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Vollständige Version anzeigen : EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug



Ansuz
11.06.2019, 16:56
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Quelle (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/)

Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....

GSch
11.06.2019, 19:25
Selbstverständlich ist eine Behörde nicht unabhängig.

Haftbefehle allerdings werden vom Richter ausgestellt.

erselber
12.06.2019, 15:14
Selbstverständlich ist eine Behörde nicht unabhängig.

Haftbefehle allerdings werden vom Richter ausgestellt.

Und dieser soll "unabhängig, unvoreingenommen, neutral, weisungsungebunden, überparteilich, nur dem Gesetz verpflichtet" so wie z. B. "Richter Goetzl" sein?

GSch
12.06.2019, 19:39
Und dieser soll "unabhängig, unvoreingenommen, neutral, weisungsungebunden, überparteilich, nur dem Gesetz verpflichtet" so wie z. B. "Richter Goetzl" sein?

Soll er, im Gegensatz zum Staatsanwalt.

Gehirnnutzer
12.06.2019, 19:50
Nur mal zur Info:

Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative sondern zur Exekutive.

erselber
13.06.2019, 15:02
Soll er, im Gegensatz zum Staatsanwalt.

Ich fragte ja auch: "Ist er das wirklich?" So manche "Urteile im Namen des Volkes" verkündet lassen etwas ganz anderes vermuten.

Schwabenpower
13.06.2019, 16:00
Nur mal zur Info:

Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative sondern zur Exekutive.
Wieso klagt er dann an? Wen verhaftet denn ein Staatsanwalt?

GSch
13.06.2019, 17:48
Ich fragte ja auch: "Ist er das wirklich?" So manche "Urteile im Namen des Volkes" verkündet lassen etwas ganz anderes vermuten.

Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.

HansMaier.
13.06.2019, 17:50
Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.


Lol, einem Demokratten garantiert...
MfG
H.Maier

Bruddler
13.06.2019, 17:59
Quelle (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/)

Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....

:haha: :haha: :haha:

Ansuz
13.06.2019, 18:05
Lol, einem Demokratten garantiert...
MfG
H.Maier
Mir will das beim besten Willen nicht einleuchten. Das Grunzgesetz des besten "Deutschland"s aller Zeiten haben wir in der Schule bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen.
Daß die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also im Endeffekt dem jeweiligen Justizminister der jeweils gerade herrschenden politischen Couleur unterliegen, ist anscheinend im Unterricht nicht nachdrücklich genug thematisiert worden. :auro:

HansMaier.
13.06.2019, 18:16
Mir will das beim besten Willen nicht einleuchten. Das Grunzgesetz des besten "Deutschland"s aller Zeiten haben wir in der Schule bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen.
Daß die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also im Endeffekt dem jeweiligen Justizminister der jeweils gerade herrschenden politischen Couleur unterliegen, ist anscheinend im Unterricht nicht nachdrücklich genug thematisiert worden. :auro:


Das Grundgesetz verspricht viel aber hält nichts. Siehe die Meinungsfreiheit. So wie das
ganze restliche Protektorat. Das läuft hier nicht anders als in der DDR. Es muss demokratisch
aussehen aber wir müssen die Zügel fest in der Hand halten. Logisch das das Regime nicht von
einer unabhängigen Justiz belästigt werden will. Man stelle sich vor, Gerichte müssten sich mit
den zig Anzeigen gegen Merkel und Co beschäftigen. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Echte Demokrattie eben.
MfG
H.Maier

Krombacher007
13.06.2019, 18:21
Nur mal zur Info:

Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative sondern zur Exekutive.

So wird es heute gedeutet, aber es ist faktisch falsch, denn die enge Verknüpfung zum richterlichen Dienst ist wohl eindeutig, da der Staatsanwalt auch die Entscheidung des Gerichts mit vorbereitet und dazu kommt noch dass die Staatsanwaltschaft nur die Durchsetzung des Rechts ohne administrative Ziele verfolgt. Und daraus geht eigentlich ganz klar der Unterscheid zur wirklichen Exekutive hervor.

Aber zum Problem des Titelthema:
Der Richter unterschreibt zwar den Haftbefehl aber dem Antrag auf den Haftbefehl geht stets ein Antrag der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft voraus, sofern es sich noch um ein Ermittlungsverfahren handelt. Und da Staatsanwaltschaft und Richterschaft Hand in Hand arbeiten (anders kann die Staatsanwaltschaft auch nicht die Entscheidung des Gerichts mit vorbereiten und vorhersehen), ist diese enge Verknüpfung im Widerspruch zur erforderlichen judikativen Unabhängigkeit.

Krombacher007
13.06.2019, 18:25
[gekürzt]
Das Grundgesetz verspricht viel aber hält nichts. Siehe die Meinungsfreiheit.

Das GG hält schon das Versprechen und dieses Versprechen einer breit ausgelegten Meinungsfreiheit wurde auch öfters vom Bundesverrfassungsgericht bestätigt. Nur leider urteilen Amtsrichter oft nach politischer Couleur. Wenn man gegen dieses Amtsgerichtsurteil in Berufung geht, stehen die Chancen sehr, sehr gut dass das Urteil vom Landgericht wieder kassiert wird, mit dem Hinweis auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Leider scheuen aber viele den Weg in die nächste Instanz, weil sie wegen dem erstinstanzlichen Urteil verunsichert sind

Ansuz
13.06.2019, 18:41
Das GG hält schon das Versprechen und dieses Versprechen einer breit ausgelegten Meinungsfreiheit wurde auch öfters vom Bundesverrfassungsgericht bestätigt. Nur leider urteilen Amtsrichter oft nach politischer Couleur. Wenn man gegen dieses Amtsgerichtsurteil in Berufung geht, stehen die Chancen sehr, sehr gut dass das Urteil vom Landgericht wieder kassiert wird, mit dem Hinweis auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Leider scheuen aber viele den Weg in die nächste Instanz, weil sie wegen dem erstinstanzlichen Urteil verunsichert sind
Besten Dank für die Infos.
Ist es nicht aber auch eine Geldfrage, in die nächsthöhere Instanz zu gehen? Soweit ich weiß, besteht dann Anwaltspflicht und auch die Versicherungen stellen sich quer, falls die Erfolgsaussicht nicht gegeben ist. So zumindest mein Eindruck nach, wie gesagt, jahrzehntelanger Abwesenheit aus der BRD.

Wobei mich die im Eingangsbeitrag genannte Grundproblematik generell irritiert.

Krombacher007
13.06.2019, 19:14
Besten Dank für die Infos.
Ist es nicht aber auch eine Geldfrage, in die nächsthöhere Instanz zu gehen? Soweit ich weiß, besteht dann Anwaltspflicht und auch die Versicherungen stellen sich quer, falls die Erfolgsaussicht nicht gegeben ist. So zumindest mein Eindruck nach, wie gesagt, jahrzehntelanger Abwesenheit aus der BRD.

Wobei mich die im Eingangsbeitrag genannte Grundproblematik generell irritiert.

Ja, neben der eingeschüchterten Basis des Charakters durch das erstinstanzliche Urteil, kommt natürlich auch noch die finanzielle Frage dazu. Und ja, ab dem Landgericht besteht grundsätzlich ein Anwaltszwang. Wenn sich die Versicherung querstellt, wegen (ihrer Beureteilung nach) keiner Aussicht auf Erfolg, so musst du es für dich selbst beurteilen, denn die Versicherungen sind da generell eher zurückhaltend (Risikomanagement). Wenn man aber ein wirklich gutes Rechtsempfinden hat und die Rechtslage objektiv ausreichend einschätzen kann, so sollte man die Finanzen auch aufbringen, da sie einem bei Erfolg erstattet werden.

Welche Grundproblematik irritiert Dich?

Ansuz
13.06.2019, 19:30
[QUOTE=Veltins007;9880522]Ja, neben der eingeschüchterten Basis des Charakters durch das erstinstanzliche Urteil, kommt natürlich auch noch die finanzielle Frage dazu. Und ja, ab dem Landgericht besteht grundsätzlich ein Anwaltszwang. Wenn sich die Versicherung querstellt, wegen (ihrer Beureteilung nach) keiner Aussicht auf Erfolg, so musst du es für dich selbst beurteilen, denn die Versicherungen sind da generell eher zurückhaltend (Risikomanagement). Wenn man aber ein wirklich gutes Rechtsempfinden hat und die Rechtslage objektiv ausreichend einschätzen kann, so sollte man die Finanzen auch aufbringen, da sie einem bei Erfolg erstattet werden.
Danke für die Klarstellung.


Welche Grundproblematik irritiert Dich?

Die eingangs genannte:
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Abgesehen vom BRD-Internen, wie bereits thematisiert: Dies impliziert, daß andere EU-Länder befugt wären und m.W. auch teilweise sind.
Von der Frage, wieso dieser EuGH überhaupt legitimiert ist zu solchen Urteilen, ganz abgesehen.
Mir scheint, es hat sich da inzwischen sowas wie eine supranationale "Behörde" entwickelt, die sich dem Verständnis von auf demokratischem Wege zustande gekommener Legitimation einigermaßen entzieht.

HansMaier.
13.06.2019, 19:33
Das GG hält schon das Versprechen und dieses Versprechen einer breit ausgelegten Meinungsfreiheit wurde auch öfters vom Bundesverrfassungsgericht bestätigt. Nur leider urteilen Amtsrichter oft nach politischer Couleur. Wenn man gegen dieses Amtsgerichtsurteil in Berufung geht, stehen die Chancen sehr, sehr gut dass das Urteil vom Landgericht wieder kassiert wird, mit dem Hinweis auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Leider scheuen aber viele den Weg in die nächste Instanz, weil sie wegen dem erstinstanzlichen Urteil verunsichert sind


Bezüglich des Fundamentes der BRD, der sog. Offenkundigkeit, hat sich auch das Bundesgrundgesetzgericht treu hinter das Regime gestellt.
Und auch Du würdest eingesperrt, wie Mahler oder Haverbeck, wenn Du Widerworte gibst.
Da speie ich doch aus vor. Von den katastrophalen Beschlüssen dieses, vom Parteienklügel
besetzten Systemgerichtes, im Zuge der Teurorettung oder der Flüchtlingsflutung ganz zu schweigen.
Die Rot und Schwarzkittel der BRD, gehören m.E. da hin, wo auch die anderen Systemschranzen
hingehören.
MfG
H.Maier

Krombacher007
13.06.2019, 19:38
[QUOTE]
Danke für die Klarstellung.



Die eingangs genannte:
Abgesehen vom BRD-Internen, wie bereits thematisiert: Dies impliziert, daß andere EU-Länder befugt wären und m.W. auch teilweise sind.
Von der Frage, wieso dieser EuGH überhaupt legitimiert ist zu solchen Urteilen, ganz abgesehen.
Mir scheint, es hat sich da inzwischen sowas wie eine supranationale "Behörde" entwickelt, die sich dem Verständnis von auf demokratischem Wege zustande gekommener Legitimation einigermaßen entzieht.

Der EuGH ist dazu berechtigt, weil es die Interessen der europäischen Interessensgemeinschaft betreffen und er die staatlich legitimierte Instanz ist, rechtliche Rahmenbedingungen zu schreiben. Legitimiert durch freiwillige Abgabe der Rechtssouveranitäten der einzelnen Länder.
Also prüft er auch, ob die Länder die gebotenen Standards erfüllen.
Das mit dem supranational ist etwas knifflig, denn laut Rechtssprechung hätte natürlich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort dür deutsche Angelegenheiten aber dieses hat viele Bereiche bereits übertragen und bei den nicht übertrgenen Bereichen orientiert es sich an der Rechtssprechung des EuGH. Das macht es ja so perfide und beinahe unangreifbar.

Nur ist der internationale Haftbefehl eben keine innerdeutsche Angelegenheit, sondern eine rechtsstaatliche Aufforderung zur Zwangsmaßnahme an andere Länder, und da genügen eben mittlerweile die deutschen Standards nicht mehr, da wir der internationalen Voraussetzung dafür nicht entsprechen.
Der innerdeutsche Haftbefehl bleibt davon ja unberührt

Krombacher007
13.06.2019, 19:43
Bezüglich des Fundamentes der BRD, der sog. Offenkundigkeit, hat sich auch das Bundesgrundgesetzgericht treu hinter das Regime gestellt.
Und auch Du würdest eingesperrt, wie Mahler oder Haverbeck, wenn Du Widerworte gibst.
Da speie ich doch aus vor. Von den katastrophalen Beschlüssen dieses, vom Parteienklügel
besetzten Systemgerichtes, im Zuge der Teurorettung oder der Flüchtlingsflutung ganz zu schweigen.
Die Rot und Schwarzkittel der BRD, gehören m.E. da hin, wo auch die anderen Systemschranzen
hingehören.
MfG
H.Maier

Ja, die Problematik des HC ist mir natürlich bewusst und stellt auch eine Sonderform des Rechts dar. Liegt wohl an unserer geschriebenen Geschichte...

Gehirnnutzer
13.06.2019, 22:26
So wird es heute gedeutet, aber es ist faktisch falsch, denn die enge Verknüpfung zum richterlichen Dienst ist wohl eindeutig, da der Staatsanwalt auch die Entscheidung des Gerichts mit vorbereitet und dazu kommt noch dass die Staatsanwaltschaft nur die Durchsetzung des Rechts ohne administrative Ziele verfolgt. Und daraus geht eigentlich ganz klar der Unterscheid zur wirklichen Exekutive hervor.

Aber zum Problem des Titelthema:
Der Richter unterschreibt zwar den Haftbefehl aber dem Antrag auf den Haftbefehl geht stets ein Antrag der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft voraus, sofern es sich noch um ein Ermittlungsverfahren handelt. Und da Staatsanwaltschaft und Richterschaft Hand in Hand arbeiten (anders kann die Staatsanwaltschaft auch nicht die Entscheidung des Gerichts mit vorbereiten und vorhersehen), ist diese enge Verknüpfung im Widerspruch zur erforderlichen judikativen Unabhängigkeit.

Veltins007, in keinem Land sind Staatsanwälte Teil der Judikative, sie sind kein Teil der Rechtsprechung. Sie sind Teil der Strafverfolgung, an dessen Ende eben die Anklage vor Gericht steht.

Erik der Rote
13.06.2019, 22:29
Quelle (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/)

Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....

Man nennt das Gewaltenteilung aber in The BRD gibt es nur eine Gewaltenverschränkung

Krombacher007
13.06.2019, 22:32
Veltins007, in keinem Land sind Staatsanwälte Teil der Judikative, sie sind kein Teil der Rechtsprechung. Sie sind Teil der Strafverfolgung, an dessen Ende eben die Anklage vor Gericht steht.

Ich denke, die Problematik der klaren Einordnung offen und klar dargelegt zu haben. Und wenn ich jetzt noch weiter ausholen würde und die Initiativverantwortung und das verfassungsrechtliche Initiativverbot zur Sprache bringen würde, dann würde es zwar eine bereichernde akademische Diskussion ergeben (können), der aber kaum einer mehr folgen könnte.
Daher habe ich es im letzten Satz auf das Problem des Titelthemas wieder zurück geholt, und die fragwürdige Nähe zwischen Staatsanwalt und Richter ins Spiel gebracht und erwähnt, dass der Haftbefehl stets (im Ermittlungsverfahren) vom Staatsanwalt ausgehen muss und der Richter "nur" der letzte Unterschriebsverpflichtete ist.

Gehirnnutzer
13.06.2019, 22:35
Ja, die Problematik des HC ist mir natürlich bewusst und stellt auch eine Sonderform des Rechts dar. Liegt wohl an unserer geschriebenen Geschichte...

Wirklich? Die jetzige Verfolgung als Offizialdelikt ist sicherlich falsch, aber man sollte in seine Überlegungen einbeziehen, das die Leugnung des Holocaust auch vor der Ergänzung des 130er 1994 strafrechtlich verfolgt wurde, nach §§ 185 ff. StGB also Beleidigung etc..

Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und wie jedes Recht ist sie auch mit Verantwortung und Pflichten verbunden. Es gibt keine grenzenlose Meinungsfreiheit, selbst in den USA nicht, dort werden sie zivilrechtlich gezogen.

Krombacher007
13.06.2019, 22:43
Wirklich? Die jetzige Verfolgung als Offizialdelikt ist sicherlich falsch, aber man sollte in seine Überlegungen einbeziehen, das die Leugnung des Holocaust auch vor der Ergänzung des 130er 1994 strafrechtlich verfolgt wurde, nach §§ 185 ff. StGB also Beleidigung etc..

Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und wie jedes Recht ist sie auch mit Verantwortung und Pflichten verbunden. Es gibt keine grenzenlose Meinungsfreiheit, selbst in den USA nicht, dort werden sie zivilrechtlich gezogen.

Mit Sonderform meine ich die Auslegung auf einen bestimmten Straftatbestand, gebunden an ein definiertes Ergeignis. Das darf es so eigentlich gar nicht geben, denn die rechtliche Auslegung muss sich immer an alle den beschriebenen Umständen entsprechenden Ereignisse orientieren und darf nicht nur einen bestimmten Umstand unter Strafe stellen. Folglich hätte schon immer jegliche Leugnung eines (anerkannten) Völkermordes unter Strafandrohung stehen müssen. Das davon abgewichen wurde, das meinte ich mit der Problematik der eigenen Staatsgeschichte

Krombacher007
13.06.2019, 22:47
[gekürzt]

Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und wie jedes Recht ist sie auch mit Verantwortung und Pflichten verbunden. Es gibt keine grenzenlose Meinungsfreiheit, selbst in den USA nicht, dort werden sie zivilrechtlich gezogen.

Die Meinungsfreiheit wurde aber bisher immer großzügig vom Bundesverfassungsgsericht ausgelegt und es wurde stets klargestellt, dass dies ein Recht zum Schutz von abweichenden Meinungen ist, da die allgemeine Meinung nicht geschützt werden müsse.

bitchplease
13.06.2019, 22:53
Wie war das nochmal mit dem Verbot vom Planen von Angriffskriegen? Wurde nicht beim Jugoslawienkrieg von der Staatsanwalt gesagt, dass man die entsprechenden Anzeigen nicht ausermittelt, da kein Angriffskrieg geplant, sondern nur durchgeführt wurde?

Hätte sein können, dass man da ohne diese Weisungsbefugnis vielleicht nicht so kreativ gewesen wäre.

Krombacher007
13.06.2019, 22:57
Wie war das nochmal mit dem Verbot vom Planen von Angriffskriegen? Wurde nicht beim Jugoslawienkrieg von der Staatsanwalt gesagt, dass man die entsprechenden Anzeigen nicht ausermittelt, da kein Angriffskrieg geplant, sondern nur durchgeführt wurde?

Hätte sein können, dass man da ohne diese Weisungsbefugnis vielleicht nicht so kreativ gewesen wäre.

Gutes Beispiel, denn es zeigt wieder die Abhängigkeit der Justiz auf. Der Staatsanwalt ermittelt und beschließt die Eröffnung eines Hauptverfahrens oder er lässt es in der Versenkung verschwinden. Ein Richter kommt da erst gar nciht zum Zuge, denn vor dem Richter steht der (weisungsgebundene) Staatsanwalt und der entscheidet alleine darüber, ob es ein Richter überhaupt zu Gesicht bekommt

Gehirnnutzer
13.06.2019, 23:07
Ich denke, die Problematik der klaren Einordnung offen und klar dargelegt zu haben. Und wenn ich jetzt noch weiter ausholen würde und die Initiativverantwortung und das verfassungsrechtliche Initiativverbot zur Sprache bringen würde, dann würde es zwar eine bereichernde akademische Diskussion ergeben (können), der aber kaum einer mehr folgen könnte.
Daher habe ich es im letzten Satz auf das Problem des Titelthemas wieder zurück geholt, und die fragwürdige Nähe zwischen Staatsanwalt und Richter ins Spiel gebracht und erwähnt, dass der Haftbefehl stets (im Ermittlungsverfahren) vom Staatsanwalt ausgehen muss und der Richter "nur" der letzte Unterschriebsverpflichtete ist.

Veltins007 bei deinen Überlegungen lässt du aber einiges außer acht.

Wozu gibt es den Rechtsgrundsatz "unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils"?

Trifft ein Haftbefehl immer einen Schuldigen?

Einerseits sollen die Grundrechte geachtet werden, andererseits soll auch eine effektive Strafverfolgung gewährleistet werden.

Im Grunde genommen wird hier nicht über die Staatsanwälte diskutiert, sondern die Unabhängigkeit der Richter in Frage gestellt.

Ich stelle mir nämlich hier nur eine Frage, wenn die Grundlage für die Ausstellung eines EU-Haftbefehls entweder der richterliche nationale Haftbefehl oder ein rechtsgültiges richterliche Urteil, was soll das die Weisung eines Justizministers beeinflussen.
Was kann der Justizminister denn Anweisen, entweder die Strafverfolgung bzw. die Durchsetzung des Strafvollzuges wird auf den europäischen Raum ausgedehnt oder eben nicht. Das ist aber etwas, was national zu bewerten ist und nicht eine Verletzung des EU-Rechtes darstellt.

Gehirnnutzer
13.06.2019, 23:24
Die Meinungsfreiheit wurde aber bisher immer großzügig vom Bundesverfassungsgsericht ausgelegt und es wurde stets klargestellt, dass dies ein Recht zum Schutz von abweichenden Meinungen ist, da die allgemeine Meinung nicht geschützt werden müsse.

Wirklich, zum einen besagte die Rechtsprechung des BVerfG, dass der 130er Absätze 3 und 4 allgemeines Gesetz gemäß Artikel 19 Absatz 1 GG sei, widerspricht dieser Aussage aber in einem Urteil von 2009 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html;jsessionid=8C50B8D91B0C EAEE2FEA5FCAD12D2057.1_cid394).

Nur zur Info, diese Kritik bedeutet nicht, das ich HCl befürworte, ich halte im Bezug auf die Meinungsfreiheit, die strafrechtliche Verfolgung für falsch. Zivilrechtlich Verfolgung mit Einzelfallprüfung und Schadenersatzregelungen würden der Meinungsfreiheit gerechter werden.

Krombacher007
13.06.2019, 23:26
Blöde rethorische Frage...

Um es kurz zu machen:
Der Staatsanwalt beantragt den Haftbefehl, denn der Richter kann keinen beantragen. Die Verquickung zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft ist hinlänglich bekannt. Der Richter entscheidet aufgrund Aussagen/Informationen des Staatsanwaltes und somit ist die Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet. So das EuGH
Der nationale Haftbefehl bleibt davon unberührt, denn da hat das EuGH nichts zu sagen, außer dass der nationale Haftbefehl nicht auf einen internationalen ausgeweitet werden darf.

Krombacher007
13.06.2019, 23:29
Wirklich, zum einen besagte die Rechtsprechung des BVerfG, dass der 130er Absätze 3 und 4 allgemeines Gesetz gemäß Artikel 19 Absatz 1 GG sei, widerspricht dieser Aussage aber in einem Urteil von 2009 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html;jsessionid=8C50B8D91B0C EAEE2FEA5FCAD12D2057.1_cid394).

Nur zur Info, diese Kritik bedeutet nicht, das ich HCl befürworte, ich halte im Bezug auf die Meinungsfreiheit, die strafrechtliche Verfolgung für falsch. Zivilrechtlich Verfolgung mit Einzelfallprüfung und Schadenersatzregelungen würden der Meinungsfreiheit gerechter werden.

Ich sagte ja, dass dieses Paragraph im Strafrecht ein Sonderrecht im deutschen Wesen ist, der in seiner Geschichte begründet sein mag. Rechtlich ist er schwer zu rechtfertigen, und wird nur dadurch geschützt, dass schon seine Infragestellung unter Strafandrohung steht. Eigentlich ein Ding, dass es nur in autoritären Staaten gibt...

Krombacher007
13.06.2019, 23:46
Ich sage es mal so, wenn ich tiefer darüber nachdenke meine alten grauen Zellen (re)animiert werden..
Ich finde es bedrückend,wenn plötzlich von dem einen oder anderen "Demokraten" doch plötzlich kein Tabu mehr gekannt wird, ein quasi Gesinnungsstrafrecht erwünscht ist. Sonderrechte für Verbotsmöglichkeiten rechter Verbände und Organisationen gefordert wird und ausschließlich für Rechtsextreme Sonderregelungen gefordert werden, um bei ihnen -und nur bei ihnen!- das Gesetz der Versammlungsfreiheit einschränken zu können; frei nach dem politisch-moralischen, aber nicht wirklich justiziablen Mott: "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen."
Die berechtigte Empörung über Neonaziaufmärsche und rechte Gewalt, über brutale Skinheads und "national befreite Zonen" bzw. No-Go-Areas hat den Glauben an die sühnende und präventive Kraft des Strafrechts und des Strafvollzugs, den Glauben an staatliche Repression und Verbotsmaßnahmen scheinbar selbst bei denen geweckt, die ihn -aus guten Gründen- wohl längst verloren gedacht hatten.
Und nun sieht sich der eine oder andere, der eigentlich gerne für ein liberales Demonstrationsrecht gestritten hat (oder hätte), dort, dass er plötzlich alle juristischen Repressionsregister gezogen sehen will, um das Demonstrationsrecht für bestimmte Gruppen und Personen einzuschränken oder ganz auszuhebeln.
Leider dabei oft übersehen dass am Ende -im Zuge evtl gehäufter oder gefühlt gehäufter Neonaziaufmärsche- womöglich die Versammlungsfreiheit und andere Grund- und Bürgerrechte für alle einen dauerhaften Schaden nimmt.
Natürlich gilt in einer wehrhaften Demokratie die "Freiheit des Andersdenkenden" als eines der höchsten Güter und natürlich muss diese Freiheit dort ihre Grenzen finden, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird diese Freiheit zu beschränken und auch dort, wo der radikal aktive Versuch unternommen wird das menschenverachtendes Gedankengut wiederzubeleben.
Aus diesem Grunde geht auch das Bundesverfassungsgericht von folgender Prämisse aus: Prinzipiell gilt, dass auch Rechtsextreme und Neonazis Grundrechtsträger sind. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, gilt naturgemäß auch für sie. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch für Äußerungen, die die Mehrheit der Gesellschaft als unerträglich und ekelhaft empfindet. Auch für die hirnrissigsten Anliegen aus den abstrusesten Motiven heraus kann und darf demonstriert werden. Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist; zumindest sein sollte.
Und weder die Exekutive, noch das Volk, darf hier nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" betreiben und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll.
Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegenern rechsstaatlichen Grundsätzen unterwirft!

Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er inhaltlich neutral ist, oder besser: zumindest sein sollte. Polizei und Verwaltungsbehörden dürfen auch beschissene Kritik nicht als erwünscht oder unerwünscht definieren und je nach dem ergebnisrechtlich unterschiedlich behandeln. Die Exekutive darf nicht nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" praktizieren und selbst definieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll. Die Kraft eines Rechtsstaates zeigt sich eben auch daran, dass er den Umgang mit seinen Gegner sich rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirft !!!Die Meinungsfreiheit schützt gerade unbeliebte Minderheiten und sie kann nicht mit dem Verweis auf "herrschende soziale oder ethische Auffassungen" eingeschränkt werden.
Mein Demokratieverständnis zwingt mich quasi dazu, jede, aber auch wirklich jede andere Meinung zu schützen, so lange die Organisation jedenfalls nicht verboten ist; so ekelhaft sie auch sei. Immerhin ist das Gesetz gerade dazu da, andere, also nicht gesellschaftskonforme Meinungen zu schützen. Meinungen die eh "auf der Linie" sind, müssen schließlich nicht geschützt werden. Eine gut funktionierende Demokratie braucht geradezu solche "Abweichler", um sich ständig mit sich selbst auseinander zu setzen. In einer aufgeklärten Gesellschaft dürfte -meiner Meinung nach- nicht die wirkliche Gefahr darin bestehen, dass solche Meinungen existieren, sondern die Gefahr (für die Demokratie) besteht eher darin solche Meinungen verbieten zu wollen. Meinungen zu verbieten hat meiner Ansicht nach so eine Anrüchigkeit eines totalitären Staates. Wie soll denn eine demokratische Willensbildung stattfinden, wenn nur noch eine Meinungsrichtung erlaubt wäre?

Krombacher007
13.06.2019, 23:50
Und dieser 130er ist in seiner Komsequenz nicht anderes als der Ausdruck des latenten Misstrauens der Verfassung gegenüber seinem Souverän, also das generelle Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern!
Und ein Staat, der auf Misstrauen gegenüber seinen Bürgern aufbaut, der hat keine wirkliche Legitimation

Krombacher007
14.06.2019, 00:05
Und wenn man sich jetzt nüber so manch nanderslautende Urteile wundert, so ist dies ja schlicht der Beweis dafür, dass unsere Justiz einem Zeitgeist unterworfen ist (vom IM gesteuert) und keine unveränderliche Stabilität hat. In Rechtsfragen eigentlich ein absolutes Unding, denn Rechtsfragen müssen (sollten) eine Beständigkeit haben und haben nur in Banenstaaten eine veränderliche Auslegung

Kaktus
14.06.2019, 04:56
Ich sagte ja, dass dieses Paragraph im Strafrecht ein Sonderrecht im deutschen Wesen ist, der in seiner Geschichte begründet sein mag. Rechtlich ist er schwer zu rechtfertigen, und wird nur dadurch geschützt, dass schon seine Infragestellung unter Strafandrohung steht. Eigentlich ein Ding, dass es nur in autoritären Staaten gibt...
Passt doch: D ist nur noch pseudodemokratisch

erselber
14.06.2019, 15:16
Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.

Das habe ich ja auch nicht bestritten, dass ein „Richter“ die Haftbefehle ausstellt/erlässt.

Die Realität sieht aber bei Strafprozessen gegen „Otto-Normalverbraucher und Lieschen Müller“ meist sehr viel anders aus.

Aber auf welcher Beweisgrundlage wird der Haftbefehl erlassen?

Die, dem „Richter“ der Staatsanwalt unter Einbeziehung bzw. Mithilfe der Polizei liefert/vorlegt!

Und wenn der Verdächtige, dann Angeklagte keinen guten, sehr guten Anwalt/Strafverteidiger hat, sich leisten kann also auf „Armenrecht jetzt Prozesskostenhilfe angewiesen ist“ und einen „Pflichtverteidiger“ bekommt, hat er gaaaanz, gaaanz schlechte Karten.

Dann kennen sich „Anwälte, Staatsanwälte, Gutachter, Richter“ seit Jahren, Jahrzehnten manche schon aus ihrer gemeinsamen Jugend-, Schulzeit, gingen vielleicht auf die gleiche Penne, hatten die gleichen Lehrer, die selben Dozenten, Professoren, Abschlussprüfer. Somit ähnliche, identische Ansichten, Meinungen und Auslegung von Sachverhalten. Ein unbotmäßiger schon länger hier Lebender wird ganz schnell mal in „Beugehaft“ genommen, schon als „Warnschuss“ auch für alle Anderen. Wohl wissend, dass auch wenn die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen, dieser finanziell, beruflich, familiär, sozial, gesellschaftlich nie wieder auf die „Beine“ kommt. Arbeitsplatz, Wohnung, Haus, Frau, Kinder, Verwandte, Freunde weg, den Stempel/Makel wird dieser auch bei erwiesener Unschuld und Freispruch „erster Klasse“ nie im Leben wieder los.

Der „Richter“ will wie alle Anderen auch Karriere machen. Und ein sich anlegen mit den Staatsanwälten, eigene Ansichten oder sogar die Zurückweisung von Beweisen/Anträgen schon deren kritische Beurteilung kann ihm diese sehr schnell kosten. Oder er wird im günstigen Fall an ein Amtsgericht j.w.d. abgeschoben und darf nur noch kleine Hühnerdiebe verurteilen, wenn man ihn nicht wegen „psychischen Belastungssyndroms“ in den Ruhestand versetzt, falls ihm noch Schlimmeres wider fährt.

Die Grundsätze:

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

und

Bei Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil“

gelten nach wie vor.

GSch
14.06.2019, 19:27
Aber auf welcher Beweisgrundlage wird der Haftbefehl erlassen?

Die, dem „Richter“ der Staatsanwalt unter Einbeziehung bzw. Mithilfe der Polizei liefert/vorlegt!

Na, gewiss doch. Die Ermittlungen sind nicht Aufgabe des Richters, sondern der Staatsanwaltschaft bzw. ihres Hilfsorgans, der Polizei. Wenn sie einen Haftbefehl haben will, muss sie den Richter überzeugen.


Der „Richter“ will wie alle Anderen auch Karriere machen. Und ein sich anlegen mit den Staatsanwälten, eigene Ansichten oder sogar die Zurückweisung von Beweisen/Anträgen schon deren kritische Beurteilung kann ihm diese sehr schnell kosten.

Nun, es scheint eine Menge Richter zu geben, denen das ziemlich egal ist. Immer wieder hört man davon, dass ein Beschuldigter trotz (für den Laien) einwandfrei gegebener Haftgründe nicht auf Nummer Sicher kommt. Den Karrieren der Richter scheint das kaum zu schaden.

Krombacher007
14.06.2019, 19:54
Na, gewiss doch. Die Ermittlungen sind nicht Aufgabe des Richters, sondern der Staatsanwaltschaft bzw. ihres Hilfsorgans, der Polizei. Wenn sie einen Haftbefehl haben will, muss sie den Richter überzeugen.



Nun, es scheint eine Menge Richter zu geben, denen das ziemlich egal ist. Immer wieder hört man davon, dass ein Beschuldigter trotz (für den Laien) einwandfrei gegebener Haftgründe nicht auf Nummer Sicher kommt. Den Karrieren der Richter scheint das kaum zu schaden.

Das liegt meist ganz am jeweiligen Bundesland und der dortigen Regierung, denn die Regierungspolitiker mischen groß bei der Ernennung von Richtern mit. Ein Umstand übrigens, der in und für Polen viel Ärger brachte durch deren Justizreform, in welcher auch dahingehend reformiert wurde, dass Politiker ein Mitspracherecht für die Richterernennung haben. Lustig gelle, dass Polen dafür vielseitig gescholten wurde und in Deutschland dieses Verfahren übliche Praxis ist.


Das habe ich ja auch nicht bestritten, dass ein „Richter“ die Haftbefehle ausstellt/erlässt.

Die Realität sieht aber bei Strafprozessen gegen „Otto-Normalverbraucher und Lieschen Müller“ meist sehr viel anders aus.

Aber auf welcher Beweisgrundlage wird der Haftbefehl erlassen?

Was er (GSch) aber dabei unterschlägt und ich es bereits erwähnt habe, aber darauf nicht eingegangen wird und von manchen vielleicht überlesen wurde. Also zitiere ich mich mal selbst


Der Staatsanwalt beantragt den Haftbefehl, denn der Richter kann keinen beantragen. Die Verquickung zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft ist hinlänglich bekannt. Der Richter entscheidet aufgrund Aussagen/Informationen des Staatsanwaltes und somit ist die Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet. So das EuGH
Der nationale Haftbefehl bleibt davon unberührt, denn da hat das EuGH nichts zu sagen, außer dass der nationale Haftbefehl nicht auf einen internationalen ausgeweitet werden darf.

GSch
14.06.2019, 21:15
Was er (GSch) aber dabei unterschlägt und ich es bereits erwähnt habe, aber darauf nicht eingegangen wird und von manchen vielleicht überlesen wurde.

Was heißt hier unterschlagen? Das ist doch wohl eine sehr gute Sache, dass die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl nicht selbst erlassen kann, sondern einen unabhängigen Richter mit ihren Gründen überzeugen muss. (Und das gilt für jede Art von Freiheitsentziehung, etwa auch nach dem PsychKG.) Nennt man auch Gewaltenteilung. In unserem Land ist das selbstverständlich, so dass man darüber nicht diskutieren muss, aber mancherorts läuft es auch anders.

Krombacher007
14.06.2019, 21:48
Was heißt hier unterschlagen? Das ist doch wohl eine sehr gute Sache, dass die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl nicht selbst erlassen kann, sondern einen unabhängigen Richter mit ihren Gründen überzeugen muss. (Und das gilt für jede Art von Freiheitsentziehung, etwa auch nach dem PsychKG.) Nennt man auch Gewaltenteilung. In unserem Land ist das selbstverständlich, so dass man darüber nicht diskutieren muss, aber mancherorts läuft es auch anders.

Natürlich finde ich es vom Prinzip her auch richtig und wichtig, nur stört mich eben die die direkte Verbandelung zwischen Staatsanwaltschaften und Richter. Woran das liegt, also dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Sachherrschaft im Ermittlungsverfahren durchaus Teil der Rechtspflege der Judikative ist, habe ich ja wohl ausreichend aus meinem Blickwinkel begründet. Und durch diese Nähe gibt es eben (leider!) kaum Prüfungen durch den Richter, der oft in trauter Vertraulichkeit zum Staatsanwalt die Haftbefehl ausstellt. Und weil es eben die von mir erklärte gemeinsame Nähe und Verbundenheit gibt, hat eben auch der EuGH Deutschland untersagt internationale Haftbefehle auszustellen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Persönlich präferiere ich das schwedische Modell, orientiert am Grundsatz Legalitätsprinzip und stets verpflichtet auchentlastende Beweise zu sammeln und dies nicht "nur" der Angeklagtenvertretung zu überlassen. Vor allem imponiert mir der Grundsatz, dass auch die Staatsanwaltschaft in Schweden die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erklären und begründen muss. Die Staatsanwaltschaft dort ist zwar auch dem Innenministerium untergeordnet, allerdings gibt es dort nicht das Polizei<->Staatsanwaltschaft-Verhältnis wie hier, d.h. dass die Polizei dort in keinem Über- oder Unterordnungsverhältnis zur Staatsanwaltschaft besteht, was eine freie Ermittlungsarbeit der Polizei ermöglicht.

GSch
15.06.2019, 19:41
Natürlich finde ich es vom Prinzip her auch richtig und wichtig, nur stört mich eben die die direkte Verbandelung zwischen Staatsanwaltschaften und Richter.

Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass der Haftrichter immer wieder auf die selben Staatsanwälte stoßen wird. Zu einer "Verbandelung" muss das keineswegs führen, es kann sehr wohl auch den entgegengesetzten Effekt haben. Wenn aber ein Haftrichter stets kritiklos den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgt, dürfte das früher oder später den lieben Kollegen und der Dienstaufsicht (gemeint ist der Gerichtspräsident, nicht der Justizminister) auffallen.


Woran das liegt, also dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Sachherrschaft im Ermittlungsverfahren durchaus Teil der Rechtspflege der Judikative ist, ..

Die Rechtspflege ist nicht nur Aufgabe der Justiz. Auch die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Rechtspflege, wie auch die privaten Anwälte.


Und durch diese Nähe gibt es eben (leider!) kaum Prüfungen durch den Richter, der oft in trauter Vertraulichkeit zum Staatsanwalt die Haftbefehl ausstellt.

Also, ich glaube, hier tust du den Haftrichtern Unrecht. Die nehmen ihre Aufgabe in der Regel durchaus ernst. Auch wenn es manche geben mag, die sich die Sache bequem machen.

BlackForrester
18.06.2019, 09:49
Wieso klagt er dann an? Wen verhaftet denn ein Staatsanwalt?


Du musst hier trennen - die Staatsanwaltschaft gehört tatsächlich zur Exikutive (also ausführende Gewalt) und nicht zur Judikative (also rechtssprechender Gewalt). Ein Staatsanwalt kann im Grunde auch nicht verhaften lassen - sondern nur eine Ingewahrsamnehmung veranlassen und muss - nagel mich jetzt nicht auf den Zeitraum fest - ich glaube binnen 24 Stunden dann einen richterlichen Haftbefehl erwirken. Auch kann ein Staatsanwalt z.B. keine Hausdurchsuchung veranlassen (ausser bei Gefahr im Verzug) - auch darüber befindet ein Richter.

Ist - das EuGH-Urteil betreffend - ein wenig tricky. Der Haftbefehl wird IMMER von einem Richter erlassen, die Vollstreckung des Haftbefehls ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nun ist ein Haftbefehl erst einmal eine immer rein nationale Sache...sprich, wenn ein Richter einen Haftbefehl erlässt gilt dieser nur in Deutschland. Jetzt kommt aber wieder die ausführende Behörde (also Exikutive) in Spiel. Die kann aus einem rein nationalen Heftbefehl dann einen internationalen Haftbefehl machen und hier haben die EuGH-Richter eben festgestellt - eine von Weisungen nicht unabhängig Staatsanwaltschaft ist dazu nicht befugt.

BlackForrester
18.06.2019, 09:53
Quelle (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/)

Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....


Auf dem Papier - wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht zu einem Vorgang X urteilt, dass hier die Gesetzeslage falsch ist und gleichzeitig die Legislative anweist wie man den entsprechenden Vorgang zu regeln hat - dann ist dies selbstverständlich einer Weisung der Judikative an die Legislative - was dem Grundsatz der Gewaltenteilung fundamental widerspricht.

Dass diese Republik nur auf dem Papier eine Demokratie mit einer nicht funktionierenden Gewaltenteilung ist - nichts Neues nicht - nur dass die EuGH-Richter dies hier eindeutig benannt haben.

BlackForrester
18.06.2019, 09:58
Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.


Jein - die Frage ist, woher kommt die Weisung. Eine Staatsanwaltschaft ist Recht und Gesetz verpflichtet und hat für dessen Durchsetzung zu sorgen. Wenn nun das Justizministeirum X entscheidet, dass ein Gesetzesbruch NICHT verfolgt wird und die Staatsanwaltschaft diesem folgt oder ein Richter einen Staatsanwalt nötig einen Anklagevorwurf z.B. von Totschlag auf fährlässige Körperverletzung mit Todesfolge zu ändern - dann sind dies Weisungen, welche mit der Gewaltenteilung und einer Demokratie wenig um nicht zu sagen nichts zu tun haben.

BlackForrester
18.06.2019, 10:01
Mir will das beim besten Willen nicht einleuchten. Das Grunzgesetz des besten "Deutschland"s aller Zeiten haben wir in der Schule bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen.
Daß die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also im Endeffekt dem jeweiligen Justizminister der jeweils gerade herrschenden politischen Couleur unterliegen, ist anscheinend im Unterricht nicht nachdrücklich genug thematisiert worden. :auro:


Ein Justizminister kann im Kreis hüpfen - wenn ein Staatsanwaltschaft sagt, nein, hier wird nicht ermittelt, weil keine Straftat vorliegt - dann ist der Justizminister machtlos. Das bedingt allerdings dann auch Staatsanwaltschaften, welche sich nicht als Teil der politischen Justiz betrachten - und hier liegt der Hund begraben.

BlackForrester
18.06.2019, 10:06
Aber zum Problem des Titelthema:
Der Richter unterschreibt zwar den Haftbefehl aber dem Antrag auf den Haftbefehl geht stets ein Antrag der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft voraus, sofern es sich noch um ein Ermittlungsverfahren handelt. Und da Staatsanwaltschaft und Richterschaft Hand in Hand arbeiten (anders kann die Staatsanwaltschaft auch nicht die Entscheidung des Gerichts mit vorbereiten und vorhersehen), ist diese enge Verknüpfung im Widerspruch zur erforderlichen judikativen Unabhängigkeit.

Das die Exikutive und die Judikative Hand ind Hand arbeiten ist eine zwingende Notwendigkeit. Aber eine Zusammenarbeit schließt doch "Weisungen" nicht mit ein.

Bsp.:
Ein Staatswnalt geht nach Aktenlage zu einem Richter und bittet um die Ausstellung eines Haftbegfehls. Dem kann der Richter folgen, wenn er nach der Aktenlage überzeugt ist - oder auch nicht. Kein Staatsanwalt kann aber einem Richter befehlen (also anweisen) einen Haftbefehl auszustellen.
Anders herum kann auch kein Richter mit einem Haftbefehl zu einem Staatsanwalt kommen und sagen - nun nehmt mir die Person A in Haft. Auch hier müsste der Staatsanwalt erst einmal prüfen, ob die Haftgründe überhaupt vorliegen und dann entscheiden.

Schwabenpower
18.06.2019, 10:13
Auf dem Papier - wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht zu einem Vorgang X urteilt, dass hier die Gesetzeslage falsch ist und gleichzeitig die Legislative anweist wie man den entsprechenden Vorgang zu regeln hat - dann ist dies selbstverständlich einer Weisung der Judikative an die Legislative - was dem Grundsatz der Gewaltenteilung fundamental widerspricht.

Dass diese Republik nur auf dem Papier eine Demokratie mit einer nicht funktionierenden Gewaltenteilung ist - nichts Neues nicht - nur dass die EuGH-Richter dies hier eindeutig benannt haben.
Das ist es, worauf ich hinaus wollte

BlackForrester
18.06.2019, 10:31
Das ist es, worauf ich hinaus wollte


Dieses Land ist auf dem Papier vieles und wie heißt es so schön - Papier ist geduldig.

Die "Indoktrination" dass dieses Land eine Demokratie wäre und eine Gewaltenteilung vorherrsche war schon immer ein Märchen, ist ein Märchen und wird auch ein Märchen bleiben.

Eine Demokratie besteht aus strikter Gewaltenteilung (das ist wohl DER wesentlichste Grundpfeiler eines demokratischen Systems) und diese Gewaltenteilung ist Schall und Rauch.

Das schone dabei ist - der EuGH hält es diesem Lande wieder und wieder und wieder vor und urteilt auch entsprechend.

Schwabenpower
18.06.2019, 10:43
Dieses Land ist auf dem Papier vieles und wie heißt es so schön - Papier ist geduldig.

Die "Indoktrination" dass dieses Land eine Demokratie wäre und eine Gewaltenteilung vorherrsche war schon immer ein Märchen, ist ein Märchen und wird auch ein Märchen bleiben.

Eine Demokratie besteht aus strikter Gewaltenteilung (das ist wohl DER wesentlichste Grundpfeiler eines demokratischen Systems) und diese Gewaltenteilung ist Schall und Rauch.

Das schone dabei ist - der EuGH hält es diesem Lande wieder und wieder und wieder vor und urteilt auch entsprechend.
Nur werden keine Konsequenzen gezogen. Das Wahlvieh wählt rot / grün

Krombacher007
18.06.2019, 11:13
Ein Justizminister kann im Kreis hüpfen - wenn ein Staatsanwaltschaft sagt, nein, hier wird nicht ermittelt, weil keine Straftat vorliegt - dann ist der Justizminister machtlos. Das bedingt allerdings dann auch Staatsanwaltschaften, welche sich nicht als Teil der politischen Justiz betrachten - und hier liegt der Hund begraben.

Der Justizminister ist da nicht machtlos, denn der Justizminister ist dem Staatsanwalt gegenüber weisungsberechtigt, da der Staatsanwalt ein Justizbeamter ist und dementsprechend zu Gehorsam verpflichtet. Dazu einfach mal im Gerichtsverfassungsgesetz zu § 146 GVG gehen und folgendes lesen

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

Widersetzt er sich den dienstlichen Anweisungen, so kann dies bedeutende Folgen für sein Berufsleben bedeuten, bis hin zum Aufheben des Dienstverhältnisses und des Beamtenstatus.

Ansuz
18.06.2019, 12:42
Der Justizminister ist da nicht machtlos, denn der Justizminister ist dem Staatsanwalt gegenüber weisungsberechtigt, da der Staatsanwalt ein Justizbeamter ist und dementsprechend zu Gehorsam verpflichtet. Dazu einfach mal im Gerichtsverfassungsgesetz zu § 146 GVG gehen und folgendes lesen


Widersetzt er sich den dienstlichen Anweisungen, so kann dies bedeutende Folgen für sein Berufsleben bedeuten, bis hin zum Aufheben des Dienstverhältnisses und des Beamtenstatus.
(grün geht gerade nicht)
Besten Dank für die Erläuterungen, in diese Richtung gingen meine Vermutungen beim Einstellen des Urteils. Es wäre sonst unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft bei Fällen von öffentlichem Interesse mauern kann.

Krombacher007
18.06.2019, 13:02
Das die Exikutive und die Judikative Hand ind Hand arbeiten ist eine zwingende Notwendigkeit. Aber eine Zusammenarbeit schließt doch "Weisungen" nicht mit ein.

Bsp.:
Ein Staatswnalt geht nach Aktenlage zu einem Richter und bittet um die Ausstellung eines Haftbegfehls. Dem kann der Richter folgen, wenn er nach der Aktenlage überzeugt ist - oder auch nicht. Kein Staatsanwalt kann aber einem Richter befehlen (also anweisen) einen Haftbefehl auszustellen.
Anders herum kann auch kein Richter mit einem Haftbefehl zu einem Staatsanwalt kommen und sagen - nun nehmt mir die Person A in Haft. Auch hier müsste der Staatsanwalt erst einmal prüfen, ob die Haftgründe überhaupt vorliegen und dann entscheiden.

Natürlich ist diese "weisungsgebende" Zusammenarbeit keine stete stete Entwicklung. Mit den gegenseitigen Verwicklungen meine ich es etwas spezieller: Die Richterernennung erfolgt ja auch oft mit politischem Einfluss, aber zB wird dann ein Richteramt an einen Richter vergeben, denn nach Möglichkeit sogar das gleiche Parteibuch wie die Landesregierung hat. Am schlimmsten sieht es da ja in Bayern aus, wo Richter generell vom Justizminister ernannt werden. Aber auch in anderen Bundesländern ist der politische Einfluss auf das Richteramt nicht ausgeschlossen. Und gar nicht erst anfangen wollen wir vom politischen ausklüngeln der Richter am Bundesverfassungsgericht.
So, aber jetzt mal als Beispiel: Der Staatsanwalt hat vom Justizminister eine Weisung durch den Oberstattsanwalt erhalten einen Haftbefehl auszustellen. Er geht damit zum Richter, der auch mit politischen Gnaden des Justizminister an sein Amt gekommen ist und sagt dass er den Haftbefehl gegen XY beantragt. Der Richter prüft die Umstände und findet dass ein Haftbefehl nicht notwendig ist. Nun sagt ihm der Staatsanwalt, dass er den Antrag auf den haftbefehl als Weisung erhalten hat...und der Richter erinnert sich an seine Parteifreunde, die ihn zu seinem Amt verholfen haben und außerdem sieht man sich auch öfters auf Veranstaltungen. Na, was glaubst du wie der Richter nun handeln wird?

Und eben genau diese möglichen Szenarien haben den EuGH zu seinem Beschluss kommen lassen. Es muss nicht so laufen, aber es reicht dass die Möglichkeit dazu gegeben ist.

GSch
18.06.2019, 13:47
Eine Staatsanwaltschaft ist Recht und Gesetz verpflichtet und hat für dessen Durchsetzung zu sorgen.

Genau. "Organ der Rechtspflege" nennt man das.


Wenn nun das Justizministeirum X entscheidet, dass ein Gesetzesbruch NICHT verfolgt wird und die Staatsanwaltschaft diesem folgt ...

Wenn ein klarer Gesetzesbruch vorliegt, dann wäre eine Weisung des Justizministers, diesen nicht zu verfolgen, rechtswidrig. Der Staatsanwalt müsste remonstrieren. Allerdings halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass ein Justizminister, der in der Regel selbst Jurist ist, eine solche Weisung erteilt. Umgekehrt schon eher: dass ein Minister einen Vorgang, der nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht strafwürdig war, dennoch unbedingt angeklagt haben wollte, ist schon vorgekommen. Siehe die Kontroverse Maas / Range, die mit dem Rausschmiss des letzteren endete.


... oder ein Richter einen Staatsanwalt nötig einen Anklagevorwurf z.B. von Totschlag auf fährlässige Körperverletzung mit Todesfolge zu ändern - ...

Keine Sorge, der Richter kann dem Staatsanwalt nichts vorschreiben. Er könnte ihm höchstens klarmachen, dass er auf der Grundlage der Akten sicher niemanden schuldig sprechen oder eventuell gar nicht erst das Hauptverfahren eröffnen würde. Was der Staatsanwalt mit derlei dezenten Hinweisen anfängt, ist seine Sache. Es steht ihm frei, aus Prinzip gegen die Wand zu laufen oder die Anklage zu überarbeiten. Der Richter wird sich ja was dabei gedacht haben. Jedenfalls sitzt er am längeren Hebel.


... dann sind dies Weisungen, welche mit der Gewaltenteilung und einer Demokratie wenig um nicht zu sagen nichts zu tun haben.

Die Gewaltenteilung sehe ich hier nicht verletzt. Jeder tut seinen Teil. Und dabei gibt es jede Menge von Berührungspunkten, sachliche und pesönliche. Wenn sich Exekutive und Judikative zugleich und unabhängig voneinander um die Rechtspflege bemühen, kann es nun mal passieren, dass sie unterschiedlicher Meinung sind. Gerade daran sieht man die Gewaltenteilung, denn sonst gäbe es doch solche Probleme gar nicht.

Und mit Demokratie hat das sowieso nichts zu tun. Oder wird im Gerichtssaal abgestimmt? Höchstens im Beratungszimmer, wenn mehrere Richter beteiligt sind, aber das ist ja nicht, was man mit Demokratie meint. Dieser Begriff verkommt in diesem Zusammenhang zum billigen Schlagwort. Recht und Unrecht werden nicht durch Mehrheiten bestimt.

BlackForrester
18.06.2019, 14:41
Natürlich ist diese "weisungsgebende" Zusammenarbeit keine stete stete Entwicklung. Mit den gegenseitigen Verwicklungen meine ich es etwas spezieller: Die Richterernennung erfolgt ja auch oft mit politischem Einfluss, aber zB wird dann ein Richteramt an einen Richter vergeben, denn nach Möglichkeit sogar das gleiche Parteibuch wie die Landesregierung hat. Am schlimmsten sieht es da ja in Bayern aus, wo Richter generell vom Justizminister ernannt werden. Aber auch in anderen Bundesländern ist der politische Einfluss auf das Richteramt nicht ausgeschlossen. Und gar nicht erst anfangen wollen wir vom politischen ausklüngeln der Richter am Bundesverfassungsgericht.
So, aber jetzt mal als Beispiel: Der Staatsanwalt hat vom Justizminister eine Weisung durch den Oberstattsanwalt erhalten einen Haftbefehl auszustellen. Er geht damit zum Richter, der auch mit politischen Gnaden des Justizminister an sein Amt gekommen ist und sagt dass er den Haftbefehl gegen XY beantragt. Der Richter prüft die Umstände und findet dass ein Haftbefehl nicht notwendig ist. Nun sagt ihm der Staatsanwalt, dass er den Antrag auf den haftbefehl als Weisung erhalten hat...und der Richter erinnert sich an seine Parteifreunde, die ihn zu seinem Amt verholfen haben und außerdem sieht man sich auch öfters auf Veranstaltungen. Na, was glaubst du wie der Richter nun handeln wird?

Und eben genau diese möglichen Szenarien haben den EuGH zu seinem Beschluss kommen lassen. Es muss nicht so laufen, aber es reicht dass die Möglichkeit dazu gegeben ist.


Theoretisch gesprochen - §234 und §235 StGB - die Gesetze sind also da, man muss diese halt nur umsetzen. Wenn also ein Justizministerium einen Staatsanwalt dazu "anhält" ein Strafverfahren einzuleiten oder einen Haftbefehl auszustellen und dieser Staatsanwalt ist nicht willig könnte es ein böses Erwachen für den "politischen" Auftraggeber geben.

Theoretisch gesprochen - denn selbstverständlich werden Ermittlungen forciert bzw. behindert oder gar unterbunden und die Staatsanwaltschaften fügen sich (wobei ich mich frage warum, sind Beamte, was kann da groß passieren).

Wie gesagt - die Gesetze sind da - und ich finde es immer wieder interessant wie der EuGH den deutschen Justizbehörden - sei es in der Exikutive, sei es in deer Judikative die Leviten liest und denen sagt - so nicht.

BlackForrester
18.06.2019, 14:51
Wenn ein klarer Gesetzesbruch vorliegt, dann wäre eine Weisung des Justizministers, diesen nicht zu verfolgen, rechtswidrig. Der Staatsanwalt müsste remonstrieren. Allerdings halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass ein Justizminister, der in der Regel selbst Jurist ist, eine solche Weisung erteilt. Umgekehrt schon eher: dass ein Minister einen Vorgang, der nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht strafwürdig war, dennoch unbedingt angeklagt haben wollte, ist schon vorgekommen. Siehe die Kontroverse Maas / Range, die mit dem Rausschmiss des letzteren endete.

Was glaubst Du wohl warum - z.B. bei VW - de facto bis heute Niemand von der verantwortlichen Führungsspitze und Kontrollgremien angeklagt ist :D...in Bayern war (ist? die politische einflußnahme in Strafverfolgungsbehörden an der Tagesordnung...)



Keine Sorge, der Richter kann dem Staatsanwalt nichts vorschreiben. Er könnte ihm höchstens klarmachen, dass er auf der Grundlage der Akten sicher niemanden schuldig sprechen oder eventuell gar nicht erst das Hauptverfahren eröffnen würde. Was der Staatsanwalt mit derlei dezenten Hinweisen anfängt, ist seine Sache. Es steht ihm frei, aus Prinzip gegen die Wand zu laufen oder die Anklage zu überarbeiten. Der Richter wird sich ja was dabei gedacht haben. Jedenfalls sitzt er am längeren Hebel.

Klar macht man dies als Richter "intelligenter"...



Die Gewaltenteilung sehe ich hier nicht verletzt. Jeder tut seinen Teil. Und dabei gibt es jede Menge von Berührungspunkten, sachliche und pesönliche. Wenn sich Exekutive und Judikative zugleich und unabhängig voneinander um die Rechtspflege bemühen, kann es nun mal passieren, dass sie unterschiedlicher Meinung sind. Gerade daran sieht man die Gewaltenteilung, denn sonst gäbe es doch solche Probleme gar nicht.

Und mit Demokratie hat das sowieso nichts zu tun. Oder wird im Gerichtssaal abgestimmt? Höchstens im Beratungszimmer, wenn mehrere Richter beteiligt sind, aber das ist ja nicht, was man mit Demokratie meint. Dieser Begriff verkommt in diesem Zusammenhang zum billigen Schlagwort. Recht und Unrecht werden nicht durch Mehrheiten bestimt.

Es geht nicht um Recht oder Unrecht - sondern darum, dass eine Gewalt in einem demokratischen System einer anderen Gewalt Weisungen erteilt, was man zu tun und zu lassen hat.

Ich will dies einmal auf ein Beispiel bringen:
Als Trump seine Dekret erlassen hat wurden diese in Teilen von Richtern wieder einkassiert. Wenn Trump nun diesen Richter die Weisung erteilt hätte - ihr habt zu nicken - wie weit ist man dann von einer Diktatur noch entfernt?

BlackForrester
18.06.2019, 15:02
Der Justizminister ist da nicht machtlos, denn der Justizminister ist dem Staatsanwalt gegenüber weisungsberechtigt, da der Staatsanwalt ein Justizbeamter ist und dementsprechend zu Gehorsam verpflichtet. Dazu einfach mal im Gerichtsverfassungsgesetz zu § 146 GVG gehen und folgendes lesen

Widersetzt er sich den dienstlichen Anweisungen, so kann dies bedeutende Folgen für sein Berufsleben bedeuten, bis hin zum Aufheben des Dienstverhältnisses und des Beamtenstatus.


Das ist formal korrekt - aber auch wieder nicht. Würde ein Justizministerium strafrechtrlich Ermittlungen bei konkretem Tatverdacht mittels Weisung unterbinden bzw. strafrechtliche Ermittlungen ohne jeden Anfangsverdacht anweisen kämen - in einem funktionitenden System - diese Damen und Herren schwer in die Bredoillie, da man hier dann dann die Staatsanwaltschaft zu einer Strafat anweist.

Krombacher007
18.06.2019, 15:53
Das ist formal korrekt - aber auch wieder nicht. Würde ein Justizministerium strafrechtrlich Ermittlungen bei konkretem Tatverdacht mittels Weisung unterbinden bzw. strafrechtliche Ermittlungen ohne jeden Anfangsverdacht anweisen kämen - in einem funktionitenden System - diese Damen und Herren schwer in die Bredoillie, da man hier dann dann die Staatsanwaltschaft zu einer Strafat anweist.

Der Staatsanwalt kann natürlich auch remostrieren, allerdings wird er dann -wenn wir ehrlich urteilen- seines Dienstes nicht mehr froh werden. Bei einer Aufforderung zu einer Straftat sieht die Sache wieder ganz anders aus, denn zu seinem eigenen Schutz ist er dann sogar angehalten diese Anweisung zu verweigern. Insgesamt gesehen steht so ein Staatsanwalt immer zwischen Eigenverantwortung und Weisungsgebundenheit.

Sollte sich der Staatsanwalt weigern, so hat der Vorgesetzte (§ 147 GVG ) auch die Möglichkeit ihm den Fall zu entziehen und durch die hierarchisch-monokratische Struktur an sich zu nehmen. Der Personalvermerk der Remonstrierung (manche nennen es auch "Querlulant"wird ihm aber noch sehr, sehr lange nachhängen. Und solche Weisungen sind gar nicht mal so selten, und das sogar über das Landesrecht hinaus. Beispiel: Der Bundesjustizminister ist mit einer von der ausführenden Staatsanwaltschaft einlegten Revision nicht zufrieden und will dies nicht. Also gibt der Bundesjustizminister dem Generalbundesanwalt Bescheid. Eigentlich (!) dürfte der Generalbundesanwalt hier nun nicht tätig werden, da es eine Entscheidung auf Landesebene war und bekanntermaßen Staatsanwaltschaften der Länder denen des es Bundes nicht nachgeordnet sind. Also wendet er einen Trick an...indem dann durch den Bundesgerichtshof verlautbart wird dass die Revision vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird. Zack, wurde die föderale Trennung ausgetrickst. Und da gibt es noch weitere Tricks...

Noch viel öfter wird es die Weisung an den ausführenden Staatsanwalt geben, dass eine Anklage zu erheben oder einzustellen ist, wenn der Staatsanwalt etwas anders planen sollte.

Sollte der Staatsanwalt meinen, dass eine Anweisung einen Straftatbestand erfüllt, so muss er die Anweisung durch den unmittelbaren Vorgesetzten prüfen lassen. Sollte er das nciht so sehen, bleibt ihm noch übrig den nächsthöheren Vorgesetzten die Sache vorzutragen. Sollte auch dieser sich der Ansicht nicht anschließen, so ist er zur Ausführung der Anweisung verpflichtet. Einklagen kann er seine Remonstration ja nicht, da sie nur behördeninter ist und somit keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Er kann dann natürlich immer noch trotzdem anders handeln, aber hat dann auch die disziplinarischen Konsequenzen zu tragen.

Krombacher007
18.06.2019, 16:00
Wie gesagt - die Gesetze sind da - und ich finde es immer wieder interessant wie der EuGH den deutschen Justizbehörden - sei es in der Exikutive, sei es in deer Judikative die Leviten liest und denen sagt - so nicht.

Man hat sich bezüglich des internationalen Haftbefehls eben auf gewisse Anforderungen geeinigt und die werden eben nicht von Deutschland erfüllt. Also muss der EuGH ja tätig werden. Dies betrifft aucxh nur den internationalen Haftbefehl und der nationale bleibt davon unberührt

GSch
18.06.2019, 16:01
Es geht nicht um Recht oder Unrecht - sondern darum, dass eine Gewalt in einem demokratischen System einer anderen Gewalt Weisungen erteilt, was man zu tun und zu lassen hat.

Das macht das Bundesverfassungsgericht am laufenden Band, denn seine Urteile sind Gesetz. Also: Judikative macht Gesetze.

Andererseits erlässt die Regierung Rechtsverordnungen. Also: Exekutive macht Gesetze.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder wählt in ab. Also: Legislative trifft Personalentscheidungen für die Exekutive.

Viele Mitglieder der Bundesregierung sind auch Abgeordnete des Bundestages.

Über die Zusammensetzung des Bundesrates bestimmen die Landesregierungen. Also: Exekutive steuert Legislative.

Es gibt im wirklichen Leben einfach keine absolute Trennung der Staatsgewalten, sondern sie müssen auf vielfache Weise zusammenarbeiten. Drei separate Staaten in einem Staat - das geht nicht.

Krombacher007
18.06.2019, 16:15
Genau. "Organ der Rechtspflege" nennt man das..

Ich bezeichne sie gerne als die heilige Dreifaltigkeit, denn sie ist Herrin des Ermittlungsverfahrens, sie vertritt die Anklage und ist zuständig für die Vollstreckung des Urteils.
Sie wird zwar als Organ der Rechtspflege eingestuft, wohlweislich unter dem Gesichtspunkt der Opportunität, aber das widerspricht dem GG Art. 92, der die Rechtssprechung klar den Richtern anvertraut und nciht den Staatsanwälten. Und wegen der Gesetzesbindung der Staatsanwaltschaft hat man sich wohl auf Organ der Rechtspflege geeinigt, obwohl es eher ein Zwitterwesen ist.

Krombacher007
18.06.2019, 16:17
[gekürzt]
dass ein Minister einen Vorgang, der nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht strafwürdig war, dennoch unbedingt angeklagt haben wollte, ist schon vorgekommen. Siehe die Kontroverse Maas / Range, die mit dem Rausschmiss des letzteren endete.

In der Tat ein sehr exemplarisches Beispiel. :hi:

Krombacher007
18.06.2019, 17:05
Aber statt wir uns weiter in rechtsphilosophischen Ansätzen verlaufen, wäre mir eine erstrebenswerte Lösung viel lieber. Eine völlig unabhängige Staatsanwalt kann ja auch keiner wollen, denn dann hätte der Generalstaatsanwalt das alleinige Bestimmungs- und Weisungsrecht, ohne dabei einer Kontrolle oder korrigierenden Instanz ausgesetzt zu sein. So viel Macht in der Hand einer einzigen Person kann man ja auch nicht wollen. Parlamentarische Kontrolle schließe ich aus, denn es würde die Gefahr der Beeinflussung nicht minimieren, sondern eher noch undurchsichtiger machen, denn wenn geheim tagende Kontrollausschüsse Entscheidungen nach politischer Wetterlage treffen, dann ist es ja nicht weniger heikel.

GSch
18.06.2019, 18:53
Sie wird zwar als Organ der Rechtspflege eingestuft, wohlweislich unter dem Gesichtspunkt der Opportunität, aber das widerspricht dem GG Art. 92, der die Rechtssprechung klar den Richtern anvertraut und nciht den Staatsanwälten. Und wegen der Gesetzesbindung der Staatsanwaltschaft hat man sich wohl auf Organ der Rechtspflege geeinigt, obwohl es eher ein Zwitterwesen ist.

Rechtspflege ist nicht nur Rechtsprechung. Diese ist tatsächlich nur den Richtern anvertraut. Aber Organe der Rechtspflege sind außer der Staatsanwaltschaft z. B. auch die privaten Anwälte.

GSch
18.06.2019, 19:01
Der Staatsanwalt kann natürlich auch remostrieren, allerdings wird er dann -wenn wir ehrlich urteilen- seines Dienstes nicht mehr froh werden. Bei einer Aufforderung zu einer Straftat sieht die Sache wieder ganz anders aus, denn zu seinem eigenen Schutz ist er dann sogar angehalten diese Anweisung zu verweigern. Insgesamt gesehen steht so ein Staatsanwalt immer zwischen Eigenverantwortung und Weisungsgebundenheit.

Hältst du es denn für völlig ausgeschlossen, dass der Minister Recht hat und der Staatsanwalt nicht? Es soll ja unter den letzteren auch recht zweifelhafte Existenzen geben, wie etwa der Herr Zschächner, der in Gera lange Zeit fröhlich Verfahren gegen Linke führte, aber nicht gegen Rechte. Dass dem der Minister mal kräftig auf die Finger klopfte (und klopfen konnte), war wirklich eine gute Idee.

Krombacher007
18.06.2019, 19:17
Rechtspflege ist nicht nur Rechtsprechung. Diese ist tatsächlich nur den Richtern anvertraut. Aber Organe der Rechtspflege sind außer der Staatsanwaltschaft z. B. auch die privaten Anwälte.

Ich denke, das Problem des Zwitterdaseins hinreichend erklärt zu haben. Natürlich kann man es, so wie Du, immer wieder auf den einfachsten und billigsten Bestandteil herunterführen, aber er lässt dann eben auch die staatsanwaltlichen Aus-und Einwirkungen auf die Rechtssprechung außer Betracht. Diese Problematik ist in juristischen Fachkreisen auch durchaus bekannt (natürlich!) und wurde und wird immer wieder hinreichend diskutiert.

Krombacher007
18.06.2019, 19:18
Hältst du es denn für völlig ausgeschlossen, dass der Minister Recht hat und der Staatsanwalt nicht? Es soll ja unter den letzteren auch recht zweifelhafte Existenzen geben, wie etwa der Herr Zschächner, der in Gera lange Zeit fröhlich Verfahren gegen Linke führte, aber nicht gegen Rechte. Dass dem der Minister mal kräftig auf die Finger klopfte (und klopfen konnte), war wirklich eine gute Idee.

Ich habe, wenn du aufmerksma gefolgt bist, niemals eine Seite und/oder Betrachtungsweise ausgeschlossen, sondern stets nur auf die generelle Problematik dabei verwiesen.

Krombacher007
18.06.2019, 19:25
Rechtspflege ist nicht nur Rechtsprechung. Diese ist tatsächlich nur den Richtern anvertraut. Aber Organe der Rechtspflege sind außer der Staatsanwaltschaft z. B. auch die privaten Anwälte.

Wobei da wieder der Unterschied der Abhängigkeit/Unabhängigkeit zutage tritt. Bei der Staatsanwaltschaft hat man sich zugunsten der Objektivität dazu entschieden und demgemäß sie unter den Gesichtspunkten der Opportunität zu agieren habe. Dieses Opportunitätsgebot gebärt zwar Ermessensentscheidungen aber sie sind eben nciht rechtskräftig, gleichwohl aber tragen sie wesentlich zur Rechtssprechung bei. Beim Rechtsanwalt besteht eine natürliche Unabhängigkeit

BlackForrester
19.06.2019, 08:26
Das macht das Bundesverfassungsgericht am laufenden Band, denn seine Urteile sind Gesetz. Also: Judikative macht Gesetze.

Andererseits erlässt die Regierung Rechtsverordnungen. Also: Exekutive macht Gesetze.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder wählt in ab. Also: Legislative trifft Personalentscheidungen für die Exekutive.

Viele Mitglieder der Bundesregierung sind auch Abgeordnete des Bundestages.

Über die Zusammensetzung des Bundesrates bestimmen die Landesregierungen. Also: Exekutive steuert Legislative.

Es gibt im wirklichen Leben einfach keine absolute Trennung der Staatsgewalten, sondern sie müssen auf vielfache Weise zusammenarbeiten. Drei separate Staaten in einem Staat - das geht nicht.


Ich habe ja nie behauptet, dass in Deutschland die Gewaltenteilung und damit Demokratie funktioniiert. Das ist eine Fama, welche man versucht dem Bürger einzubleuen.

Selbstverständlich kann man absolut trennen - und damit schafft man keine drei Staaten im Staat - sondern sich gegenseitig kontrollierende Instanzen und dies bedeutet auch nicht, dass man nicht auf vielfache Weise zusammenarbeiten muss.

Nur so als Beispiel - wenn die Legislative ein Gesetz erlassen würde, welches die Exikutive nicht umsetzen kann, dann ist es Aufgabe der Exikutive in der Zusammenarbeit zu sagen - so geht das nicht. Die Exikutive kann sich aber nicht anmaßen selber zu entscheiden das Gesetz nicht anzuwenden.

BlackForrester
19.06.2019, 09:00
Man hat sich bezüglich des internationalen Haftbefehls eben auf gewisse Anforderungen geeinigt und die werden eben nicht von Deutschland erfüllt. Also muss der EuGH ja tätig werden. Dies betrifft aucxh nur den internationalen Haftbefehl und der nationale bleibt davon unberührt


Richtig - um in die rein nationale Gesetzgebung einzugreifen fehlt dem EuGH - richtigerweise - das Mandat. Wobei die Entscheidungen des EuGH natürlich Einfluß auf die nationale Gesetzgebung haben - der EuGH sich aber nicht, wie das Bundesverfassungsgericht, es sich anmaßt der Legislative vorzuschreiben, was man denn zu tun und zu lassen hat und wie man es machen muss.

Will man nun also als Bundesreoublik Deutschland einen "europäischen" Haftbefehl durchsetzen - was bleibt anderes über als die Staatsanwaltschaften zu "entpolitisieren"?

GSch
19.06.2019, 10:19
Selbstverständlich kann man absolut trennen - und damit schafft man keine drei Staaten im Staat - sondern sich gegenseitig kontrollierende Instanzen und dies bedeutet auch nicht, dass man nicht auf vielfache Weise zusammenarbeiten muss.

Kennst du ein Land, in dem das so funktionierst, wie du es forderst? Gegenseitige Kontrolle erfordert schon allein aus logischen Gründen ein gewisses Maß an Zusammenarbeit.