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Vollständige Version anzeigen : Bundesregierung einig beim Passentzug für IS-Kämpfer



BlackForrester
10.03.2019, 12:20
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_85346992/regel-gilt-nicht-rueckwirkend-bundesregierung-einig-beim-passentzug-fuer-is-kaempfer.html

Warum löst man die Thematik eigentlich nicht pragmatisch?

Es gibt den Internationalen Strafgercihtshof in Den Haag, welcher im Bezug auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichtkeit, Kriegsverbrechen und Aggression "Recht" spricht. Man muss also nicht einen IS-Kämpfer in Deutschland vor Gericht stellen - man kann diese Aufgabe eben dem Internationalen Strafgerichtshof überlassen und damit wäre es im Grunde erst einmal egal on man nun eine deutsche Staatsbürgerschaft hat oder nicht.

Dieser Gerichtshof ist auch nicht dafür bekannt Samthandschuhe anzuziehen und warum setzt man sich dan als beteiligte Staaten nicht zusammen und sagt - dort wird angeklagt und dort wird dana geurteilt?

Die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft ist doch eine Lächerlichkeit.

Bruddler
10.03.2019, 12:24
"Bundesregierung einig"... :haha: :haha: :haha: aber doch nur bei einer Diätenerhöhung ?!

Franko
10.03.2019, 13:11
Nebelkerzen!

Man achte auf:

- künftig (also nicht rückwirkend)
- unter bestimmten Bedingungen (wozu?)
- weitere Staatsbürgerschaft nötig
- volljährig

Bruddler
10.03.2019, 13:14
Nebelkerzen !

Man achte auf:

- künftig (also nicht rückwirkend)
- unter bestimmten Bedingungen (wozu?)
- weitere Staatsbürgerschaft nötig
- volljährig

Das einheim. deutsche Volk muss verarscht werden...wie lange noch ?! :basta:

Hay
10.03.2019, 13:20
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_85346992/regel-gilt-nicht-rueckwirkend-bundesregierung-einig-beim-passentzug-fuer-is-kaempfer.html

Warum löst man die Thematik eigentlich nicht pragmatisch?

Es gibt den Internationalen Strafgercihtshof in Den Haag, welcher im Bezug auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichtkeit, Kriegsverbrechen und Aggression "Recht" spricht. Man muss also nicht einen IS-Kämpfer in Deutschland vor Gericht stellen - man kann diese Aufgabe eben dem Internationalen Strafgerichtshof überlassen und damit wäre es im Grunde erst einmal egal on man nun eine deutsche Staatsbürgerschaft hat oder nicht.

Dieser Gerichtshof ist auch nicht dafür bekannt Samthandschuhe anzuziehen und warum setzt man sich dan als beteiligte Staaten nicht zusammen und sagt - dort wird angeklagt und dort wird dana geurteilt?

Die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft ist doch eine Lächerlichkeit.

Die Thematik wird doch überhaupt nicht gelöst und die Lösung des Problems steht auch nicht im Fokus, dafür bürgt schon die verantwortliche Politikerin, die ganz offensichtich in diesem Punkt ein wenig britische Logik und Befinden mitbringt. Das sollte nur eine Zeitungsmeldung sein, die natürlich vom Volke begeistert aufgenommen werden sollte, sofern man die Bedingungen überspringt. Vielleicht hoffte man sogar darauf, dass diese nicht veröffentlicht werden.

Aber so ist es nun einmal. Nicht auf alles ist Verlaß und so fiel einigen Journalisten erst einmal auf, dass diese Kann-Regelung, die mit großem Tamtam aus der Taufe gehoben werden soll, bereits im Ausländerrecht verankert ist, aber konsequent nicht angewendet wird.

Und die Bedingungen haben es in sich: So wird nur dem die Staatsbürgerschaft entzogen, der erklärt, auch zukünftig an IS-Kampfhandlungen teilnehmen zu wollen. (So bescheuert ist kein Terrorust).
Dann noch lapidar: Natürlich über 18 Jahre, natürlich mindestens eine andere Staatsangehörigkeit, d.h. Doppelstaatlichkeit und auf keinen Fall rückwirkend angewandt, sondern erst in der Zukunft.

Schlummifix
10.03.2019, 13:21
Ja. So etwas ist unmenschlich, verfassungswidrig und widerspricht dem Miteinander.

Hay
10.03.2019, 13:22
Nebelkerzen!

Man achte auf:

- künftig (also nicht rückwirkend)
- unter bestimmten Bedingungen (wozu?)
- weitere Staatsbürgerschaft nötig
- volljährig

Das Allerallerwichtigste hast du übersehen: Es gilt nur für obigen Personenkreis, sobald dieser wirksam erklärt, auch zukünftig an Kampfhandlungen des IS teilnehmen zu wollen.

Damit sinkt natürlich die Erfolgsrate rapide, weil wohl kaum jemand so doof sein wird, dieses bei Anhörungen zu Protokoll zu bringen.

Bruddler
10.03.2019, 13:46
Das Allerallerwichtigste hast du übersehen: Es gilt nur für obigen Personenkreis, sobald dieser wirksam erklärt, auch zukünftig an Kampfhandlungen des IS teilnehmen zu wollen.

Damit sinkt natürlich die Erfolgsrate rapide, weil wohl kaum jemand so doof sein wird, dieses bei Anhörungen zu Protokoll zu bringen.

Einen IS-Kämpfer der vorgibt, seinen Sprengstoffgürtel nur als "Zierde" zu tragen, würde man ebenfalls durchwinken. :umkipp:

Deutschmann
10.03.2019, 13:49
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_85346992/regel-gilt-nicht-rueckwirkend-bundesregierung-einig-beim-passentzug-fuer-is-kaempfer.html

Warum löst man die Thematik eigentlich nicht pragmatisch?

Es gibt den Internationalen Strafgercihtshof in Den Haag, ...

Gibts den noch? Wurde der nicht aufgelöst?

BlackForrester
10.03.2019, 13:51
Gibts den noch? Wurde der nicht aufgelöst?


Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.

Deutschmann
10.03.2019, 13:54
Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.

Tatsächlich. Ich dachte die hätten den mit dem letzten Verfahren gegen den Bosnier (oder Serben) mit eingestampft. Aber egal - schau dir an wer aktuell Vorsitzender ist.

Bruddler
10.03.2019, 13:56
Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wird bspw. von den USA weder respektiert, noch anerkannt...warum wohl ? :hmm:

Hay
10.03.2019, 14:00
Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.

Aber doch nicht für IS-Kämpfer!

Arend
10.03.2019, 14:18
Voraussetzung ist, dass sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind.


Nun, da wird uns von unerwarteter Seite geholfen. Einige islamische Länder haben Staatsbürgerschaftgesetze angenommen nach israelischem Muster. So ist jeder der mütterlicherseits von Marokkanern abstammt marokkanischer Staatsbürger, auch wenn diese mütterliche Linie schon Generationen im Ausland wohnt.

2004 Wurde dazu das 'Moudawana' Familiengesetz angenommen. IS-Kämpfern marokkanischer Herkunft kann man also ruhig die deutsche Staatsbürgerschaft entnehmen ohne gegen VN-Resolutionen zu verstoßen. Wer eine Mutter marokkanischen Ursprungs hat, ist also auch ohne diese Zugehörigkeit zu beantragen sowieso marokkanischer Staatsbürger. Egal ob er einen marokkanischen Pass besitzt oder nicht. Die ursprüngliche Absicht war natürlich eine andere. So kann der Staat notfalls diese Nachkommen Steuern zahlen lassen oder Militärdienst leisten. Auch andere Länder haben solche Regelungen.

Bruddler
10.03.2019, 15:29
Den jibbet tatscählich noch und der ist doch genau für solche Personenkreise eingerichtet worden.
Aber doch nicht für IS-Kämpfer!

Die Kopfabschneider IS-Kämpfer haben sich schließlich im Kampf gegen das böse, böse Assad-Regime verdient gemacht, das muss von deutscher Seite entsprechend gewürdigt werden...

BlackForrester
10.03.2019, 15:39
Aber doch nicht für IS-Kämpfer!


Warum nicht?
Dieser Gerichtshof wurde nicht eingerichtet um nur die "Oberen" abzuruteilen - sondern u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeitzu ahnden. und explizit ist da auch von "Milizionären" die Rede.

BlackForrester
10.03.2019, 15:41
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wird bspw. von den USA weder respektiert, noch anerkannt...warum wohl ? :hmm:



Das haben die USA mit den anderen "Welt"mächten China und Russland gemeinsam...also kein "Alleinstellungsmerkmal" der Yankees.

BlackForrester
10.03.2019, 15:41
Tatsächlich. Ich dachte die hätten den mit dem letzten Verfahren gegen den Bosnier (oder Serben) mit eingestampft. Aber egal - schau dir an wer aktuell Vorsitzender ist.


Bin ich zu faul zu - sag aber jetzt nicht ein Deutscher.

Bruddler
10.03.2019, 15:46
Das haben die USA mit den anderen "Welt"mächten China und Russland gemeinsam...also kein "Alleinstellungsmerkmal" der Yankees.

Will man so seine eigenen Kriegsverbrecher vom internat. Pranger fernhalten ? :hmm:

Da war doch was ?

https://de.wikipedia.org/wiki/William_Calley

BlackForrester
10.03.2019, 15:50
Aber doch nicht für IS-Kämpfer!


Nachsatz:
Das Römer Statut legt klare Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes fest. Es gibt eine Reihe von Sicherungsvorschriften, die willkürlichen oder politisch motivierten Anklagen vorbeugen sollen, sowie zahlreiche Rechtsmittel dagegen. Wenn ein Staat das Statut ratifiziert, dann nimmt er die Zuständigkeit des Gerichtshofes für die im Statut angeführten Verbrechen an. Der Gerichtshof kann seine Jurisdiktion dann unter folgenden Bedingungen ausüben:

- wenn eine oder mehrere betroffenen Parteien Vertragsstaat sind (erfüllt)
- wenn der Angeklagte ein Staatsbürger eines Vertragsstaates ist (erfüllt)
- wenn das Verbrechen auf dem Staatsgebiet eines Vertragstaates begangen wurde
- oder wenn ein Staat, der dem Statut nicht als Vertragsstaat angehört, beschließt, die Zuständigkeit des Gerichtshofes für ein bestimmtes Verbrechen, das auf seinem Staatsgebiet stattgefunden hat oder durch einen seiner Staatsangehörigen verübt wurde, anzuerkennen. (da muss man halt mit den Irakern ´mal reden)

Diese Voraussetzungen treffen jedoch nicht zu, wenn der Sicherheitsrat unter Berufung auf Kapitel VII der UNO-Charta eine bestimmte Situation an den Ankläger des Gerichtshofes überweist.

-jmw-
11.03.2019, 09:48
Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Man beachte "nur auf Grund eines Gesetzes" und "wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird".

BlackForrester
11.03.2019, 11:59
Will man so seine eigenen Kriegsverbrecher vom internat. Pranger fernhalten ? :hmm:

Da war doch was ?

https://de.wikipedia.org/wiki/William_Calley
(https://de.wikipedia.org/wiki/William_Calley)

Du weißt doch wie es so schön heißt - wenn Zwei das Gleiche tun ist es nicht Dasselbe.

Die "Siegermächte" des WKII (und zwar ALLE) - da hat man ja "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Völkermord" etc. als Strafatbestand erfunden - haben sich doch noch nie an den Maßstab gehalten, welchen man Anderen aufzwingt.

Bruddler
12.03.2019, 16:32
Will man so seine eigenen Kriegsverbrecher vom internat. Pranger fernhalten ? :hmm:

Da war doch was ?

https://de.wikipedia.org/wiki/William_Calley
Du weißt doch wie es so schön heißt - wenn Zwei das Gleiche tun ist es nicht Dasselbe.

Die "Siegermächte" des WKII (und zwar ALLE) - da hat man ja "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", "Völkermord" etc. als Strafatbestand erfunden - haben sich doch noch nie an den Maßstab gehalten, welchen man Anderen aufzwingt.

Scheinbar gibt es "gute" Kriegsverbrechen, und auch "böse" Kriegsverbrechen (?)... :hmm:

BlackForrester
13.03.2019, 08:52
Scheinbar gibt es "gute" Kriegsverbrechen, und auch "böse" Kriegsverbrechen (?)... :hmm:



Ob Kriegsverbracher oder nicht liegt zuerst einmal im Auge des Betrachters - also des Siegers.

Betrachtet man den WKII - dann bestand der WKII von allen Seiten aus "Verbrechen an der Menschlichkeit" und "Kriegsverbrechen" bisher nicht bekannten Ausnmaßes - gehängt hat man nur die Verlierer. Den Sieger hat man Denkmale gesetzt. So ist nun einmal der Lauf der Welt.

Ansuz
05.04.2019, 14:09
Neues aus der bunten Freiluftklapse BRD: :germane:


Über die Rückkehr von früheren IS-Kämpfern und deren Familienangehörigen aus Syrien (https://www.focus.de/orte/syrien/) und Irak (https://www.focus.de/orte/irak/) wird seit geraumer Zeit diskutiert. Ein Teil der Betroffenen ist in Lagern in den Kurdengebieten Syriens interniert. Sofern sie über einen deutschen Pass verfügen, haben sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, wieder nach Deutschland einreisen zu können.

Regierung will künftigen Dschihadisten deutschen Pass entziehenDie Bundesregierung will allerdings die Möglichkeit schaffen, künftig aktiven Dschihadisten mit doppelter Staatsangehörigkeit den deutschen Pass zu entziehen. Für bisherige IS-Kämpfer gilt dies jedoch nicht.https://www.focus.de/politik/deutschland/anwalt-teilt-mit-erste-is-rueckkehrer-nach-deutschland-zurueckgeholt-und-sofort-in-haft-genommen_id_10551964.html

Querfront
05.04.2019, 14:26
Entgegen aller Beteuerungen werden die IS-Terroristen gerade heim ins bunte Reich geholt, zunächst nur die "Kinder".

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190405324591062-kinder-is-irak-deutschland/


Mehrere Kinder von IS-Anhängern aus dem Irak nach Deutschland geholt

Die Bundesregierung hat mehrere Kinder inhaftierter Anhänger der IS-Terrormiliz aus dem Irak nach Deutschland geholt. Es handle sich um eine hohe einstellige Zahl von Minderjährigen, hieß es dazu aus dem Auswärtigen Amt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Sie seien zu Verwandten in Deutschland gebracht worden.

Neben den "17-Jährigen" mit Vollbart, sind das radikalisierte Jugendliche mit Gewalt- und Tötungserfahrungen aller Art, die man dann zu unseren Kindern in die Schule steckt. Deren Verwandte in Deutschland sind ebenfalls keine atheistischen Quantenphysiker, sondern stramme Islamisten. Das Merkel-Regime tut aber auch wirklich alles, um uns zu schaden.