PDA

Vollständige Version anzeigen : Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit



Seiten : [1] 2

Schlummifix
25.06.2019, 16:54
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.

Heifüsch
25.06.2019, 17:00
Ohne Quellenangabe lässt sich das aber schlecht diskutieren... >8´(

Schlummifix
25.06.2019, 17:03
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.

Rolf1973
25.06.2019, 17:05
Quelle? Zwar werden in der BRD schon fleißig Gesetze gebrochen, wenn es um Wohnraumbeschaffung für die Schätzchen geht.
Bislang betrifft das jedoch nur leerstehende Objekte, deren Eigentümer gezwungen werden (sollen), diese an die Stadt zu ver-
kaufen oder zu vermieten-andernfalls drohen Beschlagnahmung/Enteignung und gegebenenfalls Sanierung auf Kosten der be-
stohlenen Eigner. Dass privat genutztes Wohneigentum an Flüchtlinge vergeben werden soll und der Bewohner einfach enteig-
net wird und rausfliegt, glaube ich (noch) nicht. Kommt irgendwann sicher, aber heute werden sie das noch nicht wagen.

Schlummifix
25.06.2019, 17:07
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.

Finch
25.06.2019, 17:09
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.

Bist Du Otto oder wie?

Finch
25.06.2019, 17:11
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.

Dass die deutsche Flüchtlingspolitik ein Haufen Scheiße ist, will ich nicht in Abrede stellen. Auch dass in der Verwaltung eine Menge passiert, die auf keine Kuhhaut geht. Dieser Fall scheint mir allerdings - bei allem Respekt - mindestens mit ein paar Unwahrheiten angereichert zu sein.

Rolf1973
25.06.2019, 17:13
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.

Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist und Du darin lebst, kann sie nicht einfach beschlagnahmt werden. Es sei denn, wir hätten über Nacht eine neue Dimension des Unrechts erreicht.

Smultronstället II.
25.06.2019, 17:14
Scheiße.

:(

Wenn man schon "Wohnung" und "München" liest, erwartet man das Schlimmste...

Ist ja nur eine Frage der Zeit, bis nach Zweitwohnsteuer auch die massenweise Zwangsenteignung und -belegung kommt.
Wird dann als "soziale Maßnahme" verkauft und vom rechten Pöbel auch als sozialistisch wahrgenommen, ist aber nur die Folge von fetten Bonzen, die offene Grenzen und Vernutztierung der Menschen wollen.
Es werden auch noch die letzten Quadratmeter Wald geholzt, um Wohnungen zu bauen, millionenfache Masseneinwanderung ... und dann die Menschen in Käfigen zusammen leben wie in Hong Kong.

Das ist die Zukunft des Wohnen im überbevölkerten Spätkapitalismus:


https://www.youtube.com/watch?v=hLrFyjGZ9NU

Schlummifix
25.06.2019, 17:16
Dass die deutsche Flüchtlingspolitik ein Haufen Scheiße ist, will ich nicht in Abrede stellen. Auch dass in der Verwaltung eine Menge passiert, die auf keine Kuhhaut geht. Dieser Fall scheint mir allerdings - bei allem Respekt - mindestens mit ein paar Unwahrheiten angereichert zu sein.

Was soll unwahr sein?
- der muss raus aus meiner Wohnung, weil ich selbst faktisch obdachlos bin
- der zahlt viel zu wenig Miete und braucht mit H4 eine Sozialwohnung.
- ich kümmere mich um alles, die Stadt hat keine Wohnungen. Privat kriegt er keine, wegen H4
- die Stadt droht mir jetzt mit Beschlagnahmung meiner Wohnung.

Alles Fakt.

Rolf1973
25.06.2019, 17:16
Sollte der Fall wirklich so liegen, muss man stutzig werden: warum werden Behördenmitarbeiter praktisch ausschließlich von
Goldstücken verletzt oder getötet, obwohl Deutsche viel mehr Grund hätten, den Abdecker für Amtsschimmel zu geben?

Schlummifix
25.06.2019, 17:18
Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist und Du darin lebst, kann sie nicht einfach beschlagnahmt werden. Es sei denn, wir hätten über Nacht eine neue Dimension des Unrechts erreicht.

Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.

Smultronstället II.
25.06.2019, 17:20
faktisch obdachlos

Die Unstimmigkeiten gibt es vermutlich darum, was "faktisch" bedeutet.

:kahn:

Rolf1973
25.06.2019, 17:22
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.


Das ist aber mit ziemlicher Sicherheit ein Verstoß gegen geltendes Recht! Frag doch erst mal einen Juristen, bevor Du hier erregt mit dickem Hals postest.

Finch
25.06.2019, 17:23
Was soll unwahr sein?
- der muss raus aus meiner Wohnung, weil ich selbst faktisch obdachlos bin
- der zahlt viel zu wenig Miete und braucht mit H4 eine Sozialwohnung.
- ich kümmere mich um alles, die Stadt hat keine Wohnungen. Privat kriegt er keine, wegen H4
- die Stadt droht mir jetzt mit Beschlagnahmung meiner Wohnung.

Alles Fakt.

Wenn sie Dir Deine Wohnung wegnehmen, würde ich schnell Widerspruch bei der Behörde einlegen und dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Beschlagnahme ist rechtswidrig. Kein Gericht hat jemals anders dazu entschieden. Deine Erfolgsaussichten liegen bei 100 Prozent.

Schlummifix
25.06.2019, 17:23
Die Unstimmigkeiten gibt es vermutlich darum, was "faktisch" bedeutet.

:kahn:

Ich wohne mal hier mal dort, seit 2 Jahren. Bei Freunden. Oder schlimmer. Deshalb hab ich ja jetzt die Wohnung gekauft, damit das endet.

Merkt es euch, wenn sie vorvermietet ist, kriegt ihr den Mieter nicht mehr raus. Die Stadt droht mit Beschlagnahmung.

Das ist Merkels Politik, live!
Und wo sind die Gutmenschen, die meinen Refugee jetzt günstig wohnen lassen? Keiner in Sicht!
30 Sozialwohnungen für 400 Bedürftige!

frundsberg
25.06.2019, 17:24
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.

Deutsche sind der Deutschen schlimmster Feind. Soviel Verachtung für die eigenen Volksgenossen bringen nur Deutsche gegen Deutsche auf. Lustig ist dann immer, daß viele den Ausländern die Schuld an ihrer eigenen Unzulänglichkeit geben!

Filofax
25.06.2019, 17:24
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.

Warum kaufst Du eine Wohnung, in der ein Ali drin sitzt als Mieter?
Sorry, aber wie dumm kann man sein...

Finch
25.06.2019, 17:25
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.

Das was Du da beschreibst nennt sich Willkür. Wenn das stimmt - was ich ehrlich gesagt nicht glaube - dann wird Rechtsschutz kein Problem sein. Geh am besten noch zur Presse. Einen solchen Fall gab es noch nie. :D

Finch
25.06.2019, 17:26
Warum kaufst Du eine Wohnung, in der ein Ali drin sitzt als Mieter?
Sorry, aber wie dumm kann man sein...

Warum denn nicht? Eigenbedarfskündigung und fertig.

Finch
25.06.2019, 17:28
Wie oft noch, der wohnt noch dort drin und im Falle dass ich ihn rauswerfen, droht die Stadt mit Beschlagnahmung.
Ich bin aber selbst obdachlos !
Ist denen egal.
BRD 2019.

Wie lange wohnt Ali denn in der Wohnung? Nur um mal ein paar Eckdaten festzulegen. Das spielt ja schon eine gewichtige Rolle bei einer Kündigung.

SprecherZwo
25.06.2019, 17:28
Das ist aber mit ziemlicher Sicherheit ein Verstoß gegen geltendes Recht! Frag doch erst mal einen Juristen, bevor Du hier erregt mit dickem Hals postest.

Nicht unbedingt. Wenn ein sogenannter "Härtefall" vorlieht ist es sehr schwierig einen Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen. Aus diesem Grund sind vermietete Wohnung auch deutlich günstiger zu bekommen, als leerstehende.

Fortuna
25.06.2019, 17:28
Dass die deutsche Flüchtlingspolitik ein Haufen Scheiße ist, will ich nicht in Abrede stellen. Auch dass in der Verwaltung eine Menge passiert, die auf keine Kuhhaut geht. Dieser Fall scheint mir allerdings - bei allem Respekt - mindestens mit ein paar Unwahrheiten angereichert zu sein.

Ich habe vor 30 Jahren am eigenen Leib erlebt, wie im angeblichen CSU-Land Bayern spd-Bonzen und überparteiliche Korruptionsnetzwerke Hand in Hand arbeiten.

Da habe ich nicht nur den Glauben an die Integrität der "Ämter" sondern mein gesamtes Vertrauen ins System verloren.

Vom spd-wählenden Dummschaf wurde ich zum "Nahtzieh".

Klopperhorst
25.06.2019, 17:29
Ich verstehe das Problem nicht. Ali hat hier nicht zu suchen und soll in sein Heimatland gehen, dort gibt es sicher genügend Wohnungen.
Otto scheint ein naiver Gutmensch, der Mitleid mit Ali hat.
Wenn er rechtens auf Eigenbedarf kündigte, kann ihm Ali oder das Amt gar nichts.

---

Schlummifix
25.06.2019, 17:30
Warum kaufst Du eine Wohnung, in der ein Ali drin sitzt als Mieter?
Sorry, aber wie dumm kann man sein...

Das kann man so sehen, aber die war noch halbwegs günstig. Glaubst du ich bin Bill Gates?
Ergebnis, Deutsche dürfen sich in Deutschland nichtmal ne Wohnung kaufen.


Ich verstehe das Problem nicht. Ali hat hier nicht zu suchen und soll in sein Heimatland gehen, dort gibt es sicher genügend Wohnungen.
Otto scheint ein naiver Gutmensch, der Mitleid mit Ali hat.
Wenn er rechtens auf Eigenbedarf kündigte, kann ihm Ali oder das Amt gar nichts.--

Ja eben doch!

Nietzsche
25.06.2019, 17:30
Warum denn nicht? Eigenbedarfskündigung und fertig.

Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 17:30
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.

Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.

SprecherZwo
25.06.2019, 17:31
Das kann man so sehen, aber die war noch halbwegs günstig. Glaubst du ich bin Bill Gates?
Ergebnis, Deutsche dürfen sich in Deutschland nichtmal ne Wohnung kaufen.

Klar sind Wohnungen, in denen einer drinsitzt billiger, der eventuelle Ärger den man sich damit einhandelt ist mit eingepreist.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 17:31
Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.

Richtig, Wohnung A gegen Wohnung B aufrechnen. Die womöglich teurer wird.

Nietzsche
25.06.2019, 17:32
Ich verstehe das Problem nicht. Ali hat hier nicht zu suchen und soll in sein Heimatland gehen, dort gibt es sicher genügend Wohnungen.
Otto scheint ein naiver Gutmensch, der Mitleid mit Ali hat. Wenn er rechtens auf Eigenbedarf kündigte, kann ihm Ali oder das Amt gar nichts.
---
So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte.


Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.

Dann müsste er die Miete erhöhen. Die ja zu niedrig ist wie erwähnt wurde. Er hat also nichts als Kosten mit der Wohnung und darf sie nicht selbst bewohnen. Obwohl er ja scheinbar selber bedürftig ist....


Richtig, Wohnung A gegen Wohnung B aufrechnen. Die womöglich teurer wird.
Genau. Das geht aber nur mit Anwalt der Ahnung hat. Immerhin MUSS das Amt jedem eine Wohnung zuweisen, egal wie teuer. Wenns keine anderen gibt muss man eben Klage gegen das Amt einreichen, dass die einem die teure Wohnung bezahlen müssen. Das macht aber kaum jemand, von welchem Geld sollte man das Amt verklagen? Ich würde ja meinen lustigen Schein nehmen, den mir das Amt zur verfügung stellen muss. Täten das alle sehe es ganz schön mau aus in Großstädten. Alles wäre belegt und der Staat müsste den Krempel auch noch bezahlen (wer wohl der Staat ist?).

Finch
25.06.2019, 17:32
Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.

Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.

nurmalso2.0
25.06.2019, 17:34
Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Selber schuld.

Klopperhorst
25.06.2019, 17:34
So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte. ....

Der ist eben ein Volldepp, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Wahrscheinlich extrem überteuert in einem Migranten-Block.

---

Fortuna
25.06.2019, 17:35
Wenn sie Dir Deine Wohnung wegnehmen, würde ich schnell Widerspruch bei der Behörde einlegen und dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Beschlagnahme ist rechtswidrig. Kein Gericht hat jemals anders dazu entschieden. Deine Erfolgsaussichten liegen bei 100 Prozent.

Mag sein. Gibt aber bestimmt langwierige juristische Auseinandersetzung. Als - in jeder Hinsicht alleinstehender - Kläger ohne Rechtschutzversicherung trägt man ein immenses Kostenrisiko, wird über Prozessverschleppung und Psychotricks zermürbt und ist selbst, falls man nach jahrelangem Gezerre "gewinnen" sollte "fertig".

Die Leute auf dem Amt können lustig klagen und durch alle Instanzen gehen. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko und werden oft genug von ihrem Netzwerk ermuntert und für ihren "Einsatz" gelobt.

Wenn der Kläger doch trotz all' der Steine, die man ihm in den Weg legt obsiegen sollte, können sie mit einem Achselzucken und ohne jeden Verlust über die Sache hinweggehen.

Finch
25.06.2019, 17:35
Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.

Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 17:37
So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte.



Dann müsste er die Miete erhöhen. Die ja zu niedrig ist wie erwähnt wurde. Er hat also nichts als Kosten mit der Wohnung und darf sie nicht selbst bewohnen. Obwohl er ja scheinbar selber bedürftig ist....


Genau. Das geht aber nur mit Anwalt der Ahnung hat. Immerhin MUSS das Amt jedem eine Wohnung zuweisen, egal wie teuer. Wenns keine anderen gibt muss man eben Klage gegen das Amt einreichen, dass die einem die teure Wohnung bezahlen müssen. Das macht aber kaum jemand, von welchem Geld sollte man das Amt verklagen? Ich würde ja meinen lustigen Schein nehmen, den mir das Amt zur verfügung stellen muss. Täten das alle sehe es ganz schön mau aus in Großstädten. Alles wäre belegt und der Staat müsste den Krempel auch noch bezahlen (wer wohl der Staat ist?).

Ich war ja auch mal vor etwa 30 Jahren Mieter und ein Kauf war geplant von einem Dritten. Der hatte keine Lust zu kaufen so lange ich drin bin.

Finch
25.06.2019, 17:38
Mag sein. Gibt aber bestimmt langwierige juristische Auseinandersetzung. Als - in jeder Hinsicht alleinstehender - Kläger ohne Rechtschutzversicherung trägt man ein immenses Kostenrisiko, wird über Prozessverschleppung und Psychotricks zermürbt und ist selbst, falls man nach jahrelangem Gezerre "gewinnen" sollte "fertig".

Die Leute auf dem Amt können lustig klagen und durch alle Instanzen gehen. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko und werden oft genug von ihrem Netzwerk ermuntert und für ihren "Einsatz" gelobt.

Wenn der Kläger doch trotz all' der Steine, die man ihm in den Weg legt obsiegen sollte, können sie mit einem Achselzucken und ohne jeden Verlust über die Sache hinweggehen.

Da der Strangersteller selbst obdachlos ist, wird er über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen können. Selbst wenn er - davon ausgehend dass der Mieter mittellos ist - auf Anwaltskosten sitzen bleiben wird, lohnt sich das allemal. Dass das Amt damit irgendetwas zu tun hat, kann schlichtweg nicht sein. Räumungsklagen sind ein Standardfall und ihre Vollstreckung Routine. Das funktioniert, da brauch er sich keine allzu großen Sorgen machen.

SprecherZwo
25.06.2019, 17:40
Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.

So einfach ist das nicht.


(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html

Dr Mittendrin
25.06.2019, 17:40
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.

Behörde haben ihr maul zu halten. Ich habe gesehen, was die sich einbildeten in Sachen Führerschein. Ich drohte immer schön mit Schadenersatz. Besitzrechte sind verfassungsmäsig garantiert.

Nietzsche
25.06.2019, 17:41
Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.

Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.


Der ist eben ein Volldepp, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Wahrscheinlich extrem überteuert in einem Migranten-Block.---
In einem gewissen Sinne ja. Traurig ist es. Man hätte sich vorher informieren müssen. Das sagt man aber später so vom hohen Ross herab. Jemand will sich unabhängig und selbstständig machen und es wird ihm verwehrt....


Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
Da wirst du dich irren. Der Mieter hat Rechte und das Amt wird nicht zulassen dass der obdachlos wird. Da machen sie lieber den Käufer obdachlos, weil sie davon ausgehen, dass er es gekauft hat, demnach nicht mittellos ist.

Klopperhorst
25.06.2019, 17:41
Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.

Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

---

Klopperhorst
25.06.2019, 17:43
Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.

...

Also darf man H4-Bezieher nicht kündigen? Ich sehe, es ist ja der Strangersteller selbst. Es scheint sich um eine 1-Zimmer-Whg. in München Neuperlach oder Hasenbergl zu handeln.
In so einem Umfeld würde ich nie leben wollen.

---

Schlummifix
25.06.2019, 17:44
Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

---

Der Witz ist, dass der dann obdachlos wird. Sie aber in der Obdachlosenunterkunft auch keinen Platz mehr haben. Die ist nämlich auch voll mit Refugees.
In dem Fall drohen sie mit Beschlagnahmung meiner Wohnung. In der er bisher wohnt.
Merkt es euch.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 17:45
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.

Ausser es ist amtsbekannt, dass du eine Zweitwohnung besitzt.

Nietzsche
25.06.2019, 17:46
Der Witz ist, dass der dann obdachlos wird. Sie aber in der Obdachlosenunterkunft auch keinen Platz mehr haben. Die ist nämlich auch voll mit Refugees.
In dem Fall drohen sie mit Beschlagnahmung meiner Wohnung. In der er bisher wohnt.
Merkt es euch.

Was ist wenn du dir von dem eine reinhauen lässt? Dann wird er abgeschoben und schon hast du deine Wohnung!

Klopperhorst
25.06.2019, 17:46
Der Witz ist, dass der dann obdachlos wird. Sie aber in der Obdachlosenunterkunft auch keinen Platz mehr haben. Die ist nämlich auch voll mit Refugees.
In dem Fall drohen sie mit Beschlagnahmung meiner Wohnung. In der er bisher wohnt.
Merkt es euch.

Also handelt es sich nur um einen Gewissenskonflikt, die Kündigung ist aber rechtens?
Was die Olle da sagt, würde ich bei rechtmäßiger Kündigung ignorieren.

---

Finch
25.06.2019, 17:47
Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

---

Klar darf man. So weitreichend sind Regelungen gegen das Eigentum (zum Glück) dann doch nicht.

Deschawüh
25.06.2019, 17:48
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.


Wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als dein Recht auf Eigenbedarf einzuklagen, falls Ali nicht freiwillig auszieht. Du erwartest nicht ernsthaft, das dir das Sozialamt bei der Wohnungssuche für Ali hilft, wenn Ali schon vorher in deiner gekauften Wohnung wohnte?
Ich kann nur jedem abraten eine Wohnung zu kaufen, die bereits vermietet ist, wenn man sie selber nutzen will/muss. Erst recht, wenn sie von Ali bewohnt wird, sehr geehrter Herr Otto M. Da greifen ein paar ungeschriebene Gesetze, die Deutsche nicht mehr haben werden, in Zukunft.
Such dir einen auf Eigentumsrecht spezialisierten Anwalt. Aber aufgepasst bei der Anwaltswahl!
Tut mir leid für Dich, ist inzwischen aber auch kein Einzelfall mehr. Das man deine Wohnung einfach beschlagnahmen kann, halte ich allerdings für Quatsch.

Finch
25.06.2019, 17:50
So einfach ist das nicht.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html

Sein Interesse muss aber dem des Mieters überwiegen. Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.

radelroll
25.06.2019, 17:50
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.

das ist erlaubt und sogar rechtlich gar nicht so schwierig für den Staat durchzusetzen.

Die Regierung definiert was und wer das Staatsvolk ist und damit auch wer Anspruch auf bestimmte Leistungen hat.
Nur weil die meisten Behördenmitarbeiter "weiss" aussehen, heisst das nicht, dass andere "Weisse" eine Vorzugsbehandlung erhalten.

Das alles kann demokratisch über Wahlen erfolgen oder eine Gruppe reisst sich die Deutungshoheit und diese spezielle Machtausübung an sich.
Letzteres in Deutschland der Fall.

Durch den Ausruf von "Krise" oder "Notstand" können Gesetze und Beschlüsse fast sofort angewendet und durchgesetzt werden.
Meldet also die Stadt an, dass es eine Wohnungskrise oder Notstand gibt, kann für definierte Bedürfdigte eine Hilfe angeboten werden.

Notstandsregelung in DE
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze

und Ausnahmezustand
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

Beide Formen können stillschweigend eingeführt sein oder öffentlich bekannt gemacht werden.
Je nach Art und Form des Regimes geht die heimliche Einführung oft mit einem selbst erzeugten "Chaos-Zustand" einher.

Also wenn die Ratio mit Angebot:Nachfrage bei Wohnungen wirklich so hoch ist oder noch höher bzw. stetig steigt, darf sich der Staat selbst ermächtigen darauf zu reagieren.
Eine Lösung sind Enteignungen oder gezwungene Eigentümerwechsel.

Finch
25.06.2019, 17:53
Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.
...


Das ist einfach nicht richtig. Sonst könnte man jede zweite Eigenbedarfskündigung mühelos ins Leere laufen lassen.

Nietzsche
25.06.2019, 17:54
Sein Interesse muss aber dem des Mieters überwiegen. Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.
Mhm, MÜSSTE.


(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Zumutbar im Sinne von leistbar. Und zahlen tut das Amt.


Das ist einfach nicht richtig. Sonst könnte man jede zweite Eigenbedarfskündigung mühelos ins Leere laufen lassen.
Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. In jedem Fall muss er die Kündigungsfristen einhalten und wenn Ali weiss, dass er auf die Straße gerät könnte der sichtlich unsittlich mit der Bude umgehen.

Finch
25.06.2019, 17:55
Da wirst du dich irren. Der Mieter hat Rechte und das Amt wird nicht zulassen dass der obdachlos wird. Da machen sie lieber den Käufer obdachlos, weil sie davon ausgehen, dass er es gekauft hat, demnach nicht mittellos ist.

Wie kommst Du auf die absurde Idee, dass die öffentliche Verwaltung in irgendeiner Form am Mietverhältnis zweier Privater beteiligt wäre? Ob eine Kündigung wirksam ist, prüft übrigens in letzter Konsequenz das Zivilgericht. Das Amt hat damit nichts zu tun.

Schlummifix
25.06.2019, 17:56
Also handelt es sich nur um einen Gewissenskonflikt, die Kündigung ist aber rechtens?
Was die Olle da sagt, würde ich bei rechtmäßiger Kündigung ignorieren.

---

Da ich mich mit dem Refugee gut verstehe, geht er wohl jetzt zurück. Darauf läufts hinaus. Der hat übrigens den BRD-Pass.
Er hat Mitleid mit mir. Ich hab ja selbst nix.
Deutschland sei Scheiße, meint er. Kann ich nicht widersprechen.

Keine Arbeit, keine Wohnung. Total überfüllt und überrannt. Danke, Mutti! Für alles.

Der dachte eben, dass "Fahrer in der BRD händeringend gesucht werden".

Finch
25.06.2019, 17:57
Mhm, MÜSSTE.

Dazu gibt es genügend Rechtsprechung. Für "Ali" keine Chance. In diesem Strang wird hemmungslos übertrieben.

Finch
25.06.2019, 17:58
Behörde haben ihr maul zu halten. Ich habe gesehen, was die sich einbildeten in Sachen Führerschein. Ich drohte immer schön mit Schadenersatz. Besitzrechte sind verfassungsmäsig garantiert.

Eigentum ja. Die Verwaltung ist an das Recht gebunden. So auch in diesem Fall. Der Strangersteller hat sicherlich nichts zu befürchten. Außer einem offensichtlich vorliegenden Gewissenkonflikt natürlich.

Smultronstället II.
25.06.2019, 17:59
Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.

Deswegen sage ich ja, dass hier die Stelle ist, wo es uns an verlässlichen Informationen mangelt und wo der Konflikt mit dem Amt wohl vorliegt. Der Strangersteller war offensichtlich in der Lage, sich eine Wohnung zu kaufen und sitzt gerade vor irgendeinem Computer. Keine Ahnung. Was die Leute über ihr Leben im Internet schreiben, ist eh meist so auf dem Niveau alternative Fakten. Deswegen interessiert mich das schon lange gar nicht mehr.

So Scheiße die Situation des Strangerestellers und die allgemeine in Deutschland momentan auch ist ... das liest sich schon ein bisschen wie diese Fälle, wo sich rechte Internetforen lächerlich machen, weil sie alles glauben, was sie irgendwo aufschnappen, nicht nachfragen ... und am Ende kommt dann heraus, dass natürlich keine Musels ein Sparschweinverbot durchgesetzt haben und der angeblich Obdachlose gar nicht so obdachlos ist, etc.

Insofern ...

:kahn:

SprecherZwo
25.06.2019, 18:00
Das ist einfach nicht richtig. Sonst könnte man jede zweite Eigenbedarfskündigung mühelos ins Leere laufen lassen.
Doch, das ist richtig.
Ich habe dir den entsprechenden Gesetzestext verlinkt.

Nietzsche
25.06.2019, 18:00
Dazu gibt es genügend Rechtsprechung. Für "Ali" keine Chance. In diesem Strang wird hemmungslos übertrieben.
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/eigenbedarf-mehr-rechte-fuer-hauseigentuemer-12933093.html

Der wird Härtefall anmelden. Das wird ihm mit Sicherheit geraten werden.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 18:00
Wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als dein Recht auf Eigenbedarf einzuklagen, falls Ali nicht freiwillig auszieht. Du erwartest nicht ernsthaft, das dir das Sozialamt bei der Wohnungssuche für Ali hilft, wenn Ali schon vorher in deiner gekauften Wohnung wohnte?
Ich kann nur jedem abraten eine Wohnung zu kaufen, die bereits vermietet ist, wenn man sie selber nutzen will/muss. Erst recht, wenn sie von Ali bewohnt wird, sehr geehrter Herr Otto M. Da greifen ein paar ungeschriebene Gesetze, die Deutsche nicht mehr haben werden, in Zukunft.
Such dir einen auf Eigentumsrecht spezialisierten Anwalt. Aber aufgepasst bei der Anwaltswahl!
Tut mir leid für Dich, ist inzwischen aber auch kein Einzelfall mehr. Das man deine Wohnung einfach beschlagnahmen kann, halte ich allerdings für Quatsch.

Du weisst mit Eigenbedarf wurde zu viel getrickst. Sohn braucht die, Tochter braucht die Mutter braucht die usw usf.

SprecherZwo
25.06.2019, 18:01
Sein Interesse muss aber dem des Mieters überwiegen. Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.
Er sagte "faktisch".
Das deute ich, als ob er Möglichkeiten hat, woanders unterzukommen.

radelroll
25.06.2019, 18:01
Wie kommst Du auf die absurde Idee, dass die öffentliche Verwaltung in irgendeiner Form am Mietverhältnis zweier Privater beteiligt wäre? Ob eine Kündigung wirksam ist, prüft übrigens in letzter Konsequenz das Zivilgericht. Das Amt hat damit nichts zu tun.

aus eigener Erfahrung:
Ist der Mieter vom Amt abhängig, gewinnt der Mieter einen Aufpasser.
Also schaltet sich das Amt in allen Dingen ein, wenn es um Kündigung, Kosten und Wohnungsschäden geht.

Das Amt ermächtigt sich zur Bestimmung von Regelungen, damit die Person X weiterhin z.B. wohnen bleibt.

Wenn der Mieter dann noch "Befürftigkeit" anmeldet, z.B. psychische Störung, ist das Amt noch mehr für den Mieter.

Das weiss ich aus Schreiben zwischen unseren Anwälten und Ämtern.

Schlummifix
25.06.2019, 18:03
Deswegen sage ich ja, dass hier die Stelle ist, wo es uns an verlässlichen Informationen mangelt und wo der Konflikt mit dem Amt wohl vorliegt. Der Strangersteller war offensichtlich in der Lage, sich eine Wohnung zu kaufen und sitzt gerade vor irgendeinem Computer. Keine Ahnung. Was die Leute über ihr Leben im Internet schreiben, ist eh meist so auf dem Niveau alternative Fakten. Deswegen interessiert mich das schon lange gar nicht mehr.

So Scheiße die Situation des Strangerestellers und die allgemeine in Deutschland momentan auch ist ... das liest sich schon ein bisschen wie diese Fälle, wo sich rechte Internetforen lächerlich machen, weil sie alles glauben, was sie irgendwo aufschnappen, nicht nachfragen ... und am Ende kommt dann heraus, dass natürlich keine Musels ein Sparschweinverbot durchgesetzt haben und der angeblich Obdachlose gar nicht so obdachlos ist, etc.

Insofern ...

:kahn:

Ich schreibe von meinem Smartphone, du Vogel.
Das Amt will wohl, dass Ich etwas miete. Das ginge.

Warum soll ich etwas mieten, wenn ich ne Eigentumswohnung habe?
Darf ich mir keine Wohnung mehr kaufen?

SprecherZwo
25.06.2019, 18:03
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/eigenbedarf-mehr-rechte-fuer-hauseigentuemer-12933093.html

Der wird Härtefall anmelden. Das wird ihm mit Sicherheit geraten werden.
Ja und in München wird er als Hartzer damit wohl durchkommen.
Wegen sowas sind bereits vermietete Wohnungen eben deutlich günstiger.

Politikqualle
25.06.2019, 18:04
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße. .. und ? bist du in der AfD ? ...

Dr Mittendrin
25.06.2019, 18:05
Deswegen sage ich ja, dass hier die Stelle ist, wo es uns an verlässlichen Informationen mangelt und wo der Konflikt mit dem Amt wohl vorliegt. Der Strangersteller war offensichtlich in der Lage, sich eine Wohnung zu kaufen und sitzt gerade vor irgendeinem Computer. Keine Ahnung. Was die Leute über ihr Leben im Internet schreiben, ist eh meist so auf dem Niveau alternative Fakten. Deswegen interessiert mich das schon lange gar nicht mehr.

So Scheiße die Situation des Strangerestellers und die allgemeine in Deutschland momentan auch ist ... das liest sich schon ein bisschen wie diese Fälle, wo sich rechte Internetforen lächerlich machen, weil sie alles glauben, was sie irgendwo aufschnappen, nicht nachfragen ... und am Ende kommt dann heraus, dass natürlich keine Musels ein Sparschweinverbot durchgesetzt haben und der angeblich Obdachlose gar nicht so obdachlos ist, etc.

Insofern ...

:kahn:

Ich kannte auch so eine Geschichte mimimi, ich darf in meine eigene Wohnung nicht rein. Obdachlos blabla ... ich musste mit der Matratze im Büro schlafen.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 18:09
Ich schreibe von meinem Smartphone, du Vogel.
Das Amt will wohl, dass Ich etwas miete. Das ginge.

Warum soll ich etwas mieten, wenn ich ne Eigentumswohnung habe?
Darf ich mir keine Wohnung mehr kaufen?



Das Amt sieht es so ( ohne Türkenschmarotzer zu mögen ) Wer eine Wohnung kauft und vermietet, der hat !! es nicht nötig

Finch
25.06.2019, 18:12
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/mieten-und-wohnen/eigenbedarf-mehr-rechte-fuer-hauseigentuemer-12933093.html

Der wird Härtefall anmelden. Das wird ihm mit Sicherheit geraten werden.

Der Artikel belegt doch genau, dass eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall Erfolg haben wird. Oder warum hast Du den Artikel jetzt angeführt?

Dr Mittendrin
25.06.2019, 18:12
Er sagte "faktisch".
Das deute ich, als ob er Möglichkeiten hat, woanders unterzukommen.

Teurer unterzukommen, besser gesagt.

Nietzsche
25.06.2019, 18:13
Der Artikel belegt doch genau, dass eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall Erfolg haben wird. Oder warum hast Du den Artikel jetzt angeführt?
Das hat dennoch aufschiebende Wirkung wenn der Mieter wegen Härtefall gegen die Kündigung vorgeht. Es wird sich in die Länge ziehen und solange wird der Besitzer wohl irgendwo anders wohnen müssen.

Finch
25.06.2019, 18:13
Doch, das ist richtig.
Ich habe dir den entsprechenden Gesetzestext verlinkt.

Die Interessenabwägung ist aber ergebnisoffen und wird im Fall der Fälle am Ende vom Gericht vorgenommen. Entscheidend ist somit die Rechtsprechung.

Schlummifix
25.06.2019, 18:14
Das Amt sieht es so ( ohne Türkenschmarotzer zu mögen ) Wer eine Wohnung kauft und vermietet, der hat !! es nicht nötig

Also darf ich mir als Deutscher nichts mehr aufbauen?

Meine Botschaft ist, das ist Wahnsinn, was hier abgeht. In den Großstädten. Wir haben keine Wohnungen für die Leute. Die Behörden sind völlig überfordert.
Keine Ahnung, was ich machen soll.

Der Refugee braucht ne Wohnung, damit ich in meine eigene komme. Das scheiss Amt tut nichts.

Nietzsche
25.06.2019, 18:14
Die Interessenabwägung ist aber ergebnisoffen und wird im Fall der Fälle am Ende vom Gericht vorgenommen. Entscheidend ist somit die Rechtsprechung.

So ist es. Am Ende bekommt er seine Wohnung. Nur: WANN.


Also darf ich mir als Deutscher nichts mehr aufbauen?
Meine Botschaft ist, das ist Wahnsinn, was hier abgeht. In den Großstädten. Wir haben keine Wohnungen für die Leute. Die Behörden sind völlig überfordert.
Keine Ahnung, was ich machen soll.
Also selbst bei Eigenbedarf musst du die Kündigungsfrist ja einhalten. In der Zeit hättest du auch so etwas haben müssen.

Schlummifix
25.06.2019, 18:18
Ihr habt sie schon noch alle, oder?
Dann schmeiß ich jetzt jeden Münchner Hausbesitzer raus.

Ich will in mein Eigentum, das Amt droht mit Beschlagnahmung. Fakt.
Ich habe die Menschenmassen nicht hierher gelockt.

SprecherZwo
25.06.2019, 18:19
Die Interessenabwägung ist aber ergebnisoffen und wird im Fall der Fälle am Ende vom Gericht vorgenommen. Entscheidend ist somit die Rechtsprechung.

Sicher, aber das kann sich mehr als ein Jahr hinziehen, bis er vor Gericht Recht bekommt.

Nietzsche
25.06.2019, 18:20
Ihr habt sie schon noch alle, oder? Dann schmeiß ich jetzt jeden Münchner Hausbesitzer raus.
Ne, die wohnen ja in ihrem Eigentum....

Filofax
25.06.2019, 18:43
Also darf ich mir als Deutscher nichts mehr aufbauen?

Meine Botschaft ist, das ist Wahnsinn, was hier abgeht. In den Großstädten. Wir haben keine Wohnungen für die Leute. Die Behörden sind völlig überfordert.
Keine Ahnung, was ich machen soll.

Der Refugee braucht ne Wohnung, damit ich in meine eigene komme. Das scheiss Amt tut nichts.

Nööö

Der braucht keine Wohnung.
Der hat eine Wohnung.

Deine!

Maitre
25.06.2019, 18:45
Ich würde mir einen von denen suchen, die jeden Morgen aufstehen, und dem die Bude verkaufen, idealerweise mit Gewinn. Dann würde ich aus diesem Multikultishithole München wegziehen. Anderswo gibt es die Buden billig und es gibt keinen Ali. Auch keine Aishe, keinen Mohammed, keinen Hami oder sonstwelche Bereicherer.

Merkelraute
25.06.2019, 18:52
Also darf ich mir als Deutscher nichts mehr aufbauen?

Meine Botschaft ist, das ist Wahnsinn, was hier abgeht. In den Großstädten. Wir haben keine Wohnungen für die Leute. Die Behörden sind völlig überfordert.
Keine Ahnung, was ich machen soll.

Der Refugee braucht ne Wohnung, damit ich in meine eigene komme. Das scheiss Amt tut nichts.

Was verlangst Du! Wir leben in der DDR 2.0! Planwirtschaft ohne Plan.

sibilla
25.06.2019, 19:26
merkt ihr eigendlich nicht, daß schlummifix hilfe braucht?

auf dumme doofe bemerkungen kann er ganz bestimmt verzichten.

es gibt doch hier im forum bestimmt kompetente leute, die ihm weiterhelfen können, oder?

und jetzt glaube ich es auch, in der bunzelrepublik ist kein zusammenhalt mehr, wenn man so auf einen, der hier schon lange zugange ist, verzweifelt ist, sich hier noch öffnet, daß er sich ein bude gekauft hat, in der ein fluchtl hockt, den er nicht rausbekommt, dafür, was sein "recht" ist, bezahlen muß, noch dermaßen auf ihn eindgedroschen wird.

zum kotzen! :kotz::kotz::kotz:

denkt darüber einmal! nach, danke

grüßle s.

Heinrich_Kraemer
25.06.2019, 19:32
Ich würde den lieben BeamtINNEN mal empfehlen Ihre Sozialstaatszöglinge selbst in ihren eigenen fetten Dienstwohnungen einzuquqartieren, sind diese schließlich Allgemeineigentum.

Aber nein wir leben im lieben Sozialstaat, da kann schon willkürlich enteignet werden zugunsten dieser importierten und bereits etablierten Parasitenkaste.

Sozial gerechtes Absurdistan.

cornjung
25.06.2019, 19:35
merkt ihr eigendlich nicht, daß schlummifix hilfe braucht?

auf dumme doofe bemerkungen kann er ganz bestimmt verzichten.

es gibt doch hier im forum bestimmt kompetente leute, die ihm weiterhelfen können, oder?

und jetzt glaube ich es auch, in der bunzelrepublik ist kein zusammenhalt mehr, wenn man so auf einen, der hier schon lange zugange ist, verzweifelt ist, sich hier noch öffnet, daß er sich ein bude gekauft hat, in der ein fluchtl hockt, den er nicht rausbekommt, dafür, was sein "recht" ist, bezahlen muß, noch dermaßen auf ihn eindrischt.

zum kotzen! :kotz::kotz::kotz:

denkt darüber einmal! nach, danke

grüßle s.
Apropos helfen. Schlummi war bestimmt bei einem Fachanwalt für Vermieterschutz. Wenn der Profi ihm auf legalem Weg nicht helfen kann, und wenn Schlummi nicht gegen seinen Mieter illegal mit Raüm-und Rollkammandos und Schikanen vorgeht- oder vorgehen lässt- kann ihm niemand helfen. Das Amt droht mit Beschlagnahme. Das war schon früher gang und gäbe, wenn du eine Räumungsklage nach Jahren und zig Tausenden und Abertausenden Anwalts- Gerichts und Mietrückstände gewonnen und den Mieter einer völlig ruinierten und vermüllten Wohnung räümen lassen wolltest.

Michael A
25.06.2019, 19:40
Vielleicht ist Schlummfix auch nur ein notorischer Lügner. Einmal erzählte er hier, er habe das beste Abitur seines Bundeslandes gemacht.

Ich glaube er ist nur in eine vorläufige Krise hineingerutscht, in der er durch Dramen auf sich aufmerksam machen will.

Maitre
25.06.2019, 19:40
merkt ihr eigendlich nicht, daß schlummifix hilfe braucht?

auf dumme doofe bemerkungen kann er ganz bestimmt verzichten.

es gibt doch hier im forum bestimmt kompetente leute, die ihm weiterhelfen können, oder?

und jetzt glaube ich es auch, in der bunzelrepublik ist kein zusammenhalt mehr, wenn man so auf einen, der hier schon lange zugange ist, verzweifelt ist, sich hier noch öffnet, daß er sich ein bude gekauft hat, in der ein fluchtl hockt, den er nicht rausbekommt, dafür, was sein "recht" ist, bezahlen muß, noch dermaßen auf ihn eindgedroschen wird.

zum kotzen! :kotz::kotz::kotz:

denkt darüber einmal! nach, danke

grüßle s.

Also mein Rat war durchaus ernst gemeint. Ich verstehe nicht, warum man in solchen Verhältnissen bleibt. Ich wäre da schon lang weggezogen. Und dabei bin ich ein ziemlicher Heimscheißer, einer von maximal einem Drittel einer Schulklasse, das hier in der mitteldeutschen Steppe blieb.

Schlummifix
25.06.2019, 19:41
Vielleicht ist Schlummfix auch nur ein notorischer Lügner. Einmal erzählte er hier, er habe das beste Abitur seines Bundeslandes gemacht.

Ich glaube er ist nur in eine vorläufige Krise hineingerutscht, in der er durch Dramen auf sich aufmerksam machen will.

Nein, das stimmt alles.
Auch wenn du natürlich nichts glaubst.

Heinrich_Kraemer
25.06.2019, 19:41
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.

Schon mal beim Haus- und Grundbesitzerverein München e.V. nachgefragt?

Schlummifix
25.06.2019, 19:45
Apropos helfen. Schlummi war bestimmt bei einem Fachanwalt für Vermieterschutz. Wenn der Profi ihm auf legalem Weg nicht helfen kann, und wenn Schlummi nicht gegen seinen Mieter illegal mit Raüm-und Rollkammandos und Schikanen vorgeht- oder vorgehen lässt- kann ihm niemand helfen. Das Amt droht mit Beschlagnahme. Das war schon früher gang und gäbe, wenn du eine Räumungsklage nach Jahren und zig Tausenden und Abertausenden Anwalts- Gerichts und Mietrückstände gewonnen und den Mieter einer völlig ruinierten und vermüllten Wohnung räümen lassen wolltest.

Ich versuch's ja im Moment gütlich. Irgendeine Lösung und dann Mietaufhebungsvertrag. Das ist mein Ziel.

Wäre es aber nicht die Aufgabe des Staats, diesen Flüchtling unterzubringen? Anstatt mir zu drohen?

sibilla
25.06.2019, 19:47
Apropos helfen. Schlummi war bestimmt bei einem Fachanwalt für Vermieterschutz. Wenn der Profi ihm auf legalem Weg nicht helfen kann, und wenn Schlummi nicht gegen seinen Mieter illegal mit Raüm-und Rollkammandos und Schikanen vorgeht- oder vorgehen lässt- kann ihm niemand helfen. Das Amt droht mit Beschlagnahme. Das war schon früher gang und gäbe, wenn du eine Räumungsklage nach Jahren und zig Tausenden und Abertausenden Anwalts- Gerichts und Mietrückstände gewonnen und den Mieter einer völlig ruinierten und vermüllten Wohnung räümen lassen wolltest.

du hast recht, was will man dagegen tun?

ich denke da oft an michael kohlhas und wie heißt es oft schon lange, recht haben, heißt noch lange nicht mehr, recht bekommen, wenn überhaupt.

einfach so ungerecht in dieser bunzelrepublik.

ich verschwinde jetzt, gute nacht, bin eh schon wieder zu lange da. :)

Maitre
25.06.2019, 19:47
Vielleicht ist Schlummfix auch nur ein notorischer Lügner. Einmal erzählte er hier, er habe das beste Abitur seines Bundeslandes gemacht.

Ich glaube er ist nur in eine vorläufige Krise hineingerutscht, in der er durch Dramen auf sich aufmerksam machen will.

:haha: Nathan, das war dein bester heute. Sich über andere Leute erregen, die notorische Lügner seien. Das kriegst auch nur du fertig :rofl:

sibilla
25.06.2019, 19:50
Also mein Rat war durchaus ernst gemeint. Ich verstehe nicht, warum man in solchen Verhältnissen bleibt. Ich wäre da schon lang weggezogen. Und dabei bin ich ein ziemlicher Heimscheißer, einer von maximal einem Drittel einer Schulklasse, das hier in der mitteldeutschen Steppe blieb.

denke mal darüber nach, es gibt doch situationen, da kannst du einfach nicht weg, auch wenn du es willst.

mir ging es schon genau so, es ist, wie wenn du im zentrum der spinne hockst und du kommst nicht raus, und das achtfüßige tier lauert nur noch.

grauenhaft.:hd:

Schlummifix
25.06.2019, 19:51
Vielleicht ist Schlummfix auch nur ein notorischer Lügner. Einmal erzählte er hier, er habe das beste Abitur seines Bundeslandes gemacht.

Ich glaube er ist nur in eine vorläufige Krise hineingerutscht, in der er durch Dramen auf sich aufmerksam machen will.

Nimm du doch jetzt den Flüchtling und kümmer dich.
Ihr habt sie doch reingeholt.
Warum ich, warum meine Wohnung?

marion
25.06.2019, 19:52
:haha: Nathan, das war dein bester heute. Sich über andere Leute erregen, die notorische Lügner seien. Das kriegst auch nur du fertig :rofl:


:gp::gib5:

Maitre
25.06.2019, 19:53
denke mal darüber nach, es gibt doch situationen, da kannst du einfach nicht weg, auch wenn du es willst.

mir ging es schon genau so, es ist, wie wenn du im zentrum der spinne hockst und du kommst nicht raus, und das achtfüßige tier lauert nur noch.

grauenhaft.:hd:

Ja, aber dann würde ich trotzdem dran arbeiten und mir nicht noch eine Wohnung dort kaufen. Diese Shitholes wollen keine Deutschen, dann sollen sie auch keine mehr haben. Wenn der letzte Deutsche dann weg ist, werden sie merken, dass Ali und Co. kaum arbeiten gehen und Steuern zahlen, von denen diese Sesselfurzer bezahlt werden. Das muss wehtun!

sibilla
25.06.2019, 19:54
Ich versuch's ja im Moment gütlich. Irgendeine Lösung und dann Mietaufhebungsvertrag. Das ist mein Ziel.

Wäre es aber nicht die Aufgabe des Staats, diesen Flüchtling unterzubringen? Anstatt mir zu drohen?

nö, das astloch gehört nach hause geschickt, feddisch. :basta:

aber du kennst ja unsere bande in berlin und die anderen noch dazu.

ich drück dir die daumen, halte uns auf dem laufenden, also mich interessiert der ausgang.

grüßle s. :)

sibilla
25.06.2019, 19:56
Ja, aber dann würde ich trotzdem dran arbeiten und mir nicht noch eine Wohnung dort kaufen. Diese Shitholes wollen keine Deutschen, dann sollen sie auch keine mehr haben. Wenn der letzte Deutsche dann weg ist, werden sie merken, dass Ali und Co. kaum arbeiten gehen und Steuern zahlen, von denen diese Sesselfurzer bezahlt werden. Das muss wehtun!

ich verstehe dich ja und teile deine meinung, aber jeder macht fehler, unbewußt, wird bequatscht und steht dann bedröppelt da.

ich habe gerade so etwas ähnliches am laufen, aber ich werde nicht obdachlos, noch nicht.

marion
25.06.2019, 20:01
Warum denn nicht? Eigenbedarfskündigung und fertig.

aber nicht bei einem Goldstück, das funktioniert nur mit Autochthonen, was sich mich aber frage: Wer kauft sich denn in MU eine Wohnung, die Hütte muss doch noch mit Kredit bis unter die Dachkante zu sein?
Dann mit einem Halbtagsjob? Geh doch mal zu gewissen Motarradclubs ;) Da du aber jetzt bei den Behörden warst, dürfte der Weg wohl verbaut sein

Filofax
25.06.2019, 20:03
Nimm du doch jetzt den Flüchtling und kümmer dich.
Ihr habt sie doch reingeholt.
Warum ich, warum meine Wohnung?

Weil Du den lieben Flutschi zusammen mit deiner Wohnung quasi mitgekauft hast.

Der war quasi "Gratis mit dabei", wie beim Teleshopping, aber blöderweise gibt es kein Rückgaberecht.

Der liebe Ali hat kein Bock zu arbeiten (erzähl mir nicht, der findet keinen Job, H4 ist attraktiver...), er kam hier rein und hat sicherlich eine Jammergeschichte von Asül vorgelogen. Spar Dir deine Behördengänge, der fühlt sich pudelwohl in deiner Wohnung!

Auf seine Kooperation kannst Du nicht setzen, da fehlt Dir leider total die interkulturelle Kompetenz, dieser Mann weiß genau, wie der die deutsche Gesellschaft austricksen kann, und die Volksverräter unterstützen ihn dabei mit Leibeskräften.

Das kann man Ali gar nicht mal gross Übel nehmen, er nutzt die Deutsche Dummheit einfach gnadenlos aus, mehr nicht.

marion
25.06.2019, 20:03
ich verstehe dich ja und teile deine meinung, aber jeder macht fehler, unbewußt, wird bequatscht und steht dann bedröppelt da.

ich habe gerade so etwas ähnliches am laufen, aber ich werde nicht obdachlos, noch nicht.

du wolltest doch schon an der Matratze horchen ;)

sibilla
25.06.2019, 20:05
du wolltest doch schon an der Matratze horchen ;)

erwischt :D

aber jetzt bin ich weg

OneDownOne2Go
25.06.2019, 20:05
Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist und Du darin lebst, kann sie nicht einfach beschlagnahmt werden. Es sei denn, wir hätten über Nacht eine neue Dimension des Unrechts erreicht.

Das haben wir. Am Ende kommt Mutti Staat damit zwar wohl nicht durch, aber du verbringst Jahre vor verschiedenen Gerichten und hast Anwaltskosten, für die es auch ein nettes EFH in Schwabing gäbe. München ist Rot bis in die Knochen, da ist sprichwörtlich alles drin.

Skorpion968
25.06.2019, 20:07
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.

Schon wieder so ein lustiges Internetmärchen. Die Tante kann den Wohnungsbesitzer nicht enteignen und ihn nicht aus seiner eigenen Wohnung schmeißen. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.

Aber hauptsache mal wieder eine Lüge über die angebliche Bevorzugung von Flüchtlingen ins Internet gesemmelt. Irgendwelche Dumpfbacken werden das schon rumerzählen. Und dann geht der Scheiß in eurer Filterblase rum. Unter anderem so entstehen diese ganzen Falschmeldungen und Falschinformationen in eurer Filterblase. Und der unterbelichtete Rechtsdepp glaubt den ganzen Scheiß und erzählt ihn weiter.

Pillefiz
25.06.2019, 20:10
merkt ihr eigendlich nicht, daß schlummifix hilfe braucht?

auf dumme doofe bemerkungen kann er ganz bestimmt verzichten.

es gibt doch hier im forum bestimmt kompetente leute, die ihm weiterhelfen können, oder?

und jetzt glaube ich es auch, in der bunzelrepublik ist kein zusammenhalt mehr, wenn man so auf einen, der hier schon lange zugange ist, verzweifelt ist, sich hier noch öffnet, daß er sich ein bude gekauft hat, in der ein fluchtl hockt, den er nicht rausbekommt, dafür, was sein "recht" ist, bezahlen muß, noch dermaßen auf ihn eindgedroschen wird.

zum kotzen! :kotz::kotz::kotz:

denkt darüber einmal! nach, danke

grüßle s.

Danke, genau das wollte ich auch schreiben.

moishe c
25.06.2019, 20:11
Habe gerade mit der Familie darüber gesprochen.


Ist tatsächlich so, daß wenn der Gekündigte obdachlos würde, kann das Amt/Gericht entscheiden, daß der bis auf weiteres in dieser Wohnung wohnen bleibt.

Schlummifix
25.06.2019, 20:12
Schon wieder so ein lustiges Internetmärchen. Die Tante kann den Wohnungsbesitzer nicht enteignen und ihn nicht aus seiner eigenen Wohnung schmeißen. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.

Aber hauptsache mal wieder eine Lüge über die angebliche Bevorzugung von Flüchtlingen ins Internet gesemmelt. Irgendwelche Dumpfbacken werden das schon rumerzählen. Und dann geht der Scheiß in eurer Filterblase rum. Unter anderem so entstehen diese ganzen Falschmeldungen und Falschinformationen in eurer Filterblase. Und der unterbelichtete Rechtsdepp glaubt den ganzen Scheiß und erzählt ihn weiter.

Mir reicht's jetzt echt, du dummes Arschloch:
Ich war heute mit dem Mieter auf dem Amt, habe gesagt ich brauche meine Wohnung. Er braucht eine Sozialwohnung. Dann sagt sie, wir haben nichts. Nicht mal im Obdachlosenheim. Und wenn ich Eigenbedarf geltend mache, werden sie die Wohnung beschlagnahmen.
Das hat sie gesagt! Du Penner.

Das ist das Ergebnis eures Treibens.

Stanley_Beamish
25.06.2019, 20:13
Schon wieder so ein lustiges Internetmärchen. Die Tante kann den Wohnungsbesitzer nicht enteignen und ihn nicht aus seiner eigenen Wohnung schmeißen. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.

Aber hauptsache mal wieder eine Lüge über die angebliche Bevorzugung von Flüchtlingen ins Internet gesemmelt. Irgendwelche Dumpfbacken werden das schon rumerzählen. Und dann geht der Scheiß in eurer Filterblase rum. Unter anderem so entstehen diese ganzen Falschmeldungen und Falschinformationen in eurer Filterblase. Und der unterbelichtete Rechtsdepp glaubt den ganzen Scheiß und erzählt ihn weiter.

Natürlich können die Behörden eine Wohnung beschlagnahmen. Zwar nicht für eine sehr lange Zeit, aber sechs Monate sind immer drin. Das hat mit Enteignung nichts zu tun. Das Eigentum bleibt bei Otto.

Maitre
25.06.2019, 20:15
ich verstehe dich ja und teile deine meinung, aber jeder macht fehler, unbewußt, wird bequatscht und steht dann bedröppelt da.

ich habe gerade so etwas ähnliches am laufen, aber ich werde nicht obdachlos, noch nicht.

Na man muss den Fehler dann angehen und lösen. Die einzig richtige Lösung erscheint mir hier: Die Bude weiterverkaufen. Entweder sucht man sich einen Dummen, der einem mehr zahlt, als man selbst ausgab. Oder man verkauft die Bude an einen möglichst miesen Geschäftsmann, der den Ali mit unfeinen Methoden auch wieder da rausbekommt.. Bei dem wirds dann aber nicht viel Geld geben. Also muss man sich den dümmstmöglichen Käufer suchen, darf kein schlechtes Gewissen deswegen haben, und dann nichts wie weg aus der Shitholestadt. Harte Zeiten erfordern harte Maßnahmen.
Was meinst du, in was für Situationen ich so komme? Ich war vor ein paar Monaten schon einmal bereit, meine ganze Firma und damit unsere wirtschaftliche Existenz über die Klinge springen zu lassen, um eine ganz widerliche Drecksau loszuwerden, die sich mit miesen Tricks an uns zu bereichern gedachte. Nachdem der Sau klarwurde, dass ich ihn auf dem Weg nach unten nach Kräften mitziehen werde, was angesichts seiner vielen Mauscheleien u.A. steuerlicher Natur sogar Knast für den hätte bedeuten können, war ich ihn los und er ward nicht mehr gehört. Witzigerweise riet sogar unser Anwalt irgendwann dazu, dass ganze Problem "ausserjuristisch" zu lösen. Seitdem ich mich einmal mit so radikalen Lösungsansätzen befasst habe, lebe ich wieder viel ruhiger als früher.
Wer sich in dieser Staatssimulation noch auf Recht und Gesetz verläßt, ist verlassen genug.

Politikqualle
25.06.2019, 20:19
Warum soll ich etwas mieten, wenn ich ne Eigentumswohnung habe? Darf ich mir keine Wohnung mehr kaufen? .. sag mal .. hast du diese Eigentumswohnung mit Mieter gekauft ? also eine vermietete Eigentumswohnung ? .... so sieht es für mich aus ..

Maitre
25.06.2019, 20:20
Mir reicht's jetzt echt, du dummes Arschloch:
Ich war heute mit dem Mieter auf dem Amt, habe gesagt ich brauche meine Wohnung. Er braucht eine Sozialwohnung. Dann sagt sie, wir haben nichts. Nicht mal im Obdachlosenheim. Und wenn ich Eigenbedarf geltend mache, werden sie die Wohnung beschlagnahmen.
Das hat sie gesagt! Du Penner.

Das ist das Ergebnis eures Treibens.

Gute Idee! Frag deinen Mieter doch mal, ob er nicht nach Münster umziehen möchte. Schkorpi nimmt den bestimmt auf, der ist so ein guter Mensch und er hat sowieso ganz viel Platz. Er könnte ihn auch in seinem florierenden Unternehmen mit 730 Mitarbeitern einstellen. Das wäre eine echte Win-Win-Situation für alle!

Pillefiz
25.06.2019, 20:23
:haha: Nathan, das war dein bester heute. Sich über andere Leute erregen, die notorische Lügner seien. Das kriegst auch nur du fertig :rofl:


:gp::gib5:

Ja, irre lustig, stimmt bloß nicht. Was habt ihr immer mit eurem Nathan-Geplärre?

cornjung
25.06.2019, 20:23
Na man muss den Fehler dann angehen und lösen. Die einzig richtige Lösung erscheint mir hier: Die Bude weiterverkaufen.....Harte Zeiten erfordern harte Maßnahmen.Seitdem ich mich einmal mit so radikalen Lösungsansätzen befasst habe, lebe ich wieder viel ruhiger als früher. Wer sich in dieser Staatssimulation noch auf Recht und Gesetz verläßt, ist verlassen genug.
Ja, ich meine auch. Wenn der Schlummi legal nicht weiter kommt, und selber nicht illegal tätig werden will , ist Weiterverkaufen an einen sogenannten " Spezialisten " für solche Fälle der einzige Weg. Oder er geht selber finanziell kaputt. Der wird dafür sorgen, dass der Mieter " freiwillig " geht. Und sich in einer anderen Stadt eine neue Wohnung vom Amt geben lässt. Der Fehler war natürlich, eine Wohnung in München günstig ( !?!? ) zu kaufen, in der ein refugee haust. Und meinen, den bekommt man schnell raus. Den hinter dem steckt ein Amt.

FloridaGerd
25.06.2019, 20:24
Mir reicht's jetzt echt, du dummes Arschloch:
Ich war heute mit dem Mieter auf dem Amt, habe gesagt ich brauche meine Wohnung. Er braucht eine Sozialwohnung. Dann sagt sie, wir haben nichts. Nicht mal im Obdachlosenheim. Und wenn ich Eigenbedarf geltend mache, werden sie die Wohnung beschlagnahmen.
Das hat sie gesagt! Du Penner.

Das ist das Ergebnis eures Treibens.

Sorry, aber habe jetzt nicht alles gelesen. Es ist also ein "Flüchtling"? Der muss der ja nicht unbedingt innerhalb der Stadt München eine neue Wohnung suchen, mit dem teuersten Pflaster der BRD. Arbeitet der oder macht er irgendwelche Kurse? Was spricht dagegen, dass der Typ irgendwohin nach S.-A. zieht, wo es z.T. Leerstand gibt? Er muss ja offensichtlich irgendwo hausen, solange wir uns jetzt mal innerhalb der real existierenden Gegebenheiten der BRD bewegen, ohne "kreativ" oder "konfrontativ" zu werden, sondern uns kooperativ und friedlich verhalten. Also irgendwo was finden, vielleicht 300 km nordöstlich von München, wo es etwas "dünner besiedelt" ist, dann müsste man das Einverständnis des "Geflüchteten" bekommen und das der "Behörden". Wie ersteres ohne Handgeld zu machen ist, weiß ich nicht. Wie ist der Ali so drauf? Muss man vielleicht doch etwas kreativer werden. Raus muss er, und wenn es in München keinen Platz gibt, muss er eben irgendwo aufs Land oder notfalls nach Sachsen-Anhalt. Ich mache hier nur etwas Brainstorming.

Maitre
25.06.2019, 20:24
Ja, irre lustig, stimmt bloß nicht. Was habt ihr immer mit eurem Nathan-Geplärre?

Wenn das nicht Nathan himself ist, ist er auf jeden Fall eine sehr, sehr gute Kopie.

Pillefiz
25.06.2019, 20:26
Wenn das nicht Nathan himself ist, ist er auf jeden Fall eine sehr, sehr gute Kopie.

Ist mir echt schleierhaft, wie man auf so eine Idee kommt. Vielleicht liest du mal ein paar Beiträge von Nathan?

frundsberg
25.06.2019, 20:28
Sorry, aber habe jetzt nicht alles gelesen. Es ist also ein "Flüchtling"? Der muss der ja nicht unbedingt innerhalb der Stadt München eine neue Wohnung suchen, mit dem teuersten Pflaster der BRD. Arbeitet der oder macht er irgendwelche Kurse? Was spricht dagegen, dass der Typ irgendwohin nach S.-A. zieht, wo es z.T. Leerstand gibt? Er muss ja offensichtlich irgendwo hausen, solange wir uns jetzt mal innerhalb der real existierenden Gegebenheiten der BRD bewegen, ohne "kreativ" oder "konfrontativ" zu werden, sondern uns kooperativ und friedlich verhalten. Also irgendwo was finden, vielleicht 300 km nordöstlich von München, wo es etwas "dünner besiedelt" ist, dann müsste man das Einverständnis des "Geflüchteten" bekommen und das der "Behörden". Wie ersteres ohne Handgeld zu machen ist, weiß ich nicht. Wie ist der Ali so drauf? Muss man vielleicht doch etwas kreativer werden. Raus muss er, und wenn es in München keinen Platz gibt, muss er eben irgendwo aufs Land oder notfalls nach Sachsen-Anhalt. Ich mache hier nur etwas Brainstorming.

http://www.versand-der-bewegung.de/shop/images/product_images/original_images/mail1.jpg

OneDownOne2Go
25.06.2019, 20:28
Wenn das nicht Nathan himself ist, ist er auf jeden Fall eine sehr, sehr gute Kopie.

Glaub mir, er ist es nicht. Und es ist auch keine gute Kopie, dazwischen liegen, zumindest im Moment, Welten. Rabulistisches Wortgewichse alleine macht noch keinen Nathan...

frundsberg
25.06.2019, 20:31
Sorry, aber habe jetzt nicht alles gelesen. Es ist also ein "Flüchtling"? Der muss der ja nicht unbedingt innerhalb der Stadt München eine neue Wohnung suchen, mit dem teuersten Pflaster der BRD. Arbeitet der oder macht er irgendwelche Kurse? Was spricht dagegen, dass der Typ irgendwohin nach S.-A. zieht, wo es z.T. Leerstand gibt? Er muss ja offensichtlich irgendwo hausen, solange wir uns jetzt mal innerhalb der real existierenden Gegebenheiten der BRD bewegen, ohne "kreativ" oder "konfrontativ" zu werden, sondern uns kooperativ und friedlich verhalten. Also irgendwo was finden, vielleicht 300 km nordöstlich von München, wo es etwas "dünner besiedelt" ist, dann müsste man das Einverständnis des "Geflüchteten" bekommen und das der "Behörden". Wie ersteres ohne Handgeld zu machen ist, weiß ich nicht. Wie ist der Ali so drauf? Muss man vielleicht doch etwas kreativer werden. Raus muss er, und wenn es in München keinen Platz gibt, muss er eben irgendwo aufs Land oder notfalls nach Sachsen-Anhalt. Ich mache hier nur etwas Brainstorming.

https://www.bilder-upload.eu/upload/041d9c-1561245566.jpg

Der Vorteil ist, überall dort, wo ein Ausländer wohnt, kann gleichzeitig kein Deutscher leben! Auf jedem Dorf, auf jedem Grundstück und Hof, in jedem Haus, wo wir von der CDU/CSU Ausländer reinstecken, kann nicht gleichzeitig eine deutsche Familie wohnen, leben und wachsen!

Machen wir das 20, 30 oder 35 Millionen mal, wird es für dieses Volk eng. Sehr eng. Und irgendwann schneiden wir den Letzten einfach das Hälschen durch, ganz langsam, ganz demokratisch ...

Maitre
25.06.2019, 20:32
Glaub mir, er ist es nicht. Und es ist auch keine gute Kopie, dazwischen liegen, zumindest im Moment, Welten. Rabulistisches Wortgewichse alleine macht noch keinen Nathan...

Und da bist du sicher? Natürlich erscheint er etwas verstellt, nicht so offen niederträchtig, aber vieles erinnert mich dann doch an ihn. Wenn ich also echt darin geirrt haben sollte: Mea culpa.

Maitre
25.06.2019, 20:35
Sorry, aber habe jetzt nicht alles gelesen. Es ist also ein "Flüchtling"? Der muss der ja nicht unbedingt innerhalb der Stadt München eine neue Wohnung suchen, mit dem teuersten Pflaster der BRD. Arbeitet der oder macht er irgendwelche Kurse? Was spricht dagegen, dass der Typ irgendwohin nach S.-A. zieht, wo es z.T. Leerstand gibt? Er muss ja offensichtlich irgendwo hausen, solange wir uns jetzt mal innerhalb der real existierenden Gegebenheiten der BRD bewegen, ohne "kreativ" oder "konfrontativ" zu werden, sondern uns kooperativ und friedlich verhalten. Also irgendwo was finden, vielleicht 300 km nordöstlich von München, wo es etwas "dünner besiedelt" ist, dann müsste man das Einverständnis des "Geflüchteten" bekommen und das der "Behörden". Wie ersteres ohne Handgeld zu machen ist, weiß ich nicht. Wie ist der Ali so drauf? Muss man vielleicht doch etwas kreativer werden. Raus muss er, und wenn es in München keinen Platz gibt, muss er eben irgendwo aufs Land oder notfalls nach Sachsen-Anhalt. Ich mache hier nur etwas Brainstorming.

Neee, neee, neee, wir wollen den hier auch nicht haben. Und die Flutschis wollen nicht wirklich hier sein. Wenn hier welche angesiedelt werden, ziehen sie so schnell wie möglich wieder weg. Westdeutsche Großstädte und Berlin sind es, die sie so richtig anziehend schön finden.

Schlummifix
25.06.2019, 20:42
Ok, ich legs drauf an. Morgen nochmal zum Amt.
Aus meiner Sicht müssen die ihn irgendwo anders unterbringen. Der Rest ist nicht mehr mein Problem.

Ansuz
25.06.2019, 20:51
Ok, ich legs drauf an. Morgen nochmal zum Amt.
Aus meiner Sicht müssen die ihn irgendwo anders unterbringen. Der Rest ist nicht mehr mein Problem.
Welche Kündigungsfrist hat Ali denn? Du kannst auch bei dringendem Eigenbedarf den Mieter nicht fristlos vor die Tür setzen.
Oder ist die Kündigungsfrist bereits verstrichen und Ali sitzt nach wie vor in der Bude?
Das ist aus dem Eingangsbeitrag nicht ersichtlich.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 20:54
Also darf ich mir als Deutscher nichts mehr aufbauen?

Meine Botschaft ist, das ist Wahnsinn, was hier abgeht. In den Großstädten. Wir haben keine Wohnungen für die Leute. Die Behörden sind völlig überfordert.
Keine Ahnung, was ich machen soll.

Der Refugee braucht ne Wohnung, damit ich in meine eigene komme. Das scheiss Amt tut nichts.


Ich werde evtl ein paar Monate in Wohnwagen gehen bevor ich in die Schweiz gehe --- Horrormieten zahl ich nicht .. kein Bock


neulich 10 Fragen ... beantwortet ... passt nicht :crazy:

Schlummifix
25.06.2019, 20:55
Welche Kündigungsfrist hat Ali denn? Du kannst auch bei dringendem Eigenbedarf den Mieter nicht fristlos vor die Tür setzen.
Oder ist die Kündigungsfrist bereits verstrichen und Ali sitzt nach wie vor in der Bude?
Das ist aus dem Eingangsbeitrag nicht ersichtlich.

Ja, ich kann nicht alles schreiben.
Habe natürlich ordnungsgemäß gekündigt.
Er ist ja auch auszugswillig und wir verstehen uns.

Nur hat Skorpis Irrenhaus keine Wohnung für ihn.
Das werden wir sehen..

cornjung
25.06.2019, 20:59
Ok, ich legs drauf an. Morgen nochmal zum Amt. Aus meiner Sicht müssen die ihn irgendwo anders unterbringen. Der Rest ist nicht mehr mein Problem.
Die müssen refugees schützen und möglichst immer mehr unterbringen, und sonst gar nichts. Du gehst nur zum Amt in Begleitung eines Anwalts, mindestens aber eines Zeugen, der das Gespräch erkennbar mit schreibt. Oder mindestens so tut. Ich habe Erfahrung mit Ämtern und Gerichten. Ohne Anwalt bist du verloren !!! Es sei denn, du bist refugee und hast die Gutmenschen-und H-4 Mafia um Caritas und Co. hinter dir.

Deschawüh
25.06.2019, 21:02
Miete ordentlich erhöhen?
Größe der Wohnung? Bei Ali ledig auf Harz4, darf die Wohnung eine bestimmte Quadratmeteranzahl nicht überschreiten. Bin da allerdings auch nicht auf dem laufenden und ob sich daran inzwischen etwas geändert hat.

Maitre
25.06.2019, 21:04
Miete ordentlich erhöhen?
Größe der Wohnung? Bei Ali ledig auf Harz4, darf die Wohnung eine bestimmte Quadratmeteranzahl nicht überschreiten. Bin da allerdings auch nicht auf dem laufenden und ob sich daran inzwischen etwas geändert hat.

Miete erhöhen ist auch nicht so einfach. Und nach der Beschreibung der Hergangs würde ich nicht von einer Luxuswohnung mit 60+ qm ausgehen.

Ansuz
25.06.2019, 21:06
Ja, ich kann nicht alles schreiben.
Habe natürlich ordnungsgemäß gekündigt.
Er ist ja auch auszugswillig und wir verstehen uns.

Nur hat Skorpis Irrenhaus keine Wohnung für ihn.
Das werden wir sehen..

Kann das gerade nicht raussuchen wg. lahmen Internetz'. Es gab Fälle in Berlin, wo deutsche Rentner zwangsgeräumt wurden wg. angebl. Eigenbedarfs. Dies nur als Stichwort und mögliche Argumentationshilfe.
Die Tanten beim Amt haben erfahrungsgemäß ne große Klappe aber keine Ahnung. Falls Du Rechsschutzversicherung hast, nimm Dir einen guten Anwalt.

Noch was: die "Flüchtling"sheime müssen ja bezahlt und am Laufen gehalten werden. Nun häuft sich das Gejammer der Gemeinden, auch in Oberbayern, über Leerstände. Da dürfte sich doch leicht ein Platz finden lassen für Ali.

Skorpion968
25.06.2019, 21:07
Mir reicht's jetzt echt, du dummes Arschloch:
Ich war heute mit dem Mieter auf dem Amt, habe gesagt ich brauche meine Wohnung. Er braucht eine Sozialwohnung. Dann sagt sie, wir haben nichts. Nicht mal im Obdachlosenheim. Und wenn ich Eigenbedarf geltend mache, werden sie die Wohnung beschlagnahmen.
Das hat sie gesagt! Du Penner.

Das ist das Ergebnis eures Treibens.

Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Wenn diese Wohnung tatsächlich dir gehört, du sie als Eigentum erworben hast, dann kann sie niemand beschlagnahmen.

Es sei denn, dieser junge Mann hat einen gültigen Mietvertrag. Das hätte dir aber beim Kauf klar sein müssen, dass da noch ein Mieter drin hockt, den man nicht mal so einfach auf die Straße setzen kann. Das gilt übrigens für deutsche Mieter ganz genauso. Ist also kein Privileg für Flüchtlinge, sondern der normale deutsche Mieterschutz.

pixelschubser
25.06.2019, 21:10
Wir hatten beim Kauf unseres Hauses hier auch noch einen Mieter drin. Allerdings haben wir den Kaufvertrag so gestalten lassen, dass der nur zustande kommt, wenn der Mieter auszieht.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 21:12
Die müssen refugees schützen und möglichst immer mehr unterbringen, und sonst gar nichts. Du gehst nur zum Amt in Begleitung eines Anwalts, mindestens aber eines Zeugen, der das Gespräch erkennbar mit schreibt. Oder mindestens so tut. Ich habe Erfahrung mit Ämtern und Gerichten. Ohne Anwalt bist du verloren !!! Es sei denn, du bist refugee und hast die Gutmenschen-und H-4 Mafia um Caritas und Co. hinter dir.


Schadenersatzdrohung ist wichtig. Wenn Schlummfix 500 € Miete bekommt, aber für 900 € wo einziehen muss hat er 400 € Schaden plus extras.

Anita Fasching
25.06.2019, 21:12
Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Wenn diese Wohnung tatsächlich dir gehört, du sie als Eigentum erworben hast, dann kann sie niemand beschlagnahmen.

Es sei denn, dieser junge Mann hat einen gültigen Mietvertrag. Das hätte dir aber beim Kauf klar sein müssen, dass da noch ein Mieter drin hockt, den man nicht mal so einfach auf die Straße setzen kann. Das gilt übrigens für deutsche Mieter ganz genauso. Ist also kein Privileg für Flüchtlinge, sondern der normale deutsche Mieterschutz.

Natürlich haben Mieter im Normalfall einen gültigen Mietvertrag.
Wenn man aber auf Eigenbedarf besteht, spielt das eine untergeordnete Rolle und der Vermieter bekommt seine eigene Wohnung.
Nach deinem Bekunden würde ja niemals der Besitzer seine eigene Wohnung bekommen, solange der Mieter einen gültigen Vertrag vorweisen kann.

Dr Mittendrin
25.06.2019, 21:15
Die müssen refugees schützen und möglichst immer mehr unterbringen, und sonst gar nichts. Du gehst nur zum Amt in Begleitung eines Anwalts, mindestens aber eines Zeugen, der das Gespräch erkennbar mit schreibt. Oder mindestens so tut. Ich habe Erfahrung mit Ämtern und Gerichten. Ohne Anwalt bist du verloren !!! Es sei denn, du bist refugee und hast die Gutmenschen-und H-4 Mafia um Caritas und Co. hinter dir.

Mit Ämtern gehe ich mittlerweilen um wie beim Pferdehandel.

Filofax
25.06.2019, 21:17
Ja, ich kann nicht alles schreiben.
Habe natürlich ordnungsgemäß gekündigt.
Er ist ja auch auszugswillig und wir verstehen uns.

Nur hat Skorpis Irrenhaus keine Wohnung für ihn.
Das werden wir sehen..

Schlummi, hör auf den Cornjung.

Investiere ein paar Kopeken in einen Anwalt.

Notfalls schnappst Dir einen Jura Studenten von der Uni und sagst, du hättest Dir jetzt juristische Beratung mitgebracht.

Dein Ali ist nicht ausziehwillig, das erzählt er Dir, damit er Zeit gewinnt.
Glaub mit, ich kenne diese Leute. Die ziehen Dich übers Ohr.

Ansuz
25.06.2019, 21:17
Miete ordentlich erhöhen?
Größe der Wohnung? Bei Ali ledig auf Harz4, darf die Wohnung eine bestimmte Quadratmeteranzahl nicht überschreiten. Bin da allerdings auch nicht auf dem laufenden und ob sich daran inzwischen etwas geändert hat.
Habe kürzlich einen Artikel von Don Alphonso eingestellt ( finde das gerade nicht), der, selber Vermieter,
sinngemäß schrub, daß die Ämter Vermietern "Flüchtlinge" als potentielle Mieter dadurch "schmackhaft" machen würden, daß sie alle Kosten übernehmen würden.
Bei deutschen Sozialmietern existiert eine solche Garantie hingegen nicht.

Nachtrag: gerade gefunden


Denn es ist nicht so, dass auf 80 Millionen Deutsche ein bis zwei Millionen Flüchtlinge kommen. Es ist so, dass es auf einen Mietmarkt, auf dem sich 40 Millionen Deutsche tummeln, eine Leerstandsquote von nur 2,9 Prozent gibt, und das meiste davon ist entweder unsaniert oder in schlechten Lagen. Also trifft die Migration aus der ganzen Welt und der EU auf eine ganz bestimmte urbane, finanziell nicht allzu gut gestellte Gruppe: Mieter in großen Städten ohne Leerstand. Wir sehen das bei uns, wo sich die Kaltanfragen nach Wohnraum häufen, und damit geworben wird, das Amt würde für die Mieter alles zahlen. Jeder kennt jemanden, der etwas sucht.
https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/article194969279/Don-Alphonso-Casino-Fatale.html

cornjung
25.06.2019, 21:19
Mit Ämtern gehe ich mittlerweilen um wie beim Pferdehandel.

Mir reicht's jetzt echt, du dummes Arschloch: Ich war heute mit dem Mieter auf dem Amt, habe gesagt ich brauche meine Wohnung. Er braucht eine Sozialwohnung. Dann sagt sie, wir haben nichts. Nicht mal im Obdachlosenheim. Und wenn ich Eigenbedarf geltend mache, werden sie die Wohnung beschlagnahmen.Das hat sie gesagt! Du Penner. Das ist das Ergebnis eures Treibens.

Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Wenn diese Wohnung tatsächlich dir gehört, du sie als Eigentum erworben hast, dann kann sie niemand beschlagnahmen.
Junge, ein Märchen ist, dass du !!! naiver und völlig fach- und rechts-unkundiger Hartzler mit deiner früheren Signatur " H-4 und der Tag gehört mir " Eigentümer eines grossen ererbten Hauses bist und Gründer und Inhaber eines eigenen Betriebes. Aber nur weil du Märchen erzähst, musst du nicht auf Andere schliessen.

Zitat " Der Sachstand erläutert die Möglichkeit der polizeirechtlichen Beschlagnahmevon Wohnungen zur Verhinderung oder Beendigung von Obdachlosigkeit.1Ermächtigungsgrundlage für die Einweisung von Obdachlosenist die polizeiliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr.2Ist eine Einweisung in öffentliche Einrichtungen nicht möglich, kommt eine Beschlagnahme von privatem Wohnraum in Betracht. Die Beschlagnahme ist unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands zulässig.3 Nach diesen Voraussetzungen kann eine Beschlagnahmeauch gegenüber einem Vermieter erfolgen,wenn dem Mieter aufgrund einesRäumungsurteils die Obdachlosigkeit droht " Zitat Ende.

Hay
25.06.2019, 21:47
Wenn die Wohnung Dein Eigentum ist und Du darin lebst, kann sie nicht einfach beschlagnahmt werden. Es sei denn, wir hätten über Nacht eine neue Dimension des Unrechts erreicht.

Irrtum. Hier handelt es sich um geltendes Recht, das schon viel älter als die Flüchtlingskrise ist. Allerdings wird es selten angewandt. Im Falle drohender Obdachlosigkeit (besonders schützenswerter Personen) kann tatsächlich die Wohnung beschlagnahmt und der Mieter wieder eingewiesen werden. (Bei deutschen schützenswerten Personen enden die Verfahren aber meistens nicht mit Wiedereinweisung, sondern tatsächlich in der Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).

Nun ist es aber auch so, dass beim Kauf bereits vermieteter Wohnungen für den Käufer immer ein Restrisiko besteht. Deswegen sind diese Wohnungen auf dem Markt auch erheblich billiger als nichtvermietete, freie Wohnungen. Und man muss natürlich auch bedenken (gut, in diesem Fall ist die Geschichte natürlich auf Seiten des armen Käufers, der sein letztes Hemd bzw. Erspartes für die Wohnung aufbrachte und nun wegen einem nicht so armen Ali sein Eigentum nicht selbst bewohnen kann...), dass der Mieter auch ein berechtigtes Interesse an der Wahrung seines Lebensmittelpunktes hat und nicht einfach Manövriermasse ist. Die Moral der Geschicht ist in diesen Fällen eben nicht auf Seiten des Käufers, der ganz bewußt eine billige Wohnung kauft, um anschließend einem Mieter die Wohnung zu kündigen und selbst einzuziehen. Er hätte nämlich auch eine freie Wohnung kaufen können. Das Geld, das der Käufer spart, ist das Spiel mit dem Schicksal eines Menschen, der die Wohnung bewohnt, vielleicht schon seit Jahren, und dort sein Zuhause hat.
Ganz tragisch fand ich die noch nicht so alte Meldung um die Eigenbedarfskündigung eines über 80Jährigen, der bereits Jahrzehnte in dieser Wohnung lebte, seine Kinder dort aufzog und in diesem Alter natürlich keine neue Wohnung findet. Kein Vermieter möchte an einen solch alten Menschen vermieten, auf dessen Bestattungskosten er womöglich auch noch hängenbleibt, sofern der Rentner in der eigenen Wohnung oder im Hausflur des Hauses stirbt.

Hay
25.06.2019, 21:52
Miete ordentlich erhöhen?
Größe der Wohnung? Bei Ali ledig auf Harz4, darf die Wohnung eine bestimmte Quadratmeteranzahl nicht überschreiten. Bin da allerdings auch nicht auf dem laufenden und ob sich daran inzwischen etwas geändert hat.

Würdest du auch so schreiben, wenn der Käufer einen 80Jährigen oder eine Familie kündigen würde?

Rolf1973
25.06.2019, 21:57
Irrtum. Hier handelt es sich um geltendes Recht, das schon viel älter als die Flüchtlingskrise ist. Allerdings wird es selten angewandt. Im Falle drohender Obdachlosigkeit (besonders schützenswerter Personen) kann tatsächlich die Wohnung beschlagnahmt und der Mieter wieder eingewiesen werden. (Bei deutschen schützenswerten Personen enden die Verfahren aber meistens nicht mit Wiedereinweisung, sondern tatsächlich in der Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).

Nun ist es aber auch so, dass beim Kauf bereits vermieteter Wohnungen für den Käufer immer ein Restrisiko besteht. Deswegen sind diese Wohnungen auf dem Markt auch erheblich billiger als nichtvermietete, freie Wohnungen. Und man muss natürlich auch bedenken (gut, in diesem Fall ist die Geschichte natürlich auf Seiten des armen Käufers, der sein letztes Hemd bzw. Erspartes für die Wohnung aufbrachte und nun wegen einem nicht so armen Ali sein Eigentum nicht selbst bewohnen kann...), dass der Mieter auch ein berechtigtes Interesse an der Wahrung seines Lebensmittelpunktes hat und nicht einfach Manövriermasse ist. Die Moral der Geschicht ist in diesen Fällen eben nicht auf Seiten des Käufers, der ganz bewußt eine billige Wohnung kauft, um anschließend einem Mieter die Wohnung zu kündigen und selbst einzuziehen. Er hätte nämlich auch eine freie Wohnung kaufen können. Das Geld, das der Käufer spart, ist das Spiel mit dem Schicksal eines Menschen, der die Wohnung bewohnt, vielleicht schon seit Jahren, und dort sein Zuhause hat.
Ganz tragisch fand ich die noch nicht so alte Meldung um die Eigenbedarfskündigung eines über 80Jährigen, der bereits Jahrzehnte in dieser Wohnung lebte, seine Kinder dort aufzog und in diesem Alter natürlich keine neue Wohnung findet. Kein Vermieter möchte an einen solch alten Menschen vermieten, auf dessen Bestattungskosten er womöglich auch noch hängenbleibt, sofern der Rentner in der eigenen Wohnung oder im Hausflur des Hauses stirbt.

Quelle?

Stanley_Beamish
25.06.2019, 22:04
Würdest du auch so schreiben, wenn der Käufer einen 80Jährigen oder eine Familie kündigen würde?

Warum sollte er das tun?
Man sollte schon unterscheiden zwischen einem 80-jährigen Deutschen und einem arbeitslosen und hartzenden Ali, der hier nichts zu suchen hat.

DUNCAN
25.06.2019, 22:05
Deutsche sind der Deutschen schlimmster Feind. Soviel Verachtung für die eigenen Volksgenossen bringen nur Deutsche gegen Deutsche auf. Ich schade den Zombies, wo ich nur kann. Auch mit Erfolg. Wenn Du Zombies als Deutsche betrachtest, hast Du in mir ein Paradebeispiel für Deine These gefunden.

Deschawüh
25.06.2019, 22:10
Habe kürzlich einen Artikel von Don Alphonso eingestellt ( finde das gerade nicht), der, selber Vermieter,
sinngemäß schrub, daß die Ämter Vermietern "Flüchtlinge" als potentielle Mieter dadurch "schmackhaft" machen würden, daß sie alle Kosten übernehmen würden.
Bei deutschen Sozialmietern existiert eine solche Garantie hingegen nicht.

Nachtrag: gerade gefunden


https://www.welt.de/kultur/stuetzen-der-gesellschaft/article194969279/Don-Alphonso-Casino-Fatale.html

Mich wundert in diesem Land überhaupt nichts mehr. Daher denke ich das es durchaus so sein wird. Kenne ähnlich gelagerten Fall aus dem Umfeld, wo es scheinbar hilfreich war, amtliche Flüchtlingshilfe schmackhaft zu machen. Allerdings bekommt man jetzt die vermietete Eigentumswohnung nicht mehr verkauft und sie wird immer günstiger. Die Geier kreisen schon und warten.

Deschawüh
25.06.2019, 22:12
Würdest du auch so schreiben, wenn der Käufer einen 80Jährigen oder eine Familie kündigen würde?
Bevor ich selber obdachlos werde? Ja.

Hay
25.06.2019, 22:19
Quelle?

Das Gesetz.

Ein Urteil:

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2005-12-21/iii-zr-148_05/

Über das Procedere, in diesem Fall NRW:

Verwaltungsgericht Oldenburg, 22.05.20012, Az.: 7 A 3069/12

Ist eine Person wegen einer bevorstehenden Zwangsräumung von Obdachlosigkeit bedroht, weil eine Ersatzunterkunft bisher nicht gefunden werden konnte, sind die Ordnungsbehörden nach den jeweiligen Ordnungs- und Polizeigesetzen der Länder verpflichtet, dem Räumungspflichtigen in eine Notunterkunft einzuweisen oder die bisherige Wohnung zu beschlagnahmen.

In Nordrhein-Westfalen geschieht dies aufgrund der ordnungsbehördlichen Generalklausel, § 14 OBG NRW:...


https://www.mth-partner.de/mietrecht-rechtsanwalt/mietrecht-der-beschlagnahme-von-wohnungen-zur-vermeidung-von-obdachlosigkeit-sind-enge-grenzen-gesetzt/

Haufe schreibt:


Wiedereinweisung eines Räumungspflichtigen: Welche Ansprüche kann der Eigentümer gegen die Einweisungsbehörde geltend machen?
Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
1
Wiedereinweisung eines Räumungspflichtigen: Welche Ansprüche kann der Eigentümer gegen die Einweisungsbehörde geltend machen?

Zusammenfassung

Das OLG Köln hat in einem interessanten Urteil entschieden, daß der Eigentümer von der Einweisungsbehörde nicht verlangen kann, daß diese den Räumungspflichtigen nach Ablauf der Wiedereinweisungszeit aus der Wohnung entfernt. Allerdings schuldet die Behörde eine Entschädigung für die Nutzung der Wohnung; dieser Entschädigungsanspruch endet erst mit der Räumung....

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wiedereinweisung-eines-raeumungspflichtigen-welche-ansprueche-kann-der-eigentuemer-gegen-die-einweisungsbehoerde-geltend-machen_idesk_PI17574_HI647030.html

Rechtslexikon:

Wiedereinweisung

Im Mietrecht :

Gelingt es der Obdachlosenbehörde nicht, dem Räumungspflichtigen, dem Obdachlosigkeit droht, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, kann die Obdachlosenbehörde den räumungspflichtigen Mieter in seine bisherige Wohnung wieder einweisen. Erlässt die Behörde eine sogenannte Wiedereinweisungsverfügung, hat sie dabei die sachlichen und örtlichen Belange des Vermieters zu berücksichtigen. Die Obdachlosenbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) darf nicht willkürlich handeln. Die Wiedereinweisungsverfügung muss zeitlich begrenzt sein.
Die Höchstdauer einer Wiedereinweisung des Räumungspflichtigen in seine bisherige Wohnung wird von den Gerichten auf vier bis sechs Monate limitiert. Diese Höchstfrist von sechs Monaten darfauch nicht durch ständige Wiederholungen kurzfristiger Einweisungsverfügungen überschritten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Behörde gezwungen, den Wiedereingewiesenen in einer gemeindeeigenen Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Hat die zuständige Gemeinde eine Wiedereinsetzungsverfügung erlassen, kann der Vermie- ter das Räumungsurteil nicht mehr durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Nach Ablauf der Beschlagnahme kann der Vermieter unverzüglich die Zwangsräumung durchführen lassen.
Für die Dauer der Einweisung hat der Vermieter gegen die einweisende Behörde einen Anspruch auf Entschädigung seiner Vermögensnachteile. Die Behörde ist dann verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die Wohnung in ortsüblicher Höhe zu bezahlen. Der Vermieter selbst hat keinen Zahlungsanspruch gegen den früheren Mieter. Gegen eine Wiedereinweisungsverfügung kann der Vermieter das Rechtsmittel des Widerspruchs (Frist: ein Monat) einlegen.

http://www.rechtslexikon.net/d/wiedereinweisung/wiedereinweisung.htm

Wie gesagt: Eigentum verpflichtet.

Außerdem sag mir mal, warum ich dir deine Arbeit abnehme? Zu faul, um im Internet zu recherchieren?

Hay
25.06.2019, 22:22
Bevor ich selber obdachlos werde? Ja.

Das ist aber nicht die Konstruktion dieses Falles. Der User schreibt, er habe eine bereits vermietete Wohnung - und damit sehr billig - gekauft, um im Anschluss an den Kauf - das war sein Kalkül - denjenigen, der in der Wohnung wohnt, zu kündigen, um diese selber zu beziehen. Er dachte, das ginge so einfach und man könne ein Schnäppchen auf dem Wohnungsmarkt machen, Geld sparen und anschließend Schicksal spielen.

Hay
25.06.2019, 22:25
Warum sollte er das tun?
Man sollte schon unterscheiden zwischen einem 80-jährigen Deutschen und einem arbeitslosen und hartzenden Ali, der hier nichts zu suchen hat.

Sein Kalkül war, eine bereits bewohnte Wohnung billigst zu kaufen und anschließend zügig zu entmieten. Dabei ist es ziemlich schnurz, wer in der Wohnung lebt und entmietet wird, denn der Vorgang und das Kalkül sind das gleiche, ob der Mieter nun Ali oder Heinz heißt, ob er behindert, alleinstehend, arbeitslos ist, im Schichtdienst arbeitet, alt und krank ist oder was auch immer. Der Käufer wollte auf Kosten eines Vermieters einfach ein Schnäppchen machen. Ein paar Zehntausend Euro - in München vielleicht sogar über 100.000 Euro abhängig von der Größe der Wohnung - sparen und anschließend einfach mal so eine Kündigung auszusprechen: Jetzt möchte ich in die Wohnung. Der Preisunterschied zwischen einer freien und einer bewohnten Immobilie beträgt wenigstens 1/3 des Kaufpreises und unter Umständen sogar die Hälfte.

Deschawüh
25.06.2019, 22:27
Das ist aber nicht die Konstruktion dieses Falles. Der User schreibt, er habe eine bereits vermietete Wohnung - und damit sehr billig - gekauft, um im Anschluss an den Kauf - das war sein Kalkül - denjenigen, der in der Wohnung wohnt, zu kündigen, um diese selber zu beziehen. Er dachte, das ginge so einfach und man könne ein Schnäppchen auf dem Wohnungsmarkt machen, Geld sparen und anschließend Schicksal spielen.

Du scheinst die Intentionen von Schlummfix ja bestens zu kennen. Warum fragst du ihn dann nicht selber, anstatt mich?

Antisozialist
25.06.2019, 22:28
Scheiße.

:(

Wenn man schon "Wohnung" und "München" liest, erwartet man das Schlimmste...

Ist ja nur eine Frage der Zeit, bis nach Zweitwohnsteuer auch die massenweise Zwangsenteignung und -belegung kommt.
Wird dann als "soziale Maßnahme" verkauft und vom rechten Pöbel auch als sozialistisch wahrgenommen, ist aber nur die Folge von fetten Bonzen, die offene Grenzen und Vernutztierung der Menschen wollen.
Es werden auch noch die letzten Quadratmeter Wald geholzt, um Wohnungen zu bauen, millionenfache Masseneinwanderung ... und dann die Menschen in Käfigen zusammen leben wie in Hong Kong.

Das ist die Zukunft des Wohnen im überbevölkerten Spätkapitalismus:


https://www.youtube.com/watch?v=hLrFyjGZ9NU

Dass die Grundstückspreise in Hongkong so hoch sind, hat damit zu tun, dass das Land dem Staat gehört und dieser durch künstliche Verknappung des Baulands für Hochhäuser seine Verpachtungserlöse hochtreiben möchte.

Skorpion968
25.06.2019, 22:29
Natürlich haben Mieter im Normalfall einen gültigen Mietvertrag.
Wenn man aber auf Eigenbedarf besteht, spielt das eine untergeordnete Rolle und der Vermieter bekommt seine eigene Wohnung.
Nach deinem Bekunden würde ja niemals der Besitzer seine eigene Wohnung bekommen, solange der Mieter einen gültigen Vertrag vorweisen kann.

Die Klage auf Eigenbedarf geht nur unter strengen Voraussetzungen durch. Wenn ein gültiger Vertrag besteht, muss der auch erfüllt werden. Pacta sunt servanda. Das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Da muss schon eine außergewöhnliche Notlage vorliegen, um diesen Grundsatz außer Kraft zu setzen. Der Mieter hat ja auch ein Recht darauf, dass der Vertrag erfüllt wird und er nicht plötzlich auf der Straße sitzt.

Hay
25.06.2019, 22:29
Du scheinst die Intentionen von Schlummfix ja bestens zu kennen. Warum fragst du ihn dann nicht selber, anstatt mich?

Ich habe nicht gefragt oder wo siehst du da ein Fragezeichen oder eine formulierte Frage. Ich habe lediglich den Vorgang zusammengefasst.

Schlummifix
25.06.2019, 22:36
Das ist aber nicht die Konstruktion dieses Falles. Der User schreibt, er habe eine bereits vermietete Wohnung - und damit sehr billig - gekauft, um im Anschluss an den Kauf - das war sein Kalkül - denjenigen, der in der Wohnung wohnt, zu kündigen, um diese selber zu beziehen. Er dachte, das ginge so einfach und man könne ein Schnäppchen auf dem Wohnungsmarkt machen, Geld sparen und anschließend Schicksal spielen.

Was heisst, Schnäppchen?
Ich verstehe nichtmal das Thema?

Ja, ich habe eine Wohnung gekauft, um sie selbst zu bewohnen. Weil ich selbst nicht weiß, wo ich wohnen soll! Geht das mal in eure Birne rein?

Jedenfalls weiss ich jetzt, wer den Wohnungsmarkt derart ruiniert hat. Das hat mir die Tante nämlich schwarz auf weiß gesagt. Alle Sozialwohnungen belegt von "jungen, männlichen Alleinstehenden."
Sonst bekäme mein Mieter nämlich ganz easy eine neue Wohnung.

Hay
25.06.2019, 22:42
Was heisst, Schnäppchen?
Ich verstehe nichtmal das Thema?

Ja, ich habe eine Wohnung gekauft, um sie selbst zu bewohnen. Weil ich selbst nicht weiß, wo ich wohnen soll! Geht das mal in eure Birne rein?

Jedenfalls weiss ich jetzt, wer den Wohnungsmarkt derart ruiniert hat. Das hat mir die Tante nämlich schwarz auf weiß gesagt. Alle Sozialwohnungen belegt von "jungen, männlichen Alleinstehenden."
Sonst bekäme mein Mieter nämlich ganz easy eine neue Wohnung.

Dann erkläre mir bitte, warum du eine bereits vermietete Wohnung gekauft hast und keine freie Wohnung?

BRDDR_geschaedigter
25.06.2019, 22:42
Natürlich können die Behörden eine Wohnung beschlagnahmen. Zwar nicht für eine sehr lange Zeit, aber sechs Monate sind immer drin. Das hat mit Enteignung nichts zu tun. Das Eigentum bleibt bei Otto.

Das ist kein Eigentum. Eigentum ist etwas nur, wenn du damit OHNE EINSCHRÄNKUNGEN machen kannst was du willst.

Schlummifix
25.06.2019, 22:44
Dann erkläre mir bitte, warum du eine bereits vermietete Wohnung gekauft hast und keine freie Wohnung?

Es gab keine.
Die hat einfach gepasst.
Die Frage ist echt selten blöd.

Glaubst du du hast als Mieter das Recht, ewig irgendwo zu wohnen?

Schlummifix
25.06.2019, 22:49
Übrigens wusste der Mieter schon vor dem Kauf, dass er raus muss. Hat auch kein Problem damit.
Die Stadt macht ein Problem daraus.

Sitting Bull
25.06.2019, 22:51
Was soll unwahr sein?
- der muss raus aus meiner Wohnung, weil ich selbst faktisch obdachlos bin
- der zahlt viel zu wenig Miete und braucht mit H4 eine Sozialwohnung.
- ich kümmere mich um alles, die Stadt hat keine Wohnungen. Privat kriegt er keine, wegen H4
- die Stadt droht mir jetzt mit Beschlagnahmung meiner Wohnung.

Alles Fakt.

Soweit mir bekannt dürfen die nur beschlagnahmen ,wenn minderjährige Kinder betroffen sind .
Dies allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum.

Hatte mal so einen ähmlichen Fall vor etlichen Jahren im Bekanntenkreis.

BRDDR_geschaedigter
25.06.2019, 22:56
Übrigens wusste der Mieter schon vor dem Kauf, dass er raus muss. Hat auch kein Problem damit.
Die Stadt macht ein Problem daraus.

Wenn er mitmacht ist er genauso Schuld. Anscheinend bist du zu gutmenschlich.

Skorpion968
25.06.2019, 22:57
Es gab keine.
Die hat einfach gepasst.
Die Frage ist echt selten blöd.

Glaubst du du hast als Mieter das Recht, ewig irgendwo zu wohnen?

Nein. Aber solange sein Mietvertrag gültig ist, darf er dort wohnen.

Skorpion968
25.06.2019, 22:59
Warum sollte er das tun?
Man sollte schon unterscheiden zwischen einem 80-jährigen Deutschen und einem arbeitslosen und hartzenden Ali, der hier nichts zu suchen hat.

Nein, man sollte da nicht unterscheiden. Denn das Recht gilt für alle. Und nicht nur für diejenigen, denen du das zubilligst.

Lykurg
25.06.2019, 23:12
Nein, man sollte da nicht unterscheiden. Denn das Recht gilt für alle. Und nicht nur für diejenigen, denen du das zubilligst.

Klar, und du deutschfeindlicher Vogel billigst dann "das Recht" der ganzen Welt zu, wie?

Skorpion968
25.06.2019, 23:14
Was heisst, Schnäppchen?
Ich verstehe nichtmal das Thema?

Ja, ich habe eine Wohnung gekauft, um sie selbst zu bewohnen. Weil ich selbst nicht weiß, wo ich wohnen soll! Geht das mal in eure Birne rein?

Jedenfalls weiss ich jetzt, wer den Wohnungsmarkt derart ruiniert hat. Das hat mir die Tante nämlich schwarz auf weiß gesagt. Alle Sozialwohnungen belegt von "jungen, männlichen Alleinstehenden."
Sonst bekäme mein Mieter nämlich ganz easy eine neue Wohnung.

Das hat sie dir garantiert nicht gesagt. Weil es nicht stimmt. Es entspringt vielleicht deiner Phantasie, dass alle Sozialwohnungen von alleinstehenden jungen Flüchtlingen belegt sind. Es entspricht aber nicht der Realität. HÖR AUF ZU LÜGEN!

Wenn du genug Geld hattest dir eine Wohnung zu kaufen, gab es für dich bestimmt eine Menge anderer Möglichkeiten. Entweder ist die ganze Geschichte von vorne bis hinten erlogen oder Hay hat recht und du wolltest zu Lasten dieses Mieters ein Schnäppchen machen. Warst aber nicht intellegent genug zu wissen, dass es in Deutschland einen strengen Mieterschutz gibt. Möglicherweise hat der Vorbesitzer dich da reingequatscht. "Hey, willste meine Wohnung kaufen? Ich mach dir einen super Preis. Da sitzt nur der Ali noch drin. Ist aber nur ein Kanacke, den schmeißt du da mal eben raus Ganz easy."

Skorpion968
25.06.2019, 23:17
Klar, und du deutschfeindlicher Vogel billigst dann "das Recht" der ganzen Welt zu, wie?

Ich billige gar nichts zu. Genausowenig wie du. Das obliegt Recht und Gesetz.

Schlummifix
25.06.2019, 23:30
Das hat sie dir garantiert nicht gesagt. Weil es nicht stimmt. Es entspringt vielleicht deiner Phantasie, dass alle Sozialwohnungen von alleinstehenden jungen Flüchtlingen belegt sind. Es entspricht aber nicht der Realität. HÖR AUF ZU LÜGEN!

Wenn du genug Geld hattest dir eine Wohnung zu kaufen, gab es für dich bestimmt eine Menge anderer Möglichkeiten. Entweder ist die ganze Geschichte von vorne bis hinten erlogen oder Hay hat recht und du wolltest zu Lasten dieses Mieters ein Schnäppchen machen. Warst aber nicht intellegent genug zu wissen, dass es in Deutschland einen strengen Mieterschutz gibt. Möglicherweise hat der Vorbesitzer dich da reingequatscht. "Hey, willste meine Wohnung kaufen? Ich mach dir einen super Preis. Da sitzt nur der Ali noch drin. Ist aber nur ein Kanacke, den schmeißt du da mal eben raus Ganz easy."

Wie oft soll ich dir Schwachmat eigentlich noch sagen, dass sie wörtlich etwas von 30 verfügbaren Wohnungen bei 400 Anfragen erzählt hat. Und die meisten Anfragen würden gestellt von "jungen, männlichen Alleinstehenden". Und deshalb hätte mein Mieter Null Chance auf eine Sozialwohnung. Und deshalb komme ich nicht in mein Eigentum.

Skorpi, können du und deine Gesinnungsschwachmaten sich endlich um das kümmern, was ihr angerichtet habt?

goldi
25.06.2019, 23:45
Was heisst, Schnäppchen?
Ich verstehe nichtmal das Thema?

Ja, ich habe eine Wohnung gekauft, um sie selbst zu bewohnen. Weil ich selbst nicht weiß, wo ich wohnen soll! Geht das mal in eure Birne rein?

Jedenfalls weiss ich jetzt, wer den Wohnungsmarkt derart ruiniert hat. Das hat mir die Tante nämlich schwarz auf weiß gesagt. Alle Sozialwohnungen belegt von "jungen, männlichen Alleinstehenden."
Sonst bekäme mein Mieter nämlich ganz easy eine neue Wohnung.
Die Wohnungsnot in München gibt es schon mindestens 30 Jahre (seit dem Mauerfall)

Lykurg
26.06.2019, 00:14
Ich billige gar nichts zu. Genausowenig wie du. Das obliegt Recht und Gesetz.

Ja, und das muss im Sinne des deutschen Volkes geändert werden.


Skorpi, können du und deine Gesinnungsschwachmaten sich endlich um das kümmern, was ihr angerichtet habt?
###.

Stanley_Beamish
26.06.2019, 05:10
Nein, man sollte da nicht unterscheiden. Denn das Recht gilt für alle. Und nicht nur für diejenigen, denen du das zubilligst.

Welches Recht soll das denn sein, dass es mir verbietet, gegen einen Ali alle Register, die das Zivilrecht bietet, zu ziehen und gegenüber einem 80-jährigen Deutschen kulant zu sein, du ahnungsloser Troll?

Stanley_Beamish
26.06.2019, 05:14
Nein. Aber solange sein Mietvertrag gültig ist, darf er dort wohnen.

Das hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun. Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt, das Gericht ihm Recht gibt und der Mietvertrag beendet ist, dann beschlagnahmen die Behörden die Wohnung und setzen den Ali auch ohne Mietvertrag da rein. Zumindest vorübergehend.
Das sind zwei verschiedene Sachverhalte, Dummschwätzer.

Stanley_Beamish
26.06.2019, 05:19
Das ist kein Eigentum. Eigentum ist etwas nur, wenn du damit OHNE EINSCHRÄNKUNGEN machen kannst was du willst.

Dann gibt es kein Eigentum, denn für alles gibt es gesetzlich bestimmte Einschränkungen wie Denkmalschutz, Mietrecht, Umweltrecht, Strafrecht etc.

Stanley_Beamish
26.06.2019, 05:23
Sein Kalkül war, eine bereits bewohnte Wohnung billigst zu kaufen und anschließend zügig zu entmieten. Dabei ist es ziemlich schnurz, wer in der Wohnung lebt und entmietet wird, denn der Vorgang und das Kalkül sind das gleiche, ob der Mieter nun Ali oder Heinz heißt, ob er behindert, alleinstehend, arbeitslos ist, im Schichtdienst arbeitet, alt und krank ist oder was auch immer. Der Käufer wollte auf Kosten eines Vermieters einfach ein Schnäppchen machen. Ein paar Zehntausend Euro - in München vielleicht sogar über 100.000 Euro abhängig von der Größe der Wohnung - sparen und anschließend einfach mal so eine Kündigung auszusprechen: Jetzt möchte ich in die Wohnung. Der Preisunterschied zwischen einer freien und einer bewohnten Immobilie beträgt wenigstens 1/3 des Kaufpreises und unter Umständen sogar die Hälfte.

Woher kennst du denn sein Kalkül? Er hat seine Situation und Beweggründe doch in mehreren Beiträgen ganz anders geschildert.

Dr Mittendrin
26.06.2019, 05:24
Die Wohnungsnot in München gibt es schon mindestens 30 Jahre (seit dem Mauerfall)

Auch da nahm sie etwas zu, und der Jugoslawienkrieg war auch zu spüren.
Vorher war Angebot und Nachfrage ausgeglichen, wenn auch auf hohem Niveau.
Bei niedrigeren Preisen, hätte es noch mehr von der Provinz in die Stadt gezogen.

Dr Mittendrin
26.06.2019, 05:27
Sein Kalkül war, eine bereits bewohnte Wohnung billigst zu kaufen und anschließend zügig zu entmieten. Dabei ist es ziemlich schnurz, wer in der Wohnung lebt und entmietet wird, denn der Vorgang und das Kalkül sind das gleiche, ob der Mieter nun Ali oder Heinz heißt, ob er behindert, alleinstehend, arbeitslos ist, im Schichtdienst arbeitet, alt und krank ist oder was auch immer. Der Käufer wollte auf Kosten eines Vermieters einfach ein Schnäppchen machen. Ein paar Zehntausend Euro - in München vielleicht sogar über 100.000 Euro abhängig von der Größe der Wohnung - sparen und anschließend einfach mal so eine Kündigung auszusprechen: Jetzt möchte ich in die Wohnung. Der Preisunterschied zwischen einer freien und einer bewohnten Immobilie beträgt wenigstens 1/3 des Kaufpreises und unter Umständen sogar die Hälfte.

Da geb ich dir recht bzgl Kalkül.
Mich drängte man auch nach 25 Jahren raus, nun steht es fast 2 Jahre wegen Verkauf und Renovierung leer.

Dr Mittendrin
26.06.2019, 05:28
Woher kennst du denn sein Kalkül? Er hat seine Situation und Beweggründe doch in mehreren Beiträgen ganz anders geschildert.

Warum ganz anders ? Vermute Kalkül.

Leberecht
26.06.2019, 05:53
Sollte der Fall wirklich so liegen, muss man stutzig werden: warum werden Behördenmitarbeiter praktisch ausschließlich von
Goldstücken verletzt oder getötet, obwohl Deutsche viel mehr Grund hätten, den Abdecker für Amtsschimmel zu geben?
Stutzig wird in diesem Fall nur wer sich weigert, die Realität zu akzeptieren.

Bruddler
26.06.2019, 07:05
Ohne Quellenangabe lässt sich das aber schlecht diskutieren... >8´(

Würdest Du auch für "interne Dienstanweisungen" eine Quellenangabe fordern ? :auro:
Übrigens, auch bei öffentl. bzw. "städtischen" Wohnungsvergaben gibt es solche "internen Dienstanweisungen".
Scheinbar befolgt diese Rathaustante genau eine solche, "interne Dienstanweisung" ?!

Hay
26.06.2019, 07:23
Es gab keine.
Die hat einfach gepasst.
Die Frage ist echt selten blöd.

Glaubst du du hast als Mieter das Recht, ewig irgendwo zu wohnen?

Gegenfrage: Und du glaubst, es ist so einfach, einen Mieter, der bereits in einer Wohnung lebt, die gekauft wird, herauszubekommen? Und das es in München keine andere Wohnung zum Kauf gab, nehme ich dir schlichtweg nicht ab. Du wolltest hier nur deinen Schnitt machen.

Hay
26.06.2019, 07:24
Übrigens wusste der Mieter schon vor dem Kauf, dass er raus muss. Hat auch kein Problem damit.
Die Stadt macht ein Problem daraus.

Wieso wußte der Mieter bereits vorher, dass er raus musste?

Hay
26.06.2019, 07:27
Woher kennst du denn sein Kalkül? Er hat seine Situation und Beweggründe doch in mehreren Beiträgen ganz anders geschildert.

Nein, hat er nicht. Du liest nur etwas anderes daraus, weil er mit sich als demjenigen wirbt, der sein letztes Hemd in den Kauf steckte und einen allseits beliebten Ali ins Spiel bringt, der nicht aus der Wohnung geht, obwohl sie doch jetzt dem stolzen Besitzer gehört.

Stanley_Beamish
26.06.2019, 07:31
Nein, hat er nicht. Du liest nur etwas anderes daraus, weil er mit sich als demjenigen wirbt, der sein letztes Hemd in den Kauf steckte und einen allseits beliebten Ali ins Spiel bringt, der nicht aus der Wohnung geht, obwohl sie doch jetzt dem stolzen Besitzer gehört.

Nein, der Ali geht ja raus. Das Problem ist die Stadtverwaltung, die die Wohnung beschlagnahmen wird, um dort Obdachlose unterzubringen. Du hast den Sachverhalt offensichtlich immer noch nicht verstanden.

Hay
26.06.2019, 07:34
Nein, der Ali geht ja raus. Das Problem ist die Stadtverwaltung, die die Wohnung beschlagnahmen wird, um dort Obdachlose unterzubringen.

Falsch! Völlig falsch. Die Wohnung kann nur zu dem Zweck beschlagnahmt werden, um die Obdachlosigkeit von diesem Ali zu vermeiden. D.h. der Ali wird wieder in die Wohnung eingewiesen und der Eigentümer erhält dafür eine Entschädigung.

kiwi
26.06.2019, 07:34
Nein, der Ali geht ja raus. Das Problem ist die Stadtverwaltung, die die Wohnung beschlagnahmen wird, um dort Obdachlose unterzubringen. Du hast den Sachverhalt offensichtlich immer noch nicht verstanden.

damit sieht die Sache ganz anders aus !!!
https://duckduckgo.com/?q=eigentum+verpflichtet&t=hi&ia=web

pixelschubser
26.06.2019, 07:35
Gegenfrage: Und du glaubst, es ist so einfach, einen Mieter, der bereits in einer Wohnung lebt, die gekauft wird, herauszubekommen? Und das es in München keine andere Wohnung zum Kauf gab, nehme ich dir schlichtweg nicht ab. Du wolltest hier nur deinen Schnitt machen.

Natürlich geht das. Man muss es nur richtig anstellen. Bei uns war es so, dass wir den Kauf nicht getätigt hätten, wenn der Mieter noch im Haus wohnt. Das wurde vertraglich festgehalten.

Der Verkäufer will ja auch seinen Schnitt machen.

Und ganz offensichtlich sind sich ja Ali und Schlummifix einig bei der Sache. Die Stadt stellt sich quer.


Im Prinzip ist das Ganze ein Sinnbild dafür, dass es einfach, bedingt durch die Massenzuwanderung kaum noch freie Sozialwohungen gibt. Die waren zwar schon immer Mangelware, aber seit 2015 dürfte sich das Drama vervielfacht haben.

SprecherZwo
26.06.2019, 07:39
Es gab keine.
Die hat einfach gepasst.
Die Frage ist echt selten blöd.

Glaubst du du hast als Mieter das Recht, ewig irgendwo zu wohnen?

Gab keine zu dem Preis, meinst du wohl. Es hat schon Gründe, warum vermietete Wohnungen billiger sind, als leere.

Hay
26.06.2019, 07:49
Natürlich geht das. Man muss es nur richtig anstellen. Bei uns war es so, dass wir den Kauf nicht getätigt hätten, wenn der Mieter noch im Haus wohnt. Das wurde vertraglich festgehalten.

Der Verkäufer will ja auch seinen Schnitt machen.

Und ganz offensichtlich sind sich ja Ali und Schlummifix einig bei der Sache. Die Stadt stellt sich quer.


Im Prinzip ist das Ganze ein Sinnbild dafür, dass es einfach, bedingt durch die Massenzuwanderung kaum noch freie Sozialwohungen gibt. Die waren zwar schon immer Mangelware, aber seit 2015 dürfte sich das Drama vervielfacht haben.

Nein, Ali und Schlummifix sind sich nicht einig, denn Ali findet keine Wohnung und müßte in die Obdachlosigkeit und wenn Schlummifix behauptet, das sei das, was Ali wolle, dann würde er lügen.

Pillefiz
26.06.2019, 08:13
Es ist völlig egal, ob da ein Ali wohnt oder ein Hans. Das Amt wird davon ausgehen, Otto hat ja schon irgendwo gewohnt, bevor er die vermietete Wohnung gekauft hat und könne da auch bleiben.

https://www.focus.de/immobilien/mieten/kuendigung-drohende-obdachlosigkeit-hilft-nicht_aid_419522.html. Ob das noch aktuell gilt weiß ich nicht

Michael A
26.06.2019, 08:31
Nimm du doch jetzt den Flüchtling und kümmer dich.
Ihr habt sie doch reingeholt.
Warum ich, warum meine Wohnung?

Ich glaube dir nicht, da du sicherlich auch bei deinem Abitur gelogen hast. Welchen Abit Schnitt hattest du denn ? Desweiteren gibt es hunderte Schüler eines Jahrgangs die den bestmöglichen Schnitt erzielen. Warum solltest nun ausgerechnet du potentiell Obdachloser dazu gehören bzw. der beste sein ?

Du kannst ruhig zugeben, dass du bezüglich deines Abiturs gelogen hast und die Wohnungsnot wahr ist. Beides zusammen kauf ich dir aber genauso wenig ab, wie den Flüchtling. Wenn du in der BRD von Wohnungsnot bedroht bist , wird es schon driftige Gründe haben. Mich wundert, dass die sonst allso skeptischen User dir deine Unschuldslamm Nummer abnehmen.

Falls es doch wahr sein sollte : Vielleicht wurdest du bei deinem Wohnungskauf betrogen ? Diese Option ist die einzige dir mir realistisch erscheint. Wer eine Wohnung kauft kann nicht einfach raugeworfen werden. Falls doch wäre es ein Fall für de Facto des hr. Melde dich mal dort !

Schlummifix
26.06.2019, 08:32
Nein, Ali und Schlummifix sind sich nicht einig, denn Ali findet keine Wohnung und müßte in die Obdachlosigkeit und wenn Schlummifix behauptet, das sei das, was Ali wolle, dann würde er lügen.

Gut, wie gesagt, dann melde ich mich jetzt endlich obdachlos. Interessante Konstellation.
Wohnung gekauft aber obdachlos, weil Mieter Vorrang hat.


Ich glaube dir nicht, da du sicherlich auch bei deinem Abitur gelogen hast. Welchen Abit Schnitt hattest du denn ?

1.0 Es ist nichts gelogen, nichts.
Aber mehr Details bekommt ihr nicht mehr. Ihr Haufen Labertüten.

pixelschubser
26.06.2019, 08:39
Nein, Ali und Schlummifix sind sich nicht einig, denn Ali findet keine Wohnung und müßte in die Obdachlosigkeit und wenn Schlummifix behauptet, das sei das, was Ali wolle, dann würde er lügen.

Seh ich etwas anders. Ich denke mal, dass Schlummi etwas blauäugig an die Sache herangegangen ist. Das hätte man im Vorfeld mit dem Alteigentümer klären müssen.

Dass er mit Ali gemeinsam bei der Amtstante angetanzt ist, zeigt ja, dass er dachte, das würde ganz easy werden.

Man könnte jetzt nur noch "konspirativ" operieren und ein Zerwürfnis zwischen Eigentümer und Mieter konstruieren.

Oder man ist ganz dreist! Mein ehemaliger Vermieter hat meine Bude in ner Nacht&Nebelaktion geräumt während ich bei meinem Weib war, die Schlösser ausgetauscht, nen neuen Mieter reingesetzt und mein Zeug bei sich im Lager abgestellt.

Vorher hat er immer mal wieder den Strom abgestellt oder war in meiner Wohnung und hat rumgeschniekert. Das schafft Vertrauen!

Nietzsche
26.06.2019, 08:43
Gut, wie gesagt, dann melde ich mich jetzt endlich obdachlos. Interessante Konstellation. Wohnung gekauft aber obdachlos, weil Mieter Vorrang hat.
1.0 Es ist nichts gelogen, nichts. Aber mehr Details bekommt ihr nicht mehr. Ihr Haufen Labertüten.

Werd glücklich unter der Brücke du Obdachloser!

Noch nicht einmal helfen darf man, bekommt man direkt einen ins Maul von dem, der Hilfe benötigt.

Filofax
26.06.2019, 08:44
Sein Kalkül war, eine bereits bewohnte Wohnung billigst zu kaufen und anschließend zügig zu entmieten. Dabei ist es ziemlich schnurz, wer in der Wohnung lebt und entmietet wird, denn der Vorgang und das Kalkül sind das gleiche, ob der Mieter nun Ali oder Heinz heißt, ob er behindert, alleinstehend, arbeitslos ist, im Schichtdienst arbeitet, alt und krank ist oder was auch immer. Der Käufer wollte auf Kosten eines Vermieters einfach ein Schnäppchen machen. Ein paar Zehntausend Euro - in München vielleicht sogar über 100.000 Euro abhängig von der Größe der Wohnung - sparen und anschließend einfach mal so eine Kündigung auszusprechen: Jetzt möchte ich in die Wohnung. Der Preisunterschied zwischen einer freien und einer bewohnten Immobilie beträgt wenigstens 1/3 des Kaufpreises und unter Umständen sogar die Hälfte.

Auch wenn es dem armen Schlummi jetzt nicht mehr hilft, vielleicht können andere daraus lernen:
Als eingeborener Amateur aus dem Kartoffelland sollte man von vermieteten Objekten die Finger lassen, erst Recht wenn der Mieter ein "Schutzbedürftiger" (würg) ist.
Hier kann man sich auf keinerlei Gesetze mehr verlassen, selbst der lange Weg durch die Instanzen ist ein Lottospiel, wenn es um Goldstücke geht sprechen die grünen Gender - Gerichte die durchgeknalltesten Gerichte.

Anders sieht es aus wenn der Immobilienläufer aus dem Morgenland kommt, die setzten das gnadenlos durch mit den miesesten Methoden, die terrorisieren solange bis der Mieter aufgibt, und die Behörden und Gerichte schauen weg...

Meine Schwester hat gerade ein Einfamilienhaus gekauft, vermietet, an ein "älteres Künstlerehepaar", angeblich ist alles abgemacht und vereinbart, die jetzigen Mieter ziehen in 6 Monaten dann in die kleine Wohnung meiner Schwester im gleichen Ort.
Na ich bin mal gespannt ob das so klappen wird, wenn ich schon höre "Künstlerehepaar" würden bei mir die Alarmglocken läuten, mit solchen Personen würde ich keine Deals machen, da ist ein Gelingen reine Glückssache.

Leberecht
26.06.2019, 08:44
...Das Amt wird davon ausgehen, Otto hat ja schon irgendwo gewohnt, bevor er die vermietete Wohnung gekauft hat und könne da auch bleiben.
Du meinst also, Ämter könnten mit Sachlagen nach Gutdünken ausgehen, Gesetze wären für sie nicht bindend.

Maitre
26.06.2019, 08:45
Seh ich etwas anders. Ich denke mal, dass Schlummi etwas blauäugig an die Sache herangegangen ist. Das hätte man im Vorfeld mit dem Alteigentümer klären müssen.

Dass er mit Ali gemeinsam bei der Amtstante angetanzt ist, zeigt ja, dass er dachte, das würde ganz easy werden.

Man könnte jetzt nur noch "konspirativ" operieren und ein Zerwürfnis zwischen Eigentümer und Mieter konstruieren.

Oder man ist ganz dreist! Mein ehemaliger Vermieter hat meine Bude in ner Nacht&Nebelaktion geräumt während ich bei meinem Weib war, die Schlösser ausgetauscht, nen neuen Mieter reingesetzt und mein Zeug bei sich im Lager abgestellt.

Vorher hat er immer mal wieder den Strom abgestellt oder war in meiner Wohnung und hat rumgeschniekert. Das schafft Vertrauen!

Diese unfeinen Maßnahmen würden in dem Fall das Problem höchstens verschärfen. Wenn die Stadt dermaßen daran interessiert ist, den Ali in der Bude zu halten, würde sie vermutlich recht harte Bandagen auffahren.
Ich würde die "Schrottimmobilie" immer noch weiterverhökern bzw. es wenigstens zu probieren. Ist der beste Weg, man vermeidet weiteren Slapstick und Kosten und begrenzt den Schaden wenigstens etwas. Soll sich ein Anderer damit herumärgern.

Maitre
26.06.2019, 08:46
Du meinst also, Ämter könnten mit Sachlagen nach Gutdünken ausgehen, Gesetze wären für sie nicht bindend.

Sie probieren es wenigstens und kommen auch oft genug damit durch.

Michael A
26.06.2019, 08:48
Gut, wie gesagt, dann melde ich mich jetzt endlich obdachlos. Interessante Konstellation.
Wohnung gekauft aber obdachlos, weil Mieter Vorrang hat.



1.0 Es ist nichts gelogen, nichts.
Aber mehr Details bekommt ihr nicht mehr. Ihr Haufen Labertüten.

Du denkst hier scheinbar so weit wie die meisten User im Klimathread. Wenn du eine Wohnung gekauft hast und widerrechtlicher Weise rausgeschmissen wirst muss du zumindest dein Geld zurückkriegen, es seidenn du wurdest von einem unbekannten Betrüger übers Ohr gehauen.

Es kann nicht sein, dass einer eine Wohnung kauft und ein anderer gleichzeitig diese mietet. Einer wurde betrogen, nach deiner Beschreibung der Situation wahrscheinlich du Schlaufuchs. Wie sieht es überhaupt beruflich bei dir aus ?

Wer ein 1,0 Abi hat müsste eigentlich auch einen gut bezahlten Beruf haben, der es ermöglicht halt mal spontan zur Not in Miete zu gehen. Es seidenn du pflegst einen falschen Lebensstil ? Wenn jeder Strick reißt und du tatsächlich im Recht sein solltest melde dich mal beim hr in der Sendung de Facto. Die brauchen solche Fälle. Wer interesannt mal einen HPF User im rechtlich öffentlichen zu sehen. Sag aber vorher Bescheid, denn ich schaue eigentlich kein Fernseh.

pixelschubser
26.06.2019, 09:03
Diese unfeinen Maßnahmen würden in dem Fall das Problem höchstens verschärfen. Wenn die Stadt dermaßen daran interessiert ist, den Ali in der Bude zu halten, würde sie vermutlich recht harte Bandagen auffahren.
Ich würde die "Schrottimmobilie" immer noch weiterverhökern bzw. es wenigstens zu probieren. Ist der beste Weg, man vermeidet weiteren Slapstick und Kosten und begrenzt den Schaden wenigstens etwas. Soll sich ein Anderer damit herumärgern.

Naja, ich würde mich an Schlummis Stelle von nem Anwalt für Mietrecht und Co. beraten lassen. Und bei eventueller Beschlagnahme gegen die Stadt vorgehen - bzw. direkt gegen die Amtstante.

Denn ich denke mal, ohne Verlust wird er die Butze nun auch nicht mehr los, um sich was Neues zu suchen.

Filofax
26.06.2019, 09:05
Übrigens wusste der Mieter schon vor dem Kauf, dass er raus muss. Hat auch kein Problem damit.
Die Stadt macht ein Problem daraus.

Schlummi Herrgottsack!
Hör auf Dich selber zu belügen!

Es ist egal was Ali vorher gesagt hat, der lügt dir die Taschen voll, ohne rot zu werden. Hör endlich auf, solchen Leuten zu vertrauen.
Es ist auch völlig vergeudete Zeit mit Ali auf irgendwelche Ämter zu latschen, es sei denn ein kompetenter Anwalt ist dabei.

Ali ist schon mit einer Lüge in unser Land eingesickert, er hat gelernt dass man hier mit Lügen, tricksen und Täuschen als Goldstück am Weitesten kommt, deswegen hat er auch keinen Bock zu arbeiten sondern geht lieber harzten.

Wenn Du ganz ganz viel Glück hast, dann akzeptiert Ali eine gleichwertige Wohnung, die Du ganz vielleicht bekommst, wenn du das Amt mit einem Anwalt nervst, denn auf juristische Scharmützel haben die oft auch keinen Bock, und vielleicht ist Ali dann einer der 10%, die eine freie Wohnung bekommen. Manchmal spornt so eine Amtstante das aber sogar an, wer kann das sagen, aber einen Versuch wäre es mal wert...

Die wahrscheinlich einfachere Lösung:
Finde einen anderen Dummen, der Dir deine Wohnung mitsamt Ali abkauft, vielleicht ja einen Türken, die sind da skrupellos und bekommen mit ihren Methoden einen Ali da hinaus. Verlasse das Drecksloch München, wenn Du dort deine Freunde hast zieh halt 100 km weg nach Nordosten, da gibt es dann wieder bezahlbaren Wohnraum ohne Alis...

Hay
26.06.2019, 09:08
Gut, wie gesagt, dann melde ich mich jetzt endlich obdachlos. Interessante Konstellation.
Wohnung gekauft aber obdachlos, weil Mieter Vorrang hat.



1.0 Es ist nichts gelogen, nichts.
Aber mehr Details bekommt ihr nicht mehr. Ihr Haufen Labertüten.

Als du die Wohnung gekauft hast, hast du auch in Miete gelebt. Hast du etwa in Erwartung deines baldigen Einzugs gekündigt?

Erik der Rote
26.06.2019, 09:09
Was soll unwahr sein?
- der muss raus aus meiner Wohnung, weil ich selbst faktisch obdachlos bin
- der zahlt viel zu wenig Miete und braucht mit H4 eine Sozialwohnung.
- ich kümmere mich um alles, die Stadt hat keine Wohnungen. Privat kriegt er keine, wegen H4
- die Stadt droht mir jetzt mit Beschlagnahmung meiner Wohnung.

Alles Fakt.

hast du schonmal mit einem Anwalt gesprochen?

und hat dir niemand beim Wohnungskauf gesagt das dort ein bevorzugter Neubürger wohnt?

wenn du nicht über die Risiken aufgeklärt wurdest beim Wohnungskauf müsste auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gehen !

Hay
26.06.2019, 09:11
Seh ich etwas anders. Ich denke mal, dass Schlummi etwas blauäugig an die Sache herangegangen ist. Das hätte man im Vorfeld mit dem Alteigentümer klären müssen.

Dass er mit Ali gemeinsam bei der Amtstante angetanzt ist, zeigt ja, dass er dachte, das würde ganz easy werden.

Man könnte jetzt nur noch "konspirativ" operieren und ein Zerwürfnis zwischen Eigentümer und Mieter konstruieren.

Oder man ist ganz dreist! Mein ehemaliger Vermieter hat meine Bude in ner Nacht&Nebelaktion geräumt während ich bei meinem Weib war, die Schlösser ausgetauscht, nen neuen Mieter reingesetzt und mein Zeug bei sich im Lager abgestellt.

Vorher hat er immer mal wieder den Strom abgestellt oder war in meiner Wohnung und hat rumgeschniekert. Das schafft Vertrauen!

Nun ja, man ist wohl nicht so blauäugig, wenn man am Kaufpreis sparen will und eine bereits bewohnte Wohnung kauft in dem Kalkül, den Mieter, der in dieser Wohnung lebt, baldmöglichst entsorgen zu können. Man ist in diesem Falle eher darauf bedacht, einen guten Schnitt zu Lasten anderer zu machen.

Hay
26.06.2019, 09:13
hast du schonmal mit einem Anwalt gesprochen?

und hat dir niemand beim Wohnungskauf gesagt das dort ein bevorzugter Neubürger wohnt?

wenn du nicht über die Risiken aufgeklärt wurdest beim Wohnungskauf müsste auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gehen !

Warum? Die Rechtslage ist klar. Eigenbedarfskündigungen sind nur aus gutem Grund erfolgreich und wenn du eine Billigstwohnung kaufst, die so billig ist, weil sie eben vermietet ist, ist das Risiko bekannt und drückt sich im Kaufpreis aus. Die Rahmengestaltung ist das Gesetz und nicht irgendeine Willkür.

Erik der Rote
26.06.2019, 09:15
Warum? Die Rechtslage ist klar. Eigenbedarfskündigungen sind nur aus gutem Grund erfolgreich und wenn du eine Billigstwohnung kaufst, die so billig ist, weil sie eben vermietet ist, ist das Risiko bekannt und drückt sich im Kaufpreis aus. Die Rahmengestaltung ist das Gesetz und nicht irgendeine Willkür.
bei Eigenbedarf und angezeigter Obdachlosigkeit müsste man jeden raus kriegen !

Hay
26.06.2019, 09:20
Es ist völlig egal, ob da ein Ali wohnt oder ein Hans. Das Amt wird davon ausgehen, Otto hat ja schon irgendwo gewohnt, bevor er die vermietete Wohnung gekauft hat und könne da auch bleiben.

https://www.focus.de/immobilien/mieten/kuendigung-drohende-obdachlosigkeit-hilft-nicht_aid_419522.html. Ob das noch aktuell gilt weiß ich nicht

Wobei die Fallkonstellation in diesem Fall etwas anders ist. Hier hat ein Hausbesitzer sein Haus für die Dauer seines Auslandsaufenthalts für eine genau bestimmte Zeit befristet vermietet, während dieser User Schlummifix in seinem nicht ausführlich beschriebenen Fall als Mieter in München lebt und eine billige Wohnung kaufte und diese eben billig war - also 1/3 bis die Hälfte unterhalb des Kaufpreises für eine Wohnung in dieser Gegend liegt - weil sie zu diesem Zeitpunkt vermietet (und nicht frei) war. Und dann dachte sich Schlummifix, jetzt bin ich Eigentümer und jetzt soll der Ali mal schön gehen, egal wohin. Weil .. ich bin ja jetzt Eigentümer.

Dann hätte Schlummifix eben eine andere Wohnung kaufen müssen, aber gut, die wäre eben auch nicht so billig gewesen.

pixelschubser
26.06.2019, 09:22
Nun ja, man ist wohl nicht so blauäugig, wenn man am Kaufpreis sparen will und eine bereits bewohnte Wohnung kauft in dem Kalkül, den Mieter, der in dieser Wohnung lebt, baldmöglichst entsorgen zu können. Man ist in diesem Falle eher darauf bedacht, einen guten Schnitt zu Lasten anderer zu machen.

Wir haben diesen Schnitt auch gemacht aber der Typ war aus dem Haus, als wir es übernahmen. Darum dufte sich aber der Vorbesitzer kümmern.

Und wie es der Zufall wollte, fing ich kurz nach dem Erwerb des Hauses in einer Firma an, in der dieser, ja dieser, Typ seit Jahren beschäftigt war. Der wusste ja nicht, wer ich bin, aber er fand schnell raus, dass ich nun in "seinem" Haus wohne.

Mobbing fetzt wie Sau!!!!

Hay
26.06.2019, 09:24
bei Eigenbedarf und angezeigter Obdachlosigkeit müsste man jeden raus kriegen !

Nein, so einfach ist das nicht, da das Interesse des Mieters gegen das Interesse des Eigentümers steht. Und Schlummifix hat ja bereits vorher irgendwo gelebt, als er die Wohnung kaufte und ihm war auch bekannt, dass die Wohnung vermietet war. Nun dachte Schlummifix, oh, die Wohnung ist aber die Hälfte (oder ein Drittel billiger), so ein richtiges Schnäppchen und den Mieter bekomme ich ganz schnell raus. Wenn ich Anwaltskosten einkalkulieren muss, bin ich immer noch billiger mit diesem Wohnungskauf. Also kein Problem. Hier bin ich, der Eigentümer. Soll der Ali doch in die Obdachlosigkeit gehen.
Und warum Schlummifix nun obdachlos werden soll, kann ich nicht nachvollziehen und dieser Teil der Geschichte bleibt auch im Dunkeln. Ist es eine Behauptung? Ist der Zustand selber mit oder nach Wohnungskauf herbeigeführt? So ganz stimmig ist die Geschichte nicht.
Außerdem ist die Moral an der Geschicht...

Hay
26.06.2019, 09:30
Wir haben diesen Schnitt auch gemacht aber der Typ war aus dem Haus, als wir es übernahmen. Darum dufte sich aber der Vorbesitzer kümmern.

Und wie es der Zufall wollte, fing ich kurz nach dem Erwerb des Hauses in einer Firma an, in der dieser, ja dieser, Typ seit Jahren beschäftigt war. Der wusste ja nicht, wer ich bin, aber er fand schnell raus, dass ich nun in "seinem" Haus wohne.

Mobbing fetzt wie Sau!!!!


Für einen Mieter ist es immer riskant, ein Haus zu mieten. Aber nun gut, der Schnitt, den du seinerzeit gemacht hast, war nicht ganz so gut, denn der Vorbesitzer hat sich ja bereits darum gekümmert, dass du das Haus unvermietet kaufst. Du hast also das letzte Risiko vermieden und dadurch natürlich auch nicht so viel Geld gespart. Und eigentlich hast du dein Schicksal auch nicht gegen das des Mieters gesetzt, also bewußt billigst gekauft und daraufhin dem Mieter mal ganz schnell gekündigt. Im anderen Fall: Hätte der Mieter in dem Haus bleiben dürfen, hättest du auch nicht gekauft.

Und na ja: Natürlich ist die Reaktion des Mieters irgendwo ein wenig verständlich, denn diesem wurde ja sein Lebensmittelpunkt genommen. Wohnen gehört zu den existenziellen Bedürfnissen der Menschen und niemand wohnt auf Kisten und auf Abruf.

BRDDR_geschaedigter
26.06.2019, 09:40
]Dann gibt es kein Eigentum[/B], denn für alles gibt es gesetzlich bestimmte Einschränkungen wie Denkmalschutz, Mietrecht, Umweltrecht, Strafrecht etc.

Hier in dem Land natürlich nicht.

Hay
26.06.2019, 09:45
Du denkst hier scheinbar so weit wie die meisten User im Klimathread. Wenn du eine Wohnung gekauft hast und widerrechtlicher Weise rausgeschmissen wirst muss du zumindest dein Geld zurückkriegen, es seidenn du wurdest von einem unbekannten Betrüger übers Ohr gehauen.

Es kann nicht sein, dass einer eine Wohnung kauft und ein anderer gleichzeitig diese mietet. Einer wurde betrogen, nach deiner Beschreibung der Situation wahrscheinlich du Schlaufuchs. Wie sieht es überhaupt beruflich bei dir aus ?

Wer ein 1,0 Abi hat müsste eigentlich auch einen gut bezahlten Beruf haben, der es ermöglicht halt mal spontan zur Not in Miete zu gehen. Es seidenn du pflegst einen falschen Lebensstil ? Wenn jeder Strick reißt und du tatsächlich im Recht sein solltest melde dich mal beim hr in der Sendung de Facto. Die brauchen solche Fälle. Wer interesannt mal einen HPF User im rechtlich öffentlichen zu sehen. Sag aber vorher Bescheid, denn ich schaue eigentlich kein Fernseh.

Das, was man seinen Schilderungen entnehmen kann:

1. Er hat eine vermietete Wohnung gekauft
2. Vermietete Wohnungen liegen im Kaufpreis deutlich unter den freien Wohnungen und Immobilien, weil der Käufer eine vermietete Wohnung nicht beziehen kann. Zwar kann er auf Eigenbedarf kündigen, aber es gibt hierfür keine Erfolgsgarantie, denn das Gericht berücksichtigt natürlich auch die Belange des Mieters
3. Schlummifix Handeln erklärt sich nur dadurch, dass er dachte, als Vermieter kriegt er den Mieterkerl (oder die Mieterfamilie) schon mit einer Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung und hat dadurch im Kaufpreis viel Geld gespart
4. Irgendwann im diesem Thread ließ sich Schlummifix zu der Aussage verleiten, es habe keine andere Wohnung als diese in München zum Kauf gegeben. Das kann man nun glauben oder man kann es sein lassen. Hängt wahrscheinlich vom Abi-Schnitt ab.

kotzfisch
26.06.2019, 09:49
Ich denke, irgend jemand hat sich hier eine Story ausgedacht, aus der er nicht mehr rauskommt.Scheisslage.

Schlummifix
26.06.2019, 09:53
Das, was man seinen Schilderungen entnehmen kann:

1. Er hat eine vermietete Wohnung gekauft
2. Vermietete Wohnungen liegen im Kaufpreis deutlich unter den freien Wohnungen und Immobilien, weil der Käufer eine vermietete Wohnung nicht beziehen kann. Zwar kann er auf Eigenbedarf kündigen, aber es gibt hierfür keine Erfolgsgarantie, denn das Gericht berücksichtigt natürlich auch die Belange des Mieters
3. Schlummifix Handeln erklärt sich nur dadurch, dass er dachte, als Vermieter kriegt er den Mieterkerl (oder die Mieterfamilie) schon mit einer Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung und hat dadurch im Kaufpreis viel Geld gespart
4. Irgendwann im diesem Thread ließ sich Schlummifix zu der Aussage verleiten, es habe keine andere Wohnung als diese in München zum Kauf gegeben. Das kann man nun glauben oder man kann es sein lassen. Hängt wahrscheinlich vom Abi-Schnitt ab.

Es gab keine andere in meiner Preisklasse.
Schon klar, dass du mich in der Sache jetzt zum Bösen machen willst.
Aber ich sage dir nochmal
- mein Eigenbedarf ist existenziell und nicht nur dahergesagt
- mein Mieter wusste von Anfang an, schon vor dem Kauf, dass er raus muss und war nie dagegen. bis heute nicht.
- mein Mieter ist jetzt leider in H4. Warum kriegt er keine Sozialwohnung?
Ja, weil Skorpione die Städte mit solchen Leuten fluten, für die sie gar keinen Wohnraum haben.

pixelschubser
26.06.2019, 09:54
Für einen Mieter ist es immer riskant, ein Haus zu mieten. Aber nun gut, der Schnitt, den du seinerzeit gemacht hast, war nicht ganz so gut, denn der Vorbesitzer hat sich ja bereits darum gekümmert, dass du das Haus unvermietet kaufst. Du hast also das letzte Risiko vermieden und dadurch natürlich auch nicht so viel Geld gespart. Und eigentlich hast du dein Schicksal auch nicht gegen das des Mieters gesetzt, also bewußt billigst gekauft und daraufhin dem Mieter mal ganz schnell gekündigt. Im anderen Fall: Hätte der Mieter in dem Haus bleiben dürfen, hättest du auch nicht gekauft.

Und na ja: Natürlich ist die Reaktion des Mieters irgendwo ein wenig verständlich, denn diesem wurde ja sein Lebensmittelpunkt genommen. Wohnen gehört zu den existenziellen Bedürfnissen der Menschen und niemand wohnt auf Kisten und auf Abruf.

Keine Sau wollte das Haus kaufen! Und wir haben es dann für schlappe 105.000 genommen. Angesagt waren mal 150.000! 180 qm Wohnfläche, 1400 qm Gründstück, Nebengelass und zwei Garagen.

Das nenne ich doch mal nen Schnitt.

Schlummifix
26.06.2019, 09:56
Ich denke, irgend jemand hat sich hier eine Story ausgedacht, aus der er nicht mehr rauskommt.Scheisslage.

Und ich denke, dass meine Geschichte euch einfach zu hoch ist. Lassen wir es halt dabei.

kotzfisch
26.06.2019, 10:00
Und ich denke, dass meine Geschichte euch einfach zu hoch ist. Lassen wir es halt dabei.

Ja, da hast Du recht.Zu hoch in dem Sinne, dass Du offenbar unfähig bist, Dir eine vernünftige Story auszudenken.

Hay
26.06.2019, 10:01
Es gab keine andere in meiner Preisklasse.
Schon klar, dass du mich in der Sache jetzt zum Bösen machen willst.
Aber ich sage dir nochmal
- mein Eigenbedarf ist existenziell und nicht nur dahergesagt
- mein Mieter wusste von Anfang an, schon vor dem Kauf, dass er raus muss und war nie dagegen. bis heute nicht.
- mein Mieter ist jetzt leider in H4. Warum kriegt er keine Sozialwohnung?
Ja, weil Skorpione die Städte mit solchen Leuten fluten, für die sie gar keinen Wohnraum haben.

Du hast ein 1,0-Abitur? Dann hättest du wissen müssen, dass ein Mieter zumal in Hartz IV nicht einfach so gehen kann, nur weil du seine Wohnung kaufst.
Du hast ein 1,0-Abitur und willst mir den Bären aufbinden, in der Millionenstadt München hätte es nur diese eine Wohnung gegeben? In deiner Preisklasse natürlich.
Und nun zur Preisklasse:
Du willst behaupten, mit einem 1,0-Abitur hättest du dir nur diese Super-Kik-Diskounter-Billigst-Wohnung leisten können?

Da du beim Kauf dieser Wohnung nicht auf der Strasse gelebt hast, ist deine Schilderung, du würdest nun obdachlos werden, nicht nachvollziehbar. Obdachlos aus Dummheit, weil du gleichzeitig mit dem Kauf deine Wohnung gekündigt hast?
Ein Immobilieninteressent hat zumal in einem Ballungsgebiet immer eine Auswahlmöglichkeit, die wesentlich höher ist als die Auswahlmöglichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt, der seit der Flüchtlingskrise eigentlich nicht mehr existiert. Aber auch das weiß man als 1,0-Abiturient.

Schlummifix
26.06.2019, 10:05
was hat mein Abitur vor Jahrzehnten jetzt damit zu tun :lach:? Ihr habt echt ne komplette Macke.
BB war auch mal Tennismillionär.
Und mein Mieter hatte vor 1 Monat auch noch einen Job.

Hay
26.06.2019, 10:06
Ich denke, irgend jemand hat sich hier eine Story ausgedacht, aus der er nicht mehr rauskommt.Scheisslage.

Ja. Deswegen verschweigt er auch das Wesentliche, nämlich die plausible Erklärung, warum er nun plötzlich obdachlos sein soll - oder werden. Nebenbei verschweigt er natürlich auch, was er mit seinem 1,0-Abitur so angestellt hat und wie er so naiv sein kann, eine vermietete Wohnung in der Erwartung zu kaufen, selber in Bälde dort einzuziehen. Und wie er eine Sache kaufen kann, die billigst angeboten wird, ohne auch nur den Haken oder das Risiko sehen zu wollen.

Auf jeden Fall bedient er die übliche Klaviatur: Es ist ein Ali. Natürlich. Damit niemand darüber nachdenken soll, es könnte sich auch um einen Rentner Hans handeln oder eine Familie Müller mit zwei kleinen Kindern. Denn das würde ihn ja moralisch abwerten.

Hay
26.06.2019, 10:10
was hat mein Abitur vor Jahrzehnten jetzt damit zu tun :lach:? Ihr habt echt ne komplette Macke.
BB war auch mal Tennismillionär.
Und mein Mieter hatte vor 1 Monat auch noch einen Job.

Boris Becker hatte niemals ein 1,0-Abitur aber selbst mit seiner beschränkteren Intelligenz (im Vergleich zu deiner) hätte er sich auf einen solchen Deal niemals eingelassen. Und wenn ein 1,0-Abitur einen nach Jahrzehnten noch nicht einmal dazu befähigt, einen Job auszuüben, der es einem ermöglicht, eine freie Wohnung oberhalb des Billigst-Diskounter-Kik-Preises (der ja sensationell niedrig gewesen sein muss, wenn es nur diese eine Wohnung in dieser deiner Preisklasse in der großen Millionenstadt München gegeben hat) zu erstehen, dann hat man wohl etwas falsch gemacht oder dein Abitur war geschoben (wer weiß, wer es geschrieben hat).

Schlummifix
26.06.2019, 10:26
Ja. Deswegen verschweigt er auch das Wesentliche, nämlich die plausible Erklärung, warum er nun plötzlich obdachlos sein soll - oder werden. Nebenbei verschweigt er natürlich auch, was er mit seinem 1,0-Abitur so angestellt hat und wie er so naiv sein kann, eine vermietete Wohnung in der Erwartung zu kaufen, selber in Bälde dort einzuziehen. Und wie er eine Sache kaufen kann, die billigst angeboten wird, ohne auch nur den Haken oder das Risiko sehen zu wollen.

Auf jeden Fall bedient er die übliche Klaviatur: Es ist ein Ali. Natürlich. Damit niemand darüber nachdenken soll, es könnte sich auch um einen Rentner Hans handeln oder eine Familie Müller mit zwei kleinen Kindern. Denn das würde ihn ja moralisch abwerten.

Mein Mieter ist ein Afghane mit deutschem Pass, der Fahrer ist und bis neulich noch war, hier aber nie richtig Fuss fassen konnte. Er sieht auch ein, dass er jetzt eben eine Sozialwohnung braucht und die Stadt sich um alles kümmern muss. Die Stadt wälzt aber das Problem auf mich ab und greift sich faktisch meine Wohnung. Obwohl ich selbst gelinde gesagt in einer sehr schlimmen Situation bin und da rauskommen wollte, mit der Wohnung.

Das ist die Zusammenfassung, der Wahnsinn am Wohnungsmarkt. Soll jetzt jeder selbst bewerten, wer schuld ist. Dass ihr jetzt noch auf mich einschlagt, Lüge. Rassismus etc, danke dafür.

Ich werde gemeinsam mit dem Mieter die Sache irgendwie regeln. Die Stadt, die Skorpione, Gutmenschen, Grüne sind plötzlich alle nicht zuständig.

kotzfisch
26.06.2019, 10:41
Mein Mieter ist ein Afghane mit deutschem Pass, der Fahrer ist und bis neulich noch war, hier aber nie richtig Fuss fassen konnte. Er sieht auch ein, dass er jetzt eben eine Sozialwohnung braucht und die Stadt sich um alles kümmern muss. Die Stadt wälzt aber das Problem auf mich ab und greift sich faktisch meine Wohnung. Obwohl ich selbst gelinde gesagt in einer sehr schlimmen Situation bin und da rauskommen wollte, mit der Wohnung.

Das ist die Zusammenfassung, der Wahnsinn am Wohnungsmarkt. Soll jetzt jeder selbst bewerten, wer schuld ist. Dass ihr jetzt noch auf mich einschlagt, Lüge. Rassismus etc, danke dafür.

Ich werde gemeinsam mit dem Mieter die Sache irgendwie regeln. Die Stadt, die Skorpione, Gutmenschen, Grüne sind plötzlich alle nicht zuständig.

Rechtsanwalt.Lass Dich fachkundig beraten.Alles andere ist Quatsch.Zieh mit Ali zusammen,wenn Ihr Euch so gut versteht.Der wohnt dann für 450,-- H IV Satz einfach als Untermieter bei Dir.Win/Win.

sibilla
26.06.2019, 10:48
Nein, so einfach ist das nicht, da das Interesse des Mieters gegen das Interesse des Eigentümers steht. Und Schlummifix hat ja bereits vorher irgendwo gelebt, als er die Wohnung kaufte und ihm war auch bekannt, dass die Wohnung vermietet war. Nun dachte Schlummifix, oh, die Wohnung ist aber die Hälfte (oder ein Drittel billiger), so ein richtiges Schnäppchen und den Mieter bekomme ich ganz schnell raus. Wenn ich Anwaltskosten einkalkulieren muss, bin ich immer noch billiger mit diesem Wohnungskauf. Also kein Problem. Hier bin ich, der Eigentümer. Soll der Ali doch in die Obdachlosigkeit gehen.
Und warum Schlummifix nun obdachlos werden soll, kann ich nicht nachvollziehen und dieser Teil der Geschichte bleibt auch im Dunkeln. Ist es eine Behauptung? Ist der Zustand selber mit oder nach Wohnungskauf herbeigeführt? So ganz stimmig ist die Geschichte nicht.
Außerdem ist die Moral an der Geschicht...

vielleicht wurde schlummi auch wegen eigenbedarf gekündigt? was dann?

ist nur mal so eine frage, vielleicht teilt er das noch mit.

cornjung
26.06.2019, 11:11
Du hast ein 1,0-Abitur? Dann hättest du wissen müssen, dass ein Mieter zumal in Hartz IV nicht einfach so gehen kann, nur weil du seine Wohnung kaufst.Du hast ein 1,0-Abitur und willst mir den Bären aufbinden, in der Millionenstadt München hätte es nur diese eine Wohnung gegeben? In deiner Preisklasse natürlich.Und nun zur Preisklasse:Du willst behaupten, mit einem 1,0-Abitur hättest du dir nur diese Super-Kik-Diskounter-Billigst-Wohnung leisten können?Da du beim Kauf dieser Wohnung nicht auf der Strasse gelebt hast, ist deine Schilderung, du würdest nun obdachlos werden, nicht nachvollziehbar. Obdachlos aus Dummheit, weil du gleichzeitig mit dem Kauf deine Wohnung gekündigt hast?Ein Immobilieninteressent hat zumal in einem Ballungsgebiet immer eine Auswahlmöglichkeit, die wesentlich höher ist als die Auswahlmöglichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt, der seit der Flüchtlingskrise eigentlich nicht mehr existiert. Aber auch das weiß man als 1,0-Abiturient.
Alles gut und schön, und ich hätte eine von einem Migranten- Hartzler- also besonders geschütztem Besser-Mensch-Fach-kraft - bewohnte Wohnung auch niemals gekauft, um Eigenbedarf anzumelden und den los zu werden. Weil ich weiss, wie schwer es ist überhaupt einen Mieter los zu werden, selbst wenn der keine Miete zahlt, stattdessen die Wohnung ruiniert und vermüllt. Ich habe nämlich mal eine RK geführt- nur einmal und nie wider - und weiss, was das bedeutet. Nur, Schlummi hat halt keine Immobilien- und Klage-erfahrung und auf den Rechtsstaat vertraut, und darauf, dass es bisher möglich war, einen Mieter zu kündigen, wenn man Eigenbedarf anmeldet, um in seine gekaufte Wohnung einzuziehen.


Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.
Junge, ein Märchen ist, dass du ein grosses Haus geerbt hast, denn als Hausbesitzer wüsstest du, dass die Behörden sehr wohl Wohnraum- mindestens kurzzeitig- beschlagnahmen und sogar enteignen können. Und das auch regelmässig tun. Da du aber ausweislich deiner Hass-Hetz-und Neidpostings gegen Hausbesitzer niemals Hausbesitzer bist, sondern deine Miete vom Amt bezahlt wird, geschweige denn Geschäftsinhaber, weisst du das nicht. Nur weil du Märchen erzählst, musst du das nicht Anderen unterstellen.

Irrtum. Hier handelt es sich um geltendes Recht, das schon viel älter als die Flüchtlingskrise ist. Allerdings wird es selten angewandt. Im Falle drohender Obdachlosigkeit (besonders schützenswerter Personen) kann tatsächlich die Wohnung beschlagnahmt und der Mieter wieder eingewiesen werden. (Bei deutschen schützenswerten Personen enden die Verfahren aber meistens nicht mit Wiedereinweisung, sondern tatsächlich in der Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).
Nein, es wird nicht selten angewandt, sondern regelmässig wurde und wird die Wohnung vorübergehend beschlagnahmt und der Mieter zwangsweise eingewiesen. Und das sogar, nachdem du als Vermieter gegen einen keine Miete zahlenden und vandalierenden MIETNOMADEN nach Jahren der RK und Unsummen an Anwalts-Gerichts-Mietausfällen kosten ein RU und die ZR bekommen hast. Drohende Obdachlosigkeit war schon immer der Grund für die Behörde, die ZR aufzuschieben, und wurde seit 2015 nur noch verhundertfacht.

Ja. Deswegen verschweigt er auch das Wesentliche, nämlich die plausible Erklärung, warum er nun plötzlich obdachlos sein soll - oder werden. Nebenbei verschweigt er natürlich auch, was er mit seinem 1,0-Abitur so angestellt hat und wie er so naiv sein kann, eine vermietete Wohnung in der Erwartung zu kaufen, selber in Bälde dort einzuziehen.
Ihm droht Eigenbedarfskündigung, und um der zu entgehen, hat er sich eine Wohnung gekauft. Nur ihm wird Eigenbedarfskündigung verwehrt.

Leberecht
26.06.2019, 11:24
Wobei die Fallkonstellation in diesem Fall etwas anders ist. Hier hat ein Hausbesitzer sein Haus für die Dauer seines Auslandsaufenthalts für eine genau bestimmte Zeit befristet vermietet, während dieser User Schlummifix in seinem nicht ausführlich beschriebenen Fall als Mieter in München lebt und eine billige Wohnung kaufte und diese eben billig war - also 1/3 bis die Hälfte unterhalb des Kaufpreises für eine Wohnung in dieser Gegend liegt - weil sie zu diesem Zeitpunkt vermietet (und nicht frei) war. Und dann dachte sich Schlummifix, jetzt bin ich Eigentümer und jetzt soll der Ali mal schön gehen, egal wohin. Weil .. ich bin ja jetzt Eigentümer.
Dann hätte Schlummifix eben eine andere Wohnung kaufen müssen, aber gut, die wäre eben auch nicht so billig gewesen.
Es ist lt. Gesetz völlig unbedeutend, wieviel jemand für den Kauf einer Wohnung bezahlt hat. Wenn der neue Eigentümer berechtigt und nachvollziehbar Eigenbedarf anmeldet, muß der bisherige Mieter auszuziehen.

Anita Fasching
26.06.2019, 11:35
Die Klage auf Eigenbedarf geht nur unter strengen Voraussetzungen durch. Wenn ein gültiger Vertrag besteht, muss der auch erfüllt werden. Pacta sunt servanda. Das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Da muss schon eine außergewöhnliche Notlage vorliegen, um diesen Grundsatz außer Kraft zu setzen. Der Mieter hat ja auch ein Recht darauf, dass der Vertrag erfüllt wird und er nicht plötzlich auf der Straße sitzt.

Wenn ich meine Wohnung vermietet habe, und nun will mein Sohn mit seiner Lebensgefährtin zusammen ziehen und sich eine Wohnung nehmen.
Bei mir wohnt er kostengünstig bzw. frei, woanders muss er eine hohe Miete zahlen.
Zählt das als aussergewöhnliche Notlage?
Oder muss er irgendwo viel zahlen, obwohl seine Eltern (was sowieso mal in seinen Besitz übergeht gewöhnlich) Wohn/Hauseigentümer sind.

Bruddler
26.06.2019, 12:19
Boris Becker hatte niemals ein 1,0-Abitur aber selbst mit seiner beschränkteren Intelligenz (im Vergleich zu deiner) hätte er sich auf einen solchen Deal niemals eingelassen. Und wenn ein 1,0-Abitur einen nach Jahrzehnten noch nicht einmal dazu befähigt, einen Job auszuüben, der es einem ermöglicht, eine freie Wohnung oberhalb des Billigst-Diskounter-Kik-Preises (der ja sensationell niedrig gewesen sein muss, wenn es nur diese eine Wohnung in dieser deiner Preisklasse in der großen Millionenstadt München gegeben hat) zu erstehen, dann hat man wohl etwas falsch gemacht oder dein Abitur war geschoben (wer weiß, wer es geschrieben hat).

Spätestens bei der mündlichen Prüfung wäre er durchgefallen ("ääh...ähm, ääh mh ..ääääh....")

Ansuz
26.06.2019, 13:54
Mich wundert in diesem Land überhaupt nichts mehr. Daher denke ich das es durchaus so sein wird. Kenne ähnlich gelagerten Fall aus dem Umfeld, wo es scheinbar hilfreich war, amtliche Flüchtlingshilfe schmackhaft zu machen. Allerdings bekommt man jetzt die vermietete Eigentumswohnung nicht mehr verkauft und sie wird immer günstiger. Die Geier kreisen schon und warten. Kenne das anekdotisch ebenfalls aus Gesprächen mit Vermietern. Hier im tiefsten Westen der BRD scheint es demnach in einigen Städten tatsächlich so zu sein, daß die Ämter für "Flüchtlinge" mehr Miete zahlen, als für deutsche Bedürftige. 15-20% über dem Satz für Deutsche soll das liegen. Mir sind auch Fälle bekannt geworden, bei denen langjährige, ordentliche deutsche Mieter regelrecht rausgeekelt wurden um Platz für die, aus o.g. Gründen lukrativeren "Schutzsuchenden" zu machen. Dann zu erfahren, daß diese deutschenfeindlichen Vermieterschweine mitunter doch auf den Schäden sitzen bleiben, wie Komplettsanierung nach Auszug der "Schutzsuchenden", finde ich wiederum keinen Grund, traurig zu sein.

Schlummifix
26.06.2019, 14:02
Soeben mit dem Amtsleiter telefoniert, der mir bestätigt hat, dass er meine Wohnung für 6 Monate beschlagnahmen wird.
Meine persönliche Situation ist ihm trotz Schilderung scheißegal.

moishe c
26.06.2019, 14:27
Soeben mit dem Amtsleiter telefoniert, der mir bestätigt hat, dass er meine Wohnung für 6 Monate beschlagnahmen wird.
Meine persönliche Situation ist ihm trotz Schilderung scheißegal.



Nach den hier dankenswerterweise eingestellten einschlägigen Texten (Gerichtsurteil etc.) wäre dann aber nach diesen 6 Monaten

"Ende Gelände"!

Dann m u ß Ali raus! Keine Verlängerung!





Z.Zt. ist allerdings die Frage,

ob es in 6 Monaten noch

- den Amtsleiter,

- den Ali,

- die Stadt München

- oder dich (leider!)


überhaupt noch gibt ...

Pillefiz
26.06.2019, 14:33
Soeben mit dem Amtsleiter telefoniert, der mir bestätigt hat, dass er meine Wohnung für 6 Monate beschlagnahmen wird.
Meine persönliche Situation ist ihm trotz Schilderung scheißegal.

Das klingt jetzt gemein, aber das ist die kürzeste und kostengünstigste Variante für dich. Eine Verlängerung darf es nicht geben, 6 Monate musst du durchhalten.

Niklas87
26.06.2019, 14:37
Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.
Lol? Es ist eigentlich genau umgekehrt. Vermieter vermieten am liebsten an Hartz IV Empfänger, da hier das Geld auf jeden fall gezahlt wird. Hört sich für mich wieder nach einer Bullshit-Geschichte an. Aber netter Versuch, "Otto"

Xarrion
26.06.2019, 14:42
Soeben mit dem Amtsleiter telefoniert, der mir bestätigt hat, dass er meine Wohnung für 6 Monate beschlagnahmen wird.
Meine persönliche Situation ist ihm trotz Schilderung scheißegal.

Beauftrage einen Anwalt.
Laß dich zumindest anwaltlich beraten.

Alles andere hat keinen Sinn. Allein wirst du gegen die Behörde nichts ausrichten können.

Maitre
26.06.2019, 14:42
Kenne das anekdotisch ebenfalls aus Gesprächen mit Vermietern. Hier im tiefsten Westen der BRD scheint es demnach in einigen Städten tatsächlich so zu sein, daß die Ämter für "Flüchtlinge" mehr Miete zahlen, als für deutsche Bedürftige. 15-20% über dem Satz für Deutsche soll das liegen. Mir sind auch Fälle bekannt geworden, bei denen langjährige, ordentliche deutsche Mieter regelrecht rausgeekelt wurden um Platz für die, aus o.g. Gründen lukrativeren "Schutzsuchenden" zu machen. Dann zu erfahren, daß diese deutschenfeindlichen Vermieterschweine mitunter doch auf den Schäden sitzen bleiben, wie Komplettsanierung nach Auszug der "Schutzsuchenden", finde ich wiederum keinen Grund, traurig zu sein.

Nicht nur da ist viel Geld da. Für die Vermittlung von "Flüchtlingen" in ein Arbeitsverhältnis scheinen auch eine ganze Menge Mittel bereitzustehen. Ich hatte ja nun schon den einen oder anderen Vermittlungsversuch. Das scheitert in der Regel aber an der Unlust der Bewerber. Nicht, dass ich darüber traurig wäre. Beim ersten "angebotenen" Bereicherer habe ich mir noch den Kopf zerbrochen, wie ich den wohl ohne schädliches Aufsehen vom Hals kriege. Aber der hatte so wenig Lust aufs Arbeiten, wie ich auf einen Bewerber aus seinem Kulturkreis. Seitdem sehe ich die Sache auch entspannter, denn es lief bisher immer so "glatt" für mich. Gut, ein bischen nachgeholfen haben wir, indem er das Bewerbungsgespräch mit meiner Frau führen musste, während ich mit im Raum saß und ihn nicht weiter beachtete. Darauf kam er schlecht klar.
Langer Rede kurzer Sinn: Die Förderungmöglichkeiten liegen in einem Bereich, der für keinen deutschen Bewerber mehr lockergemacht würde, es sei denn, er wäre behindert. Aber wer sich diese Leute antut, bereut es häufig. Laut unserem Schkorpi sind die ja angeblich zu 50% schon in Arbeit und Ausbildung :vogel:

Hay
26.06.2019, 14:53
Mein Mieter ist ein Afghane mit deutschem Pass, der Fahrer ist und bis neulich noch war, hier aber nie richtig Fuss fassen konnte. Er sieht auch ein, dass er jetzt eben eine Sozialwohnung braucht und die Stadt sich um alles kümmern muss. Die Stadt wälzt aber das Problem auf mich ab und greift sich faktisch meine Wohnung. Obwohl ich selbst gelinde gesagt in einer sehr schlimmen Situation bin und da rauskommen wollte, mit der Wohnung.

Das ist die Zusammenfassung, der Wahnsinn am Wohnungsmarkt. Soll jetzt jeder selbst bewerten, wer schuld ist. Dass ihr jetzt noch auf mich einschlagt, Lüge. Rassismus etc, danke dafür.

Ich werde gemeinsam mit dem Mieter die Sache irgendwie regeln. Die Stadt, die Skorpione, Gutmenschen, Grüne sind plötzlich alle nicht zuständig.

Was hat deine Angelegenheit damit zu tun, dass der Mieter Afghane mit deutschem Paß ist? Möchtest du das hervorheben, weil es sich z.B. besser macht als wenn dein Mieter ein älterer Rentner mit kleiner Rentner ist oder eine kleine Familie etc.?

Ob er richtig Fuß fassen konnte, ist kein objektiver Fakt, sondern eine höchst subjektive Schilderung. Dazu passt der deutsche Paß nämlich nicht.

Aber eines schlägt dem Faß ja noch weiter dem Boden aus. Du kaufst also für wenig Geld die einzige Wohnung in München (deine Schilderung) die so billig ist, dass sie deinem Geldbeutel angemessen ist (und das trotz 1,0-Abitur und Jahrzehnten, in denen du auf diesem aufbauen konntest, alle Achtung!) und weißt in diesem Moment schon, dass du den Mieter rausschmeißen möchtest, obwohl du den Vertrag ja übernommen hast, weswegen deine Wohnung auch wesentlich billiger (50 Prozent?) angeboten wurde. Dann redest du diesem Naivling ein, die Stadt sei nun für ihn zuständig und habe ihm eine Sozialwohnung anzubieten. Eigentlich weiß jeder kleine Hans schon mit einem 3,0-Abitur oder mit mittlerer Reife, dass es für Sozialwohnungen eine Warteliste gibt, selbst für Härtefälle. Aber natürlich nicht dann, wenn man ein Schnäppchen macht, mal schnell den übernommenen Vertrag auflösen möchte und die Wohnung damit entmieten möchte. Dann lädt man natürlich die Altlast Mieter beim Staat ab. Soll der sich drum kümmern.
Also mit Leuten wie dir wollte ich keine Geschäfte machen und sollten dir mal ein paar Millionen in den Schoß fallen, wärst du von der Sorte "Mir gehört die Welt".

erselber
26.06.2019, 14:56
Beauftrage einen Anwalt.
Laß dich zumindest anwaltlich beraten.

Alles andere hat keinen Sinn. Allein wirst du gegen die Behörde nichts ausrichten können.


Der Rat ist zwar logisch nachvollziehbar und normalerweise auch notwendig.

Nur wenn die Geschichte stimmt, dann mahlen die Mühlen der Justiz ziemlich langsam, vor allem wenn es gegen die Entscheidungen von Ämtern und Behörden geht.

Bis es zur ersten Anhörung, noch lange kein Prozess kommt vergeht die Zeit, da sind 6 Monate schnell vorbei. Denn die haben alle Zeit der Welt und die Zeit läuft für sie.

Dann sind natürlich auch die Kosten für Anwalt, Gerichtskostenvorschüsse und dgl. zu berücksichtigen. Da sind gleich mal ein paar Tausender in den Sand gesetzt. Und bei den „Staatsbütteln“ sind deren Rechtsanwälte „Eh-da-Kosten“, da natürlich der Steuerzahler, also überspitzt formuliert der Kläger auch noch zahlen darf.

Sollte man obsiegen, vom Ali ist nix zu holen und die Behörde, Amt zahlt ebenfalls nichts.

Oder es kommt zu einem Vergleich, dann werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Und wer sagt, dass man wenn man mal gegen den „Staat“, die Behörden und Ämter fühlen sich als der „Staat“ erfolgreich oder auch nicht geklagt hat, findet sich sicher in irgendeinem Ordern ein Vermerk:

„Vorsicht bissiger Bürger, klagt gerne, ist renitent, aufmüpfig, unbelehrbar, kennt seine Rechte, also behandeln wie ein rohes Ei. Einfach in die Pfanne hauen und gut ist.“

Schlummifix
26.06.2019, 15:03
Was hat deine Angelegenheit damit zu tun, dass der Mieter Afghane mit deutschem Paß ist? Möchtest du das hervorheben, weil es sich z.B. besser macht als wenn dein Mieter ein älterer Rentner mit kleiner Rentner ist oder eine kleine Familie etc.?

Ob er richtig Fuß fassen konnte, ist kein objektiver Fakt, sondern eine höchst subjektive Schilderung. Dazu passt der deutsche Paß nämlich nicht.

Aber eines schlägt dem Faß ja noch weiter dem Boden aus. Du kaufst also für wenig Geld die einzige Wohnung in München (deine Schilderung) die so billig ist, dass sie deinem Geldbeutel angemessen ist (und das trotz 1,0-Abitur und Jahrzehnten, in denen du auf diesem aufbauen konntest, alle Achtung!) und weißt in diesem Moment schon, dass du den Mieter rausschmeißen möchtest, obwohl du den Vertrag ja übernommen hast, weswegen deine Wohnung auch wesentlich billiger (50 Prozent?) angeboten wurde. Dann redest du diesem Naivling ein, die Stadt sei nun für ihn zuständig und habe ihm eine Sozialwohnung anzubieten. Eigentlich weiß jeder kleine Hans schon mit einem 3,0-Abitur oder mit mittlerer Reife, dass es für Sozialwohnungen eine Warteliste gibt, selbst für Härtefälle. Aber natürlich nicht dann, wenn man ein Schnäppchen macht, mal schnell den übernommenen Vertrag auflösen möchte und die Wohnung damit entmieten möchte. Dann lädt man natürlich die Altlast Mieter beim Staat ab. Soll der sich drum kümmern.
Also mit Leuten wie dir wollte ich keine Geschäfte machen und sollten dir mal ein paar Millionen in den Schoß fallen, wärst du von der Sorte "Mir gehört die Welt".

Ja, so ist es.
Es ist mir klar, dass du Genie (!) 500 000 Eur und mehr auf der hohen Kante hast. Völlig klar. Ich Idiot leider nicht.
Zu dem anderen: Zum einen war seit der ersten Besichtigung klar, dass ich die Wohnung brauche. Es gab nie irgendeinen Widerspruch.
Des Weiteren hatte er ja einen Job, wodurch eine Wohnungsfindung wahrscheinlicher war.

Des Weiteren, ja: Ich habe mir den Mieter nicht genau genug angeschaut. Klarer Fehler.
Was ich jetzt erfahren habe, typischer Werdegang über Duldung, irgendwann den Pass bekommen, dann nur Gelegenheitsjobs oder Teilzeit.

Nun ist hier die Frage, wer lädt gerade welches Problem bei wem ab?
Ich bin der Meinung, wenn ihr Millionen "junge Männer" in den Städten ansiedelt, dann baut ihnen vorher mal Wohnraum und besorgt ihnen vorher Jobs.

Wie auch immer, jetzt liegt die Sache wohl bei mir, ich werde dem ne Wohnung suchen müssen, ich werde dem nen Job suchen müssen.
Sonst 6 Monate Beschlagnahmung meiner Wohnung. Danke.

Hay
26.06.2019, 15:13
Kenne das anekdotisch ebenfalls aus Gesprächen mit Vermietern. Hier im tiefsten Westen der BRD scheint es demnach in einigen Städten tatsächlich so zu sein, daß die Ämter für "Flüchtlinge" mehr Miete zahlen, als für deutsche Bedürftige. 15-20% über dem Satz für Deutsche soll das liegen. Mir sind auch Fälle bekannt geworden, bei denen langjährige, ordentliche deutsche Mieter regelrecht rausgeekelt wurden um Platz für die, aus o.g. Gründen lukrativeren "Schutzsuchenden" zu machen. Dann zu erfahren, daß diese deutschenfeindlichen Vermieterschweine mitunter doch auf den Schäden sitzen bleiben, wie Komplettsanierung nach Auszug der "Schutzsuchenden", finde ich wiederum keinen Grund, traurig zu sein.


Dass für die Flüchtlinge die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger nicht gelten, ist hinlänglich bekannt. Hierzu gibt es auch Artikel aus der Medienwelt. Für Hartz-IV-Empfänger gelten folgende Grenzen und Regeln:
Die Wohnung muss in einer einfachen Wohnlage liegen
Die Wohnung muss eine einfache Ausstattung haben
Die Wohnung darf nur eine bestimmte Quadratmeterzahl haben
Die bewilligte Miethöhe ist vorgegeben und liegt am unteren Bereich des Mietspiegels oder sogar darunter (je nachdem, ob Mietspiegel vorhanden sind, die neuesten zur Anwendung kommen oder die Gemeinden sich überhaupt an Mietspiegeln orientieren)
Dazu muss die Wohnung natürlich selbst bei Einhaltung der Kriterien erst einmal vom Sachbearbeiter bewilligt werden.

Bei Flüchtlingen verhält es sich so, dass bei den Neubauten, die für sie hingestellt werden - öffentlich gefördert aus Mitteln des Wohnungsbaus - großzügig ausgelegte Wohnstandards gelten. In Rottweil rechtfertigte sich der Bürgermeister für den Neubau für Flüchtlinge, dass Fußbodenheizungen, die in diese Wohnungen verlegt wurden, auf dem Wohnungsmarkt Standard seien (was eigentlich nicht stimmt, denn Fußbodenheizungen gehören nach wie vor zur gehobenen Ausstattung). Diese Wohnungen, über die ausführlich in verschiedenen Artikeln in Wort und Bild berichtet wurde, waren mit hochwertigem Parkettboden ausgestattet, hatten bodentiefe, große Fenster, große Balkone, waren behindertengerecht, hatten Aufzug und Tiefgarage und Hausmeisterservice (und natürlich auch den Service eines Sozialberaters etc.). Ähnliche Meldungen machten andernorts die Runde. Mal wurden schöne Reihenhäuser gebaut, in die Flüchtlingsfamilien einziehen konnten (in der Größe, in denen normalerweise eine Wohnung ausreichend ist) und dann wieder Neubauten über Neubauten. Einige Indiskretionen in den Artikel verrieten hin und wieder Miethöhen, wie sie vom Sozialamt für Hartz-IV-Empfänger nicht genehmigt worden wären, insgesamt waren die bewilligten Quadratmeter zu üppig, die Ausstattung ebenfalls für Deutsche nicht genehmigungsfähig, da sie zur gehobenen und nicht zur einfachen Ausstattung gehört. Es sind also keine Gerüchte, sondern Tatsachen, die zumindest vielerorts gelten, während nirgendwo in Deutschland solche Kriterien für deutsche Hartz-IV-Empfänger gelten, noch nicht einmal in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied stark behindert ist oder eine starke Bindung an das enge Lebensumfeld besteht oder eine jahrzehntelange Mietdauer vor der Bedürftigkeit etc.

Auch, dass Mieter für Flüchtlinge aus den Häusern geekelt wurden - meist von den Städten und Gemeinden selber - ist kein Gerücht, sondern findet sich in etlichen Zeitungsartikeln. In einem der letzten dieser Artikel, die ich lesen durfte, traf der Rausschmiss für Flüchtlinge gar einen Flüchtlingshelfer, der das ganz und gar nicht komisch fand. Das war in irgendeinem Kaff in Baden-Württemberg.

Und zu den Komplettsanierungen. Auch dies sind keine Gerüchte, sondern dies läßt sich hieb- und stichfest nachprüfen und geht schon in den Flüchtlings-Erstunterkünften los: Zerstörte Türen und Türrahmen, kaputte Herde, rausgerissene Armaturen, Toiletten, die jeder Beschreibung spotten und grundsanierungsbedürftig sind (wobei man den Gestank nie wieder herausbekommt, denn er sitzt im Mauerwerk), zerstörtes Mobiliar, zerschlagene Fenster. Kommt alles vor. Wenn diese Zerstörungswut allerdings Gemeindewohnungen und städtische Wohnungen trifft, zahlt den Schaden leider der Steuerzahler. Im Falle einer Vermietung an die Stadt für Flüchtlinge zahlt die Komplettsanierung ebenfalls der Steuerzahler und selbst dann zum größten Teil, wenn der Vermieter selber noch auf Schäden sitzenbleibt, deren Regulierung die Stadt ablehnt.

Hay
26.06.2019, 15:25
Ja, so ist es.
Es ist mir klar, dass du Genie (!) 500 000 Eur und mehr auf der hohen Kante hast. Völlig klar. Ich Idiot leider nicht.
Zu dem anderen: Zum einen war seit der ersten Besichtigung klar, dass ich die Wohnung brauche. Es gab nie irgendeinen Widerspruch.
Des Weiteren hatte er ja einen Job, wodurch eine Wohnungsfindung wahrscheinlicher war.

Des Weiteren, ja: Ich habe mir den Mieter nicht genau genug angeschaut. Klarer Fehler.
Was ich jetzt erfahren habe, typischer Werdegang über Duldung, irgendwann den Pass bekommen, dann nur Gelegenheitsjobs oder Teilzeit.

Nun ist hier die Frage, wer lädt gerade welches Problem bei wem ab?
Ich bin der Meinung, wenn ihr Millionen "junge Männer" in den Städten ansiedelt, dann baut ihnen vorher mal Wohnraum und besorgt ihnen vorher Jobs.

Wie auch immer, jetzt liegt die Sache wohl bei mir, ich werde dem ne Wohnung suchen müssen, ich werde dem nen Job suchen müssen.
Sonst 6 Monate Beschlagnahmung meiner Wohnung. Danke.

Deine Schilderung weist einige Schwächen auf:

Du behauptest, es sei die einzige Wohnung in ganz München gewesen, die für deinen Geldbeutel angemessen war. Das kann nicht stimmen. Und dies hat damit, was ich auf der hohen Kante habe oder nicht, nichts zu tun. Du lenkst ab.
Wenn du eine Wohnung zum Kauf besichtigst, kannst du zwar signalisieren, dass du die Wohnung für dich haben möchtest, du übernimmst aber tatsächlich den Mietvertrag des Vorbesitzers und bist an den gebunden. Und das hast du auch gewußt und genau deswegen war deine Hütte auch so billig, da eben Anlageobjekt.
Die Vorgeschichte deines Mieters muss mich und dich in diesem Zusammenhang nicht interessieren und sie tut nichts zur Sache. Einem alten Rentner hättest du genauso skrupellos gekündigt. Nur hättest du diese Geschichte womöglich nicht im Forum veröffentlicht, weil sie nicht so gut angekommen wäre. Gleicher Sachverhalt, andere Namen und gleich wird eine andere Geschichte daraus? Dem Rentner hättest du dann wohl auch geraten, sich an die Stadt zu wenden, er habe ja schließlich deiner Meinung nach ein Anrecht auf eine Sozialwohnung. Oder solle er sich doch im Altenheim anmelden oder schauen, ob seine Verwandten ihm ein Zimmerchen unter dem Dach geben.

Und von deiner persönlichen Verfehlung - für mich ist und bleibt es eine moralische Verfehlung, derart mit dem Schicksal anderer zu spekulieren, um ein paar Kröten zu sparen und seinen Schnitt zu machen - zur großen Politik. Die hat damit nun erst einmal gar nichts zu tun. Natürlich fand eine Wohnungsverknappung statt aber auch ohne diese wäre dein Vorgehen das gleiche gewesen und bereits vor der Flüchtlingskrise hatten die Wohnungsämter lange Wartelisten, mal ganz davon abgesehen, ob dein Mieter mal einfach so in eine solche Wohnung umziehen möchte, nur weil du eine Wohnung als Anlageobjekt zum Super-Billig-Kik-Diskount-Preis erwerben wolltest und dann mal so ganz schnell das Anlageobjekt entmieten und selber nutzen wolltest.

Schlummifix
26.06.2019, 15:29
Ey ich habe echt keine Lust mehr auf den Schwachsinn hier.

Ich habe mir nur eine Wohnung gekauft um sie selbst zu bewohnen, und ein Eigeninteresse, das über jeden Zweifel erhaben ist

Mehr Hintergedanke war nicht.Und deshalb bin ich jetzt ein Gangster? Dessen Wohnung beschlagnahmt wird?
Geiles Land :dg:

Wer hat den Wohnungsmarkt ruiniert ?

Hay
26.06.2019, 15:40
Ey ich habe echt keine Lust mehr auf den Schwachsinn hier.

Ich habe mir nur eine Wohnung gekauft um sie selbst zu bewohnen, und ein Eigeninteresse, das über jeden Zweifel erhaben ist

Mehr Hintergedanke war nicht.Und deshalb bin ich jetzt ein Gangster? Dessen Wohnung beschlagnahmt wird?
Geiles Land :dg:

Wer hat den Wohnungsmarkt ruiniert ?

Du hast dir eine billige Wohnung, die als Anlageobjekt verkauft wurde, geleistet und diese nebst Vertrag übernommen. Und dann möchtest du eben andere Regeln und spielst ein wenig Schicksal mit dem Mieter. Und dieses Kalkül ist eben jetzt nicht ganz aufgegangen. Da kann ich dich leider nicht so ganz bedauern.

hamburger
26.06.2019, 15:42
Tatsache ist, wenn man Eigenbedarf anmeldet und mit einem Anwalt durchsetzt, gibt das kein Problem. Es dauer sicher etwas länger. Die Stadt kann die Wohnung überhaupt nicht beschlagnahmen, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das ist noch nie anders gewesen. Dazu gibt es Fristen für den Mieter, wann er die Wohnung verlassen muss.

erselber
26.06.2019, 15:57
Tatsache ist, wenn man Eigenbedarf anmeldet und mit einem Anwalt durchsetzt, gibt das kein Problem. Es dauer sicher etwas länger. Die Stadt kann die Wohnung überhaupt nicht beschlagnahmen, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das ist noch nie anders gewesen. Dazu gibt es Fristen für den Mieter, wann er die Wohnung verlassen muss.

Na ja Kauf bricht Miete nicht auch bei einer Zwangsversteigerung bleibt vorerst der Mieter, Mieter in dem Objekt. Man kann ihm allerdings fristgerecht kündigen.

Anders sieht es aus, wenn der ehemalige Eigentümer das Objekt bewohnt. Dieser muss auf verlangen des Meistbietenden und damit neuen Eigentümer dann sofort ausziehen.

So wie ich den Sachverhalt verstehe sollte mit dem Argument Eigenbedarf der Kündigungsschutz des Mieters umgangen werden. Der Schuss ging nach hintern los, weil das Amt die Behörde sich sagt/fragt, der Verwandte des neuen Eigentümers muss ja bisher auch irgendwo gewohnt haben. Also liegt kein zwingender Eigenbedarf vor, anders könnte es aussehen wenn der neue Eigentümer für sich selbst Eigenbedarf anmeldet oder bei dem Verwandten ähnliche Gründe vorliegen:

Wie z. B.: beengte Wohnverhältnisse, die bisher gemietete Wohnung ist sanierungsbedürftig wird saniert, wurde selbst gekündigt, evtl. Eheschließung und damit verbundener notwendiger Umzug, oder auch Umzug wegen einer neuen Arbeitsstelle.

moishe c
26.06.2019, 15:59
Ja, so ist es.
Es ist mir klar, dass du Genie (!) 500 000 Eur und mehr auf der hohen Kante hast. Völlig klar. Ich Idiot leider nicht.
Zu dem anderen: Zum einen war seit der ersten Besichtigung klar, dass ich die Wohnung brauche. Es gab nie irgendeinen Widerspruch.
Des Weiteren hatte er ja einen Job, wodurch eine Wohnungsfindung wahrscheinlicher war.

Des Weiteren, ja: Ich habe mir den Mieter nicht genau genug angeschaut. Klarer Fehler.
Was ich jetzt erfahren habe, typischer Werdegang über Duldung, irgendwann den Pass bekommen, dann nur Gelegenheitsjobs oder Teilzeit.

Nun ist hier die Frage, wer lädt gerade welches Problem bei wem ab?
Ich bin der Meinung, wenn ihr Millionen "junge Männer" in den Städten ansiedelt, dann baut ihnen vorher mal Wohnraum und besorgt ihnen vorher Jobs.

Wie auch immer, jetzt liegt die Sache wohl bei mir, ich werde dem ne Wohnung suchen müssen, ich werde dem nen Job suchen müssen.
Sonst 6 Monate Beschlagnahmung meiner Wohnung. Danke.



Offen gesagt, die 6 Monate Beschlagnahme halte ich auch für die beste Lösung für dich.

1. Wie aus dem Urteil ersichtlich, muß dir das Amt (nicht der Ali!) deinen dadurch entstehenden Schaden ersetzen - m.E. bedeutet das, du kannst dich für die Zeit einmieten und das Amt muß dafür zahlen.

2. Besorge dir unbedingt nen fleißigen Anwalt. Der was tut und Briefe nach Absprache mit dir! rausfeuert!

3. Hay soll dich am/im Arsche lecken!

Hay
26.06.2019, 16:00
Offen gesagt, die 6 Monate Beschlagnahme halte ich auch für die beste Lösung für dich.

1. Wie aus dem Urteil ersichtlich, muß dir das Amt (nicht der Ali!) deinen dadurch entstehenden Schaden ersetzen - m.E. bedeutet das, du kannst dich für die Zeit einmieten und das Amt muß dafür zahlen.

2. Besorge dir unbedingt nen fleißigen Anwalt. Der was tut und Brefe nach Absprache mit dir! rausfeuert!

3. Hay soll dich am/im Arsche lecken!

Aber ganz bestimmt nicht. Noch nicht einmal dem Wetter, das zur Ali-Geschichte passt.

moishe c
26.06.2019, 16:04
Aber ganz bestimmt nicht. Noch nicht einmal dem Wetter, das zur Ali-Geschichte passt.



Rückmeldung!

Der hier empfangene Text ist unverständlich bzw. ergibt keinen Sinn!

Wolkenuntergrenze 800 Meter, schwacher ständig drehender Wind, kein Wellengang!

cornjung
26.06.2019, 16:33
Das klingt jetzt gemein, aber das ist die kürzeste und kostengünstigste Variante für dich. Eine Verlängerung darf es nicht geben, 6 Monate musst du durchhalten.
Die Behörden dürfen Wohnraum beschlagnahmen und Eigentum enteignen. Das ergibt sich aus Art.14 GG ( Eigentum verpflichtet ) und den LandesPolizeiG, nennt sich Gefahrenabwehr eines polizeilichen Notstands, und war schon immer so. Ist eine Einweisung in eine öffentliche Einrichtung nicht möglich, erfolgt Beschlagnahme von privatem Wohnraum. Und die ist immer zulässig, wenn einem Mieter Obdachlosigkeit droht. Voraussetzung ist ein Notfall- spätestens seit 2015 in ganz Deutschland- eine Entschädigung und nur vorübergehend. Eine Beschränkung auf 6 Monate gibt es nicht. Mindestens nach meiner Kenntnis.

Du hast dir eine billige Wohnung, die als Anlageobjekt verkauft wurde, geleistet und diese nebst Vertrag übernommen. Und dann möchtest du eben andere Regeln und spielst ein wenig Schicksal mit dem Mieter. Und dieses Kalkül ist eben jetzt nicht ganz aufgegangen. Da kann ich dich leider nicht so ganz bedauern.
Nein, er hat sich keine billige Wohnung als Anlageobjekt geleistet, sondern ist einer Eigenbedarfskündigung gegen ihn zuvorgekommen, hat seine über Jahre vom Munde abgesparten Ersparnisse in seine eigene Wohnung und Altersvorsorge investiert, die du jetzt einem Asylanten kostenlos und lebenslang schenken willst. Ist der etwa unkündbar ??? Gilt demgegenüber kein Eigenbedarf, weil er ein Asylanten-Fach-kraft- Goldstück ist ? Du spielst hier Schicksal mit einem deutschen Vermieter, und willst einen Asylanten bevorzugen. Das ist diskriminierend, rassistisch und volksverhetzend. Der Asylant hat sich nach Deutschland eingeschleust, ohne Arbeit und Wohnung zu haben. Verdreh hier nicht die Fakten.

Tatsache ist, wenn man Eigenbedarf anmeldet und mit einem Anwalt durchsetzt, gibt das kein Problem. Es dauer sicher etwas länger. Die Stadt kann die Wohnung überhaupt nicht beschlagnahmen, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.Das ist noch nie anders gewesen. Dazu gibt es Fristen für den Mieter, wann er die Wohnung verlassen muss.
Stimmt nicht. Lies Beitrag #217 (https://www.politikforen.net/showthread.php?184795-Rathaustante-rät-Deutschem-zur-Obdachlosigkeit&p=9896271&viewfull=1#post9896271)

Stanley_Beamish
26.06.2019, 16:57
Falsch! Völlig falsch. Die Wohnung kann nur zu dem Zweck beschlagnahmt werden, um die Obdachlosigkeit von diesem Ali zu vermeiden. D.h. der Ali wird wieder in die Wohnung eingewiesen und der Eigentümer erhält dafür eine Entschädigung.

Eine Wohnung kann aus allen möglichen Gründen beschlagnahmt werden. Hier in Berlin haben sie angeblich Clanwohnungen wegen Geldwäschevorwürfen beschlagnahmt. Und in diesem Fall wird die Wohnung eben vorübergehend für den Ali beschlagnahmt. Länger als sechs Monate werden die Gerichte das aber nicht zulassen. Das würde ich durchziehen.

Pelle
26.06.2019, 17:01
Die Quelle bin ich.
Die drohen mir mit Beschlagnahmung meiner eigenen Wohnung, die ich für mich brauche. Damit der Refugee dort bleibt.
Ich sitze auf der Straße.

Bist Du Ali?

Pelle
26.06.2019, 17:02
Liest du, was ich schreibe?
Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.

Du vermietest an Flüchtlinge?

erselber
26.06.2019, 17:05
Du vermiedest an Flüchtlinge?


Soweit ich das verstanden war der schon drin, als die Wohnung ersteigert wurde. Und hier gilt halt Kauf bricht Miete/Pacht nicht. Das steht aber in den Merkzetteln des AG drin. Zumindest stand es früher mal drauf.

Pelle
26.06.2019, 17:06
Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
Muttis Politik, live und in Farbe.

Lege gegen diese Tante Widerspruch ein! Dann verliert die Tante ihren Job. Merkel kriegst Du nicht so schnell weg, sie ist angewachsen im Bundeskanzleramt. :D

Hay
26.06.2019, 17:39
Die Behörden dürfen Wohnraum beschlagnahmen und Eigentum enteignen. Das ergibt sich aus Art.14 GG ( Eigentum verpflichtet ) und den LandesPolizeiG, nennt sich Gefahrenabwehr eines polizeilichen Notstands, und war schon immer so. Ist eine Einweisung in eine öffentliche Einrichtung nicht möglich, erfolgt Beschlagnahme von privatem Wohnraum. Und die ist immer zulässig, wenn einem Mieter Obdachlosigkeit droht. Voraussetzung ist ein Notfall- spätestens seit 2015 in ganz Deutschland- eine Entschädigung und nur vorübergehend. Eine Beschränkung auf 6 Monate gibt es nicht. Mindestens nach meiner Kenntnis.

Nein, er hat sich keine billige Wohnung als Anlageobjekt geleistet, sondern ist einer Eigenbedarfskündigung gegen ihn zuvorgekommen, hat seine über Jahre vom Munde abgesparten Ersparnisse in seine eigene Wohnung und Altersvorsorge investiert, die du jetzt einem Asylanten kostenlos und lebenslang schenken willst. Ist der etwa unkündbar ??? Gilt demgegenüber kein Eigenbedarf, weil er ein Asylanten-Fach-kraft- Goldstück ist ? Du spielst hier Schicksal mit einem deutschen Vermieter, und willst einen Asylanten bevorzugen. Das ist diskriminierend, rassistisch und volksverhetzend. Der Asylant hat sich nach Deutschland eingeschleust, ohne Arbeit und Wohnung zu haben. Verdreh hier nicht die Fakten.

Stimmt nicht. Lies Beitrag #217 (https://www.politikforen.net/showthread.php?184795-Rathaustante-rät-Deutschem-zur-Obdachlosigkeit&p=9896271&viewfull=1#post9896271)

Cornjung, was du da schreibst, ist doch Quatsch und folgt höchstens dem Reflex, auf den der Schreiber gesetzt hat, als er Ali als Mieter erwähnte. Er hat einfach eiskalt zu Lasten eines Mieters zu seinen eigenen Gunsten kalkuliert und hat dabei sich eben vorerst einmal verkalkuliert. Er hat nämlich nicht nur eine Wohnung gekauft, sondern mit dieser auch einen Mietvertrag übernommen und dies wußte er sehr wohl. Komm mal von deinem Ali runter und setze statt ihn einen Hans, der immer hart gearbeitet hat und nun eine kleine Rente bezieht, der Jahrzehnte in der Wohnung gewohnt hat und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, aus dem er herausgerissen werden soll, seitdem die Wohnung den Besitzer wechselte mit ihm als Mieter. Dann nämlich sähe die Sache doch ganz anders aus in deinen Augen, oder?
Ich will hier niemanden bevorzugen, sondern ich verweise auf allgemeines Recht und auf die moralische Komponente der Geschichte. Wenn jemand eine vermietete Wohnung kauft, so ist sie Anlageobjekt und sie wird samt Mietvertrag erst einmal als solches verkauft und dadurch auch wesentlich billiger, weil sie nicht eigengenutzt werden kann. Wenn irgend so ein Schlaumeier meint, er müsse so eine billige Wohnung kaufen, weil ihm eine freie viel zu teuer erscheint und Geiz doch geil ist, und von Anfang an billigend in Kauf nimmt, mal so eben den Mieter auf Eigenbedarf loszuwerden und sich des Vertrags zu entledigen (beim geringen Kaufpreis hat der Käufer aber nicht nein gesagt) und dabei auf der Nase landet, kann es in diesem Fall nur billig sein. Er wußte, auf was er sich einläßt.

Außerdem hocken Mieter auch nicht auf gepackten Koffern in der Erwartung von Kündigungen und haben oftmals viel Geld in die passende Wohnungseinrichtung und manchmal auch Renovierung gesteckt. Und ein Umzug kostet auch ein paar Tausend Euro insgesamt. So ein ganz klein wenig Sicherheit sollte auch für Mieter gelten. Das hat erst einmal gar nichts mit Ali und Co zu tun.

Außerdem - dies nur abschließend - ist die Geschichte sowieso eine Räuberpistole und hebt nur auf den Reflex armer Deutscher und nichtsnutziger Ausländer ab. Die Rollen sind klar verteilt, nur hat die Geschichte leider etliche Schwächen. Der Schreiber hat ein 1,0-Abitur und ist nicht in der Lage, die Folgen seiner Handlungen einigermaßen zu erkennen und das Vertragsrecht wenigstens einmal oberflächlich zu studieren? Er ist nicht in der Lage, den Preis ins Verhältnis zum Risiko zu setzen? Keine Erläuterung auch darüber, warum er plötzlich von Obdachlosigkeit bedroht sein soll. Die Geschichte mit der Länge der Zwangsbewirtschaftung der Wohnung hat er offensichtlich meinen Links entnommen, denn diese Fortsetzung, was ihm die Tante vom Amt jetzt gerade erzählt haben will, kam ein wenig später. Dazu noch die Räuberpistole, es habe in ganz München keine Wohnung zu diesem für ihn finanzierbaren Preis gegeben, sondern nur diese eine. Ernsthaft? Und jemand, der mit einem so hoffnungsvollen Abitur von 1,0 (das muss man erst einmal schaffen) vor einigen Jahrzehnten in sein weiteres Leben startete, ist jetzt nicht in der Lage, eine Wohnung zu einem Preis oberhalb dieses einzigen Kik-Diskounter-Super-Billig-Preises zu finanzieren? Auch da stimmt irgendetwas an der Geschichte nicht. Das ist so eine Sache mit den Parametern...

Kreuzbube
26.06.2019, 17:42
Buden mit noch irgendwelchem Pöbel drin kauft man überhaupt nicht. Das gibt nur Ärger!:)

Hay
26.06.2019, 17:44
Soweit ich das verstanden war der schon drin, als die Wohnung ersteigert wurde. Und hier gilt halt Kauf bricht Miete/Pacht nicht. Das steht aber in den Merkzetteln des AG drin. Zumindest stand es früher mal drauf.

Guckst du in die Immobilienangebote. Vermietete Wohnungen werden für 1/3 bis die Hälfte billiger verkauft als freie Wohnungen. Jeder, der 1+1 zusammenzählen kann, weiß warum und wenn er es nicht weiß, stellt er mit Sicherheit die richtige Frage und sucht nach dem Haken. Außerdem ist es nun wirklich allseits bekannt, dass der Käufer etwaige Mietverträge übernimmt und dass Eigenbedarfskündigungen auch begründet und gerechtfertigt sein müssen. Manchester-Kapitalismus herrscht hier noch nicht.

Krombacher007
26.06.2019, 17:59
Mir fällt da ein umgekehrtes Beispiel ein, als die Stadt Nieheim langjährige Mieter von städtischen Wohnungen gekündigt hat, um in den Wohnungen Flüchtlinge unterbringen zu können. Unter anderem hat man ein Mietverhältnis gekündigt, das schon seit 16 Jahren bestand und man hat auf Eigenbedarf und Kündigungen aus berechtigtem Interesse" nach § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestanden. Die Stadt hat damals alle rechtlichen Register gezogen und Druck aufgebaut. Ich weiß nur dass mindestens eine Mietpartei dem Druck nachgab und kündigungsgemäß auszog. Ob die anderen Mieter sich rechtlich gewehrt haben und ob es dann Erfolg hatte, das ist mir unbekannt.

Schlummifix
26.06.2019, 19:35
Guckst du in die Immobilienangebote. Vermietete Wohnungen werden für 1/3 bis die Hälfte billiger verkauft als freie Wohnungen. Jeder, der 1+1 zusammenzählen kann, weiß warum und wenn er es nicht weiß, stellt er mit Sicherheit die richtige Frage und sucht nach dem Haken. Außerdem ist es nun wirklich allseits bekannt, dass der Käufer etwaige Mietverträge übernimmt und dass Eigenbedarfskündigungen auch begründet und gerechtfertigt sein müssen. Manchester-Kapitalismus herrscht hier noch nicht.

Herr Vollpfosten, mal ne ganz einfache Frage:

Wozu gibt es dann im Gesetz eigentlich die Eigenbedarfskündigung?

Richtig, ich habe die Wohnung gekauft mit dem Ziel der sofortigen Eigenbedarfskündigung.
Mein Eigenbedarf ist offensichtlich und von niemandem zu leugnen.
Das wusste der Mieter auch von Anfang an.

Also nochmal, warum gibt es die Eigenbedarfskündigung?
Wenn die Stadt dann beschlagnahmt?