Jolly Joker
18.01.2006, 12:29
Das folgende Rechtsgutachten zeigt anhand von Koranversen, worauf die Ghettobildung zurückzuführen ist. Auf den Koran! Der Koran verbietet Kontakte zu Christen und Juden. Und was machen unsere Politiker: Sie führen den Koranunterricht ein :rolleyes:
Frage:
Es steht im Koran, daß es nicht zulässig ist, Ungläubige (kuffar) zu Freunden (awliya') zu nehmen. Aber was heißt es, ich meine: in welchem Umfang? Ist es zulässig, mit ihnen zusammenzuarbeiten? Ich studiere; ist es zulässig mit ihnen Basketball zu spielen? Ist es zulässig, über Basketball und was damit zusammenhängt mit ihnen zu reden? Ist es zulässsig, mit ihnen Kontakte zu halten, solange sie ihre Glaubensfragen für sich behalten?
Ich stelle diese Fragen deshalb, weil ich jemanden kenne, der in dieser Form Kontakte zu ihnen (d.h. den Nicht-Muslimen) hat, ohne daß sein Glauben dadurch beeinflußt wäre.Dennoch sage ich zu ihm: warum bleibst du nicht unter den Muslimen, anstatt mit ihnen Umgang zu pflegen? Darauf erwidert er, daß die meisten - oder viele - Muslime Wein trinken und Rauschgift konsumieren würden dort, wo sie zusammenkommen.Sie hätten auch Freundinnen. Dabei habe er Angst, daß diese sündhafte Lebensweise jener Muslime ihn vom rechten Weg abbringen könnte.Allerdings bekräftigt er, daß der Unglaube der Nicht-Muslime ihn vom rechten Weg nicht abbringen werde (......). Sind seine Kontakte, sein Spiel und seine Gespräche über Sport mit den Ungäubigen zu betrachten als "die Ungläubigen ohne die Gläubigen zu Freunden nehmen?"
Die Antwort: Lob sei Gott.
Erstens: Gott hat es den Gläubigen verboten, die Ungläubigen zu Freunden zu nehmen und dafür eine schwere Strafe angedroht. Gott sagt: Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und Christen zu Freunden [...] bis: "Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht" (Sure 5, Vers 51) .
Schaich al-Schinqiti - Gott möge Erbarmen mit ihm haben - sagte: "In diesem Vers ist erwähnt, daß derjenige von den Muslimen, der die Juden und Christen zu Freunden nimmt, dadurch einer von ihnen wird. An einer anderen Stelle wird erläutert, daß der Anschluß an sie Gottes Zorn und seine ewige Strafe nach sich zieht. Denn Gott sagt: "Du siehst, daß viele von ihnen sich anschließen, die ungläubig sind. In schlimmer Weise haben sie sich selber (für das Jenseits)damit vorbelastet, daß Gott gegen sie aufgebracht ist.Und sie werden (ewig) in der Strafe (der Hölle) weilen. Und wenn sie an Gott und den Propheten und das, was zu ihm herabgesandt worden ist, glauben würden, würden sie sie (d.h. die Ungläubigen) nicht zu Freunden machen. Aber viele von ihnen sind Frevler." (Sure 5, Vers 80-81).
An einer anderen Stelle hat er es untersagt, sich ihnen (den Ungläubigen) anzuschließen - mit der Erläuterung, daß dies das Abwenden von Gott nach sich zieht. Denn er sagt: "Ihr Gläubigen! Schließt Euch nicht Leuten an, auf die Gott zornig ist. Sie haben die Hoffnung auf das Jenseits aufgegeben, so wie die Ungläubigen es aufgegeben haben, sich wegen derer, die in den Gräbern sind, Hoffnungen zu machen." (Sure 60,Vers 13). [...]
Die Zeichen dieser Koranverse bedeuten, daß derjenige, der die Ungläubigen absichtlich, freiwillig und nach eigenem Wunsch zu Freunden nimmt, genauso ein Ungläubiger ist wie jene."
In der Beantwortung der Frage Nr. 10342 haben wir die Äußerungen vom Schaich Ibn Baz zitiert:
Die Mahlzeit mit einem Ungläubigen ist nicht verboten, wenn die Umstände oder das islamrechtliche Gemeinwohl dies verlangen. Ohne einen rechtlichen Grund zu haben oder ohne das islamische Gemeinwohl nehmt sie aber nicht zu Freunden. Unterhalte dich mit ihnen nicht fröhlich, lach mit ihnen nicht. Wenn aber die Umstände es verlangen, wie z.B. die Mahlzeit mit dem Gast, oder um sie (die Ungläubigen) zu Gott aufzurufen und sie zur Wahrheit (zum Islam) zu führen oder wegen anderer Gründe, dann ist dagegen nichts einzuwenden. [...]
Man befragte den Schaich Mohammed Salih al-Uthaimin: Was ist das Urteil über den freundlichen Umgang und über die nette Kontakpflege mit den Ungläubigen - verbunden mit dem Wunsch, sie zum Islam zu bekehren?
Er antwortete: Zweifelsfrei muß der Muslim auf Gottes Feinde zornig sein und sich von ihnen frei machen, denn dies war auch der Weg der Propheten und ihrer Anhänger. Gott sagt: In Abraham und denen, die mit ihm waren, habt ihr doch ein schönes Beispiel. Als sie zu ihren Landsleuten sagten: wir sind unschuldig an euch und an dem, was ihr an Gottes Statt verehrt. Wir wollen nichts von euch wissen. Feindschaft und Haß ist zwischen uns offenbar geworden, für alle Zeiten, solange ihr nicht an Gott allein glaubt." (Sur. 60, Vers 4). [...]
Somit ist es dem Muslim nicht erlaubt, in seinem Herzen Liebe und Zuneigung zu Gottes Feinden zu hegen, die in der Tat auch seine Feinde sind. Gott sagt: "Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht meine und eure Feinde zu Freunden, indem ihr ihnen (eure) Zuneigung zu erkennen gebt, wo sie doch nicht an das glauben, was von der Wahrheit zu euch gekommen ist." (Sur. 60, Vers 1)
Wenn aber ein Muslim mit ihnen (den Ungläubigen)einen freundlichen Umgang und nette Kontakte pflegt, mit dem Wunsch, sie zum Islam und zum Glauben zu bekehren, dann ist dabei nichts einzuwenden, weil dies die Vereinigung im Islam bedeutet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wala'_wa-l-bara'
Frage:
Es steht im Koran, daß es nicht zulässig ist, Ungläubige (kuffar) zu Freunden (awliya') zu nehmen. Aber was heißt es, ich meine: in welchem Umfang? Ist es zulässig, mit ihnen zusammenzuarbeiten? Ich studiere; ist es zulässig mit ihnen Basketball zu spielen? Ist es zulässig, über Basketball und was damit zusammenhängt mit ihnen zu reden? Ist es zulässsig, mit ihnen Kontakte zu halten, solange sie ihre Glaubensfragen für sich behalten?
Ich stelle diese Fragen deshalb, weil ich jemanden kenne, der in dieser Form Kontakte zu ihnen (d.h. den Nicht-Muslimen) hat, ohne daß sein Glauben dadurch beeinflußt wäre.Dennoch sage ich zu ihm: warum bleibst du nicht unter den Muslimen, anstatt mit ihnen Umgang zu pflegen? Darauf erwidert er, daß die meisten - oder viele - Muslime Wein trinken und Rauschgift konsumieren würden dort, wo sie zusammenkommen.Sie hätten auch Freundinnen. Dabei habe er Angst, daß diese sündhafte Lebensweise jener Muslime ihn vom rechten Weg abbringen könnte.Allerdings bekräftigt er, daß der Unglaube der Nicht-Muslime ihn vom rechten Weg nicht abbringen werde (......). Sind seine Kontakte, sein Spiel und seine Gespräche über Sport mit den Ungäubigen zu betrachten als "die Ungläubigen ohne die Gläubigen zu Freunden nehmen?"
Die Antwort: Lob sei Gott.
Erstens: Gott hat es den Gläubigen verboten, die Ungläubigen zu Freunden zu nehmen und dafür eine schwere Strafe angedroht. Gott sagt: Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und Christen zu Freunden [...] bis: "Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht" (Sure 5, Vers 51) .
Schaich al-Schinqiti - Gott möge Erbarmen mit ihm haben - sagte: "In diesem Vers ist erwähnt, daß derjenige von den Muslimen, der die Juden und Christen zu Freunden nimmt, dadurch einer von ihnen wird. An einer anderen Stelle wird erläutert, daß der Anschluß an sie Gottes Zorn und seine ewige Strafe nach sich zieht. Denn Gott sagt: "Du siehst, daß viele von ihnen sich anschließen, die ungläubig sind. In schlimmer Weise haben sie sich selber (für das Jenseits)damit vorbelastet, daß Gott gegen sie aufgebracht ist.Und sie werden (ewig) in der Strafe (der Hölle) weilen. Und wenn sie an Gott und den Propheten und das, was zu ihm herabgesandt worden ist, glauben würden, würden sie sie (d.h. die Ungläubigen) nicht zu Freunden machen. Aber viele von ihnen sind Frevler." (Sure 5, Vers 80-81).
An einer anderen Stelle hat er es untersagt, sich ihnen (den Ungläubigen) anzuschließen - mit der Erläuterung, daß dies das Abwenden von Gott nach sich zieht. Denn er sagt: "Ihr Gläubigen! Schließt Euch nicht Leuten an, auf die Gott zornig ist. Sie haben die Hoffnung auf das Jenseits aufgegeben, so wie die Ungläubigen es aufgegeben haben, sich wegen derer, die in den Gräbern sind, Hoffnungen zu machen." (Sure 60,Vers 13). [...]
Die Zeichen dieser Koranverse bedeuten, daß derjenige, der die Ungläubigen absichtlich, freiwillig und nach eigenem Wunsch zu Freunden nimmt, genauso ein Ungläubiger ist wie jene."
In der Beantwortung der Frage Nr. 10342 haben wir die Äußerungen vom Schaich Ibn Baz zitiert:
Die Mahlzeit mit einem Ungläubigen ist nicht verboten, wenn die Umstände oder das islamrechtliche Gemeinwohl dies verlangen. Ohne einen rechtlichen Grund zu haben oder ohne das islamische Gemeinwohl nehmt sie aber nicht zu Freunden. Unterhalte dich mit ihnen nicht fröhlich, lach mit ihnen nicht. Wenn aber die Umstände es verlangen, wie z.B. die Mahlzeit mit dem Gast, oder um sie (die Ungläubigen) zu Gott aufzurufen und sie zur Wahrheit (zum Islam) zu führen oder wegen anderer Gründe, dann ist dagegen nichts einzuwenden. [...]
Man befragte den Schaich Mohammed Salih al-Uthaimin: Was ist das Urteil über den freundlichen Umgang und über die nette Kontakpflege mit den Ungläubigen - verbunden mit dem Wunsch, sie zum Islam zu bekehren?
Er antwortete: Zweifelsfrei muß der Muslim auf Gottes Feinde zornig sein und sich von ihnen frei machen, denn dies war auch der Weg der Propheten und ihrer Anhänger. Gott sagt: In Abraham und denen, die mit ihm waren, habt ihr doch ein schönes Beispiel. Als sie zu ihren Landsleuten sagten: wir sind unschuldig an euch und an dem, was ihr an Gottes Statt verehrt. Wir wollen nichts von euch wissen. Feindschaft und Haß ist zwischen uns offenbar geworden, für alle Zeiten, solange ihr nicht an Gott allein glaubt." (Sur. 60, Vers 4). [...]
Somit ist es dem Muslim nicht erlaubt, in seinem Herzen Liebe und Zuneigung zu Gottes Feinden zu hegen, die in der Tat auch seine Feinde sind. Gott sagt: "Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht meine und eure Feinde zu Freunden, indem ihr ihnen (eure) Zuneigung zu erkennen gebt, wo sie doch nicht an das glauben, was von der Wahrheit zu euch gekommen ist." (Sur. 60, Vers 1)
Wenn aber ein Muslim mit ihnen (den Ungläubigen)einen freundlichen Umgang und nette Kontakte pflegt, mit dem Wunsch, sie zum Islam und zum Glauben zu bekehren, dann ist dabei nichts einzuwenden, weil dies die Vereinigung im Islam bedeutet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wala'_wa-l-bara'