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Vollständige Version anzeigen : Braucht ungenutztes Auto eine HU-Plakette?



BlackForrester
17.12.2018, 12:05
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_84955162/braucht-ein-ungenutztes-auto-eine-hu-plakette-.html

Eigentlich dachte ich ja, dass was auf meinem Privatgrundstück steht meine Sache ist und ob das auf meinem Privat-Grundstück abgestellte Kfz nun eine HU hat oder nicht sei völlig unerheblich.

Zumindest ein deutsches Gericht kommt da zu einer ganz anderen Auffassung - dieses Gericht besagt nun auch ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kfz, braucht, auch wenn nicht in Straßenverkehr gebracht, einen gültige HU...eigentlich dachte ich zumindest immer man braucht eine HU nur für ein Kfz, welches man in Straßenverkehr nutzt - so kann man sich irren.

FranzKonz
17.12.2018, 12:08
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_84955162/braucht-ein-ungenutztes-auto-eine-hu-plakette-.html

Eigentlich dachte ich ja, dass was auf meinem Privatgrundstück steht meine Sache ist und ob das auf meinem Privat-Grundstück abgestellte Kfz nun eine HU hat oder nicht sei völlig unerheblich.

Zumindest ein deutsches Gericht kommt da zu einer ganz anderen Auffassung - dieses Gericht besagt nun auch ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kfz, braucht, auch wenn nicht in Straßenverkehr gebracht, einen gültige HU...eigentlich dachte ich zumindest immer man braucht eine HU nur für ein Kfz, welches man in Straßenverkehr nutzt - so kann man sich irren.

Wenn es zugelassen ist, muss auch die HU gültig sein.

Politikqualle
17.12.2018, 12:12
Eigentlich dachte ich ja, dass was auf meinem Privatgrundstück steht meine Sache ist und ob das auf meinem Privat-Grundstück abgestellte Kfz nun eine HU hat oder nicht sei völlig unerheblich. - so kann man sich irren. .. du hast aber übersehen , daß dieses Auto angemeldet war .... wenn das Auto abgemeldet ist , braucht es nicht zur HU .... aber trotzdem darfst du mit dem Auto auch mit abgelaufener HU in die Werkstatt fahren , nur in die Werkstatt !! , das Auto ist ja versichert !!
Wenn es zugelassen ist, muss auch die HU gültig sein. .. so ist es ..

Maitre
17.12.2018, 12:22
Zum Glück nehmen sich deutsche Behörden und Gerichte der wirklichen Probleme dieses Landes an.

BlackForrester
17.12.2018, 12:42
Wenn es zugelassen ist, muss auch die HU gültig sein.


...auch wenn es auf meinem Hof steht und ich die Karre nur zugelassen habe um einen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren?

FranzKonz
17.12.2018, 13:05
...auch wenn es auf meinem Hof steht und ich die Karre nur zugelassen habe um einen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren?

Egal wo's steht.

BlackForrester
17.12.2018, 23:15
Egal wo's steht.


Muss man nicht verstehen - aber gut, ist wohl so.

Merkelraute
17.12.2018, 23:27
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_84955162/braucht-ein-ungenutztes-auto-eine-hu-plakette-.html

Eigentlich dachte ich ja, dass was auf meinem Privatgrundstück steht meine Sache ist und ob das auf meinem Privat-Grundstück abgestellte Kfz nun eine HU hat oder nicht sei völlig unerheblich.

Zumindest ein deutsches Gericht kommt da zu einer ganz anderen Auffassung - dieses Gericht besagt nun auch ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kfz, braucht, auch wenn nicht in Straßenverkehr gebracht, einen gültige HU...eigentlich dachte ich zumindest immer man braucht eine HU nur für ein Kfz, welches man in Straßenverkehr nutzt - so kann man sich irren.

Du bist zu deutsch ! Denke doch einfach mal arabnegroid und mach was Du willst ! :mamba:

BlackForrester
17.12.2018, 23:31
Du bist zu deutsch !
Denke doch einfach mal arabnegroid und mach was Du willst ! :mamba:


Ob ich nun so denke oder nicht lasse ich offen - dass ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kfz, welches zwar angemeldet, aber nicht in den Verkehr gebracht wird, eine gültige HU haben muss finde ich nun schon hahnebüchend. Option schient - Schilder abzumontieren und ins Auto legen.

Merkelraute
17.12.2018, 23:44
Ob ich nun so denke oder nicht lasse ich offen - dass ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kfz, welches zwar angemeldet, aber nicht in den Verkehr gebracht wird, eine gültige HU haben muss finde ich nun schon hahnebüchend. Option schient - Schilder abzumontieren und ins Auto legen.
Lege das Recht zu Deinem Vorteil aus und Du wirst gewinnen. Wir müssen einfach dreister und unverfrorener werden. Rechnungen einfach nicht zahlen ! Man muss den Staat und seine Nutznießer am arbeiten halten, bis sie frustiert aufgeben.

Sitting Bull
17.12.2018, 23:48
...auch wenn es auf meinem Hof steht und ich die Karre nur zugelassen habe um einen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren?

Mußt halt die Schilder abnehnemen.
Wegen des Schadenfreiheitsrabbates ?
Das lohnt sich doch heute kaum noch,da die heutige Rückstufung lächerlich ist .Dafür Steuern und Versicherung ?
Da kannste lieber ein kleines Motorrad anmelden , das ist billiger.

BlackForrester
17.12.2018, 23:59
Mußt halt die Schilder abnehnemen.
Wegen des Schadenfreiheitsrabbates ?
Das lohnt sich doch heute kaum noch,da die heutige Rückstufung lächerlich ist .Dafür Steuern und Versicherung ?
Da kannste lieber ein kleines Motorrad anmelden , das ist billiger.


Wegen dem Schadensfrieheitsrabatt weiß ich nicht - je nach Einstufung kann es sch wohl, rein auf den Rabatt, schon lohnen- Ich gebe Dir da allerdings recht - rechnet man All in All wohl weniger.

pixelschubser
24.12.2018, 22:37
Wegen dem Schadensfrieheitsrabatt weiß ich nicht - je nach Einstufung kann es sch wohl, rein auf den Rabatt, schon lohnen- Ich gebe Dir da allerdings recht - rechnet man All in All wohl weniger.

Schilder ab und ins Auto legen. Sichtbar.

Und: Auf einem Privatgrundstück darf sich ein Plakettenabkratzer nicht aufhalten, wenn Du es ihm nicht explizit gestattest.

Im öffentlichen Verkehrsraum kann er jederzeit die Plakette entfernen...allerdings nur die Steuerplakette.

Schrottkiste
24.12.2018, 22:41
Schilder ab und ins Auto legen. Sichtbar.

Und: Auf einem Privatgrundstück darf sich ein Plakettenabkratzer nicht aufhalten, wenn Du es ihm nicht explizit gestattest.

Im öffentlichen Verkehrsraum kann er jederzeit die Plakette entfernen...allerdings nur die Steuerplakette.

Auf Privatgrund mit Trennung zum öffentlichen Verkehrsweg (via Kette etc.) ist das doch egal, oder?

Neu
24.12.2018, 22:45
Wenn es zugelassen ist, muss auch die HU gültig sein.
Ich hatte einen Wohnwagen ueber 10 Jahre lang zugelassen im Ausland. HU abgelaufen. Kein Problem. Wenn du nach Deutschland kommst, dann zum naechsten TUEV.

Schrottkiste
24.12.2018, 22:47
.. du hast aber übersehen , daß dieses Auto angemeldet war .... wenn das Auto abgemeldet ist , braucht es nicht zur HU .... aber trotzdem darfst du mit dem Auto auch mit abgelaufener HU in die Werkstatt fahren , nur in die Werkstatt !! , das Auto ist ja versichert !! .. so ist es ..

So stimmt das glaube ich auch.
Man darf ja auch mit einem abgemeldeten Auto unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes von der Zulassungsstelle bis nach Hause oder Werkstatt/ Schrottplatz fahren (am gleichen Tag).

Schrottkiste
24.12.2018, 22:52
Aus T-Online übernommen:

"Auch wer sein zugelassenes Auto nicht nutzt, darf die regelmäßig fälligen Prüftermine der Hauptuntersuchung (HU) nicht ignorieren. Ansonsten wird eine Geldbuße fällig, wie ein Urteil des Amtsgerichts Zeitz zeigt (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18).

Auto auf Privatgelände zwischengeparkt
In diesem Fall ging es um eine Autohalterin, die den fälligen HU-Prüftermin ihres Autos um mehr als vier Monate überzogen hatte. Daher sollte sie 25 Euro Geldbuße bezahlen. Dagegen wehrte sie sich mit folgender Begründung: Das Auto habe sie nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt und es nur auf einem Privatgrundstück geparkt, weil der es transportierende Autoanhänger einen Platten hatte.

"

Quelle:

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_84955162/braucht-ein-ungenutztes-auto-eine-hu-plakette-.html

OneDownOne2Go
24.12.2018, 23:08
Aus T-Online übernommen:

"Auch wer sein zugelassenes Auto nicht nutzt, darf die regelmäßig fälligen Prüftermine der Hauptuntersuchung (HU) nicht ignorieren. Ansonsten wird eine Geldbuße fällig, wie ein Urteil des Amtsgerichts Zeitz zeigt (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18).

Auto auf Privatgelände zwischengeparkt
In diesem Fall ging es um eine Autohalterin, die den fälligen HU-Prüftermin ihres Autos um mehr als vier Monate überzogen hatte. Daher sollte sie 25 Euro Geldbuße bezahlen. Dagegen wehrte sie sich mit folgender Begründung: Das Auto habe sie nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt und es nur auf einem Privatgrundstück geparkt, weil der es transportierende Autoanhänger einen Platten hatte.

"

Quelle:

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_84955162/braucht-ein-ungenutztes-auto-eine-hu-plakette-.html

Ich habe meinen letzten TüV so etwa 6 Monate überzogen, die 25€ wurden dann direkt bei Vorstellung zur HU mit fällig, erledigt. So oder so wird das anfallen, wenn man den nächsten "Verwaltungsakt" mit dem Fahrzeug hat, z.B. die Stilllegung oder Abmeldung. Ummelden kann man ja eh nur mit gültiger HU, da hat also vorher schon der TüV kassiert. Aber man muss schon ehrlich Pech oder missgünstige Nachbarn haben, um damit "ohne weiteren Grund" aufzufallen. Ich hatte hier auf einem (nicht meinem) privaten Parkplatz 14 Monate ein Auto mit Motorschaden stehen, blieb angemeldet, die Polizei hat sogar mal gefragt, war aber mit der Erklärung "Nockenwellen-Schaden, ich warte auf Teile, Zeit und Motivation" zufrieden.

pixelschubser
24.12.2018, 23:12
Auf Privatgrund mit Trennung zum öffentlichen Verkehrsweg (via Kette etc.) ist das doch egal, oder?

Auf Privatgrund haben die NIX zu suchen. Da dürfen die nicht mal durch ein offenes Tor.

Wenn sie es doch tun. Sofort ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Ich hab das mal ne Weile so praktizieren müssen, weil mich Auftraggeber nicht bezahlt haben und die Steuer offen war.

Selbst auf nem abgeschlossenen Mietparkplatz dürfen die nicht an die Karre. Zur Not ne Plane über die Karre.



Und bei der HU-Geschichte ausm Eingangsbeitrag holt man sich ne findige Werkstatt mit Migrationshintergrund.

Schrottkiste
24.12.2018, 23:14
Ich habe meinen letzten TüV so etwa 6 Monate überzogen, die 25€ wurden dann direkt bei Vorstellung zur HU mit fällig, erledigt. So oder so wird das anfallen, wenn man den nächsten "Verwaltungsakt" mit dem Fahrzeug hat, z.B. die Stilllegung oder Abmeldung. Ummelden kann man ja eh nur mit gültiger HU, da hat also vorher schon der TüV kassiert. Aber man muss schon ehrlich Pech oder missgünstige Nachbarn haben, um damit "ohne weiteren Grund" aufzufallen. Ich hatte hier auf einem (nicht meinem) privaten Parkplatz 14 Monate ein Auto mit Motorschaden stehen, blieb angemeldet, die Polizei hat sogar mal gefragt, war aber mit der Erklärung "Nockenwellen-Schaden, ich warte auf Teile, Zeit und Motivation" zufrieden.

Ich hab meinen letzten TÜV 8 Monate überzogen...
Weiß nicht, wie das im Falle eines Unfalles ausgegangen wäre bezüglich Versicherungsschutz.
Strafe bei Erwischen wäre aber gering gewesen.

Deutschmann
24.12.2018, 23:16
Ich habe meinen letzten TüV so etwa 6 Monate überzogen, die 25€ wurden dann direkt bei Vorstellung zur HU mit fällig, erledigt. So oder so wird das anfallen, wenn man den nächsten "Verwaltungsakt" mit dem Fahrzeug hat, z.B. die Stilllegung oder Abmeldung. Ummelden kann man ja eh nur mit gültiger HU, da hat also vorher schon der TüV kassiert. Aber man muss schon ehrlich Pech oder missgünstige Nachbarn haben, um damit "ohne weiteren Grund" aufzufallen. Ich hatte hier auf einem (nicht meinem) privaten Parkplatz 14 Monate ein Auto mit Motorschaden stehen, blieb angemeldet, die Polizei hat sogar mal gefragt, war aber mit der Erklärung "Nockenwellen-Schaden, ich warte auf Teile, Zeit und Motivation" zufrieden.

Ist bei mir schon ewig her, aber die haben nicht entstempelt sondern eine Zwangsstillegung in die Wege geleitet. Bedeutet: mit Brief und Schein an der Zulassungsstelle antanzen zum abmelden .... oder ne neue HU vorlegen.

Schrottkiste
24.12.2018, 23:16
Auf Privatgrund haben die NIX zu suchen. Da dürfen die nicht mal durch ein offenes Tor.

Wenn sie es doch tun. Sofort ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Ich hab das mal ne Weile so praktizieren müssen, weil mich Auftraggeber nicht bezahlt haben und die Steuer offen war.

Selbst auf nem abgeschlossenen Mietparkplatz dürfen die nicht an die Karre. Zur Not ne Plane über die Karre.



Und bei der HU-Geschichte ausm Eingangsbeitrag holt man sich ne findige Werkstatt mit Migrationshintergrund.

Aufm Privatgrund kann man ja auch Rennwagen und andere KfZ ohne Zulassung sogar fahren, nicht nur rumstehen.

Schrottkiste
24.12.2018, 23:21
Ist bei mir schon ewig her, aber die haben nicht entstempelt sondern eine Zwangsstillegung in die Wege geleitet. Bedeutet: mit Brief und Schein an der Zulassungsstelle antanzen zum abmelden .... oder ne neue HU vorlegen.

Stand der Wagen an der Straße oder wirklich auf dem Privatgrundstück?

Bei uns hier dürfen scheinbar abgemeldete Autos (einer pro Grund) als Verkaufsobjekte angeboten werden, da sagt keiner was.

Schrottkiste
24.12.2018, 23:24
Ich habe meinen letzten TüV so etwa 6 Monate überzogen, die 25€ wurden dann direkt bei Vorstellung zur HU mit fällig, erledigt. So oder so wird das anfallen, wenn man den nächsten "Verwaltungsakt" mit dem Fahrzeug hat, z.B. die Stilllegung oder Abmeldung. Ummelden kann man ja eh nur mit gültiger HU, da hat also vorher schon der TüV kassiert. Aber man muss schon ehrlich Pech oder missgünstige Nachbarn haben, um damit "ohne weiteren Grund" aufzufallen. Ich hatte hier auf einem (nicht meinem) privaten Parkplatz 14 Monate ein Auto mit Motorschaden stehen, blieb angemeldet, die Polizei hat sogar mal gefragt, war aber mit der Erklärung "Nockenwellen-Schaden, ich warte auf Teile, Zeit und Motivation" zufrieden.

Ist hier wohl echt lockerer. Meinen Volvo V70 hatte ich mit 8 oder 10 Monaten überzogener HU abgemeldet, da hat keiner was gesagt. Abgestempelt und weg.

OneDownOne2Go
24.12.2018, 23:34
Ist bei mir schon ewig her, aber die haben nicht entstempelt sondern eine Zwangsstillegung in die Wege geleitet. Bedeutet: mit Brief und Schein an der Zulassungsstelle antanzen zum abmelden .... oder ne neue HU vorlegen.

Auch eher selten, ist aber natürlich 'ne Option. Das fällt eh teilweise unter Landesrecht, da kann's also gewisse Unterschied geben, aber die größte Rolle spielt wohl, wie kleinlich die jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind. Ich hab, nur mal als Beispiel, in NRW mal ein Auto auf mich zugelassen, hatte aber keinen Perso greifbar. Die haben das dann mit Führerschein gemacht, obwohl's so nicht erlaubt ist. In Trier dagegen hab ich mal ein Auto für Schwiegermuttern angemeldet, mit ihrem Perso, Vollmacht, allen Fahrzeugpapieren, HU, AU, Deckungskarte - und ich musste 10€ Strafe bezahlen, weil ihr Perso schon 'ne Weile abgelaufen war. Mal so, mal so...

Schrottkiste
24.12.2018, 23:41
Auch eher selten, ist aber natürlich 'ne Option. Das fällt eh teilweise unter Landesrecht, da kann's also gewisse Unterschied geben, aber die größte Rolle spielt wohl, wie kleinlich die jeweils zuständigen Sachbearbeiter sind. Ich hab, nur mal als Beispiel, in NRW mal ein Auto auf mich zugelassen, hatte aber keinen Perso greifbar. Die haben das dann mit Führerschein gemacht, obwohl's so nicht erlaubt ist. In Trier dagegen hab ich mal ein Auto für Schwiegermuttern angemeldet, mit ihrem Perso, Vollmacht, allen Fahrzeugpapieren, HU, AU, Deckungskarte - und ich musste 10€ Strafe bezahlen, weil ihr Perso schon 'ne Weile abgelaufen war. Mal so, mal so...

Bei mir war der Perso beim Anmelden des "Neuen" (240 GL) abgelaufen, auch das hat da keinen gejuckt. Normal könnten die das dann deswegen ablehnen. Ich hatte extra noch das "Stammbuch der Familie" mitgebracht, um mich zu legitimieren.

OneDownOne2Go
24.12.2018, 23:56
Bei mir war der Perso beim Anmelden des "Neuen" (240 GL) abgelaufen, auch das hat da keinen gejuckt. Normal könnten die das dann deswegen ablehnen. Ich hatte extra noch das "Stammbuch der Familie" mitgebracht, um mich zu legitimieren.

Ist wie auf hoher See und vor Gericht, alles kann passieren, man weiß es vorher nie. Manche sind wirklich okay, bei anderem wiehert der Amtsschimmel schon vor dem Aufwachen streitlustig los. Hier soll alles demnächst online gehen, wenn das so kommt, war ich das letzte Mal vor Ort...

Schrottkiste
25.12.2018, 00:11
Ist wie auf hoher See und vor Gericht, alles kann passieren, man weiß es vorher nie. Manche sind wirklich okay, bei anderem wiehert der Amtsschimmel schon vor dem Aufwachen streitlustig los. Hier soll alles demnächst online gehen, wenn das so kommt, war ich das letzte Mal vor Ort...

So ist es. Beim nächsten Ummelden kann das schon wieder ganz anders aussehen. Steht mir im Januar bevor, es wird das Bundesland gewechselt. Will aber das Kennzeichen behalten, soll wohl möglich sein.