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Vollständige Version anzeigen : Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!



Esreicht!
28.09.2019, 12:02
Hallo,

ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:




Datum:
26.09.2019 05:30 Uhr

Strafanzeige gestellt
Skandal-Urteil hat für Künast-Richter nun selbst ein juristisches Nachspiel

Samstag, 28.09.2019, 11:08

Nach der umstrittenen Gerichtsentscheidung zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. …
Wie in Berlin bekannt wurde, erstattete die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei Bernard Korn & Partner bereits vor einigen Tagen Strafanzeige. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch, der bundesweit für Empörung gesorgt hatte…

https://www.focus.de/politik/deutschland/strafanzeige-gestellt-skandal-urteil-hat-fuer-kuenast-richter-nun-selbst-ein-juristisches-nachspiel_id_11191888.html




Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!:kotz:


kd

Finch
02.10.2019, 12:05
Hallo,

ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:






Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!:kotz:


kd

Die Überschrift ist ein wenig irreführend. Auf der Anklagebank landet jemand nur, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dies ist hier nicht der Fall. Es wurde lediglich Anzeige erstattet.

Finch
02.10.2019, 12:11
Hallo,

ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:






Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!:kotz:


kd

Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

nurmalso2.0
02.10.2019, 13:06
Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

Was ist juristisch höher zu bewerten, Artikel 5(1) GG oder §185 StGb?
Ich sage immer, wer ein Arschloch genannt wird und deshalb beim Staatsanwalt petzen geht, ist auch ein Arschloch, nimmt das Arschloch an, fühlt sich auch wie ein Arschloch. Arschloch kann gegen jede andere Herabwürdigung ausgetauscht werden.
Wen bereits der §185 das GG aushebelt, ist das GG im Ganzen nichts Wert, wenn denn in einer Demokratie Meinungsfreiheit das höchste Gut sein soll.
Für Beleidigtsein ist der Therapeut zuständig.

Bruddler
02.10.2019, 13:13
Beleidigungen und Hetze im Internet.
Von Renate Künast, Alice Weidel, und der Stasi

https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kolumnen/beleidigungen-und-hetze-im-internet--von-renate-kuenast--alice-weidel--und-der-stasi-33247024

Kaktus
02.10.2019, 13:14
Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.
Da gibt es nichts zu unterscheiden. Entweder sind beide "Schlampen" o.Ä., oder Beide nicht. Schliesslich darf man die Deutschen auch ungestraft "Köterrasse" nennen

Finch
02.10.2019, 13:20
Da gibt es nichts zu unterscheiden. Entweder sind beide "Schlampen" o.Ä., oder Beide nicht. Schliesslich darf man die Deutschen auch ungestraft "Köterrasse" nennen

Ein aus meiner Sicht falsches Urteil macht das andere nicht richtig. Aber ja: das Urteil zu Alice Weidel fand ich auch falsch.

Finch
02.10.2019, 13:24
Was ist juristisch höher zu bewerten, Artikel 5(1) GG oder §185 StGb?
Ich sage immer, wer ein Arschloch genannt wird und deshalb beim Staatsanwalt petzen geht, ist auch ein Arschloch, nimmt das Arschloch an, fühlt sich auch wie ein Arschloch. Arschloch kann gegen jede andere Herabwürdigung ausgetauscht werden.
Wen bereits der §185 das GG aushebelt, ist das GG im Ganzen nichts Wert, wenn denn in einer Demokratie Meinungsfreiheit das höchste Gut sein soll.
Für Beleidigtsein ist der Therapeut zuständig.

§ 185 StGB hebelt das Grundgesetz auch nicht aus. § 185 StGB ist auch kein Verfassungsrecht und daher schon von vornherein nicht in der Lage, Art. 5 Abs. 1 GG "auszuhebeln". Eine Abwägung findet letztlich nur zwischen Verfassungsgütern statt. Das verfassungsrechtliche Gut von Frau Weidel und Frau Künast ist hier das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Dass die Abwägung zugunsten von Weidel und Künast ausfällt, ist absolut vertretbar. In diesem Fall ist eben blöd, dass im Fall Weidel X und im Fall Künast Y entschieden wurde.

Kaktus
02.10.2019, 13:33
§ 185 StGB hebelt das Grundgesetz auch nicht aus. § 185 StGB ist auch kein Verfassungsrecht und daher schon von vornherein nicht in der Lage, Art. 5 Abs. 1 GG "auszuhebeln". Eine Abwägung findet letztlich nur zwischen Verfassungsgütern statt. Das verfassungsrechtliche Gut von Frau Weidel und Frau Künast ist hier das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Dass die Abwägung zugunsten von Weidel und Künast ausfällt, ist absolut vertretbar. In diesem Fall ist eben blöd, dass im Fall Weidel X und im Fall Künast Y entschieden wurde.
Eben das sprach ich in meinem Beitrag #6 an. Sollte das Urteil revidiert werden, haben wir (wieder mal) ein Gesinnungsurteil. In dem Fall würde ich erwarten, dass Weidel auf die Barrikaden geht. Auf jeden Fall wäre das Wasser auf die Mühlen der AfD :D

Esreicht!
02.10.2019, 13:46
Die Überschrift ist ein wenig irreführend. Auf der Anklagebank landet jemand nur, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Dies ist hier nicht der Fall. Es wurde lediglich Anzeige erstattet.

Korrekt, die Medien setzen die Richter auf die Anklagebank, was in vergleichsbaren Fällen eben nicht der Fall war!

Focus schreibt von "Skandalurteil"! Gemessen an anderen Meinungsfreiheit-Urteilen kann ich kein "Skandal-Urteil" erkennen.

kd

antiseptisch
02.10.2019, 14:22
Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

Beleidigungen sollten komplett straffrei sein. Die könnte man einfach zur Privatsache erklären.

SprecherZwo
02.10.2019, 15:12
Hallo,

ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:






Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!:kotz:


kd

"Bernard Korn" hört sich ziemlich verdächtig an.

Hrafnaguð
02.10.2019, 15:24
"Bernard Korn" hört sich ziemlich verdächtig an.

Ist ne Großkanzlei. Der eine Anwalt heißt Bernard, der andere Korn und dann noch die Partner. Mein Nasometer schlägt hier nicht an, die sehen alle recht "deutsch" aus.

Da kann man auch die gesamte Begründung für diesen Schritt nachlesen:
https://www.ckb-anwaelte.de/strafanzeige-wegen-des-verdachtes-der-rechtsbeugung-gegen-berliner-richter-im-fall-kuenast-eingereicht/

Demzufolge könnte auch Alice Weidel nun über eine Kanzlei den Richter anklagen der die "Nazi Schlampe"
hat durchgehen lassen weil auch hier der Verdacht der Rechtsbeugung besteht die über die pol. Einstellung des
Richters zu diesem nicht vertretbaren Urteil geführt hat.

herberger
02.10.2019, 15:36
Wenn man so will könnte schon jemand als Nazi bezeichnen eine strafbare Beleidigung sein, außer wenn er nachweislich in der NSDAP ist.

Noch schlimmer wäre Faschist, außer der Beleidigte ist in der italienischen faschistischen Partei.

Ob Frau Künast das auch so sieht?

Gehirnnutzer
02.10.2019, 15:45
Was ist juristisch höher zu bewerten, Artikel 5(1) GG oder §185 StGb?
Ich sage immer, wer ein Arschloch genannt wird und deshalb beim Staatsanwalt petzen geht, ist auch ein Arschloch, nimmt das Arschloch an, fühlt sich auch wie ein Arschloch. Arschloch kann gegen jede andere Herabwürdigung ausgetauscht werden.
Wen bereits der §185 das GG aushebelt, ist das GG im Ganzen nichts Wert, wenn denn in einer Demokratie Meinungsfreiheit das höchste Gut sein soll.
Für Beleidigtsein ist der Therapeut zuständig.

nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.



Art. 5
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.

Deutschmann
02.10.2019, 15:53
Wenn man so will könnte schon jemand als Nazi bezeichnen eine strafbare Beleidigung sein, außer wenn er nachweislich in der NSDAP ist.

Noch schlimmer wäre Faschist, außer der Beleidigte ist in der italienischen faschistischen Partei.

Ob Frau Künast das auch so sieht?

Ich meine in Österreich ist das so. Deswegen sind die dort auch etwas vorsichtiger mit der Nazi-Keule.

hamburger
02.10.2019, 17:36
Für gefühlte Beleidigungen ist das Zivilrecht zuständig....nicht das Strafrecht. Und Künast kann man nicht beleidigen...so etwas ist mit normalen Beschreibungen nicht zu erfassen...

Hank Rearden
02.10.2019, 17:37
nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.


Art. 5

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.


Gaaaanz tolles Grundrecht: Es besteht Meinungsfreiheit ... es sei denn ein beliebiges Gesetz, das der Gesetzgeber nach Belieben
erlassen kann, sagt was anderes.

Gehirnnutzer
02.10.2019, 17:53
Gaaaanz tolles Grundrecht: Es besteht Meinungsfreiheit ... es sei denn ein beliebiges Gesetz, das der Gesetzgeber nach Belieben
erlassen kann, sagt was anderes.

Achtest du denn die Meinungsfreiheit?

nurmalso2.0
02.10.2019, 18:08
nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.




Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.


§ 185 StGB hebelt das Grundgesetz auch nicht aus. § 185 StGB ist auch kein Verfassungsrecht und daher schon von vornherein nicht in der Lage, Art. 5 Abs. 1 GG "auszuhebeln". Eine Abwägung findet letztlich nur zwischen Verfassungsgütern statt. Das verfassungsrechtliche Gut von Frau Weidel und Frau Künast ist hier das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Dass die Abwägung zugunsten von Weidel und Künast ausfällt, ist absolut vertretbar. In diesem Fall ist eben blöd, dass im Fall Weidel X und im Fall Künast Y entschieden wurde.

Wenn meine Meinung über eine Person das GG zwar legitimiert, der §185 diese Meinung aber verbietet und bestraft, so steht der §185 über dem GG. Punkt!

Wäre Artikel 5 GG das höchste Gut dieser sogenannten Demokratie, würden sich nicht Gerichte mit diesen Lappalien befassen müssen. Nochmal, wer sich beleidigt fühlt, sich grämt, soll zum Arzt gehen!
Und warum hat immer der Ehre der sich wie ein Kind beleidigt fühlt? Das kennen wir doch alle noch aus dem Kindergarten, wenn Mäxchen sich bei der Tante beschwert weil Hans Sau zu ihm gesagt hat. Ja, Beleidigtsein ist Kindergartenniveau.

Genaugenommen führt im Artikel 5 GG bereits Teil (2) den ersten teil (1) ad absurdum. Genauer, wir haben im GG keine Meinungsfreiheit verankert. Das GG ist also das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde.

Und was soll das mit den Grenzen für Meinungsfreiheit? Entweder man darf sagen was man will oder nicht. Eine Meinungsfreiheit mit Einschränkungen ist keine Freiheit. Das ist wie ein Stallpferd das in die Freiheit rausgelassen wird, aber nur bis zum Zaun rennen darf.

Und das soll eine Demokratie sein, eine Errungenschaft die es zu verteidigen gilt? Dieses DDR-light-System ist nicht besser als andere Staaten, die unablässig von der Kanzlerin ermahnt werden Meinungsfreiheit zu garantieren. Lächerlich das ganze, aber für Herrscher nützlich.

Ich denke in diesem Zusammenhang nurmalso an Horst Mahler, der im Kerker verrecken muss weil er was gesagt hat, bzw. zu seiner Meinung stand und nicht zu Kreuze gekrochen ist.

Mich kotzen all diese Personen an, die dieses Meinungsverfahren, nebst Artikel 5 GG (1) und (2) auch noch rechtfertigen und verteidigen, widerlich ekelerregende Leute sind das.

Esreicht!
02.10.2019, 18:09
nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.




Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.

(gefettet durch mich)

und diese "Einzelfallentscheidungen" sind ausschließlich politische Entscheidungen. Wer "Harris do it again" fordert, will nochmals Zigtausende unschuldige Deutsche elendig verrecken sehen im Dresdner "Feuersturm", ist aber Meinungsfreiheit:kotz:

Es dürfen sogar ganz offiziell die tatsächlichen Toten Dresdens einfach heruntergerechnet und damit die Angehörigen verhöhnt werden, weil deren Rechte 0 gleich Zero wert sind!

kd

nurmalso2.0
02.10.2019, 18:11
Für gefühlte Beleidigungen ist das Zivilrecht zuständig....nicht das Strafrecht. Und Künast kann man nicht beleidigen...so etwas ist mit normalen Beschreibungen nicht zu erfassen...

Künast fühlt sich doch nur beleidigt und macht einen Popanz daraus, damit über sie mal wieder berichtet wird. Eine Art Schleichwerbung die nix kostet.

Murmillo
02.10.2019, 18:16
Gaaaanz tolles Grundrecht: Es besteht Meinungsfreiheit ... es sei denn ein beliebiges Gesetz, das der Gesetzgeber nach Belieben
erlassen kann, sagt was anderes.

Es besteht Meinungsfreiheit, bis deine Meinung irgendjemandem aus irgendeinem Grund nicht passt wäre richtig !

Murmillo
02.10.2019, 18:18
... Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

Ja, aber die "Nazischlampe" wurde ja ebenfalls richterlich abgesegnet ! Warum also soll dies nun bei der Künast anders sein ?
Ausserdem- warum sollte das Aussprechen der Wahrheit denn auf einemal eine Beleidigung sein ? Claudi ist auch fett und hässlich- ist es eine Beleidigung, wenn ich sie fett und hässlich nenne ?

nurmalso2.0
02.10.2019, 18:33
Die BRD soll das Land mit den meisten Beleidigungsklagen weltweit sein. Zur Zeit pro Jahr über 200.000

Polizeilich erfasste Fälle von Beleidigungen in Deutschland von 1995 bis 2018


Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157630/umfrage/polizeilich-erfasste-faelle-von-beleidigungen-seit-1995/

Gehirnnutzer
02.10.2019, 18:36
(gefettet durch mich)

und diese "Einzelfallentscheidungen" sind ausschließlich politische Entscheidungen. Wer "Harris do it again" fordert, will nochmals Zigtausende unschuldige Deutsche elendig verrecken sehen im Dresdner "Feuersturm", ist aber Meinungsfreiheit:kotz:

Es dürfen sogar ganz offiziell die tatsächlichen Toten Dresdens einfach heruntergerechnet und damit die Angehörigen verhöhnt werden, weil deren Rechte 0 gleich Zero wert sind!

kd

Und damit zeigst du, das du die Sache nicht verstanden hast, hier war von Beleidigung etc. die Rede. Wie ich schon schrieb, sind § 185 ff. Antragsdelikte. Antragsdelikte werden nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind nur, der/die durch die Tat "Geschädigte", deren Angehörige und im Falle von Beamten auch der unmittelbare Diziplinarvorgesetzte.

Beleidigen, verleumden, Üble Nachrede halten, kannst du nur (über) konkrete Personen. Deswegen auch Antragsdelikt. Eigenheit von Antragsdelikten, wo kein Kläger da auch kein Richter.

Worüber du redest sind andere Tatbestände, nämlich die nach § 130 StGB Volksverhetzung. Ein wichtiges Merkmal hier, ist die Störung des öffentlichen Friedens. Leider ein sehr dehnbarer Begriff aus dem auch resultiert, das gewisse Ausdrücke gegen die Mehrheit der Bevölkerung geäußert irrelevant sind, aber gegen eine Minderheit geäußert strafbar sind.

Filofax
02.10.2019, 18:41
Ja, aber die "Nazischlampe" wurde ja ebenfalls richterlich abgesegnet ! Warum also soll dies nun bei der Künast anders sein ?
Ausserdem- warum sollte das Aussprechen der Wahrheit denn auf einemal eine Beleidigung sein ? Claudi ist auch fett und hässlich- ist es eine Beleidigung, wenn ich sie fett und hässlich nenne ?

Bei dem Prozess ging es um etwas ganz anderes!

Einfach mal bei Hadmut Danish nachlesen.

Die Hausbesetzerin Renate hat Facebook verklagt, sie müssen die Daten rausrücken, damit sie die Person verklagen kann, welche sie "Schlampe" genannt hat.

So funktioniert es bei den "Demokraten", die ständig von Hassrede fantasieren, wenn der Ton mal etwas rauher wird:
Künast will an die Daten, Name und Adresse, damit sie ihre Freunde von der Antifa auf die bösen Hetzer jagen kann.

Da hat das Gericht in einem Anflug von Rechtsstaatlichkeit eben mal einen Riegel davor geschoben.

Mehr ist nicht gewesen...

Jetzt jault die blöde Jule eben herum, liegt wahrscheinlich an den vielen Veggie Days dieser Schrulle...

Esreicht!
02.10.2019, 19:09
Wenn man so will könnte schon jemand als Nazi bezeichnen eine strafbare Beleidigung sein, außer wenn er nachweislich in der NSDAP ist.

Noch schlimmer wäre Faschist, außer der Beleidigte ist in der italienischen faschistischen Partei.

Ob Frau Künast das auch so sieht?

Höcke darf ja lt. Gericht "Faschist" genannt werden, die taz jubelt und freut sich über die "Stigmatisierung":


....
Das Gericht befand in seinem Eilurteil, dass die Bezeichnung „Faschist“ zwar ehrverletzenden Charakter haben könne, die Antragsteller_innen jedoch „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht [haben], dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.
Keine Beleidigung, sondern Tatsache
…….



Die Stigmatisierung als „Faschist“ könnte ein guter Anfang sein.Denn so werden sich die 25 Prozent, die laut aktuellen Umfragen bei den anstehenden Thüringer Wahlen für die AfD stimmen wollen, schon mal damit abfinden müssen, dass sie sich nicht mehr hinter dem Konstrukt der vermeintlich „besorgten Bürger“ verstecken können. Und auch jene, die den empathischen Dialog mit der AfD suchen, können ihr stolzes „Demokraten“-Label gerne vergessen…

https://taz.de/Faschist-Urteil-zu-AfDler-Hoecke/!5625346/



Mangels Argumenten setzen BRD-Einheitsparteien auf Ausgrenzung der einzigen Opposition! Und klar schreit die mit 2,3 Mio. Stuergeldern subventionierte taz am lautesten.


kd

Finch
03.10.2019, 10:20
Ja, aber die "Nazischlampe" wurde ja ebenfalls richterlich abgesegnet ! Warum also soll dies nun bei der Künast anders sein ?
Ausserdem- warum sollte das Aussprechen der Wahrheit denn auf einemal eine Beleidigung sein ? Claudi ist auch fett und hässlich- ist es eine Beleidigung, wenn ich sie fett und hässlich nenne ?

Finde die Logik dahinter halt schräg. Für mich ist das Urteil gegen Künast nicht deswegen richtig, weil im Falle Weidel falsch geurteilt wurde. Wer damals gegen das Urteil zum Fall Weidel war, müsste nun das Urteil zu Künast auch ablehnen.

Finch
03.10.2019, 10:26
Wenn meine Meinung über eine Person das GG zwar legitimiert, der §185 diese Meinung aber verbietet und bestraft, so steht der §185 über dem GG. Punkt!

Wäre Artikel 5 GG das höchste Gut dieser sogenannten Demokratie, würden sich nicht Gerichte mit diesen Lappalien befassen müssen. Nochmal, wer sich beleidigt fühlt, sich grämt, soll zum Arzt gehen!
Und warum hat immer der Ehre der sich wie ein Kind beleidigt fühlt? Das kennen wir doch alle noch aus dem Kindergarten, wenn Mäxchen sich bei der Tante beschwert weil Hans Sau zu ihm gesagt hat. Ja, Beleidigtsein ist Kindergartenniveau.

Genaugenommen führt im Artikel 5 GG bereits Teil (2) den ersten teil (1) ad absurdum. Genauer, wir haben im GG keine Meinungsfreiheit verankert. Das GG ist also das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde.

Und was soll das mit den Grenzen für Meinungsfreiheit? Entweder man darf sagen was man will oder nicht. Eine Meinungsfreiheit mit Einschränkungen ist keine Freiheit. Das ist wie ein Stallpferd das in die Freiheit rausgelassen wird, aber nur bis zum Zaun rennen darf.

Und das soll eine Demokratie sein, eine Errungenschaft die es zu verteidigen gilt? Dieses DDR-light-System ist nicht besser als andere Staaten, die unablässig von der Kanzlerin ermahnt werden Meinungsfreiheit zu garantieren. Lächerlich das ganze, aber für Herrscher nützlich.

Ich denke in diesem Zusammenhang nurmalso an Horst Mahler, der im Kerker verrecken muss weil er was gesagt hat, bzw. zu seiner Meinung stand und nicht zu Kreuze gekrochen ist.

Mich kotzen all diese Personen an, die dieses Meinungsverfahren, nebst Artikel 5 GG (1) und (2) auch noch rechtfertigen und verteidigen, widerlich ekelerregende Leute sind das.

Nichts für Ungut, aber das ist nicht richtig. Einfaches Recht schlägt nicht Verfassungsrecht. Die Abwägung findet - wie gesagt - nur zwischen Gütern von Verfassungsrang statt. Wenn in einem Fall wie dem hier jemand wegen Beleidigung nach § 185 StGB verurteilt wird, dann heißt es nicht, dass § 185 StGB Art. 5 Abs. 1 GG "schlägt", sondern, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form der persönlichen Ehre aus Art. 2 Abs. 1 GG der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG überwiegt.

Finch
03.10.2019, 10:37
nurmalso2.0, der § 185 StGB hebelt das GG nicht aus, nur du hast Artikel 5 GG nie gelesen.




Nurmalso2.0 wie kann etwas das GG aushebeln, wenn das GG selber darauf hinweist.

Ich mach mir hier nicht die Mühe Antragsdelikte zu erklären, was §§ 185 ff. StGB sind.

Ich mache mir auch nicht die Mühe darauf hinzuweisen, dass man überall in der freien Welt der Ansicht ist, das die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Sogar in den USA, nur behandelt man die Sache in den USA nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich mit Schadenersatz.

Nurmalso 2.0 ob und wann die Rechte der anderen schwerer wiegen als das Recht auf Meinungsfreiheit sind immer Einzefallentscheidungen, bei jedem Fall wird abgewägt. Die Rechtsprechung ist sogar so, dass Leute, die in der Öffentlichkeit stehen, mehr aushalten müssen als Privatpersonen.

Aber dafür interessieren sich Leute nicht, die so tun als wäre eine Strafanzeige gleich zusetzen mit der Verurteilung zur lebenslanger Haft und 49maliger Vierteilung.

Zumal hier manche offenbar nicht kapiert haben, dass § 185 StGB nur deswegen eine verfassungsgemäße Konkretisierung der Schranke des Art. 5 Abs. 1 GG darstellt, weil § 185 StGB selbst ein Gut von Verfassungsrang schützt, nämlich die persönliche Ehre im Rahmen des allg. Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG.

nurmalso2.0
03.10.2019, 11:11
Zumal hier manche offenbar nicht kapiert haben, dass § 185 StGB nur deswegen eine verfassungsgemäße Konkretisierung der Schranke des Art. 5 Abs. 1 GG darstellt, weil § 185 StGB selbst ein Gut von Verfassungsrang schützt, nämlich die persönliche Ehre im Rahmen des allg. Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG.

Du hast den Sinn von Meinungsfreiheit nicht verstanden: Was man denkt auch aussprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen deswegen vor einem Gericht zu landen, wegen irgendwelcher Paragraphen und Artikel und was sonst noch alles.
Die stets anwesende Schere im Kopf ist Markenzeichen einer Meinungsdiktatur, aber nicht einer Demokratie.
Wenn denn nun das Persönlichkeitsrecht ebenfalls wie der §185 Artikel 5 GG (1) beschneidet, dann ist das "Aushängeschild" dieser selbsternannten Demokratie nichts Wert, müsste eigentlich entfernt werden.

Gehirnnutzer
03.10.2019, 11:37
Du hast den Sinn von Meinungsfreiheit nicht verstanden: Was man denkt auch aussprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen deswegen vor einem Gericht zu landen, wegen irgendwelcher Paragraphen und Artikel und was sonst noch alles.
Die stets anwesende Schere im Kopf ist Markenzeichen einer Meinungsdiktatur, aber nicht einer Demokratie.
Wenn denn nun das Persönlichkeitsrecht ebenfalls wie der §185 Artikel 5 GG (1) beschneidet, dann ist das "Aushängeschild" dieser selbsternannten Demokratie nichts Wert, müsste eigentlich entfernt werden.

Nurmalso2.0 du scheinst etwas nicht zu verstehen, wie haben hier keine hierachischen Grundrechte abgesehen davon das Artikel 1 GG über allen steht. Zwischen den Grundrechten wird im Einzelfall abgewogen. Selbst die USA lässt Beleidigungen etc. nicht einfach links liegen, behandelt sie jedoch zivilrechtlich und setzt hohe Grenzen für die Sache

https://www.thoughtco.com/defamation-definition-libel-vs-slander-4172226

Im Übrigen lässt dir der deutsche Staat bei Beleidigungen, Verleumdungen etc. deine Meinungsfreiheit. Solange eine konkrete Person nicht klagt die du so ****,****, ***** oder ****** so titulierst, wird nicht in deine Meinungsfreiheit eingegriffen.

In den USA dürften dich zwar Defamierungen billiger kommen als eine auf die Hose geschüttete Tasse heißen Kaffees, aber ausgehend von der deutschen Rechtssprechung in der Praxis würdest du hier billiger bei wegkommen trotz Strafrechtes.

nurmalso2.0
03.10.2019, 11:53
Nurmalso2.0 du scheinst etwas nicht zu verstehen, wie haben hier keine hierachischen Grundrechte abgesehen davon das Artikel 1 GG über allen steht. Zwischen den Grundrechten wird im Einzelfall abgewogen. Selbst die USA lässt Beleidigungen etc. nicht einfach links liegen, behandelt sie jedoch zivilrechtlich und setzt hohe Grenzen für die Sache

https://www.thoughtco.com/defamation-definition-libel-vs-slander-4172226

Im Übrigen lässt dir der deutsche Staat bei Beleidigungen, Verleumdungen etc. deine Meinungsfreiheit. Solange eine konkrete Person nicht klagt die du so ****,****, ***** oder ****** so titulierst, wird nicht in deine Meinungsfreiheit eingegriffen.

In den USA dürften dich zwar Defamierungen billiger kommen als eine auf die Hose geschüttete Tasse heißen Kaffees, aber ausgehend von der deutschen Rechtssprechung in der Praxis würdest du hier billiger bei wegkommen trotz Strafrechtes.

Das man in den USA seine Meinung um einiges freier äußern kann als bei uns weiß ich doch. In Großbritannien befassen sich Gerichte ungern mit Meinungsdelikten, es ist unter ihrer Würde. Und in der BRD werden Gerichte mit Beleidigungsklagen überhäuft, müssen sich anstatt mit Wichtigerem, mit ausgesprochenen und geschriebenen Wörtern befassen.
Anstatt Gerichte sollte ein Schlichter zuständig sein, meine ich.

Gehirnnutzer
03.10.2019, 12:40
Das man in den USA seine Meinung um einiges freier äußern kann als bei uns weiß ich doch. In Großbritannien befassen sich Gerichte ungern mit Meinungsdelikten, es ist unter ihrer Würde. Und in der BRD werden Gerichte mit Beleidigungsklagen überhäuft, müssen sich anstatt mit Wichtigerem, mit ausgesprochenen und geschriebenen Wörtern befassen.
Anstatt Gerichte sollte ein Schlichter zuständig sein, meine ich.

nurmalso2.0 ist dir eigentlich klar, was du propagierst? Du propagierst das, wenn dich z.B. jemand auf offener Straße als pädophil bezeichnet, du keine rechtliche Handhabe gegen ihn hast und du, wenn du dem Typen berechtigterweise eine in die Fresse knallst, der Dumme bist, der noch Körperverletzung aufgebrummt kriegst.

nurmalso2.0
03.10.2019, 12:46
nurmalso2.0 ist dir eigentlich klar, was du propagierst? Du propagierst das, wenn dich z.B. jemand auf offener Straße als pädophil bezeichnet, du keine rechtliche Handhabe gegen ihn hast und du, wenn du dem Typen berechtigterweise eine in die Fresse knallst, der Dumme bist, der noch Körperverletzung aufgebrummt kriegst.

Was kümmert es eine Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr reibt! Man muss nicht beim Staatsanwalt petzten gehen wie Mäxchen bei der Tante im Kindergarten.
Der Beleidiger hat doch gewonnen, wenn du auf dessen Beleidigung reagierst. ;)

Gehirnnutzer
03.10.2019, 13:16
Was kümmert es eine Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr reibt! Man muss nicht beim Staatsanwalt petzten gehen wie Mäxchen bei der Tante im Kindergarten.
Der Beleidiger hat doch gewonnen, wenn du auf dessen Beleidigung reagierst. ;)

Was denken andere Leute, wenn du auf eine Beleidigung gegen dich nicht reagierst? Da Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu dem Themenkomplex gehören, was ist mit diesen Dingen?

Auch wenn mir das zuwider ist, aber erweitern wir das Beispiel von, aber nun mit der Behauptung du hättest dich schon an Kindern vergangen, wie sieht es dann aus?

Du vergisst bei deinem Gedankengang, dass bereits Beleidigungen das Umfeld beeinflussen und auch psychologische Folgen haben können. Die Erweiterung des Beispiels eben, berührt schon den Tatbestand der Verleumdung.

Du machst dir die Sache sehr einfach Nurmalso2.0.

Finch
03.10.2019, 13:24
Du hast den Sinn von Meinungsfreiheit nicht verstanden: Was man denkt auch aussprechen dürfen, ohne Gefahr zu laufen deswegen vor einem Gericht zu landen, wegen irgendwelcher Paragraphen und Artikel und was sonst noch alles.
Die stets anwesende Schere im Kopf ist Markenzeichen einer Meinungsdiktatur, aber nicht einer Demokratie.
Wenn denn nun das Persönlichkeitsrecht ebenfalls wie der §185 Artikel 5 GG (1) beschneidet, dann ist das "Aushängeschild" dieser selbsternannten Demokratie nichts Wert, müsste eigentlich entfernt werden.

Warum bist Du eigentlich nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts?

nurmalso2.0
03.10.2019, 16:35
Was denken andere Leute, wenn du auf eine Beleidigung gegen dich nicht reagierst? Da Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu dem Themenkomplex gehören, was ist mit diesen Dingen?

Auch wenn mir das zuwider ist, aber erweitern wir das Beispiel von, aber nun mit der Behauptung du hättest dich schon an Kindern vergangen, wie sieht es dann aus?

Du vergisst bei deinem Gedankengang, dass bereits Beleidigungen das Umfeld beeinflussen und auch psychologische Folgen haben können. Die Erweiterung des Beispiels eben, berührt schon den Tatbestand der Verleumdung.

Du machst dir die Sache sehr einfach Nurmalso2.0.

Das nennt sich aber "üble Nachrede" §186 StGb und nicht Beleidigung.

nurmalso2.0
03.10.2019, 16:37
Warum bist Du eigentlich nicht Präsident des Bundesverfassungsgerichts?

Habe kein Parteibuch von CDU/CSU/SPD ... du weißt doch, dass Parteien die Richter bestimmen.

Shahirrim
03.10.2019, 17:06
Bei Udo Pastörs gilt das nebenbei nicht, seine Meinung zu äußern:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/udo-pastoers-npd-holocaust-leugnung-meinungsfreiheit-menschenrechte

nurmalso2.0
03.10.2019, 17:22
Bei Udo Pastörs gilt das nebenbei nicht, seine Meinung zu äußern:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/udo-pastoers-npd-holocaust-leugnung-meinungsfreiheit-menschenrechte

"sogenannter Holocaust" ist also strafbar.

Shahirrim
03.10.2019, 17:25
"sogenannter Holocaust" ist also strafbar.

Eben, das ist unser Götze, der nicht verspottet werden darf. Wehe du behauptest, den gab es nicht. Da kriegst du genau so Probleme, wie wenn du in Saudi Arabien Allah leugnest und seine Existenz verneinst.

Finch
03.10.2019, 17:49
Habe kein Parteibuch von CDU/CSU/SPD ... du weißt doch, dass Parteien die Richter bestimmen.

Nope. Bundestag und Bundesrat wählen je die Hälfte.

nurmalso2.0
03.10.2019, 18:07
Nope. Bundestag und Bundesrat wählen je die Hälfte.

Verstehe, alle ohne Parteibuch.

SprecherZwo
03.10.2019, 18:09
Eben, das ist unser Götze, der nicht verspottet werden darf. Wehe du behauptest, den gab es nicht. Da kriegst du genau so Probleme, wie wenn du in Saudi Arabien Allah leugnest und seine Existenz verneinst.

Vermutlich ist es bald auch strafbar, das Wort "Holocaust" nicht in ehrfurchtsvollem Ton und mit tränenerstickter Stimme auszuprechen.

autochthon
03.10.2019, 18:11
Eben, das ist unser Götze, der nicht verspottet werden darf. Wehe du behauptest, den gab es nicht. Da kriegst du genau so Probleme, wie wenn du in Saudi Arabien Allah leugnest und seine Existenz verneinst.

Richtigen Rechtsextremen ist das egal. Der Rest sind Muschis.

Finch
03.10.2019, 18:24
Verstehe, alle ohne Parteibuch.

Ne. Aber es sind schlichtweg nicht die Parteien, die die Bundesverfassungsrichter wählen, sondern Verfassungsorgane. Im Übrigen ist ein Parteibuch auch keine Voraussetzung dafür gewählt zu werden. Allerdings zugegebenermaßen sicherlich ein großer Vorteil.

ABAS
04.10.2019, 08:41
Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

Es reicht voellig aus wenn die Anwaelte von Kuenast das Besorgnis der Befangenheit vortragen.
Das wirkt besser und schneller als den Richtern eine Rechtsbeugung nachzuweisen. Es muss
dem Richter zudem nicht nachgewiesen werden das er tatsaechlich befangen war sondern das
er bei Kuenast ein Besorgnis der Befangenheit verursacht hat.

Finch
04.10.2019, 08:47
Es reicht voellig aus wenn die Anwaelte von Kuenast das Besorgnis der Befangenheit vortragen.
Das wirkt besser und schneller als den Richtern eine Rechtsbeugung nachzuweisen. Es muss
dem Richter zudem nicht nachgewiesen werden das er tatsaechlich befangen war sondern das
er bei Kuenast ein Besorgnis der Befangenheit verursacht hat.

Ich denke, die Beschwerde wird Erfolg haben. Die Anzeige wegen angeblicher Rechtsbeugung dagegen auf keinen Fall. Aus der Begründung des Beschlusses geht klar hervor, dass das Gericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit verkannt hat. Zudem ist die Begründung zu dürftig. Der Beschwerde wird stattgegeben werden. Eine Anklage wird es nicht geben. Das weiß auch Frau Künast. Die Anzeige ist billige PR.

ABAS
04.10.2019, 08:49
Vermutlich ist es bald auch strafbar, das Wort "Holocaust" nicht in ehrfurchtsvollem Ton und mit tränenerstickter Stimme auszuprechen.

Spaetestens 2024 wird jeder der an den " Holocaust " denkt vom Wahrheitsministerium
als Gedankenverbrecher bestraft und die Weltwirtschaftsleistung wird durch einen
inszinierten Krieg zwischen Ozeanin, Eurosien und Ostasien gesteigert.

Orwells Dystopie tritt mit Zeitverzoegerung von 40 Jahren ein und es wird alles gut!


George Orwell 1984

George Orwells 1948 erschienener Roman »1984« (im Original »Nineteen Eighty-Four«)
schildert als Dystopie die düstere Vision eines totalitären Überwachungsstaats.

Quelle: 1984 - Zusammenfassung
https://www.inhaltsangabe.de/orwell/1984/https://www.inhaltsangabe.de/orwell/1984/

Kaktus
04.10.2019, 08:52
Spaetestens 2024 wird jeder der an den " Holocaust " denkt vom Wahrheitsministerium
als Gedankenverbrecher bestraft und die Weltwirtschaftsleistung wird durch einen
inszinierten Krieg zwischen Ozeanin und Eurosien gesteigert.

Orwells Dystopie tritt mit einer Zeitverzoegerung von 40 Jahren ein und es wird alles gut!
Wieso erst spätestens 2024?

ABAS
04.10.2019, 08:57
Wieso erst spätestens 2024?

Weil es wahrscheinlich noch bis 2023 dauert bis Ozeanien, Eurasien und Ostasien
gegeneinander Krieg fuehren. Es sei denn das sie sich Israelis ins Zeug legen und
vorher einen Grund fuer den Kriegsausbruch legen.

sunbeam
05.10.2019, 10:01
Weil es wahrscheinlich noch bis 2023 dauert bis Ozeanien, Eurasien und Ostasien
gegeneinander Krieg fuehren. Es sei denn das sie sich Israelis ins Zeug legen und
vorher einen Grund fuer den Kriegsausbruch legen.

Warum erst in 4 Jahren? Mann, ich hatte mich schon so auf nächstes Jahr gefreut.

Nationalix
05.10.2019, 18:15
Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.

Der Unterschied zwischen Renate Künast und Alice Weidel besteht darin, dass Künast tatsächlich eine Drecksfotze ist, Weidel aber keine Nazischlampe.

Finch
06.10.2019, 11:19
Der Unterschied zwischen Renate Künast und Alice Weidel besteht darin, dass Künast tatsächlich eine Drecksfotze ist, Weidel aber keine Nazischlampe.

Als Entscheidungsgrund ist das aber wohl zu dürftig. :D

Bruddler
06.10.2019, 12:24
Der Unterschied zwischen Renate Künast und Alice Weidel besteht darin, dass Künast tatsächlich eine Drecksfotze ist, Weidel aber keine Nazischlampe.

Vlt. ist gerade das der Grund, der die Künast so auf die Palme bringt ? :hmm:

ABAS
09.10.2019, 07:14
Warum erst in 4 Jahren? Mann, ich hatte mich schon so auf nächstes Jahr gefreut.

Wir muessen zunaechst eine globale, finanzielle und wirtschaftliche Depression haben.
Das dauert noch 4 Jahre. Sobald die Depression geschafft ist und vollumfaenglich mit
allen kausalen Negativfolgen auf den Poebel der Welt wirkt, kann nur noch inszinierter
Krieg zwischen Ozeanien, Eurasien und Ostasien das schwer gestoerte Seelenleben der
Voelker dieser Welt wieder heilen.

SprecherZwo
09.10.2019, 08:12
Der Unterschied zwischen Renate Künast und Alice Weidel besteht darin, dass Künast tatsächlich eine Drecksfotze ist, Weidel aber keine Nazischlampe.

Leider nicht.

Nationalix
09.10.2019, 16:47
Leider nicht.

Worauf bezieht sich das "leider"? Auf Nazi oder auf Schlampe?

cornjung
09.10.2019, 17:24
Was denken andere Leute, wenn du auf eine Beleidigung gegen dich nicht reagierst? Da Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen zu dem Themenkomplex gehören, was ist mit diesen Dingen?

Auch wenn mir das zuwider ist, aber erweitern wir das Beispiel von, aber nun mit der Behauptung du hättest dich schon an Kindern vergangen, wie sieht es dann aus?

Du vergisst bei deinem Gedankengang, dass bereits Beleidigungen das Umfeld beeinflussen und auch psychologische Folgen haben können. Die Erweiterung des Beispiels eben, berührt schon den Tatbestand der Verleumdung.

Du machst dir die Sache sehr einfach Nurmalso2.0.
Die Sache ist auch einfach. Künast wurde nicht formal personenbezogen geschmäht, sondern sachbezogen als Drecksvotze und Sondermüll tituliert. In der Güterabwägung Meinungsfreiheit versus Persönlickeitsrecht ( §§ 185 ff ) gilt im Zweifel die Meinungsfreiheit.

Swesda
09.10.2019, 17:57
Gegen die Entscheidung des Gerichts bereits Rechtsmittel eingelegt. Gut vorstellbar, dass die Entscheidung keinen Bestand haben wird. Wohl auch zu Recht. Ich wüsste nicht, warum "Drecksfotze" und dergleichen von der Meinungsfreiheit gedeckt und von Künast hinzunehmen sein sollte. Hierzuforum wurde bei Alice Weidel zu recht ebenfalls protestiert, als diese als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde.
Das wurde sogar hier von einem User gepostet und wenn ich mich recht erinnere hat es Tage gedauert bis eine Reaktion der Mods erfolgte. Ich war damals schon drauf und dran mich anzumelden um diese Sache melden zu können. Ich finde das absolut ungeheuerlich.

Es gibt auch einen Unterschied zu den Beleidigungen an die Adresse der Grünen. "Schlampe" beeinhaltet eine direkte Verleumdung, dass nämlich die Sogenannte tatsächlich als Hure arbeiten oder sich zügellos allen Männern hingeben würde. Nun Hat Frau Weidel sich zu einem anderen Lebensentwurf entschlossen und die Unterstellung ist völlig gegenstandslos, mithin also eine echte Diffamierung. "Drecksfotze" ist einfach ein Schimpfwort, unangebracht, ungezogen, proletenhaft, aber eben nur ein Schimpfwort völlig ohne Inhalt. Kann man also nicht vergleichen.
Ich wüsste allerdings gerne, was geschähe wenn ich unter Berufung auf dieses Urteil zu einer Politesse "Drecksfotze" sagen würde. Ich wage es nicht.

Finch
09.10.2019, 18:48
Die Sache ist auch einfach. Künast wurde nicht formal personenbezogen geschmäht, sondern sachbezogen als Drecksvotze und Sondermüll tituliert. In der Güterabwägung Meinungsfreiheit versus Persönlickeitsrecht ( §§ 185 ff ) gilt im Zweifel die Meinungsfreiheit.

Klassischer cornjung. Einfach mal völligen Bockmist verzapfen. Was heißt denn hier "im Zweifel"? Bevor ich mir die Finger wund schreibe: google Mal die Rechtsprechung des BVerfG Du Experte.

cornjung
09.10.2019, 19:05
Klassischer cornjung. Einfach mal völligen Bockmist verzapfen. Was heißt denn hier "im Zweifel"? Bevor ich mir die Finger wund schreibe: google Mal die Rechtsprechung des BVerfG Du Experte.
Klasischer Finch. Wärest du Jurist, könntest du mich sachlich widerlegen. Biste aber nicht. Du bist nur ein mittelloser Bafög-Student, feiger Hasenfuss und ignoranter Schaumschläger, der nur pöbeln und hoffen kann, dass die Moderation dich schützt und meine Beiträge löscht, du kleiner frustrierter Stalker.

Finch
09.10.2019, 19:16
Klasischer Finch. Wärest du Jurist, könntest du mich sachlich widerlegen. Biste aber nicht. Du bist nur ein mittelloser Bafög-Student, feiger Hasenfuss und ignoranter Schaumschläger, der nur pöbeln und hoffen kann, dass die Moderation dich schützt und meine Beiträge löscht, du kleiner frustrierter Stalker.

Vielleicht geb ich mir am Wochenende die Zeit und Mühe, deinen armseligen Beitrag hier sachlich zu widerlegen. Gerade habe ich weder die Zeit, noch die Lust. Außerdem ist's mit Dir ja ohnehin immer mühselig. Selbst wenn man Dich widerlegt, kommt von Dir keine Einsicht, sondern dumme Beleidigungen und Pöbeleien. Eine Antwort bleibst Du dann auch jedes Mal schuldig. Schwätzer.

Swesda
10.10.2019, 07:04
Klasischer Finch. Wärest du Jurist, könntest du mich sachlich widerlegen. Biste aber nicht. Du bist nur ein mittelloser Bafög-Student, feiger Hasenfuss und ignoranter Schaumschläger, der nur pöbeln und hoffen kann, dass die Moderation dich schützt und meine Beiträge löscht, du kleiner frustrierter Stalker.
Mein lieber Cornjung, lass das bitte. Du schadest damit mehr als du nützt. Haben wir doch nicht nötig. Politischen Gegnern können wir locker argumentativ begegnen. Mein Sohn ist übrigens auch ein "mittelloser BaFöG-Student", ich finde nichts Ehrenrühriges daran. Der muss das Geld sogar anteilig wieder zurückzahlen, allerdings zu sehr humanen Konditionen.

Außerdem, ich habe das schon angesprochen, du kannst auch nicht erklären, warum man eine Abgeordnete kräftiger beschimpfen darf als eine Bordsteinschwalbe in Uniform. Ich bin nur froh, dass dieser Ton nicht Einzug in den Bundestag hält. Auch für mich ist das ein Fehlurteil, dass man nicht schön reden kann, auch nicht wenn man sich natürlich freut, dass der politische Gegner mal so richtig einen reingesemmelt kriegt.

Swesda
10.10.2019, 07:04
Vielleicht geb ich mir am Wochenende die Zeit und Mühe, deinen armseligen Beitrag hier sachlich zu widerlegen. Gerade habe ich weder die Zeit, noch die Lust. Außerdem ist's mit Dir ja ohnehin immer mühselig. Selbst wenn man Dich widerlegt, kommt von Dir keine Einsicht, sondern dumme Beleidigungen und Pöbeleien. Eine Antwort bleibst Du dann auch jedes Mal schuldig. Schwätzer.
Iss stattdessen eine Fischsemmel. Das ist für Faden und Frieden die bessere Lösung.

Eridani
10.10.2019, 07:24
Hallo,

ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:
Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!:kotz:

kd

Was soll sein; bei einer grünen Volksfeindin, deren Rechtsanwalt gemeinsame Sache mit radikalen Islamisten macht, kein Wunder...

Mein Gott, wir sind schon längst wieder eine DDR 2.0

MANFREDM
10.10.2019, 07:29
Hallo, ein interessanter Präzedensfall mit dem Ziel, Richter auf Linie zu bringen:

Tja, Meinungsfreiheit endet da, wo es Politiker betrifft! Deutschland verrecke und Bomber Harris do it again( über 350 000 deutsche Zivilisten verendeten qualvoll in der Feuerhölle) ist Meinungfreiheit!:kotz: kd

Die Überschrift "Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!" ist völliger Blödsinn. Der Richter ist zur Zeit lediglich auf der Anzeigebank. :dru:

Aber klar, wenn dann noch so Jura-Experten wie cornjung dazu kommen ...

nurmalso2.0
10.10.2019, 08:30
Mein lieber Cornjung, lass das bitte. Du schadest damit mehr als du nützt. Haben wir doch nicht nötig. Politischen Gegnern können wir locker argumentativ begegnen. Mein Sohn ist übrigens auch ein "mittelloser BaFöG-Student", ich finde nichts Ehrenrühriges daran. Der muss das Geld sogar anteilig wieder zurückzahlen, allerdings zu sehr humanen Konditionen.

Außerdem, ich habe das schon angesprochen, du kannst auch nicht erklären, warum man eine Abgeordnete kräftiger beschimpfen darf als eine Bordsteinschwalbe in Uniform. Ich bin nur froh, dass dieser Ton nicht Einzug in den Bundestag hält. Auch für mich ist das ein Fehlurteil, dass man nicht schön reden kann, auch nicht wenn man sich natürlich freut, dass der politische Gegner mal so richtig einen reingesemmelt kriegt.

Abgeordnete sind "Personen des öffentlichen Lebens", Politessen nicht.
Personen des Öffentlichen Lebens werden juristisch anders gestellt als z.B. Du.
Politiker müssen "Beleidigungen" aushalten können, an wem sonst und vor allem wie soll sich denn bitteschön der verständliche Frust der Bürger über diese provokante Kotzpolitik entladen?
Eine Beleidigung ist das hinnehmbare kleinere Übel.

torun
10.10.2019, 09:53
Die Überschrift "Meinungsfreiheit-Urteil vs. Künast bringt Richter auf Anklagebank!" ist völliger Blödsinn. Der Richter ist zur Zeit lediglich auf der Anzeigebank. :dru:

Aber klar, wenn dann noch so Jura-Experten wie cornjung dazu kommen ...

Die Künast weiss ganz genau das sie nur heisse Luft produziert. Ein Richter hat ein Urteil gefällt, wenn ihr das nicht passt, nächste Instanz.
Bei jedem anderen werden solche Verfahren eingestellt, da kommt es nicht mal bis zum Geschäftszimmer des Gerichts.

Finch
10.10.2019, 10:25
Iss stattdessen eine Fischsemmel. Das ist für Faden und Frieden die bessere Lösung.

Werde mir Deinen Ratschlag zu Herzen nehmen. Ich denke, Du hast Recht. :D

BrüggeGent
10.10.2019, 11:47
Worauf bezieht sich das "leider"? Auf Nazi oder auf Schlampe?

Auf Eva Braun!?!?

Swesda
10.10.2019, 18:29
Abgeordnete sind "Personen des öffentlichen Lebens", Politessen nicht.
Personen des Öffentlichen Lebens werden juristisch anders gestellt als z.B. Du.
Politiker müssen "Beleidigungen" aushalten können, an wem sonst und vor allem wie soll sich denn bitteschön der verständliche Frust der Bürger über diese provokante Kotzpolitik entladen?
Eine Beleidigung ist das hinnehmbare kleinere Übel.
Gut, den Unterschied sehe ich. Es ist aber absurd, seinen Frust mit ordinären Ausdrücken anzumelden. Dafür gibt es in schöner Abfolge immer wieder Wahlen. Das ist weitaus wirksamer und zeigt den Frustrierten nicht als unkultivierten Schreimops sondern als ernsthaften Kulturbewahrer. Wir müssen dringend dafür sorgen, dass unsere Sorgen ernst genommen werden.

Antisozialist
10.10.2019, 19:58
Die Beleidigungen müssen aufhören. Herr Künast kann doch nichts für seine geistige Behinderung.

https://www.merkur.de/politik/renate-kuenast-washington-lincoln-facebook-spott-zr-5694216.html

http://www.pi-news.net/2018/01/kuenast-fordert-meinungsgerichtshoefe/

Siehe Fotos.

nurmalso2.0
11.10.2019, 08:30
Die Beleidigungen müssen aufhören. Herr Künast kann doch nichts für seine geistige Behinderung.

https://www.merkur.de/politik/renate-kuenast-washington-lincoln-facebook-spott-zr-5694216.html

http://www.pi-news.net/2018/01/kuenast-fordert-meinungsgerichtshoefe/

Siehe Fotos.

Sag mir wer bei den Grünen keinen an der Waffel hat!?

Antisozialist
11.10.2019, 09:52
Sag mir wer bei den Grünen keinen an der Waffel hat!?

Ich suche noch.

cornjung
18.10.2019, 12:12
Die Sache ist auch einfach. Künast wurde nicht formal personenbezogen geschmäht, sondern sachbezogen als Drecksvotze und Sondermüll tituliert. In der Güterabwägung Meinungsfreiheit versus Persönlickeitsrecht ( §§ 185 ff ) gilt im Zweifel die Meinungsfreiheit.

Klassischer cornjung. Einfach mal völliger Bockmist verzapfen. Was heißt denn hier "im Zweifel"? Bevor ich mir die Finger wund schreibe: google Mal die Rechtsprechung des BVerfG Du Experte.
Klassischer Finch. Ausser deinen üblichen luftleeren Phrasen und sinnfreien Parolen wie " völliger Bockmist " kommt von dir argumentativ und fachlich wieder mal gar nichts. Aber kennen wir ja von dir . Hättest du Ahnung, und läge ich falsch, könntest du mich in zwei Sätzen juristisch spielend widerlegen, kannste aber nicht, weil du Möchtegerne mit der riesen Schnauze juristisch nichts drauf hast. Ich habe übrigens vorher gegoogelt. Was ich gepostet habe, stimmt haargenau, denn es ist die Rechtsprechung des BVerfg. Und das seit mindestens 30 Jahren.

Das BVerfG folgt bei der Abwägung Meinungs-Freiheit versus PersoRecht dem Grundsatz: Im Zweifelsfall für die Meinungsfreiheit. Nur bei rechter Meinung gibt es keine Güterabwägung mehr, weil für rechte Meinung die Meinungsfreiheit faktisch aufgehoben wurde. Siehe Udo-Voigt Hotel Fall." Keine Meinungsfreiheit für Nazis ".

" Im Zweifel " für die Meinungsfreiheit verstehst du nicht ? Warum kommentierst du dann überhaupt meine Beiträge, obwohl dir elementarste juristische Kenntnisse fehlen und du juristische Basics nicht verstehst ? Solche Beleidigungen wie bei der Künast werden ohnhin allesamt eingestellt. Ohne sich auf Notwehr oder § 199 StGB zu berufen.Haste du noch nie gehört ? Ach so ja, kannst du ja nicht wissen, du bist ja erst Student.

Vielleicht geb ich mir am Wochenende die Zeit und Mühe, deinen armseligen Beitrag hier sachlich zu widerlegen. Gerade habe ich weder die Zeit, noch die Lust....
Ja, ja, " vielleicht, wenn ich mal Zeit habe " laber, laber. Wie oft willste deine armselige, dich als Schaumschläger entlarvenden Ausrede noch bringen ? Du hast zwar die Zeit, mich zu stalken, aber dann auf fehlende Zeit verweisen, wenn man dich widerlegt . Die haste schon im Notwehr-thread regelmässig gebracht, sobald du dort als Dummschwätzer ( Hell-Angel Urteil: Rocker erschiesst SEK-Beamten in P-Notwehr !!! ) entlarvt wurdest. Du hast weder die Erforderlickeit noch das Urteil dazu verstanden, nein, du kanntest es damals gar nicht.

Dort kam ausser " ich bin schliesslich Jura-Student, und ihr nicht " und " wenn ich mal Zeit habe " blablabla und der für Hasenfüsse typischen Luschen- Argumentation, wer sich gegen Angreifer notwehrt, und nicht rennt, ist selber Schläger, argumentaiv juristisch rein gar nichts. Das war vor einem Jahr, und ich warte heute noch auf deine " Widerlegung ", du Experte.

Immer das Gleiche. Wenn Praktiker und Profis euch Anfängern und Amteuren die Praxis erklären , kommt kein Danke oder Einsicht, sondern nur Aufschneiderei, Ausflüchte und Beleidigungen. Eine sachliche Antwort bleibt ihr Dumpfbacken jedes Mal schuldig.

Ne. Aber es sind schlichtweg nicht die Parteien, die die Bundesverfassungsrichter wählen, sondern Verfassungsorgane.
Auch das ist falsch. Die Parteien bestimmen, wer BVG-und BGH- Richter wird, verhindern seit Jahren, dass nur ein einziger Rechter ernannt wird, und bestimmen damit faktisch über die Urteile. Es wird zudem nicht nach Kompetenz und Leistung ernannt, sondern allein nach Parteibuch und poltische Gesinnung. Und kein Rechter wird Richter. Und nicht mal das weisste ? Und du Blubberer gibst hier vor,Referendar zu sein, obwohl du weder wie ein Jurist argumentierst, geschweige denn formulierst ? Wer soll dich Schumschläger ernst nehmen ?