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Vollständige Version anzeigen : A1 Bescheinigung - Wer hat das?



Miles
08.02.2020, 09:02
Hallo,
Wusstet ihr, das es seit letztes Jahr die A1 Bescheinigung Pflicht ist?
Ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit vorliegt, wird aktuell verstärkt kontrolliert. Die geänderte Verwaltungspraxis ist auf neue nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping zurückzuführen.

Wird immer schöner 😁

MorganLeFay
08.02.2020, 09:14
Stellt mir HR mit jeder Reiseanmeldung für’s europäische Ausland aus.

Bolle
08.02.2020, 09:21
Wer es braucht:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html

Schwabenpower
08.02.2020, 13:51
Stellt mir HR mit jeder Reiseanmeldung für’s europäische Ausland aus.
Jepp, ist bei mir auch so.
Werde ich dieses Jahr hoffentlich nicht brauchen

Don
08.02.2020, 13:59
Natürlich weiß ich das.
Wobei die in so manchem EU Land nicht reicht. Die Franzacken z.B. verlangen zusätzlich die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen und die dazugehörigen eigenen Kontoauszüge (beglaubigt übersetzt in franzackisch) als Nachweis daß man wirklich von seiner deutschen Firma bezahlt wurde.

Schwabenpower
08.02.2020, 14:04
Natürlich weiß ich das.
Wobei die in so manchem EU Land nicht reicht. Die Franzacken z.B. verlangen zusätzlich die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen und die dazugehörigen eigenen Kontoauszüge (beglaubigt übersetzt in franzackisch) als Nachweis daß man wirklich von seiner deutschen Firma bezahlt wurde.
Das ist einer der Gründe, warum ich mich in ganz Europa, mit Ausnahme Frankreichs, einsetzen lasse

Rumpelstilz
09.02.2020, 02:41
Wenn ich so die Kapriolen aus dem Link von Bolle lese:

"Bei kurzfristigen oder kurzzeitigen (bis zu sieben Tagen) Dienst- oder Geschäftsreisen kann die A1-Bescheinigung im Bedarfsfall nachträglich beantragt werden. Dies ist rechtlich zulässig und wird von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, worauf das BMAS hinweist: [...]"

oder

"Beispiel:

Wenn ein Monteur, der seine Beschäftigung in Deutschland ausübt, einen Auftrag oder eine befristete Tätigkeit in Italien übernimmt und hierfür mit dem Auto von München über Österreich zu seinem Zielort in Mailand fährt, benötigt er für Österreich keine A1-Bescheinigung, weil er seine Tätigkeit dort nicht ausübt.

Ein LKW-Fahrer, der von Deutschland über Österreich nach Italien fährt, um dort Ware auszuliefern, übt hingegen seine Tätigkeit, den Transport von Gütern, auch während der Durchfahrt durch Österreich aus. Er benötigt die A1-Bescheinigung deshalb nicht nur für Italien, sondern auch für Österreich."

"Für Arbeitnehmer*innen und verbeamtete Personen ist der Antrag vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zu stellen. Selbständige müssen sich direkt an die für den Antrag zuständige Stelle wenden."

dann wird mehr jetzt auch ein wenig klarer, wieso es auf dem typischen Markt für sog. Telearbeit immer häufiger keinen direkten Ansprechpartner in einem EU-Land gibt.

Bei Arbeiten wie Übersetzungen oder das Redigieren von Texten z.B. sieht man oftmals eindeutig, dass der Endkunde in der EU ist, aber die Firma, mit der man einen Vertrag schliesst, sitzt in Indien, China oder Südafrika.

Diese Firmen in der EU haben also lieber eine weitere Firma in der Kette zum Arbeitenden, als dass sie eigene Verträge mit diesen Arbeitenden abschliessen. Ich vermute mal, weil sie dann weniger administrativen Aufwand seitens ihrer EU-Administration haben. Wenn sie jetzt schon so einen Aufwand mit einer dümmlichen A1-Bescheingung treiben, die sogar für Selbständige gilt, welchen Aufwand hättten sie erst, wenn sie direkt Verträge mit allen Telearbeitern im Ausland einschliesslich digital nomads abschliessen würden?

Nationalix
09.02.2020, 07:25
Brauche ich nicht, da ich nicht im Ausland arbeite.