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Vollständige Version anzeigen : Wann man trotz Vorfahrt trotzdem mithaftet



BlackForrester
16.03.2020, 14:29
Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.

Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.

Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.

Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen

Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...

Deutschmann
16.03.2020, 15:55
Das würde ja bedeuten, dass Radfahrer die von einem abbiegenden LKW überrollt werden, eine Mitschuld tragen.

BlackForrester
18.03.2020, 15:07
Das würde ja bedeuten, dass Radfahrer die von einem abbiegenden LKW überrollt werden, eine Mitschuld tragen.

So würde ich das Urteil interpretieren - wäre der Radfaher langsamer gefahren hätte er den Unfall vemeiden können - und wie sollte das urteil sionst gemeint sein?

WIENER
18.03.2020, 15:10
Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.

Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.

Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.

Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen

Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...

Hat man an dieser Stelle 75 fahren dürfen?

DerBeißer
18.03.2020, 15:20
Dass deutsche Richter, in Teilen, ein äußerst seltsames Rechtsverständnis haben und entsprechende urteile fällen ist ja nichts Neues nicht - dass vor Gericht das Opfer an sich wenig bis nichts zählt, auch dies ist nichts Neues nicht und unter dieser Prämisse fällt wohl auch nun dieses urteil.

Wer auf der Vorfahrtstrasse fährt - so im Grundsatz dieses Urteil - muss deutlich vom Gas gehen, wenn sich von einer untergeordneten Straße ein anderes kfz nähert - denn tut man dies nicht bekommt man eine Teilschuld an einem eventuellen Unfallschaden, wenn das Kfz aus der untergeordneten Straße einfährt, die Vorfahrt nimmt und es dann zu einem Unfall kommen sollte.

Wäre - wie in diesem aktuellen Fall - der Kradfahrer anstatt 75 km/h nur 50 km/h gefahren, dann hätte der Unfall vermieden werden können und wären es dann nicht 50 km/h gewesen, dann doch sicherlich 30 km/h und man hätte den Unfall verhindern können.

Im Grundsatz sagt dieser Urteil - es gibt keine Vorfahrtsregel mehr, wenn es kracht ist man als "Opfer" immer mit in deer Haftung (denn langsamer geht ja immer - zur Not Schrittgeschwindigkeit) und bleibt in Teilen auf seinem Schaden sitzen

Deutsche Rechtssprechung wie diese lebt - ein Opfer muss der Täter sein und der Täter ist das wahre Opfer...

Kannst du mal Einzelheiten zu dem Unfall bringen und nicht nur deine Einschätzung?

Und du du solltest nicht von "Teilschuld" reden, wenn du hier bei Richtern von seltsamen Rechtsverständnis schreibst.

BlackForrester
18.03.2020, 15:29
Kannst du mal Einzelheiten zu dem Unfall bringen und nicht nur deine Einschätzung?

Und du du solltest nicht von "Teilschuld" reden, wenn du hier bei Richtern von seltsamen Rechtsverständnis schreibst.

Schau, das passiert, wenn man den Link unterschlägt :D

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87512968/zu-hohes-tempo-auf-vorfahrtsstrasse-fuehrt-zu-mithaftung.html

BlackForrester
18.03.2020, 15:32
Hat man an dieser Stelle 75 fahren dürfen?


Dies geht leider aus der Berichterstattung nicht hervor - scheint aber so als wäre dies keine geschwindigkeitsbeschränkte Straße gewesen - denn dass man bei "zu schneller" Fahrweise in einem geschwindigkeitbeschränkten Bereich IMMER eine Teilschuld mitbekommt ist ja bereits seit Jahrzehnten Standard bei der Rechtssprechung und wäre keine Erwähnung wert.

DerBeißer
18.03.2020, 15:39
Schau, das passiert, wenn man den Link unterschlägt :D

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_87512968/zu-hohes-tempo-auf-vorfahrtsstrasse-fuehrt-zu-mithaftung.html


Du solltest mal das Urteil aufschlagen und dann mal die Begründung lesen, ob da was von "Teilschuld" steht...wenn du hier schon so belehrend über Richter urteilst...:D

BlackForrester
19.03.2020, 15:17
Du solltest mal das Urteil aufschlagen und dann mal die Begründung lesen, ob da was von "Teilschuld" steht...wenn du hier schon so belehrend über Richter urteilst...:D


Wie definierst du "Daher legte das Gericht trotz des bestehenden Vorfahrtsrechts einen Mitverschuldensanteil von einem Drittel fest" :?

Ob Du dies nun umgangssprachlich Teilschuld oder amtsdeutsch gerichtgestet Mitverschuldungsanteil nennst - ändert an der Sache nix und dann - ich belehre Richter nicht, ich werfe Richtern nur vor für die Zustände in diesem Lande durch ihre Rechtssprechnung (und dies betrifft ja nicht nur den Verkehr, dass man Opfer zum Täter macht) nicht unwesentlich verantwortlich zu sein.

DerBeißer
19.03.2020, 15:35
Wie definierst du "Daher legte das Gericht trotz des bestehenden Vorfahrtsrechts einen Mitverschuldensanteil von einem Drittel fest" :?.

Ob Du dies nun umgangssprachlich Teilschuld oder amtsdeutsch gerichtgestet Mitverschuldungsanteil nennst - ändert an der Sache nix und dann - ich belehre Richter nicht, ich werfe Richtern nur vor für die Zustände in diesem Lande durch ihre Rechtssprechnung (und dies betrifft ja nicht nur den Verkehr, dass man Opfer zum Täter macht) nicht unwesentlich verantwortlich zu sein.

Genau ! :?

Wo haste denn diesen tollen Satz her...".........Mitverschuldensanteil von einem Drittel"...

Du solltest dich mal etwas mit Haftungsrecht auseinandersetzen und nicht die "Rechtssprechung" in eine bestimmte Richtung zu lenken versuchen. Das man "Opfer zu Tätern macht"....

BlackForrester
19.03.2020, 20:18
Genau ! :?

Wo haste denn diesen tollen Satz her...".........Mitverschuldensanteil von einem Drittel"...

Du solltest dich mal etwas mit Haftungsrecht auseinandersetzen und nicht die "Rechtssprechung" in eine bestimmte Richtung zu lenken versuchen. Das man "Opfer zu Tätern macht"....


Steht doch so in dr Berichterstattung "Mitverschuldungsnateil von einem Dritten" sagt das Gericht.

Du darfst jetzt gerne mit der "Gefährdungshaftung" kommen - meines Wissens auch so eine justzible deutsche Erfindung - über welche ich mich jetzt nicht näher auslassen will.

houndstooth
19.03.2020, 20:36
[...].

In der gleichen Situation (t-bone accident) waere hier das Urteil ebenso ausgefallen. Verantwortungszuteilung ist ja auch wichtig fuer Versicherungen.

Hier gilt generell, dass man sich als Verkehrsteilnehmer auf einer oeffentlichen und keiner Privatstrasse befindet: man teilt also sowohl Rechte als auch Verantwortungen und Hoeflichkeiten (wie z.B. Augenkontakt an 4-Weg-Stops und bei Fussgaengern) und Pflichten. Man muss - nicht soll - 'defensiv', nicht 'aggressiv' fahren; fuer alle Eventualitaeten jederzeit bereit sein und sich den Umstaenden anpassen (bei Schnee und Eis z.B.). Testosteron und Sturheit sind im Strassenverkehr echt falsch am Platz.
__________________________________________________
Statistisch gesehen passieren an Kreuzungen die meisten Unfaelle:

Fahrer stieren bei 'rot' stur gerade aus. Dann bei 'gruen' erst recht. Beobachte das mal selber.

Wer faehrt, wenn er 'gruen' hat langsam vor; schaut nach links und rechts ob jemand von dort sein rotes Licht ignoriert? Das macht so gut wie Niemand.

Traurige Tatsache ist eben, dass es relativ viele Fahrer gibt die bei 'rot' noch ueber die Kreuzung brettern und einen anderen 'unschuldigen' Fahrer dann in die Seite knallen; mit meist verheerenden Folgen.
Haette der 'unschuldige' Fahrer jedoch auch nach links und rechts geschaut, haette er instinktiv bremsen; herzlich fluchen und gut verhindern koennen.
( Solche an-der-Kreuzung-in-die-Seite-knallende-Unfaelle nennt man hier 't-bone accident' oder einfach 't-boning' . T-bone accidents sind zu oft toedlich und immer verhinderbar gewesen.)

Diese - t-boning Gefahr- ist der Grund warum ich meistens nach links und rechts schaue bevor und waehrend ich ueber eine Kreuzung fahre. Ich kann selber darueber reden; die Angehoerigen tun's fuer die 'Anderen'.

Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.

BlackForrester
19.03.2020, 22:51
.....

Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.


Es spricht ja nix gegen Augen auf im Straßenverkehr - aber wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt (und dies ist IMMER der Fall, wenn man auf eine vorfahrtsberechtige Straße einbiegt) und der Andere sich an die geltenden Regeln (also z.B. Geschwindigkeit, kein Handytelefonat etc. hält) dann kann ich diesen Vorfahrtsberechtigten nicht vom Opfer zum Täter machen (und wer eine Mitschuld bekommt ist immer auch ein Täter) - es sei den in der deutschen Rechtssprechnung.

Fortuna
19.03.2020, 22:56
In der gleichen Situation (t-bone accident) waere hier das Urteil ebenso ausgefallen. Verantwortungszuteilung ist ja auch wichtig fuer Versicherungen.

Hier gilt generell, dass man sich als Verkehrsteilnehmer auf einer oeffentlichen und keiner Privatstrasse befindet: man teilt also sowohl Rechte als auch Verantwortungen und Hoeflichkeiten (wie z.B. Augenkontakt an 4-Weg-Stops und bei Fussgaengern) und Pflichten. Man muss - nicht soll - 'defensiv', nicht 'aggressiv' fahren; fuer alle Eventualitaeten jederzeit bereit sein und sich den Umstaenden anpassen (bei Schnee und Eis z.B.). Testosteron und Sturheit sind im Strassenverkehr echt falsch am Platz.
__________________________________________________
Statistisch gesehen passieren an Kreuzungen die meisten Unfaelle:

Fahrer stieren bei 'rot' stur gerade aus. Dann bei 'gruen' erst recht. Beobachte das mal selber.

Wer faehrt, wenn er 'gruen' hat langsam vor; schaut nach links und rechts ob jemand von dort sein rotes Licht ignoriert? Das macht so gut wie Niemand.

Traurige Tatsache ist eben, dass es relativ viele Fahrer gibt die bei 'rot' noch ueber die Kreuzung brettern und einen anderen 'unschuldigen' Fahrer dann in die Seite knallen; mit meist verheerenden Folgen.
Haette der 'unschuldige' Fahrer jedoch auch nach links und rechts geschaut, haette er instinktiv bremsen; herzlich fluchen und gut verhindern koennen.
( Solche an-der-Kreuzung-in-die-Seite-knallende-Unfaelle nennt man hier 't-bone accident' oder einfach 't-boning' . T-bone accidents sind zu oft toedlich und immer verhinderbar gewesen.)

Diese - t-boning Gefahr- ist der Grund warum ich meistens nach links und rechts schaue bevor und waehrend ich ueber eine Kreuzung fahre. Ich kann selber darueber reden; die Angehoerigen tun's fuer die 'Anderen'.

Und wenn solche Vorsicht bei Kreuzungen Dir nur einmal in Deinem Leben die Haut rettet,hat sie sich bezahlt gemacht. Auf die Dauer zahlt sich defensives Fahren immer aus ;die 'Unvorsichtigen' gehoeren - frueher oder spaeter - Statistiken an.


Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.

Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.

Chronos
20.03.2020, 05:32
Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.

Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.
Dito. Besser mal nachgeben....

Daher sagt der Volksmund ja auch:

"Die Friedhöfe sind voller Leute, die mal Vorfahrt hatten."

DerBeißer
20.03.2020, 07:40
Steht doch so in dr Berichterstattung "Mitverschuldungsnateil von einem Dritten" sagt das Gericht.

Du darfst jetzt gerne mit der "Gefährdungshaftung" kommen - meines Wissens auch so eine justzible deutsche Erfindung - über welche ich mich jetzt nicht näher auslassen will.

tja, wer solch Anschauung hinsichtlich Recht mit "justiziable deutsche Erfindung" kommt, was soll man mit solchem Menschen diskutieren....dessen Wissen ist "unschlagbar"....:und tschüss:

houndstooth
20.03.2020, 08:29
Es spricht ja nix gegen Augen auf im Straßenverkehr - aber wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt (und dies ist IMMER der Fall, wenn man auf eine vorfahrtsberechtige Straße einbiegt) und der Andere sich an die geltenden Regeln (also z.B. Geschwindigkeit, kein Handytelefonat etc. hält) dann kann ich diesen Vorfahrtsberechtigten nicht vom Opfer zum Täter machen (und wer eine Mitschuld bekommt ist immer auch ein Täter) - es sei den in der deutschen Rechtssprechnung.
Dein Argument ist durchaus logisch und nachvollziehbar ....."wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt ". Es passiert aber auch aus Versehen.
Dennoch, hier besteht die Auffassung dass jeder Verkehrsteilnehmer "has to drive with due care and attention" ist also dazu verpflichtet allzeit mit der noetigen Umsicht und Vorsicht zu fahren.
Das Recht des Einzelnen ist hier dem Recht der Allgemeinheit untergeordnet; i.e. es spielt eine untergeordnete Rolle ob Du im absoluten 'Recht' bist versus der groesseren Bedeutung ob Du alles *with due care and attention* getan hast um ein Unglueck zu vermeiden.
Ich glaube wir sehen uns kulturellen Unterschieden gegenueber ...


Wenn der Motorradfahrer NICHT am Stopschild gehalten hatte, ist er hier 100% schuld.
Wenn der Motorradfahrer DOCH am Stopschild gehalten hatte, ist er hier ueberwiegend schuld.
Wenn der Motorradfahrer nur ein klein wenig Alkohol oder Marihuana im Blut gehabt haette, waere er hier automatisch in jedem Fall 100% ig schuldig gesprochen worden. :crazy:

houndstooth
20.03.2020, 08:35
Stimmt. Die Zahl der Idioten, die trotz Rot noch schnell über die Kreuzung huschen wollen ist erschreckend hoch.

Ich rechne auch mit der Blödheit solcher Deppen und mußte dafür schon einige Male auf mein "Vorfahrtsrecht" verzichten, kam dafür aber auch ohne Beulen am Auto und Blessuren an Leib und Seele davon.

Phantastisch!!

Und Du bist hier und heile und kannst uns davon berichten.

Moege Deine Umsichtigkeit Dich weiterhin vor Unbill bewahren.

luis_m
20.03.2020, 09:53
Ich kann ich noch erinnern, daß man das früher "Vorfahrt erzwingen" nannte.
Und wie immer gilt auf der Straße

§1

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Da ist alles drin.

BlackForrester
20.03.2020, 09:56
tja, wer solch Anschauung hinsichtlich Recht mit "justiziable deutsche Erfindung" kommt, was soll man mit solchem Menschen diskutieren....dessen Wissen ist "unschlagbar"....:und tschüss:


Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.

BlackForrester
20.03.2020, 10:00
Dein Argument ist durchaus logisch und nachvollziehbar ....."wenn Jemand vorsätzlich die Vorfahrt nimmt ". Es passiert aber auch aus Versehen.
Dennoch, hier besteht die Auffassung dass jeder Verkehrsteilnehmer "has to drive with due care and attention" ist also dazu verpflichtet allzeit mit der noetigen Umsicht und Vorsicht zu fahren.
Das Recht des Einzelnen ist hier dem Recht der Allgemeinheit untergeordnet; i.e. es spielt eine untergeordnete Rolle ob Du im absoluten 'Recht' bist versus der groesseren Bedeutung ob Du alles *with due care and attention* getan hast um ein Unglueck zu vermeiden.
Ich glaube wir sehen uns kulturellen Unterschieden gegenueber ...


Wir sehen uns unterschiedlichem Rechtsverständnis gegenüber...denn, der Unfallverursacher ist ja nicht die Allgemeinheit, sondern ebenfalls ein Einzelner.

DerBeißer
20.03.2020, 10:04
Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.


Wenn du das Haftungsrecht nicht verstehst, ist dies nicht mein Problem. Aber fang doch mal ganz langsam an. Vielleicht kann dir da der Paragraph 1 Abs. 1 StVO etwas helfen. Vielleicht begreifst du dann etwas besser...

Fortuna
20.03.2020, 11:50
Phantastisch!!

Und Du bist hier und heile und kannst uns davon berichten.

Moege Deine Umsichtigkeit Dich weiterhin vor Unbill bewahren.

https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn%3AANd9GcR_ugZaEqMY5-tSCdjMMLqKfwsXbeZClte1xFOBMKp7GRMlHhFx


So Allah will - was er nicht will ist in Deutzeland ohnehin verboten.

DerBeißer
07.04.2020, 13:38
Ich lasse mich immer gerne vom Gegenteil überzeugen - kennst Du eine Rechtssprechung, welche davon ausgeht wenn Du A tust und Du Dich an alle Vorgaben und Vorschriften hältest eine Gefährung für B auzsgeht und wenn B dann einen Tatbestand begeht, welcher zum Schaden für A führt dann A mitverantwortlich für den Schaden ist mir ist keine bekannt.


Wenn du das Haftungsrecht nicht verstehst, ist dies nicht mein Problem. Aber fang doch mal ganz langsam an. Vielleicht kann dir da der Paragraph 1 Abs. 1 StVO etwas helfen. Vielleicht begreifst du dann etwas besser...

Ich meinte dieses hier, " Blacky" !