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Vollständige Version anzeigen : 3 Punkte Plan .



Wolf Fenrir
16.08.2019, 21:52
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Smoker
16.08.2019, 22:01
Das wäre ein Anfang... da gibts aber noch SEEEEEEEEHR viel Details zu klären. Und auch in anderen Bereichen müsste sich dringend was ändern.

BrüggeGent
16.08.2019, 22:04
Das wäre ein Anfang... da gibts aber noch SEEEEEEEEHR viel Details zu klären. Und auch in anderen Bereichen müsste sich dringend was ändern.

Man sollte erst mal schauen, was Salvini so alles machen kann.Was ist eigentlich mit dem Rassemblement National in Frankreich? Sind die eingeschlafen?

Affenpriester
16.08.2019, 23:17
Wie innovativ und originell ... . :auro:

LOL
17.08.2019, 00:03
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .
Ich finde einen 1. Punkte Plan wesentlich erfolgsversprechender.

Wie wäre es mit Gratis-Bier für alle?

Franko
17.08.2019, 00:12
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Vorher arbeiten diese "Menschen" aber noch die durch sie entstandenen Kosten ab.

z.B. per Handarbeit im Braunkohletagebau

LOL
17.08.2019, 00:17
Vorher arbeiten diese "Menschen" aber noch die durch sie entstandenen Kosten ab.

z.B. per Handarbeit im Braunkohletagebau
Für solche CO2-Sünden-Ideen solltest du gleich unter Tage schuften..

Lykurg
17.08.2019, 00:19
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Klar, das wäre der erste Schritt. Dann kommt der vierte und der fünfte....Aber dafür müssen Nationale die ganze Macht haben.

Wolf Fenrir
17.08.2019, 21:52
Welche Kleingeister in den Antworten :cool:

Großmoff
17.08.2019, 22:00
Welche Kleingeister in den Antworten :cool:
Ein allzu großer Geist war beim Eröffnungsthread aber auch nicht am wirken... :auro:

Leberecht
17.08.2019, 22:06
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !
Unter menschlichem Gesichtspunkt bleibt all dies eine Fata morgana!

Merkelraute
17.08.2019, 22:07
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !
...

Grenzen kontrollieren wäre ja schonmal ein Anfang. Asylbewerber, welche über sichere Länder einreisen, können wieder zurückreisen (siehe EU-Recht). Statt das Asylrecht zu streichen, plädiere ich für ein Rotationsasyl in Europa. Ein anerkannter Asylant bleibt für maximal einen Monat in einem Staat der EU und wird anschließend in einen anderen EU-Staat gebracht, falls das Heimatland noch nicht wiederaufnahmebereit ist. Die EU Staaten haben dafür Asyllager in unbewohnten Regionen von Inseln, in den Bergen oder in Wüstengebiete zu schaffen, wo die Rotationsasylanten dann mit entsprechenden Sicherheitsstrukturen untergebracht werden. Bevorzugt sollten diese in der Nähe von Militärkasernen gebaut werden, um die Rotationsasylanten schnell abzutransportieren. Dem Rotationsasylanten steht jederzeit das Recht zu, die EU sofort zu verlassen. Punkt 3 kann ich voll zustimmen.

kotzfisch
17.08.2019, 22:21
Es ist alles beschlossen und viel zu spät.

Merkelraute
17.08.2019, 22:37
Es ist alles beschlossen und viel zu spät.

Ja und ? Die Bonzen haben beschlossen und nicht das Volk. Von daher muss das Volk jetzt die Bonzen zur Kasse bitten. Entweder zahlen sie bis zum 1.10.2019 eine Summe von 100 Milliarden als Schadensersatz jährlich an das deutsche Volk oder die ersten Unternehmen werden zwangsweise liquidiert, um die Kosten für die Migranten zu bezahlen. Dann wollen wir mal sehen, ob die Schreihälse noch weitere Migration fordern.

arbool
18.08.2019, 01:51
Ich sage euch was wie eine Wende aussehen wird. Wir leben in der Bevölkerungsexplosion, die die zweite Phase des exponentiellem Bevölkerungswachstums darstellt. Alle anderen Hominiden-Formen (Neanderthaler und Co.) kamen nie über die ausgedehnte, flache erste Wachstumsphase hinaus. Ist einmal die zweite Phase, das explosive Wachstum erreicht, folgt drauf ein noch steileres Seneca-Cliff. Also der Überbevölkerungskollaps. Und neben anderen Schlüsselressourcen hat sich Erdöl zur ultimativen Schlüsselressource entwickelt. Deutschland zum Beispiel kann ohne Erdölprodukte und andere Importe von Rohstoffen von Außen, vielleicht nur 30 bis 40 Millionen Menschen ernähren (so viele, wie etwa vor 1820, vor der Mechanisierung der Landwirtschaft). Es fehlt ja dann nicht nur an Treibstoff und allem für die mechanisierte Landwirtschaft, sondern es fehlen dann ja auch Phosphatdünger, petrochemischer Dünger und auch sonstige Landwirtschaftschemie. Und es heißt ja so schön: Das Fressen kommt vor der Moral. Wenn Deutschland nur noch 30 bis 40 Millionen Menschen ernähren könnte, aber noch weitere 40 bis 50 Millionen im Land sind, die auf jeden Fall verhungern werden, dann ist das Chaos, was losbricht so groß, dass die theoretischen Nahrungsmittelmengen nicht erreicht werden können. Es bleiben wohl nur ein paar Millionen echte Einheimische Deutsche in den ländlichen Räumen übrig, die sich durchbeißen. und das wird so überall auf der Welt sein. Immigranten gebären jetzt Kinder, die ein schreckliches Schicksal erleiden werden. Auch die innerdeutschen Migranten, oft politisch Linke, die sich nie mit den einheimischen Deutschen, der jeweiligen Region gut anfreunden konnten gebären nur Unglückliche. Deutschland wird dann wahrscheinlich zersplittert sein. Keinen Strom, nicht mal Klopapier gibt es dann noch. Es gibt dann wieder Länder, wie Anhalt, Franken, Schwaben, alle Möglichen kleinen Ecken. und die nennen sich dann Völker. Das Märchen von DEM Deutschen Volk ist dann ausgeträumt. Jetzt sind wir schon nach dem Peak Oil und so zwischen 2035 und 2050 geht es dann richtig los! Ende der 2020er Jahre könnten wir dann schon in Armut leben, vielleicht wandern dann schon viele Immigranten ab, denn die Länder, die dann noch selber Erdöl haben, werden dann überrannt. Und eine Klimakatastrophe wird es nicht geben, das ist ein Märchen, Aber der globale Überbevölkerungskollaps wird ganz klar auch eine ökologische Katastrophe.

herberger
18.08.2019, 07:39
Die Sozialkassen für Ausländer schließen, ist ein 1 Punktplan, der eventuell wirksamer ist als 3 Punkte.

kotzfisch
18.08.2019, 09:34
Ja und ? Die Bonzen haben beschlossen und nicht das Volk. Von daher muss das Volk jetzt die Bonzen zur Kasse bitten. Entweder zahlen sie bis zum 1.10.2019 eine Summe von 100 Milliarden als Schadensersatz jährlich an das deutsche Volk oder die ersten Unternehmen werden zwangsweise liquidiert, um die Kosten für die Migranten zu bezahlen. Dann wollen wir mal sehen, ob die Schreihälse noch weitere Migration fordern.

ERkenne den Fehler in DeinemWutposting, Närrin.

Zirrus
18.08.2019, 20:46
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Um überhaupt irgendein Programm durchzusetzen, benötigst du Macht. Hast du keine Macht, dann bist du machtlos und kannst auch nichts durchsetzen, gleich aus wie vielen Punkten dein Programm besteht. Hast du allerdings Macht, dann kannst du fast alles durchsetzen. Folglich musst du alles daransetzen, um Macht zu bekommen, damit du deine Ziele erreichen kannst.

Affenpriester
18.08.2019, 20:49
Um überhaupt irgendein Programm durchzusetzen, benötigst du Macht. Hast du keine Macht, dann bist du machtlos und kannst auch nichts durchsetzen, gleich aus wie vielen Punkten dein Programm besteht. Hast du allerdings Macht, dann kannst du fast alles durchsetzen. Folglich musst du alles daransetzen, um Macht zu bekommen, damit du deine Ziele erreichen kannst.

Und hat man die Macht nicht, macht das alles sinnlos, was man sich so ausdenkt. Daher ist es zwar schön und gut, seine Lebenszeit mit solchen Dingen zu verschwenden, sinnvoll ist es jedoch nicht ... denn so kommt man niemals zur Macht.

Zirrus
18.08.2019, 20:50
Ja und ? Die Bonzen haben beschlossen und nicht das Volk. Von daher muss das Volk jetzt die Bonzen zur Kasse bitten. Entweder zahlen sie bis zum 1.10.2019 eine Summe von 100 Milliarden als Schadensersatz jährlich an das deutsche Volk oder die ersten Unternehmen werden zwangsweise liquidiert, um die Kosten für die Migranten zu bezahlen. Dann wollen wir mal sehen, ob die Schreihälse noch weitere Migration fordern.

Das ist schon mal ein guter Anfang, der allerdings noch ausbaufähig ist.

Schopenhauer
18.08.2019, 20:52
Um überhaupt irgendein Programm durchzusetzen, benötigst du Macht. Hast du keine Macht, dann bist du machtlos und kannst auch nichts durchsetzen, gleich aus wie vielen Punkten dein Programm besteht. Hast du allerdings Macht, dann kannst du fast alles durchsetzen. Folglich musst du alles daransetzen, um Macht zu bekommen, damit du deine Ziele erreichen kannst.

Nun, dann man Tau..(Ganz ehrlich: Diese 'Macht' (und in dieser Form) möchte ich nicht haben.)
Mir genügt die Macht, die ich über mich selbst habe und die werde ich auch niemals abgeben.

Lykurg
18.08.2019, 20:57
https://www.politikforen.net/images/misc/quote_icon.png Zitat von Zirrus https://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (https://www.politikforen.net/showthread.php?p=9952938#post9952938)

Um überhaupt irgendein Programm durchzusetzen, benötigst du Macht. Hast du keine Macht, dann bist du machtlos und kannst auch nichts durchsetzen, gleich aus wie vielen Punkten dein Programm besteht. Hast du allerdings Macht, dann kannst du fast alles durchsetzen. Folglich musst du alles daransetzen, um Macht zu bekommen, damit du deine Ziele erreichen kannst.






Wenn du die Macht hast, kannst du alles machen. Und Macht beruht auf Gewalt. Richtig! Du kannst die Medien kontrollieren und notfalls einfach die einfach beseitigen, die dem im Weg stehen, was du willst. Gilt natürlich hier vor allem für politische Bewegungen und Programme.

Zirrus
18.08.2019, 20:57
Nun, dann man Tau..(Ganz ehrlich: Diese 'Macht' (und in dieser Form) möchte ich nicht haben.)
Mir genügt die Macht, die ich über mich selbst habe und die werde ich auch niemals abgeben.

Macht über sich selbst ist nicht viel, weil man dann wie ein Etwas auf den Wogen der Zeit treibt, die andere Spieler erzeugen.

Lykurg
18.08.2019, 20:58
Macht über sich selbst ist nicht viel, weil man dann wie ein Etwas auf den Wogen der Zeit treibt, die andere Spieler erzeugen.

Alles Quatsch. Macht über sich selbst...tssss. Politische Macht, darum geht es. Die totale Kontrolle des Landes und Staates und Volkes.

Schopenhauer
18.08.2019, 20:59
Macht über sich selbst ist nicht viel, weil man dann wie ein Etwas auf den Wogen der Zeit treibt, die andere Spieler erzeugen.

Es kommt darauf an, was man im Leben will.
Beziehst Du dich auf den Zeitgeist ist das selbstverständlich nicht mein Ding. War es auch nie...:hi:

Zirrus
18.08.2019, 20:59
Wenn du die Macht hast, kannst du alles machen. Und Macht beruht auf Gewalt. Richtig! Du kannst die Medien kontrollieren und notfalls einfach die einfach beseitigen, die dem im Weg stehen, was du willst. Gilt natürlich hier vor allem für politische Bewegungen und Programme.

Du hast es erfasst. Wobei es nicht allzu viel Macht braucht, um das politische Gesocks in der BRD aus den Ämtern zu jagen.

Schopenhauer
18.08.2019, 21:01
Alles Quatsch. Macht über sich selbst...tssss. Politische Macht, darum geht es. Die totale Kontrolle des Landes und Staates und Volkes.

Kleiner Mann mit großen Plänen, was? :D

Lykurg
18.08.2019, 21:02
Kleiner Mann mit großen Plänen, was? :D

Nö, mit einem gesunden Realitätssinn. Deine Aufgabe, Weib, ist aber fernab der Macht und Gewalt. Du hälst die Schlachtlinie an der Geburtenfront und wärmst Heim und Herd, während wir Männer das Gesicht des Planeten formen. :cool:

Schopenhauer
18.08.2019, 21:03
Nö, mit einem gesunden Realitätssinn. Deine Aufgabe, Weib, ist aber fernab der Macht und Gewalt. Du hälst die Schlachtlinie an der Geburtenfront und wärmst Heim und Herd, während wir Männer das Gesicht des Planeten formen. :cool:

Hör doch mal auf mit dem Quatsch...:haha:, Macker!

Schopenhauer
18.08.2019, 21:11
Es ist alles beschlossen und viel zu spät.

Eben.

Großmoff
18.08.2019, 21:15
Du hast es erfasst. Wobei es nicht allzu viel Macht braucht, um das politische Gesocks in der BRD aus den Ämtern zu jagen.
Ich fürchte selbst diese Macht ist nicht mit dir.

Zirrus
18.08.2019, 21:29
Ich fürchte selbst diese Macht ist nicht mit dir.

Mit mir braucht sie ja auch nicht sein (ich bin ja nicht eitel), sie muss nur das tun, wozu sie bestimmt ist. Auf das Ergebnis kommt es schließlich an, alles andere ist Schall und Rauch.

Azaloth
18.08.2019, 22:08
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Was für "geniale" Ideen :auro: Nur halt mit hoher Wahrscheinlichkeit unmachbar, von der Unmenschlichkeit solcher Handlungen brauchen Wir gar nicht erst zu Reden. Gott sei Dank haben Menschen wie Du nicht das Sagen.

ich58
18.08.2019, 22:13
Vorher arbeiten diese "Menschen" aber noch die durch sie entstandenen Kosten ab.

z.B. per Handarbeit im Braunkohletagebau
Gleisbau tut auch Not.

ich58
18.08.2019, 22:14
Was für "geniale" Ideen :auro: Nur halt mit hoher Wahrscheinlichkeit unmachbar, von der Unmenschlichkeit solcher Handlungen brauchen Wir gar nicht erst zu Reden. Gott sei Dank haben Menschen wie Du nicht das Sagen.
Ich würde noch weiter gehen, um die Schmarotzer zur Flucht zu treiben.

-jmw-
19.08.2019, 10:08
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .
Nun, es hängt freilich nicht unerheblich daran, wer wann was wie genau wendet! Denn die Bedingung der Möglichkeit der Verwirklichung eines politischen Vorhabens ist ja, die Macht dazu zu haben - und also abhängig von der ganz konkreten empirischen Lage. Klar ist, dass man Ziele braucht, langfristige und kurzfristige, grobe Richtlinien und detaillierte Ausarbeitungen, Strategie und Taktik. Klar ist aber auch, dass kein Schlachtplan den ersten Kontakt mit dem Feind überlebt.

Insofern: Ja, aber mal gucken ob...

Nebenbei:


Es ist der Wille des Deutschen Volkes, Deutschland [...] als Heimat der Deutschen zurückzugewinnen. Die Überfremdung ist durch Rückführung der Zivilokkupanten in ihre oder ihrer Vorfahren Heimatländer zu beseitigen. Härten sind dabei unvermeidlich. Es ist aber der Wille des Deutschen Volkes, diese eher den Zivilokkupanten als den eigenen Volksgenossen zuzumuten. (H. Mahler)

-jmw-
19.08.2019, 10:11
Wenn du die Macht hast, kannst du alles machen. Und Macht beruht auf Gewalt. Richtig! Du kannst die Medien kontrollieren und notfalls einfach die einfach beseitigen, die dem im Weg stehen, was du willst. Gilt natürlich hier vor allem für politische Bewegungen und Programme.

https://s18.directupload.net/images/190819/j2witmxc.jpg (https://www.directupload.net)


:ja:

-jmw-
19.08.2019, 10:12
Was für "geniale" Ideen :auro: Nur halt mit hoher Wahrscheinlichkeit unmachbar, von der Unmenschlichkeit solcher Handlungen brauchen Wir gar nicht erst zu Reden. Gott sei Dank haben Menschen wie Du nicht das Sagen.

Unmenschlichkeit solcher Handlungen
Klär uns mal auf, bitte! :)

Querfront
19.08.2019, 10:13
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Das Asylrecht muss nicht gestrichen, sondern nur beachtet werden. Die wenigen echten Asylfälle können wir locker verkraften, ob es nun, um nur einige Beispiele zu nennen, ein Künstler aus China oder ein Oppositionspolitiker aus Spanien ist.

Maitre
19.08.2019, 10:24
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Kannst du nicht lieber das Gleipnir abstreifen und das verdammichte Ragnaroek starten, damit der ganze Zirkus ein Ende findet?

Trantor
19.08.2019, 10:25
Was für "geniale" Ideen :auro: Nur halt mit hoher Wahrscheinlichkeit unmachbar, von der Unmenschlichkeit solcher Handlungen brauchen Wir gar nicht erst zu Reden. Gott sei Dank haben Menschen wie Du nicht das Sagen.

nunja "Unmenschlichkeit" ist aber noch wesentlich steigerbar....man siehe nur aktuell nach Afrika und Arabien oder in 50-100 Jahren nach Europa....

-jmw-
19.08.2019, 10:41
Das Asylrecht muss nicht gestrichen, sondern nur beachtet werden. Die wenigen echten Asylfälle können wir locker verkraften, ob es nun, um nur einige Beispiele zu nennen, ein Künstler aus China oder ein Oppositionspolitiker aus Spanien ist.
"Streichen" ist eh das falsche Wort. "Nicht wiederaufnehmen" muss es heissen, denn mit einer Wende, wie OP sie vorschwebt, ginge notwendig eine neue Verfassung einher. Oder glaubt hier jemand, das GG überstünde eine politische Kehre um 180°?

Franko
19.08.2019, 22:14
Gleisbau tut auch Not.

Nach Polen? :D

Xarrion
20.08.2019, 04:32
Man sollte erst mal schauen, was Salvini so alles machen kann.Was ist eigentlich mit dem Rassemblement National in Frankreich? Sind die eingeschlafen?

Das ist mittlerweile ein zahnloser Tiger geworden; ein Speichellecker von CRIF.

Kein Vergleich mit dem ehemaligen Front National.

Xarrion
20.08.2019, 04:36
Das wäre ein Anfang... da gibts aber noch SEEEEEEEEHR viel Details zu klären. Und auch in anderen Bereichen müsste sich dringend was ändern.

Ohne einen vollständigen Austausch der politischen Nomenklatura ist jeder Versuch einer Kursänderung von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Auch die AfD sehe ich hier keineswegs als Alternative für einen eventuellen politischen Neuanfang an.

schastar
20.08.2019, 04:59
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Ein guter Anfang

ich58
20.08.2019, 06:32
Nach Polen? :D
Bin im Februar von Görlitz über Hirschberg nach Schreiberhau gefahren, Zustände wie gerade die Russen abgezogen waren. 15m Gleisstücke verschraubt und wo das 2. Gleis war nur Buschwerk.

-jmw-
20.08.2019, 09:29
Ohne einen vollständigen Austausch der politischen Nomenklatura ist jeder Versuch einer Kursänderung von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Auch die AfD sehe ich hier keineswegs als Alternative für einen eventuellen politischen Neuanfang an.
Sie hat eine Türöffnerfunktion, das hat die NPD schon früh erkannt.

Tutsi
20.08.2019, 09:36
Sie hat eine Türöffnerfunktion, das hat die NPD schon früh erkannt.

dieser Ansicht bin ich auch - sie bewegt war - vielleicht hat sie nicht genügend Leute, die eine gute Politik machen werden, aber sie hat den Stillstand - den Merkelchen Stillstand angekratzt - obwohl Merkels Freunde, die Grünen und Linken und Roten ihr immer noch die Hand halten und oftmals vereinnahmen - sie fühlt sich bei ihnen wohler - Merkel wollte eine Einheitspartei, einen Staat, der an die DDR erinnert - und dafür hat sie auch Hilfen - glaubt doch keiner, daß eine Frau, die sich sonst nicht bewegt, nicht Leute um sich hat, auch verdeckt - die ihr sagen, was zu tun ist. Wofür gibt es das Beraterteam - und Leute aus der Vergangenheit.

Nicht mal Trump kommt ohne Berater aus - auch kein Obama und andere - da stehen größere Interesse dahinter.

-jmw-
20.08.2019, 09:57
Wer überhaupt sollte darunter fallen, "Ausländer"? Einerseits würde man dies freilich von der politischen Lage abhängig machen. Wirfste Franzosen, Amerikaner, Russen, Chinesen hinaus, machste Dir in Frankreich, USA, Russland, China halt kaum Freunde. Logisch. Andererseits ist aber Ausländer nicht gleich Ausländer; im Extremstfall können wir uns einen Deutschen ohne deutschen Pass denken und daneben einen Einwanderer 3. Generationen, der unsere Sprache nicht (richtig) spricht.

Wer also wäre das, "Ausländer"?


Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Hrafnaguð
20.08.2019, 10:33
Wer überhaupt sollte darunter fallen, "Ausländer"? Einerseits würde man dies freilich von der politischen Lage abhängig machen. Wirfste Franzosen, Amerikaner, Russen, Chinesen hinaus, machste Dir in Frankreich, USA, Russland, China halt kaum Freunde. Logisch. Andererseits ist aber Ausländer nicht gleich Ausländer; im Extremstfall können wir uns einen Deutschen ohne deutschen Pass denken und daneben einen Einwanderer 3. Generationen, der unsere Sprache nicht (richtig) spricht.

Wer also wäre das, "Ausländer"?

https://static01.heute.at/diashow/revisions/4018981/1512134259/7a91b88923cdc3a686902dffe5b3cbba.jpg

https://apps-cloud.n-tv.de/img/20505098-1530276978000/16-9/750/91817196.jpg

marion
20.08.2019, 11:08
https://static01.heute.at/diashow/revisions/4018981/1512134259/7a91b88923cdc3a686902dffe5b3cbba.jpg

https://apps-cloud.n-tv.de/img/20505098-1530276978000/16-9/750/91817196.jpg


:gp:

BrüggeGent
20.08.2019, 15:25
Sie hat eine Türöffnerfunktion, das hat die NPD schon früh erkannt.

Die AfD als Türöffnerfunktion für die NPD? Die NPD hatte 55 Jahre Zeit, die Tür zu finden...die wissen doch gar nicht, was eine Tür ist.

Lichtblau
20.08.2019, 23:40
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Das ist ein 1-Punkt Plan: "Ausländer raus".

Du machst aus einem Punkt, 3 Punkte um die primitive Erbärmlichkeit zu überspielen.

Beobachter
20.08.2019, 23:57
Bolschewistentrottel wieder unterwegs.

-jmw-
23.08.2019, 08:26
Das ist mir zu wenig differenziert, da geht noch mehr!


https://static01.heute.at/diashow/revisions/4018981/1512134259/7a91b88923cdc3a686902dffe5b3cbba.jpg

https://apps-cloud.n-tv.de/img/20505098-1530276978000/16-9/750/91817196.jpg

-jmw-
23.08.2019, 08:29
Naja, nun, drei Massnahmen sind eben drei Massnahmen. Man wirft ja auch "Brücken reparieren", "mehr Physiklehrer ausbilden" und "Finanzverwaltung modernisieren" nicht unter einen Gesamtpunkt "Wohlstandsförderung".

(Ausser, man heisst SPD, dann schreibt man ein "Besser für alle"-Gesetz.)


Das ist ein 1-Punkt Plan: "Ausländer raus".

Du machst aus einem Punkt, 3 Punkte um die primitive Erbärmlichkeit zu überspielen.

Neu
23.08.2019, 09:07
Die Sozialkassen für Ausländer schließen, ist ein 1 Punktplan, der eventuell wirksamer ist als 3 Punkte.
Noch viel wirkungsvoller waere, die Haelfte des Staatspersonals "sozialvertraeglich" abzubauen. Und saemtliche Geschenke, die die Bundesregierung so macht, einfach zu streichen. Dann bliebe die Haelfte der 1,8 Billionen einfach uebrig - das waeren 900 Milliarden, man koennte die Steuern gewaltig senken, eine Grundrente zahlen, ... Dann kaemen gutausgebildete freiwillig nach Deutschland, die Geburtenzahlen der Altbuerger wuerden steigen, ...

Dass man unpassende nach Hause schicken sollte, steht fuer mich ausser Frage.

ABAS
23.08.2019, 09:32
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .

Das Wirksame Instrument der Deportation ist bedauerlicherweise politisch verpoent.
Warum eigentlich?

-jmw-
23.08.2019, 10:05
Die AfD als Türöffnerfunktion für die NPD? Die NPD hatte 55 Jahre Zeit, die Tür zu finden...die wissen doch gar nicht, was eine Tür ist.
Nein, nicht für die NPD.

Lichtblau
23.08.2019, 20:46
Naja, nun, drei Massnahmen sind eben drei Massnahmen. Man wirft ja auch "Brücken reparieren", "mehr Physiklehrer ausbilden" und "Finanzverwaltung modernisieren" nicht unter einen Gesamtpunkt "Wohlstandsförderung".

(Ausser, man heisst SPD, dann schreibt man ein "Besser für alle"-Gesetz.)

seine 3 Punkte liegen um Welten enger beisammen

BlackForrester
27.08.2019, 10:45
Was haltet ihr von einem 3 Punkte Plan nach einer Wende im Lande ?

1. Grenzen zu !
2. Asylrecht ersatzlos streichen !
3. Ein großes Rückführungsprogram für Ausländer müss strikt und hart durchgezogen werden !

Ich halte vor allem eine Wende die den 3. Punkt nicht durchzieht für gescheitert !
Denn in diesem Fall hätte Merkel und Konsorten doch noch gewonnen .

PS : Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten :cool:Ich hab genug davon .


Zu 1:
Was soll das bringen - dann läuft man halt 20 Meter weiter über die "grüne"Wiese oder willst Du die Grenzen mit Stacheldraht, Minen und Selbstschussanlagen dicht machen

Zu 2:
Nix, weil Menschen, welche wirklich auf Schutz angewiesen (also in den Heimat von staatlichen Behörden auch tatsächlich verfolgt werden) sind weder zahlenmässig ins Gewicht fallen noch verhaltensauffällig sind und dies eine Lehre aus der NS-Zeit für die Menschheit sein sollte.

Zu 3:
Ob Anspruch auf Schutz und Aufenthalt muss binnen 4 Wochen final geklärt werden. Wer dann keinen Anspruch auf Schutz und Aufenthalt hat, der hat zwei Möglichkeiten - entweder man verlässt selber das Land oder kommt in einer Internierungslager bis man freiwillig geht.

Maitre
27.08.2019, 10:48
Zu 1:
Was soll das bringen - dann läuft man halt 20 Meter weiter über die "grüne"Wiese oder willst Du die Grenzen mit Stacheldraht, Minen und Selbstschussanlagen dicht machen

Zu 2:
Nix, weil Menschen, welche wirklich auf Schutz angewiesen (also in den Heimat von staatlichen Behörden auch tatsächlich verfolgt werden) sind weder zahlenmässig ins Gewicht fallen noch verhaltensauffällig sind und dies eine Lehre aus der NS-Zeit für die Menschheit sein sollte.

Zu 3:
Ob Anspruch auf Schutz und Aufenthalt muss binnen 4 Wochen final geklärt werden. Wer dann keinen Anspruch auf Schutz und Aufenthalt hat, der hat zwei Möglichkeiten - entweder man verlässt selber das Land oder kommt in einer Internierungslager bis man freiwillig geht.

Für deinen Punkt drei müsste man aber erst die völlig außer Kontrolle geratene und linksunterwanderte Juristenbande in Deutschland wieder disziplinieren. Erst wenn dieser Augiasstall gereinigt ist, kannst du wieder über Recht und Gesetz nachdenken.

Schrottkiste
27.08.2019, 10:56
https://static01.heute.at/diashow/revisions/4018981/1512134259/7a91b88923cdc3a686902dffe5b3cbba.jpg

https://apps-cloud.n-tv.de/img/20505098-1530276978000/16-9/750/91817196.jpg

Ich würde zudem noch auf gewisse Zigeuner verzichten können.

BlackForrester
27.08.2019, 12:53
Für deinen Punkt drei müsste man aber erst die völlig außer Kontrolle geratene und linksunterwanderte Juristenbande in Deutschland wieder disziplinieren. Erst wenn dieser Augiasstall gereinigt ist, kannst du wieder über Recht und Gesetz nachdenken.


Ist alles eine Sache der Organisation, der Definition und die rechtlichen Klarstellung. In der absoluten Mehrzahl der Fälle brauchst Du keinen Juristen und kein Gericht.

Art 16a Abs. 2 GG besagt_
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Dies heißt nun NICHT, dass man nicht nach Deutschland flüchten darf und dies heißt nun nicht, dass man keinen Asylantrage stellen darf (oder Schutz nach Regeln der GFK erbittet) - dies heißt nur, es beseht kein Rechtsanspruch auf Art. 16a Abs 1 GG "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht".
Wenn aber kein Rechtsanspruch vorhanden - auf welcher Grundlage wollte man dann Klage erheben? Das konnte mir bisher kein Richter, kein Anwalt, kein Fluchtlobbist und auch kein Politiker schlüssig darlegen.

Gut, die deutsche Richter- wie Anwaltschaft sieht dies - im Konflikt zum Grundgesetz - ganz anders und leitet einen Rechtsanspruch auf den Klageweg - woraus auch immer dieser Rechtsanspruch bestehen wollte - ab. Schließlich geht es hier um mird-schwere monetären Interessen.

Also - machbar ist es durchaus - wenn man denn will.

Maitre
27.08.2019, 13:08
Ist alles eine Sache der Organisation, der Definition und die rechtlichen Klarstellung. In der absoluten Mehrzahl der Fälle brauchst Du keinen Juristen und kein Gericht.

Art 16a Abs. 2 GG besagt_
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Dies heißt nun NICHT, dass man nicht nach Deutschland flüchten darf und dies heißt nun nicht, dass man keinen Asylantrage stellen darf (oder Schutz nach Regeln der GFK erbittet) - dies heißt nur, es beseht kein Rechtsanspruch auf Art. 16a Abs 1 GG "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht".
Wenn aber kein Rechtsanspruch vorhanden - auf welcher Grundlage wollte man dann Klage erheben? Das konnte mir bisher kein Richter, kein Anwalt, kein Fluchtlobbist und auch kein Politiker schlüssig darlegen.

Gut, die deutsche Richter- wie Anwaltschaft sieht dies - im Konflikt zum Grundgesetz - ganz anders und leitet einen Rechtsanspruch auf den Klageweg - woraus auch immer dieser Rechtsanspruch bestehen wollte - ab. Schließlich geht es hier um mird-schwere monetären Interessen.

Also - machbar ist es durchaus - wenn man denn will.

Guter Beitrag, bestätigt allerdings meine kurze Einlassung: Es muss der Juristerei an den Kragen gehen, vorher wird das nichts. Es herrscht ja nicht nur an dieser Stelle solch eine Sauerei vor. Erweitere das auf Arbeits-, Sozial-, Verkehrs- und Vertragsrecht und was weiß ich nicht noch alles und du siehst einen krankhaft wuchernden Mechanismus, der massenhaft Werte vernichtet und sich stets neue Pfründe verschafft.

BlackForrester
27.08.2019, 14:23
Guter Beitrag, bestätigt allerdings meine kurze Einlassung: Es muss der Juristerei an den Kragen gehen, vorher wird das nichts. Es herrscht ja nicht nur an dieser Stelle solch eine Sauerei vor. Erweitere das auf Arbeits-, Sozial-, Verkehrs- und Vertragsrecht und was weiß ich nicht noch alles und du siehst einen krankhaft wuchernden Mechanismus, der massenhaft Werte vernichtet und sich stets neue Pfründe verschafft.


Eigentlich reicht es, wenn der Staat und dessen Organisationen - also die Legislative, die Judikative und die Exikutive - sich darauf besinnen, dass dieses Land eigentlich ein Rechtsstaat sein sollte, wo geregel ist, welche Rechtsansprüche man in welcher Lage hat.

Selbst im tausendjährigen Reich und im Arbeiter- und Bauernstaat hat sich die Justiz an geltendes Recht gehalten - im Gegensatz zur aktuell rechtssprechenden Richterschaft in diesem Lande.

-jmw-
02.09.2019, 09:38
seine 3 Punkte liegen um Welten enger beisammen
Stimmt. Dennoch sind's eben drei Massnahmen, hingegen "Ausländer raus!" bloss eine platte Parole.

-jmw-
02.09.2019, 09:41
Ich würde zudem noch auf gewisse Zigeuner verzichten können.
https://s17.directupload.net/images/190902/3q3rs3re.jpg (https://www.directupload.net)

Gehirnnutzer
02.09.2019, 09:54
Eigentlich reicht es, wenn der Staat und dessen Organisationen - also die Legislative, die Judikative und die Exikutive - sich darauf besinnen, dass dieses Land eigentlich ein Rechtsstaat sein sollte, wo geregel ist, welche Rechtsansprüche man in welcher Lage hat.


Du sprichst so schön von Rechtsstaat, aber willst ihn einer bestimmten Personengruppe verweigern. Jedem steht der Rechtsweg offen. Sinnvoll und rechtsstaatlich wäre es, wenn du die Weite des Rechtsweg einschränkst, z.B. Widerspruch gegen den Asylbescheid und eine gerichtliche Instant.
Kriminelles Verhalten, Verstoß gegen Auflagen führt zur automatischen Ablehnung bzw. zur Aufhebung des Asylbescheides ohne Rücksicht ob jemanden in seiner Heimat der Tod droht.

Chronos
02.09.2019, 09:57
(....)

Kriminelles Verhalten, Verstoß gegen Auflagen führt zur automatischen Ablehnung bzw. zur Aufhebung des Asylbescheides ohne Rücksicht ob jemanden in seiner Heimat der Tod droht.

Eine fette Lüge!

Wie oft hört oder liest man, dass ein Delinquent nicht in sein Herkunftsland abgeschoben werden kann, weil im dort die Todesstrafe droht?

Und nein, ich bringe jetzt keine Quellen. Das ganze Netz ist voll von Beispielen. Ein paar Klicks nur, und du findest die auch.

Gehirnnutzer
02.09.2019, 10:02
Eine fette Lüge!

Wie oft hört oder liest man, dass ein Delinquent nicht in sein Herkunftsland abgeschoben werden kann, weil im dort die Todesstrafe droht?

Und nein, ich bringe jetzt keine Quellen. Das ganze Netz ist voll von Beispielen. Ein paar Klicks nur, und du findest die auch.

Chronos, lese doch bitte mal wirklich, was ich geschrieben habe. Ich habe nicht über das jetzt geschrieben sondern über das, wie es seien sollte. Jedes Recht ist mit Pflichten verbunden. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, hat kein Anspruch auf das Recht. Wer kein Anspruch auf Asyl hat oder seinen Asylanspruch verliert, ist ohne wenn und aber abzuschieben. Nichts anderes habe ich geschrieben.

Großmoff
02.09.2019, 10:02
gelöscht

Chronos
02.09.2019, 10:11
Chronos, lese doch bitte mal wirklich, was ich geschrieben habe. Ich habe nicht über das jetzt geschrieben sondern über das, wie es seien sollte. Jedes Recht ist mit Pflichten verbunden. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, hat kein Anspruch auf das Recht. Wer kein Anspruch auf Asyl hat oder seinen Asylanspruch verliert, ist ohne wenn und aber abzuschieben. Nichts anderes habe ich geschrieben.

Stimmt, mein Flüchtigkeitsfehler. Sorry.

Du hattest es aber so geschrieben, dass der Eindruck entstehen konnte, es handle sich um den derzeitigen Ist-Zustand.

Fakt ist, dass idealistische Wunschvorstellungen eben nicht weiterführen. Das gesamte Asylrecht ist eine Lachnummer geworden, weil nicht mal mehr die wirklich klaren Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Wenn jährlich gerade mal ein paar tausend Asyl-Vortäuscher abgeschoben werden, hat das Rechtsprinzip Fransen bekommen.

Alles nur noch eine Farce.

BlackForrester
02.09.2019, 10:45
Du sprichst so schön von Rechtsstaat, aber willst ihn einer bestimmten Personengruppe verweigern. Jedem steht der Rechtsweg offen. Sinnvoll und rechtsstaatlich wäre es, wenn du die Weite des Rechtsweg einschränkst, z.B. Widerspruch gegen den Asylbescheid und eine gerichtliche Instant.
Kriminelles Verhalten, Verstoß gegen Auflagen führt zur automatischen Ablehnung bzw. zur Aufhebung des Asylbescheides ohne Rücksicht ob jemanden in seiner Heimat der Tod droht.


?????????????????????????????????????????????????? ???
Richtig ist - Jedem steht der Rechtsweg offen, dazu muss der Rechtsanspruch aber auch definiert sein, welchen man einklagen können muss. Welches Recht wolltest Du in diesem konkreten Falle denn einklagen?

Dabei - ja, es trifft dann immer die Personengruppe, welche davon betroffen sind.

Ich will dies ´mal auf ein anderes Beispiel bringen.
Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag - sprich ich unterliege also nicht den tarifvertraglichen Regelungen. Das heißt z.B., dass ich micj jedes Jahr mit einem Arberigeber hinsetze und ´mal darüber rede wie meine Lohnanpassung denn zu erfolgen hat. Wenn mein Arbeitgeber nun sagt - es jibbet nix, dann kann ich nicht zum Arbeitgericht rennen und dort dann eine Gehaltserhöhung einklagen, welche sich nach den Gehaltserhöhungen der tariflich beschäftigten Arbeitnehmer richtet...

Gehirnnutzer
02.09.2019, 11:30
?????????????????????????????????????????????????? ???
Richtig ist - Jedem steht der Rechtsweg offen, dazu muss der Rechtsanspruch aber auch definiert sein, welchen man einklagen können muss. Welches Recht wolltest Du in diesem konkreten Falle denn einklagen?

Dabei - ja, es trifft dann immer die Personengruppe, welche davon betroffen sind.

Ich will dies ´mal auf ein anderes Beispiel bringen.
Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag - sprich ich unterliege also nicht den tarifvertraglichen Regelungen. Das heißt z.B., dass ich micj jedes Jahr mit einem Arberigeber hinsetze und ´mal darüber rede wie meine Lohnanpassung denn zu erfolgen hat. Wenn mein Arbeitgeber nun sagt - es jibbet nix, dann kann ich nicht zum Arbeitgericht rennen und dort dann eine Gehaltserhöhung einklagen, welche sich nach den Gehaltserhöhungen der tariflich beschäftigten Arbeitnehmer richtet...

Black Forrester, vergleiche nicht verschiedene Rechtsgebiete denn Asylrecht gehört zu Verwaltungsrecht. Sorry, aber weißt du worum es eigentlich geht hierbei, nicht darum irgendwelchen Nichtberechtigten etwas zu geben, sondern Berechtigte vor Fehlern des Staates zu schützen. Aber wenn du so der Meinung bist, dann schaffen wir doch den Rechtsweg im Verwaltungsrecht ganz ab, denn du bist ja der Meinung der Staat macht keine Fehler.
Was glaubst du, wie man dann in bestimmten Bereichen Formfehler ausreizen wird, ich sag mal übertrieben 30 Sitze aber nur ein Mandat.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht, ist eine Verwaltungsentscheidung und hat mit Arbeitsrecht und Tarifrecht nichts zu tun. Und es geht um einen Anspruch, denn Artikel 16a Absatz 1 definiert einen Anspruch.

Gehirnnutzer
02.09.2019, 11:36
Stimmt, mein Flüchtigkeitsfehler. Sorry.

Du hattest es aber so geschrieben, dass der Eindruck entstehen konnte, es handle sich um den derzeitigen Ist-Zustand.

Fakt ist, dass idealistische Wunschvorstellungen eben nicht weiterführen. Das gesamte Asylrecht ist eine Lachnummer geworden, weil nicht mal mehr die wirklich klaren Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Wenn jährlich gerade mal ein paar tausend Asyl-Vortäuscher abgeschoben werden, hat das Rechtsprinzip Fransen bekommen.

Alles nur noch eine Farce.

Das Asylrecht ist nicht zur einer Lachnummer geworden, sondern die Durchsetzung der damit verbundenen Maßnahmen etc. pp.. und das kann man nicht den Recht zulasten, sondern nur den exikutiven Kräften und politischem Kalkül. Okay, etwas kann man dem Recht bzw. dem Gesetzgeber zulasten, dass er ungenau gearbeitet hat und eine Grauzone für die Handelnden geschaffen hat.

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:05
Ein allzu großer Geist war beim Eröffnungsthread aber auch nicht am wirken... :auro:

Sagt der polcor-Systemling. Nur reichen doch heutige Gesetze um vieles umzusetzen.
Heutige Zustände sind ja Gesetzesbrüche.

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:06
Das Asylrecht ist nicht zur einer Lachnummer geworden, sondern die Durchsetzung der damit verbundenen Maßnahmen etc. pp.. und das kann man nicht den Recht zulasten, sondern nur den exikutiven Kräften und politischem Kalkül. Okay, etwas kann man dem Recht bzw. dem Gesetzgeber zulasten, dass er ungenau gearbeitet hat und eine Grauzone für die Handelnden geschaffen hat.

Schwurble nicht lange. Massenhafte Gesetzesbrüche, ja sogar Schleusungen.

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:08
Black Forrester, vergleiche nicht verschiedene Rechtsgebiete denn Asylrecht gehört zu Verwaltungsrecht. Sorry, aber weißt du worum es eigentlich geht hierbei, nicht darum irgendwelchen Nichtberechtigten etwas zu geben, sondern Berechtigte vor Fehlern des Staates zu schützen. Aber wenn du so der Meinung bist, dann schaffen wir doch den Rechtsweg im Verwaltungsrecht ganz ab, denn du bist ja der Meinung der Staat macht keine Fehler.
Was glaubst du, wie man dann in bestimmten Bereichen Formfehler ausreizen wird, ich sag mal übertrieben 30 Sitze aber nur ein Mandat.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht, ist eine Verwaltungsentscheidung und hat mit Arbeitsrecht und Tarifrecht nichts zu tun. Und es geht um einen Anspruch, denn Artikel 16a Absatz 1 definiert einen Anspruch.

Einfach Dublinregeln einhalten, Narr. Zurück ins sichere Herkunftsland.

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:10
Das ist ein 1-Punkt Plan: "Ausländer raus".

Du machst aus einem Punkt, 3 Punkte um die primitive Erbärmlichkeit zu überspielen.


Ausländer raus ist primitiv ? Sind ja illegal hier. Nicht mal Syrien ist Asylgrund.

LOL
02.09.2019, 12:19
Ausländer raus ist primitiv ? Sind ja illegal hier. Nicht mal Syrien ist Asylgrund.
Schwatz keinen Unfug. Ich selbst bin u.a. in D ein Ausländer und war nie illegal!
Schaut zu das ihr euch mal klar ausdrückt...

tabasco
02.09.2019, 12:22
Ausländer raus ist primitiv ? Sind ja illegal hier. Nicht mal Syrien ist Asylgrund.
Also ich bin hier so was von legal ... :-)

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:28
Also ich bin hier so was von legal ... :-)

Kann sein. Greencard ?

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:31
Schwatz keinen Unfug. Ich selbst bin u.a. in D ein Ausländer und war nie illegal!
Schaut zu das ihr euch mal klar ausdrückt...

Es werden und wurden unzählige Gesetze verletzt, somit illegal.

- über Schiffe und Flugzeuge Schleusungen
- Grenzübertritte ohne Visa
- wegegeworfene Pässe
- gefälschte Visa
- gefälschte Herkunft z B Syrien
- Österreich ist sicher, da käme normal keiner mehr rein ( ebenso Italien )
- Dublin einfach lesen du Depp
- Bei Ausweisungen ähnlich - viele Gründe lässt man unter den Tisch fallen

- Seehofer kontrolliert keine bayrisch-tschechische Grenze --- nur Show Österreich/ Bayern

LOL
02.09.2019, 12:32
Es werden und wurden unzählige Gesetze verletzt, somit illegal.

- über Schiffe und Flugzeuge Schleusungen
- Grenzübertritte ohne Visa
- Österreich ist sicher, da käme normal keiner mehr rein ( ebenso Italien )
- Dublin einfach lesen du Depp
- Bei Ausweisungen ähnlich - viele Gründe lässt man unter den Tisch fallen

Der Depp bist du, wenn du nicht mal schnallst, dass eben nicht alle Ausländer illegal in Deutschland sind.
Dumpfbacke, die allerallermeisten Ausländer in D sind absolut legal!

Dr Mittendrin
02.09.2019, 12:36
Der Depp bist du, wenn du nicht mal schnallst, dass eben nicht alle Ausländer illegal in Deutschland sind.
Dumpfbacke, die allerallermeisten Ausländer in D sind absolut legal!

Du bist der Trottel, ich spiele den Ball so lang bis du Vollhonk aufgibst.
über 97 % haben kein Asylrecht ( sagte auch einer der CSU )



die allerallermeisten Ausländer in D sind absolut legal] :muaha:

LOL
02.09.2019, 12:40
Du bist der Trottel, ich spiele den Ball so lang bis du Vollhonk aufgibst.
über 97 % haben kein Asylrecht ( sagte auch einer der CSU )
Dann schreib "Flüchtlinge" oder "Asylanten", du Depp, und nicht "Ausländer".
Denn unter "Ausländer" fallen auch die "legalen Ausländer".

P.Sd. Spiel deinen Ball solange du möchtest, du hast offensichtlich ja auch sonst nix zum spielen... :D

-jmw-
02.09.2019, 12:49
Was "illegal" war/ist und was nicht, entscheidet sich in Angelegenheiten grundstürzender politischer Bedeutung dann, wenn sie einer anpackt und durch den, der anpackt. Die grossen Fragen der Zeit werden doch nicht vor Amtsgerichten entschieden!

Gehirnnutzer
02.09.2019, 13:07
Schwurble nicht lange. Massenhafte Gesetzesbrüche, ja sogar Schleusungen.

Ach ich schwurbele. Na gut, dann zeigt mir mal nach den Regeln der grammatikalischen Rechtsauslegung, wo Artikel 16a ein Verbot der Aufnahme von Personen, die die Bedingungen nicht einhalten enthält.

Gehirnnutzer
02.09.2019, 13:08
Es werden und wurden unzählige Gesetze verletzt, somit illegal.

- über Schiffe und Flugzeuge Schleusungen
- Grenzübertritte ohne Visa
- wegegeworfene Pässe
- gefälschte Visa
- gefälschte Herkunft z B Syrien
- Österreich ist sicher, da käme normal keiner mehr rein ( ebenso Italien )
- Dublin einfach lesen du Depp
- Bei Ausweisungen ähnlich - viele Gründe lässt man unter den Tisch fallen

- Seehofer kontrolliert keine bayrisch-tschechische Grenze --- nur Show Österreich/ Bayern

Dann nenn doch mal die Gesetze mit ihren genauen Tatbeständen.

cornjung
02.09.2019, 13:16
Ach ich schwurbele. Na gut, dann zeigt mir mal nach den Regeln der grammatikalischen Rechtsauslegung, wo Artikel 16a ein Verbot der Aufnahme von Personen, die die Bedingungen nicht einhalten enthält.
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Kannst du lesen ? Benutz dein Gehirn ! Kein Asylant ist legal hier.

tabasco
02.09.2019, 13:16
Kann sein. Greencard ?
Nö.

Kontingentflüchtling.

Chronos
02.09.2019, 13:28
Der Depp bist du, wenn du nicht mal schnallst, dass eben nicht alle Ausländer illegal in Deutschland sind.
Dumpfbacke, die allerallermeisten Ausländer in D sind absolut legal!
Nur:

- EU-Ausländer;
- Nicht-EU-Ausländer, die über ein ordnungsgemäßes Touristenvisum verfügen (meines Wissens 3 Monate Laufzeit)
- Nicht-EU-Ausländer, denen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, oder die über eine Duldung verfügen.

Die allermeisten der im Herbst 2015 eingedrungenen Ausländer haben/hatten keines der oben genannten Aufenthaltsrechte.

Gehirnnutzer
02.09.2019, 13:29
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

cornjung, ich habe nach der Passage gefragt, die verbietet, Personen aufzunehmen, die sich nicht auf das Asylrecht berufen können. Die Passage, die du erwähnst, definiert diesen Personekreis und verbietet nur die Gewährung des Aufenhaltes nach Asylrecht, aber generell die Gewährung des Aufenhaltes.

Cornjung, es ging mir dabei nur darum, aufzuzeigen, dass nicht zwingend ein Rechtsbruch vorliegt, wenn jemand Rechtsbruch schreit, erst recht nicht, wenn das Gesetz etwas nicht explizit verbietet, sondern dies der Grauzone der Rechtsauslegung überlässt. Zwar gibt es Regeln der Rechtsauslegung, aber trotzdem kann man unter Anwendung der selben Regeln, zu unterschiedlichen Auslegungen kommen.

Ein Rechtsbruch liegt immer erst dann vor, wenn eine dafür zuständige Instanz ihn feststellt. Wie kennen alle das Gutachten DiFabios und die politische Entscheidung Seehofers nicht ein Organstreitverfahren anzustrengen, dass gemäß dem Gutachten Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

BlackForrester
03.09.2019, 11:54
Black Forrester, vergleiche nicht verschiedene Rechtsgebiete denn Asylrecht gehört zu Verwaltungsrecht. Sorry, aber weißt du worum es eigentlich geht hierbei, nicht darum irgendwelchen Nichtberechtigten etwas zu geben, sondern Berechtigte vor Fehlern des Staates zu schützen. Aber wenn du so der Meinung bist, dann schaffen wir doch den Rechtsweg im Verwaltungsrecht ganz ab, denn du bist ja der Meinung der Staat macht keine Fehler.
Was glaubst du, wie man dann in bestimmten Bereichen Formfehler ausreizen wird, ich sag mal übertrieben 30 Sitze aber nur ein Mandat.

Ob jemand Asyl bekommt oder nicht, ist eine Verwaltungsentscheidung und hat mit Arbeitsrecht und Tarifrecht nichts zu tun. Und es geht um einen Anspruch, denn Artikel 16a Absatz 1 definiert einen Anspruch.


Wie Du ja richtig schreibst - Art. 16a GG Abs. 1 definiert den Anspruch generell, Abs. 2 definiert dann wer sich nicht auf diesen Anspruch berufen kann.

Wer aus einem sogenannten "sicheren" Drittstaat einreist, der kann eben, nach Abs. 2, sich nicht auf das in Abs. 1 garantierte Asylrecht berufen und damit entsteht weder noch besteht ein Rechtsanspruch. Wenn Du aber keinen Rechtsanspruch hast, wie wolltest Du dann einen Rechtsweg beschreiten - auf welcher Grundlage? Der Rechtsweg beschreiten heißt doch, dass eine Behörde, eine Institution das Recht falsch ausgelegt hat bzw. ein Gericht überprüfen muss ob das Recht richtig ausgelegt wurde. Wie soll das in einem Rechtsstaat funktionieren, wenn es dafür gar kein Recht gibt?

Gehirnnutzer
03.09.2019, 13:34
Wie Du ja richtig schreibst - Art. 16a GG Abs. 1 definiert den Anspruch generell, Abs. 2 definiert dann wer sich nicht auf diesen Anspruch berufen kann.

Wer aus einem sogenannten "sicheren" Drittstaat einreist, der kann eben, nach Abs. 2, sich nicht auf das in Abs. 1 garantierte Asylrecht berufen und damit entsteht weder noch besteht ein Rechtsanspruch. Wenn Du aber keinen Rechtsanspruch hast, wie wolltest Du dann einen Rechtsweg beschreiten - auf welcher Grundlage? Der Rechtsweg beschreiten heißt doch, dass eine Behörde, eine Institution das Recht falsch ausgelegt hat bzw. ein Gericht überprüfen muss ob das Recht richtig ausgelegt wurde. Wie soll das in einem Rechtsstaat funktionieren, wenn es dafür gar kein Recht gibt?

Black Forrester, du vergisst eine Behörde kann Fehler machen.

Dr Mittendrin
03.09.2019, 13:58
Black Forrester, du vergisst eine Behörde kann Fehler machen.

Du verhasster Idiot, es waren beabsichtigte Massenfehler

Dr Mittendrin
03.09.2019, 13:59
Dann schreib "Flüchtlinge" oder "Asylanten", du Depp, und nicht "Ausländer".
Denn unter "Ausländer" fallen auch die "legalen Ausländer".

P.Sd. Spiel deinen Ball solange du möchtest, du hast offensichtlich ja auch sonst nix zum spielen... :D

Natürlich meine ich nicht EU Ausländer.

BlackForrester
03.09.2019, 14:11
Black Forrester, du vergisst eine Behörde kann Fehler machen.


Wo Menschen arbeiten passieren nun einmal Fehler - völlig korrekt.

Nur, wo sollte eine Behörde denn einen Fehler machen, wenn man gar keinen Anspruch auf eine Leistung hat und die Behörde sagt nein? Dann wäre der Fehler vielmehr darin zu suchen, dass eine Behörde eine Leistung gewährt, obwohl man gar keinen Anspruch darauf hat.

Nochmals - wenn Du den Rechtsweg beschreiten willst, dann muss Dein Einspruch / Widerspruch doch begründet sein, sprich es muss ein Gesetz geben, welches Deinen Anspruch ggf. begründet...dies gibt es aber im konktreten Falle nicht.

Gehirnnutzer
03.09.2019, 17:21
Wo Menschen arbeiten passieren nun einmal Fehler - völlig korrekt.

Nur, wo sollte eine Behörde denn einen Fehler machen, wenn man gar keinen Anspruch auf eine Leistung hat und die Behörde sagt nein? Dann wäre der Fehler vielmehr darin zu suchen, dass eine Behörde eine Leistung gewährt, obwohl man gar keinen Anspruch darauf hat.

Nochmals - wenn Du den Rechtsweg beschreiten willst, dann muss Dein Einspruch / Widerspruch doch begründet sein, sprich es muss ein Gesetz geben, welches Deinen Anspruch ggf. begründet...dies gibt es aber im konktreten Falle nicht.

Das Problem bei der Geschichte ist, wenn eine Person die Bedingungen nach 16a erfüllt hat er Anspruch, dass hat ja die Behörde zu prüfen. Die Prüfung kann fehlerhaft erfolgen. Das kann man mit dem Rechtsweg verhindern. Den Missbrauch des Rechtsweges und darum geht es ja eigentlich, kann man, wie gesagt durch Einschränkung der Instanzen und spezielle Vorschriften verhindern.

@Mitttendrin
Es ist doch komisch, du der dich über fehlender Rechtsstaatlichkeit beschwerst, beleidigst, wenn jemand sich mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit beschäftigst.
Sachlichkeit scheint bei dir Mangelware zu sein.
Mal einen kleinen Tip:

Meinungen muss man nicht teilen, aber respektieren das jemand sie hat.

BlackForrester
04.09.2019, 09:09
Das Problem bei der Geschichte ist, wenn eine Person die Bedingungen nach 16a erfüllt hat er Anspruch, dass hat ja die Behörde zu prüfen. Die Prüfung kann fehlerhaft erfolgen. Das kann man mit dem Rechtsweg verhindern. Den Missbrauch des Rechtsweges und darum geht es ja eigentlich, kann man, wie gesagt durch Einschränkung der Instanzen und spezielle Vorschriften verhindern.

@Mitttendrin
Es ist doch komisch, du der dich über fehlender Rechtsstaatlichkeit beschwerst, beleidigst, wenn jemand sich mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit beschäftigst.
Sachlichkeit scheint bei dir Mangelware zu sein.
Mal einen kleinen Tip:

Meinungen muss man nicht teilen, aber respektieren das jemand sie hat.

Richtig - wenn aber z.B. man aus der Schweiz einreist erfüllt man eben die Bedingungen nach 16a nicht - wie kann dann eine Prüfung "fehlerhaft" erfolgen, so dass man den Rechtsweg beschreiten kann um prüfen zu lassen ob ein Prüfung "fehlerhaft" gewesen sein soll?

Wir drehen uns aber im Kreis und Du forderst etwas was mit dazu führt, dass dieser Staat in der Zwischenzeit überbürokratisiert ist - für jeden Scheiß muss man irgend ein Gesetz, irgend eine Verordnung, irgend eine Regelung / Regulierung "erfinden", weil deutsche Richter sich dazu aufschwingen "Recht" zu sprechen, auch wenn nirgend ein Rechtsanspruch besteht. Da betrifft bei weitem nicht nur die Fluchtthematik.

Damit Du verstehst was ich meine.
Lt StVO §50: Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Verfolge ich jetzt Deine Argumentation kann ich vor Gericht rennen und sagen - ich habe zwar kein Recht ein Kfz auf der Insel Helgoland zu betreiben, aber das klage ich ´mal ein...

Gehirnnutzer
04.09.2019, 14:46
Richtig - wenn aber z.B. man aus der Schweiz einreist erfüllt man eben die Bedingungen nach 16a nicht - wie kann dann eine Prüfung "fehlerhaft" erfolgen, so dass man den Rechtsweg beschreiten kann um prüfen zu lassen ob ein Prüfung "fehlerhaft" gewesen sein soll?

Wir drehen uns aber im Kreis und Du forderst etwas was mit dazu führt, dass dieser Staat in der Zwischenzeit überbürokratisiert ist - für jeden Scheiß muss man irgend ein Gesetz, irgend eine Verordnung, irgend eine Regelung / Regulierung "erfinden", weil deutsche Richter sich dazu aufschwingen "Recht" zu sprechen, auch wenn nirgend ein Rechtsanspruch besteht. Da betrifft bei weitem nicht nur die Fluchtthematik.

Damit Du verstehst was ich meine.
Lt StVO §50: Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
Verfolge ich jetzt Deine Argumentation kann ich vor Gericht rennen und sagen - ich habe zwar kein Recht ein Kfz auf der Insel Helgoland zu betreiben, aber das klage ich ´mal ein...

BlackForrester, du gehst von einer generellen Eindeutigkeit aus, aber das Recht hat seine eigenen Sichtweisen. Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Schweiz und mal zwei nicht-mittellose Asylsuchende.

Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

Person B macht eine Dienst- oder eine Urlaubsreise und reist auch mit einem gültigen Visa nach Deutschland ein. Plötzlich ändern sich die Verhältnisse im Heimatland von Person B, die eine Rückreise verhindern und Person B zwingen Asyl zu beantragen.

Haben wir es rechtlich in beiden Fällen mit einer Einreise über ein sicheres Drittland zu tun?

Bevor hier jemand rummeckert, es ist ein Beispiel.

Chronos
04.09.2019, 15:27
BlackForrester, du gehst von einer generellen Eindeutigkeit aus, aber das Recht hat seine eigenen Sichtweisen. Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Schweiz und mal zwei nicht-mittellose Asylsuchende.

Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

Person B macht eine Dienst- oder eine Urlaubsreise und reist auch mit einem gültigen Visa nach Deutschland ein. Plötzlich ändern sich die Verhältnisse im Heimatland von Person B, die eine Rückreise verhindern und Person B zwingen Asyl zu beantragen.

Haben wir es rechtlich in beiden Fällen mit einer Einreise über ein sicheres Drittland zu tun?

Bevor hier jemand rummeckert, es ist ein Beispiel.
ÄpfelBirnenZwetschgen.

Erstens sind nicht alle Vorausetzungen aufgelistet und zweitens ist im Fall von Person A nicht klar, aus welchem Land diese in die Schengen-assoziierte Schweiz einreist.

Im Fall von Person B ist ebenfalls nicht klar, aus welchem Land die Einreise nach Deutschland erfolgte (EU-Schengen-Raum oder ausserhalb).

Fazit: Diese Beispiele sind in dieser Form unpräzise.

Und nochwas: Jemand, der hier den juristischen Erklärbär und Klugscheisser machen möchte, sollte zumindest hinsichtlich der richtigen Begriffswahl sattelfest sein.

Merke:

Visum = Singular
Visa = Plural

Also ist dieser Satz falsch:


Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

und muss richtigerweise lauten: "Person A reist mit einem Visum über......"

Mannmannmann..... :auro:

Gehirnnutzer
04.09.2019, 16:15
ÄpfelBirnenZwetschgen.

Erstens sind nicht alle Vorausetzungen aufgelistet und zweitens ist im Fall von Person A nicht klar, aus welchem Land diese in die Schengen-assoziierte Schweiz einreist.

Im Fall von Person B ist ebenfalls nicht klar, aus welchem Land die Einreise nach Deutschland erfolgte (EU-Schengen-Raum oder ausserhalb).

Fazit: Diese Beispiele sind in dieser Form unpräzise.

Und nochwas: Jemand, der hier den juristischen Erklärbär und Klugscheisser machen möchte, sollte zumindest hinsichtlich der richtigen Begriffswahl sattelfest sein.

Merke:

Visum = Singular
Visa = Plural

Also ist dieser Satz falsch:



und muss richtigerweise lauten: "Person A reist mit einem Visum über......"

Mannmannmann..... :auro:

Chronos, es gab diese Fälle, der Person A wurde Asyl verweigert, der Person B wurde Asyl gewährt. Und wenn du logisch denken würdest, wüsstest du auch warum.

Chronos
04.09.2019, 18:28
Chronos, es gab diese Fälle, der Person A wurde Asyl verweigert, der Person B wurde Asyl gewährt. Und wenn du logisch denken würdest, wüsstest du auch warum.

Ist doch sonnenklar.

Person A kam über die Schweiz, also einem sicheren Drittland im Schengen-Verbund.
Asylantrag wird in Deutschland zurecht abgelehnt.

Person B befindet sich auf einer Reise in Deutschland (geschäftlich oder privat als Tourist, und verfügt über ein Visum für Deutschland). Nach Umsturz o.ä. in seinem Heimatland entsteht plötzlich ein Asylanspruch, dem dann in Deutschland logischerweise stattgegeben wird.

Was soll denn daran kompliziert sein?

Disclaimer: Obige Antwort stellt nicht meine persönliche Ansicht über diesen Asylschwachsinn dar, sondern bildet nur die derzeitige Rechtspraxis ab.

Gehirnnutzer
04.09.2019, 18:56
Ist doch sonnenklar.

Person A kam über die Schweiz, also einem sicheren Drittland im Schengen-Verbund.
Asylantrag wird in Deutschland zurecht abgelehnt.

Person B befindet sich auf einer Reise in Deutschland (geschäftlich oder privat als Tourist, und verfügt über ein Visum für Deutschland). Nach Umsturz o.ä. in seinem Heimatland entsteht plötzlich ein Asylanspruch, dem dann in Deutschland logischerweise stattgegeben wird.

Was soll denn daran kompliziert sein?

Disclaimer: Obige Antwort stellt nicht meine persönliche Ansicht über diesen Asylschwachsinn dar, sondern bildet nur die derzeitige Rechtspraxis ab.

Richtig, Chronos, aber zu der Schlußfolgerung ist das Gericht gekommen, nicht der Sachbearbeiter.

BlackForrester
04.09.2019, 19:15
BlackForrester, du gehst von einer generellen Eindeutigkeit aus, aber das Recht hat seine eigenen Sichtweisen. Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Schweiz und mal zwei nicht-mittellose Asylsuchende.

Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

Person B macht eine Dienst- oder eine Urlaubsreise und reist auch mit einem gültigen Visa nach Deutschland ein. Plötzlich ändern sich die Verhältnisse im Heimatland von Person B, die eine Rückreise verhindern und Person B zwingen Asyl zu beantragen.

Haben wir es rechtlich in beiden Fällen mit einer Einreise über ein sicheres Drittland zu tun?

Bevor hier jemand rummeckert, es ist ein Beispiel.


Wo ist da das Problem?

Für A gilt - man KANN in den Asylvorgang aufgenommen werden (weil Asylgrund bereits vorhanden und Einreisegurnd), muss aber nicht, sprich kann abgelehnt werden - und aus einer KANN-Regelung entsteht eben kein Rechtsanspruch

Für B gilt - man MUSS in den Asylvorgang aufgenommen werden (weil Asylgrund entsteht ja erst und war nicht schon bei der Einreise vorhanden)
Allerdings wird es B sehr schwer haben zu beweisen, dass man im Heimatland infolge der Änderung der Verhältnisse vom Staat bzw. dessen Organen verfolgt wird und Gefahr für Freiheit, Leib und Leben besteht...

BlackForrester
04.09.2019, 19:18
Richtig, Chronos, aber zu der Schlußfolgerung ist das Gericht gekommen, nicht der Sachbearbeiter.


Wie soll man dies nun verstehen???????