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Vollständige Version anzeigen : GG ist verfassungsfeindlich



Kaktus
14.07.2019, 08:26
Das GG kann eigentlich nicht verfassungsfeindlich sein, weil D keine Verfassung hat. Wer ab das GG als Verfassung ansieht, kann es getrost in die Tonne klopfen, denn



...Künftig ist rechtsextrem, wer es wagt, auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu bestehen. Damit sind alle Bürger, die Rechtsstaatlichkeit noch ernst nehmen, oder gar zu verteidigen bereit sind, unter Kuratel gestellt. Wer glaubt, dass damit das Ende der Fahnenstange erreicht ist, irrt sich. Wir sind kurz davor, dass Lesen von klassischer deutscher Literatur, etwa von Goethe oder gar Schiller, zum subversiven Akt wird. Die Vordenker haben das bereits ausgesprochen. In ihrem weit verbreiteten Machwerk „Das Netzwerk der Neuen Rechten“ behaupten die Relotius-Jünger der Zeit, Christian Fuchs und Paul Middelhoff tatsächlich, dass Bezüge auf Richard Wagner oder Thomas Mann eine neurechte Botschaft seien: „Deutschland ist eine Kulturnation, ist eine reiche Kulturnation mit einer reichen Tradition, die weiter zurückreicht, als bis zu den zwölf Jahren der Barbarei im Dritten Reich.“
Damit würde die deutsche Geschichte verklärt und die Nazidiktatur verharmlost.



https://vera-lengsfeld.de/2019/07/12/verfassungsschutz-erklaert-grundgesetz-fuer-verfassungsfeindlich/

Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?

romeo1
14.07.2019, 08:43
Das GG kann eigentlich nicht verfassungsfeindlich sein, weil D keine Verfassung hat. Wer ab das GG als Verfassung ansieht, kann es getrost in die Tonne klopfen, denn


https://vera-lengsfeld.de/2019/07/12/verfassungsschutz-erklaert-grundgesetz-fuer-verfassungsfeindlich/

Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?

Nicht mehr lange, da werden eher die Kritiker "unserer" regierenden Halunken mit einer Zwangsjacke abgeführt. Ganz so, wie es einstmals in der verblichenen UDSSR üblich war.

John Donne
14.07.2019, 08:45
Das GG kann eigentlich nicht verfassungsfeindlich sein, weil D keine Verfassung hat. Wer ab das GG als Verfassung ansieht, kann es getrost in die Tonne klopfen, denn


https://vera-lengsfeld.de/2019/07/12/verfassungsschutz-erklaert-grundgesetz-fuer-verfassungsfeindlich/

Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?

Nichts gegen den lesenswerten Artikel von Frau Lengsfeld, aber Deine Interpretation geht am Kern des Problems vorbei: Es geht nicht darum, ob das GG eine Verfassung ist (das ist es, und das wird Frau Lengsfeld nie bestreiten), sondern um den Kollaps des Rechtsstaates.
Keine Verfassung - und sei sie noch so gut - kann einen demokratischen Rechtsstaat tatsächlich garantieren. Seit Savigny wissen wir, daß die Vorstellung Montesquieus, der Richter sei lediglich "bouche de la loi" falsch ist: Der demokratische Rechtsstaat lebt vom Mitmachen. Die die regieren, unterminieren jedoch das Primat des Rechts, und mit denen, die mitmachen und dazu Beifall klatschen, ist halt kein Staat zu machen.

Esreicht!
14.07.2019, 09:00
Hallo,

eine Demokratie ohne kritische Medien kann keine Demokratie sein. Wie weit die Verwahrlosung der sich "unabhängig" nennenden BRD-Medien bereits vorangeschritten ist, zeigt die aktuelle Tatsache, daß bereits die Forderung "Grundgesetz statt Scharia" vom VS als rechtsextrem eingestuft und von den SED-Medien nicht widersprochen wird! :schlecht:


kd

Hank Rearden
14.07.2019, 09:01
Nichts gegen den lesenswerten Artikel von Frau Lengsfeld, aber Deine Interpretation geht am Kern des Problems vorbei: Es geht nicht darum, ob das GG eine Verfassung ist (das ist es, und das wird Frau Lengsfeld nie bestreiten), sondern um den Kollaps des Rechtsstaates.
Keine Verfassung - und sei sie noch so gut - kann einen demokratischen Rechtsstaat tatsächlich garantieren.

Über die Verfassung muss das Wahlvolk abstimmen, also ist das GG eben keine Verfassung!
Aber Du hast vollkommen recht, eine Verfassung ist auch nur ein Stück Papier!
Nach der Verfassung gibts in Nordkorea Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Reisefreiheit!!!

George Orwells "doublethink" feiert fröhliche Urstände:
Wer die Einhaltung des GG fordert (z.B. Art. 16a GG) wird vom Verfassungsschutz beobachtet!
Darauf muss man erstmal kommen, Respekt!

Bruddler
14.07.2019, 09:13
Grämt Euch nicht, das GG wird in 20 bis 30 Jahren ohnehin kein Thema mehr sein...

https://www.worldatlas.com/r/w728-h425-c728x425/upload/51/c6/1c/shutterstock-357284885.jpg

Das ist keine Verschwörungstheorie, und auch keine Schwarzmalerei,
sondern nur die logische Konsequenz auf eine desaströse Entwicklung hierzulande !

truthCH
14.07.2019, 09:20
Nichts gegen den lesenswerten Artikel von Frau Lengsfeld, aber Deine Interpretation geht am Kern des Problems vorbei: Es geht nicht darum, ob das GG eine Verfassung ist (das ist es, und das wird Frau Lengsfeld nie bestreiten), sondern um den Kollaps des Rechtsstaates.
Keine Verfassung - und sei sie noch so gut - kann einen demokratischen Rechtsstaat tatsächlich garantieren. Seit Savigny wissen wir, daß die Vorstellung Montesquieus, der Richter sei lediglich "bouche de la loi" falsch ist: Der demokratische Rechtsstaat lebt vom Mitmachen. Die die regieren, unterminieren jedoch das Primat des Rechts, und mit denen, die mitmachen und dazu Beifall klatschen, ist halt kein Staat zu machen.

Fettung durch mich

Ich würde das ebenfalls bestreiten, nur schon aus dem Grund des 146-er. Als Schweizer finde ich es amüsant, dass man in einer Verfassung den Passus stehen haben kann, dass diese Verfassung verfällt, wenn das Volk sich selbst eine gibt. So etwas steht zum Beispiel nicht in unserer Verfassung. Ich sehe auch nicht den Grund, warum so etwas in einer Verfassung stehen sollte.

Betreffend des Punktes, dass nur das Mitmachen den Staat garantiert - im Grunde ja, aber wie viele werden zu ihrem "Glück" gezwungen und vor allem wie? Letzten Endes musst Du ja nicht zustimmen, sondern Du wirst sozusagen hineinformatiert - das merkst Du immer, wenn Du zum Beispiel sagst, ich will in diesem "Verein" nicht mitmachen, Steuern sind Diebstahl (vor allem die Einkommenssteuer) und nach der Legitimierung von Hoheitsträgern fragst ( Thematik Beamten in Zusammenhang mit dem Capitits Deminutio). Die meisten schauen Dich dann nur komisch an, haben aber kein Problem damit, dass sie schon mit Schulden auf die Welt kommen und Suppen auslöffeln dürfen die andere eingebrockt haben. All das geschieht über die Verfassung, wo man dann sagt, dass sind Deine Pflichten damit Du Rechte geniessen kannst und wird auch Zwang anwenden.

Es sei denn, Du kommst zu Fuss oder mit einem Gummiboot über die entsprechenden Routen - dann kannst Du sogar auf das GG/Verfassung scheissen und trotzdem wirst Du einem treuen, nach der Verfassung handelnden Mitbürger gleich gestellt.

Daggu
14.07.2019, 09:23
Aus dem von dir verlinkten Artikel zitiert:


Wir sind kurz davor, dass Lesen von klassischer deutscher Literatur, etwa von Goethe oder gar Schiller, zum subversiven Akt wird.



Man ist nicht kurz davor, man ist schon heftig dabei, bei den deutschen Philosophen ganz gewisse, denn Kant, Heidegger, Hegel und auch Fichte waren wohl schon Vordenker der Nazi-Ideologie, von Nietzsche jetzt einmal höflich zu schweigen.

Luther, Kant, Heidegger - die Liste der rassistischen und antisemitischen Philosophen ist erschreckend lang. Ebenso erschreckend ist, dass der Rassismus der Denker noch immer totgeschwiegen wird

https://www.heise.de/tp/features/Der-verschwiegene-Rassismus-der-Philosophen-3363965.html

Und bei den deutschen Klassikern kommt es dann früher oder später zur höchsten Wahnvollendung medialen Bildungs-Philistertums:

Wäre Heinrich von Kleist Offizier der SS gewesen?

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/belletristik/ausstellung-waere-heinrich-von-kleist-offizier-der-ss-gewesen-1683727.html

Das kommentiert man nicht, man speibt nur verächtlich in die Ecke, denn bis olle Goehte öffentlich für einen verdammenswerten Rechten ausgerufen wird, da dauert es nun wohl nicht mehr lange.

Shahirrim
14.07.2019, 09:26
...
Das kommentiert man nicht, man speibt nur verächtlich in die Ecke, denn bis olle Goehte öffentlich für einen verdammenswerten Rechten ausgerufen wird, da dauert es nun wohl nicht mehr lange.
Das wäre urkomisch. Der Brückenbauer Goethe in die islamisch-türkische Welt mutiert bald zum bösen weißen Mann.

Daggu
14.07.2019, 09:31
Das wäre urkomisch. Der Brückenbauer Goethe in die islamisch-türkische Welt mutiert bald zum bösen weißen Mann.

Vielleicht ist eine urkomische Betrachtung des alltäglichen Wahnsinns der kulturell ideologischen Schubumkehr der einzige Weg, um an diesem Irrsinn nicht selbst irrsinnig zu werden.

Denn das, was wir zur Zeit in diesem Staat erleben, das kann doch bald nur noch ein schlimmer Albtraum sein, und keiner zwickt und zwackt uns, damit wir endlich erwachen.

Bolle
14.07.2019, 09:38
Natürlich ist es "verfassungsfeindlich" wenn es solche nationalistischen und populistischen Phrasen wie " Das Deutsche Volk" oder "Die Deutschen in den Ländern" und "das gesamte Deutsche Volk" enthält!
Klingt ja als ob Björn Höcke am GG mitgewirkt hätte.....


Das muss weg!:basta:

https://www.dw.com/image/36897679_303.jpg

Zyankali
14.07.2019, 09:54
Ich würde das ebenfalls bestreiten, nur schon aus dem Grund des 146-er.

nun, man kann 146 auch so verstehen, daß das GG eben eine verfassung ist, die nicht vom volk gegeben ist. wo steht, das sie das sein muss ? ist doch eh bloss ein stück papier, egal wie es nun heisst...

Bolle
14.07.2019, 09:58
nun, man kann 146 auch so verstehen, daß das GG eben eine verfassung ist, die nicht vom volk gegeben ist. wo steht, das sie das sein muss ? ist doch eh bloss ein stück papier, egal wie es nun heisst...

Nein, denn die Gründerväter haben es als "Provisorium" bezeichnet! Also ein baldigst zu ersetzendes Übergangswerk!

Nur ob man sich das bei den heutigen im Bundestag sitzenden Volksvertretern wünschen sollte..........

Bruddler
14.07.2019, 10:04
Natürlich ist es "verfassungsfeindlich" wenn es solche nationalistischen und populistischen Phrasen wie " Das Deutsche Volk" oder "Die Deutschen in den Ländern" und "das gesamte Deutsche Volk" enthält!
Klingt ja als ob Björn Höcke am GG mitgewirkt hätte.....


Das muss weg !:basta:

https://www.dw.com/image/36897679_303.jpg

Das deutsche Volk ? :hmm:
Die etablierten Parteien arbeiten auf Hochtouren daran...

John Donne
14.07.2019, 10:10
Das deutsche Volk ? :hmm:
Die etablierten Parteien arbeiten auf Hochtouren daran...

Der Gedanke ist keineswegs neu: Klick (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Der_Bev%C3%B6lkerung)

Bruddler
14.07.2019, 10:13
Der Gedanke ist keineswegs neu: Klick (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Der_Bev%C3%B6lkerung)


„Ich sage Nein zu diesem simplen und für unser Haus unwürdigen Kunstwerk. Ich sage Nein dazu, dass der Versuch unternommen wird, das deutsche Volk verächtlich zu machen, auf eine kurze Zeit seiner Geschichte zu reduzieren. Ich sage Nein zu dem Versuch der Distanzierung des Deutschen Bundestags von seinem eigenen Volk.“
:dg:

Zyankali
14.07.2019, 10:16
Nein, denn die Gründerväter haben es als "Provisorium" bezeichnet! Also ein baldigst zu ersetzendes Übergangswerk!

Nur ob man sich das bei den heutigen im Bundestag sitzenden Volksvertretern wünschen sollte..........

der inzwischen allgemein verdummte volkeswille macht mir da mehr angst. was würde das wohl für eine verfassung werden ? *grusel*

kenne u.a. die rede von carlo schmid, sehr informativ über den damaligen standpunkt. der vollständigkeit halber:



https://www.youtube.com/watch?v=NN0aOGBBZds


als text:
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Bolle
14.07.2019, 10:20
der inzwischen allgemein verdummte volkeswille macht mir da mehr angst. was würde das wohl für eine verfassung werden ? *grusel*

kenne u.a. die rede von carlo schmid, sehr informativ über den damaligen standpunkt. der vollständigkeit halber:



https://www.youtube.com/watch?v=NN0aOGBBZds


als text:
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Sollte man sich unbedingt anhören! :dg:

Bruddler
14.07.2019, 10:23
der inzwischen allgemein verdummte volkeswille macht mir da mehr angst. was würde das wohl für eine verfassung werden ? *grusel*

kenne u.a. die rede von carlo schmid, sehr informativ über den damaligen standpunkt. der vollständigkeit halber:



https://www.youtube.com/watch?v=NN0aOGBBZds


als text:
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm

Carlo Schmid u.v.a. wären schon längst aus der SPD ausgetreten, wenn sie noch leben würden...

Bruddler
14.07.2019, 10:26
Sollte man sich unbedingt anhören! :dg:

Dauert nur 1 Std. und 57 Minuten...

Jungle Jennie
14.07.2019, 11:00
Über die Verfassung muss das Wahlvolk abstimmen, also ist das GG eben keine Verfassung!
[...]
Nach der Verfassung gibts in Nordkorea Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Reisefreiheit!!!

Fällt dir der Widerspruch auf? ;)

Wenn nur ein solches Rechtsdokument die "Verfassung" eines Staates ist, über die dessen "Wahlvolk" abgestimmt hat - von wem und wie auch immer dieses ohne Geltung einer Verfassung bestimmt wird - dann hat Nordkorea auch und erst recht keine Verfassung!

Zyankali
14.07.2019, 11:11
Dauert nur 1 Std. und 57 Minuten...

deshalb hab ich extra noch den text gesucht. lieb, gell :)

Bruddler
14.07.2019, 11:12
deshalb hab ich extra noch den text gesucht. lieb, gell :)

:gib5:

Bruddler
14.07.2019, 11:15
Fällt dir der Widerspruch auf? ;)

Wenn nur ein solches Rechtsdokument die "Verfassung" eines Staates ist, über die dessen "Wahlvolk" abgestimmt hat - von wem und wie auch immer dieses ohne Geltung einer Verfassung bestimmt wird - dann hat Nordkorea auch und erst recht keine Verfassung!

Sollte einmal eine Verfassung tatsächlich zustande kommen, dann wird man sicherlich einige Suren darin finden können. :pfeif:

truthCH
14.07.2019, 11:47
nun, man kann 146 auch so verstehen, daß das GG eben eine verfassung ist, die nicht vom volk gegeben ist. wo steht, das sie das sein muss ? ist doch eh bloss ein stück papier, egal wie es nun heisst...

Hätte ich jetzt nicht zuerst noch weitergelesen in den Antworten, wäre meine Antwort genau das gewesen, was Du nachher selbst eingestellt hast, die Rede von Carlo Schmid.

Genau da drin findest Du den Punkt, warum eine Verfassung nur immer vom Volk gegeben werden kann (damit sie auch hält), weil das Volk alle anderen immer ablehnte

===
...
Freilich weiß jeder von uns, dass man Ordnungsgesetze anderer Art auch schon Verfassung genannt hat, zum Beispiel die oktroyierten Verfassungen der Restaurationszeiten, etwa die Charte von 1814. Diese oktroyierten Verfassungen waren zweifellos gelegentlich technisch nicht schlecht, und die Fürsten, die sie gegeben haben, mochten dann und wann durchaus gute Absichten gehabt haben; aber das Volk hat diese Dinge nie als Verfassungen betrachtet, und die Revolutionen von 1830 sind nichts anderes gewesen als der Aufstand der Völker Europas gegen die oktroyierten Verfassungen, die nicht im Wege der Selbstbestimmung der Völker entstanden, sondern auferlegt worden sind. Es kam in diesen Revolutionen die Erkenntnis zum Ausdruck, dass eine Verfassung in einer demokratischen Welt etwas mehr sein muss als ein bloßes Reglement, als ein bloßes Organisationsstatut. Die Ordnung des Behördenaufbaus, die Ordnung der Staatsfunktionen, die Abgrenzung der Rechte der Individuen und der Obrigkeit sind durchaus vorstellbar und das hat es gegeben – im Bereich der organischen Artikel des absolutistischen Obrigkeitsstaates, ja auch im Bereich der Fremdherrschaft. Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins....
===

Genau das ist der Punkt - das GG ist ein Ordnungsgesetz nach HLKO ( und das hat man aufgezogen weil Deutschland nicht handlungsfähig war infolge des Fehlens staatlicher Organe (was den Verhaftungen geschuldet war (Dönitz und seine Entourage))) - Du kannst es zwar Verfassung nennen, aber es wird dadurch keine.

Süßer
14.07.2019, 11:57
Das GG kann eigentlich nicht verfassungsfeindlich sein, weil D keine Verfassung hat. Wer ab das GG als Verfassung ansieht, kann es getrost in die Tonne klopfen, denn


https://vera-lengsfeld.de/2019/07/12/verfassungsschutz-erklaert-grundgesetz-fuer-verfassungsfeindlich/

Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?

Leider adressierst Du den Falschen!

Die Presserklärung ist vom Inlandsgeheimdienst der BRD. Diese Erklärung ist brutal ehrlich und zeigt deutlich die Probleme in dem Staatsgebilde welches die faktische Macht in Deutschland hat.

Es ist nicht einfach zu verstehen wenn man als einfacher rechtsfreier Bürger versucht sein Auskommen zu finden.
Aber diese Republik treibt jeden Tag weiter weg von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, hin zu reiner Machtpolitik.
Den Inlandsgeheimdienst stört dabei mittlerweile sogar die faktische Verfassung der BRD, das GG.
Diese Machtpolitik vereint, Kulturmarxisten, Zionisten, die OG, bis hin zu Internationale Konzernen. Für die war Rechtsstaatlichkeit eh nur ein Argument was vor Gericht gegen sie verwendet wurde.
Faktisch hat der VS alle Elemente des Rechtsstaat kurzgeschlossen und so eine Cryptodiktatur etabliert.

latrop
14.07.2019, 12:05
Nein, denn die Gründerväter haben es als "Provisorium" bezeichnet! Also ein baldigst zu ersetzendes Übergangswerk!

Nur ob man sich das bei den heutigen im Bundestag sitzenden Volksvertretern wünschen sollte..........

Wenn ich denke, was heute da für Typen im Bundestag sitzen, dann besser das alte Grundgesetz behalten, als eine neue Verfassung von denen ausarbeiten zu lassen.:?

Hank Rearden
14.07.2019, 12:12
Fällt dir der Widerspruch auf? ;)

Wenn nur ein solches Rechtsdokument die "Verfassung" eines Staates ist, über die dessen "Wahlvolk" abgestimmt hat - von wem und wie auch immer dieses ohne Geltung einer Verfassung bestimmt wird - dann hat Nordkorea auch und erst recht keine Verfassung!

Doch , doch: Die Verfassung wurde mit 100%-Zustimmung angenommen! :D

Jungle Jennie
14.07.2019, 12:33
Doch , doch: Die Verfassung wurde mit 100%-Zustimmung angenommen! :D

Und jetzt mal ernsthaft:

Das über westdeutsche Landtage und Parlamentarischen Rat (1948/49), Bundestag, Bundesrat und letzte Volkskammer der DDR (1990) immerhin mittelbar demokratisch legitimierte Grundgesetz soll keine Verfassung sein, weil es keine Volksabstimmung über dieses gab, die von kommunistischen Apparatschiks ihren Sklaven verordnete nordkoreanische Verfassung hingegen soll eine echte Verfassung sein, weil es eine unfreie und nicht geheime Volksabstimmung über diese gab?

Nicht, dass ich viel von Demokratie hielte oder glaubte, diese erzeuge irgendwie sachlich bessere oder moralisch überlegene Entscheidungen, aber vorstehende Argumentation ist denklogisch vollkommen unhaltbar.

Nationalix
14.07.2019, 12:51
Die offizielle Bezeichnung des Grundgesetzes lautet "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ". Das "für" impliziert, dass das das GG von außen aufoktroyiert und nicht in freier Selbstbestimmung gegeben wurde. Eine künftige Verfassung in freier Selbstbestimmung wird in Artikel 146 in Aussicht gestellt.


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Jungle Jennie
14.07.2019, 13:12
Die offizielle Bezeichnung des Grundgesetzes lautet "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ". Das "für" impliziert, dass das das GG von außen aufoktroyiert und nicht in freier Selbstbestimmung gegeben wurde. Eine künftige Verfassung in freier Selbstbestimmung wird in Artikel 146 in Aussicht gestellt.

Und in der Präambel heißt es ausdrücklich, dass das deutsche Volk sich Kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben hat.

Artikel 146 ist seit dem Inkrafttreten des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der damals noch bestehenden Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierte Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, sowie dem folgenden Beitritt Beitritt der auf dem Gebiet der DDR wiederhergestellten fünf deutschen Länder obsolet, und hätte eigentlich gestrichen werden können und sollen.

Man hat ihn vermutlich aus einer Kombination typisch deutschen Moralüberschwanges und mangelnder staatsrechtlicher Sachkunde heraus stehen lassen, um im Falle der Errichtung einer neuerlichen Diktatur argumentieren zu können, eine von dieser implementierte Verfassung habe das Grundgesetz nicht aufgehoben, dies könne nur in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes geschehen. Was staatsrechtlich natürlich blanker Unfug ist.

Stanley_Beamish
14.07.2019, 13:27
Und jetzt mal ernsthaft:

Das über westdeutsche Landtage und Parlamentarischen Rat (1948/49), Bundestag, Bundesrat und letzte Volkskammer der DDR (1990) immerhin mittelbar demokratisch legitimierte Grundgesetz soll keine Verfassung sein, weil es keine Volksabstimmung über dieses gab, die von kommunistischen Apparatschiks ihren Sklaven verordnete nordkoreanische Verfassung hingegen soll eine echte Verfassung sein, weil es eine unfreie und nicht geheime Volksabstimmung über diese gab?

Nicht, dass ich viel von Demokratie hielte oder glaubte, diese erzeuge irgendwie sachlich bessere oder moralisch überlegene Entscheidungen, aber vorstehende Argumentation ist denklogisch vollkommen unhaltbar.

Der Unterschied: Für die provisorische BRD-Verfassung, auch Grundgesetz genannt, brauchten wir das Placet der Sieger, die nordkoreanische Verfassung stammt von einem Nordkoreaner.

Zyankali
14.07.2019, 13:29
Und jetzt mal ernsthaft:

Das über westdeutsche Landtage und Parlamentarischen Rat (1948/49), Bundestag, Bundesrat und letzte Volkskammer der DDR (1990) immerhin mittelbar demokratisch legitimierte Grundgesetz soll keine Verfassung sein, weil es keine Volksabstimmung über dieses gab, die von kommunistischen Apparatschiks ihren Sklaven verordnete nordkoreanische Verfassung hingegen soll eine echte Verfassung sein, weil es eine unfreie und nicht geheime Volksabstimmung über diese gab?

Nicht, dass ich viel von Demokratie hielte oder glaubte, diese erzeuge irgendwie sachlich bessere oder moralisch überlegene Entscheidungen, aber vorstehende Argumentation ist denklogisch vollkommen unhaltbar.

eben. man schaue sich bloss die "vom volk" durchgeführte wahl zum bundespräsi an, ist doch das beste beispiel wie sowas läuft.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 13:38
Wenn man eure Beiträge liest, muss man sagen ihr habt noch nie etwas über Verfassungen gelesen bzw. euch darüber infomiert. Gemäß euren Aussagen, hatten bzw. haben das deutsche Kaiserreich und die Vereinigten Staaten keine Verfassung.

1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihr Zustandekommen, ihre Namen etc. pp.. Eine Verfassung, die von oben herab erlassen wird oktroyierte

2. Die Idealvorstellung einer Verfassung geht von der Legitimation durch die Zustimmung des Volkes aus. Dabei ist, entgegengesetzt der Meinung einiger hier, nicht nur die direkte Zustimmung per Volksabstimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter. In besonderen Fällen, dort wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, z.B. Großbritannien gilt auch die Zustimmung im Geiste.

3.Kommen wir zum GG. Es ist richtig, dass dass man das GG zunächst als Provisorium dachte, schließlich hatte man nicht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Nicht das Gesamte deutsche Volk war am GG beteiligt und auch die Vorstellung, dass der beste Ausdruck wieder erlangter Souveränität eine neue Verfassung wäre, mag eine Rolle gespielt haben.
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.
Anders ausgedrückt, das GG ist inhaltlich eine Verfassung, dass Manko, was es zunächst zum Provisorium machte, wahr die fehlende Beteiligung/ Zustimmung eines Teiles des deutschen Volkes.

4. Durch die Ratifizierung in den westdeutschen frei gewählten Parlamenten (Bayern ratifizierte das GG nicht, aber ordnete sich per Gesetzesbeschluss unter) hat das GG die indirekte Zustimmung des Volkes in den westdeutschen Bundesländern erlangt. Die Beitrittserklärung erfolgte durch die freigewählte DDR-Volkskammer und jede Änderung nach 1990 erfolgte durch gewählte Volksvertreter des gesamten Deutschlands.
Das GG hat also die indirekte Zustimmung des Volkes und ist somit eine legitimierte Verfassung.

5. Für diejenigen, die der Meinung sind, aus Artikel 146 GG lässt sich eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, wäre mal ein Blick in Artikel 79 Absatz 3 GG angebracht, ob der Artikel dort erwähnt ist.


6. Auch wenn das GG eine legitimierte Verfassung ist und Artikel 146 GG keine Verpflichtung enthält, hätte man doch das Volk direkt entscheiden lassen sollen, ob man das GG behält oder ob man ein neue Verfassung erarbeitet. Ich persönlich bin sogar der Merinung, dass genau dies von den Vätern des GG gewollt war, da sie sich der Qualität des GG bewusst waren.

Jungle Jennie
14.07.2019, 14:20
Wenn man eure Beiträge liest, muss man sagen ihr habt noch nie etwas über Verfassungen gelesen bzw. euch darüber infomiert. Gemäß euren Aussagen, hatten bzw. haben das deutsche Kaiserreich und die Vereinigten Staaten keine Verfassung.

1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihr Zustandekommen, ihre Namen etc. pp.. Eine Verfassung, die von oben herab erlassen wird oktroyierte

2. Die Idealvorstellung einer Verfassung geht von der Legitimation durch die Zustimmung des Volkes aus. Dabei ist, entgegengesetzt der Meinung einiger hier, nicht nur die direkte Zustimmung per Volksabstimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter. In besonderen Fällen, dort wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, z.B. Großbritannien gilt auch die Zustimmung im Geiste.

3.Kommen wir zum GG. Es ist richtig, dass dass man das GG zunächst als Provisorium dachte, schließlich hatte man nicht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Nicht das Gesamte deutsche Volk war am GG beteiligt und auch die Vorstellung, dass der beste Ausdruck wieder erlangter Souveränität eine neue Verfassung wäre, mag eine Rolle gespielt haben.
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.
Anders ausgedrückt, das GG ist inhaltlich eine Verfassung, dass Manko, was es zunächst zum Provisorium machte, wahr die fehlende Beteiligung/ Zustimmung eines Teiles des deutschen Volkes.

4. Durch die Ratifizierung in den westdeutschen frei gewählten Parlamenten (Bayern ratifizierte das GG nicht, aber ordnete sich per Gesetzesbeschluss unter) hat das GG die indirekte Zustimmung des Volkes in den westdeutschen Bundesländern erlangt. Die Beitrittserklärung erfolgte durch die freigewählte DDR-Volkskammer und jede Änderung nach 1990 erfolgte durch gewählte Volksvertreter des gesamten Deutschlands.
Das GG hat also die indirekte Zustimmung des Volkes und ist somit eine legitimierte Verfassung.

5. Für diejenigen, die der Meinung sind, aus Artikel 146 GG lässt sich eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, wäre mal ein Blick in Artikel 79 Absatz 3 GG angebracht, ob der Artikel dort erwähnt ist.


6. Auch wenn das GG eine legitimierte Verfassung ist und Artikel 146 GG keine Verpflichtung enthält, hätte man doch das Volk direkt entscheiden lassen sollen, ob man das GG behält oder ob man ein neue Verfassung erarbeitet. Ich persönlich bin sogar der Merinung, dass genau dies von den Vätern des GG gewollt war, da sie sich der Qualität des GG bewusst waren.

:appl: :gp:

Ein Neuer
14.07.2019, 15:18
Ich bekomme immer mehr den Eindruck das für Deutschland aktuell eine Bevölkerungsanzahl um die 7-8 Mio. völligst ausreichend wäre.:iwarte:

Bruddler
14.07.2019, 15:30
Und in der Präambel heißt es ausdrücklich, dass das deutsche Volk sich Kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben hat.

Artikel 146 ist seit dem Inkrafttreten des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der damals noch bestehenden Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierte Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, sowie dem folgenden Beitritt Beitritt der auf dem Gebiet der DDR wiederhergestellten fünf deutschen Länder obsolet, und hätte eigentlich gestrichen werden können und sollen.

Man hat ihn vermutlich aus einer Kombination typisch deutschen Moralüberschwanges und mangelnder staatsrechtlicher Sachkunde heraus stehen lassen, um im Falle der Errichtung einer neuerlichen Diktatur argumentieren zu können, eine von dieser implementierte Verfassung habe das Grundgesetz nicht aufgehoben, dies könne nur in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes geschehen. Was staatsrechtlich natürlich blanker Unfug ist.

Damit sind bestenfalls dessen "Vertreter" gemeint, wie immer, wenn "Volkes Willen" gefragt ist.


eben. man schaue sich bloss die "vom Volk" durchgeführte wahl zum bundespräsi an, ist doch das beste beispiel wie sowas läuft.

Mogelpackung !

Gehirnnutzer
14.07.2019, 16:29
Damit sind bestenfalls dessen "Vertreter" gemeint, wie immer, wenn "Volkes Willen" gefragt ist.



Mogelpackung !

Wo ist das Problem, Bruddler? Sehr viele Verfassungen der Welt haben nur die indirekte Zustimmung des Volkes.

Krombacher007
14.07.2019, 16:41
Wo ist das Problem, Bruddler? Sehr viele Verfassungen der Welt haben nur die indirekte Zustimmung des Volkes.

Das mag vielleicht sein ABER dafür wurde stets der Wille des Volkes zur Nationenbildung und zur staatlichen Identifikation aus sich selbst heraus ausgearbeitet und unterlag keiner Genehmigung inklusive Vorbehaltsrechte.

John Donne
14.07.2019, 16:44
Über die Verfassung muss das Wahlvolk abstimmen, also ist das GG eben keine Verfassung!
[...]



Fettung durch mich

Ich würde das ebenfalls bestreiten, nur schon aus dem Grund des 146-er. Als Schweizer finde ich es amüsant, dass man in einer Verfassung den Passus stehen haben kann, dass diese Verfassung verfällt, wenn das Volk sich selbst eine gibt. So etwas steht zum Beispiel nicht in unserer Verfassung. Ich sehe auch nicht den Grund, warum so etwas in einer Verfassung stehen sollte.
[...]


Wenn das Kriterium für eine Verfassung ist, daß sie per Volksabstimmung angenommen werden muß, hat es in Deutschland (und zahlreichen anderen Ländern) überhaupt noch nie eine gültige Verfassung gegeben. Weder die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 noch die Weimarer Verfassung wurden per Volksabstimmung angenommen. Konkret: das ist überhaupt kein Kriterium.
Das Grundgesetz heißt so, weil es ursprünglich ein Provisorium für die Trizone war. Absehbar war, daß die SBZ nicht mitmachen würde, und Teile Deutschlands standen unter polnischer Verwaltung (seit 1991 gehören sie völkerrechtlich zu Polen).
Die Wiedervereinigung war ein Beitritt eines Teils Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß dem damaligen Art. 23 GG. Diese Möglichkeit sah das GG in seiner Präambel und eben nach Art. 23 GG explizit vor. Man hätte durchaus auch eine neue Verfassung nach Art. 146 GG beschließen können. Mußte man das? Das BVerfG hat dies verneint (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/03/rk20 000331_2bvr209199.html).

Wie ich in meiner ersten Antwort auf den Eingangsbeitrag schrieb, ist es m.E. auch sicher kein Anliegen der zitierten Frau Lengenfeld, die Geltung des Grundgesetzes oder seinen Charakter als Verfassung anzuzweifeln. Tatsächlich würde sie ihr vorgebrachtes Argument sogar schwächen: daß mittlerweile das Anmahnen der Geltung des Rechts, sogar des Grundgesetzes, als anrüchig, als herzlos und rechts gilt.

Sven71
14.07.2019, 16:53
Wenn das Kriterium für eine Verfassung ist, daß sie per Volksabstimmung angenommen werden muß, hat es in Deutschland (und zahlreichen anderen Ländern) überhaupt noch nie eine gültige Verfassung gegeben. Weder die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 noch die Weimarer Verfassung wurden per Volksabstimmung angenommen. Konkret: das ist überhaupt kein Kriterium.

Das Problem scheint mir eher in der Sinnhaftigkeit des Grundgesetzes zu liegen, wenn es denn eine Verfassung sein soll. Verfassungen sollen den Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen. Das Grundgesetz gesteht aber genau diesem Staat im Gegensatz zu Verfassungen anderer Länder das Recht zu, diese Schutzrechte per Gesetz einzuschränken. Das schützt den Bürger nicht wirklich. Selbst die staatliche Existenz als per Gesellschaftsvertrag abgetretene Freiheit des Einzelnen gegen die staatliche Leistung von Schutz gegen Gefahren von außen oder vor Kriminalität ließe sich in Zweifel ziehen, da der Vater der Idee des Gesellschaftsvertrages, Rousseau, höchstselbst gefordert hatte, daß über diese Abtretung wenigstens einmal Einstimmigkeit aller Betroffenen, also aller Bürger, hätte bestehen müssen. Dem war nie so, also gibt es keinen Gesellschaftsvertrag. Auch an Konkludenz mangelt es nicht unerheblich.

Aus dieser gesellschaftsvertraglichen Ecke kommt der Gedanke der Volksabstimmung über die Verfassung, wie ich mutmaße.

Bruddler
14.07.2019, 16:54
Wo ist das Problem, Bruddler? Sehr viele Verfassungen der Welt haben nur die indirekte Zustimmung des Volkes.

siehste ?!
Dann sollte man aber nicht immer so tun, als ob...

Gehirnnutzer
14.07.2019, 16:55
Das mag vielleicht sein ABER dafür wurde stets der Wille des Volkes zur Nationenbildung und zur staatlichen Identifikation aus sich selbst heraus ausgearbeitet und unterlag keiner Genehmigung inklusive Vorbehaltsrechte.

Veltins007, die Alliierten haben nicht das GG genehmigt, sondern den Entwurf. Erst durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten erlangte das GG Rechtskraft. Die Genehmigung durch die Alliierten und die Alliierten Vorbehaltsrechte hatten Einfluss auf die Deutsche Souveränität.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 17:12
siehste ?!
Dann sollte man aber nicht immer so tun, als ob...

Wo wird getan als ob? Wir haben die Ratifizierung durch die frei gewählten Volksvertreter der westdeutsche Länderparlamente. Die Beitrittserklärung der frei gewählten DDR-Volkskammer, die Ratifizierung des Einigungsvertrages durch beide Häuser der Bundesrepublik und durch die DDR-Volkskammer. Jeder Änderung des GG erfolgte mit den entsprechenden Mehrheiten nach Artikel 79 GG, also mit der Zustimmung der gewählten Volksvertreter im Bundestag und der durch gewählte Volksvertreter in den Länderparlamenten legitimierten Vertreter der Länder.
Wir haben eine durchgehende Historie der indirekten Zustimmung. Das mag einigen nicht gefallen, deren Vorstellung von Volk eine andere ist, als was das Volk in der Realität ist, jedoch ist die ganze Geschichte im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorstellungen.

Das GG hat durchaus seine Mängel, jedoch sind die anderer Natur. Das GG hat keine direkdemokratische Elemente, die man aber durch Änderungen einbringen könnte. Desweiteren enthält es keine Handlungsverpflichtungen. Nicht politische Kalkül darf über das Ergreifen von verfassungsgerichtlicher Maßnahmen entscheiden, sondern die klare rechtliche Klärung einer Sachlage für den Bürger (Seehofer, diFabios Gutachten).

Stanley_Beamish
14.07.2019, 17:18
Veltins007, die Alliierten haben nicht das GG genehmigt, sondern den Entwurf. Erst durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten erlangte das GG Rechtskraft. Die Genehmigung durch die Alliierten und die Alliierten Vorbehaltsrechte hatten Einfluss auf die Deutsche Souveränität.

Was laberst du da wieder für einen Unsinn? Selbstverständlich musste der Grundgesetztext von den Siegern abgenickt werden.



(...)
Das GG hat durchaus seine Mängel, jedoch sind die anderer Natur. Das GG hat keine direkdemokratische Elemente, die man aber durch Änderungen einbringen könnte. Desweiteren enthält es keine Handlungsverpflichtungen. Nicht politische Kalkül darf über das Ergreifen von verfassungsgerichtlicher Maßnahmen entscheiden, sondern die klare rechtliche Klärung einer Sachlage für den Bürger (Seehofer, diFabios Gutachten).

Das Grundgesetz hat den Mangel, dass es nicht von einem souveränen Gremium verfasst wurde, Systemling.

Bruddler
14.07.2019, 17:21
Wo wird getan als ob? Wir haben die Ratifizierung durch die frei gewählten Volksvertreter der westdeutsche Länderparlamente. Die Beitrittserklärung der frei gewählten DDR-Volkskammer, die Ratifizierung des Einigungsvertrages durch beide Häuser der Bundesrepublik und durch die DDR-Volkskammer. Jeder Änderung des GG erfolgte mit den entsprechenden Mehrheiten nach Artikel 79 GG, also mit der Zustimmung der gewählten Volksvertreter im Bundestag und der durch gewählte Volksvertreter in den Länderparlamenten legitimierten Vertreter der Länder.
Wir haben eine durchgehende Historie der indirekten Zustimmung. Das mag einigen nicht gefallen, deren Vorstellung von Volk eine andere ist, als was das Volk in der Realität ist, jedoch ist die ganze Geschichte im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorstellungen.

Das GG hat durchaus seine Mängel, jedoch sind die anderer Natur. Das GG hat keine direkdemokratische Elemente, die man aber durch Änderungen einbringen könnte. Desweiteren enthält es keine Handlungsverpflichtungen. Nicht politische Kalkül darf über das Ergreifen von verfassungsgerichtlicher Maßnahmen entscheiden, sondern die klare rechtliche Klärung einer Sachlage für den Bürger (Seehofer, diFabios Gutachten).

"die frei gewählten Volksvertreter" waren und sind Kandidaten, die sich auf irgendeine Weise in ihren Parteien verdient gemacht haben.
Sie, und nur sie (!) stehen uns zur "freien" Auswahl.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 17:31
Was laberst du da wieder für einen Unsinn? Selbstverständlich musste der Grundgesetztext von den Siegern abgenickt werden.

Du kannst deine ständigen Beleidigungen lassen und endlich mal deine Dyslexie behandeln lassen. Ich habe nicht anderes geschrieben. Dummerweise ist die Genehmigung rechtlich nicht relevant, denn die Legitimation des GG erfolgte durch die Ratifizierung in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern hat es sogar abgelehnt.
Das kannst du in Fachliteratur über Verfassungsrecht nachlesen. Das Problem dabei ist, du willst das nicht lesen, weil du dich dann von gewissen selbstkonstruierten Vorstellungen trennen müsstest. Du tust mir nur leid.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 17:35
"die frei gewählten Volksvertreter" waren und sind Kandidaten, die sich auf irgendeine Weise in ihren Parteien verdient gemacht haben.
Sie, und nur sie (!) stehen uns zur "freien" Auswahl.

Bruddler, dann musst du aber die ganzen Wahlsystem in Frage stellen, denn beim Mehrheitswahlsystem entscheidet eigentlich mehrheitlich das Geld, wer antritt.

Bruddler
14.07.2019, 17:37
Bruddler, dann musst du aber die ganzen Wahlsystem in Frage stellen, denn beim Mehrheitswahlsystem entscheidet eigentlich mehrheitlich das Geld, wer antritt.

Ein reicher Lump hat demnach die besseren Karten (?)... :pfeif:

Krombacher007
14.07.2019, 17:45
Veltins007, die Alliierten haben nicht das GG genehmigt, sondern den Entwurf. Erst durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten erlangte das GG Rechtskraft. Die Genehmigung durch die Alliierten und die Alliierten Vorbehaltsrechte hatten Einfluss auf die Deutsche Souveränität.

Komme mir nicht mit so einer Korinthenkackerscheiße an, denn ein GG, das zuvor inhaltlich genehmigt werden musste und in dem Vorbehaltsrechte eingeschrieben wurden, kann niemals das erklärte Ziel einer Nation sein. So etwas kann für mich niemals eine Verfassung im eigentlichen Sinne sein.

Stanley_Beamish
14.07.2019, 17:51
Du kannst deine ständigen Beleidigungen lassen und endlich mal deine Dyslexie behandeln lassen. Ich habe nicht anderes geschrieben. Dummerweise ist die Genehmigung rechtlich nicht relevant, denn die Legitimation des GG erfolgte durch die Ratifizierung in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern hat es sogar abgelehnt.
Das kannst du in Fachliteratur über Verfassungsrecht nachlesen. Das Problem dabei ist, du willst das nicht lesen, weil du dich dann von gewissen selbstkonstruierten Vorstellungen trennen müsstest. Du tust mir nur leid.

Du bist ein elender Dummschwätzer. Als wenn die Unterschrift einer Person, die nicht souverän handelt, die Gültigkeit des wichtigsten Gesetzeswerks eines Staates bestätigen könnte.
Dein unreflektiertes systemkonformes Geschwätz ist einfach nur zum Kotzen.

Nationalix
14.07.2019, 17:52
Und in der Präambel heißt es ausdrücklich, dass das deutsche Volk sich Kraft seiner verfassunggebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben hat.

Artikel 146 ist seit dem Inkrafttreten des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der damals noch bestehenden Deutschen Demokratischen Republik und den vier alliierte Siegermächten des Zweiten Weltkrieges, sowie dem folgenden Beitritt Beitritt der auf dem Gebiet der DDR wiederhergestellten fünf deutschen Länder obsolet, und hätte eigentlich gestrichen werden können und sollen.

Man hat ihn vermutlich aus einer Kombination typisch deutschen Moralüberschwanges und mangelnder staatsrechtlicher Sachkunde heraus stehen lassen, um im Falle der Errichtung einer neuerlichen Diktatur argumentieren zu können, eine von dieser implementierte Verfassung habe das Grundgesetz nicht aufgehoben, dies könne nur in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes geschehen. Was staatsrechtlich natürlich blanker Unfug ist.

Der von dir zitierte Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR regelt auf 361 Seiten (Bundesgesetzblatt) haarklein jeden Schiss. Warum sollte man vergessen haben, den Artikel 146 zu streichen?

Gehirnnutzer
14.07.2019, 17:52
Komme mir nicht mit so einer Korinthenkackerscheiße an, denn ein GG, das zuvor inhaltlich genehmigt werden musste und in dem Vorbehaltsrechte eingeschrieben wurden, kann niemals das erklärte Ziel einer Nation sein. So etwas kann für mich niemals eine Verfassung im eigentlichen Sinne sein.

Veltins007, ich schildere nur die sachlich rechtliche Betrachtung.

Schau dir mal das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure an und beachte die Aufhebung des Besatzungsstatutes 1955.

http://www.verfassungen.de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm

Noch etwas zur Info, eine synoptische Version des GG mit Änderungen.

https://lexetius.com/leges/GG/Inhalt?0

Gehirnnutzer
14.07.2019, 17:57
Du bist ein elender Dummschwätzer. Als wenn die Unterschrift einer Person, die nicht souverän handelt, die Gültigkeit des wichtigsten Gesetzeswerks eines Staates bestätigen könnte.
Dein unreflektiertes systemkonformes Geschwätz ist einfach nur zum Kotzen.

Du kannst du nur Beleidigen mehr nicht. Mal den Kopf in Informationen zu Staatsrecht, Verfassungsrecht und auch Völkerrecht zu stecken, und mit Gegenargumenten zu kommen scheinst du nicht zu können.

Hast wohl zu viel {ZENSIERT} und deinen kognitiven Fähigkeiten geschadet, so dass sie nicht mehr für sowas ausreichen.

Wenn schon beleidigen, dann gleiches Recht für alle.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 17:59
Der von dir zitierte Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR regelt auf 361 Seiten (Bundesgesetzblatt) haarklein jeden Schiss. Warum sollte man vergessen haben, den Artikel 146 zu streichen?

Warum sollte man Artikel 146 streichen? Er enthält keine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung. Er ist vereinfacht dargestellt ein Revisionsartikel, wie er auch z.B. in der eidgenössischen Verfassung zu finden ist.

Stanley_Beamish
14.07.2019, 18:01
Du kannst du nur Beleidigen mehr nicht. Mal den Kopf in Informationen zu Staatsrecht, Verfassungsrecht und auch Völkerrecht zu stecken, und mit Gegenargumenten zu kommen scheinst du nicht zu können.

Hast wohl zu viel {ZENSIERT} und deinen kognitiven Fähigkeiten geschadet, so dass sie nicht mehr für sowas ausreichen.

Wenn schon beleidigen, dann gleiches Recht für alle.

Du Systemmade kannst mich nicht beleidigen. Du bist doch überhaupt nicht satisfaktionsfähig.

Stanley_Beamish
14.07.2019, 18:07
Warum sollte man Artikel 146 streichen? Er enthält keine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung. Er ist vereinfacht dargestellt ein Revisionsartikel, wie er auch z.B. in der eidgenössischen Verfassung zu finden ist.

Jetzt setzt der Schwätzer auch noch die eidgenössische Verfassung mit dem Siegerkonstrukt der OMF-BRD gleich.

Krombacher007
14.07.2019, 18:10
Veltins007, ich schildere nur die sachlich rechtliche Betrachtung.

Schau dir mal das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure an und beachte die Aufhebung des Besatzungsstatutes 1955.

http://www.verfassungen.de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm

Noch etwas zur Info, eine synoptische Version des GG mit Änderungen.

https://lexetius.com/leges/GG/Inhalt?0

Ich verstehe ja die Vorbehaltsrechte in den Jahren der offiziellen Besatzung ABER sie wurden ja Jahrzehnte weiter betrieben. Zur diesbezüglichen Empfehlung: Klick (https://www.amazon.de/%C3%9Cberwachtes-Deutschland-Post-Telefon%C3%BCberwachung-Bundesrepublik/dp/3525300417)

In seiner Forschungsrecherche arbeitet Herr Foscheoth wunderbar heraus, wie diese Vorbehaltsrechte weit über die Besatzungszeit hinaus gingen.
Aber das nur am Rande

Kern bleibt: Ein Grundgesetz, oder wahlweise ein Grundgesetz mit (späteren) verfassungsgebenden Charakter, kann niemals den Wille des Volkes abbilden und somit seine Identität der Nation bilden.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 18:17
Ich verstehe ja die Vorbehaltsrechte in den Jahren der offiziellen Besatzung ABER sie wurden ja Jahrzehnte weiter betrieben. Zur diesbezüglichen Empfehlung: Klick (https://www.amazon.de/%C3%9Cberwachtes-Deutschland-Post-Telefon%C3%BCberwachung-Bundesrepublik/dp/3525300417)

In seiner Forschungsrecherche arbeitet Herr Foscheoth wunderbar heraus, wie diese Vorbehaltsrechte weit über die Besatzungszeit hinaus gingen.
Aber das nur am Rande

Kern bleibt: Ein Grundgesetz, oder wahlweise ein Grundgesetz mit (späteren) verfassungsgebenden Charakter, kann niemals den Wille des Volkes abbilden und somit seine Identität der Nation bilden.

Sag mal das den Dänen oder den Niederländern.

Krombacher007
14.07.2019, 18:21
Sag mal das den Dänen oder den Niederländern.

Ich habe es nicht so mit der Merkeldoktrin, anderen vorschreiben zu wollen was sie zu tun oder zu denken haben. Ich bin ein Freund der souveränen Vaterländer und daher maße ich es mir nicht an, anderen Ländern etwas vorschreiben zu wollen.
Da wir hier aber über Deutschland schreiben, stellt sich mir die Frage wieso du einen Verweis auf andere Länder bringst (Whataboutism)?

Gehirnnutzer
14.07.2019, 18:24
Jetzt setzt der Schwätzer auch noch die eidgenössische Verfassung mit dem Siegerkonstrukt der OMF-BRD gleich.

Wie wärs mal mit einer sachlichen Gegenargumentation. Du scheinheiliger Schwätzer, der immer auf sein Recht auf Meinungsfreiheit pocht, aber anderen dieses Recht absprichst.

Systemmade, nette Bezeichnung. Die Made trifft wohl eher auf dich zu, gegen diesen Staat wettern, ihn nicht anzuerkennen und trotzdem seine Einrichtungen nutzen, seine Gerichte etc. pp.. Klingt für mich mehr nach einer parasitierenden Made.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 18:36
Ich habe es nicht so mit der Merkeldoktrin, anderen vorschreiben zu wollen was sie zu tun oder zu denken haben. Ich bin ein Freund der souveränen Vaterländer und daher maße ich es mir nicht an, anderen Ländern etwas vorschreiben zu wollen.
Da wir hier aber über Deutschland schreiben, stellt sich mir die Frage wieso du einen Verweis auf andere Länder bringst (Whataboutism)?

Veltins007, das Problem bei dieser Diskussion ist die Betrachtungsweise, es gibt einmal die rein sachlich-rechtliche Betrachtungsweise und die ich bezeichne es mal, die polit-rechtlich-philosophische Betrachtungsweise.

Das eine gibt den Sachstand wieder, dass andere beschäftigt sich mit eben mit persönlichen Bewertungen. Das Problem dabei ist, das Argumente aus der prh-Betrachtung nichts am rechtlichen Sachstand ändern, sondern dazu geeignet sind Schwächen des GG, Verbesserungen für das GG oder Gründe für eine neue Verfassung aufzuzeigen, sie ändern aber nichts am rechtlichen Sachstand, dass das GG eine legitime Verfassung ist.

latrop
14.07.2019, 18:40
eben. man schaue sich bloss die "vom volk" durchgeführte wahl zum bundespräsi an, ist doch das beste beispiel wie sowas läuft.

Das ist die frechste Lüge, die sich unsere Politverbrecher einfallen liessen.

latrop
14.07.2019, 18:41
Wenn man eure Beiträge liest, muss man sagen ihr habt noch nie etwas über Verfassungen gelesen bzw. euch darüber infomiert. Gemäß euren Aussagen, hatten bzw. haben das deutsche Kaiserreich und die Vereinigten Staaten keine Verfassung.

1. Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihr Zustandekommen, ihre Namen etc. pp.. Eine Verfassung, die von oben herab erlassen wird oktroyierte

2. Die Idealvorstellung einer Verfassung geht von der Legitimation durch die Zustimmung des Volkes aus. Dabei ist, entgegengesetzt der Meinung einiger hier, nicht nur die direkte Zustimmung per Volksabstimmung gemeint, sondern auch die indirekte über Volksvertreter. In besonderen Fällen, dort wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, z.B. Großbritannien gilt auch die Zustimmung im Geiste.

3.Kommen wir zum GG. Es ist richtig, dass dass man das GG zunächst als Provisorium dachte, schließlich hatte man nicht einen neuen westdeutschen Staat zu schaffen, sondern einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren. Nicht das Gesamte deutsche Volk war am GG beteiligt und auch die Vorstellung, dass der beste Ausdruck wieder erlangter Souveränität eine neue Verfassung wäre, mag eine Rolle gespielt haben.
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.
Anders ausgedrückt, das GG ist inhaltlich eine Verfassung, dass Manko, was es zunächst zum Provisorium machte, wahr die fehlende Beteiligung/ Zustimmung eines Teiles des deutschen Volkes.

4. Durch die Ratifizierung in den westdeutschen frei gewählten Parlamenten (Bayern ratifizierte das GG nicht, aber ordnete sich per Gesetzesbeschluss unter) hat das GG die indirekte Zustimmung des Volkes in den westdeutschen Bundesländern erlangt. Die Beitrittserklärung erfolgte durch die freigewählte DDR-Volkskammer und jede Änderung nach 1990 erfolgte durch gewählte Volksvertreter des gesamten Deutschlands.
Das GG hat also die indirekte Zustimmung des Volkes und ist somit eine legitimierte Verfassung.

5. Für diejenigen, die der Meinung sind, aus Artikel 146 GG lässt sich eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung ableiten, wäre mal ein Blick in Artikel 79 Absatz 3 GG angebracht, ob der Artikel dort erwähnt ist.


6. Auch wenn das GG eine legitimierte Verfassung ist und Artikel 146 GG keine Verpflichtung enthält, hätte man doch das Volk direkt entscheiden lassen sollen, ob man das GG behält oder ob man ein neue Verfassung erarbeitet. Ich persönlich bin sogar der Merinung, dass genau dies von den Vätern des GG gewollt war, da sie sich der Qualität des GG bewusst waren.

Dein Gesabbels hat hier noch gefehlt.

Zyankali
14.07.2019, 18:49
Das ist die frechste Lüge, die sich unsere Politverbrecher einfallen liessen.

und es fällt schon gar nimmer auf...

https://img01.lachschon.de/images/201124_Spoiler_uBq9JGq.jpg

latrop
14.07.2019, 18:55
und es fällt schon gar nimmer auf...

https://img01.lachschon.de/images/201124_Spoiler_uBq9JGq.jpg

Er wird .... gewählt.

Das wussten die vorher schon.
Also war der ganze Aufwand eine Farce.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 19:00
Dein Gesabbels hat hier noch gefehlt.

Noch jemand, der das Recht auf freie Meinung mit Füßen tritt.

Ansonsten, wenn es Gesabbel wäre müsstest du ja Gegenargumente bringen können, anstatt eines Einzeilers.

Krombacher007
14.07.2019, 19:01
Veltins007, das Problem bei dieser Diskussion ist die Betrachtungsweise, es gibt einmal die rein sachlich-rechtliche Betrachtungsweise und die ich bezeichne es mal, die polit-rechtlich-philosophische Betrachtungsweise.

Das eine gibt den Sachstand wieder, dass andere beschäftigt sich mit eben mit persönlichen Bewertungen. Das Problem dabei ist, das Argumente aus der prh-Betrachtung nichts am rechtlichen Sachstand ändern, sondern dazu geeignet sind Schwächen des GG, Verbesserungen für das GG oder Gründe für eine neue Verfassung aufzuzeigen, sie ändern aber nichts am rechtlichen Sachstand, dass das GG eine legitime Verfassung ist.

Dass das GG als Verfassung anerkannt wird, liegt wohl eher an der Angst durch angebrachte Frage in schwere berufliche und private Probleme kommen zu können. Wie -wiederholt- gesagt, ein Grundgesetz das genehmigt werden musste und somit nicht den freien Wille des Volkes abbildet und zudem noch die G10 Vorbehalte enthielt (also Besatzungsrechte und Aushebelung der staatlichen Souveranität und Aushebelung im GG festgeschriebener Rechte) , kann niemals eine Verfassung sein.
Gut, wenn der Schweinestaat, der ja scheinbar sein Volk hasst und seinen Wille fürchtet, dies trotzdem macht, dann hat es wohl Gründe, die ich hier nicht ausformulieren möchte.
Und stark beeinflusst ist dies durch das Bundesverfassungsgericht, also dem Gericht, im dem die Richterposten politisch zugeschachert werden. Und so kommt es auch, dass heutige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stark in Kollision mit älteren Urteilen gehen, denn durch die politische Einsetzung der Richter hat sich die Moral des Gerichts geändert. Eigentlich sollte dies gar nicht möglich sein, wenn es eine Verfassung gibt, denn sie hat Dreh- und Angelpunkt der Entscheidungen zu sein.
Und mit der weisungsgebundenen verhurten Justiz will ich gar nicht erst anfangen, denn dann müsste ich ausfallend werden.

romeo1
14.07.2019, 19:17
Veltins007, das Problem bei dieser Diskussion ist die Betrachtungsweise, es gibt einmal die rein sachlich-rechtliche Betrachtungsweise und die ich bezeichne es mal, die polit-rechtlich-philosophische Betrachtungsweise.

Das eine gibt den Sachstand wieder, dass andere beschäftigt sich mit eben mit persönlichen Bewertungen. Das Problem dabei ist, das Argumente aus der prh-Betrachtung nichts am rechtlichen Sachstand ändern, sondern dazu geeignet sind Schwächen des GG, Verbesserungen für das GG oder Gründe für eine neue Verfassung aufzuzeigen, sie ändern aber nichts am rechtlichen Sachstand, dass das GG eine legitime Verfassung ist.

Legitim? Im GG stand doch mal, daß sich das dt. Volk nach einer Wiedervereinigung eine neue Verfassung gibt. Dies hat das Parteienkartell in aller Stille und ohne demokratische Abstimmung beerdigt.

Gehirnnutzer
14.07.2019, 19:26
Legitim? Im GG stand doch mal, daß sich das dt. Volk nach einer Wiedervereinigung eine neue Verfassung gibt. Dies hat das Parteienkartell in aller Stille und ohne demokratische Abstimmung beerdigt.

Falsch.


Artikel 146 GG bis 28.9.1990

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 146 GG aktuell

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



Es ist keine Verpflichtung im Gesetzestext enthalten. Allein schon der Umstand, das der Artikel 146 mit den entsprechenden Mehrheiten geändert werden kann, verneint die Verpflichtung.

romeo1
14.07.2019, 19:35
Falsch.

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Es ist keine Verpflichtung im Gesetzestext enthalten. Allein schon der Umstand, das der Artikel 146 mit den entsprechenden Mehrheiten geändert werden kann, verneint die Verpflichtung.

Habe von Dir auch nichts anderes erwartet.

Jungle Jennie
14.07.2019, 19:40
Der von dir zitierte Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR regelt auf 361 Seiten (Bundesgesetzblatt) haarklein jeden Schiss. Warum sollte man vergessen haben, den Artikel 146 zu streichen?

Das wurde keinesfalls vergessen, man hat ihn schließlich sogar um die Klarstellung ergänzt, dass das Grundgesetz nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zu seinem Geltungsbereich für das gesamte deutsche Volk gilt.

Man hat ihn, wie ich jedenfalls vermute, im etwas naiven Glauben beibehalten, damit eine hypothetische künftige Diktatur, die das Grundgesetz durch eine oktroyierte Verfassung ersetzt, ins Unrecht zu setzen und im Widerstand behaupten zu können, das Grundgesetz gälte immer noch fort.

Staatsrechtlich totaler Schwachsinn, aber seit '49 lieben die Deutschen ja ihre großen moralischen Ansagen und Symbole ...:auro:

Krombacher007
14.07.2019, 19:40
[gekürzt]
Trotzdem wird von einigen ein wichtiger Umstand übersehen. Inhaltlich ist und war das GG eine Verfassung, dass wird sogar deutlich an der Rede Carlo Schmids, denn wenn er über die Inhalte des GG spricht, spricht er davon, was eine Verfassung enthalten soll.

Demenz? Alzheimer?
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.

Gut, wir können jetzt stundenlang über "müssen" und "können" diskutieren aber wenn wir das in den nötigen Kontext setzen, dass eine Verfassung die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz ist, dann verkürzt sich dieser Dialog doch drastisch. Es müssen die Rechte der Individuen und die Einschränkungen des Staates klar und deutlich benannt werden.
Und jetzt, wegen der Rechte der Individuen, komme ich mal eben zu der zuvor benannten Richtungsänderung des Bundesverfassungsgerichts, indem es im Laufe der politischen Veränderung auch eine verfassungsrechtliche Änderung der Auffassung vorgenommen hat. Standen am Anfang die Grundrechte des Individuum als höchstes Rechtsgut, so hat man auf politisches Gehieß diese Auffassung verfassungsrechtlich in den Staatsschutz als überragendes Rechtsgut geändert. Das war für mich das klrste Signal von der politischen Beeinflussung des Bundesverfassungsgerichts. Und seit dem und spätestens seit dem Lissabon-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht für mich persönlich jede Legitimität verloren.

Krombacher007
14.07.2019, 19:44
Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Und du weißt ebenso wie ich, dass dieses definierte freie Volk nicht durch politische Abgeordnete repräsentiert werden kann, sondern in dem Zweck dienlichen Abstimmungen neu gewählt werden muss und die Vorschläge für die passiven Wahlteilnehmer hat aus der Bevölkerung heraus eruiert zu werden, denn sie sollen den Willen des Volkes repräsentieren und kein politisches Theater das schlimmstmöglich noch eine Minderheitsregierung wäre oder eine Koalition, die jemanden stellt der niemals gewählt wurde.

Zyankali
14.07.2019, 19:50
Dass das GG als Verfassung anerkannt wird, liegt wohl eher an der Angst durch angebrachte Frage in schwere berufliche und private Probleme kommen zu können. Wie -wiederholt- gesagt, ein Grundgesetz das genehmigt werden musste und somit nicht den freien Wille des Volkes abbildet und zudem noch die G10 Vorbehalte enthielt (also Besatzungsrechte und Aushebelung der staatlichen Souveranität und Aushebelung im GG festgeschriebener Rechte) , kann niemals eine Verfassung sein.
Gut, wenn der Schweinestaat, der ja scheinbar sein Volk hasst und seinen Wille fürchtet, dies trotzdem macht, dann hat es wohl Gründe, die ich hier nicht ausformulieren möchte.
Und stark beeinflusst ist dies durch das Bundesverfassungsgericht, also dem Gericht, im dem die Richterposten politisch zugeschachert werden. Und so kommt es auch, dass heutige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stark in Kollision mit älteren Urteilen gehen, denn durch die politische Einsetzung der Richter hat sich die Moral des Gerichts geändert. Eigentlich sollte dies gar nicht möglich sein, wenn es eine Verfassung gibt, denn sie hat Dreh- und Angelpunkt der Entscheidungen zu sein.
Und mit der weisungsgebundenen verhurten Justiz will ich gar nicht erst anfangen, denn dann müsste ich ausfallend werden.

das GG ist also im prinzip wie jede verfassung eine fiatverfassung (in anlehnung an fiatgeld), und im prinzip wie jede zwischenmenschliche regel nur solange gültig wie die (manipulierte) mehrheit es für richtig hält...

Krombacher007
14.07.2019, 19:56
das GG ist also im prinzip wie jede verfassung eine fiatverfassung (in anlehnung an fiatgeld), und im prinzip wie jede zwischenmenschliche regel nur solange gültig wie die (manipuierte) mehrheit es für richtig hält...

Ja, so kann man das sehen. Man kann es aber auch so sehen, dass man auch nicht dabei zusehen muss, wie der Staat diese Grundrechte selbst missachtet und beständig mit Füßen tritt; beispielhaft Artikel 3

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Und dann gleichzeitig an den vielfach schäbigen Umgang von Behören/Behördenleiter mit AfD Mitgliedern denken oder wie ganz bewusst entgegen dem Gesetz gegen die AfD oder einen ihrer Abgeordneten aus städtischen Mitteln gehetzt wurde.
Wie soll man da noch das Vertrauen in dieses fragile Konstrukt behalten?

Bolle
14.07.2019, 19:57
Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)
im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948




Was heißt aber Verfassung ? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates.


Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins....


Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um Organisation und nicht um Konstitution. Ob eine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommen wird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinen prinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlich und ausschließlich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren. Bei einer Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einen Wesensunterschied, ob sie eigenständig geschehen ist oder ob sie der Ausfluss fremden Willens ist; denn eine Konstitution ist nichts anderes als das Ins-Leben-Treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.

http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm


Sind wir jetzt ein freies Volk? Wenn ja, dann ist es an der Zeit das GG durch eine Verfassung zu ersetzen! Organisation oder Konstitution?


PS. Nee, lieber nicht................!

Krombacher007
14.07.2019, 20:18
Falsch.

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Es ist keine Verpflichtung im Gesetzestext enthalten. Allein schon der Umstand, das der Artikel 146 mit den entsprechenden Mehrheiten geändert werden kann, verneint die Verpflichtung.

Da offenbarst du allerdings eine schräge Sichtweise, denn auch der Artikel 146 gilt nach geltender Meinung als unveränderlich und des Weiteren sollte folgendes beachtet werden

Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluß durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht (Art. 146) nur einespeziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte (Art. 147). Klick (http://www.d-perspektive.de/wp-content/uploads/2015/07/PERSPEKTIVE_e.V._Demokratie-_u._Rechtskonzept.pdf)

Tyl
14.07.2019, 20:48
Über die Verfassung muss das Wahlvolk abstimmen, also ist das GG eben keine Verfassung!
Aber Du hast vollkommen recht, eine Verfassung ist auch nur ein Stück Papier!
Nach der Verfassung gibts in Nordkorea Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Reisefreiheit!!!

....

Wusste gar nicht, dass die Nordkoreaner in freier Wahl über ihre Verfassung abgestimmt haben.

Abgesehen davon, kann auch ein Diktator eine Verfassung einfach erlassen.
Solange er sie durchsetzen kann, hat er eine gültige Verfassung erlassen.

Nationalix
14.07.2019, 20:57
Warum sollte man Artikel 146 streichen? Er enthält keine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung. Er ist vereinfacht dargestellt ein Revisionsartikel, wie er auch z.B. in der eidgenössischen Verfassung zu finden ist.

Ich habe die Streichung gar nicht gefordert. Die Foristin Jungle Jenny meinte, dass die Streichung nur vergessen wurde. Und darauf habe ich geantwortet.

Stanley_Beamish
14.07.2019, 21:02
Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)
im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948









http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm


Sind wir jetzt ein freies Volk? Wenn ja, dann ist es an der Zeit das GG durch eine Verfassung zu ersetzen! Organisation oder Konstitution?


PS. Nee, lieber nicht................!

1990 wäre die Möglichkeit gewesen, den beiden Teilen des deutschen Volkes die neue Verfassung zur Abstimmung vorzulegen. Wir hätten heute einen anderen Staat.

Tyl
14.07.2019, 21:03
Da offenbarst du allerdings eine schräge Sichtweise, denn auch der Artikel 146 gilt nach geltender Meinung als unveränderlich und des Weiteren sollte folgendes beachtet werden

Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluß durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht (Art. 146) nur einespeziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte (Art. 147). Klick (http://www.d-perspektive.de/wp-content/uploads/2015/07/PERSPEKTIVE_e.V._Demokratie-_u._Rechtskonzept.pdf)
Nein, den Artikel 146 könnte man auch einfach streichen. Spielt nur keine Rolle, da er im Wesentlich ohnehin gilt und eine politische Binsenweisheit ist.

Wer er auch immer eine andere Verfassung in Deutschland durchsetzt, hat das Grundgesetz abgeschafft und einer anderen Verfassung Geltung verschafft.

GSch
14.07.2019, 21:06
Abgesehen davon, kann auch ein Diktator eine Verfassung einfach erlassen.
Solange er sie durchsetzen kann, hat er eine gültige Verfassung erlassen.

Das hatten wir ja in Deutschland, genauer gesagt in Preußen 1848/50. Friedrich Wilhelm IV. hieß der Diktator. Aber in anderen deutschen Staaten dürfte es ähnlich gewesen sein, nur kenne ich da die Geschichte nicht so genau.

Über die Verfassung des Deutschen Bundes und die Verfassung des Deutschen Reiches (beide 1871) hat auch das Volk nicht abgestimmt, sondern der Reichstag. Beim Norddeutschen Bund 1866 war es ähnlich.

GSch
14.07.2019, 21:09
Da offenbarst du allerdings eine schräge Sichtweise, denn auch der Artikel 146 gilt nach geltender Meinung als unveränderlich ...

Das kann wohl kaum sein, denn 1990 wurde er geändert.

Krombacher007
14.07.2019, 21:17
Nein, den Artikel 146 könnte man auch einfach streichen. Spielt nur keine Rolle, da er im Wesentlich ohnehin gilt und eine politische Binsenweisheit ist.

Wer er auch immer eine andere Verfassung in Deutschland durchsetzt, hat das Grundgesetz abgeschafft und einer anderen Verfassung Geltung verschafft.

Ne ne, es ist schon so wie ich es sage und demgemäß gilt Art. 146 weiter und dies wurde zuletzt dadurch klar gemacht, dass er auch weiterhin in der neuen Fassung steht. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht klar gemacht, dass eine europäische Verfassung (Im Zuge des Lissabon-Verfahrens) nur durch den Art. 146 zu bewerkstelligen sei und hat damit seinen Anspruch erneut bekräftigt.
Der Art 146 hat nämlich, wie erwähnt, auch Ewigkeitscharakter, ohne dass dies explizit erwähnt werden muss. Ähnlich übrigens wie Art. 79, der eine Ewigkeitsklausel für Art. 1 und 20 enthält, aber keine explizite für sich selbst und damit für den bindenden Charakter des Artikels.

Krombacher007
14.07.2019, 21:18
Das kann wohl kaum sein, denn 1990 wurde er geändert.

Das hier ist der gültige Artikel

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

joschka
14.07.2019, 21:22
Das hier ist der gültige Artikel

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Ergo, gibt es gar keine Verfassung!
Somit sollte die Spitzelorganisation VS sofort und komplett aufgelöst werden.

Krombacher007
14.07.2019, 21:24
Ergo, gibt es gar keine Verfassung!
Somit sollte die Spitzelorganisation VS sofort und komplett aufgelöst werden.

Ich würde ihn nicht auflösen wollen, sondern reformieren

joschka
14.07.2019, 21:36
Ich würde ihn nicht auflösen wollen, sondern reformieren


Reformieren klappt in Deutschland seit 40 Jahren nicht und nirgends.
Dazu muß man das Personal auswechseln und dann neu anfangen! LG

Tyl
14.07.2019, 21:41
Ergo, gibt es gar keine Verfassung!
Somit sollte die Spitzelorganisation VS sofort und komplett aufgelöst werden.
Warum "Ergo"?
Der Artikel beschreibt bloß, wann die jetzige Verfassung ihre Gültigkeit verliert. Nämlich dann, wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt.

Das ist übrigens das Schicksal jeder Verfassung, die jemals in Kraft war und durch eine andere abgelöst wurde.

Als Vermächtnis lässt vielleicht Merkel den Artikel noch mal ändern,
in dem "von dem deutschen Volke" durch "von den schon länger hier Lebenden und den neu Dazugekommenen" ersetzt wird.

joschka
14.07.2019, 21:48
@Tyl,
besten Dank für den Hinweis und noch einen schönen Abend!
Es gilt also das Relikt vom 23. Mai 1949 für Westdeutschland?
Seit 1989 wurde dem Volk keine Möglichkeit geboten eine neue Verfassung zu kreieren.
Demnach gibt es seit 30 Jahren, gemäß Artikel 146 GG keine Verfassung für Deutschland!!!

John Donne
14.07.2019, 23:04
Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)
im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948









http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm


Sind wir jetzt ein freies Volk? Wenn ja, dann ist es an der Zeit das GG durch eine Verfassung zu ersetzen! Organisation oder Konstitution?


PS. Nee, lieber nicht................!

Das ist eine interessante Rede. Carlo Schmid war ein heller Geist, und m.E. sagt es einiges über den Zustand seiner Partei, der SPD, daß statt Köpfen seines Formats Personen wie Nahles, Maas oder Stegner den Ton angeben.

Am 8.9.1948 war der parlamentarische Rat, dem Carlo Schmid als ausgewiesener Verfassungsexperte und Vorsitzender der SPD-Kommission bis zum Ende angehörte, gerade eine Woche alt.
Schmids fundamentalen Betrachtungen sind substantiiert. Deutschland war zum Zeitpunkt der Abfassung des Grundgesetzes ein territorial zersplittert, besetzt und nicht souverän. Das Grundgesetz als Provisorium - man wollte durch das Wort Verfassung eine (zumindest später mögliche) Einheit nicht gefährden - ist nicht völlig souverän zustande gekommen: die westlichen Besatzungsmächte unterhielten Verbindungsstäbe beim Parlamentarischen Rat, und die Gründung der Bundesrepublik mußte von den Militärgouverneuren der Besatzungsmächte genehmigt werden.
Seit 1956 trat die Bundesrepublik souverän auf, seit den Einigungsverträgen ist sie es offiziell.
Ist es ein Makel des Grundgesetzes, genehmigungspflichtig gewesen zu sein? Was wäre 1948 eine realistische Alternative gewesen?
Historisch hat sich das Grundgesetz bewährt. Wenn ich etwas grundsätzlich kritisieren würde, dann, daß es sich lohnt, Dinge die aktuell selbstverständlich erscheinen mögen, dennoch zu verschriftlichen, damit später unmißverständlich klar ist, was zum Zeitpunkt der Abfassung gemeint war.
Es wäre m.E. natürlich möglich, vielleicht sogar opportun gewesen, im Rahmen der Wiedervereinigung das gesamte deutsche Volk - zumindest seine gewählten Vertreter - über das Grundgesetz abstimmen zu lassen. M.E. entsprach das nicht der damaligen Dynamik der Ereignisse während der Wiedervereinigung. Und es ist m.E. nicht das Grundgesetz, das fehlerhaft ist und uns darob die aktuelle Lage beschert hat, sondern die grundsätzliche Aufweichung des Primats des Rechts auf deutscher und europäischer Ebene. Und daran würde eine neue Verfassung nach Art.146 GG rein gar nichts ändern.

Lord Laiken
14.07.2019, 23:17
Das GG kann eigentlich nicht verfassungsfeindlich sein, weil D keine Verfassung hat. Wer ab das GG als Verfassung ansieht, kann es getrost in die Tonne klopfen, denn


https://vera-lengsfeld.de/2019/07/12/verfassungsschutz-erklaert-grundgesetz-fuer-verfassungsfeindlich/

Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?
Wann wird man uns endlich über eine Verfassung abstimmen lassen?

Desmodrom
14.07.2019, 23:35
Wann wird man uns endlich über eine Verfassung abstimmen lassen?

Wenn die demographische Auffrischung abgeschlossen ist! :D

Lord Laiken
14.07.2019, 23:41
Wenn die demographische Auffrischung abgeschlossen ist! :D
Ich ahne nichts Gutes.

joschka
15.07.2019, 00:09
Ich ahne nichts Gutes.


Du solltest wissen, Was bevorsteht!
35 Millionen Ahnungslose reichen völlig aus, diese Schmarotzer am Kacken zu halten.

GSch
15.07.2019, 09:20
Der Art 146 hat nämlich, wie erwähnt, auch Ewigkeitscharakter, ohne dass dies explizit erwähnt werden muss.

Muss auch nicht, denn in seiner heutigen Fassung ist der Inhalt des Artikels trivial und gilt daher immer. Natürlich hat das Volk eines Staates das Recht, sich eine neue Verfassung zu geben, wenn ihm danach ist, und dann ist die alte hinfällig.

Früher war das anders, da stand in Art. 146, dass eine das Grundgesetz ersetzende neue Verfassung vom ganzen deutschen Volk beschlossen werden sollte, was bis dahin für das Grundgesetz nicht geschehen war. In welcher Form das geschehen sollte, wurde offen gelassen. Aber 1990 geschah ja genau das, indem der Teil des deutschen Volkes, der das bisher nicht getan hatte, das Grundgesetz als Verfassung übernahm. Niemand zwingt den Souverän, sich zwanghaft etwas Neues auszudenken, wenn das Alte sich gut bewährt hat. Sonst wäre er ja nicht souverän.

Dass es eine freie Entscheidung sein soll, ist natürlich eher ein frommer Wunsch. Für die Wirksamkeit einer Verfassung ist es nicht erforderlich, dass sie durch eine freie Entscheidung des Volkes zustande kommt. Siehe als Gegenbeispiel die preußische Verfassung von 1848/50, gegen die es viele Einwände bei den preußischen Demokraten gab, die aber dennoch unangefochten bis 1918 als Verfassung wirkte.

Überhaupt ist ein Verfassungsgeber nicht an die alte Verfassung gebunden. Hier besteht also der große Unterschied zu einer Änderung des GG nach Art. 79. Die "Ewigkeitsklausel" gilt nur so lange wie das GG selbst und auch nur für dieses. Verfassunggebung ist originäre Staatsgewalt ohne Vorgaben des alten Systems. Sonst hätte die Verfassung von Weimar 1919 ja wieder ein Kaiserreich begründen müssen statt einer Republik.

GSch
15.07.2019, 09:29
Seit 1989 wurde dem Volk keine Möglichkeit geboten eine neue Verfassung zu kreieren.

Diese Möglichkeit besteht jederzeit. Es gibt nur kein im GG vorgeschriebenes Verfahren, wie das geschehen soll. Das hätte auch wenig Sinn, weil neue Verfassungen oft in Zeiten von Revolutionen oder anderen politischen Umbrüchen gegeben werden, in denen man sich um die Förmlichkeiten des alten Systems wenig kümmert.

Aber so weit ich weiß gibt es auch nirgends den ernsthaften Wunsch nach einer neuen Verfassung. Die westlichen Militärgouverneure beglückwünschten den Parlamentarischen Rat 1949 dazu, trotz der schwierigen Bedingungen eine qualitativ hochwertige Verfassung ausgearbeitet zu haben. Dieses Urteil hat bis heute Bestand.

GSch
15.07.2019, 09:30
Seit 1956 trat die Bundesrepublik souverän auf, seit den Einigungsverträgen ist sie es offiziell.

Seit 1955 war die Bundesrepublik völkerrechtlich souverän, seit 1990 ist sie Deutschland als Ganzes.

Bolle
15.07.2019, 09:38
Seit 1955 war die Bundesrepublik völkerrechtlich souverän, seit 1990 ist sie Deutschland als Ganzes.

Und faktisch?

Chronos
15.07.2019, 09:43
Seit 1955 war die Bundesrepublik völkerrechtlich souverän, seit 1990 ist sie Deutschland als Ganzes.

Der Witze-Strang ist eine Tür weiter.

Larry Plotter
15.07.2019, 09:56
Und faktisch?

Und faktisch?

Faktisch sind wir so souverän wie jeder andere EU-Staat,
welcher über die EU-Verträge oder die Nato-Verträge usw.
seine Zugeständnisse an die Allgemeinheit
(EU als Ganzes, Nato als Bündnis)
gemacht hat.

Ein wesentlich größeres Mass ist nur bei Kündigung sämtlicher internationalen Verträge möglich.
Ob dies sinnvoll ist bleibt mal dahin gestellt,
denn z.B. geben wir ja auch etwas auf
bei handelsrechtlichen Zugeständnissen,
wo wir auf unser Recht der eigenständigen Zollerhebung verzichten,
wenn Andere dies auch tun.

Affenpriester
15.07.2019, 09:56
Das Grundgesetz kann man durchaus als Verfassung ansehen, auch wenn es "Grundgesetz" heißt.
Es erfüllt die Voraussetzungen einer Verfassung und ist somit auch eine.
Wenn man gegen das Grundgesetz argumentieren will, sollte man schon gescheitere Punkte heranziehen als den, dass es ja gar keine Verfassung sei, weil es "Grundgesetz" heißt.

Bolle
15.07.2019, 09:59
Seit 1955 war die Bundesrepublik völkerrechtlich souverän, seit 1990 ist sie Deutschland als Ganzes.

Merkel vor der letzten Bundestagswahl:


https://www.youtube.com/watch?v=9n8MP9O_6W4

Buella
15.07.2019, 10:09
Wann wird man uns endlich über eine Verfassung abstimmen lassen?

Niemals!

Denn bereits eine Aktion „Grundgesetz statt Scharia“ wird als rechtsextrem bewertet!

Somit kann man ahnen, wohin die Reise gehen könnte und es eher zu einem Scharia-Recht käme, als das eine Verfassung vom Volk bestimmt werden würde.

Volk geht außerdem gar nicht, weswegen die brd ja schließlich be-völkert wird.
Es sind auch alle vor dem Grundgesetz gleich, egal woher sie kommen?

Der Erhalt des Grundgesetzes scheint auch eher nebensächlich, wenn man sich die Entwicklung anschaut, wie die brd be-völkert wird und was viele zur Be-Völkerung Beitragende davon halten?

Süßer
15.07.2019, 10:14
1990 wäre die Möglichkeit gewesen, den beiden Teilen des deutschen Volkes die neue Verfassung zur Abstimmung vorzulegen. Wir hätten heute einen anderen Staat.

Richtig aber es war nicht gewollt.
Eine andere Chance war der von Rohwedder vorgeschlagene Kurs für die Treuhand. Der wurde extra dafür ausgeknipst um den jetzigen Kurs des politischen Kapitalismus einzuschlagen.

Lord Laiken
15.07.2019, 13:11
Niemals!

Denn bereits eine Aktion „Grundgesetz statt Scharia“ wird als rechtsextrem bewertet!

Somit kann man ahnen, wohin die Reise gehen könnte und es eher zu einem Scharia-Recht käme, als das eine Verfassung vom Volk bestimmt werden würde.

Volk geht außerdem gar nicht, weswegen die brd ja schließlich be-völkert wird.
Es sind auch alle vor dem Grundgesetz gleich, egal woher sie kommen?

Der Erhalt des Grundgesetzes scheint auch eher nebensächlich, wenn man sich die Entwicklung anschaut, wie die brd be-völkert wird und was viele zur Be-Völkerung Beitragende davon halten?
Wenn der VS das so sieht, ist er vielleicht eine Gefahr für das GG und gehört vom VS beobachtet.

GSch
15.07.2019, 15:21
Merkel vor der letzten Bundestagswahl:

Ach, nicht doch, der glaubst du doch sonst nicht mal die Uhrzeit! Und nun redet sie die reine Wahrheit?

Wunderbar
15.07.2019, 15:46
Ach, nicht doch, der glaubst du doch sonst nicht mal die Uhrzeit! Und nun redet sie die reine Wahrheit?

War das G10-Gesetz keine völkerrechtliche Beschränkung der Souveränität der BRD?

antiseptisch
15.07.2019, 16:17
Man ist nicht kurz davor, man ist schon heftig dabei, bei den deutschen Philosophen ganz gewisse, denn Kant, Heidegger, Hegel und auch Fichte waren wohl schon Vordenker der Nazi-Ideologie, von Nietzsche jetzt einmal höflich zu schweigen.

Luther, Kant, Heidegger - die Liste der rassistischen und antisemitischen Philosophen ist erschreckend lang. Ebenso erschreckend ist, dass der Rassismus der Denker noch immer totgeschwiegen wird

https://www.heise.de/tp/features/Der-verschwiegene-Rassismus-der-Philosophen-3363965.html

Und bei den deutschen Klassikern kommt es dann früher oder später zur höchsten Wahnvollendung medialen Bildungs-Philistertums:

Wäre Heinrich von Kleist Offizier der SS gewesen?

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/belletristik/ausstellung-waere-heinrich-von-kleist-offizier-der-ss-gewesen-1683727.html

Das kommentiert man nicht, man speibt nur verächtlich in die Ecke, denn bis olle Goehte öffentlich für einen verdammenswerten Rechten ausgerufen wird, da dauert es nun wohl nicht mehr lange.Auf der hessenweit bekannten Freilichtbühne, in dem "spielenden Dorf", wo ich aufgewachsen bin, hat man 1985 den letzten Klassiker gespielt. Seitdem nur noch ausländische Theaterstücke, weil ihnen die deutschen Klassiker zu völkisch bzw. zu kriegslüstern sind. Ich fand das damals schon befremdlich. Ich habe da genau einmal und nie wieder mitgespielt. Leider muss man sagen, dass die Theaterbesucher die Hauptschuldigen sind, denn der Bühnenverein wäre pleite gegangen, wenn sie nicht umgeschwenkt hätten.

GSch
15.07.2019, 16:45
War das G10-Gesetz keine völkerrechtliche Beschränkung der Souveränität der BRD?

Nein. Es handelt sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das nur in Deutschland gilt und somit kein Bestandteil des Völkerrechts ist.

Bolle
15.07.2019, 16:55
Ach, nicht doch, der glaubst du doch sonst nicht mal die Uhrzeit! Und nun redet sie die reine Wahrheit?

Du meinst also sie lügt?

Wunderbar
15.07.2019, 16:57
Nein. Es handelt sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das nur in Deutschland gilt und somit kein Bestandteil des Völkerrechts ist.

Wozu dann der Verbalnotenaustausch, wenn es lediglich ein Bundestagsgesetz war?

latrop
15.07.2019, 17:04
1990 wäre die Möglichkeit gewesen, den beiden Teilen des deutschen Volkes die neue Verfassung zur Abstimmung vorzulegen. Wir hätten heute einen anderen Staat.

Bist du davon überzeugt ?

erselber
15.07.2019, 17:19
In dem Artikel steht etwas vom „gesamten deutschen Volk“.

Wenn man außer Acht lässt, dass der Verzichtskanzler Herr Frahm ohne Gegenleistung die deutschen Ostgebiete verschenkt hat ist Deutschland eben noch nicht in seiner Gesamtheit vereinigt.

„Denn von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an die Belt“ da fehlen noch sehr viele und große Gebiete.

Außerdem was hätte damals 1990 eine Abstimmung viel anderes gebracht?

Die Euphorie, der Enthusiasmus, die Wiedervereinigungstrunkenheit, der Euphorismus, Gespinst, Phantastereien über die friedliche Revolution, die Vision der blühenden Landschaften war noch allgegenwärtig. Das Desaster, Dilemma, der volkswirtschaftliche Supergau für den Westen, die Insolvenz (Konkurs, Pleite) der Ostzone, wurde erst sehr viel später ruchbar, noch später realisiert und zur unumstößlichen Tatsache.


Man kann es auch anderes sehen, es fand eine Abstimmung per „Akklamation“ aber unter falschen Prämissen, Voraussetzungen, Vorstellungen, auch wie bei allen Wahlen üblich „massiven Un-, Halbwahrheiten/Lügen“ statt. Weil wie eine solche Abstimmung statt finden soll/muss ist im Artikel 146 eben nicht explizit fest-/vorgeschrieben.

Bolle
15.07.2019, 17:23
Nein. Es handelt sich um ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das nur in Deutschland gilt und somit kein Bestandteil des Völkerrechts ist.

Ach da hätten wir noch was:


Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Zur Navigation springen (https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzabkommen_zum_NATO-Truppenstatut#mw-head) Zur Suche springen (https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzabkommen_zum_NATO-Truppenstatut#p-search) Das Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) ergänzt das NATO-Truppenstatut (https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Truppenstatut) von 1951. Es wurde von den Vertretern Belgiens (https://de.wikipedia.org/wiki/Belgien), Kanadas (https://de.wikipedia.org/wiki/Kanada), Frankreichs (https://de.wikipedia.org/wiki/Frankreich), der Bundesrepublik Deutschland (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland), der Niederlande (https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlande), des Vereinigten Königreichs (https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigtes_K%C3%B6nigreich) und der Vereinigten Staaten von Amerika (https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Staaten) unterzeichnet.
Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO (https://de.wikipedia.org/wiki/NATO)-Streitkräfte (https://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4r), darunter Privilegierungen (https://de.wikipedia.org/wiki/Privileg), Immunitäten (https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatie#Diplomatische_Immunität), zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen (https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug).



https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzabkommen_zum_NATO-Truppenstatut



Gesetz zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Übereinkünften
Vom 28. September 1994

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/1994/19942594.A20.HTML

Stanley_Beamish
15.07.2019, 18:53
Nein, denn die Gründerväter haben es als "Provisorium" bezeichnet! Also ein baldigst zu ersetzendes Übergangswerk!

Nur ob man sich das bei den heutigen im Bundestag sitzenden Volksvertretern wünschen sollte..........

Als erstes würden die heutigen "Volks"vertreter die neue Verfassung gendern. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass da immer noch steht:


Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

und nicht


Jede/Jeder/JedeX hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer/seiner/ihner Persönlichkeit, soweit sie/er/sier nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

GSch
15.07.2019, 18:59
Wozu dann der Verbalnotenaustausch, wenn es lediglich ein Bundestagsgesetz war?

Lediglich? Im Übrigen wurden Interessen der ehemaligen Alliierten von der Ausführung des Gesetzes berührt. Das wurde geklärt.

GSch
15.07.2019, 19:02
Ach da hätten wir noch was:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzabkommen_zum_NATO-Truppenstatut

http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL2/1994/19942594.A20.HTML

Hat nichts mit dem G10-Gesetz zu tun.

Im Übrigen gibt es Regelungen über die Stationierung von NATO-Truppen, seit die Bundesrepublik Mitglied der NATO ist. Also schon seit ein paar Wochen. Das gilt auch für die Stationierung deutscher Truppen in anderen NATO-Staaten.

erselber
15.07.2019, 19:14
Ja, der Text von 1840 bezieht sich auch auf Gegenden, die heute zu Dänemark, den Niederlanden und Belgien, Österreich, Italien, Tschechien, Polen, Litauen und Russland gehören. Natürlich will keiner das wiederhaben. Deutsche leben da praktisch keine mehr.

Immerhin reichte das Heilige Römische Reich im 13. Jahrhundert ja mal bis Sizilien. Ich habe mal in einer Taverne in Messina einen Ober kennengelernt, der ganz gut Deutsch konnte.

Ich weiß auf welchen Tatbestand bzw. Gebieten von Fallersleben das Lied geschrieben hat.

Aber Deutschland ist eben nicht in seiner Gesamtheit wiedervereinigt. Ob man diese Länder nun wieder haben will oder nicht, oder dort so gut wie keine Deutschen mehr leben ist bei dieser Auslegung nicht von Bedeutung.

Wunderbar
15.07.2019, 19:32
Ich weiß auf welchen Tatbestand bzw. Gebieten von Fallersleben das Lied geschrieben hat.

Aber Deutschland ist eben nicht in seiner Gesamtheit wiedervereinigt. Ob man diese Länder nun wieder haben will oder nicht, oder dort so gut wie keine Deutschen mehr leben ist bei dieser Auslegung nicht von Bedeutung.

Das EuroReich steht bereits. Warum bist damit nicht zufrieden?

GSch
15.07.2019, 19:44
Ich weiß auf welchen Tatbestand bzw. Gebieten von Fallersleben das Lied geschrieben hat.

Der Mann hieß Hoffmann. Ganz einfach Hoffmann.


Aber Deutschland ist eben nicht in seiner Gesamtheit wiedervereinigt. Ob man diese Länder nun wieder haben will oder nicht, oder dort so gut wie keine Deutschen mehr leben ist bei dieser Auslegung nicht von Bedeutung.

Was denn sonst? Wenn du dich darauf stützt, dass große Gebiete mal zu Deutschland gehörten, die heute nicht mehr dazu gehören, dann solltest du froh sein, dass die Franzosen sich diese Logik nicht zu eigen machen. Unter Napoleon sackten sie das heutige Belgien, die Niederlande und Westfalen ein, unter Ludwig XIV. ebenfalls ansehnliche Teile Deutschlands und anderer Länder. Auch Teile Italiens wurden von Regierungen verwaltet, die von Frankreich abhängig waren (Napoleon machte seinen Sohn zum König von Rom und Prinzen von Parma). Wenn die das alles wiederhaben wollten ...

Und dann kämen die Bayern, die würden sicher gerne Vorarlberg und Tirol wiederhaben. Und Südtirol. Die Italiener könnten dafür von Frankreich Savoyen zurückfordern. So geht die Sache im Kreis.

beathooven
16.07.2019, 13:32
Sollte man sich unbedingt anhören! :dg:

..und man sollte Intention und den Wesenskern der Schmid ' schen Darlegungen über die zu fassenden verfassungsgebenden Kriterien verstehen und einordnen können. Für das antidemokratische, antipluralistisch, national- faschistisch eingefärbte Gedankengut der rechtsdraußen Fraktion gibt sie nichts her.

Die Memoiren des Carlo geben Aufschluss dazu.

kiwi
04.08.2019, 09:55
Das GG kann eigentlich nicht verfassungsfeindlich sein, weil D keine Verfassung hat. Wer ab das GG als Verfassung ansieht, kann es getrost in die Tonne klopfen, denn


https://vera-lengsfeld.de/2019/07/12/verfassungsschutz-erklaert-grundgesetz-fuer-verfassungsfeindlich/

Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?

Die haben doch schon angefangenhttps://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=66261&stc=1

ThomasHolzmann
06.09.2019, 10:35
Wann kommen endlich die mit der Zwangsjacke und nehmen die gesamte Regierungsmannschaft mit?

Deutschland hat einen schweren stand, so insbesondere gemäß Art. 20 Abs. 2 GG dessen Grundrechtsberechtigte.
Ihnen wird aus allerlei Blickwinkel bis über den heutigen tage vorgeworfen, daß sie ab 1933 weder etwas gesehen noch getan haben (bleibt man alleine bei den Anfängen des NS Verbrecherstaates).

Wie verhält es sich da z.B. mit Aussagen eines Horst Seehofers, der in ähnlicher Weise bezgl. der Selbstermächtigung des damaligen Umstandes vor geraumer Zeit bei "Pelzig hält sich" erwähnt, daß die die gewählt werden... usw. usf., man wird davon gehört haben, während es den Zuschauer wenn auch etwas irritiert, dennoch zu der Meinung gelangen läßt, dies sei womöglich nur ein unangebrachter Scherz, und es ohnehin bis heute niemanden zu interessieren scheint.

I.d.L. mag man zwar voreilig meinen, jene Politiker gehörten in eine Anstalt, während es dem millionenfachen Zuschauerraum einer Anstalt nicht zu ermangeln scheint, wie u.a. eine offenbar gleichnamig ("die Anstalt") Sendung aufzeigen soll.

Kaktus
06.09.2019, 10:40
Die haben doch schon angefangenhttps://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=66261&stc=1
Wann? Wen?

kiwi
06.09.2019, 10:47
Wann? Wen?

falsches Knöpfchen gedrückt - verzeihe einem alten Mann

Politikqualle
06.09.2019, 10:54
...
„[…] wir sind kein Einwanderungsland. Wir können es nach unserer Größe und wir können es wegen unserer dichten Besiedlung nicht sein. Deshalb geht es darum, ohne Eingriffe in die Rechte des Einzelnen und der Familie, ohne Verletzung der Grundsätze der Toleranz zu einer Verminderung der Ausländerzahlen zu kommen.“ .....
...
.. von der AfD ??? verfassungsfeindliche Aussagen der AfD ?? von wem ??? ..... :lol: