BlackForrester
23.05.2019, 14:32
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107c.html
Ist ja immer wieder ein Dauerthema - darf ich meinen Wahlzettel abfotographieren und im Netz verteilen - darf ich dokumentieren wie ich gewählt habe - der allgemeine Tenor ist "Nein".
Dann kommen plötzlich B90/DIEGRÜNEN daher und fordern Menschen aktiv dazu auf Ihre Wahlentscheidung öffentlich zu machen
https://www.gruene.de/artikel/das-kannst-du-im-europawahlkampf-tun
Eigentlich ist der Paragraph ja eindeutig - nur, wer müsste da dann bei den Grünen haften?
Ist ja immer wieder ein Dauerthema - darf ich meinen Wahlzettel abfotographieren und im Netz verteilen - darf ich dokumentieren wie ich gewählt habe - der allgemeine Tenor ist "Nein".
Dann kommen plötzlich B90/DIEGRÜNEN daher und fordern Menschen aktiv dazu auf Ihre Wahlentscheidung öffentlich zu machen
https://www.gruene.de/artikel/das-kannst-du-im-europawahlkampf-tun
Eigentlich ist der Paragraph ja eindeutig - nur, wer müsste da dann bei den Grünen haften?