie feststellen, dass du scheinbar eine Straftat begangen hast und dich nun darum zu winden versuchst, die Konsequenzen zu tragen. Eine fadenscheinige Argumentation deinerseits und deine selektive Informationspolitik tragen nicht wirklich dazu bei, dass man hier eine sachliche Diskussion führen kann. Du gibst ja noch nicht einmal die Tat zu, was erwartest du?
Was soll ich zugeben, euer Belastungseifer ist bezeichnend, ihr kümmerlichen Regimelinge.

Schwabenpower
30.01.2021, 00:36
Wer daraus eine 1 liest, tut meinen Widerspruch auch in den Schredder.
Siehste

Affenpriester
30.01.2021, 08:39
Was soll ich zugeben, euer Belastungseifer ist bezeichnend, ihr kümmerlichen Regimelinge.

Du kassierst doch Stütze, ohne dieses System bist du verloren. Du kotzt nur ab, weil es dich grad in den Arsch kneift und jeder, der dein kriminelles Verhalten, das offenbar vorliegt, hinterfragt oder erkunden möchte, ist für dich ein Regimeling. Eigenartige Argumentation, wie ich finde. Man sollte immer zu dem stehen, was man tut. Ich hatte auch schon Ladungen zum Haftantritt, usw. ... aber ich hab mich nie rausgeredet und stehe zu dem, was ich tue.

Swesda
30.01.2021, 09:03
Widersprechen? Anwaltsgutscheine beim H4-Amt holen. Auf auf, Hopp Hopp! Das muss schnell gehen.
Da kennt sich einer aus, sehr gut.

Als Krimineller ist man nie allein. :hi:

pixelschubser
30.01.2021, 11:09
Da kennt sich einer aus, sehr gut.

Als Krimineller ist man nie allein. :hi:

So ein Zettelchen vom Amte kann durchaus nützlich sein, auch wenn nicht kriminell ist. Mir wurde mal ne gute Zeit kein bzw. zu wenig gezahlt für meine Arbeit. Damals war ich noch selbständig und irgendwann war ich es leid, meiner Kohle nachzulaufen. Ich hatte schließlich dafür geschuftet.

Also mit allen Unterlagen zum Amt, H4 beantragt und die Gründe für diesen Antrag darlegen können.

Ansich gehts ja "nur" um anwaltliche Beratung, aber auch die hilft schon. Der Anwalt hat seinerzeit ein paar Schreiben aufgesetzt und versandt. Etwas Kohle bekam ich, er nichts, und ich hatte meine Ruhe.

Der Terz damals und mit welchen Geschichten die sich rausreden wollten, um nicht zahlen zu müssen...

Ich hab denen auf Anraten einfach ihre Webseiten abgeschaltet und die Startseite mit einer Information versehen, dass die Herrschaften nicht gezahlt hatten. Stand so in meinen Geschäftsbedingungen. Natürlich verlinkt auf meine Seite, als Erbringer der Leistung mit komplettem Impressum.

Klopperhorst
30.01.2021, 11:12
Wichtig ist, erst mal einen Entzug zu machen, wenn man unter Alkoholeinfluss randaliert.
Du könntest aber auch dem Schwulenverein einen neuen Stuhl spenden, das hätte als mildernder Umstand gegolten und sie evt. sogar dazu bewegt, die Anzeige fallen zu lassen.

---

Nietzsche
30.01.2021, 11:51
Da kennt sich einer aus, sehr gut.

Als Krimineller ist man nie allein. :hi:

So wie ich das gelesen habe im Anfangsbeitrag, und von diesem müssen wir ausgehen dass er der Wahrheit entspricht, ist keinesfalls eine kriminelle Handlung seitens des Themenerstellers begangen worden. In dem Falle, und da ich nicht von Lügen ausgehen kann, habe ich ihm den Ratschlag gegeben.

Wenn du damit implizieren möchtest, dass ich Beihilfe zu einer Straftat begehen würde und kriminell bin, dann muss ich dem entschieden widersprechen.

PS: Desweiteren und das wurde hier später auch geschrieben weswegen ich keine Änderung vornahm, steht immer noch im Raum, ob das Schreiben echt ist. Denn sollte es nicht echt sein wäre auch hier Hilfe angesagt um ggf. die Kriminellen zu schnappen.

WikingerWolf
30.01.2021, 14:29
Also ohne dem TEE jetzt hier zu nahe treten zu wollen:

Aber der Strafbefehl ist schlicht und ergreifend hier unvollständig hochgeladen worden. Da kann man sich kein Bild von machen was geschehen ist, bzw geschehen sein könnte, und wie die Staatsanwaltschaft und oder der Richter die Sache sieht

Formulierungen wie Jungenficket und spacken und so weiter bringen hier auch niemanden weiter

Wenn der TE hier gerne eine Diskussion über allen möglichen einspruch gegen den Strafbefehl haben möchte, so muss er sich genauso verhalten, als würde er zu einem Anwalt gehen, nämlich diesem auch den Strafbefehl in voller Länge zu präsentieren

Das kann der TE dadurch machen, indem er den mindestens zweiseitigen Strafbefehl einmal hochlädt, natürlich seine persönlichen Daten dabei geschwärzt lässt, sodass man auch einmal die Gründe lesen kann, weswegen der Strafbefehl erlassen wurde, um dort möglicherweise Fehler zu finden, auf welchen man einen Einspruch dem Grunde nach begründen kann

Zunächst möchte ich einmal grundsätzlich raten, und zwar zur Wahrung der Frist, einmal Einspruch ohne Einspruchsbegründung beim zuständigen Amtsgericht

Das kann man selber tun, indem man einen Brief aufsetzt wie folgt:/I]

sehr geehrter Herr Richter am Amtsgericht XY
Bzw wenn es eine Frau ist sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht XY

Hiermit lege ich Einspruch gegen den am XY Januar 2000 21 erhaltenen Strafbefehl ein

Eine Einspruchsbegründung erfolgt gegebenenfalls zu späterer Zeit

Hochachtungsvoll

Unterschrift

Bei XY kommt natürlich der name des Richters, bzw der Richterin eingesetzt, um so eine persönliche Ansprache vorzunehmen

Man kann aber auch zu einer Rechtsantragstelle beim zuständigen Amtsgericht gehen, aber wegen dem chinesischen Virus wird das wahrscheinlich geschlossen haben

So, nach Einspruch einlegen hat man genug Zeit, sich beim Rechtsanwalt oder auch hier im Forum zu erkundigen, ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn macht oder nicht

Ist aber die Einspruchsfrist erst einmal verstrichen, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftig

Deswegen rate ich erst einmal grundsätzlich zum einspruch, um hier Zeit zu kaufen, das heißt um Zeit zu haben das zu überprüfen

Der Einspruch kann dann jederzeit auch noch vor dem Termin zur Hauptverhandlung zurückgenommen werden, und dadurch entstehen auch keine zusätzlichen und weiteren Gerichtsgebühren.

Ist aber die Sache beim Amtsgericht erst einmal zur Hauptverhandlung aufgerufen, habe ich als Betroffener keine Möglichkeit mehr den Einspruch zurückzunehmen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu, ansonsten findet eine völlig neue Gerichtsverhandlung statt, wobei auch eine ungünstigere Entscheidung seitens des Richters oder der Richterin getroffen werden kann.

sibilla
30.01.2021, 15:49
Also ohne dem TEE jetzt hier zu nahe treten zu wollen:

Aber der Strafbefehl ist schlicht und ergreifend hier unvollständig hochgeladen worden. Da kann man sich kein Bild von machen was geschehen ist, bzw geschehen sein könnte, und wie die Staatsanwaltschaft und oder der Richter die Sache sieht

Formulierungen wie Jungenficket und spacken und so weiter bringen hier auch niemanden weiter

Wenn der TE hier gerne eine Diskussion über allen möglichen einspruch gegen den Strafbefehl haben möchte, so muss er sich genauso verhalten, als würde er zu einem Anwalt gehen, nämlich diesem auch den Strafbefehl in voller Länge zu präsentieren

Das kann der TE dadurch machen, indem er den mindestens zweiseitigen Strafbefehl einmal hochlädt, natürlich seine persönlichen Daten dabei geschwärzt lässt, sodass man auch einmal die Gründe lesen kann, weswegen der Strafbefehl erlassen wurde, um dort möglicherweise Fehler zu finden, auf welchen man einen Einspruch dem Grunde nach begründen kann

Zunächst möchte ich einmal grundsätzlich raten, und zwar zur Wahrung der Frist, einmal Einspruch ohne Einspruchsbegründung beim zuständigen Amtsgericht

Das kann man selber tun, indem man einen Brief aufsetzt wie folgt:/I]

sehr geehrter Herr Richter am Amtsgericht XY
Bzw wenn es eine Frau ist sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht XY

Hiermit lege ich Einspruch gegen den am XY Januar 2000 21 erhaltenen Strafbefehl ein

Eine Einspruchsbegründung erfolgt gegebenenfalls zu späterer Zeit

Hochachtungsvoll

Unterschrift

Bei XY kommt natürlich der name des Richters, bzw der Richterin eingesetzt, um so eine persönliche Ansprache vorzunehmen

Man kann aber auch zu einer Rechtsantragstelle beim zuständigen Amtsgericht gehen, aber wegen dem chinesischen Virus wird das wahrscheinlich geschlossen haben

So, nach Einspruch einlegen hat man genug Zeit, sich beim Rechtsanwalt oder auch hier im Forum zu erkundigen, ob ein Einspruch überhaupt einen Sinn macht oder nicht

Ist aber die Einspruchsfrist erst einmal verstrichen, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftig

Deswegen rate ich erst einmal grundsätzlich zum einspruch, um hier Zeit zu kaufen, das heißt um Zeit zu haben das zu überprüfen

Der Einspruch kann dann jederzeit auch noch vor dem Termin zur Hauptverhandlung zurückgenommen werden, und dadurch entstehen auch keine zusätzlichen und weiteren Gerichtsgebühren.

Ist aber die Sache beim Amtsgericht erst einmal zur Hauptverhandlung aufgerufen, habe ich als Betroffener keine Möglichkeit mehr den Einspruch zurückzunehmen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft stimmt dem zu, ansonsten findet eine völlig neue Gerichtsverhandlung statt, wobei auch eine ungünstigere Entscheidung seitens des Richters oder der Richterin getroffen werden kann.

gefettet von mir

also das! würde ich heute nicht mehr schreiben, weil ...

hochachtungsvoll bedeutet heutzutage "leck mich am arsch".

ein "mit freundlichen grüßen" hört sich besser an.

gehörst du noch der ganz alten schreibweise an, oder war das so gewollt?:?:))

konfutse
30.01.2021, 16:51
...
Ich hab denen auf Anraten einfach ihre Webseiten abgeschaltet und die Startseite mit einer Information versehen, dass die Herrschaften nicht gezahlt hatten. Stand so in meinen Geschäftsbedingungen. Natürlich verlinkt auf meine Seite, als Erbringer der Leistung mit komplettem Impressum.
Da hast du natürlich einen langen Hebel, den selten einer hat.

Swesda
30.01.2021, 16:52
So ein Zettelchen vom Amte kann durchaus nützlich sein, auch wenn nicht kriminell ist. Mir wurde mal ne gute Zeit kein bzw. zu wenig gezahlt für meine Arbeit. Damals war ich noch selbständig und irgendwann war ich es leid, meiner Kohle nachzulaufen. Ich hatte schließlich dafür geschuftet.

Also mit allen Unterlagen zum Amt, H4 beantragt und die Gründe für diesen Antrag darlegen können.

Ansich gehts ja "nur" um anwaltliche Beratung, aber auch die hilft schon. Der Anwalt hat seinerzeit ein paar Schreiben aufgesetzt und versandt. Etwas Kohle bekam ich, er nichts, und ich hatte meine Ruhe.

Der Terz damals und mit welchen Geschichten die sich rausreden wollten, um nicht zahlen zu müssen...

Ich hab denen auf Anraten einfach ihre Webseiten abgeschaltet und die Startseite mit einer Information versehen, dass die Herrschaften nicht gezahlt hatten. Stand so in meinen Geschäftsbedingungen. Natürlich verlinkt auf meine Seite, als Erbringer der Leistung mit komplettem Impressum.
Nicht schlecht, gute Idee. Das hat funktioniert?

pixelschubser
30.01.2021, 17:09
Da hast du natürlich einen langen Hebel, den selten einer hat.

Ja, ich sass am längeren Hebel. Ich hab die Zugangsdaten für die FTP-Server immer erst nach der vollständigen Bezahlung herausgegeben.


Nicht schlecht, gute Idee. Das hat funktioniert?

Hat es. Zumindest zum großen Teil. Es ging allerdings teilweise sehr unschön ab. Bedrohungen und Verleumdungen waren da fast Tagesordnung. Glücklicherweise waren meine Geschäftsbedingungen so ausformuliert, dass ich rechtlich nicht angreifbar war.

Swesda
30.01.2021, 20:11
Ja, ich sass am längeren Hebel. Ich hab die Zugangsdaten für die FTP-Server immer erst nach der vollständigen Bezahlung herausgegeben.



Hat es. Zumindest zum großen Teil. Es ging allerdings teilweise sehr unschön ab. Bedrohungen und Verleumdungen waren da fast Tagesordnung. Glücklicherweise waren meine Geschäftsbedingungen so ausformuliert, dass ich rechtlich nicht angreifbar war.
GUt! Hart, aber nicht sittenwidrig, das ist die hohe Kunst der AGB Formulierungen. Sehr ähnlich einem Ehevertrag :-)

pixelschubser
30.01.2021, 22:18
GUt! Hart, aber nicht sittenwidrig, das ist die hohe Kunst der AGB Formulierungen. Sehr ähnlich einem Ehevertrag :-)

Ich hatte einen guten Lehrer in der Hinsicht. Und der hatte eine noch bessere Kanzlei an der Hand.

Veruschka
31.01.2021, 12:50
Mir geht in dem Fall grad der Tagessatz i.H.v. 15,- Eur nicht aus dem Kopf.
Woher weiß man denn das bei der Staatsanwaltschaft?
Es muss ja offensichtlich dann eine Anhörung stattgefunden haben.

Schwabenpower
31.01.2021, 13:09
Mir geht in dem Fall grad der Tagessatz i.H.v. 15,- Eur nicht aus dem Kopf.
Woher weiß man denn das bei der Staatsanwaltschaft?
Es muss ja offensichtlich dann eine Anhörung stattgefunden haben.
Hartz IV Standardsatz. Da braucht es keine Anhörung.

Veruschka
31.01.2021, 13:13
Hartz IV Standardsatz. Da braucht es keine Anhörung.
Ach so, den H4- Bezug sieht man jetzt den Bürgern an?

Dr Mittendrin
31.01.2021, 13:16
Mir geht in dem Fall grad der Tagessatz i.H.v. 15,- Eur nicht aus dem Kopf.
Woher weiß man denn das bei der Staatsanwaltschaft?
Es muss ja offensichtlich dann eine Anhörung stattgefunden haben.

Die bohren da nicht tief, Einkommen 450 € basta.
Sowieso eine Frechheit, die Miete nicht als Einkommen zu sehen.

Beim dummen Arbeiter, geht es los bei 1200 netto.

Valdyn
31.01.2021, 13:17
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?

Jedenfalls ist dieser Strang wieder ein extrem erschreckendes und anschauliches Beispiel dafür, wieviele sich auch in diesem Forum noch im Tiefschlaf befinden. Das, oder es muss sich um bezahlte Schreiberlinge handeln. Anders ist diese vehemente Verteidigung des Unrechtsstaates und der unerschütterliche Glaube daran, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht, nicht zu erklären.

Wenn du sagst, du hast nichts kaputtgemacht, der VS öffnet deine Post und verwanzt dir die Wohnung, dann ist das doch wohl der eindeutige Beweis. Schliesslich ist hier das Internet.

Dr Mittendrin
31.01.2021, 13:22
Du kassierst doch Stütze, ohne dieses System bist du verloren. Du kotzt nur ab, weil es dich grad in den Arsch kneift und jeder, der dein kriminelles Verhalten, das offenbar vorliegt, hinterfragt oder erkunden möchte, ist für dich ein Regimeling. Eigenartige Argumentation, wie ich finde. Man sollte immer zu dem stehen, was man tut. Ich hatte auch schon Ladungen zum Haftantritt, usw. ... aber ich hab mich nie rausgeredet und stehe zu dem, was ich tue.


Oh ja ich sollte Dez einen Tag Erzwingungshaft antreten. Die Ordnungswidrigkeit war 15 €. Nun bez mit 52 €.

Antisozialist
31.01.2021, 13:42
Jedenfalls ist dieser Strang wieder ein extrem erschreckendes und anschauliches Beispiel dafür, wieviele sich auch in diesem Forum noch im Tiefschlaf befinden. Das, oder es muss sich um bezahlte Schreiberlinge handeln. Anders ist diese vehemente Verteidigung des Unrechtsstaates und der unerschütterliche Glaube daran, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht, nicht zu erklären.

Wenn du sagst, du hast nichts kaputtgemacht, der VS öffnet deine Post und verwanzt dir die Wohnung, dann ist das doch wohl der eindeutige Beweis. Schliesslich ist hier das Internet.

:haha:

Schwabenpower
31.01.2021, 13:46
Ach so, den H4- Bezug sieht man jetzt den Bürgern an?
Der Staatsanwalt bekommt die Daten ohne Probleme bzw. hat sie schon. Im vorliegenden Falle scheint es auch nicht die Ersttat zu sein

Antisozialist
31.01.2021, 14:05
Was soll ich zugeben, euer Belastungseifer ist bezeichnend, ihr kümmerlichen Regimelinge.

Ich finde es komisch, wenn Menschen über das Regime lästern, die von dem leben, was das Regime ihren zum Fressen hinwirft.

Das ist, als wenn der grüne verbeamtete Lehrer die Abschaffung Deutschlands fordert. Außerhalb des Regimes hätte der doch keine Chance auf ein Leben im Eigenheim bei Halbtagsarbeit ohne Leistungskontrollen.

mick31
31.01.2021, 15:55
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?

Nur feige Krüppel begehen Sachbeschädigung, passt also genau zu dir.

Swesda
31.01.2021, 20:08
Ach so, den H4- Bezug sieht man jetzt den Bürgern an?
Ne, du wirst einfach vom Richter gefragt. Tatsache. Wie hoch ist ihr Einkommen? Der Kluge lügt sich das dann runter, der Dumme platzt vor Stolz und nimmt das Brutto für Netto (entscheidend ist netto). Kontrolliert wird es nicht, wenn es einigermaßen glaubwürdig ist. Wenn du als Angestellte sagst 1.500,00 netto ist das schon ok. Aber ich hoffe, das wird niemals so eine Situation für dich geben.

Veruschka
31.01.2021, 20:10
Ne, du wirst einfach vom Richter gefragt. Tatsache. Wie hoch ist ihr Einkommen? Der Kluge lügt sich das dann runter, der Dumme platzt vor Stolz und nimmt das Brutto für Netto (entscheidend ist netto). Kontrolliert wird es nicht, wenn es einigermaßen glaubwürdig ist. Wenn du als Angestellte sagst 1.500,00 netto ist das schon ok. Aber ich hoffe, das wird niemals so eine Situation für dich geben.
Schon klar, aber in dem Fall geht es um einen Strafbefehl und kein Urteil.
Und einem Strafbefehl geht doch eine Anhörung voraus....du klingt das alles für mich nicht plausibel.

Swesda
31.01.2021, 20:19
Schon klar, aber in dem Fall geht es um einen Strafbefehl und kein Urteil.
Und einem Strafbefehl geht doch eine Anhörung voraus....du klingt das alles für mich nicht plausibel.
Stimmt. Ich weiß aber nicht was geschieht, wenn du der Anhörung konsequent fernbleibst und auch keinen Rechtsbeistand benennst. Kann schon sein, dass dann irgendwelche Erkenntnisse aus den Ermittlungen greifen.

Klopperhorst
31.01.2021, 20:20
Es ist eigentlich egal was drin steht.
Der Lord hat nen hässlichen Oma-Teppich und ne ranzige Bude wie es aussieht.

---

Stanley_Beamish
31.01.2021, 20:22
Ach so, den H4- Bezug sieht man jetzt den Bürgern an?

Jede Wette, dass der bei den Behörden kein unbeschriebenes Blatt ist.

Kreuzbube
31.01.2021, 20:22
Ne, du wirst einfach vom Richter gefragt. Tatsache. Wie hoch ist ihr Einkommen? Der Kluge lügt sich das dann runter, der Dumme platzt vor Stolz und nimmt das Brutto für Netto (entscheidend ist netto). Kontrolliert wird es nicht, wenn es einigermaßen glaubwürdig ist. Wenn du als Angestellte sagst 1.500,00 netto ist das schon ok. Aber ich hoffe, das wird niemals so eine Situation für dich geben.

Hast wohl Erfahrung aus der APO-Zeit...:cool:

Swesda
31.01.2021, 20:25
Hast wohl Erfahrung aus der APO-Zeit...:cool:
:schnatt:

Kreuzbube
31.01.2021, 20:33
:schnatt:

Nun lach doch mal! Mei, seid ihr wieder steif heute...:auro:

WikingerWolf
31.01.2021, 21:10
gefettet von mir

also das! würde ich heute nicht mehr schreiben, weil ...

hochachtungsvoll bedeutet heutzutage "leck mich am arsch".

ein "mit freundlichen grüßen" hört sich besser an.

gehörst du noch der ganz alten schreibweise an, oder war das so gewollt?:?:))

Also die Formulierung hochachtungsvoll wird auch heute noch von Behörden tagtäglich benutzt.

Und zwar dann, wenn es sich um wichtige Schreiben handelt, wie z.b. Mahnschreiben oder dergleichen.

Wenn ich als Bürger an einen Richter oder eine Richterin hochachtungsvoll schreibe, so drückt das meinen Respekt und Anerkennung gegenüber dieser Person aus.

Schreibe ich jedoch mit der entsprechenden Hochachtung, die ihnen gebührt so habe ich durch die Blume geschrieben LMAA bzw meine Nichtachtung gegenüber dieser Person durch die Blume mitgeteilt

Wenn man schon an einen Richter oder eine Richterin schreibt, und schreibt hochachtungsvoll, so ist das schon angemessen

Ich selbst habe mir da einmal die Formulierung ausgedacht mit hochachtungsvollen Grüßen quasi eine Mischung von beidem zwischen mit freundlichen Grüßen und hochachtungsvoll

WikingerWolf
31.01.2021, 21:23
Mir geht in dem Fall grad der Tagessatz i.H.v. 15,- Eur nicht aus dem Kopf.
Woher weiß man denn das bei der Staatsanwaltschaft?
Es muss ja offensichtlich dann eine Anhörung stattgefunden haben.

Mir ist aufgefallen, dass sich der TE hier nicht mehr gemeldet hat.

Ich hatte ihn ja gebeten, hier den Strafbefehl vollständig einzustellen, damit man auch lesen kann, was ihm vorgeworfen wird, und welche Beweismittel auch im Strafbefehl aufgeführt sind, denn dort wird ja der Strafbefehl auch begründet, und es werden auch Beweise genannt, die da sein können die eigene Einlassung oder zeugen.

Ein Strafbefehl wird ja auch nicht in der Kantine eines Amtsgerichts besprochen und ausgefertigt, sondern vorher schaut sich ein Staatsanwalt die Akten an, und entscheidet dann zunächst nach Aktenlage und stellt einen Antrag an das Amtsgericht zur Ausstellung eines Strafbefehls. Dann prüft ein Richter oder eine Richterin die ganze Sache, und wenn die Erfolgsaussichten auch bei einem Einspruch und einer anschließenden Hauptverhandlung erfolgsversprechend sind, wird der Strafbefehl erst dann vom Richter oder Richterin unterzeichnet und an den Betroffenen per Postzustellungsurkunde abgesetzt

Ich persönlich denke, dass der TE die Tat schon begangen haben dürfte, allein schon wie er sich hier im Forum gibt, mit den Formulierungen und sein ganzes auftreten sind ein Indiz dafür

Er kann aber trotzdem Einspruch einlegen, und zwar aus formellen oder materiellem Recht

Er kann auch den Einspruch nur auf bestimmte Teile des Strafbefehls begrenzen, oder diesen der Gänze nach anfechten

Fechtet er den Strafbefehl der Gänze nach an, also nach dem Motto, die vorgeworfene Tat habe ich nicht begangen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Beweisaufnahme

Er kann aber auch die Höhe der Tagessätze anfechten, und den Strafbefehl ansonsten anerkennen, dann kommt es auch zu einer Hauptverhandlung, aber nicht zu einer Beweisaufnahme und Vernehmung von Zeugen

Dann geht es nur um die Tagessätze, entweder die Anzahl der Tagessätze oder die Höhe der Tagessätze

als Hartz4 Empfänger hat er also durchaus die Möglichkeit, den Tagessatz von € 15 auf € 10 oder sogar den absolut mindestens Tagessatz auf € 5 herabsetzen zu lassen, die Chancen da zu stehen sogar gar nicht mal schlecht, wenn man das freundlich und respektvoll bei Gericht vorträgt

Die Anzahl der Tagessätze, darauf lässt sich ein Gericht meistens nicht ein

Aber wenn ich einen Tagessatz auf ⅔ reduzieren kann, reduziert sich auch die Geldstrafe auf ⅔

Affenpriester
31.01.2021, 22:47
Oh ja ich sollte Dez einen Tag Erzwingungshaft antreten. Die Ordnungswidrigkeit war 15 €. Nun bez mit 52 €.

Beugehaft haben die mir auch schon angedroht weil ich damals die eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben habe oder vielmehr, weil ich auf die offiziellen Briefe nicht geantwortet habe. Zeit hatte ich ja genug, nur keine Nerven ... aber das ist ja mein Problem, ich war schuld.

WikingerWolf
31.01.2021, 23:22
Wobei die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung jedoch auch die Verjährung Hemmt......

sibilla
01.02.2021, 05:00
Also die Formulierung hochachtungsvoll wird auch heute noch von Behörden tagtäglich benutzt.

Und zwar dann, wenn es sich um wichtige Schreiben handelt, wie z.b. Mahnschreiben oder dergleichen.

Wenn ich als Bürger an einen Richter oder eine Richterin hochachtungsvoll schreibe, so drückt das meinen Respekt und Anerkennung gegenüber dieser Person aus.

Schreibe ich jedoch mit der entsprechenden Hochachtung, die ihnen gebührt so habe ich durch die Blume geschrieben LMAA bzw meine Nichtachtung gegenüber dieser Person durch die Blume mitgeteilt

Wenn man schon an einen Richter oder eine Richterin schreibt, und schreibt hochachtungsvoll, so ist das schon angemessen

Ich selbst habe mir da einmal die Formulierung ausgedacht mit hochachtungsvollen Grüßen quasi eine Mischung von beidem zwischen mit freundlichen Grüßen und hochachtungsvoll

danke, wieder was gelernt.

ich verkehre nicht bei gericht, folglich konnte ich das nicht wissen. :)

Nietzsche
01.02.2021, 05:08
danke, wieder was gelernt.

ich verkehre nicht bei gericht, folglich konnte ich das nicht wissen. :)
Das würde sich ja auch kein Mensch ansehen wollen! :bäh:

sibilla
01.02.2021, 05:17
Das würde sich ja auch kein Mensch ansehen wollen! :bäh:

hochachtungsvoll :ätsch:

Nietzsche
01.02.2021, 05:52
hochachtungsvoll :ätsch:

Mit der entsprechenden Hochachtung die dir gebührt.

WikingerWolf
01.02.2021, 07:57
danke, wieder was gelernt.

ich verkehre nicht bei gericht, folglich konnte ich das nicht wissen. :)

Ach, wer selbstständig ist, hat auch immer diese berühmten 2% Querulanten Kunden, die einem das Leben schwer machen.

Und ½ genau dieser Querulanten Kunden versuchen dann mit Klagen und so weiter sich
Zu profilieren um Geld zu schinden

Also geht man die erste Zeit selbst zum Rechtsanwalt, um sich beraten zu lassen. Jedoch sieht man im Laufe der Zeit nach und nach dann immer schlauer, denn man lernt ja auch von Rechtsanwälten, bis man dann irgendwann gar keine Rechtsanwälte mehr braucht, weil man eigentlich schon alles weiß, und das was man nicht weiß, diese Information kann man sich im Internet und in entsprechenden Fachforen holen

Dr Mittendrin
01.02.2021, 08:03
Ne, du wirst einfach vom Richter gefragt. Tatsache. Wie hoch ist ihr Einkommen? Der Kluge lügt sich das dann runter, der Dumme platzt vor Stolz und nimmt das Brutto für Netto (entscheidend ist netto). Kontrolliert wird es nicht, wenn es einigermaßen glaubwürdig ist. Wenn du als Angestellte sagst 1.500,00 netto ist das schon ok. Aber ich hoffe, das wird niemals so eine Situation für dich geben.

Ich gab mal 900 netto an wegen fehlender FE.

Dr Mittendrin
01.02.2021, 08:05
Ach, wer selbstständig ist, hat auch immer diese berühmten 2% Querulanten Kunden, die einem das Leben schwer machen.

Und ½ genau dieser Querulanten Kunden versuchen dann mit Klagen und so weiter sich
Zu profilieren um Geld zu schinden

Also geht man die erste Zeit selbst zum Rechtsanwalt, um sich beraten zu lassen. Jedoch sieht man im Laufe der Zeit nach und nach dann immer schlauer, denn man lernt ja auch von Rechtsanwälten, bis man dann irgendwann gar keine Rechtsanwälte mehr braucht, weil man eigentlich schon alles weiß, und das was man nicht weiß, diese Information kann man sich im Internet und in entsprechenden Fachforen holen


Ist so ja. Ich bin gerichtserfahren. Richter gehen danach wer vermeintlich den besseren Leumund hat und seriöser rüber kommt.

Dr Mittendrin
01.02.2021, 08:11
Wobei die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung jedoch auch die Verjährung Hemmt......

Ging da auch mal nicht hin. Passiert ist nix. Stand später im Register der Fahreignung ( Charakter und so )

Schweinesystem, mehr kann man da nicht sagen.

Dr Mittendrin
01.02.2021, 08:15
Die Jungenbumser können es nicht lassen und hängen mir wieder Straftaten an. Diesmal ist der fragliche Gegenstand so geheim, daß er nicht genannt werden darf. Geht das überhaupt, jemanden einer Sachbeschädigung zu bezichtigen, ohne daß es einen konkreten Gegenstand gibt, den man zerstört haben soll? Wohl nur in einem absurden Regime, einer affigen Bananenrepublik der Jungenficker.

https://abload.de/img/imag0082r7j0m.jpg

Soso, Mobiliar also. Ein Schrank? Ein Stuhl? Ein Tisch? Das Regime gibt keine Auskunft. Man siehe auch das Datum, abgeschickt, am 8.1.

Angekommen am 25.1:
https://abload.de/img/imag0081f1kf3.jpg

Geöffnet und wieder zugeklebt vom Verfassungsschutz wie schon der letzte Liebesbrief, der ähnlich lang unterwegs war:

https://abload.de/img/imag008372jmt.jpg

Was sind das für absurde Anklagen, was ist das für ein absurdes Briefgeheimnis?

Hi, ich bashe dich mal ausnahmsweise nicht. Hattest du mal eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung ? Letzte 5 Jahre ?
Ich ließ mal absichtlich ein Glas fallen bei einem Kanaken, wurde nur wegen Beleidigung verdonnert. Weil es da schon mal was gab.
Ich sagte war nass, rutschte aus der Hand.

sibilla
01.02.2021, 08:57
Mit der entsprechenden Hochachtung die dir gebührt.

okay, :D

spaß muß sein bei der leich, sonst geht keiner hin.

Swesda
01.02.2021, 09:15
Ging da auch mal nicht hin. Passiert ist nix. Stand später im Register der Fahreignung ( Charakter und so )

Schweinesystem, mehr kann man da nicht sagen.
Für dich wie für die allermeisten gilt: Vor Gericht soweit wie es geht die Klappe halten. Dann kommt man auch nicht unseriös rüber. Es empfiehlt sich dringend für alle, die nicht ganz genau wissen was sie sagen, die Beherzigung der Ansage zum Start eines Verhörs: "Alles was Sie nicht sagen kann auch nicht gegen Sie verwendet werden."

konfutse
01.02.2021, 17:23
Schon klar, aber in dem Fall geht es um einen Strafbefehl und kein Urteil.
Und einem Strafbefehl geht doch eine Anhörung voraus....du klingt das alles für mich nicht plausibel.
Diesen Zettel hat er wohl samt Umschlag in den Eimer geworfen.

WilliN
02.02.2021, 09:34
Als ich besoffen einen Türken verprügelte musste ich 60 € Tagessatz zahlen.

---

Warst du - dMn - im Recht... oder einfach nur besoffen?

Klopperhorst
02.02.2021, 09:36
Warst du - dMn - im Recht... oder einfach nur besoffen?

Ich habe wildgepinkelt, das war natürlich Unrecht.
Wenn dich beim Pinkeln aber ein Türke dumm anquatscht, wie reagierst du dann?
Außerdem kann der immer behaupten, man hätte was "ausländerfeindliches" gesagt, der Kanacke kann immer
die Rassismus-Karte ziehen, um zu gewinnen.

---

WilliN
02.02.2021, 09:43
Leute, die Steine auf Autos werfen, verdienen nur eine Strafe : gefesselt mit Autos bewerfen

1.) Welche Autos? - 2.) Wer sitzt drin? - 3.) Edelsteine?

WilliN
02.02.2021, 09:55
Ich habe wildgepinkelt, das war natürlich Unrecht.
Wenn dich beim Pinkeln aber ein Türke dumm anquatscht, wie reagierst du dann?
Außerdem kann der immer behaupten, man hätte was "ausländerfeindliches" gesagt, der Kanacke kann immer
die Rassismus-Karte ziehen, um zu gewinnen.

---

Ich sage: "Häh", "Wat", "Nochma", "Özil"... und wenn er nah genug bei mir steht (max. 1 Meter)... :D drehe ich mich in seine Richtung (Wasser marsch)!

Schwabenpower
02.02.2021, 11:57
1.) Welche Autos? - 2.) Wer sitzt drin? - 3.) Edelsteine?
VW, Autodiebe, nein

Lord Laiken
02.02.2021, 16:44
Du kassierst doch Stütze, ohne dieses System bist du verloren. Du kotzt nur ab, weil es dich grad in den Arsch kneift und jeder, der dein kriminelles Verhalten, das offenbar vorliegt, hinterfragt oder erkunden möchte, ist für dich ein Regimeling. Eigenartige Argumentation, wie ich finde. Man sollte immer zu dem stehen, was man tut. Ich hatte auch schon Ladungen zum Haftantritt, usw. ... aber ich hab mich nie rausgeredet und stehe zu dem, was ich tue.
Du nervst. Ich hab nix kaputt gemacht. Dieses System sorgt dafür, daß man Stütze braucht. Wir brauchen mehr Sozialismus.

Lord Laiken
02.02.2021, 16:52
Jedenfalls ist dieser Strang wieder ein extrem erschreckendes und anschauliches Beispiel dafür, wieviele sich auch in diesem Forum noch im Tiefschlaf befinden. Das, oder es muss sich um bezahlte Schreiberlinge handeln. Anders ist diese vehemente Verteidigung des Unrechtsstaates und der unerschütterliche Glaube daran, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht, nicht zu erklären.

Wenn du sagst, du hast nichts kaputtgemacht, der VS öffnet deine Post und verwanzt dir die Wohnung, dann ist das doch wohl der eindeutige Beweis. Schliesslich ist hier das Internet.
Naja, von Wanzen habe ich nichts gesagt. Die sind hier eher menschlicher Natur.

Lord Laiken
02.02.2021, 16:53
Ich finde es komisch, wenn Menschen über das Regime lästern, die von dem leben, was das Regime ihren zum Fressen hinwirft.

Das ist, als wenn der grüne verbeamtete Lehrer die Abschaffung Deutschlands fordert. Außerhalb des Regimes hätte der doch keine Chance auf ein Leben im Eigenheim bei Halbtagsarbeit ohne Leistungskontrollen.
Der Sozialstaat, der Rechtsstaat und die parlamentarische Demokratie sind eine Sache, ein paar Wichser, die sich über ihr eigenes Recht hinwegsetzen, sind eine ganz andere Sache.

Lord Laiken
02.02.2021, 16:54
Nur feige Krüppel begehen Sachbeschädigung, passt also genau zu dir.
Der gleiche Wisch käme auch, wenn ich dir deine dumme Fresse einhaute :D

Lord Laiken
02.02.2021, 16:56
Hi, ich bashe dich mal ausnahmsweise nicht. Hattest du mal eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung ? Letzte 5 Jahre ?
Ich ließ mal absichtlich ein Glas fallen bei einem Kanaken, wurde nur wegen Beleidigung verdonnert. Weil es da schon mal was gab.
Ich sagte war nass, rutschte aus der Hand.
Vor ein paar Monaten habe ich angeblich einen Plastikstuhl im Wert von 15 € kaputt gemacht. 50 Sprengsätze.

Valdyn
02.02.2021, 16:58
Naja, von Wanzen habe ich nichts gesagt. Die sind hier eher menschlicher Natur.

Du hast nur noch nicht gründlich genug gesucht.

Lord Laiken
02.02.2021, 17:01
Du hast nur noch nicht gründlich genug gesucht.
Ne, Wanzen kommen gibts hier keine. Ich bin nicht interessant für die, da ich gar nichts mache. Selbst wenn, dann ist das schon ewig vorbei. Liegt wohl daran, daß ich letztens was mit Waffengesetz bekommen habe, da haben sie mir auch wieder einige Tagessätze reingedrückt.

Affenpriester
02.02.2021, 20:54
Du nervst. Ich hab nix kaputt gemacht. Dieses System sorgt dafür, daß man Stütze braucht. Wir brauchen mehr Sozialismus.

Du träumst vom Sozialismus ... du schiebst deine Trägheit aufs System, das dich übrigens durchfüttert. Also ich benötige keinen Sozialismus, läuft doch auch ohne beschissen. Den Sozialismus fordern nur Versager, weil sie davon profitieren. Was bitte hab ich davon, oder die Menschheit? Man sollte sich niemals nach unten orientieren und für Versager ist alles andere oben ... die kennen nur noch ihresgleichen und "die da oben". "Die da oben" haben allerdings dasselbe Problem ... alle drüber sind die Bösen und die drunter sind halt auch die Bösen, die zudem noch so sind wie du ... mit denen will sich auch keiner abgeben, der noch halbwegs kreditwürdig ist und noch alle Latten am Zaun hat, der zudem kreditfinanziert ist und irgendeinem vergesellschafteten Konzern gehört. Und die noch eins drüber haben auch böse Leute über und gehässige Leute unter sich, viel mehr zu verlieren als du je haben wirst ... die müssen buckeln und buckeln und ausruhen ist nicht. Da gibts kein Mitleid, weder von oben noch von unten. Ganz oben hockt keiner, das sind nur Menschenpyramiden, die ihr eigenes Grab schaufeln. Sozialismus ist der Standard für Standardmenschen, für abgehängte Verlierer und Opfer des Systems. Es gibt immer Opfer, bei jedem System ... die meisten übrigens in sozialistischen Systemen. Dort träumen die Verlierer des Systems dann von Freiheit.

mick31
02.02.2021, 21:46
Der gleiche Wisch käme auch, wenn ich dir deine dumme Fresse einhaute :D

Das war eine Drohung, jetzt bist raus.

Lord Laiken
02.02.2021, 21:50
Das war eine Drohung, jetzt bist raus.
Drohung? Wo?

konfutse
03.02.2021, 19:46
Klingt alles so, als ob du ein renitenter sozialnormenverweigender Kleinkrimineller bist. Was machst du, von was lebst du und warum wirst du von der Justiz verfolgt?

mick31
04.02.2021, 05:21
Klingt alles so, als ob du ein renitenter sozialnormenverweigender Kleinkrimineller bist. Was machst du, von was lebst du und warum wirst du von der Justiz verfolgt?

Ich denke das ist ein asozialer der nur in seiner Computerspielwelt lebt und das einzige was er zusammenbringt ist Gewalt gegen Sachen und ein großes Maul im Internet.

Das schlimme ist das wir sowas von unseren Steuern durchfüttern müssen.

konfutse
04.02.2021, 16:32
Ich denke das ist ein asozialer der nur in seiner Computerspielwelt lebt und das einzige was er zusammenbringt ist Gewalt gegen Sachen und ein großes Maul im Internet.

Das schlimme ist das wir sowas von unseren Steuern durchfüttern müssen.
Grundsätzlich auch meine Meinung, aber ich sehe dahinter immer den Menschen und der wird nicht so geboren. Was ist in diesem Leben falsch gelaufen? Ich hatte beruflich mit Harzern zu tun und muss sagen, dass die meißten, die sich aufgegeben und von der Gesellschaft verabschiedet haben, unverschuldet da rein gekommen sind. Diese Empathie habe ich mir deshalb bewahrt.

Affenpriester
04.02.2021, 17:36
Vor ein paar Monaten habe ich angeblich einen Plastikstuhl im Wert von 15 € kaputt gemacht. 50 Sprengsätze.

Wenn man seine Aggressionen zurückhalten und kontrolliert abgeben kann, z.B. bei außerehelichen Vergnügungen, könnte das deutlich billiger kommen ... vorausgesetzt man verhütet.
Irgendwelche wehrlosen Stühle zu verkloppen macht doch auch weit weniger Spaß als wenn so eine Olle dir grinsend ihren Arsch hinhält. Du wirst langsam verhaltensauffällig, das kommt wahrscheinlich vom Wichsen.

mick31
04.02.2021, 21:41
Wenn man seine Aggressionen zurückhalten und kontrolliert abgeben kann, z.B. bei außerehelichen Vergnügungen, könnte das deutlich billiger kommen ... vorausgesetzt man verhütet.
Irgendwelche wehrlosen Stühle zu verkloppen macht doch auch weit weniger Spaß als wenn so eine Olle dir grinsend ihren Arsch hinhält. Du wirst langsam verhaltensauffällig, das kommt wahrscheinlich vom Wichsen.

Ich fürchte dem fehlt die Ausrüstung sowas zu genießen, und das bisschen was der hat wird nicht funktionieren :haha:

Lord Laiken
05.02.2021, 17:29
Ich fürchte dem fehlt die Ausrüstung sowas zu genießen, und das bisschen was der hat wird nicht funktionieren :haha:
Deine Olle weiß es besser.

Nicht Sicher
05.02.2021, 20:31
Mir ist aufgefallen, dass sich der TE hier nicht mehr gemeldet hat.

Ich hatte ihn ja gebeten, hier den Strafbefehl vollständig einzustellen, damit man auch lesen kann, was ihm vorgeworfen wird, und welche Beweismittel auch im Strafbefehl aufgeführt sind, denn dort wird ja der Strafbefehl auch begründet, und es werden auch Beweise genannt, die da sein können die eigene Einlassung oder zeugen.

Ein Strafbefehl wird ja auch nicht in der Kantine eines Amtsgerichts besprochen und ausgefertigt, sondern vorher schaut sich ein Staatsanwalt die Akten an, und entscheidet dann zunächst nach Aktenlage und stellt einen Antrag an das Amtsgericht zur Ausstellung eines Strafbefehls. Dann prüft ein Richter oder eine Richterin die ganze Sache, und wenn die Erfolgsaussichten auch bei einem Einspruch und einer anschließenden Hauptverhandlung erfolgsversprechend sind, wird der Strafbefehl erst dann vom Richter oder Richterin unterzeichnet und an den Betroffenen per Postzustellungsurkunde abgesetzt

Ich persönlich denke, dass der TE die Tat schon begangen haben dürfte, allein schon wie er sich hier im Forum gibt, mit den Formulierungen und sein ganzes auftreten sind ein Indiz dafür

Er kann aber trotzdem Einspruch einlegen, und zwar aus formellen oder materiellem Recht

Er kann auch den Einspruch nur auf bestimmte Teile des Strafbefehls begrenzen, oder diesen der Gänze nach anfechten

Fechtet er den Strafbefehl der Gänze nach an, also nach dem Motto, die vorgeworfene Tat habe ich nicht begangen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Beweisaufnahme

Er kann aber auch die Höhe der Tagessätze anfechten, und den Strafbefehl ansonsten anerkennen, dann kommt es auch zu einer Hauptverhandlung, aber nicht zu einer Beweisaufnahme und Vernehmung von Zeugen

Dann geht es nur um die Tagessätze, entweder die Anzahl der Tagessätze oder die Höhe der Tagessätze

als Hartz4 Empfänger hat er also durchaus die Möglichkeit, den Tagessatz von € 15 auf € 10 oder sogar den absolut mindestens Tagessatz auf € 5 herabsetzen zu lassen, die Chancen da zu stehen sogar gar nicht mal schlecht, wenn man das freundlich und respektvoll bei Gericht vorträgt

Die Anzahl der Tagessätze, darauf lässt sich ein Gericht meistens nicht ein

Aber wenn ich einen Tagessatz auf ⅔ reduzieren kann, reduziert sich auch die Geldstrafe auf ⅔

Zwar schreibt der Lord hier wieder, aber irgendetwas Sinnvolles brauchst du da bei ihm leider grundsätzlich nicht zu erwarten. Ich habe es mal versucht, Ende 2019. Da hat der Lord behauptet, das Regime würde ihn unterdrücken und langsam töten. Wie? Na indem sein H4-Satz viel zu klein ausfiele und er sich daher nur durch ungesunden Dreck ernähren müsse.

Etwas später schrieb er fast schon stolz, dass er es schafft sich von 30 Cent am Tag zu ernähren und es unter seiner Würde ansieht, selber kochen zu müssen. Das wäre zu viel Aufwand und dann würde ja auch die Wohnung nach Essen stinken. Und das kann man ihm ja nicht zumuten. Daher zwinge ihn das Regime sich von Konservenfraß zu je 30 Cent/Tag zu ernähren und so langsam vor die Hunde zu gehen ...

Ich schreibe das nicht um den Lord hier ans Bein zu pinkeln, nur um seinen Geisteszustand zu beschreiben. Er wollte da nicht einmal den Versucht starten, seine völlig wirren Ansichten zu überdenken und sieht sich selbst heute noch 100% im Recht, wie ich es aus seinen Beiträgen (https://www.politikforen.net/showthread.php?189324-Merkel-Strom-ist-offenbar-knapp&p=10539191&viewfull=1#post10539191) entnehme.

mick31
05.02.2021, 21:37
Deine Olle weiß es besser.

:haha::haha:

Armer Asozialer Primitivling.

Affenpriester
06.02.2021, 05:41
Zwar schreibt der Lord hier wieder, aber irgendetwas Sinnvolles brauchst du da bei ihm leider grundsätzlich nicht zu erwarten. Ich habe es mal versucht, Ende 2019. Da hat der Lord behauptet, das Regime würde ihn unterdrücken und langsam töten. Wie? Na indem sein H4-Satz viel zu klein ausfiele und er sich daher nur durch ungesunden Dreck ernähren müsse.

Etwas später schrieb er fast schon stolz, dass er es schafft sich von 30 Cent am Tag zu ernähren und es unter seiner Würde ansieht, selber kochen zu müssen. Das wäre zu viel Aufwand und dann würde ja auch die Wohnung nach Essen stinken. Und das kann man ihm ja nicht zumuten. Daher zwinge ihn das Regime sich von Konservenfraß zu je 30 Cent/Tag zu ernähren und so langsam vor die Hunde zu gehen ...

Ich schreibe das nicht um den Lord hier ans Bein zu pinkeln, nur um seinen Geisteszustand zu beschreiben. Er wollte da nicht einmal den Versucht starten, seine völlig wirren Ansichten zu überdenken und sieht sich selbst heute noch 100% im Recht, wie ich es aus seinen Beiträgen (https://www.politikforen.net/showthread.php?189324-Merkel-Strom-ist-offenbar-knapp&p=10539191&viewfull=1#post10539191) entnehme.

Der passt in den "Armer Ritter" Strang, oder wie hieß der? Achja, Karin Ritter ist tot oder so ... irgendwie sind die vielleicht um paar Ecken verwandt.

Antisozialist
06.02.2021, 08:06
Ne, Wanzen kommen gibts hier keine. Ich bin nicht interessant für die, da ich gar nichts mache. Selbst wenn, dann ist das schon ewig vorbei. Liegt wohl daran, daß ich letztens was mit Waffengesetz bekommen habe, da haben sie mir auch wieder einige Tagessätze reingedrückt.

Mit was für Waffen hatten Sie es angeblich zu tun?