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Vollständige Version anzeigen : Wollte nur an Deutsche vermieten: Eigentümer muß Strafe zahlen



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Rhino
10.12.2019, 13:54
AUGSBURG. Ein Wohnungsbesitzer in Augsburg ist wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag, der 81 Jahre alte Vermieter müsse dem aus Afrika stammenden Interessenten 1.000 Euro Entschädigung zahlen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.Außerdem dürfe der Wohnungsbesitzer nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben, wonach er ausschließlich „an Deutsche“ vermiete. Andernfalls drohe dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.
Das Gericht gab dem Bericht zufolge dem Kläger aus Burkina Faso vollständig recht. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, begründete Richter Andreas Roth die Entscheidung. Der Wohnungseigentümer bestätigte in dem Prozeß, daß er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wollte.
Vermieter habe Ärger mit türkischem Drogenhändler gehabt
Er habe in seinem Haus einmal Ärger mit einem türkischen Drogenhändler gehabt.„Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, erwiderte der Richter daraufhin. Der Mietinteressent erzählte, bereits das erste Telefongespräch sei von dem Vermieter beendet worden, als klar war, daß er einen Einwanderungshintergrund habe.
Auch andere Gerichte hatten in der Vergangenheit Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/wollte-nur-an-deutsche-vermieten-eigentuemer-muss-strafe-zahlen/

So viel zum Thema Vertragsfreiheit in der BRD.
Die Wohnung scheint auch im gleichem Haus zu sein, wo der Vermieter wohnt. Da kann man schon mal Sicherheitsbedenken haben.

Schwabenpower
10.12.2019, 13:58
So viel zum Thema Vertragsfreiheit in der BRD.
Die Wohnung scheint auch im gleichem Haus zu sein, wo der Vermieter wohnt. Da kann man schon mal Sicherheitsbedenken haben.

War auch etwas ungeschickt vom Vermieter. Obwohl er grundsätzlich natürlich recht hat.

Schlummifix
10.12.2019, 14:03
.„Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“,

Die Begründung passt natürlich voll zu Absurdistan. :dg:

Fenstergucker
10.12.2019, 14:07
War auch etwas ungeschickt vom Vermieter. Obwohl er grundsätzlich natürlich recht hat.

Finde ich auch! Das ist eine schwere Einschränkung der persönlichen Freiheit! Als Hauseigentümer muß ich entscheiden können, wen ich mir ins Haus hole. Genauso wie ich als Unternehmer entscheiden will, wen ich einstelle, oder wem ich was verkaufe.

Da - finde ich - hat sich niemand einzumischen!

Schwabenpower
10.12.2019, 14:10
Finde ich auch! Das ist eine schwere Einschränkung der persönlichen Freiheit! Als Hauseigentümer muß ich entscheiden können, wen ich mir ins Haus hole. Genauso wie ich als Unternehmer entscheiden will, wen ich einstelle, oder wem ich was verkaufe.

Da - finde ich - hat sich niemand einzumischen!
Laut Skorpi darf hier doch jeder seine Meinung sagen............

Sjard
10.12.2019, 14:14
So etwas ist nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern in allen westlichen Ländern schon seit den Sechziger Jahren
gang und gäbe. In einem Vortrag von Enoch Powell aus dem Jahr 1968 wird diese Praxis in Großbritannien auch angesprochen.

Schwabenpower
10.12.2019, 14:15
Finde ich auch! Das ist eine schwere Einschränkung der persönlichen Freiheit! Als Hauseigentümer muß ich entscheiden können, wen ich mir ins Haus hole. Genauso wie ich als Unternehmer entscheiden will, wen ich einstelle, oder wem ich was verkaufe.

Da - finde ich - hat sich niemand einzumischen!

Übrigens darf der Vermieter Raucher ohne Probleme ablehnen.

Leberecht
10.12.2019, 14:21
War auch etwas ungeschickt vom Vermieter. Obwohl er grundsätzlich natürlich recht hat.
Ist schon traurig, wenn die Wahrheit nicht ausgesprochen werden darf und statt ihrer Lügen verwandt werden müssen, um der Strafe zu entgehen.

Würfelqualle
10.12.2019, 14:23
Ich hätte einfach gesagt, die Wohnung ist schon vergeben.

Schwabenpower
10.12.2019, 14:25
Ist schon traurig, wenn die Wahrheit nicht ausgesprochen werden darf und statt ihrer Lügen verwandt werden müssen, um der Strafe zu entgehen.

Richtig, genau da liegt das Problem. Soviel zu Skorpis Meinungsfreiheit

Ansuz
10.12.2019, 14:25
Ist schon traurig, wenn die Wahrheit nicht ausgesprochen werden darf und statt ihrer Lügen verwandt werden müssen, um der Strafe zu entgehen.
Ja, für geradlinige, aufrechte Charaktere ein wahres Dilemma.

Rhino
10.12.2019, 14:26
Ich hätte einfach gesagt, die Wohnung ist schon vergeben.
Ein Nichtvermieten muss er ja auch nicht Begruenden.

Allerdings finde ich schon, dass er schreiben darf an wen er vermietet und an wen nicht. Auch im Inserat. Und auch jede Begruendung geben darf, warum oder warum nicht er an jemandem vermietet. Eben Vertragsfreiheit.

Großmoff
10.12.2019, 14:31
So viel zum Thema Vertragsfreiheit in der BRD.
Die Wohnung scheint auch im gleichem Haus zu sein, wo der Vermieter wohnt. Da kann man schon mal Sicherheitsbedenken haben.
Das Anti-Diskriminierungsgesetz grätscht hier rein. Und es ist auch ziemlich dusselig vom Vermieter, derartiges in einer Zeitungsanzeige offen zu kommunizieren, das hätte er viel eleganter lösen können.
Letztendlich wird die Vertragsfreiheit auch nicht beeinträchtigt, denn der Vermieter wird ja nicht gezwungen, an den Mann aus Afrika zu vermieten. Ein einfaches "die Wohnung ist schon vergeben" hätte aber genügt, die Vertragsstrafe zu vermeiden und in Ruhe jemand anderes auszuwählen.

Nietzsche
10.12.2019, 14:34
Er braucht gar nichts sagen, es ging um ein Inserat. Einfach vorher nach den Ausweisen fragen und dann am Ende sagen man meldet sich bei den Interessenten und die Ausländer nicht mehr anrufen. Problem gelöst. Ebenfalls: Wenn mir die Nase nicht passt ebenfalls notieren und das wars....

Großmoff
10.12.2019, 14:34
Ein Nichtvermieten muss er ja auch nicht Begruenden.

Allerdings finde ich schon, dass er schreiben darf an wen er vermietet und an wen nicht. Auch im Inserat. Und auch jede Begruendung geben darf, warum oder warum nicht er an jemandem vermietet. Eben Vertragsfreiheit.
Nein, genau das darf er nicht. Was er darf ist im nachhinein auswählen wen er will. Das beinhaltet Vertragsfreiheit.

Klopperhorst
10.12.2019, 14:35
Die Begründung passt natürlich voll zu Absurdistan. :dg:

Stringenter wäre es, von Zellhaufen zu sprechen.
Verbrechen werden von Mehrzellern begangen.

---

Klopperhorst
10.12.2019, 14:37
Ich hätte einfach gesagt, die Wohnung ist schon vergeben.

Wer heute in einer Großstadt eine Wohnungsanzeige aufgibt, kann sich vor Kanacken-Anrufen kaum retten.
Verständlich, dass sein Telefon nicht im Dauerbetrieb sein sollte.

---

Großmoff
10.12.2019, 14:37
Ja, für geradlinige, aufrechte Charaktere ein wahres Dilemma.
Naja - wenn ich sagen würde ich vermiete nicht an Dicke, würde das auch zurecht Empörung aufwerfen. Aufrichtig und gradlinig zu sein bedeutet nicht automatisch Menschen pauschal zu verunglimpfen.
Wird in einem Einstellungsgespräch ja auch nicht gemacht.

SprecherZwo
10.12.2019, 14:39
Wer heute in einer Großstadt eine Wohnungsanzeige aufgibt, kann sich vor Kanacken-Anrufen kaum retten.
Verständlich, dass sein Telefon nicht im Dauerbetrieb sein sollte.

---
Der Opa sollte die Wohnung verkaufen und das Geld verfeiern.

Großmoff
10.12.2019, 14:40
Wer heute in einer Großstadt eine Wohnungsanzeige aufgibt, kann sich vor Kanacken-Anrufen kaum retten.
Verständlich, dass sein Telefon nicht im Dauerbetrieb sein sollte.

---
Das Problem habe ich auch immer wenn eine meiner Wohnung frei wird.
Dann gebe ich einen Termin zur Wohnungsbesichtigung und wer erscheint kann im nachhinein seine Selbstauskunft da lassen. Aufgrund dieser wähle ich aus wer die Wohnung bekommt.
Das geht schnell und geräuschlos und führt nie zu Problemen.

Leberecht
10.12.2019, 14:40
Ein einfaches "die Wohnung ist schon vergeben" hätte aber genügt, die Vertragsstrafe zu vermeiden und in Ruhe jemand anderes auszuwählen.
Noch! Es ist aber durchaus denkbar, daß künftig Name und Anschrift des neuen Mieters belegt werden müssen. Würdest Du dann ebenso argumentieren?

Großmoff
10.12.2019, 14:41
Noch! Es ist aber durchaus denkbar, daß künftig Name und Anschrift des neuen Mieters belegt werden müssen. Würdest Du dann ebenso argumentieren?
Natürlich. Denn der Sachverhalt entspricht ja den Tatsachen.

Ansuz
10.12.2019, 14:49
Der Opa sollte die Wohnung verkaufen und das Geld verfeiern.
:gp:

Der Mann ist 81. Sollte ich so alt werden, würde ich mir diesen Stress nicht antun wollen.
Es gibt allerdings solche Typen, die anstatt ihre Freiheitsgrade zu nutzen, lieber im alten, vertrauten Trott verbleiben. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, dieser Spruch ist recht zutreffend.

Leberecht
10.12.2019, 14:53
Das Anti-Diskriminierungsgesetz grätscht hier rein.
Allerdings merkwürdig, dass es immer gegen gegen die rechte Seite grätscht.

Reichs_Adler
10.12.2019, 14:54
Die Gesetzeslage ist nicht neu und sollte dem Mann als Vermieter eigentlich bekannt sein. Wer so blöd ist und sowas in eine Anzeige schreibt, ist auch selber schuld. Einfach nicht an Neger vermieten und damit hat sich die Sache erledigt. Wenn ich als Arbeitgeber keine Frauen/Männer/Ausländer/Aliens einstellen will, darf ich das ja auch nicht mehr offen kommunizieren. Man kann davon halten was man will aber um Ärger zu vermeiden, hält man die Füße still und stellt ein/vermietet an wen man will.

schastar
10.12.2019, 14:55
So viel zum Thema Vertragsfreiheit in der BRD.
Die Wohnung scheint auch im gleichem Haus zu sein, wo der Vermieter wohnt. Da kann man schon mal Sicherheitsbedenken haben.

Das hat weniger mit Vertragsfreiheit zu tun als vielmehr mit Dummheit.

Ich selber vermiete seit über 15 Jahren und habe 10 Wohneinheiten und lasse bei weitem nicht alles bei mir Wohnen. Strafe habe ich dafür noch nie bezahlt, weil man es einfach nur schön verpacken muß.
So wie er es gemacht hat, tja, das ist eben rechtlich nicht konform.

Man lese:

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/bonitaet/447-das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz-agg-in-der-wohnraumvermietung.html

Großmoff
10.12.2019, 14:55
Allerdings merkwürdig, dass es immer gegen gegen die rechte Seite grätscht.
Vielleicht diskriminiert die rechte Seite eher?
Vielleicht hat die linke Seite weniger Möglichkeiten dafür?

schastar
10.12.2019, 14:56
Die Gesetzeslage ist nicht neu und sollte dem Mann als Vermieter eigentlich bekannt sein. Wer so blöd ist und sowas in eine Anzeige schreibt, ist auch selber schuld. Einfach nicht an Neger vermieten und damit hat sich die Sache erledigt. Wenn ich als Arbeitgeber keine Frauen/Männer/Ausländer/Aliens einstellen will, darf ich das ja auch nicht mehr offen kommunizieren. Man kann davon halten was man will aber um Ärger zu vermeiden, hält man die Füße still und stellt ein/vermietet an wen man will.

So sieht es aus.

Chronos
10.12.2019, 14:57
Ehrlichkeit wird in diesem Land bestraft, aber Lüge, Betrug und Gewalt feiern einen Erfolg nach dem anderen.

Großmoff
10.12.2019, 15:00
Ehrlichkeit wird in diesem Land bestraft, aber Lüge, Betrug und Gewalt feiern einen Erfolg nach dem anderen.
Naja, gnadenlos ehrlich zu sein macht einen ja auch nicht unbedingt beliebter. Ich sage einer Frau ja auch nicht das sie zu dick ist, auch wenn dies objektiv den Tatsachen entspricht.
Und die Notlüge war schon immer ein Mittel der Kommunikation, um anderen nicht vor den Kopf zu stoßen.

sunbeam
10.12.2019, 15:01
Also warum wird der bestraft? Ein Kollege hat 2 kleine Wohnungen zu vermieten, der lädt jeden Interessenten ein und der Zuschlag ergeht eben nicht an Ausländer. Vielleicht ist dies die cleverere Vorgehensweise. Aber egal, der Alte ist wenigstens ehrlich und warum man in der Anzeige zwar „Nichtraucher“ nicht aber „Nicht Ausländer“ angeben kann bleibt mir ein Rätsel!

Großmoff
10.12.2019, 15:02
Also warum wird der bestraft? Ein Kollege hat 2 kleine Wohnungen zu vermieten, der lädt jeden Interessenten ein und der Zuschlag ergeht eben nicht an Ausländer. Vielleicht ist dies die cleverere Vorgehensweise. Aber egal, der Alte ist wenigstens ehrlich und warum man in der Anzeige zwar „Nichtraucher“ nicht aber „Nicht Ausländer“ angeben kann bleibt mir ein Rätsel!
Das liegt doch auf der Hand. Mit dem Rauchen kann man aufhören.

Chronos
10.12.2019, 15:03
Naja, gnadenlos ehrlich zu sein macht einen ja auch nicht unbedingt beliebter. Ich sage einer Frau ja auch nicht das sie zu dick ist, auch wenn dies objektiv den Tatsachen entspricht.
Und die Notlüge war schon immer ein Mittel der Kommunikation, um anderen nicht vor den Kopf zu stoßen.

Meine Anmerkung war ja auch nur grundsätzlicher Natur.

Man muss ja nicht lügen, wenn man diesen oder jenen Mieter nicht in seinem Haus haben will.

Ich wäre allerdings nicht so einfältig gewesen, explizit den Grund zu nennen, aber es zeigt sich doch, wie verbogen das Gerechtigkeitsempfinden unserer Justiz geworden ist.

SprecherZwo
10.12.2019, 15:03
Also warum wird der bestraft? Ein Kollege hat 2 kleine Wohnungen zu vermieten, der lädt jeden Interessenten ein und der Zuschlag ergeht eben nicht an Ausländer. Vielleicht ist dies die cleverere Vorgehensweise. Aber egal, der Alte ist wenigstens ehrlich und warum man in der Anzeige zwar „Nichtraucher“ nicht aber „Nicht Ausländer“ angeben kann bleibt mir ein Rätsel!
Diesen Nazi würde ich sofort der Antifa melden.

autochthon
10.12.2019, 15:06
Also warum wird der bestraft? Ein Kollege hat 2 kleine Wohnungen zu vermieten, der lädt jeden Interessenten ein und der Zuschlag ergeht eben nicht an Ausländer. Vielleicht ist dies die cleverere Vorgehensweise. Aber egal, der Alte ist wenigstens ehrlich und warum man in der Anzeige zwar „Nichtraucher“ nicht aber „Nicht Ausländer“ angeben kann bleibt mir ein Rätsel!

Wegen Antidiskriminierungskrempelgesetze und so.

Ansuz
10.12.2019, 15:08
Naja - wenn ich sagen würde ich vermiete nicht an Dicke, würde das auch zurecht Empörung aufwerfen. Aufrichtig und gradlinig zu sein bedeutet nicht automatisch Menschen pauschal zu verunglimpfen.
Wird in einem Einstellungsgespräch ja auch nicht gemacht.

Eine pauschale Verunglimpfung kann ich in diesem Falle nicht erkennen, da der Vermieter laut Artikel bereits üble Erfahrungen mit einem ausländischen Mieter gemacht hat und sich auf seine anekdotische Erfahrung beruft.
Zudem liegt die Mietwohnung im Haus, wo der Vermieter selber wohnt, sowas ist noch mal eine ganz eigene Nummer.
Finde das nachvollziehbar, daß der 81jährige Vermieter auf eine weitere "Einzelfall"-Erfahrung unter einem Dach verzichten will.

Großmoff
10.12.2019, 15:09
Meine Anmerkung war ja auch nur grundsätzlicher Natur.

Man muss ja nicht lügen, wenn man diesen oder jenen Mieter nicht in seinem Haus haben will.

Ich wäre allerdings nicht so einfältig gewesen, explizit den Grund zu nennen, aber es zeigt sich doch, wie verbogen das Gerechtigkeitsempfinden unserer Justiz geworden ist.
Eines ist natürlich klar: wenn ein Gesetz in dieser Richtung Vorgaben macht, sind Vermieter/Personaler gezwungen ihre Ablehnung zu verschleiern.
In dieser Hinsicht erbringt das Anti-Diskriminierungsgesetz ein Bärendienst dem Bewerber gegenüber, da er über die wahren Gründe der Nicht-Vermietung bzw. Einstellung nicht informiert wird. Er kann sich seinen Teil höchstens denken.

An der praktischen Durchführung der Auslese ändert dieses Gesetz aber nichts. Ist halt die Frage was einem besser gefällt: die offene Ablehnung oder die versteckte.

Großmoff
10.12.2019, 15:13
Eine pauschale Verunglimpfung kann ich in diesem Falle nicht erkennen, da der Vermieter laut Artikel bereits üble Erfahrungen mit einem ausländischen Mieter gemacht hat und sich auf seine anekdotische Erfahrung beruft.
Zudem liegt die Mietwohnung im Haus, wo der Vermieter selber wohnt, sowas ist noch mal eine ganz eigene Nummer.
Finde das nachvollziehbar, daß der 81jährige Vermieter auf eine weitere "Einzelfall"-Erfahrung unter einem Dach verzichten will.
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.
Der alleinige Umstand, das es mal Probleme mit Migranten gab, berechtigt nicht zur Pauschalisierung.

Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?

Don
10.12.2019, 15:16
Der gute Mann, sicher treuer CSU Wähler, glaubte offensichtlich in einem Rechtsstaat zu leben.
Lernen durch Schmerzen nennt man das.

Leberecht
10.12.2019, 15:17
... warum man in der Anzeige zwar „Nichtraucher“ nicht aber „Nicht Ausländer“ angeben kann bleibt mir ein Rätsel!
Eben! Zumal die Probleme und der Schaden mit ziemlicher Sicherheit im zweiten Fall ungleich größer sein werden. Aber egal - nur weiter so!

Großmoff
10.12.2019, 15:17
Der gute Mann, sicher treuer CSU Wähler, glaubte offensichtlich in einem Rechtsstaat zu leben.
Lernen durch Schmerzen nennt man das.
Falsch. Er lebt in einem Rechtsstaat. Er hat nur gegen geltendes Recht verstossen.

Kikumon
10.12.2019, 15:18
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung.

Das hätte sich der alte Herr schenken können.

In Frankfurt 1980 wollte auch eine Vermieterin nicht an uns (Ehemann Amerikaner) vermieten, als ich telefonisch auf eine Anzeige antwortete. Darauf konnte ich dann auch verzichten.

Ich würde z. B. nicht an Türken vermieten, wegen der Kopftücher!

Don
10.12.2019, 15:19
Falsch. Er lebt in einem Rechtsstaat. Er hat nur gegen geltendes Recht verstossen.

Die DDR war dann auch ein Rechtsstsaat? Oder das dritte Reich? Dank für den Hinweis.

Großmoff
10.12.2019, 15:21
Das hätte sich der alte Herr schenken können.

In Frankfurt 1980 wollte auch eine Vermieterin nicht an uns (Ehemann Amerikaner) vermieten, als ich telefonisch auf eine Anzeige antwortete. Darauf konnte ich dann auch verzichten.

Ich würde z. B. nicht an Türken vermieten, wegen der Kopftücher!
Wie du das privat handhabst, bleibt ja auch dir überlassen.

Valdyn
10.12.2019, 15:21
Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?

Glaubst du wirklich, Diskriminierung findet nicht statt nur weil es per Gesetz verboten ist?

Kikumon
10.12.2019, 15:22
Wie du das privat handhabst, bleibt ja auch dir überlassen.

Ja. Deswegen. Er hätte es nur nicht zu erwähnen brauchen.

Großmoff
10.12.2019, 15:22
Die DDR war dann auch ein Rechtsstsaat? Oder das dritte Reich? Dank für den Hinweis.
Wie definierst du denn was einen Rechtsstaat auszeichnet bzw. an welchen Elementen ein solcher erkennbar ist?

Don
10.12.2019, 15:24
Wie definierst du denn was einen Rechtsstaat auszeichnet bzw. an welchen Elementen ein solcher erkennbar ist?

Du anscheinend daran daß es Gesetze gibt. Wurscht welche.

Großmoff
10.12.2019, 15:25
Glaubst du wirklich, Diskriminierung findet nicht statt nur weil es per Gesetz verboten ist?
Nein, natürlich nicht. Das schrieb ich ja auch.
Es macht aber eben einen Unterschied, ob ich eine Gruppe pauschal ablehne und das nach außen kommuniziere oder derartiges intern entscheide.
Diese Problematik ist ja nicht auf den Mietmarkt begrenzt, bei Personalgesprächen ist es das gleiche in grün.

Reichs_Adler
10.12.2019, 15:26
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.
Der alleinige Umstand, das es mal Probleme mit Migranten gab, berechtigt nicht zur Pauschalisierung.

Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?

Dann guck dir Wohnungsanzeigen mal genauer an, dann wird dir auffallen, das es keine Seltenheit ist, das nicht an Familien mit kleinen Kindern vermietet wird. Ebenso kannst du in einer Anzeige Bezieher von Arbeitslosengeld II direkt ausschließen.
Dafür zerrt dich dann auch keiner vor Gericht.

Großmoff
10.12.2019, 15:27
Du anscheinend daran daß es Gesetze gibt. Wurscht welche.
Nein, sondern wie diese zustande kommen und ob sie mit "höheren" Gesetzen in Einklang zu bringen sind.

Don
10.12.2019, 15:28
Nein, sondern wie diese zustande kommen und ob mit "höheren" Gesetzen in Einklang zu bringen sind.

Wie kommen sie denn zustande? Und was sind höhere Gesetze?

Tyl
10.12.2019, 15:28
Übrigens darf der Vermieter Raucher ohne Probleme ablehnen.
Völlig zu recht. Das sind ja die größten Asis.

Ansonsten, wenn ich nur an Deutsche vermieten will, dann darf ich das auch.
Man sollte das nur nicht jemanden auf die Nase binden.

Rhino
10.12.2019, 15:29
Nein, genau das darf er nicht. Was er darf ist im nachhinein auswählen wen er will. Das beinhaltet Vertragsfreiheit.
Ich schrieb ja auch "finde ich", ich bin der Meinung, dass das jeder duerfen sollte. Dass es dieses Antidiskriminierungsdingsbums gibt, ist mir durchaus klar. Und genau das finde ich falsch. Mir ist natuerlich klar, dass gewisse Kreise solche Inserate nicht gerne sehen und daher aus dem Licht der Oeffentlichkeit haben wollen, sonst wuerde ja jeder sehen was der Durchschnittsmichel im wirklichem Leben fuer Praeferenzen hat.

Finch
10.12.2019, 15:31
Die DDR war dann auch ein Rechtsstsaat? Oder das dritte Reich? Dank für den Hinweis.

Bei aller berechtigter Kritik: wer die heutige Bundesrepublik mit dem dritten Reich gleichsetzt hat sie nicht mehr alle..

Valdyn
10.12.2019, 15:32
Nein, natürlich nicht. Das schrieb ich ja auch.
Es macht aber eben einen Unterschied, ob ich eine Gruppe pauschal ablehne und das nach außen kommuniziere oder derartiges intern entscheide.
Diese Problematik ist ja nicht auf den Mietmarkt begrenzt, bei Personalgesprächen ist es das gleiche in grün.

Es ist vollkommen üblich in solchen Anzeigen. Da kann man ständig Dinge lesen wie "nur Frauen", "nur Berufstätige", "nur Studenten".... Da regt sich nur keiner auf, ist aber streng genommen auch Diskriminierung. Ich sehe da auch keine Problematik. Letztlich ist jede menschliche Interaktion in irgendeiner Art und wwise von Diskriminierung begleitet. Dde Mensch kann gar nicht neutral sein. Und wenn er sich auf den Kopf stellt. Diskriminiere ich nicht direkt, diskriminiere ich indirekt, indem ich einen anderen bevorzuge und entsprechend einen anderen benachteilige.

Tyl
10.12.2019, 15:32
Ich hätte einfach gesagt, die Wohnung ist schon vergeben.
Wenn die Wohnung nicht vermietet ist, lässt sich das aber für einen potentiellen Mieter herausfinden.
Im Übrigen muss man ja nicht begründen, warum man einen Ausländer als Mieter ablehnt.
Der Rentner ist halt schon ein ziemlich blöde.

SprecherZwo
10.12.2019, 15:33
Das hätte sich der alte Herr schenken können.

In Frankfurt 1980 wollte auch eine Vermieterin nicht an uns (Ehemann Amerikaner) vermieten, als ich telefonisch auf eine Anzeige antwortete. Darauf konnte ich dann auch verzichten.

Ich würde z. B. nicht an Türken vermieten, wegen der Kopftücher!
Gute Frau, diese Vermieterin. Ich würde auch an keine Kolonialoffiziere und Besatzer vermieten.

Valdyn
10.12.2019, 15:33
Nein, sondern wie diese zustande kommen und ob mit "höheren" Gesetzen in Einklang zu bringen sind.

Ein Rechtsstaat definiert sich über Gewaltenteilung und dass für alle die gleichen Gesetze gelten. Beides wird immer mehr untergraben.

Finch
10.12.2019, 15:33
Wie kommen sie denn zustande? Und was sind höhere Gesetze?

Vom Gesetzgeber - wem sonst? Höherrangiges Recht ist hier Verfassungsrecht. Das ist einfachgesetzlich umzusetzen bzw. darf nicht dagegen verstoßen.

Don
10.12.2019, 15:35
Bei aller berechtigter Kritik: wer die heutige Bundesrepublik mit dem dritten Reich gleichsetzt hat sie nicht mehr alle..

Ich habe das nicht gleichgesetzt. Wer Texte nicht versteht hat sie nicht mehr alle.
Die Entwicklung dorthin ist allerdings unverkennbar.

Großmoff
10.12.2019, 15:36
Ich schrieb ja auch "finde ich", ich bin der Meinung, dass das jeder duerfen sollte. Dass es dieses Antidiskriminierungsdingsbums gibt, ist mir durchaus klar. Und genau das finde ich falsch. Mir ist natuerlich klar, dass gewisse Kreise solche Inserate nicht gerne sehen und daher aus dem Licht der Oeffentlichkeit haben wollen, sonst wuerde ja jeder sehen was der Durchschnittsmichel im wirklichem Leben fuer Praeferenzen hat.
Hm naja, also Anzeigen, aus denen hervor geht welche Interessenten für eine Wohnung man alles nicht haben will, empfinde ich persönlich schon fragwürdig. Das hat auch was mit Netiquette zu tun. Und ich gehöre bestimmt nicht zu "gewissen Kreisen", die auf PC stehen.

Don
10.12.2019, 15:37
Vom Gesetzgeber - wem sonst? Höherrangiges Recht ist hier Verfassungsrecht. Das ist einfachgesetzlich umzusetzen bzw. darf nicht dagegen verstoßen.

Und? Wie war das in der DDR, dem 3. Reich, der Sovietunion, wie ist es in China? Vielleicht anders?

Valdyn
10.12.2019, 15:38
Hm naja, also Anzeigen, aus denen hervor geht welche Interessenten für eine Wohnung man alles nicht haben will, empfinde ich persönlich schon fraqwürdig. Das hat auch was mit Netiquette zu tun. Und ich gehöre bestimmt nicht zu "gewissen Kreisen", die auf PC stehen.

Also findest du es "freundlicher", wenn der Vermieter erst mal pauschal ALLE anreisen lässt, wobei er von vornherein schon weiss, dass bestimmte Gruppen keine Chance haben?

Also ich nicht.

Kaktus
10.12.2019, 15:40
Also findest du es "freundlicher", wenn der Vermieter erst mal pauschal ALLE anreisen lässt, wobei er von vornherein schon weiss, dass bestimmte Gruppen keine Chance haben?

Also ich nicht.Freundlicher nicht, aber besser für den Vermieter, wenn er Stress vermeiden will

Maitre
10.12.2019, 15:42
Also findest du es "freundlicher", wenn der Vermieter erst mal pauschal ALLE anreisen lässt, wobei er von vornherein schon weiss, dass bestimmte Gruppen keine Chance haben?

Also ich nicht.

Es wäre wenigstens ehrlicher. Ausserdem ist es gelinde gesagt eine Zumutung, wenn man wegen irgendeiner Anzeige ständig Anrufe von radebrechenden Ausländern mit zum Teil dreisten Forderungen (Wasss isss lätzde Preiss?) zu bekommen. Von daher mag dieser Ausschluss in der Anzeige zwar gegen geltendes Recht verstoßen haben, das geltende Recht verstößt aber gegen den gesunden Menschenverstand. Das AGG ist insgesamt ziemlicher Schwachsinn und Tummeplatz für schlechte Rechtsanwälte, Prozesshansel und sogenannte AGG-Hopper.

Großmoff
10.12.2019, 15:42
Also findest du es "freundlicher", wenn der Vermieter erst mal pauschal ALLE anreisen lässt, wobei er von vornherein schon weiss, dass bestimmte Gruppen keine Chance haben?

Also ich nicht.
Ich schon. Mitunter erlebt man ja durchaus positive Überraschungen dabei.

LOL
10.12.2019, 15:45
...

Ich würde z. B. nicht an Türken vermieten, wegen der Kopftücher!
Ein Onkel von mir - auch Grieche - vermietet seine Wohnungen im Schwabenländle am liebsten an Türken. :D
Aber...nur Türken welche schon einen langfristigen Job bei einem weltbekannten schwäbischen Autohersteller haben.
Onkelchen meint, die wären nicht nur problemlos als Mieter, sondern würden zusätzlich das Haus hegen und pflegen.

Großmoff
10.12.2019, 15:47
Es wäre wenigstens ehrlicher. Ausserdem ist es gelinde gesagt eine Zumutung, wenn man wegen irgendeiner Anzeige ständig Anrufe von radebrechenden Ausländern mit zum Teil dreisten Forderungen (Wasss isss lätzde Preiss?) zu bekommen. Von daher mag dieser Ausschluss in der Anzeige zwar gegen geltendes Recht verstoßen haben, das geltende Recht verstößt aber gegen den gesunden Menschenverstand. Das AGG ist insgesamt ziemlicher Schwachsinn und Tummeplatz für schlechte Rechtsanwälte, Prozesshansel und sogenannte AGG-Hopper.
So schaltet man eine Anzeige ja auch nicht. Das geht anders:

Wohnung beschreiben. Anschrift und Besichtigungstermin mitteilen. Keine Telefonnummer, nur Mail-Adresse.

Valdyn
10.12.2019, 15:48
Ich schon. Mitunter erlebt man ja durchaus positive Überraschungen dabei.

Du denkst nur an dich in der Rolle des Vermieters. Wenn ich z.B. arbeitslos bin und der Vermieter will nur Berufstätige, schreibt das aber aus Rücksichtnahme nicht rein, ja dann kommt man als Arbeitsloser völlig umsonst. Oder als Nicht-Student, oder als Mann wenn nur Frauen gewollt sind, oder als Nicht-Alleinstehender...

Nun klar?

Das ist nicht PC und freundlich, das ist grosser Scheiss.

Rhino
10.12.2019, 15:49
Hm naja, also Anzeigen, aus denen hervor geht welche Interessenten für eine Wohnung man alles nicht haben will, empfinde ich persönlich schon fraqwürdig. Das hat auch was mit Netiquette zu tun. Und ich gehöre bestimmt nicht zu "gewissen Kreisen", die auf PC stehen.
Also ist gibt Wohngemeinschaften, die vermieten nur an Nichtraucher weiblichen Geschlechts. Was soll an einer entsprechenden Anzeige problematisch sein? Je mehr Details ueber die Auswahlkriterien vorhanden sind, je leichter faellt die Auswahl.

Auch frag ich mich gegen welche Gesetze der Vermieter verstossen haben soll. Das hier vielleicht?
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
Wo denn?

Großmoff
10.12.2019, 15:51
Du denkst nur an dich in der Rolle des Vermieters. Wenn ich z.B. arbeitslos bin und der Vermieter will nur Berufstätige, schreibt das aber aus Rücksichtnahme nicht rein, ja dann kommt man als Arbeitsloser völlig umsonst. Oder als Nicht-Student, oder als Mann wenn nur Frauen gewollt sind, oder als Nicht-Alleinstehender...

Nun klar?

Das ist nicht PC und freundlich, das ist grosser Scheiss.
Ich finde deine Anregung ist eine Petition für den Bundestag wert, damit das AGG diesbezüglich einer Überarbeitung unterzogen werden kann.

Tyl
10.12.2019, 15:52
Es wäre wenigstens ehrlicher. Ausserdem ist es gelinde gesagt eine Zumutung, wenn man wegen irgendeiner Anzeige ständig Anrufe von radebrechenden Ausländern mit zum Teil dreisten Forderungen (Wasss isss lätzde Preiss?) zu bekommen. ....

Wer heute in einer Großstadt eine Wohnungsanzeige aufgibt, kann sich vor Kanacken-Anrufen kaum retten.
Verständlich, dass sein Telefon nicht im Dauerbetrieb sein sollte.

---
Wohnungsanzeigen gibt man über Ebay-Kleinanzeigen auf -
selbstverständlich ohne Angabe der Telefonnummer, wenn man nicht bescheuert ist.

Lätzde-Praiss-Fragen habe ich noch nie bekommen.
Das ist eher bei Waren üblich, die man als VB hineinsetzt.

Ansuz
10.12.2019, 15:52
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.
Es wäre möglich, daß der Vermieter schlicht keine Ahnung hat von der abstrusen, dem gesunden Menschenverstand widersprechenden neueren Gesetzgebung. Nicht jeder Vermieter ist im Haus-und Grundbesitzer- Verein, der ihn auf dem Laufenden hält.
Zudem ist der Mann 81.



Der alleinige Umstand, das es mal Probleme mit Migranten gab, berechtigt nicht zur Pauschalisierung.
Erkläre das mal bitte einem durchschnittlich "fitten" 81jährigen. Viel Vergnügen...


Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?
Wollen wir wirklich solche Maulkorberlasse? Immer mehr Reglementierung bis in allerkleinste Bereiche hinein, immer mehr Gedankenpolizei? DAS macht mir viel mehr Sorgen.

87% der Wahlberechtigten finden das allerdings anscheinend ( ausgehend von den Wahlentscheidungen) gut, die Nichtwähler nicht mit eingerechnet.

Valdyn
10.12.2019, 15:52
Ich finde deine Anregung ist eine Petition für den Bundestag wert, damit das ADG diesbezüglich einer Überarbeitung unterzogen werden kann.

Als ob im Bundestag die Vernunft regiert. ;)

Großmoff
10.12.2019, 15:53
Also ist gibt Wohngemeinschaften, die vermieten nur an Nichtraucher weiblichen Geschlechts. Was soll an einer entsprechenden Anzeige problematisch sein? Je mehr Details ueber die Auswahlkriterien vorhanden sind, je leichter faellt die Auswahl.

Auch frag ich mich gegen welche Gesetze der Vermieter verstossen haben soll. Das hier vielleicht?
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
Wo denn?
Auf die Schnelle mal ein paar Beispiele:

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/wann-wird-jemand-bei-der-wohnungsvergabe-diskriminiert-zwoelf-beispiele/779064.html

Maitre
10.12.2019, 15:53
So schaltet man eine Anzeige ja auch nicht. Das geht anders:

Wohnung beschreiben. Anschrift und Besichtigungstermin mitteilen. Keine Telefonnummer, nur Mail-Adresse.

Dann wirst du eben mit Mails zugebombt. Ich fände es weitaus ehrlicher, wenn man seine, wie auch immer gearteten, Präferenzen klar kommunizieren dürfte. Das spart dem unerwünschten Personenkreis die Bemühungen und dem Verkäufer/ Vermieter die Beschäftigung mit diesem Personenkreis. Wer dann seine Wohnung nicht loswird, kann seine Präferenzen ja noch einmal überdenken. Alles andere ist die typische Heuchelei, wie sie diese bunte Republik täglich erzwingt. Ist im Prinzip wie bei den Bewerbungen: Jeder Bewerber, den ich nicht zum Gespräch einlade und der irgendein Minderheitenmerkmal mit sich trägt, könnte pauschal erst mal eine Klage nach dem AGG anstreben. Unter all diesem Müll erstickt das Land.

Achja: Hätte er geschrieben, er wolle keine AfD-Anhänger als Mieter, hätte die Meute ihn gefeiert und er wäre wohl nicht verknackt worden. Solche Diskriminierungen und ihre teilweise gewaltsame Durchsetzung durch die rote SA scheinen ja kein Problem zu sein...

Großmoff
10.12.2019, 15:57
Es wäre möglich, daß der Vermieter schlicht keine Ahnung hat von der abstrusen, dem gesunden Menschenverstand widersprechenden neueren Gesetzgebung. Nicht jeder Vermieter ist im Haus-und Grundbesitzer- Verein, der ihn auf dem Laufenden hält.
Zudem ist der Mann 81.
Bekanntermaßen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.


Wollen wir wirklich solche Maulkorberlasse? Immer mehr Reglementierung bis in allerkleinste Bereiche hinein, immer mehr Gedankenpolizei? DAS macht mir viel mehr Sorgen.

87% der Wahlberechtigten finden das allerdings gut, die Nichtwähler nicht mit eingerechnet.
Ach was wird denn da groß reglementiert: ich muss eine Wohnungsanzeige eben möglichst allgemein halten. Das Vereinfacht doch sogar vieles und hat mit Gedankenpolizei nichts zu tun.
Dramatisch wäre es nur dann wenn der Gesetzgeber vorschreiben täte an wen ich vermieten muss. Aber darum gehts ja nicht.

Großmoff
10.12.2019, 16:01
Mag sein, aber "positive Diskriminierung" ist nicht strafbar. Daher können Arbeitgeber auch problemlos dafür werben, dass vorzugsweise Migranten und Frauen eingestellt werden. Umgekehrt ist es kaum möglich, dass du dafür wirbst, dass nur weiße Männer eingestellt werden. Die gesamten Gesetze - von Antidiskriminierungsgesetzen bis hin zur Volksverhetzung - richten sich nur gegen eine Gruppe von Menschen.
Also ich habe jetzt nicht den Eindruck das sich diese Gesetze gegen jemanden richten.

Rhino
10.12.2019, 16:01
Es wäre möglich, daß der Vermieter schlicht keine Ahnung hat von der abstrusen, dem gesunden Menschenverstand widersprechenden neueren Gesetzgebung. Nicht jeder Vermieter ist im Haus-und Grundbesitzer- Verein, der ihn auf dem Laufenden hält.
Zudem ist der Mann 81.



Erkläre das mal bitte einem durchschnittlich "fitten" 81jährigen. Viel Vergnügen...


Wollen wir wirklich solche Maulkorberlasse? Immer mehr Reglementierung bis in allerkleinste Bereiche hinein, immer mehr Gedankenpolizei? DAS macht mir viel mehr Sorgen.

87% der Wahlberechtigten finden das allerdings gut, die Nichtwähler nicht mit eingerechnet.
Der Fall war wohl auch der erste seiner Art:



Das Urteil ist gefallen: Es ist nicht rechtsmäßig, eine Wohnungsannonce öffentlich mit der Bedingung "an Deutsche" zu versehen, oder, wie Richter Andreas Roth in seiner Urteilsbegründung erklärte, in der Umkehrung "nicht an Ausländer" zu vermieten.
Die Verhandlung in Augsburg (https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/augsburger-will-nur-an-deutsche-vermieten-interessent-zieht-vor-gericht-d102875.html) war ein Präzedenzfall, erklärte der Anwalt des Klägers, Ugur Kör, im Anschluss an die Urteilsverkündung. Denn vergleichbare Klagen hätten sich bislang immer gegen größere Unternehmen gewendet, nicht gegen private Vermieter, die, wie der Augsburger Beklagte und seine Angehörigen, selbst mit in den jeweiligen Mietobjekten leben.

In diesem Fall gilt nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht vollumfänglich. Das Gesetz gesteht Vermietern, die zum Beispiel ihr eigenes Nachbarhaus vermieten, zu, sich etwa im Hinblick auf das Alter oder das Geschlecht Mieter auszusuchen, die sie als besonders passend ansehen. Dies gilt auch für Vermieter, die unter 50 Wohnungen anbieten. Wer mehr Wohneinheiten vermietet, der muss alle Mieter gleich behandeln, dann also auch im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Religion oder sexuelle Orientierung. Aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft darf allerdings in keinem dieser Fälle ein Mietinteressent abgelehnt werden.
Entschädigung von 1000 Euro

Zum ersten Mal sei dies nun auch in einem Urteil bestätigt worden, so Kör. Der Beklagte sei wohl davon ausgegangen, dass er als privater Vermieter absolut willkürlich entscheiden könne. "Dem ist aber nicht so, das hat das heutige Urteil gezeigt", betonte Kör.

Richter Roth verurteilte den 81-Jährigen Vermieter von 25 Wohnungen zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 Euro. Außerdem muss er bei künftigen Vermietungen auf den Zusatz "an Deutsche" verzichten, sonst droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft. Andreas Roth sah in dem Fall eine "unmittelbare Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft" gegeben.

Zwar habe der Mieter beteuert, seine Interessenten nur nach der Staatsangehörigkeit beurteilt zu haben, dies sei allerdings laut Roth nicht das alleinige Auswahlkriterium gewesen. Das Argument, dass durch den Ausschluss von Ausländern die Sicherheit in der Wohnanlage gewahrt werden sollte, sei nicht nachzuvollziehen. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", betonte Roth.
Urteil "kann ein Wegweiser sein"

"Ich bin mit dem Urteil zufrieden, das Gericht hat uns voll und ganz Recht gegeben", sagte im Anschluss der Kläger. Der 45-Jährige, der ursprünglich aus Burkina Faso stammt, wollte aus beruflichen und privaten Gründen von München nach Augsburg ziehen. Der Anruf bei dem Vermieter habe ihn sprachlos gemacht. Sofort sei die Frage gekommen, ob er ein Ausländer sei. Doch das AGG schütze Menschen wie ihn, die von Rassismus betroffen sind. "Das AGG ist nicht perfekt, aber es hat schon eine Wirkung", zeigte er sich nach dem Urteil erleichtert. "Ich glaube, dieses Urteil kann ein Wegweiser sein für viele Betroffene".

Trotzdem gebe es natürlich zahlreiche Fälle, nicht nur auf dem Wohnungs-, sondern zum Beispiel auch auf dem Arbeitsmarkt, in denen die Diskriminierung nicht so einfach nachzuweisen ist. "In vielen Fällen können die Betroffenen gar nichts machen", sagte der 45-Jährige. Dennoch sei es wichtig, zu wissen, "dass es ein Instrument gibt, um gegen Unrecht vorzugehen".

https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/urteil-des-augsburger-amtsgerichts-vermietung-nur-an-deutsche-ist-unzulaessig-d108464.html


Also war der Fall der erste seiner Art.


Auf die Schnelle mal ein paar Beispiele:

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/wann-wird-jemand-bei-der-wohnungsvergabe-diskriminiert-zwoelf-beispiele/779064.html

Das AGG wird zwar genannt, nicht aber der Text aus dem man das herleitet.

Folgendes wird auch genannt:

FALL 10
Der Vermieter will eine leer stehende Einliegerwohnung wieder vermieten. Auf sein Inserat meldet sich nur ein Kriegsflüchtling aus Dafur. Der Vermieter wimmelt den Flüchtling ab.
Er diskriminiert den Flüchtling aus ethnischen Gründen, kann jedoch nicht belangt werden, da er auf dem gleichen Grundstück wohnt.
Klingt aehnlich wie der Fall im Eingangsbeitrag.

Valdyn
10.12.2019, 16:02
Mag sein, aber "positive Diskriminierung" ist nicht strafbar. Daher können Arbeitgeber auch problemlos dafür werben, dass vorzugsweise Migranten und Frauen eingestellt werden. Umgekehrt ist es kaum möglich, dass du dafür wirbst, dass nur weiße Männer eingestellt werden. Die gesamten Gesetze - von Antidiskriminierungsgesetzen bis hin zur Volksverhetzung - richten sich nur gegen eine Gruppe von Menschen.

Ja, ich weiss, was du meinst. Aber wenn ich jetzt z.B. Zoobesitzer bin und explizit Afrikaner für das Affenkostüm und die Verteilung von Flyern und Bespassung der Zoobesucher suche, ist das nun positive Diskriminierung oder nicht?

Merkelraute
10.12.2019, 16:02
Finde ich auch! Das ist eine schwere Einschränkung der persönlichen Freiheit! Als Hauseigentümer muß ich entscheiden können, wen ich mir ins Haus hole. Genauso wie ich als Unternehmer entscheiden will, wen ich einstelle, oder wem ich was verkaufe.

Da - finde ich - hat sich niemand einzumischen!
Der Mann sollte zu einem höheren Gericht gehen. Ich glaube nicht, daß das Urteil Bestand haben sollte.

Ansuz
10.12.2019, 16:07
Richtig, genau da liegt das Problem. Soviel zu Skorpis Meinungsfreiheit
Genau das ist der Punkt. Ein weiteres Beispiel für die real existierenden (w)irren doppelten Standards, die mittlerweile z.T. sogar in Gesetzesform gegossen wurden.
Wer noch so altmodischen Dingen wie gesundem Menschenverstand oder gar dem unerschütterlichen Vertrauen auf Rechststaatlichkeit anhängt, hat schlechte Karten.

Der 81jährige Vermieter aus dem Eingangsbeitrag ist quasi ein Paradebeispiel dafür.

Maitre
10.12.2019, 16:09
Wohnungsanzeigen gibt man über Ebay-Kleinanzeigen auf -
selbstverständlich ohne Angabe der Telefonnummer, wenn man nicht bescheuert ist.

Lätzde-Praiss-Fragen habe ich noch nie bekommen.
Das ist eher bei Waren üblich, die man als VB hineinsetzt.

Vermieten tue ich ja nun nicht mehr und werde ich auch nicht mehr. Als Vermieter bist du in der bunten Republik eh nur noch der Arsch.
Aber diese "lätzde Preiss"-Scheiße habe ich oft genug auch schon bei Angeboten erlebt, die eben nicht VB waren. Und dabei wohne ich hier der ausländerarmen mitteldeutschen Provinz. Aber selbst wenn du hier ein Auto verkaufen willst, hast du sofort diese Geier am Hals. Ebenso habe ich oft die ungefragten türkischen Schrotthändler, die hier erst einmal auf dem Hof herumschnüffeln und mir dann meinen Schrott abjagen wollen, für den der alteingesessene deutsche Schrotthändler fast das Doppelte bezahlt.

MANFREDM
10.12.2019, 16:15
Wohnungsanzeigen gibt man über Ebay-Kleinanzeigen auf -
selbstverständlich ohne Angabe der Telefonnummer, wenn man nicht bescheuert ist.

Lätzde-Praiss-Fragen habe ich noch nie bekommen.
Das ist eher bei Waren üblich, die man als VB hineinsetzt.

Genau so.


Der Mann sollte zu einem höheren Gericht gehen. Ich glaube nicht, daß das Urteil Bestand haben sollte.

Da bin ich mir nicht so sicher. 1.000 € zahlen und froh sein, dass man den Deppen nicht im Haus hat.

Maitre
10.12.2019, 16:21
Der Fall war wohl auch der erste seiner Art:


Also war der Fall der erste seiner Art.



Das AGG wird zwar genannt, nicht aber der Text aus dem man das herleitet.

Folgendes wird auch genannt:

Klingt aehnlich wie der Fall im Eingangsbeitrag.

Auch spannende Fälle:


Fall 2


Familie Ceklik hat eine Absage von der Wohnungsverwaltung erhalten: „Ihre Bewerbung konnte leider nicht mehr berücksichtigt werden.“ Gleichwohl steht die fragliche Wohnung auch noch sechs Monate nach der Ablehnung leer. Haben die Cekliks Ansprüche?

Der Leerstand lässt die Vermutung zu, dass nicht anderweit vermietet worden ist, so dass der Vermieter den Verdacht fremdenfeindlicher Haltung (ethnische Benachteiligung) ausräumen muss.



Beweislastumkehr, Gesinnungsschnüffelei: "so dass der Vermieter den Verdacht fremdenfeindlicher Haltung (ethnische Benachteiligung) ausräumen muss."

Fall 11


Schneiders wollen aus einem wirksam befristeten Mietvertrag vorzeitig aussteigen. Sie vereinbaren mit dem Vermieter, dass sie mit dreimonatiger Frist kündigen können, wenn sie einen zumutbaren Nachmieter stellen. Der Vermieter V. besteht auf der zusätzlichen Klausel, dass der Nachmieter kein Ausländer sein dürfe. Schneiders finden trotz intensiver Bemühungen als Nachmieter nur einen türkischen Landsmann, der als Filialleiter bei einer deutschen Großbank arbeitet. Trotzdem lehnt V. die vorzeitige Entlassung der Schneiders aus dem Mietvertrag unter Hinweis auf die eindeutige vertragliche Vereinbarung ab.
Die Zusatzklausel (Nachmieter kein Ausländer) ist unwirksam. Der gefundene Nachmieter ist zu akzeptieren.



Vertragsfreiheit?

Und urplötzlich hat man einen Mieter an der Backe, den man eigentlich gar nicht haben wollte.

Tyl
10.12.2019, 16:22
Vermieten tue ich ja nun nicht mehr und werde ich auch nicht mehr. Als Vermieter bist du in der bunten Republik eh nur noch der Arsch.
Aber diese "lätzde Preiss"-Scheiße habe ich oft genug auch schon bei Angeboten erlebt, die eben nicht VB waren. Und dabei wohne ich hier der ausländerarmen mitteldeutschen Provinz.

Ich habe so eine Anfrage bei Mietwohnungen - tief im Westen - noch nie bekommen.
Allerdings sagte mir letztens eine Ü-50 Beamtin, dass sie die Wohnung doch recht teuer fand.



Aber selbst wenn du hier ein Auto verkaufen willst, hast du sofort diese Geier am Hals. Ebenso habe ich oft die ungefragten türkischen Schrotthändler, die hier erst einmal auf dem Hof herumschnüffeln und mir dann meinen Schrott abjagen wollen, für den der alteingesessene deutsche Schrotthändler fast das Doppelte bezahlt.
Mir hatte ein türkische Schrotthändler mehr als das doppelte für meine alte Rostlaube geboten.
Da habe ich dann natürlich nicht nein gesagt und ihm den Wagen sogar auf den Hof gefahren.



....
Das AGG wird zwar genannt, nicht aber der Text aus dem man das herleitet.


Alte Juristenweisheit: Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis hat schon vielen weitergeholfen. ;)

Leberecht
10.12.2019, 16:25
... Höherrangiges Recht ist hier Verfassungsrecht. Das ist einfachgesetzlich umzusetzen bzw. darf nicht dagegen verstoßen.

Für Witze gibt es hier einen speziellen Strang.

Ansuz
10.12.2019, 16:26
Der Fall war wohl auch der erste seiner Art:


Also war der Fall der erste seiner Art.



Das AGG wird zwar genannt, nicht aber der Text aus dem man das herleitet.

Folgendes wird auch genannt:

Klingt aehnlich wie der Fall im Eingangsbeitrag.

Sehr interessant, besten Dank.
Besonders das mit dem
Urteil "kann ein Wegweiser sein"
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... wie z.B. daß man gerade beobachten kann, wie sich Dinge entwickeln. (Seeing things as they evolve is the key.)
Das ist ein Vorteil des Weltnetzes, man hat die Option der zeitnahen Mitverfolgung.

Maitre
10.12.2019, 16:27
Ich habe so eine Anfrage bei Mietwohnungen - tief im Westen - noch nie bekommen.
Allerdings sagte mir letztens eine Ü-50 Beamtin, dass sie die Wohnung doch recht teuer fand.

Beamte würde ich auch nicht wollen. Darf ich die denn wenigstens diskriminieren? Ich meine, nach den Fällen im Tagesspiegel (siehe weiter oben) dürfte ich mit meinen fünf Kindern zwar diskriminiert werden, aber Ali Ötzgür dürfte man nicht benachteiligen... Da zeigt die bunte Republik klar ihre Prioritäten.



Mir hatte ein türkische Schrotthändler mehr als das doppelte für meine alte Rostlaube geboten.
Da habe ich dann natürlich nicht nein gesagt und ihm den Wagen sogar auf den Hof gefahren.

Bei mir handelt es sich um Industrieschrott. Da liegt der alteingesessene Schrotthändler im Preis und Service meilenwert vor allen anderen. Was die türkischen Händler trotzdem nicht davon abhält, ungefragt und unangemeldet hier herumzuschnüffeln. Zu deren Pech steht der "wertvolle" Edelstahl- und Aluminiumschrott aber nicht frei zugänglich auf dem Hof. Deren Preise sind üblicherweise bestenfalls als Frechheit aufzufassen. Das mag bei Altautos anders sein, da kenne ich mich nicht mehr so gut aus.

solg
10.12.2019, 16:29
Klassischer Fall von "Bestrafe einen, erziehe Millionen..."
Wobei es mich nicht mal besonders wundern würde, wenn das ein reiner Theaterprozess war, dessen einziger Sinn und Zweck die entsprechende öffentlichkeitswirksame "Antidiscrimination-Message" an das selbstbewusste und mündige Volk war und nicht die Bestrafung des "Wohnungsbesitzers in Augsburg"... und im Endeffekt Richter, Staatsanwalt, Kläger, Beklagter, usw... alle unter einer Decke stecken.
Davon mal abgesehen kann man das alles ganz leicht umgehen, indem man einfach die Ablehnung eines Mieters, den man nicht haben will, eben gar nicht begründet und wenns unbedingt sein muss, dann eben nicht so, dass man diesen Heuchlern, die selber die größten Rassisten sind und ihre Negerlein und Kanaken vorschicken, um staatstragende Debatten anzustoßen, keine Steilvorlage liefert...

Rhino
10.12.2019, 16:32
.....
Alte Juristenweisheit: Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis hat schon vielen weitergeholfen. ;)
Gut, dann leite es mal aus dem Inhaltsverzeichnis fuer uns her.


Bei Euch ists bis zur Quotenregelung (affirmative Action) nicht mehr weit. Da wird dann von Firmen verlangt werden mindestens X-Prozent "mit Migrationshintergrund" einzustellen. Genauso kann man das auch bei Vermietern machen, die mehr als 10 Wohnungen anbieten. Fragt sich wie lange sich das Michel noch gefallen laesst.

Nietzsche
10.12.2019, 16:34
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.Der alleinige Umstand, das es mal Probleme mit Migranten gab, berechtigt nicht zur Pauschalisierung. Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?
Wenn in einer Anzeige von einem Unternehmen geschrieben wird, dass die Bäcker suchen, dann fühle ich mich als Elektriker diskriminiert. Immerhin können die ja nicht wissen, ob ich als Elektriker nicht genauso tolle Brötchen backen kann wie ein gelernter Bäcker.

Wer so eine Anzeige schreibt, mit einer klaren Stellenausschreibung, der gehört bestraft. Denn er diskriminiert jeden anderen der diesen Job vielleicht machen könnte aber so von vorneherein ausgeschlossen wird. Auch bewerben sich dann weniger aus anderen Berufszweigen für diese Stelle. Was zeigt, dass diese Ausgrenzung Wirkung zeigt.

Merkst du, wo genau hier das Problem liegt?

Kikumon
10.12.2019, 16:39
Ein Onkel von mir - auch Grieche - vermietet seine Wohnungen im Schwabenländle am liebsten an Türken. :D
Aber...nur Türken welche schon einen langfristigen Job bei einem weltbekannten schwäbischen Autohersteller haben.
Onkelchen meint, die wären nicht nur problemlos als Mieter, sondern würden zusätzlich das Haus hegen und pflegen.

Interessant! Gegen Kopftücher hat er nichts, nehme ich an. :D

Maggie
10.12.2019, 16:39
Nicht auszuhalten solche Sch.....richter. Wenn die deutschen Vermieter schlau wären, dürften sie überhaupt keine Wohnungen mehr anbieten als Folge.

Großmoff
10.12.2019, 16:39
Wenn in einer Anzeige von einem Unternehmen geschrieben wird, dass die Bäcker suchen, dann fühle ich mich als Elektriker diskriminiert. Immerhin können die ja nicht wissen, ob ich als Elektriker nicht genauso tolle Brötchen backen kann wie ein gelernter Bäcker.

Wer so eine Anzeige schreibt, mit einer klaren Stellenausschreibung, der gehört bestraft. Denn er diskriminiert jeden anderen der diesen Job vielleicht machen könnte aber so von vorneherein ausgeschlossen wird. Auch bewerben sich dann weniger aus anderen Berufszweigen für diese Stelle. Was zeigt, dass diese Ausgrenzung Wirkung zeigt.

Merkst du, wo genau hier das Problem liegt?
Nein, denn das ist ein absurder Vergleich. Denn üblicherweise wird bei einem Stellenangebot auch dazu geschrieben welche Qualifikationen der Bewerber mitbringen muss. Und spätestens dann ist klar das ein gelernter Bäcker gesucht wird und kein Elektriker der auch backen kann.

Tyl
10.12.2019, 16:44
Gut, dann leite es mal aus dem Inhaltsverzeichnis fuer uns her.
....
Wegen Überschriften gibt es dort nichts herzuleiten, sondern man sieht nur schnell welcher § wohl einschlägig ist.
Abgesehen davon hätte die Suche nach "miet", dich schnell auf den einschlägigen § gebracht.

Mehr unschlagbare Geheimtipps gibt es jetzt aber nicht.:D

Leberecht
10.12.2019, 16:47
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.

Wäre es auch eine offizielle Diffamierung, wenn ich reinschreibe: "Vermiete nicht AfD-Mitglieder?" Oder wenn ich ein Schild vor meinem Laden hänge mit der Aufschrift: "AfD-Mitglieder werden nicht bedient? "

Nietzsche
10.12.2019, 16:47
Nein, denn das ist ein absurder Vergleich. Denn üblicherweise wird bei einem Stellenangebot auch dazu geschrieben welche Qualifikationen der Bewerber mitbringen muss. Und spätestens dann ist klar das ein gelernter Bäcker gesucht wird und kein Elektriker der auch backen kann.

Richtig. Und die Qualifikation für diese Wohnung war: Deutscher sein.
Wenn es diskriminierend ist, wenn die Eigenschaften des Bewerbers die Staatsbürgerschaft ist,dann ist es auch diskriminierend, wenn man bei der Bewerbung die Ausbildung erwähnt und somit Quereinsteigern die Chance verwehrt....

Finch
10.12.2019, 16:48
Für Witze gibt es hier einen speziellen Strang.

Was willst Du denn? Ist doch zu 100% richtig.

Finch
10.12.2019, 16:50
Wäre es auch eine offizielle Diffamierung, wenn ich reinschreibe: "Vermiete nicht AfD-Mitglieder?" Oder wenn ich ein Schild vor meinem Laden hänge mit der Aufschrift: "AfD-Mitglieder werden nicht bedient? "

Ich gehe damit ja auch nicht d'accord. Aber vielleicht solltest Du einfach mal einen Blick ins AGG werfen. Das erspart Dir dann die Nachfragen. Die Diskriminierung wegen einer Parteimitgliedschaft sieht das AGG nicht vor.

Niklas87
10.12.2019, 16:51
AUGSBURG. Ein Wohnungsbesitzer in Augsburg ist wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg entschied am Dienstag, der 81 Jahre alte Vermieter müsse dem aus Afrika stammenden Interessenten 1.000 Euro Entschädigung zahlen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.Außerdem dürfe der Wohnungsbesitzer nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben, wonach er ausschließlich „an Deutsche“ vermiete. Andernfalls drohe dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.

Wieso ich dachte jeder der in Deutschland lebt ist ein Deutscher?

Finch
10.12.2019, 16:51
Und? Wie war das in der DDR, dem 3. Reich, der Sovietunion, wie ist es in China? Vielleicht anders?

Ja, komplett anders. Oder ist die Frage ein Scherz, den ich nicht verstehe?

Maitre
10.12.2019, 16:53
Ich gehe damit ja auch nicht d'accord. Aber vielleicht solltest Du einfach mal einen Blick ins AGG werfen. Das erspart Dir dann die Nachfragen. Die Diskriminierung wegen einer Parteimitgliedschaft sieht das AGG nicht vor.

Aber die Weltanschauung sieht es vor. Für eine rechte Weltanschauung, die ggfs durch die Mitgliedschaft in der AfD zum Ausdruck kommen kann, darf man ja scheinbar diskriminiert werden.

Nietzsche
10.12.2019, 16:53
Ich gehe damit ja auch nicht d'accord. Aber vielleicht solltest Du einfach mal einen Blick ins AGG werfen. Das erspart Dir dann die Nachfragen. Die Diskriminierung wegen einer Parteimitgliedschaft sieht das AGG nicht vor.
Artikel 3 GG:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Mhm, soviel zum Gesetz...

Tyl
10.12.2019, 16:56
Artikel 3 GG:

Mhm, soviel zum Gesetz...
Hat nur leider nichts mit Zivilrecht zu tun,
sondern mit dem Staatsrecht.

Querfront
10.12.2019, 16:57
Wer nur an Deutsche vermieten will, nimmt aus den weit über 100 Interessenten(manchmal sogar über 1000) halt einen Deutschen seiner Wahl.

Nietzsche
10.12.2019, 16:57
Hat nur leider nichts mit Zivilrecht zu tun, sondern mit dem Staatsrecht.
Danke für die Aufklärung. Ich wusste dass der Staat nichts mit Zivilisten zu tun hat. Sogar nichts mit seinen Bürgern und seinem Volk.

solg
10.12.2019, 16:57
Wer nur an Deutsche vermieten will, nimmt aus den weit über 100 Interessenten(manchmal sogar über 1000) halt einen Deutschen seiner Wahl.
"Simple as that" wie der moderne und selbstbewusste Deutsche des 21. Jahrhunderts zu sagen pflegt...

Shahirrim
10.12.2019, 17:00
Wieso ich dachte jeder der in Deutschland lebt ist ein Deutscher?

Auch wenn Merkel das so will, "noch" ist es nicht so!

Tyl
10.12.2019, 17:02
Danke für die Aufklärung. Ich wusste dass der Staat nichts mit Zivilisten zu tun hat. Sogar nichts mit seinen Bürgern und seinem Volk.
Ich habe den Verdacht, dass du hier etwas nicht ganz verstanden.
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat.
Daher zieht Artikel 3 im Zivilrecht nicht.

Finch
10.12.2019, 17:03
Artikel 3 GG:

Mhm, soviel zum Gesetz...

? Es geht um das "AGG" (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). nicht das GG (Grundgesetz). Und hier ist politische Anschauung nicht genannt (§ 1 AGG).

Narrenschiffer
10.12.2019, 17:06
Wohnungsanzeigen gibt man über Ebay-Kleinanzeigen auf -
selbstverständlich ohne Angabe der Telefonnummer, wenn man nicht bescheuert ist.

Lätzde-Praiss-Fragen habe ich noch nie bekommen.
Das ist eher bei Waren üblich, die man als VB hineinsetzt.
Das mache ich auch immer so. Kaum bin ich vom Schreibtisch aufgestanden, trudeln die PN ein.

Dann wird gnadenlos gefiltert:

Exotische Namen ---------> Tonne
Hartz-IVler, unhöfliche Schreiber, sonstwie gestört Erscheinende.....ditto.

Wer es bis zum Casting schafft, bekommt eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Handynummer.
Jetzt beginnt der schwierige Teil, die Königsklasse. Der Mieter muss makellos deutsch sprechen, leichte Dialektfärbung ist kein Hindernis.
Der Mieter wird eingeladen, man beschnüffelt sich gegenseitig.....

Dann kann man nur noch hoffen, der Rest ist Glückssache.

BrüggeGent
10.12.2019, 17:07
Die DDR war dann auch ein Rechtsstsaat? Oder das dritte Reich? Dank für den Hinweis.

Wir brauchen doch noch einen Exorzismus für Nazi- und DDR-Rückstände in der deutschen Psyche.74 Jahre Frieden und Wohlstand(Westen) oder bescheidener Wohlstand(Osten) haben keinen gedanklichen Frieden gebracht.:cool:

Finch
10.12.2019, 17:08
Aber die Weltanschauung sieht es vor. Für eine rechte Weltanschauung, die ggfs durch die Mitgliedschaft in der AfD zum Ausdruck kommen kann, darf man ja scheinbar diskriminiert werden.

Naja Weltanschauung ist im AGG und genauso wie in der Weimarer Reichsverfassung nicht als "Politische Überzeugung" oder gar Parteizugehörigkeit anzusehen. Ansonsten hättest Du ja recht.

herberger
10.12.2019, 17:10
Wenn Muslime Taxis haben nur für Muslime oder auch nur an Muslime vermieten und Gastronomie nur für Muslime haben, dann verstößt das natürlich gegen kein Gesetz.

BrüggeGent
10.12.2019, 17:13
Wenn Muslime Taxis haben nur für Muslime oder auch nur an Muslime vermieten und Gastronomie nur für Muslime haben, dann verstößt das natürlich gegen kein Gesetz.

Die machen das geschickter und unter der Hand.Der deutsche Dödel vom Threadstart-Beispiel schreibt natürlich deutsch-tumb-ehrlich.Warum gibt es im deutschen Alltag sowenig Esprit-Cleverness und Spontanität????

Schwabenpower
10.12.2019, 17:15
Völlig zu recht. Das sind ja die größten Asis.

Ansonsten, wenn ich nur an Deutsche vermieten will, dann darf ich das auch.
Man sollte das nur nicht jemanden auf die Nase binden.

Wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Natürlich gibt es Asis darunter, aber nicht mal eine Korrelation, geschweige denn einen Zusammenhang

Kikumon
10.12.2019, 17:15
Aber die Weltanschauung sieht es vor. Für eine rechte Weltanschauung, die ggfs durch die Mitgliedschaft in der AfD zum Ausdruck kommen kann, darf man ja scheinbar diskriminiert werden.

Anscheinend meinst Du, nehme ich an?

Leberecht
10.12.2019, 17:16
Hat nur leider nichts mit Zivilrecht zu tun,
sondern mit dem Staatsrecht.

Wilhelm Busch hatte treffend formuliert: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert".

Rhino
10.12.2019, 17:18
Naja Weltanschauung ist im AGG und genauso wie in der Weimarer Reichsverfassung nicht als "Politische Überzeugung" oder gar Parteizugehörigkeit anzusehen. Ansonsten hättest Du ja recht.
Politische Ueberzeugung ist oder ist Teil einer Weltanschauung. Aber ich denke, dass man im Falle der Afd genau so einen abschlaegigen Bescheid begruenden wird.

Wenn man nach Augsburg sucht, ist das uebrigens jetzt die erste Meldung/Eintrag bei google:
https://www.dw.com/en/augsburg-landlord-fined-for-only-renting-to-germans/a-51608127

herberger
10.12.2019, 17:19
Die machen das geschickter und unter der Hand.Der deutsche Dödel vom Threadstart-Beispiel schreibt natürlich deutsch-tumb-ehrlich.Warum gibt es im deutschen Alltag sowenig Esprit-Cleverness und Spontanität????

Der Mann kann natürlich auch ein U-Boot sein und soll ein Skandal künstlich erzeugen. Kein Vermieter ist eigentlich so dämlich.

Erik der Rote
10.12.2019, 17:23
da haben ja unsere Rotationseuropäer durch die Grüne Justiz bald neue lukrative Einkommensquellen erschlossen, wenn man den Zigeunerclan nicht sofort die Wohnung abtritt muss man 4 stellige Bussgelder an sie zahlen - in der BRD Clownswelt ist alles möglich wenn es gegen Ureinwohner geht

heute sollte man in der BRD froh sein nicht weiß und nicht biodeutsch zu sein dann ist man der Volldepp!

Kikumon
10.12.2019, 17:28
Wilhelm Busch hatte treffend formuliert: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert".

In Deutschland wirst du dafür angezeigt!

herberger
10.12.2019, 17:40
Es gab schon in der Vergangenheit ähnliche Provokationen. Ein Beispiel.

Ein Zahnarzt stellt eine Muslima nicht ein wegen des Kopftuches, aber sonst würde sie den Anforderungen ideal erfüllen.

Ein Arbeitgeber der so etwas auch noch schriftlich abgibt, der wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert.

Da kann man nur vermuten Kläger und Beklagter kommen aus dem selben Nest.

Leberecht
10.12.2019, 17:48
Die machen das geschickter und unter der Hand.Der deutsche Dödel vom Threadstart-Beispiel schreibt natürlich deutsch-tumb-ehrlich.Warum gibt es im deutschen Alltag sowenig Esprit-Cleverness und Spontanität????
Fazit: Pfui Tugend - Hosianna Lucifer!

Esreicht!
10.12.2019, 18:14
Der Mann kann natürlich auch ein U-Boot sein und soll ein Skandal künstlich erzeugen. Kein Vermieter ist eigentlich so dämlich.

Mooment mal, der 81jährige hat ernsthaft geglaubt, die BRD sei eine Demokratie, in der Vermieter das Recht haben, selbst zu entscheiden, wen sie als Mieter wollen und wen nicht!

Er hatte übrigens auch gemerkt, daß der Bimbo gar kein Interesse an der Anmietung hatte und in seiner Naivität zugegeben, daß er auch nicht an Ausländer vermieten wollte wegen nachweislich schlechter Erfahrungen:


Der Vermieter hatte dem dem Referenten vorgeworfen, gar nicht an der Wohnung interessiert gewesen zu sein. Dass er seine Wohnung nicht an Ausländer vermieten wollte, bestritt der 81-Jährige nicht.
Er habe in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt, gab der Mann, der eigenen Angaben zufolge über 20 Wohnungen vermietet, zu Protokoll.
https://www.nrz.de/wirtschaft/wohnen-mann-will-nicht-an-auslaender-vermieten-und-muss-strafe-zahlen-id227873883.html


Anfang der 80er wurden in Berlin-Neukölln (Flughafenstraße) Sozialwohnungen für Ausländer freigehalten, während deutsche Berliner Wohnschein-Berechtigte in die Röhre guckten, war aber keine Diskriminierung Einheimischer!

kd

Großmoff
10.12.2019, 18:20
Wäre es auch eine offizielle Diffamierung, wenn ich reinschreibe: "Vermiete nicht AfD-Mitglieder?" Oder wenn ich ein Schild vor meinem Laden hänge mit der Aufschrift: "AfD-Mitglieder werden nicht bedient? "
Definitiv ja.

Schwabenpower
10.12.2019, 18:25
Es gab schon in der Vergangenheit ähnliche Provokationen. Ein Beispiel.

Ein Zahnarzt stellt eine Muslima nicht ein wegen des Kopftuches, aber sonst würde sie den Anforderungen ideal erfüllen.

Ein Arbeitgeber der so etwas auch noch schriftlich abgibt, der wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert.

Da kann man nur vermuten Kläger und Beklagter kommen aus dem selben Nest.

Nein. Es stand nicht in der Anzeige

Großmoff
10.12.2019, 18:27
Richtig. Und die Qualifikation für diese Wohnung war: Deutscher sein.
Wenn es diskriminierend ist, wenn die Eigenschaften des Bewerbers die Staatsbürgerschaft ist,dann ist es auch diskriminierend, wenn man bei der Bewerbung die Ausbildung erwähnt und somit Quereinsteigern die Chance verwehrt....
Nein. Diskriminierung wäre es erst dann, wenn in der Stellenausschreibung steht: Bäcker gesucht, aber keine dunkelhäutigen.

Sobald sich der Ausschlußgrund gegen ein nicht änderbares Attribut richtet (Hautfarbe, Geschlecht, Sexualität etc). das aber beim eigentlichen Suchprofil keine Rolle spielt, spricht man von Diskriminierung.

In deinem theoretischem Fall geht es hingegen um berufliche Qualifikationen, die nicht jeder hat, beim Job aber gebraucht werden.

Großmoff
10.12.2019, 18:28
Ich gehe damit ja auch nicht d'accord. Aber vielleicht solltest Du einfach mal einen Blick ins AGG werfen. Das erspart Dir dann die Nachfragen. Die Diskriminierung wegen einer Parteimitgliedschaft sieht das AGG nicht vor.
Findet in der Praxis aber leider statt.

Schwabenpower
10.12.2019, 18:28
Definitiv ja.

Nein.

Rhino
10.12.2019, 18:30
Mooment mal, der 81jährige hat ernsthaft geglaubt, die BRD sei eine Demokratie, in der Vermieter das Recht haben, selbst zu entscheiden, wen sie als Mieter wollen und wen nicht!
Er hatte übrigens auch gemerkt, daß der Bimbo gar kein Interesse an der Anmietung hatte und in seiner Naivität zugegeben, daß er auch nicht an Ausländer vermieten wollte wegen nachweislich schlechter Erfahrungen:
Anfang der 80er wurden in Berlin-Neukölln (Flughafenstraße) Sozialwohnungen für Ausländer freigehalten, während deutsche Berliner Wohnschein-Berechtigte in die Röhre guckten, war aber keine Diskriminierung Einheimischer!

kd
Dass der Neger da nicht wegen der Wohnung angerufen hatte, hatte ich bereits vermutet. Den Vermieter halte ich fuer echt. Der hat im Selbstverlag wohl auch ein zeitgeschichtliches Buch rausgegeben. Dessen Inhalt ich nicht kenne. Muss ihn aber erst mal kontaktieren bevor ich da mehr zu sagen kann.


Das ist uebrigens der Wortlaut (einer) der Anzeige(n) gewesen:

Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche, Völkstr. 0821/XXXXX Wochenendobjekte ca. 43 m², 01.08.2019 Gersthofen, Blk. Bj. 1995, EBK


Man muss schon ziemlich einen an der Waffel haben, um darin irgendwie etwas Verwerfliches zu sehen.


Das Gericht hat es wohl so verlautbaren lassen.

Pressemitteilung 12 vom 10.12.2019...Vermietung nur an Deutsche...

Der aus Burkina Faso stammende Kläger, der derzeit in München wohnhaft ist, will seinen Wohnort aus privaten Gründen nach Augsburg verlegen. Der Beklagte bot in der Augsburger Allgemeinen Zeitung eine Wohnung zur Miete an. Die Anzeige des Beklagten lautete auszugsweise wie folgt: „… 1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche, …“

Es erfolgten Anrufe des Klägers, und auf dessen Veranlassung von drei Bekannten des Klägers, in Bezug auf die Wohnungsanzeige. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben.

Das Gericht hat dem Kläger einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 1.000,- € zugesprochen (§§ 21 Abs. 2 S. 3 AGG, 253 Abs. 1 BGB). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte den Kläger aufgrund seiner Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligte (§ 19 Abs. 2 AGG), indem der Beklagte sämtliche „Nicht-Deutsche“ von der Eingehung eines Vertragsverhältnisses ausschloss und daher den Kläger aufgrund seiner Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter ablehnte. Zur Überzeugung des Gerichts ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den vorliegenden Fall anwendbar, da der Beklagte durch die Internetanzeige aus dem rein privaten Bereich herausgetreten ist. Die vom Amtsgericht zugesprochene Entschädigung dient der Genugtuung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Des Weiteren hat das Gericht den Beklagten zur Unterlassung zukünftiger Benachteiligungen verurteilt. Da der Kläger mehrere Wohnungen vermietet und bereits eine Benachteiligung erfolgt ist, sah das Gericht die Gefahr, dass auch in Zukunft freiwerdende Wohnungen zur Vermietung „an Deutsche“ inseriert werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde dem Beklagten Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

Das Urteil wurde am 10.12.2019 verkündet und ist bislang nicht rechtskräftig.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/augsburg/presse/2019/12.php

Der Beklagte hat in dem Gebauede wohl auch seine Wohnung bzw. seine Arbeitsstaette in der es wohl auch einiges an Wertgegenstaenden gibt.
Der Klaeger ist offenkundig gar nicht an der Wohnung interessiert gewesen, sondern Teil eines Syndikats das organisiert Deutschen, die eine Praeferenz fuer Deutsche haben, juristisch einen reinzuwuergen versucht.

Großmoff
10.12.2019, 18:30
Nein.
Käme mal auf einen Präzedenzfall an.

Schwabenpower
10.12.2019, 18:30
Käme mal auf einen Präzedenzfall an.

Einen? Sitzt Du im Knast? Geh mal raus

Großmoff
10.12.2019, 18:31
Wieso ich dachte jeder der in Deutschland lebt ist ein Deutscher?
Das hat noch nie einer behauptet, selbst Merkel & Co. nicht.

Großmoff
10.12.2019, 18:32
Einen? Sitzt Du im Knast? Geh mal raus
Ich meinte eine ensprechende Vermietungsanzeige für Privatwohnungen.

Schwabenpower
10.12.2019, 18:35
Ich meinte eine ensprechende Vermietungsanzeige für Privatwohnungen.

Dann solltest Du dringend Dein Sprachverständnis überprüfen. Du hast nämlich beide Fragen mit ja beantwortet und das ist schlicht falsch

Großmoff
10.12.2019, 18:37
Dann solltest Du dringend Dein Sprachverständnis überprüfen. Du hast nämlich beide Fragen mit ja beantwortet und das ist schlicht falsch
Ich hab mich jetzt auf eine vergleichbare Inseration bezogen wie in diesem Fall, der hier diskutiert wird.

Also in dem Tenor: Laminat, Garage auf Wunsch, nicht an AfD-Mitglieder, Völkstr. 0821/XXXXX Wochenendobjekte ca. 43 m², 01.08.2019 Gersthofen, Blk. Bj. 1995, EBK

Anita Fasching
10.12.2019, 18:38
Naja - wenn ich sagen würde ich vermiete nicht an Dicke, würde das auch zurecht Empörung aufwerfen. Aufrichtig und gradlinig zu sein bedeutet nicht automatisch Menschen pauschal zu verunglimpfen.
Wird in einem Einstellungsgespräch ja auch nicht gemacht.

Selbst das muss einem Vermieter überlassen werden.
Es ist sein Privatbesitz, vielleicht hat er jahrelang dafür gebuckelt, sich es hart erarbeitet.
Und dann muss man sich vorschreiben lassen, wen ich da rein haben soll?
Selbst wenn er schreibt, er will " ausschließlich blode, junge und hübsche Damen mit großen Hupen" haben, ist das sein gutes Recht.
So versteh ich jedenfalls die Freiheit des Einzelnen. Jeder der etwas schafft, oder durch Glück bekommt, sollte darüber entscheiden dürfen.

Schwabenpower
10.12.2019, 18:39
Ich hab mich jetzt auf eine vergleichbare Inseration bezogen wie in diesem Fall, der hier diskutiert wird.

Also in dem Tenor: Laminat, Garage auf Wunsch, nicht an AfD-Mitglieder, Völkstr. 0821/XXXXX Wochenendobjekte ca. 43 m², 01.08.2019 Gersthofen, Blk. Bj. 1995, EBK

Du hast die Frage falsch beantwortet. Und auf was Du Dich beziehst, erst auf Nachfrage zu schreiben, läßt arge Zweifel an Deinem Textverständnis aufkommen

Rhino
10.12.2019, 18:42
Selbst das muss einem Vermieter überlassen werden.
Es ist sein Privatbesitz, vielleicht hat er jahrelang dafür gebuckelt, sich es hart erarbeitet.
Und dann muss man sich vorschreiben lassen, wen ich da rein haben soll?
Selbst wenn er schreibt, er will " ausschließlich blode, junge und hübsche Damen mit großen Hupen" haben, ist das sein gutes Recht.
So versteh ich jedenfalls die Freiheit des Einzelnen. Jeder der etwas schafft, oder durch Glück bekommt, sollte darüber entscheiden dürfen.
Er ist wohl noch immer berufstaetig.

Auch ist das Urteil selbst im Sinne des AGG rechtswidrig:


(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.
(4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse.
(5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
Wohnt auf dem selben Grundstueck also ganz in der Naehe, Arbeitsstaette begruendet Vertrauensverhaeltnis, stabile kulturelle Verhaeltnisse ist ein berechtigtes privates und oeffentliches Interesse, weniger als 50 Wohnungen.

Mal sehen ob es eine Berufung gibt und das Skandalurteil dann rausfliegt.

Anita Fasching
10.12.2019, 18:45
Er ist wohl noch immer berufstaetig.

Respekt, ein Macher!

Großmoff
10.12.2019, 18:47
Selbst das muss einem Vermieter überlassen werden.
Es ist sein Privatbesitz, vielleicht hat er jahrelang dafür gebuckelt, sich es hart erarbeitet.
Und dann muss man sich vorschreiben lassen, wen ich da rein haben soll?
Selbst wenn er schreibt, er will " ausschließlich blode, junge und hübsche Damen mit großen Hupen" haben, ist das sein gutes Recht.
So versteh ich jedenfalls die Freiheit des Einzelnen. Jeder der etwas schafft, oder durch Glück bekommt, sollte darüber entscheiden dürfen.
Und da liegst du leider falsch. Mal abgesehen vom AGG ist das beim Wohnungsmarkt eine etwas andere Situation, da Eigentum verpflichtet und es ein Recht auf Wohnen gibt.
So ist es dir als Vermieter z.B. auch nicht gestattet, deine Wohnung monatelang leer stehen zu lassen, auch wenn du persönlich der Meinung bist du möchtest grad keinen Mieter haben. Die Behörde kann dich dazu verdonnern, dein Eigentum dem Mietmarkt zugänglich zu machen (hab es selbst erlebt).

Was hingegen nicht der Fall ist, auch wenn du es so darlegst, ist, wem du deine Wohnung letztendlich vermietest. Das bleibt dir überlassen und da hat dir auch keiner reinzureden.
Worum es in diesem Fall halt geht ist der Umstand, dass der Vermieter in einem öffentlichen Inserat ausdrücklich Nichtdeutsche im Vorwege als Mieter ausgeschlossen hat. Und damit sind wir nun beim AGG angekommen. Ohne diesen Zusatz "an Deutsche" hätte er sich den ganzen Ärger ersparen können, auch wenn er letztendlich nur an eine/n Deutsche/n vermietet.

Großmoff
10.12.2019, 18:48
Du hast die Frage falsch beantwortet. Und auf was Du Dich beziehst, erst auf Nachfrage zu schreiben, läßt arge Zweifel an Deinem Textverständnis aufkommen
Ist schon gut. Freu dich drüber das du mich dran gekriegt hast und pell dir ein Ei drauf. :cool:

Anita Fasching
10.12.2019, 18:50
Und da liegst du leider falsch. Mal abgesehen vom AGG ist das beim Wohnungsmarkt eine etwas andere Situation, da Eigentum verpflichtet und es ein Recht auf Wohnen gibt.
So ist es dir als Vermieter z.B. auch nicht gestattet, deine Wohnung monatelang leer stehen zu lassen, auch wenn du persönlich der Meinung bist du möchtest grad keinen Mieter haben. Die Behörde kann dich dazu verdonnern, dein Eigentum dem Mietmarkt zugänglich zu machen.

Was hingegen nicht der Fall ist, auch wenn du es so darlegst, ist, wem du deine Wohnung letztendlich vermietest. Das bleibt dir überlassen und da hat dir auch keiner reinzureden.
Worum es in diesem Fall halt geht ist der Umstand, dass der Vermieter in einem öffentlichen Inserat ausdrücklich Nichtdeutsche im Vorwege als Mieter ausgeschlossen hat. Und damit sind wir nun beim AGG angekommen. Ohne diesen Zusatz "an Deutsche" hätte er sich den ganzen Ärger ersparen können, auch wenn er letztendlich nur an eine/n Deutsche/n vermietet.


Ich weiss doch, wie die rechtliche Lage da ist.
Ein weiterer Grund für mich, das System scheisse zu finden.

Ansuz
10.12.2019, 18:51
Dass der Neger da nicht wegen der Wohnung angerufen hatte, hatte ich bereits vermutet. Den Vermieter halte ich fuer echt. Der hat im Selbstverlag wohl auch ein zeitgeschichtliches Buch rausgegeben. Dessen Inhalt ich nicht kenne. Muss ihn aber erst mal kontaktieren bevor ich da mehr zu sagen kann.


Das ist uebrigens der Wortlaut (einer) der Anzeige(n) gewesen:


Man muss schon ziemlich einen an der Waffel haben, um darin irgendwie etwas Verwerfliches zu sehen.


Das Gericht hat es wohl so verlautbaren lassen.

Der Beklagte hat in dem Gebauede wohl auch seine Wohnung bzw. seine Arbeitsstaette in der es wohl auch einiges an Wertgegenstaenden gibt.
Der Klaeger ist offenkundig gar nicht an der Wohnung interessiert gewesen, sondern Teil eines Syndikats das organisiert Deutschen, die eine Praeferenz fuer Deutsche haben, juristisch einen reinzuwuergen versucht.
Fettung von mir: den Eindruck hatte ich ebenfalls beim ersten Lesen dieses Falles gehabt. Erinnert mich gerade an die Abmahnwelle unter dem Protagonisten Gravenreuth. "Tanja-Briefe" als Stichwort.
Auf den ersten Blick kein Kontext, auf den zweiten schon, die Struktur betreffend.

Minimalphilosoph
10.12.2019, 18:54
Ganz ehrlich.
Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

https://www.rechtsrat.ws/agg/mietrecht-diskriminierung.htm

Dr Mittendrin
10.12.2019, 18:54
Richtig, genau da liegt das Problem. Soviel zu Skorpis Meinungsfreiheit

Trump vermietete nicht an Neger, es wurde ihm nachgewiesen.

Großmoff
10.12.2019, 18:55
Ich weiss doch, wie die rechtliche Lage da ist.
Ein weiterer Grund für mich, das System scheisse zu finden.
Ach naja. Sieh es mal so: in allen anderen Systemen war es noch schlechter. In der DDR konntest du überhaupt nicht entscheiden an wen du vermieten sollst (und noch nicht einmal eine kostendeckende Miete einfordern) und im 3. Reich würde ich gerne mal sehen, wie du da z.B. als Jude eine Wohnung hättest mieten wollen. Totale Vermieterwillkür ist auch nicht das wahre, und das schreibe ich als Vermieter.

Großmoff
10.12.2019, 18:57
Ganz ehrlich.
Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

https://www.rechtsrat.ws/agg/mietrecht-diskriminierung.htm
Ich ging auch davon aus das er genau wusste was er tat. Ein Mann, der 25 Wohnungen in der Vermietung hat, kann nicht ernsthaft behaupten er wüsste nichts von diesem Gesetz.

Anita Fasching
10.12.2019, 19:05
Ach naja. Sieh es mal so: in allen anderen Systemen war es noch schlechter. In der DDR konntest du überhaupt nicht entscheiden an wen du vermieten sollst (und noch nicht einmal eine kostendeckende Miete einfordern) und im 3. Reich würde ich gerne mal sehen, wie du da z.B. als Jude eine Wohnung hättest mieten wollen. Totale Vermieterwillkür ist auch nicht das wahre, und das schreibe ich als Vermieter.

Also ich weiss nicht, so sehr ich mich auch anstrenge.
Ich kann mich beim besten Willen nicht als Jude vorstellen.:D

Nun, für solche Leute , die ich als Vermieter nicht haben will, kann ja der Staat aufkommen.
Mit Sozialwohnungen.
Ob es in der DDR überhaupt private Vermieter gab, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber wir wollen uns ja nicht am schlechteren orientieren, und leider dementsprechend sah es in der DDR ja auch aus.
Auch wenn viele mit ihren Kaninchenbuchten und der Witzmiete wohl zufrieden waren.
Ich will jedenfalls mir nicht vorschreiben lassen, wen ich in mein Hab und Gut, mein Eigentum reinlasse.
Das ist für mich geradewegs postkommunistisch, was hier abgezogen wird.

Rhino
10.12.2019, 19:06
Ganz ehrlich.
Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

https://www.rechtsrat.ws/agg/mietrecht-diskriminierung.htm
Angeblich sei es ein Praezedenzfall gewesen, weil er eben kein Grossunternehmen ist, dass Wohnungen in Hochhaeusern vermietet.


Ich ging auch davon aus das er genau wusste was er tat. Ein Mann, der 25 Wohnungen in der Vermietung hat, kann nicht ernsthaft behaupten er wüsste nichts von diesem Gesetz.

Vielleicht war es ja sein Fehler, dass er dem Wortlaut des Gesetzes zu sehr vertraut hat und gedacht hat, es gaebe keine Gesinnungsjustiz. Genau das scheint naemlich in dem Fall vorzuliegen. Ich schrieb was von mehreren Wohnungen, glaube aber nicht, dass es sich auf 25 summieren wird. Ich denke das sind wohl so drei oder vier. Der Titel, dessen Autor er mutmasslich ist, hat uebrigens "Der Weg in die Diktatur" mit im Text.

Großmoff
10.12.2019, 19:10
Also ich weiss nicht, so sehr ich mich auch anstrenge.
Ich kann mich beim besten Willen nicht als Jude vorstellen.:D

Nun, für solche Leute , die ich als Vermieter nicht haben will, kann ja der Staat aufkommen.
Mit Sozialwohnungen.
Ob es in der DDR überhaupt private Vermieter gab, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gab es. Und wie es um den Sozialwohnungsbau steht, ist sicher bekannt.


Aber wir wollen uns ja nicht am schlechteren orientieren, und leider dementsprechend sah es in der DDR ja auch aus.
Auch wenn viele mit ihren Kaninchenbuchten und der Witzmiete wohl zufrieden waren.
Ich will jedenfalls mir nicht vorschreiben lassen, wen ich in mein Hab und Gut, mein Eigentum reinlasse.
Das ist für mich geradewegs postkommunistisch, was hier abgezogen wird.
Na wenn du meinst. Ich sehe im Gegensatz zu dir kein Problem; an wen ich vermiete und zu welchen Konditionen entscheide nach wie vor immer noch ich.

marion
10.12.2019, 19:13
Ganz ehrlich.
Erst hatte ich Mitleid mit dem alten Mann. Ich dachte wegen des Alters hat er noch nie etwas von "verbotenen Worten in der BRD" und dem AGG gehört....

Nun konnte ich ja hier einige Zusatzinfos ( er ist fit im Kopf, Eigenverlag, er arbeitet) lesen....Entweder ist der ein echter Widerständler oder einfach dumm. Zumal er nicht der erste ist, der sich solch ein Urteil einfängt.

https://www.rechtsrat.ws/agg/mietrecht-diskriminierung.htm


er hat aber 10.000e teuronen für die Totalsanierung gespart, also alles richtig gemacht :D

marion
10.12.2019, 19:20
Das liegt doch auf der Hand. Mit dem Rauchen kann man aufhören.

in SA färben sich die Neger*Innen auch mit Chemikalien die Haut weiß

Großmoff
10.12.2019, 19:21
in SA färben sich die Neger*Innen auch mit Chemikalien die Haut weiß
Ich denke die Gorilla-Nasen, Flunschlippen und Kraushaare bleiben aber trotzdem.

By the way: SA???

Anita Fasching
10.12.2019, 19:22
Gab es. Und wie es um den Sozialwohnungsbau steht, ist sicher bekannt.

.

Darum genau geht es doch.
Der Staat bekommt es nicht hin, und will dann seine Misswirtschaft auf dem Rücken privater Vermieter ausbaden.
Leerstand verboten, Mieterhöhung reglementiert, Rauswurf von Schmarotzern zieht sich ewig hin, Neger und Kanacken darf man nicht aussen vor lassen in Annoncen.
Ok, das System will Buntheit und Vermischung und Egalisierung.
Dann sollen sie dafür aufkommen und Wohnungen dafür schaffen.
Wenn der einzelne private Vermieter und letztlich auch Investor sich seine "Kundschaft" aussucht, und im Fall der Fälle eben bestimmte Leute nicht einquartieren möchte, dann ist das seine persönliche Entscheidung.
Ich weiss schon, was du ausdrücken willst, und das man letztenendes als Vermieter immer noch einen Interessenten ablehnen kann. Wenn auch unter fadenscheinigen Gründen. Aber sie wollen es ja so.
Aber es wäre viel einfacher und gerechter, wenn man schon vorher und öffentlich bekunden dürfte, wen man haben will und wen nicht.
Ich zum Beispiel würde als Mieter liebend gernen in ein Haus ziehen, wo der Vermieter mir garantiert, nur deutsche oder zumindest zivilisierte Volksangehörige als Nachbarn zu haben,
Ich werde aber diskriminiert, da mir ein Vermieter gar nicht erst so ein attraktives Angebot machen darf in diesem Unterdrückersystem.

solg
10.12.2019, 19:24
in SA färben sich die Neger*Innen auch mit Chemikalien die Haut weiß
Britta Steffen und Gerald Asamoah haben sich mal anmalen lassen... er weiß, sie schwarz... sehr natürlich sieht beides nicht aus... Asamoah sowieso nicht, und Britta Steffen könnte ich selbst mit gutem Willen nicht als Inderin durchgehen lassen.
https://1.bp.blogspot.com/_CkpRWmPXaCE/R-F6r-daqJI/AAAAAAAAB_Y/8BRumJEhZ9U/s400/nachher02_500_500.jpg

Großmoff
10.12.2019, 19:28
Angeblich sei es ein Praezedenzfall gewesen, weil er eben kein Grossunternehmen ist, dass Wohnungen in Hochhaeusern vermietet.

Vielleicht war es ja sein Fehler, dass er dem Wortlaut des Gesetzes zu sehr vertraut hat und gedacht hat, es gaebe keine Gesinnungsjustiz. Genau das scheint naemlich in dem Fall vorzuliegen. Ich schrieb was von mehreren Wohnungen, glaube aber nicht, dass es sich auf 25 summieren wird. Ich denke das sind wohl so drei oder vier. Der Titel, dessen Autor er mutmasslich ist, hat uebrigens "Der Weg in die Diktatur" mit im Text.
Na du bist ja lustig. In deinem eigenen Post #80 hast du doch selbst einen Text eingestellt, aus dem hervor geht, das der Eigentümer 25 Wohnungen in der Vermietung hat.

Ich zitiere daraus:


Zum ersten Mal sei dies nun auch in einem Urteil bestätigt worden, so Kör. Der Beklagte sei wohl davon ausgegangen, dass er als privater Vermieter absolut willkürlich entscheiden könne. "Dem ist aber nicht so, das hat das heutige Urteil gezeigt", betonte Kör.

Richter Roth verurteilte den 81-Jährigen Vermieter von 25 Wohnungen zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 Euro. Außerdem muss er bei künftigen Vermietungen auf den Zusatz "an Deutsche" verzichten, sonst droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft. Andreas Roth sah in dem Fall eine "unmittelbare Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft" gegeben.

marion
10.12.2019, 19:29
Ich denke die Gorilla-Nasen, Flunschlippen und Kraushaare bleiben aber trotzdem.

By the way: SA???

ne ne auch das kann man reparieren, Haare sind noch geringste Übel, man siehe nur wieviele weiße Weiber sich verunstalten lassen,

SA: Südafrika

Anita Fasching
10.12.2019, 19:30
Britta Steffen und Gerald Asamoah haben sich mal anmalen lassen... er weiß, sie schwarz... sehr natürlich sieht beides nicht aus... Asamoah sowieso nicht, und Britta Steffen könnte ich selbst mit gutem Willen nicht als Inderin durchgehen lassen.
https://1.bp.blogspot.com/_CkpRWmPXaCE/R-F6r-daqJI/AAAAAAAAB_Y/8BRumJEhZ9U/s400/nachher02_500_500.jpg


Links schaut nach Neandertaler aus.
Zumindest echt hässlich.

solg
10.12.2019, 19:33
Links schaut nach Neandertaler aus.
Zumindest echt hässlich.
Ohne Witz, ich kenne einen Türken, der ihm auf dem Foto recht ähnlich sieht. Ist mir grad mal so aufgefallen. Mal von der Nase abgesehen.

Minimalphilosoph
10.12.2019, 19:34
Britta Steffen und Gerald Asamoah haben sich mal anmalen lassen... er weiß, sie schwarz... sehr natürlich sieht beides nicht aus... Asamoah sowieso nicht, und Britta Steffen könnte ich selbst mit gutem Willen nicht als Inderin durchgehen lassen.
https://1.bp.blogspot.com/_CkpRWmPXaCE/R-F6r-daqJI/AAAAAAAAB_Y/8BRumJEhZ9U/s400/nachher02_500_500.jpg

Jaja, kleine Neger weiss anmalen und Affen schminken... Aber den Nazis Rassismus vorwerfen.

Andreas63
10.12.2019, 19:34
Du denkst nur an dich in der Rolle des Vermieters. Wenn ich z.B. arbeitslos bin und der Vermieter will nur Berufstätige, schreibt das aber aus Rücksichtnahme nicht rein, ja dann kommt man als Arbeitsloser völlig umsonst. Oder als Nicht-Student, oder als Mann wenn nur Frauen gewollt sind, oder als Nicht-Alleinstehender...

Nun klar?

Das ist nicht PC und freundlich, das ist grosser Scheiss.
Aber das ist ja nicht die Schuld des Vermieters, sondern die dieses Scheiß-Staates. Wie das konkrete Urteil zeigt, darf der Vermieter eben nicht schreiben, an wen er vermieten will und an wen nicht.

solg
10.12.2019, 19:35
Jaja, kleine Neger weiss anmalen und Affen schminken... Aber den Nazis Rassismus vorwerfen.
Das hat volkspädagogischen Charakter! Du sollst lernen, dass Colour doesn't mättert!

Anita Fasching
10.12.2019, 19:35
Ohne Witz, ich kenne einen Türken, der ihm auf dem Foto recht ähnlich sieht. Ist mir grad mal so aufgefallen. Mal von der Nase abgesehen.

Wahrscheinlich hat man dich verarscht, und er ist kein Türke.
Sondern ein Neandertaler mit Nasenkorrektur.

Arndt
10.12.2019, 19:36
... Wollen wir das wirklich?Du wahrscheinlich nicht. Ich schon. Und ich kenne noch so zwei, drei Andere, die das auch nicht wollen. Wir diskriminieren also vollkommen bewusst. Ich bin sicher, du tust das auch, wenn auch in anderen Sinne. Was spricht gegen Diskriminierung?

Großmoff
10.12.2019, 19:36
Darum genau geht es doch.
Der Staat bekommt es nicht hin, und will dann seine Misswirtschaft auf dem Rücken privater Vermieter ausbaden. Leerstand verboten, Mieterhöhung reglementiert, Rauswurf von Schmarotzern zieht sich ewig hin, Neger und Kanacken darf man nicht aussen vor lassen in Annoncen.
Ok, das System will Buntheit und Vermischung und Egalisierung.
Dann sollen sie dafür aufkommen und Wohnungen dafür schaffen.
Darüber könnte man lang und breit diskutieren, aber die Gründe warum der soziale Wohnungsbau hinten an hängt sind damit trotzdem nicht so einfach aus der Welt zu schaffen. Einer der Gründe dafür hast du in deinem Posting bereits genannt: es gibt nicht genug bebaubare Fläche und Verdichten geht häufig deswegen nicht, weil sich bisherige Eigentümer dagegen sperrren.


Wenn der einzelne private Vermieter und letztlich auch Investor sich seine "Kundschaft" aussucht, und im Fall der Fälle eben bestimmte Leute nicht einquartieren möchte, dann ist das seine persönliche Entscheidung.
Ich weiss schon, was du ausdrücken willst, und das man letztenendes als Vermieter immer noch einen Interessenten ablehnen kann. Wenn auch unter fadenscheinigen Gründen. Aber sie wollen es ja so. Aber es wäre viel einfacher und gerechter, wenn man schon vorher und öffentlich bekunden dürfte, wen man haben will und wen nicht.
Einfacher vielleicht, gerechter sicher nicht.


Ich zum Beispiel würde als Mieter liebend gernen in ein Haus ziehen, wo der Vermieter mir garantiert, nur deutsche oder zumindest zivilisierte Volksangehörige als Nachbarn zu haben, werde aber diskriminiert, da mir ein Vermieter gar nicht erst so ein attraktives Angebot machen darf in diesem Unterdrückersystem.
Das nennt man wohl Paranoia. Dieses miese Unterdrückersystem aber auch. Garantiert dir nicht das du zeitlebens in einem ausgesuchten elitären Umfeld wohnen kannst. So eine Ungerechtigkeit! *FaustaufdenTischhau*

Großmoff
10.12.2019, 19:38
Du wahrscheinlich nicht. Ich schon. Und ich kenne noch so zwei, drei Andere, die das auch nicht wollen. Wir diskriminieren also vollkommen bewusst. Ich bin sicher, du tust das auch, wenn auch in anderen Sinne. Was spricht gegen Diskriminierung?
So ziemlich alles. Möchte ich selbst nicht erleben, mute ich keinem anderen zu.
Aber einigen scheint echt einer dabei abzugehen, wenn er Menschen ganz offen ausschließen und -sortieren kann.

Rhino
10.12.2019, 19:42
Aber das ist ja nicht die Schuld des Vermieters, sondern die dieses Scheiß-Staates. Wie das konkrete Urteil zeigt, darf der Vermieter eben nicht schreiben, an wen er vermieten will und an wen nicht.
Und damit ist ihm und allen anderen die Vertragsfreiheit genommen.

Konkret hat er wohl so geworben:

Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche, Völkstr. 0821/XXXXX Wochenendobjekte ca. 43 m², 01.08.2019 Gersthofen, Blk. Bj. 1995, EBK
h

Ich lese daraus eigentlich nur, dass er sich einen Deutschen Mieter wuenscht... Und das soll jetzt strafbewehrt verboten sein?

Großmoff
10.12.2019, 19:43
Und damit ist ihm und allen anderen die Vertragsfreiheit genommen.
Nein wurde ihm nicht. Das ist dummes Zeug. Musste er denn letztendlich an den Neger vermieten?

Schwabenpower
10.12.2019, 19:45
Nein wurde ihm nicht. Das ist dummes Zeug. Musste er denn letztendlich an den Neger vermieten?

Ist der Vertrag nach seinen Wünschen zustande gekommen? Arbeite an Deinem Textverständnis

Andreas63
10.12.2019, 19:46
Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?
Also, ich will genau das. Warum sollte der, dem eine Wohnung gehört, nicht darüber bestimmen können? In dieser BRD würde ich im Leben keine Wohnungen bauen oder vermieten, selbst wenn ich das Geld hätte.

Minimalphilosoph
10.12.2019, 19:46
Nein wurde ihm nicht. Das ist dummes Zeug. Musste er denn letztendlich an den Neger vermieten?

Komische Vorstellung des Rechts, die du hast.

Anita Fasching
10.12.2019, 19:47
Das nennt man wohl Paranoia. Dieses miese Unterdrückersystem aber auch. Garantiert dir nicht das du zeitlebens in einem ausgesuchten elitären Umfeld wohnen kannst. So eine Ungerechtigkeit! *FaustaufdenTischhau*

Warum, es gibt nicht so wenige Vermieter, die so sozial oder gar bunter denken, wie du. Wegen gesellschaftlicher Verantwortung und so und dem Zeitgeist, und weil sonst die Antifa die Bude abfackelt.
Und es gibt wohl noch mehr Leute, die sich gar keine elitäre Mietgemeinschaft leisten können (ich übrigens auch eher nicht) oder wollen, sondern gerne in einer bunten Nachbarschaft wohnen wollen. Für alle ist was dabei.
Und die Millionen Fremdländer, die auch noch auf den knappen Markt drängen, auch das haben Buntmenschen, die in ihrem Leben noch nie einen Hammer oder eine Maurerkelle in der Hand hatten, und fette Bonzen in ihrer Villen, alle diese Idioten haben das verbrochen.
Also sollen sie die Suppe auch auslöffeln.
Villen von Politikern und Elfenbeintürme von GrünenInnen in schwarze, gelbe und rote Hände.
Oder Sozialbuden bauen.
Aber lasst rechtschaffende Leute mit ihrem Eigentum machen,was sie für richtig halten.
Im Endeffekt muss das den Markt regeln.

Arndt
10.12.2019, 19:48
So ziemlich alles. Möchte ich selbst nicht erleben, mute ich keinem anderen zu.
Aber einigen scheint echt einer dabei abzugehen, wenn er Menschen ganz offen ausschließen und -sortieren kann.Also, um das mal richtig zu stellen, ich diskriminiere nicht um zu ejakulieren.

Schwabenpower
10.12.2019, 19:48
Und damit ist ihm und allen anderen die Vertragsfreiheit genommen.

Konkret hat er wohl so geworben:


Ich lese daraus eigentlich nur, dass er sich einen Deutschen Mieter wuenscht... Und das soll jetzt strafbewehrt verboten sein?

Es fragt sich, ob er deutsche Staatsbürgerschaft meinte. Die kann der Neger auch haben. Aus der Anzeige läßt sich das nicht ableiten.

Großmoff
10.12.2019, 19:50
Ist der Vertrag nach seinen Wünschen zustande gekommen? Arbeite an Deinem Textverständnis
Es geht nicht aus dem Artikel hervor das bislang überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Das hat aber mit dem Inserat nichts zu tun.

Schlummifix
10.12.2019, 19:50
Also, ich will genau das. Warum sollte der, dem eine Wohnung gehört, nicht darüber bestimmen können? In dieser BRD würde ich im Leben keine Wohnungen bauen oder vermieten, selbst wenn ich das Geld hätte.

Musst du halt etwas geschickter anstellen, wie hier schon geschrieben wurde. Letztlich kannst du den nehmen, der dir passt.

Großmoff
10.12.2019, 19:51
Komische Vorstellung des Rechts, die du hast.
Inwiefern?

Shahirrim
10.12.2019, 19:52
Links schaut nach Neandertaler aus.
Zumindest echt hässlich.

Gene Simmons sieht ein bisschen so aus. Gerald Asamoahs Nase sieht aber jüdischer aus! Zumindest auf dem Bild. :D

Schwabenpower
10.12.2019, 19:52
Es geht nicht aus dem Artikel hervor das bislang überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Das hat aber mit dem Inserat nichts zu tun.

Was denn jetzt? Hast Du auch noch Alzheimer?

Rhino
10.12.2019, 19:52
Nein wurde ihm nicht. Das ist dummes Zeug. Musste er denn letztendlich an den Neger vermieten?
Doch wurde ihm. Befass Dich mal mit Vertragsbegriff und entsprechendem -Recht. Wie oder wem man Angebote macht gehoert ja wohl auch zur Vertragsfreiheit.
Er musste nicht vermieten, schlimmer, er durfte erst mal Strafe zahlen gleich mit der Androhung schwerer Strafen, falls er noch mal ein Vertragsangebot 'an Deutsche' macht.


Es geht nicht aus dem Artikel hervor das bislang überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Das hat aber mit dem Inserat nichts zu tun. Er hat ein Vertragsangebot gemacht (das Inserat) und darin spezifiziert mit wem er einen Vertrag eingehen moechte. Danach hat sich der Staat dann eingemischt wohl auf die Initiative des Negers (und seiner Freunde), der eigentlich gar keinen Vertrag wollte.

Großmoff
10.12.2019, 19:53
Also, ich will genau das. Warum sollte der, dem eine Wohnung gehört, nicht darüber bestimmen können? In dieser BRD würde ich im Leben keine Wohnungen bauen oder vermieten, selbst wenn ich das Geld hätte.
Noch einmal; an wen du letztendlich vermietest, das entscheidest du ganz allein, da kann dir keiner reinreden.
Was nicht egal ist, wie du dein Wohnungsangebot öffentlich anbietest. Insbesondere dann nicht, wenn du im Vorwege bestimmte Menschengruppen von der Besichtigung fernhalten willst.

Ich für meinen Teil habe eine Handvoll Wohnungen die ich vermiete, das läuft seit Jahren problemlos.

Großmoff
10.12.2019, 19:55
Also, um das mal richtig zu stellen, ich diskriminiere nicht um zu ejakulieren.
Und ich diskriminiere gar nicht. Jedenfalls nicht in der Form, das es diejenige Person mitbekommt.

Minimalphilosoph
10.12.2019, 19:55
Inwiefern?

Natürlich musste er am Schluss nicht an den Neger vermieten. Die Strafe für sein rassistisches Verhalten war jedoch eine Geldstrafe. Das Strafmass kann sich aber ändern. Bei einer Enteignung hätte er auch nicht an den Neger vermieten müssen...

Vielleicht legst du mal Wert auf eine bedachte Antwort und nicht auf eine Schnelle.

Schwabenpower
10.12.2019, 19:56
Doch wurde ihm. Befass Dich mal mit Vertragsbegriff und entsprechendem -Recht. Wie oder wem man Angebote macht gehoert ja wohl auch zur Vertragsfreiheit.
Er musste nicht vermieten, schlimmer, er durfte erst mal Strafe zahlen gleich mit der Androhung schwerer Strafen, falls er noch mal ein Vertragsangebot 'an Deutsche' macht.

Er hat ein Vertragsangebot gemacht (das Inserat) und darin spezifiziert mit wem er einen Vertrag eingehen moechte. Danach hat sich der Staat dann eingemischt wohl auf die Initiative des Negers (und seiner Freunde), der eigentlich gar keinen Vertrag wollte.
Ich bewundere Deine Geduld

SprecherZwo
10.12.2019, 19:58
Weiss man eigentlich, ob der Opa noch mehr Neger als Mieter abgelehnt hat und jetzt von denen auch verklagt wird? Wenn der jetzt jedem nen Tausender überweisen muss, wird es bald teuer.

Arndt
10.12.2019, 20:02
... Jedenfalls nicht in der Form, das es diejenige Person mitbekommt.Das ist Geschmackssache. Und über Geschmack kann man streiten.

Großmoff
10.12.2019, 20:02
Doch wurde ihm. Befass Dich mal mit Vertragsbegriff und entsprechendem -Recht. Wie oder wem man Angebote macht gehoert ja wohl auch zur Vertragsfreiheit.
Er musste nicht vermieten, schlimmer, er durfte erst mal Strafe zahlen gleich mit der Androhung schwerer Strafen, falls er noch mal ein Vertragsangebot 'an Deutsche' macht.

Er hat ein Vertragsangebot gemacht (das Inserat) und darin spezifiziert mit wem er einen Vertrag eingehen moechte. Danach hat sich der Staat dann eingemischt wohl auf die Initiative des Negers (und seiner Freunde), der eigentlich gar keinen Vertrag wollte.
Also wenn du ein Inserat allein schon als (Vor)-vertrag bezeichnest, kannst du gerne von einer Einschränkung derselbigen durch das AGG sprechen.

Bei der eigentlichen Vermietung beginnt die Vertragsfreiheit aber erst mit dem Aufsetzen eines entsprechenden Vertrages, den ich nur der Person anbiete, für die ich mich entschieden habe. Und welche das ist, da hat mir das AGG gar nichts reinzureden.

DUNCAN
10.12.2019, 20:02
Doch wurde ihm. Befass Dich mal mit Vertragsbegriff und entsprechendem -Recht. Wie oder wem man Angebote macht gehoert ja wohl auch zur Vertragsfreiheit.
Er musste nicht vermieten, schlimmer, er durfte erst mal Strafe zahlen gleich mit der Androhung schwerer Strafen, falls er noch mal ein Vertragsangebot 'an Deutsche' macht.

Er hat ein Vertragsangebot gemacht (das Inserat) und darin spezifiziert mit wem er einen Vertrag eingehen moechte. Danach hat sich der Staat dann eingemischt wohl auf die Initiative des Negers (und seiner Freunde), der eigentlich gar keinen Vertrag wollte.Art 3 Abs.3 GG

Apart
10.12.2019, 20:08
Übrigens darf der Vermieter Raucher ohne Probleme ablehnen.


Vermutlich hätte er auch keine Probleme bekommen, wenn er nicht an "Rechtsextreme" vermieten gewollt hätte.

Finch
10.12.2019, 20:09
Findet in der Praxis aber leider statt.

Auf jeden Fall!

tabasco
10.12.2019, 20:11
Vermutlich hätte er auch keine Probleme bekommen, wenn er nicht an "Rechtsextreme" vermieten gewollt hätte.

Rechtsextrimismus ist ne Gesinnung.

Minimalphilosoph
10.12.2019, 20:14
Rechtsextrimismus ist ne Gesinnung.

Genau wie Verschissmus.

Apart
10.12.2019, 20:15
Warum kann man "Gesinnte" diskriminieren, Ausländer aber nicht ?

SprecherZwo
10.12.2019, 20:15
Warum kann man "Gesinnte" diskriminieren, Ausländer aber nicht ?
Das hat das deutschfeindliche Regime bewusst so geregelt.

Schwabenpower
10.12.2019, 20:25
genau wie verschissmus.

Genau

:D

Jay
10.12.2019, 20:56
Also ich habe jetzt nicht den Eindruck das sich diese Gesetze gegen jemanden richten.

Dein Ernst? Okay, dann erkläre mir mal Zwei Dinge:

- Wie kann ich Volksverhetzung gegen heterosexuelle, weiße Männer betreiben. (Mit Urteil unterlegen wäre cool.)
- Welche Gruppe wird im Kollektiv benachteiligt, wenn ein Unternehmen vorzugsweise Migranten und Frauen einstellt.

Danke.

Deutschmann
10.12.2019, 20:57
So viel zum Thema Vertragsfreiheit in der BRD.
Die Wohnung scheint auch im gleichem Haus zu sein, wo der Vermieter wohnt. Da kann man schon mal Sicherheitsbedenken haben.

Sein Anwalt sollte die Zulassung zurück geben.
Der Begriff "deutsche Staatsangehörige" hat nichts mit Ausländern zu tun, sondern kann man durchaus auch auslegen dass man einem habhaft werden kann wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Oder hat schon mal jemand die schweizer Banken verklagt weil die unerhört hohe Gebühren von Nicht-Schweizern verlangt?

Großmoff
10.12.2019, 21:13
Dein Ernst? Okay, dann erkläre mir mal Zwei Dinge:

- Wie kann ich Volksverhetzung gegen heterosexuelle, weiße Männer betreiben. (Mit Urteil unterlegen wäre cool.)
- Welche Gruppe wird im Kollektiv benachteiligt, wenn ein Unternehmen vorzugsweise Migranten und Frauen einstellt.

Danke.
Die alleinige Tatsache, dass gegen weiße männliche Heteros im Normalfall keine Volksverhetzung möglich ist, bedeutet ja nicht automatisch, dass sich das darauf beziehende Gesetz gegen diese Gruppe richtet. Es findet dafür nur keine Anwendung. Im anderen Fall sieht das anders aus: sofern ein Unternehmen tatsächlich überproportional viele Nicht-Deutsche einstellt, könnte man prüfen ob das AGG greift. Besonders wenn bewusst keine Deutschen eingestellt werden. Allerdings hängt es wohl auch vom Unternehmen ab: bei einem italienischen Eiscafe könnte es Sinn machen, dass statt Deutsche vorrangig Italiener eingestellt werden. :D

Schwabenpower
10.12.2019, 21:16
Die alleinige Tatsache, dass gegen weiße männliche Heteros im Normalfall keine Volksverhetzung möglich ist, bedeutet ja nicht automatisch, dass sich das darauf beziehende Gesetz gegen diese Gruppe richtet. Es findet dafür nur keine Anwendung. Im anderen Fall sieht das anders aus: sofern ein Unternehmen tatsächlich überproportional viele Nicht-Deutsche einstellt, könnte man prüfen ob das AGG greift. Besonders wenn bewusst keine Deutschen eingestellt werden. Allerdings hängt es wohl auch vom Unternehmen ab: bei einem italienischen Eiscafe könnte es Sinn machen, dass statt Deutsche vorrangig Italiener eingestellt werden. :D

Wer also Zigeunerschnitzel anbietet, darf auch ausschließlich Zigeuner einstellen.

Großmoff
10.12.2019, 21:24
Wer also Zigeunerschnitzel anbietet, darf auch ausschließlich Zigeuner einstellen.
Das wäre mal was :crazy:

latrop
10.12.2019, 21:25
Trump vermietete nicht an Neger, es wurde ihm nachgewiesen.

Und ich vermiete nicht an Juristen !!!

LOL
10.12.2019, 21:37
Wer also Zigeunerschnitzel anbietet, darf auch ausschließlich Zigeuner einstellen.
Na also, Problem gelöst:
Muddu viel Kartoffel anbieten.
:D

Schwabenpower
10.12.2019, 21:44
Na also, Problem gelöst:
Muddu viel Kartoffel anbieten.
:D

Du meinst, Pommesbuden dürfen nur Deutsche einstellen? :schreck:

LOL
10.12.2019, 21:45
Du meinst, Pommesbuden dürfen nur Deutsche einstellen? :schreck:Ja, aber nur jene "ohne scharf". :D

Schlummifix
10.12.2019, 21:46
Ich würde nicht unbedingt nur an Deutsche vermieten.

Würdet ihr an Ralph Stegner vermieten wollen? Oder an Rakete?

Außerdem hätte ich auch kein Problem damit, an Asiaten zu vermieten. Die sind sehr reinlich und waschen sich oft.
Ich würde halt nur an ein bestimmtes Klientel vermieten, das mir passt.

Schwabenpower
10.12.2019, 21:48
Ja, aber nur jene "ohne scharf". :D

Und ohne Majonäääääse. Coca Cola dürfen dann nur Amerikaner ausschenken.

LOL
10.12.2019, 21:48
Interessant! Gegen Kopftücher hat er nichts, nehme ich an. :D
Ich glaube die sexuellen Fetisch-Vorlieben seiner Mieter sind im egal - solange legal und im akustischen Rahmen gehalten... :D

Shahirrim
10.12.2019, 21:48
Rechtsextrimismus ist ne Gesinnung.

Früher vielleicht mal. Heute ist weiß sein schon hart an der Grenze, morgen ein Beweis für Rechtsextremismus.

Schwabenpower
10.12.2019, 21:49
Ich würde nicht unbedingt nur an Deutsche vermieten.

Würdet ihr an Ralph Stegner vermieten wollen? Oder an Rakete?

Außerdem hätte ich auch kein Problem damit, an Asiaten zu vermieten. Die sind sehr reinlich und waschen sich oft.
Ich würde halt nur an ein bestimmtes Klientel vermieten, das mir passt.
Ich vermiete nur an Studenten. Aber nur der MINT-Fächer. Geschwätz"wissenschaftler" haben hier keine Chance

LOL
10.12.2019, 21:49
Und ohne Majonäääääse. Coca Cola dürfen dann nur Amerikaner ausschenken.
Zu letzterem gibt es ja recht gute eigene Alternativen, z.B... Afri Cola... :D

Schwabenpower
10.12.2019, 21:51
Zu letzterem gibt es ja recht gute eigene Alternativen, z.B... Afri Cola... :D

Oder Fanta. In Essen erfunden, wo heute Coca Cola steht :cool:

Rhino
10.12.2019, 22:29
Art 3 Abs.3 GG
Art 1 Abs.3 GG


(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die Grundrechte gelten eben nur fuer die staatlichen Organe. Fuer natuerliche Personen und private Einrichtungen sind diese keine Handlungsbeschraenkung. Sonst muesste eine Zeitung ja auch alles abdrucken was eine Privatperson von ihnen fordert, nur weil diese sich auf Meinungsfreiheit beruft.

Die Zeitung (Deren Eigentuemer und Angestellten) wird sich da uebrigens auch auf ihr Eigentumsrecht und die Vertragsfreiheit berufen, wenn sie das nicht tun.

Merkelraute
10.12.2019, 22:46
Ich vermiete nur an Studenten. Aber nur der MINT-Fächer. Geschwätz"wissenschaftler" haben hier keine Chance

In mein Haus kommt nur die Familie. Andere bekannte Personen werden nur unter Aufsicht eingelassen. Alles andere darf draußen bleiben.

Schwabenpower
10.12.2019, 22:49
In mein Haus kommt nur die Familie. Andere bekannte Personen werden nur unter Aufsicht eingelassen. Alles andere darf draußen bleiben.

Das ist bei mir ein getrennter Eingang. 28 qm mit Kochecke und Bad. Möbliert

pixelschubser
10.12.2019, 23:14
Ich würde nicht unbedingt nur an Deutsche vermieten.

Würdet ihr an Ralph Stegner vermieten wollen? Oder an Rakete?

Außerdem hätte ich auch kein Problem damit, an Asiaten zu vermieten. Die sind sehr reinlich und waschen sich oft.
Ich würde halt nur an ein bestimmtes Klientel vermieten, das mir passt.


Ich hatte mal nen Vietnamesen im Wohnheim als Nachbarn. Willst Du nicht!

Ein unglaublich netter Typ, total lieb, freundlich, hilfsbereit, sprach prima Deutsch...aber, wenn der Essen gemacht hat.....ALTER! Das ganze Wohnheim(Schwesternwohnheim am BKH Cottbus) stank nach irgendwas, was Brechreiz auslöste.

Und ganz schlimm war auch, wenn er seine Landsleute zu Besuch hatte. Die können nicht leise reden. Man hat immer den Eindruck, die gehen gleich aufeinander los. Und dann sitzt man da in seinem Zimmer nebenan und hat nen KungFu-Film als Hörspiel.

Tyl
11.12.2019, 04:27
Doch wurde ihm. Befass Dich mal mit Vertragsbegriff und entsprechendem -Recht. Wie oder wem man Angebote macht gehoert ja wohl auch zur Vertragsfreiheit.
Er musste nicht vermieten, schlimmer, er durfte erst mal Strafe zahlen gleich mit der Androhung schwerer Strafen, falls er noch mal ein Vertragsangebot 'an Deutsche' macht.

Er hat ein Vertragsangebot gemacht (das Inserat) und darin spezifiziert mit wem er einen Vertrag eingehen moechte. Danach hat sich der Staat dann eingemischt wohl auf die Initiative des Negers (und seiner Freunde), der eigentlich gar keinen Vertrag wollte.
Was soll die Aufregung?
Die Vertragsfreiheit ist schon ziemlich lange im Mietrecht eingeschränkt.
Dafür bedurfte es nicht erst dem AGG.
Schaust du einfach mal ins BGB.
Etliche §§ haben die Formulierung "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Abgehen davon ist die Vertragsabschlussfreiheit bei privaten Wohnraum nach wie vor nicht eingeschränkt.
Du darfst also nach wie vor jeden Neger diskriminieren, solange es du ihm nicht auf die Nase bindest.
"Ich hätte Sie ja so gerne als Mieter genommen, aber als Neger kommen Sie für mich für einen Mietvertrag nicht in Frage."


Es wäre möglich, daß der Vermieter schlicht keine Ahnung hat von der abstrusen, dem gesunden Menschenverstand widersprechenden neueren Gesetzgebung. Nicht jeder Vermieter ist im Haus-und Grundbesitzer- Verein, der ihn auf dem Laufenden hält.
Zudem ist der Mann 81. ....
Angeblich vermietet der Mann 25 Wohneinheiten.
Dann nicht bei Haus und Grund zu sein, wenn man kein Fachanwalt für Mietrecht ist,
ist schon grob fahrlässig.

Rhino
11.12.2019, 04:52
Was soll die Aufregung?
Die Vertragsfreiheit ist schon ziemlich lange im Mietrecht eingeschränkt.
Dafür bedurfte es nicht erst dem AGG.
Schaust du einfach mal ins BGB.
Etliche §§ haben die Formulierung "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Ist mir schon klar, dass der Staat auch anderswo in die Vertragsfreiheit einzugreifen versucht und das nicht auf gemeinrechtlicher Basis, besonders beim Mietrecht ist das der Fall. Aber Deine Argumentation hier klingt wie:"Wer A sagt, muss auch B sagen". Und das gilt hier doch wohl nicht.



Abgehen davon ist die Vertragsabschlussfreiheit bei privaten Wohnraum nach wie vor nicht eingeschränkt.
Du darfst also nach wie vor jeden Neger diskriminieren, solange es du ihm nicht auf die Nase bindest.
"Ich hätte Sie ja so gerne als Mieter genommen, aber als Neger kommen Sie für mich für einen Mietvertrag nicht in Frage."

Eben, genau deswegen fragt ich ja, warum er kein Angebot "An Deutsche" machen duerfe. Bei Vertragsabschluessen kann ich das aus dem AGG halbwegs nachvollziehen, obwohl das AGG in dem Fall wegen der Ausnahmeregelungen eigentlich nicht greifen darf. Nur von anbieten oder Angeboten ist im AGG ueberhaupt nicht die Rede. Im Grunde genommen, macht der Anbieter es doch allen leichter, wenn er genau beschreibt, wenn er sich als Kunden vorstellt.

Tyl
11.12.2019, 05:20
Ist mir schon klar, dass der Staat auch anderswo in die Vertragsfreiheit einzugreifen versucht und das nicht auf gemeinrechtlicher Basis, besonders beim Mietrecht ist das der Fall. Aber Deine Argumentation hier klingt wie:"Wer A sagt, muss auch B sagen". Und das gilt hier doch wohl nicht.

Die Einschränkungen im BGB sind gravierender als im AGG,
weil dort unmittelbar ins Vertragsrecht eingegriffen wird.



Eben, genau deswegen fragt ich ja, warum er kein Angebot "An Deutsche" machen duerfe. Bei Vertragsabschluessen kann ich das aus dem AGG halbwegs nachvollziehen, obwohl das AGG in dem Fall wegen der Ausnahmeregelungen eigentlich nicht greifen darf. Nur von anbieten oder Angeboten ist im AGG ueberhaupt nicht die Rede. Im Grunde genommen, macht der Anbieter es doch allen leichter, wenn er genau beschreibt, wenn er sich als Kunden vorstellt.
Weil das eine offene Benachteiligung ist, die der ehrwürdige Gesetzgeber nicht haben möchte.
Eigentlich möchte er auch keine versteckte Benachteiligung haben,
die ist aber nicht beweisbar, wenn man sich nicht allzu dumm anstellt und genügend Interessenten hat.

Die Ausnahmeregelungen im AGG sind Auslegungssache, das darf also jeder Richter anders sehen.

Minimalphilosoph
11.12.2019, 05:52
Ich hatte mal nen Vietnamesen im Wohnheim als Nachbarn. Willst Du nicht!

Ein unglaublich netter Typ, total lieb, freundlich, hilfsbereit, sprach prima Deutsch...aber, wenn der Essen gemacht hat.....ALTER! Das ganze Wohnheim(Schwesternwohnheim am BKH Cottbus) stank nach irgendwas, was Brechreiz auslöste.

Und ganz schlimm war auch, wenn er seine Landsleute zu Besuch hatte. Die können nicht leise reden. Man hat immer den Eindruck, die gehen gleich aufeinander los. Und dann sitzt man da in seinem Zimmer nebenan und hat nen KungFu-Film als Hörspiel.

Ich würde mich sehr freuen, wenn du einen Strang mit Geschichten aus dem Schwesternwohnheim aufmachen würdest. :D Keine Kochgeschichten.

Warst du dort Hausmeister?

schastar
11.12.2019, 06:58
.....
Eben, genau deswegen fragt ich ja, warum er kein Angebot "An Deutsche" machen duerfe. Bei Vertragsabschluessen kann ich das aus dem AGG halbwegs nachvollziehen, obwohl das AGG in dem Fall wegen der Ausnahmeregelungen eigentlich nicht greifen darf. Nur von anbieten oder Angeboten ist im AGG ueberhaupt nicht die Rede. Im Grunde genommen, macht der Anbieter es doch allen leichter, wenn er genau beschreibt, wenn er sich als Kunden vorstellt.

Klar macht er es leichter, nur darf er es nicht.

Was denkst du was sich bei mir alles bewirbt was aber von vornherein klar ist daß es bei mit nicht wohnen wird.
Dennoch muß ich diese Anfragen erdulden weil ich eben deren Ausschluß nicht in im Inserat erwähnen darf. Ist einfach so.
Außerdem kann man manchmal auch echt darüber lachen was sich alles so bewirbt. Am besten finde ich immer junge Männer, alleinstehend und kulturfremd.
Man hat ja Name und Handynummer, und schon kann man bei whatsapp nachsehen was die für ein Bild drinnen haben und bei facebook was sie so machen.

Tyl
11.12.2019, 07:41
„Über uns war eine Wohnung frei geworden, die ziemlich schnell von einem halbstädtischen Unternehmen an ein junges afrikanisches Flüchtlingspärchen vermietetwurde. Vor zwei Tagen kam ein weiterer Afrikaner mit wohl so etwas, wie einer Machete unter dem Arm schreiend ins Haus, lief nach oben und hat dort heftigst an die Tür gepoltert, um eingelassen zu werden. Unsere sechsjährige Tochter war gerade bei Nachbarn auf der selben Etage zu Besuch. Die Angst um meine Tochter, die ich in diesem Moment hatte, wünsche ich keinem Vater, ich hätte nicht für möglich gehalten, dass ich einmal aus so einem Anlass mitten in Deutschland eine solche Angst erleben musste, ohne wirklich zu wissen, was in so einem Moment zu tun ist. Hier war all die Jahre lang Ruhe. Das Thema Flüchtlingsgewalt ist hier in dieser eher ruhigen Hamburger Wohngegend kein Thema gewesen. Wenn sie mich fragen, was sich bei mir verändert hat, dann kann ich sagen, dass ich zunächst wie gelähmt war. Aber einmal ist kein Mal. Sie können sich darauf verlassen, dass beim nächsten Mal meine Hemmschwelle gegenüber einer besonders aktiven Form der Selbstverteidigung sehr gering ist.“

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/messerangriffe-in-vielen-staedten-verstoerendes-wochenende-in-deutschland/

Bestimmt ein AfDler, der sich diese Horrorgeschichte ausgedacht hat, oder Einzelfall würde Benutzer Sco. sagen.

pixelschubser
11.12.2019, 07:51
„Über uns war eine Wohnung frei geworden, die ziemlich schnell von einem halbstädtischen Unternehmen an ein junges afrikanisches Flüchtlingspärchen vermietetwurde. Vor zwei Tagen kam ein weiterer Afrikaner mit wohl so etwas, wie einer Machete unter dem Arm schreiend ins Haus, lief nach oben und hat dort heftigst an die Tür gepoltert, um eingelassen zu werden. Unsere sechsjährige Tochter war gerade bei Nachbarn auf der selben Etage zu Besuch. Die Angst um meine Tochter, die ich in diesem Moment hatte, wünsche ich keinem Vater, ich hätte nicht für möglich gehalten, dass ich einmal aus so einem Anlass mitten in Deutschland eine solche Angst erleben musste, ohne wirklich zu wissen, was in so einem Moment zu tun ist. Hier war all die Jahre lang Ruhe. Das Thema Flüchtlingsgewalt ist hier in dieser eher ruhigen Hamburger Wohngegend kein Thema gewesen. Wenn sie mich fragen, was sich bei mir verändert hat, dann kann ich sagen, dass ich zunächst wie gelähmt war. Aber einmal ist kein Mal. Sie können sich darauf verlassen, dass beim nächsten Mal meine Hemmschwelle gegenüber einer besonders aktiven Form der Selbstverteidigung sehr gering ist.“



https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/messerangriffe-in-vielen-staedten-verstoerendes-wochenende-in-deutschland/

Bestimmt ein AfDler, der sich diese Horrorgeschichte ausgedacht hat, oder Einzelfall würde Benutzer Sco. sagen.

Nein, er hat dafür den Begriff "Schauermärchen aus der rechten Filterblase".

Großmoff
11.12.2019, 07:57
Eben, genau deswegen fragt ich ja, warum er kein Angebot "An Deutsche" machen duerfe. Bei Vertragsabschluessen kann ich das aus dem AGG halbwegs nachvollziehen, obwohl das AGG in dem Fall wegen der Ausnahmeregelungen eigentlich nicht greifen darf. Nur von anbieten oder Angeboten ist im AGG ueberhaupt nicht die Rede. Im Grunde genommen, macht der Anbieter es doch allen leichter, wenn er genau beschreibt, wenn er sich als Kunden vorstellt.
Ich habe mir noch einmal Informationen zu dieser Frage aus dem deutschen Mietrecht gezogen, vielleicht hilft dies hier weiter:


Mit dem Erlass des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, oft Antidiskriminierungesetz genannt, schuf der Gesetzgeber den Rechtsgrund für die zivilrechtliche Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Die §§ 2 Absatz 1, 19 und 21 AGG führen zu einer rechtswirksamen Sanktionierung von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dessen Umfang in § 1 AGG beschrieben wird. Für den Bereich des Mietrechts gilt, dass jeder, der aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft bei der Vergabe von Mietwohnungen benachteiligt wird, Ansprüche aus dem AGG ableiten kann.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/bonitaet/447-das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz-agg-in-der-wohnraumvermietung.html

Durch das Inserat, in dem der Vermieter nur Deutsche als Wohnungsinteressenten akzeptiert, ergibt sich automatisch eine Benachteiligung bei der Vergabe für Nicht-Deutsche.
Darauf hat sich der Kläger wohl berufen und dieser Argumentation folgte der Richter.

Tyl
11.12.2019, 08:01
Nein, er hat dafür den Begriff "Schauermärchen aus der rechten Filterblase".
Wo er recht, hat er recht. :crazy:
Hier kann er weitere "Schauermärchen aus der rechten Filterblase" bestaunen.
https://www.politikforen.net/showthread.php?180864-Licht-aus-Messer-raus&p=10072897&viewfull=1#post10072897

Tyl
11.12.2019, 08:08
....

Durch das Inserat, in dem der Vermieter nur Deutsche als Wohnungsinteressenten akzeptiert, ergibt sich automatisch eine Benachteiligung bei der Vergabe für Nicht-Deutsche.
Darauf hat sich der Kläger wohl berufen und dieser Argumentation folgte der Richter.





Zur Überzeugung des Gerichts ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den vorliegenden Fall anwendbar, da der Beklagte durch die Internetanzeige aus dem rein privaten Bereich herausgetreten ist.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/augsburg/presse/2019/12.php

Wenn das alles ist, was dem Richter als Begründung zur Anwendbarkeit einfiel, hat der Vermieter gute Chancen bei einer Berufung.

Dr Mittendrin
11.12.2019, 08:15
Rechtsextrimismus ist ne Gesinnung.

Richtig, Gesinnung. Lies das GG.

Dr Mittendrin
11.12.2019, 08:20
Und da liegst du leider falsch. Mal abgesehen vom AGG ist das beim Wohnungsmarkt eine etwas andere Situation, da Eigentum verpflichtet und es ein Recht auf Wohnen gibt.
So ist es dir als Vermieter z.B. auch nicht gestattet, deine Wohnung monatelang leer stehen zu lassen, auch wenn du persönlich der Meinung bist du möchtest grad keinen Mieter haben. Die Behörde kann dich dazu verdonnern, dein Eigentum dem Mietmarkt zugänglich zu machen (hab es selbst erlebt).

Was hingegen nicht der Fall ist, auch wenn du es so darlegst, ist, wem du deine Wohnung letztendlich vermietest. Das bleibt dir überlassen und da hat dir auch keiner reinzureden.
Worum es in diesem Fall halt geht ist der Umstand, dass der Vermieter in einem öffentlichen Inserat ausdrücklich Nichtdeutsche im Vorwege als Mieter ausgeschlossen hat. Und damit sind wir nun beim AGG angekommen. Ohne diesen Zusatz "an Deutsche" hätte er sich den ganzen Ärger ersparen können, auch wenn er letztendlich nur an eine/n Deutsche/n vermietet.


Finde ich auch richtig, Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Obwohl ich eine liberale Haltung habe.

Nutten äußern oft ganz offen: Keine Südländer.

Maitre
11.12.2019, 08:31
Finde ich auch richtig, Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Obwohl ich eine liberale Haltung habe.

Nutten äußern oft ganz offen: Keine Südländer.

(Fettung durch mich)
Da bin ich schon mal auf die ersten Klagen gespannt.

herberger
11.12.2019, 08:47
"Keine Wohnung an Ausländer": 1.000 € Strafe.
Was kostet eigentlich kein Bier für AfDler?

Sven71
11.12.2019, 08:55
Falsch. Er lebt in einem Rechtsstaat. Er hat nur gegen geltendes Recht verstossen.

Das ist bereits die Frage. Wenn er nicht gerade Großvermieter ist (das Gesetz setzt hier mehr als 50 Mietobjekte an), zählt für den Diskriminierungstatbestand alleine die Rasse oder Ethnie; die übrigen Aspekte wie sexuelle Orientierung, Geschlecht, etc. greifen speziell beim Mietthema nur für Großvermieter. "Deutsch" ist keines von beiden. Das ist eine Staatsangehörigkeit, hinter der sich in Augsburg ein Feuerwehrmann totschlagender Halid S. verbarg.
Daß der Opa sein Koordinatensystem durch die Kataraktbrille wohl nur noch verzerrt sieht, kann man ihm mit 81 nicht übel nehmen: den Halid als "Deutschen" hätte er sich eingekauft.

Sven71
11.12.2019, 08:56
"Keine Wohnung an Ausländer": 1.000 € Strafe.
Was kostet eigentlich kein Bier für AfDler?

-1.000 € Strafe, bzw. 1.000 € Belohnung

Sven71
11.12.2019, 08:58
Finde ich auch richtig, Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Obwohl ich eine liberale Haltung habe.

Nutten äußern oft ganz offen: Keine Südländer.

Die Nutten sind klug genug, das nicht schriftlich zu annoncieren. Der Opa hätte sich ne kluge Ausrede einfallen lassen können und wäre den Neger losgeworden. Andere Interessenten gabs doch wohl.
Aber der Gedanke, das AGG auf Mietmösen anzuwenden, hat Charme .... :D

Großmoff
11.12.2019, 09:01
Das ist bereits die Frage. Wenn er nicht gerade Großvermieter ist (das Gesetz setzt hier mehr als 50 Mietobjekte an), zählt für den Diskriminierungstatbestand alleine die Rasse oder Ethnie; die übrigen Aspekte wie sexuelle Orientierung, Geschlecht, etc. greifen speziell beim Mietthema nur für Großvermieter. "Deutsch" ist keines von beiden.
Ich dachte "Deutsch" sein ist eine Rassen- oder Ethnien-Zugehörigkeit. Zumindest ist dies hier im Forum häufiger zu lesen. Was stimmt denn nun?

Dr Mittendrin
11.12.2019, 09:04
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.
Der alleinige Umstand, das es mal Probleme mit Migranten gab, berechtigt nicht zur Pauschalisierung.

Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?

Ich wurde mal abgelehnt, wohl weil ich AfD Anhänger bin. Familien haben es schwerer, Frauen leichter, Ältere schwerer. Migrant = superduperwichtig, oder Homos, Rest eher nicht.

Dr Mittendrin
11.12.2019, 09:11
Die Nutten sind klug genug, das nicht schriftlich zu annoncieren. Der Opa hätte sich ne kluge Ausrede einfallen lassen können und wäre den Neger losgeworden. Andere Interessenten gabs doch wohl.
Aber der Gedanke, das AGG auf Mietmösen anzuwenden, hat Charme .... :D

In so Schmuddelseiten scheren sich die gar nix, wird auch alles unversteuert kassiert. z B hier www.1night-kontakt.de

Bei einem ersten Treff, sieht er eh, mit wem er es zu tun hat. Beim Schriftverkehr, sieht man es oft an der Grammatik. Der Name verrät einiges.

Ich sehe ja selber dumme Vermieter. Wenn ich ihnen zu schlau werden lehnen die mich auch ab, wenn ich erkläre, wo Wucher beginnt und freier Markt aufhört.
Wundert mich nicht, diese Dummheit. Ich warf mal die Freundin des Vermieters raus, da guckten beide dumm. Sie kennen Rechte nur wage und halbgar.

Schlummifix
11.12.2019, 09:11
Also: wenn ich in eine Anzeige reinschreibe, ich vermiete nicht an Ausländer, dann ist das in jedem Fall erstmal eine offizielle Diskriminierung. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab, gleich welcher Art die Begründung dafür ist.
Der alleinige Umstand, das es mal Probleme mit Migranten gab, berechtigt nicht zur Pauschalisierung.

Auf die gleiche Art und Weise könnte ich als Vermieter sonst jedwede Gruppe ausschließen: Frauen, Männer, Familien, Homos, Religiöse, sogar Deutsche. Immer mit derselben Begründung. Wollen wir das wirklich?

Ja, und ???
Warum eigentlich darf man als Eigentümer nicht einfach selbst bestimmen?
Warum darf man bestimmte Gruppen nicht ablehnen? Egal welche.
Warum nicht???

Das ist doch alles Bolschewismus. Der Staat will uns framen und nudgen.

Dr Mittendrin
11.12.2019, 09:13
Ich dachte "Deutsch" sein ist eine Rassen- oder Ethnien-Zugehörigkeit. Zumindest ist dies hier im Forum häufiger zu lesen. Was stimmt denn nun?

Sicher ist es so. Nur was juckt das die Junta BRD ?

Zumal die Junta uns auch nicht als Minderheit sehen will.

tabasco
11.12.2019, 09:14
Ich wurde mal abgelehnt, wohl weil ich AfD Anhänger bin. (...)Steht das bei Dir auf der Stirn tätowiert?

nurmalso2.0
11.12.2019, 09:16
Steht das bei Dir auf der Stirn tätowiert?

Blauer Stern auf der Brust

tabasco
11.12.2019, 09:17
Ja, und ???
Warum eigentlich darf man als Eigentümer nicht einfach selbst bestimmen?(...) Ich kann auch nicht bestimmen, wohin und für was meine Steuern verwendet werden. Warum soll ich dann bei der Wohnungssuche auch noch offen benachteiligt werden? Wenn sagen wir mal alle Vermieter Frauen ausschließen würden - wo sollen sie dann hin? In die staatliche Obhut?

Dr Mittendrin
11.12.2019, 09:18
Steht das bei Dir auf der Stirn tätowiert?

Ich sage das nicht jedem. Einmal wollte wer mein facebookaccount sehen und schon war es das aus. Nächstes mal sag ich, hab kein Account, und nirgends drin in sozialen Netzwerken. Was einige als mystisch oder widerum als Ablehnung sehen.

Dr Mittendrin
11.12.2019, 09:19
Ich kann auch nicht bestimmen, wohin und für was meine Steuern verwendet werden. Warum soll ich dann bei der Wohnungssuche auch noch offen benachteiligt werden? Wenn sagen wir mal alle Vermieter Frauen ausschließen würden - wo sollen sie dann hin? In die staatliche Obhut?

Willst sehen wie Frauen bevorzugt werden bei Vermietung ? Öfter als umgekehrt.

tabasco
11.12.2019, 09:19
Ich hätte einfach gesagt, die Wohnung ist schon vergeben.
Wenn Oma Hoden hätte, wäre es ein Opa. Wenn der Vermieter auch nur einen leisen Funken Verstand im Kopf gehabt hätte, hätte ich das genau so gehandhabt. Es tut mir leid, die Wohnung ist an anderen Mietinteressenten schon vergeben.

Großmoff
11.12.2019, 09:20
Ja, und ???
Warum eigentlich darf man als Eigentümer nicht einfach selbst bestimmen?
Warum darf man bestimmte Gruppen nicht ablehnen? Egal welche.
Warum nicht???

Das ist doch alles Bolschewismus. Der Staat will uns framen und nudgen.
Diese Einstellung teile ich nicht. Wenn ich eine Wohnung zu vermieten habe interessiert mich die Bonität des Mieters, nicht aus welchem Land er kommt.
Und solange mir der Gesetzgeber nicht vorschreibt wer mein Mieter zu sein hat erkenne ich keinen Bolschewismus.

Nietzsche
11.12.2019, 09:20
Ich kann auch nicht bestimmen, wohin und für was meine Steuern verwendet werden. Warum soll ich dann bei der Wohnungssuche auch noch offen benachteiligt werden? Wenn sagen wir mal alle Vermieter Frauen ausschließen würden - wo sollen sie dann hin? In die staatliche Obhut?
Natürlich. NUR in staatliche Obhut. Dort werden sie dann einem ausländischen Ehemann versprochen, mit 18 zwangsverheiratet und schon können sie per Doppelstaatsbürgerschaft gegen Vermieter klagen, die nur Deutsche wollen.

Bolle
11.12.2019, 09:20
Ja, und ???
Warum eigentlich darf man als Eigentümer nicht einfach selbst bestimmen?
Warum darf man bestimmte Gruppen nicht ablehnen? Egal welche.
Warum nicht???

Das ist doch alles Bolschewismus. Der Staat will uns framen und nudgen.

Klar kann man das, man muss es nur intelligenter begründen! Wenn ich Ablehnungen jedoch so begründe ("nur für Deutsche" oder "keine Ausländer") und das womöglich noch schriftlich.....Nun dann ist der Vermieter einfach nur blöd!