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Vollständige Version anzeigen : Bewährungsstrafe für Raserei mit tödlichem Ausgang



Blackbyrd
25.11.2020, 13:19
Unfassbar und für mich nicht nachvollziehbar.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Toedlicher-Unfall-auf-Sievekingsallee-Urteile-verkuendet,unfall15302.html

truthCH
25.11.2020, 13:25
Vor allem interessant, dass der vorsitzende Richter sich noch darüber auslässt, dass der Fahrer verantwortlich ist für den Tod eines jungen Menschen und ihn dann trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lässt.

Aber wenigstens hat er nur seinen Beifahrer und Cousin getötet und keine unbeteiligten Personen.

Blackbyrd
25.11.2020, 13:30
Vor allem interessant, dass der vorsitzende Richter sich noch darüber auslässt, dass der Fahrer verantwortlich ist für den Tod eines jungen Menschen und ihn dann trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lässt.

Aber wenigstens hat er nur seinen Beifahrer und Cousin getötet und keine unbeteiligten Personen.

Nun, es gab ja vier Verletzte und mehrere demolierte Autos, aber für solche Kollateralschäden muss wohl die Allgemeinheit aufkommen. :crazy:

Doppelstern
25.11.2020, 13:33
In Berlin wurden 2 Personen zu Lebenslang verurteilt. Das Urteil wurde jedoch in einem Berufungsverfahren angefochten, wurde aber erneut bestätigt und wird wohl ein weiteres mal vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-lebenslange-haft-fuer-raser-nach-toedlichem-autorennen-a-1136414.html

(https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-lebenslange-haft-fuer-raser-nach-toedlichem-autorennen-a-1136414.html)
Ich denke mal unser oberstes Gericht wird veranlassen, daß ein neues Verfahren hier vor dem OLG statt finden wird. Das Urteil ist ja geradezu lächerlich.

mathetes
25.11.2020, 13:40
Vor allem interessant, dass der vorsitzende Richter sich noch darüber auslässt, dass der Fahrer verantwortlich ist für den Tod eines jungen Menschen und ihn dann trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lässt.

Aber wenigstens hat er nur seinen Beifahrer und Cousin getötet und keine unbeteiligten Personen.


Das ist ja schon Strafe genug oder nicht? Jeder kann in einen tödlichen Unfall verwickelt werden, Unfälle als Mordtaten zu verurteilen würde einer Willkürjustiz Tür und Tor öffnen.

truthCH
25.11.2020, 13:41
Nun, es gab ja vier Verletzte und mehrere demolierte Autos, aber für solche Kollateralschäden muss wohl die Allgemeinheit aufkommen. :crazy:

Na ja Sachschaden ist das eine - jeder von uns hat schon mal Dummheiten begangen, gewisse auch mehr. Solange es nur Sachschaden gibt soll ein blaues Auge möglich sein meiner Meinung nach. Wenn man aber (unbeteiligte) Menschen tötet oder verletzt, dann darf die Strafe durchaus höher sein.

Zudem, in diesem Fall könnte es gut möglich sein, dass die Haftpflicht, die ja für den Schaden aufkommen muss, Regress nimmt und somit er finanziell bluten muss.

truthCH
25.11.2020, 13:43
Das ist ja schon Strafe genug oder nicht? Jeder kann in einen tödlichen Unfall verwickelt werden, Unfälle als Mordtaten zu verurteilen würde einer Willkürjustiz Tür und Tor öffnen.

Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.

Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.

Blackbyrd
25.11.2020, 13:49
Das ist ja schon Strafe genug oder nicht? Jeder kann in einen tödlichen Unfall verwickelt werden, Unfälle als Mordtaten zu verurteilen würde einer Willkürjustiz Tür und Tor öffnen.

Ja, jeder kann ich einem tödlichen Unfall verwickelt werden, aber dieser Unfall wurde durch eine sehr hohe Geschwindigkeit ausgelöst und somit wurden die daraus entstehenden Folgen in Kauf genommen.

Brotzeit
25.11.2020, 14:09
Unfassbar und für mich nicht nachvollziehbar.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Toedlicher-Unfall-auf-Sievekingsallee-Urteile-verkuendet,unfall15302.html




Vorallendingen ist nicht nachvollziehbar , daß jeder Autofahrer aus der Fahrschule weiß´,
daß ein Auto eine nicht unerhebliche Gefahr für Dritte darstellt und sich defensiv im
Strassenverkehr zu verhalten hat!

Der "Richter" ist eine kapitale Fehlinvestition von Steuergeldern!
Was der hier als "Urteil" hervorgebracht hat, ist ein Tritt ins Gesicht der
Opfer dieses Verkehrsverbrechers.

Blackbyrd
25.11.2020, 14:16
Vorallendingen ist nicht nachvollziehbar , daß jeder Autofahrer aus der Fahrschule weiß´,
daß ein Auto eine nicht unerhebliche Gefahr für Dritte darstellt und sich defensiv im
Strassenverkehr zu verhalten hat!

Der "Richter" ist eine kapitale Fehlinvestition von Steuergeldern!
Was der hier als "Urteil" hervorgebracht hat, ist ein Tritt ins Gesicht der
Opfer dieses Verkehrsverbrechers.

Der Richter oder dessen Freunde müssen sehr "mächtig" sein.

Ich bin ja im Norden sesshaft und interessier mich natürlich was dort abgeht, schaue mir auch die NDR-News an.
Merkwürdigerweise wurde zu diesem Artikel keine Kommentarfunktion freigeschaltet.

Warum wohl?

Väterchen Frost
25.11.2020, 14:19
Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.

Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.

Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.

truthCH
25.11.2020, 14:32
Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.

Nicht ganz - vorsätzliche Tötung umfasst und unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Da keine niederen oder besonders verwerflichen Umstände vorliegen, kann es meines Erachtens nur Totschlag sein und kein Mord, da der Mord eben verwerfliche oder niedere Beweggründe voraussetzt.

Beiden obliegt jedoch die Tatsache, dass der Tod willentlich herbeigeführt wird, womit sich dann die vorsätzliche von der fahrlässigen unterscheidet. Darum plädiert wohl auch kein Staatsanwalt auf vorsätzliche Tötung, weil es doch unheimlich schwer zu beweisen wird, dass er willentlich (im Sinne von "Dich räum ich jetzt weg") jemanden tot fahren wollte.

Darum wird wohl meistens auf fahrlässige Tötung angeklagt, wenn überhaupt, weil dort alle Merkmale vorhanden sind bis auf das willentlich und damit eine grössere Wahrscheinlichkeit haben auf Erfolg.

Aber ich hab wahrscheinlich einfach Mühe mit dem "fahrlässig" - weil eben dieses Verhalten nicht fahrlässig ist sondern grobfahrlässig meines Erachtens und damit die fahrlässige Tötung für mich nicht stimmig ist.

cornjung
25.11.2020, 14:40
Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.

Nicht ganz - vorsätzliche Tötung umfasst und unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Da keine niederen oder besonders verwerflichen Umstände vorliegen, kann es meines Erachtens nur Totschlag sein und kein Mord, da der Mord eben verwerfliche oder niedere Beweggründe voraussetzt.

Beiden obliegt jedoch die Tatsache, dass der Tod willentlich herbeigeführt wird, womit sich dann die vorsätzliche von der fahrlässigen unterscheidet. Darum plädiert wohl auch kein Staatsanwalt auf vorsätzliche Tötung, weil es doch unheimlich schwer zu beweisen wird, dass er willentlich (im Sinne von "Dich räum ich jetzt weg") jemanden tot fahren wollte.

Darum wird wohl meistens auf fahrlässige Tötung angeklagt, wenn überhaupt, weil dort alle Merkmale vorhanden sind bis auf das willentlich und damit eine grössere Wahrscheinlichkeit haben auf Erfolg.

Aber ich hab wahrscheinlich einfach Mühe mit dem "fahrlässig" - weil eben dieses Verhalten nicht fahrlässig ist sondern grobfahrlässig meines Erachtens und damit die fahrlässige Tötung für mich nicht stimmig ist.


Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.

Väterchen Frost
25.11.2020, 14:53
Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.


Danke - oh ich bin wieder im Strafrecht Grundkurs 2. Semester?:dd:
Das ist natürlich klar. Bei gewissen Verkehrskreisen gehe ich als Richter mal davon aus, dass er sich über das Risiko eben gar keine Gedanken hat und daher war "A" eben nicht der Meinung, die Folge sicher vermeiden zu können, sondern setze sich - und jetzt O-Ton aus einer Musterlösung für eine Examensklausur, nach der ich als Korrekturassi korrigieren musste - in frivoler Gleichgültigkeit über das Risiko hinweg und das führte da zu Totschlag. Deswegen sind eben 99,9 % der Tötungen im Straßenverkehr ja auch fahrlässige solche.

Kaktus
25.11.2020, 14:57
Ich habe den Spiegel-Artikel nicht gelesen, weil ich mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bin. Wird irgendwo erwähnt, welche Nationalität der Fahrer hat?

Süßer
25.11.2020, 14:58
Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.

Interessante Frage!

Aber was hier geopfert wurde ist der Rechtsstaat.

Seit wann kann der Richter frei nach seinem Gefühl entscheiden?
In einem Rechtsstaat sollte er an Gesetze und an die Maßstäbe, die andere Prozesse vorgeben, gebunden sein.

Blackbyrd
25.11.2020, 15:05
Ich habe den Spiegel-Artikel nicht gelesen, weil ich mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden bin. Wird irgendwo erwähnt, welche Nationalität der Fahrer hat?

Es ist nur eine Vermutung von mir, aber der NDR, aus dem ich den Artikel zitierte, hat ausgerechnet für diesen Artikel keine Kommentarfunktion aufgemacht, ein Schelm, der sich nun solche Gedanken wie du machst. :D

Kaktus
25.11.2020, 15:05
Interessante Frage!

Aber was hier geopfert wurde ist der Rechtsstaat.

Seit wann kann der Richter frei nach seinem Gefühl entscheiden?
In einem Rechtsstaat sollte er an Gesetze und an die Maßstäbe, die andere Prozesse vorgeben, gebunden sein.
Über deinen Satz mit dem "billigend in Kauf nehmen" kann man streiten. In der fahrschule lernt man schon, den Bremsweg zu berechnen...
Mich interessiert außerdem, wieso der Fall nach 1 Jahr schon verjährt ist bzw. nicht innerhalb dieser Frist abgewickelt wurde.

mathetes
25.11.2020, 15:28
Kommt immer auf den Angeklagten an - wir hatten hier in der Schweiz Fälle, wo nicht ein Familienmitglied getötet wurde sondern eben Unbeteiligte. Diese wurden durch die Täter noch verhöhnt und es war denen schlicht egal, dass sie getötet haben. Gleiches auch bei Schwerverletzten.

Als Mord würde ich das nicht betiteln und verfolgen, aber als vorsätzliche (versuchte) Tötung hingegen schon - wer mit 100+ innerorts umherfährt nimmt nun mal auch Tote und Schwerverletzte bewusst in Kauf.

Es reicht ja den bestehenden Strafrahmen auszunutzen, bei fahrlässiger Tötung immerhin 5 Jahre Haft (in Deutschland), Kopftreter wurden schon zu geringeren Haftstrafen verurteilt, in ganz krassen Fällen meinetwegen eine Verurteilung wegen Totschlag. Aber Unfälle bleiben Unfälle.


Wenn Du das so siehst - bedingt vorsätzliche Tötung - dann redest Du nach deutschem Recht nun einmal über Mord. Ein Mordmerkmal, d.h. ein Tatmerkmal, welches eine vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, ist die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, d.h., bei dem Du die Wirkung des Mittels nicht im Griff hast, wie z.B. bei einer Bombe. Und ein in der Stadt auf dem Sievekingsdamm oder der Sievekingsallee mit 100 km/h pilotiertes Auto ist ein gemeingefährliches Mittel, das der Grünschnabel eben genau nicht im Griff hatte, was sich dann auch zeigte.

Da dürftest du Recht haben, reicht ein Mordmerkmal aus? Dann wäre das das Auto als gemeingefährliches Tatmittel, den Vorsatz finde ich trotzdem konstruiert, außer man fährt in den Gegenverkehr oder missachtet rote Ampel, aber zu schnell zu fahren ist in meinen Augen noch kein Vorsatz. 100 in der Stadt klingt auch krasser als vll. ist, gibt genug mehrspurige Bundesstraßen in Städten wo man 100 und schneller fahren könnte.


Es geht um bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Während bewusste Fahrlässigkeit voraussetzt, dass der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und sich mit dieser jedoch nicht abfindet, sondern vielmehr darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten, nimmt er ihn bei bedingtem Vorsatz billigend in Kauf. Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.

Das ist eben der Knackpunkt, wie will man einen bedingten Vorsatz nachweisen, wem wirklich alles egal ist, auch der eigene Tod, ist in meinen Augen so oder so nicht mehr zurechnungsfähig und damit ein Fall für die Psychiatrie.

Süßer
25.11.2020, 15:33
Über deinen Satz mit dem "billigend in Kauf nehmen" kann man streiten. In der fahrschule lernt man schon, den Bremsweg zu berechnen...
Mich interessiert außerdem, wieso der Fall nach 1 Jahr schon verjährt ist bzw. nicht innerhalb dieser Frist abgewickelt wurde.


Das war nicht mein Statement, kam von Cornjung.

Fenstergucker
25.11.2020, 15:43
Nicht ganz - vorsätzliche Tötung umfasst und unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Da keine niederen oder besonders verwerflichen Umstände vorliegen, kann es meines Erachtens nur Totschlag sein und kein Mord, da der Mord eben verwerfliche oder niedere Beweggründe voraussetzt.

Beiden obliegt jedoch die Tatsache, dass der Tod willentlich herbeigeführt wird, womit sich dann die vorsätzliche von der fahrlässigen unterscheidet. Darum plädiert wohl auch kein Staatsanwalt auf vorsätzliche Tötung, weil es doch unheimlich schwer zu beweisen wird, dass er willentlich (im Sinne von "Dich räum ich jetzt weg") jemanden tot fahren wollte.

Darum wird wohl meistens auf fahrlässige Tötung angeklagt, wenn überhaupt, weil dort alle Merkmale vorhanden sind bis auf das willentlich und damit eine grössere Wahrscheinlichkeit haben auf Erfolg.

Aber ich hab wahrscheinlich einfach Mühe mit dem "fahrlässig" - weil eben dieses Verhalten nicht fahrlässig ist sondern grobfahrlässig meines Erachtens und damit die fahrlässige Tötung für mich nicht stimmig ist.

Hier sollte man sich die Formulierung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung als Beispiel hernehmen. Dort heißt es nämlich:


Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der Personen, die denSchaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde

Das ist zwar der österreichische Text, aber in Deutschland wird er nicht viel anders sein.

truthCH
25.11.2020, 15:46
Es reicht ja den bestehenden Strafrahmen auszunutzen, bei fahrlässiger Tötung immerhin 5 Jahre Haft (in Deutschland), Kopftreter wurden schon zu geringeren Haftstrafen verurteilt, in ganz krassen Fällen meinetwegen eine Verurteilung wegen Totschlag. Aber Unfälle bleiben Unfälle.

Das andere Straftaten zu milde bestraft werden ist ausser Frage, darf aber nur bedingt herangezogen werden für den Strafrahmen in diesem Fall meines Erachtens.



Da dürftest du Recht haben, reicht ein Mordmerkmal aus? Dann wäre das das Auto als gemeingefährliches Tatmittel, den Vorsatz finde ich trotzdem konstruiert, außer man fährt in den Gegenverkehr oder missachtet rote Ampel, aber zu schnell zu fahren ist in meinen Augen noch kein Vorsatz. 100 in der Stadt klingt auch krasser als vll. ist, gibt genug mehrspurige Bundesstraßen in Städten wo man 100 und schneller fahren könnte.


Natürlich - es gibt durchaus Strassen, auch in Städten, wo man sicherlich sowas sagen könnte - ohne Frage.

Google Maps ist Dein Freund um Dir einen Überblick zu verschaffen wie die Sievekingsallee so ausschaut .... wenn Du hier 100+ fährst, bist Du einfach jenseits von Gut und Böse - Wohngebiet, zig Einfahrten, Bordstein und so weiter - da sind mannigfaltige Gefahren möglich. Da brauchst Du nur einen Unaufmerksamen oder Dummen und schon knallts aber so richtig.

https://i.ibb.co/1R5z0HN/sievekingsallee.png




Das ist eben der Knackpunkt, wie will man einen bedingten Vorsatz nachweisen, wem wirklich alles egal ist, auch der eigene Tod, ist in meinen Augen so oder so nicht mehr zurechnungsfähig und damit ein Fall für die Psychiatrie.

Egal wird es ihnen wohl nicht sein - aber wie alle Verbrechen und Vergehen werden sie ja ausgeführt, weil man entweder denkt, man hat es im Griff oder aber man wird nicht erwischt. Wäre nur eines von beiden von vornherein klar, würde es faktisch keine Verbrechen und Vergehen mehr geben ausser jenen aus dem Affekt heraus.

truthCH
25.11.2020, 15:50
Hier sollte man sich die Formulierung aus den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung als Beispiel hernehmen. Dort heißt es nämlich:



Das ist zwar der österreichische Text, aber in Deutschland wird er nicht viel anders sein.

Ist auch bei uns der Fall - jedoch kann man das entschärfen mit der Versicherung der Grobfahrlässigkeit. Damit sind dann nur noch reine Verbrechen ausgeschlossen aus der Versicherungsdeckung.

Jedoch ist es bei uns in der Schweiz noch etwas anders gelagert mit dem Raserparagraphen - knackst Du diesen und verursachst einen Unfall, bist Du geliefert - straf- wie zivilrechtlich.

truthCH
25.11.2020, 15:58
Wer ein schnelles Auto schnell fährt, nimmt nicht automatisch den Tod Anderer billigend in Kauf.

Na ja, so gesehen stimmt das - aber um ein Auto zu fahren brauchst Du eine Strasse/einen Ort - und wer in einer Strasse wie der genannten massiv zu schnell fährt, der nimmt schon billigend in Kauf, dass er Leute verletzen oder sogar töten könnte.

Und da kann sich meiner Meinung nach auch keiner rausreden, weil gerade Geschwindigkeitsüberschreitungen doch ein reges Thema sind beim Erwerb des Führerscheins? Doppelte Geschwindigkeit = 4facher Bremsweg?

cornjung
25.11.2020, 16:03
Danke - oh ich bin wieder im Strafrecht Grundkurs 2. Semester?:dd:
Das ist natürlich klar. Bei gewissen Verkehrskreisen gehe ich als Richter mal davon aus, dass er sich über das Risiko eben gar keine Gedanken hat und daher war "A" eben nicht der Meinung, die Folge sicher vermeiden zu können, sondern setze sich - und jetzt O-Ton aus einer Musterlösung für eine Examensklausur, nach der ich als Korrekturassi korrigieren musste - in frivoler Gleichgültigkeit über das Risiko hinweg und das führte da zu Totschlag. Deswegen sind eben 99,9 % der Tötungen im Straßenverkehr ja auch fahrlässige solche.
Nein, nein, Väterchen, du bist hier nicht im Grundkurs für Strafrecht , sondern dir schreibt ein ehemaliger Raser, der genauestens auf gepasst hat, und sich erinnert, als und wie ihn seine teuren Fachanwälte raus gepaukt haben. Nein, ich habe zum Glück niemanden überfahren. Ok, ich bin auch nicht mit 150 km auf dem Kuhdamm unterwegs gewesen.

harlekina
25.11.2020, 16:53
Raserei gilt nur als eine Ordnungswidrigkeit - und diese war verjährt.

Dann muß ich als Justiz den Hintern mal etwas früher heben, wenn sowas droht. 4 Jahre Führerscheinentzug ist ein Witz. Ich stelle die Fähigkeit in Zweifel, dass er jemals fähig ist, ein Fahrzeug zu führen.

Väterchen Frost
25.11.2020, 17:28
Nein, nein, Väterchen, du bist hier nicht im Grundkurs für Strafrecht , sondern dir schreibt ein ehemaliger Raser, der genauestens auf gepasst hat, und sich erinnert, als und wie ihn seine teuren Fachanwälte raus gepaukt haben. Nein, ich habe zum Glück niemanden überfahren. Ok, ich bin auch nicht mit 150 km auf dem Kuhdamm unterwegs gewesen.


Ach so. Mich erinnerte das an den Grundkurs bei Prof. Schmidhäuser in den frühen 80igern. Bei ihm war das aber A, der sich für einen sehr sicheren Schützen hielt und nicht im Traum damit rechnete, dass der Schuss so daneben gehen kann, aber dennoch wen - vermutlich B - abgeballert hatte, statt des erwünschten Hasen. Abwandlung, wie ist die Lösung, wenn A nicht der 45-jährige Vorsitzende des Landesjagdverbandes gewesen wäre, sondern der 83-jährige emeritierte tattrige Jura-Professor und ehem. Hobby-Jäger S., der immer noch zu solchen Jagdereignissen eingeladen wird.

Väterchen Frost
25.11.2020, 17:49
Raserei gilt nur als eine Ordnungswidrigkeit - und diese war verjährt.

Dann muß ich als Justiz den Hintern mal etwas früher heben, wenn sowas droht. 4 Jahre Führerscheinentzug ist ein Witz. Ich stelle die Fähigkeit in Zweifel, dass er jemals fähig ist, ein Fahrzeug zu führen.

Sehe ich just genauso. Aber der Typ muss ja zur Führerscheinstelle und bei einer Sperrfrist von mehr als zwei Jahren, müssen beide Prüfungen neu abgelegt werden. Das wird aus § 20 Abs. 2 FeV abgeleitet. "wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten Nicht mehr besitzt. Daneben kann eine MPU angeordnet werden. Bei uns beiden würde er die Hürde "charakterliche Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges" nicht mehr bewältigen und das könnte nur gelingen, wenn er eine MPU erfolgreich absolviert. Da er den Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis erst sechs Monate vor Ende der Sperrfrist stellen kann und damit ein doch langes Verwaltungsverfahren zu bewältigen ist, wird der sicher nicht sogleich auf die Menschheit losgelassen.

Ich selbst muss sagen, dass mein Fahrverhalten damals noch im VW 1302 - also einer zahmen Hauskatze - ab der Strafstation des Referendariats deutlich überprüft habe, weil man so aus 1. Hand sah, was passieren konnte.

Kaktus
25.11.2020, 18:30
In Berlin wurden 2 Personen zu Lebenslang verurteilt. Das Urteil wurde jedoch in einem Berufungsverfahren angefochten, wurde aber erneut bestätigt und wird wohl ein weiteres mal vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-lebenslange-haft-fuer-raser-nach-toedlichem-autorennen-a-1136414.html

(https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-lebenslange-haft-fuer-raser-nach-toedlichem-autorennen-a-1136414.html)
Ich denke mal unser oberstes Gericht wird veranlassen, daß ein neues Verfahren hier vor dem OLG statt finden wird. Das Urteil ist ja geradezu lächerlich.
Nein, das denke ich nicht, sofern es bei der Einschätzung "Raserei" bleibt. Sollte aber entschieden werden, daß es ein illegales Autorennen war, dann kann das Strafmaß bis zu 10 J.betragen

Doppelstern
25.11.2020, 18:33
Nein, das denke ich nicht, sofern es bei der Einschätzung "Raserei" bleibt. Sollte aber entschieden werden, daß es ein illegales Autorennen war, dann kann das Strafmaß bis zu 10 J.betragen


Wenn 2 Autos mit knapp 100 Sachen durch die Straßen schießen, dann wird das wohl ein Rennen gewesen sein. Oder hast Du eine andere Erklärung ?

Brotzeit
25.11.2020, 20:51
Der Richter oder dessen Freunde müssen sehr "mächtig" sein.

Ich bin ja im Norden sesshaft und interessier mich natürlich was dort abgeht, schaue mir auch die NDR-News an.
Merkwürdigerweise wurde zu diesem Artikel keine Kommentarfunktion freigeschaltet.

Warum wohl?

Bei allen Verbrechen ; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten , die von den Gästen von Frau Göre - Eckart ; Frau Rothrotz ; Hr. Habakuck und Fr. Baerenbock in Deutschland begangen werden / wurden , sind bei den wenigen Zeitungen , die noch eine Kommentarfunktion haben , die Kommentarfunktionen gesperrt. Da weiß man als logisch denkender Bürger , daß es ein "Gast" war, der sich mal wieder daneben benommen hat! Aber das ja die rückgratlosen Redakteure das Büttel ihres jeweiligen Schmierblattes sind, setzen sie natürlich die Stallorder aus dem Berliner Ministerium um.

Brotzeit
25.11.2020, 20:55
Nein, das denke ich nicht, sofern es bei der Einschätzung "Raserei" bleibt. Sollte aber entschieden werden, daß es ein illegales Autorennen war, dann kann das Strafmaß bis zu 10 J.betragen

Kaktus; glaubst Du daß bei festgestellten 100 km/ h dem Fahrer der Fuss eingeschlafen war oder er einen spontanen Knöchelbruch durch interne , unkoordinierte Muskelspannungen hatte und das dadurch der Fuss danach spontan nach unten auf das Gaspedal gefallen ist und so das Auto beschleunigte ?

Väterchen Frost
25.11.2020, 21:01
Kaktus; glaubst Du daß bei festgestellten 100 km/ h dem Fahrer der Fuss eingeschlafen war oder er einen spontanen Knöchelbruch durch interne , unkoordinierte Muskelspannungen hatte und das dadurch der Fuss danach spontan nach unten auf das Gaspedal gefallen ist und so das Auto beschleunigte ?


Nö die Abschaltfunktion des Tempomat klemmte. Isch schwör.

Brotzeit
25.11.2020, 21:13
Nö die Abschaltfunktion des Tempomat klemmte. Isch schwör.


Neeeeeeeeee....
Beim Versuch des Drückens des Schalters - Der zudem versagte - riss urplötzlich der M. abductor pollicis brevis

Fenstergucker
25.11.2020, 21:18
Ist auch bei uns der Fall - jedoch kann man das entschärfen mit der Versicherung der Grobfahrlässigkeit. Damit sind dann nur noch reine Verbrechen ausgeschlossen aus der Versicherungsdeckung.

Jedoch ist es bei uns in der Schweiz noch etwas anders gelagert mit dem Raserparagraphen - knackst Du diesen und verursachst einen Unfall, bist Du geliefert - straf- wie zivilrechtlich.

Naja, grobe Fahrlässigkeit ist noch ein geringeres Vergehen, als das, was die Haftpflichtbedingungen "als dem Vorsatz gleichzuhalten" ausschließen. Denn grobe Fahrlässigkeit ist eine Gedankenlosigkeit besonderen Ausmaßes, aber nicht unbedingt dem Vorsatz gleichzuhalten. Aber wer mit über 100 km/h durch ein Ortsgebiet rast, nimmt Schwerverletzte oder Tote aus irgendeinem Grund in Kauf (z.B. Imponiergehabe, Wettrennen, oder bloß, um rechtzeitig irgendwo hin zu kommen). Das kommt der vorsätzlichen Tötung schon sehr nahe.

Finch
25.11.2020, 22:29
Interessante Frage!

Aber was hier geopfert wurde ist der Rechtsstaat.

Seit wann kann der Richter frei nach seinem Gefühl entscheiden?
In einem Rechtsstaat sollte er an Gesetze und an die Maßstäbe, die andere Prozesse vorgeben, gebunden sein.

Was bitte redest Du? Wenn Du die Rechtsprechung zum Thema Raser nur im Ansatz verfolgt hast, müsstest Du auch diesen Fall hier einordnen können. Stattdessen laberst Du wieder irgendetwas irrwitziges von einer angeblichen Opferung des Rechtsstaats. Ist das Absicht?

Kaktus
25.11.2020, 22:58
Wenn 2 Autos mit knapp 100 Sachen durch die Straßen schießen, dann wird das wohl ein Rennen gewesen sein. Oder hast Du eine andere Erklärung ?
Sehe ich auch so, aber ich schrieb schon, daß ich den Artikel nicht gelesen hatte und warum.

Kaktus
25.11.2020, 23:09
Kaktus; glaubst Du daß bei festgestellten 100 km/ h dem Fahrer der Fuss eingeschlafen war oder er einen spontanen Knöchelbruch durch interne , unkoordinierte Muskelspannungen hatte und das dadurch der Fuss danach spontan nach unten auf das Gaspedal gefallen ist und so das Auto beschleunigte ?
Nein, er hatte einen Krampf im Fuß/Bein, wie bei dem Unfall in Berlin:
https://taz.de/Neue-Erkenntnisse-zum-SUV-Unfall/!5631690/
:bäh:

Bisher konnte ich kein Urteil dafür finden. Hat da Jemand Infos?

Ich finde das gesetzl. Strafmaß für Raserei entschieden zu gering und ich hätte auch keinen Unterschied gemacht zwischen Raserei und illegalem Autorennen. Zu schnell ist zu schnell - egal, aus welchem Grund (bestenfalls könnte als Entschuldigung dienen, wenn man eineN SchwerkrankeN/eine Schwangere unter Geburt im Auto hat)