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Vollständige Version anzeigen : Übergang der Grundsteuer bei Immobilienverkauf



antiseptisch
25.08.2020, 20:52
Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.

Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.

Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?

Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!

Antisozialist
30.08.2020, 21:52
Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.

Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.

Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?

Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!

Soll der Staat etwa wegen einer Mikro-Steuer mehrfach jährlich den Grundstückseigentümer neu ermitteln?

Hay
30.08.2020, 23:42
Mikro-Steuer

Keine Sorge, das wird noch, denn der SPD-Scholz hat die Grundsteuer reformiert und der Zahltag fürs Volk rückt immer näher und dann wird aus der Mikro- eine Makrosteuer.
Außerdem, ganz generell, gibt es keine Mikrosteuern, denn Mikro ist nichts, wenn mir der Staat in die Tasche greift. Und der greift Mikro-Makro mehrfach zu.

opppa
04.09.2020, 16:12
für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!

:fizeig:

Antisozialist
06.09.2020, 07:02
für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!

:fizeig:

Der Beamte müsste unterjährig zwei zusätzliche Bescheide erlassen, um die Immobilienübertragung zu berücksichtigen. Dazu bräuchte der doch eine ganze Arbeitsstunde! Jetzt stellen Sie sich mal vor, da wird nicht ein Geschäftshaus in der Münchner Innenstadt, sondern irgendein Acker am Rand der Welt mit 75 Euro jährlichem Grundsteueraufkommen übertragen. Da wäre der Verwaltungsaufwand für eine unterjährige Änderung des Steuerpflichtigen viel zu groß.

Mehr Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht funktioniert nur durch Einstellung zusätzlicher Beamter, deren lebenslange Alimentation eine weitere Steuererhöhung erforderlich machen würde.

opppa
06.09.2020, 13:50
Der Beamte müsste unterjährig zwei zusätzliche Bescheide erlassen, um die Immobilienübertragung zu berücksichtigen. Dazu bräuchte der doch eine ganze Arbeitsstunde! Jetzt stellen Sie sich mal vor, da wird nicht ein Geschäftshaus in der Münchner Innenstadt, sondern irgendein Acker am Rand der Welt mit 75 Euro jährlichem Grundsteueraufkommen übertragen. Da wäre der Verwaltungsaufwand für eine unterjährige Änderung des Steuerpflichtigen viel zu groß.

Mehr Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht funktioniert nur durch Einstellung zusätzlicher Beamter, deren lebenslange Alimentation eine weitere Steuererhöhung erforderlich machen würde.

Ich habe ja Verständnis dafür, daß Du glaubst, Beamten wäre nicht zuzumuten, mehr als zweimal pro Jahr wach zu werden!
Außerdem dürfte es beim Gesamt-Arbeitsaufkommen irgendwas zwischen unerheblich und scheißegal sein, ob so ein Beamter die Umstellung im Jahr oder zu Ultimo vornimmt!

Ich stelle mir gerade mal vor, wie es aussehen würde, wenn eine Privatfirma - und nicht wie bei der Stadt die selbstdefinierte Obrigkeit - so wenig auf die Wünsche von Kunden eingehen würde.

:fizeig:

Veruschka
11.10.2020, 10:14
Ich hätte nie gedacht, dass die Gemeinden zusammen mit dem Finanzämtern so dummdreist sind, den Grundsteuerschuldübergang bei Immobilienverkäufen einfach zu ignorieren, und im Gesetz rotzfrech festzuschreiben, dass Verkäufe im Laufe eines Jahres irrelevant sind, sondern nur die Besitzverhältnisse zum 01. Januar gelten. Das könnte man genauso gut für die sonstigen Gemeindeabgaben wie Wasser, Abwasser, Müll und Straßenreinigung festlegen, aber das Dummvolk würde dann wohl doch aufmucken. Bei der Gebäudeversicherung ist es ähnlich dreist. Man kommt da nicht raus, wenn der Käufer die gleiche Versicherung nicht übernimmt. Was soll der Scheiß? Man darf die ja auch nicht kündigen, wenn man das Haus verkauft, und keine Folgeversicherung hat, bzw. braucht. Hier kann man nur hoffen, vor Abschluss der Gebäudeversicherung das Kleingedruckte gelesen zu haben, sonst hängt man vom guten Willen dieser Sesselpupser ab. Immobilienverkauf gehört nicht zum Wesen des Deutschen, scheint es mir. Es sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, damit die Menschen nicht dauernd entwurzelt werden.

Das heißt also, der notariell festgelegte Übergang der Nutzen und Lasten zum Stichtag des Eigentumsübergangs wird einfach ignoriert, und auf den nächsten 1. Januar verschoben. Man kann zwar theoretisch dem Käufer die Grundschuld in Rechnung stellen, aber wenn der nicht bezahlen will, muss man ihn auch erstmal dazu verklagen.

Kein Mensch käme auf die Idee, einen Autoverkauf im laufenden Jahr nicht vorzusehen, und den Alteigentümer bis zum 31.12. Kfz-Steuer und -versicherung weiterzahlen zu lassen. Was erlaubt sich der Gesetzgeber da, und warum hat da noch keiner gegen geklagt?

Andersrum hat auch der Käufer die Haftung für unbezahlte Grundsteuer aus dem Jahr vor dem Immobilienkauf zu tragen. Der Staat sichert sich also nach beiden Seiten ab. Bei privatrechtlichen Schuldverhältnissen würde so eine Regelung zu Recht als sittenwidrig gelten und damit unwirksam sein. Ich finde es einfach nur zum Kotzen. Nur weil die zu faul oder zu unfähig sind, mitten im Jahr tätig zu werden. Verdammtes Pack!

Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.

latrop
11.10.2020, 10:48
Die Finanzämter machen manchen Scheiss, z.B. auch bei Mieten.

Du als Hausbesitzer darfst die Wohnungen nicht nach deinem Verständnis vermieten.

Vermiete mal eine Wohnung zum einem ganz günstigen Preis.
Bei der nächsten EST berichtigt das FA, was du als Miete nehmen musst. Danach berechnen die deine Einnahmen. Und wehe, du legst Widerspruch ein, dann drohen die dir mit dem Finanzgericht.

Aber den Wohnungseigentümern werfen sie vor, Mietpreistreiberein zu machen.

Dieses lügnerische Pack.

antiseptisch
11.10.2020, 11:30
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.
Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.

Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30? :haha:

Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.

Veruschka
11.10.2020, 11:45
Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.

Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30? :haha:

Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.
Entschuldige mal, du Pfosten, du kapierst das Bewertungsgesetz nicht, aber alle anderen sind doof?
Du hast doch echt den Schuss nicht gehört.
Dir ist aber schon klar, dass du ja irgendwann von der Regelung mal profitiert hast, denn wenn du zum 01.02. ne Wohnung kaufst, wirst du ja dennoch erst im nächsten Jahr grundsteuerpflichtig.
Aber ich gebe es auf.
Jammer einfach weiter, du sog. Finanzexperte:D

harlekina
11.10.2020, 11:49
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.
Ein guter Notar macht übrigens darauf aufmerksam.
Ich weiß auch nicht, wo dein Problem ist. Schließlich hat man einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem neuen Käufer.

Das könnendie Finanzämter aber auch nur machen, wenn es ihnen bekannt ist.

Veruschka
11.10.2020, 11:52
Das könnendie Finanzämter aber auch nur machen, wenn es ihnen bekannt ist.
Warum sollte es ihnen nicht bekannt sein? Die schauen doch ins Grundbuch.

harlekina
11.10.2020, 11:56
Warum sollte es ihnen nicht bekannt sein? Die schauen doch ins Grundbuch.

Da muß es aber erst drinstehen. Was denkst du, wieviel Grundstücke nicht umgeschrieben werden, weil keine Erben da sind? Die dümpeln noch ewig auf dem alten Besitzer rum, weil sie zB. der Freistaat aus irgendwelchen Gründen nicht einträgen läßt. Da modern Einträge in den Akten......
Und ins Grundbuch schauen sie nur, wenn sie es müssen, wenn beispielsweise ein Erbschein vorliegt. Von selber weiß man nicht, ob eine Fortschreibung durchgeführt werden muß.

Veruschka
11.10.2020, 11:58
Da muß es aber erst drinstehen. Was denkst du, wieviel Grundstücke nicht umgeschrieben werden, weil keine Erben da sind? Die dümpeln noch ewig auf dem alten Besitzer rum, weil sie zB. der Freistaat aus irgendwelchen Gründen nicht einträgen läßt. Da modern Einträge in den Akten......
Und ins Grundbuch schauen sie nur, wenn sie es müssen, wenn beispielsweise ein Erbschein vorliegt. Von selber weiß man nicht, ob eine Fortschreibung durchgeführt werden muß.
In seinem Beispiel ging es aber um einen Verkauf.

antiseptisch
11.10.2020, 12:09
Entschuldige mal, du Pfosten, du kapierst das Bewertungsgesetz nicht, aber alle anderen sind doof?
Du hast doch echt den Schuss nicht gehört.
Dir ist aber schon klar, dass du ja irgendwann von der Regelung mal profitiert hast, denn wenn du zum 01.02. ne Wohnung kaufst, wirst du ja dennoch erst im nächsten Jahr grundsteuerpflichtig.
Aber ich gebe es auf.
Jammer einfach weiter, du sog. Finanzexperte:D
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.

In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.

Veruschka
11.10.2020, 12:12
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.

In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.
Mimimi
Wer hier was nicht checkt sieht man ja daran, dass das Thema so vor sich hingedüppelt ist:ätsch:

antiseptisch
11.10.2020, 12:14
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.

Und genau das ist falsch! Man kann nicht für etwas Steuer bezahlen, wofür die Besteuerungsgrundlage entfallen ist! Ich bezahle ja auch nicht die Kfz-Steuer weiter für ein Auto, was ich mitten im Jahr verkauft habe.

Und hör auf, das Problem zu wiederholen. Was im Gesetz steht, ist das Problem, nicht die Lösung. Da scheint bei dir die Wahrnehmung gestört zu sein.

antiseptisch
11.10.2020, 12:17
Dafür können doch die Kommunen nichts.
Das liegt doch an den Finanzämtern. Die machen den Grundlagenbescheid und setzen auch den Fortschreibungszeitpunkt fest und der ist immer der Beginn des Jahres, das auf die Änderung folgt.

Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.

Dr Mittendrin
11.10.2020, 12:18
Und genau das ist falsch! Man kann nicht für etwas Steuer bezahlen, wofür die Besteuerungsgrundlage entfallen ist! Ich bezahle ja auch nicht die Kfz-Steuer weiter für ein Auto, was ich mitten im Jahr verkauft habe.

Und hör auf, das Problem zu wiederholen. Was im Gesetz steht, ist das Problem, nicht die Lösung. Da scheint bei dir die Wahrnehmung gestört zu sein.

Sie folgt halt dem größten Unsinn, Hauptsache man weiss genau Bescheid über den Unsinn.

Veruschka
11.10.2020, 12:18
Und genau das ist falsch! Man kann nicht für etwas Steuer bezahlen, wofür die Besteuerungsgrundlage entfallen ist! Ich bezahle ja auch nicht die Kfz-Steuer weiter für ein Auto, was ich mitten im Jahr verkauft habe.

Und hör auf, das Problem zu wiederholen. Was im Gesetz steht, ist das Problem, nicht die Lösung. Da scheint bei dir die Wahrnehmung gestört zu sein.
Komisch, du hast immer nur ein Problem mit dem Verkauf.
Als das Objekt gekauft wurde, hattest du ja kein Problem erstmal nicht bzw. erst im drauffolgendem Jahr grundsteuerpflichtig zu werden, gell?

Du kannst nur beleidigen, aber ansonsten hast du es nicht drauf.

Kennst du den Gag: wo fliegt ein schwuler Adler hin?
Daran muss ich immer denken, wenn ich dein Profilbild sehe:haha:

Dr Mittendrin
11.10.2020, 12:20
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.

In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.

Wer im Rathaus sitzt hat doch kein Gespür für Gerechtigkeit, nur für die Obrigkeit die sie zahlt.

Veruschka
11.10.2020, 12:20
Es gibt schlicht und einfach keinen sachlichen Grund, bei der Grundsteuer auf den Grundsatz "pro rata temporis" zu verzichten! Ist das so schwer? Formaljuristisch könnte das Gesetz in fünf Minuten gekippt werden. Aber du reflektierst den Fehler erst gar nicht, sondern nimmst Gesetze als undiskutierbar hin.
Na los, dann kipp doch das Gesetz. Wenn du dir so sicher bist, dann auf zum Anwalt.
Worauf wartest du noch???:))

antiseptisch
11.10.2020, 12:23
Sie folgt halt dem größten Unsinn, Hauptsache man weiss genau Bescheid über den Unsinn.
Mit dieser Generation kann man einfach keinen Staat mehr machen. Ich lege dar, dass ein Rechtsgrundsatz (pro rata temporis) gebrochen wird, und kriege zu hören: "Das ist doch Gesetz. Weißt du das nicht?"

Mensch, das ist hier ein politisches Forum. Hier dürfen auch illegale Gesetze besprochen werden. Aber diese Dummbratzen heute glauben, sie dürften nie mal ihre Interessen vertreten, obwohl sie eigentlich linke Zecken sind und es besser wissen müssten. Viele Linke sind heute die schlimmsten Spießer.

antiseptisch
11.10.2020, 12:25
Wer im Rathaus sitzt hat doch kein Gespür für Gerechtigkeit, nur für die Obrigkeit die sie zahlt.
Zu meiner Jugend wäre es eine Beleidigung gewesen, jemandem vorauszusagen, er würde sich gut als Beamter eignen. Selbst Kinder ahnen schon, was da für Bollerköppe sitzen, die nur auswendig Gelerntes ausführen, selbst wenn es offensichtlich illegal ist.

Dr Mittendrin
11.10.2020, 12:27
Die Finanzämter machen manchen Scheiss, z.B. auch bei Mieten.

Du als Hausbesitzer darfst die Wohnungen nicht nach deinem Verständnis vermieten.

Vermiete mal eine Wohnung zum einem ganz günstigen Preis.
Bei der nächsten EST berichtigt das FA, was du als Miete nehmen musst. Danach berechnen die deine Einnahmen. Und wehe, du legst Widerspruch ein, dann drohen die dir mit dem Finanzgericht.

Aber den Wohnungseigentümern werfen sie vor, Mietpreistreiberein zu machen.

Dieses lügnerische Pack.

Wetten die würden verlieren. Vertragsfreiheit, nach oben gibt es Grenzen, nach unten nicht, auch 1 cent möglich oder 0 cent.
Manche wollen nur Sex als Gegenleistung ( unversteuert klar ) oder lassen leer stehen.

Veruschka
11.10.2020, 12:27
Zu meiner Jugend wäre es eine Beleidigung gewesen.....
Ja, die 60er Jahre, da war die Welt halt noch in Ordnung, gell?:cool:

antiseptisch
11.10.2020, 12:27
Komisch, du hast immer nur ein Problem mit dem Verkauf.
Als das Objekt gekauft wurde, hattest du ja kein Problem erstmal nicht bzw. erst im drauffolgendem Jahr grundsteuerpflichtig zu werden, gell?

Es ist für beide Seiten falsch! Und es geht hier nicht um mich, sondern darum, dass eine Steuerschuld verspätet umgeschrieben wird, nur weil Beamte zu faul sind, innerhalb weniger Wochen taggenau umzustellen.

Erklär mir doch mal, warum man diese Praxis nicht auf die Kfz-Steuer ausdehnen sollte? Warum wohl? Hä? Aber da kommt wieder nix.

cornjung
11.10.2020, 12:28
In welchem Land gibt es sowas, dass einfache Menschen die Interessen des Finanzamts vertreten und nicht ihre eigenen? Du solltest dich was schämen.
Beagle-fan Veru lungert auf dem Amt rum, pardon arbeitet auf dem Amt. Vermutlich dem FA. Klar, dass sie die Interssen vertritt, die sie bezahlen und von den sie profitiert.

Zu meiner Jugend wäre es eine Beleidigung gewesen, jemandem vorauszusagen, er würde sich gut als Beamter eignen. Selbst Kinder ahnen schon, was da für Bollerköppe sitzen, die nur auswendig Gelerntes ausführen, selbst wenn es offensichtlich illegal ist.
Stimmt, so wars. Das sehen aber die Beamten natürlich anders.

antiseptisch
11.10.2020, 12:30
Wetten die würden verlieren. Vertragsfreiheit, nach oben gibt es Grenzen, nach unten nicht, auch 1 cent möglich oder 0 cent.
Manche wollen nur Sex als Gegenleistung ( unversteuert klar ) oder lassen leer stehen.
In Spanien bekommt man Mietverträge nur über das Finanzamt. Da wird erst gar nichts frei verhandelt. Das ist wie die Notarpflicht beim Grundstückskauf. Wenn hier die falschen Leute mitlesen, wird das bei uns auch Praxis.

antiseptisch
11.10.2020, 12:31
Beagle-fan Veru lungert auf dem Amt rum, pardon arbeitet auf dem Amt. Vermutlich dem FA. Klar, dass die die Interssen vertritt, die sie bezahlen und von den sie profitiert.

Stimmt, so wars. Das sehen aber die Beamten natürlich anders.
Ok, dann ist es vergebene Liebesmüh'.

Dr Mittendrin
11.10.2020, 12:31
Komisch, du hast immer nur ein Problem mit dem Verkauf.
Als das Objekt gekauft wurde, hattest du ja kein Problem erstmal nicht bzw. erst im drauffolgendem Jahr grundsteuerpflichtig zu werden, gell?

Du kannst nur beleidigen, aber ansonsten hast du es nicht drauf.

Kennst du den Gag: wo fliegt ein schwuler Adler hin?
Daran muss ich immer denken, wenn ich dein Profilbild sehe:haha:


Zum Horst ?

Veruschka
11.10.2020, 12:32
Ja, Finanzamt, Rathaus, Führerscheinstelle...letztes hat mir noch einer vorgeworfen, dass ich im Ministerium schaffe.
Dann war ich Beamtin, dann wieder H4 und von Beruf Tochter...blalabla:crazy:
Zumindest bin ich kein Alki, kein Pädo- Fanboy und angeblicher Finanzexperte.

cornjung
11.10.2020, 12:34
Ja, Finanzamt, Rathaus, Führerscheinstelle...letztes hat mir noch einer vorgeworfen, dass ich im Ministerium schaffe. Dann war ich Beamtin, dann wieder H4 und von Beruf Tochter...blalabla:crazy: Zumindest bin ich kein Alki, kein Pädo- Fanboy und angeblicher Finanzexperte.
Aber gruselig.....

Veruschka
11.10.2020, 12:37
Aber gruselig.....
Wenn jemand wie du mich gruselig findest, ist das ja wie ein Kompliment für mich.

antiseptisch
11.10.2020, 12:37
Ja, Finanzamt, ... und angeblicher Finanzexperte.
Du hast dich verraten. :haha:

Veruschka
11.10.2020, 12:39
Du hast dich verraten. :haha:
Hmmm und du kapierst nicht nur das Bewertungsgesetz nicht....aber egal, mein lieber Horst:D

antiseptisch
11.10.2020, 12:40
Hmmm und du kapierst nicht nur das Bewertungsgesetz nicht....aber egal, mein lieber Horst:D
Muss man den Schießbefehl an der Mauer auch erst kapieren und wenn nicht, hat man die Klappe zu halten? Merkst du nicht, wie dumm du bist?

cornjung
11.10.2020, 12:43
Wenn jemand wie du mich gruselig findest, ist das ja wie ein Kompliment für mich.
Sorry, ich hab nichts gegen dich, aber ich möchte halt nichts mit dir zu tun haben. Ich steh nicht auf Hinterwäldlerinnen vom Amt . Du bist mir zudem schlicht zu alt und zu flach. Ich verstehe eh nicht, warum du meinst, nach die geifert noch einer. Du müsstest froh sein, wenn sich überhaupt noch jemand für dich interssiert. Die Zeiten der grossen Auswahl sind bei dir längst vorbei.

Veruschka
11.10.2020, 12:45
Muss man den Schießbefehl an der Mauer auch erst kapieren und wenn nicht, hat man die Klappe zu halten? Merkst du nicht, wie dumm du bist?
Mensch Horst, Schießbefehl und das Bewertungsgesetz zu vergleichen....jetzt kommst echt in Schmarrn rein.
Gute Besserung, du beleidigte Leberwurst.

FranzKonz
11.10.2020, 12:45
Sorry, ich hab nichts gegen dich, aber ich steh nicht auf Hinterwädlerinnen ...

Was hast Du gegen nette Mädels aus Hinterwald?

Veruschka
11.10.2020, 12:46
Was hast Du gegen nette Mädels aus Hinterwald?

Ich bin keine 12 mehr

cornjung
11.10.2020, 12:53
Ich bin keine 12 mehr
Ja, was sollste sonst auch sagen ? Du weisst ja selber, dass die meisten Männer auf jungen Frauen stehen. Nein, nicht auf 12-jährigen Kindern. Ändert zudem nichts an der Tatsache, dass auch ich nicht auf alten u flachen Hinterwädlerinnen vom Amt stehe. Ich verstehe eh nicht, warum du meinst, nach die geifert überhaupt noch einer nach. Du hast keine Auswahl mehr und müsstest froh sein, wenn sich überhaupt noch jemand für dich interssiert. Die Zeiten der grossen Auswahl sind bei dir längst vorbei.

Skorpion968
11.10.2020, 13:08
Ja, die 60er Jahre, da war die Welt halt noch in Ordnung, gell?:cool:

Da herrschten noch ZUCHT und ORDNUNG!
Da standen Frauen am Herd und hatten die Klappe zu halten. :D

FranzKonz
11.10.2020, 13:10
Ich bin keine 12 mehr

Bist Du überhaupt aus 56388 Hinterwald?

Bruddler
11.10.2020, 13:11
Ja, die 60er Jahre, da war die Welt halt noch in Ordnung, gell?:cool:
Da herrschten noch ZUCHT und ORDNUNG!
Da standen Frauen am Herd und hatten die Klappe zu halten. :D

Da wurden auch noch deutsche Kinder gezeugt (und geboren)...

Dr Mittendrin
11.10.2020, 13:18
Ja, die 60er Jahre, da war die Welt halt noch in Ordnung, gell?:cool:

Politisch ja, was sonst.

Dr Mittendrin
11.10.2020, 13:20
Da herrschten noch ZUCHT und ORDNUNG!
Da standen Frauen am Herd und hatten die Klappe zu halten. :D

Die ganz fetten Frauen stehen heute beim Mc Donald uńd verfuttern 400 € im Monat, ich kann dagegen kochen. Schöne neue Zeit.
Wehe sie dürfen im TV kochen, ganz cooooool.

Zucht und Ordnung ist unerwünscht, dagegen Antifakrawalle, Hausbesetzungen, Kölner Sexgrapscherei.

Dr Mittendrin
11.10.2020, 13:22
Ja, was sollste sonst auch sagen ? Du weisst ja selber, dass die meisten Männer auf jungen Frauen stehen. Nein, nicht auf 12-jährigen Kindern. Ändert zudem nichts an der Tatsache, dass auch ich nicht auf alten u flachen Hinterwädlerinnen vom Amt stehe. Ich verstehe eh nicht, warum du meinst, nach die geifert überhaupt noch einer nach. Du hast keine Auswahl mehr und müsstest froh sein, wenn sich überhaupt noch jemand für dich interssiert. Die Zeiten der grossen Auswahl sind bei dir längst vorbei.

Keine Zielgruppe von Dieter Bohlen.

Dr Mittendrin
11.10.2020, 13:25
Ja, Finanzamt, Rathaus, Führerscheinstelle...letztes hat mir noch einer vorgeworfen, dass ich im Ministerium schaffe.
Dann war ich Beamtin, dann wieder H4 und von Beruf Tochter...blalabla:crazy:
Zumindest bin ich kein Alki, kein Pädo- Fanboy und angeblicher Finanzexperte.

Rathaus, hört auf zu raten.

cornjung
11.10.2020, 14:06
Wenn jemand wie du mich gruselig findest, ist das ja wie ein Kompliment für mich.

Was hast Du gegen nette Mädels aus Hinterwald?
Nix. Vor allem wenn die Mädels so aussehen wie die 18-jährige Laura Müller aus Hinterpommern. Die ollen Hässletten, welche ich meine, sind allerdings schon lange keine schlanken Mädels mehr, lungern hier an den Baggerseeen, im Gym und abends im Kurgebiet mann-los und notgeil rudelweise rum, warten auf Prinz Marzipan, wundern sich , dass sich keiner für sie interssiert, und jammern einem die Ohren voll, dass die Männer alles pädo wären, weil sie sich nur für junge Mädels wie Laura Müller interessieren. Die nerven echt.

Skorpion968
11.10.2020, 14:16
Da wurden auch noch deutsche Kinder gezeugt (und geboren)...

Die werden auch heute noch gezeugt und geboren.

autochthon
11.10.2020, 14:25
Die werden auch heute noch gezeugt und geboren.

Aber Hallo...

https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=69301&stc=1
Quelle: stockphoto

antiseptisch
11.10.2020, 14:38
Die werden auch heute noch gezeugt und geboren.
Argumentationsfehler: Relativismus.

ich58
11.10.2020, 16:19
Da herrschten noch ZUCHT und ORDNUNG!
Da standen Frauen am Herd und hatten die Klappe zu halten. :D
Die Frau gehört an Herd, weil sie in der Stube stört. :appl:

ich58
11.10.2020, 16:22
Aber Hallo...

https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=69301&stc=1
Quelle: stockphoto



Nachwuchs im Bongoland? :?

Neu
11.10.2020, 17:25
Da muß es aber erst drinstehen. Was denkst du, wieviel Grundstücke nicht umgeschrieben werden, weil keine Erben da sind? Die dümpeln noch ewig auf dem alten Besitzer rum, weil sie zB. der Freistaat aus irgendwelchen Gründen nicht einträgen läßt. Da modern Einträge in den Akten......
Und ins Grundbuch schauen sie nur, wenn sie es müssen, wenn beispielsweise ein Erbschein vorliegt. Von selber weiß man nicht, ob eine Fortschreibung durchgeführt werden muß.
Hast du eine Ahnung. Das Umschreiben auf dem Grundbuchamt ist ein Akt. Da wird durch eine Expertengruppe der Wert ermittelt, und dem Finanzamt sind sämtliche Grundstücke eh bekannt. Die bekommen selbstverständlich eine Mitteilung, und bevor du nicht bezahlt hast, wird eh nichts umgeschrieben.

Antisozialist
11.10.2020, 18:43
Es bringt nichts, wenn du das Problem wiederholst. Das weiß ich alles schon. Bei keiner anderen Steuer gibt es solche Allüren. Stell dir mal vor, was los wäre, wenn jemand am 2. Januar stirbt und für das komplette Jahr noch Einkommensteuer bezahlen müsste, nur weil er am 1. Januar gelebt hat. Auch bei Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet, genauso wie bei jeder Versicherung.

Damit du es begreifst: Ab welcher Dauer würdest du denn protestieren: Wenn die Grundsteuer nach Jahrzehnten abgerechnet würde? Verkauf am 02.01.21, Pech gehabt, Steuer zahlen bis zum 31.12.30? :haha:

Aber du gehörst auch zu den Menschen, die Recht nicht als Unrecht erkennen (können), nur weil es in gedruckter Form vorliegt. Typisches Dummschaf.

Wenn jemand ein Grundstück verkauft, dann bekommt er in Deutschland in der Regel sechs- oder siebenstellige Beträge dafür. Außerdem kann der Verkäufer sich zivilrechtlich mit dem Käufer darauf einigen, dass Letztgenannter ab Übergabe des Grundstücks die vierteljährlichen Grundabgaben übernimmt. Die Alternative dazu wäre, noch mehr Beamte einzustellen, um die Grundsteuer tagegenau aufteilen zu können, weil der Grundstücksverkäufer dies auf dem zivilrechtlichen Weg nicht auf die Reihe bekommt. Statt Erbsen zu zählen, sollte man lieber die Abgabenbelastung insgesamt senken und dafür Nettoempfänger zur Arbeit oder zurück in die Heimat schicken.

Veruschka
11.10.2020, 18:50
Wenn jemand ein Grundstück verkauft, dann bekommt er in Deutschland in der Regel sechs- oder siebenstellige Beträge dafür. Außerdem kann der Verkäufer sich zivilrechtlich mit dem Käufer darauf einigen, dass Letztgenannter ab Übergabe des Grundstücks die vierteljährlichen Grundabgaben übernimmt. Die Alternative dazu wäre, noch mehr Beamte einzustellen, um die Grundsteuer tagegenau aufteilen zu können, weil der Grundstücksverkäufer dies auf dem zivilrechtlichen Weg nicht auf die Reihe bekommt.....:gp: So schauts aus.

antiseptisch
11.10.2020, 21:31
Wenn jemand ein Grundstück verkauft, dann bekommt er in Deutschland in der Regel sechs- oder siebenstellige Beträge dafür. Außerdem kann der Verkäufer sich zivilrechtlich mit dem Käufer darauf einigen, dass Letztgenannter ab Übergabe des Grundstücks die vierteljährlichen Grundabgaben übernimmt. Die Alternative dazu wäre, noch mehr Beamte einzustellen, um die Grundsteuer tagegenau aufteilen zu können, weil der Grundstücksverkäufer dies auf dem zivilrechtlichen Weg nicht auf die Reihe bekommt. Statt Erbsen zu zählen, sollte man lieber die Abgabenbelastung insgesamt senken und dafür Nettoempfänger zur Arbeit oder zurück in die Heimat schicken.
Das gleiche könnte man ja dann für die anderen Grundbesitzabgaben auch machen. Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser und warum nicht den Strom auch noch bis zum Jahresende auf den Vorbesitzer abladen. Kann man ja alles dem Käufer belasten. Aber wieso soll sich der Verkäufer überhaupt die Mühe machen, nur weil ein Beamter das jetzt noch nicht will. Das ist doch völlig hirnrissig. Eine taggenaue Abrechnung macht man mit einem Mausklick. Dafür braucht man keinen Beamten extra. Oder bist du etwa auch einer? Würde mich nicht wundern. Depp.

harlekina
12.10.2020, 12:43
Hast du eine Ahnung. Das Umschreiben auf dem Grundbuchamt ist ein Akt. Da wird durch eine Expertengruppe der Wert ermittelt, und dem Finanzamt sind sämtliche Grundstücke eh bekannt. Die bekommen selbstverständlich eine Mitteilung, und bevor du nicht bezahlt hast, wird eh nichts umgeschrieben.

Das betrifft das gängige Tagesgeschäft. Ich meinte die diversen Karteileichen (im wahrsten Sinne des Wortes) wo sich seit Jahrzehnten nix getan hat. Die gibts auch.

antiseptisch
12.10.2020, 13:28
Das betrifft das gängige Tagesgeschäft. Ich meinte die diversen Karteileichen (im wahrsten Sinne des Wortes) wo sich seit Jahrzehnten nix getan hat. Die gibts auch.
Kannst du da mal bitte ein paar Beispiele nennen, außer dass Eigentümer mangels Erben nicht mehr ermittelt werden können? Ab wann darf sich dann der Staat daran bedienen?

Neu
12.10.2020, 19:26
Wenn jemand ein Grundstück verkauft, dann bekommt er in Deutschland in der Regel sechs- oder siebenstellige Beträge dafür. Außerdem kann der Verkäufer sich zivilrechtlich mit dem Käufer darauf einigen, dass Letztgenannter ab Übergabe des Grundstücks die vierteljährlichen Grundabgaben übernimmt. Die Alternative dazu wäre, noch mehr Beamte einzustellen, um die Grundsteuer tagegenau aufteilen zu können, weil der Grundstücksverkäufer dies auf dem zivilrechtlichen Weg nicht auf die Reihe bekommt. Statt Erbsen zu zählen, sollte man lieber die Abgabenbelastung insgesamt senken und dafür Nettoempfänger zur Arbeit oder zurück in die Heimat schicken.
Ja, er büßt etwa 10% ein, wenn er was verkauft, und wenn er was anderes anderes kauft, nochmal 10%. Auf gut Deutsch: Einfach umziehen und was anderes kaufen ist nicht. Mach das Ganze 5 mal, und du bist arm. Flexibilität sieht anders aus.

Kaktus
13.10.2020, 00:55
für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!

:fizeig:
In dem Ort, wo mein Enkel wohnt, wurde vor dem Rathaus (heißt jetzt "Bürgerservice) eine Verkehrsampel aufgestellt und man darf nur rein, wenn die auf "grün" steht. Ansonsten darf man sich draußen bei Wind und Wetter die Beine in den Bauch stehen, nur um an einen Termin zu kommen und später das Gleiche mit Termin noch einmal

antiseptisch
13.10.2020, 05:10
In dem Ort, wo mein Enkel wohnt, wurde vor dem Rathaus (heißt jetzt "Bürgerservice) eine Verkehrsampel aufgestellt und man darf nur rein, wenn die auf "grün" steht. Ansonsten darf man sich draußen bei Wind und Wetter die Beine in den Bauch stehen, nur um an einen Termin zu kommen und später das Gleiche mit Termin noch einmal
In viele Rathäuser kommt man ohnehin nur noch mit Termin rein. Die haben die Gelegenheit genutzt, um dank Corona sich die Bürger noch gezielter vom Leib zu halten.

Kaktus
13.10.2020, 07:52
In viele Rathäuser kommt man ohnehin nur noch mit Termin rein. Die haben die Gelegenheit genutzt, um dank Corona sich die Bürger noch gezielter vom Leib zu halten.
Diesen Eindruck habe ich auch. Bei anderen "Ämtern" und bei der Post ist es das Gleiche. "Wir müssen draussen bleiben" ist die Devise.

harlekina
13.10.2020, 11:58
Kannst du da mal bitte ein paar Beispiele nennen, außer dass Eigentümer mangels Erben nicht mehr ermittelt werden können? Ab wann darf sich dann der Staat daran bedienen?

Wenn sich kein Erbe findet, geht das Haus oder was auch immer an das Land/Bund über. Aber nagel mich nicht fest, mein Wissen darüber ist nur fragmentär. Ich weiß eben nur, dass es Fälle gibt, in denen der alte Eigentümer noch im Grundbuch stand obwohl alles dem Staat gehört.
Es ist nämlich durchaus nicht der Fall, dass die Behörden untereinander vernetzt sind. Da wird bei wichtigen Abfragen schon mal gern mit dem Datenschutz gewedelt, und dann geht es per Papier und Unterschrift und Genehmigung und das dauert.

Väterchen Frost
13.10.2020, 12:33
Der Staat ist gesetzlicher Zwangserbe, wenn kein anderer Erbe da ist. Zunächst wird aber das zuständige Nachlassgericht versuchen, Erben zu ermitteln, z.B. durch Errichtung einer Nachlasspflegschaft mit Einsetzung eines Nachlasspflegers. Solche Verfahren hatte ich früher gemacht. die dauern Jahre. Wenn Geld da ist schaltet man z.B. einen (genealogischen) Erbenermittler ein.

opppa
19.10.2020, 09:21
In dem Ort, wo mein Enkel wohnt, wurde vor dem Rathaus (heißt jetzt "Bürgerservice) eine Verkehrsampel aufgestellt und man darf nur rein, wenn die auf "grün" steht. Ansonsten darf man sich draußen bei Wind und Wetter die Beine in den Bauch stehen, nur um an einen Termin zu kommen und später das Gleiche mit Termin noch einmal

Ich mache mal eine Ausnahme von meinem Streik!

In meiner Stadt wollte ich einen neuen Perso beantragen und muß dafür, (das Personal im Rathaus wecken......äh) mir eine Zugangsnummer und einen Termin besorgen.

Es hat mich bald vom Sofa gehauen, als man mir (gnädigerweise) einen Termin in ca. 6 Wochen (natürlich mit Zugangsnummer) gegeben hat.

Seitdem befinde ich mich mit der Obrigkeit im Rathaus im Kriegszustand!

(So, jetzt schaue ich mal nach, ob der Grund meines Streiks, die Mütterchen-Sperre in einer Rubrik weg ist!)

:D

Väterchen Frost
19.10.2020, 10:03
Ja, er büßt etwa 10% ein, wenn er was verkauft, und wenn er was anderes anderes kauft, nochmal 10%. Auf gut Deutsch: Einfach umziehen und was anderes kaufen ist nicht. Mach das Ganze 5 mal, und du bist arm. Flexibilität sieht anders aus.


Er könnte ja, wenn die Grundsteuer erklecklich ist, als Übergabe- und Verrechnungstag den ersten oder letzten eines Quartals vereinbaren. Dann hat er noch einmal voll gezahlt und abgewohnt oder zahlt für sein volles Quartal im Neuerwerb.

Neu
19.10.2020, 11:42
Er könnte ja, wenn die Grundsteuer erklecklich ist, als Übergabe- und Verrechnungstag den ersten oder letzten eines Quartals vereinbaren. Dann hat er noch einmal voll gezahlt und abgewohnt oder zahlt für sein volles Quartal im Neuerwerb.
Wenn du was erbst, oder verkaufst, und es fallen Steuern an, sind die sofort fällig. Da kannst du Fristverlängerung beantragen, aber ZAHLEN musst du den vollen Betrag, ansonsten wird gepfändet. In den USA kaufst du ein Haus wie ein Auto; und wenn du woanders einen Job bekommst, verkaufst du dein Haus und mit dem Geld dann tausend Meilen woanders eben was anderes. Aber jedesmal 20% einbüssen zu müssen geht garnicht. Flexibilität sieht anders aus. Hierzulande kannst du nur vermieten und woanders was mieten oder so; nicht umsonst gehört Deutschland zu dem Armenhaus in Europa:
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7086104/3-23112015-AP-DE.pdf/b0d93d73-4285-47f5-a1f8-643eb3c12f90

Väterchen Frost
19.10.2020, 19:27
Wenn du was erbst, oder verkaufst, und es fallen Steuern an, sind die sofort fällig. Da kannst du Fristverlängerung beantragen, aber ZAHLEN musst du den vollen Betrag, ansonsten wird gepfändet. In den USA kaufst du ein Haus wie ein Auto; und wenn du woanders einen Job bekommst, verkaufst du dein Haus und mit dem Geld dann tausend Meilen woanders eben was anderes. Aber jedesmal 20% einbüssen zu müssen geht garnicht. Flexibilität sieht anders aus. Hierzulande kannst du nur vermieten und woanders was mieten oder so; nicht umsonst gehört Deutschland zu dem Armenhaus in Europa:
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7086104/3-23112015-AP-DE.pdf/b0d93d73-4285-47f5-a1f8-643eb3c12f90

Dass die Grunderwerbssteuer hier sofort fällig ist, weiß ich. Aber hier wurde über die Grundsteuer gequakt, die hier vierteljährlich erhoben und in der Mitte eines Kalenderquartals eingezogen wird. Der Vergleich mit Amerika interessiert da mal grad gar nicht. Und wer verkauft, zahlt keine GrESt. Dann empfehle ich, dass die Damen und Herren Mitforisten sich etwas präziser ausdrücken, wenn sie schon rumschimpfen.

Neu
19.10.2020, 19:46
Dass die Grunderwerbssteuer hier sofort fällig ist, weiß ich. Aber hier wurde über die Grundsteuer gequakt, die hier vierteljährlich erhoben und in der Mitte eines Kalenderquartals eingezogen wird. Der Vergleich mit Amerika interessiert da mal grad gar nicht. Und wer verkauft, zahlt keine GrESt. Dann empfehle ich, dass die Damen und Herren Mitforisten sich etwas präziser ausdrücken, wenn sie schon rumschimpfen.
Es ist egal, welche Steuern du anprangerst. Die Tatsache, dass Deutschland immer weiter die Abwärtsschraube macht, ist zum allergrössten Teil den viel zu hohen Steuern geschuldet. Das weitere Anheben von z.B. der Grundsteuer führt zu weiteren Preissteigerungen ... Das ist dem Beamtenstaat aber egal, sie selbst müssen in dem Sumpf, den sie erzeugen, ja nicht leben. Da leben dann "andere".

Väterchen Frost
20.10.2020, 11:36
Es ist egal, welche Steuern du anprangerst. Die Tatsache, dass Deutschland immer weiter die Abwärtsschraube macht, ist zum allergrössten Teil den viel zu hohen Steuern geschuldet. Das weitere Anheben von z.B. der Grundsteuer führt zu weiteren Preissteigerungen ... Das ist dem Beamtenstaat aber egal, sie selbst müssen in dem Sumpf, den sie erzeugen, ja nicht leben. Da leben dann "andere".

Alles richtig, was Du sagst, mit einer Ausnahme. Der Beamtenstaat, also die Beamten, leben in genau dem gleichen Staat, wie die Nicht-Beamten und sie kotzen die Steuern mit ihrem zum Teil deutlich niedrigeren Gehältern als außerhalb, sicherlich nicht weniger an. Was kann z.B. ein Polizeibeamter für Steuererhöhungen? Oder ein Justizwachtmeister, Rechtspfleger, Fleischbeschauer, Pathologiediener usw. usf.? Für die Grundsteueranhebungen ist auch nicht der "Beamtenstaat" verantwortlich, sondern der Politikerstaat. Und wo Grundsteueranhebungen zu Preissteigerungen führen, bleibt abzuwarten. Die ganzen Privatleute, die darunter leiden, haben nix, was sie anheben können. Allein dort, wo gewerbliche Immobilien betroffen sind und die Grundsteuer ziemlich unmittelbar in die Preise einfließen, die der Gewerbliche für seine Dienstleistung oder Ware stellt, sehe ich einen gewissen Spielraum. Überall da, wo die Preise eh vom Politikerstaat vorgeschrieben sind, etwa bei Ärzten, Anwälten, Krankenhäusern, Architekten, usw. usw. ists da schon mal is nich.

Neu
20.10.2020, 16:37
Alles richtig, was Du sagst, mit einer Ausnahme. Der Beamtenstaat, also die Beamten, leben in genau dem gleichen Staat, wie die Nicht-Beamten und sie kotzen die Steuern mit ihrem zum Teil deutlich niedrigeren Gehältern als außerhalb, sicherlich nicht weniger an. Was kann z.B. ein Polizeibeamter für Steuererhöhungen? Oder ein Justizwachtmeister, Rechtspfleger, Fleischbeschauer, Pathologiediener usw. usf.? Für die Grundsteueranhebungen ist auch nicht der "Beamtenstaat" verantwortlich, sondern der Politikerstaat. Und wo Grundsteueranhebungen zu Preissteigerungen führen, bleibt abzuwarten. Die ganzen Privatleute, die darunter leiden, haben nix, was sie anheben können. Allein dort, wo gewerbliche Immobilien betroffen sind und die Grundsteuer ziemlich unmittelbar in die Preise einfließen, die der Gewerbliche für seine Dienstleistung oder Ware stellt, sehe ich einen gewissen Spielraum. Überall da, wo die Preise eh vom Politikerstaat vorgeschrieben sind, etwa bei Ärzten, Anwälten, Krankenhäusern, Architekten, usw. usw. ists da schon mal is nich.
Wie du wahrscheinlich weisst, hat das Deutsche Reich ja niemals aufgehört, zu existieren. Die Alliierten haben nach dem Zusammenbruch in Deutschland - West eine Verwaltung etabliert; diese ist noch heute im Grundgesetz verankert. Daneben gab es auch Politiker und Parteien, die man zwar wählen konnte, die aber keinen wesentlichen Einfluss auf das Geschehen in Deutschland hatten.

Beide - Parteien und Verwaltung - leben heute ein "Eigenleben". Das siehst du, wenn du mit beiden Verwaltungen gleichzeitig zu tun hast. Sämtliche Buchführungen sind immer getrennt und nicht kompatibel. Der Bund (die "Regierung") verwaltet etwa 20% der gesamten Einnahmen des GESAMTEN, und 80% geben die Beamten aus.

Der Beamtenstaat behandelt sich selbst völlig anders als die Parteien ihr "Volk". Das lernst du, wenn du Beamte und "Volk" gleichzeitig in deiner Familie hast. Ein Beamter wird niemals sowas wie Hartz IV beziehen können - unter den Brücken wohnen immer nur Penner aus dem Volk.

Väterchen Frost
20.10.2020, 18:09
Ich glaube, wir sind nun endgültig oT.

Parteien haben nun ja originär nichts mit der Verwaltung zu tun, außer, dass sie über die jeweiligen Parteien die an der Regierung sind, auch Einfluss auf die oberen Verwaltungsebenen nehmen. Daher hat man in Hamburg ja z.B. soviele rot oder grüne Staatsräte und Behördenleiter. Und die kaskadieren das runter, soweit es geht. Beim Hausmeister des Liegenschaftsamtes wurde das früher dann ad absurdum geführt, aber der ist heute a. entweder nur angestellt oder b. arbeitet für einen Kontraktor, der das ganze Facility Management am Haken hat und nach wenigen Jahren wieder wechselt, weil der Vertrag neu ausgeschrieben wird.

Aber klar ist der Vorzug des Beamten der, dass er nicht arbeitslos werden kann. Der Parteienteil, der die Landes- und Bundesregierungen stellt, hat das auch kapiert und stellt die Kräfte im öD, die keine hoheitlichen Aufgaben erledigen müssen, nur noch als Angestellte an, z.B. als Ozeanograph bei einem meereskundlichen Institut in Bremerhaven und die werden - das habe ich selbst bei solchen als "Kunden" erlebt - durchaus auch rausgeworfen und dann kommt H4 in greifbare Nähe. Und das obwohl man sich in einem anderen Fall zunächst "beim Staat" so ganz bombenfest drin sah und "das mit der Verbeamtung" klappe auch noch. Ende vom Lied: Klagen mit großer Aussicht auf erfolg kannst Du dann auch nicht, weil hier ist der Fiskus des Landes, der auch die Arbeitsrichterin bezahlt, der "böse" Arbeitgeber und nicht irgendein Hamburger oder Bochumer Ableger eines widerlichen Mineralöl-Multis, bei denen Arbeitsrichterinnen ja so gerne in den Taschen rumwühlen. Ohoh, tat das weh und der pöhse pöhse Anwalt, der ihr das so ungeschminkt ins Gesicht sagen mochte, statt seinen Mitkrähen aus der Justizbehörde die Augen auszukratzen, war plötzlich auch Teil der noch böseren Staats-Mafia, von der Du schreibst.

Nicht selten arbeitet man auch mit Befristungen und da ist ja bei der sachgrundlosen Befristung dann alsbald, d.h. nach zwei Jahren, Schluss.

kiwi
20.10.2020, 18:17
für so einen Beamten in einem Stadtsteueramt dürfte es wahrscheinlich zu schwierig sein, seinen Büroschlaf zu unterbrechen, um mal die Adresse eines Steuerpflichtigen in den Unterlagen zu ändern.
In meiner Heimatstadt braucht man jedenfalls einen Termin, wenn man beabsichtigt, den (un)gerechten Schlaf eines Insassen unseres Rathauses stören zu dürfen!

:fizeig:

Die alte, abgedroschene Leier über die schläfrige Beamtenschaft. :kotz:

Neu
21.10.2020, 11:14
Die alte, abgedroschene Leier über die schläfrige Beamtenschaft. :kotz:
Nenne mir mal Länder, die sich - im Verhältnis zu der Bevölkerung und zum BIP - noch mehr Beamte leisten als Deutschland. Hier kannst du die Rangliste ablesen:
https://www.indexmundi.com/g/r.aspx?v=67&l=de
Deutschland auf Platz 26 vor Taiwan sagt doch etwas aus. Die Beamten können ja nichts dafür, dass sie oft völlig unnötige Tätigkeiten ausführen müssen, oder eben darauf warten müssen, dass sie endlich Arbeit bekommen. Auf der anderen Seite werden sie mit Arbeit überhäuft. Hat was mit Führungsstil und Effizienz zu tun. Keine Firma der Welt könnte sich den Führungsstil dieser Verwaltung leisten, ohne zugrunde zu gehen - die Verwaltung Deutschlands erhöht ganz einfach die Steuern oder lässt sich das Geld drucken.

kiwi
21.10.2020, 12:25
Nenne mir mal Länder, die sich - im Verhältnis zu der Bevölkerung und zum BIP - noch mehr Beamte leisten als Deutschland. Hier kannst du die Rangliste ablesen:
https://www.indexmundi.com/g/r.aspx?v=67&l=de
Deutschland auf Platz 26 vor Taiwan sagt doch etwas aus. Die Beamten können ja nichts dafür, dass sie oft völlig unnötige Tätigkeiten ausführen müssen, oder eben darauf warten müssen, dass sie endlich Arbeit bekommen. Auf der anderen Seite werden sie mit Arbeit überhäuft. Hat was mit Führungsstil und Effizienz zu tun. Keine Firma der Welt könnte sich den Führungsstil dieser Verwaltung leisten, ohne zugrunde zu gehen - die Verwaltung Deutschlands erhöht ganz einfach die Steuern oder lässt sich das Geld drucken.

Hallo Neu –wie es bei mir üblich zuerst einen schönen Mittwochnachmittag
Ich werde nicht rot wenn ich am 1.des Monats meinen Kontostand überprüfe.
Was da drauf ist habe ich mir unter anderem, auch im 7.Flur verdient.

Gruß Kiwi

Neu
21.10.2020, 13:17
Hallo Neu –wie es bei mir üblich zuerst einen schönen Mittwochnachmittag
Ich werde nicht rot wenn ich am 1.des Monats meinen Kontostand überprüfe.
Was da drauf ist habe ich mir unter anderem, auch im 7.Flur verdient.

Gruß Kiwi
Ja, sie zahlen immer am monatsletzten, oder schon am 30sten, da ist das Geld dann schon am monatsersten eingebucht. Und sie buchen auch vier Mal pro Jahr wieder zurück - das Finanzamt. Kenne ich alles. Muss ein jeder sehen, wie er über die Runden kommt. Es ist - ab einer gewissen Höhe - nicht die Frage, wie hoch das Einkommen ist, sondern die Frage, was man damit macht. Und da ist dieses Klientel ganz besonders ausgabengefährdet - in falsche Richtungen. Ich beneide da niemanden, zumal ein Auskommen selbst in 5-stelliger Höhe nicht unbedingt bedeutet, ausreichend zu sein, oder ganz automatisch eine gewisse Zufriedenheit mit sich bringt. Die Lebensgestaltung ist was ganz anderes. Auch die Zukunft der Nachkommen ist oft nicht das, was ich erwarten würde.

Gruss zurück