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Vollständige Version anzeigen : Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.



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Blackbyrd
17.02.2020, 14:57
Ich hoffe, dass diese Chaoten dieses Urteil entsprechend zur Kenntnis nehmen:


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-jähriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp


Nun muss man nur noch gewisse LKW-Fahrer, die ungebremst in einem Stau rasen und PKWs wortwörtlich platt machen inkl. Insasse, aus dem Verkehr ziehen und ebenfalls des Mordes anklagen.
Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.

Mütterchen
17.02.2020, 15:05
Kannst du mal bitte einen Textauszug aus deinem Link einstellen?

Süßer
17.02.2020, 15:07
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-j%C3%A4hriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp

29.04.2019, Nordrhein-Westfalen, Moers: Blumen und Kerzen stehen an der Stelle, an der eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen verletzt und später gestorben ist.
Nach einem illegalen Autorennen mit einem Todesopfer in Moers hat das Landgericht Kleve den 22-jährigen Fahrer wegen Mordes verurteilt.
Er bekam am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe. Eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin hatte im April 2019 tödliche Verletzungen erlitten, als der hochmotorisierte Wagen des Kosovaren gegen ihr Auto prallte.

Blackbyrd
17.02.2020, 15:10
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-j%C3%A4hriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp

Danke, ich hoffe, dass "Mütterchen" sich ebenfalls freut, obwohl es ja eine traurige Sache ist.

Filofax
17.02.2020, 15:54
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-j%C3%A4hriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp

Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Swesda
17.02.2020, 16:01
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

:gp:

Das hast du sehr gut erkannt. Eigentlich ist das nur wieder ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung, nur anders rum. Es völlig lebensfremd anzunehmen, der Kosovare hätte mit der Fahrt die Tötung der Frau beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen. Ich habe keine Aktien im Kosovo, diese Leute braucht hier niemand, aber diese Verurteilung ist ein reiner Witz und genau wie du sagst nur ein Feigenblatt für allgemeines Versagen. Bitter. Bitter auch die Jubelpresse dazu.

Väterchen Frost
17.02.2020, 16:07
Ich hoffe, dass diese Chaoten dieses Urteil entsprechend zur Kenntnis nehmen:


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-jähriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp


Nun muss man nur noch gewisse LKW-Fahrer, die ungebremst in einem Stau rasen und PKWs wortwörtlich platt machen inkl. Insasse, aus dem Verkehr ziehen und ebenfalls des Mordes anklagen.
Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.




Muss das noch den "Stresstest" beim BGH bestehen oder schon rechtskräftig?

Affenpriester
17.02.2020, 16:08
Was bitte hat das mit Mord zu tun? :hmm:

Mütterchen
17.02.2020, 16:10
Danke, ich hoffe, dass "Mütterchen" sich ebenfalls freut, obwohl es ja eine traurige Sache ist.

Mütterchen hofft vor allem, dass du das nächste Mal den Standard für Strangeröffnungen einhältst. Und bedankt sich bei Süßer, der das netterweise für dich nachgeholt hat.

Ansuz
17.02.2020, 16:12
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Fettung von mir: sehe ich genauso, reine Symbolpolitik plus Brot und Spiele. Ob dieses Urteil einer Revision standhalten könnte, hätte ich vor wenigen Jahren noch strikt bezweifelt. Heute allerdings wundert mich gar nichts mehr.

Affenpriester
17.02.2020, 16:14
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Soweit ich weiß gibt es bei Mord keine Fahrlässigkeit. Wenn ein Mensch durch eine fahrlässige Aktion ums Leben kommt, kann das niemals Mord sein.

cornjung
17.02.2020, 16:18
Es völlig lebensfremd anzunehmen, der Kosovare hätte mit der Fahrt die Tötung der Frau beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen.

Fettung von mir: sehe ich genauso, reine Symbolpolitik plus Brot und Spiele. Ob dieses Urteil einer Revision standhalten könnte, hätte ich vor wenigen Jahren noch strikt bezweifelt. Heute allerdings wundert mich gar nichts mehr.
Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt,

Swesda
17.02.2020, 16:21
Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt,
Ich kann mir vorstellen, dass diese jungen Idioten nicht im entferntesten daran gedacht haben, dass etwas passieren würde. Die fühlen sich in dem Alter doch alle unsterblich und die ganze Welt ist ein Regenbogen.

Väterchen Frost
17.02.2020, 16:24
:gp:

Das hast du sehr gut erkannt. Eigentlich ist das nur wieder ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung, nur anders rum. Es völlig lebensfremd anzunehmen, der Kosovare hätte mit der Fahrt die Tötung der Frau beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen. Ich habe keine Aktien im Kosovo, diese Leute braucht hier niemand, aber diese Verurteilung ist ein reiner Witz und genau wie du sagst nur ein Feigenblatt für allgemeines Versagen. Bitter. Bitter auch die Jubelpresse dazu.

Sofern hier nicht das rechtskräftige Endurteil des BGH vorliegt, halte ich das aus diesen Gründen für höchst zweifelhaft, dass es bei einer solchen Verurteilung bleibt. Erstmal Mord: Hierfür ist die Verwirklichung eines Mordmerkmals erforderlich. Hier käme - wenn wir keine Sonderbeziehung zwischen Täter und Opfer unterstellen, wofür der Sachverhalt nichts hergibt - allein das des gemeingefährlichen Mittels in Betracht. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Täter in eine Ansammlung hineinbrettert, um einen daraus zu treffen. Die wenngleich kurze Sachverhaltsschilderung lässt dafür ebenfalls keine Anhaltspunkte erkennen. Andere Merkmale (Heimtücke, Grausam usw.) schließe ich auch mal aus, da hierüber sicher etwas mitgeteilt worden wäre. So mutiert der Mord zum Totschlag.

Weitere Frage dann - da auch das ein Vorsatzdelikt ist - ist die Bejahung diese Vorsatzes. Und da kann unter den Händen eines geschickten Strafverteidigers natürlich auch ein weites Feld aufgemacht werden. Dafür, dass ein Fahrlässigkeitsvorwurf sicher am oberen Ende der groben Fahrlässigkeit manövriert und damit auch am eher oberen Strafbarkeitsende für dieses Delikt (5 Jahre) spricht manches. Entscheidend aber ist die Frage: Bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Und da neigen die Gerichte neuerdings oft zu letzterem und geben sich teilweise mit recht fadenscheinigen Schlussfolgerungen zufrieden, um zu zeigen, dass sie was tun. Die Testfrage lautet: Hielt der Kosovare sich für einen höchst sicheren Kraftfahrer und glaubte, eine solche Folge seines Fahrens sicher ausschließen zu können. Dann sind wir bei (meinetwegen: grob-)fahrlässiger Tötung und kommen irgendwo in den Fünfjahresbereich, wenn die sonstigen Tatumstände es hergeben. Oder hat er sich gesagt: Mir egal, was passiert: Ich fahre einfach mal zu, wird schon schiefgehen. Dann hätten wir bedingten Vorsatz und einen, wie ich annehme, Totschlag. Die allein mögliche Revision an den BGH wirds zeigen.

Affenpriester
17.02.2020, 16:25
Ich kann mir vorstellen, dass diese jungen Idioten nicht im entferntesten daran gedacht haben, dass etwas passieren würde. Die fühlen sich in dem Alter doch alle unsterblich und die ganze Welt ist ein Regenbogen.

Darum geht es nicht einmal ... für Mord muss ein Tötungsvorsatz vorliegen und das tut er nicht.

Swesda
17.02.2020, 16:29
Sofern hier nicht das rechtskräftige Endurteil des BGH vorliegt, halte ich das aus diesen Gründen für höchst zweifelhaft, dass es bei einer solchen Verurteilung bleibt. Erstmal Mord: Hierfür ist die Verwirklichung eines Mordmerkmals erforderlich. Hier käme - wenn wir keine Sonderbeziehung zwischen Täter und Opfer unterstellen, wofür der Sachverhalt nichts hergibt - allein das des gemeingefährlichen Mittels in Betracht. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der Täter in eine Ansammlung hineinbrettert, um einen daraus zu treffen. Die wenngleich kurze Sachverhaltsschilderung lässt dafür ebenfalls keine Anhaltspunkte erkennen. Andere Merkmale (Heimtücke, Grausam usw.) schließe ich auch mal aus, da hierüber sicher etwas mitgeteilt worden wäre. So mutiert der Mord zum Totschlag.

Weitere Frage dann - da auch das ein Vorsatzdelikt ist - ist die Bejahung diese Vorsatzes. Und da kann unter den Händen eines geschickten Strafverteidigers natürlich auch ein weites Feld aufgemacht werden. Dafür, dass ein Fahrlässigkeitsvorwurf sicher am oberen Ende der groben Fahrlässigkeit manövriert und damit auch am eher oberen Strafbarkeitsende für dieses Delikt (5 Jahre) spricht manches. Entscheidend aber ist die Frage: Bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz. Und da neigen die Gerichte neuerdings oft zu letzterem und geben sich teilweise mit recht fadenscheinigen Schlussfolgerungen zufrieden, um zu zeigen, dass sie was tun. Die Testfrage lautet: Hielt der Kosovare sich für einen höchst sicheren Kraftfahrer und glaubte, eine solche Folge seines Fahrens sicher ausschließen zu können. Dann sind wir bei (meinetwegen: grob-)fahrlässiger Tötung und kommen irgendwo in den Fünfjahresbereich, wenn die sonstigen Tatumstände es hergeben. Oder hat er sich gesagt: Mir egal, was passiert: Ich fahre einfach mal zu, wird schon schiefgehen. Dann hätten wir bedingten Vorsatz und einen, wie ich annehme, Totschlag. Die allein mögliche Revision an den BGH wirds zeigen.
Ok. Dann schaun mer mal.

schlaufix
17.02.2020, 16:30
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Wie hätte man ihn deiner Meinung nach bestrafen sollen?

schlaufix
17.02.2020, 16:31
:gp:

Das hast du sehr gut erkannt. Eigentlich ist das nur wieder ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung, nur anders rum. Es völlig lebensfremd anzunehmen, der Kosovare hätte mit der Fahrt die Tötung der Frau beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen. Ich habe keine Aktien im Kosovo, diese Leute braucht hier niemand, aber diese Verurteilung ist ein reiner Witz und genau wie du sagst nur ein Feigenblatt für allgemeines Versagen. Bitter. Bitter auch die Jubelpresse dazu.

Wie hätte man ihn deiner Meinung nach bestrafen sollen?

Politikqualle
17.02.2020, 16:32
Darum geht es nicht einmal ... für Mord muss ein Tötungsvorsatz vorliegen und das tut er nicht. .. falsch …
.. siehe § 211 - 2 Mord ….
..
Verurteilung wegen Mord? Was für ein Schwachsinn! ... .. du auch so eine hohle Birne ..

Väterchen Frost
17.02.2020, 16:35
Darum geht es nicht einmal ... für Mord muss ein Tötungsvorsatz vorliegen und das tut er nicht.

Ganz recht. Hier haben wir mal einen Beitrag dazu von Tagesschau.de. Die Quelle mal beiseite gelassen, aber es werden genau die sich dazu stellenden Fragen erörtert und weitere Fälle zitiert, die ich nur noch so ungefähr im Ohr bzw. Kopf hatte. Entscheidend ist nicht, dass jedem klar sein muss, dass er, wenn er wie blöde durch die Stadt brettert, dabei Leute zu Tode bringen kann, sondern es muss ihm a. in concreto klar gewesen sein und b. die StA muss es ihm zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen haben. Aus Verteidigersicht kann man da natürlich nur sagen, was man eigentlich jedem sagt: Schnauze! Schnauze! Schnauze! und wenn die Polizei Nötigungsdruck aufbaut, sofort einen Anwalt holen. Bei solchen Delikten muss dann der übers Internet zu lokalisierende Spezi daher, idealerweise einer, der sich auch mit der hochkomplexen Spezialmaterie des strafrechtlichen Revisionsrechts auskennt und die erste Instanz so verteidigt, dass der Spruchkörper Fehler macht, die die Angelegenheit revisibel machen.
https://www.tagesschau.de/inland/raser-urteil-hintergrund-101.h (https://www.tagesschau.de/inland/raser-urteil-hintergrund-101.html)

Swesda
17.02.2020, 16:38
Wie hätte man ihn deiner Meinung nach bestrafen sollen?
https://www.politikforen.net/showthread.php?186877-Endlich-auf-so-ein-Urteil-habe-ich-schon-lange-gewartet&p=10144848&viewfull=1#post10144848

mathetes
17.02.2020, 16:38
Kopftreter kommen mit lächerlichen Strafen davon und Unfallverursacher verteilt man wegen Mordes, hier stimmen die Verhältnisse nicht mehr, das ist Willkürjustiz.

Eine Verurteilung wegen Totschlag könnte man noch gelten lassen.

Swesda
17.02.2020, 16:41
.. falsch …
.. siehe § 211 - 2 Mord ….
.. .. du auch so eine hohle Birne ..
Lass uns nicht über uns verbal herfallen sondern über unsere Gegner da draußen.

Blackbyrd
17.02.2020, 16:43
Mütterchen hofft vor allem, dass du das nächste Mal den Standard für Strangeröffnungen einhältst. Und bedankt sich bei Süßer, der das netterweise für dich nachgeholt hat.

Ich werde dran denken. :beten:

Blackbyrd
17.02.2020, 16:46
Muss das noch den "Stresstest" beim BGH bestehen oder schon rechtskräftig?

Ich wette einmal, dass der Anwalt des Angeklagten gegen das Urteil vorgehen wird. Leider standen zum derzeitigen Zeitpunkt, es handelte sich um eine "Eilmeldung", keine weiteren Details zum Urteil zur Verfügung.

Finch
17.02.2020, 16:50
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Warum sollte kein Mordmerkmal vorliegen?

Doppelstern
17.02.2020, 16:53
Ich hoffe, dass diese Chaoten dieses Urteil entsprechend zur Kenntnis nehmen:


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-jähriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp


Nun muss man nur noch gewisse LKW-Fahrer, die ungebremst in einem Stau rasen und PKWs wortwörtlich platt machen inkl. Insasse, aus dem Verkehr ziehen und ebenfalls des Mordes anklagen.
Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.




Der Rechtsanwalt wird sowieso in Berufung gehen. Lebenslang kann vom Rechtsanwalt in diesem Fall nicht akzeptiert werden.


§ 211 (2)

Mörder ist, wer aus Mordlust, Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ich glaube im obigen Fall sind keine Mordmerkmale gegeben.

Blackbyrd
17.02.2020, 16:55
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Wenn man etwas billigend in Kauf nimmt, dann kann dieses sehr wohl als Vorsatz angesehen werden. Der Angeklagte hat es so gesehen billigend in Kauf genommen, dass bei einem Unfall Menschen zu schaden kommen können.

Affenpriester
17.02.2020, 16:57
Wenn man etwas billigend in Kauf nimmt, dann kann dieses sehr wohl als Vorsatz angesehen werden. Der Angeklagte hat es so gesehen billigend in Kauf genommen, dass bei einem Unfall Menschen zu schaden kommen können.

Du kannst Fahrlässigkeit nicht zu Vorsatz umdefinieren, nur weil es dir grad in den Kram passt.

Finch
17.02.2020, 16:58
Was bitte hat das mit Mord zu tun? :hmm:

Dass die sog. "Raser-Fälle" von Staatsanwaltschaften vermehrt als Mord angeklagt werden und es teilweise sogar zu Verurteilungen wegen Mordes kommt, liegt daran, dass manche Gerichte es als erwiesen angesehen haben, dass der oder die Fahrer den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn in der Innenstadt bei unkontrollierbarer Geschwindigkeit gerast wird. Als Mordmerkmale wird u.a. auf das "gemeingefährliche Mittel" abgestellt.

Blackbyrd
17.02.2020, 16:59
Du kannst Fahrlässigkeit nicht zu Vorsatz umdefinieren, nur weil es dir grad in den Kram passt.

Ob es mir in den Kram passt steht nicht zur Debatte, ich gebe Denkanstöße, finde aber das Urteil gut.

cornjung
17.02.2020, 17:00
Warum sollte kein Mordmerkmal vorliegen?
Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat ein Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.

Affenpriester
17.02.2020, 17:01
Dass die sog. "Raser-Fälle" von Staatsanwaltschaften vermehrt als Mord angeklagt werden und es teilweise sogar zu Verurteilungen wegen Mordes kommt, liegt daran, dass manche Gerichte es als erwiesen angesehen haben, dass der oder die Fahrer den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn in der Innenstadt bei unkontrollierbarer Geschwindigkeit gerast wird. Als Mordmerkmale wird u.a. auf das "gemeingefährliche Mittel" abgestellt.

Ja, dass vor Gericht heute alles uminterpretiert wird und man sogar für seine Meinung abgeurteilt wird, ist keine Neuigkeit. Schon die Sache mit dem sogenannten "Hassverbrechen" ist weit mehr als fragwürdig.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:03
:gp:

Das hast du sehr gut erkannt. Eigentlich ist das nur wieder ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung, nur anders rum. Es völlig lebensfremd anzunehmen, der Kosovare hätte mit der Fahrt die Tötung der Frau beabsichtigt oder auch nur billigend in Kauf genommen. Ich habe keine Aktien im Kosovo, diese Leute braucht hier niemand, aber diese Verurteilung ist ein reiner Witz und genau wie du sagst nur ein Feigenblatt für allgemeines Versagen. Bitter. Bitter auch die Jubelpresse dazu.

Finde ich auch eher als Justizirrtum. Also jeder der mal risikogeil ist, ist automatisch Mörder im Todesfall.
Der User híer ist bekannt im Russlandbashing, denke dort ist es kein Mord.
WEnn ein Pilot mit der Cessna einen Looping probiert, glückt ihm nicht, er wüberlebt, 2 weitere tot.
Mörder ? Harte Strafe verdient das allemal.
Was ist normal im Gutmenschenland wo man jedes Machogebahren wegzüchten will ?

Stanley_Beamish
17.02.2020, 17:05
Darum geht es nicht einmal ... für Mord muss ein Tötungsvorsatz vorliegen und das tut er nicht.

Das Gericht war der Meinung, dass ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag.
Hier werden die termini technici gut erklärt.

https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/bedingte-vorsatz-bei-toetungsdelikten/

Finch
17.02.2020, 17:05
Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung.

Ganz genau. Die Raser-Fälle sind ja bekanntlich strittig. Immer wieder kommt es zu Verurteilungen durch Landgerichte. Der Revision hielten die wenigen Urteile bislang noch nicht stand, das lag aber teils auch an anderen Gründen. Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist mitunter ziemlich schwierig. Bei den Raserfällen bin ich nicht so ganz sicher. Es spricht für beides eine Menge, am Ende ist der Einzelfall entscheidend. Lösgelöst von dem Fall dieses Strangs kann ich mich mit der Annahme des bedingten Vorsatzes durchaus anfreunden. Finde es auch nicht lebensfern anzunehmen, dass jemand, der mit 160 km/h oder mehr in der Stadt rumrast und in einem solchen Zustand faktisch keine Kontrollmöglichkeiten über sein Auto hat, billigend in Kauf nimmt, zufällig auf die Straße tretende Menschen zu überfahren und zu töten.

Murmillo
17.02.2020, 17:06
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...

Hier mal ein Mordmerkmal für dich:
Mordlust Aus Mordlust tötet, wem es in erster Linie darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen.
Es muss sich als eine grundsätzliche Missachtung des höchsten Rechtsguts Leben darstellen und dolus directus 1. Grades vorliegen. Typisch ist ein Handeln aus Langeweile, Mutwillen, Angeberei oder zum „sportlichen Vergnügen“ – entscheidend ist, dass ohne einen Tatanlass getötet wird.


Und dies haben höchtswahrscheinlich auch die Richter zu Recht herangezogen !

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:07
Der Rechtsanwalt wird sowieso in Berufung gehen. Lebenslang kann vom Rechtsanwalt in diesem Fall nicht akzeptiert werden.


§ 211 (2)

Mörder ist, wer aus Mordlust, Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ich glaube im obigen Fall sind keine Mordmerkmale gegeben.

Eben Mordmerkmale fehlen, hochgradig fahrlässig und riskant, mehr nicht.

Affenpriester
17.02.2020, 17:07
Ob es mir in den Kram passt steht nicht zur Debatte, ich gebe Denkanstöße, finde aber das Urteil gut.

Das ist doch völlig okay ... ich find das Urteil schlecht, nur wenn es ums Strafmaß geht sollten wir etwas verändern. Wenn wir wollen, dass solche Leute mehr als nur ein paar Jahre bekommen, sollten wir sie nicht für Mord verurteilen, sondern das Strafmaß für die ganzen Delikte erhöhen. Für Mord gibts dann statt 15 Jahre 30 Jahre, usw.. Dann kannst du auch das Strafmaß für die anderen Sachen darunter erhöhen. Wenn es für Mord schon nur 15 Jahre gibt, kann es für Vergewaltigung, Körperverletzung mit Todesfolge usw., auch nur weitaus weniger im Bereich irgendwo darunter geben, damit es verhältnismäßig bleibt. Das ist doch das Problem, das wir hier haben.

Doppelstern
17.02.2020, 17:08
Eben Mordmerkmale fehlen, hochgradig fahrlässig und riskant, mehr nicht.



Ja genau, so habe ich es auch gesehen.

Finch
17.02.2020, 17:08
Finde ich auch eher als Justizirrtum. Also jeder der mal risikogeil ist, ist automatisch Mörder im Todesfall.
Der User híer ist bekannt im Russlandbashing, denke dort ist es kein Mord.
WEnn ein Pilot mit der Cessna einen Looping probiert, glückt ihm nicht, er wüberlebt, 2 weitere tot.
Mörder ? Harte Strafe verdient das allemal.
Was ist normal im Gutmenschenland wo man jedes Machogebahren wegzüchten will ?

Naja, wenn es so wäre wie Du beschreibst, also dass Risikogeilheit und ein Unfall stets als Mord verurteilt würde, gäbe es jedes Jahr hunderte oder sogar tausende Verurteilungen wegen Mordes. Das ist aber nicht so. Die Fälle sind sehr selten und beschränken sich auf extreme Raserunfälle.

schlaufix
17.02.2020, 17:08
https://www.politikforen.net/showthread.php?186877-Endlich-auf-so-ein-Urteil-habe-ich-schon-lange-gewartet&p=10144848&viewfull=1#post10144848


War schon klar das man dich mit einer einzigen Frage an die wand fährt.

Finch
17.02.2020, 17:09
Du kannst Fahrlässigkeit nicht zu Vorsatz umdefinieren, nur weil es dir grad in den Kram passt.

So einfach ist die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz aber nicht. Umdefiniert hat das Gericht hier nichts. Zumindest ist das nicht erkennbar.

latrop
17.02.2020, 17:10
Darum geht es nicht einmal ... für Mord muss ein Tötungsvorsatz vorliegen und das tut er nicht.

Die Vögel nehmen das doch billigend in Kauf.
Die wissen doch ganz genau, was passiert, wenn..........

Der Rest ist doch nur Rumrederei.

Leibniz
17.02.2020, 17:10
Der Kosovare und der Deutsche hatten sich nach Überzeugung der Richter im vergangenen April in Moers bei Duisburg mit ihren rund 600 PS starken Autos in einem Wohngebiet das Rennen geliefert. Beide Angeklagten hatten das im Prozess zugegeben.
https://www.welt.de/vermischtes/article205930633/22-Jaehriger-nach-Autorennen-in-Moers-wegen-Mordes-verurteilt.html

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:10
Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat ein Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.

Er hatte ja nicht die Absicht einen Christen, Onkel, Exfrau, Großvater, Exchef zu töten. Er riskierte.

Finch
17.02.2020, 17:11
Ja, dass vor Gericht heute alles uminterpretiert wird und man sogar für seine Meinung abgeurteilt wird, ist keine Neuigkeit. Schon die Sache mit dem sogenannten "Hassverbrechen" ist weit mehr als fragwürdig.

Was hat so ein Urteil jetzt bitte mit "Hassverbrechen" zu tun? Das ist doch ein völlig anderes Thema. Was an dem Urteil ist denn jetzt bitte so haarsträubend falsch?

Affenpriester
17.02.2020, 17:12
Was hat so ein Urteil jetzt bitte mit "Hassverbrechen" zu tun? Das ist doch ein völlig anderes Thema. Was an dem Urteil ist denn jetzt bitte so haarsträubend falsch?

Dass es kein Mord ist, das ist das Problem. Ja siehst du das denn nicht?

Finch
17.02.2020, 17:13
Er hatte ja nicht die Absicht einen Christen, Onkel, Exfrau, Großvater, Exchef zu töten. Er riskierte.

Die Annahme eines Tötungsvorsatzes setzt aber gerade nicht voraus, dass sich der Vorsatz auf eine ganz bestimmte Person konkretisiert hat. Es reicht aus, wenn er billigend in Kauf genommen hat, irgendeinen Menschen, etwa einen, der gerade zufällig auf die Straße läuft, zu töten. Er muss den Menschen auch nicht vorher gesehen haben. Es reicht, dass er losfährt und billigend in Kauf nimmt, dass es während des Autorennens irgendjemanden erwischt.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:15
Naja, wenn es so wäre wie Du beschreibst, also dass Risikogeilheit und ein Unfall stets als Mord verurteilt würde, gäbe es jedes Jahr hunderte oder sogar tausende Verurteilungen wegen Mordes. Das ist aber nicht so. Die Fälle sind sehr selten und beschränken sich auf extreme Raserunfälle.

Risiko kann man auch herstellen, mit Strom, ausströmendem Gas, verseuchtem Trinkwasser, schwach befestigten Konstruktionen, lockeren Rädern in der Werkstatt, freilassen von Giftschlangen uvm

Finch
17.02.2020, 17:15
Dass es kein Mord ist, das ist das Problem. Ja siehst du das denn nicht?

Wieso kein Mord? Die zwei entscheidenden Punkte sind doch Vorsatz und Mordmerkmal. Völlig vertretbar ist, dies zu bejahen. Vorsatz als bedingter Vorsatz und Mordmerkmal mindestens das gemeingefährliche Mittel (dass ein Auto dazu zählt ist in zahlreichen Fällen vorher entschieden worden). Wo also siehst Du den haarsträubenden Fehler? Dass das Urteil nicht diskussionswürdig ist, habe ich nicht gesagt. Denn das ist es durchaus. Nur den angeblich so offensichtlichen Fehler bzw. die juristische Unvertretbarkeit der Entscheidung ist mir nicht klar.

Finch
17.02.2020, 17:16
Risiko kann man auch herstellen, mit Strom, ausströmendem Gas, verseuchtem Trinkwasser, schwach befestigten Konstruktionen, lockeren Rädern in der Werkstatt, freilassen von Giftschlangen uvm

Ja, und? Worauf willst Du hinaus?

Blackbyrd
17.02.2020, 17:17
Ob es mir in den Kram passt steht nicht zur Debatte, ich gebe Denkanstöße, finde aber das Urteil gut.


Das ist doch völlig okay ... ich find das Urteil schlecht, nur wenn es ums Strafmaß geht sollten wir etwas verändern. Wenn wir wollen, dass solche Leute mehr als nur ein paar Jahre bekommen, sollten wir sie nicht für Mord verurteilen, sondern das Strafmaß für die ganzen Delikte erhöhen. Für Mord gibts dann statt 15 Jahre 30 Jahre, usw.. Dann kannst du auch das Strafmaß für die anderen Sachen darunter erhöhen. Wenn es für Mord schon nur 15 Jahre gibt, kann es für Vergewaltigung, Körperverletzung mit Todesfolge usw., auch nur weitaus weniger im Bereich irgendwo darunter geben, damit es verhältnismäßig bleibt. Das ist doch das Problem, das wir hier haben.

Nun, das Gericht wird sich etwas dabei gedacht haben, aber warum nun unbedingt einige "schlauer" sein wollen und hier nun anfangen zu erklären was Mord ist und was nicht, finde ich schon belustigend. Ob diese so etwas auch vor Gericht vortragen würden bezweifle ich ganz stark, den der Richter würde darauf wohl kaum eingehen.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:18
Die Annahme eines Tötungsvorsatzes setzt aber gerade nicht voraus, dass sich der Vorsatz auf eine ganz bestimmte Person konkretisiert hat. Es reicht aus, wenn er billigend in Kauf genommen hat, irgendeinen Menschen, etwa einen, der gerade zufällig auf die Straße läuft, zu töten. Er muss den Menschen auch nicht vorher gesehen haben. Es reicht, dass er losfährt und billigend in Kauf nimmt, dass es während des Autorennens irgendjemanden erwischt.

So steht es nicht im Gesetz. Oft riskieren ja Menschen mit Risikogeilheit eigenes Leben.

Murmillo
17.02.2020, 17:18
Dass es kein Mord ist, das ist das Problem. Ja siehst du das denn nicht?

Doch, ist Mord. Hat schon der BGH 2006 festgestellt:


Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Tötungsmittel eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH 16.3.06, 4 StR 594/05 (https://www.iww.de/index.cfm?pid=1326&fk=39591))

Mit "Tötungsmittel, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist" ist in diesem Urteil das Auto gemeint.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:19
Nun, das Gericht wird sich etwas dabei gedacht haben, aber warum nun unbedingt einige "schlauer" sein wollen und hier nun anfangen zu erklären was Mord ist und was nicht, finde ich schon belustigend. Ob diese so etwas auch vor Gericht vortragen würden bezweifle ich ganz stark, den der Richter würde darauf wohl kaum eingehen.

Es wird Revision geben, der Anwalt wird es begründen wie deine Gegner.

schlaufix
17.02.2020, 17:20
Die Annahme eines Tötungsvorsatzes setzt aber gerade nicht voraus, dass sich der Vorsatz auf eine ganz bestimmte Person konkretisiert hat. Es reicht aus, wenn er billigend in Kauf genommen hat, irgendeinen Menschen, etwa einen, der gerade zufällig auf die Straße läuft, zu töten. Er muss den Menschen auch nicht vorher gesehen haben. Es reicht, dass er losfährt und billigend in Kauf nimmt, dass es während des Autorennens irgendjemanden erwischt.

So schauts aus. Es sieht aber tatsächlich so aus, als würde man mit diesem Urteil ein Exempel statuieren. Kopftreter oder U-Bahnschubser werden in aller Regel wegen Totschlag verurteilt. Auch sie nehmen billigend den Tod des Opfers in Kauf. Das Strafmaß ist für mich OK. Wer mit 167 Kmh durch die Stadt rast, gehört aus dem Verkehr gezogen.

Finch
17.02.2020, 17:21
So steht es nicht im Gesetz. Oft riskieren ja Menschen mit Risikogeilheit eigenes Leben.

Hä? Wieso kommst Du darauf, dass jede Form des Vorsatzes im Gesetz stehen sollte? Und dass es Menschen gibt, die sich freiverantwortlich selbst gefährden schließt die Gefährdung anderer nicht aus.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:22
Doch, ist Mord. Hat schon der BGH 2006 festgestellt:



Mit "Tötungsmittel, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist" ist in diesem Urteil das Auto gemeint.

Naja, da wird scheinbar den wiederholten Rasern in der Stadt der Kampf angesagt.

Was ist wenn ich mal eine Giftschlange frei lasse ? Ups ausgekommen

Affenpriester
17.02.2020, 17:22
Er hatte ja nicht die Absicht einen Christen, Onkel, Exfrau, Großvater, Exchef zu töten. Er riskierte.

Das ist, als wenn ich beim Umzug meine Anbauwand mit nem alten Seil das Fenster hochziehe, weil ich zu faul zum Hochschleppen bin und das Seil in dem Moment reißt, während unten einer langläuft. Der ist tot, das war eine dämliche Aktion, damit hätte ich rechnen müssen und ich gehöre allein schon für die verantwortungslose Dummheit geteert und gefedert ... aber es ist doch kein Mord, verdammt nochmal! Ich hab die Schrankwand dort nicht plaziert um zu töten und ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass das passiert. Ich bin zwar ein verantwortungsloser Idiot, der einen Menschen auf dem Gewissen hat ... aber ich bin nicht gleichzustellen mit einem Typen, der seine Frau erwürgt, zerstückelt und die Spuren verwischt. Leute, fasst euch mal an den Kopf!

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:24
Hä? Wieso kommst Du darauf, dass jede Form des Vorsatzes im Gesetz stehen sollte? Und dass es Menschen gibt, die sich freiverantwortlich selbst gefährden schließt die Gefährdung anderer nicht aus.

Ich will gar nicht wegdiskutieren, dass schon Menschen bewusst gezielt ermordet wurden per Auto.
Ist es dann kein Unterschied ?

Affenpriester
17.02.2020, 17:26
Ich will gar nicht wegdiskutieren, dass schon Menschen bewusst gezielt ermordet wurden per Auto.
Ist es dann kein Unterschied ?

Gute Frage ... ein Unfall kann schon rein logisch kein Mord sein. Wenn ich in der Nacht nach Hause rase und mich um einen Baum wickle, dann war das auch kein Suizid.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:28
Das ist, als wenn ich beim Umzug meine Anbauwand mit nem alten Seil das Fenster hochziehe, weil ich zu faul zum Hochschleppen bin und das Seil in dem Moment reißt, während unten einer langläuft. Der ist tot, das war eine dämliche Aktion, damit hätte ich rechnen müssen und ich gehöre allein schon für die verantwortungslose Dummheit geteert und gefedert ... aber es ist doch kein Mord, verdammt nochmal! Ich hab die Schrankwand dort nicht plaziert um zu töten und ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass das passiert. Ich bin zwar ein verantwortungsloser Idiot, der ein Menschen auf dem Gewissen hat ... aber ich bin nicht gleichzustellen mit einem Typen, der seine Frau erwürgt, zerstückelt und die Spuren verwischt. Leute, fasst euch mal an den Kopf!

Ich sah mal wie in meinem Auftrag der Vater half und den schlampig befestigten Solarkollektor ( ca 35 kg ) fast aus dem Strick fiel aber an 2 Ecken noch hielt. Wäre er runter, hätte sich das Eck in den Kopf gebohrt.

Statt dass er zur Seite geht, während ich und der Sohn es hochzogen, ich war natürlich Verantwortlicher.

Finch
17.02.2020, 17:28
Naja, da wird scheinbar den wiederholten Rasern in der Stadt der Kampf angesagt.

Was ist wenn ich mal eine Giftschlange frei lasse ? Ups ausgekommen

Autofahren und Giftschlangen aussetzen sind zwar relativ schlecht miteinander vergleichbar, aber bleiben wir mal bei Deinem Beispiel. Unter normalen Umständen wäre das Zuschnellfahren, auch in der Stadt, ebenso wie die Freilassung einer Giftschlange kein vorsätzliches Handeln in Bezug auf die Verletzung Oder Tötung eines anderen Menschen. Ein Unfall oder Biss wären fahrlässig verursacht worden. So weit so gut. Wenn Du jetzt aber einen Autofahrer hast, der in der Innenstadt, dazu in einem durch Menschen viel frequentierten Bereich mit 200 km/h ein Autorennen fährt, obwohl er um diese Umstände weiß, dann spricht einiges dafür, dass er die Verletzung oder Tötung eines Menschen billigend in Kauf nimmt. Denn dieser Kausalverlauf entspricht schon der allgemeinen Lebenserfahrung. Genauso ist es mit Deiner Schlange. Lässt er eine absolut tätliche Viper auf einem Rummelplatz frei, dann ist auch hier ein bedingter Vorsatz naheliegend.
Jedes Urteil zu einer politischen Rechtsbeugung zu erklären, ist komplett blödsinnig.

Murmillo
17.02.2020, 17:28
N...

Was ist wenn ich mal eine Giftschlange frei lasse ?...

Dann sei froh, dass wir nicht die Unterteilung der Tötungsverbrechen und Verantwortlichkeiten wie in den USA haben. Noch nicht ...

Väterchen Frost
17.02.2020, 17:29
Ganz genau. Die Raser-Fälle sind ja bekanntlich strittig. Immer wieder kommt es zu Verurteilungen durch Landgerichte. Der Revision hielten die wenigen Urteile bislang noch nicht stand, das lag aber teils auch an anderen Gründen. Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist mitunter ziemlich schwierig. Bei den Raserfällen bin ich nicht so ganz sicher. Es spricht für beides eine Menge, am Ende ist der Einzelfall entscheidend. Lösgelöst von dem Fall dieses Strangs kann ich mich mit der Annahme des bedingten Vorsatzes durchaus anfreunden. Finde es auch nicht lebensfern anzunehmen, dass jemand, der mit 160 km/h oder mehr in der Stadt rumrast und in einem solchen Zustand faktisch keine Kontrollmöglichkeiten über sein Auto hat, billigend in Kauf nimmt, zufällig auf die Straße tretende Menschen zu überfahren und zu töten.

Man könnte argumentieren, dass jedem halbwegs vernünftigen Menschen klar sein muss, dass er durch enge Straßen zirkelnd mit 150 oder meinetwegen 100 km/h die Tötung eines Menschen billigend in Kauf nimmt und damit mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt. Das ist aber Tatfrage: Stadt kann auch eine breite 4 bis 6-spurige Straße mit ähnlichem Charakter wie einer Kraftfahrstraße. Da sieht das schon anders aus. Und zur Frage des Mordmerkmals: Für mich bleibt es allein beim gemeingefährlichen Mittel und das ist das Auto dann, wenn es dem Zufall überlassen bleibt ob nicht nur einer sondern mehrere getötet werden. Ist demgemäß auch wieder Frage der konkreten Umstände.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:30
Autofahren und Giftschlangen aussetzen sind zwar relativ schlecht miteinander vergleichbar, aber bleiben wir mal bei Deinem Beispiel. Unter normalen Umständen wäre das Zuschnellfahren, auch in der Stadt, ebenso wie die Freilassung einer Giftschlange kein vorsätzliches Handeln in Bezug auf die Verletzung Oder Tötung eines anderen Menschen. Ein Unfall oder Biss wären fahrlässig verursacht worden. So weit so gut. Wenn Du jetzt aber einen Autofahrer hast, der in der Innenstadt, dazu in einem durch Menschen viel frequentierten Bereich mit 200 km/h ein Autorennen fährt, obwohl er um diese Umstände weiß, dann spricht einiges dafür, dass er die Verletzung oder Tötung eines Menschen billigend in Kauf nimmt. Denn dieser Kausalverlauf entspricht schon der allgemeinen Lebenserfahrung. Genauso ist es mit Deiner Schlange. Lässt er eine absolut tätliche Viper auf einem Rummelplatz frei, dann ist auch hier ein bedingter Vorsatz naheliegend.
Jedes Urteil zu einer politischen Rechtsbeugung zu erklären, ist komplett blödsinnig.

Wenn er so ein Rennen um 4 Uhr Früh Sonntags macht, denkt er vermutlich, niemand auf der Strasse.
Ich hätte aber die Autobahn bevorzugt.

navy
17.02.2020, 17:30
die meisten schweren Unfälle, werden durch dreiste Dumme verursacht, die am smartphone herum spielen und telephonieren und so in den Stau ungebremst rasen

Blackbyrd
17.02.2020, 17:31
Es wird Revision geben, der Anwalt wird es begründen wie deine Gegner.

Sag, warum bist du nicht in der Rechtsprechung tätig, also als Winkeladvokat? :D

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:33
Gute Frage ... ein Unfall kann schon rein logisch kein Mord sein. Wenn ich in der Nacht nach Hause rase und mich um einen Baum wickle, dann war das auch kein Suizid.

In der Verwandtschaft ist mir ein Suizidfall bekannt, der gegen einen Pfeiler der Autobahnbrücke rammte.

cornjung
17.02.2020, 17:34
Man könnte argumentieren, dass jedem halbwegs vernünftigen Menschen klar sein muss, dass er durch enge Straßen zirkelnd mit 150 oder meinetwegen 100 km/h die Tötung eines Menschen billigend in Kauf nimmt und damit mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt. Das ist aber Tatfrage: Stadt kann auch eine breite 4 bis 6-spurige Straße mit ähnlichem Charakter wie einer Kraftfahrstraße. Da sieht das schon anders aus. Und zur Frage des Mordmerkmals: Für mich bleibt es allein beim gemeingefährlichen Mittel und das ist das Auto dann, wenn es dem Zufall überlassen bleibt ob nicht nur einer sondern mehrere getötet werden. Ist demgemäß auch wieder Frage der konkreten Umstände.
Man könnte auch argumentieren, das Urteil hängt davon ab, ob der Richter Porsche-oder Rad-fahrer ist. Jeder weiss, dass Alkoholurteile entscheidend davon abhängig sind, ob der Richter Alkohol trinkt oder seine 6-jährige Tochter durch einen betrunkenen Autofahrer verloren hat.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:35
Sag, warum bist du nicht in der Rechtsprechung tätig, also als Winkeladvokat? :D

Ich schaffte es mal einen Richter abzubringen, mir Betrug vorzuwerfen, und Promianwälte suchte ich schon öfter auf.

Bin sicher, auch in Russland ist es kein Mord.

Affenpriester
17.02.2020, 17:35
In der Verwandtschaft ist mir ein Suizidfall bekannt, der gegen einen Pfeiler der Autobahnbrücke rammte.

Dann aber mit Vorsatz ... also er hat voll draufgehalten, um zu sterben (oder Versicherungsbetrug zu begehen). Eben der Vorsatz ist doch das Entscheidende. Wenn das einreißt, kannst du irgendwann jeden zweiten Unfall zum Mord erklären.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:36
Man könnte auch argumentieren, das Urteil hängt davon ab, ob der Richter Porsche-oder Rad-fahrer ist. Jeder weiss, dass Alkoholurteile entscheidend davon abhängig sind, ob der Richter Alkohol trinkt oder seine 6-jährige Tochter durch einen betrunkenen Autofahrer verloren hat.

Loooogisch, sind alle vorbelastet.

WilliN
17.02.2020, 17:36
>>NRW: Urteil in Raserprozess gefallen<<

Kushtrim H., der Totraser aus Duisburg, wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Raser-Kumpel Ismail S. verurteilten die Richter zu drei Jahren und neun Monaten wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
Der Hauptangeklagte soll mit 167 Stundenkilometern gefahren und auch die linke Spur benutzt haben, bevor er mit dem Kleinwagen von Sema S. (43) zusammenprallte. Die zweifache Mutter war in ihrem Citroen Saxo gerade auf die Straße eingebogen. Sie war nicht angeschnallt und wurde aus ihrem Wagen geschleudert. Drei Tage später starb sie an ihren Verletzungen.
Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe
Die beiden Duisburger hatten zum Prozessauftakt bereits zugegeben, das Rennen abgehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes für den 22 Jahre alten Unfallfahrer gefordert. Für den zweiten Angeklagten, der das andere Auto steuerte, forderte die Anklage eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.
Die Verteidigung des Unfallfahrers sprach von einer „Wahnsinnstat“ mit einer „Wahnsinnsfolge“, ging aber von Fahrlässigkeit aus. „Er hat ernsthaft darauf vertraut, dass ein solches Geschehen nicht stattfinden werde.“
Ismail S. war im Range Rover des derzeit vereinslosen Ex-Fußball-Profi Yanni Regäsel (Ex-MSV Duisburg und Eintracht Frankfurt) bei dem Rennen beteiligt gewesen. Der Fußballer hatte am ersten Prozesstag daher auch ausgesagt.

https://www.derwesten.de/region/moers-nrw-duisburg-mutter-stirbt-nach-illegalem-rennen-urteil-id228449181.html

Affenpriester
17.02.2020, 17:37
Man könnte auch argumentieren, das Urteil hängt davon ab, ob der Richter Porsche-oder Rad-fahrer ist. Jeder weiss, dass Alkoholurteile entscheidend davon abhängig sind, ob der Richter Alkohol trinkt oder seine 6-jährige Tochter durch einen betrunkenen Autofahrer verloren hat.

Ja ... das ist ein außerordentlich guter Punkt, den du hier anführst.

Cybeth
17.02.2020, 17:37
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...Genau, aber Buntmichel lässt sich wieder am Nasenring vorführen.

cornjung
17.02.2020, 17:39
Ja ... das ist ein außerordentlich guter Punkt, den du hier anführst.
Gilt übrigens genaus so für Drogen. Hascht der Richter selber oder hängt seine Tochter an der Nadel und will er Dealer hängen sehen. Ich bin Experte, wie du weisst.

Filofax
17.02.2020, 17:39
Das Gericht war der Meinung, dass ein bedingter Tötungsvorsatz vorlag.
Hier werden die termini technici gut erklärt.

https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/bedingte-vorsatz-bei-toetungsdelikten/

und genau darin liegt der schwachsinn:


Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt, oder sich um des erstrebten Zieles wegen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet;

Als ich 18 Jahre alt war, vielleicht auch noch mit 19, bin ich gefahren wie der letzte Depp...
Rennen gab es damals nicht, aber wir haben auch so jede Menge Unsinn veranstaltet...

Man fühlt sich unverwundbar und glaubt IMMER man hat alles unter Kontrolle.
Das glauben auch diese Idioten die dort rasen...

Ich kann diesen GaGa - Staat nicht mehr Ernst nehmen....

Wer mit Füßen auf den Kopf eines Polizisten tritt (Minister AD Joschka Fischer) wird deswegen nie zur Rechenschaft gezogen, der Kosovo Raser mit einen IQ von 90 geht jetzt in den Knast wegen "Mordes".
Gefängnis ja, zwei bis drei Jahre, und danach ab in die Heimat auf nimmer wider sehen!

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:40
Ja ... das ist ein außerordentlich guter Punkt, den du hier anführst.

Ich hatte einen Fall, wo ein Schäferhund meine Tochter 7 angreifen wollte und ich mich vor den Hund stellte.
Der Richter äußerte, seine Frau sei auch mit 3 von einem Hund gebissen worden.

Pppoooo der beklagte hatte Pech mit Ausreden.

Affenpriester
17.02.2020, 17:42
Gilt übrigens genaus so für Drogen. Hascht der Richter selber oder hängt seine Tochter an der Nadel und will er Dealer hängen sehen. Ich bin Experte, wie du weisst.

Nennt sich Befangenheit. Wie denkt der Richter privat darüber ... so wird er im Zweifelsfall das Gesetz auslegen. Ganz unbewusst, das passiert ganz unbewusst.

Murmillo
17.02.2020, 17:42
Das ist, als wenn ich beim Umzug meine Anbauwand mit nem alten Seil das Fenster hochziehe, weil ich zu faul zum Hochschleppen bin und das Seil in dem Moment reißt, während unten einer langläuft. Der ist tot, das war eine dämliche Aktion, damit hätte ich rechnen müssen und ich gehöre allein schon für die verantwortungslose Dummheit geteert und gefedert ... aber es ist doch kein Mord, verdammt nochmal! Ich hab die Schrankwand dort nicht plaziert um zu töten und ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass das passiert. Ich bin zwar ein verantwortungsloser Idiot, der einen Menschen auf dem Gewissen hat ... aber ich bin nicht gleichzustellen mit einem Typen, der seine Frau erwürgt, zerstückelt und die Spuren verwischt. Leute, fasst euch mal an den Kopf!

Irgendwann ist die Grenze der Fahrlässigkeit überschritten ! Sonst könnte sich ja jeder Depp mit einer noch so dämlichen Idee, bei der jedem normalen Menschen völlig klar ist, dass sie zum Tode von völlig Unbeteilgten führen kann, im Fall aller Fälle darauf berufen !
Insofern finde ich diese Urteile gegen die Möchtegern-Schumis, die aber noch nicht mal im Besitz einer Rennfahrerlizenz sind, gut !

Bolle
17.02.2020, 17:43
Ach das ist nur Steuergeldverschwendung! Die Mord-Urteile werden in nächster Instanz alle wieder kassiert!

Affenpriester
17.02.2020, 17:45
Irgendwann ist die Grenze der Fahrlässigkeit überschritten ! Sonst könnte sich ja jeder Depp mit einer noch so dämlichen Idee, bei der jedem normalen Menschen völlig klar ist, dass sie zum Tode von völlig Unbeteilgten führen kann, im Fall aller Fälle darauf berufen !
Insofern finde ich diese Urteile gegen die Möchtegern-Schumis, die aber noch nicht mal im Besitz einer Rennfahrerlizenz sind, gut !

Dann soll man ihn für Totschlag verurteilen oder das Strafmaß insgesamt raufsetzen. Wir können aber nicht alles umdefinieren und irgendwie auslegen, nur damit der Täter so hart wie möglich bestraft wird. Das geht einfach nicht, nicht in der Justiz.

Dr Mittendrin
17.02.2020, 17:47
Irgendwann ist die Grenze der Fahrlässigkeit überschritten ! Sonst könnte sich ja jeder Depp mit einer noch so dämlichen Idee, bei der jedem normalen Menschen völlig klar ist, dass sie zum Tode von völlig Unbeteilgten führen kann, im Fall aller Fälle darauf berufen !
Insofern finde ich diese Urteile gegen die Möchtegern-Schumis, die aber noch nicht mal im Besitz einer Rennfahrerlizenz sind, gut !

Wenn du auf der Strasse diese Urteile richtig findest, sind sie auf anderen Feldern aber nicht gleichwertig angewandt.
Damit meine ich alle möglichen Unglücke die passieren.
Motto wird schon gutgehen.

Murmillo
17.02.2020, 17:54
Ach das ist nur Steuergeldverschwendung! Die Mord-Urteile werden in nächster Instanz alle wieder kassiert!

Du irrst:
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216561679/BGH-bestaetigt-Raser-duerfen-als-Moerder-verurteilt-werden.html

...Aber darf man das überhaupt? Einen Raser als Mörder schuldig sprechen?
Ja, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Wer als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Das Mordurteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen: 4 StR 345/18)....

WilliN
17.02.2020, 17:56
Der Unfallfahrer hatte keinen Führerschein und entfernte sich nach dem Unfall vom Unfallort.
https://www.focus.de/panorama/welt/frau-kam-ums-leben-raser-von-moers-wegen-mordes-zu-lebenslanger-freiheitsstrafe-verurteilt_id_11674264.html

Die beiden Angeklagten hätten sich die Wagen beschafft, um damit anzugeben, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren in der Urteilsbegründung.

Ohne anzuhalten, ging es nach dem Überqueren von Bahnschienen los. Beide Fahrzeuge seien extrem beschleunigt worden. Der 612-PS-Wagen habe sofort überholt und eine Höchstgeschwindigkeit von 167 Stundenkilometern erreicht, der andere, ein 550 PS starker Geländewagen, mindestens 92 km/h. Nach nur gut fünf Sekunden und 226 Metern endete das Rennen mit dem tödlichen Unfall. Der Fahrer des Unfallwagens floh zu Fuß. Der andere hielt an. Er und seine drei Mitfahrer liefen zur Unfallstelle, um zu helfen. Noch bevor die Polizei (https://www.focus.de/thema/polizei/) kam, entfernte sich auch hier der Fahrer.

Ein Video der Wohngegend ist in diesem Beitrag zu finden -> https://www.news.de/panorama/855825064/urteil-gegen-todes-raser-22-von-moers-am-landgericht-kleve-lebenslange-haft-nach-tod-von-unbeteiligter-frau-43-bei-duisburg/1/

Filofax
17.02.2020, 18:00
Das ist, als wenn ich beim Umzug meine Anbauwand mit nem alten Seil das Fenster hochziehe, weil ich zu faul zum Hochschleppen bin und das Seil in dem Moment reißt, während unten einer langläuft. Der ist tot, das war eine dämliche Aktion, damit hätte ich rechnen müssen und ich gehöre allein schon für die verantwortungslose Dummheit geteert und gefedert ... aber es ist doch kein Mord, verdammt nochmal! Ich hab die Schrankwand dort nicht plaziert um zu töten und ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass das passiert. Ich bin zwar ein verantwortungsloser Idiot, der einen Menschen auf dem Gewissen hat ... aber ich bin nicht gleichzustellen mit einem Typen, der seine Frau erwürgt, zerstückelt und die Spuren verwischt. Leute, fasst euch mal an den Kopf!

Jetzt stell Dir vor, das Seil reißt, das Ding knallt auf die Strasse, zerfällt in tausend Stücke.
Zufällig ist aber gerade kein Fußgänger vorbeigekommen...

Die Polizei kommt vorbei, sieht das gerissene Seil, nimmt dich mit und Du bist jetzt angeklagt wegen "versuchten Mordes"...

Wenn also nun ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Autorennen "Mord" ist, dann müssen wir alle Teilnehmer dieser Rennen jahrelang in den Knast stecken, weil sie versuchten jemanden zu ermorden?

Wie oft kommt es vor, dass jemand mit 150 durch die Stadt rast in Deutschland? Wahrscheinlich 1000 mal im Jahr in ganz Deutschland.
Wie oft kommt es zu tödlichen Unfällen im Jahr, bei denen Unbeteiligte sterben? Vielleicht zwei oder drei mal...

Alleine die "Statistik" macht das Mordurteil absurd...

Affenpriester
17.02.2020, 18:02
Jetzt stell Dir vor, das Seil reißt, das Ding knallt auf die Strasse, zerfällt in tausend Stücke.
Zufällig ist aber gerade kein Fußgänger vorbeigekommen...

Die Polizei kommt vorbei, sieht das gerissene Seil, nimmt dich mit und Du bist jetzt angeklagt wegen "versuchten Mordes"...

Wenn also nun ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Autorennen "Mord" ist, dann müssen wir alle Teilnehmer dieser Rennen jahrelang in den Knast stecken, weil sie versuchten jemanden zu ermorden?

Wie oft kommt es vor, dass jemand mit 150 durch die Stadt rast in Deutschland? Wahrscheinlich 1000 mal im Jahr in ganz Deutschland.
Wie oft kommt es zu tödlichen Unfällen im Jahr, bei denen Unbeteiligte sterben? Vielleicht zwei oder drei mal...

Alleine die "Statistik" macht das Mordurteil absurd...

Rein logisch könnte man überhöhte Geschwindigkeit dann als versuchten Mord auslegen, ja. Man muss den Irrsinn halt nur einmal zuendedenken.

Bolle
17.02.2020, 18:05
Du irrst:
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216561679/BGH-bestaetigt-Raser-duerfen-als-Moerder-verurteilt-werden.html

Und was ist das?


Tödliches Autorennen BGH kippt Mordurteil gegen Berliner Raser

Auf dem Berliner Ku'damm lieferten sich zwei junge Männer ein Autorennen, ein Unbeteiligter starb. Ein Landgericht verurteilte sie wegen Mordes, diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun revidiert.
01.03.2018, 15:13 Uhr




https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-mordurteil-vom-bgh-gekippt-a-1196026.html

Um die Problematik "Mord" vom Tisch zu bekommen hat man ja extra den § 315d eingeführt: Danach können illegale Autorennen als Verbrechen eingestuft werden, auf das bis zu zehn Jahre Gefängnis stehen. https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html

Minimalphilosoph
17.02.2020, 18:07
Rein logisch könnte man überhöhte Geschwindigkeit dann als versuchten Mord auslegen, ja. Man muss den Irrsinn halt nur einmal zuendedenken.

Ja. auch der Flügelschlag eines Schmetterlings könnte diese Kette von Ereignissen ausgelöst haben. Wie Zufälle spielen können wissen alle, die "Final Destination" gesehen haben.

Es war ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr unter Tillidineinfluss... fahrlässige Tötung. Das höchst bewertete wird bestraft.

Don
17.02.2020, 18:09
Ja. auch der Flügelschlag eines Schmetterlings könnte diese Kette von Ereignissen ausgelöst haben.

Killt die Schmetterlinge, diese Saubande.

Affenpriester
17.02.2020, 18:11
Ja. auch der Flügelschlag eines Schmetterlings könnte diese Kette von Ereignissen ausgelöst haben. Wie Zufälle spielen können wissen alle, die "Final Destination" gesehen haben.

Es war ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr unter Tillidineinfluss... fahrlässige Tötung. Das höchst bewertete wird bestraft.

Der Tilidineinfluss sollte jedoch keine strafmildernden Umstände nach sich ziehen. Ich bin auch grad auf Tilidin und weiß trotzdem ganz genau, was ich tue oder schreibe.
Wir verlieren in Deutschland gerade vollends Maß und Mitte ... in allen Bereichen.

WilliN
17.02.2020, 18:11
Und was ist das?



https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-raser-mordurteil-vom-bgh-gekippt-a-1196026.html

Um die Problematik "Mord" vom Tisch zu bekommen hat man ja extra den § 315d eingeführt: Danach können illegale Autorennen als Verbrechen eingestuft werden, auf das bis zu zehn Jahre Gefängnis stehen. https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html

Das Urteil wurde wegen rechtlicher Fehler vom BGH aufgehoben.
Neues Urteil: Mord. Ist (wieder) in Revision.

Allerdings hat der BGH in seinem Urteil keinesfalls ausgeschlossen, dass Raser unter Umständen auch wegen Mordes verurteilt werden können. In der erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kamen die Richter dann auch erneut zum Urteil: Mord. Der BGH wird sich in der Revision erneut mit diesem Fall beschäftigen müssen.(Stand 15.11.2019)
https://www.tagesschau.de/inland/raser-urteil-hintergrund-101.html

antiseptisch
17.02.2020, 18:13
Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
In richtigen Rechtsstaaten zählt nur das Ergebnis, nicht die Absicht oder das Unglück. Wenn ich besoffen einen Unfall verursache, wirkt das auch strafverschärfend. Aber wenn ich besoffen jemanden umbringe, ohne Auto, wirkt es strafmindernd, weil ich nicht wusste, was ich tat. Das konnte mir auch noch keiner schlüssig erklären.

Ich bin dafür, dass nur noch die Tat bewertet wird, und nicht irgendwelche schöngeistigen Entschuldigungen herangezogen werden.

Bolle
17.02.2020, 18:15
Verfahrensfehler!
Neues Urteil: Mord. Ist (wieder) in Revision.

Ich sag doch, Steuergeldverschwendung! ;)

Minimalphilosoph
17.02.2020, 18:15
Wir verlieren in Deutschland gerade vollends Maß und Mitte ... in allen Bereichen.

Ganz genau. Und ein Polenböller an einer Eingangstür der Moschee ist ein Terroranschlag.

Affenpriester
17.02.2020, 18:17
Ganz genau. Und ein Polenböller an einer Eingangstür der Moschee ist ein Terroranschlag.

Kommt drauf an, vor welcher Tür er explodiert und wer ihn dort hingelegt hat. Ich sag ja ... totaler Irrsinn!

Filofax
17.02.2020, 18:18
Rein logisch könnte man überhöhte Geschwindigkeit dann als versuchten Mord auslegen, ja. Man muss den Irrsinn halt nur einmal zuendedenken.

Die Grüne Brut, die Ex - Hausbesetzer und Steinewerfer, hat es sich mittlerweile in den obersten Gerichten bequem gemacht.
Wie schwachsinnig sie dabei argumentieren und wie die Lügenpresse ihnen dabei zujubelt ist beängstigend...

Die Grünen hassen Autos und alles was mit Autos zu tun hat. Deswegen diese Urteile.

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216561679/BGH-bestaetigt-Raser-duerfen-als-Moerder-verurteilt-werden.html


Mordmerkmal: Absicht, eine andere Straftat zu verdecken
Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Ein Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt sei.

Der Verurteilte hat nicht den Unfall gebaut um eine andere Straftat zu verdecken.
Denn sobald er den Unfall baut ist die Flucht zu Ende, es liegt also keine Absicht vor, einen Unfall zu bauen, im Gegenteil...

Auch die Formulierung "Verdeckung einer Straftat" ist schwachsinnig.
Der Täter wollte seine Tat nicht verdecken, denn die Tat wurde bereits entdeckt, er wollte sich einfach einer Festnahme entziehen.

Es ist schauderhaft was für Verbrecher mittlerweile in unseren Gerichten sitzen und Willkür sprechen...

Stanley_Beamish
17.02.2020, 18:20
Man könnte auch argumentieren, das Urteil hängt davon ab, ob der Richter Porsche-oder Rad-fahrer ist. Jeder weiss, dass Alkoholurteile entscheidend davon abhängig sind, ob der Richter Alkohol trinkt oder seine 6-jährige Tochter durch einen betrunkenen Autofahrer verloren hat.

Wäre es dir denn lieber, Urteile würden von Maschinen gefällt, anstatt von Menschen mit all ihren Schwächen?

Affenpriester
17.02.2020, 18:21
Die Grüne Brut, die Ex - Hausbesetzer und Steinewerfer, hat es sich mittlerweile in den obersten Gerichten bequem gemacht.
Wie schwachsinnig sie dabei argumentieren und wie die Lügenpresse ihnen dabei zujubelt ist beängstigend...

Die Grünen hassen Autos und alles was mit Autos zu tun hat. Deswegen diese Urteile.

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216561679/BGH-bestaetigt-Raser-duerfen-als-Moerder-verurteilt-werden.html



Der Verurteilte hat nicht den Unfall gebaut um eine andere Straftat zu verdecken.
Denn sobald er den Unfall baut ist die Flucht zu Ende, es liegt also keine Absicht vor, einen Unfall zu bauen, im Gegenteil...

Auch die Formulierung "Verdeckung einer Straftat" ist schwachsinnig.
Der Täter wollte seine Tat nicht verdecken, denn die Tat wurde bereits entdeckt, er wollte sich einfach einer Festnahme entziehen.

Es ist schauderhaft was für Verbrecher mittlerweile in unseren Gerichten sitzen und Willkür sprechen...

Deswegen dürfen wir das nicht jubelnd durchklatschen, nur weil uns der Täter nicht passt. Wir werden uns noch gewaltig umgucken, wenn das so weitergeht.

Minimalphilosoph
17.02.2020, 18:22
Wäre es dir denn lieber, Urteile würden von Maschinen gefällt, anstatt von Menschen mit all ihren Schwächen?

Ja, dann wären wir nämlich ohne Straftaten. :)

Windige Anwälte und Minderheitenorganisationen sowie Hilfevereine wären überflüssig.

Bolle
17.02.2020, 18:23
Was mich bei der ganzen Diskussion stört, ist, dass bei Fällen wo Messer und andere Waffen zum Einsatz kommen, ein Vorsatz zu erkennen ist, aber auf Totschlag oder gar Körperverletzung geurteilt wird........weil angeblich keine Tötungsabsicht oder Heimtücke vorlag.
Fälle gibt es dazu genug!

Affenpriester
17.02.2020, 18:25
Was mich bei der ganzen Diskussion stört, ist, dass bei Fällen wo Messer und andere Waffen zum Einsatz kommen, ein Vorsatz zu erkennen ist, aber auf Totschlag oder gar Körperverletzung geurteilt wird........weil angeblich keine Tötungsabsicht oder Heimtücke vorlag.
Fälle gibt es dazu genug!

Das kannste alles keinem vernünftigen Menschen mehr erklären.

Bolle
17.02.2020, 18:28
Das kannste alles keinem vernünftigen Menschen mehr erklären.

Da ist in Urteilen sogar von "Warnstich" die Rede und "Rücktritt von der Tötungsabsicht".......

http://www.pi-news.net/2008/05/rabbiner-erhielt-nur-warnstich/

Trantor
17.02.2020, 18:28
Ich hoffe, dass diese Chaoten dieses Urteil entsprechend zur Kenntnis nehmen:


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/22-jähriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt/ar-BB105979?MSCC=1581950047&ocid=spartandhp


Nun muss man nur noch gewisse LKW-Fahrer, die ungebremst in einem Stau rasen und PKWs wortwörtlich platt machen inkl. Insasse, aus dem Verkehr ziehen und ebenfalls des Mordes anklagen.
Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.


Meiner Meinung nach ein Fehlurteil, dem Zeitgeist geschuldet. Woanders kommt dann irgendein Gewaltäter der sein Opfer tötete mit Totschlag und Bewährung davon. Die Relaion stimmt einfach nicht.

Larry Plotter
17.02.2020, 18:31
Ich wette einmal, dass der Anwalt des Angeklagten gegen das Urteil vorgehen wird. Leider standen zum derzeitigen Zeitpunkt, es handelte sich um eine "Eilmeldung", keine weiteren Details zum Urteil zur Verfügung.


gugst Du:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozesse-kleve-22-jaehriger-nach-autorennen-wegen-mordes-verurteilt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200216-99-939444


Zitat:

"Mit ihrem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."

Minimalphilosoph
17.02.2020, 18:32
Das kannste alles keinem vernünftigen Menschen mehr erklären.

Einfache und schnelle Strafen helfen bei so etwas sehr.

schlaufix
17.02.2020, 18:32
und genau darin liegt der schwachsinn:



Als ich 18 Jahre alt war, vielleicht auch noch mit 19, bin ich gefahren wie der letzte Depp...
Rennen gab es damals nicht, aber wir haben auch so jede Menge Unsinn veranstaltet...

Man fühlt sich unverwundbar und glaubt IMMER man hat alles unter Kontrolle.
Das glauben auch diese Idioten die dort rasen...

Ich kann diesen GaGa - Staat nicht mehr Ernst nehmen....

Wer mit Füßen auf den Kopf eines Polizisten tritt (Minister AD Joschka Fischer) wird deswegen nie zur Rechenschaft gezogen, der Kosovo Raser mit einen IQ von 90 geht jetzt in den Knast wegen "Mordes".
Gefängnis ja, zwei bis drei Jahre, und danach ab in die Heimat auf nimmer wider sehen!

Dich kann man aber auch nicht mehr Ernst nehmen. Zwei bis drei Jahre........

Minimalphilosoph
17.02.2020, 18:34
Dich kann man aber auch nicht mehr Ernst nehmen. Zwei bis drei Jahre........

Ich komme nicht umhin, dir beizupflichten.

Affenpriester
17.02.2020, 18:35
Einfache und schnelle Strafen helfen bei so etwas sehr.

Einfach ja, schnell nein.
Ich bin sowieso für eine Totalreform des Strafrechts.

antiseptisch
17.02.2020, 18:35
Meiner Meinung nach ein Fehlurteil, dem Zeitgeist geschuldet. Woanders kommt dann irgendein Gewaltäter der sein Opfer tötete mit Totschlag und Bewährung davon. Die Relaion stimmt einfach nicht.
Wieso Fehlurteil? In der Schweiz wäre der auch mindestens fünf Jahre in den Knast gegangen, der Lappen wäre auf Lebenszeit weg gewesen und obendrein hätte es noch 5000 EUR Strafe gegeben und das Auto wäre versteigert worden, auch komplett ohne Unfalltoten. Es ist nur eine Frage, welche Zustände man in seinem Land akzeptieren will und welche nicht. Viele Deutsche scheinen selbst ein Problem mit der Bestrafung von idiotischen Rasern in Innenstädten zu haben. Da kann man drüber spekulieren, was in solchen Hirnen vorgeht.

Affenpriester
17.02.2020, 18:38
Wieso Fehlurteil? In der Schweiz wäre der auch mindestens fünf Jahre in den Knast gegangen, der Lappen wäre auf Lebenszeit weg gewesen und obendrein hätte es noch 5000 EUR Strafe gegeben und das Auto wäre versteigert worden, auch komplett ohne Unfalltoten. Es ist nur eine Frage, welche Zustände man in seinem Land akzeptieren will und welche nicht. Viele Deutsche scheinen selbst ein Problem mit der Bestrafung von idiotischen Rasern in Innenstädten zu haben. Da kann man drüber spekulieren, was in solchen Hirnen vorgeht.

Die Strafe würde ich mit einem Lächeln unterschreiben ... ich würde den sogar noch viel länger verknacken aber es ist halt kein Mord.

Minimalphilosoph
17.02.2020, 18:40
Einfach ja, schnell nein.
Ich bin sowieso für eine Totalreform des Strafrechts.

Ich hoffe für eine Vereinfachung. Z B. das die Tötung eines Menschen grundsätzlich mit einer Gulagstrafe geahndet wird.
Das entlastet die Justiz und schadet Winkeladvokaten.

Affenpriester
17.02.2020, 18:42
Ich hoffe für eine Vereinfachung. Z B. das die Tötung eines Menschen grundsätzlich mit einer Gulagstrafe geahndet wird.
Das entlastet die Justiz und schadet Winkeladvokaten.

Du kannst auf alles hoffen in diesem Land aber dass in Deutschland irgendwas vereinfacht wird, das schmink dir mal ganz schnell wieder ab!

antiseptisch
17.02.2020, 18:46
Die Strafe würde ich mit einem Lächeln unterschreiben ... ich würde den sogar noch viel länger verknacken aber es ist halt kein Mord.
Ich muss gerade an eine Doku aus Indien denken. Da wurde gezeigt, dass der mit dem größeren Gefährt immer schuldig ist. Also der LKW-Fahrer, der einen PKW-Fahrer beim Unfall tötet, ist der Mörder, egal, wer sich falsch verhalten hat. Und wer ein Kind totfährt, wird an Ort und Stelle gelyncht.

Nur mal so zum Nachdenken. Ich finde das auch nicht richtig, aber das ist da historisch so gewachsen...

Blackbyrd
17.02.2020, 18:49
Meiner Meinung nach ein Fehlurteil, dem Zeitgeist geschuldet. Woanders kommt dann irgendein Gewaltäter der sein Opfer tötete mit Totschlag und Bewährung davon. Die Relaion stimmt einfach nicht.



Das es dem Zeitgeist geschuldet sei, will ich nicht so recht erkennen. Der Fahrer hat es billigend in Kauf genommen, dass ein Mensch zu Schaden kommen kann, was man so gesehen auch als Vorsatz deuten könnte. Ein Täter ist nicht immer ein Gewalttäter. Ich vermute einmal, dass ein Gewalttäter schon vorab einiges auf dem Kerbholz haben muss, um eben als Gewalttäter bezeichnet zu werden, aber ich bin kein Jurist und es ist eine Vermutung.

antiseptisch
17.02.2020, 18:53
Finde es auch nicht lebensfern anzunehmen, dass jemand, der mit 160 km/h oder mehr in der Stadt rumrast und in einem solchen Zustand faktisch keine Kontrollmöglichkeiten über sein Auto hat, billigend in Kauf nimmt, zufällig auf die Straße tretende Menschen zu überfahren und zu töten.
Eben. Ich sehe in dem Fall kein Unterschied zu jemandem, der mit einem MG aus größerem Abstand in eine Menschenmenge ballert. Das wäre dann ja auch kein Mord, wenn man nicht wüsste, wer sich da konkret im Schussfeld befindet.

Affenpriester
17.02.2020, 18:54
Ich muss gerade an eine Doku aus Indien denken. Da wurde gezeigt, dass der mit dem größeren Gefährt immer schuldig ist. Also der LKW-Fahrer, der einen PKW-Fahrer beim Unfall tötet, ist der Mörder, egal, wer sich falsch verhalten hat. Und wer ein Kind totfährt, wird an Ort und Stelle gelyncht.

Nur mal so zum Nachdenken. Ich finde das auch nicht richtig, aber das ist da historisch so gewachsen...

Wir sind uns hier alle gar nicht mal so uneinig ... dieses Schwein gehört hart bestraft. Das gilt genauso für Langfinger, Vergewaltiger, Kinderficker und Randalierer.
Aber als Maßstab dient hier nun einmal die Strafe für Mord, die Höchststrafe. Und die beträgt läppische 15 Jahre. Wenn das bereits das Maximum ist (von der Sicherungsverwahrung mal abgesehen), müssen wir uns bei allen anderen Delikten verhältnismäßig nach unten orientieren. Und selbst die Relation darunter stimmt schon nicht. Das führt dazu, dass ein Kinderficker nur acht Jahre in den Knast kommt, wenn er eine Bank überfällt. Hier stimmt so einiges nicht und als allererstes gehört die Höchststrafe verdoppelt ... daran orientiert sich dann der Rest. Dann musst du einen Verkehrsunfall auch nicht mehr als Mord einstufen.

Kaktus
17.02.2020, 18:55
Da werfe sie dem dummen Michel wieder ein paar Brotkrumen hin.

Verurteilung wegen Mord?
Was für ein Schwachsinn!

Hier liegt kein Mordmerkmal vor, egal wie hohl der Kosovare war...

Mit solchen Urteilen will man vom echten Versagen der Justiz ablenken, in so vielen Bereichen schauen sie weg und sprechen lächerliche Strafen aus...
Was auch immer es war: es fehlen die Merkmale für Mord. Was ist das eigentlich für ein Rechts- bzw. Staatsanwalt, der so etwas durchgehen läßt?

Stanley_Beamish
17.02.2020, 18:58
und genau darin liegt der schwachsinn:



Als ich 18 Jahre alt war, vielleicht auch noch mit 19, bin ich gefahren wie der letzte Depp...
Rennen gab es damals nicht, aber wir haben auch so jede Menge Unsinn veranstaltet...

Man fühlt sich unverwundbar und glaubt IMMER man hat alles unter Kontrolle.
Das glauben auch diese Idioten die dort rasen...
(...)


Hast du denn auch jemanden totgefahren?



(...)
Ich kann diesen GaGa - Staat nicht mehr Ernst nehmen....

Wer mit Füßen auf den Kopf eines Polizisten tritt (Minister AD Joschka Fischer) wird deswegen nie zur Rechenschaft gezogen, der Kosovo Raser mit einen IQ von 90 geht jetzt in den Knast wegen "Mordes".
Gefängnis ja, zwei bis drei Jahre, und danach ab in die Heimat auf nimmer wider sehen!

Die Angehörigen des Opfers haben auch lebenslänglich, und dieses Arschloch soll mit zwei oder drei Jahren davonkommen?
Da möchte ich dich aber mal sehen, wenn es einen deiner Verwandten oder Freunde erwischt hätte.

antiseptisch
17.02.2020, 19:00
Wir sind uns hier alle gar nicht mal so uneinig ... dieses Schwein gehört hart bestraft. Das gilt genauso für Langfinger, Vergewaltiger, Kinderficker und Randalierer.
Aber als Maßstab dient hier nun einmal die Strafe für Mord, die Höchststrafe. Und die beträgt läppische 15 Jahre. Wenn das bereits das Maximum ist (von der Sicherungsverwahrung mal abgesehen), müssen wir uns bei allen anderen Delikten verhältnismäßig nach unten orientieren. Und selbst die Relation darunter stimmt schon nicht. Das führt dazu, dass ein Kinderficker nur acht Jahre in den Knast kommt, wenn er eine Bank überfällt. Hier stimmt so einiges nicht und als allererstes gehört die Höchststrafe verdoppelt ... daran orientiert sich dann der Rest.
Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie entsetzt wir in der Schule waren, als es hieß, lebenslang wäre nur 15 Jahre. Eigentlich ist der Begriff "lebenslang" eine billige Lüge. In England soll es sogar in den letzten Jahren "normal" geworden sein, grundsätzlich alle Häftlinge nach der Hälfte der Haftzeit zu entlassen. Die ganze Verurteilungs- und Vollzugspraxis wurde doch mit den 68ern erst umgesetzt. Davor gab es noch Zuchthaus. Davon will heute keiner mehr was wissen, denn angeblich gäbe es so böse Menschen, die da reingehören, ja gar nicht. :D

antiseptisch
17.02.2020, 19:03
Was auch immer es war: es fehlen die Merkmale für Mord. Was ist das eigentlich für ein Rechts- bzw. Staatsanwalt, der so etwas durchgehen läßt?
Wenn man wahllos in die Gegend ballert, obwohl man weiß, dass da Menschen sind, ist es dann auch kein Mord? Meiner Meinung nach zählt nur das Ergebnis, nicht die (fehlende) Absicht. Alles andere ist Kuscheljustiz.

Affenpriester
17.02.2020, 19:04
Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie entsetzt wir in der Schule waren, als es hieß, lebenslang wäre nur 15 Jahre. Eigentlich ist der Begriff "lebenslang" eine billige Lüge. In England soll es sogar in den letzten Jahren "normal" geworden sein, grundsätzlich alle Häftlinge nach der Hälfte der Haftzeit zu entlassen. Die ganze Verurteilungs- und Vollzugspraxis wurde doch mit den 68ern erst umgesetzt. Davor gab es noch Zuchthaus. Davon will heute keiner mehr was wissen, denn angeblich gäbe es so böse Menschen, die da reingehören, ja gar nicht. :D

Lebenslänglich, ja ... ein Etikettenschwindel.
Hier muss was passieren, soviel ist sicher.

Maitre
17.02.2020, 19:10
Wieso kein Mord? Die zwei entscheidenden Punkte sind doch Vorsatz und Mordmerkmal. Völlig vertretbar ist, dies zu bejahen. Vorsatz als bedingter Vorsatz und Mordmerkmal mindestens das gemeingefährliche Mittel (dass ein Auto dazu zählt ist in zahlreichen Fällen vorher entschieden worden). Wo also siehst Du den haarsträubenden Fehler? Dass das Urteil nicht diskussionswürdig ist, habe ich nicht gesagt. Denn das ist es durchaus. Nur den angeblich so offensichtlichen Fehler bzw. die juristische Unvertretbarkeit der Entscheidung ist mir nicht klar.

Fehler und Unvertretbarkeit kann und mag ich nicht zu bewerten. Doch hinterlassen solche Urteile ein fades Gschmäckle nach linksgrünem autofeindlichen Siff, wenn man weiß, wie deutsche Gerichte in anderen Fällen so urteilen. Das sehe ich zum Beispiel dann, wenn so einem shitholistanischen Einzeller zugestanden wird, er habe die Gegenwehr der Frau bei einer vierstündigen Vergewaltigung mit wildem Sex verwechselt, sodass er in der Folge freigesprochen wird. Oder auch, wenn Kopftreter, Messerstecher und andere Fachkräfte angeblich die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten. Und ausgerechnet unter solchen Umständen soll ich annehmen, dass einem Niedrig-IQ-Bereicherer bewusst sein muss, dass Ekin = 1/2*m*v^2 ist?
Ein paar Jahre Bau und die Feststellung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges für den Rest seines erbärmlichen Lebens fände ich ja angemessen, aber Mord ist angesichts der oben beschriebenen Situationen schon starker Tobak.

Tyl
17.02.2020, 19:22
Soweit ich weiß gibt es bei Mord keine Fahrlässigkeit. Wenn ein Mensch durch eine fahrlässige Aktion ums Leben kommt, kann das niemals Mord sein.
An sich richtig.
Spielt nur keine Rolle, wenn es das Gericht als erwiesen ansieht, dass Eventualvorsatz (dolus eventualis) vorliegt.
In dem Fall kann das Gericht auch auf Mord entscheiden.

________

Abgesehen davon ist das obige verlinkte Urteil nicht neu.
Des Weiteren gab es schon vorher derartige Urteile.
Mindestens eines davon hatte vor dem BGH keinen Bestand.

Affenpriester
17.02.2020, 19:25
An sich richtig.
Spielt nur keine Rolle, wenn es das Gericht als erwiesen ansieht, dass Eventualvorsatz (dolus eventualis) vorliegt.
In dem Fall kann das Gericht auch auf Mord entscheiden.

________

Abgesehen davon ist das obige verlinkte Urteil nicht neu.
Des Weiteren gab es schon vorher derartige Urteile.
Mindestens eines davon hatte vor dem BGH keinen Bestand.

An sich ... an sich ... ich weiß ja, dass das heute an sich keine Rolle mehr spielt alles. Ich leb ja nicht auf dem Mond, obwohl ich mir das manchmal wünschen würde.

Tyl
17.02.2020, 19:29
An sich ... an sich ... ich weiß ja, dass das heute an sich keine Rolle mehr spielt alles. Ich leb ja nicht auf dem Mond, obwohl ich mir das manchmal wünschen würde.
Dass es aber so etwas wie Eventualvorsatz im deutschen Recht gibt, hast du aber an sich verstanden, oder?

Affenpriester
17.02.2020, 19:36
Dass es aber so etwas wie Eventualvorsatz im deutschen Recht gibt, hast du aber an sich verstanden, oder?

Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.

Affenpriester
17.02.2020, 19:42
Fehler und Unvertretbarkeit kann und mag ich nicht zu bewerten. Doch hinterlassen solche Urteile ein fades Gschmäckle nach linksgrünem autofeindlichen Siff, wenn man weiß, wie deutsche Gerichte in anderen Fällen so urteilen. Das sehe ich zum Beispiel dann, wenn so einem shitholistanischen Einzeller zugestanden wird, er habe die Gegenwehr der Frau bei einer vierstündigen Vergewaltigung mit wildem Sex verwechselt, sodass er in der Folge freigesprochen wird. Oder auch, wenn Kopftreter, Messerstecher und andere Fachkräfte angeblich die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten. Und ausgerechnet unter solchen Umständen soll ich annehmen, dass einem Niedrig-IQ-Bereicherer bewusst sein muss, dass Ekin = 1/2*m*v^2 ist?
Ein paar Jahre Bau und die Feststellung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges für den Rest seines erbärmlichen Lebens fände ich ja angemessen, aber Mord ist angesichts der oben beschriebenen Situationen schon starker Tobak.

Es war eine fahrlässige Tötung, das ist gesichert. Jetzt muss man gucken, was für einen Strick man ihm daraus drehen kann ... aber Mord kannst du daraus einfach nicht konstruieren. Wir sind doch hier nicht bei den Nazis, jetzt mal im Ernst!

cornjung
17.02.2020, 19:44
Hast du denn auch jemanden totgefahren ?
Hast du denn überhaupt einen FS, Stany ? Du fährst doch nur mit der U-Bahn.

Es war ein Unfall.
So ist es.

Stanley_Beamish
17.02.2020, 20:29
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.

Beim Unfall fehlen die beiden Merkmale Absicht oder wie in diesem Fall billigende Inkaufnahme.
Mord ist es meiner Meinung nach trotzdem nicht, da hast du schon recht.
Aber auf Totschlag (-> 15 Jahre Knast) würde ich schon plädieren, bei einem Urteil geht es schließlich nicht nur um die gutmenschliche Behandlung des Täters, sondern auch um die Genugtuung der Opfer.

solg
17.02.2020, 20:56
Ich finde, dass juristische Fachdiskussionen bzgl. des Themas unnötig sind. Es geht offenbar darum die Leine hinsichtlich der Raserszene auch rechtlich anzuziehen und sie in hohem Maße zu kriminalisieren.
Vergessen wir nicht, dass Deutschland europaweit ein regelrechter Discounter ist, wenn es um Geldstrafen nach Verkehrsdelikten geht. Dass das von Leuten ausgenutzt wird, die ihre Grenzen nicht kennen bzw. die Grenzen ihrer Mitmenschen nicht interessieren ist ein Ärgernis und sollte selbstverständlich korrigiert werden.
Ist doch besser, wenn man solche unnötigen Raser, die ein zweimal zu oft "Fast and Furious" geguckt haben, juristisch als Mörder definiert, anstatt alle Verkehrsteilnehmer mit horrenden Geldstrafen in einen Topf mit diesen Irren zu stecken.
Wer seine Grenzen nicht kennt, dem sollen sie aufgezeigt werden, ganz gleich ob vom Staat oder vom Schicksal.

mathetes
17.02.2020, 21:04
Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat ein Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.

Ein Raser riskiert aber ebenso sein eigenes Leben, das ist der Unterschied zu Leuten die Steine auf Autobahnen werfen oder anderen einen Maßkrug überziehen. Es ist Gedankenlosigkeit, kein böser Wille und eben deswegen kein Mord, in meinen Augen jedenfalls. Wenn ich mit Absicht über eine rote Ampel heize kann mir genauso gut ein Taxi in die Seite fahren und dann bin ich weg und nicht der Taxi-Fahrer in seiner E-Klasse.

Der Witz bei solchen Sachen ist, dass die Haftstrafen (muss ja nicht lebenslänglich sein) teilweise länger sind, als der Führerschein-Entzug. Lebenslange Fahrverbote und ein paar Jahre Haft wären in meinen Augen Strafe genug.


Das ist doch völlig okay ... ich find das Urteil schlecht, nur wenn es ums Strafmaß geht sollten wir etwas verändern. Wenn wir wollen, dass solche Leute mehr als nur ein paar Jahre bekommen, sollten wir sie nicht für Mord verurteilen, sondern das Strafmaß für die ganzen Delikte erhöhen. Für Mord gibts dann statt 15 Jahre 30 Jahre, usw.. Dann kannst du auch das Strafmaß für die anderen Sachen darunter erhöhen. Wenn es für Mord schon nur 15 Jahre gibt, kann es für Vergewaltigung, Körperverletzung mit Todesfolge usw., auch nur weitaus weniger im Bereich irgendwo darunter geben, damit es verhältnismäßig bleibt. Das ist doch das Problem, das wir hier haben.

Totschlag gibt meine ich ein Strafmaß zwischen 5 Jahren und lebenslänglich her, das ließe genug Spielraum für angemessene Strafen, auch bei den Kopftretern die am Ende mit 3 Jahren davon kommen. Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern deren Anwendung.

Vitalienbruder
17.02.2020, 21:18
So schlimm und bedauernswert der Tod der angefahrenen Frau auch ist - das war kein Mord, sondern grob fahrlässige Tötung. Zum Mord gehört ein Motiv, ein niederer Beweggrund. Der Täter muss das Opfer gekannt haben und dessen Tötung geplant haben, dann ist es Mord.

Diese illegalen Autorennen sind eine Sucht der Raser, die so groß ist, dass sie dafür bereit sind, das eigene Leben und das anderer zu riskieren. Das ist zwar auch sehr schlimm, aber etwas völlig anderes als eine beschlossene Mordabsicht. Raser sind eine Lebensgefahr von Leuten, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind.

Man sollte meinetwegen das Rasen an sich schwer bestrafen, aber deswegen nicht den Begriff des Mordes aufweichen. Der Richter des oben genannten Urteils hat m.E. emotional gehandelt.

Swesda
17.02.2020, 21:59
Ganz genau. Die Raser-Fälle sind ja bekanntlich strittig. Immer wieder kommt es zu Verurteilungen durch Landgerichte. Der Revision hielten die wenigen Urteile bislang noch nicht stand, das lag aber teils auch an anderen Gründen. Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist mitunter ziemlich schwierig. Bei den Raserfällen bin ich nicht so ganz sicher. Es spricht für beides eine Menge, am Ende ist der Einzelfall entscheidend. Lösgelöst von dem Fall dieses Strangs kann ich mich mit der Annahme des bedingten Vorsatzes durchaus anfreunden. Finde es auch nicht lebensfern anzunehmen, dass jemand, der mit 160 km/h oder mehr in der Stadt rumrast und in einem solchen Zustand faktisch keine Kontrollmöglichkeiten über sein Auto hat, billigend in Kauf nimmt, zufällig auf die Straße tretende Menschen zu überfahren und zu töten.
Du vergisst die Technikverliebtheit und damit Technikgläubigkeit. Du vergisst die Suggestivkraft der Werbeaussagen. Vorsprung durch Technik. Aus Freude am Fahren. Technik, die begeistert. "Technik, die morden kann" steht da nicht.

Man sollte auf Autos genau diese Fotos und Sprüche draufkleben wie auf Zigarettenpackungen. "VORSICHT, AUTOFAHREN GEFÄHRDET DAS LEBEN!" oder gerne auch "WER AUTO FÄHRT KANN EIN DUMMES SCHWEIN SEIN." Dazu noch ein paar Bilder von abgerissenen Gliedmaßen und zerschmetterten Gesichtern, am Besten von Motorradfahrern. DANN kann man sagen, wir haben euch gewarnt, aber ihr wolltet es ja nicht hören. Bedingter Vorsatz, ganz klar.

Aber man lässt die jungen Leute allein mit Papis oder mit Drogengeld oder Papis Drogengeld, mit hunderten von PS und den Pornovideos, nach deren Konsum vielen glauben ihr Schwanz wäre zu klein und ihr Ejakulat viel zu wenig. Also muss was GROSSES her, und dann wollen wir mal auf Spritztour gehen. Die Begrifflichkeiten gehen nicht umsonst ineinander über. Wer hier kriminell ist sind eindeutig die Produzenten dieser High Tech Waffen und der Gesetzgeber, der hier so viele Augen zudrückt.

Ist mal nicht AfD-Meinung, das weiß ich, aber man hat auch eigene Positionen und mein guter, alter A4 hat Charakter und jedenfalls nicht über 100 PS. Reicht mir völlig.

Schwabenpower
17.02.2020, 22:03
Du vergisst die Technikverliebtheit und damit Technikgläubigkeit. Du vergisst die Suggestivkraft der Werbeaussagen. Vorsprung durch Technik. Aus Freude am Fahren. Technik, die begeistert. "Technik, die morden kann" steht da nicht.

Man sollte auf Autos genau diese Fotos und Sprüche draufkleben wie auf Zigarettenpackungen. "VORSICHT, AUTOFAHREN GEFÄHRDET DAS LEBEN!" oder gerne auch "WER AUTO FÄHRT KANN EIN DUMMES SCHWEIN SEIN." Dazu noch ein paar Bilder von abgerissenen Gliedmaßen und zerschmetterten Gesichtern, am Besten von Motorradfahrern. DANN kann man sagen, wir haben euch gewarnt, aber ihr wolltet es ja nicht hören. Bedingter Vorsatz, ganz klar.

Aber man lässt die jungen Leute allein mit Papis oder mit Drogengeld oder Papis Drogengeld, mit hunderten von PS und den Pornovideos, nach deren Konsum vielen glauben ihr Schwanz wäre zu klein und ihr Ejakulat viel zu wenig. Also muss was GROSSES her, und dann wollen wir mal auf Spritztour gehen. Die Begrifflichkeiten gehen nicht umsonst ineinander über. Wer hier kriminell ist sind eindeutig die Produzenten dieser High Tech Waffen und der Gesetzgeber, der hier so viele Augen zudrückt.

Ist mal nicht AfD-Meinung, das weiß ich, aber man hat auch eigene Positionen und mein guter, alter A4 hat Charakter und jedenfalls nicht über 100 PS. Reicht mir völlig.
Da fehlt etwas wesentliches. Die lernen auf einem 900 kg 60 PS Golf und dürfen dann mit einem 3 Tonnen 600 PS Panzer fahren.

Gerne auch als Leihwagen

Swesda
17.02.2020, 22:10
Da fehlt etwas wesentliches. Die lernen auf einem 900 kg 60 PS Golf und dürfen dann mit einem 3 Tonnen 600 PS Panzer fahren.

Gerne auch als Leihwagen
Gut, ja. das kommt dann auch noch dazu und wir anerkennen internationale Führerscheine. Das ist gleichbedeutend wie "international ohne Führerschein". Machst du Führerschein in Ankara. Viel Bakschisch, wenig Praxis. Achmed kann fahren. Konnte er schon als Baby. Viel älter wird Achmed dann auch nicht werden.

Erste Regel: Auto fahren in Deutschland nur mit einem DEUTSCHEN Führerschein, und der Fahrlehrer hat auf Ausländer besonders Rücksicht zu nehmen. Und Vorsicht. Die besonders. Einer der Punkte, die wir diskutieren, die aber von einigen Leuten noch nicht als mehrheitsfähig eingestuft werden. Für mich wäre das ein besonders wichtiger Punkt, um den Scheiß Balkan von unseren Straßen zu bringen.

Schwabenpower
17.02.2020, 22:15
Gut, ja. das kommt dann auch noch dazu und wir anerkennen internationale Führerscheine. Das ist gleichbedeutend wie "international ohne Führerschein". Machst du Führerschein in Ankara. Viel Bakschisch, wenig Praxis. Achmed kann fahren. Konnte er schon als Baby. Viel älter wird Achmed dann auch nicht werden.
Selbst der hier "erworbenen" Führerschein (OK, Fahrerlaubnis) muß nicht von dem erworben sein, dessen Name drauf steht

Swesda
17.02.2020, 22:17
Selbst der hier "erworbenen" Führerschein (OK, Fahrerlaubnis) muß nicht von dem erworben sein, dessen Name drauf steht
Auch das. Pilotenscheine sind schwieriger zu bekommen, obwohl das Fliegen einen erstklassigen Selbstreinigungseffekt hat.

Affenpriester
17.02.2020, 23:21
Beim Unfall fehlen die beiden Merkmale Absicht oder wie in diesem Fall billigende Inkaufnahme.
Mord ist es meiner Meinung nach trotzdem nicht, da hast du schon recht.
Aber auf Totschlag (-> 15 Jahre Knast) würde ich schon plädieren, bei einem Urteil geht es schließlich nicht nur um die gutmenschliche Behandlung des Täters, sondern auch um die Genugtuung der Opfer.

Da kann man drüber reden. Totschlag kann es ja auch sein, wenn ich zweihundert Kilogramm wiege, rasend um mich schlage und dabei jemandem so eins vor den Latz haue, dass der mit dem Kopf irgendwo gegen fliegt und dabei draufgeht. Wenn nun ein Auto dabei vorkommt, es statt zweihundert Kilo zweihundert PS sind und ich rasend durch die 30'er Zone wüte, ist es fast dasselbe Szenario. Also Totschlag klingt zumindest noch nachvollziehbar und vom Strafmaß haste da auch alle Möglichkeiten.

Filofax
17.02.2020, 23:28
Hast du denn auch jemanden totgefahren?



Die Angehörigen des Opfers haben auch lebenslänglich, und dieses Arschloch soll mit zwei oder drei Jahren davonkommen?
Da möchte ich dich aber mal sehen, wenn es einen deiner Verwandten oder Freunde erwischt hätte.

Hast du eigentlich mal gelesen, was ich geschrieben habe???

Hast du eine Ahnung was uns der Schwachsinn kostet, einen Asylschmarotzer Lebenslang einzusperren?

Lieber verknackt man jemand für 3 Jahre, die er dann auch wirklich absitzt, und danach schiebt man ihn in sein Heimatland ab!
Was die dann mit dem Typen machen, ist deren Sache, soll er eben dort weiter Passanten tot fahren, geht uns nichts an...

Schwabenpower
17.02.2020, 23:30
Hast du eigentlich mal gelesen, was ich geschrieben habe???

Hast du eine Ahnung was uns der Schwachsinn kostet, einen Asylschmarotzer Lebenslang einzusperren?

Lieber verknackt man jemand für 3 Jahre, die er dann auch wirklich absitzt, und danach schiebt man ihn in sein Heimatland ab!
Was die dann mit dem Typen machen, ist deren Sache, soll er eben dort weiter Passanten tot fahren, geht uns nichts an...
Falls es Dich beruhigt:genau so habe ich es auch verstanden

Stanley_Beamish
18.02.2020, 05:36
Hast du eigentlich mal gelesen, was ich geschrieben habe???

Hast du eine Ahnung was uns der Schwachsinn kostet, einen Asylschmarotzer Lebenslang einzusperren?

Lieber verknackt man jemand für 3 Jahre, die er dann auch wirklich absitzt, und danach schiebt man ihn in sein Heimatland ab!
Was die dann mit dem Typen machen, ist deren Sache, soll er eben dort weiter Passanten tot fahren, geht uns nichts an...

Stimmt, die BRD hat ja bewachte Grenzen, und so ist gewährleistet, dass der Abschaum nicht eine Woche nach seiner Abschiebung schon wieder sein Unwesen in unserem Land treibt.
Wie naiv bist du eigentlich?

schlaufix
18.02.2020, 06:04
Ein Raser riskiert aber ebenso sein eigenes Leben, das ist der Unterschied zu Leuten die Steine auf Autobahnen werfen oder anderen einen Maßkrug überziehen. Es ist Gedankenlosigkeit, kein böser Wille und eben deswegen kein Mord, in meinen Augen jedenfalls. Wenn ich mit Absicht über eine rote Ampel heize kann mir genauso gut ein Taxi in die Seite fahren und dann bin ich weg und nicht der Taxi-Fahrer in seiner E-Klasse.

Der Witz bei solchen Sachen ist, dass die Haftstrafen (muss ja nicht lebenslänglich sein) teilweise länger sind, als der Führerschein-Entzug. Lebenslange Fahrverbote und ein paar Jahre Haft wären in meinen Augen Strafe genug.



Totschlag gibt meine ich ein Strafmaß zwischen 5 Jahren und lebenslänglich her, das ließe genug Spielraum für angemessene Strafen, auch bei den Kopftretern die am Ende mit 3 Jahren davon kommen. Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern deren Anwendung.

Du sprichst von Gedankenlosigkeit wenn man mit 170 durch die Stadt donnert? Wenn es denn so ist gehören solche Idioten alleine deshalb lebenslänglich weggesperrt. Meinetwegen auch in eine geschlossene Anstalt.

schlaufix
18.02.2020, 06:13
Falls es Dich beruhigt:genau so habe ich es auch verstanden

Um liebe Geld geht es dir? Was wäre wenn ein Deutscher der Raser wäre? Auch nur 3 Jahre?

Finch
18.02.2020, 07:41
Was auch immer es war: es fehlen die Merkmale für Mord. Was ist das eigentlich für ein Rechts- bzw. Staatsanwalt, der so etwas durchgehen läßt?

Wenn überhaupt ist das Gericht verantwortlich. Denn das Gericht verurteilt schlussendlich den Angeklagten.

Kaktus
18.02.2020, 08:49
Wenn überhaupt ist das Gericht verantwortlich. Denn das Gericht verurteilt schlussendlich den Angeklagten.
Nicht etwas "Anonymes" wie "das Gericht", sondern der/die Richter, die angeblich nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Ihr Gewissen ist oft genug ihr Parteibuch.

pixelschubser
18.02.2020, 08:57
Du sprichst von Gedankenlosigkeit wenn man mit 170 durch die Stadt donnert? Wenn es denn so ist gehören solche Idioten alleine deshalb lebenslänglich weggesperrt. Meinetwegen auch in eine geschlossene Anstalt.

Wer mit 170 Klamotten durch die Stadt heizt, der tut das mit Vorsatz und "kalkuliert" Tote und Verletzte ein. Da er Menschen nicht als wertvoll betrachtet/es ja nur doofe Deutsche sind, sehe ich dort auch Heimtücke und Niedertracht.

Damit wären Mordmerkmale gegeben. Sehe ich zumindest so.

Ob diese Halbhirne überhaupt begreifen, was die da tun, ist für mich sekundär.

Aber was will man auch von Kreaturen erwarten, die auf ner Hochzeit mit ner Kaschi rumballern und dabei die halbe Hochzeitsgesellschaft abrotzen?!

Affenpriester
18.02.2020, 09:17
Wer mit 170 Klamotten durch die Stadt heizt, der tut das mit Vorsatz und "kalkuliert" Tote und Verletzte ein. Da er Menschen nicht als wertvoll betrachtet/es ja nur doofe Deutsche sind, sehe ich dort auch Heimtücke und Niedertracht.

Damit wären Mordmerkmale gegeben. Sehe ich zumindest so.

Ob diese Halbhirne überhaupt begreifen, was die da tun, ist für mich sekundär.

Aber was will man auch von Kreaturen erwarten, die auf ner Hochzeit mit ner Kaschi rumballern und dabei die halbe Hochzeitsgesellschaft abrotzen?!

Niemand will mit 170 Sachen einen Menschen, ein Wildschwein oder einen Hund treffen ... das schließt Vorsatz aus, es sei denn der Typ will schlussmachen.

Lykurg
18.02.2020, 09:22
Ich hoffe, dass diese Chaoten dieses Urteil entsprechend zur Kenntnis nehmen:

Nö, Raser-Assis bleiben blöd. Meine Prognose. Trotzdem finde auch ich das Urteil gut. Hoffentlich verrottet der Typ im Knast.

Valdyn
18.02.2020, 09:23
Niemand will mit 170 Sachen einen Menschen, ein Wildschwein oder einen Hund treffen ... das schließt Vorsatz aus, es sei denn der Typ will schlussmachen.

Vorsatz ist es aber doch, so schnell zu fahren. Und jedem Behinderten ist klar, dass das Opfer fordern kann in der Innenstadt.

Wenn ich mit einer Maschinenpistole in eine Demonstrantenmenge reinhalte, kann ich mich doch auch nicht darauf zurückziehen, dass ich ja nur mal ballern wollte.

maxikatze
18.02.2020, 09:26
Führerscheine einziehen,
Abschleppdienst rufen,
Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstatten,
Braut, Bräutigam und Gäste zu Fuß weiter gehen lassen.
- fertig.
Eine andere Sprache verstehen diese Unbelehrbaren nicht.

pixelschubser
18.02.2020, 09:26
Niemand will mit 170 Sachen einen Menschen, ein Wildschwein oder einen Hund treffen ... das schließt Vorsatz aus, es sei denn der Typ will schlussmachen.

Das sehen wir hier so. Die sehen das anders. Es ist ihnen schlicht scheißegal. Man darf und kann deren Denke nicht mit unserer vergleichen.

Wir zaubern immer wieder die berühmte psychische Störung aus dem Hut, wenn die jemanden abschlachten. Für die ist das Normalität. Was für uns ein Mord ist, ist bei denen wie in der Nase bohren...normal.

Buella
18.02.2020, 09:28
Ich finde, hier haben die Gerichte einem vorsätzlichen Verhalten die entsprechende Bestrafung unter dem Straftatbestand des Mordes Rechnung getragen!

Warum?
Ein oder mehrere Menschen ballern mit Geschwindigkeiten durch Städte, ohne auch nur, und das wissen sie, einer u. U. eintretenden Situation, einen Hauch einer Chance zu haben, das Unheil abzuwenden!
Und das nur, um den Nervenkitzel, eine Lustbefriedigung zu haben, koste es was es wolle.
Und, wenn was passierte blieb maximal eine fahrlässige Tötung hängen.

Analog dazu könnte ich genauso einen Revolver nehmen, die Trommel mit einer Patrone füllen und in eine Menschenmenge ballern!
Ich will ja keinen Menschen töten, sondern nur den Nervenkitzel?

Väterchen Frost
18.02.2020, 09:48
Loooogisch, sind alle vorbelastet.

Ist so. Mein Ausbilder in der Strafstation hatte im Familienkreis einen Toten durch einen Alkoholtäter zu beklagen. Trunkenheitsfahrer hatten bei ihm keinen Lauf. Porschfahrer als Richter sind allerdings bei den heutigen Preisen für das Wohnen, die dem Richter kaum finanziellen Spielraum für solche Hobby lassen, jedenfalls in Orten wie München, Köln oder Hamburg, selten und wenn eher in der Arbeitsgerichtsbarkeit anzutreffen, wo dank Schmankerln wie Einigungsstellen u. dergl. nette Zuverdienste möglich sind. Der Strafrichter in der Eingangsinstanz macht da eher Nase und der am Landgericht auch. Und bei Kollegialgerichten regelt § 197 GVG ohnehin, in welcher Reihenfolge abgestimmt ist. Früher fuhr man in diesen Kreisen gerne Golf oder Passat oder mal einen Audi 80 oder sogar 100, heute Kia oder Hyundai. Besagter Richter allerdings nötigte mich zu einer ersten und einzigen Mitfahrt in einem Mazda 323 im Jahre 1985.

solg
18.02.2020, 09:49
Ich finde, hier haben die Gerichte einem vorsätzlichen Verhalten die entsprechende Bestrafung unter dem Straftatbestand des Mordes Rechnung getragen!

Warum?
Ein oder mehrere Menschen ballern mit Geschwindigkeiten durch Städte, ohne auch nur, und das wissen sie, einer u. U. eintretenden Situation, einen Hauch einer Chance zu haben, das Unheil abzuwenden!
Und das nur, um den Nervenkitzel, eine Lustbefriedigung zu haben, koste es was es wolle.
Und, wenn was passierte blieb maximal eine fahrlässige Tötung hängen.

Analog dazu könnte ich genauso einen Revolver nehmen, die Trommel mit einer Patrone füllen und in eine Menschenmenge ballern!
Ich will ja keinen Menschen töten, sondern nur den Nervenkitzel?
Deutschland ist halt immer noch Autoland... und kein Waffenland.

Buella
18.02.2020, 10:01
Deutschland ist halt immer noch Autoland... und kein Waffenland.

Was soll mir diese Aussage denn verdeutlichen?

antiseptisch
18.02.2020, 10:02
@Affenpriester:

Niemand will mit 170 Sachen einen Menschen, ein Wildschwein oder einen Hund treffen ... das schließt Vorsatz aus, es sei denn der Typ will schlussmachen.
Warum unterstellst du eine fehlende Absicht?`Außerdem sollte es gar nicht auf eine Absicht ankommen. Wenn einer in der Gegend rumballert, muss ja auch keine konkrete Absicht bestehen, trotzdem wäre es Mord, wenn jemand dabei getroffen wird. Und seitdem sogar Soldaten höchstrichterlich als Mörder bezeichnet werden dürfen, sehe ich da gar keinen Grund, einen Killer auch noch mit Samthandschuhen anzufassen.

Reiner Zufall
18.02.2020, 10:10
Nun muss man nur noch gewisse LKW-Fahrer, die ungebremst in einem Stau rasen und PKWs wortwörtlich platt machen inkl. Insasse, aus dem Verkehr ziehen und ebenfalls des Mordes anklagen.


Absolut richtig.
Es ist bekannt, dass täglich bis zu 7.000 LKW-Fahrer besoffen über unsere Straßen brettern, i. d. R. Osteuropäer.

Da wagt sich das Reagierungsgesindel nicht heran, haben sie doch schon vor vielen Jahren erlaubt, dass die Schacherer in fernen LÄndern produzieren lassen, während hier schon Mio. Arbeitsplätze vernichtet wurden.

Bsp.: Nur 5 % der hier verkauften Textilien werden in der BRD hergestelllt.

Durch die LKW-Tranporte wurden immer mehr dt. Spedionen/Fahrerstellen vernichtet, weil ja die mit den billigen Fahrern noch mehr Profit zu machen ist.

Kein
Reiner Zufall,
dass auf ALLEN Gebieten diese BRD auf Entwicklungshilfestaaten herabsinkt.

Reiner Zufall
18.02.2020, 10:12
Da kann man drüber reden. Totschlag kann es ja auch sein, wenn ich zweihundert Kilogramm wiege, rasend um mich schlage und dabei jemandem so eins vor den Latz haue, dass der mit dem Kopf irgendwo gegen fliegt und dabei draufgeht. Wenn nun ein Auto dabei vorkommt, es statt zweihundert Kilo zweihundert PS sind und ich rasend durch die 30'er Zone wüte, ist es fast dasselbe Szenario.

Reiner Zufall
oder
Dümmer gehts nimmer?

solg
18.02.2020, 10:13
Was soll mir diese Aussage denn verdeutlichen?
Na dass jemand der mit über 100 mph durch eine US-Stadt brettert, um ein bisschen Spannung in sein erbärmliches Leben zu bringen, hier in etwa jemand wäre, der in der Öffentlichkeit Russisches Roulette mit sich oder seinen Mitmenschen spielt, nur weil ihm langweilig ist. Und vice versa.

Wobei sich das, wie geschrieben, hier bereits ändert und es nicht mehr so locker gesehen wird, weil der Staat da nun strenger gegen vorgeht.

Maitre
18.02.2020, 10:16
Niemand will mit 170 Sachen einen Menschen, ein Wildschwein oder einen Hund treffen ... das schließt Vorsatz aus, es sei denn der Typ will schlussmachen.

Richtig. Diese Typen sind i.d.R. dumm wie fünf Meter Feldweg und können die Folgen ihres Handelns kaum überblicken. Deshalb wäre ich auch dafür, dass nicht mehr jeder Vollpfosten eine Fahrerlaubnis erhält. Einfach die Anforderungen der theoretischen und auch der praktischen Prüfung wieder drastisch anziehen, nach mehrmaligem Durchfallen lange Sperrfristen von mehreren Jahren verhängen, nach bestimmten Vorfällen im Straßenverkehr müsste das sowieso erfolgen. Es müsste halt nur geregelt werden, dass der buntdeutsche Filz daraus nicht wieder, wie im Falle der MPU, ein bestmögliches Verdienstmodell für TÜV und co. bastelt, sondern wirklich mal die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Im vorliegenden Falle hätte das wohl nicht ganz so viel genützt, da der Bereicherer ja nicht einmal eine Fahrerlaubnis hatte, aber es würden viele andere Idioten von den Straßen verschwinden. Aber auch das kompromisslose Einziehen des Fahrzeugs würde noch Abhilfe schaffen. Auch hätte der "Kosovare" hier niemanden töten können, wenn er in seinem Shithole sitzen würde, wo er hingehört.
Das würde auch mal etwas vorbeugen. Stattdessen weichen wir den Mordparagraphen an einer genehmen Stelle (Auto = furchtbar böse) auf und wenden ihn an anderer Stelle (Kopftreter und Messerbereicherer = schuldunfähig usw.) nicht konsequent an... die bunte Republik, wie sie leibt und stinkt.

Buella
18.02.2020, 10:20
Na dass jemand der mit über 100 mph durch eine US-Stadt brettert, um ein bisschen Spannung in sein erbärmliches Leben zu bringen, hier in etwa jemand wäre, der in der Öffentlichkeit Russisches Roulette mit sich oder seinen Mitmenschen spielt, nur weil ihm langweilig ist. Und vice versa.

Wobei sich das, wie geschrieben, hier bereits ändert und es nicht mehr so locker gesehen wird, weil der Staat da nun strenger gegen vorgeht.

Verstehe die Aussage zu


Deutschland ist halt immer noch Autoland... und kein Waffenland.

immer noch nicht!

Affenpriester
18.02.2020, 10:24
Richtig. Diese Typen sind i.d.R. dumm wie fünf Meter Feldweg und können die Folgen ihres Handelns kaum überblicken. Deshalb wäre ich auch dafür, dass nicht mehr jeder Vollpfosten eine Fahrerlaubnis erhält. Einfach die Anforderungen der theoretischen und auch der praktischen Prüfung wieder drastisch anziehen, nach mehrmaligem Durchfallen lange Sperrfristen von mehreren Jahren verhängen, nach bestimmten Vorfällen im Straßenverkehr müsste das sowieso erfolgen. Es müsste halt nur geregelt werden, dass der buntdeutsche Filz daraus nicht wieder, wie im Falle der MPU, ein bestmögliches Verdienstmodell für TÜV und co. bastelt, sondern wirklich mal die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Im vorliegenden Falle hätte das wohl nicht ganz so viel genützt, da der Bereicherer ja nicht einmal eine Fahrerlaubnis hatte, aber es würden viele andere Idioten von den Straßen verschwinden. Aber auch das kompromisslose Einziehen des Fahrzeugs würde noch Abhilfe schaffen. Auch hätte der "Kosovare" hier niemanden töten können, wenn er in seinem Shithole sitzen würde, wo er hingehört.
Das würde auch mal etwas vorbeugen. Stattdessen weichen wir den Mordparagraphen an einer genehmen Stelle (Auto = furchtbar böse) auf und wenden ihn an anderer Stelle (Kopftreter und Messerbereicherer = schuldunfähig usw.) nicht konsequent an... die bunte Republik, wie sie leibt und stinkt.

Ja, hier sind alle bescheuert geworden. Wenn man mir das wenigstens nachvollziehbar und logisch begründen könnte ... aber völlige Fehlanzeige.
Da kommt dann nur idealistisches Gebrabbel und moralisches Geblubber, Interpretationen und irgendwelche Auslegungen. Hallo? Geht mal lieber Teppiche auslegen, hier gehts um Strafrecht!

Väterchen Frost
18.02.2020, 10:39
Ja, hier sind alle bescheuert geworden. Wenn man mir das wenigstens nachvollziehbar und logisch begründen könnte ... aber völlige Fehlanzeige.
Da kommt dann nur idealistisches Gebrabbel und moralisches Geblubber, Interpretationen und irgendwelche Auslegungen. Hallo? Geht mal lieber Teppiche auslegen, hier gehts um Strafrecht!

Mittlerweile haben wir eine deutlich wahrnehmbare Gesinnungsjustiz im Sinne der jeweiligen Exekutive, meistens damit also Rotgrün und in Einzelfällen Merkelschwarz durchwirkt. Feindbild, muss man leider sagen, ist der steuerzahlende weiße deutsche Mann und "hektisch" bestraft werden die Delikte, die der halt begehen kann. Wenn die "Kopftreter und Messerbereicherer" Achim, Jörg oder Christian hießen, wäre das "furchtbar böse". So lebt die Justiz eben das Weltbild des/der jeweiligen Behördenchef(in), s. z.B. Berlin aber auch Hamburg, wo es ein grüner Chef ist.

Finch
18.02.2020, 13:41
Nicht etwas "Anonymes" wie "das Gericht", sondern der/die Richter, die angeblich nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Ihr Gewissen ist oft genug ihr Parteibuch.

Fällt dir eigentlich mal was anderes ein als dieses Argument? Hälst jedes Urteil per se für dumm/falsch/unvertretbar, hast aber selbst vermutlich keine Ahnung. Deswegen gibt es Menschen, die als Richter arbeiten und dich, der im hpf Expertisen veröffentlich.

schlaufix
18.02.2020, 14:25
Wer mit 170 Klamotten durch die Stadt heizt, der tut das mit Vorsatz und "kalkuliert" Tote und Verletzte ein. Da er Menschen nicht als wertvoll betrachtet/es ja nur doofe Deutsche sind, sehe ich dort auch Heimtücke und Niedertracht.

Damit wären Mordmerkmale gegeben. Sehe ich zumindest so.

Ob diese Halbhirne überhaupt begreifen, was die da tun, ist für mich sekundär.

Aber was will man auch von Kreaturen erwarten, die auf ner Hochzeit mit ner Kaschi rumballern und dabei die halbe Hochzeitsgesellschaft abrotzen?!

Bis auf den Satz mit den doofen Deutschen pflichte ich dir bei. Er konnte schlecht wissen ob er einen Deutschen tot fährt.

Finch
18.02.2020, 14:29
Du vergisst die Technikverliebtheit und damit Technikgläubigkeit. Du vergisst die Suggestivkraft der Werbeaussagen. Vorsprung durch Technik. Aus Freude am Fahren. Technik, die begeistert. "Technik, die morden kann" steht da nicht.

Man sollte auf Autos genau diese Fotos und Sprüche draufkleben wie auf Zigarettenpackungen. "VORSICHT, AUTOFAHREN GEFÄHRDET DAS LEBEN!" oder gerne auch "WER AUTO FÄHRT KANN EIN DUMMES SCHWEIN SEIN." Dazu noch ein paar Bilder von abgerissenen Gliedmaßen und zerschmetterten Gesichtern, am Besten von Motorradfahrern. DANN kann man sagen, wir haben euch gewarnt, aber ihr wolltet es ja nicht hören. Bedingter Vorsatz, ganz klar.

Aber man lässt die jungen Leute allein mit Papis oder mit Drogengeld oder Papis Drogengeld, mit hunderten von PS und den Pornovideos, nach deren Konsum vielen glauben ihr Schwanz wäre zu klein und ihr Ejakulat viel zu wenig. Also muss was GROSSES her, und dann wollen wir mal auf Spritztour gehen. Die Begrifflichkeiten gehen nicht umsonst ineinander über. Wer hier kriminell ist sind eindeutig die Produzenten dieser High Tech Waffen und der Gesetzgeber, der hier so viele Augen zudrückt.

Ist mal nicht AfD-Meinung, das weiß ich, aber man hat auch eigene Positionen und mein guter, alter A4 hat Charakter und jedenfalls nicht über 100 PS. Reicht mir völlig.

Am Ende ist es immer eine Frage des Einzelfalls. Vor Gericht gibt es im Strafrecht - anders wie etwa im Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht etc. - keinen allgemeinen Verbraucherhorizont. Ob Menschen generell in dem Bewusstsein einen Pkw führen, ein gewisses Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen, ist somit für die Feststellung des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeitsschuld unerheblich. Wobei ich zugebe, dass die Bewertung gewisser Umstände immer von einer allgemeinen Auffassung der Mehrheitsgesellschaft geprägt sein kann. Diese wird - wie Du richtig schreibst - von Werbung extrem stark beeinflusst (vermutlich auch stärker, als man es manchmal wahrhaben will).
Die entscheidenden Richter werden in diesem Fall auf den ganz konkreten Einzelfall des Angeklagten abgestellt haben. Ohne das Urteil und die Verfahrensakte zu kennen ist es müßig zu spekulieren. Es wird aber sicherlich einiges dafür gesprochen haben, dass der Angeklagte über die Gefahr vollends im Klaren gewesen ist und dass er die mögliche Vernichtung von Menschenleben erkannt und billigend in Kauf genommen hat. Ansonsten hätte das Gericht in diesem Fall anders über den Vorsatz entscheiden müssen. Wenn das Gericht letztlich kein revisionsfestes Urteil geschrieben hat, dann wird es eben bald kassiert werden. Das ist sogar wahrscheinlich, wenn man sich vergleichbare Landgerichtsurteile ansieht.

Finch
18.02.2020, 14:35
Fehler und Unvertretbarkeit kann und mag ich nicht zu bewerten. Doch hinterlassen solche Urteile ein fades Gschmäckle nach linksgrünem autofeindlichen Siff, wenn man weiß, wie deutsche Gerichte in anderen Fällen so urteilen. Das sehe ich zum Beispiel dann, wenn so einem shitholistanischen Einzeller zugestanden wird, er habe die Gegenwehr der Frau bei einer vierstündigen Vergewaltigung mit wildem Sex verwechselt, sodass er in der Folge freigesprochen wird. Oder auch, wenn Kopftreter, Messerstecher und andere Fachkräfte angeblich die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten. Und ausgerechnet unter solchen Umständen soll ich annehmen, dass einem Niedrig-IQ-Bereicherer bewusst sein muss, dass Ekin = 1/2*m*v^2 ist?
Ein paar Jahre Bau und die Feststellung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges für den Rest seines erbärmlichen Lebens fände ich ja angemessen, aber Mord ist angesichts der oben beschriebenen Situationen schon starker Tobak.

Dafür hat die Rechtsprechung die schöne Bezeichnung "Parallelwertung in der Laiensphäre" in die Welt gesetzt. Der Niedrig-IQler muss einfach nur gewusst haben, dass er bei einem solchen Straßenrennen Menschen wird töten können. Dies muss er billigend in Kauf genommen haben.

schlaufix
18.02.2020, 14:45
Niemand will mit 170 Sachen einen Menschen, ein Wildschwein oder einen Hund treffen ... das schließt Vorsatz aus, es sei denn der Typ will schlussmachen.

Ob er es wollte oder nicht ist ja nicht maßgebend. Maßgebend ist das er es billigend in Kauf genommen hat einen Menschen zu töten. Es war ihm auf deutsch gesagt einfach Scheißegal ob ihm da jemand vor die Karre läuft. Mit 170 hat man ja auf der Autobahn kaum ne Chance abzubremsen oder auszuweichen wenn 100 m vor einem jemand ausschert. Wie soll das klappen wenn 10 m vor einem jemand in über die Straße läuft?

Schwabenpower
18.02.2020, 15:13
Um liebe Geld geht es dir? Was wäre wenn ein Deutscher der Raser wäre? Auch nur 3 Jahre?
Wohin willst Du Deutsche ausweisen? Und ja, es geht mir um das Geld. Ist nämlich meins

schlaufix
18.02.2020, 15:31
Wohin willst Du Deutsche ausweisen? Und ja, es geht mir um das Geld. Ist nämlich meins

Bist du schon wieder überfordert mit einer Frage? Nur drei Jahre wenn der Raser ein deutscher wäre?

Schwabenpower
18.02.2020, 15:34
Bist du schon wieder überfordert mit einer Frage? Nur drei Jahre wenn der Raser ein deutscher wäre?
Wenn Dich diese Antwort schon überfordert, laß Dir Dein Kindergartengeld zurück geben

Blackbyrd
18.02.2020, 15:40
Absolut richtig.
Es ist bekannt, dass täglich bis zu 7.000 LKW-Fahrer besoffen über unsere Straßen brettern, i. d. R. Osteuropäer.

Da wagt sich das Reagierungsgesindel nicht heran, haben sie doch schon vor vielen Jahren erlaubt, dass die Schacherer in fernen LÄndern produzieren lassen, während hier schon Mio. Arbeitsplätze vernichtet wurden.

Bsp.: Nur 5 % der hier verkauften Textilien werden in der BRD hergestelllt.

Durch die LKW-Tranporte wurden immer mehr dt. Spedionen/Fahrerstellen vernichtet, weil ja die mit den billigen Fahrern noch mehr Profit zu machen ist.

Kein
Reiner Zufall,
dass auf ALLEN Gebieten diese BRD auf Entwicklungshilfestaaten herabsinkt.



LKW-Fahrer sind die Chaoten der Straßen und für viele Staus usw. verantwortlich.

Tagtäglich zu sehen in Hamburg auf der A7. Ich fahre sehr häufig auf der A7 durch den Elbtunnel. Heute z.B. kam ich auf der A7 aus nördlicher Richtung und musste durch den Elbtunnel in Richtung Süden. Ja, vor dem Elbtunnel grüßt ja tagtäglich das Murmeltier. Für die LKWs, die von Norden in den Tunnel einfahren besteht schon 2 Abfahrten vor dem Tunnel ein LKW-Überholverbot. Was machen diese LKW-Fahrer? Die kümmern sich einen Dreck um das Überholverbot, nur um sich dann kurz vor dem Tunnel von der Mittelspur nach rechts einzuordnen, damit wird die Mittelspur blockiert und es staut sich immer weiter. Warum die Verkehrsbehörde da nicht eingreift und diese LKWs hinter dem Tunnel abfängt und mit einem Strafzettel "belohnt" verstehe ich nicht. Witzig ist aber dann des Öfteren zu sehen, wenn der Verkehr dort einmal läuft, steht vor dem Elbtunnel, zwischen Stellingen und Volkspark, ein Blitzer und macht Fotos von den PKW-Fahrern. Ja, die liebevoll genannten "Brummi-Fahrer" haben schon so manche Narrenfreiheit.

Väterchen Frost
18.02.2020, 16:07
Fällt dir eigentlich mal was anderes ein als dieses Argument? Hälst jedes Urteil per se für dumm/falsch/unvertretbar, hast aber selbst vermutlich keine Ahnung. Deswegen gibt es Menschen, die als Richter arbeiten und dich, der im hpf Expertisen veröffentlich.

Der Grad der parteipolitischen Organisation von Richtern ist vergleichsweise gering auch genau diesem Grunde, um eben nicht als belastet/voreingenommen in eine bestimmte Richtung zu gelten. Ich habe in meinem Berufsleben mit vielen Richtern zu tun gehabt und kenne viele persönlich und muss sagen, dass darunter wirklich viele sehr professionell und engagiert gearbeitet haben. Gewiss gibt es immer welche, die einem mehr und andere, die einem weniger liegen.

Achja und ich sprach nicht vom BVerfG.

schlaufix
18.02.2020, 16:10
Wenn Dich diese Antwort schon überfordert, laß Dir Dein Kindergartengeld zurück geben

Nichts neues aus dem Schwabenland. Du weichst jeder Frage aus.

Schwabenpower
18.02.2020, 16:12
Nichts neues aus dem Schwabenland. Du weichst jeder Frage aus.
Nein, die ist beantwortet. Laß es Dir von Deinem Betreuer vortanzen

schlaufix
18.02.2020, 16:15
Nein, die ist beantwortet. Laß es Dir von Deinem Betreuer vortanzen

Nun müßtet du mir nur noch sagen wo du die Frage beantwortet hast, die da lautete: "Was wäre wenn der Raser ein Deutscher wäre. Auch nur 3 Jahre?" Ich fürchte du wirst vergeblich nach deiner Antwort suchen.

Schwabenpower
18.02.2020, 16:17
Nun müßtet du mir nur noch sagen wo du die Frage beantwortet hast, die da lautete: "Was wäre wenn der Raser ein Deutscher wäre. Auch nur 3 Jahre?" Ich fürchte du wirst vergeblich nach deiner Antwort suchen.
Du kapierst nicht mal, worum es geht. Ich spiele nicht Schach mit Tauben

Praetorianer
18.02.2020, 16:24
Du kannst Fahrlässigkeit nicht zu Vorsatz umdefinieren, nur weil es dir grad in den Kram passt.

Cornjung hat es doch kurz und prägnant erklärt, auch ein bedingter Vorsatz (wenn du den Tod von Menschen billigend in Kauf nimmst) ist hinreichend für eine Verurteilung wegen Mordes, wenn Mordmerkmale vorliegen. Da ist gerade das Rasen mit dem Auto eine Grauzone, aber wann geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte noch davon ausgehen konnte, dass dabei schon niemand zu Schaden kommen werde (Fahrlässigkeit) und ab wann wird man dem Angeklagten unterstellen, den Tod von anderen billigend in Kauf genommen zu haben.

Selbstverständlich und zurecht kann da das Urteil wegen Mordes erfolgen.

Finch
18.02.2020, 16:26
Der Grad der parteipolitischen Organisation von Richtern ist vergleichsweise gering auch genau diesem Grunde, um eben nicht als belastet/voreingenommen in eine bestimmte Richtung zu gelten. Ich habe in meinem Berufsleben mit vielen Richtern zu tun gehabt und kenne viele persönlich und muss sagen, dass darunter wirklich viele sehr professionell und engagiert gearbeitet haben. Gewiss gibt es immer welche, die einem mehr und andere, die einem weniger liegen.

Ist auch meine Erfahrung. Ich habe im Referendariat bisher das Landgericht, die Staatsanwaltschaft und das Verwaltungsgericht gesehen. Davon mal abgesehen, dass bei keinem einzigen Fall überhaupt nur die Möglichkeit bestand, ein "politisches Urteil" zu fällen oder "politisch motiviert" anzuklagen, habe ich dort Menschen erlebt, die echte Könner auf ihrem Gebiet waren. Mag sein, dass es gerade am Jugendgericht manchmnal blauäugige Richter gibt, die zu naiv sind, um angemessene Urteile zu fällen. Das betrifft aber vielleicht 0,1 % der gesamten deutschen Gerichtsbarkeit. Wie so ein Urteil entsteht und das Verfahren von Klageerhebung bis Urteilsspruch geführt wird, stellen sich hierzuforum einige wirklich falsch vor. Teils einfach absurd, was hier behauptet wird. Wenn man hier liest, bekommt man den Eindruck, Richter seien schlecht ausgebildete, dumme, naive, idiologisch verblendete, korrupte und ethisch verkorkste Vollidioten, die nach Belieben willkürlich Recht sprechen würden..

Väterchen Frost
18.02.2020, 16:36
Ist auch meine Erfahrung. Ich habe im Referendariat bisher das Landgericht, die Staatsanwaltschaft und das Verwaltungsgericht gesehen. Davon mal abgesehen, dass bei keinem einzigen Fall überhaupt nur die Möglichkeit bestand, ein "politisches Urteil" zu fällen oder "politisch motiviert" anzuklagen, habe ich dort Menschen erlebt, die echte Könner auf ihrem Gebiet waren. Mag sein, dass es gerade am Jugendgericht manchmnal blauäugige Richter gibt, die zu naiv sind, um angemessene Urteile zu fällen. Das betrifft aber vielleicht 0,1 % der gesamten deutschen Gerichtsbarkeit. Wie so ein Urteil entsteht und das Verfahren von Klageerhebung bis Urteilsspruch geführt wird, stellen sich hierzuforum einige wirklich falsch vor. Teils einfach absurd, was hier behauptet wird. Wenn man hier liest, bekommt man den Eindruck, Richter seien schlecht ausgebildete, dumme, naive, idiologisch verblendete, korrupte und ethisch verkorkste Vollidioten, die nach Belieben willkürlich Recht sprechen würden..

Was effektiv einfach dämlich ist. So ging es mir danach und während meines gesamten aktiven Berufslebens auch. Die Jugendrichter sind teilweise in der Tat ein Kapitel für sich. Dort, wo ich in der Strafabteilung war (Hamburger Aussengericht) waren die beiden Strafrichter sogar der Ansicht, dass die Jungendrichter in Mitte "festklebten", weil die keine Lust hätten, raus in besagtes Amtsgericht zu kommen, um nicht von den "Erwachsenenrichtern" immer ihre Misserfolge aufs Butterbrot geschmiert zu bekommen.

Aber ansonsten wird da überwiegend ein guter Job gemacht, der nicht dadurch entwertet wird, dass Juristerei Witwe Bolte, Pfarrer Nolte und Onkel Heini nicht auf Anhieb einleuchtet. Und für die teilweise anzuwendenden Gesetze ist nicht die Justiz verantwortlich.

schlaufix
18.02.2020, 16:58
Du kapierst nicht mal, worum es geht. Ich spiele nicht Schach mit Tauben

Zeig Eier und gib zu das du die Frage nicht beantworten willst oder kannst.

Affenpriester
18.02.2020, 17:04
Cornjung hat es doch kurz und prägnant erklärt, auch ein bedingter Vorsatz (wenn du den Tod von Menschen billigend in Kauf nimmst) ist hinreichend für eine Verurteilung wegen Mordes, wenn Mordmerkmale vorliegen. Da ist gerade das Rasen mit dem Auto eine Grauzone, aber wann geht das Gericht davon aus, dass der Angeklagte noch davon ausgehen konnte, dass dabei schon niemand zu Schaden kommen werde (Fahrlässigkeit) und ab wann wird man dem Angeklagten unterstellen, den Tod von anderen billigend in Kauf genommen zu haben.

Selbstverständlich und zurecht kann da das Urteil wegen Mordes erfolgen.

Ich bleibe dabei, es ist bewusste Fahrlässigkeit.
Du kannst dem Fahrer nicht einfach bedingten Vorsatz unterstellen, nur damit die Strafe höher ausfällt. Bei bewusster Fahrlässigkeit, die hier vorliegt, hofft der Fahrer dass nichts passiert, oder geht davon aus, dass alles gut geht. Bedingter Vorsatz hieße ja, es wäre den Fahrern scheißegal gewesen, wenn sie einen Unfall bauen und noch selbst dabei draufgehen. Das ist doch absurd.
Hier wollte man ein Zeichen setzen, das ist das Problem. Wer Zeichen setzen will, hat auf einem Richterstuhl absolut nichts verloren.

Valdyn
18.02.2020, 17:10
Ich bleibe dabei, es ist bewusste Fahrlässigkeit.
Du kannst dem Fahrer nicht einfach bedingten Vorsatz unterstellen, nur damit die Strafe höher ausfällt. Bei bewusster Fahrlässigkeit, die hier vorliegt, hofft der Fahrer dass nichts passiert, oder geht davon aus, dass alles gut geht.
Hier wollte man ein Zeichen setzen, das ist das Problem. Wer Zeichen setzen will, hat auf einem Richterstuhl absolut nichts verloren.

Die Frage ist eben, ob jemand der relativ bei Verstand ist, nicht eher davon ausgehen muss, dass etwas passiert und wenn nichts passiert das dann in die Rubrik Ausnahme und Glück gehabt fällt.

Ich kann doch nich in der Innenstadt einer Grossstadt mit 200 Sachen rumrasen und davon ausgehen, dass schon nichts passiert. So einer gehört entweder weggesperrt weil er kriminell ist oder eingewiesen weil er gemeingefährlich dumm ist.

schlaufix
18.02.2020, 17:12
Ich bleibe dabei, es ist bewusste Fahrlässigkeit.
Du kannst dem Fahrer nicht einfach bedingten Vorsatz unterstellen, nur damit die Strafe höher ausfällt. Bei bewusster Fahrlässigkeit, die hier vorliegt, hofft der Fahrer dass nichts passiert, oder geht davon aus, dass alles gut geht. Bedingter Vorsatz hieße ja, es wäre den Fahrern scheißegal gewesen, wenn sie einen Unfall bauen und noch selbst dabei draufgehen. Das ist doch absurd.
Hier wollte man ein Zeichen setzen, das ist das Problem. Wer Zeichen setzen will, hat auf einem Richterstuhl absolut nichts verloren.

Auch wenn du es nicht gerne hörst: Es war dem Fahrer Scheißegal ob da jemand über die Strasse läuft. Solche Typen stechen dir auch ein Messer ins Herz wenn man sie nach dem Weg fragt.

Affenpriester
18.02.2020, 17:14
Die Frage ist eben, ob jemand der relativ bei Verstand ist, nicht eher davon ausgehen muss, dass etwas passiert und wenn nichts passiert das dann in die Rubrik Ausnahme und Glück gehabt fällt.

Ich kann doch nich in der Innenstadt einer Grossstadt mit 200 Sachen rumrasen und davon ausgehen, dass schon nichts passiert. So einer gehört entweder weggesperrt weil er kriminell ist oder eingewiesen weil er gemeingefährlich dumm ist.

Ja sicher gehört der weggesperrt, allerdings hat das hier mit Mord nichts zu tun. Bei irgendwelchen Bereicherern, die ihren Opfern auf dem Kopf rumspringen, kann man von Vorsatz sprechen ... aber da ist es plötzlich Fahrlässigkeit. Völlig verkehrte Welt.

Affenpriester
18.02.2020, 17:15
Auch wenn du es nicht gerne hörst: Es war dem Fahrer Scheißegal ob da jemand über die Strasse läuft. Solche Typen stechen dir auch ein Messer ins Herz wenn man sie nach dem Weg fragt.

Hat mit gerne hören nichts zu tun ... es ist ein Fehlurteil, nicht mehr und nicht weniger.

Minimalphilosoph
18.02.2020, 17:18
Ich bleibe dabei, es ist bewusste Fahrlässigkeit.
Du kannst dem Fahrer nicht einfach bedingten Vorsatz unterstellen, nur damit die Strafe höher ausfällt. Bei bewusster Fahrlässigkeit, die hier vorliegt, hofft der Fahrer dass nichts passiert, oder geht davon aus, dass alles gut geht. Bedingter Vorsatz hieße ja, es wäre den Fahrern scheißegal gewesen, wenn sie einen Unfall bauen und noch selbst dabei draufgehen. Das ist doch absurd.
Hier wollte man ein Zeichen setzen, das ist das Problem. Wer Zeichen setzen will, hat auf einem Richterstuhl absolut nichts verloren.

Das ist, als wenn man einen Blumentopf auf das Fensterbrett stellt und sich ein Sturm nähert.

Und dein letzter Satz ist perfekt. Richter sollen Urteile fällen. Zeichen setzen seine verzogenen Gören Freitags.

Affenpriester
18.02.2020, 17:22
Aber wenn ich in deine Richtung schiesse und du stirbst, kann ich dann auch einfach sagen, ich habe halt gehofft, dass es schon gut geht und komme damit durch? Echt jetzt? Ist das unsere Rechtsprechung?

Das kann man doch nicht vergleichen. Die Fahrer verenden bei einem Unfall mit knapp 200 Sachen in der Regel auch selbst, müssen zumindest davon ausgehen. Hier irgendeinen Vorsatz zu konstruieren, und sei er auch nur bedingt, würde ja heißen, diese Fahrer wollten sterben oder haben es in Kauf genommen. Wenn ich mit ner Knarre in eine Menschenmenge schieße, oder auf irgendjemand, ist das ein völlig anderer Fall.

Minimalphilosoph
18.02.2020, 17:23
Die Frage ist eben, ob jemand der relativ bei Verstand ist, nicht eher davon ausgehen muss, dass etwas passiert und wenn nichts passiert das dann in die Rubrik Ausnahme und Glück gehabt fällt.

Ich kann doch nich in der Innenstadt einer Grossstadt mit 200 Sachen rumrasen und davon ausgehen, dass schon nichts passiert. So einer gehört entweder weggesperrt weil er kriminell ist oder eingewiesen weil er gemeingefährlich dumm ist.

Dem ist beizupflichten. Aber eben nicht wegen MORD!!!!

Minimalphilosoph
18.02.2020, 17:24
Das kann man doch nicht vergleichen. Die Fahrer verenden bei einem Unfall mit knapp 200 Sachen in der Regel auch. Hier irgendeinen Vorsatz zu konstruieren, und sei er auch nur bedingt, würde ja heißen, diese Fahrer wollten sterben oder es in Kauf genommen. Wenn ich mit ner Knarre in eine Menschenmenge schieße, oder auf irgendjemand, ist das ein völlig anderer Fall.

Wenn du in die Luft ballerst und ein Vogel runterfällt kriegst du eine wegen Wilderei. :D

Affenpriester
18.02.2020, 17:27
Wenn du in die Luft ballerst und ein Vogel runterfällt kriegst du eine wegen Wilderei. :D

Genau, bedingter Vorsatz halt. Und wenn der Vogel einem Kind auf den Kopf fällt, ist das gefährliche Körperverletzung. Ist das Kind ein Ausländer, ist die Tat als Hassverbrechen zu werten. Das ist doch völlig klar.

Minimalphilosoph
18.02.2020, 17:32
Genau, bedingter Vorsatz halt. Und wenn der Vogel einem Kind auf den Kopf fällt, ist das gefährliche Körperverletzung. Ist das Kind ein Ausländer, ist die Tat als Hassverbrechen zu werten. Das ist doch völlig klar.

:gib5: so einfach kann Strafgesetzgebung sein.

Praetorianer
18.02.2020, 17:33
Ich bleibe dabei, es ist bewusste Fahrlässigkeit.
Du kannst dem Fahrer nicht einfach bedingten Vorsatz unterstellen, nur damit die Strafe höher ausfällt. Bei bewusster Fahrlässigkeit, die hier vorliegt, hofft der Fahrer dass nichts passiert, oder geht davon aus, dass alles gut geht. Bedingter Vorsatz hieße ja, es wäre den Fahrern scheißegal gewesen, wenn sie einen Unfall bauen und noch selbst dabei draufgehen. Das ist doch absurd.

Warum sollte das absurd sein? Natürlich gibt es Menschen, die ihren eigenen Tod in Kauf nehmen bei bedenklichen Handlungen. Glaubst du irgendein Schwuler hätte Ende der 80er nicht gewusst, wie sehr HIV/Aids grassiert ist und dass er durch die >Benutzung von Kondomen das Risiko nicht zumindest extrem minimieren hätte können? Dennoch haben viele ohne Gummi weitergevögelt, bis sie und zahlreiche andere tot waren.

Beim Strassenverkehr ist es halt eine recht vertrackte Frage, weil die Übergänge fließend sind. Dennoch gibt es natürlich auch da die Extremfälle, bei denen jemand rast und ihm wurst ist, ob er irgendeinen Fußgänger dabei tot fährt.



Hier wollte man ein Zeichen setzen, das ist das Problem. Wer Zeichen setzen will, hat auf einem Richterstuhl absolut nichts verloren.


Nen Richter hat Recht anzuwenden, wenn er angesichts der Schilderung des Falles keine Zweifel dran hatte, dass der Fahrer den Tod anderer billigend in Kauf genommen hat, hat er sogar das einzig richtige Urteil gesprochen. Weswegen das bei so einem Fall natürlich immer Brisanz hat, ist, dass hier diese Detailfrage, die oft Ermessensspielraum ist (ab wann liegt die Inkaufnahme des Todes Unbeteiligter vor), einen enormen Unterschied zur Folge hat, der in der Form selten ist (lebenslänglich vs. max. 5 Jahre). Theoretisch könnte man so argumentieren, wenn jemand 39 km/h in der 30er-Zone fährt und einen tödlichen Unfall auch nur mitverschuldet, wobei da jeder Richter sich natürlich kaputt drüber lachen würde, wenn ein Staatsanwalt da auf Mord plädiert. Theoretisch kann nen anderer Richter auch noch "nur" Fahrlässigkeit sehen, wenn jemand mit 180 km/h durch die Innenstadt rast.

schlaufix
18.02.2020, 17:35
Hat mit gerne hören nichts zu tun ... es ist ein Fehlurteil, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn du dieser Meinung bist, darf die Frage erlaubt sein wie du geurteilt hättest.

schlaufix
18.02.2020, 17:38
Hat mit gerne hören nichts zu tun ... es ist ein Fehlurteil, nicht mehr und nicht weniger.

Nachtrag:
Du hättest ihn nicht wegen Mordes verurteilt. Darüber kann man natürlich geteilter Meinung sein.

Minimalphilosoph
18.02.2020, 17:41
Wenn du dieser Meinung bist, darf die Frage erlaubt sein wie du geurteilt hättest.

Das ist eine gute Frage. Vielleicht sollten sich alle hier Beteiligten mal äussern...

Ich verurteile zu 3 Jahren Haft ( ohne Bewährung natürlich) mit der Auflage zu arbeiten. Weiterhin zur Zahlung von Schadensersatz an die Hinterbliebenen des Opfers ohne Rücksichtnahme auf Pfändungsgrenzen.

Affenpriester
18.02.2020, 17:53
Wenn du dieser Meinung bist, darf die Frage erlaubt sein wie du geurteilt hättest.

Dazu kenne ich den Fall zu wenig aber ich sehe hier definitiv kein Mordmerkmal erfüllt.

Affenpriester
18.02.2020, 18:00
Das ist eine gute Frage. Vielleicht sollten sich alle hier Beteiligten mal äussern...

Ich verurteile zu 3 Jahren Haft ( ohne Bewährung natürlich) mit der Auflage zu arbeiten. Weiterhin zur Zahlung von Schadensersatz an die Hinterbliebenen des Opfers ohne Rücksichtnahme auf Pfändungsgrenzen.

Naja, für Totschlag braucht es, wie für Mord, einen Vorsatz. Fahrlässige Tötung ist es für mich. Das Problem ist ja, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind, also die Möglichkeit nicht gegeben ist, auch für fahrlässige Tötung lange Haftstrafen auszusprechen (weswegen sie ja hier Mordmerkmale konstruieren). Zehn Jahre halte ich durchaus für gerechtfertigt, vielleicht 15 Jahre. Aber man kann den Täter nicht mit einem Typen gleichsetzen, der seine Kinder zersägt ... das geht einfach nicht.

Minimalphilosoph
18.02.2020, 18:04
Naja, für Totschlag braucht es, wie für Mord, einen Vorsatz. Fahrlässige Tötung ist es für mich. Das Problem ist ja, dass die Strafen in Deutschland viel zu niedrig sind, also die Möglichkeit nicht gegeben ist, auch für fahrlässige Tötung lange Haftstrafen auszusprechen (weswegen sie ja hier Mordmerkmale konstruieren). Zehn Jahre halte ich durchaus für gerechtfertigt, vielleicht 15 Jahre. Aber man kann den Täter nicht mit einem Typen gleichsetzen, der seine Kinder zersägt ... das geht einfach nicht.

Das geht doch. Darum verfechte ich ja auch die Vereinfachung.
Aber zehn bis 15 Jahre, nach dieser Sachlage ist schon stramm.

Affenpriester
18.02.2020, 18:09
Das geht doch. Darum verfechte ich ja auch die Vereinfachung.
Aber zehn bis 15 Jahre, nach dieser Sachlage ist schon stramm.

Ich bin ja auch für harte Strafen, nur halt mit dem richtigen Etikett drauf. Für Mord darf es ruhig fünfzig Jahre geben. Dann kannste auch Kinderfickern endlich dreißig Jahre verpassen. Das geht heute aber nicht, weil fünfzehn Jahre für Mord die theoretische Höchststrafe sind (Sicherungsverwahrung ist ja an sich keine Strafe). Das reißt das Wort "mindestens" auch nicht mehr raus.

Schwabenpower
18.02.2020, 18:37
Zeig Eier und gib zu das du die Frage nicht beantworten willst oder kannst.
Habe ich. Den Deutschen kannst Du nicht abschieben. Ich weiß, übersteigt Deine kognitiven Möglichkeiten

antiseptisch
19.02.2020, 05:59
Vielleicht ist die gängige Morddefinition auch nicht mehr zeitgemäß? Es ist doch letzten Endes nur eine akademische Haarspalterei, ob es Totschlag oder Mord ist. Wer einen anderen Menschen tötet, muss immer 15 Jahre kriegen, außer es war wirklich ein Unfall. Und in diesem konkreten Fall war es nunmal kein Unfall. "Der Fahrer wollte aber nicht unbedingt töten", oder "man kann es ihm nicht beweisen", darf hier kein Entlastungsgrund sein. Es sollte wie im altrömischen Recht oder in der Scharia nur die Tat bewertet werden, nicht die Absicht oder irgendwelche weichgespülten Entschuldigungskonstrukte.

schlaufix
19.02.2020, 06:05
Vielleicht ist die gängige Morddefinition auch nicht mehr zeitgemäß? Es ist doch letzten Endes nur eine akademische Haarspalterei, ob es Totschlag oder Mord ist. Wer einen anderen Menschen tötet, muss immer 15 Jahre kriegen, außer es war wirklich ein Unfall. Und in diesem konkreten Fall war es nunmal kein Unfall. "Der Fahrer wollte aber nicht unbedingt töten", oder "man kann es ihm nicht beweisen", darf hier kein Entlastungsgrund sein. Es sollte wie im altrömischen Recht oder in der Scharia nur die Tat bewertet werden, nicht die Absicht oder irgendwelche weichgespülten Entschuldigungskonstrukte.

Abschreckende Wirkung scheint dieses Urteil aber nicht zu haben. Gestern Nachmittag hat mich in der Tempo 30 Zone jemand überhölt. Zwar nicht mit 170, aber gut 50 dürften es gewesen sein.

Affenpriester
19.02.2020, 06:07
Abschreckende Wirkung scheint dieses Urteil aber nicht zu haben. Gestern Nachmittag hat mich in der Tempo 30 Zone jemand überhölt. Zwar nicht mit 170, aber gut 50 dürften es gewesen sein.

Nummernschild aufschreiben und sofort anzeigen ... das war versuchter Mord! :lach:

schlaufix
19.02.2020, 06:10
Nummernschild aufschreiben und sofort anzeigen ... das war versuchter Mord! :lach:

Findest du zum Lachen?

Affenpriester
19.02.2020, 06:12
Findest du zum Lachen?

Ja.

schlaufix
19.02.2020, 06:20
Ja.

Die Angehörigen von Opfern die von solchen Idioten tot- oder zum Krüppel gefahren werden sehen das sicherlich anders.

Affenpriester
19.02.2020, 06:22
Die Angehörigen von Opfern die von solchen Idioten tot- oder zum Krüppel gefahren werden sehen das sicherlich anders.

Die sind befangen und sicherlich kein Maßstab für irgendwas. Ich lache mich nur kaputt drüber, weil das ja jetzt versuchter Mord sein muss, oder etwa nicht?

schlaufix
19.02.2020, 06:26
Die sind befangen und sicherlich kein Maßstab für irgendwas. Ich lache mich nur kaputt drüber, weil das ja jetzt versuchter Mord sein muss, oder etwa nicht?

Nö, da sollte man schon den Unterschied zwischen 170 und 50 kennen. Erwarte ich von erwachsenen Menschen einfach mal.

Swesda
19.02.2020, 06:44
Dafür hat die Rechtsprechung die schöne Bezeichnung "Parallelwertung in der Laiensphäre" in die Welt gesetzt. Der Niedrig-IQler muss einfach nur gewusst haben, dass er bei einem solchen Straßenrennen Menschen wird töten können. Dies muss er billigend in Kauf genommen haben.
Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht. Man selbst steht ja nicht zur Debatte. Man weiß ganz schlicht nicht, was dieser junge Mann sich gedacht hat oder nicht und dann muss die Unschuldsvermutung greifen, nichts anderes. Es handelt sich hier um ein populistisches urteil, ein Geschenk an das Volk, eine Drohgebärde Richtung Potenzprolls. Ein klassisches politisches Urteil. Rechtsstaatlich betrachtet ein reines Armutszeugnis. In Form und Umfang, in Umfeld und Intention nicht mit Freisler zu vergleichen, in diese Richtung darf man sich nicht versteigen, aber dem ganz grundsätzlichen Wesen nach sehr wohl vergleichbar. Rechtsbeugung aus politischen Gründen.

Stanley_Beamish
19.02.2020, 06:52
Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht. Man selbst steht ja nicht zur Debatte. Man weiß ganz schlicht nicht, was dieser junge Mann sich gedacht hat oder nicht und dann muss die Unschuldsvermutung greifen, nichts anderes. Es handelt sich hier um ein populistisches urteil, ein Geschenk an das Volk, eine Drohgebärde Richtung Potenzprolls. Ein klassisches politisches Urteil. Rechtsstaatlich betrachtet ein reines Armutszeugnis. In Form und Umfang, in Umfeld und Intention nicht mit Freisler zu vergleichen, in diese Richtung darf man sich nicht versteigen, aber dem ganz grundsätzlichen Wesen nach sehr wohl vergleichbar. Rechtsbeugung aus politischen Gründen.

Und da wir die Gedanken der Menschen nicht lesen können, ist das, was ein Täter tatsächlich gedacht hat, für die Urteilsfindung völlig irrelevant.
Wichtig ist einzig und allein, dass der Richter davon überzeugt ist, dass der kosovarische Abschaum den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat. Und er war es nun einmal.
Der letzendliche Beweis für eine Tat ist in jedem Rechtsstreit die Überzeugung des Richters. Hier einen politischen Grund zu unterstellen, ist hanebüchen.

Stanley_Beamish
19.02.2020, 06:57
Die sind befangen und sicherlich kein Maßstab für irgendwas. (...)

Das sehe ich anders. Auch die Rache und Genugtuung der Opfer bzw. der Hinterbliebenen sollte in ein Urteil in einem Strafverfahren einfließen.

Swesda
19.02.2020, 07:18
Und da wir die Gedanken der Menschen nicht lesen können, ist das, was ein Täter tatsächlich gedacht hat, für die Urteilsfindung völlig irrelevant.
Wichtig ist einzig und allein, dass der Richter davon überzeugt ist, dass der kosovarische Abschaum den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen hat. Und er war es nun einmal.
Der letzendliche Beweis für eine Tat ist in jedem Rechtsstreit die Überzeugung des Richters. Hier einen politischen Grund zu unterstellen, ist hanebüchen.
Nein. Ein Beweis ist ein Beweis und eine Meinung ist eine Meinung. Soweit sollte es eigentlich in Deutschland NICHT sein, dass die Meinung des Richters über nachprüfbaren Fakten steht. Gewissenserforschung gehört nicht zu den nachprüfbaren Fakten. Und wenn eine Schuld nicht nachgewiesen werden kann dann gibt es sie juristisch gesehen nicht. Sehr einfach.

Wenn wir alle einsperren, die vermutlich an irgendetwas schuld sind, dann bleiben diesem Forum noch genau zwei Mitglieder. User @Affenpriester und ich. Dies haben wir in diesem Strang schon verdeutlicht.

Swesda
19.02.2020, 07:27
Das sehe ich anders. Auch die Rache und Genugtuung der Opfer bzw. der Hinterbliebenen sollte in ein Urteil in einem Strafverfahren einfließen.
Aha. Dann mach du deinen Bürgerkrieg und setz die neue Gesellschaft nach deinen Vorstellungen um. Rache und Genugtuung. Du wirst dich wundern wie wenig Zeit es brauchen wird bis auch deine Familie aus irgendeinem blödsinnigen Grund dieser "Ordnung" zum Opfer fallen wird. Ich halte mich lieber an die gängige Definition der Gerechtigkeit anstatt an diesen jüdischen Irrweg. Die Juden sahen in dem bekannten Mosaischen Gesetz einen Freibrief sogar noch für Selbstjustiz. Erst die Christen unter ihrem Führer Jesus revidierten den alten jüdischen Grundsatz "Knochenbruch um Knochenbruch, Auge um Auge etc..". Jesus sprach die ebenfalls berühmten Worte



„Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Auge für Auge und Zahn für Zahn. Ich aber sage euch: Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand, sondern wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halt ihm auch die andere hin!“

So bekloppt wäre ich allerdings auch nicht. Bitte keine religiösen Wahnvorstellungen in diesem Strang!

Maitre
19.02.2020, 08:43
Dafür hat die Rechtsprechung die schöne Bezeichnung "Parallelwertung in der Laiensphäre" in die Welt gesetzt. Der Niedrig-IQler muss einfach nur gewusst haben, dass er bei einem solchen Straßenrennen Menschen wird töten können. Dies muss er billigend in Kauf genommen haben.

Ja, die Gedankenwelten von Juristen sind mir oft recht fremd, da sie auch oft nicht besonders logisch sind. Man kann diese Annahme sicherlich treffen. Wenn man sie aber trifft, müsste man bestimmte Leute vom Führen eines Kraftfahrzeuges ausschließen, was ich weiter vorstehend ja schon zum Ausdruck brachte. In Zeiten, in denen ein schulisches Vollversagen gefolgt von quasi Nullkompetenz in Mathematik und Physik als nicht so schlimm ja fast schon als chic gilt, noch zu erwarten, dass alle Menschen sich über die Folgen der im Quadrat zur Geschwindigkeit steigenden kinetischen Energie bewusst sind, halte ich für reichlich weltfremd. Man müsste konsequenterweise den Zugang zur Fahrerlaubnis drastisch erschweren. Was wieder der allseits geforderten "freien Entfaltung" zuwiderläuft. Und dann noch Mord zu attestieren? In Zeiten, in denen Bahnsteigschubser keine Mordanklage erwarten müssen, weil man ihre Schuldfähigkeit anzweifelt, ist das, wie schon gesagt, starker Tobak.
Dabei käme ich bei einem kurzen Überschlag auf jede Menge Gesetze, gegen die dieser "Kosovare" verstieß, um ihn auch ohne den freislerschen Mordparagraphen für eine signifikante Zeit hinter Gitter bringen zu können: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung usw.

latrop
19.02.2020, 09:51
Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht. Man selbst steht ja nicht zur Debatte. Man weiß ganz schlicht nicht, was dieser junge Mann sich gedacht hat oder nicht und dann muss die Unschuldsvermutung greifen, nichts anderes. Es handelt sich hier um ein populistisches urteil, ein Geschenk an das Volk, eine Drohgebärde Richtung Potenzprolls. Ein klassisches politisches Urteil. Rechtsstaatlich betrachtet ein reines Armutszeugnis. In Form und Umfang, in Umfeld und Intention nicht mit Freisler zu vergleichen, in diese Richtung darf man sich nicht versteigen, aber dem ganz grundsätzlichen Wesen nach sehr wohl vergleichbar. Rechtsbeugung aus politischen Gründen.

Das sehe ich nicht so.
Endlich mal ein Richter, der den Mut hat, diesen Typen mal zu zeigen, was Kante ist.

Deschawüh
19.02.2020, 10:10
Ob es andere Idioten davon abhält, ihre Autos wie eine Waffe zu benutzen? Keine Ahnung. Ich vermute mal, dass dieses Urteil auch eine abschreckende Wirkung haben sollte. Mir wäre es lieber, wenn so was erst gar keine Fahrerlaubnis bekommt und lebenslanges Verbot überhaupt ein Fahrzeug zu führen. Das schmerzt solche Hirnis mehr.

Swesda
19.02.2020, 10:12
Das sehe ich nicht so.
Endlich mal ein Richter, der den Mut hat, diesen Typen mal zu zeigen, was Kante ist.
Klar ist dieser Reflex völlig nachvollziehbar. Ging mir im ersten Moment genau so. Man sollte aber gründlich darüber nachdenken. Mein Ergebnis ist jedenfalls wie von mir geschildert.

Aber ich erhebe nicht den Anspruch der obersten Rechtsinstanz. Dafür habe ich viel zu wenig Ahnung von der Juristerei. Ich möchte nur, dass unsere Rechtsprechung sich endlich wieder in den vom Gesetz vorgeschrieben Bahnen bewegt. Ein Richter legt ein Gesetz aus. Aber nicht wie es ihm gerade einfällt und auch nicht, wie es sich die Politik wünscht, oder "das Volk" im jeweiligen Fall, sondern so, wie es die Ausführungsbestimmungen vorschreiben oder zumindest nahelegen. Mehr will ich nicht. Mehr Gerechtigkeit ist auch nicht möglich.

Maitre
19.02.2020, 10:15
Ob es andere Idioten davon abhält, ihre Autos wie eine Waffe zu benutzen? Keine Ahnung. Ich vermute mal, dass dieses Urteil auch eine abschreckende Wirkung haben sollte. Mir wäre es lieber, wenn so was erst gar keine Fahrerlaubnis bekommt und lebenslanges Verbot überhaupt ein Fahrzeug zu führen. Das schmerzt solche Hirnis mehr.

Der Knülch hatte wohl nicht mal eine Fahrerlaubnis. Aber ansonsten hast du natürlich Recht damit. Es fahren zu viele solcher Vollkoffer mit Fahrerlaubnis durch das Land.

antiseptisch
19.02.2020, 10:32
Abschreckende Wirkung scheint dieses Urteil aber nicht zu haben. Gestern Nachmittag hat mich in der Tempo 30 Zone jemand überhölt. Zwar nicht mit 170, aber gut 50 dürften es gewesen sein.
Das ist ein Totschlagargument. Mit dieser Logik müsste man jegliche Bestrafung sofort abschaffen.

antiseptisch
19.02.2020, 10:37
Ja.
Ich hätte kein Problem damit, wenn ab dem 1. km/h überschrittener Höchstgeschwindigkeit rigorose Strafen drohen. In der Schweiz wird das allgemein akzeptiert und keiner keift rum. Ich will hier keine Wildwest-Kampfarena haben, und schon gar nicht in Innenstädten. Und wenn nach Musel-Hochzeiten solche Allüren wie sinnloses Rumgeballer und Verkehr stauen auftreten, sollte man gleich die Eheschließung annullieren. Nur so kann man diese Unsitten im Keim ersticken.

Deschawüh
19.02.2020, 10:39
Der Knülch hatte wohl nicht mal eine Fahrerlaubnis. Aber ansonsten hast du natürlich Recht damit. Es fahren zu viele solcher Vollkoffer mit Fahrerlaubnis durch das Land.

Würde mich nicht wundern, wenn der nicht mal eine gehabt hat. Frage mich ohnehin oft genug und immer öfter, wie diese Typen es überhaupt schaffen, ein Auto zu starten, obwohl sie sich geistig auf dem Stand eines Dixiklos befinden, geschweige durch eine Führerscheinprüfung kommen, da sie nicht mal eine MPU bestehen würden.

antiseptisch
19.02.2020, 11:04
@Swesda:

Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht.

Jetzt komm mal wieder runter. Bei anderen Gelegenheiten heißt es auch ganz selbstverständlich: Unwissenheit (Blödheit eingeschlossen) schützt vor Strafe nicht. Warum soll das dann gerade bei so haarsträubenden Verkehrsdelikten nicht gelten?

Finch
19.02.2020, 11:05
Ja, die Gedankenwelten von Juristen sind mir oft recht fremd, da sie auch oft nicht besonders logisch sind. Man kann diese Annahme sicherlich treffen. Wenn man sie aber trifft, müsste man bestimmte Leute vom Führen eines Kraftfahrzeuges ausschließen, was ich weiter vorstehend ja schon zum Ausdruck brachte. In Zeiten, in denen ein schulisches Vollversagen gefolgt von quasi Nullkompetenz in Mathematik und Physik als nicht so schlimm ja fast schon als chic gilt, noch zu erwarten, dass alle Menschen sich über die Folgen der im Quadrat zur Geschwindigkeit steigenden kinetischen Energie bewusst sind, halte ich für reichlich weltfremd. Man müsste konsequenterweise den Zugang zur Fahrerlaubnis drastisch erschweren. Was wieder der allseits geforderten "freien Entfaltung" zuwiderläuft. Und dann noch Mord zu attestieren? In Zeiten, in denen Bahnsteigschubser keine Mordanklage erwarten müssen, weil man ihre Schuldfähigkeit anzweifelt, ist das, wie schon gesagt, starker Tobak.
Dabei käme ich bei einem kurzen Überschlag auf jede Menge Gesetze, gegen die dieser "Kosovare" verstieß, um ihn auch ohne den freislerschen Mordparagraphen für eine signifikante Zeit hinter Gitter bringen zu können: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung usw.

Bin da anderer Meinung. Dass deutsche Schüler im Schnitt immer schlechter werden ist bedauerlich. Das Führen eines Kfz würde ich allerdings grundsätzlich als keine besonders schwierige Aufgabe ansehen. Zumal Autofahren ganz offensichtlich nicht mit Fähigkeiten korreliert, die in der Schule gefragt sind. Andernfalls müssten vor allem Hauptschüler und Schulabbrecher Unfälle verursachen. Das ist wohl nicht der Fall. Einzuschätzen, dass ein Auto mit 200 km/h nicht zu kontrollieren ist und zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen kann, ist wohl jedem zuzutrauen, der nicht geistig behindert ist. Ist ein wenig so wie zu begreifen, dass ein Feuer heiß ist und dass das Anzünden eines Heuballens dazu führen kann, dass er abbrennt und ggf. auf die Umgebung übergreift. Wie dem auch sei. Weltfremd ist die Annahme eines bedingten Vorsatzes meiner Ansicht nicht. Zumindest dann, wenn man dem Angeklagten unterstellt, nicht geistig extrem minderbemittelt zu sein.

Btw: wenn ein Schuldunfähiger einen Mord begeht, dann wird er zwar als schuldunfähig nicht wegen Mordes verurteilt, er wird aber wegen Mordes angeklagt und die Entscheidung umfasst auch die Feststellung, dass diese Person vorsätzlich und rechtswidrig einen Mord begangen hat. Das ist schon ein Unterschied.

antiseptisch
19.02.2020, 11:06
...
geschweige durch eine Führerscheinprüfung kommen, da sie nicht mal eine MPU bestehen würden.
Das wäre doch mal eine gute Idee: MPU-Kriterien schon bei Beantragung des Führerscheins abfragen. Warum eigentlich nicht?

Finch
19.02.2020, 11:16
Aber genau das darf man nicht unterstellen. Darf man in der Beurteilung eines Menschen von sich selbst ausgehen? Nein, das darf man natürlich nicht. Man selbst steht ja nicht zur Debatte. Man weiß ganz schlicht nicht, was dieser junge Mann sich gedacht hat oder nicht und dann muss die Unschuldsvermutung greifen, nichts anderes. Es handelt sich hier um ein populistisches urteil, ein Geschenk an das Volk, eine Drohgebärde Richtung Potenzprolls. Ein klassisches politisches Urteil. Rechtsstaatlich betrachtet ein reines Armutszeugnis. In Form und Umfang, in Umfeld und Intention nicht mit Freisler zu vergleichen, in diese Richtung darf man sich nicht versteigen, aber dem ganz grundsätzlichen Wesen nach sehr wohl vergleichbar. Rechtsbeugung aus politischen Gründen.

Naja, jetzt wird man aber einräumen müssen, dass keiner von uns weiß, wie es um den Angeklagten in diesem konkreten Fall beschaffen war. Wir kennen nicht die Akten, keine Verfahrensdetails, sondern einzig den Tenor aus den Medien. Ob die Unschuldsvermutung für ihn hätte greifen müssen oder nicht, ist der richterlichen Überzeugung auf Grundlage der Beweisaufnahme vorbehalten. Ich tue mich schwer damit, diese anzuzweifeln, wenn ich absolut gar nichts über den Sachverhalt weiß, außer dass der Typ bei einem Straßenrennen eine Frau überfahren hat. Ob das Urteil nun populistisch/rechtsfehlerhaft ist oder nicht, wird dann im Rechtsmittelverfahren entschieden. Dafür gibt es ja gerade die verschiedenen Instanzen. In der Rechtsprechung und Literatur ist es immerhin strittig, ob in einem solchen Fall Mord angenommen werden kann oder nicht. Von daher kann man eigentlich aus der Ferne nicht beurteilen, ob das Urteil nun richtig oder falsch war.

Dass niemand einem Angeklagten in den Kopf schauen kann ist natürlich richtig. So gesehen ließe sich annehmen, Vorsatz sei grundsätzlich nie zweifelsfrei beweisbar, außer der Angeklagte gibt sich geständig. Man kann aber aus den objektiven Tatumständen auf die subjektiven Umstände schließen. Wäre dies nicht möglich, könnte man keinen Straftäter dieser Welt verurteilen.

Finch
19.02.2020, 11:19
Das ist ein Totschlagargument. Mit dieser Logik müsste man jegliche Bestrafung sofort abschaffen.

Das ist richtig. Abschreckende Wirkung ist kein besonders gutes Argument. Denn die Erfahrung zeigt, dass auch drakonische Strafen nicht dazu führen, dass sie nicht oder weniger oft begangen werden (siehe zB USA).

Maitre
19.02.2020, 11:20
Bin da anderer Meinung. Dass deutsche Schüler im Schnitt immer schlechter werden ist bedauerlich. Das Führen eines Kfz würde ich allerdings grundsätzlich als keine besonders schwierige Aufgabe ansehen. Zumal Autofahren ganz offensichtlich nicht mit Fähigkeiten korreliert, die in der Schule gefragt sind. Andernfalls müssten vor allem Hauptschüler und Schulabbrecher Unfälle verursachen. Das ist wohl nicht der Fall. Einzuschätzen, dass ein Auto mit 200 km/h nicht zu kontrollieren ist und zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen kann, ist wohl jedem zuzutrauen, der nicht geistig behindert ist. Ist ein wenig so wie zu begreifen, dass ein Feuer heiß ist und dass das Anzünden eines Heuballens dazu führen kann, dass er abbrennt und ggf. auf die Umgebung übergreift. Wie dem auch sei. Weltfremd ist die Annahme eines bedingten Vorsatzes meiner Ansicht nicht. Zumindest dann, wenn man dem Angeklagten unterstellt, nicht geistig extrem minderbemittelt zu sein.

An der Stelle werden wir sicher nicht zu einer Meinung kommen. Es sind schlicht zu viele Vollpfosten unterwegs, denen ich nicht einmal einfachste Denkleistungen zutraue, die sich der Konsequenz ihrer Handlungen nicht nur im Straßenverkehr nicht bewusst sind, die aber ein Kraftfahrzeug führen dürfen. Das sehe ich regelmäßig an Kreuzungen, wo schon das brüllend einfache Konzept Vorfahrt nicht verstanden wird oder bei Fahrzeugführern, die LKW's schneiden oder ihnen die Vorfahrt nehmen bis hin zu alten Opas, die lieber für ihr "Recht" einen Unfall riskieren, als einfach mal kurz einzugestehen, dass andere mal Fehler machen. Von daher sehe ich viele Fahrer als minderbemittelt an.



Btw: wenn ein Schuldunfähiger einen Mord begeht, dann wird er zwar als schuldunfähig nicht wegen Mordes verurteilt, er wird aber wegen Mordes angeklagt und die Entscheidung umfasst auch die Feststellung, dass diese Person vorsätzlich und rechtswidrig einen Mord begangen hat. Das ist schon ein Unterschied.

Das liest sich hier anders:

https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/staatsanwaltschaft-duisburg-toedlicher-bahnsteig-angriff-von-voerde-keine-mordanklage-aber-psychiatrie-unterbringung_id_11438525.html

Hier wird dem Untermenschen also Schuldunfägigkeit zugestanden und es gibt keine Anklage.

Kaktus
19.02.2020, 11:21
Fällt dir eigentlich mal was anderes ein als dieses Argument? Hälst jedes Urteil per se für dumm/falsch/unvertretbar, hast aber selbst vermutlich keine Ahnung. Deswegen gibt es Menschen, die als Richter arbeiten und dich, der im hpf Expertisen veröffentlich.
Du schreibst Blödsinn. Nein, ich halte nicht jedes Urteil per se für angreifbar. Die meisten, die einen politischen Bezug haben, sind es aber leider

cornjung
19.02.2020, 11:22
Naja, jetzt wird man aber einräumen müssen, dass keiner von uns weiß, wie es um den Angeklagten in diesem konkreten Fall beschaffen war. Wir kennen nicht die Akten, keine Verfahrensdetails, sondern einzig den Tenor aus den Medien....Dass niemand einem Angeklagten in den Kopf schauen kann ist natürlich richtig.
Niemand kann in den Kopf der Richter sehen. Sind es Porschefahrer, die selber gerne schnell fahren, oder autophobe Fahrradfahrer, die ihre kleine Tochter durch einen Raser verloren haben. 2 Juristen, 4 Meinungen. 4 Leute beurteilen den gleichen Baum, aus verschiedenen Richtungen. Jeder urteilt Anders.

Finch
19.02.2020, 11:24
Du schreibst Blödsinn. Nein, ich halte nicht jedes Urteil per se für angreifbar. Die meisten, die einen politischen Bezug haben, sind es aber leider

Und das hast Du von Deinem Sessel von zuhause aus mal eben so analysiert und festgestellt? Aller Achtung. Warum bist Du eigentlich nicht Vorsitzender eines Strafsenats beim Bundesgerichtshof oder Richter am Bundesverfassungsgericht? Deine Fähigkeiten scheinen einzigartig zu sein.

antiseptisch
19.02.2020, 11:26
Mein Familienrichter zu mir vor einigen Jahren: "Wenn Sie noch einmal den Mund aufmachen, verhänge ich ein Urteil, was Sie bereuen werden".

Väterchen Frost
19.02.2020, 12:01
Der Knülch hatte wohl nicht mal eine Fahrerlaubnis. Aber ansonsten hast du natürlich Recht damit. Es fahren zu viele solcher Vollkoffer mit Fahrerlaubnis durch das Land.

Die fehlende Fahrerlaubnis ist der Tüpfel auf dem i. Sie wird - sollte es zu einer anderen Bestrafung als Mord kommen - bestenfalls noch gravierender Umstand der Tatbegehung in die Strafzumessung eingehen.

Väterchen Frost
19.02.2020, 12:03
Ich hätte kein Problem damit, wenn ab dem 1. km/h überschrittener Höchstgeschwindigkeit rigorose Strafen drohen. In der Schweiz wird das allgemein akzeptiert und keiner keift rum. Ich will hier keine Wildwest-Kampfarena haben, und schon gar nicht in Innenstädten. Und wenn nach Musel-Hochzeiten solche Allüren wie sinnloses Rumgeballer und Verkehr stauen auftreten, sollte man gleich die Eheschließung annullieren. Nur so kann man diese Unsitten im Keim ersticken.

Eheschließung annullieren. Doch eine sehr gute Idee! Sozusagen eine erweiterte Einziehung des Tatmittels im übertragenen Sinne nach § 74 StGB.

Trantor
19.02.2020, 12:06
Und das hast Du von Deinem Sessel von zuhause aus mal eben so analysiert und festgestellt? Aller Achtung. Warum bist Du eigentlich nicht Vorsitzender eines Strafsenats beim Bundesgerichtshof oder Richter am Bundesverfassungsgericht? Deine Fähigkeiten scheinen einzigartig zu sein.

Gerechtigkeit ist eine subjektive Bewertung. Es steht jedem frei Urteile dementsprechend als ungerecht einzustufen, selbst wenn sie lt Richter dem Recht und Gesetzen entsprechen. Es gibt halt keine Garantie das aktuelles gesprochenes Recht auch meiner Vorstellung von Gerechtigkeit entsprechen muss...in letzter Zeit - uind da kann ich Kaktus zustimmen - tut es das immer seltener.

Trantor
19.02.2020, 12:11
Bin da anderer Meinung. Dass deutsche Schüler im Schnitt immer schlechter werden ist bedauerlich. Das Führen eines Kfz würde ich allerdings grundsätzlich als keine besonders schwierige Aufgabe ansehen. Zumal Autofahren ganz offensichtlich nicht mit Fähigkeiten korreliert, die in der Schule gefragt sind. Andernfalls müssten vor allem Hauptschüler und Schulabbrecher Unfälle verursachen. Das ist wohl nicht der Fall. Einzuschätzen, dass ein Auto mit 200 km/h nicht zu kontrollieren ist und zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen kann, ist wohl jedem zuzutrauen, der nicht geistig behindert ist. Ist ein wenig so wie zu begreifen, dass ein Feuer heiß ist und dass das Anzünden eines Heuballens dazu führen kann, dass er abbrennt und ggf. auf die Umgebung übergreift. Wie dem auch sei. Weltfremd ist die Annahme eines bedingten Vorsatzes meiner Ansicht nicht. Zumindest dann, wenn man dem Angeklagten unterstellt, nicht geistig extrem minderbemittelt zu sein.

Btw: wenn ein Schuldunfähiger einen Mord begeht, dann wird er zwar als schuldunfähig nicht wegen Mordes verurteilt, er wird aber wegen Mordes angeklagt und die Entscheidung umfasst auch die Feststellung, dass diese Person vorsätzlich und rechtswidrig einen Mord begangen hat. Das ist schon ein Unterschied.

die Wahrscheinlichkeit das jemand strirbt dem ich ein Messer in den Bauch ramme oder gegen den Kopf trete ist wesentlich höher als wenn ich mit einemn Auto zu schnell fahre. Dennoch wird in diesen Fällen selten auf Mord plädiert.
Zumal neben dem Vorsatz auch noch bestimmte Mordmerkmale erfüllt sein müssen wie zB Heimtücke oder niedere Beweggründen....auch die sind bei zu schnellem Fahren sicher nicht gegeben.

Bananenrepublik - verlust des 'Rechgtsstaates das ist alles was ich aus der Rechtssprechung aktueller Urteile oft ableiten kann.

kiwi
19.02.2020, 12:16
Niemand kann in den Kopf der Richter sehen. Sind es Porschefahrer, die selber gerne schnell fahren, oder autophobe Fahrradfahrer, die ihre kleine Tochter durch einen Raser verloren haben. 2 Juristen, 4 Meinungen. 4 Leute beurteilen den gleichen Baum, aus verschiedenen Richtungen. Jeder urteilt Anders.

Hallo cornjung wie war das mit dem Wasserglas das halbvoll oder halbleer war?
So ist es auch bei der Urteilsfindung.

Differentialgeometer
19.02.2020, 12:28
Hallo cornjung wie war das mit dem Wasserglas das halbvoll oder halbleer war?
So ist es auch bei der Urteilsfindung.

Das Glas ist auf jeden Fall rechts!!!!!!!!!

antiseptisch
19.02.2020, 12:32
@Trantor:

auch die sind bei zu schnellem Fahren sicher nicht gegeben.Fahren mit 170 in einer geschlossenen Ortschaft ist von vornherein ein niederer Beweggrund. Das ist genauso brandgefährlich, wie mit einem offenem Messer durch eine Menschenmenge zu gehen.

Und wenn es noch nie einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord gegeben hätte, würde ihn auch niemand vermissen, nicht einmal du. Nur auf die Tat kommt es an, nicht auf angeblich entschuldbare Umstände.

Trantor
19.02.2020, 12:47
@Trantor: Fahren mit 170 in einer geschlossenen Ortschaft ist von vornherein ein niederer Beweggrund. Das ist genauso brandgefährlich, wie mit einem offenem Messer durch eine Menschenmenge zu gehen.
leider ist ein "niederer Beweggrund nicht objektiv im Gesetz definiert, für mich zählt aber zu schnelles Fahren ganz sicher nicht dazu. Niedrige Beweggründen sind bzw waren bis jetzt so etwas wie Habgier oder Befriedigung des Sexualtriebes, und nicht wenn man zu schnell gefahren ist. Dazu kommt das noch niemand der mit einer "offenen Klinge durch die Menschenmenge gegangen ist" jemals wegen Mordes verurteilt wurde.

Was ist wenn einer demnächst mit 50 in der dreissiger Zone fährt, kommt ein Kind hinter de Auto hevorgelaufen - tot - ist das dann auch Mord? abolutes Bullshiturteil und eine Aushebelung des Rechtsstaates nach wie vor.



Und wenn es noch nie einen Unterschied zwischen Totschlag und Mord gegeben hätte, würde ihn auch niemand vermissen, nicht einmal du. Nur auf die Tat kommt es an, nicht auf angeblich entschuldbare Umstände.

Nein das worauf es ankommt ist die Einhaltung des Rechtsstaates und dafür gibt es objektive Kriterien hinsichtlich der Rechtssprechung, wie eben zB das gleiches gleich und ungleiches ungleich zu beurteilen ist. DH die Relation hinsichtlich Tat und Urteilen zu andern vergleichbaren Taten und Urteilen müssen stimmen. Und das tut es eben nicht mehr. Wenn Tottreter und Messerstecher gerade mal im schlimmsten Fall mit Totschlag und entsprechendem Strafmass abgeurteilt werden teilweise sogar noch mit Bewährung oder man schon nach 1-2 Jahren wieder draussen ist, dann passt die Relation zu diesem Urteil einfach nicht mehr und dann ist der Rechtsstaat nicht mehr gewährleistet.

antiseptisch
19.02.2020, 12:56
für mich zählt aber zu schnelles Fahren ganz sicher nicht dazu.
Ab wann wäre denn zu schnelles Fahren so kriminell, dass es als Mord gesehen werden würde? Bei 250 in der verkehrsberuhigten Zone vielleicht mal?

Für dich wäre vermutlich noch nicht einmal der Selbstmörder-Pilot Andreas Lubitz (Germanwings) ein Mörder, weil der seine Opfer gar nicht kannte, oder man ihm nicht unterstellen konnte, dass er wirklich jeden Einzelnen töten wollte. Oder kannst du dich hier mal positionieren?

Trantor
19.02.2020, 13:12
Ab wann wäre denn zu schnelles Fahren so kriminell, dass es als Mord gesehen werden würde? Bei 250 in der verkehrsberuhigten Zone vielleicht mal?

Für dich wäre vermutlich noch nicht einmal der Selbstmörder-Pilot Andreas Lubitz (Germanwings) ein Mörder, weil der seine Opfer gar nicht kannte, oder man ihm nicht unterstellen konnte, dass er wirklich jeden Einzelnen töten wollte. Oder kannst du dich hier mal positionieren?

Die Frage wie schnell denn zu schnell ist musst du doch beantworten, du behauptest doch, daß ab irgendeiner Grenze die Mordmerkmale erfüllt sind, oder auch ab gar keiner Grenze, dh mit 31 in der 30ger bin ich ein Mörder und mit 30 bekomme ich Freispruch selbst wenn jemand dabei gestorben ist....ja man kann sich auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und trotzdem jemanden tot fahren.


Für mich ist Todsfall auf Grund Überschreitung der Geschwindigkeit niemals Mord, vllt Totschlag Totschlag, grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge sowieso. Das relevante Kriterium ist der konkrete Vorsatz eine oder eine bestimmte Person zu töten und dieser konkrete Vorsatz liegt nunmal nicht vor. Bei dem Selbstmörder ist das genau anders er hat gezielt diese Menschen im Flugzeug ermordet.

Es gibt so viele unzählige Unglücke die aus Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit entstehen und Menschen bei sterben, die müssten ab nun auch alle als Mord gelten - was aber keinen Sinn macht weil ein gezielter Mord der auf eine konkrete Person gerichtet ist um diese Person zu töten, um zB eine Straftat zu vereiteln aus Habgier, wenn möglich noch irgendwie wehrlos hinterrücks oder im Schlaf erschossen, eben nochml ein ganz anderes Kaliber ist als wenn man zu schnell gefahren ist....es macht absolut keinen Sinn beide Vergehen gleich zu setzten.


PS: du solltest sauber zitieren sonst werden deine Antworten nicht angezeigt...

Blackbyrd
19.02.2020, 13:30
Die Frage wie schnell denn zu schnell ist musst du doch beantworten, du behauptest doch, daß ab irgendeiner Grenze die Mordmerkmale erfüllt sind, oder auch ab gar keiner Grenze, dh mit 31 in der 30ger bin ich ein Mörder und mit 30 bekomme ich Freispruch selbst wenn jemand dabei gestorben ist....ja man kann sich auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und trotzdem jemanden tot fahren.


Für mich ist Todsfall auf Grund Überschreitung der Geschwindigkeit niemals Mord, vllt Totschlag Totschlag, grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge sowieso. Das relevante Kriterium ist der konkrete Vorsatz eine oder eine bestimmte Person zu töten und dieser konkrete Vorsatz liegt nunmal nicht vor. Bei dem Selbstmörder ist das genau anders er hat gezielt diese Menschen im Flugzeug ermordet.

Es gibt so viele unzählige Unglücke die aus Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit entstehen und Menschen bei sterben, die müssten ab nun auch alle als Mord gelten - was aber keinen Sinn macht weil ein gezielter Mord der auf eine konkrete Person gerichtet ist um diese Person zu töten, um zB eine Straftat zu vereiteln aus Habgier, wenn möglich noch irgendwie wehrlos hinterrücks oder im Schlaf erschossen, eben nochml ein ganz anderes Kaliber ist als wenn man zu schnell gefahren ist....es macht absolut keinen Sinn beide Vergehen gleich zu setzten.


PS: du solltest sauber zitieren sonst werden deine Antworten nicht angezeigt...



Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten. Der Richter hat das letzte Wort und wie sagt man doch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", hier hatte der liebe Gott ein gutes Händchen. Diese Ansicht teilen bestimmt auch die 2 Kinder, die die Frau hinterlassen hat.

cornjung
19.02.2020, 13:35
Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten.
Nein. Jemand, der weiss, dass er " etwas " Unzulässiges macht und damit rechnet, dass jemand geschädigt werden kann, hat keinen Vorsatz= wissen und wollen zu morden.

Blackbyrd
19.02.2020, 13:43
Nein. Jemand, der weiss, dass er " etwas " Unzulässiges macht und damit rechnet, dass jemand geschädigt werden kann, hat keinen Vorsatz= wissen und wollen zu morden.

Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?

antiseptisch
19.02.2020, 13:49
PS: du solltest sauber zitieren sonst werden deine Antworten nicht angezeigt...
An diesem Rechner mit diesem Browser geht zitieren nur bei bestimmten Usern. Ich weiß nicht, woran das liegt und kann es nicht verhindern.



Für mich ist Todsfall auf Grund Überschreitung der Geschwindigkeit niemals MordJa eben, für dich. Dann ziehen wir das ganze von hinten auf: Ab einer bestimmten Geschwindigkeit in einer Innenstadt ist es fast unmöglich, jemanden nicht zu töten. Von daher ist es gleich als Mord zu werten, denn so gut kann niemand fahren, um einem Menschen dann noch auszuweichen. Ich hoffe, jetzt wird es klarer. Oder immer noch nicht?

cornjung
19.02.2020, 13:51
Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?
Warum nur ist Käptn Blackbeard nicht Pirat geblieben, und hat seine Queen Anne's Revenge bewacht, statt hier Urteile zu kommentieren, die er nicht versteht ?