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Vollständige Version anzeigen : Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung



Dresdner
13.04.2019, 11:37
Bei allen Landgerichten in Deutschland herrscht Anwaltszwang, und wenn eine natürliche Person von der Staatsanwaltschaft (Dresden) angeklagt wird, so landen diese Verfahren, wenn der Anklage seitens des Gerichts (Dreden) stattgegeben worden ist, entweder beim Amtsgericht (Dresden) oder beim Landgericht (Dresden).

Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, und der Angeklagte hat die eigene Wahl, sich entweder einen Rechtsanwalt (Wahlverteidiger) zu nehmen oder nicht.

Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, und bei Strafverfahren ist es in der Regel so, dass eine Pflichtverteidigung beigeordnet wird.

Pflichtverteidiger sind wie Verfahrenspfleger vom Gericht bestellte Rechtsanwälte, die aus der Staatskasse bezahlt werden, und eigentlich die Interessen der zugeordneten Mandanten wahrnehmen sollen.

Ein Bekannter von mir erwartet nun ebenfalls eine Anklage nebst Gerichtsverhandlung in Dresden, und ihm soll auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Nun habe ich mich mit dieser Materie ein wenig beschäftigt, und mir ist bei Betrachtung eines sehr bekannten Pflichtverteidigers aus Dresden aufgefallen, dass in den Medien von unterschiedlichen Urteilen berichtet wird von Freispruch (im Falle des angeklagten Terrorverdächtigen Syers) bis hin zu einem großen Verfahren vor dem Landgericht Dresden mit mehreren Angeklagten, wo es im Durchschnitt 10 Jahre Freiheitsstrafe gab.

In allen Verfahren wurde der gleiche Pflichtverteidiger beigeordnet, aber alle Verfahren hatten extrem unterschiedliche Urteile im Ergebnis.

1.) Gerichtsverfahren 2016 - terrorverdächtiger Syrer freigesprochen
https://www.sachsen-fernsehen.de/mutmasslicher-terrorverdaechtiger-auf-freiem-fuss-313073/
https://www.sachsen-fernsehen.de/storage/thumbs/950x/r:1479666736/312919.jpg

2.) Gerichtsverfahren 2018 - Lange Haftstrafen
https://www.sueddeutsche.de/politik/freital-prozess-lange-haftstrafen-gegen-terror-gruppe-freital-1.3895872
https://media-cdn.sueddeutsche.de/image/sz.1.3886252/640x360?v=1519811711000

Dresdner
13.04.2019, 11:43
3.) 2017: Wollten die S-Bahn-Schubser töten? Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.

Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
https://www.saechsische.de/wollten-die-s-bahn-schubser-toeten-3731264.html
https://media.saechsische.de/2/d/d/dd6a52a31dedf39528594c47c4658673.jpg

Enkidu
13.04.2019, 11:46
Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?

Dresdner
13.04.2019, 11:48
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.

Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam, nämlich fast 10 Jahre Gefängnis

Finch
13.04.2019, 11:51
[...]

Nur um bzgl. der Diskussiongrundlage sicherzugehen: was genau ist Deine These? Inbsesondere hinsichtlich der Pflichtverteidigung.

Finch
13.04.2019, 11:52
//edit: ok aus #4 ist mir die Sache klar geworden.


Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.

Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.

Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?

Dresdner
13.04.2019, 11:53
Waren vielleicht lediglich Schauprozesse, wo die "Urteile" ohnehin bereits vorher feststanden?

wahrscheinlich.

Bloß ein Bekannter von mir hat gleiches, nämlich auch einen Pflichtverteidger von einem Dresdner Gericht beigeordnet bekommen, und dieser Pflichtverteidiger verhält sich komisch.
Da geht es auch um ein Politikum, nur das niemand versucht hat jemand anderen auf die Gleise zu schubsen, auch wurden keine Bomben gebaut oder sonstige Anschläge verübt, noch Menschen verletzt.
Da geht es nur um Beleidigung, gegenseitig seit Jahren stattgefundene Beleidigungen und Verleumdungen, wo der "Gegenspieler" nun eine Anzeige erstattet hat.
Pech für meinen Bekannten: Er hat Bewährung, und der Anzeigeerstatter ist jemand mit guten Beziehungen und Verbindungen.

Enkidu
13.04.2019, 11:53
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.

Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.

Hast du noch Vertrauen in die Bundesdeutsche Judikative?

cornjung
13.04.2019, 11:55
Komisch und auffällig nur, dass es der gleiche Pflichtverteidiger immer schafft für seine angeklagten Mandanten einen Freispruch oder Einstellung des Verfahren zu erwirken, sobald es sich um Flüchtlinge oder Personen mit Migrationshintergrund handelt.
Nötigenfalls befinden sich dann diese Flüchtlinge oder Angeklagten mit Migrationshintergrund in therapeutischer Behandlung.

Komisch und auffällig ebenso, dass der gleiche Pflichtverteidiger für seinen Mandanten, einen Deutschen aus Freital weder eine Einstellung, noch Freispruch, noch Bewährung erreichen konnte, und sein Angeklagter quasi das Höchstmaß an Strafe bekam.
Komisch ist es nicht, sondern bekannt, dass ein nationaler patriotischer Deutscher als angeblich rechter Nazi von deutschen Richtern, die mit deutschen Steuern bezahlt und von deutschen Polikern eingestellt werden, anders beurteilt wird, als ein ausländischer, angeblich dringend gebraucher Messerer/ Vergewaltiger, pardon Fachkraft.
Und wer wählt diese Politiker und Richter ? Richtig. Die CDUSPDLINKEGRÜNE Mehrheit.

Dresdner
13.04.2019, 11:55
Nur um bzgl. der Diskussiongrundlage sicherzugehen: was genau ist Deine These? Inbsesondere hinsichtlich der Pflichtverteidigung.

Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden

frundsberg
13.04.2019, 11:56
Hast du noch Vertrauen in die Bundesdeutsche Judikative?


https://www.youtube.com/watch?v=DbfVh8lpwqI

Wer die Fälle im VOM ENDE DER ZEITEN liest, wird diese Frage sicherlich verneinen.

Enkidu
13.04.2019, 11:57
wahrscheinlich.

Bloß ein Bekannter von mir hat gleiches, nämlich auch einen Pflichtverteidger von einem Dresdner Gericht beigeordnet bekommen, und dieser Pflichtverteidiger verhält sich komisch.
Da geht es auch um ein Politikum, nur das niemand versucht hat jemand anderen auf die Gleise zu schubsen, auch wurden keine Bomben gebaut oder sonstige Anschläge verübt, noch Menschen verletzt.
Da geht es nur um Beleidigung, gegenseitig seit Jahren stattgefundene Beleidigungen und Verleumdungen, wo der "Gegenspieler" nun eine Anzeige erstattet hat.
Pech für meinen Bekannten: Er hat Bewährung, und der Anzeigeerstatter ist jemand mit guten Beziehungen und Verbindungen.

Ja, aus solchen Lappalien-Mäuschen kann man hier in Deutschland immer einen riesigen Empörungs-Elefanten machen. Dein Bekannter befindet sich Don Quijote gleich in einem Kampf gegen Windmühlen!

Enkidu
13.04.2019, 11:58
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden

Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet! Wer zahlt, schafft an.

Finch
13.04.2019, 12:00
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden

Die Pflichtverteidiger werden ja nicht vom Gericht bezahlt. Zunächst einmal kommt es für die Kostentragung auf den Ausgang des Verfahrens an. Wird etwa der Angeklagte verurteilt, trägt er die Kosten des Verfahren sowie seine Auslagen, also auch die Kosten seines Pflichtverteidigers. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Kosten und Auslagen.
Außerdem kann der Angeklagte selbst einen Verteidiger wählen. Pflicht ist nur, dass er einen Verteidiger bekommt. Wählt er innerhalb der bestimmten Frist keinen Verteidiger aus, wird ihm einer vom Gericht bestellt. Es ist damit also eigentlich gesichert, dass sich der Angeklagte vertreten lässt, von wem er will.

Finch
13.04.2019, 12:01
Du hast dir die Frage bereits selbst beantwortet! Wer zahlt, schafft an.

Die Aussage stimmt aber nicht.

Dresdner
13.04.2019, 12:07
Ja, an solchen Lappalien-Mäuschen kann man hier in Deutschland immer einen riesigen Empörungs-Elefanten machen. Dein Bekannter befindet sich Don Quijote gleich in einem Kampf gegen Windmühlen!

Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.

Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .

Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.

Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.

Enkidu
13.04.2019, 12:12
Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.

Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .

Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.

Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.

Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!

Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?

Finch
13.04.2019, 12:13
Ja sicherlich hast Du Recht damit, und die Sache von meinem Bekannten ist nun wirklich eine absolute Lappalie, wird ja sogar noch nicht einmal vor dem Landgericht Dresden verhandelt, soondern "nur" vor dem Amtsgericht Dresden.

Mein Bekannter hatte nur einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen, weil der Bewährung hat (mehrmaliges Fahren ohne Führerschein) .

Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

Der Pflichtverteidiger meinte, mein Bekannter solle das alles nicht vorbringen, dass würde die Verhandlung sprengen und anstatt 1 Tag Gerichtsverhandlung so 3 bis 4 Gerichtstage Verhandlung ausmachen. Das Gericht würde dann böse werden, und er müße mit einem schlimmen Urteil rechnen, da er nicht einsichtig und nicht reumütig sei.

Der Pflichtverteidiger meinte ferner, wenn der Anzeigeerstatter als belastungszeuge nicht geladen würde, würde es schnell gehen und nach 20 Minuten wäre alles erledigt, und mein Bekannter könne dann mit einer Einstellung und Verwarnung rechnen.

Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.

Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.

Dresdner
13.04.2019, 12:14
Irgendwie klingt wie eine komplett erfundene Geschichte Deines Bekannten. Das Gericht muss den Geschädigten als Zeugen laden. Es hat gar keine andere Möglichkeit. Eine Ladung und anschließende Vernehmung kostet wenige Minuten und ist für die Wahrheitsfindung unerlässlich. Sowas beansprucht nicht 3-4 Tage? Was für ein Quatsch. Nie im Leben wurde das so geäußert.

Ein Gericht, das den einzigen Belastungszeugen nicht lädt - eine subtilere Lüge hätte den Strang weniger lächerlich aussehen lassen.

Ja, aber mein bekannter soll freiwillig auf die Ladung des zeugen verzichten

Finch
13.04.2019, 12:14
Warum hat Dein Bekannter eigentlich keinen eigenen Verteidiger ausgewählt? Davon mal ganz abgesehen, dass die Geschichte wohl erfunden ist.

Finch
13.04.2019, 12:15
Ja, aber mein bekannter soll freiwillig auf die Ladung des zeugen verzichten

Das ist prozessrechtlich aber nicht möglich.

Hat Dein Bekannter Dir das so erzählt oder gibt es sonst noch Anhaltspunkte für die Wahrheit dieser Geschichte?

Dresdner
13.04.2019, 12:15
Das ist prozessrechtlich aber nicht möglich.

na dann ist ja gut

Finch
13.04.2019, 12:20
na dann ist ja gut

Ja wie? Das war's jetzt? "dann ist ja gut". Du erzählst hier eine so ungeheuerliche Geschichte und beim kleinsten Zweifel: Resignation?
Eine Verschwörung sämtlicher Pflichtverteidiger mit den Gerichten eines Unrechtsstaats klingt zwar skandalös. Ist aber an den Haaren herbeigezogen. Sowas ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Das hat nicht einmal mit dem Willen der Beteiligten zu tun. Dass deutsche Gerichte manchmal Urteile aussprechen, die sich am Rande der Vertretbarkeit bewegen und zu Recht Unverständnis produzieren: auf jeden Fall! Eines meiner Lieblingsthemen. Aber eine so plumpe und oberflächliche Verschwörung: einfach nur Blödsinn.

WikingerWolf
13.04.2019, 13:09
Sicherlich wird der @Dresdner auch nicht die ganze Geschichte 100% ig kennen, aber es ist wirklich schon bemerkenswert, wenn ein Rechtsanwalt, egal ob Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger (wobei letzterer sein Honorar frei mit dem Mandanten verhandeln kann!:gib5: ) seinem eigenen Mandanten davon abrät, einen Zeugen nicht laden zu lassen!

Zeugen müßen bei der Wahrheit bleiben, und machen sich sonst strafbar, also hätte doch gerade der Pflichtverteidiger hier eine wahre Steilvorlage, gerade den Belastungszeugen hinsichtlich seines eigenen Fehlverhaltens so richtig ins Kreuzfeuer zu nehmen, immer vorausgesetzt, der hat auch was falsch gemacht.

Und wenn der Belastungszeuge erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung trotz PZU Ladung erscheint, dann muß das Verfahren sowieso eingestellt werden.
GERADE DAS MÜßTE DOCH EIN ANWALT WISSEN

@Dresdner spricht sich ja leider nicht aus, ob es sich hier bei der Pflichtverteidigung seines Bekannten auch um den gleichen Anwalt ###handelt, wessen Links so eindrucksvoll im Erstposting eingestellt worden sind, aber irgendetwas scheint auch mit diesem Anwalt "nicht zu stimmen"
###

Dort taucht nämlich Rechtsanwalt Peter Hollstein als Umgangspfleger auf.
Umgangspfleger sind auch vom Gericht bestellte Rechtsanwälte (Betreuungsgerichte / Vormundschaftsgerichte z.B.)




Aus Kommentar :
Die ARD und die Justiz – Der Fall Harry Wörz > Kein „Justiz-Irrtum“ nein > eine Tragödie, über 13 Existenz vernichtende Jahre hinweg vom Staat systematisch inszeniert.
Brandenburg
Mit wehender Flagge gegen das Volk
Im Osten weht nach der Wende immer noch der Gerichtsgeist der DDR.
Im Amtsgericht Zossen mit Richter-Frauenüberschuss sitzen
Am brandenburgischen Amtsgericht Zossen wird ein Familienvater wegen Entziehung einer Minderjährigen angeklagt. Er hat sich um die gemeinsame vierjährige

die Männer auf harten Bänken.
Tochter gekümmert. Die Mutter war gesundheitlich ausgefallen, musste mit einer schweren Psychose wochenlang im Landeskrankenhaus behandelt werden. Das allerdings wird von Seiten der Ankläger und Justiz vertuscht und taucht folglich auch nicht in den offensichtlich manipulierten Gerichtsakten auf. Vielmehr wird der Mutter während [!] ihres Aufenthaltes in der Psychiatrie von Richter Fiedler am Amtsgericht Dresden das alleinige Sorgerecht übertragen. Das Jugendamt wird von dem „Umgangspfleger“ Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden – nach Recherchen der Redaktion – erpresst.
Der fürsorgeverantwortliche Familienvater wird deswegen dann für 6 Wochen in Untersuchungshaft eingekerkert und später zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bemerkenswert: In der mündlichen Verhandlung wird der Vater von „Richterin“ Renate Neuhaus (57) am Amtsgericht Zossen sogar des Saales verwiesen, nur weil er Beweisanträge gestellt hat. Da verwundert es letztlich auch nicht mehr, dass dem angeklagten Vater das grundgesetzlich zugesicherte letzte Wort verweigert wurde.

Quelle:
http://justizalltag-justizskandale.info/wp-content/uploads/2014/02/Kriminalisierungsfall-aus-Brandenburg-Amtsgericht-Zossen.pdf


https://s16.directupload.net/images/190413/7f8p8ein.jpg

GSch
13.04.2019, 14:00
Mein Bekannter wollte dem Pflichtverteidiger erklären, dass auch der Anzeigeerstatter genauso beleidigt und verleumdet hat, wie er das selbst als "Payback" gemacht hatte.
Antwort des Pflichtverteidigers war, dass es hier nicht um die Beleidigungen des Anzeigeerstatters gegen meinen Bekannten gehen würde in dem Verfahren, sondern nur um die Beleidigungen, die mein Bekannter an den Anzeigeerstatter abgegeben hatte.

Mein Bekannter möchte den Anzeigeerstatter gerne zur Gerichtsverhandlung laden, um ihn auch bezüglich seines Fehlerhaltens zu konfontrieren, und dass der Anzeigeerstatter eigentlich den Auslöser dazu gegeben hatte, dass mein bekannter nun auch einmal verbal "zurückgeschlagen" habe.

So geht das nun mal nicht. Der Bekannte kann ja gerne als mildernden Umstand anführen, dass er provoziert worden ist. Aber das Verfahren dreht sich allein um seine Verfehlung. Er kann höchstens Anzeige gegen den anderen erstatten, wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Aber das hilft ihm selbst wenig.

Dresdner
13.04.2019, 19:04
Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!

Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?

Ich kenne den Spruch so:
Bei Gericht bekommt man immer ein URTEIL, aber oftmals keine GERECHTIGKEIT.


Warum hat Dein Bekannter eigentlich keinen eigenen Verteidiger ausgewählt? Davon mal ganz abgesehen, dass die Geschichte wohl erfunden ist.

Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel


Das ist prozessrechtlich aber nicht möglich.

Hat Dein Bekannter Dir das so erzählt oder gibt es sonst noch Anhaltspunkte für die Wahrheit dieser Geschichte?

So wurde mir das berichtet.

Also muss Prozeßrechtlich immer der Zeuge geladen werden, auch wenn es ein Belastungszeuge ist.
Habe ich das so richtig verstanden`?


Ja wie? Das war's jetzt? "dann ist ja gut". Du erzählst hier eine so ungeheuerliche Geschichte und beim kleinsten Zweifel: Resignation?
Eine Verschwörung sämtlicher Pflichtverteidiger mit den Gerichten eines Unrechtsstaats klingt zwar skandalös. Ist aber an den Haaren herbeigezogen. Sowas ist aus vielerlei Gründen nicht möglich. Das hat nicht einmal mit dem Willen der Beteiligten zu tun. Dass deutsche Gerichte manchmal Urteile aussprechen, die sich am Rande der Vertretbarkeit bewegen und zu Recht Unverständnis produzieren: auf jeden Fall! Eines meiner Lieblingsthemen. Aber eine so plumpe und oberflächliche Verschwörung: einfach nur Blödsinn.
Wo hatte ich hier was von Verschwörung geschrieben?


Sicherlich wird der @Dresdner auch nicht die ganze Geschichte 100% ig kennen, aber es ist wirklich schon bemerkenswert, wenn ein Rechtsanwalt, egal ob Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger (wobei letzterer sein Honorar frei mit dem Mandanten verhandeln kann!:gib5: ) seinem eigenen Mandanten davon abrät, einen Zeugen nicht laden zu lassen!

Zeugen müßen bei der Wahrheit bleiben, und machen sich sonst strafbar, also hätte doch gerade der Pflichtverteidiger hier eine wahre Steilvorlage, gerade den Belastungszeugen hinsichtlich seines eigenen Fehlverhaltens so richtig ins Kreuzfeuer zu nehmen, immer vorausgesetzt, der hat auch was falsch gemacht.

Und wenn der Belastungszeuge erst gar nicht zur Gerichtsverhandlung trotz PZU Ladung erscheint, dann muß das Verfahren sowieso eingestellt werden.
GERADE DAS MÜßTE DOCH EIN ANWALT WISSEN

@Dresdner spricht sich ja leider nicht aus, ob es sich hier bei der Pflichtverteidigung seines Bekannten auch um den gleichen Anwalt ### handelt, wessen Links so eindrucksvoll im Erstposting eingestellt worden sind, aber irgendetwas scheint auch mit diesem Anwalt "nicht zu stimmen":
http://justizalltag-justizskandale.info/wp-content/uploads/2014/02/Kriminalisierungsfall-aus-Brandenburg-Amtsgericht-Zossen.pdf

Dort taucht nämlich Rechtsanwalt Peter Hollstein als Umgangspfleger auf.
Umgangspfleger sind auch vom Gericht bestellte Rechtsanwälte (Betreuungsgerichte / Vormundschaftsgerichte z.B.)



https://s16.directupload.net/images/190413/7f8p8ein.jpg

Der Name des Pflichtverteidigers spielt doch keine Rolle, oder ist das so wichtig?


So geht das nun mal nicht. Der Bekannte kann ja gerne als mildernden Umstand anführen, dass er provoziert worden ist. Aber das Verfahren dreht sich allein um seine Verfehlung. Er kann höchstens Anzeige gegen den anderen erstatten, wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Aber das hilft ihm selbst wenig.

Ganz genauso soll der Pflichtverteidiger das auch meinem Bekannten gesagt haben.

Merkelraute
13.04.2019, 20:45
3.) 2017: Wollten die S-Bahn-Schubser töten?

Diese Frage soll das Landgericht Dresden vier Monate nach der Tat am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz klären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Totschlag vor.

Rechtsanwalt Peter Hollstein, der den Marokkaner vertritt, berichtete auf SZ-Anfrage, J. sei deshalb nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Gesa Israel, die Rechtsvertreterin des Opfers, war am Donnerstag nicht zu erreichen. Sie ist im Urlaub.
https://www.saechsische.de/wollten-die-s-bahn-schubser-toeten-3731264.html
https://media.saechsische.de/2/d/d/dd6a52a31dedf39528594c47c4658673.jpg

Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.

pixelschubser
13.04.2019, 21:25
Ich möchte gerne versuchen herauszufinden, ob Pflichtverteidiger wirklich sich für den Mandanten einsetzen, oder ob die eher die Interessen des Gerichts vertreten, von welchem die ja auch bezahlt werden

Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

Jenau!

WikingerWolf
13.04.2019, 22:42
Ich kenne den Spruch so:
Bei Gericht bekommt man immer ein URTEIL, aber oftmals keine GERECHTIGKEIT.




Der Name des Pflichtverteidigers spielt doch keine Rolle, oder ist das so wichtig?

.

Ach, der Name des Pflichtverteidigers spielt schon eine Rolle, z.B. kann bei Google eine Recherche anstellen, und weiß dann ungefähr wo dran man ist...

Über den hier benannten Rechtsanwalt Peter Hollstein aus Dresden steht ja auch viel im Internet.

Und ob ein Rechtsanwalt viel beschäftigt ist, und somit gut, erkennt man auch meistens daran, ob und wie schnell man einen Termin bekommt.
Man kann ja mal spasseshalber anonym in seiner Kanzlei anrufen, und um einen Termin bitten:

###

kann man gleich sofort am selben tag kommen, so ist der Anwalt nicht oder kaum beschäftigt.
Kann man erst nächsten Monat oder gar nicht kommen weil der Anwalt so ausgebucht ist, dann scheint der sehr gut zu sein, weil er sich vor Mandanten gar nicht retten kann....

Gute Rechtsanwälte machen ja auch vor jeder Gerichtsverhandlung Recherchen und benutzen www.google.de um den Gegner auszuspionieren, um seine Stärken und Schwächen herauszufinden, um so eine gute Angriffs und Verteidigungs Strategie zu entwickeln....

Ein Mandant kann doch das selbe tun.

Finch
14.04.2019, 13:00
[...]

Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel

[...]

Also muss Prozeßrechtlich immer der Zeuge geladen werden, auch wenn es ein Belastungszeuge ist.
Habe ich das so richtig verstanden`?

[...]

Wo hatte ich hier was von Verschwörung geschrieben?

Nö. Du schriebst, dass ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Also besteht bei Deinem Bekannten ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO. Gem. § 142 StPO erfolgt die Auswahl entweder durch den Angeklagten selbst oder - wenn dieser die dazu eingeräumte Frist einhält. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kostentragung für diesen Verteidigers hängt, wie bereits geschrieben, davon ab, wie der Prozess ausgeht. Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, trägt die Staatskasse alle Kosten. Egal ob der Pflichtverteidiger selbst oder durch das Gericht ausgesucht wurde. Wird der Angeklagte schuldig gesprochen und verurteilt trägt der Angeklagte alle Verfahrenskosten, also auch die Kosten seines Anwalts. Auch hier ist es egal, wer den Pflichtverteidiger ausgesucht hat. Ist der Angeklagte mittellos, erhält er Prozesskostenhilfe. Aber auch hier ist völlig egal, wer den Anwalt auswählt! Da hat Dein Bekannter wohl nicht verstanden, wie das mit der Beiordnung funktioniert.


Ja, das Gericht ist der Wahrheitsfindung verpflichtet. Der Belastungszeuge - zumal wenn er der einzige ist - ist für die Wahrheitsfindung unumgänglich. Das Gericht ist also dazu verpflichtet, diesen zu hören. Dass ein Gericht dies unter Vereinbarung mit dem Verteidiger anders beschließt, ist schlicht unmöglich und zeugt von einer äußerst plumpen Lügengeschichte.


Naja: ein Verteidiger der systematisch mit den befangenen Richtern rechtswidrige Deals zulasten des Angeklagten schließt, und damit Prozessmaxime mit Füßen tritt. Wie würdest Du das sonst nennen?

Finch
14.04.2019, 13:05
Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

Jenau!

Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...

Finch
14.04.2019, 13:07
Auch ein Rechtsanwalt hat eine politische Einstellung. Vielleicht ist diese eher auf der linken Seite. Kann gut sein. Mögliche Klienten sollten schon genau prüfen, von wem sie sich verteidigen lassen. Manchmal ist ein U-Boot dabei.

Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.

Deutschmann
14.04.2019, 13:16
Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt. Diese Eigenverantwortung ist jedem zuzutrauen. Wer sich hinterher beschwert, der Anwalt passe ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht, der ist im Vorfeld schlichtweg zu doof gewesen, richtig zu wählen.

Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?

cornjung
14.04.2019, 13:53
Du meinst also, die Judikative steckt mit dem Rechtsanwalt unter einer Decke und verhandelt im Vorfeld Urteile nach einer gewissen politischen Vorstellung? Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?
Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.

Eben. Es steht jedem frei, auch bei einer Pflichtverteidigung zu wählen, wer ihn vertritt.
Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.

Finch
14.04.2019, 14:03
Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?

Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.

cornjung
14.04.2019, 14:10
Ersteres ist der Fall. Die Wahl ist absolut frei.
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.

Finch
14.04.2019, 14:17
Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.

Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.

Angenommen der Angeklagte wählt niemanden aus bestellt das Gericht einen Verteidiger, ja. Wohlwollen ggü dem Gericht? Was meinst Du mit Wohlwollen? Meinst Du etwa, ein Interesse an einer raschen Verurteilung oder einem Freispruch usw.? Meine Erfahrung ist, dass Verteidiger in erster Linie ein Interesse daran haben, sich ggü ihren Mandanten zu profilieren. Das ist in Strafsachen vor Gericht eine ziemlich lästige Angelegenheit, weil Strafverteidiger gerne so viel Sand ins Verfahrensgetriebe streuen, wie nur möglich. Da wird verzögert ohne Ende, notfalls auch durch dusselige Befangenheitsanträge. Die Länge des Verfahrens wird stets strafmildernd berücksichtigt.
Mag sein, dass es Anwälte gibt, die ohne großen Einsatz versuchen, das nötigste für den Angeklagten herauszuholen. Von mir aus auch aus Dankbarkeit ggü. dem Gericht. Wobei ich das ehrlich gesagt für Blödsinn halte. Diese Verteidiger handeln dann aber weder im Mandanteninteresse noch in eigenem.


Dass gesuchte und gefragte Spitzenanwälte nicht bereit sind, für Pillepalle an Provinz-AGs zu kommen, um mickrige Summen für die Verteidigung asozialer Kleinkrimminellen zu erhalten ist selbstverständlich. Warum auch? Du brauchst keinen Gerson Trüg, um dich gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu wehren. Da gibt es sicher genug (Fach)anwälte für Strafrecht, die das genauso gut können. Handelt es sich um einen größeren Fall, etwa wegen Kapitalverbrechen, reißen sich auch gute Anwälte um eine Pflichtverteidigung. Der Grund sollte klar sein.

Finch
14.04.2019, 14:19
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.

Irgendwie ist Dein Bild vom Strafverteidiger etwas seltsam. 500-1000 EUR bekommen die Strafverteidiger, die komplexe Wirtschaftsstrafsachen verteidigen, insbesondere für Unternehmer usw. Das hat doch mit dem tatsächlichen Gerichtsalltag eines mittellosen Kriminellen nichts zu tun. Warum sollte der für seinen Scheiß jemanden beauftragen, der sonst nur Leute wie Ackermann, Fitchen und co. vertritt?

Finch
14.04.2019, 14:24
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.

Natürlich ist die Wahl faktisch nicht frei. Genauso wenig wie jeder faktisch frei ist, sich eine Millionenvilla zu kaufen oder für seinen Nachbarschaftsstreit über zu hoch gewachsene Hecken einen Partner von Hogan Lovells zu beauftragen, der dafür insg. 10.000 EUR haben will. :haha:

Stanley_Beamish
14.04.2019, 14:26
Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.

Abgesehen davon, dass man mit der gleichen Begründung faktisch auch nicht frei ist, sich einen Lamborghini zu kaufen, ist es so, dass wenn der Angeklagte in einem Prozess mit notwendiger Verteidigung keinen Verteidiger nennt, und das Gericht einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt, dann dieser für den niedrigen Honorarsatz tätig werden muss.
Egal, ob es einer, der gerade von der Uni kommt, ist, oder ob er Johann Schwenn heißt.

Enkidu
14.04.2019, 14:32
Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...

:hi:Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.

Finch
14.04.2019, 14:38
:hi:Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.

Ja genau. Aber der Angeklagte kann grundsätzlich selbst den Verteidiger wählen, der ihm beigeordnet wird.

pixelschubser
14.04.2019, 15:08
Stuss. Der Pflichtverteidiger kann selbst gewählt werden. In diesem Strang checken viele nicht, was die Beiordnung eines Pflichtverteidigers überhaupt ist. Inwiefern besteht bei einem Pflichtverteidiger ein Unterschied? "Pflicht" bezieht sich nur auf die Beiordnung selbst. Nicht auf eine fremdbestimmte Auswahl des Anwalts. Meine Güte wird hier eine Scheiße zusammengeschrieben...

Stuss?

Befass Dich mit der Materie und du wirst feststellen, dass du Stuss von dir gibst!

Finch
14.04.2019, 15:32
Stuss?

Befass Dich mit der Materie und du wirst feststellen, dass du Stuss von dir gibst!

Was an meinen Beiträgen hier ist denn falsch?

Falsch bzw. doof ist eher das, was Du hier von Dir gibst. Pauschale Nonsensbehauptungen über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen zeugen nicht davon, dass Du Dich sonderlich viel mit "der Materie" befasst hast.

pixelschubser
14.04.2019, 16:01
Was an meinen Beiträgen hier ist denn falsch?

Falsch bzw. doof ist eher das, was Du hier von Dir gibst. Pauschale Nonsensbehauptungen über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen zeugen nicht davon, dass Du Dich sonderlich viel mit "der Materie" befasst hast.

Erkläre pauschale Nonsensbehauptung über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen!

"Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

Jenau!"

Enkidu
14.04.2019, 16:03
Erkläre pauschale Nonsensbehauptung über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen!

"Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

Jenau!"


:hi:Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.
durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.

Finch
14.04.2019, 16:32
Erkläre pauschale Nonsensbehauptung über irgendwelche ausgedachten und an der Sache völlig vorbeigehenden Interessenlagen!

"Pflichtverteidiger! Noch Fragen, Kienzle?

Als Anwalt will der auch nur nach oben an den Trog. Was wird diese Made also machen?

Jenau!"

"Anwalt will nur nach oben an den Trog" Anwalt = "Made". Das ist Beleidigung eines Berufsstandes nach Schema F. So langweilig wie unsachlich. Die Interessenlage in einem Strafprozess ist Dir für eine sachliche Auseinandersetzung vermutlich zu komplex. Ist in Ordnung. :)

cornjung
14.04.2019, 17:14
Irgendwie ist Dein Bild vom Strafverteidiger etwas seltsam. 500-1000 EUR bekommen die Strafverteidiger, die komplexe Wirtschaftsstrafsachen verteidigen, insbesondere für Unternehmer usw. Das hat doch mit dem tatsächlichen Gerichtsalltag eines mittellosen Kriminellen nichts zu tun. Warum sollte der für seinen Scheiß jemanden beauftragen, der sonst nur Leute wie Ackermann, Fitchen und co. vertritt?
Nein, du bist nicht infomiert, was gute Strafveteidiger verlangen. Und wen Steuerstrafverteidiger im Regelfall vetreten. Die verteidigen keineswegs nur Ackermanns, Fickens und Kacheldeppen, sondern Jeden, der sie bezahlt und engagiert. Freiberufler, Mittelständler, Selbständige aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Gastronomie, Security uswusf. Sogar Drogendeler oder Clan-Angehörige. Ich war fast jedes Jahr vor dem S-A oder L- Gericht. Ich habe junge, unsichere und unerfahrene Pflichtveteidiger-Pfeifen reihenweise auf der Gegenseite erlebt , die mittellose Hartzler vetreten und verloren haben, und meine mit allen Wassern gewaschenen Top-anwälte- deren Honorar ich ohnhin steuerlich absetzen konnte- die den Pflichtverteidigern, Richtern und StA fachlich und rhetorisch haushoch überlegen waren. Die haben mich bezw. mein Personal in jedem Prozess frei gepaukt. Das fing schon bei ihrem Auftreten, Anzügen, Autos und Büros an.

Abgesehen davon, dass man mit der gleichen Begründung faktisch auch nicht frei ist, sich einen Lamborghini zu kaufen, ist es so, dass wenn der Angeklagte in einem Prozess mit notwendiger Verteidigung keinen Verteidiger nennt, und das Gericht einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt, dann dieser für den niedrigen Honorarsatz tätig werden muss. Egal, ob es einer, der gerade von der Uni kommt, ist, oder ob er Johann Schwenn heißt.
JS arbeitet niemals als PV !Kein Gericht kann ihn zum PV bestellen. Im übrigen warst du noch nie vor Gericht,
denn du muckst im real live ohnhin nie auf.

pixelschubser
14.04.2019, 17:23
"Anwalt will nur nach oben an den Trog" Anwalt = "Made". Das ist Beleidigung eines Berufsstandes nach Schema F. So langweilig wie unsachlich. Die Interessenlage in einem Strafprozess ist Dir für eine sachliche Auseinandersetzung vermutlich zu komplex. Ist in Ordnung. :)

Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!

cornjung
14.04.2019, 17:24
Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!
Ich rede von Strafgerichten.

Finch
14.04.2019, 17:33
Nein, du bist nicht infomiert, was gute Strafveteidiger verlangen. Und wen Steuerstrafverteidiger im Regelfall vetreten. Die verteidigen keineswegs nur Ackermanns, Fickens und Kacheldeppen, sondern Jeden, der sie bezahlt und engagiert. Freiberufler, Mittelständler, Selbständige aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Gastronomie, Security uswusf... Ich war fast jedes Jahr vor dem S-A oder L- Gericht. Ich habe junge, unsichere und unerfahrene Pflichtveteidiger-Pfeifen reihenweise auf der Gegenseite erlebt , die mittellose Hartzler vetreten und verloren haben, und meine mit allen Wassern gewaschenen Top-anwälte- deren Honorar ich ohnhin steuerlich absetzen konnte- die den Pflichtverteidigern, Richtern und StA fachlich und rhetorisch haushoch überlegen waren. Die haben mich bezw. mein Personal in jedem Prozess frei gepaukt. Das fing schon bei ihrem Auftreten, Anzügen, Autos und Büros an.

JS arbeitet niemals als PV !Kein Gericht kann ihn zum PV bestellen. Im übrigen warst du noch nie vor Gericht,
denn du muckst im real live ohnhin nie auf.

Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte.
Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.

Dein Post ist im Übrigen auch sonst ein Offenbarungseid. Dass Du schreibst, dass "die Gegenseite" inkompetente Anwälte hatten, während Du bestens vertreten wurdest, belegt, dass Du 1. lügst und 2. keine Ahnung vom Strafprozess hast. Du kennst offenbar noch nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilprozess. Eine Gegenseite gibt es im Strafprozess nicht. Du verwechselst das mit dem Zivilprozess. Die Gegenseite - wenn man so will - ist die Staatsanwaltschaft. Diese klagt den Beschuldigten an. Dein Bild eines Parteienprozesses, bei dem jede Seite einen Anwalt hat und wo die ungleiche Kompetenz schlussendlich einen gewaltigen Unterschied ausmacht, entspricht dem Zivilprozess.

Aber gut, was schreibe ich mir die Finger hier wund. :fizeig:

Finch
14.04.2019, 17:34
Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!

Und welche ist das? Bzw. wie passt das zu Deinem Beitrag?

pixelschubser
14.04.2019, 17:38
Und welche ist das? Bzw. wie passt das zu Deinem Beitrag?

Ich werde sicher keine Interna hier preisgeben.

Finch
14.04.2019, 18:03
Ich werde sicher keine Interna hier preisgeben.

Hä? Hättest Du für die Beantwortung meiner Frage auch gar nicht gemusst. Aber egal.

Stanley_Beamish
14.04.2019, 18:06
Nein, du bist nicht infomiert, was gute Strafveteidiger verlangen. Und wen Steuerstrafverteidiger im Regelfall vetreten. Die verteidigen keineswegs nur Ackermanns, Fickens und Kacheldeppen, sondern Jeden, der sie bezahlt und engagiert. Freiberufler, Mittelständler, Selbständige aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Gastronomie, Security uswusf. Sogar Drogendeler oder Clan-Angehörige. Ich war fast jedes Jahr vor dem S-A oder L- Gericht. Ich habe junge, unsichere und unerfahrene Pflichtveteidiger-Pfeifen reihenweise auf der Gegenseite erlebt , die mittellose Hartzler vetreten und verloren haben, und meine mit allen Wassern gewaschenen Top-anwälte- deren Honorar ich ohnhin steuerlich absetzen konnte- die den Pflichtverteidigern, Richtern und StA fachlich und rhetorisch haushoch überlegen waren. Die haben mich bezw. mein Personal in jedem Prozess frei gepaukt. Das fing schon bei ihrem Auftreten, Anzügen, Autos und Büros an.
(...)


Ist mal wieder Märchenstunde, cornjung? :fizeig:



(...)
JS arbeitet niemals als PV !Kein Gericht kann ihn zum PV bestellen. Im übrigen warst du noch nie vor Gericht,
denn du muckst im real live ohnhin nie auf.

Lies einfach die Strafprozessordnung, ahnungsloser Dummschwätzer!

cornjung
14.04.2019, 18:28
Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte....Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen....Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigendass Du 1. lügst und 2. keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Hah...hah...ha... Finch, der angebliche und selbst ernannte Anwalt. Danke, habe gerade einen Lachflash bekommen. Dick auftragen macht Spass, aber mich täüscht du Möchtegerne-Jurist nicht. Schon im Notwehr-thread waren deine Posts der komplette Offenbarungseid. Hast du nicht mal die Paragraphen gekannt, geschweige denn Kommentare und Rechtsprechung. Nach endlosen Diskussionen hast du selber eingeräümt, Strafrecht wäre nicht deine Stärke. Hüstel * Kann jeder nachlesen. Und jetzt geht es nahtlos weiter.

Ich verwechsel gar nicht. Im SV gibts A. und Z. Manche haben teure Wahlanwälte, Ander PV. RAG sind über die RVG frei verhandelbar, du Depp. Kein guter Anwalt rechnet nach der RVG ab. Nur du kennst keinen. Kein gefragter Anwalt arbeitet als vom Gericht zu reduzierten Armuts-honoraren bestellter Pflichtverteidige. Du mittelloser Habenichts hast noch nie einen Anwalt bezahlt, sondern hattest allenfalls nur vom H-4 Amt bezahlte Pflichtverteidiger. Falls du überhaupt je vor Gericht warst.

Du hast noch nie einen Anwalt engagiert und bezahlt, weder in einem SV noch in einem SSV. Weil du noch nie Steuern bezahlt hast. Geschweige denn selbständig warst, sondern ausweislich deiner Beiträge Hilfsarbeiter. Du hast dich aber erneut selber bestens beschrieben. Ich hätte es nicht besser machen können. Finch spielt Rechtsexperte . * lol

Ist mal wieder Märchenstunde, cornjung? Lies einfach die Strafprozessordnung, ahnungsloser Dummschwätzer!
Wozu ? Ich kann mir die besten Anwälte leisten, aber sicher keine ahnungslose Schwuchteln wie dich.

Leibniz
14.04.2019, 18:35
Wieder klassisch: cornjung Rechtsexperte.
Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.
[...]
Die Gesetzeslage ist mir nicht bekannt. Allerdings sind mir einige Kanzleien bekannt, die allein für eine Erstberatung mehre tausend Euro verlangen. Wohlgemerkt nicht im Bereich Strafgesetz.
Die Großen(Freshfields,usw.), die allerdings auch eher für größere Angelegenheiten verwendet werden, können auch nicht für Peanuts arbeiten.

Mein Rechtsverständnis (als Laie) wäre, dass es Rechtsanwälten im Rahmen der Vertragsfreiheit frei steht, mit ihren Mandanten selbst ausgewählte Honorare vertraglich zu vereinbaren.

Die Grundaussage des Beitrags, dass die Qualität eines Rechtsanwalts entscheidend ist, halte ich im übrigen für völlig korrekt. In allen anderen Fällen wäre es auch nicht möglich, dass viele Rechtsanwälte am Existenzminimum leben, während andere Millionen im Jahr verdienen.

Dresdner
14.04.2019, 19:24
Ja, das Gericht ist der Wahrheitsfindung verpflichtet. Der Belastungszeuge - zumal wenn er der einzige ist - ist für die Wahrheitsfindung unumgänglich. Das Gericht ist also dazu verpflichtet, diesen zu hören. Dass ein Gericht dies unter Vereinbarung mit dem Verteidiger anders beschließt, ist schlicht unmöglich und zeugt von einer äußerst plumpen Lügengeschichte.

?

Gut, so wurde mir das aber vom Bekannten berichtet.
Vielleicht hat er auch nur etwas völlig falsch verstanden?

Also ist es grundsätzlich so, dass der Belastungszeuge, der ja als Anzeigeerstatter auch der einzige Zeuge ist,
unbedingt vom Gericht geladen werden muß.

Was ist aber, wenn er trotzdem nicht geladen wird, oder trotz Ladung einfach nicht zum Termin kommt?

Stanley_Beamish
14.04.2019, 19:41
(...)
Wozu ? Ich kann mir die besten Anwälte leisten, aber sicher keine ahnungslose Schwuchteln wie dich.

Hahaha, der klassische Freud'sche Versprecher. So teuer bin ich gar nicht, cornjung.

Finch
14.04.2019, 20:29
Gut, so wurde mir das aber vom Bekannten berichtet.
Vielleicht hat er auch nur etwas völlig falsch verstanden?

Also ist es grundsätzlich so, dass der Belastungszeuge, der ja als Anzeigeerstatter auch der einzige Zeuge ist,
unbedingt vom Gericht geladen werden muß.

Was ist aber, wenn er trotzdem nicht geladen wird, oder trotz Ladung einfach nicht zum Termin kommt?

Ist er zB einziger Belastungszeuge und für die Wahrheitsfindung unverzichtbar, kann er zB polizeilich zum Termin vorgeführt werden. Ist er nicht aufzufinden, wird Fortsetzung des Termins beschlossen. In der Regel gibt es dann ein saftiges Bußgeld für's Nichterscheinen.

Wenn das Gericht ihn nicht lädt, ist das ein Revisionsgrund.

Finch
14.04.2019, 20:31
Die Gesetzeslage ist mir nicht bekannt. Allerdings sind mir einige Kanzleien bekannt, die allein für eine Erstberatung mehre tausend Euro verlangen. Wohlgemerkt nicht im Bereich Strafgesetz.
Die Großen(Freshfields,usw.), die allerdings auch eher für größere Angelegenheiten verwendet werden, können auch nicht für Peanuts arbeiten.

Mein Rechtsverständnis (als Laie) wäre, dass es Rechtsanwälten im Rahmen der Vertragsfreiheit frei steht, mit ihren Mandanten selbst ausgewählte Honorare vertraglich zu vereinbaren.

Die Grundaussage des Beitrags, dass die Qualität eines Rechtsanwalts entscheidend ist, halte ich im übrigen für völlig korrekt. In allen anderen Fällen wäre es auch nicht möglich, dass viele Rechtsanwälte am Existenzminimum leben, während andere Millionen im Jahr verdienen.

Das kann ja sein, je nach dem was mit "Erstberatung" gemeint ist. Wieviele Stunden? Was ein Anwalt pro Stunde nehmen darf ist letztlich aber gedeckelt. Es ist eben nicht erlaubt, privatautonom unbegrenzt hohe Stunden-Honorare zu vereinbaren. Bei Ärzten ist der Verdienst ja auch gesetzlich gedeckelt.

Finch
14.04.2019, 20:48
Hah...hah...ha... Finch, der angebliche und selbst ernannte Anwalt. Danke, habe gerade einen Lachflash bekommen. Dick auftragen macht Spass, aber mich täüscht du Möchtegerne-Jurist nicht. Schon im Notwehr-thread waren deine Posts der komplette Offenbarungseid. Hast du nicht mal die Paragraphen gekannt, geschweige denn Kommentare und Rechtsprechung. Nach endlosen Diskussionen hast du selber eingeräümt, Strafrecht wäre nicht deine Stärke. Hüstel * Kann jeder nachlesen. Und jetzt geht es nahtlos weiter.

Ich verwechsel gar nicht. Im SV gibts A. und Z. Manche haben teure Wahlanwälte, Ander PV. RAG sind über die RVG frei verhandelbar, du Depp. Kein guter Anwalt rechnet nach der RVG ab. Nur du kennst keinen. Kein gefragter Anwalt arbeitet als vom Gericht zu reduzierten Armuts-honoraren bestellter Pflichtverteidige. Du mittelloser Habenichts hast noch nie einen Anwalt bezahlt, sondern hattest allenfalls nur vom H-4 Amt bezahlte Pflichtverteidiger. Falls du überhaupt je vor Gericht warst.

Du hast noch nie einen Anwalt engagiert und bezahlt, weder in einem SV noch in einem SSV. Weil du noch nie Steuern bezahlt hast. Geschweige denn selbständig warst, sondern ausweislich deiner Beiträge Hilfsarbeiter. Du hast dich aber erneut selber bestens beschrieben. Ich hätte es nicht besser machen können. Finch spielt Rechtsexperte . * lol

Wozu ? Ich kann mir die besten Anwälte leisten, aber sicher keine ahnungslose Schwuchteln wie dich.

Außer dass Du Dich in Beleidigungen ergehst, hast Du - so und nicht anders habe ich es erwartet - nicht richtig geantwortet. Jungejunge ist das hier ein Mist den Du zusammenschreibst. Lustig finde ich Deine prolletenhafte Art, mit erfundener Kacke anzugeben. Cornjung und seine 1000 EUR/Stunde Anwälte. Ich lache mich tot. Irgendwie werde ich bei Dir das Gefühl nicht los, dass Du mal 2-3 Semester Jura studierst hast, um dann doch abzubrechen und den Disco-Rausschmeißer zu machen. Dann hast Du ab und zu mal nen Schwächeren auf's Maul gegeben und der Strafrichter hat Dir dann Geldstrafen aufgebrummt. Dann hast Du Dir im Internet ein wenig über Notwehr angelesen und machst hier immer den Rechtsexperten. Bei Notwehr hast Du immer behauptet, die "Gebotenheit" also Verhältnismäßigkeit sei der Notwehr absolut fremd. Die Rechtsprechung dazu hast Du fehlerhaft wiedergegeben. Irgendwann bist Du allen nur noch auf die Nerven gegangen. Deine "fachlichen" Ausführungen waren größtenteils nur noch peinlich, weil Du 1. keine Ahnung hast und 2. nicht aufhören konntest, Dir als eisenharter Schlägertyp selbst auf die Schulter zu klopfen und zu meinen, es imponiere hier irgendwem.

Die Rechtsprechung zur Deckelung von Honorarsvereinbarungen (Stichwort Angemessenheit, Sittenwidrigkeit) kennst Du offenbar nicht. Deswegen behauptest Du hier diesen lächerlichen Quatsch und tust so, als ob Du für jede Beleidigung Anwälte wie Trüg oder Schwenn engagiert hättest. :D :D :D Naja gut. Im Internet den Proll geben ist kindisch. Dein "Du H4 Penner, ich cool"-Gelaber ist es auch. Allein die Zeit die Du hier verbringst zeigt, dass Du vermutlich am Wochenende den Türsteher machst und ansonsten Halbwissen im Internet anhäufst, um in einem Forum den Experten (Clown) zu miemen. Mit welcher Selbstsicherheit Du Dein völlig falsches Geschwafel absonderst, ist allerdings beachtlich.

Nochmal: Deine Ausführungen waren beide falsch. Das eine aus fehlender Kenntnis der Rspr., das andere, weil Du noch nichtmal den Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozess kennst. Das ist schon bitter, wenn man bedenkt, für wie kompetent Du Dich hälst. :fizeig:

Und bevor Du mir jetzt wieder hier oder als PM schreibst: "lass treffen, dann mit Fäusten klären" usw. Ne man. :haha:

Finch
14.04.2019, 20:54
Ist mal wieder Märchenstunde, cornjung? :fizeig:



Lies einfach die Strafprozessordnung, ahnungsloser Dummschwätzer!

Bei seiner Märchenstunde weiß ich immer nicht, ob ich lachen oder weinen soll. :D

cornjung
14.04.2019, 20:55
Was ein Anwalt pro Stunde nehmen darf ist letztlich aber gedeckelt.
Wieder klassisch Finch Mochtegerne Rechtsexperte . Aber leider wieder falsch. Es besteht Vertragsfreiheit. Das Honorar ist frei verhandelbar !!! Es gibt im RVG keine Vorschriftl, die das verbietet. Dass du das behauptest, zeigt, dass du - wie im Notwehrthread- keinen Schimmer von der Praxis hast, geschweige denn je einen Anwalt engagiert hast. Dass du dann auch noch dreist vorgibst, Anwalt zu sein, ist zwar echt lustig, aber zeigt nur, wie schamlos du aufschneidest. Es passt aber bestens zu deinem sonstigen Auftreten hier. Finch und Anwälte. Hochstapeln macht Spass.

Dein Post ist ein einziger Offenbarungseid deiner Ignoranz. Dass du mich der Lüge bezichtigst, betätigt nur, dass du von dir ausgehst und selber lügst, und zudem keine Ahnung vom Strafprozess hast. Du hast offensichtlich noch nie an einem Strafprozess teil genommen. Du kennst offenbar noch nicht einmal den Unterschied zwischen PV und WV eins A oder Z. Da ändern auch deine Beleidigungen nichts.

Ist er zB einziger Belastungszeuge und für die Wahrheitsfindung unverzichtbar, kann er zB polizeilich zum Termin vorgeführt werden. Ist er nicht aufzufinden, wird Fortsetzung des Termins beschlossen. In der Regel gibt es dann ein saftiges Bußgeld für's Nichterscheinen.
Wenn das Gericht ihn nicht lädt, ist das ein Revisionsgrund.
Wieder falsch. Der AE und einzige BZeuge wird geladen. Wenn er nicht geladen wird, fehlt der Beweis und Anklage ist hinfällig. Einstellung oder Freispruch. Wenn er nicht kommt, ergeht OG, kein Bussgeld und erneute HV. Und gegen Urteile des AG gibts Berufung, aber keine Revision. Auf den Rest deines Unsinns lohnt gar nicht mehr einzugehen. Da ist mir echt die Zeit zu schade.

Mütterchen
14.04.2019, 21:28
...Vollzitat...

Ich bitte dich hier eher eine Grundsatzdiskussion zu führen, dann brauchen auch keine Namen und/oder Anschriften genannt zu werden.
Und: es wäre halt schön wenn hier auch ein reger Austausch von Gedanken und Ideen zustande käme. Aktuell isst es leider so, dass jeder einzelne Schreiber recht hat und die anderen Mitdiskutanten zu Ingoranten erklärt. Aber vielleicht wird es ja noch besser.

Tyl
14.04.2019, 22:07
Gut, so wurde mir das aber vom Bekannten berichtet.
Vielleicht hat er auch nur etwas völlig falsch verstanden?

Also ist es grundsätzlich so, dass der Belastungszeuge, der ja als Anzeigeerstatter auch der einzige Zeuge ist,
unbedingt vom Gericht geladen werden muß.

Nein, muss er nicht.
Jedenfalls dann nicht, wenn der Angeklagte die Vorwürfe einräumt
und darauf wollte wohl auch dein bzw. der Pflichtverteidiger deines Freundes hinaus.
Sinn des des Ganzen ist natürlich Strafminderung für den Angeklagten.
So ist das z.B. in Vergewaltigungsprozessen.

Tyl
14.04.2019, 22:26
Das kann ja sein, je nach dem was mit "Erstberatung" gemeint ist. Wieviele Stunden? Was ein Anwalt pro Stunde nehmen darf ist letztlich aber gedeckelt. Es ist eben nicht erlaubt, privatautonom unbegrenzt hohe Stunden-Honorare zu vereinbaren. Bei Ärzten ist der Verdienst ja auch gesetzlich gedeckelt.
Schon was älter, aber ich schätze, dass das im Wesentlichen noch so gilt.

01.03.2005 | Anwaltshonorar

Was Sie bei Honorarvereinbarungen nach § 4 (https://dejure.org/gesetze/RVG/4.html) RVG beachten müssen

VON RILG DR. JULIA BETTINA ONDERKA, BONN
Der Anwalt ist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit nach dem RVG abzurechnen. Vielmehr steht es ihm auf Grund der Vertragsfreiheit offen, mit seinem Mandanten andere Gebühren zu vereinbaren. Etwas anderes gilt nur bei PKH- und Beratungshilfemandaten. Der Beitrag informiert Sie über die formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Honorarvereinbarung.


https://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-was-sie-bei-honorarvereinbarungen-nach-4-rvg-beachten-muessen-f22618

Mittlerweile ist ja sogar erlaubt, Erfolgshonorare - wie das z.B. auch in den USA üblich ist - zu vereinbaren.

WikingerWolf
14.04.2019, 23:53
Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?

Es gibt diesen "Pool" tatsächlich, so auch in Dresden:
https://www.strafverteidiger-sachsen.de/pflichtverteidigerliste/


Na ja, wenn das Gericht bestimmt, wer als staatllich bezahlter Pflichtverteidiger bestellt wird, damit über des Einkommen dieses Anwaltes bestimmt, kann von einem gewissen Wohlverhalten gegenüber dem Garantierer des Einkommens ausgegangen werden.

Kein gesuchter und gefragter Spitzenanwalt ist bereit, für das reduzierte Honorar eines staatlich bestellten Pflichtverteidigers zu arbeiten.

Kein Pflichtverteidiger erhält ein "reduziertes Honorar", er kann die 1,1 oder 1,2 fache Prozeßgebühr des jeweiligen "Streitwertes" abrechnen,
also 10 oder 20% mehr als über dem "gesetzlich festgeschriebenen mindest-Grundhonorar"

Wobei "Streitwert" allerdings aus dem Zivilrecht stammt, und die Gesamtsumme betrifft, über die gestritten wird
(bis € 5000 beim Amtsgericht, ab € 5001 ab Landgericht mit Anwaltszwang)

wie sich Anwaltsgebühren im Strafrecht berechnen, weiß ich nicht.


Die Wahl ist faktisch nicht frei, weil ein angesagter, begehrter und guter Spitzen- Straf-oder Steuerstrafverteidiger einen frei vereinbarten Stundensatz von 500- 1000 € hat . Der arbeitet niemals als Pflichtverteidiger zu einem reduzierten Honorar. Darüber lacht der nur.

Kein Rechtsanwalt muß eine Pflichtverteidigung annehmen, wie auch kein Wahlverteidiger eine solche annehmen muß.
Beide sind völlig frei, eine Mandatsvereinbarung zu unterzeichnen, aber auch jeder Zeit wieder zu lösen (Mandatsniederlegung)


Angenommen der Angeklagte wählt niemanden aus bestellt das Gericht einen Verteidiger, ja.

ja, aber diesen beigeordneten Pflichtverteidiger kann der Angeklagte ablehnen, muß aber entsprechende Gründe vorlegen, die wiederum vom Gericht geprüft werden.

Ansicht ein eher "schwieriges Unterfangen"


Handelt es sich um einen größeren Fall, etwa wegen Kapitalverbrechen, reißen sich auch gute Anwälte um eine Pflichtverteidigung. Der Grund sollte klar sein.

so ist Rolf Bosse bekannt geworden, durch Fernsehauftritte, bzw. Berichte in der Tagesschau...

Rechtsanwälte dürfen ja keine Werbung machen, also suchen diese Berichte in der Tagesschau z.B.


:hi:Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger.

oder dem Angeklagten beigeordnet.

Solange keine Anklage erhoben wurde gilt er als Beschuldigter, erst mit Anklageerhebung "rutscht" er in den "Status" des Angeklagten.


Ja genau. Aber der Angeklagte kann grundsätzlich selbst den Verteidiger wählen, der ihm beigeordnet wird.


Die Interessenlage in Strafprozessen durfte ich erleben. Erzähl mir mehr von Pferden!


Ich rede von Strafgerichten.

Strafprozesse werden vor Strafgerichten durchgeführt, wobei das quasi ein und das selbe ist, nur unterschiedliche Namen

WikingerWolf
15.04.2019, 00:15
Gut, so wurde mir das aber vom Bekannten berichtet.
Vielleicht hat er auch nur etwas völlig falsch verstanden?

Also ist es grundsätzlich so, dass der Belastungszeuge, der ja als Anzeigeerstatter auch der einzige Zeuge ist,
unbedingt vom Gericht geladen werden muß.

Was ist aber, wenn er trotzdem nicht geladen wird, oder trotz Ladung einfach nicht zum Termin kommt?

Dann wird in der Regel der Termin verschoben, bzw. nicht zu Ende verhandelt, weil der zeuge nicht erschienen ist.

Meistens wird "anverhandelt", und der 2.termin muß dann binnen 3 Wochen fortgesetzt werden.
Wird dieser nicht binnen 3 Wochen fortgesetzt, so muß wieder ganz von vorne angefangen werden.

Oftmals wird aber gem. § 170 eingestellt, wobei es jedoch keinen Freispruch geben kann, wenn ein Zeuge nicht erscheint.

Hat der Angeklagte eine Einstellung gem § 170 und einen Pflichtverteidiger, so muß er diesen nicht bezahlen.

Hat der Angeklagte einen Wahlverteidiger und es wird gem. § 170 eingestellt, so bleibt er auf den Kosten sitzen

Hat der Angeklagte einen Freispruch, so entstehen ihm keine Anwaltskosten, wenn er einen Pflichtverteidiger hat.

Hat der Angeklagte einen Freispruch und Wahlverteidiger, so wird der Wahlverteidiger nur mit der 1.2 fachen Gebühr vergütet.
Hat der Angeklagte selbst eine Honorarvereinbarung mit dem Wahlverteidiger vereinbart, so muß er in diesem Falle den Unterschied zwischen der 1.2 fachen vergüteten Gebühr und seiner eigenen Honorarvereinbarung selbst bezahlen


Ist er zB einziger Belastungszeuge und für die Wahrheitsfindung unverzichtbar, kann er zB polizeilich zum Termin vorgeführt werden. Ist er nicht aufzufinden, wird Fortsetzung des Termins beschlossen. In der Regel gibt es dann ein saftiges Bußgeld für's Nichterscheinen.

Wenn das Gericht ihn nicht lädt, ist das ein Revisionsgrund.

Nein, es ist zuerst einmal ein Berufungsgrund in die nächsthöhere Instanz
(Landgericht z.b. wenn das erstinstantliche Gericht ein Amtsgericht ist, und OLG, wenn die erste Instanz ein Landgericht war)

Erst wenn die Berufung nicht zur Zufriedenheit einer Partei erfolgt ist, kann dann Revision eingelegt werden, aber diese geht dann grundsätzlich zum OLG


Schon was älter, aber ich schätze, dass das im Wesentlichen noch so gilt.

01.03.2005 | Anwaltshonorar

Was Sie bei Honorarvereinbarungen nach § 4 (https://dejure.org/gesetze/RVG/4.html) RVG beachten müssen

VON RILG DR. JULIA BETTINA ONDERKA, BONN
Der Anwalt ist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit nach dem RVG abzurechnen. Vielmehr steht es ihm auf Grund der Vertragsfreiheit offen, mit seinem Mandanten andere Gebühren zu vereinbaren. Etwas anderes gilt nur bei PKH- und Beratungshilfemandaten. Der Beitrag informiert Sie über die formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Honorarvereinbarung.


https://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-was-sie-bei-honorarvereinbarungen-nach-4-rvg-beachten-muessen-f22618

Mittlerweile ist ja sogar erlaubt, Erfolgshonorare - wie das z.B. auch in den USA üblich ist - zu vereinbaren.

Erfolgshonorare (sog. Contingency-Fee Basis) funktionieren in den USA so:
der Anwalt (Attorney) prüft den Fall gratis, und wenn er Erfolgsaussichten sieht, werden % 'te vereinbart, meistens zwischen 33% bis 50% der zugesprochenen Summe (Settlement) welches eine "Jury" dem "Plaintiff" (Kläger) zuspricht...

Verliert der Anwalt, d.h. gibt es kein Geld von der "Jury" zugesprochen, so erhält weder der Anwalt noch sein Mandant (Client) Geld, aber die "Expenses" (Kosten)
und Gebühren (Fee) gehen zu lasten des Anwalts, ebenso wird er für seinen Zeitaufwand nicht entschädigt... (von was denn?)

Gewinnt der Anwalt, so kann es einen wahren Geld regen geben, wenn z.B. Incl. "Pain & Suffer" (Schmerzensgeld) die Jury $ 1 Million zuspricht....
Davon erhält dann sagen wir mal der Anwalt $ 333.333,-- die er auch versteuern muß, sein Mandant erhält $ 666.666 die er auch ungefähr zur Hälfte
(je nach US Bundesstaat sind die Steuern unterschiedlich) versteuern muß, so dass ebenfalls ca. netto $ 330.000 für ihn übrigbleiben....

Court Cost (Gerichtskosten) muß in den USA immer grundsätzlich der "Plaintiff" bezahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wobei dann von der Gesamtsumme noch einmal ca. 5% Gerichtsgebühren abgezogen werden müßen....

Selbst wenn der Kläger und dessen Anwalt zu 100% verlieren, so muß der Beklagte (Defendant) seine Kosten für Anreise, Verdienstausfall und Rechtsanwalt selbst tragen, hat aber dann die Möglichkeit einer Gegenklage wegen ungerechtfertigter Klage....

Korrupte Anwälte werden in den USA "shyster" genannt, das Wort ist eine Abwandlung aus dem Deutschen, und auch in den USA gibt es korrupte und unehrliche Anwälte.... Stichwort "feed to the Wolves".....
damit sind Anwälte gemeint, die sich z.B. von einer verklagten Versicherungs Company "kaufen lassen - bar cash versteht sich" damit die Klage nicht durchgeht....

Finch
15.04.2019, 12:03
Wieder klassisch Finch Mochtegerne Rechtsexperte . Aber leider wieder falsch. Es besteht Vertragsfreiheit. Das Honorar ist frei verhandelbar !!! Es gibt im RVG keine Vorschriftl, die das verbietet. Dass du das behauptest, zeigt, dass du - wie im Notwehrthread- keinen Schimmer von der Praxis hast, geschweige denn je einen Anwalt engagiert hast. Dass du dann auch noch dreist vorgibst, Anwalt zu sein, ist zwar echt lustig, aber zeigt nur, wie schamlos du aufschneidest. Es passt aber bestens zu deinem sonstigen Auftreten hier. Finch und Anwälte. Hochstapeln macht Spass.

Dein Post ist ein einziger Offenbarungseid deiner Ignoranz. Dass du mich der Lüge bezichtigst, betätigt nur, dass du von dir ausgehst und selber lügst, und zudem keine Ahnung vom Strafprozess hast. Du hast offensichtlich noch nie an einem Strafprozess teil genommen. Du kennst offenbar noch nicht einmal den Unterschied zwischen PV und WV eins A oder Z. Da ändern auch deine Beleidigungen nichts.

Wieder falsch. Der AE und einzige BZeuge wird geladen. Wenn er nicht geladen wird, fehlt der Beweis und Anklage ist hinfällig. Einstellung oder Freispruch. Wenn er nicht kommt, ergeht OG, kein Bussgeld und erneute HV. Und gegen Urteile des AG gibts Berufung, aber keine Revision. Auf den Rest deines Unsinns lohnt gar nicht mehr einzugehen. Da ist mir echt die Zeit zu schade.

Au weia, das nimmt wieder endlose Formen an. Lies Dir meinen Beitrag nochmal durch und schau in den § 3a RVG Du Genie. Wenn Du dazu geistig in der Lage bist (Zeit hast Du ja offenbar reichlich), google mal nach Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit und Angemessenheit von Honorarvereinbarungen. Danach behauptest Du dann bitte nochmal, dass Du als Strafverteidiger 1000 EUR die Stunde für einen xbelibigen Fall berechnen darfst.

Wo bitte habe ich behauptet, Rechtsanwalt zu sein? Bitte belegen. Ich bin kein Rechtsanwalt. Warum Du mit dieser dreisten Lüge versuchst, mich bloßzustellen, spricht Bände über Deine Art zu diskutieren.

Und zu Deinem letzten Beitrag: natürlich gibt es für Urteile des AG die Revision, auch ohne vorige Berufung Du Experte. Steck die Nase mal in die StPO Du Clown. Du hast nicht verstanden, dass die Berufung nur eine 2. Tatsacheninstanz ist. Du solltest also nochmal nachlesen, was der Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozess ist und der Unterschied zwischen Berufung, Revision und Sprungrevision.

Was versuchst Du in diesem Forum eigentlich zu kompensieren? Du machst Dich nur lächerlich.

Finch
15.04.2019, 12:07
Schon was älter, aber ich schätze, dass das im Wesentlichen noch so gilt.

01.03.2005 | Anwaltshonorar

Was Sie bei Honorarvereinbarungen nach § 4 (https://dejure.org/gesetze/RVG/4.html) RVG beachten müssen

VON RILG DR. JULIA BETTINA ONDERKA, BONN
Der Anwalt ist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit nach dem RVG abzurechnen. Vielmehr steht es ihm auf Grund der Vertragsfreiheit offen, mit seinem Mandanten andere Gebühren zu vereinbaren. Etwas anderes gilt nur bei PKH- und Beratungshilfemandaten. Der Beitrag informiert Sie über die formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Honorarvereinbarung.


https://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-was-sie-bei-honorarvereinbarungen-nach-4-rvg-beachten-muessen-f22618

Mittlerweile ist ja sogar erlaubt, Erfolgshonorare - wie das z.B. auch in den USA üblich ist - zu vereinbaren.

Genau. Wie hoch dieses aber sein darf, ist durch jahrelange Rechtsprechung aber gedeckelt. Was Experte cornjung behauptet, geht zB nicht.

Finch
15.04.2019, 12:11
Wieder falsch. Der AE und einzige BZeuge wird geladen. Wenn er nicht geladen wird, fehlt der Beweis und Anklage ist hinfällig. Einstellung oder Freispruch. Wenn er nicht kommt, ergeht OG, kein Bussgeld und erneute HV. Und gegen Urteile des AG gibts Berufung, aber keine Revision. Auf den Rest deines Unsinns lohnt gar nicht mehr einzugehen. Da ist mir echt die Zeit zu schade.

Ds Gericht muss ihn aber laden. Meine Güte wie schwer kann das sein? Tut das Gericht das nicht, dann ist das ein relativer Revisionsgrund. Und bevor Du jetzt "BERUFUNG BERUFUNG" schreist. Bitte bitte lies Dir die §§ 296 ff. StPO durch bevor Du Deinen Müll verbreitest.

BlackForrester
15.04.2019, 15:08
Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, und bei Strafverfahren ist es in der Regel so, dass eine Pflichtverteidigung beigeordnet wird.


Ich denke Du bringst da was durcheinander - Pflichtverteidigung "beigeordnet" heißt im Grunde nur, dass Du einen Anwalt brauchst der Dich vertritt. Kein Gericht in Deutschland wird Dir einen Rechtsanwalt aufzwingen (können) - er wird Dir nur aufgezwungen, wenn Du nicht in der Lage bist einen Rechtsanwalt, welcher Deine Interessen / Verteidigung vertritt zu benennen bzw. Dich verweigern würdest.

BlackForrester
15.04.2019, 15:16
Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!

Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?


So die ländläufige Meinung - ein Gericht bzw. ein Richter fällt ein Urteil im Rahmen der Rechtsnormen (also Gesetze) und Rechtsmöglichkeiten (also Auslegung des Gesetzes) - nicht mehr und nicht weniger.

BlackForrester
15.04.2019, 15:21
Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel


Er bezahlt seinen Verteidiger, im Fall einer Verurteilung, IMMER selber - im Unterschied zu Zivilprozessen gibt es im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe, wo ggf. die Allgemeinheit ein Teil oder die gesamten Kosten übernehmen "darf", wenn man den Prozeß nicht gewinnt.
Die fianziellen Möglichkeiten spielen da also absolut keine Rolle....

Tyl
15.04.2019, 15:44
Genau. Wie hoch dieses aber sein darf, ist durch jahrelange Rechtsprechung aber gedeckelt. Was Experte cornjung behauptet, geht zB nicht.
Welche Urteile meinst du z.B.?

Sittenwidrigkeit käme ja nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
Aber bei jemanden, der öfter klagt und auch weiß, was die üblichen Stundensätze sind, scheidet Sittenwidrigkeit aus,
da er sich ja auch einen anderen Anwalt hätte nehmen können.

Enkidu
15.04.2019, 15:48
So die ländläufige Meinung - ein Gericht bzw. ein Richter fällt ein Urteil im Rahmen der Rechtsnormen (also Gesetze) und Rechtsmöglichkeiten (also Auslegung des Gesetzes) - nicht mehr und nicht weniger.






Einmal dachte (http://zitate.net/denken-zitate) ich, ich hätte unrecht (http://zitate.net/unrecht-zitate). Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht (http://zitate.net/get%c3%a4uscht-zitate).


http://zitate.net/~p.gif








Graf Fito (http://zitate.net/graf-fito-zitate)

BlackForrester
15.04.2019, 16:14
Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?


Da muss man unterscheiden:
Verurteilung - Hir bezahlt der dann Verurteilte dann alles - also Verfahrenskosten sowie seine Rechtsanwaltskosten
Freispruch - Hier bezahlt der dann Freigesprochene nix - also Verfahrenskosten und Rechtsanwaltskosten bezahlt der Staat
Einstellung -Hier wird geteilt, die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates, die Rechtsanwaltkosten zu Lasten des dann einstmals Beklagten

Was an Rechtsanwaltskosten aber erstattet wird ist gedeckelt und richtig sich nach der Gebührenordnung. Wenn Du also eine Anwalt beauftragt hast, welcher Dir in der Stunde einen tausender in Rechnung stellt wirst Du nur ein Bruchteil dieser Anwaltkosten erstattet gekommen.

BlackForrester
15.04.2019, 16:25
Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.


Mir persönlich wäre es nun neu, dass ich als Mandat mit einem Rechtsanwalt keine Honorarvergütung in sozusagen "unbegrenzter Höhe" schließen darf. Meines Wissens muss dies aber zwingend schriftlich formuliert und fixiert werden UND - nicht unwichtig, im Fall eines Prozeßgewinnes bleibe ich halt auf allen Kosten, welche die Gebührenordnung übersteigen, sitzen.

Wenn ich also einem Anwalt ein "Erfolgshonorar" von 100 000 € bezahle - die Gebührenordnung auf nur 10 000 € hergibt bleibe ich halt auf 90 000 € sitzen. Dachte ich wenigstens immer?????

Dresdner
17.04.2019, 18:32
14.04.2019, 20:20
Dresdner (https://www.politikforen.net/member.php?137297-Dresdner)
Mitglied

Dieser Beitrag wurde von Pillefiz (https://www.politikforen.net/member.php?120791-Pillefiz) gelöscht.




Hier hatte ich ursprünglich die aktuelle Anschrift des Rechtsanwalt geschrieben, denn dieser ist verzogen.

Ich hatte da auch heute einmal unter der 0351- Telefonnummer angerufen, um einmal allgemeine Fragen beantwortet zu bekommen.

Der Rechtsanwalt macht ausschließlich nur Pflichtverteidigung.
d.h. man bekommt diesen Rechtsanwalt nur über ein Gericht, bzw. kann den nur über ein Gericht anheuern.

Bestmann
17.04.2019, 20:14
Ich bitte dich hier eher eine Grundsatzdiskussion zu führen, dann brauchen auch keine Namen und/oder Anschriften genannt zu werden.
Und: es wäre halt schön wenn hier auch ein reger Austausch von Gedanken und Ideen zustande käme. Aktuell isst es leider so, dass jeder einzelne Schreiber recht hat und die anderen Mitdiskutanten zu Ingoranten erklärt. Aber vielleicht wird es ja noch besser.
Klare Worte ,die dem Thema etwas an Schärfe nehmen sollte .
Dresden hat ein gutes Thema angeschnitten was an den Antworten gut zu erkennen ist .
Etwas Nebelig (Mein Bekannter ) aber das tiefer liegende Motiv/Thema sind gut gewählt .
Gruß Bestmann .

Bestmann
17.04.2019, 20:20
Hier hatte ich ursprünglich die aktuelle Anschrift des Rechtsanwalt geschrieben, denn dieser ist verzogen.

Ich hatte da auch heute einmal unter der 0351- Telefonnummer angerufen, um einmal allgemeine Fragen beantwortet zu bekommen.

Der Rechtsanwalt macht ausschließlich nur Pflichtverteidigung.
d.h. man bekommt diesen Rechtsanwalt nur über ein Gericht, bzw. kann den nur über ein Gericht anheuern.
Etwas zum Thema ,ich würde Deinem "Bekannten" die rote Hilfe empfehlen ,die haben in Sachsen einen guten Ruf,auch Richter
von Gesetzen für Recht und Hilfe zu "Überzeugen .
Gruß Bestmann .Das ist keine Satire .

WikingerWolf
18.04.2019, 09:50
Hier hatte ich ursprünglich die aktuelle Anschrift des Rechtsanwalt geschrieben, denn dieser ist verzogen.

Ich hatte da auch heute einmal unter der 0351- Telefonnummer angerufen, um einmal allgemeine Fragen beantwortet zu bekommen.

Der Rechtsanwalt macht ausschließlich nur Pflichtverteidigung.
d.h. man bekommt diesen Rechtsanwalt nur über ein Gericht, bzw. kann den nur über ein Gericht anheuern.

Ja gut, die Anschrift des Rechtsanwalts tut nun wirklich nicht zur Sache, aber sehr bezeichnend ist doch, warum ein Rechtsanwalt ausschließlich Nur Pflichtverteidigung übernimmt, wo er doch bei Wahlverteidigung bedeutend mehr Geld (Honorar) verdienen kann.

Bezeichnend ist auch, warum ein freier Rechtsanwalt hier Wahlverteidigung ablehnt....

Als Erklärung habe ich dafür nur folgendes:

1.) der Anwalt findet selbst nicht genug Mandanten, weil er entweder nicht bekannt ist, oder nicht gut genug.
Wahrscheinlich ist letzteres zutreffend, dass er nicht gut ist, mit "nicht gut" ist "nicht fähig" gemeint.

2.) um überleben zu können, verdingt er sich als Pflichtverteidiger, da bekommt er die mandantschaft vom Gericht vermittelt, und wird auch vom Gericht, bzw. der zuständigen Landesjustizkasse voll bezahlt, egal, ob der Mandant zahlungsfähig ist oder nicht.

3.) ich selbst wäre da eher vorsichtig, denn gerade ein solcher Anwalt ist viel zu sehr von seinem einzigen Auftraggeber, nämlich der Justiz , abhängig.

WikingerWolf
18.04.2019, 09:53
Etwas zum Thema ,ich würde Deinem "Bekannten" die rote Hilfe empfehlen ,die haben in Sachsen einen guten Ruf,auch Richter
von Gesetzen für Recht und Hilfe zu "Überzeugen .
Gruß Bestmann .Das ist keine Satire .

Hier ist die Website der https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/81-infos
wobei es sich hierbei eindeutig um eine Vereinigung handelt, die offensichtlich nur politisch linke unterstützt.

DUNCAN
18.04.2019, 09:56
..... Sprich: Verurteilung für Deutsche; Freispruch/ milderes Urteil für Ausländer?Dazu bedarf es keiner Verhandlungen. Das ist ungeschriebenes Gesetz. Jeder Richter, der was werden will, handelt danach.

Bestmann
18.04.2019, 12:24
Hier ist die Website der https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/81-infos
wobei es sich hierbei eindeutig um eine Vereinigung handelt, die offensichtlich nur politisch linke unterstützt.
Danke für Deinen Hinweiß .
Gruß und frohe Ostern .

glaubensfreie Welt
18.04.2019, 21:54
Die Pflichtverteidiger werden ja nicht vom Gericht bezahlt. Zunächst einmal kommt es für die Kostentragung auf den Ausgang des Verfahrens an. Wird etwa der Angeklagte verurteilt, trägt er die Kosten des Verfahren sowie seine Auslagen, also auch die Kosten seines Pflichtverteidigers. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Kosten und Auslagen.
Außerdem kann der Angeklagte selbst einen Verteidiger wählen. Pflicht ist nur, dass er einen Verteidiger bekommt. Wählt er innerhalb der bestimmten Frist keinen Verteidiger aus, wird ihm einer vom Gericht bestellt. Es ist damit also eigentlich gesichert, dass sich der Angeklagte vertreten lässt, von wem er will.

Das beste ist man arbeitet sich selber in die Materie ein. Ich hatte bisher nur zwei Situationen in denen ich Anwaltliche Hilfe benötigte. In beiden Fällen waren diese so desinteressiert das sie mir statt Nutzen eher Schaden gebracht hätten. In beiden Fällen habe ich die Argumentation selber formuliert und den Anwälten geschickt. Die haben sie kleinlaut übernommen und es hat mir den Gewinn des jeweiligen Streites gebracht. Ich rate, virtuell das eigen ich verlassen. Die möglichen Argumente aller Beteiligten durchgehen. Die dann entweder widerlegen oder in einen anderen Kontext setzen um sie so wertlos zu machen.

Ganz wichtig: Die Formulierung der Anklage genau studieren und Einspruch erheben. Sonst kann es passieren das es zu einer Verurteilung kommt weil man zwar nicht Schuld an der angeklagten tat hat aber sein Auto zum Tatzeitpunkt im Parkverbot stand. oder ähnliches.

WikingerWolf
19.04.2019, 11:51
Dazu bedarf es keiner Verhandlungen. Das ist ungeschriebenes Gesetz. Jeder Richter, der was werden will, handelt danach.

Doch, es bedarf sehr wohl einer "ordentlichen" und "rechtsstaatlichen" Gerichtsverhandlung (kurz gesagt: einer Verhandlung), denn so wird ja der Anschein einer "ordentlichen" und "rechtsstaatlichen" Gerichtsverhandlung -eines Gerichtsverfahrens- suggeriert, in welcher sich angeblich die Richter und Richterinnen in der Verhandlung selbst ein Urteil machen, dieses bilden und dann das Urteil sprechen...

So war es auch in der DDR mit den Politischen urteilen, die vorher schon feststanden, aber trotzdem gab es eine Gerichtsverhandlung....

Gäbe es keine Gerichtsverhandlungen, obwohl das Urteil schon vorher feststeht, so würden die Bürger und Bürgerinnen des Landes ja dann von Willkür sprechen.

Selbst die Attentäter (nach damaligem Deutschen Recht eines Verbrechens angeklagt) des 20.Juli 1944 hatten eine Gerichtsverhandlung...

WikingerWolf
19.04.2019, 11:57
Danke für Deinen Hinweiß .
Gruß und frohe Ostern .

Ja, die „rote Hilfe“ hat dann z.b, auch solche Rechtsanwälte, wie das unten hochgeladene schreiben eines Chemnitzer Rechtsanwalt beweist, was im „chefduzen-Forum“ veröffentlicht wurde

Auch Dir wünsche ich frohe Ostern 2019

Gruß
https://s16.directupload.net/images/190419/irfceel4.jpg

https://s16.directupload.net/images/190419/34qetdx6.jpg

Bestmann
19.04.2019, 12:13
Ja, die „rote Hilfe“ hat dann z.b, auch solche Rechtsanwälte, wie das unten hochgeladene schreiben eines Chemnitzer Rechtsanwalt beweist, was im „chefduzen-Forum“ veröffentlicht wurde

Auch Dir wünsche ich frohe Ostern 2019

Gruß
https://s16.directupload.net/images/190419/irfceel4.jpg

https://s16.directupload.net/images/190419/34qetdx6.jpg
Ja das ist "Einer" aus der Reste-Schüssel der SED .
Danke für den Sachverhalt .
Gruß ....

WikingerWolf
19.04.2019, 16:46
Ja das ist "Einer" aus der Reste-Schüssel der SED .
Danke für den Sachverhalt .
Gruß ....

....und diese Reste-Schüssel der SED wird fein säuberlich in der SPD weiter fortgesetzt!

Der o.g. Rechtsanwalt ist "ACE-VertrauensAnwalt" (Autoclub Europa Rechtsanwalt),
und der ACE hat auch einen eigenen Pool von Rechtsanwälten:
https://www.ace.de/autoclub/der-club/ace-vor-ort/region-ost/region/detail/Region/sachsen-sued/
nun sind auf dieser ACE-Rechtsanwaltssuchen-Website mit dem Namen "ACE-Kreis Sachsen Süd"
insgesamt 11 ACE-Rechtsanwälte verzeichnet, davon 2 in Chemnitz
mit den Chemnitzer Postleitzahlen 09112 und 09130

letztere Postleitzahl ist diese des o.g. Rechtsanwalt, und wenn man weitersucht, findet man einen SPD Politiker aus Reichenbach im Vogtland im Bundesland Sachsen:
https://www.google.de/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fwww.spd-vogtland.de%2Fimages%2Fuser_pages%2FSPD_Vogtland_L ogo_klein_500.png&imgrefurl=https%3A%2F%2Fwww.spd-plauen.de%2Fim-kreistag-spd-fraktion-im-vogtlandkreis%2F&docid=-uFatooFc5NYwM&tbnid=6nIKAFfUC0y96M%3A&vet=10ahUKEwiL3byuu9zhAhUCPVAKHeeEB78QMwhLKAowCg.. i&w=500&h=500&bih=739&biw=1280&q=spd%20kukutsch&ved=0ahUKEwiL3byuu9zhAhUCPVAKHeeEB78QMwhLKAowCg&iact=mrc&uact=8

https://www.facebook.com/SPD.Ortsverein.Reichenbach.und.Umgebung/?hc_ref=ARSe2yugR7i5SjerjPPROVO2AmsqnxR2j10aAvzxVe BAJrkUw1RPVp8qfpYXSrcGebc&__xts__[0]=68.ARBd12Yp_IHymoY1yRyB5F6eOB_8mgJg7j0qetEAg3qFem 8rJeXf8rYWXtRtgxwua_mSOrxnrjKE38GRTaOVF8VwNPltNbtc v-5hJnbWStzzzKu488iDSdq8iW9fbE6AenTWSMr94T9Jd6IQgjqD VHC1UX01m3JDMxKQb5aZN37_5tNaN9imjwRw5XbgzrDI9aCozK tQ0-WdGS-NhrelHxiqKCNnJfzp8tMRuEWK2D9A2dJM2AgKINv6vo8ERuUxu 68vN_Y7kEc0SrEVu4JhAYX154w3JER-06lWCr2jUl3ueaddG72L1PZ36dkYCCHSjVA&__tn__=kC-R


https://www.spd-vogtland.de/images/user_pages/SPD_Vogtland_Logo_klein_500.png

Tyl
19.04.2019, 20:37
Ja, die „rote Hilfe“ hat dann z.b, auch solche Rechtsanwälte, wie das unten hochgeladene schreiben eines Chemnitzer Rechtsanwalt beweist, was im „chefduzen-Forum“ veröffentlicht wurde

Auch Dir wünsche ich frohe Ostern 2019

Gruß
https://s16.directupload.net/images/190419/irfceel4.jpg

https://s16.directupload.net/images/190419/34qetdx6.jpg

Der Mandant sollte froh sein, dass er seinen Anwalt los ist.
Denn offensichtlich kennt der Anwalt § 130 StGB nicht besonders gut.
Stichwort Öffentlichkeit, die dürfte in einem Mandantengespräch wohl kaum gegeben sein.

WikingerWolf
19.04.2019, 20:47
Der Mandant sollte froh sein, dass er seinen Anwalt los ist.
Denn offensichtlich kennt der Anwalt § 130 StGB nicht besonders gut.
Stichwort Öffentlichkeit, die dürfte in einem Mandantengespräch wohl kaum gegeben sein.

Im total linkslastigen "Chefduzen Forum"
wird gerade für diesen "Rechtsanwalt" Werbung gemacht
https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,328288.msg346387.html#msg346387

Tyl
19.04.2019, 20:57
Im total linkslastigen "Chefduzen Forum"
wird gerade für diesen "Rechtsanwalt" Werbung gemacht
https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,328288.msg346387.html#msg346387
Anscheinend brauchen Linke keinen guten Anwalt,
da der Richter ohnehin in ihrem Sinne entscheidet.:hd:

Bestmann
19.04.2019, 21:27
....und diese Reste-Schüssel der SED wird fein säuberlich in der SPD weiter fortgesetzt!

Der o.g. Rechtsanwalt ist "ACE-VertrauensAnwalt" (Autoclub Europa Rechtsanwalt),
und der ACE hat auch einen eigenen Pool von Rechtsanwälten:
https://www.ace.de/autoclub/der-club/ace-vor-ort/region-ost/region/detail/Region/sachsen-sued/
nun sind auf dieser ACE-Rechtsanwaltssuchen-Website mit dem Namen "ACE-Kreis Sachsen Süd"
insgesamt 11 ACE-Rechtsanwälte verzeichnet, davon 2 in Chemnitz
mit den Chemnitzer Postleitzahlen 09112 und 09130

letztere Postleitzahl ist diese des o.g. Rechtsanwalt, und wenn man weitersucht, findet man einen SPD Politiker aus Reichenbach im Vogtland im Bundesland Sachsen:
https://www.google.de/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fwww.spd-vogtland.de%2Fimages%2Fuser_pages%2FSPD_Vogtland_L ogo_klein_500.png&imgrefurl=https%3A%2F%2Fwww.spd-plauen.de%2Fim-kreistag-spd-fraktion-im-vogtlandkreis%2F&docid=-uFatooFc5NYwM&tbnid=6nIKAFfUC0y96M%3A&vet=10ahUKEwiL3byuu9zhAhUCPVAKHeeEB78QMwhLKAowCg.. i&w=500&h=500&bih=739&biw=1280&q=spd%20kukutsch&ved=0ahUKEwiL3byuu9zhAhUCPVAKHeeEB78QMwhLKAowCg&iact=mrc&uact=8

https://www.facebook.com/SPD.Ortsverein.Reichenbach.und.Umgebung/?hc_ref=ARSe2yugR7i5SjerjPPROVO2AmsqnxR2j10aAvzxVe BAJrkUw1RPVp8qfpYXSrcGebc&__xts__[0]=68.ARBd12Yp_IHymoY1yRyB5F6eOB_8mgJg7j0qetEAg3qFem 8rJeXf8rYWXtRtgxwua_mSOrxnrjKE38GRTaOVF8VwNPltNbtc v-5hJnbWStzzzKu488iDSdq8iW9fbE6AenTWSMr94T9Jd6IQgjqD VHC1UX01m3JDMxKQb5aZN37_5tNaN9imjwRw5XbgzrDI9aCozK tQ0-WdGS-NhrelHxiqKCNnJfzp8tMRuEWK2D9A2dJM2AgKINv6vo8ERuUxu 68vN_Y7kEc0SrEVu4JhAYX154w3JER-06lWCr2jUl3ueaddG72L1PZ36dkYCCHSjVA&__tn__=kC-R


https://www.spd-vogtland.de/images/user_pages/SPD_Vogtland_Logo_klein_500.png:gp: