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Vollständige Version anzeigen : Corona: Entwicklung & Fragen am Maßstab des Rechts



Finch
29.10.2020, 18:48
Guten Abend. Noch ein Corona-Strang! Aber Moment, ich will erklären, warum ich ihn für sinnvoll halte. Im Allgemeinen Corona-Strang geht es ganz allgemein um das Corona-Virus. Ein guter Strang, denn dort wird über alles diskutiert, was Covid-19 unmittelbar oder entfernt betrifft.
Da die Corona-Maßnahmen, ganz gleich wie diese nun aussehen (Behördliche Anordnungen, Gesetze usw.), in den letzten Monaten und Wochen zu zahlreichen rechtlichen Kontroversen und letztlich zu gerichtlichen Überprüfungen geführt haben, gibt es hierzu eine Menge Gesprächsstoff, der im allgemeinen Corona-Strang möglicherweise etwas untergehen würde. Angesichts der weitreichenden Maßnahmen des gestrigen Tages ist zu erwarten, dass diverse Fragen und Entscheidungen auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Corona-Diskussion einnehmen werden.
Dieser Strang soll vornehmlich dazu dienen, bestimmte Entscheidungen deutscher Gerichte zu besprechen und sie vor allem zu sammeln, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Eine Art „rechtlicher Live-Ticker“, der die Entwicklung bis ganz zum Schluss nachvollziehbar machen soll. Auch könnten hier Artikel, Meinungsvideos und Ähnliches gepostet werden, die einen rechtlichen Auseinandersetzung zum Gegenstand haben.
Ich stelle mir eine Diskussion vor, die ganz konkrete Urteile in den Blick nimmt oder etwa den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit thematisiert oder die Frage, wie weitreichend eigentlich staatliche Entscheidungen sein sollten, wenn die Tatsachengrundlage mehr oder weniger nebulös erscheint.
Aber nun genug erklärt.

Finch
29.10.2020, 18:56
Eine Art Anker könnten die Entscheidungen einiger OVGs und VGHs zum sog. Beherbergungsverbot sein. Denn die Erwägungen der Gerichte, insbesondere zur Verhältnismäßigkeit, sind mindestens zum Teil auf den nun durch die Ministerkonferenz beschlossenen "Lockdown-light" anzuwenden.

Die entscheidenden Erwägungen sind hier gut zusammengefasst:

"Das Beherbergungsverbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig. Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Der Antragsgegner verfolge mit der Eindämmung der Pandemie den Schutz von hochrangigen Rechtsgütern. Die Vorschrift diene dazu, Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potenziell großen Zahl von Menschen abzuwehren und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland durch die Verlangsamung des Infektionsgeschehens sicherzustellen.

Jedoch habe der Antragsgegner bereits nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt. Vielmehr sei aktueller „Treiber“ der Pandemie das Feiern in größeren Gruppen oder der Aufenthalt in Bereichen, wo die Abstands- und Hygieneregeln aufgrund räumlicher Enge, z.B. in der Schule oder in verschiedenen Wohnsituationen (z.B. Pflegeheimen oder Flüchtlingsunterkünften) nicht eingehalten würden. Die Landesregierung sei verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob konkrete Grundrechtseingriffe auch weiterhin zumutbar seien und ob das Gesamtkonzept von Beschränkungen und Lockerungen noch in sich stimmig und tragbar sei. Bis auf Clubs und Discotheken seien sämtliche Geschäfte, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Gaststätten, Bars und Vergnügungsstätten wieder - wenn auch mit Schutzvorkehrungen - geöffnet. Dass gerade Beherbergungsbetriebe, in denen nicht zwangsläufig eine große Zahl fremder Menschen aufeinanderträfen, sondern Gäste in abgeschlossenen Räumlichkeiten ggf. mit einer überschaubaren Personenanzahl übernachteten und deren Kontaktdaten hinterlegt seien, davon ausgenommen würden, erschließe sich nicht.

Es sei den Antragstellern nicht zumutbar, sich auf die Möglichkeit verweisen zu lassen, negative Coronatests vorzulegen. Nach derzeitiger Sachlage erscheine es nicht hinreichend gewährleistet, dass ein solcher Test von Reisenden überhaupt so kurzfristig erlangt werden könne. Schon aus rein organisatorischer Sicht sei fraglich, ob dieses enge Zeitfenster, in dem eine Abstrichentnahme durch medizinisches Fachpersonal, der Transport der Proben ins Labor sowie die Übermittlung des Ergebnisses und schließlich das Erscheinen des Gastes im Beherbergungsbetrieb stattfinden müsse, überhaupt eingehalten werden könne."

Aus: https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Corona-Verordnung_+Beherbergungsverbot+wegen+Unverhaeltni smaessigkeit+ausser+Vollzug+gesetzt/?LISTPAGE=1213200

Hier der vollständige Beschluss: https://openjur.de/u/2301937.html

solg
30.10.2020, 05:33
Guten Abend. Noch ein Corona-Strang! Aber Moment, ich will erklären, warum ich ihn für sinnvoll halte. Im Allgemeinen Corona-Strang geht es ganz allgemein um das Corona-Virus. Ein guter Strang, denn dort wird über alles diskutiert, was Covid-19 unmittelbar oder entfernt betrifft.
Da die Corona-Maßnahmen, ganz gleich wie diese nun aussehen (Behördliche Anordnungen, Gesetze usw.), in den letzten Monaten und Wochen zu zahlreichen rechtlichen Kontroversen und letztlich zu gerichtlichen Überprüfungen geführt haben, gibt es hierzu eine Menge Gesprächsstoff, der im allgemeinen Corona-Strang möglicherweise etwas untergehen würde. Angesichts der weitreichenden Maßnahmen des gestrigen Tages ist zu erwarten, dass diverse Fragen und Entscheidungen auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Corona-Diskussion einnehmen werden.
Dieser Strang soll vornehmlich dazu dienen, bestimmte Entscheidungen deutscher Gerichte zu besprechen und sie vor allem zu sammeln, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Eine Art „rechtlicher Live-Ticker“, der die Entwicklung bis ganz zum Schluss nachvollziehbar machen soll. Auch könnten hier Artikel, Meinungsvideos und Ähnliches gepostet werden, die einen rechtlichen Auseinandersetzung zum Gegenstand haben.
Ich stelle mir eine Diskussion vor, die ganz konkrete Urteile in den Blick nimmt oder etwa den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit thematisiert oder die Frage, wie weitreichend eigentlich staatliche Entscheidungen sein sollten, wenn die Tatsachengrundlage mehr oder weniger nebulös erscheint.
Aber nun genug erklärt.
Man spürt richtig deine Hassliebe für dieses Forum. :D
Mach doch mal einen Strang über dieses Forum auf und verrate uns ein für allemal, warum du nicht loslassen kannst und trotzdem immer wieder hierher zurückfindest, um dieses kleine irrelevante Verschwörungs- und Aluhut-Forum mit kreativen und überaus konstruktiven Strangeröffnungen zu beglücken...

Finch
30.10.2020, 09:37
Man spürt richtig deine Hassliebe für dieses Forum. :D
Mach doch mal einen Strang über dieses Forum auf und verrate uns ein für allemal, warum du nicht loslassen kannst und trotzdem immer wieder hierher zurückfindest, um dieses kleine irrelevante Verschwörungs- und Aluhut-Forum mit kreativen und überaus konstruktiven Strangeröffnungen zu beglücken...

Ich schreibe hier durchaus gerne. Und ich lese hier auch gerne. Mir ist schon klar, dass Dir das nicht sonderlich schmeckt. Aber das ist mir ehrlich gestanden auch egal. Wenn Du den Strang dumm findest, bleib doch zumindest fern und widerstehe der Versuchung, ihn mit Müll zu schreddern. Ich eröffne so gut wie nie Stränge, von daher weiß ich nicht, welche "Strangeröffnungen" Du meinst. Dieser Strang ist ein Versuch, die Corona-Diskussion in eine präzisere Bahn zu lenken und eine Art Sammlung relevanter Entscheidungen zu erstellen. Das kannst Du selbstverständlich total scheiße finden. Es gibt immerhin genügen Stränge dazu, wie Bill Gates und Angela Merkel Kinderblut trinken und die Welt unterdrücken. Da wirst Du den Exoten hier hoffentlich verschmerzen können.

Bruddler
30.10.2020, 11:39
Ich schreibe hier durchaus gerne. Und ich lese hier auch gerne. Mir ist schon klar, dass Dir das nicht sonderlich schmeckt. Aber das ist mir ehrlich gestanden auch egal. Wenn Du den Strang dumm findest, bleib doch zumindest fern und widerstehe der Versuchung, ihn mit Müll zu schreddern. Ich eröffne so gut wie nie Stränge, von daher weiß ich nicht, welche "Strangeröffnungen" Du meinst. Dieser Strang ist ein Versuch, die Corona-Diskussion in eine präzisere Bahn zu lenken und eine Art Sammlung relevanter Entscheidungen zu erstellen. Das kannst Du selbstverständlich total scheiße finden. Es gibt immerhin genügen Stränge dazu, wie Bill Gates und Angela Merkel Kinderblut trinken und die Welt unterdrücken. Da wirst Du den Exoten hier hoffentlich verschmerzen können.

Also ich finde Deine "Beiträge" immer sehr lustig und unterhaltsam !
Was habe ich schon Tränen gelacht...:haha:

Hay
30.10.2020, 12:34
Guten Abend. Noch ein Corona-Strang! Aber Moment, ich will erklären, warum ich ihn für sinnvoll halte. Im Allgemeinen Corona-Strang geht es ganz allgemein um das Corona-Virus. Ein guter Strang, denn dort wird über alles diskutiert, was Covid-19 unmittelbar oder entfernt betrifft.
Da die Corona-Maßnahmen, ganz gleich wie diese nun aussehen (Behördliche Anordnungen, Gesetze usw.), in den letzten Monaten und Wochen zu zahlreichen rechtlichen Kontroversen und letztlich zu gerichtlichen Überprüfungen geführt haben, gibt es hierzu eine Menge Gesprächsstoff, der im allgemeinen Corona-Strang möglicherweise etwas untergehen würde. Angesichts der weitreichenden Maßnahmen des gestrigen Tages ist zu erwarten, dass diverse Fragen und Entscheidungen auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Corona-Diskussion einnehmen werden.
Dieser Strang soll vornehmlich dazu dienen, bestimmte Entscheidungen deutscher Gerichte zu besprechen und sie vor allem zu sammeln, um Übersichtlichkeit zu schaffen. Eine Art „rechtlicher Live-Ticker“, der die Entwicklung bis ganz zum Schluss nachvollziehbar machen soll. Auch könnten hier Artikel, Meinungsvideos und Ähnliches gepostet werden, die einen rechtlichen Auseinandersetzung zum Gegenstand haben.
Ich stelle mir eine Diskussion vor, die ganz konkrete Urteile in den Blick nimmt oder etwa den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit thematisiert oder die Frage, wie weitreichend eigentlich staatliche Entscheidungen sein sollten, wenn die Tatsachengrundlage mehr oder weniger nebulös erscheint.
Aber nun genug erklärt.

Hier habe ich eine tolle Seite mit vielen Artikeln und Details zum Thema, ein Dossier:

https://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/kommunikationsfreiheit/datenschutz/die-gesundheitsdiktatur-notstand-wegen-dem-corona-virus-verlangt-nach-wachsamkeit-gegenueber-dem-staat/

Finch
02.11.2020, 11:25
Das von der Ministerkonferenz unverbindlich beschlossene Maßnahmen-Paket (sog. "Lockdown light") wird nun in verbindliche Rechtsverordnungen der Länder gegossen, die in naher Zukunft einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden müssen. Welche Erwägungen werden hierbei eine gewichtige Rolle spielen? Aus meiner Sicht werden 3 Punkte entscheidend sein:


1. Gleichheitsgrundsatz und Willkürverbot
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich zu behandeln. Hieraus ergeben sich gleich dutzende offene Fragen, denn eingeschränkt werden nur bestimmte Bereiche. Ein Beispiel: Friseursalons bleiben geöffnet. Kosmetik-Salons müssen dagegen schließen. Ein sachlicher Grund, der die Differenzierung rechtfertigen könnte, erscheint konstruiert. Ähnliche Beispiele gibt es zuhauf.

2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Jedes staatliche Handeln ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu messen. Eine umfassende Abwägung aller widerstreitenden Interessen ist durchzuführen. Welche das sind, ist bei der Corona-Pandemie offensichtlich. Es wird v.a. um die Freizügigkeit nach Art. 11 GG, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG auf der einen, sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG auf der anderen Seite gehen. Zu beachten ist hier, dass Art 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht nur als Abwehrrecht gegen Maßnahmen des Staates fungiert, sondern zugleich eine Schutzpflicht des Staates begründet. Der Staat hat dazu eine sog. Einschätzungsprärogative, die sehr weit reicht. Interessant ist dabei die Frage, wie weitreichend Eingriffe sein können, wenn die Tatsachengrundlage dürftig ist. Da über 75 % aller Infektionen nicht zurückverfolgt werden können, ist etwa völlig unklar, ob Gastronomiebetriebe überhaupt Infektionstreiber sind. Wie weit also geht das Recht des Staates, "ins Blaue hinein" Maßnahmen zu beschließen, um Kontakte zwischen Bürgern insgesamt zu verringern?
Zudem ergibt sich hier eine Besonderheit: Grundsätzlich sind Maßnahmen stets im Einzelfall zu prüfen. Hier aber wird die Geeignetheit einer einzelnen Maßnahme, die Infektionen zu reduzieren, immer nur als Teil eines bundesweiten Maßnahmen-Bündels angesehen werden können. Fraglich ist also, wie hoch die Anforderungen an die Geeignetheit in einer solchen Situation gesetzt werden.
Auch eine Rolle sollte spielen, dass ein Entschädigungsanspruch gewährt wird. Das ist ein zentraler Unterschied zum gekippten Beherbergungsverbot.

3. Demokratische Legitimität
Aus dem sog. Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG folgt, dass der parlamentarische Gesetzgeber wesentliche Regelungen, die in Grundrechte eingreifen, selbst regeln muss. Die Regelung durch Rechtsverordnungen der Exekutive ist insoweit unzulässig. Entscheidend wird also sein, ob die Wesentlichkeitsschwelle überschritten ist. Meiner Ansicht nach spricht einiges dafür.

Finch
07.11.2020, 10:51
Erste Entscheidungen über Eilanträge durch OVG Nordrein-Westphalen und VGH Baden-Württemberg:

"Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Freitag sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen Lockdowns abgelehnt (Beschl. v. 06.11.2020, Az. 1 S 3388/20 u.a.). Der 1. Senat hält Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusem Infektionsgeschehen für zulässig, weil manche wie etwa Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht. Auch Abweichungen etwa für Schulen seien pädagogisch - wenn auch nicht infektionsschutzrechtlich - zu begründen.

Das Grundrecht auf Berufsfreiheit werde durch die Corona-Verordnung zwar verletzt und die Betriebe erlitten gewaltige Nachteile, erkannte der VGH. Doch angesichts der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes seien solche tiefen Einschnitte verhältnismäßig. Zu den Antragstellern gehörten ein Fitnessstudio, ein Hotel und ein Berufsmusiker."

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-vgh-bawue-eilantraege-betriebsschliessungen-corona-abgewiesen/

Zu beachten ist allerdings, dass es nur Entscheidungen im Eilrechtsschutz sind, also nach einer summarischen Prüfung durch die Gerichte. Trotzdem wegweisend.

Finch
09.11.2020, 16:12
Ein Eilantrag gegen die von der Stadt Frankfurt a.M. angeordnete Maskenpflicht im Stadtgebiet ist von dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt worden (Beschluss Az. 5 L 2944/20.F).

Interessant ist, dass die Kammer des Verwaltungsgerichts Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage geäußert hat. Bis zum Tätigwerden des Gesetzgebers sei die bisherige Praxis jedoch aus "übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" geboten und damit vorerst hinzunehmen. Das Gericht meint, die Maskenpflicht, die noch bis zum 15. November 2020 gilt, sei gerade nicht willkürlich. Die Stadt Frankfurt habe nämlich bereits im Oktober nachgewiesen, dass vielerorts immer mehr Menschen die Corona-Regeln missachteten. Die Maskenpflicht sei daher einerseits für hoch frequentierte Einkaufsstraßen und andererseits für zentrale Bereiche der Stadt angeordnet worden.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-frankfurt-am-main-maskenpflicht-corona-allgemeinverfuegung-stadt-fugaenger-eilverfahren-rechtmaessig/

Finch
09.11.2020, 16:20
Über einen vergleichbaren Eilantrag entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen anders. Es gab dem Antrag eines Bürgers statt und befand die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht als rechtswidrig (Beschluss, Az. 26 L 2226/20).

Entscheidend war in diesem Fall, dass die Allgemeinverfügung zu unbestimmt war. Sie sieht vor, dass auf dem gesamten Stadtgebiet ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, "sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen."
Laut Verwaltungsgericht sei daraus für den Bürger nicht erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliegt. Ob diese gerade bestehe, müsse er anhand unbestimmter Rechtsbegriffe wie "Tageszeit", "räumliche Situation" und "Passantenfrequenz" selbst entscheiden. Dies sei mit dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht vereinbar.

Zu beachten ist hier aber, dass der Beschluss nur Rechtswirkung ggü. dem Antragsteller entfaltet. Zudem hat die Stadt die Möglichkeit, hinsichtlich des unbestimmten Wortlauts ihrer Verfügung nachzubessern, sodass eine anschließend eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/corona-allgemeinverfuegung-duesseldorf-maskenpflicht-stadtgebiet-rechtswidrig/

Finch
12.11.2020, 14:03
"Verfassungswidrig und voller handwerklicher Fehler"

"Die GroKo will ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitscht sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee."

Auszugsweise aus dem Artikel:

"Lückenhaft, missverständlich oder orthografisch fehlerhaft"

"Auch sprachlich strotze der neue § 28a IfSG nur so von Fehlern: Einige Regeln seien lückenhaft, missverständlich oder orthografisch fehlerhaft formuliert, sagt sie. So heiße es z.B. in Ziffer 11 der neuen Vorschrift: "Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist". Gemeint sei wohl "Untersagung soweit dies zwingend erforderlich ist". Auf zehn Seiten ihrer Stellungnahme reiht Klafki derartige Fehler auf. Am Ende hat sie für den Gesetzgeber nur eine Empfehlung parat: "Von einem Beschluss der Regelung in seiner derzeitigen Fassung wird abgeraten."

Ähnlich desaströs bewertet auch die Bochumer Staats- und Gesundheitsrechtlerin Dr. Andrea Kießling das Vorhaben: Wie Klafki kommt auch sie zum Ergebnis, dass der geplante § 28a IfSG den Vorgaben Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheit nicht genügt. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern wolle offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren, kritisiert sie. Und prophezeit: "In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren.""

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/

Ein guter, ausführlicher Artikel zur geplanten neuen Ermächtigungsgrundlage des § 28a IfSG. Grundsätzlich bessert der Gesetzgeber hier nach, um bereits erwähnte verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenzutreten. Dass er dabei aber offenbar versäumt, gründlich zu arbeiten, ist einfach nur ungestüm. Die aktuelle Fassung ist schlicht peinlich - in jeder Hinsicht.

Finch
12.11.2020, 14:36
Ein Eilantrag eines Betreibers gegen die Schließung von Fitnessstudios hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayern teilweise Erfolg (Beschluss, Az. 20 NE 20.2463).

Der VGH hat die Regelung in der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) als rechtswidrig vorläufig für außer Vollzug erklärt.
Der 20. Senat geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die Regelung verstoße daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig. Der Verordnungsgeber sei bei Erlass der Einschränkungen davon ausgegangen, dass Individualsport im genannten Umfang zulässig bleiben solle.
Diese Erwägung müsse auch für Fitnessstudios gelten.

Pressemitteilung zum Beschluss: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_corona_-_fitnessstudios_8.bayifsmv.pdf

Finch
15.11.2020, 15:11
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Bayern noch einen Eilantrag gegen die Schließung von Fitnessstudios aus Gründen der Gleichbehandlung für teilweise begründet befunden hat (s.o.), hat die Bayrische Staatsregierung nun reagiert und alle Indoor-Sportarten - außer Profi- und Schulsport - verboten. Mit dieser Verordnungsänderung hat die Landesregierung auf die rechtswidrige Ungleichbehandlung reagiert, allerdings zulasten derer, die zuvor weniger Einschränkungen erfahren hatten.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayern-vgh-oeffung-fitnesstudio-schliessung-indoor-sport/

Finch
15.11.2020, 15:15
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals zu den Schließungen der Gastronomiebetriebe geäußert und die Schließung im Rahmen eines Eilverfahrens bestätigt (Beschluss vom 11.11.2020, Az. 1 BvR 2530/20).

Das Gericht lehnte den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant ab. In der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung vom Vortag ist zwar von einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff die Rede, der genauer geprüft werden müsse. Es geht aber auch daraus hervor: Momentan hat im Zweifel der Lebens- und Gesundheitsschutz und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems Vorrang. Maßgeblich war dabei, dass die Gastronomiebetriebe Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 75% des Umsatzes des Novembers im Vorjahr haben. Dies hebt den Fall signifikant vom rechtswidrigen Beherbergungsverbot ab.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1-bvr-2530-20-corona-lockdown-november-gastronomie-bleibt-geschlossen-gesundheit/

Finch
18.11.2020, 13:43
https://www.youtube.com/watch?v=BDCxENnOEl4

Ich erlaube mir Mal, diese Rede durch das Zitat in diesen Strang hier zu verschieben. Die Rede ist exzellent und fasst in 8 Minuten präzise zusammen, welche verfassungsrechtlichen Probleme an dem Gesetz bestehen.

navy
18.11.2020, 18:26
Jeder Betrüger kann in Deutschland mit PR machen was er will. Impfsfoff Müll, ohne Zulassung, oder der PCR Müll ein Langzeit Betrugs Projekt von Landt, Drosten, Weltweit

17. November 2020
Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Tests für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf

https://www.corodok.de/portugiesisches-berufungsgericht-pcr/

Finch
22.11.2020, 17:16
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge gegen den coronabedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung lehnten es die Richter ab, die neuen Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es liege keine offensichtliche Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der bayerischen Verfassung vor (Entscheidung vom 16.11.20, Az. Vf. 90-VII-20).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverfgh-vf90vii20-teil-lockdown-coronavirus-verfassungsgemaess-landesverfassung-eilantraege/

cornjung
22.11.2020, 17:19
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Eilanträge gegen den coronabedingten Teil-Lockdown im Freistaat abgewiesen. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung lehnten es die Richter ab, die neuen Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es liege keine offensichtliche Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten der bayerischen Verfassung vor (Entscheidung vom 16.11.20, Az. Vf. 90-VII-20).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayverfgh-vf90vii20-teil-lockdown-coronavirus-verfassungsgemaess-landesverfassung-eilantraege/
Wenn ich statt Söder die Richter ausgewählt und eingesetzt , und über ihr Fortkommen und ihre Karriere zu befinden hätte, hätten sie anders entschieden.

Finch
22.11.2020, 17:20
Das Verbot des Freizeit- und Amateursports in Nordrhein-Westfalen bleibt vorerst bestehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss (Beschluss vom 13.11.2020, Az. 13 B 1686/20.NE). Einen Eilantrag hatte ein Junge aus Grevenbroich gestellt, der Fußballer einer D-Jugendmannschaft ist.

Zwar räumte das Gericht ein, es sei im Hauptsacheverfahren zu klären, ob überhaupt eine dem Parlamentsvorbehalt genügende infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage vorliege. Allerdings berge Sport mit mehreren Personen – auch im Freien – nach wie vor ein Infektionsrisiko. Gerade bei hoher körperlicher Belastung könnten sich virushaltige Aerosole und Tröpfchen verbreiten. Außerdem würde das Öffnen von Vereinssport automatisch auch wieder zu vermehrten Sozialkontakten führen. Darüber hinaus sei das Verbot auch verhältnismäßig, da zumindest Sport allein, zu zweit oder mit dem Haushalt erlaubt sei. Schließlich sei Training im Fußballverein auch nicht mit Schulsport vereinbar, da der ohnehin stattfindende Schulbetrieb keine weiteren sozialen Kontakte eröffne.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-13b168620ne-corona-fussball-sport-verbot-vereine-kinder-schule/

Finch
23.11.2020, 12:23
Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Corona-Einreiseverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschluss vom 20.11.2020, Az. 13 B 1770/20.NE).

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei. Die Regelung lasse unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden.

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201104280&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachrich t.jsp

navy
23.11.2020, 16:39
Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Corona-Einreiseverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschluss vom 20.11.2020, Az. 13 B 1770/20.NE).

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei. Die Regelung lasse unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden.

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201104280&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachrich t.jsp

Hoch kriminell, weil die Ausrufung von Risiko Gebieten, zum Erpressungs Konzept gehört

Finch
24.11.2020, 13:20
Zur Abwechslung Mal Rechtsprechung aus dem Bereich des Zivilrechts: eine für sehr viele Menschen hochinteressante Frage ist, ob wegen behördlichen Betriebsschließungen Gewerberaummieten gemindert werden dürfen. Die Beantwortung dieser Frage ist umstritten: in wessen Risikobereich fällt eine Corona-bedingte Schließung, in den des Mieters oder Vermieters? Die Frage ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Instanzgerichte urteilen bisher unterschiedlich:

Sowohl das LG Heidelberg (Urteil vom 30.07.2020, Az. 5 O 66/20) als auch jüngst das LG Frankfurt am Main (Urteil vom 02.10.2020, Az. 2-15 O 23/20) haben ein Minderungs- oder sonstiges Anpassungsrecht des Mieters in den entschiedenen Fällen abgelehnt. Beide Gerichte haben insbesondere ausgeführt, dass die Mietsache trotz behördlicher Anordnung grundsätzlich für die vertraglich vorgesehene Nutzung geeignet und lediglich der konkrete Betrieb durch den Mieter untersagt gewesen sei. Dieser Umstand falle alleine in den Risikobereich des Mieters. Aufgrund des übernommenen Verwendungsrisikos kommt nach Auffassung der Gerichte auch eine Störung der Geschäftsgrundlage nicht oder allenfalls bei einer Existenzbedrohung des Mieters in Betracht. In den entschiedenen Fällen hatten die Parteien einen sehr weiten Mietzweck vereinbart, der zumindest theoretisch dem Mieter eine geänderte Nutzung weiter ermöglicht hätte.

Das LG München I bejaht dagegen die Minderung (Urteil vom 22.09.2020 (Az. 3 O 4495/20). Es ist damit das erste deutsche Landgericht, das Minderungsrechte des Mieters bejaht. In seiner Begründung das Gericht ebenfalls an den Mietzweck an. In diesem Fall war der Mietzweck (Nutzung als Möbelgeschäft) allerdings so ausgestaltet, dass nach der behördlichen Anordnung für eine theoretisch denkbare andere Nutzung durch den Mieter von vornherein kein Raum mehr blieb. Hierin sah das Gericht unter Hinweis auf vier Entscheidungen des Reichsgerichts einen Mietmangel, der den Mieter zu einer Minderung der Miete in einer Höhe von bis zu 80 Prozent berechtige. Zudem erkannte das Landgericht Minderungsrechte auch für die Zeit der vorübergehend geltenden 800-Quadratmeter-Regelung (in Höhe von 50 Prozent) sowie für die in der Folge geltenden Hygienemaßnahmen und Einschränkungen der maximalen Kundenzahl (in Höhe von 15 Prozent) an.

Abzuwarten bleibt nun, wie die Sachlage vom Bundesgerichtshof entschieden werden wird.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/miete-minderung-corona-schliessungen-gewerbe-mangel-stoerung-geschaeftsgrundlage/

ABAS
25.11.2020, 05:54
Stranghinweis!


Keine Rechte ohne Pflichten

https://www.politikforen.net/showthread.php?188917-Keine-Rechte-ohne-Pflichten&p=10458829&viewfull=1#post10458829

cornjung
25.11.2020, 16:12
Zur Abwechslung Mal Rechtsprechung aus dem Bereich des Zivilrechts: eine für sehr viele Menschen hochinteressante Frage ist, ob wegen behördlichen Betriebsschließungen Gewerberaummieten gemindert werden dürfen. Die Beantwortung dieser Frage ist umstritten: in wessen Risikobereich fällt eine Corona-bedingte Schließung, in den des Mieters oder Vermieters? Die Frage ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Instanzgerichte urteilen bisher unterschiedlich:

Sowohl das LG Heidelberg (Urteil vom 30.07.2020, Az. 5 O 66/20) als auch jüngst das LG Frankfurt am Main (Urteil vom 02.10.2020, Az. 2-15 O 23/20) haben ein Minderungs- oder sonstiges Anpassungsrecht des Mieters in den entschiedenen Fällen abgelehnt. Beide Gerichte haben insbesondere ausgeführt, dass die Mietsache trotz behördlicher Anordnung grundsätzlich für die vertraglich vorgesehene Nutzung geeignet und lediglich der konkrete Betrieb durch den Mieter untersagt gewesen sei. Dieser Umstand falle alleine in den Risikobereich des Mieters. Aufgrund des übernommenen Verwendungsrisikos kommt nach Auffassung der Gerichte auch eine Störung der Geschäftsgrundlage nicht oder allenfalls bei einer Existenzbedrohung des Mieters in Betracht. In den entschiedenen Fällen hatten die Parteien einen sehr weiten Mietzweck vereinbart, der zumindest theoretisch dem Mieter eine geänderte Nutzung weiter ermöglicht hätte.

Das LG München I bejaht dagegen die Minderung (Urteil vom 22.09.2020 (Az. 3 O 4495/20). Es ist damit das erste deutsche Landgericht, das Minderungsrechte des Mieters bejaht. In seiner Begründung das Gericht ebenfalls an den Mietzweck an. In diesem Fall war der Mietzweck (Nutzung als Möbelgeschäft) allerdings so ausgestaltet, dass nach der behördlichen Anordnung für eine theoretisch denkbare andere Nutzung durch den Mieter von vornherein kein Raum mehr blieb. Hierin sah das Gericht unter Hinweis auf vier Entscheidungen des Reichsgerichts einen Mietmangel, der den Mieter zu einer Minderung der Miete in einer Höhe von bis zu 80 Prozent berechtige. Zudem erkannte das Landgericht Minderungsrechte auch für die Zeit der vorübergehend geltenden 800-Quadratmeter-Regelung (in Höhe von 50 Prozent) sowie für die in der Folge geltenden Hygienemaßnahmen und Einschränkungen der maximalen Kundenzahl (in Höhe von 15 Prozent) an.

Abzuwarten bleibt nun, wie die Sachlage vom Bundesgerichtshof entschieden werden wird.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/miete-minderung-corona-schliessungen-gewerbe-mangel-stoerung-geschaeftsgrundlage/
Millionenvilla für Spahn. Zur Abwechslung mal was von unserem Corona-Minister Spahn und das Recht. Nicht alle werden von Corona geschädigt, manche profitieren auch. Er beschliesst ja täglich Massnahmen, die Andere finanziell fast ruinieren, ihn selber aber null tangieren. Nein, er kauft sich mit seinem " Ehemann " mal so auf die Schnelle ne Villa mit Park für 4 Millionen Euronen. In Berlin-Dahlem. Und das Beste zum Schluss. Er verbietet per Anwalt der Presse den Preis zu nennen. Tja, so ist das mit dem Recht in Coronazeiten.

Ansuz
23.01.2021, 19:13
Werter Finch, der Artikel als solcher ist möglicherweise eine Zumutung, tschulligung, doch da der gerade viel Verbreitung findet, wäre es schön, wenn Du mal zum juristischen Aspekt etwas schreiben könntest.

Auszug:


Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen.

Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden.Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat.

Quelle:

https://www.achgut.com/artikel/who_beendet_epidemische_lage_von_nationaler_tragwe ite

HansMaier.
23.01.2021, 20:48
Werter Finch, der Artikel als solcher ist möglicherweise eine Zumutung, tschulligung, doch da der gerade viel Verbreitung findet, wäre es schön, wenn Du mal zum juristischen Aspekt etwas schreiben könntest.

Auszug:


Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen.

Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden.Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat.

Quelle:

https://www.achgut.com/artikel/who_beendet_epidemische_lage_von_nationaler_tragwe ite



Und das sie das erst taten als der Trump weg war, ist reiner Zufall.
Das hätte denen schon am ersten Tag klar sein müssen, diesen Verbrechern.
MfG
H.Maier

Gehirnnutzer
24.01.2021, 11:07
Netter Thread, jedoch stellt er eine grundlegende Frage nicht. Trotz aller gesetzgeberischen Anpassungen, standen die Grundlagen für die jetzigen Maßnahmen bereits 2001 im Infektionsschutzgesetz enthalten waren, als dieses das Bundesseuchengesetz ablöste.

Warum hat damals keiner protestiert? Das durch das Gesetz Grundrechte im Falle eines Falles eingeschränkt werden, stand damals schon fest.

Die Grundrecht haben sich seit damals nicht verändert? Es spielt auch keine Rolle, dass jetzt Gerichte bestimmte Maßnahmen als unverhältnismäßig etc. erklären und kippen. Es stellt sich die Frage, warum die, die jetzt protestieren, nicht schon damals protestiert haben, denn das wäre geboten gewesen, ginge es wirklich um die Grundrechte. Der jetzige Protest ist kein Auswuchs von Grundrechtsfragen sondern hat meiner Meinung nach viel mehr seine Grundlage in persönlichen Befindlichkeiten der Protestierenden.

Schwabenpower
24.01.2021, 12:05
Netter Thread, jedoch stellt er eine grundlegende Frage nicht. Trotz aller gesetzgeberischen Anpassungen, standen die Grundlagen für die jetzigen Maßnahmen bereits 2001 im Infektionsschutzgesetz enthalten waren, als dieses das Bundesseuchengesetz ablöste.

Warum hat damals keiner protestiert? Das durch das Gesetz Grundrechte im Falle eines Falles eingeschränkt werden, stand damals schon fest.

Die Grundrecht haben sich seit damals nicht verändert? Es spielt auch keine Rolle, dass jetzt Gerichte bestimmte Maßnahmen als unverhältnismäßig etc. erklären und kippen. Es stellt sich die Frage, warum die, die jetzt protestieren, nicht schon damals protestiert haben, denn das wäre geboten gewesen, ginge es wirklich um die Grundrechte. Der jetzige Protest ist kein Auswuchs von Grundrechtsfragen sondern hat meiner Meinung nach viel mehr seine Grundlage in persönlichen Befindlichkeiten der Protestierenden.
Weil das bei einer echten Pan- oder Epidemie sinnvoll ist? Also eine Seuche die tatsächlich die Leute auf der Straße umkippen läßt.

Gehirnnutzer
24.01.2021, 12:26
Weil das bei einer echten Pan- oder Epidemie sinnvoll ist? Also eine Seuche die tatsächlich die Leute auf der Straße umkippen läßt.

Schwabenpower, die Grundrechte existieren unabhängig von der Pandemie und die Maßnahmen waren schon seit 2001 bekannt, nicht erst seit der Pandemie.

Lykurg
24.01.2021, 12:28
Ganz einfach!

Hast du die Macht = Recht
Hast du die Macht nicht = Kein Recht

Genauso handelt auch dieses Drecksregime, auch wenn es sich in der üblichen Verlogenheit der "Demokraten" als "Rechtsstaat" bezeichnet

Schwabenpower
24.01.2021, 12:34
Schwabenpower, die Grundrechte existieren unabhängig von der Pandemie und die Maßnahmen waren schon seit 2001 bekannt, nicht erst seit der Pandemie.
Richtig, aber wenn das Leben massiv bedroht wird, dann müssen Grundrechte zeitweise (!) ausgesetzt werden. Sonst kann sie keiner mehr wahrnehmen.
Nochmal: im Falle einer lebensbedrohlichen Seuche. Dafür müßte die Sterblichkeit allerdings von 2500 / Tag auf 250.000 / Tag und für alle Altersgruppen ansteigen (als Beispiel)

Schwabenpower
24.01.2021, 13:18
Schwabenpower, die Grundrechte existieren unabhängig von der Pandemie und die Maßnahmen waren schon seit 2001 bekannt, nicht erst seit der Pandemie.
Was verstehst Du jetzt nicht daran, daß Grundrechte nichts nutzen, wenn keiner mehr da ist, der sie ausüben kann?

Veruschka
24.01.2021, 13:21
Netter Thread, jedoch stellt er eine grundlegende Frage nicht. Trotz aller gesetzgeberischen Anpassungen, standen die Grundlagen für die jetzigen Maßnahmen bereits 2001 im Infektionsschutzgesetz enthalten waren, als dieses das Bundesseuchengesetz ablöste.

Warum hat damals keiner protestiert? Das durch das Gesetz Grundrechte im Falle eines Falles eingeschränkt werden, stand damals schon fest.

Die Grundrecht haben sich seit damals nicht verändert? Es spielt auch keine Rolle, dass jetzt Gerichte bestimmte Maßnahmen als unverhältnismäßig etc. erklären und kippen. Es stellt sich die Frage, warum die, die jetzt protestieren, nicht schon damals protestiert haben, denn das wäre geboten gewesen, ginge es wirklich um die Grundrechte. Der jetzige Protest ist kein Auswuchs von Grundrechtsfragen sondern hat meiner Meinung nach viel mehr seine Grundlage in persönlichen Befindlichkeiten der Protestierenden.
Ich glaube, die Antwort ist ganz einfach: damals hat es einfach keinen interessiert.

ich58
24.01.2021, 14:51
Millionenvilla für Spahn. Zur Abwechslung mal was von unserem Corona-Minister Spahn und das Recht. Nicht alle werden von Corona geschädigt, manche profitieren auch. Er beschliesst ja täglich Massnahmen, die Andere finanziell fast ruinieren, ihn selber aber null tangieren. Nein, er kauft sich mit seinem " Ehemann " mal so auf die Schnelle ne Villa mit Park für 4 Millionen Euronen. In Berlin-Dahlem. Und das Beste zum Schluss. Er verbietet per Anwalt der Presse den Preis zu nennen. Tja, so ist das mit dem Recht in Coronazeiten.
Warum gönnt ihr ihm nicht sein Rosettenfenster?

ich58
24.01.2021, 14:54
Was verstehst Du jetzt nicht daran, daß Grundrechte nichts nutzen, wenn keiner mehr da ist, der sie ausüben kann?
Da gibt es von Tucholsky ein Gedicht zur Machtübernahme 33, sinngemäß, als sie dich holten war keiner mehr da um zu protestieren.

Schwabenpower
24.01.2021, 15:07
Da gibt es von Tucholsky ein Gedicht zur Machtübernahme 33, sinngemäß, als sie dich holten war keiner mehr da um zu protestieren.
Ist bekannt. Deswegen ist es ja auch eine Notmaßnahme. Derzeit liegt keine vor.

pixelschubser
24.01.2021, 15:13
Was verstehst Du jetzt nicht daran, daß Grundrechte nichts nutzen, wenn keiner mehr da ist, der sie ausüben kann?

Durchsetzen wäre der treffende Begriff!

Übe ich meine Grundrechte aus, werde ich bestraft. Es fehlt die Macht, die meine Grundrechte durchsetzt!

Schwabenpower
24.01.2021, 15:19
Durchsetzen wäre der treffende Begriff!

Übe ich meine Grundrechte aus, werde ich bestraft. Es fehlt die Macht, die meine Grundrechte durchsetzt!
Ich meinte das anders. Wenn eine echte Seuche ausbricht, die binnen zwei Wochen 95 % der Menschen tötet, nutzen Grundrechte niemanden mehr. Die paar Überlebenden haben andere Probleme.

Für diesen Extremfall war das Gesetz gedacht. Damals war ich noch bei der Feuerwehr und es gab für diesen Fall konkrete Einsatzpläne. Die Bedrohung durch Atomkrieg gab es ja nicht mehr.

Die jetzige "Grippewelle" hat von Anfang an die Anwendung dieses Gesetzes nicht gerechtfertigt. Hat inzwischen auch die WHO mitbekommen

Deutschmann
24.01.2021, 15:22
Frankreich und Deutschland haben wohl die Grenzen dichtgemacht. Einreise nur mit negativen Test bei Bahn oder Flugzeug. Bin mal gespannt ob sich das in der Gesetzgebung auswirken wird.

Hay
24.01.2021, 15:36
Frankreich und Deutschland haben wohl die Grenzen dichtgemacht. Einreise nur mit negativen Test bei Bahn oder Flugzeug. Bin mal gespannt ob sich das in der Gesetzgebung auswirken wird.


Deutschland hat die Grenzen dichtgemacht? Das kann ich kaum glauben. Das hieße ja auch, sämtliche Pkw würden kontrolliert. Das würde auch bedeuten, es gäbe keine illegalen Einreisen mehr.

Deutschmann
24.01.2021, 15:38
Deutschland hat die Grenzen dichtgemacht? Das kann ich kaum glauben. Das hieße ja auch, sämtliche Pkw würden kontrolliert. Das würde auch bedeuten, es gäbe keine illegalen Einreisen mehr.

Nur Bahn oder Flug. ;)

Hay
24.01.2021, 15:44
Da gibt es von Tucholsky ein Gedicht zur Machtübernahme 33, sinngemäß, als sie dich holten war keiner mehr da um zu protestieren.

Nee, das war wohl nicht von Tucholsky, sondern von Martin Niemöller (Offizierslaufbahn Kaiserliche Marine, U-Boot-Kommandant 1. Weltkrieg, Entlassung aufgrund der Weigerung, die U-Boote nach dem Krieg an England zu übergeben, anschließend Theologiestudium, zuerst von Hitler begeistert, dann aber nach einem Treffen der Bruch mit ihm aufgrund des staatlichen Drucks, der auf die Kirchen ausgeübt wurde.) Das Zitat stammt allerdings aus der Nachkriegszeit:


Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

https://encyclopedia.ushmm.org/content/de/article/martin-niemoeller-first-they-came-for-the-socialists

Hay
24.01.2021, 15:49
Nur Bahn oder Flug. ;)

Na siehste, ist gar nix dicht. Resettlement-Flüge finden sowieso mit eigenen gecharterten Flugzeugen statt und ansonsten steht die deutsche Grenze immer noch offen wie ein Scheunentor. Hättest du diese Einschränkung nicht gemacht, hätte ich jetzt tatsächlich nach illegalen Einreisen nach Deutschland gesucht und ich wäre zum heutigen Datum ganz bestimmt fündig geworden.

Deutschmann
24.01.2021, 15:54
Na siehste, ist gar nix dicht. Resettlement-Flüge finden sowieso mit eigenen gecharterten Flugzeugen statt und ansonsten steht die deutsche Grenze immer noch offen wie ein Scheunentor. Hättest du diese Einschränkung nicht gemacht, hätte ich jetzt tatsächlich nach illegalen Einreisen nach Deutschland gesucht und ich wäre zum heutigen Datum ganz bestimmt fündig geworden.

Es geht nicht um die illegalen Einreisen. Es geht darum wie der Scheiß in Zukunft aussehen wird und ob es eine gesetzliche Grundlage für die Einschränkung der Reisefreiheit geben wird!

Olliver
24.01.2021, 16:09
https://www.youtube.com/watch?v=HlDLrkgXgnw&feature=emb_logo

ERFURT
Thüringen, 23.01.21 - Demo Erfurt - Rede Dr. Heinrich Fiechtner MERKEL MUSS WEG ! Wir sind das Volk
94.354 Aufrufe•23.01.2021




The Great Reset, Bolschewisierung Deutschlands durch die aktuelle Bundesregierung u.v.w.
Viel Anklang für Dr. med. Fiechtner

Olliver
24.01.2021, 16:16
https://sun9-37.userapi.com/impf/cKC1Or2CNvj0Qm8jabIPTKpYDRR3DKA4ATsK0Q/WRBz622OLoI.jpg?size=700x746&quality=96&proxy=1&sign=dc9de0ef5a1a2d6ff835bbfc4fdb64a8&type=album

Gehirnnutzer
24.01.2021, 16:46
Ich glaube, die Antwort ist ganz einfach: damals hat es einfach keinen interessiert.

Du hast es erfasst. Aber jetzt, wo man die Wohlfühlzone eingeschränkt hat und nichts mehr ist mit Party, da fangen Leute, die die Grundrechte bisher nicht interessiert haben, an, zu queng... protestieren. Sorry aber das ist scheinheilig.

Schwabenpower
24.01.2021, 16:55
Du hast es erfasst. Aber jetzt, wo man die Wohlfühlzone eingeschränkt hat und nichts mehr ist mit Party, da fangen Leute, die die Grundrechte bisher nicht interessiert haben, an, zu queng... protestieren. Sorry aber das ist scheinheilig.
Nein, nur zum Teil.
Wie ich schrieb, halte ich die zeitlich begrenzte (!) Einschränkung im Katastrophenfall für richtig. Nur haben wir keinen Katastrophenfall.

Wer jetzt wegen der Einschränkung oder wegen der illegalen Anwendung protestiert, wird wohl kaum auseinander zu halten sein.
Pauschal stimmt Deine Aussage nicht

Gehirnnutzer
24.01.2021, 17:16
Nein, nur zum Teil.
Wie ich schrieb, halte ich die zeitlich begrenzte (!) Einschränkung im Katastrophenfall für richtig. Nur haben wir keinen Katastrophenfall.

Wer jetzt wegen der Einschränkung oder wegen der illegalen Anwendung protestiert, wird wohl kaum auseinander zu halten sein.
Pauschal stimmt Deine Aussage nicht

Schwabenpower, der Rechtsweg funktioniert, also wo ist das Problem? Die einzigen Probleme sind die persönlichen Befindlichkeiten gewisser Personen und die realitätsfremden Ausgleichversuche des Bundes und der Länder.

Schlummifix
24.01.2021, 17:23
Deutschland hat die Grenzen dichtgemacht? Das kann ich kaum glauben. Das hieße ja auch, sämtliche Pkw würden kontrolliert. Das würde auch bedeuten, es gäbe keine illegalen Einreisen mehr.

Nein, die Fluchtwege bleiben natürlich offen.
Wir sind weltoffen und im 21. Jhd. gibt es keine Grenzen mehr.

Schwabenpower
24.01.2021, 17:47
Schwabenpower, der Rechtsweg funktioniert, also wo ist das Problem? Die einzigen Probleme sind die persönlichen Befindlichkeiten gewisser Personen und die realitätsfremden Ausgleichversuche des Bundes und der Länder.
Nein, tut er eben nicht. Was ist so schwer daran zu begreifen? Die Voraussetzungen für den Fall waren nie gegeben. Hat inzwischen selbst die von der Impfallianz bezahlte WHO zugeben müssen.

https://www.achgut.com/artikel/who_beendet_epidemische_lage_von_nationaler_tragwe ite

pixelschubser
24.01.2021, 17:50
Ich meinte das anders. Wenn eine echte Seuche ausbricht, die binnen zwei Wochen 95 % der Menschen tötet, nutzen Grundrechte niemanden mehr. Die paar Überlebenden haben andere Probleme.

Für diesen Extremfall war das Gesetz gedacht. Damals war ich noch bei der Feuerwehr und es gab für diesen Fall konkrete Einsatzpläne. Die Bedrohung durch Atomkrieg gab es ja nicht mehr.

Die jetzige "Grippewelle" hat von Anfang an die Anwendung dieses Gesetzes nicht gerechtfertigt. Hat inzwischen auch die WHO mitbekommen

Stimmt. So gesehen hast Du natürlich Recht.

Ich hab eine ähnliche "Anleitung" während meiner militärischen Ausbildung erhalten. Dürfte den Einsatzplänen- und Richtlinien der Feuerwehr in etwa entsprechen.

Das entspricht auch meiner Ansicht, dass einige Nutzer hier nie eine ähnliche oder nur ansatzweise Ausbildung oder Schulung in dieser Hinsicht hatten oder haben.

laurin
24.01.2021, 18:11
Netter Thread, jedoch stellt er eine grundlegende Frage nicht. Trotz aller gesetzgeberischen Anpassungen, standen die Grundlagen für die jetzigen Maßnahmen bereits 2001 im Infektionsschutzgesetz enthalten waren, als dieses das Bundesseuchengesetz ablöste.

Warum hat damals keiner protestiert? Das durch das Gesetz Grundrechte im Falle eines Falles eingeschränkt werden, stand damals schon fest.

Die Grundrecht haben sich seit damals nicht verändert? Es spielt auch keine Rolle, dass jetzt Gerichte bestimmte Maßnahmen als unverhältnismäßig etc. erklären und kippen. Es stellt sich die Frage, warum die, die jetzt protestieren, nicht schon damals protestiert haben, denn das wäre geboten gewesen, ginge es wirklich um die Grundrechte. Der jetzige Protest ist kein Auswuchs von Grundrechtsfragen sondern hat meiner Meinung nach viel mehr seine Grundlage in persönlichen Befindlichkeiten der Protestierenden.

Das stimmt, aber das Infektionsschutzgesetzt wurde im März 2020 verschärft und verabschiedet (nur AfD und die Linken enthielten sich).

Im November wurde es noch einmal verschärft! Kritik kam nur von AfD, FDP und Linken.


Die AfD sieht mit dem neuen Gesetzentwurf die Gefahr, dass es zu weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte komme. Sie spricht von "Passagen, die an schlimmste Diktaturzeiten erinnern"

https://www.tagesschau.de/inland/infektionsschutzgesetz-bundestag-101.html

2001 hatte die AfD noch nicht die Möglichkeit dagegen zu protestieren, weil es 2001 die AfD noch nicht gab.

Don
24.01.2021, 18:11
Ich meinte das anders. Wenn eine echte Seuche ausbricht, die binnen zwei Wochen 95 % der Menschen tötet, nutzen Grundrechte niemanden mehr. Die paar Überlebenden haben andere Probleme.

Für diesen Extremfall war das Gesetz gedacht. Damals war ich noch bei der Feuerwehr und es gab für diesen Fall konkrete Einsatzpläne. Die Bedrohung durch Atomkrieg gab es ja nicht mehr.

Die jetzige "Grippewelle" hat von Anfang an die Anwendung dieses Gesetzes nicht gerechtfertigt. Hat inzwischen auch die WHO mitbekommen

Das wußten die schon vorher.
Der Schwenk erfolgte aufgrund des Wiedereintritts der USA in die WHO und damit Geldregen, nachdem Trump dort ausgestiegen war.
Jetzt werden wundesamerweise die Inzidenzen der USA fallen wie Laub im Herbst.
Heil Biden.

laurin
24.01.2021, 18:15
Und Schwabenpower hat meiner Meinung nach völlig recht: Die Voraussetzungen für diese Maßnahmen und Verschärfungen waren bei Corona nicht gegeben.

Don
24.01.2021, 18:16
Du hast es erfasst. Aber jetzt, wo man die Wohlfühlzone eingeschränkt hat und nichts mehr ist mit Party, da fangen Leute, die die Grundrechte bisher nicht interessiert haben, an, zu queng... protestieren. Sorry aber das ist scheinheilig.

Nein, das ist normal.
Wir leisten uns Politiker damit die idealerweise das mit Vernunft und Umsicht tun wozu wir Steuerknechte keine Zeit haben.
Erst wenn's am Arscherl kneift kommt man drauf daß das mit der Vernunft und Umsicht eine kolossale Fehleinschätzung war.

Schwabenpower
24.01.2021, 19:12
Das wußten die schon vorher.
Der Schwenk erfolgte aufgrund des Wiedereintritts der USA in die WHO und damit Geldregen, nachdem Trump dort ausgestiegen war.
Jetzt werden wundesamerweise die Inzidenzen der USA fallen wie Laub im Herbst.
Heil Biden.
Vergiß dabei nicht den Hauptsponsor der WHO, die Impfallianz. Da wurde ja ohne belastbare Zahlen einfach mal Pandemie ausgerufen.
Staaten zählen ja zwangsweise

Gehirnnutzer
25.01.2021, 04:46
Das stimmt, aber das Infektionsschutzgesetzt wurde im März 2020 verschärft und verabschiedet (nur AfD und die Linken enthielten sich).

Im November wurde es noch einmal verschärft! Kritik kam nur von AfD, FDP und Linken.



https://www.tagesschau.de/inland/infektionsschutzgesetz-bundestag-101.html

Die Einschränkungen der Grundrechte gab es in dem Gesetz aber schon vor der Verschärfung.


2001 hatte die AfD noch nicht die Möglichkeit dagegen zu protestieren, weil es 2001 die AfD noch nicht gab.

Warum hat die AfD dann nicht schon 2013 gegen das Infektionsschutzgesetz protestiert?

Von 2001 bis 2020 hat sich kein Schwein für die Grundrechtseinschränkungen, die das Gesetz vorsieht, interessiert.

ABAS
25.01.2021, 05:27
Die Einschränkungen der Grundrechte gab es in dem Gesetz aber schon vor der Verschärfung.



Warum hat die AfD dann nicht schon 2013 gegen das Infektionsschutzgesetz protestiert?

Von 2001 bis 2020 hat sich kein Schwein für die Grundrechtseinschränkungen, die das Gesetz vorsieht, interessiert.

Die Mitglieder, Mandatstraeger und Parteifunktionaere der AfD wussten
vermutlich ueberhaupt nicht was ein Infektionsschutzgesetz ist.

Merkelraute
25.01.2021, 05:42
Die Einschränkungen der Grundrechte gab es in dem Gesetz aber schon vor der Verschärfung.



Warum hat die AfD dann nicht schon 2013 gegen das Infektionsschutzgesetz protestiert?

Von 2001 bis 2020 hat sich kein Schwein für die Grundrechtseinschränkungen, die das Gesetz vorsieht, interessiert.
2013 ist die AfD gerade gegründet worden und da ging es um Griechenlandmilliarden, Euro und Milliarden für Banken. Ziemlich dümmlich, daß nun der AfD ans Bein zu pinkeln. Du hast das Thema ja auch nicht auf die Tagesordnung hier im HPF gesetzt. Warum nicht, wenn Du so ein Schlauberger bist!?

Olliver
25.01.2021, 06:02
2013 ist die AfD gerade gegründet worden und da ging es um Griechenlandmilliarden, Euro und Milliarden für Banken. Ziemlich dümmlich, daß nun der AfD ans Bein zu pinkeln. Du hast das Thema ja auch nicht auf die Tagesordnung hier im HPF gesetzt. Warum nicht, wenn Du so ein Schlauberger bist!?

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Gehirnnutzer
25.01.2021, 16:13
2013 ist die AfD gerade gegründet worden und da ging es um Griechenlandmilliarden, Euro und Milliarden für Banken. Ziemlich dümmlich, daß nun der AfD ans Bein zu pinkeln. Du hast das Thema ja auch nicht auf die Tagesordnung hier im HPF gesetzt. Warum nicht, wenn Du so ein Schlauberger bist!?

Merkelraute, muss man extra einen Thread aufmachen, wenn es einen passenden gibt. Das ganze ist eine Rechtsfrage.

Stanley_Beamish
25.01.2021, 17:47
Die Einschränkungen der Grundrechte gab es in dem Gesetz aber schon vor der Verschärfung.



Warum hat die AfD dann nicht schon 2013 gegen das Infektionsschutzgesetz protestiert?

Von 2001 bis 2020 hat sich kein Schwein für die Grundrechtseinschränkungen, die das Gesetz vorsieht, interessiert.

Oh je, der neunmalkluge Möchtegernjurist ist wieder da.

Xarrion
25.01.2021, 17:52
Merkelraute, muss man extra einen Thread aufmachen, wenn es einen passenden gibt. Das ganze ist eine Rechtsfrage.

Deshalb solltest du als Nicht-Jurist dich auch zurückhalten.

Dein pseudojuristisches Geschwafel ist durchaus entbehrlich.

Gehirnnutzer
26.01.2021, 04:00
Deshalb solltest du als Nicht-Jurist dich auch zurückhalten.

Dein pseudojuristisches Geschwafel ist durchaus entbehrlich.

Xarrion, persönliche Angriffe und Missachtung der Meinungsfreiheit, anstatt sich mit dem Thema zu beschäftigen?

Gehirnnutzer
26.01.2021, 04:01
Oh je, der neunmalkluge Möchtegernjurist ist wieder da.

Für dich gilt das gleiche, wie für Xarrion, aber es ist ja bekannt, dass für gewisse Leute Meinungsfreiheit nur für sie gilt.

Stanley_Beamish
26.01.2021, 08:02
Für dich gilt das gleiche, wie für Xarrion, aber es ist ja bekannt, dass für gewisse Leute Meinungsfreiheit nur für sie gilt.

Deine Meinung interessiert mich doch überhaupt nicht.
Es geht um dein ekelhaft penetrantes und altkluges Auftreten.
Ich kann solche Typen wie dich einfach nicht leiden.

Gehirnnutzer
26.01.2021, 19:10
Deine Meinung interessiert mich doch überhaupt nicht.
Es geht um dein ekelhaft penetrantes und altkluges Auftreten.
Ich kann solche Typen wie dich einfach nicht leiden.

Kleiner Tip, kannst mich ignorieren, denn das Recht auf Meinungsäußerung kannst du mir nicht absprechen.

Flaschengeist
26.01.2021, 19:22
Die Einschränkungen der Grundrechte gab es in dem Gesetz aber schon vor der Verschärfung.



Warum hat die AfD dann nicht schon 2013 gegen das Infektionsschutzgesetz protestiert?

Von 2001 bis 2020 hat sich kein Schwein für die Grundrechtseinschränkungen, die das Gesetz vorsieht, interessiert.

Einfache Antwort: Es gab schlicht keinen Bedarf.

Schwabenpower
26.01.2021, 19:29
Einfache Antwort: Es gab schlicht keinen Bedarf.
Jetzt auch nicht, aber grundsätzlich richtig.

Schrieb ich ja weiter oben: für einen echten Katastrophenfall war das gedacht und so auch vernünftig. Also wenn tatsächlich, wie die Coronahysteriker glauben, täglich 5000 Menschen an einer Seuche auf den Straßen tot umfallen.

Ansuz
26.01.2021, 19:31
Netter Thread, jedoch stellt er eine grundlegende Frage nicht. Trotz aller gesetzgeberischen Anpassungen, standen die Grundlagen für die jetzigen Maßnahmen bereits 2001 im Infektionsschutzgesetz enthalten waren, als dieses das Bundesseuchengesetz ablöste.

Warum hat damals keiner protestiert? Das durch das Gesetz Grundrechte im Falle eines Falles eingeschränkt werden, stand damals schon fest.

Die Grundrecht haben sich seit damals nicht verändert? Es spielt auch keine Rolle, dass jetzt Gerichte bestimmte Maßnahmen als unverhältnismäßig etc. erklären und kippen. Es stellt sich die Frage, warum die, die jetzt protestieren, nicht schon damals protestiert haben, denn das wäre geboten gewesen, ginge es wirklich um die Grundrechte. Der jetzige Protest ist kein Auswuchs von Grundrechtsfragen sondern hat meiner Meinung nach viel mehr seine Grundlage in persönlichen Befindlichkeiten der Protestierenden.
Da ich damals wie auch mehrere Jahre danach im Ausland lebte, kann ich diese Frage nicht wirklich beantworten. Kann mir jedoch schwer vorstellen, daß es 2001 so gar keinen Protest gegeben hat. Wer ein halbwegs schnelles Internetz hat, also nicht wie ich 2G, was real bedeutet, "Geschwindigkeit" im einstelligen kB/s-Bereich, könnte doch mal recherchieren. Notfalls in den Internet-Archiven. Z.B. nachschauen, wer im Bunzeltag dafür oder dagegen gestimmt hatte, sofern es eine namentliche Abstimmung war.
Möglicherweise finden sich dort auch noch Presseberichte über Demos.

Schwabenpower
26.01.2021, 19:33
Da ich damals wie auch mehrere Jahre danach im Ausland lebte, kann ich diese Frage nicht wirklich beantworten. Kann mir jedoch schwer vorstellen, daß es 2001 so gar keinen Protest gegeben hat. Wer ein halbwegs schnelles Internetz hat, also nicht wie ich 2G, was real bedeutet, "Geschwindigkeit" im einstelligen kB/s-Bereich, könnte doch mal recherchieren. Notfalls in den Internet-Archiven. Z.B. nachschauen, wer im Bunzeltag dafür oder dagegen gestimmt hatte, sofern es eine namentliche Abstimmung war.
Möglicherweise finden sich dort auch noch Presseberichte über Demos.
Nochmal: das war damals kein Problem, weil es für echte Seuchen gedacht war und da auch sinnvoll ist.

Das Problem ist die Anwendung bei einer stinknormalen Grippe. Und das immer noch, trotz gegenteiliger Äußerung der WHO.

Ansuz
26.01.2021, 19:44
Nochmal: das war damals kein Problem, weil es für echte Seuchen gedacht war und da auch sinnvoll ist.

Das Problem ist die Anwendung bei einer stinknormalen Grippe. Und das immer noch, trotz gegenteiliger Äußerung der WHO.

Daß es dennoch im Sinne von Wehret den Anfängen keinerlei Protest gegeben hat, bezweifle ich halt.
Es geht ums Prinzip.
Sobald Machtmittel vorhanden sind, werden die erfahrungsgemäß auch mißbraucht.
Dito für sämtliche Überwachungsstrukturen, die unter dem Label 9/11 seither, oftmals sogar klammheimlich, installiert wurden.
Daher finde ich jedweden Protest legitim und notwendig.

Nachtrag: zudem entziehen sich diese Strukturen jedweder Kontrolle durch den Souverän. Das ist so eine Art Selbstläufer.

Schwabenpower
26.01.2021, 19:53
Daß es dennoch im Sinne von Wehret den Anfängen keinerlei Protest gegeben hat, bezweifle ich halt.
Es geht ums Prinzip.
Sobald Machtmittel vorhanden sind, werden die erfahrungsgemäß auch mißbraucht.
Dito für sämtliche Überwachungsstrukturen, die unter dem Label 9/11 seither, oftmals sogar klammheimlich, installiert wurden.
Daher finde ich jedweden Protest legitim und notwendig.

Nachtrag: zudem entziehen sich diese Strukturen jedweder Kontrolle durch den Souverän. Das ist so eine Art Selbstläufer.
Wie ich schrieb: in einem echten Katastrophenfall ist das schon sinnvoll. Zeitlich begrenzt natürlich. Da muß schnell gehandelt werden, für Laberköppe fehlt die Zeit.


Wenn es brennt, diskutierst Du auch nicht vorher die zuständige Norm bzw. Verfahrensanweisung und analysiert alle möglichen Folgen aus den möglicherweise entstehenden chemischen Verbindungen

Ansuz
26.01.2021, 20:02
Wie ich schrieb: in einem echten Katastrophenfall ist das schon sinnvoll. Zeitlich begrenzt natürlich. Da muß schnell gehandelt werden, für Laberköppe fehlt die Zeit.


Wenn es brennt, diskutierst Du auch nicht vorher die zuständige Norm bzw. Verfahrensanweisung und analysiert alle möglichen Folgen aus den möglicherweise entstehenden chemischen Verbindungen

Soweit ich das bis jetzt verstanden habe, geht diese jüngste Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes aus 2001 weit darüber hinaus. Zudem scheint die Exekutive frei zu drehen.

Schwabenpower
26.01.2021, 20:07
Soweit ich das bis jetzt verstanden habe, geht diese jüngste Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes aus 2001 weit darüber hinaus. Zudem scheint die Exekutive frei zu drehen.
Das auch, aber selbst das wäre bei einer echten Katastrophe noch vertretbar, also Sterberate von 50.000 / Tag durch Verseuchung oder Ähnliches.

Dieser Fall war aber nie gegeben, was inzwischen auch die WHO, von der Impfallianz gesponsert, zugeben mußte. Den Link hast Du ja gebracht

Ansuz
26.01.2021, 20:26
Das auch, aber selbst das wäre bei einer echten Katastrophe noch vertretbar, also Sterberate von 50.000 / Tag durch Verseuchung oder Ähnliches.

Ja, doch dazu bedürfte es auch gescheiter Leute in den entsprechenden Positionen. Sehe ich nicht gegeben und somit meine Zweifel als Souverän. Wobei ich ohnehin inzwischen zur einsamen Insel-Lösung tendiere, wie ich bereits mal schrub.
OK, in größeren Ländern wie der BRiD dürfte sowas schwerlich funktionieren, zumal die BRiDlinge eher dem Untertanenungeist zugeneigt zu sein scheinen. Aber das ist ein anderes Thema.

Dieser Fall war aber nie gegeben, was inzwischen auch die WHO, von der Impfallianz gesponsert, zugeben mußte. Den Link hast Du ja gebracht
Den Link hatte ich allerdings unter Vorbehalt eingestellt, da ich, wie gesagt, mit der Juristerei nicht vertraut bin und das somit nicht einschätzen kann. Daher ja meine Nachfrage hierzustrang.

Schwabenpower
26.01.2021, 20:34
Ja, doch dazu bedürfte es auch gescheiter Leute in den entsprechenden Positionen. Sehe ich nicht gegeben und somit meine Zweifel als Souverän. Wobei ich ohnehin inzwischen zur einsamen Insel-Lösung tendiere, wie ich bereits mal schrub.
OK, in größeren Ländern wie der BRiD dürfte sowas schwerlich funktionieren, zumal die BRiDlinge eher dem Untertanenungeist zugeneigt zu sein scheinen. Aber das ist ein anderes Thema.

Den Link hatte ich allerdings unter Vorbehalt eingestellt, da ich, wie gesagt, mit der Juristerei nicht vertraut bin und das somit nicht einschätzen kann. Daher ja meine Nachfrage hierzustrang.
Das Problem der Entscheider hast Du aber immer. Überspitzt dargestellt: lieber eine fehlerhafte Entscheidung als gar keine.

Tatsächlich war das damals bei der Feuerwehr und Katastrophenschutz heiß diskutiert. Einhellige Meinung: die falschen Leute erhalten Entscheidungskompetenz. Heiß diskutiert, weil man sich nicht einigen konnte, wer sie denn haben soll.

Zur WHO: inzwischen ist auch dort angekommen, daß der PCR-Test alleine völlig ungeeignet zur Lagebeurteilung ist. Dazu muß man weder Jura noch Medizyn studiert haben. Dennoch macht unsere Regierung damit weiter und der Schlafmichel geht in Panik.


P.S.: angenehmes Diskutieren mit Dir, sehr entspannt