PDA

Vollständige Version anzeigen : Wer bezahlt eigentlich das Kurzarbeitergeld



BlackForrester
14.04.2020, 11:30
Im Zuge der Corona-Krise hat diese Bundesregierung ja ´mal ganz schnell die Kurzarbeiterregelung verändert - sprich, man hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.

So weit, so gut - ABER, wie wird diese Erleichterung zum Bezug des Kurzarbeitergeldes eigentlich finanziert? Da ich ich doch gestaunt, dass mir der Eine oder Andere erklären wollte, dass diese Leistung aus Steuergeldern finanziert werden (wie z.B. die Unterstützung für Freiberufler, Selbstständige, Klein-, Mittel- und Großunternehmen).

Das Kurzarbeitergeld WIE die Erstattung der Sozialversicherungsbeitrage an die Arbeitgeber wird AUSSCHLIEßLICH über den AV-Beitrag eines Arbeitnehmers in die Bundesagentur für Arbiet finanziert

Während man also einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer heranzieht über seine Steuern und Beiträge sich an der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise zu beteiligen nimmt man ´mal wieder Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Politiker in Teilen ´mal wieder aus - diese müssen sich nur am "eigenen" Wohl beteiligen, aber nicht wie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der sich am Gemeinwohl beteiligen muss.

So sieht es aus - was diese Regierung als "Wohltat" und Bekämpfung der Wirtschaftskrise verkauft wird ´mal wieder auf dem Rücken der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ausgetragen.

Bruddler
14.04.2020, 11:39
Im Zuge der Corona-Krise hat diese Bundesregierung ja ´mal ganz schnell die Kurzarbeiterregelung verändert - sprich, man hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.

So weit, so gut - ABER, wie wird diese Erleichterung zum Bezug des Kurzarbeitergeldes eigentlich finanziert? Da ich ich doch gestaunt, dass mir der Eine oder Andere erklären wollte, dass diese Leistung aus Steuergeldern finanziert werden (wie z.B. die Unterstützung für Freiberufler, Selbstständige, Klein-, Mittel- und Großunternehmen).

Das Kurzarbeitergeld WIE die Erstattung der Sozialversicherungsbeitrage an die Arbeitgeber wird AUSSCHLIEßLICH über den AV-Beitrag eines Arbeitnehmers in die Bundesagentur für Arbiet finanziert

Während man also einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer heranzieht über seine Steuern und Beiträge sich an der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise zu beteiligen nimmt man ´mal wieder Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Politiker in Teilen ´mal wieder aus - diese müssen sich nur am "eigenen" Wohl beteiligen, aber nicht wie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der sich am Gemeinwohl beteiligen muss.

So sieht es aus - was diese Regierung als "Wohltat" und Bekämpfung der Wirtschaftskrise verkauft wird ´mal wieder auf dem Rücken der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ausgetragen.

Vlt. wird das Kurzarbeitergeld aus dem gleichen (verborgenen) Topf entnommen, aus dem sonst nur die "Migrantengelder" entnommen werden ? :hmm:

schastar
14.04.2020, 11:56
Im Zuge der Corona-Krise hat diese Bundesregierung ja ´mal ganz schnell die Kurzarbeiterregelung verändert - sprich, man hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.

So weit, so gut - ABER, wie wird diese Erleichterung zum Bezug des Kurzarbeitergeldes eigentlich finanziert? Da ich ich doch gestaunt, dass mir der Eine oder Andere erklären wollte, dass diese Leistung aus Steuergeldern finanziert werden (wie z.B. die Unterstützung für Freiberufler, Selbstständige, Klein-, Mittel- und Großunternehmen).

Das Kurzarbeitergeld WIE die Erstattung der Sozialversicherungsbeitrage an die Arbeitgeber wird AUSSCHLIEßLICH über den AV-Beitrag eines Arbeitnehmers in die Bundesagentur für Arbiet finanziert

Während man also einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer heranzieht über seine Steuern und Beiträge sich an der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise zu beteiligen nimmt man ´mal wieder Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Politiker in Teilen ´mal wieder aus - diese müssen sich nur am "eigenen" Wohl beteiligen, aber nicht wie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der sich am Gemeinwohl beteiligen muss.

So sieht es aus - was diese Regierung als "Wohltat" und Bekämpfung der Wirtschaftskrise verkauft wird ´mal wieder auf dem Rücken der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ausgetragen.

Den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird es genommen und jetzt bekommen sie wieder etwas zurück. Alles was der Staat ausgibt wird von diesen erarbeitet. Von sonst keinem anderen.

Hay
14.04.2020, 12:58
Im Zuge der Corona-Krise hat diese Bundesregierung ja ´mal ganz schnell die Kurzarbeiterregelung verändert - sprich, man hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert.

So weit, so gut - ABER, wie wird diese Erleichterung zum Bezug des Kurzarbeitergeldes eigentlich finanziert? Da ich ich doch gestaunt, dass mir der Eine oder Andere erklären wollte, dass diese Leistung aus Steuergeldern finanziert werden (wie z.B. die Unterstützung für Freiberufler, Selbstständige, Klein-, Mittel- und Großunternehmen).

Das Kurzarbeitergeld WIE die Erstattung der Sozialversicherungsbeitrage an die Arbeitgeber wird AUSSCHLIEßLICH über den AV-Beitrag eines Arbeitnehmers in die Bundesagentur für Arbiet finanziert

Während man also einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer heranzieht über seine Steuern und Beiträge sich an der Bewältigung der wirtschaftlichen Krise zu beteiligen nimmt man ´mal wieder Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Politiker in Teilen ´mal wieder aus - diese müssen sich nur am "eigenen" Wohl beteiligen, aber nicht wie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der sich am Gemeinwohl beteiligen muss.

So sieht es aus - was diese Regierung als "Wohltat" und Bekämpfung der Wirtschaftskrise verkauft wird ´mal wieder auf dem Rücken der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ausgetragen.

Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitslosenversicherung getragen.
Die Aufrüstung der Kliniken und die Mehrbelastungen durch Corona werden einzig und alleine über die gesetzliche Krankenversicherung - hier über den Gesundheitsfonds, der in der Vergangenheit bereits für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge geplündert wurde - getragen.

Da bleiben keine Fragen offen!

BlackForrester
15.04.2020, 00:42
Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitslosenversicherung getragen.
Die Aufrüstung der Kliniken und die Mehrbelastungen durch Corona werden einzig und alleine über die gesetzliche Krankenversicherung - hier über den Gesundheitsfonds, der in der Vergangenheit bereits für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge geplündert wurde - getragen.

Da bleiben keine Fragen offen!


Es geht im Grunde darum - der, welcher jeden Monat Geld abstecken muss umd sich zwangsabzusichern, dem geht man nun als Geld - aber Derjenige, welcher keine Vorsroge betreibt, dem wird über Steuermitteln geholfen, welche auch der bezahlen muss welche vom Staat zu Zwangsvorsorge verdonnert wird....

Hay
15.04.2020, 00:47
Es geht im Grunde darum - der, welcher jeden Monat Geld abstecken muss umd sich zwangsabzusichern, dem geht man nun als Geld - aber Derjenige, welcher keine Vorsroge betreibt, dem wird über Steuermitteln geholfen, welche auch der bezahlen muss welche vom Staat zu Zwangsvorsorge verdonnert wird....

Ja, eben. Die Mittel, die der Staat als Hilfen ausgibt, müßten genaugenommen von der Allgemeinheit getragen werden und damit nicht aus Versichertengeldern, sondern aus Steuergeldern. Und zwar ausschließlich nur aus Steuergeldern. Möchte der Staat natürlich nicht, weil dies die Bilanzen verschlechtert und möchten die besser verdienenden Berufsstände auch nicht, weil sie die Rechnung lieber von anderen getragen haben möchten. Warum läßt man die gesetzlich Versicherten die Anschaffungen von Medizingeräten, die Schutzkleidungen und die Kosten der Bereitstellung der Intensivbetten samt der sonstigen anfallenden Kosten durch Corona zahlen? Der Griff in die Kasse der gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtswidrig, denn die zahlen damit auch die Behandlung und die Vorsorge für die Privatversicherten und sogar die Behandlungskosten der eingeflogenen Italiener und Spanier und Franzosen.
Das Kurzarbeitergeld wiederum kommt selbst Unternehmen und Ärzten zugute. Wird aber von den sozialversicherungspflichtigen Angestellten bezahlt, noch nicht einmal anteilmäßig von den besser verdienenden Mitarbeitern oder den Vorständen.