Vollständige Version anzeigen : Endlich, auf so ein Urteil habe ich schon lange gewartet.
Blackbyrd
19.02.2020, 14:22
Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?
Warum nur ist Käptn Blackbeard nicht Pirat geblieben, und hat seine Queen Anne's Revenge bewacht, statt hier Urteile zu kommentieren, die er nicht versteht ?
Du sprichst nun den Käptn Blackbeard an, leider konnte ich diesen Namen nicht wieder nutzen, diesen hatte ich vor vielen vielen Jahren in einem anderen nicht mehr existierenden Forum genutzt.
Dann bist du mit deiner "Feststellung" also schlauer als der Richter, der dieses Urteil gesprochen hat? Damit stehst du aber nicht alleine hier, viele geben sich ja halt schlauer. Vermutlich ist der Richter gar kein Richter, sondern ein Hochstapler.
Naja, jetzt wird man aber einräumen müssen, dass keiner von uns weiß, wie es um den Angeklagten in diesem konkreten Fall beschaffen war. Wir kennen nicht die Akten, keine Verfahrensdetails, sondern einzig den Tenor aus den Medien. Ob die Unschuldsvermutung für ihn hätte greifen müssen oder nicht, ist der richterlichen Überzeugung auf Grundlage der Beweisaufnahme vorbehalten. Ich tue mich schwer damit, diese anzuzweifeln, wenn ich absolut gar nichts über den Sachverhalt weiß, außer dass der Typ bei einem Straßenrennen eine Frau überfahren hat. Ob das Urteil nun populistisch/rechtsfehlerhaft ist oder nicht, wird dann im Rechtsmittelverfahren entschieden. Dafür gibt es ja gerade die verschiedenen Instanzen. In der Rechtsprechung und Literatur ist es immerhin strittig, ob in einem solchen Fall Mord angenommen werden kann oder nicht. Von daher kann man eigentlich aus der Ferne nicht beurteilen, ob das Urteil nun richtig oder falsch war.
Dass niemand einem Angeklagten in den Kopf schauen kann ist natürlich richtig. So gesehen ließe sich annehmen, Vorsatz sei grundsätzlich nie zweifelsfrei beweisbar, außer der Angeklagte gibt sich geständig. Man kann aber aus den objektiven Tatumständen auf die subjektiven Umstände schließen. Wäre dies nicht möglich, könnte man keinen Straftäter dieser Welt verurteilen.
Ja, da stimme ich dir zu. Es macht aber doch einen besonders deutlichen Unterschied, ob ich mit einer geladenen Feuerwaffe einen Gemüsestand betrete und den Inhaber erschieße, oder ob ich mich (viel zu schnell) mit einem Auto dem Gemüsestand nähere, ins Schleudern gerate und dann den Gemüsehändler überfahre. Da liegen doch Welten dazwischen, was einen möglichen Vorsatz betrifft.
Fahrzeuge als Waffen sind ja zur Zeit besonders beliebt, leider, aber das sieht doch anders aus, zumal auch das Motiv für den Fahrtantritt ganz zweifelsfrei feststeht und jeweils deutlich unterschiedlich ist. Wenn der Kosovare einen Mord begangen hat nennt man dann die Todesfahrt mit dem Musel am Steuer des LKW wie? Welche Steigerung wäre dann noch möglich? Darf man denn wirklich diese beiden Fälle mit dem gleichen Attribut belegen? Mit "Mord"? Ja, wir sind keine Fachleute und ja, wir kennen die Umstände nicht und so weiter. Aber ich kann mir keine neuen Erkenntnisse vorstellen, die diese tödliche Rennfahrt mit einem geplanten Mord gleichstellen würden.
antiseptisch
19.02.2020, 15:15
Aber ich kann mir keine neuen Erkenntnisse vorstellen, die diese tödliche Rennfahrt mit einem geplanten Mord gleichstellen würden.Bei dieser Geschwindigkeit ist ein Mord fast schon zwangsläufig.
Minimalphilosoph
19.02.2020, 15:22
Mit euch kann man ja nicht einmal so ein belangloses Verfahren vertagen. Ihr diskutiert ja immer wieder das Gleiche.
Stanley_Beamish
19.02.2020, 16:12
Nein. Ein Beweis ist ein Beweis und eine Meinung ist eine Meinung. Soweit sollte es eigentlich in Deutschland NICHT sein, dass die Meinung des Richters über nachprüfbaren Fakten steht. Gewissenserforschung gehört nicht zu den nachprüfbaren Fakten. Und wenn eine Schuld nicht nachgewiesen werden kann dann gibt es sie juristisch gesehen nicht. Sehr einfach.
Wenn wir alle einsperren, die vermutlich an irgendetwas schuld sind, dann bleiben diesem Forum noch genau zwei Mitglieder. User @Affenpriester und ich. Dies haben wir in diesem Strang schon verdeutlicht.
Was soll das larmoyante Geschwätz, Nathan?
Ein Beweis ist dann entscheidend für das Urteil, wenn er den Richter überzeugt. So und nicht anders funktioniert unsere Rechtsprechung.
Was du oder ein anderer Gutmenschendepp darüber denkt, oder der Anwalt, oder der Täter selber, ist irrelevant.
Stanley_Beamish
19.02.2020, 16:20
Nein. Jemand, der weiss, dass er " etwas " Unzulässiges macht und damit rechnet, dass jemand geschädigt werden kann, hat keinen Vorsatz= wissen und wollen zu morden.
Nur wenn er dem Richter glaubhaft machen kann, dass er davon ausging, dass schon nichts passiert. Diese Glaubhaftmachung ist beim Richter nun einmal nicht angekommen -> bedingter Vorsatz.
Ob am Ende wegen Mordes oder Totschlags verurteilt wird, ist mir gleich.
Wäre es mein Kind gewesen, das die Ratte getötet hat, dann wäre ohnehin die Todesstrafe fällig.
cornjung
19.02.2020, 16:35
Nur wenn er dem Richter glaubhaft machen kann, dass er davon ausging, dass schon nichts passiert. Diese Glaubhaftmachung ist beim Richter nun einmal nicht angekommen -> bedingter Vorsatz.Ob am Ende wegen Mordes oder Totschlags verurteilt wird, ist mir gleich. Wäre es mein Kind gewesen, das die Ratte getötet hat, dann wäre ohnehin die Todesstrafe fällig.
Nein, du bist ohnhin kein Richter, sondern allenfalls der autophobe Ankläger und du hast zu bweisen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
Du sprichst nun den KäptnBlackbeard an, leider konnte ich diesen Namen nicht wieder nutzen, diesen hatte ich vor vielen vielen Jahren in einem anderen nicht mehr existierenden Forum genutzt.
Erzähl mir nichts über Blackbeard und Piraten, ich habe wie einer gelebt.
Ja, da stimme ich dir zu. Es macht aber doch einen besonders deutlichen Unterschied, ob ich mit einer geladenen Feuerwaffe einen Gemüsestand betrete und den Inhaber erschieße, oder ob ich mich (viel zu schnell) mit einem Auto dem Gemüsestand nähere, ins Schleudern gerate und dann den Gemüsehändler überfahre. Da liegen doch Welten dazwischen, was einen möglichen Vorsatz betrifft.
Richtig. Stany kann doch gar nicht Auto fahren.
Stanley_Beamish
19.02.2020, 17:01
(...)
Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein.
Der Richter ist aber anderer Meinung, und der ist nun einmal Richter und du nur Dorfdepp.
https://www.youtube.com/watch?v=2w9-HJwwEzA
(...)
Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
Das hat niemand behauptet. Wer aber einem kampfunfähig am Boden Liegenden ins Gesicht tritt, schon.
cornjung
19.02.2020, 17:29
Der Richter ist aber anderer Meinung, und der ist nun einmal Richter und du nur Dorfdepp.
Das Urteil wird aufgehoben, und das du nur ein Dorf- Depp bist, ist bekannt. Das ist aber keine Entschuldigung dafür, dass du zu doof bist, den Führerschein zu machen, sprich hier gar nicht mit sprechen kannst, und dir in der U-Bahn deine Windeln einnässt, wenn dich eine alte Klauzigeunerin nur schief ansieht. Wie haste neulich gepostet " ich habe meinen Rucksack mit Mamis Pausenbrote fest an mich gedrückt, so Angst hatte ich ". * lol
Was soll das larmoyante Geschwätz, Nathan?
Ein Beweis ist dann entscheidend für das Urteil, wenn er den Richter überzeugt. So und nicht anders funktioniert unsere Rechtsprechung.
Was du oder ein anderer Gutmenschendepp darüber denkt, oder der Anwalt, oder der Täter selber, ist irrelevant.
Was soll das Gerede, Isidor Hipper? Ein Beweis ist nach seiner Definition keine Frage persönlicher Überzeugung sondern jederzeit für alle nachprüfbarer Fakten. Er steuert die Überzeugungsbildung des Richters, nicht umgekehrt.
Minimalphilosoph
19.02.2020, 17:31
Das Urteil wird aufgehoben, und das du nur ein Dorf- Depp bist, ist bekannt. Das ist aber keine Entschuldigung dafür, dass du zu doof bist, den Führerschein zu machen, sprich hier gar nicht mit sprechen kannst, und dir in der U-Bahn deine Windeln einnässt, wenn dich eine alte Klauzigeunerin nur schief ansieht. Wie haste neulich gepostet " ich habe meinen Rucksack mit Mamis Pausenbrote fest an mich gedrückt, so Angst hatte ich ". * lol
Gibts da Bilder von??
Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten. Der Richter hat das letzte Wort und wie sagt man doch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", hier hatte der liebe Gott ein gutes Händchen. Diese Ansicht teilen bestimmt auch die 2 Kinder, die die Frau hinterlassen hat.
Ein Vorsatz ist gegen eine konkrete Person gerichtet, und nicht gegen allgemein. Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten. Etwas billigend in Kauf nehmen ist eben ungleich Vorsatz.
Und gleiches gilt bei jedem der Alkohl trinkt und jemand totfährt alles Mörder. Jemand der keine Winterreifen drauf hat ins schleudern gerät einen totfährt - Mörder. Jemand der die Scheibenwischblätter nicht gewechselt hat im Regen dann schlechter sieht - einen totfährt, Mörder, jermand der an einer Unfallstelle vorbei fährt und nicht hilft und deswegen einer stirbt Mörder.....das ist so unendlich ausweitbar.....das ihr das nicht kapiert.....
Bei dieser Geschwindigkeit ist ein Mord fast schon zwangsläufig.
selbst wenn es fast zwangsläufig wäre ist es nicht zwangsläufig was glaubst du wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? wieviele Wettrennen finden jeden Tag auf deutschen Strassen statt und wieviele Tote durch Wettrennen gibt es im Jahr wie ist wohl die Quote 1000 zu eins? 10.000 zu eins? 100.000 zu eins?
Wie wahrscheinlich ist es das jemand srirbt wenn ich ihm mit dem Messer ins Herz steche oder mit voller Wucht mit dem Stiefel gegen den Kopf trete? 1:1, 1:2 , 1:5? Das erstere ist Mord im der deutschen Bananenjustiz, das zweite ist max totschlag mit wenn möglich Bewährung oder nur 1-2 Jahre...Rechtsstaat am Arsch.
Warum nur hat der Richter, wenn kein Vorsatz bestand oder man es als Vorsatz auslegen kann, es als Mord eingestuft, so in "Namen des Volkes"?
weil auf die Justiz in Deustschland mitlerweile geschissen ist, und das ist nur eines der vielen lächerliche Urteile, die mit Recht und Rechtsgrundsätzen nichts mehr zu tun haben, wir tendieren immer mehr hin zu einer ideologischen Willkürjustiz je nach dem auf welcher ideologischen politischen Seite man steht, welcher Zeitgeist gerade vorherrscht oder was man gerade "fühlt" und was so die Vorlieben und ideologische Ansichten des Richter sind.
Auf Gerechtigkeit und auf das Recht kann man nicht mehr vertrauen man kann nur hoffen einen Richter zu bekommen der nicht einen an der Waffel hat. Ich habe in die Justiz mittlerweile genausowenig Vertrauen wie in die Medien....DDR 2.0 halt.
Vitalienbruder
19.02.2020, 23:05
Anders ist es, wenn z.B. ein Terrorist mit einem Fahrzeug absichtlich in eine Menschenmenge rast. Hier besteht dann eine Tötungsabsicht aus niederen Beweggründen, also Mord - sogar Massenmord.
Affenpriester
20.02.2020, 05:13
die Wahrscheinlichkeit das jemand strirbt dem ich ein Messer in den Bauch ramme oder gegen den Kopf trete ist wesentlich höher als wenn ich mit einemn Auto zu schnell fahre. Dennoch wird in diesen Fällen selten auf Mord plädiert.
Zumal neben dem Vorsatz auch noch bestimmte Mordmerkmale erfüllt sein müssen wie zB Heimtücke oder niedere Beweggründen....auch die sind bei zu schnellem Fahren sicher nicht gegeben.
Bananenrepublik - verlust des 'Rechgtsstaates das ist alles was ich aus der Rechtssprechung aktueller Urteile oft ableiten kann.
Es sind auch keine Mordmerkmale gegeben aber wenn der Richter das sagt, dann ist das eben so. Es war bewusste Fahrlässigkeit ... kann ja mal jeder googeln aber die Leute argumentieren aus dem Bauch heraus ... das ist das Problem. Mit Logik hat es kaum einer.
Es sind auch keine Mordmerkmale gegeben aber wenn der Richter das sagt, dann ist das eben so. Es war bewusste Fahrlässigkeit ... kann ja mal jeder googeln aber die Leute argumentieren aus dem Bauch heraus ... das ist das Problem. Mit Logik hat es kaum einer.
Das Bauchgefühl ist in solchen Fragen oft näher an der Rationalität als es der Verstand ist.
Beispiel Mord/Totschlag. Warum wird Totschlag so lächerlich viel weniger hart bestraft als Mord? Mord findet meistens im näheren Umfeld statt, er ist oft lange vorher geplant usw.
Schon mein Bauchgefühl sagt mir, dass Totschläger gefährliche Irre sind die mindestens genau so lange weggesperrt gehören wie Mörder. Einem Totschläger kann ich immer begegnen, bei einem Mörder geht die Wahrscheinlichkeit gegen null. Selbst bei Serienmördern.
Affenpriester
20.02.2020, 05:30
Das Bauchgefühl ist in solchen Fragen oft näher an der Rationalität als es der Verstand ist.
Beispiel Mord/Totschlag. Warum wird Totschlag so lächerlich viel weniger hart bestraft als Mord? Mord findet meistens im näheren Umfeld statt, er ist oft lange vorher geplant usw.
Schon mein Bauchgefühl sagt mir, dass Totschläger gefährliche Irre sind die mindestens genau so lange weggesperrt gehören wie Mörder. Einem Totschläger kann ich immer begegnen, bei einem Mörder geht die Wahrscheinlichkeit gegen null.
Das Bauchgefühl hat mit Rationalität nichts zu tun ... manchmal überschneidet es sich aber nicht hier. Ein Mord ist ganz einfach erklärt ... ich WILL töten, ich tue was ich tue um zu töten oder es ist mir zumindest ganz recht, wenn jemand umkommt. Das z.B. ist der Fall, wenn ich es plane und durchführe. Wenn ich mit einem Auto bewusst in eine Menschenmenge fahre, dann ist es Mord. Die Sache mit dem Totschlag finde ich auch fragwürdig, da dafür auch Vorsatz gelten muss. Aber wenn ich mit überhöhter Geschwindigkeit ein Straßenrennen fahre, ist die Tötung eines Menschen weder das Ziel, noch geht man davon aus. Diese Fahrer halten sich für Schumachers, denen sowas nicht passieren kann. Der Tod irgendwelcher Menschen oder ein Unfall sind in dem Moment für die abwegig. Wie gesagt, es ist eine fahrlässige Tötung ohne Tötungsvorsatz ... das Problem ist, dass es dafür leider nur ein paar Jahre gibt. DAS ist hier das Problem und das noch viel größere Problem ist, dass hier Mordmerkmale konstruiert werden, um eine hohe Strafe aussprechen zu können, weil man irgendwelche Zeichen setzen will.
Das Bauchgefühl hat mit Rationalität nichts zu tun ... manchmal überschneidet es sich aber nicht hier. Ein Mord ist ganz einfach erklärt ... ich WILL töten, ich tue was ich tue um zu töten oder es ist mir zumindest ganz recht, wenn jemand umkommt. Das z.B. ist der Fall, wenn ich es plane und durchführe. Wenn ich mit einem Auto bewusst in eine Menschenmenge fahre, dann ist es Mord. Die Sache mit dem Totschlag finde ich auch fragwürdig, da dafür auch Vorsatz gelten muss. Aber wenn ich mit überhöhter Geschwindigkeit ein Straßenrennen fahre, ist die Tötung eines Menschen weder das Ziel, noch geht man davon aus. Diese Fahrer halten sich für Schumachers, denen sowas nicht passieren kann. Der Tod irgendwelcher Menschen oder ein Unfall sind in dem Moment für die abwegig. Wie gesagt, es ist eine fahrlässige Tötung ohne Tötungsvorsatz ... das Problem ist, dass es dafür leider nur ein paar Jahre gibt. DAS ist hier das Problem und das noch viel größere Problem ist, dass hier Mordmerkmale konstruiert werden, um eine hohe Strafe aussprechen zu können, weil man irgendwelche Zeichen setzen will.
Muss die Frage nicht sein, was ich mit Strafe überhaupt erreichen will? Mein Bauchgefühl sagt mir sofort, ich will die Menschen vor den Tätern schützen. Nochmal: die Wahrscheinlichkeit einem Totschläger oder einem Körperverletzer zum Opfer zu fallen ist deutlich höher als die, Opfer eines Mörders zu werden. Da reicht schon der Irre der eine Glasflasche irgendwo in die Menge wirft.
Oder eben der geistig Behinderte der Autorennen in der Innenstadt fährt.
Aber mir ist schon klar, dass die Gefängnisplätze für den ganzen Abschaum der auf den Strassen herumläuft nicht ausreicht. Wenn ich regieren würde, in meinem Land, würde ein Schläger nur ein einziges mal in Freiheit zuschlagen. Wir hätten die friedlichste Gesellschaft. Das kannst du mir glauben. ;)
Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt in meinen Augen und wenn das Opfer dadurch stirbt oder schwer geschädigt wird ist es zu spät. Und selbst dann gibt es lächerliche Strafen. Wo ist da bitte die Rationalität?
Affenpriester
20.02.2020, 05:56
Muss die Frage nicht sein, was ich mit Strafe überhaupt erreichen will? Mein Bauchgefühl sagt mir sofort, ich will die Menschen vor den Tätern schützen. Nochmal: die Wahrscheinlichkeit einem Totschläger oder einem Körperverletzer zum Opfer zu fallen ist deutlich höher als die, Opfer eines Mörders zu werden. Da reicht schon der Irre der eine Glasflasche irgendwo in die Menge wirft.
Aber mir ist schon klar, dass die Gefängnisplätze für den ganzen Abschaum der auf den Strassen herumläuft nicht ausreicht. Wenn ich regieren würde, in meinem Land, würde ein Schläger nur ein einziges mal in Freiheit zuschlagen. Wir hätten die friedlichste Gesellschaft. Das kannst du mir glauben. ;)
Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt in meinen Augen und wenn das Opfer dadurch stirbt oder schwer geschädigt wird ist es zu spät. Und selbst dann gibt es lächerliche Strafen. Wo ist da bitte die Rationalität?
Wenn die ganzen Schwarzfahrer im Knast nicht wären, hätten wir fast nur noch Ausländer da drin. Unser Justizsystem ist ein Witz und für unsere neuen Mitmenschen ne Art Vollversorgung, juckt die nicht.
antiseptisch
20.02.2020, 09:47
@Trantor:
selbst wenn es fast zwangsläufig wäre ist es nicht zwangsläufig was glaubst du wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? wieviele Wettrennen finden jeden Tag auf deutschen Strassen statt und wieviele Tote durch Wettrennen gibt es im Jahr wie ist wohl die Quote 1000 zu eins? 10.000 zu eins? 100.000 zu eins?
Wie wahrscheinlich ist es das jemand srirbt wenn ich ihm mit dem Messer ins Herz steche oder mit voller Wucht mit dem Stiefel gegen den Kopf trete? 1:1, 1:2 , 1:5? Das erstere ist Mord im der deutschen Bananenjustiz, das zweite ist max totschlag mit wenn möglich Bewährung oder nur 1-2 Jahre...Rechtsstaat am Arsch.
Ich glaube du bist selber innerlich zerrissen mit der offiziellen Definition von Mord, und weißt nicht so recht, wie du dich einnorden sollst, denn wir waren uns schon mal einig, dass hier einiges unlogisch ist.
Ich sehe jedenfalls keinen maßgeblichen Unterschied zwischen einem Selbstmordpiloten, der mehrere Hundert Passagiere tötet, und einem Autofahrer, der mit Tempo 200 in einer verkehrsberuhigten Zone fährt. Ich habe es bewusst extrem formuliert. Schließlich ist bei dem Selbstmordpiloten auch nicht garantiert, dass wirklich alle Menschen sterben. Das kann also kein Kriterium sein.
antiseptisch
20.02.2020, 09:51
Ein Vorsatz ist gegen eine konkrete Person gerichtet, und nicht gegen allgemein. Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten. Etwas billigend in Kauf nehmen ist eben ungleich Vorsatz.
Und gleiches gilt bei jedem der Alkohl trinkt und jemand totfährt alles Mörder. Jemand der keine Winterreifen drauf hat ins schleudern gerät einen totfährt - Mörder. Jemand der die Scheibenwischblätter nicht gewechselt hat im Regen dann schlechter sieht - einen totfährt, Mörder, jermand der an einer Unfallstelle vorbei fährt und nicht hilft und deswegen einer stirbt Mörder.....das ist so unendlich ausweitbar.....das ihr das nicht kapiert.....
Das würde letzten Endes bedeuten, dass ein Amokläufer oder Selbstmordattentäter, der nur einmal danebenschießt oder die Bombe nicht alle Anwesenden trifft, kein Mörder sein kann. Etwas armselig, oder? Im übrigen wählst du bewusst schwache Beispiele, um die Extreme mit totzuschlagen. Auch das ist unzulässig.
antiseptisch
20.02.2020, 09:58
weil auf die Justiz in Deustschland mitlerweile geschissen ist, und das ist nur eines der vielen lächerliche Urteile, die mit Recht und Rechtsgrundsätzen nichts mehr zu tun haben, wir tendieren immer mehr hin zu einer ideologischen Willkürjustiz je nach dem auf welcher ideologischen politischen Seite man steht, welcher Zeitgeist gerade vorherrscht oder was man gerade "fühlt" und was so die Vorlieben und ideologische Ansichten des Richter sind.
Zum Glück sind illegale Straßenrennen zumindest schon mal eine Straftat und keine rein zivile Rechtssache mehr. Das hat auch nichts mit Willkür zu tun, sondern war längst überfällig. Andere zivilisierte Staaten waren da schon weiter. Oder betreiben die auch lächerliche Rechtsbeugung?
Blackbyrd
20.02.2020, 15:14
Du sprichst nun den KäptnBlackbeard an, leider konnte ich diesen Namen nicht wieder nutzen, diesen hatte ich vor vielen vielen Jahren in einem anderen nicht mehr existierenden Forum genutzt.
Dann bist du mit deiner "Feststellung" also schlauer als der Richter, der dieses Urteil gesprochen hat? Damit stehst du aber nicht alleine hier, viele geben sich ja halt schlauer. Vermutlich ist der Richter gar kein Richter, sondern ein Hochstapler.
Nein, du bist ohnhin kein Richter, sondern allenfalls der autophobe Ankläger und du hast zu bweisen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe oder schnelles Auto gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit dieser jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser. Wer einen Anderen schlägt, , und der Andere stirbt, hat nicht automatisch Tötungs-vorsatz.
Erzähl mir nichts über Blackbeard und Piraten, ich habe wie einer gelebt.
Na, dann zeige doch einmal Flagge, wo du so "gedient" hast, kleiner Pirat?
Blackbyrd
20.02.2020, 15:26
Bei einem Mord zählt aber auch der Vorsatz. Der Fahrer wusste ganz genau, dass er etwas Unzulässiges und Strafbares macht und jemand zu Schaden kommen kann und so etwas ist dann eben als Vorsatz zu werten. Der Richter hat das letzte Wort und wie sagt man doch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", hier hatte der liebe Gott ein gutes Händchen. Diese Ansicht teilen bestimmt auch die 2 Kinder, die die Frau hinterlassen hat.
Ein Vorsatz ist gegen eine konkrete Person gerichtet, und nicht gegen allgemein. Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten. Etwas billigend in Kauf nehmen ist eben ungleich Vorsatz.
Und gleiches gilt bei jedem der Alkohl trinkt und jemand totfährt alles Mörder. Jemand der keine Winterreifen drauf hat ins schleudern gerät einen totfährt - Mörder. Jemand der die Scheibenwischblätter nicht gewechselt hat im Regen dann schlechter sieht - einen totfährt, Mörder, jermand der an einer Unfallstelle vorbei fährt und nicht hilft und deswegen einer stirbt Mörder.....das ist so unendlich ausweitbar.....das ihr das nicht kapiert.....
In Sachen "Vorsatz" gibt es aber nun gegenteilige Aussagen.
Du schreibst nun das der Vorsatz zum Mord gegen eine konkrete Person gerichtet sein müsste. Das deckt sich aber nun nicht mit diesem Beitrag:
Anders ist es, wenn z.B. ein Terrorist mit einem Fahrzeug absichtlich in eine Menschenmenge rast. Hier besteht dann eine Tötungsabsicht aus niederen Beweggründen, also Mord - sogar Massenmord.
Der erwähnte Terrorist zielt ja auch nicht gegen eine konkrete Person. Einen niederer Beweggrund könnte man auch dem Fahrer, der nun wegen Mordes in den Knast muss, anhängen. Man könnte evtl. auch den geistigen Zustand des Fahrers überprüfen lassen oder einen Psychiater einschalten usw. usw., das Urteil ist gesprochen, warten wir einmal ab, ob es eine Revision geben wird.
In Sachen "Vorsatz" gibt es aber nun gegenteilige Aussagen.
Du schreibst nun das der Vorsatz zum Mord gegen eine konkrete Person gerichtet sein müsste. Das deckt sich aber nun nicht mit diesem Beitrag:
Der erwähnte Terrorist zielt ja auch nicht gegen eine konkrete Person. Einen niederer Beweggrund könnte man auch dem Fahrer, der nun wegen Mordes in den Knast muss, anhängen. Man könnte evtl. auch den geistigen Zustand des Fahrers überprüfen lassen oder einen Psychiater einschalten usw. usw., das Urteil ist gesprochen, warten wir einmal ab, ob es eine Revision geben wird.
gegen eine konkrete Person oder gegen mehrere Personen, Fakt ist die absicht das Ziel muss vorrangig sein jemanden zu töten das hatte ich auch so ausformuliert:
Und selbst ein allgemeiner Vorsatz ist nicht gegeben, weil die Raser nicht losgefahren sind mit der Absicht jemanden zu töten
Vorsatz heisst "ich nehme mein Auto und fahre jemanden tot, das Ziel ist das töten einer oder mehrere Personen", Vorsatz ist nicht "ich nehme mein Auto fahre ein Rennen und wenn dabei jemand stirbt ist es mir egal".....das ist doch nicht so schwer....
und wie gesagt niedere Beweggründe als Voraussetzung für Mord liege halt auch keine vor.
Zum Glück sind illegale Straßenrennen zumindest schon mal eine Straftat und keine rein zivile Rechtssache mehr. Das hat auch nichts mit Willkür zu tun, sondern war längst überfällig. Andere zivilisierte Staaten waren da schon weiter. Oder betreiben die auch lächerliche Rechtsbeugung?
wie ich jetzt schon zwanzig mal geschrieben habe, das Problem ist nicht nur das Strafmass ansich sondern die Relation zu anderen Rechtssprechungen. Wenn es der Gesellschaft beliebt kann sie gleich auch für Geschwindigkeitsübertretungen ab 10 kmh Knast und ab 20 Todestrafe einführen, müssn nur die Gesetze anpassen ....ok, aber ich kann dann gleichzeitig nicht irgendwelche echten Mörder Räuber Messerstecher und Tottreter auf Bewährung nach Hause schicken...ist das denn nicht logisch?
@Trantor:
Ich glaube du bist selber innerlich zerrissen mit der offiziellen Definition von Mord, und weißt nicht so recht, wie du dich einnorden sollst, denn wir waren uns schon mal einig, dass hier einiges unlogisch ist.
Ich sehe jedenfalls keinen maßgeblichen Unterschied zwischen einem Selbstmordpiloten, der mehrere Hundert Passagiere tötet, und einem Autofahrer, der mit Tempo 200 in einer verkehrsberuhigten Zone fährt. Ich habe es bewusst extrem formuliert. Schließlich ist bei dem Selbstmordpiloten auch nicht garantiert, dass wirklich alle Menschen sterben. Das kann also kein Kriterium sein.
Der Unterschied ist ganz einfach, das eine ist Vorsatz und das andere nicht, und nur weil du das, aus mir unerklärlichen Gründen nicht verstehst, oder nicht verstehen willst, bedeutet das nicht ich wäre "zerissen".
antiseptisch
20.02.2020, 15:59
Du weißt doch gar nicht, ob das kein Vorwand war. Wenn du das kapierst, bist du endlich wieder in der Spur. In dem Beitrag darüber relativierst du ein Übel mit einem anderen. Rhetorisch gesehen unter aller Sau, und nur Deppen fallen darauf rein.
Blackbyrd
20.02.2020, 15:59
gegen eine konkrete Person oder gegen mehrere Personen, Fakt ist die absicht das Ziel muss vorrangig sein jemanden zu töten das hatte ich auch so ausformuliert:
Vorsatz heisst "ich nehme mein Auto und fahre jemanden tot, das Ziel ist das töten einer oder mehrere Personen", Vorsatz ist nicht "ich nehme mein Auto fahre ein Rennen und wenn dabei jemand stirbt ist es mir egal".....das ist doch nicht so schwer....
und wie gesagt niedere Beweggründe als Voraussetzung für Mord liege halt auch keine vor.
Der Richter wird aber einen Vorsatz erkannt haben, sonst wäre er nicht zu diesem Urteil gekommen. Warten wir ab was ggf. eine Revision ergeben wird. Man kann viele Dinge reininterpretieren, das kannst du auch an diese anwaltliche Formulierung erkennen:
https://anwalt-strafrecht-berlin.org/aktuelles/illegales-autorennen-auf-dem-kudamm-bgh-prueft-urteil-wegen-mordes-rechtsfehlerfrei/
Der Richter wird aber einen Vorsatz erkannt haben, sonst wäre er nicht zu diesem Urteil gekommen. Warten wir ab was ggf. eine Revision ergeben wird. Man kann viele Dinge reininterpretieren, das kannst du auch an diese anwaltliche Formulierung erkennen:
https://anwalt-strafrecht-berlin.org/aktuelles/illegales-autorennen-auf-dem-kudamm-bgh-prueft-urteil-wegen-mordes-rechtsfehlerfrei/
ich habe dir doch gesagt was ich von der Justiz aktuell halte..... Wenn der Richter sagt das ist Recht, ist das das gleiche wie wenn Merkel sagt "wir schaffen das". Du kannst denen ja weiter folgen und glauben das das alles richtig ist. Ich verlasse mich auf die Logik und Vernunft und da ist eindeutig was Vorsatz ist oder nur "billigend in Kauf nehmen" und beides ist weder semantisch noch inhaltlich das gleiche, egal was irgenddein Richter sagt.
Dazu noch die fehlende Verhältnismässigkeit zu anderen Urteilen, wo direkt Gewalt gegen eine Person im Spiel war und Vorsatz sogar vorgelegen hat, und dann wesentlich milder bestraft wird.
du kannst ja glauben was du willst, für mich ist das nur ein Fehlurteil von vielen der letzten Zeit, und mein Vertrauen schwindet eben von Tag zu Tag mit jedem Bullshit Urteil etwas mehr.
Du weißt doch gar nicht, ob das kein Vorwand war. Wenn du das kapierst, bist du endlich wieder in der Spur. In dem Beitrag darüber relativierst du ein Übel mit einem anderen. Rhetorisch gesehen unter aller Sau, und nur Deppen fallen darauf rein.
du schreibst mit dir selbst oder fürchtest du die Antwort? Wenn du nicht willst das ich dir antworte dann lass es doch ganz anstatt nur das zitieren weg zu lassen.
und bevor du andere bzw mich hier zum Deppen erklärst, nur weil du keine Ahnung hinsichtlich der Grundlagen von Rechtssprechungen hast, solltest du dich erstmal weiterbilden.
Ich weiss nicht ob du diesen Grundsatz verstehst, wenn nicht dann lass mich bitte in Ruhe....
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
Ungleichbehandlung von Sachverhalten / Willkürverbot
Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG)
[B]Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
So ist es willkürlich, wenn die Behörde bei der Anwendung einer Norm von selbst gesetzten Entscheidungskriterien aus der Vergangenheit in einem Einzelfall abrücken will. Die Verwaltungspraxis der Vergangenheit bei der Ausfüllung von Handlungsspielräumen (Ermessen) bindet die Verwaltung auch für die Zukunft. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz resultiert für den einzelnen Bürger ein Anspruch auf gleiche Behandlungsweise gemäß diesen Entscheidungskriterien. Sein Fall darf nicht anders gehandhabt werden als der bzw. die vorherigen Fälle.
Dabei ist zu bedenken, dass der Gesetzgeber in weitem Umfang politische Spielräume hat (gesetzgeberisches Ermessen):
Der Gesetzgeber hat zunächst eine Zwecksetzungskompetenz bei der Wahl des zu verfolgenden Ziels,
und er hat eine Einschätzungsprärogative bei der Auswahl des richtigen Mittels zur Verfolgung des von ihm angestrebten Ziels.
Auch der Satzungsgeber hat ein „Satzungsermessen“[7], das aber viel enger gefasst ist, weil der formelle Gesetzgeber gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, während der Satzungsgeber das Recht vollzieht. Die Satzung muss sich immer im Rahmen der Satzungsermächtigung halten, die der förmliche Gesetzgeber vorgegeben hat. Weitere Bindungen des förmlichen Gesetzgebers ergeben sich bei der untergesetzlichen Rechtsetzung aus der sogenannten Wesentlichkeitstheorie.
Soweit die jeweiligen Ermessens- und Einschätzungsspielräume reichen, prüft das Gericht die Entscheidungen des Gesetz- oder des Satzungsgebers nicht mehr nach. Insoweit ist also die gerichtliche Kontrolldichte beschränkt.
Blackbyrd
20.02.2020, 16:21
ich habe dir doch gesagt was ich von der Justiz aktuell halte..... Wenn der Richter sagt das ist Recht, ist das das gleich wie wenn Merkel sagt "wir schaffen das". Du kannst denen ja weiter folgen und glauben das das alles richtig ist. Ich verlasse mich auf die Logik und Vernunft und da ist eindeutig was Vorsatz ist oder nur "billigend in Kauf nehmen" und beides ist weder semantisch noch inhaltlich das gleiche, egal was irgenddein Richter sagt.
Dazu noch die fehlende Verhältnismässigkeit zu anderen Urteilen, wo direkt Gewalt gegen eine Person im Spiel war und Vorsatz sogar vorgelegen hat, und dann wesentlich milder bestraft wird.
du kannst ja glauben was du willst, für mich ist das nur ein Fehlurteil von vielen der letzten Zeit, und mein Vertrauen schwindet eben von Tag zu Tag mit jedem Bullshit Urteil etwas mehr.
Die fehlende Verhältnismäßigkeit zu anderen Urteilen darf absolut keine Rollen spielen, das wird der Richter auch gewusst haben.
Die fehlende Verhältnismäßigkeit zu anderen Urteilen darf absolut keine Rollen spielen, das wird der Richter auch gewusst haben.
alter ihr macht mich noch wahnsinnig.....
im Gegenteil es ist eines der relevantesten Kriterien eines Rechtsstates.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
Ungleichbehandlung von Sachverhalten / Willkürverbot
Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG)
[B]Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
So ist es willkürlich, wenn die Behörde bei der Anwendung einer Norm von selbst gesetzten Entscheidungskriterien aus der Vergangenheit in einem Einzelfall abrücken will. Die Verwaltungspraxis der Vergangenheit bei der Ausfüllung von Handlungsspielräumen (Ermessen) bindet die Verwaltung auch für die Zukunft. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz resultiert für den einzelnen Bürger ein Anspruch auf gleiche Behandlungsweise gemäß diesen Entscheidungskriterien. Sein Fall darf nicht anders gehandhabt werden als der bzw. die vorherigen Fälle.
Dabei ist zu bedenken, dass der Gesetzgeber in weitem Umfang politische Spielräume hat (gesetzgeberisches Ermessen):
Der Gesetzgeber hat zunächst eine Zwecksetzungskompetenz bei der Wahl des zu verfolgenden Ziels,
und er hat eine Einschätzungsprärogative bei der Auswahl des richtigen Mittels zur Verfolgung des von ihm angestrebten Ziels.
Auch der Satzungsgeber hat ein „Satzungsermessen“[7], das aber viel enger gefasst ist, weil der formelle Gesetzgeber gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, während der Satzungsgeber das Recht vollzieht. Die Satzung muss sich immer im Rahmen der Satzungsermächtigung halten, die der förmliche Gesetzgeber vorgegeben hat. Weitere Bindungen des förmlichen Gesetzgebers ergeben sich bei der untergesetzlichen Rechtsetzung aus der sogenannten Wesentlichkeitstheorie.
Soweit die jeweiligen Ermessens- und Einschätzungsspielräume reichen, prüft das Gericht die Entscheidungen des Gesetz- oder des Satzungsgebers nicht mehr nach. Insoweit ist also die gerichtliche Kontrolldichte beschränkt.
Straftaten im Straßenverkehr werden viel zu lasch abgeurteilt. Gerade bei Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz.
Wenn jemand mit 150 durch die Innenstadt rast und dabei jemanden tötet, dann hat er das zwar im Sinne
des Gesetzes nicht mit Vorsatz getan, jedoch hat er den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen.
Und genau an diesem Punkt, wenn ein Mensch den Tod eines anderen aus niederen Beweggründen billigend
in Kauf nimmt, dann muß diese Straftat wie ein Mord behandelt werden.
Vitalienbruder
20.02.2020, 17:03
In Sachen "Vorsatz" gibt es aber nun gegenteilige Aussagen.
Du schreibst nun das der Vorsatz zum Mord gegen eine konkrete Person gerichtet sein müsste. Das deckt sich aber nun nicht mit diesem Beitrag:
Der erwähnte Terrorist zielt ja auch nicht gegen eine konkrete Person. Einen niederer Beweggrund könnte man auch dem Fahrer, der nun wegen Mordes in den Knast muss, anhängen. Man könnte evtl. auch den geistigen Zustand des Fahrers überprüfen lassen oder einen Psychiater einschalten usw. usw., das Urteil ist gesprochen, warten wir einmal ab, ob es eine Revision geben wird.
Dann korrigiere ich mich: Für Mord muss ein Motiv, ein niederer Beweggrund vorliegen. In der Regel schließt das ein, dass der Mörder das Opfer kennt. Im Fall islamischer Terroristen z.B. kann der Beweggrund auch Hass gegen "Ungläubige" sein, was keine persönliche Bekanntheit voraussetzt (im Gegensatz von Motiven wie persönliche Rache, Eifersucht usw.).
Die Raser aber haben nicht die Absicht, jemanden zu ermorden, sondern schlicht zu rasen. Sie brauchen den Kick so sehr, dass sie auch die Gefährdung anderer billigend in Kauf nehmen. Dies kann z.B. darauf hindeuten, dass deren geistiger Zustand nicht normal ist, oder unter einer suchtartige Abhängigkeit leiden.
OneDownOne2Go
20.02.2020, 17:11
Dann korrigiere ich mich: Für Mord muss ein Motiv, ein niederer Beweggrund vorliegen. In der Regel schließt das ein, dass der Mörder das Opfer kennt. Im Fall islamischer Terroristen z.B. kann der Beweggrund auch Hass gegen "Ungläubige" sein, was keine persönliche Bekanntheit voraussetzt (im Gegensatz von Motiven wie persönliche Rache, Eifersucht usw.).
Die Raser aber haben nicht die Absicht, jemanden zu ermorden, sondern schlicht zu rasen. Sie brauchen den Kick so sehr, dass sie auch die Gefährdung anderer billigend in Kauf nehmen. Dies kann z.B. darauf hindeuten, dass deren geistiger Zustand nicht normal ist, oder unter einer suchtartige Abhängigkeit leiden.
Theoretisch brauchst du keinen Vorsatz, es muss "nur" ein Mord-Merkmal erfüllt sein. Allerdings sehe ich in diesem Fall nicht, wie das "herbei konstruiert" werden soll. Niedere Beweggründe? Eher nicht. Heimtücke? Auch eher nicht. Handlung in der Absicht zur Verdeckung einer Straftat? Nein, ganz eindeutig nicht. Das könnte man jetzt noch weiter durchspielen, aber es bliebe immer bei irgend etwas zwischen "eher nicht" und "ganz sicher nicht". Totschlag bekommt man vielleicht hin, da sind das Fehlen jedes entsprechenden Vorsatzes und die vorliegende Fahrlässigkeit kein Hinderungsgrund, aber mehr auch nicht. Man muss schon dankbar sein, wenn wir hier nicht bei Körperverletzung mit Todesfolge landen, was durchaus auch in Frage käme.
Hier hat sich ein Richter mal "das Mütchen gekühlt", okay, sind auch nur Menschen. Aber das wird in der nächsten Instanz mit Sicherheit keinen Bestand haben. Und das zumindest soweit zu Recht, dass sich zumindest die Gerichte theoretisch an geltendes Recht halten müssen. Muss einem nicht gefallen, gefällt mir in dem Fall auch nicht, aber so ist nun mal die Sachlage...
Vitalienbruder
20.02.2020, 17:30
Theoretisch brauchst du keinen Vorsatz, es muss "nur" ein Mord-Merkmal erfüllt sein. Allerdings sehe ich in diesem Fall nicht, wie das "herbei konstruiert" werden soll. Niedere Beweggründe? Eher nicht. Heimtücke? Auch eher nicht. Handlung in der Absicht zur Verdeckung einer Straftat? Nein, ganz eindeutig nicht. Das könnte man jetzt noch weiter durchspielen, aber es bliebe immer bei irgend etwas zwischen "eher nicht" und "ganz sicher nicht". Totschlag bekommt man vielleicht hin, da sind das Fehlen jedes entsprechenden Vorsatzes und die vorliegende Fahrlässigkeit kein Hinderungsgrund, aber mehr auch nicht. Man muss schon dankbar sein, wenn wir hier nicht bei Körperverletzung mit Todesfolge landen, was durchaus auch in Frage käme.
Da stimme ich Dir zu.
Hier hat sich ein Richter mal "das Mütchen gekühlt", okay, sind auch nur Menschen.
Also, ich finde das nicht in Ordnung. Ein Richter sollte nicht nach seinem momentanen, persönlichen Gemütszustand richten, sondern nach dem Gesetz. Wer dazu nicht in der Lage ist, taugt m.E. nicht zum Richter.
Aber das wird in der nächsten Instanz mit Sicherheit keinen Bestand haben.[...]
Sofern dort nicht schon wieder ein Gefühlsrichter ist glaube ich das auch nicht.
Theoretisch brauchst du keinen Vorsatz, es muss "nur" ein Mord-Merkmal erfüllt sein. Allerdings sehe ich in diesem Fall nicht, wie das "herbei konstruiert" werden soll. Niedere Beweggründe? Eher nicht. Heimtücke? Auch eher nicht. Handlung in der Absicht zur Verdeckung einer Straftat? Nein, ganz eindeutig nicht. Das könnte man jetzt noch weiter durchspielen, aber es bliebe immer bei irgend etwas zwischen "eher nicht" und "ganz sicher nicht". Totschlag bekommt man vielleicht hin, da sind das Fehlen jedes entsprechenden Vorsatzes und die vorliegende Fahrlässigkeit kein Hinderungsgrund, aber mehr auch nicht. Man muss schon dankbar sein, wenn wir hier nicht bei Körperverletzung mit Todesfolge landen, was durchaus auch in Frage käme.
Hier hat sich ein Richter mal "das Mütchen gekühlt", okay, sind auch nur Menschen. Aber das wird in der nächsten Instanz mit Sicherheit keinen Bestand haben. Und das zumindest soweit zu Recht, dass sich zumindest die Gerichte theoretisch an geltendes Recht halten müssen. Muss einem nicht gefallen, gefällt mir in dem Fall auch nicht, aber so ist nun mal die Sachlage...
auch der Vorsatz muss vorliegen, nur bei den niederen Beweggründen würde einer reichen:
Rechtslage
In seiner heutigen, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und
dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]
Dies hat nach dem Wortlaut des Gesetzes dann zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)
der Witz ist ja auch was man hier in D unter "lebenslang" versteht lol
cornjung
20.02.2020, 17:56
Theoretisch brauchst du keinen Vorsatz, es muss "nur" ein Mord-Merkmal erfüllt sein. Allerdings sehe ich in diesem Fall nicht, wie das "herbei konstruiert" werden soll. Niedere Beweggründe? Eher nicht. Heimtücke? Auch eher nicht. Handlung in der Absicht zur Verdeckung einer Straftat? Nein, ganz eindeutig nicht. Das könnte man jetzt noch weiter durchspielen, aber es bliebe immer bei irgend etwas zwischen "eher nicht" und "ganz sicher nicht". Totschlag bekommt man vielleicht hin, da sind das Fehlen jedes entsprechenden Vorsatzes und die vorliegende Fahrlässigkeit kein Hinderungsgrund, aber mehr auch nicht. Man muss schon dankbar sein, wenn wir hier nicht bei Körperverletzung mit Todesfolge landen, was durchaus auch in Frage käme.
Hier hat sich ein Richter mal "das Mütchen gekühlt", okay, sind auch nur Menschen. Aber das wird in der nächsten Instanz mit Sicherheit keinen Bestand haben. Und das zumindest soweit zu Recht, dass sich zumindest die Gerichte theoretisch an geltendes Recht halten müssen. Muss einem nicht gefallen, gefällt mir in dem Fall auch nicht, aber so ist nun mal die Sachlage...
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Na, dann zeige doch einmal Flagge, wo du so "gedient" hast, kleiner Pirat?
Kann ja sein, dass du ein Zwerg bist. Ich bin weder klein, noch habe ich " gedient ". Ich war wie Blackb. immer selbständig. Da du aber nicht mal über Blackbeard bescheid weisst, lohnt es sich nicht, mit dir über Piraten zu diskutieren.
Der Richter ist aber anderer Meinung, und der ist nun einmal Richter und du nur Dorfdepp.
Das du ein Depp bist, hab ich nicht bestritten. Du hast nicht nur von Jura keine Ahnung, sondern hast weder einen FS, noch eine Tochter. Was mischt du dich hier überhaupt ein ?
Stanley_Beamish
20.02.2020, 20:18
(...)
Du hast nicht nur von Jura keine Ahnung, sondern hast weder einen FS, noch eine Tochter. Was mischt du dich hier überhaupt ein ?
Um von Jura ein wenig Ahnng zu haben, benötigt man weder Führerschein noch eine Tochter, aber zumindest den Hauptschulabschluss. Und selbst an dieser niedrigen Hürde scheiterst du schon kläglich.
MANFREDM
20.02.2020, 21:35
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Kann ja sein, dass du ein Zwerg bist. Ich bin weder klein, noch habe ich " gedient ". Ich war wie Blackb. immer selbständig. Da du aber nicht mal über Blackbeard bescheid weisst, lohnt es sich nicht, mit dir über Piraten zu diskutieren.
Das du ein Depp bist, hab ich nicht bestritten. Du hast nicht nur von Jura keine Ahnung, sondern hast weder einen FS, noch eine Tochter. Was mischt du dich hier überhaupt ein ?
cornjung rastet mal wieder aus.
Antisozialist
20.02.2020, 22:00
Was bitte hat das mit Mord zu tun? :hmm:
Es reicht dazu aus, eine rechtswidrige Tötung eines anderen Menschen aus niederen Beweggründen billigend in Kauf zu nehmen.
Wenn man nachts im Wald Autorennen veranstaltet und dabei jemand tot fährt, ist die Situation anders gelagert, als bei einem Rennen mitten in Berlin.
Schwabenpower
20.02.2020, 22:12
Es reicht dazu aus, eine rechtswidrige Tötung eines anderen Menschen aus niederen Beweggründen billigend in Kauf zu nehmen.
Wenn man nachts im Wald Autorennen veranstaltet und dabei jemand tot fährt, ist die Situation anders gelagert, als bei einem Rennen mitten in Berlin.
Dazu mußt Du aber das StGB ändern. Was auch Zeit wird
Hank Rearden
21.02.2020, 12:44
Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Schwurgericht - große Strafkammer 3 Berufsrichter und 2 Schöffen hat natürlich keine Ahnung von der Materie, aber ein (ehemaliger?) Raser! Logisch! :crazy:
Blackbyrd
21.02.2020, 13:00
Na, dann zeige doch einmal Flagge, wo du so "gedient" hast, kleiner Pirat?[/FONT][/COLOR][/LEFT]
[/LEFT]
Kann ja sein, dass du ein Zwerg bist. Ich bin weder klein, noch habe ich " gedient ". Ich war wie Blackb. immer selbständig. Da du aber nicht mal über Blackbeard bescheid weisst, lohnt es sich nicht, mit dir über Piraten zu diskutieren.
Ein Zwerg bin ich wahrlich nicht. Ich habe viele Zeit in der See-Schifffahrt verbracht und dort meine Kohle verdient. Als Zwerg wirst du in der See-Schifffahrt nichts. Daraus resultierte meine Frage wo du "gedient" hattest, ging es doch um Piraten und somit auch um die Seefahrt. Woher willst du nun wissen, dass ich über den Piraten Blackbeard nichts wissen könne, hatte ich diesen Nick-Namen doch sehr lange innegehabt.
Blackbeard hätte diesen Raser wohl einen Kopf kürzer gemacht. :D
cornjung
21.02.2020, 18:02
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Um von Jura ein wenig Ahnng zu haben, benötigt man weder Führerschein noch eine Tochter, aber zumindest den Hauptschulabschluss. Und selbst an dieser niedrigen Hürde scheiterst du schon kläglich.
Das du du keinen Hauptschulabschluss hast, ist bekannt. Hättest du nur die leiseste Ahnung vom Strafrecht, hättest du meinen Beitrag verstanden und erkannt, dass ich aus dem entscheidene Urteil des BGH zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit und Vorsatz zitiert habe. Nicht mal das haste geschnallt, du ungebildeter Blödmanns-Gehilfe.
cornjung rastet mal wieder aus.
Sagt ausgerechnet HPF- Amok-Läufer Manfred, der jeden Tag durchdreht, andere User als " dreckige Lügner " beschinpft und beleidigt, und Beiträge, die er nicht versteht, als " dreckige stinkendeversiffte Lügen " diffamiert und verleumdet.
Ich habe viele Zeit in der See-Schifffahrt verbracht und dort meine Kohle verdient. Daraus resultierte meine Frage wo du "gedient" hattest, ging es doch um Piraten und somit auch um die Seefahrt.
Ich war zwar kein Seeman, hatte aber lange Jahre ein eigenes Boot, eine Sunseeker Tomahawk 41 und den SBF.
Affenpriester
21.02.2020, 18:22
Trantor, cornjung und OneDown haben das doch ganz klar beschrieben ... wenn man jetzt für ungerecht hält, dass das kein Mord sein kann, dann soll man die Rechtslage ändern und nicht beklatschen, wenn ein Richter einfach mal Mordmerkmale konstruiert, um eine längere Haftstrafe zu erwirken. Heute ist es nur der Arsch von Raser und morgen? Das eigene Gerechtigkeitsgefühl darf hier keine Rolle spielen.
Schwabenpower
21.02.2020, 18:33
Trantor, cornjung und OneDown haben das doch ganz klar beschrieben ... wenn man jetzt für ungerecht hält, dass das kein Mord sein kann, dann soll man die Rechtslage ändern und nicht beklatschen, wenn ein Richter einfach mal Mordmerkmale konstruiert, um eine längere Haftstrafe zu erwirken. Heute ist es nur der Arsch von Raser und morgen? Das eigene Gerechtigkeitsgefühl darf hier keine Rolle spielen.
Deswegen schrieb ich ja, daß eine Überarbeitung des StGB notwendig ist.
Es gibt ja schon den Tatbestand des "Rasens". Der nächste Schritt kann nicht so schwer sein
Affenpriester
21.02.2020, 18:40
Deswegen schrieb ich ja, daß eine Überarbeitung des StGB notwendig ist.
Es gibt ja schon den Tatbestand des "Rasens". Der nächste Schritt kann nicht so schwer sein
Wenn jemand z.B. mit 140 Sachen durch eine 30'er Zone brettert, am besten noch wenn eine Grundschule angrenzt (um das mal bissl zu dramatisieren), und der ein bis zwei Kinder totfährt, dann gehört der schon aus Prinzip 30 Jahre weggesperrt. Da bin ich durchaus dabei ... aber du kannst bei einem Unfall nicht einfach Vorsatz oder Mordmerkmale unterstellen, das geht einfach nicht.
Schwabenpower
21.02.2020, 18:42
Wenn jemand z.B. mit 140 Sachen durch eine 30'er Zone brettert, am besten noch wenn eine Grundschule angrenzt (um das mal bissl zu dramatisieren), und der ein bis zwei Kinder totfährt, dann gehört der schon aus Prinzip 30 Jahre weggesperrt. Da bin ich durchaus dabei ... aber du kannst bei einem Unfall nicht einfach Vorsatz oder Mordmerkmale unterstellen, das geht einfach nicht.
Eben. Deswegen ja Überarbeitung des StGB. Noch gibt es diese hohen (allerdings noch zu niedrigen) Strafen nur bei Mord her.
Affenpriester
21.02.2020, 18:46
Eben. Deswegen ja Überarbeitung des StGB. Noch gibt es diese hohen (allerdings noch zu niedrigen) Strafen nur bei Mord her.
Höchststrafe (für Mord) auf dreißig, vierzig Jahre hoch, und du hast alle Probleme mit einem Schlag gelöst. Dann darf auch ein Kinderschänder endlich seine zwanzig Jahre abgreifen und alles bleibt im Verhältnis.
Schwabenpower
21.02.2020, 18:49
Höchststrafe (für Mord) auf dreißig, vierzig Jahre hoch, und du hast alle Probleme mit einem Schlag gelöst. Dann darf auch ein Kinderschänder auch seine zwanzig Jahre bekommen und alles bleibt im Verhältnis.
Und für Stadtraser im Falle einer Tötung eben auch 30 Jahre. Dann erübrigt sich das mit den Mordmerkmalen.
Affenpriester
21.02.2020, 18:50
Und für Stadtraser im Falle einer Tötung eben auch 30 Jahre. Dann erübrigt sich das mit den Mordmerkmalen.
Meinetwegen, das kann man durchaus so regeln.
Schwabenpower
21.02.2020, 18:51
Meinetwegen, das kann man durchaus so regeln.
Ist die einfachste Lösung
Affenpriester
21.02.2020, 18:58
Ist die einfachste Lösung
Ha ... versuch mal in diesem Land eine Verschärfung des Strafrechts zu erwirken! Das ist fast so aussichtslos wie der Versuch, hier irgendetwas zu vereinfachen. Da haste gleich hundertsiebenundzwanzig Leute vor deiner Türe stehen, die dir ganz kompliziert erklären, warum das nicht geht. Deutschland ist wie eine durchnittliche Frau - einfache Dinge werden nur kompliziert gemacht ... ohne Mehrwert. Kompliziertes primitiv sein quasi.
schlaufix
21.02.2020, 18:59
Und für Stadtraser im Falle einer Tötung eben auch 30 Jahre. Dann erübrigt sich das mit den Mordmerkmalen.
Wobei gleich wieder die nächste Frage kommt: Ab wieviel Kmh ist man ein Stadtraser?
Schwabenpower
21.02.2020, 19:00
Ha ... versuch mal in diesem Land eine Verschärfung des Strafrechts zu erwirken! Das ist fast so aussichtslos wie der Versuch, hier irgendetwas zu vereinfachen. Da haste gleich hundertsiebenundzwanzig Leute vor deiner Türe stehen, die dir ganz kompliziert erklären, warum das nicht geht. Deutschland ist wie eine durchnittliche Frau - einfache Dinge werden nur kompliziert gemacht ... ohne Mehrwert. Kompliziertes primitiv sein quasi.
Das stimmt grundsätzlich. Allerdings hat man es mit dem "Rasergesetz" auch geschafft. Strafen anzupassen ist dann nur noch ein kleiner Schritt
Schwabenpower
21.02.2020, 19:02
Wobei gleich wieder die nächste Frage kommt: Ab wieviel Kmh ist man ein Stadtraser?
Das ist ja im "Rasergesetz", wenn auch schwammig, schon formuliert.
Spannend bleibt nur, ob man Rasen mit und Todesfolge unterschiedlich behandelt
Stanley_Beamish
21.02.2020, 19:13
cornjung rastet mal wieder aus.
Das Witzige an cornjung ist, dass er sich immer an der Wortwahl und dem Duktus der von ihm Zitierten bedient.
Selbst für eine anständige, auf dem eigenen Mist gewachsene Beleidigung ist der Aufschneider zu blöd. :D
Aber so vergrößert der Hauptschulabbrecher wenigstens seinen Wortschatz.
schlaufix
21.02.2020, 19:16
Das ist ja im "Rasergesetz", wenn auch schwammig, schon formuliert.
Spannend bleibt nur, ob man Rasen mit und Todesfolge unterschiedlich behandelt
Raser........die ein Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten. So steht es u.a. im Rasergesetz. Wie auch immer. Er ist zu Recht zu der hohen Strafe verurteilt worden. Wenn die Richter ihm Mord unterstellen, wäre es wünschenswert wenn sie das auch bei Kopftretern und U-Bahnschubsern machen.
Schwabenpower
21.02.2020, 19:19
Raser........die ein Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten. So steht es u.a. im Rasergesetz. Wie auch immer. Er ist zu Recht zu der hohen Strafe verurteilt worden. Wenn die Richter ihm Mord unterstellen, wäre es wünschenswert wenn sie das auch bei Kopftretern und U-Bahnschubsern machen.
Genau darum geht es ja. Wurde hier im Strang schon erwähnt.
Genau genommen sind es zwei Probleme
1. Gesetze selbst
2. Auslegung der Gesetze
Je präziser ein Gesetz formuliert ist, desto weniger Auslegungsspielraum gibt es. Wogegen sich natürlich die Rechtsverdreher auf beiden Seiten des Pultes wehren
schlaufix
21.02.2020, 19:25
Genau darum geht es ja. Wurde hier im Strang schon erwähnt.
Genau genommen sind es zwei Probleme
1. Gesetze selbst
2. Auslegung der Gesetze
Je präziser ein Gesetz formuliert ist, desto weniger Auslegungsspielraum gibt es. Wogegen sich natürlich die Rechtsverdreher auf beiden Seiten des Pultes wehren
Tja, da gibt es viel zu bemängeln. Ich bin aber leider in Rechtswissenschaften nicht gut genug informiert. Deshalb belasse ich es mit meiner in #311 gesagten Meinung.
Schwabenpower
21.02.2020, 19:29
Tja, da gibt es viel zu bemängeln. Ich bin aber leider in Rechtswissenschaften nicht gut genug informiert. Deshalb belasse ich es mit meiner in #311 gesagten Meinung.
Ich kenne es auch nur von Bauprozessen. Insbesondere Strafprozessen bei Arbeitsunfällen
Stanley_Beamish
21.02.2020, 19:31
Trantor, cornjung und OneDown haben das doch ganz klar beschrieben ... wenn man jetzt für ungerecht hält, dass das kein Mord sein kann, dann soll man die Rechtslage ändern und nicht beklatschen, wenn ein Richter einfach mal Mordmerkmale konstruiert, um eine längere Haftstrafe zu erwirken. Heute ist es nur der Arsch von Raser und morgen? Das eigene Gerechtigkeitsgefühl darf hier keine Rolle spielen.
In vielen Ländern wird gar nicht zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Immer wenn jemand vorsätzlich ums Leben kommt, dann gibt es die Höchststrafe.
Halte ich nicht für so gut.
Man sollte schon zwischen dem im Affekt handelnden Ehemann, der seine Frau inflagranti erwischt hat, und einem gedungenen Mörder unterscheiden. Oder eben einem Raser mit bedingtem Vorsatz.
Schwabenpower
21.02.2020, 19:34
In vielen Ländern wird gar nicht zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Immer wenn jemand vorsätzlich ums Leben kommt, dann gibt es die Höchststrafe.
Halte ich nicht für so gut.
Man sollte schon zwischen dem im Affekt handelnden Ehemann, der seine Frau inflagranti erwischt hat, und einem gedungenen Mörder unterscheiden. Oder eben einem Raser mit bedingtem Vorsatz.
Andererseits gibt es aber z.B. in den USA Mord in verschiedenen Graden. Der unterscheidet dann die o. a. Fälle
Affenpriester
21.02.2020, 19:43
In vielen Ländern wird gar nicht zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Immer wenn jemand vorsätzlich ums Leben kommt, dann gibt es die Höchststrafe.
Halte ich nicht für so gut.
Man sollte schon zwischen dem im Affekt handelnden Ehemann, der seine Frau inflagranti erwischt hat, und einem gedungenen Mörder unterscheiden. Oder eben einem Raser mit bedingtem Vorsatz.
Sehe ich auch so ... man sollte da unterscheiden. Es macht schon einen Unterschied, ob ich jemandem eiskalt den Kopf abschneide, ihn zerstückle und in Alditüten irgendwo verbuddle, oder ob ich jemandem im Streit irgendwie so eine auf die Murmel gebe, dass der dabei verendet. Mord ist halt son Ding mit Vorsatz, wenn die Tötung selbst das Ziel ist und nicht nur eine unerfreuliche Folge eines anderen Delikts. Und Affekthandlungen sind in der Regel Totschlag, da der Mensch in dem Moment halt von seinen Gefühlen übermannt wird (wie ein Raser vielleicht son bissl). Ja, da sollte man durchaus differenzieren.
Schwabenpower
21.02.2020, 19:52
Sehe ich auch so ... man sollte da unterscheiden. Es macht schon einen Unterschied, ob ich jemandem eiskalt den Kopf abschneide, ihn zerstückle und in Alditüten irgendwo verbuddle, oder ob ich jemandem im Streit irgendwie so eine auf die Murmel gebe, dass der dabei verendet. Mord ist halt son Ding mit Vorsatz, wenn die Tötung selbst das Ziel ist und nicht nur eine unerfreuliche Folge eines anderen Delikts. Und Affekthandlungen sind in der Regel Totschlag, da der Mensch in dem Moment halt von seinen Gefühlen übermannt wird (wie ein Raser vielleicht son bissl). Ja, da sollte man durchaus differenzieren.
So wie hier? "Ich konnte ja nicht ahnen, daß jemand sterben kann, wenn man ihm 10 mal den Kopf auf die Bordstein knallt. Mir hat man gesagt, daß es erst bei 12 tödlich sein kann". "Ach so, ein Unfall"
Oder "Woher sollte ich wissen, daß der Ungläubige mit durchgeschnittener Kehle Atemprobleme bekommt?". "Stimmt, Sie sind ja kein Mediziner"
Affenpriester
21.02.2020, 19:59
So wie hier? "Ich konnte ja nicht ahnen, daß jemand sterben kann, wenn man ihm 10 mal den Kopf auf die Bordstein knallt. Mir hat man gesagt, daß es erst bei 12 tödlich sein kann". "Ach so, ein Unfall"
Oder "Woher sollte ich wissen, daß der Ungläubige mit durchgeschnittener Kehle Atemprobleme bekommt?". "Stimmt, Sie sind ja kein Mediziner"
Tja, das deutsche Justizwesen steckt voller liberaler Gutmenschen. Der Achmet wusste es nicht besser, weil er bissl doof ist. Das ist der Rassismus der heutigen Zeit. Der arme Täter hatte es so schwer im Leben und ist ja noch nicht so lange hier.
Schwabenpower
21.02.2020, 20:05
Tja, das deutsche Justizwesen steckt voller liberaler Gutmenschen. Der Achmet wusste es nicht besser, weil er bissl doof ist. Das ist der Rassismus der heutigen Zeit. Der arme Täter hatte es so schwer im Leben und ist ja noch nicht so lange hier.
Das ist das oben angegebene Problem: die zu großen Auslegungsmöglichkeiten
Mich würde interessieren, was unter einem illegalen Autorennen genau verstanden wird.
Was ist mit einem spontanen Ampelrennen, in dem beide Zeitgenossen einfach mal testen wollen, was ihre Maschinen so drauf haben?
Sowas hatten wir alle mal. Zumindest ich. Zumindest früher, gerade wo ich als junger Typ mit meinem Alpina B3 E46 (280 PS und Schaltgetriebe - in der Baureihe eine extrem seltene Ausführung) unterwegs war. :D
Schwabenpower
21.02.2020, 23:10
Mich würde interessieren, was unter einem illegalen Autorennen genau verstanden wird.
Was ist mit einem spontanen Ampelrennen, in dem beide Zeitgenossen einfach mal testen wollen, was ihre Maschinen so drauf haben?
Sowas hatten wir alle mal. Zumindest ich. Zumindest früher, gerade wo ich als junger Typ mit meinem Alpina B3 E46 (280 PS und Schaltgetriebe - in der Baureihe eine extrem seltene Ausführung) unterwegs war. :D
So lange Du nur bis 50 km/h beschleunigst :D
Deswegen habe ich sowas nur auf Landstraßen gemacht. Alfa GTV, in der seltenen 3 Liter Ausführung
So lange Du nur bis 50 km/h beschleunigst :D
Deswegen habe ich sowas nur auf Landstraßen gemacht. Alfa GTV, in der seltenen 3 Liter Ausführung
Hahaha, ja.
Oft sah der geleaste BMW 520d mit nachgerüsteter Sportpaket-Optik orientalischer Zeitgenossen dementsprechend alt aus. :D
Was bitte hat das mit Mord zu tun? :hmm:
Richtig. Mord ist Vorsatz, jemanden umzubringen. Äh, war mal Vorsatz. Heuer kann jedes Tötungsdelikt als solches ausgelegt werden. Nicht, dass Raser das Töten billigend in Kauf nehmen - müsste ihnen ja klar sein, dass da auch was passieren kann - gut, sie sind ja praktisch gottgleich; es passiert ja nur anderen, ihrer Erfahrung nach - auf der anderen Seite steht der getötete, derjenige, der gerne weitergelebt hätte. Das eigentliche Thema ist, dass es auch den oberen 10.000 passieren kann, so zu Tode zu kommen. Normalerweise ist Betrug und Diebstahl etwas, was diese Herrschaften fürchten; da gibts auch drastische Strafen.
Anscheinend hat sie sowas jetzt auch selbst getroffen, sonst würde sich keine Sau drum scheren.
Schwabenpower
21.02.2020, 23:30
Hahaha, ja.
Oft sah der geleaste BMW 520d mit nachgerüsteter Sportpaket-Optik orientalischer Zeitgenossen dementsprechend alt aus. :D
Kurz noch am Rande des Themas: mit mir wollten sich immer Golf GTi anlegen. Auf Landstraßen, die ich in- und auswendig kannte. Nicht alle Golf haben überlebt :D
Affenpriester
22.02.2020, 00:58
Mich würde interessieren, was unter einem illegalen Autorennen genau verstanden wird.
Was ist mit einem spontanen Ampelrennen, in dem beide Zeitgenossen einfach mal testen wollen, was ihre Maschinen so drauf haben?
Sowas hatten wir alle mal. Zumindest ich. Zumindest früher, gerade wo ich als junger Typ mit meinem Alpina B3 E46 (280 PS und Schaltgetriebe - in der Baureihe eine extrem seltene Ausführung) unterwegs war. :D
Das wäre dann logischerweise "versuchter Mord" ... pass bloß auf, dass du ja nicht mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wirst! Also zumindest innerorts, außerhalb ist ja egal, wenn jemand auf der Straße rumsteht ... das wäre maximal eine Art Wildunfall. Den musste nur melden und mal mit deiner Versicherung quatschen.
Schwabenpower
22.02.2020, 01:02
Das wäre dann logischerweise "versuchter Mord" ... pass bloß auf, dass du ja nicht mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wirst! Also zumindest innerorts, außerhalb ist ja egal, wenn jemand auf der Straße rumsteht ... das wäre maximal eine Art Wildunfall. Den musste nur melden und mal mit deiner Versicherung quatschen.
Und den Jäger anrufen. Wegen Fangschuß
Affenpriester
22.02.2020, 01:04
Und den Jäger anrufen. Wegen Fangschuß
Ja genau, den Fleischverteiler kontaktieren ... das ist ganz wichtig, wenn du in fremdem Territorium wilderst.
Schwabenpower
22.02.2020, 01:06
Ja genau, den Fleischverteiler kontaktieren ... das ist ganz wichtig, wenn du in fremdem Territorium wilderst.
Wo soll ich denn die Telefonnummer her kriegen? Soll der Jäger machen. Und mir einen Korn geben
cornjung
22.02.2020, 11:25
Schwurgericht - große Strafkammer 3 Berufsrichter und 2 Schöffen hat natürlich keine Ahnung von der Materie, aber ein (ehemaliger?) Raser! Logisch!
Hättest du Ahnung vom Strafrecht, sprich von Mord und Vorsatz, ( soll ich dir die einschlägigen Paragraphen nennen und erklären, oder findest die selber ? ) könntest du fachlich beweisen und sachlich argumentieren, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, diesen ermorden wollte. Hätten nur die drei Berufsrichter und die 2 autophoben radfahrenden Luschen , pardon Schöffen, Ahnung von der Materie, gäbe es nicht haufenweise ganz andere Urteile. Meinste, wenigstens die Urteile findeste selber ?
Sowas hatten wir alle mal. Zumindest ich. Zumindest früher, gerade wo ich als junger Typ mit meinem Alpina B3 E46 (280 PS
Jeder halbwegs normale Golf hat 150 PS. Nur hier sind nur Fussgänger, Radfahrer und U-Bahn benutzer unterwegs, die Autos abschaffen wollen und auf jedes schnelle Auto neidisch sind.
Väterchen Frost
22.02.2020, 12:00
Andererseits gibt es aber z.B. in den USA Mord in verschiedenen Graden. Der unterscheidet dann die o. a. Fälle
Wer sich da mal ein bissel einlesen möchte. Ganz interessant und in eigentlich leicht verständlichem Englisch.
https://statelaws.findlaw.com/texas-law/texas-first-degree-murder-laws.html
Texas Penal Code, Title 5, Chapter 19 (https://codes.findlaw.com/tx/penal-code/penal-sect-19-02.html)
schlaufix
22.02.2020, 12:41
Mich würde interessieren, was unter einem illegalen Autorennen genau verstanden wird.
Was ist mit einem spontanen Ampelrennen, in dem beide Zeitgenossen einfach mal testen wollen, was ihre Maschinen so drauf haben?
Sowas hatten wir alle mal. Zumindest ich. Zumindest früher, gerade wo ich als junger Typ mit meinem Alpina B3 E46 (280 PS und Schaltgetriebe - in der Baureihe eine extrem seltene Ausführung) unterwegs war. :D
Sind auch Idioten die empfindlich bestraft werden müssen.
Väterchen Frost
22.02.2020, 12:43
Sind auch Idioten die empfindlich bestraft werden müssen.
Genau das würde einem heute als illegales Autorennen ausgelegt. Ins besondere, wenn das nicht ohne Umschweife bei der auf der jeweiligen Straßen geltenden Höchstgeschwindigkeit endet.
Schwabenpower
22.02.2020, 12:45
Wer sich da mal ein bissel einlesen möchte. Ganz interessant und in eigentlich leicht verständlichem Englisch.
https://statelaws.findlaw.com/texas-law/texas-first-degree-murder-laws.html
Texas Penal Code, Title 5, Chapter 19 (https://codes.findlaw.com/tx/penal-code/penal-sect-19-02.html)
Ja. Ich habe das
. (a) In this section:(1) “Adequate cause” means cause that would commonly produce a degree of anger, rage, resentment, or terror in a person of ordinary temper, sufficient to render the mind incapable of cool reflection.
(2) “Sudden passion” means passion directly caused by and arising out of provocation by the individual killed or another acting with the person killed which passion arises at the time of the offense and is not solely the result of former provocation.
(b) A person commits an offense if he:
(1) intentionally or knowingly causes the death of an individual;
(2) intends to cause serious bodily injury and commits an act clearly dangerous to human life that causes the death of an individual; or
(3) commits or attempts to commit a felony, other than manslaughter, and in the course of and in furtherance of the commission or attempt, or in immediate flight from the commission or attempt, he commits or attempts to commit an act clearly dangerous to human life that causes the death of an individual.
(c) Except as provided by Subsection (d), an offense under this section is a felony of the first degree.
(d) At the punishment stage of a trial, the defendant may raise the issue as to whether he caused the death under the immediate influence of sudden passion arising from an adequate cause. If the defendant proves the issue in the affirmative by a preponderance of the evidence, the offense is a felony of the second degree.
mal von Google übersetzen lassen (nicht jeder hier ist mit der Sprache vertraut)
. (a) In diesem Abschnitt:
(1) „Angemessene Ursache“ bezeichnet eine Ursache, die bei einer Person mit normalem Temperament gewöhnlich ein gewisses Maß an Wut, Zorn, Groll oder Terror hervorruft, das ausreicht, um den Geist zu einer kühlen Reflexion unfähig zu machen.
(2) „Plötzliche Leidenschaft“ bezeichnet Leidenschaft, die direkt durch die Provokation der getöteten Person oder einer anderen mit der getöteten Person verursachten und daraus resultierenden Provokation verursacht wird und deren Leidenschaft zum Zeitpunkt der Straftat auftritt und nicht nur das Ergebnis einer früheren Provokation ist.
(b) Eine Person begeht eine Straftat, wenn sie:
(1) absichtlich oder wissentlich den Tod eines Individuums verursacht;
(2) beabsichtigt, schwere Körperverletzungen zu verursachen, und begeht eine Handlung, die eindeutig für das menschliche Leben gefährlich ist und den Tod eines Individuums verursacht; oder
(3) begeht oder versucht, eine andere Straftat als Totschlag zu begehen, und begeht oder versucht, im Zuge und zur Förderung der Kommission oder des Versuchs oder in unmittelbarer Flucht vor der Kommission oder dem Versuch eine eindeutig gefährliche Handlung zu begehen menschliches Leben, das den Tod eines Individuums verursacht.
(c) Sofern in Unterabschnitt (d) nichts anderes bestimmt ist, handelt es sich bei einer Straftat nach diesem Abschnitt um eine Straftat ersten Grades.
(d) In der Bestrafungsphase eines Prozesses kann der Angeklagte die Frage aufwerfen, ob er den Tod unter dem unmittelbaren Einfluss einer plötzlichen Leidenschaft verursacht hat, die aus einem angemessenen Grund entstanden ist. Wenn der Angeklagte die Angelegenheit durch ein Übergewicht der Beweise bejaht, handelt es sich um eine Straftat zweiten Grades.
Väterchen Frost
22.02.2020, 12:50
Ja. Ich habe das
mal von Google übersetzen lassen (nicht jeder hier ist mit der Sprache vertraut)
Danke Dir.:appl:
Hank Rearden
22.02.2020, 13:25
Hättest du Ahnung vom Strafrecht, sprich von Mord und Vorsatz, ( soll ich dir die einschlägigen Paragraphen nennen und erklären, oder findest die selber ? )
Finde ich selber! Ich bin JURIST! :haha:
cornjung
22.02.2020, 13:40
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Hättest du Ahnung vom Strafrecht, sprich von Mord und Vorsatz, ( soll ich dir die einschlägigen Paragraphen nennen und erklären, oder findest die selber ? ) könntest du fachlich beweisen und sachlich argumentieren, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, diesen ermorden wollte. Hätten nur die drei Berufsrichter und die 2 autophoben radfahrenden Luschen , pardon Schöffen, Ahnung von der Materie, gäbe es nicht haufenweise ganz andere Urteile. Meinste, wenigstens die Urteile findeste selber ?
Finde ich selber! Ich bin JURIST! :haha:
:haha::haha::haha:Ha...ha...ha....der war gut. Du und Jurist. Ganz mein Humor. Im Internet ist jeder Jurist, vor allem die, die ausweislich ihrer Beiträge keine Ahnung und daher keine Argumente haben. Und um davon abzulenken, sich als Juristen aufspielen. Mich täüscht du nicht. Wärest du Jurist, hättest du erkannt, dass ich aus dem alles entscheidenden Urteil des BGH zitiert habe und hättest meine Frage beantwortet.
Hank Rearden
22.02.2020, 14:27
:haha::haha::haha:Ha...ha...ha....der war gut. Du und Jurist. Ganz mein Humor. Im Internet ist jeder Jurist, vor allem die, die ausweislich ihrer Beiträge keine Ahnung und daher keine Argumente haben. Und um davon abzulenken, sich als Juristen aufspielen. Mich täüscht du nicht. Wärest du Jurist, hättest du erkannt, dass ich aus dem alles entscheidenden Urteil des BGH zitiert habe und hättest meine Frage beantwortet.
Du kennst mich doch gar nicht!
Und von dem Verfahren weißt du gar nix:
Keine Einlassung des Angeklagten keine Zeugenaussagen, keine Sachverständigengutachten,
aber trotzdem die dicke Lippe riskieren.
Wir werden ja sehen, ob das Urteil in der Revision hält.
cornjung
22.02.2020, 14:33
Hättest du Ahnung vom Strafrecht, sprich von Mord und Vorsatz, ( soll ich dir die einschlägigen Paragraphen nennen und erklären, oder findest die selber ? ) könntest du fachlich beweisen und sachlich argumentieren, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, diesen ermorden wollte. Hätten nur die drei Berufsrichter und die 2 autophoben radfahrenden Luschen , pardon Schöffen, Ahnung von der Materie, gäbe es nicht haufenweise ganz andere Urteile. Meinste, wenigstens die Urteile findeste selber ?
Du kennst mich doch gar nicht! Und von dem Verfahren weißt du gar nix:Keine Einlassung des Angeklagten keine Zeugenaussagen, keine Sachverständigengutachten,aber trotzdem die dicke Lippe riskieren.Wir werden ja sehen, ob das Urteil in der Revision hält.
Ich muss dich nicht kennen, ich lese deine Beiträge. Du gibst vor, Jurist zu sein. Warum lenkst du schon wieder ab, statt meine klare Frage zu beantworten, und zu erklären, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, MORD vorsatz haben soll ?
Antisozialist
22.02.2020, 17:34
Ich muss dich nicht kennen, ich lese deine Beiträge. Du gibst vor, Jurist zu sein. Warum lenkst du schon wieder ab, statt meine klare Frage zu beantworten, und zu erklären, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, MORD vorsatz haben soll ?
Die Rechtsprechung nimmt Vorsatz auch dann an, wenn der Täter die Tat für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Das ist dem Raser natürlich nur in Ausnahmefällen nachweisbar.
Väterchen Frost
22.02.2020, 17:42
Ich muss dich nicht kennen, ich lese deine Beiträge. Du gibst vor, Jurist zu sein. Warum lenkst du schon wieder ab, statt meine klare Frage zu beantworten, und zu erklären, warum ein Raser, der unabsichtlich und ungewollt auf ein anderes Auto prallte, durch das versehentlich ein Mensch getötet wurde, MORD vorsatz haben soll ?
Sorry, aber jeder Jurist sollte wissen, dass in einem solchen Fall kein Tötungs- ob nun Mord oder "nur" Totschlagsvorsatz gegeben ist. Damit das der Fall sein kann, muss der Täter wie unser Strafrechtsprofessor Schmidhäuser es nannte, "sachgedanklich" den Blitz gehabt haben: "Da kann was ganz fürchterlich daneben gehen" und sich dann beruhigt hat mit so was wie "Egal, passt scho!"
CryptoFan
22.02.2020, 18:12
Sorry, aber jeder Jurist sollte wissen, dass in einem solchen Fall kein Tötungs- ob nun Mord oder "nur" Totschlagsvorsatz gegeben ist. Damit das der Fall sein kann, muss der Täter wie unser Strafrechtsprofessor Schmidhäuser es nannte, "sachgedanklich" den Blitz gehabt haben: "Da kann was ganz fürchterlich daneben gehen" und sich dann beruhigt hat mit so was wie "Egal, passt scho!"
Der Typ ist ja mit 165 kmh auf die Gegenfahrbahn einer innerstädtischen Strasse gewechselt, um seinen Kontrahenten zu überholen.
Da muss sich ihm die Möglichkeit von Gegenverkehr dann aber durchaus aufgedrängt haben, weil welchen Grund gab es diesen auszuschließen?
Insofern ist das schon konsistent hier einen Eventualvorsatz zu erkennen. Und auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels und des niederen Beweggrunds, weil ein Leben für ein paar Sekunden einer aberranten Form von Zeitvertreib beendet wurde.
Ich bin zwar kein Jurist, aber die Ausführungen zu den verschiedenen Modi des Vorsatz kann man ja auch als Laie verstehen.
Find das Urteil subjektiv gut und befriedigend und hoff dass es Schule macht.
Affenpriester
22.02.2020, 18:41
Der Typ ist ja mit 165 kmh auf die Gegenfahrbahn einer innerstädtischen Strasse gewechselt, um seinen Kontrahenten zu überholen.
Da muss sich ihm die Möglichkeit von Gegenverkehr dann aber durchaus aufgedrängt haben, weil welchen Grund gab es diesen auszuschließen?
Insofern ist das schon konsistent hier einen Eventualvorsatz zu erkennen. Und auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels und des niederen Beweggrunds, weil ein Leben für ein paar Sekunden einer aberranten Form von Zeitvertreib beendet wurde.
Ich bin zwar kein Jurist, aber die Ausführungen zu den verschiedenen Modi des Vorsatz kann man ja auch als Laie verstehen.
Find das Urteil subjektiv gut und befriedigend und hoff dass es Schule macht.
Du findest das Urteil gut, weil er dadurch eine längere Haftstrafe bekommt, sei ehrlich! Wenn es eine "Terrorismus-Klausel" gäbe, für die es eine noch härtere Strafe gibt, hätteste doch auch begrüßt, wenn das als eine Art terroristischer Anschlag gewertet werden würde. Und ich nehme an, so einige hier würden dann argumentieren, dass es ja vergleichbar mit Terrorismus sei und so, bla bla. Die Länge der Haftstrafe ist durchaus gerechtfertigt ... aber das kann man nur verhängen, wenn man es "Mord" nennt. Und wenn jeder mal bissl ehrlich zu sich selbst ist, muss er zugeben, dass er das nur für Mord hält, weil man nicht will und einsehen möchte, dass dieser Typ in ein paar Jahren wieder draußen ist und drüber lacht. Das ist der wahre Grund und wenn man das erkannt hat, weiß man, dass das Rechtssystem geändert gehört. Wenn "lebenslänglich" die Höchststrafe ist und das läppische fünfzehn Jahre sind, dann ist doch klar, was hier falsch läuft. Das war ein Verkehrsunfall, Leute! Null Tötungsvorsatz ... ganz egal, wie man irgendwas auslegt.
CryptoFan
22.02.2020, 19:37
@Affenpriester
Joa im Kern find ich es gut, weil ich die Strafe für die Tat angemessen anseh.
Das ist erst mal eine bauchmässige Genugtuung dass der nicht mit Pille-Palle davon kommt.
Das Urteil 'Mord' wirkt zwar konstruiert auf den ersten Blick v.a,. wenn man die Bedeutung von Vorsatz in der Alltagssprache betrachtet.
Man kann nicht sagen, er hatte vor, diese Frau oder irgendjemand zu töten.
Aber man kann sagen, er hat drauf geschissen und es in Kauf genommen, weil er nicht annehmen kann, dass da niemand in die Strasse einbiegt durch die er gerade mir 165 km und einem fetten Auto durchbrettert. Völlig absurd find ich die Herleitung daher nicht, auch wenn sie auf Juristendenke beruht.
Findste das Urteil zu hart?
Affenpriester
22.02.2020, 22:23
@Affenpriester
Joa im Kern find ich es gut, weil ich die Strafe für die Tat angemessen anseh.
Das ist erst mal eine bauchmässige Genugtuung dass der nicht mit Pille-Palle davon kommt.
Das Urteil 'Mord' wirkt zwar konstruiert auf den ersten Blick v.a,. wenn man die Bedeutung von Vorsatz in der Alltagssprache betrachtet.
Man kann nicht sagen, er hatte vor, diese Frau oder irgendjemand zu töten.
Aber man kann sagen, er hat drauf geschissen und es in Kauf genommen, weil er nicht annehmen kann, dass da niemand in die Strasse einbiegt durch die er gerade mir 165 km und einem fetten Auto durchbrettert. Völlig absurd find ich die Herleitung daher nicht, auch wenn sie auf Juristendenke beruht.
Findste das Urteil zu hart?
Die Höhe der Strafe ist nicht zu hart, meinetwegen kann man den auch zwanzig Jahre wegsperren ... aber halt nicht für "Mord". Wenn ein Richter die Rechtslage einfach mal völlig umgestaltet, die Leute für falsche Sachen verurteilt und die Menschen da auch noch applaudieren, gehen bei mir sofort die Alarmglocken los. Man kann richtige Sachen auch falsch machen. Du kannst zu einem Apfel nicht einfach Banane sagen, nur damit der ins richtige Regal kommt. Dann sind die Regale falsch.
Schwabenpower
22.02.2020, 22:41
Die Höhe der Strafe ist nicht zu hart, meinetwegen kann man den auch zwanzig Jahre wegsperren ... aber halt nicht für "Mord". Wenn ein Richter die Rechtslage einfach mal völlig umgestaltet, die Leute für falsche Sachen verurteilt und die Menschen da auch noch applaudieren, gehen bei mir sofort die Alarmglocken los. Man kann richtige Sachen auch falsch machen. Du kannst zu einem Apfel nicht einfach Banane sagen, nur damit der ins richtige Regal kommt. Dann sind die Regale falsch.
Genau, was ich schrieb. Die Regale müssen angepasst werden
antiseptisch
22.02.2020, 22:49
Wenn jemand z.B. mit 140 Sachen durch eine 30'er Zone brettert, am besten noch wenn eine Grundschule angrenzt (um das mal bissl zu dramatisieren), und der ein bis zwei Kinder totfährt, dann gehört der schon aus Prinzip 30 Jahre weggesperrt. Da bin ich durchaus dabei ... aber du kannst bei einem Unfall nicht einfach Vorsatz oder Mordmerkmale unterstellen, das geht einfach nicht.
Das ist aber doch kein Unfall mehr! Ab einem bestimmten Tempo ist es fast unmöglich, keinen Menschen auf der Straße zu töten. Wie oft denn noch? :beten: Wie soll man denn da noch was anderes als Mordabsichten unterstellen?
Schwabenpower
22.02.2020, 22:56
Das ist aber doch kein Unfall mehr! Ab einem bestimmten Tempo ist es fast unmöglich, keinen Menschen auf der Straße zu töten. Wie oft denn noch? :beten: Wie soll man denn da noch was anderes als Mordabsichten unterstellen?
Das war weder sein Ziel noch seine Absicht. Das geht einfacher mittags in einer Einkaufsstraße
CryptoFan
23.02.2020, 00:29
Die Höhe der Strafe ist nicht zu hart, meinetwegen kann man den auch zwanzig Jahre wegsperren ... aber halt nicht für "Mord". Wenn ein Richter die Rechtslage einfach mal völlig umgestaltet, die Leute für falsche Sachen verurteilt und die Menschen da auch noch applaudieren, gehen bei mir sofort die Alarmglocken los. Man kann richtige Sachen auch falsch machen. Du kannst zu einem Apfel nicht einfach Banane sagen, nur damit der ins richtige Regal kommt. Dann sind die Regale falsch.
Ja ich versteh was Du meinst und dass Applaus nicht die Messlatte sein darf. Und vor allem nicht wenn um Strafrecht geht und selbstherrliche Richter.
Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob der Richter hier schon erkannt hat, dass diese Banane hier tatsächlich ein Apfel ist und sie deshalb auch wie einen Apfel behandelt hat.
Auch wenn jeder geschworen hätte es ist nur ne Banane.
Juristerei ist einfach eine Kunstform. 'Dolus eventualis', wie sich bedingter Vorsatz geschwurbelt schimpft, ist für den normalen Menschen kein Vorsatz, das sieht man umgangssprachlich als Gleichgültigkeit an. Es-drauf-an-kommen-lassen.
Wenn Du ohne zu gucken mit einer MG aus dem Fenster schießt auf einen Gehweg, wo zu der Zeit oft Leute laufen, würden die meisten schon denken, dass kann man als Mord ansehen.
Diese Art von Verwendung eines Automobils ist aber letztlich dasselbe, weil der Fahrer weiß, er kann durch seine Fahrweise töten. Er hat keine Kontrolle mehr, wenn jemand im falschen Moment einbiegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist nicht in einem vernachlässigbaren Mikropromillebereich. Nicht bloss abstraktes Restrisiko. Wenn er jetzt die Entscheidung trifft, ich mach diese Sache, von der ich weiss, ich kann jemand töten, trotzdem, dann entschließt er sich bewusst zu dieser potentiellen Tötungshandlung.
Sprich er führt die Handlung, deren Ergebnis der Tod sein kann, bewusst aus. Das ist eben doch Vorsatz.
Entscheidend ist dabei auch dass er auch dem Opfer jede Möglichkeit genommen hat, sich in Sicherheit zu bringen, sobald sie in diese Strasse eingebogen war, war sie geliefert. Ohne jede Möglichkeit sich selbst zu retten.
Nichtsdestotrotz wär es vermutlich trotzdem nicht doof, diesen Fall als spezielle Form von Tötungshandlung zu definieren, also einfach, egal ob man es Totschlag oder Mord nennt, die Situation eines besonders gefährdenden Autofahrens mit tödlichem Ausgang, als eigenen Paragraphen aufzunehmen und eben mit den entsprechend harten Strafen zu versehen. Dann haben die Richter Rechtssicherheit und die Fahrer sind auch vorgewarnt, was auch nicht dumm ist. Manche checken es sonst eben nicht.
Schwabenpower
23.02.2020, 00:34
Ja ich versteh was Du meinst und dass Applaus nicht die Messlatte sein darf. Und vor allem nicht wenn um Strafrecht geht und selbstherrliche Richter.
Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob der Richter hier schon erkannt hat, dass diese Banane hier tatsächlich ein Apfel ist und sie deshalb auch wie einen Apfel behandelt hat.
Auch wenn jeder geschworen hätte es ist nur ne Banane.
Juristerei ist einfach eine Kunstform. 'Dolus eventualis', wie sich bedingter Vorsatz geschwurbelt schimpft, ist für den normalen Menschen kein Vorsatz, das sieht man umgangssprachlich als Gleichgültigkeit an. Es-drauf-an-kommen-lassen.
Wenn Du ohne zu gucken mit einer MG aus dem Fenster schießt auf einen Gehweg, wo zu der Zeit oft Leute laufen, würden die meisten schon denken, dass kann man als Mord ansehen.
Diese Art von Verwendung eines Automobils ist aber letztlich dasselbe, weil der Fahrer weiß, er kann durch seine Fahrweise töten. Er hat keine Kontrolle mehr, wenn jemand im falschen Moment einbiegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist nicht in einem vernachlässigbaren Mikropromillebereich. Nicht bloss abstraktes Restrisiko. Wenn er jetzt die Entscheidung trifft, ich mach diese Sache, von der ich weiss, ich kann jemand töten, trotzdem, dann entschließt er sich bewusst zu dieser potentiellen Tötungshandlung.
Sprich er führt die Handlung, deren Ergebnis der Tod sein kann, bewusst aus. Das ist eben doch Vorsatz.
Entscheidend ist dabei auch dass er auch dem Opfer jede Möglichkeit genommen hat, sich in Sicherheit zu bringen, sobald sie in diese Strasse eingebogen war, war sie geliefert. Ohne jede Möglichkeit sich selbst zu retten.
Nichtsdestotrotz wär es vermutlich trotzdem nicht doof, diesen Fall als spezielle Form von Tötungshandlung zu definieren, also einfach, egal ob man es Totschlag oder Mord nennt, die Situation eines besonders gefährdenden Autofahrens mit tödlichem Ausgang, als eigenen Paragraphen aufzunehmen und eben mit den entsprechend harten Strafen zu versehen. Dann haben die Richter Rechtssicherheit und die Fahrer sind auch vorgewarnt, was auch nicht dumm ist. Manche checken es sonst eben nicht.
Das habe ich deutlich kürzer geschrieben ;)
CryptoFan
23.02.2020, 01:06
Das habe ich deutlich kürzer geschrieben ;)
Ja aber ich länger :))
Schwabenpower
23.02.2020, 01:15
Ja aber ich länger :))
Hast den Schwanzvergleich gewonnen :(
antiseptisch
23.02.2020, 04:06
Das war weder sein Ziel noch seine Absicht.
1. Ich behaupte das Gegenteil. Und jetzt? 2. Ziele und Absichten sind in solchen Fällen irrelevant. 3. Bei wildem Rumballern mit einem MG in einer Innenstadt würde auch keiner behaupten, dass es weder Ziel noch Absicht zu töten gäbe. Das wäre ein Amoklauf. Warum soll das für völlig überhöhte Wahnsinnsfahrten nicht auch gelten? Was soll dieses Inschutznehmen von hochaggressiven Vollidioten?
schlaufix
23.02.2020, 06:01
Das war weder sein Ziel noch seine Absicht. Das geht einfacher mittags in einer Einkaufsstraße
Das hat er vlelleicht so vor Gericht ausgesagt. Muss aber nicht der Wahrheit entsprechen. Alleine das Tempo sagt etwas anderes aus.
Stanley_Beamish
23.02.2020, 06:14
Ja ich versteh was Du meinst und dass Applaus nicht die Messlatte sein darf. Und vor allem nicht wenn um Strafrecht geht und selbstherrliche Richter.
Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob der Richter hier schon erkannt hat, dass diese Banane hier tatsächlich ein Apfel ist und sie deshalb auch wie einen Apfel behandelt hat.
Auch wenn jeder geschworen hätte es ist nur ne Banane.
Juristerei ist einfach eine Kunstform. 'Dolus eventualis', wie sich bedingter Vorsatz geschwurbelt schimpft, ist für den normalen Menschen kein Vorsatz, das sieht man umgangssprachlich als Gleichgültigkeit an. Es-drauf-an-kommen-lassen.
Wenn Du ohne zu gucken mit einer MG aus dem Fenster schießt auf einen Gehweg, wo zu der Zeit oft Leute laufen, würden die meisten schon denken, dass kann man als Mord ansehen.
Diese Art von Verwendung eines Automobils ist aber letztlich dasselbe, weil der Fahrer weiß, er kann durch seine Fahrweise töten. Er hat keine Kontrolle mehr, wenn jemand im falschen Moment einbiegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist nicht in einem vernachlässigbaren Mikropromillebereich. Nicht bloss abstraktes Restrisiko. Wenn er jetzt die Entscheidung trifft, ich mach diese Sache, von der ich weiss, ich kann jemand töten, trotzdem, dann entschließt er sich bewusst zu dieser potentiellen Tötungshandlung.
Sprich er führt die Handlung, deren Ergebnis der Tod sein kann, bewusst aus. Das ist eben doch Vorsatz.
Entscheidend ist dabei auch dass er auch dem Opfer jede Möglichkeit genommen hat, sich in Sicherheit zu bringen, sobald sie in diese Strasse eingebogen war, war sie geliefert. Ohne jede Möglichkeit sich selbst zu retten.
Nichtsdestotrotz wär es vermutlich trotzdem nicht doof, diesen Fall als spezielle Form von Tötungshandlung zu definieren, also einfach, egal ob man es Totschlag oder Mord nennt, die Situation eines besonders gefährdenden Autofahrens mit tödlichem Ausgang, als eigenen Paragraphen aufzunehmen und eben mit den entsprechend harten Strafen zu versehen. Dann haben die Richter Rechtssicherheit und die Fahrer sind auch vorgewarnt, was auch nicht dumm ist. Manche checken es sonst eben nicht.
:gp:
Damit ist alles gesagt. Strang kann zu.
Väterchen Frost
23.02.2020, 09:30
Der Typ ist ja mit 165 kmh auf die Gegenfahrbahn einer innerstädtischen Strasse gewechselt, um seinen Kontrahenten zu überholen.
Da muss sich ihm die Möglichkeit von Gegenverkehr dann aber durchaus aufgedrängt haben, weil welchen Grund gab es diesen auszuschließen?
Insofern ist das schon konsistent hier einen Eventualvorsatz zu erkennen. Und auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels und des niederen Beweggrunds, weil ein Leben für ein paar Sekunden einer aberranten Form von Zeitvertreib beendet wurde.
Ich bin zwar kein Jurist, aber die Ausführungen zu den verschiedenen Modi des Vorsatz kann man ja auch als Laie verstehen.
Find das Urteil subjektiv gut und befriedigend und hoff dass es Schule macht.
Gut möglich. Das wird der BGH zu entscheiden haben.
In der Tat kann man als Richter auch darauf verweisen, eine jenseits denkgesetzlicher Annahmen liegende Einlassung, wie der Täter habe es im Leben nicht für möglich gehalten, dass es hier zu einem tödlichen Unfall kommen kann, wird ihm als reine Schutzbehauptung nicht geglaubt.
Wobei der Senat ja "nue " Rechtsfehler zu prüfen hat, wozu die Beweiswürdigung nur eingeschränkt gehört. Den niedrigen Beweggrund wird man so nicht sehen, allerdings womöglich das gemeingefährliche Mittel, was als Mordmerkmal genügt.
Höchststrafe (für Mord) auf dreißig, vierzig Jahre hoch, und du hast alle Probleme mit einem Schlag gelöst. Dann darf auch ein Kinderschänder endlich seine zwanzig Jahre abgreifen und alles bleibt im Verhältnis.
Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.
Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.
Ha ... versuch mal in diesem Land eine Verschärfung des Strafrechts zu erwirken! Das ist fast so aussichtslos wie der Versuch, hier irgendetwas zu vereinfachen. Da haste gleich hundertsiebenundzwanzig Leute vor deiner Türe stehen, die dir ganz kompliziert erklären, warum das nicht geht. Deutschland ist wie eine durchnittliche Frau - einfache Dinge werden nur kompliziert gemacht ... ohne Mehrwert. Kompliziertes primitiv sein quasi.
Funktioniert teilweise ganz gut. Siehe die umfassende - wenn auch von vielen zu Recht kritisierte - Reform des Sexualstrafrechts.
schlaufix
23.02.2020, 13:16
Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.
Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.
Nun wurde endlich mal ein Urteil im Sinne eines jeden vernünftig denkenden Bürgers gefällt und es ist auch wieder nicht gut. Das verstehe wer will. In diesem Fall haben die Richter bestimmt auch eventuelle frühere auffälligkeiten des Rasers in Betracht gezogen. Das könnte ich mir jedenfalls sehr gut vorstellen.
cornjung
23.02.2020, 13:16
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Die Rechtsprechung nimmt Vorsatz auch dann an, wenn der Täter die Tat für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Das ist dem Raser natürlich nur in Ausnahmefällen nachweisbar.
Ich weiss das, denn ich habe das bereits mehrfach erklärt. Und aus dem alles entscheidene Urteil des BGH zitiert. Ich wundere mich nur, warum es ein angeblicher Jurist nicht weiss.
Affenpriester
23.02.2020, 16:19
Ich denke nicht, dass das Problem unser Strafgesetzbuch ist. Die Strafrahmen sind ausreichend breit gesetzt, nur an der passenden Rechtsprechung fehlt es. Für Mord kannst Du letztlich auch in Deutschland nie wieder rauskommen. Passiert oft genug. Nennt sich anschließende Sicherungsverwahrung. Auch wenn das Urteil 15 Jahre Haft tenoriert.
Die Höchststrafe für Mord auf 30 oder 40 Jahre hochzusetzen würde genau gar nichts bringen.
Doch, würde ... da du heute für die anderen Delikte nur ein paar Jahre bekommst. Du musst dich vom Strafmaß her darunter orientieren. Sehen wir bei diesem Fall doch, dass das nicht gut ist und die Menschen nix anderes als eine Mordanklage akzeptieren. Sowas kommt von sowas und du bestätigst gerade meine Aussage.
Doch, würde ... da du heute für die anderen Delikte nur ein paar Jahre bekommst. Du musst dich vom Strafmaß her darunter orientieren. Sehen wir bei diesem Fall doch, dass das nicht gut ist und die Menschen nix anderes als eine Mordanklage akzeptieren. Sowas kommt von sowas und du bestätigst gerade meine Aussage.
Meinst du, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren wären die Menschen nicht zufrieden gewesen? (Davon mal ganz abgesehen, dass es bei Strafen nicht darum gebt, eine Mehrheit der Bevölkerung zufriedenzustellen)
Denn der Straftstbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens des § 315d Abs. 5 StGB sieht immerhin eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Meinst du, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren wären die Menschen nicht zufrieden gewesen? (Davon mal ganz abgesehen, dass es bei Strafen nicht darum gebt, eine Mehrheit der Bevölkerung zufriedenzustellen)
Denn der Straftstbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens des § 315d Abs. 5 StGB sieht immerhin eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Die 10 Jahre sind ja Höchststrafe (!), zudem sie nur für das illegale Autorennen gelten würden. Was aber ist dann mit der Tötung/dem Mord (je nach Fall des Falles) eines anderen Verkehrsteilnehmers?
Schwabenpower
23.02.2020, 21:26
Die 10 Jahre sind ja Höchststrafe (!), zudem sie nur für das illegale Autorennen gelten würden. Was aber ist dann mit der Tötung/dem Mord (je nach Fall des Falles) eines anderen Verkehrsteilnehmers?
Steht doch drin. Nur dann gibt es die Höchststrafe. Wobei ich aus dem Text entnehme, daß kaum ein Unterschied zwischen Tod und schwerer Verletzung gemacht wird
Steht doch drin. Nur dann gibt es die Höchststrafe. Wobei ich aus dem Text entnehme, daß kaum ein Unterschied zwischen Tod und schwerer Verletzung gemacht wird
Freilich.
Nur, es sind halt zwei Verbrechen, zum Einen eben das illegale Straßenrennen, zum Anderen die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Will sagen, die von Finch postulierten maximal 10 Jahre wären (mir persönlich) in dem Zusammenhang wohl zu wenig.
Von daher kann ich auch mit Affenpriesters Argumentation, dass die Strafen für manche Verbrechen zu niedrig angesetzt sind (deshalb "wünscht" man sich für den Täter die nächsthöhere Stufe der Verurteilung, also von fahrlässiger Tötung "hoch" zu vorsätzlicher Tötung/Mord), konform gehen.
Schwabenpower
23.02.2020, 21:55
Freilich.
Nur, es sind halt zwei Verbrechen, zum Einen eben das illegale Straßenrennen, zum Anderen die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Will sagen, die von Finch postulierten maximal 10 Jahre wären (mir persönlich) in dem Zusammenhang wohl zu wenig.
Von daher kann ich auch mit Affenpriesters Argumentation, dass die Strafen für manche Verbrechen zu niedrig angesetzt sind (deshalb "wünscht" man sich für den Täter die nächsthöhere Stufe der Verurteilung, also von fahrlässiger Tötung "hoch" zu vorsätzlicher Tötung/Mord), konform gehen.
Ich gehe die ganze Zeit mit Affenpriester kondom ;)
In dem Paragraphen sind es eben nicht zwei Verbrechen sondern eines. Nur mit unterschiedlichen Folgen.
Das wiederum ist auch diskussionswürdig: die Strafe hängt quasi von Glück / Pech bei identischer Ausgangslage ab.
Insofern würde ich die Absicht durch Inkaufnahme ersetzen. Wenn jemand so rast, daß es jederzeit nahezu zwangsweise zu einem tödlichen Unfall kommen muß, sollte die Strafe unabhängig von den tatsächlichen Folgen sein.
Ich gehe die ganze Zeit mit Affenpriester kondom ;)
In dem Paragraphen sind es eben nicht zwei Verbrechen sondern eines. Nur mit unterschiedlichen Folgen.
Das wiederum ist auch diskussionswürdig: die Strafe hängt quasi von Glück / Pech bei identischer Ausgangslage ab.
Insofern würde ich die Absicht durch Inkaufnahme ersetzen. Wenn jemand so rast, daß es jederzeit nahezu zwangsweise zu einem tödlichen Unfall kommen muß, sollte die Strafe unabhängig von den tatsächlichen Folgen sein.
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Man betrachtet sowohl das illegale Autorennen als auch die Tötung getrennt voneinander:
-Je nach Umgebung eines illegalen Autorennens wird es strafverschärfend, da das Risiko, in einer dichtbesiedelten Stadt jemanden umzunieten, wesentlich höher ist als auf einer Landstraße in der niederbayrischen Pampa. Die Inkaufnahme wäre freilich auch hier jeweils gegeben.
-Der Autofahrer hat einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet. Die Ursache für die Tötung liegt hier im illegalen Autorennen, dementsprechend sollte dann auch das Strafmaß ausfallen.
Also zwei getrennte Strafen, die dann zusammengerechnet das eigentliche Strafmaß ausmachen.
Damit hätte man dann die ganzen Stadtrennfahrarschlöcher, unabhängig davon, ob dabei jemand schwer verletzt wird oder gar stirbt oder auch nicht, für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen. Bei der bisherigen Rechtslage kommt vor allem die Kanackenbrut mit ihren Schwanzverlängerungsrennen doch viel zu glimpflich davon (bis zu zwei Jahre, wenn keiner gefährdet wird, bei Fahrlässigkeit drei Jahre, laut Paragraphen). Und in diesem Falle hätte man den Spagat mit "Mord" nicht machen müssen.
Meine Betrachtung kann freilich auch völlig daneben sein, doch wäre sie in meinen Augen sinnvoller. Zudem hab ich mit der Juristerei nichts am Hut.
Schwabenpower
23.02.2020, 22:15
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Man betrachtet sowohl das illegale Autorennen als auch die Tötung getrennt voneinander:
-Je nach Umgebung eines illegalen Autorennens wird es strafverschärfend, da das Risiko, in einer dichtbesiedelten Stadt jemanden umzunieten, wesentlich höher ist als auf einer Landstraße in der niederbayrischen Pampa. Die Inkaufnahme wäre freilich auch hier jeweils gegeben.
-Der Autofahrer hat einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet. Die Ursache für die Tötung liegt hier im illegalen Autorennen, dementsprechend sollte dann auch das Strafmaß ausfallen.
Also zwei getrennte Strafen, die dann zusammengerechnet das eigentliche Strafmaß ausmachen.
Damit hätte man dann die ganzen Stadtrennfahrarschlöcher, unabhängig davon, ob dabei jemand schwer verletzt wird oder gar stirbt oder auch nicht, für längere Zeit aus dem Verkehr gezogen. Bei der bisherigen Rechtslage kommt vor allem die Kanackenbrut mit ihren Schwanzverlängerungsrennen doch viel zu glimpflich davon (bis zu zwei Jahre, wenn keiner gefährdet wird, bei Fahrlässigkeit drei Jahre, laut Paragraphen). Und in diesem Falle hätte man den Spagat mit "Mord" nicht machen müssen.
Das widerspricht sich nicht. Ist nur ausführlicher.
Die 10 Jahre sind ja Höchststrafe (!), zudem sie nur für das illegale Autorennen gelten würden. Was aber ist dann mit der Tötung/dem Mord (je nach Fall des Falles) eines anderen Verkehrsteilnehmers?
Naja, wenn’s für einen solchen Fall nicht die Höchststrafe gibt, wann dann? Oder welche Strafmilderungsgründe lassen sich hierbei berücksichtigen?
cornjung
24.02.2020, 12:16
Naja, wenn’s für einen solchen Fall nicht die Höchststrafe gibt, wann dann? Oder welche Strafmilderungsgründe lassen sich hierbei berücksichtigen?
Ich gehe die ganze Zeit mit Affenpriester kondom
Mein Ansatz wäre da ein anderer:
Was ist fahrlässig und versehentlich, und was ist absichtlich und vorsätzlich ? Soll tatsächlich der, der den Tod allenfalls und maximal billigend in Kauf genommen hat, genauso bestraft werden, wie einer, der den Tod absichtlich, bewusst und gewollt wollte, sprich jemanden umgefahren hat, um ihn zu töten.
Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Dolus eventualis reicht. Hier muss also bewiesen werden, dass er mindestens den Tod billigend in Kauf genommen hat. Unschuldsvermutung. Rasen als niedrige Beweggründe und schnelles Auto las gemeingefähliches Mittel ? Vorsatz ? Liegt hier bewusste Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz vor ? Bei bewusster Fahrlässigkeit erkennt der Täter die Möglichkeit des Erfolgseintritts , findet sich mit diesem jedoch nicht ab, sondern vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Bei bedingtem Vorsatz kommt neben dem Wissen um die Möglichkeit des Erfolgseintritts hinzu, dass der Täter ihn billigend in Kauf nimmt. Hat der Raser den Tod billigend in Kauf genommen ? Nein. Ich meine allenfalls Fahrlässige Tötung. Gut, ich gebs zu, war selber Raser.
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
Es macht eben einen Unterschied, ob du in der Innenstadt oder auf der Landstraße rast.
Aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.
Naja, wenn’s für einen solchen Fall nicht die Höchststrafe gibt, wann dann? Oder welche Strafmilderungsgründe lassen sich hierbei berücksichtigen?
Hatte mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Mit "Höchststrafe (!)" wollte ich darstellen, dass für mein Befinden 10 Jahre (maximal) Haft für die Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers bei einem illegalen Straßenrennen zu wenig sind.
Siehe dazu auch meine Ausführung an Schwabenpower.
Leberecht
27.02.2020, 17:22
...Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.
Auch diese Unsitte verschwindet nur, wenn sie empfindliche finanziellen Strafen nach sich zieht und betroffene Personen im Wiederholfall konsequent abgeschoben werden. Mit dem gegenwärtigen politischen System ist das aber nicht zu machen, denn "fremdenfeinlich" will man keinesfalls sein.
Blackbyrd
28.02.2020, 08:59
Auch der Unsinn, den türkische Hochzeitkorsos anstellen d.h. Straße blockieren und mit Waffen in die Gegend ballern, muss drastisch bestraft werden.
Auch diese Unsitte verschwindet nur, wenn sie empfindliche finanziellen Strafen nach sich zieht und betroffene Personen im Wiederholfall konsequent abgeschoben werden. Mit dem gegenwärtigen politischen System ist das aber nicht zu machen, denn "fremdenfeinlich" will man keinesfalls sein.
Zu den empfindlichen finanziellen Strafen muss auch noch die Beschlagnahmung der Autos erfolgen.
Ja, "Ausländer" haben wohl gegenüber den Einheimischen einen Bonus in Sachen Strafverfolgung.
Affenpriester
28.02.2020, 09:05
Es macht eben einen Unterschied, ob du in der Innenstadt oder auf der Landstraße rast.
Aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.
Es macht auch einen Unterschied, ob ich ungewollt einen Verkehrsunfall verursache oder ob ich meine Frau mit dreißig Messerstichen zum Schweigen bringe ... aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Leberecht
28.02.2020, 21:21
.
Abgesehen davon kann derzeit bei rücksichtsloser Raserei schon bis zu 5 bzw. 10 Jahre verhängt werden.
...kommt aber auch drauf an, ob der Name des Rasers üblich ist oder nicht und ob er/sie rechtes Gedankengut impliziert oder linkes.
Es macht auch einen Unterschied, ob ich ungewollt einen Verkehrsunfall verursache oder ob ich meine Frau mit dreißig Messerstichen zum Schweigen bringe ... aber für dich ist das vielleicht dasselbe.
Wer einen Führerschein besitzt und mit 150 Sachen durch ein Wohngebiet brettert und jemanden plattfährt, dem kann man nach allem menschlichen Verständnis nicht mehr "ungewollt" zusprechen.
So jemand nimmt absichtlich bzw. vorsätzlich in Kauf, mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit einen schweren Unfall mit Todesfolge zu verursachen, oder ist im Zweifelsfall geistig nicht mehr normal und gehört unter Verschluss.
Antisozialist
29.02.2020, 19:34
Es geht darum, dass Mord nicht mehr steigerbar ist. Du kannst einen Verkehrsunfall mit Todesfolge vielleicht mit Biegen und Würgen als Mord durchknüppeln, da die überhöhte Geschwindigkeit als Vorsatz ausgelegt wird ... aber dann musst du das Ding auch, wie bereits erwähnt, logisch weiterführen und jede Raserei ohne Folgen als versuchten Mord auslegen. Es geht um die Relation, seht ihr das alle nicht oder was läuft hier falsch? Es war ein Unfall.
Es gibt ja Menschen, die haben bloß ein Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen oder sind davon ausgegangen, dass ihnen beim nächtlichen Rasen im Wald kein Spaziergänger in die Quere kommt.
Wer keine Ausrede hat, sitzt eben länger.
Es kommt daher auch darauf an, ob man den 4-Punkte-Anwalt von Frau Chebli oder den Ehemann von "Frau" Künast zu seiner Verteidigung beauftragt hat.
vBulletin v4.2.5 Alpha 3, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.