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Vollständige Version anzeigen : Elterngeld ist totale Verarschung! Das zweierlei Maß des Staates



grimreaper
20.08.2020, 00:25
Das der Staat nicht das "gelbe vom Ei" ist, dass dürfte wohl klar sein, aber
ich weiß gar nicht wie man diese Doppelmoral werten soll, außer, dass so viel Geld vom Bürger genommen wird wie möglich und maximal so viel gegeben wird wie nötig.

Worum geht es bzw. wovon habe ich erfahren?

Die Erste Doppelmoral:

Muss man Unterhalt zahlen oder Lebt dein Kind in einem Wohnheim wofür Vater Staat aufkommt und Du dafür zu einem Kostenbeitrag herangezogen wirst, dann wird ALLES an Einkommen zusammen gezählt.
Und zwar gnadenlos ALLES!
Also neben dem Gehalt, Nebentätigkeiten, Zinserträgen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und natürlich die Steuerrückerstattung.
Wobei das Ehegattensplittig bzw. der Splittingvorteil auch voll mit einkalkuliert wird!
Das wird dann alles Zusammengezählt und durch 12 geteilt.
Dann wird davon dein Unterhalt bzw. Kostenbeitrag berechnet.

Soweit ja auch in Ordnung.

Soll der Staat nun Elterngeld an Dich abdrücken, weil Du als Familie wirst ja schon benachteiligt wenn Du eine gesunde Familie bist!
Bist Du eine Alleinerziehende, dann bekommst Du ohne Wenn und Aber 14 Monate vom Staat Geld.
Bist Du aber verheiratet, so bekommst Du nur 12 Monate vom Staat, außer der Partner nimmt 2 Monate.


Aber weiter geht es;
Das das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, dass dürfte vielleicht noch vielen bekannt sein.
Doch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des Betrages (65% vom Netto) nicht berücksichtigt!
Das heißt, dass wären unregelmäßige Einkommen, die zählen nicht.


Das Bundessozialgericht entschied, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen ist, weil es nicht als laufendes Einkommen anerkannt wird. Der Grund soll darin liegen, dass sowohl das Urlaubsgeld als auch das Weihnachtsgeld nur einmal jährlich gewährt wird. Daran ändert auch nichts, dass diese beiden Bestandteile in gleicher Höhe wie das monatliche Gehalt gezahlt werden und zum vertraglich vereinbarten Gesamtjahresgehalt gehören. Vielmehr sehen die Richter hierin anlassbezogene Zahlungen, die wie sonstige Bezüge im Sinne des Einkommenssteuerrecht zu behandeln sind. Das Elterngeld soll aber nur das durchschnittlich laufende, in der Regel monatliche zufließende Einkommen ausgleichen.

https://www.ahs-kanzlei.de/2017/08/urlaubsgeld-weihnachtsgeld-elterngeld/


Soweit so gut.
Weiter geht es mit der Steuererstattung.
Auch die wird natürlich nicht berücksichtigt, anderes Urteil des Gerichtes, aber gleiche Argumentation.
Man könne ja nicht mit einer Steuererstattung rechnen, darum würde sie nicht zählen.


Mit Urteil vom 21.10.2010 entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG), dass bei der Berechnung des Elterngeldes ausschließlich das zuletzt erzielte monatliche Nettoeinkommen maßgebend ist (Az.: L 5 EG 4/10). Eine spätere Steuererstattung, die im Nachhinein zu einem höheren Nettoeinkommen führt, sei hingegen unbeachtlich.

https://www.sozialleistungen.info/news/09.12.2010-elterngeld-berechnung-steuererstattung-ist-unbeachtlich/

Also halten wir mal bis hierher fest:
Soll der Staat was zahlen sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuererstattung nicht von belang.
Will der Staat Kohle von euch, sind die drei genannten sehr interessant.

Aber es geht ja noch weiter mit dieser Elterngeldverarschung.
Wenn Dein Kind gegen Ende des Monats geboren wird, sagen wir mal der Geburtstermin ist der 25ste August, und Du nimmst Dir vom 25.sten August bis zum 31.sten August Urlaub (4Tage) so das deine Elternzeit "sauber" ab dem 01.09. beginnt, so bekommst Du für diese 4 Tage dann ja logischerweise noch Gehalt. (Du hast ja nur Urlaub genommen)
Dein Elterngeld fängt aber ab da an zu zählen (Ab dem 25sten) , weil hier der Lebend's-Monat zählt!
Das heißt:
Du bekommst ab dem 25. August Elterngeld (Weil Elterngeld bekommst Du für die Lebensmonate, die Du nimmst), deine Elternzeit beginnt aber erst am 01.09.
Nun wird Dir der Verdienst von diesen 4 Tagen (25 Augist bis 31. August) von deinem Elterngeld abgezogen.

Bei der Berechnung deines Einkommens wird hingegen nur der Kalendermonat gezählt!

Ich habe es mitunter bei einem Freund gesehen, dass dieser dann die letzten Monate vor beginn der Elternzeit ordentlich geknüppelt hat, so dass er ordentlich Verdienst hatte, der dann dem Elterngeld angerechnet werden sollte. (also er wollte dadruch mehr Elterngekd bekommen, da er mehr gearbeitet hatte und dementsprechend mehr verdient hatte)
Was ist in diesem Fall passiert?
Für den Monat August wurde sein Einkommen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt, da hier nur der vorangegangene Kalendermonat zählt!

Bei der Anrechnung higegen zählt aber dann der Lebensmonat!
Da nun im August mehr gearbeitet wurde, hat er somit auch mehr Geld verdient! Nun wird das Gehalt für August (das höher ausfällt) genommen, dieses durch die Arbeitstage geteilt und dann auf das Elterngeld angerechnet. (Das Elterngeld wurde also für diesen Lebensmonat verringert)

Also wurde eine Abrechnung genommen, wo er extrem viel Verdient, dementsprechend kommt ein hoher Tagessatz dabei heraus und dieser wird mit den (überwiegend durchschnittlichen) letzten 12 Kalendermonaten aufgerechnet.

Und als krönenden Abschluss unterliegt dieser winzige Betrag noch dem Progressionsvorbehalt.

Ich finde das echt traurig wie "der Staat" hier erstens mit zweierlei Maß misst und zweitens, was für ein undurchsichtiges Konstrukt dieses Elterngeld ist!
Es scheint bei näherer Betrachtung, dass alle Variablen und Konstanten, der ganze Antrag so ausgelegt ist/wurde, dass der Staat möglichst wenig zu zahlen braucht.

Ein hoch auf diese Mistkonstruktion, was uns damals als "tolle Reform" verkauft wurde.

tabasco
20.08.2020, 07:38
(...)
Ein hoch auf diese Mistkonstruktion, was uns damals als "tolle Reform" verkauft wurde.Das das Konstrukt etwas ungelenk ist, gebe ich Dir Recht. Elterngeld für die selbständigen Mütter ist aber auch die einzige soziale Absicherung. Ein Hoch auf das Elterngeld!

Bolle
20.08.2020, 07:44
Hunderttausende vom Balkan und aus der Türkei freuen sich darüber! Besonders über die Kindergeldzahlungen........

Schwabenpower
20.08.2020, 07:46
Hunderttausende vom Balkan und aus der Türkei freuen sich darüber! Besonders über die Kindergeldzahlungen........
Polen auch.

Maitre
20.08.2020, 07:48
Polen auch.

Immer raus damit! Laut Schkorpi haben wir Geld wie Dreck. Da kommt es nicht drauf an.... gut, für uns dumme Nettosteuerzahler mag es etwas unbequem sein, aber das sind Reibungsverluste, die hinzunehmen sind.

Fortuna
20.08.2020, 07:50
Das der Staat nicht das "gelbe vom Ei" ist, dass dürfte wohl klar sein, aber
ich weiß gar nicht wie man diese Doppelmoral werten soll, außer, dass so viel Geld vom Bürger genommen wird wie möglich und maximal so viel gegeben wird wie nötig.

Worum geht es bzw. wovon habe ich erfahren?

Die Erste Doppelmoral:

Muss man Unterhalt zahlen oder Lebt dein Kind in einem Wohnheim wofür Vater Staat aufkommt und Du dafür zu einem Kostenbeitrag herangezogen wirst, dann wird ALLES an Einkommen zusammen gezählt.
Und zwar gnadenlos ALLES!
Also neben dem Gehalt, Nebentätigkeiten, Zinserträgen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und natürlich die Steuerrückerstattung.
Wobei das Ehegattensplittig bzw. der Splittingvorteil auch voll mit einkalkuliert wird!
Das wird dann alles Zusammengezählt und durch 12 geteilt.
Dann wird davon dein Unterhalt bzw. Kostenbeitrag berechnet.

Soweit ja auch in Ordnung.

Soll der Staat nun Elterngeld an Dich abdrücken, weil Du als Familie wirst ja schon benachteiligt wenn Du eine gesunde Familie bist!
Bist Du eine Alleinerziehende, dann bekommst Du ohne Wenn und Aber 14 Monate vom Staat Geld.
Bist Du aber verheiratet, so bekommst Du nur 12 Monate vom Staat, außer der Partner nimmt 2 Monate.


Aber weiter geht es;
Das das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, dass dürfte vielleicht noch vielen bekannt sein.
Doch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des Betrages (65% vom Netto) nicht berücksichtigt!
Das heißt, dass wären unregelmäßige Einkommen, die zählen nicht.



https://www.ahs-kanzlei.de/2017/08/urlaubsgeld-weihnachtsgeld-elterngeld/


Soweit so gut.
Weiter geht es mit der Steuererstattung.
Auch die wird natürlich nicht berücksichtigt, anderes Urteil des Gerichtes, aber gleiche Argumentation.
Man könne ja nicht mit einer Steuererstattung rechnen, darum würde sie nicht zählen.



https://www.sozialleistungen.info/news/09.12.2010-elterngeld-berechnung-steuererstattung-ist-unbeachtlich/

Also halten wir mal bis hierher fest:
Soll der Staat was zahlen sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuererstattung nicht von belang.
Will der Staat Kohle von euch, sind die drei genannten sehr interessant.

Aber es geht ja noch weiter mit dieser Elterngeldverarschung.
Wenn Dein Kind gegen Ende des Monats geboren wird, sagen wir mal der Geburtstermin ist der 25ste August, und Du nimmst Dir vom 25.sten August bis zum 31.sten August Urlaub (4Tage) so das deine Elternzeit "sauber" ab dem 01.09. beginnt, so bekommst Du für diese 4 Tage dann ja logischerweise noch Gehalt. (Du hast ja nur Urlaub genommen)
Dein Elterngeld fängt aber ab da an zu zählen (Ab dem 25sten) , weil hier der Lebend's-Monat zählt!
Das heißt:
Du bekommst ab dem 25. August Elterngeld (Weil Elterngeld bekommst Du für die Lebensmonate, die Du nimmst), deine Elternzeit beginnt aber erst am 01.09.
Nun wird Dir der Verdienst von diesen 4 Tagen (25 Augist bis 31. August) von deinem Elterngeld abgezogen.

Bei der Berechnung deines Einkommens wird hingegen nur der Kalendermonat gezählt!

Ich habe es mitunter bei einem Freund gesehen, dass dieser dann die letzten Monate vor beginn der Elternzeit ordentlich geknüppelt hat, so dass er ordentlich Verdienst hatte, der dann dem Elterngeld angerechnet werden sollte. (also er wollte dadruch mehr Elterngekd bekommen, da er mehr gearbeitet hatte und dementsprechend mehr verdient hatte)
Was ist in diesem Fall passiert?
Für den Monat August wurde sein Einkommen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht berücksichtigt, da hier nur der vorangegangene Kalendermonat zählt!

Bei der Anrechnung higegen zählt aber dann der Lebensmonat!
Da nun im August mehr gearbeitet wurde, hat er somit auch mehr Geld verdient! Nun wird das Gehalt für August (das höher ausfällt) genommen, dieses durch die Arbeitstage geteilt und dann auf das Elterngeld angerechnet. (Das Elterngeld wurde also für diesen Lebensmonat verringert)

Also wurde eine Abrechnung genommen, wo er extrem viel Verdient, dementsprechend kommt ein hoher Tagessatz dabei heraus und dieser wird mit den (überwiegend durchschnittlichen) letzten 12 Kalendermonaten aufgerechnet.

Und als krönenden Abschluss unterliegt dieser winzige Betrag noch dem Progressionsvorbehalt.

Ich finde das echt traurig wie "der Staat" hier erstens mit zweierlei Maß misst und zweitens, was für ein undurchsichtiges Konstrukt dieses Elterngeld ist!
Es scheint bei näherer Betrachtung, dass alle Variablen und Konstanten, der ganze Antrag so ausgelegt ist/wurde, dass der Staat möglichst wenig zu zahlen braucht.

Ein hoch auf diese Mistkonstruktion, was uns damals als "tolle Reform" verkauft wurde.

Die "Respektrente" der Arbeiterverräter und Rentenkürzer ist ja ein ähnlicher Schmu.

Aber die Schafe sind ganz begeistert und geben diesen Leuten wieder mehr Zustimmung für die soziale "Großtat".

Fortuna
20.08.2020, 07:51
Immer raus damit! Laut Schkorpi haben wir Geld wie Dreck. Da kommt es nicht drauf an.... gut, für uns dumme Nettosteuerzahler mag es etwas unbequem sein, aber das sind Reibungsverluste, die hinzunehmen sind.

Teilen ist das neue Haben.

Schwabenpower
20.08.2020, 07:51
Immer raus damit! Laut Schkorpi haben wir Geld wie Dreck. Da kommt es nicht drauf an.... gut, für uns dumme Nettosteuerzahler mag es etwas unbequem sein, aber das sind Reibungsverluste, die hinzunehmen sind.
Reibung macht warm.

Solange unser (!) Geld nicht etwa Deutschen Hilfsbedürftigen zu Gute kommt, läuft alles nach Plan

Differentialgeometer
20.08.2020, 07:52
Immer raus damit! Laut Schkorpi haben wir Geld wie Dreck. Da kommt es nicht drauf an.... gut, für uns dumme Nettosteuerzahler mag es etwas unbequem sein, aber das sind Reibungsverluste, die hinzunehmen sind.

Also bitte, dass muss man in unserer sozialistischen Republik noch auch schon mal vertragen. Seize all the means of production :D

Schlummifix
20.08.2020, 07:53
Das das Konstrukt etwas ungelenk ist, gebe ich Dir Recht. Elterngeld für die selbständigen Mütter ist aber auch die einzige soziale Absicherung. Ein Hoch auf das Elterngeld!

Also lebst du auch vom "Elterngeld"...dachte ich mir.
Eigentlich sollte das Geld bei den Kindern landen...aber wie immer im Bolschewismus: alles Murks.

Ich kenne ne kurdische Familie, deren Kinder auf dem Fußboden schlafen. Dafür hat sich der Vater vom "Elterngeld" nen Daimler geleast.
Der Traum vom Daimler...
Und immer fleißig neue, dumme Kinder machen...weil dann gibts wieder Geld vom Staat.

Bolle
20.08.2020, 07:54
Immer raus damit! Laut Schkorpi haben wir Geld wie Dreck. Da kommt es nicht drauf an.... gut, für uns dumme Nettosteuerzahler mag es etwas unbequem sein, aber das sind Reibungsverluste, die hinzunehmen sind.


Arbeitsagentur 400 Millionen Euro Kindergeld gehen auf Konten im Ausland

2018 wurde deutlich mehr Kindergeld ins Ausland überwiesen als im Vorjahr: 17 Prozent. Hauptgrund ist das Recht der EU-Bürger, in jedem Land des Staatenbundes zu arbeiten.


Übrigens bekommen sie das Kindergeld auch wenn sie nicht arbeiten......

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article196384771/Kindergeld-2018-flossen-rund-536-Millionen-Euro-ins-Ausland.html (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html)

Leberecht
20.08.2020, 07:55
Teilen ist das neue Haben.
Christlich: Teilen ist seliger denn Haben.

Schlummifix
20.08.2020, 07:56
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html

Der dümmste Staat der Menschheitsgeschichte: die BRD.
Bzw. ist das wahrscheinlich alles Absicht. Die totale Ausblutung der dummen Deutschen.

tabasco
20.08.2020, 08:48
Also lebst du auch vom "Elterngeld"...dachte ich mir (...) Gute Besserung. Meine Kinder sind 9 und 12. Jahre.

marion
20.08.2020, 08:57
Gute Besserung. Meine Kinder sind 9 und 12. Jahre.

schön von dir wieder was zu lesen, ne zeitlang dachte isch scho du sein todd

tabasco
20.08.2020, 10:54
(...)
Dafür hat sich der Vater vom "Elterngeld" nen Daimler geleast.
(...) .

Cool Story, Bro. Elterngeld ist max 1800€/Monat > ausgehend vom Durchschnittsverdienst.

tabasco
20.08.2020, 10:55
Übrigens bekommen sie das Kindergeld auch wenn sie nicht arbeiten......(...)
Kinderbonus ja auch.

Wird nicht auf H-IV angerechnet.

Schlummifix
20.08.2020, 11:04
Cool Story, Bro. Elterngeld ist max 1800€/Monat > ausgehend vom Durchschnittsverdienst.

Oder Kindergeld...ich kenne mich mit dem ganzen Sozialschmarotzertum nicht aus. Der Punkt ist, welcher Depp glaubt eigentlich, dass das Geld bei den Kindern ankommt ? :vogel:

grimreaper
20.08.2020, 11:46
Oder Kindergeld...ich kenne mich mit dem ganzen Sozialschmarotzertum nicht aus. Der Punkt ist, welcher Depp glaubt eigentlich, dass das Geld bei den Kindern ankommt ? :vogel:

Man sollte sich nicht von den Namen Kinder Geld tauschen lassen.
Das Geld ist nicht direkt dafür gedacht das ist bei den Kindern ankommt.
es ist im Prinzip eine steuerrückerstattung die monatlich gezahlt wird.
Es soll die Eltern somit steuerlich entlasten.
Besserverdienende können ja auch den kinderfreibetrag statt des kindergeldes geltend machen.
Dann überwiegt der steuervorteil dem des kindergeldes.

Also in erster Linie ist es wie gesagt eine steuererleichterung für Familien.

grimreaper
20.08.2020, 11:49
Der dümmste Staat der Menschheitsgeschichte: die BRD.
Bzw. ist das wahrscheinlich alles Absicht. Die totale Ausblutung der dummen Deutschen.

ja das kann ich auch absolut nicht verstehen warum der deutsche Staat das mitmacht.
Bzw ich kann es schon verstehen, wenn es das Ziel ist,
Gerade solch eine Population zu fördern.

hat nicht einmal ein, ich glaube es war ein grüner Politiker, gesagt, dass es egal ist wofür das Geld des deutschen verwendet und verschwendet wird, solange es nicht dem deutschen zugute kommt.

Das würde ja hier voll zu treffen.

grimreaper
20.08.2020, 11:51
Übrigens bekommen sie das Kindergeld auch wenn sie nicht arbeiten......

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article196384771/Kindergeld-2018-flossen-rund-536-Millionen-Euro-ins-Ausland.html (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html)


wie ich bereits schrieb, war das kindergeld als steuervergünstigung konzipiert.

Wenn jemand arbeitslos oder sozialhilfe kassiert, und zusätzlich kindergeld bezieht so wird das ja auf diese angerechnet.

Von daher ist es eher: linke Tasche, rechte Tasche.
Natürlich ist das Geld, was ins Ausland transferiert wurde weg.

grimreaper
20.08.2020, 11:52
Das das Konstrukt etwas ungelenk ist, gebe ich Dir Recht. Elterngeld für die selbständigen Mütter ist aber auch die einzige soziale Absicherung. Ein Hoch auf das Elterngeld!

wenn man wirklich wollen würde, gäbe es da auch andere Mittel und Lösungen für eine soziale Absicherung der Mutter.

grimreaper
20.08.2020, 11:53
Immer raus damit! Laut Schkorpi haben wir Geld wie Dreck. Da kommt es nicht drauf an.... gut, für uns dumme Nettosteuerzahler mag es etwas unbequem sein, aber das sind Reibungsverluste, die hinzunehmen sind.

Ja, genau so ist deren denkweise.
am besten noch einen absurden Vergleich bringen, wie z.b. dass wir die Küsten Afrikas leerfischen, der dann dieses Handeln auch noch versucht pseudo-mäßig rechtzufertigen.

grimreaper
20.08.2020, 11:55
Die "Respektrente" der Arbeiterverräter und Rentenkürzer ist ja ein ähnlicher Schmu.

Aber die Schafe sind ganz begeistert und geben diesen Leuten wieder mehr Zustimmung für die soziale "Großtat".

Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Was ist eine Respekt Rente?

grimreaper
20.08.2020, 11:56
Reibung macht warm.

Solange unser (!) Geld nicht etwa Deutschen Hilfsbedürftigen zu Gute kommt, läuft alles nach Plan

dann müssen wir im Winter wenigstens nicht so auf die Heizung aufdrehen und dieses ist auch im Sinne der Green Agenda und von der heiligen Greta.

Schwabenpower
20.08.2020, 11:58
dann müssen wir im Winter wenigstens nicht so auf die Heizung aufdrehen und dieses ist auch im Sinne der Green Agenda und von der heiligen Greta.
Siehste!

Bruddler
20.08.2020, 13:40
Elterngeld ist totale Verarschung! Das zweierlei Maß des Staates.

Mit ein Grund, warum Finanzminister Olaf Scholz (SPD) immer so dreckig, und hintervotzig grinst...
Das "Elterngeld", wie auch die sagenumwobenen "Rentenerhöhungen" sind nix anderes, als pure Verarschung ! :pfeif:

Fortuna
20.08.2020, 14:01
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Was ist eine Respekt Rente?


Eine Betrugs-Chimäre der Rentenkürzerpartei, die schon seit Jahren durch die Presse geistert. Die wird immer wieder beschlossen und immer wieder verschoben. Es gibt immer wieder neue Ausschlußgründe und Taschenspielertricks aber außer heißer Luft und - Stimmenzuwachs durch die Doofen, die immer noch auf Arbeiterverrätersprüche reinfallen - gibt es nichts Konkretes.

https://www.versicherungsbote.de/id/4884359/Respekt-Rente-schlechtes-Zeugnis/



https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2019/heft/3/beitrag/vorschlag-zur-grundrente-ungerecht-ineffizient-und-teuer.html

tabasco
20.08.2020, 14:02
[COLOR="#FF0000"]Elterngeld ist totale Verarschung! (...)
Also ich fand's supi.

Bei dem von dem Elterngeld abgelösten Erziehungsgeld hätte ich kein Cent bekommen :-)

Bruddler
20.08.2020, 14:04
Also ich fand's supi.

Bei dem von dem Elterngeld abgelösten Erziehungsgeld hätte ich kein Cent bekommen :-)

Erst mal den nächsten Steuerbescheid abwarten. :trost:

tabasco
20.08.2020, 14:11
Erst mal den nächsten Steuerbescheid abwarten. :trost:
Elterngeld habe ich 2007 und 2011 bezogen ;-)

Bruddler
20.08.2020, 14:15
Elterngeld habe ich 2007 und 2011 bezogen ;-)

Sag' das doch gleich ! :cool:

tabasco
20.08.2020, 14:20
Sag' das doch gleich ! :cool:

https://www.politikforen.net/showthread.php?188313-Elterngeld-ist-totale-Verarschung!-Das-zweierlei-Maß-des-Staates&p=10349594&viewfull=1#post10349594

Hay
20.08.2020, 15:19
Das das Konstrukt etwas ungelenk ist, gebe ich Dir Recht. Elterngeld für die selbständigen Mütter ist aber auch die einzige soziale Absicherung. Ein Hoch auf das Elterngeld!

Das Erziehungsgeld, das Herr Kohl ins Leben gerufen hatte, war wesentlich sozialer als das heutige Elterngeld.

tabasco
20.08.2020, 15:30
Das Erziehungsgeld, das Herr Kohl ins Leben gerufen hatte, war wesentlich sozialer als das heutige Elterngeld.Nein

->


Also ich fand's supi.

Bei dem von dem Elterngeld abgelösten Erziehungsgeld hätte ich kein Cent bekommen :-)

Hay
20.08.2020, 15:37
Nein

->

Was höher ausfällt, kann nicht schlechter sein. Ihr wißt ja gar nicht, wie diese sozialen Wohltaten für Mütter zusammengeschrumpft wurden...
Das Erziehungsgeld war vorher! Und es wurde nicht mit Einkommen gegengerechnet. Einkommensabhängig war nur das zusätzlich gezahlte Landeserziehungsgeld.

tabasco
20.08.2020, 15:54
Was höher ausfällt, kann nicht schlechter sein. Ihr wißt ja gar nicht, wie diese sozialen Wohltaten für Mütter zusammengeschrumpft wurden...
Das Erziehungsgeld war vorher! Und es wurde nicht mit Einkommen gegengerechnet. Einkommensabhängig war nur das zusätzlich gezahlte Landeserziehungsgeld.


Die Einkommensgrenzen lagen zum Beispiel für das Erziehungsgeld bis zum sechsten Lebensmonat bei Paaren bei 30.000 Euro und bei Alleinerziehenden bei 23.000 Euro für den Regelbeitrag. Bei einem höheren (halb-)Jahreseinkommen entfiel der Anspruch auf Erziehungsgeld

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz

Leibniz
20.08.2020, 16:51
Übrigens bekommen sie das Kindergeld auch wenn sie nicht arbeiten......

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html

(https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html)https://www.welt.de/politik/deutschland/article196384771/Kindergeld-2018-flossen-rund-536-Millionen-Euro-ins-Ausland.html

Darüber hat Sarrazin bereits vor Jahren geschrieben. Ausländer (oftmals Zigeuner) melden ein Gewerbe in Deutschland an und erhalten dann Kindergeld.

Bolle
20.08.2020, 16:53
Darüber hat Sarrazin bereits vor Jahren geschrieben. Ausländer (oftmals Zigeuner) melden ein Gewerbe in Deutschland an und erhalten dann Kindergeld.

Es gab und gibt einen schwunghaften Handel mit bulgarischen und/oder rumänischen, wahlweise auch polnischen Geburtsurkunden.


Der Schaden soll sich auf über 100 Millionen Euro belaufen – jährlich. "Wir beobachten diesen organisierten Kindergeldbetrug seit ein, zwei Jahren", sagt Karsten Bunk, Leiter der für das Kindergeld zuständigen Familienkasse

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83726394/kindergeld-banden-aus-osteuropa-kassieren-durch-betrug-millionen.html

antiseptisch
20.08.2020, 17:11
Also ich fand's supi.

Bei dem von dem Elterngeld abgelösten Erziehungsgeld hätte ich kein Cent bekommen :-)
In den 70er Jahren wurde uns in der Grundschule schon eingetrichtert, dass es gar keine Eltern gäbe. Nur Erziehungsberechtigte. So abgebrüht waren die heutigen Apo-Opas und -Omas damals schon.

antiseptisch
20.08.2020, 17:15
Es gab und gibt einen schwunghaften Handel mit bulgarischen und/oder rumänischen, wahlweise auch polnischen Geburtsurkunden.



https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83726394/kindergeld-banden-aus-osteuropa-kassieren-durch-betrug-millionen.html
Ich musste dagegen für meinen Kinderfreibetrag jedes Jahr nachweisen, dass meine Kinder wirklich leben. Eine sogenannte Lebendbescheinigung besorgen. Denn es hätte ja sein können, dass sie gestorben sind, und ich sie nicht abgemeldet hätte. :haha:

zitronenclan
20.08.2020, 17:17
Der dümmste Staat der Menschheitsgeschichte: die BRD.
Bzw. ist das wahrscheinlich alles Absicht. Die totale Ausblutung der dummen Deutschen.

Wer gerne liest dem möchte ich diese Buch empfehlen: Das Ende der Gerechtigkeit./ Ein Richter schlägt Alarm. Von Jens Gnisa.
Er schreibt u.a. (sinngemäß) das es falsch ist sofort allen Ausländern alle Sozialleistungen zu gewähren. Da dieses Gesetz so nicht gedacht war.

zitronenclan
20.08.2020, 17:18
Also lebst du auch vom "Elterngeld"...dachte ich mir.
Eigentlich sollte das Geld bei den Kindern landen...aber wie immer im Bolschewismus: alles Murks.

Ich kenne ne kurdische Familie, deren Kinder auf dem Fußboden schlafen. Dafür hat sich der Vater vom "Elterngeld" nen Daimler geleast.
Der Traum vom Daimler...
Und immer fleißig neue, dumme Kinder machen...weil dann gibts wieder Geld vom Staat.

Und? Gibt es daran etwas auszusetzen?

zitronenclan
20.08.2020, 17:21
Kinderbonus ja auch.

Wird nicht auf H-IV angerechnet.

Falsch.

Wird das Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet? Ja, das Kindergeld wird laut Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet und der Regelsatz entsprechend gekürzt.

zitronenclan
20.08.2020, 17:24
Oder Kindergeld...ich kenne mich mit dem ganzen Sozialschmarotzertum nicht aus. Der Punkt ist, welcher Depp glaubt eigentlich, dass das Geld bei den Kindern ankommt ? :vogel:

Nicht zwingend. Bei uns kam es bei den Kindern an! Hat nicht für alle Ausgaben für die Kinder gereicht.

zitronenclan
20.08.2020, 17:25
Man sollte sich nicht von den Namen Kinder Geld tauschen lassen.
Das Geld ist nicht direkt dafür gedacht das ist bei den Kindern ankommt.
es ist im Prinzip eine steuerrückerstattung die monatlich gezahlt wird.
Es soll die Eltern somit steuerlich entlasten.
Besserverdienende können ja auch den kinderfreibetrag statt des kindergeldes geltend machen.
Dann überwiegt der steuervorteil dem des kindergeldes.

Also in erster Linie ist es wie gesagt eine steuererleichterung für Familien.

Richtig!

tabasco
20.08.2020, 17:44
Falsch.

Wird das Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet? Ja, das Kindergeld wird laut Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet und der Regelsatz entsprechend gekürzt.
KINDERBONUS, habe ich geschrieben. Wer lesen kann ...

zitronenclan
20.08.2020, 18:42
wenn man wirklich wollen würde, gäbe es da auch andere Mittel und Lösungen für eine soziale Absicherung der Mutter.

Bezüglich Eltern - oder Erziehungsgeld gab es öfter Änderungen. Einer der "Väter" bzw. Mitgestalter war der vor 3 Jahren leider verstorbene (+ 12.9.2017) Dr. Heiner Geißler.
Vermutlich der Einzige CDU ler mit echter und ehrlicher sozialer Einstellung.

Dr. Heiner Geißler, CDU, der von 1982 bis 1985 im Amt war, veränderte den Familienlastenausgleich grundlegend, indem der steuerliche Kinderfreibetrag 1983 wieder eingeführt wurde. Das einheitliche Kindergeldsystem wurde durch ein duales System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag abgelöst.

In Geißlers Amtszeit wurde die Stiftung "Mutter und Kind" gegründet und die Möglichkeit des Erziehungsurlaubs geschaffen. Nach dem 1986 in Kraft getretenen Bundeserziehungsgeldgesetz konnten berufstätige Mütter oder auch Väter nach der Geburt eines Kindes zunächst 10 Monate, ab 1992 dann bis zu drei Jahre pausieren, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Außerdem hatten sie erstmals Anspruch auf ein einkommensabhängiges Erziehungsgeld des Bundes von 600 DM.

Falls ich mich recht erinnere durfe damals dieses Geld nicht auf Sozialhilfe angerechnet werde. Erinnere mich an eine TV Sendung in der man ihn fragte. Stimmt es, dass das Erziehungsgeld nicht auf Sozialhilfe und ALGII angerechnet wird?
Geißler schmunzelte und sagte sinngemäß: Ja stimmt, den sonst hätten ja nicht alle etwas davon.

zitronenclan
20.08.2020, 18:43
Elterngeld ist totale Verarschung! Das zweierlei Maß des Staates.

Mit ein Grund, warum Finanzminister Olaf Scholz (SPD) immer so dreckig, und hintervotzig grinst...
Das "Elterngeld", wie auch die sagenumwobenen "Rentenerhöhungen" sind nix anderes, als pure Verarschung ! :pfeif:

Kannst du den leiden? Also ich nicht!

zitronenclan
20.08.2020, 18:47
Was höher ausfällt, kann nicht schlechter sein. Ihr wißt ja gar nicht, wie diese sozialen Wohltaten für Mütter zusammengeschrumpft wurden...
Das Erziehungsgeld war vorher! Und es wurde nicht mit Einkommen gegengerechnet. Einkommensabhängig war nur das zusätzlich gezahlte Landeserziehungsgeld.

Gab es glaube ich nur in Bayern. Erinnere mich aber nicht mehr genau.

zitronenclan
20.08.2020, 18:50
In den 70er Jahren wurde uns in der Grundschule schon eingetrichtert, dass es gar keine Eltern gäbe. Nur Erziehungsberechtigte. So abgebrüht waren die heutigen Apo-Opas und -Omas damals schon.

Ja zu Beginn wurden z.B. auch die Grünen für Spinner gehalten. Ein Teil davon warens vermutlich auch.

zitronenclan
20.08.2020, 19:21
Ich musste dagegen für meinen Kinderfreibetrag jedes Jahr nachweisen, dass meine Kinder wirklich leben. Eine sogenannte Lebendbescheinigung besorgen. Denn es hätte ja sein können, dass sie gestorben sind, und ich sie nicht abgemeldet hätte. :haha:

Stimmt. Muss man eigentlich für Bezug von Kindergeld immer noch eine Haushaltsbescheinigung abgeben? Haben mal unserer Tochter damit losgeschickt, da nach Arbeitsende alle Ämter geschlossen hatten. Irgendwas hatte aber den "Dödel" dort nicht gefallen. Tochter ging damit zurück zum Rathaus.
Die oder der Sachbearbeiter rief daraufhin den "guten Mann" von der Kindergeldstelle an und fragte warum er das machen und was nicht passen würde?! Und siehe da, auf einmal passte doch alles.
Aber viele unserer "Beamten" im Rathaus waren früher auch schlimm. Jahrzehnte lang wurden Leute die ihnen "Arbeit machten" grundlos schikaniert. Machte ihnen anscheinend Spaß.
Eine Methode war, das sie die Leute nachdem sie ihr Zimmer betraten, vor ihren Schreibtisch stehen ließen, minutenlang nicht beachteten oder gar grüßten. Besonders schlimm war es wenn man ein Kind dabei hatte, das sich nicht mucksmäuschen still verhielt.

Hay
20.08.2020, 19:25
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz


Da ist irgendwas nicht stimmig, d.h. es handelt sich nicht mehr um das ursprüngliche Bundeserziehungsgeld, das Kanzler Kohl damals auf die Wege brachte, denn dieses ist noch vor der Jahrtausendwende ausgezahlt worden und zwar in DM und nicht in Euro, den es seinerzeit noch nicht gab. Anfänglich war das Bundeserziehungsgeld nicht einkommensabhängig und wurde nur beim Landeserziehungsgeld einkommensabhängig. Ich kann mich erinnern, dass man damals anfing, ab einer gewissen Bezugsdauer das Erziehungsgeld einkommensabhängig zu gestalten.

Hay
20.08.2020, 19:26
Stimmt. Muss man eigentlich für Bezug von Kindergeld immer noch eine Haushaltsbescheinigung abgeben? Haben mal unserer Tochter damit losgeschickt, da nach Arbeitsende alle Ämter geschlossen hatten. Irgendwas hatte aber den "Dödel" dort nicht gefallen. Tochter ging damit zurück zum Rathaus.
Die oder der Sachbearbeiter rief daraufhin den "guten Mann" von der Kindergeldstelle an und fragte warum er das machen und was nicht passen würde?! Und siehe da, auf einmal passte doch alles.
Aber viele unserer "Beamten" im Rathaus waren früher auch schlimm. Jahrzehnte lang wurden Leute die ihnen "Arbeit machten" grundlos schikaniert. Machte ihnen anscheinend Spaß.
Eine Methode war, das sie die Leute nachdem sie ihr Zimmer betraten, vor ihren Schreibtisch stehen ließen, minutenlang nicht beachteten oder gar grüßten. Besonders schlimm war es wenn man ein Kind dabei hatte, das sich nicht mucksmäuschen still verhielt.

Mit Corona sind die Schikanen wieder eingekehrt, zumindest was die Kindergeldbehörde angeht.

Hay
20.08.2020, 19:35
Übrigens bekommen sie das Kindergeld auch wenn sie nicht arbeiten......

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article196384771/Kindergeld-2018-flossen-rund-536-Millionen-Euro-ins-Ausland.html (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kindergeld-400-millionen-euro-gehen-auf-konten-im-ausland-a-1248078.html)


Das Kindergeld wird dann allerdings als Einkommen den Sozialleistungen wieder gegengerechnet, womit ein deutscher Hartz-IV-Empfänger somit wiederum keinen faktischen Euro mehr auf dem Konto hat. Da das Kindergeld aber auf die Sozialleistungen des Kindes angerechnet wird, haben viele ausländische bzw. migrantische Hartz-IV-Empfänger etwas vom Kindergeld.
Ein flapsiges Beispiel: Serkan bezieht in Deutschland Hartz-IV und weist mit dubiosen Bescheinigungen nach, dass er noch Kinder im Ausland hat (Bakschisch hilft). Für die bezieht er zwar in Deutschland logischerweise kein Hartz-IV, kann aber Kindergeld beantragen und bekommt dies nach dem Willen richterlicher Entscheidungen ja auch in voller Höhe (wobei das Kindergeld ja ursprünglich keine Sozialleistung sein soll, sondern die verfassungsmäßig garantierte pauschalierte Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes darstellt, wohlgemerkt in Deutschland lebend und kostend), selbst wenn das Kindergeld im Ausland eine komplette Familie ernähren kann. Und das in Deutschland nicht vorhandene Kind kostet schließlich auch nichts in Deutschland und das Kindergeld bleibt damit als Einkommen in voller Höhe erhalten. Manchmal hat Serkan viele Kinder, manchmal existieren die auch nur auf dem Papier oder gehören seiner Schwester. Das heißt viel Kindergeld für Serkan, manchmal muss er teilen, wenn die Kinder in irgendeiner Form existieren, manchmal sind die Kinder auch nur Papierleichen und er hat sein Kindergeld für sich.
Manchmal kommen Rumänen als sogenannte Abbruchunternehmer nach Deutschland, Gewerbetreibende ohne Gewerbe und Aufträge, dafür aber subventioniert mit Sozialleistungen und vor allem Kindergeld erhaltend. So finanzieren sich mittlerweile ganze Dorfgemeinschaften.

Hay
20.08.2020, 19:38
Gab es glaube ich nur in Bayern. Erinnere mich aber nicht mehr genau.

Das war das Landeserziehungsgeld. Das wurde von vielen Bundesländern, unter anderem Bayern und Baden-Württemberg im Anschluß an das Bundeskindergeld allerdings dann einkommensabhängig bezahlt. Landeskindergeld bekam nur, wer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verdiente.

zitronenclan
20.08.2020, 19:46
Das Kindergeld wird dann allerdings als Einkommen den Sozialleistungen wieder gegengerechnet, womit ein deutscher Hartz-IV-Empfänger somit wiederum keinen faktischen Euro mehr auf dem Konto hat. Da das Kindergeld aber auf die Sozialleistungen des Kindes angerechnet wird, haben viele ausländische bzw. migrantische Hartz-IV-Empfänger etwas vom Kindergeld.
Ein flapsiges Beispiel: Serkan bezieht in Deutschland Hartz-IV und weist mit dubiosen Bescheinigungen nach, dass er noch Kinder im Ausland hat (Bakschisch hilft). Für die bezieht er zwar in Deutschland logischerweise kein Hartz-IV, kann aber Kindergeld beantragen und bekommt dies nach dem Willen richterlicher Entscheidungen ja auch in voller Höhe (wobei das Kindergeld ja ursprünglich keine Sozialleistung sein soll, sondern die verfassungsmäßig garantierte pauschalierte Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes darstellt, wohlgemerkt in Deutschland lebend und kostend), selbst wenn das Kindergeld im Ausland eine komplette Familie ernähren kann. Und das in Deutschland nicht vorhandene Kind kostet schließlich auch nichts in Deutschland und das Kindergeld bleibt damit als Einkommen in voller Höhe erhalten. Manchmal hat Serkan viele Kinder, manchmal existieren die auch nur auf dem Papier oder gehören seiner Schwester. Das heißt viel Kindergeld für Serkan, manchmal muss er teilen, wenn die Kinder in irgendeiner Form existieren, manchmal sind die Kinder auch nur Papierleichen und er hat sein Kindergeld für sich.
Manchmal kommen Rumänen als sogenannte Abbruchunternehmer nach Deutschland, Gewerbetreibende ohne Gewerbe und Aufträge, dafür aber subventioniert mit Sozialleistungen und vor allem Kindergeld erhaltend. So finanzieren sich mittlerweile ganze Dorfgemeinschaften.

Ähnliches wurde schon vor 30 Jahren oder mehr über Italiener und Türken berichtet. Gibt es das eigentlich noch für Kinder die im Ausland leben! Las einmal falls das Heimat- bzw. Ausland auch Kindergeld bezahlt, von Deutschland abgezogen wird. Ob das zutrifft weiß ich aber nicht.

Hay
24.08.2020, 17:40
Ähnliches wurde schon vor 30 Jahren oder mehr über Italiener und Türken berichtet. Gibt es das eigentlich noch für Kinder die im Ausland leben! Las einmal falls das Heimat- bzw. Ausland auch Kindergeld bezahlt, von Deutschland abgezogen wird. Ob das zutrifft weiß ich aber nicht.

Kindergeld wird auch für Kinder, die im Ausland leben bezahlt, und zwar sofern der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat (also theoretisch, würde er arbeiten, auch in Deutschland steuerpflichtig wäre), EU-Ausländer oder EWR-Ausländer ist der Ausländer eines Staates, mit dem Deutschland ein Sozialabkommen hat und das sind sehr viele Länder, nicht nur die Türkei, sondern auch Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und so weiter.
Und selbst wenn man Ausländer aus einem anderen Staat ist, kann man Kindergeld beziehen, denn es reicht, eine der anderen Voraussetzungen erfüllt zu haben:
Flüchtling zu sein
eine Aufenthaltserlaubnis zu haben, mit der man in Deutschland arbeiten kann bzw. könnte (und diese Arbeitserlaubnisse werden ja nach Reformierung nun sehr schnell erteilt, üblicherweise noch im laufenden Asylverfahren).

Siehe hier ganz offiziell aus dem Merkblatt zum Kindergeld der Arbeitsagentur für Arbeit, der die Kindergeldbehörde ja neuerdings untersteht:

Kindergeld für ausländische Staatsangehörige in Deutschland

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Sie müssen dazu eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei.
Darüber hinaus sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld.
Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.



https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ausland

Hay
24.08.2020, 18:02
Ähnliches wurde schon vor 30 Jahren oder mehr über Italiener und Türken berichtet. Gibt es das eigentlich noch für Kinder die im Ausland leben! Las einmal falls das Heimat- bzw. Ausland auch Kindergeld bezahlt, von Deutschland abgezogen wird. Ob das zutrifft weiß ich aber nicht.

Kleiner Nachtrag zu meiner vorigen Antwort. Es kommt nämlich noch doller, da das Kindergeld rückwirkend für die Zeit des Asylverfahrens gezahlt wird. Es gab nämlich vor eine neue Dienstanweisung. Aus der zitiere ich hier:

zu 2: Asylberechtigte sowie Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft gem. der Genfer Flüchtlingskonvention oder internationaler Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU zuerkannt worden ist Seit dem 6.9.2013 sind international Schutzberechtigte gem. Richtlinie 2011/95/EU(Qualifikationsrichtlinie) den Flüchtlingen gem. der Genfer Flüchtlingskonvention und Asylberechtigten gleichgestellt. Dies gilt auch für einen Kindergeldanspruch. Und das bedeutet: oEin Anspruch besteht dann, wenn die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzstatus' erfolgt ist -unabhängig davon, ob der entsprechende Aufenthaltstitel bzw. der Flüchtlingspass bereits ausgestellt wurde.oEs bestehen zudem rückwirkende Ansprüche für die Zeit des Asylverfahrens vor der Anerkennung -und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem die Person schon seit sechs Monaten in Deutschland lebt. Diese Regelung ergibt sich aus Art. 2 des Vorläufigen Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit des Europarats(VEA) in Verbindung mit Art. 2 des zugehörigen Zusatzprotokolls.oDarüber hinaus können Kindergeldansprüche ab dem 6.9.2013 auch für diejenigen Zeiten rückwirkend geltend gemacht werden, in denen noch eine alte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG vorlag, obwohl europarechtlicher subsidiärer Schutz zugesprochen worden war -und die Aufenthaltserlaubnis erst später umgewandelt worden ist in § 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG

https://www.frsh.de/fileadmin/beiboot/BB18/BB-18-9-Anlage.pdf

Es lohnt sich auch, den Rest zu lesen.