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Vollständige Version anzeigen : Kinderehenverbot verfassungswidrig



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wolleDD
15.12.2018, 00:31
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.

Bruddler
15.12.2018, 06:19
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.

Wer Kinderehen befürwortet, der befürwortet auch Kinderpornografie.

schlaufix
15.12.2018, 06:56
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.

Der Westen passt sich vorsichtshalber schon mal an. Man weiss ja nie wer da in Zukunft in Berlin das Sagen hat.

Hank Rearden
15.12.2018, 07:07
Nur mal zur Klarstellung:
Es ist in der BRD legal, dass ein Pädophiler ein Kind "heiratet"?
:?

Würfelqualle
15.12.2018, 07:09
Nur mal zur Klarstellung:
Es ist in der BRD legal, dass ein Pädophiler ein Kind "heiratet"?
:?

Für Biodeutsche nicht.

romeo1
15.12.2018, 07:48
Soviel also zur "vermeintlichen" Islamisierung. Das merkelhörige Juristengesindel paßt sich schon einmal an. Mal sehen, was diese Pfeifen als nächstes erbrechen werden? Etwa ein flächendeckendes Muezzingekreische?

El viejo
15.12.2018, 08:13
Man weiss ja nie wer da in Zukunft in Berlin das Sagen hat.

Doch das weiß man. Der Islam und die Scharia.

Unserer Kanzlerin ist die Zukunft unseres Landes doch egal, denn sie hat ja keine Nachkommen.

sunbeam
15.12.2018, 08:15
Nur mal zur Klarstellung:
Es ist in der BRD legal, dass ein Pädophiler ein Kind "heiratet"?
:?

Geduld. Bald. Inschallah!

Affenpriester
15.12.2018, 08:25
Warum sollten Kinder nicht heiraten dürfen, wenn mindestens ein Erwachsener mit dabei ist?
Der übernimmt dann gleich das Sorgerecht von den Eltern mit. Kinder dürfen auch mit Erwachsenen ins Kino und Filme für Erwachsene gucken.
Es ist doch Diskriminierung, die Ehe vor Kindern zu schützen.

Niklas87
15.12.2018, 08:26
Vorwärts Vorwärts immer rückwärts nimmer . Außerdem leben wwir doch im Jahr 2018 und nicht mehr in den 30ern!

edit. Für manche gilt es als progressiv auch die letzten Perversionen gesellschaftlich anerkannt zu bekommen.

Affenpriester
15.12.2018, 08:31
Vorwärts Vorwärts immer rückwärts nimmer

Für manche gilt es als progressiv auch die letzten Perversionen gesellschaftlich anerkannt zu bekommen.

Sie: "Hast du Lust auf Kinder?"
Er: "Ja, total ... aber das ist ja leider verboten."

Niklas87
15.12.2018, 08:31
Nur mal zur Klarstellung:
Es ist in der BRD legal, dass ein Pädophiler ein Kind "heiratet"?
:?

Das kommt auf deine Hautfarbe an

Hank Rearden
15.12.2018, 08:47
Für Biodeutsche nicht.

Und ich dachte immer, in einem Rechtsstaat gilt für alle das gleiche Recht!

Affenpriester
15.12.2018, 08:51
Und ich dachte immer, in einem Rechtsstaat gilt für alle das gleiche Recht!

In einem Rechtsstaat haben sich der Staat und seine Bediensteten nur an die eigenen Gesetze zu halten ... mehr bedeutet "Rechtsstaat" eigentlich nicht. Die Bezeichnung trifft auch auf zahllose Diktaturen zu.

Hank Rearden
15.12.2018, 08:53
In einem Rechtsstaat haben sich der Staat und seine Bediensteten nur an die eigenen Gesetze zu halten ... mehr bedeutet "Rechtsstaat" eigentlich nicht. Die Bezeichnung trifft auch auf zahllose Diktaturen zu.

Mehr will ich ja gar nicht!
Ich will doch nur, dass die Gesetze für alle gleich gelten...

Affenpriester
15.12.2018, 08:54
Mehr will ich ja gar nicht!
Ich will doch nur, dass die Gesetze für alle gleich gelten...

Das ist schon bissl viel, was du der Welt abverlangen willst.

El viejo
15.12.2018, 09:00
Wer Kinderehen befürwortet, der befürwortet auch Kinderpornografie.

So sehen wir es und es ist meiner Meinung nach vollkommen richtig.

Das islamische Recht sieht aber kein Mindestheiratsalter vor. Erlaubt sind Eheschließungen im Kindesalter (aber selten). Allerdings müssen dann beide Parteien durch einen gesetzlichen Vormund vertreten sein.

Das Vorbild der Muslime, der Prophet des Islams, hat seine Frau Aisha geheiratet, als sie sechs Jahre alt war und mit neun Jahren wurde die Ehe vollzogen.

Inzwischen belegen Untersuchungen, dass das Alter der Braut bei der Eheschließung analog zum Bildungsgrad steigt.

Das bedeutet die Analphabetin heiratet mit achtzehn und gebildete studierte Frau mit etwa sechsundzwanzig Jahren.

Verstehe nicht, warum unsere Gesetze auf den Prüfstand gestellt werden. Wer sich nicht daran halten will/möchte, soll dort leben, wo er andere "Freiheiten" hat.

BlackForrester
15.12.2018, 09:27
Bevor man sich um Kaisers Bart streitet sollte man erst einmal abwarten wie Richter in Karlsruhe entscheiden.

Arndt
15.12.2018, 09:41
Bevor man sich um Kaisers Bart streitet sollte man erst einmal abwarten wie Richter in Karlsruhe entscheiden.Die Entscheidung liegt doch auf der Hand!

El viejo
15.12.2018, 09:46
Bevor man sich um Kaisers Bart streitet sollte man erst einmal abwarten wie Richter in Karlsruhe entscheiden.

Schon richtig, aber was Kinderehen betrifft, handelt es sich in einer zivilisierten Gesellschaft ein No-Go und da gibt es nichts zu entscheiden.

BlackForrester
15.12.2018, 09:55
Die Entscheidung liegt doch auf der Hand!


Ich setze ´mal auf das Prinzip Hoffnung - dass nämlich die Richter in Karlsruhe nach gesundem Menschenverstand urteilen. Denn - wo wollte man dann die Grenze ziehen? Darf man sich dann mit 14 Jahren schon verheiraten - oder vielleicht schon mit 10 Jahren - vielleicht schon mit 5 Jahren?

romeo1
15.12.2018, 09:56
Schon richtig, aber was Kinderehen betrifft, handelt es sich in einer zivilisierten Gesellschaft ein No-Go und da gibt es nichts zu entscheiden.

Im Besten Schland aller Zeiten, fordern pervertierte Jusos die Freigabe von Abtreibungen bis in den 9. Schwangerschaftsmonat. Bei der grassierenden Dekadenz "unserer" Eliten solltest Du erst einmal vom Schlimmsten ausgehen.

autochthon
15.12.2018, 09:56
Nur mal zur Klarstellung:
Es ist in der BRD legal, dass ein Pädophiler ein Kind "heiratet"?
:?


https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64593&stc=1

Auch Muslime lieben ihre Kinder.
Vielleicht liebt er auch DEIN Kind demnächst. das ist Natur und völlig natürlich.

Wann werdet ihr strammen Rechtsdeppen das endlich verstehen? :D

BlackForrester
15.12.2018, 10:08
Schon richtig, aber was Kinderehen betrifft, handelt es sich in einer zivilisierten Gesellschaft ein No-Go und da gibt es nichts zu entscheiden.


Andere Länder, andere Sitten - wer bin ich (odere auch Du) einem anderen Land / anderen Kulturkreis vorzuschreiben, was man zu tun und zu lassen und dies dann auch noch mit zivilisierter Gesellschaft zu begründen? Für mich stellt sich in dieser Hinsicht immer nur die eine Frage - nach welchem Wertekanon will man in diesem Lande zusammen leben, wie will man die Gesellschaft gestalten und da zählt - und da stimme ich Dir zu - Kinderehen ist ein No Go - für dieses Land.

Wenn ein anderes Land, eine andere Kultur dies anders regelt werde ich mich nicht darüber erbeben dieses Land, diese Kultur als unzuvilisiert zu bezeichnen - klar muss nur sein, wer in dieses Land kommt hat sich unabdingbar den hier geltenden Rechten und Pflichten zu unterwerfen und wenn per Gesetz eine Kinderehe verboten ist, dann gilt man in diesem Lande eben NICHT als verheiratet.

In dieser Hinsicht finde ich ein Treppenwitz dass ein Ausländer in dieses Land kommt und sich ein Recht anmaßt und versucht einzuklagen, was diesem NICHT zusteht. Soll er mit seiner Frau dahin gehen, wo man solcherlei Ehen schließen kann und dies auch anerkennt wird. Es wird wohl ein Land zu finden sein wo dies geht.

Egal wie nun hier entschieden wird - es gilt einmal die grundsätzliche Frage (politisch) zu klären - was sind eigentlich unsere nicht veräußerlichen Werte, was ist die Leitkultur, was sind die Rechte und Pflichten welche sich JEDER Zuwanderer ohne Wenn und Aber zu untwerfen hat. Tut er dies nicht - wir irgendwer gezwungen in dieses Land zui kommen? Man kann solch einem Zuwanderer also ganz deutlich machen - das sind die Regel, halte diese ein oder geh.

BlackForrester
15.12.2018, 10:20
Verstehe nicht, warum unsere Gesetze auf den Prüfstand gestellt werden. Wer sich nicht daran halten will/möchte, soll dort leben, wo er andere "Freiheiten" hat.



Was Du hier ansprichst ist DAS Problem in diesem Land. Einstmals gab es Werte, Normen, Regel, Pflichten welche man sich unterwerfen musste und als Maßstab dienten um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gewährleisten. Heute regieret die Beliebigkeit und man bekommt nicht nur den Eindruck, sondern es ist gelebte Realität dass Werte, Normen, Regel, Pflichten nichts mehr wert sind und nicht Jemand der in dieses Land kommt sich anzupassen hat, sondern man seine eigene Identität nicht nur verleugnen, sondern opfern muss.

Unlängst habe ich mir wieder den Vorwurf Nazi eingefangen, weil ich sagte - wenn hier Jemand in das Land kommt und sich nicht an die Regeln hält - zwei Möglichkeiten, freundliche Bitte das Land zu verlassen ODER Abschiebung und da ist es mir dann egal ob man diesemr Person in der Heimat den Kopf abschlägt.
Die Entscheidung liegt ja bei dieser Person ob freiwililig geht oder nicht und es bleibt ja dann dieser Person überlassen sein Glück in einem anderen Land zu versuchen - wenn die Person halt mein nicht gehen zu müssen, Pech gehabt, dann wird man gegangen.

Bolle
15.12.2018, 10:24
In Deutschland (für Deutsche) ist selbst für Erwachsene ein nur kirchlich getrautes Paar rechtlich nicht verheiratet. Eine Ehe muss standesamtlich geschlossen werden.


Nur kirchliche Trauung: Paar ist familienrechtlich nicht verheiratet

Wie man heiraten möchte, ist natürlich in erster Linie eine persönliche Entscheidung der Verlobten. Sie sollten aber wissen: "Eine kirchliche Trauung allein hat familienrechtlich keine Relevanz", erklärt Rechtsanwalt Klaus Weil vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) (http://familienanwaelte-dav.de/). Solange ein Paar nicht standesamtlich verheiratet sei, gelte es familienrechtlich lediglich als verlobt (https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/907/verlobung-tipps-und-fakten-fuer-verliebte/?L=0&cHash=6f500608421cf2b62d8bf4811510f9c2).

Das bedeutet unter anderem, dass das Paar rechtlich wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt wird, wenn es zum Beispiel um Steuern oder die Erbfolge (https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/erben-vererben/1321/gesetzliche-erbfolge-und-pflichtteil-die-wichtigsten-fragen/?L=0&cHash=fcd4d81156575736eb15303015539979) geht. Wer lediglich kirchlich geheiratet hat, muss sich auch nicht scheiden lassen, um nach einem Beziehungsende einen neuen Partner heiraten zu können.


https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Nix mit Religion und Glauben...........jedenfalls nicht für uns!

El viejo
15.12.2018, 10:35
Andere Länder, andere Sitten - wer bin ich (odere auch Du) einem anderen Land / anderen Kulturkreis vorzuschreiben, was man zu tun und zu lassen und dies dann auch noch mit zivilisierter Gesellschaft zu begründen?

Sorry, aber da hast Du mich falsch verstanden. Mein Beitrag bezog sich nur auf Deutschland und nicht auf andere Länder/Kulturkreise.

Was dabei herumkommt wenn wir uns in andere Gesellschaften einmischen, haben wir am Beispiel Irak gesehen. Habe dort 1984 zu Saddams Zeiten ein Jahr beruflich gelebt und obwohl nicht alles optimal war konnten die Iraker ganz gut dort leben. Und heute?

Oder Brüssel, die Griechenland entmündigen und vorschreiben wie sie ihre Finanzen zu regeln haben, aber selber ihre Verträge nicht einhalten.

Aber ich will nicht weiter abschweifen.

Deschawüh
15.12.2018, 10:58
Imkonkreten Fall geht es um Cousin und Cousine, die in Syrien imFebruar 2015 vor einem Scharia-Gericht die Ehe geschlossen hatten.Sie war damals 14, er 21 Jahre alt. Kurz darauf flüchteten sie,kamen im August 2015 in Deutschland an.


Quelle:http://https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Und für den mit hoher Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchs, kommt die BRD auch noch auf.
Legalisieren sogar noch Pädophilie, wenn es ihnen nutzt. Eigentlich kann man sich aus diesem Drecksstaat nur noch ausklinken, indem man keinen Cent mehr beisteuert, man für so ein System nicht mehr arbeitet. Wird zwar immer mein Land bleiben, aber mit diesem Staat, habe ich nichts mehr gemein.

beathooven
15.12.2018, 10:59
Der Fadenersteller hat aus seinem beschränkten Weltsicht nichts verstanden. Er hätte titteln müssen...Kindereheverbot kann verfassungswidrig sein.

Aber die Nationalfaschisten sind nun mal so. Der BGH musste den Weg gehen, da nach unserer Verfasstheit der Judikative der BGH nichrs über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sagen darf. Er muss seine Bedenken, Anregungen zum BVerfG tragen. Dort wird etwas zur Verfassungsmäßigkeit gesagt.

Den Geifer für später aufbewahren. Dann können sich die Mitbürger mit den nationalfaschistischen Weltbild auf Erregung schalten.

Bruddler
15.12.2018, 11:09
Bevor man sich um Kaisers Bart streitet sollte man erst einmal abwarten wie Richter in Karlsruhe entscheiden.

Hast Du etwa Zweifel ? :isgut:

pixelschubser
15.12.2018, 11:13
Es geht ja noch weiter. Der fordernde Syrer hat seine Cousine geehelicht. Und zwar aus nächster Blutlinie.

Wir dürfen uns freuen. Der Pflegenotstand für die Kinder dieser "Nächstenliebe" wird ungahnte Ausmaße haben! Schon jetzt sind Mehrfachbehinderungen vieler muslimischer Kinder kein Geheimnis mehr.

Politikqualle
15.12.2018, 11:15
Es geht ja noch weiter. Der fordernde Syrer hat seine Cousine geehelicht. Und zwar aus nächster Blutlinie.
Wir dürfen uns freuen. Der Pflegenotstand für die Kinder dieser "Nächstenliebe" wird ungahnte Ausmaße haben! Schon jetzt sind Mehrfachbehinderungen vieler muslimischer Kinder kein Geheimnis mehr. .. was die zu uns bringen ist doch wertvoller als Gold ... ein kräftiges hurraaa auf die Kinderehe mit der Schwester oder Cousine oder Enkelin ... :crazy:

pixelschubser
15.12.2018, 11:18
.. was die zu uns bringen ist doch wertvoller als Gold ... ein kräftiges hurraaa auf die Kinderehe mit der Schwester oder Cousine oder Enkelin ... :crazy:

Welch ein Glück, dass nun jeder Zuwanderer, der einen Pflegeberuf erlernt, bleiben darf. So können sie ihrem Genschrott selbst den Arsch putzen und die Windeln wechseln.

Suedwester
15.12.2018, 11:22
Welch ein Glück, dass nun jeder Zuwanderer, der einen Pflegeberuf erlernt, bleiben darf. So können sie ihrem Genschrott selbst den Arsch putzen und die Windeln wechseln.



Leider koenen sie dann auch die verhassten "Unglaeubigen", nach eigenem
Gutduenken, in deren schokofarbenen Exkrementen liegen lassen....

BlackForrester
15.12.2018, 11:26
Hast Du etwa Zweifel ? :isgut:


Ich denke schon dass die Richter sich da ihre Gedanken machen werden - denn, was wenn man sagt Kinderehen sind zulässig, was könnte die Folge sein? So weltfremd sind eigentlich unsere Bundesverfassungsrichter nicht und wenn man auch das eine oder andere Urteil kritisieren oder hinterfragen kann - ich denke die wissen um die Brisanz der Thematik. Ich hoffe nur ich irre mich nicht.

Anders herum - trifft ein was Du befürchtest muss es Dich sozusagen freuen - dies kann und ist Wasser auf die Mühlen nder AfD, der man nur anraten kannn diese Thematik dann zu forcieren und ich denke, da wird die AfD - richtig gemacht - auf die Zustimmung einer breiten Masse der Bevölkerung treffen.

beathooven
15.12.2018, 11:32
Es geht ja noch weiter. Der fordernde Syrer hat seine Cousine geehelicht. Und zwar aus nächster Blutlinie.

Wir dürfen uns freuen. Der Pflegenotstand für die Kinder dieser "Nächstenliebe" wird ungahnte Ausmaße haben! Schon jetzt sind Mehrfachbehinderungen vieler muslimischer Kinder kein Geheimnis mehr.


Heirat Cousine - Cousin ist wie geregelt nach BGB in D ?

....warum Staaten gegenseitig ihre gesetzlich geregelten Ehen anerkennen ( müssen ) ? Frag mal die tausenden Std. Mitarbeiter ausländischer Niederlassungen im Ausland ( Indonesien, Indien z.B. ) mal .

Wolltest du wieder ein anschauliches Beispiel von rassistischem Quark und eigener Blödheit abgeben ? Ist dir gelungen.

Deschawüh
15.12.2018, 11:34
Was gibt es daran zu überprüfen? Kinderehen sind in Deutschland verboten!
Soll da jetzt überprüft werden ob Phädo im Ausland ein Kind "ehelichen" kann,wenn die Gesetze es dort her geben, sein Opfer mit nach Deutschland bringt und das ganze hier dann legalisieren kann unter dem Segen der Verfassung, die ohnehin nichts mehr wert zu sein scheint, weil jedes kranke A-Loch das für sich auslegen kann wie es will? Da muss man sich wirklich fragen was das alles überhaupt noch soll. Wozu dann noch Gesetze? Wozu überhaupt noch eine Verfassung auf die man eigentlich dann nur noch spucken kann.
Wenn ich schon "Einzelfallüberprüfung" lese wird mir schlecht. Nichts anderes, als eine verlogene Legalisierung von so genannten "Einzelfällen".Kennt man ja zur Genüge und fällt dann unter Verwerfungen, mit denen wir dann zu leben haben.
So etwas überhaupt zu überprüfen, ob der Einzelfall legal ist oder nicht, ist schon völlig schizophrenen. So etwas gehört hier einfach nicht hin, nicht einmal ansatzweise. Mir reichen schon die einheimischen Kinderfixxxx, die wahrscheinlich auch noch in entscheidenden Positionen sitzen dürften und Befürworter solcher Zustände sind. Wir müssen diesen Dreck nicht auch noch importieren, wir haben selber ein paar davon, die sind teilweise sogar in "Amt und Würden" und wie die solche Fälle entscheiden werden dürfte klar sein, nämlich ganz in ihrem eigenen Interesse.

tosh
15.12.2018, 11:41
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.
Der Topic-Titel ist falsch, die Sache wird noch vom VerfGer geprüft!

Aus deinem Link:
...Das müssen jetzt die obersten deutschen Richter in Karlsruhe klären....

Bruddler
15.12.2018, 11:56
Was gibt es daran zu überprüfen? Kinderehen sind in Deutschland verboten !
Soll da jetzt überprüft werden ob Phädo im Ausland ein Kind "ehelichen" kann,wenn die Gesetze es dort her geben, sein Opfer mit nach Deutschland bringt und das ganze hier dann legalisieren kann unter dem Segen der Verfassung, die ohnehin nichts mehr wert zu sein scheint, weil jedes kranke A-Loch das für sich auslegen kann wie es will? Da muss man sich wirklich fragen was das alles überhaupt noch soll. Wozu dann noch Gesetze? Wozu überhaupt noch eine Verfassung auf die man eigentlich dann nur noch spucken kann.
Wenn ich schon "Einzelfallüberprüfung" lese wird mir schlecht. Nichts anderes, als eine verlogene Legalisierung von so genannten "Einzelfällen".Kennt man ja zur Genüge und fällt dann unter Verwerfungen, mit denen wir dann zu leben haben.
So etwas überhaupt zu überprüfen, ob der Einzelfall legal ist oder nicht, ist schon völlig schizophrenen. So etwas gehört hier einfach nicht hin, nicht einmal ansatzweise. Mir reichen schon die einheimischen Kinderfixxxx, die wahrscheinlich auch noch in entscheidenden Positionen sitzen dürften und Befürworter solcher Zustände sind. Wir müssen diesen Dreck nicht auch noch importieren, wir haben selber ein paar davon, die sind teilweise sogar in "Amt und Würden" und wie die solche Fälle entscheiden werden dürfte klar sein, nämlich ganz in ihrem eigenen Interesse.

Tierquälerei ist in Deutschland (offiziell) auch verboten...:pfeif:

Politikqualle
15.12.2018, 12:03
Leider koenen sie dann auch die verhassten "Unglaeubigen", nach eigenem
Gutduenken, in deren schokofarbenen Exkrementen liegen lassen....
.. einige Seiten aus dem Koran reinstecken und schon ist die Eskalation perfekt ..

Bruddler
15.12.2018, 12:04
Es geht ja noch weiter. Der fordernde Syrer hat seine Cousine geehelicht. Und zwar aus nächster Blutlinie.

Wir dürfen uns freuen. Der Pflegenotstand für die Kinder dieser "Nächstenliebe" wird ungahnte Ausmaße haben! Schon jetzt sind Mehrfachbehinderungen vieler muslimischer Kinder kein Geheimnis mehr.

Und genau diese Inzuchtgeschädigten sollen lt. Wolfgang Schäuble die "Inzucht" hierzulande eindämmen...:umkipp:

Wolfgang Schäuble: "Abschottung würde uns in Inzucht degenerieren lassen" (https://www.tagesspiegel.de/politik/wolfgang-schaeuble-abschottung-wuerde-uns-in-inzucht-degenerieren-lassen/13706442.html).

pixelschubser
15.12.2018, 12:16
Leider koenen sie dann auch die verhassten "Unglaeubigen", nach eigenem
Gutduenken, in deren schokofarbenen Exkrementen liegen lassen....

Glaubst Du ernsthaft, dass sich irgendein Musel um Deutsche kümmert? Wir haben gefälligst zu schindern, bis wir in die Kiste fallen.

pixelschubser
15.12.2018, 12:22
Heirat Cousine - Cousin ist wie geregelt nach BGB in D ?

....warum Staaten gegenseitig ihre gesetzlich geregelten Ehen anerkennen ( müssen ) ? Frag mal die tausenden Std. Mitarbeiter ausländischer Niederlassungen im Ausland ( Indonesien, Indien z.B. ) mal .

Wolltest du wieder ein anschauliches Beispiel von rassistischem Quark und eigener Blödheit abgeben ? Ist dir gelungen.

Willst du mich verarschen?
Das Mädel ist 14 und der Typ 21!

Meine Aussage ist weder rassistisch, noch Quark! Der Typ ist ein elender Kinderficker, wie sein Prophet!

Politikqualle
15.12.2018, 12:24
.. Kinderehenverbot verfassungswidrig .... Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old Germany..

... BGH und BVerfG prüfen Einführung von Scharia-Recht in Deutschland .... „Ehe“ man sich’s versieht, beginnen höchste deutsche Gerichte mit der schrittweisen Umsetzung des UN-Migrationspaktes in deutsches Recht, denn Scharia-Recht bricht deutsches Recht. Die Durchsetzung von althergebrachten Gesetzesanwendungen soll weiterhin für autochthone Deutsche gelten, insbesondere deutsches Steuerrecht und das umfangreiche Steuerstrafrecht. .... http://www.anonymousnews.ru/2018/12/15/bgh-und-bverfg-pruefen-einfuehrung-von-scharia-recht-in-deutschland/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=jusos_versinken_im_antifa_sumpf&utm_term=2018-12-15 ...

Deschawüh
15.12.2018, 12:25
Tierquälerei ist in Deutschland (offiziell) auch verboten...:pfeif:

..denke das ich schon verstehe was du meinst, den Vergleich halte ich trotzdem für beidbeinig lahm. :moin:

pixelschubser
15.12.2018, 12:26
Und genau diese Inzuchtgeschädigten sollen lt. Wolfgang Schäuble die "Inzucht" hierzulande eindämmen...:umkipp:

Wolfgang Schäuble: "Abschottung würde uns in Inzucht degenerieren lassen" (https://www.tagesspiegel.de/politik/wolfgang-schaeuble-abschottung-wuerde-uns-in-inzucht-degenerieren-lassen/13706442.html).

Genau, deren Genschrott noch bei unseren Blutlinien einkreuzen.

Ist ja nicht so, dass da zum ersten Mal Cousin und Cousine heiraten. Das taten deren Vorfahren ja auch und haben ihre Erbkrankheiten weitergegeben.

Schau sie Dir an, die Monobrauen und Halbhirne mit plattem Hinterkopf der islamischen Welt! 1500 Jahre Inzucht hinterlassen halt Spuren.

beathooven
15.12.2018, 12:31
Willst du mich verarschen?
Das Mädel ist 14 und der Typ 21!

Meine Aussage ist weder rassistisch, noch Quark! Der Typ ist ein elender Kinderficker, wie sein Prophet!

Du bist blöd. Das BVerfG wird prüfen ob die zivilrechtlich ! gültige Ehe in Syrien der dt. Gesetzgebung entspricht und somit auch in D gültig ist. So ist das nach dt. Rechtnorm s. A 11 f. EGBGB geregelt.

torun
15.12.2018, 12:33
Welch ein Glück, dass nun jeder Zuwanderer, der einen Pflegeberuf erlernt, bleiben darf. So können sie ihrem Genschrott selbst den Arsch putzen und die Windeln wechseln.

Und du glaubst, die werden in Zukunft in diesem Beruf arbeiten ? Mitnichten, das werden astreine Sozialstaatskarrieren !

Stanley_Beamish
15.12.2018, 12:34
Ich denke schon dass die Richter sich da ihre Gedanken machen werden - denn, was wenn man sagt Kinderehen sind zulässig, was könnte die Folge sein? So weltfremd sind eigentlich unsere Bundesverfassungsrichter nicht und wenn man auch das eine oder andere Urteil kritisieren oder hinterfragen kann - ich denke die wissen um die Brisanz der Thematik. Ich hoffe nur ich irre mich nicht.

Anders herum - trifft ein was Du befürchtest muss es Dich sozusagen freuen - dies kann und ist Wasser auf die Mühlen nder AfD, der man nur anraten kannn diese Thematik dann zu forcieren und ich denke, da wird die AfD - richtig gemacht - auf die Zustimmung einer breiten Masse der Bevölkerung treffen.

Es geht nicht um Kinderehen an sich, sondern um im Ausland nach deren Recht legal geschlossene Kinderehen, die seit einer Gesetzesänderung vor einem Jahr automatisch in der BRD ungültig sind.

Merkelraute
15.12.2018, 12:35
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.

Na, dann können die Grünen ja vielleicht doch noch Kleinkinder heiraten...

Politikqualle
15.12.2018, 12:39
Das Mädel ist 14 und der Typ 21! Meine Aussage ist weder rassistisch, noch Quark! Der Typ ist ein elender Kinderficker, wie sein Prophet! .. Zudem handelte es sich in diesem Fall um eine bei Merkelgästen beliebte Endogamie-Ehe, Cousin-&-Cousine (Scharia: Bint’amm-Ehe = halal). Der eingetragene Beischlaf-Besitzer/„Bluts-Verwandte“ ist vor Allah nun mal so üblich. :crazy:

romeo1
15.12.2018, 13:04
.. Zudem handelte es sich in diesem Fall um eine bei Merkelgästen beliebte Endogamie-Ehe, Cousin-&-Cousine (Scharia: Bint’amm-Ehe = halal). Der eingetragene Beischlaf-Besitzer/„Bluts-Verwandte“ ist vor Allah nun mal so üblich. :crazy:

Und die Nachkommen dieser seit Jahhunderten praktizierten Verwandtenehen haben dann überproportional Erbkrankheiten von deren Existenz wir bis heute keine Ahnung hatten. Macht auch nicht, Hauptsache Schland bezahlt.

Politikqualle
15.12.2018, 13:24
Und die Nachkommen dieser seit Jahhunderten praktizierten Verwandtenehen haben dann überproportional Erbkrankheiten von deren Existenz wir bis heute keine Ahnung hatten. . .. doch haben wir , der IQ ist dramatisch unterentwickelt ..

wolleDD
15.12.2018, 13:26
Der Fadenersteller hat aus seinem beschränkten Weltsicht nichts verstanden. Er hätte titteln müssen...Kindereheverbot kann verfassungswidrig sein.

Aber die Nationalfaschisten sind nun mal so. Der BGH musste den Weg gehen, da nach unserer Verfasstheit der Judikative der BGH nichrs über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sagen darf. Er muss seine Bedenken, Anregungen zum BVerfG tragen. Dort wird etwas zur Verfassungsmäßigkeit gesagt.

Den Geifer für später aufbewahren. Dann können sich die Mitbürger mit den nationalfaschistischen Weltbild auf Erregung schalten.

Der Fadenersteller ist sehr wohl in der Lage und auch Willens den Text im Link zu verstehen, selbst aus seiner beschränkten Weltsicht heraus.

Dennoch:

Die Richter sehen in dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie) (XII ZB 292/16)

Die Zielrichtung sollte klar sein und bei vielen Entscheidungen in diversen Ebenen wurde selten kontra Neuankömmling entschieden. Das ist so.

Und noch was, der Begriff
Mitbürger mit den nationalfaschistischen Weltbild gefällt mir ausgesprochen gut, aber besser würde bei nationalfaschistisch doch A..loch passen. Oder?
Hast dich nicht getraut? Nur zu.

Wolle.

pixelschubser
15.12.2018, 14:07
Du bist blöd. Das BVerfG wird prüfen ob die zivilrechtlich ! gültige Ehe in Syrien der dt. Gesetzgebung entspricht und somit auch in D gültig ist. So ist das nach dt. Rechtnorm s. A 11 f. EGBGB geregelt.

Eheschliessung ist nach deutschem Recht erst ab 18 Jahren möglich.

Ob diese Ehe nach Schariagesetz in Herkunftsland erlaubt ist, hat uns in UNSEREM Land nicht zu interessieren. Hier gilt deutsches Recht! Noch!

Wurde einem Zuwanderer vom Angestellten der Stadtverwaltung auch genauso mitgeteilt, als ich meinen neuen PA beantragt habe. Eine Ehe muss standesamtlich geschlossen oder bestätigt sein, sonst hat sie in diesem Land keine Gültigkeit.

pixelschubser
15.12.2018, 14:08
Und du glaubst, die werden in Zukunft in diesem Beruf arbeiten ? Mitnichten, das werden astreine Sozialstaatskarrieren !

Ich glaube eher daran, dass ne Kuh Klimmzüge kann.

schlaufix
15.12.2018, 14:27
Doch das weiß man. Der Islam und die Scharia.

Unserer Kanzlerin ist die Zukunft unseres Landes doch egal, denn sie hat ja keine Nachkommen.

Warum halbierst du Zitate?

beathooven
15.12.2018, 14:45
Eheschliessung ist nach deutschem Recht erst ab 18 Jahren möglich.

Ob diese Ehe nach Schariagesetz in Herkunftsland erlaubt ist, hat uns in UNSEREM Land nicht zu interessieren. Hier gilt deutsches Recht! Noch!

Wurde einem Zuwanderer vom Angestellten der Stadtverwaltung auch genauso mitgeteilt, als ich meinen neuen PA beantragt habe. Eine Ehe muss standesamtlich geschlossen oder bestätigt sein, sonst hat sie in diesem Land keine Gültigkeit.

Dann hat der gute Mann keine Ahnung. Ist bei vielen so , die sich der AfD zuwenden.

Eine Ehe ist auch in D vor 18 Jahren möglich . Ausnahmeklausel hier :

Neue Regelungen für verheiratete Minderjährige

Eine Ehe, die unter Verstoß der neuen Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Weiter gilt für im Ausland rechtsgültig geschlossenen Ehen :

Ehen und dort begründeter Vaterschaften;
zur fehlenden Notwendigkeit einer
jeweiligen „Anerkennung“ im Inland;
Echtheitsprüfung ausländischer
Personenstandsurkunden
§ 59 Abs. 1 SGB VIII, § 1592 BGB, Art. 11 Abs. 1,
Art. 19 Abs. 1 EGBGB, § 107 FamFG, § 9
Abs. 2 PStG, § 33 Abs. 1 PStV
DIJuF
-
Rechtsgutachten 20.11.2015


1. Beurteilung der Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe nach Art. 11Abs. 1EGBGB


Das deutsche Recht sieht zwar als Grundsatz vor, dassausländische gerichtlicheEntscheidungen über die Scheidung oder Nichtigkeit einer Ehe

in bestimmten Fällen einerAnerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung bedürfen (§ 107 FamFG). Vordieser Anerkennung entfaltet die ausländische Entscheidung im Inland keine Wirkungen(OLG Hamburg 14.4.2014–2 W 17/11, FamRZ 2014, 1563).

Entgegen verbreiteten Fehlvorstellungen ist hingegen die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland von keiner wie auch immer gearteten förmlichen„Anerkennung“ abhängig. Das folgt aus der deutschen Vorschrift des Internationalen Privatrechts in Art. 11 Abs. 1 EGBGB: Danach ist ein Rechtsgeschäft gültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts des Staats, in dem es vorgenommen wird, erfüllt („Ortsform“).

Das wird auf im Ausland geschlossene Ehen regelmäßig zutreffen, weil sowohl die Verlobten als auch die jeweils beteiligte weltliche oder kirchlich/religiöse Institution naturgemäß ein Interesse an der Wirksamkeit dieser von bzw vor ihnen eingegangenen Ehe haben.Alternativ genügt es nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB, wenn das im Ausland bewirkte Rechtsgeschäft den Formvorschriften entspricht, die auf das seinen Gegenstand bildende

Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Im Fall der Eheschließung kommt es also auf dieVorgaben des gemeinsamen Personalstatuts der Ehegatten in Sv Art. 13 EGBGB an: Sind zB beide pakistanische Staatsbürger, ist ihre Eheschließung wirksam, wenn sie den Anforderungen des pakistanischen Rechts entspricht, auch wenn etwa die Ortsform in einem Drittland nicht eingehalten wurde (bspw weil das englische Recht die Eheschließung in einer ausländischen Botschaft nicht zulässt und deshalb eine in London in der pakistanischen Botschaft geschlossene Ehe nicht „ortsformgerecht“ ist, vgl OLG Hamm 29.7.1991–15 W147/91, FamRZ 1992, 551).

Insoweit gelten keine Besonderheiten für „nach islamischem Recht“ geschlossene Ehen.Auch für diese müssen die Rechtsgültigkeit im Ausland geschlossener Ehen und dort begründeter Vaterschaften; zur fehlenden Notwendigkeit einer jeweiligen „Anerkennung“ im Inland; Echtheitsprüfung

ausländischer Personenstandsurkunden (JAmt 2016, 16)jeweiligen Formerfordernisse eingehalten werden. Ist das der Fall, sind sie als gültig zu betrachten

https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/internationales-privatrecht.html#c10823

Don
15.12.2018, 14:53
Dann hat der gute Mann keine Ahnung. Ist bei vielen so , die sich der AfD zuwenden.

Eine Ehe ist auch in D vor 18 Jahren möglich . Ausnahmeklausel hier :

Neue Regelungen für verheiratete Minderjährige

Eine Ehe, die unter Verstoß der neuen Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Weiter gilt für im Ausland rechtsgültig geschlossenen Ehen :

Ehen und dort begründeter Vaterschaften;
zur fehlenden Notwendigkeit einer
jeweiligen „Anerkennung“ im Inland;
Echtheitsprüfung ausländischer
Personenstandsurkunden
§ 59 Abs. 1 SGB VIII, § 1592 BGB, Art. 11 Abs. 1,
Art. 19 Abs. 1 EGBGB, § 107 FamFG, § 9
Abs. 2 PStG, § 33 Abs. 1 PStV
DIJuF
-
Rechtsgutachten 20.11.2015


1. Beurteilung der Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe nach Art. 11Abs. 1EGBGB


Das deutsche Recht sieht zwar als Grundsatz vor, dassausländische gerichtlicheEntscheidungen über die Scheidung oder Nichtigkeit einer Ehe

in bestimmten Fällen einerAnerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung bedürfen (§ 107 FamFG). Vordieser Anerkennung entfaltet die ausländische Entscheidung im Inland keine Wirkungen(OLG Hamburg 14.4.2014–2 W 17/11, FamRZ 2014, 1563).

Entgegen verbreiteten Fehlvorstellungen ist hingegen die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland von keiner wie auch immer gearteten förmlichen„Anerkennung“ abhängig. Das folgt aus der deutschen Vorschrift des Internationalen Privatrechts in Art. 11 Abs. 1 EGBGB: Danach ist ein Rechtsgeschäft gültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts des Staats, in dem es vorgenommen wird, erfüllt („Ortsform“).

Das wird auf im Ausland geschlossene Ehen regelmäßig zutreffen, weil sowohl die Verlobten als auch die jeweils beteiligte weltliche oder kirchlich/religiöse Institution naturgemäß ein Interesse an der Wirksamkeit dieser von bzw vor ihnen eingegangenen Ehe haben.Alternativ genügt es nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB, wenn das im Ausland bewirkte Rechtsgeschäft den Formvorschriften entspricht, die auf das seinen Gegenstand bildende

Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Im Fall der Eheschließung kommt es also auf dieVorgaben des gemeinsamen Personalstatuts der Ehegatten in Sv Art. 13 EGBGB an: Sind zB beide pakistanische Staatsbürger, ist ihre Eheschließung wirksam, wenn sie den Anforderungen des pakistanischen Rechts entspricht, auch wenn etwa die Ortsform in einem Drittland nicht eingehalten wurde (bspw weil das englische Recht die Eheschließung in einer ausländischen Botschaft nicht zulässt und deshalb eine in London in der pakistanischen Botschaft geschlossene Ehe nicht „ortsformgerecht“ ist, vgl OLG Hamm 29.7.1991–15 W147/91, FamRZ 1992, 551).

Insoweit gelten keine Besonderheiten für „nach islamischem Recht“ geschlossene Ehen.Auch für diese müssen die Rechtsgültigkeit im Ausland geschlossener Ehen und dort begründeter Vaterschaften; zur fehlenden Notwendigkeit einer jeweiligen „Anerkennung“ im Inland; Echtheitsprüfung

ausländischer Personenstandsurkunden (JAmt 2016, 16)jeweiligen Formerfordernisse eingehalten werden. Ist das der Fall, sind sie als gültig zu betrachten

https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/internationales-privatrecht.html#c10823


Wissen wir. Wir sind aber nicht damit einverstanden, daß der pakistanische Opa zuhause seine zehnjährige Nichte heiratet und das hier anerkannt bekommt.
Problem?

Und lerne mal so zu kopieren daß nicht halbe Sätze fehlen.

erselber
15.12.2018, 15:22
Wir haben auf allen Linien und Fronten verloren.

Früher brauchte die „ruhmreiche Deutsche Armee“

4 Jahre um im Felde unbesiegt, doch besiegt zu sein/werden und zu kapitulieren,
dann
6 oder 7 Jahre um einen Krieg zu verlieren und bedingungslos zu kapitulieren.

Jetzt braucht Deutschland, dank IM Erika, ohne Armee und Waffeneinsatz nur 3 Jahre um einen nicht einmal ausgebrochenen/erklärten Krieg zu verlieren.

pixelschubser
15.12.2018, 15:31
Dann hat der gute Mann keine Ahnung. Ist bei vielen so , die sich der AfD zuwenden.

Eine Ehe ist auch in D vor 18 Jahren möglich . Ausnahmeklausel hier :

Neue Regelungen für verheiratete Minderjährige

Eine Ehe, die unter Verstoß der neuen Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.

Weiter gilt für im Ausland rechtsgültig geschlossenen Ehen :

Ehen und dort begründeter Vaterschaften;
zur fehlenden Notwendigkeit einer
jeweiligen „Anerkennung“ im Inland;
Echtheitsprüfung ausländischer
Personenstandsurkunden
§ 59 Abs. 1 SGB VIII, § 1592 BGB, Art. 11 Abs. 1,
Art. 19 Abs. 1 EGBGB, § 107 FamFG, § 9
Abs. 2 PStG, § 33 Abs. 1 PStV
DIJuF
-
Rechtsgutachten 20.11.2015


1. Beurteilung der Gültigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe nach Art. 11Abs. 1EGBGB


Das deutsche Recht sieht zwar als Grundsatz vor, dassausländische gerichtlicheEntscheidungen über die Scheidung oder Nichtigkeit einer Ehe

in bestimmten Fällen einerAnerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung bedürfen (§ 107 FamFG). Vordieser Anerkennung entfaltet die ausländische Entscheidung im Inland keine Wirkungen(OLG Hamburg 14.4.2014–2 W 17/11, FamRZ 2014, 1563).

Entgegen verbreiteten Fehlvorstellungen ist hingegen die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland von keiner wie auch immer gearteten förmlichen„Anerkennung“ abhängig. Das folgt aus der deutschen Vorschrift des Internationalen Privatrechts in Art. 11 Abs. 1 EGBGB: Danach ist ein Rechtsgeschäft gültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts des Staats, in dem es vorgenommen wird, erfüllt („Ortsform“).

Das wird auf im Ausland geschlossene Ehen regelmäßig zutreffen, weil sowohl die Verlobten als auch die jeweils beteiligte weltliche oder kirchlich/religiöse Institution naturgemäß ein Interesse an der Wirksamkeit dieser von bzw vor ihnen eingegangenen Ehe haben.Alternativ genügt es nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB, wenn das im Ausland bewirkte Rechtsgeschäft den Formvorschriften entspricht, die auf das seinen Gegenstand bildende

Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Im Fall der Eheschließung kommt es also auf dieVorgaben des gemeinsamen Personalstatuts der Ehegatten in Sv Art. 13 EGBGB an: Sind zB beide pakistanische Staatsbürger, ist ihre Eheschließung wirksam, wenn sie den Anforderungen des pakistanischen Rechts entspricht, auch wenn etwa die Ortsform in einem Drittland nicht eingehalten wurde (bspw weil das englische Recht die Eheschließung in einer ausländischen Botschaft nicht zulässt und deshalb eine in London in der pakistanischen Botschaft geschlossene Ehe nicht „ortsformgerecht“ ist, vgl OLG Hamm 29.7.1991–15 W147/91, FamRZ 1992, 551).

Insoweit gelten keine Besonderheiten für „nach islamischem Recht“ geschlossene Ehen.Auch für diese müssen die Rechtsgültigkeit im Ausland geschlossener Ehen und dort begründeter Vaterschaften; zur fehlenden Notwendigkeit einer jeweiligen „Anerkennung“ im Inland; Echtheitsprüfung

ausländischer Personenstandsurkunden (JAmt 2016, 16)jeweiligen Formerfordernisse eingehalten werden. Ist das der Fall, sind sie als gültig zu betrachten

https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/internationales-privatrecht.html#c10823


Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!

El viejo
15.12.2018, 15:59
Warum halbierst du Zitate?

Weil ich mich auf den zweiten Teil deiner Aussage bezogen habe.

Merkelraute
15.12.2018, 15:59
Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!

Auf die haben es die Arabnegriden besonders abgesehen. Die 30jährigen Arabnegriden stehen ja auch besonders gern an den deutschen Schulen herum, um mit ihrem Shithole-Machogehabe auf kleine Mädchen zu lauern. Täglich kommen selbst in der Lückenpresse Meldungen von Gruppenvergewaltigungen der Arabnegriden.

Deutschmann
15.12.2018, 16:01
Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.

sibilla
15.12.2018, 16:40
Und ich dachte immer, in einem Rechtsstaat gilt für alle das gleiche Recht!

du sollst nicht denken!

Xarrion
15.12.2018, 16:57
Und ich dachte immer, in einem Rechtsstaat gilt für alle das gleiche Recht!

In einem Rechtsstaat schon. :cool:

ich58
15.12.2018, 16:58
Da darf Chon Bandiet jetzt frei vögeln.

Hrafnaguð
15.12.2018, 17:03
Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!

Vergiss diese dumme Sau einfach.

https://westernrifleshooters.files.wordpress.com/2018/10/dpfuegiu0aag8ch.jpg

sibilla
15.12.2018, 17:06
Tierquälerei ist in Deutschland (offiziell) auch verboten...:pfeif:

beschneidungen auch, und schächtungen auch ....

merkst was?

Ansuz
15.12.2018, 17:12
Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.
Das wäre logisch, also wird das nicht passieren. Halt: das Strafrecht für deutsche Kinder und Minderjährige in Frage zu stellen, wäre der verqueren (Un)logik der BRD ReGIERung durchaus zuzutrauen. Ansätze von Sonderrecht haben wir ja bereits heute schon. So werden Deutsche härter bestraft, als Goldstücke. Deutsche wandern wegen Meinungsverbrechen in den Knast, während Goldstücke auch nach zig Gewaltdelikten noch frei herumlaufen. :auro:
Aber solange nicht "Sonderrecht" auf der Verpackung drauf steht, ist alles in bester Ordnung.
Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

Buella
15.12.2018, 17:12
Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!

Das ist diesem Kinderfick-Relativierer doch scheiß egal!

sibilla
15.12.2018, 17:13
Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.

allerdings! da muß man noch daran arbeiten.

wenn schon "kinder" unter 14 bereits polizeibekannt sind, sollte auch die strafsetzung auf unter 10 gesetzt werden. mindestens.

beathooven
15.12.2018, 17:14
Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.

Wieso ?

Du solltest auseinanderhalten, das bei Straftaten in D dt. Strafrecht angewendet wird, weil es eine Sache Deutschlands auf seinem souveränen Staatsgebiet ist, was D als strafbar ansieht.

Die Ehe als internationale private eheliche Institution zieht ihre Gültigkeit daraus , welche Regeln dort in dem souveränen Staatsgebiet gelten, wo die Ehe gültig geschlossen wurde. Logischerweise kann sich KEIN Staat der Welt der wechselseitigen Anerkennung gültiger Ehen entziehen.

Deutschland hat seinen Schutzgedanken aus GG ( elterliche Sorge, Minderjährigkeitsschutzkonvention ) Rechnung getragen und gesetzliche Mindestanforderungen und Prüfkriterien eingeführt, die eine Ehe mit Minderjährigen den Vorstellungen des GG aus der Interpretation Menschenrecht anpasst.

Im Einzelfall heißt das, dass Vergünstigungen aus der GG Norm des Schutzes von Ehe und Familie nicht gewährt werden.

Was wolltest du jetzt mit deinem Post eigentlich aussagen ?

beathooven
15.12.2018, 17:15
Das Mädchen ist 14! Raffst Du das nicht?!

Blöde Antwort.

Buella
15.12.2018, 17:19
Blöde Antwort.

Warum?

beathooven
15.12.2018, 17:22
Weil blöde einfach blöde ist, nachdem was im Faden bereits ausgeführt wurde.

Buella
15.12.2018, 17:25
Weil blöde einfach blöde ist, nachdem was im Faden bereits ausgeführt wurde.

Welche Ausführung meinst Du denn?

Buella
15.12.2018, 17:28
Wieso ?

Du solltest auseinanderhalten, das bei Straftaten in D dt. Strafrecht angewendet wird, weil es eine Sache Deutschlands auf seinem souveränen Staatsgebiet ist, was D als strafbar ansieht.

Die Ehe als internationale private eheliche Institution zieht ihre Gültigkeit daraus , welche Regeln dort in dem souveränen Staatsgebiet gelten, wo die Ehe gültig geschlossen wurde. Logischerweise kann sich KEIN Staat der Welt der wechselseitigen Anerkennung gültiger Ehen entziehen.

Deutschland hat seinen Schutzgedanken aus GG ( elterliche Sorge, Minderjährigkeitsschutzkonvention ) Rechnung getragen und gesetzliche Mindestanforderungen und Prüfkriterien eingeführt, die eine Ehe mit Minderjährigen den Vorstellungen des GG aus der Interpretation Menschenrecht anpasst.

Im Einzelfall heißt das, dass Vergünstigungen aus der GG Norm des Schutzes von Ehe und Familie nicht gewährt werden.

Was wolltest du jetzt mit deinem Post eigentlich aussagen ?

Nun!
Bei genauer Betrachtung der Sachlage hättest Du dann feststellen müssen, daß das deutsche Strafrecht mit Deinem internationalen privaten ehelichen Kinder-/Jugendlichen-Ficken kollidiert!

beathooven
15.12.2018, 17:36
Nun!
Bei genauer Betrachtung der Sachlage hättest Du dann feststellen müssen, daß das deutsche Strafrecht mit Deinem internationalen privaten ehelichen Kinder-/Jugendlichen-Ficken kollidiert!

Quatschkopf ! Zwei Unterschiedliche Rechtsgebiete ( Privatrecht/Strafrecht ) kollidieren nicht. Nie ! Es gibt nur einen Bezug, wenn Strafrecht privatrechtliche Vereinbarungen poenalisiert.

Mach dich bloß von dannen . Bist halt nur ein typischer AfD Claqeur mangels Intellektueller Fähigkeiten die Welt 2018 einigermaßen auf die Reihe zu bekommen.

Buella
15.12.2018, 17:40
Quatschkopf ! Zwei Unterschiedliche Rechtsgebiete ( Privatrecht/Strafrecht ) kollidieren nicht. Nie ! Es gibt nur einen Bezug, wenn Strafrecht privatrechtliche Vereinbarungen poenalisiert.

Mach dich bloß von dannen . Bist halt nur ein typischer AfD Claqeur mangels Intellektueller Fähigkeiten die Welt 2018 einigermaßen auf die Reihe zu bekommen.

Ach so!
Wenn Du Schwachkopf das behauptest, gilt das Strafrecht und Grundgesetz dann plötzlich nicht mehr, damit Deinesgleichen Kinder und Jugendliche mohammed-gerecht ehelichen und sexuell mißbrauchen darf!

herberger
15.12.2018, 17:51
Weil wir immer Frieden wollten wird es eines Tages ein abschlachten geben, und wir sind das Schlachtvieh.


Es bewahrheitet sich der Spruch "Wenn du Frieden willst dann rüste für den Krieg"!

beathooven
15.12.2018, 18:01
Ach so!
Wenn Du Schwachkopf das behauptest, gilt das Strafrecht und Grundgesetz dann plötzlich nicht mehr, damit Deinesgleichen Kinder und Jugendliche mohammed-gerecht ehelichen und sexuell mißbrauchen darf!

Spinner, dem GG ist mit dem Schutz des Minderjährigen durch Festlegung des Mindesalters genüge getan. Das Strafrecht schützt Kinder und Minderjährige durch klare Normierung der Bestände, die D als strafbar gegenüber Kindern und Minderjährigen ansieht.

Wie blöde kommt eigentlich den Post rüber .

Buella
15.12.2018, 18:09
Spinner, dem GG ist mit dem Schutz des Minderjährigen durch Festlegung des Mindesalters genüge getan. Das Strafrecht schützt Kinder und Minderjährige durch klare Normierung der Bestände, die D als strafbar gegenüber Kindern und Minderjährigen ansieht.

Wie blöde kommt eigentlich den Post rüber .

Lies Du Beschränkter mal im Grundgesetz nach, bzw. was Würde, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person ist unverletzlich, Gleichheit vor diesem Gesetz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Beseitigung bestehender Nachteile, und Benachteiligung oder Bevorzugung von niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, bedeutet!

herberger
15.12.2018, 18:13
Die Grünen werden jubeln, wer in Zukunft Pädophilie verurteilt, der wird verklagt wegen Rassismus und Volksverhetzung.

beathooven
15.12.2018, 18:18
Lies Du Beschränkter mal im Grundgesetz nach, bzw. was Würde, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person ist unverletzlich, Gleichheit vor diesem Gesetz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Beseitigung bestehender Nachteile, und Benachteiligung oder Bevorzugung von niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, bedeutet!

Geht dir doch alles am A....h vorbei, weil du diese Grundsätzlichkeiten nur deiner Winzigkeit und deinesgleichen zubiligst. Anderen, Andersdenkenden aber absprichst.

Mach dich bloß vom Acker.

beathooven
15.12.2018, 18:21
Die Grünen werden jubeln, wer in Zukunft Pädophilie verurteilt, der wird verklagt wegen Rassismus und Volksverhetzung.

......jubeln wird D erst dann, wenn solche Geschichrsklitterer deiner Art in Vergessenheit geraten sind.

Merkelraute
15.12.2018, 18:56
Mach dich bloß von dannen . Bist halt nur ein typischer AfD Claqeur mangels Intellektueller Fähigkeiten die Welt 2018 einigermaßen auf die Reihe zu bekommen.

Opa, geh zurück in Dein 68er Altersheim ! :D

pixelschubser
15.12.2018, 19:04
Auf die haben es die Arabnegriden besonders abgesehen. Die 30jährigen Arabnegriden stehen ja auch besonders gern an den deutschen Schulen herum, um mit ihrem Shithole-Machogehabe auf kleine Mädchen zu lauern. Täglich kommen selbst in der Lückenpresse Meldungen von Gruppenvergewaltigungen der Arabnegriden.

Eben! Hau so nem Kind dreimal in die Weichteile und bedrohe sie mit dem Tod und Zack, heiratet die mit 13 freudig ihren "heissgeliebten" Nobi oder Ali!

Buella
15.12.2018, 19:32
Geht dir doch alles am A....h vorbei, weil du diese Grundsätzlichkeiten nur deiner Winzigkeit und deinesgleichen zubiligst. Anderen, Andersdenkenden aber absprichst.

Mach dich bloß vom Acker.

Woher willst Du ferngesteuert kaltschnäuziger Sekten-Ideologe überhaupt wissen, ob und was mir "... am A....h vorbei geht ... "?
Woher nimmst du armselig abgerichteter empathieloser Wurm überhaupt die Frechheit, Selektionsrampe zu miemen, was andere Menschen zu empfinden haben?
Du gehst hier aus Prinzip, um der Feigheit Willen, jedem Argument und Fakt aus dem weg und schmierst hier Deine Behauptungen rein, so Du nicht mal in der Lage bist, geradeaus zu kacken!

Ach ja!
Und, wer sich hier vom Acker zum machen hat, entscheidet mal mit Sicherheit nicht Du Nichtsnutz!

Hast Du wanderndes mieses orientalisches Märchenbuch sonst noch ´n Problem?

Esreicht!
15.12.2018, 19:34
......jubeln wird D erst dann, wenn solche Geschichrsklitterer deiner Art in Vergessenheit geraten sind.

Gehts noch? Fakt ist, daß der grüne Jude Daniel Cohn Bendit mit seinen Gesinnungsfreunden das straffreie Kinderficken BEREITS vor Jahrzehnten forderte und dank der Muselinvasion nun auch ein EU- System-Richter das Kinderficken erlaubt. Wer Kinderehen erlaubt, erlaubt ergo auch das Kinderficken oder spielen die ungleichen Eheleute gemeinsam im Sandkasten und tanzen Ringelreihen oder was,Du dämlicher Arschloch-Provokateur:kotz:


kd

Deutschmann
15.12.2018, 19:44
Wieso ?

Du solltest auseinanderhalten, das bei Straftaten in D dt. Strafrecht angewendet wird, weil es eine Sache Deutschlands auf seinem souveränen Staatsgebiet ist, was D als strafbar ansieht.

Die Ehe als internationale private eheliche Institution zieht ihre Gültigkeit daraus , welche Regeln dort in dem souveränen Staatsgebiet gelten, wo die Ehe gültig geschlossen wurde. Logischerweise kann sich KEIN Staat der Welt der wechselseitigen Anerkennung gültiger Ehen entziehen.

Deutschland hat seinen Schutzgedanken aus GG ( elterliche Sorge, Minderjährigkeitsschutzkonvention ) Rechnung getragen und gesetzliche Mindestanforderungen und Prüfkriterien eingeführt, die eine Ehe mit Minderjährigen den Vorstellungen des GG aus der Interpretation Menschenrecht anpasst.

Im Einzelfall heißt das, dass Vergünstigungen aus der GG Norm des Schutzes von Ehe und Familie nicht gewährt werden.

Was wolltest du jetzt mit deinem Post eigentlich aussagen ?

Aha. Du meinst also, wenn ein Ausländer in seinem Land das Recht dazu hat seine minderjährige Cousine zu bumsen - weil sie ja verheiratet sind - hat er das in Deutschland auch? Abernteuerlich wie du das Recht aushebelst.

pixelschubser
15.12.2018, 19:47
Blöde Antwort.

Du befürwortest also die Ehe und deren Vollzug mit Minderjährigen?

Ja oder Nein?

Ansuz
15.12.2018, 19:52
Spinner, dem GG ist mit dem Schutz des Minderjährigen durch Festlegung des Mindesalters genüge getan. Das Strafrecht schützt Kinder und Minderjährige durch klare Normierung der Bestände, die D als strafbar gegenüber Kindern und Minderjährigen ansieht.

Wie blöde kommt eigentlich den Post rüber .

Nach Deiner Ansicht ist es also von BRD-Gesetzen gedeckt, wenn hierzulande ein volljähriger Musel ein Kind heiratet? Oder meintest Du das bezogen auf das sogen. Schutzalter, also 14 Jahre? Auch das wäre nicht von den BRD-Gesetzen gedeckt und im strittigen Falle werden ganz klar unsere Normen und Werte überschritten und somit aufgeweicht.

Archivar
15.12.2018, 23:35
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.

Mal Ganz salopp gefragt. Der BGH ist nicht Betroffener von diesem Gesetz. Also was will er denn erreichen? Das BVG kann er ja wohl nicht anrufen.

wolleDD
15.12.2018, 23:43
Mal Ganz salopp gefragt. Der BGH ist nicht Betroffener von diesem Gesetz. Also was will er denn erreichen? Das BVG kann er ja wohl nicht anrufen.

Könnte es sein, das die uns da ohnehin verarschen?


Deshalb legte der BGH am Donnerstag einen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus.

Wolle.

Archivar
15.12.2018, 23:51
Sie wollen erreichen, daß sich das BVG damit befassen muß, was allerdings wahrscheinlich Jahre für eine Entscheidung braucht. Damit sind sie solche Fälle rrst mal los.
Was allerdings nicht der Rechtsweg sein darf. Das BGH hat nach gültiger Rechtslage zu urteilen, Punkt. Sollte ein Betroffener dieses Gesetz auf dessen das Urteil fußt für verfassungswidrig halten, dann kan er das BVG anrufen. Das wäre der normale Rechtswegt. Das BVG müßte jetzt diesen Fall an das BGH zurückweisen.
Jetzt bin ich auch gespannt was da jetzt noch kommt.

wolleDD
16.12.2018, 00:13
Sie wollen erreichen, daß sich das BVG damit befassen muß, was allerdings wahrscheinlich Jahre für eine Entscheidung braucht. Damit sind sie solche Fälle rrst mal los.
Was allerdings nicht der Rechtsweg sein darf. Das BGH hat nach gültiger Rechtslage zu urteilen, Punkt. Sollte ein Betroffener dieses Gesetz auf dessen das Urteil fußt für verfassungswidrig halten, dann kan er das BVG anrufen. Das wäre der normale Rechtswegt. Das BVG müßte jetzt diesen Fall an das BGH zurückweisen.
Jetzt bin ich auch gespannt was da jetzt noch kommt.

Aber das ist ja ohnehin Standard, das jeder unliebsame Fall eine Position nach oben verschoben wird.

Man ist ihn erstmal los und weis genau, das er nicht in naher Zukunft einem auf die Füße fällt.

Mir fällt nur gerade der lateinische Begriff für diese kluge Handlungsweise nicht ein. :cool:

Wolle.

Schwabenpower
16.12.2018, 00:17
Aha. Du meinst also, wenn ein Ausländer in seinem Land das Recht dazu hat seine minderjährige Cousine zu bumsen - weil sie ja verheiratet sind - hat er das in Deutschland auch? Abernteuerlich wie du das Recht aushebelst.
Nun, ein Ausländer, der in seiner Heimat seine minderjährige Cousine zu Tode vögelt, darf sich hier ja auch lebenslänglicher Versorgung erfreuen. Es sei denn, er ist christlicher Europäer.

Finch
16.12.2018, 00:29
Na wie es schon zu erwarten war, die muselmanische Gerichtsbarkeit breitet sich immer weiter aus.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/ist-das-kinderehen-verbot-verfassungswidrig

Ob der Link lange Bestand haben wird darf bezweifelt werden. Good bye, good old germany.

Wolle.

Tja: ist halt eine simple Abwägungsfrage. Was ist wichtiger? Schutz der Kinder oder Schutz "religiöser" Bräuche des Islam? Deutschland ist wohl das einzige nichtmuslimische Land der Welt, das sich für letzteres entscheiden würde.

Finch
16.12.2018, 00:32
Mal Ganz salopp gefragt. Der BGH ist nicht Betroffener von diesem Gesetz. Also was will er denn erreichen? Das BVG kann er ja wohl nicht anrufen.

Der BGH kann das BVerfG dazu veranlassen, das Gesetz im Wege einer konkreten Normenkontrolle nach seiner Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

Finch
16.12.2018, 00:33
Aber das ist ja ohnehin Standard, das jeder unliebsame Fall eine Position nach oben verschoben wird.

Man ist ihn erstmal los und weis genau, das er nicht in naher Zukunft einem auf die Füße fällt.

Mir fällt nur gerade der lateinische Begriff für diese kluge Handlungsweise nicht ein. :cool:

Wolle.

Wie sollte das denn funktionieren? Also das "nach oben verschieben"? :?

Finch
16.12.2018, 00:35
Sie wollen erreichen, daß sich das BVG damit befassen muß, was allerdings wahrscheinlich Jahre für eine Entscheidung braucht. Damit sind sie solche Fälle rrst mal los.
Was allerdings nicht der Rechtsweg sein darf. Das BGH hat nach gültiger Rechtslage zu urteilen, Punkt. Sollte ein Betroffener dieses Gesetz auf dessen das Urteil fußt für verfassungswidrig halten, dann kan er das BVG anrufen. Das wäre der normale Rechtswegt. Das BVG müßte jetzt diesen Fall an das BGH zurückweisen.
Jetzt bin ich auch gespannt was da jetzt noch kommt.

Der Weg einer konkreten Normenkontrolle ist sehr wohl vorgesehen. Steht ausdrücklich im Grundgesetz. Als unmittelbar Betroffener kann man - wie Du richtig geschrieben hast - Verfassungsbeschwerde erheben. Gerichte können ein Gesetz aber eben auch überprüfen lassen.

schlaufix
16.12.2018, 05:49
Wird Zeit dass man im gleichen Zuge auch das Strafrecht für Kinder oder Minderjährige in Frage stellt.

Das ist überfällig.

beathooven
16.12.2018, 07:54
Du befürwortest also die Ehe und deren Vollzug mit Minderjährigen?

Ja oder Nein?

Alberne Fragestellung. wenn du dich schlauer machen würdest, kämst du nicht auf so einen albernen Unsinn. Schau nach, was In D rechtliche Grundlage ist.

beathooven
16.12.2018, 07:56
Nach Deiner Ansicht ist es also von BRD-Gesetzen gedeckt, wenn hierzulande ein volljähriger Musel ein Kind heiratet? Oder meintest Du das bezogen auf das sogen. Schutzalter, also 14 Jahre? Auch das wäre nicht von den BRD-Gesetzen gedeckt und im strittigen Falle werden ganz klar unsere Normen und Werte überschritten und somit aufgeweicht.

Deine Antwort zeigt, dass du weder das Problem selber noch die geltenden Vorsvhriftenndazu In Ne kennst. Reisst aber die Klappe auf. Deine Entrüstung geht ins Leere und interessiert keinen.

BlackForrester
16.12.2018, 11:36
Sie wollen erreichen, daß sich das BVG damit befassen muß, was allerdings wahrscheinlich Jahre für eine Entscheidung braucht. Damit sind sie solche Fälle rrst mal los.
Was allerdings nicht der Rechtsweg sein darf. Das BGH hat nach gültiger Rechtslage zu urteilen, Punkt. Sollte ein Betroffener dieses Gesetz auf dessen das Urteil fußt für verfassungswidrig halten, dann kan er das BVG anrufen. Das wäre der normale Rechtswegt. Das BVG müßte jetzt diesen Fall an das BGH zurückweisen.
Jetzt bin ich auch gespannt was da jetzt noch kommt.


Wobei es - wenn ich den BGH richtig verstanden habe - es nicht um das Verbot / Nichtanerkennung per se geht - was der BGH bemängelt, dass man nicht jeden einzelnen Fall prüft (typisch deutsche Beamtenmentalität) um dann zum Ergebnis zukommen dass diese Eheschließung mit deutschem Recht nicht vereinbar wäre, sondern dass man zu diesem Ergebnis ohne entsprechende Einzelfallprüfung kommt.

So tickt Deutschland halt nun einmal.

BlackForrester
16.12.2018, 11:43
Du befürwortest also die Ehe und deren Vollzug mit Minderjährigen?

Ja oder Nein?


Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.

Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.

Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat. :auro:

Bruddler
16.12.2018, 11:47
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.

Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.

Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat. :auro:

Ist so, als würde man jemanden ein Essen vorsetzen, aber man darf nicht davon essen...

BlackForrester
16.12.2018, 11:59
Wer Kinderehen befürwortet, der befürwortet auch Kinderpornografie.


So weit würde ich jetzt nicht gehen - in anderen Kulturkreisen ist es gewachsene Kultur dass man Kinder miteinander verheiratet. Das mag man nun für gut oder nicht gut befinden - wer aber bist Du oder ich einem anderen Kulturkreis vorschreiben zui wollen was man zu tun oder zu lassen hat.

Anders wird die Geschichte, wenn man denn in einern Kulturkreis (zu-)wandert, wo dies nun ganz und gar nicht den gelebten Werte entspricht und dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit - akzeptiere dass dieser Kulutkreis dies so nicht will und halte Dich daran oder verpiß Dich und gehe in einen Kulturkreis wo dies mit dem Kulturkreis in Einklang zu bringen ist.

Das aber ist die Krux in Deutschland - man stellt die Vorstellungen anderer Kulturkreise über die eigene gewachsene Kultur und dann wundert man sich, wenn eine Gesellschaft plötzlich zu rebellieren beginnt, weil man nicht bereit ist die eigene Kultur einer fremden Kultur unzuordnen.

Hay
16.12.2018, 12:00
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage eigentlich nicht.

Sexuelle Handlung mit unter 14-jährigen steht in Deutschland schon einmal unter Strafe - selbst wenn man also die Heirat selber für ok befindet, darf die Ehe erst einmal nicht vollzogen werden bis der eine Partner sein 14ten Lebensjahr vollendet hat. Aber damit hat es sich noch nicht - um die Ehe zu vollziehen kann dann auch sein, dass man warten muss bis der Partner 16 Jahre alt ist, dann nämlich, wenn der Altersunterschied zu groß ist.

Selbst wenn man also diese Ehe "legalisiert" - wäre der Vollzug derselben eine Straftat. :auro:

Aber nur für Deutsche. Denn mit der Legalisierung dieser Ehe ist auch der Beischlaf in dieser legalisiert. Außerdem ist das Mädchen wohl bereits 14 Jahre alt und mit der Legalisierung dieser Ehe mit einer Minderjährigen geht der Staat dann wohl auch davon aus, dass die Kleine bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat, also aufgeklärt ist... bzw. wurde (na, ja,..... wobei, eine sexuelle Selbstbestimmung in irgendeiner Form erwirbt sie in islamischen Gesellschaften eigentlich nie und die hier vermutete besteht dann in dem Einverständnis zu den Handlungen ihres Ehemannes - eine gute Frau gehorcht...)

Bruddler
16.12.2018, 12:01
So weit würde ich jetzt nicht gehen - in anderen Kulturkreisen ist es gewachsene Kultur dass man Kinder miteinander verheiratet. Das mag man nun für gut oder nicht gut befinden - wer aber bist Du oder ich einem anderen Kulturkreis vorschreiben zui wollen was man zu tun oder zu lassen hat.

Anders wird die Geschichte, wenn man denn in einern Kulturkreis (zu-)wandert, wo dies nun ganz und gar nicht den gelebten Werte entspricht und dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit - akzeptiere dass dieser Kulutkreis dies so nicht will und halte Dich daran oder verpiß Dich und gehe in einen Kulturkreis wo dies mit dem Kulturkreis in Einklang zu bringen ist.

Das aber ist die Krux in Deutschland - man stellt die Vorstellungen anderer Kulturkreise über die eigene gewachsene Kultur und dann wundert man sich, wenn eine Gesellschaft plötzlich zu rebellieren beginnt, weil man nicht bereit ist die eigene Kultur einer fremden Kultur unzuordnen.

Kinder mit Kinder...das gerade habe ich nicht gemeint. :isgut:

-jmw-
16.12.2018, 12:13
Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler. :)

Nachtrag: ... und Foristen. ;)

Niklas87
16.12.2018, 12:16
Im Besten Schland aller Zeiten, fordern pervertierte Jusos die Freigabe von Abtreibungen bis in den 9. Schwangerschaftsmonat. Bei der grassierenden Dekadenz "unserer" Eliten solltest Du erst einmal vom Schlimmsten ausgehen.

und der aufschrei blieb aus. da sieht man wo die reise hin geht.

aber wehe irgendein d-promi sagt dass jemand vor 30 jahren sie am bein angefasst haben soll, dann dreht das BRD Irrenhaus durch und die Empörung ist weit entfernen Galaxien noch deutlich zu vernehmen.

BlackForrester
16.12.2018, 12:19
Ist so, als würde man jemanden ein Essen vorsetzen, aber man darf nicht davon essen...


Richtig - dazu kommt, faktisch müsste das BGH die Staatsanwaltschaft beauftragen Ermittlungen einzuleiten ob die Ehe vollzogen wurde, da dringender Tatverdacht der sexuellenn Handlung mit einer Minderjährigen vorliegen- Dabei gilt nicht einmal die Altersgrenze von 14 Jahren, sondern vor 18 darf diese Frau vonihrem "Ehemann", lt. Strafrecht, nicht gepoppt werden.

Ixh zitiere ´mal das StGB §174:
Wer sexuelle Handlungen
2.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

Ehelicht man als eine Frau unter 18 Jahren - was ist dies schlussendlich anderes als das fett markiert.

Bis zu 5 Jahre sind da möglich und schon der Versuch steht unter Strafe.

Jetzt kann man sich durchaus die Frage stellen - betreiben die Richter des BGH Strafvereitelung im Amte, wenn man einen dringenden Tatverdacht nicht zur Anzeige bringt?

Gut, irgendein Paragraphenverdreher wird mir jetzt erklären, dass meine Sicht der Dinge - so niedergeschriebem im StGB - naütlrich nimals nicht korrekt ist.

BlackForrester
16.12.2018, 12:24
Kinder mit Kinder...das gerade habe ich nicht gemeint. :isgut:


Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.

Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulurell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.

-jmw-
16.12.2018, 12:25
[...] Ehelicht man als eine Frau unter 18 Jahren - was ist dies schlussendlich anderes als das fett markiert. [...]
Es ist dann aber trotzdem keine Betreuung im gesetzlichen Sinne, wie sie z.B. für Demente, Behinderte usw. gilt.

Tutsi
16.12.2018, 12:26
Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.

Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulurell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.

So brechen Gesetze zusammen - da bleibt dann nicht mehr viel vom GG - auf dem man ja angeblich so fest sitzt.

BlackForrester
16.12.2018, 12:33
Aber nur für Deutsche. Denn mit der Legalisierung dieser Ehe ist auch der Beischlaf in dieser legalisiert. Außerdem ist das Mädchen wohl bereits 14 Jahre alt und mit der Legalisierung dieser Ehe mit einer Minderjährigen geht der Staat dann wohl auch davon aus, dass die Kleine bereits die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat, also aufgeklärt ist... bzw. wurde (na, ja,..... wobei, eine sexuelle Selbstbestimmung in irgendeiner Form erwirbt sie in islamischen Gesellschaften eigentlich nie und die hier vermutete besteht dann in dem Einverständnis zu den Handlungen ihres Ehemannes - eine gute Frau gehorcht...)


Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).

Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.

Ansuz
16.12.2018, 12:40
Deine Antwort zeigt, dass du weder das Problem selber noch die geltenden Vorsvhriftenndazu In Ne kennst. Reisst aber die Klappe auf. Deine Entrüstung geht ins Leere und interessiert keinen.
Deine Antwort zeigt, daß Du an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert bist.
Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

BlackForrester
16.12.2018, 12:41
Es ist dann aber trotzdem keine Betreuung im gesetzlichen Sinne, wie sie z.B. für Demente, Behinderte usw. gilt.


Icxh sagte ja - Paragraphenverdreher :D

Was ist es dann? Das Mädchen kann mit seinen 14 oder 15 Jahren wohl kaum den eigenen Lebensunterhalt darstellen und was ist es dann?

Bruddler
16.12.2018, 12:44
Ist aber halt in manchen Kulterkreisenn auch keine Ausnahme, wenn man ein Kind mit einem Greis verheiraten kann - habe ich auch kein Problem damit. Andere Länder, andere Sitten - ein Problem habe ich damit, wenn man dies in Deutschland so umsetzen wollte, will oder sogar darf und kann.

Ich war eigentlich immer der Auffassung dass dies unser kulturell-soziologischen Entwicklung und damit Wertekanon widerspricht.

Unsere kulturell-soziologische Entwicklung scheint sich immer mehr zurückzuentwickeln. Manche nennen das "Anpassung"...

BlackForrester
16.12.2018, 12:47
So brechen Gesetze zusammen - da bleibt dann nicht mehr viel vom GG - auf dem man ja angeblich so fest sitzt.


Sage ich es einmal so - in der Realität bricht man diese Rechtsnorm Tag für Tag wohl hunderttausendfach und im Grunde hat sich der Gesetzgeber auch nicht einzumischen, wenn dies einvernehmlich geschieht. Rein die Rechtslage betrachtend sind wir in dieser Hinsicht wohl ein Volk von "Straftätern" :D

Wer aber auf der einen Seite ein Recht einfordert (Anerkennung der Eheschließeung), der muss auf der anderen Seite auch geltendes Recht einhalten, auch wenn dies am Ende bedeutet seine minderhährige Frau bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres unberührt zu lassen.

BlackForrester
16.12.2018, 12:50
Unsere kulurell-soziologische Entwicklung scheint sich immer mehr zurückzuentwickeln. Manche nennen das "Anpassung"...


Nicht scheint - es ist so dass einstige Werte, selbst wenn im Grundgesetz definiert, mehr und mehr zur Beliebigkeit verkommen und nichts mehr gelten. Ja, manche nennenn dies Anpassung - ich nenne dies Rückfall in die Barbarei.

Bruddler
16.12.2018, 12:50
Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).

Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.

Was sind dann "eheliche Pflichten" ? :hmm:

BlackForrester
16.12.2018, 12:54
Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler. :)

Nachtrag: ... und Foristen. ;)


Wer sagt Dir denn, dass dies von den Dir zitierten Kreise nicht genauso gewollt wurde?

Im Grund ist dies eine Sache der Sicht der Dinge - ich unterstelle einem (politischen) Entscheidungsträger, dass er bei jeder Entscheidung genau weiß wohin zu Entscheidung führen wird und damit ist das daraus resultierende Ergebnis gewollt.

Tutsi
16.12.2018, 12:55
Sage ich es einmal so - in der Realität bricht man diese Rechtsnorm Tag für Tag wohl hunderttausendfach und im Grunde hat sich der Gesetzgeber auch nicht einzumischen, wenn dies einvernehmlich geschieht. Rein die Rechtslage betrachtend sind wir in dieser Hinsicht wohl ein Volk von "Straftätern" :D

Wer aber auf der einen Seite ein Recht einfordert (Anerkennung der Eheschließeung), der muss auf der anderen Seite auch geltendes Recht einhalten, auch wenn dies am Ende bedeutet seine minderhährige Frau bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres unberührt zu lassen.

Welche Rechte und welche Einschätzung hat ein 8 jähriges Mädchen, ob es will und was es will ? Schon gar nicht, wenn es um die Schmerzen geht, die es erleiden muß. Insofern ist sie keine Frau, sondern ein Kind, daß in die Schule gehört. Und der Mann, der sich an ihr vergeht, weil es diese Religion/Tradition/Kultur erlaubt, ist ein Straftäter. Und wer Straftäter begünstigt, sie im Gesetz als Bürger darstellt, der nur rechtens tut, weil der Richter vielleicht auch in dieser Richtung tätig ist, dann ist das ein
Strafbestand.

Leider gibt es schon zu viele "Kaputte", die in den obersten Rängen mitbestimmen dürfen, wie Gesetze ausgelegt werden können.

Jemen: Achtjährige Kindsbraut verblutet in Hochzeitsnacht - WELT (https://www.welt.de/vermischtes/article119841233/Achtjaehrige-Kindsbraut-verblutet-in-Hochzeitsnacht.html)https://www.welt.de › Panorama
(https://www.welt.de/vermischtes/article119841233/Achtjaehrige-Kindsbraut-verblutet-in-Hochzeitsnacht.html)







09.09.2013 - Ein achtjähriges Mädchen starb, weil sein erwachsener Ehemann in derHochzeitsnacht mit ihm Geschlechtsverkehr hatte – es verblutete ...




Jemen: Achtjährige Kindsbraut stirbt nach Hochzeitsnacht - Panorama ...
https://www.sueddeutsche.de/.../jemen-achtjaehrige-stirbt-nach-hochzeitsnacht-1.176601 (https://www.sueddeutsche.de/panorama/jemen-achtjaehrige-stirbt-nach-hochzeitsnacht-1.1766015)...

10.09.2013 - 2024 Euro soll der Mann für seine achtjährige Kindsbraut bezahlt haben. Während ihrerHochzeitsnacht erlitt das Mädchen offenbar so ...



Kind († 8) stirbt nach Zwangsheirat im Jemen im Hotelzimmer - News ...
https://www.bild.de/news/.../kind-stirbt-im-jemen-in-hochzeitsnacht-32318332.bild.html (https://www.bild.de/news/ausland/zwangsheirat/kind-stirbt-im-jemen-in-hochzeitsnacht-32318332.bild.html)

09.09.2013 - Horror im Jemen | Mädchen (8) stirbt in der „Hochzeitsnacht“ ... Ein 14-jähriges Mädchen soll mit einem Roma-Jungen, gerade 15 Jahre alt, ...



Wenn das hier Alltag werden sollte, weil die Kulturen alle hieher kommen, die das praktizieren, dann ist das nicht mehr mein Land. Und die Politiker, die solche befürworten, können auf meine Achtung und meinen Respekt nicht mehr rechnen. Was sie dann für mich sind, werden ich hier nicht weiter erörtern.

BlackForrester
16.12.2018, 13:02
Was sind dann "eheliche Pflichten" ? :hmm:


Alles was Du im Grund einklagen kannst was Dein Partner in solch einer Lebensgemeinschaft erbringen muss. Beischlaf gehört nicht dazu.

Ansuz
16.12.2018, 13:08
Ich darf darauf hinweisen, dass ich, als die Politik mit dem Krams vor einigen Jahren anfing, hierzuforum darauf hinwies, dass es zu Problemen in Sachen Kindeswohl kommen müsse. Recht habe ich behalten! Überrascht mich aber nicht, bin halt klüger als die meisten Politiker und ihre Wähler. :)

Nachtrag: ... und Foristen. ;)

Zu Problemen in Sachen des Wohles deutscher Kinder ist es bereits gekommen.




Der elfjährige Anton soll mehr als 1000 Euro an die Bundesagentur für Arbeit bezahlen, weil seine Familie zu viele Sozialleistungen bezogen hat.
Der Junge lebt in einem Kinderdorf in Oberbayern, die Mutter hat ihm offenbar körperliche Gewalt angetan.
Seine Situation ist kein Einzelfall. "Bei erst nachträglich bekannt gewordenem Erwerbseinkommen führt dies zur Rückforderung von Leistungen sowohl der Mutter als auch der Kinder", teilt das Jobcenter München mit.



Es war der erste Brief, den der Bub bekommen hatte in seinem Leben, und freudestrahlend lief er zu seinem Vater, ihn herzuzeigen. Der Vater öffnete den Brief, aber als er ihn gelesen hatte, gab es zur Freude keinen Grund mehr. "Forderung" stand drin, "fällig", "durchsetzbar", vor allem aber: 1036,30 Euro. Mehr als 1000 Euro soll der elfjährige Anton an die Bundesagentur für Arbeit bezahlen - zurückbezahlen für seine Mutter, weil die es bei der Berechnung ihrer Hartz-IV-Leistungen mit der Wahrheit nicht so genau nahm.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/hartz-kinder-schulden-mahnung-1.4253661
:kotz:

BlackForrester
16.12.2018, 13:21
Welche Rechte und welche Einschätzung hat ein 8 jähriges Mädchen, ob es will und was es will ? Schon gar nicht, wenn es um die Schmerzen geht, die es erleiden muß. Insofern ist sie keine Frau, sondern ein Kind, daß in die Schule gehört. Und der Mann, der sich an ihr vergeht, weil es diese Religion/Tradition/Kultur erlaubt, ist ein Straftäter. Und wer Straftäter begünstigt, sie im Gesetz als Bürger darstellt, der nur rechtens tut, weil der Richter vielleicht auch in dieser Richtung tätig ist, dann ist das ein
Strafbestand.

Leider gibt es schon zu viele "Kaputte", die in den obersten Rängen mitbestimmen dürfen, wie Gesetze ausgelegt werden können.

Wir haben wohl keinen Dissens, dass dies im deutschen Kulturraum nicht einmal im Ansatz akzeptiertt wird - sondern daraus rechtliche Konsequenzen zu folgen haben.

Wir haben wohl aber einen Dissens, dass es mir ziemlich egal ist, wie dies in anderen Kulturräumen gehandelt wird - mir geht das "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ziemlich ab. Andere Länder, andere Sitten und ich schwinge mich nicht dazu auf Denen sagen zu wollen was man zu tun oder zu lassen hat. Das ist Deren Entscheidung.



Wenn das hier Alltag werden sollte, weil die Kulturen alle hieher kommen, die das praktizieren, dann ist das nicht mehr mein Land. Und die Politiker, die solche befürworten, können auf meine Achtung und meinen Respekt nicht mehr rechnen. Was sie dann für mich sind, werden ich hier nicht weiter erörtern.

Siehst Du - nur weil ich sage andere Länder, andere Sitten heißt dies nicht, dass ich dies auch nur im Ansatz im eigenen Land tolerieren oder gar akzeptieren würde. Wer in dieses Land (zu-)wandert hat sich der geltenden Wertekultur, den Rechtsnormen, den Pflichten ohne wenn und aber zu unterwerfen und KEINEN Anspruch darauf zu sagen, ja aber in meiner Kultur ist es so und so, also leite ich einen Anspruch ab - hier gelten die deutschen kulturellen Normen und zwar ohne wenn und aber.

Wem dies nicht passt - so what - da ist die Türe.

Hier aber beginnt das System immer mehr zu wanken. Eine Gesellschaft kann und wird nur funktionieren, wenn die geltenden Normen und Regel für Alle gelten - beginnt man Ausnahmen zu machen wird dies die Gesellschaft sprengen undn zwar immer. Dies wissen die Damen und Herren, welche mit der Thematik Multikulurismus kommen sehr genau.
Man arbeitet also am Ende nicht darauf hin eine Gesellschaft zu einen und am laufen zu halten,, sondern will diese sprengen und dann beginnt man zu jammern, wenn die Ergebnisse solcherlei gesellschaftlicher Sprengkräfte zum Vorschein kommen.

BlackForrester
16.12.2018, 13:33
Zu Problemen in Sachen des Wohles deutscher Kinder ist es bereits gekommen.


Ohne jetzt zu werten, sondern rein Technokratisch.

Wenn Du als Vater für ein Kind Unterhalt zahlst und sich dann - sagen wir nach 10 Jahren - herausstellen sollte, dass das Kind gar nicht das leibliche Kind ist, dann kannst Du nicht die Mutter, welche Dich (bewusst?) fälscherlicherweise als Vater angegeben hat zur Rückzahlung des Unterhaltes verklagen - Du musst das Kind auf Rückzahlung verklagen.
Ähnlich wird es sich wohl auch bei der ALGII-Gesetzgebung verhalten - die Unterhaltsleistungen erhält ja das Kind und dann kann man diese Leistungen halt nur wieder vom Kind zurückfordern.

Archivar
16.12.2018, 13:39
Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.

Hay
16.12.2018, 13:50
Ehe und Beischlaf sind zwei unterschiedlich Dinge. Du erwirbst Dir mit einer Eheschließ89ung kein Recht auf Beischlaf und mit Beischlaf erwirbst Du Dir kein Recht auf Eheschließung. Nenne mich weltfremd - das ist aber zumindest für den deutschen Kulturkreis in der Zwischenzeit anerkannter Fakt (andere Kulturen sehen dies anders - aber in Deutschland gelten der deutschen Kultur angepasste Gesetze und Rechtsnormen).

Dazu kommt - als Mann hat man wohl die Betreuung der Lebensführung der Frau übernommen (sprichman sorgt für das Auskommen) und dann ist lt. geltendem Recht poppen vor dem 18ten Geburtstag strafbar. Nenne mich wieder weltfremd - so ist die Gesetzeslage.

Nein, du musst schon ein wenig anders denken. Zum Wesen einer Ehe gehört üblicherweise der Beischlaf. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Ehe auch der Beischlaf ausgeübt wird. So kann zum Beispiel von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen werden, wenn ein Partner keinen Beischlaf haben möchte.

Die Gesetzeslage ist Auslegungssache. Wenn diese Kinderehe gebilligt wird, wird auch der Beischlaf in dieser Ehe gebilligt. Es wäre wesensfremd, anzunehmen, dieser fände in einer Ehe nicht statt.

P.S.: Den Nachsatz "Ehemann sorgt für das Auskommen" finde ich in diesem Fall pikant, denn entweder sorgt der Mann in diesem Fall nicht für das Auskommen seiner selbst und seiner Ehefrau, weil der deutsche Staat das übernimmt oder er steckt in einer Vorbereitungsmaßnahme oder in einem Hilfsarbeiter-Quotenjob, der es nötig macht, dass ein Teil des Auskommens seiner selbst und seiner Ehefrau vom deutschen Staat finanziert werden, der Job nicht selten dann aus der Versicherungskasse der Arbeitslosengeldversicherung (BA).

BlackForrester
16.12.2018, 14:06
Nein, du musst schon ein wenig anders denken. Zum Wesen einer Ehe gehört üblicherweise der Beischlaf. Es wird davon ausgegangen, dass in einer Ehe auch der Beischlaf ausgeübt wird. So kann zum Beispiel von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen werden, wenn ein Partner keinen Beischlaf haben möchte.

Die Gesetzeslage ist Auslegungssache. Wenn diese Kinderehe gebilligt wird, wird auch der Beischlaf in dieser Ehe gebilligt. Es wäre wesensfremd, anzunehmen, dieser fände in einer Ehe nicht statt.


Mein Einwand sollte jetzt nicht bedeuten, dass ich Dir per se widersprechen wollte oder sollte - in der Regel heiratet man ja nicht um wie Bruder und Schwester zusammen leben zu wollen. Mir ging es nur darum - Heirat = Anspruch auf Beischlaf im deutschen Kultukreis nicht mehr stimmt, ja, Du als Frau den Mann sogar wegen Vergewaltrung anzeigen kannst, solltest Du als Mann gegen den Willen der Frau "beischlafen" wollen.

Dann beißt sich aber die Katze irgendwie in den Schwanz - wenn zum Wesen der Ehe auch der Beischlaf gehört, gleichzeitig aber dieser Beischlaf unter Strafe steht - kann man eigentlich als Richter dann einer Kinderehe seinen Segen geben?

Sprich, sollte geurteilt werden, dass in Deutschland Kinderhen "legal" sind müsste man die ganzen "sexuellen" Schutzrechte von Minderjährigen in die Tonne kicken - man kann da dem Einen nichts erlauben, was man dem Anderen verwehrt - würde dem Rechtsgrundsatz widersprechen, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben.

Was wären also die Folgen eines entsprechenden Urteiles?

BlackForrester
16.12.2018, 14:10
Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.


Vielweiberei ist auch im muslimisch geprägten Kulturkreis bei weitem nicht unbedingt die Regel - denn Du musst Dir als Mann erst einmal eine zweite, dritte, vierte Frau und die Kinder leisten können (und dies können die Wenigsten.

Gut, in Deutschland wäre dies was anderes - da muss man ja nicht als Mann schauen wie man seine Zweit-, Dritt-, Viertfrau und Kinder unterhält - da würde dann der Staat einspringen.

Ansuz
16.12.2018, 14:21
Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.
Diese Diskussion findet bereits statt, ich kann mich nur wiederholen:


„Deutscher Pass und Zweitfrau: Beides geht. Ein Syrer, der zwei Ehefrauen hat, darf trotzdem Deutscher werden. Die Stadt Karlsruhe darf seine Einbürgerung nicht rückgängig machen, sagt der Verwaltungsgerichtshof.“




Besonders bemerkenswertes Detail am Rande, sowas geht oft unter:



„Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.“


https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html

BlackForrester
16.12.2018, 14:42
Diese Diskussion findet bereits statt, ich kann mich nur wiederholen:
Besonders bemerkenswertes Detail am Rande, sowas geht oft unter:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html
(https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html)

Völlig unabhängig jetzt von diesem Syrer - es findet a) keine Diskussion statt und b) ist das Thema Zweit-, Dritt- und was weiß ich Frau doch schon heute in muslimischen Kreisen gelebte Realität. Gut, "offiziell" ist man nicht verheiratet - braucht es auch nicht, man ist nach islamischen "Recht" verheiratet, das reicht - man kann sich seine zweite, dritte, vierte Ehefrau und die Kinder auch nicht leisten - braucht es ja auch nicht (und dies ist ein wesentlich Unterschied zu muslimisch geprägten Ländern - da muss man es sich leisten können)., für was gibt es soziale Transferleistungen, welche von der Gesellschaft aufgebracht werden.

Oder glaubst Du dass, wenn da eine vollverschleierte Muslima (angeblich unverheiratet) mit einem Stall voll Kinder (wo man den Vater nicht kennt) auf dem Amt erscheint um sozialen Transferleistungen zu beantragen nicht weiß wer der Vater der Kinder ist und nicht - nach islamischen Recht - mit diesem Vater der Kinder verheiratet ist? Diese Thematik ist durchaus bekannt und man schaut von politischer Seite da aber sowas von entspannt zu und sieht keinerlei Handlungsbedarf.

Zumindest für Teile der Muslime ist das Papier, auf welchem die Einehe definiert wird, nicht einmal zum Arsch abwischen wert. Dazu braucht es solcherlei richterlichen Entscheidungen doch gar nicht.

Ansuz
16.12.2018, 15:02
Völlig unabhängig jetzt von diesem Syrer - es findet a) keine Diskussion statt und b) ist das Thema Zweit-, Dritt- und was weiß ich Frau doch schon heute in muslimischen Kreisen gelebte Realität. Gut, "offiziell" ist man nicht verheiratet - braucht es auch nicht, man ist nach islamischen "Recht" verheiratet, das reicht - man kann sich seine zweite, dritte, vierte Ehefrau und die Kinder auch nicht leisten - braucht es ja auch nicht (und dies ist ein wesentlich Unterschied zu muslimisch geprägten Ländern - da muss man es sich leisten können)., für was gibt es soziale Transferleistungen, welche von der Gesellschaft aufgebracht werden.

Oder glaubst Du dass, wenn da eine vollverschleierte Muslima (angeblich unverheiratet) mit einem Stall voll Kinder (wo man den Vater nicht kennt) auf dem Amt erscheint um sozialen Transferleistungen zu beantragen nicht weiß wer der Vater der Kinder ist und nicht - nach islamischen Recht - mit diesem Vater der Kinder verheiratet ist? Diese Thematik ist durchaus bekannt und man schaut von politischer Seite da aber sowas von entspannt zu und sieht keinerlei Handlungsbedarf.

Zumindest für Teile der Muslime ist das Papier, auf welchem die Einehe definiert wird, nicht einmal zum Arsch abwischen wert. Dazu braucht es solcherlei richterlichen Entscheidungen doch gar nicht.
In Kreisen der Rechtsverdreher findet da durchaus eine Diskussion statt. Wie das in der breiten Öffentlichkeit aussieht, kann ich schwer einschätzen mangels TV/Radio/"Leitmedien"-Konsums.

In obigem Fall geht es um die Einbürgerung eines Musels mit zwei Ehefrauen. M.E. eine andere Situation, als wenn "Flüchtlinge", die nicht eingebürgert sind, ihren Harem hierhin mitbringen. Soweit mir bekannt, brauchen die gar nicht zu lügen, die werden von Amts wegen dann halt in sogen. Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt, also bis auf die Erstfrau samt Kindern ( die werden zum Ehemann gezählt) jede weitere Frau samt Kindern separat mit den Leistungen des Sozialstaates bedacht.
Da gibt es einen Fall eines reichen syr. Geschäftsmannes mit 4 Ehefrauen und 23 (?) Kinder. Das Amt zahlt jeder der übrigen 3 Ehefrauen samt dazugehörigen Kindern eine eigene Wohnung/Haus plus sonstige Leistungen.

BlackForrester
16.12.2018, 15:08
In Kreisen der Rechtsverdreher findet da durchaus eine Diskussion statt. Wie das in der breiten Öffentlichkeit aussieht, kann ich schwer einschätzen mangels TV/Radio/"Leitmedien"-Konsums.

In obigem Fall geht es um die Einbürgerung eines Musels mit zwei Ehefrauen. M.E. eine andere Situation, als wenn "Flüchtlinge", die nicht eingebürgert sind, ihren Harem hierhin mitbringen. Soweit mir bekannt, brauchen die gar nicht zu lügen, die werden von Amts wegen dann halt in sogen. Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt, also bis auf die Erstfrau samt Kindern ( die werden zum Ehemann gezählt) jede weitere Frau samt Kindern separat mit den Leistungen des Sozialstaates bedacht.
Da gibt es einen Fall eines reichen syr. Geschäftsmannes mit 4 Ehefrauen und 23 (?) Kinder. Das Amt zahlt jeder der übrigen 3 Ehefrauen samt dazugehörigen Kindern eine eigene Wohnung/Haus plus sonstige Leistungen.


Ich rede nicht von irgendwelchen "Neubürgern" - sondern von alteingesessenen "deutschen" Neustaatsbürgern. Die Thematik ist doch schon längsten Realität - zu Lasten der Allgemeinheit und Gesellschaft - nur, darüber redet man nicht.

Ansuz
16.12.2018, 15:19
Ich rede nicht von irgendwelchen "Neubürgern" - sondern von alteingesessenen "deutschen" Neustaatsbürgern. Die Thematik ist doch schon längsten Realität - zu Lasten der Allgemeinheit und Gesellschaft - nur, darüber redet man nicht.
Mir scheint es beinahe, als sollen diese Tatsachen mittels einer Rechtssprechung wie im genannten Falle nachträglich legitimiert werden. In diese Richtung geht m.E. auch der Migrationspakt.

Buella
16.12.2018, 15:20
Ich rede nicht von irgendwelchen "Neubürgern" - sondern von alteingesessenen "deutschen" Neustaatsbürgern. Die Thematik ist doch schon längsten Realität - zu Lasten der Allgemeinheit und Gesellschaft - nur, darüber redet man nicht.

In diesem sytemischen Scheißhaufen wird die Wahrheit nur all zu gerne ausgegrenzt!

Buella
16.12.2018, 15:21
Mir scheint es beinahe, als sollen diese Tatsachen mittels einer Rechtssprechung wie im genannten Falle nachträglich legitimiert werden. In diese Richtung geht m.E. auch der Migrationspakt.

Exakt!
Die Machthaber sind gerade dabei, all ihre Schwerst-Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu legalisieren!

antiseptisch
16.12.2018, 15:31
Nur mal zur Klarstellung:
Es ist in der BRD legal, dass ein Pädophiler ein Kind "heiratet"?
:?
Nach internationalem Recht dürfen im Ausland legal geschlossene Ehen in Deutschland nicht in Zweifel gezogen werden. Dass diese Ehen hierzulande nicht geschlossen werden dürfen, hat dabei nichts damit zu tun, dass sie formaljuristisch hier gültig sind. In welchem anderen Rechtsgebiet gibt es solche Verwerfungen? Das müsste dann ja auch für Drogen gelten, die woanders legal sind. :crazy: Der einzige Ausweg aus dem Dilemma ist, solche Auswüchse von Steinzeitdekadenz schlicht und einfach unmöglich zu machen, also solche Kreaturen hier nicht reinzulassen. Da das nicht geschieht, darf man eine Absicht dahinter vermuten.

Desinfizierer
16.12.2018, 15:37
Rechtsprechung mit politischen Hintergründen, daran hatte man sich schon gewöhnt! Jetzt evtl. noch Kinderehen! Was kommt danach?

Aber bezahlen dürfen es immer noch die gebeutelten AN.

Stanley_Beamish
16.12.2018, 16:16
Nach internationalem Recht dürfen im Ausland legal geschlossene Ehen in Deutschland nicht in Zweifel gezogen werden. Dass diese Ehen hierzulande nicht geschlossen werden dürfen, hat dabei nichts damit zu tun, dass sie formaljuristisch hier gültig sind. In welchem anderen Rechtsgebiet gibt es solche Verwerfungen? Das müsste dann ja auch für Drogen gelten, die woanders legal sind. :crazy: Der einzige Ausweg aus dem Dilemma ist, solche Auswüchse von Steinzeitdekadenz schlicht und einfach unmöglich zu machen, also solche Kreaturen hier nicht reinzulassen. Da das nicht geschieht, darf man eine Absicht dahinter vermuten.

Welches internationale Recht ist denn das? Kann man das irgendwo nachlesen?

Bruddler
16.12.2018, 16:44
Nach internationalem Recht dürfen im Ausland legal geschlossene Ehen in Deutschland nicht in Zweifel gezogen werden. Dass diese Ehen hierzulande nicht geschlossen werden dürfen, hat dabei nichts damit zu tun, dass sie formaljuristisch hier gültig sind. In welchem anderen Rechtsgebiet gibt es solche Verwerfungen? Das müsste dann ja auch für Drogen gelten, die woanders legal sind. :crazy: Der einzige Ausweg aus dem Dilemma ist, solche Auswüchse von Steinzeitdekadenz schlicht und einfach unmöglich zu machen, also solche Kreaturen hier nicht reinzulassen. Da das nicht geschieht, darf man eine Absicht dahinter vermuten.

Ein "Scharia-Recht" ist international nicht bindend. :hi:

antiseptisch
16.12.2018, 17:12
Welches internationale Recht ist denn das? Kann man das irgendwo nachlesen?
Ja, in der Zeitung. Da stand mal ein längerer Artikel in der Zeit, wonach es internationale Abkommen gibt, demzufolge im Ausland legal geschlossene Ehen grundsätzlich erstmal in jedem Land der Welt gültig sind. Ich bin aber kein Staatsrechtler. Es sei denn, ein Land würde sich dieser herrschenden Auffassung entziehen. Dann wäre es aber international ziemlich isoliert und unter Druck. Weißt ja, wie's ist.

antiseptisch
16.12.2018, 17:18
Ein "Scharia-Recht" ist international nicht bindend. :hi:
Es gibt vieles, was in anderen Ländern nicht bindend ist. Bei Ehen verstehen die aber keinen Spaß. Wenn man anfängt, dort legal geschlossene Ehen anzuzweifeln, weiß hinterher niemand mehr, wer mit wem verheiratet ist.

Mir wurde auch mal vom Standesamt gesagt: "Sie hätten dort nicht heiraten dürfen" (weil die Standesamts-Trulla es in ihrer bekifften Software nicht abbilden konnte). Hinterher musste die Oberbehörde etwas nachhelfen, und dann ging es doch. :hi:

herberger
16.12.2018, 18:47
Hallo hallöchen ich bin der Volker der sich immer für die sexuelle Befreiung eingesetzt hat, ist das nicht toll das uns der Islam endlich die sexuelle Befreiung bringt, nächste Woche gehe ich mich erkundigen ob man statt 10 jährige Mädchen auch Knaben heiraten darf, falls ja dann werde ich 3 Knaben heiraten so um die 10 bis 12 Jahre alt, ich kann das kaum erwarten ich freue mich schon richtig darauf.

latrop
16.12.2018, 20:07
Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.

Du meinst - zu vögeln !!!

latrop
16.12.2018, 20:08
Vielweiberei ist auch im muslimisch geprägten Kulturkreis bei weitem nicht unbedingt die Regel - denn Du musst Dir als Mann erst einmal eine zweite, dritte, vierte Frau und die Kinder leisten können (und dies können die Wenigsten.

Gut, in Deutschland wäre dies was anderes - da muss man ja nicht als Mann schauen wie man seine Zweit-, Dritt-, Viertfrau und Kinder unterhält - da würde dann der Staat einspringen.

Was meinst du, warum die alle hierher kommen ?

BlackForrester
17.12.2018, 07:15
Was meinst du, warum die alle hierher kommen ?


Liegt auf der Hand - die Lösung aber auch.

BlackForrester
17.12.2018, 07:39
Nach internationalem Recht dürfen im Ausland legal geschlossene Ehen in Deutschland nicht in Zweifel gezogen werden. Dass diese Ehen hierzulande nicht geschlossen werden dürfen, hat dabei nichts damit zu tun, dass sie formaljuristisch hier gültig sind. In welchem anderen Rechtsgebiet gibt es solche Verwerfungen? Das müsste dann ja auch für Drogen gelten, die woanders legal sind. :crazy: Der einzige Ausweg aus dem Dilemma ist, solche Auswüchse von Steinzeitdekadenz schlicht und einfach unmöglich zu machen, also solche Kreaturen hier nicht reinzulassen. Da das nicht geschieht, darf man eine Absicht dahinter vermuten.


Dies ist aber mit gewissen "Restriktionen" verbunden.

Generell ist es richtig, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland prinzipiell anerkannt wird, WENN diese nicht gegen Verfassungsgrundsätze widerspricht (jetzt darf man darüber streiten wie wichtig in diesem Land noch ein Verfassungsgrundsatz ist oder ob Richter nicht die Verfassung brechen, indem man z.B. Mehrehen sozusagen "legalisiert") UND die Ehe muss in dem Eheschließungsland bei staatlichen Stellen registriert worden sein.

Es sind also zwei Hürden zu nehmen um eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt zu bekommen.

Bei Muslimen würde also gelten - es reicht also nicht vor einem Iman zu treten und sich trauen zu lassen - sondern man muss diese Ehe dann auf staatlich registrieren lassen, damit man Anspruch auch Anerekkung dieser Ehe hat. Zumindest auf dem Papier wäre eine die Anerkennung einer Zweitehe, selbst wenn staatlich registiert, nicht möglich - wenn, ja wenn dieser Staat noch ein Rechtsstaat wäre und verfassungsfeindliche Subjekte aus der Judikative entfernt würden.

beathooven
17.12.2018, 07:51
Dies ist aber mit gewissen "Restriktionen" verbunden.

Generell ist es richtig, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland prinzipiell anerkannt wird, WENN diese nicht gegen Verfassungsgrundsätze widerspricht (jetzt darf man darüber streiten wie wichtig in diesem Land noch ein Verfassungsgrundsatz ist oder ob Richter nicht die Verfassung brechen, indem man z.B. Mehrehen sozusagen "legalisiert") UND die Ehe muss in dem Eheschließungsland bei staatlichen Stellen registriert worden sein.

Es sind also zwei Hürden zu nehmen um eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt zu bekommen.

Bei Muslimen würde also gelten - es reicht also nicht vor einem Iman zu treten und sich trauen zu lassen - sondern man muss diese Ehe dann auf staatlich registrieren lassen, damit man Anspruch auch Anerekkung dieser Ehe hat. Zumindest auf dem Papier wäre eine die Anerkennung einer Zweitehe, selbst wenn staatlich registiert, nicht möglich - wenn, ja wenn dieser Staat noch ein Rechtsstaat wäre und verfassungsfeindliche Subjekte aus der Judikative entfernt würden.

Bis auf deinen letzten Halbsatz , iszt dem alles zuzustimmen.

Rechtsgültig in einem anderen Staat geschlossenen Ehen müssen in D anerkannt werden. Mehrehen sind dann auch anzuerkennen, aber diese haben keinerlei Vorteile in D. Weil die dt. Rechte aus einer Ehe " aufgeteilt" werden.
Alles nähere und gut beschrieben findest du hier :

https://www.migru.net/zweitehe-mehrehe.htm

Die Dummschätzer ( besonders der Dämlack Herberger ) zeigen mit ihrem Gelaber nur, dass sie von den tatsächlichen Handhabe nach dt. Recht mit dem Umgang einer Ehe mit Minderjährigen keinerlei Ahnung haben. AfD Gequake halt, wie man es aus den Kreisen gewohnt ist.

BlackForrester
17.12.2018, 07:51
Es gibt vieles, was in anderen Ländern nicht bindend ist. Bei Ehen verstehen die aber keinen Spaß. Wenn man anfängt, dort legal geschlossene Ehen anzuzweifeln, weiß hinterher niemand mehr, wer mit wem verheiratet ist.
Mir wurde auch mal vom Standesamt gesagt: "Sie hätten dort nicht heiraten dürfen" (weil die Standesamts-Trulla es in ihrer bekifften Software nicht abbilden konnte). Hinterher musste die Oberbehörde etwas nachhelfen, und dann ging es doch. :hi:

Dies ist so nicht ganz korrekt - in nicht wenigen Ländern der Erde gibt es - mangels staatlicher Verwaltung oder infolge der kulutrellem Entwicklung - gar kein "Heiratsregister", welches abbildet wer ist den nun mit wem verheiratet oder nicht. Brauchen diese Länder vom Grundsatz her aber auch gar nicht, da dort eine Eheschließung kein "Verwaltungsakt" ist, aus welchem sich dann (staatliche) Rechte und Pflichten albeiten.

Was ist eine "Ehe" nach - nenne ich es jetzt einmal westlichen - Grundsatz eigentlich. Ein rein formaljuristischer Akt aus denen sich Rechte und Pflichten ableiten, welche über Gesetze definiert sind...nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Andere Kulturen regeln dies ggf. anders und da ist dann die Ehe kein formaljuristischer Akt, da es den Staat gar nicht interessiert ob A nun mit B verheiratet ist oder nicht.

Bruddler
17.12.2018, 08:00
Hallo hallöchen ich bin der Volker der sich immer für die sexuelle Befreiung eingesetzt hat, ist das nicht toll das uns der Islam endlich die sexuelle Befreiung bringt, nächste Woche gehe ich mich erkundigen ob man statt 10 jährige Mädchen auch Knaben heiraten darf, falls ja dann werde ich 3 Knaben heiraten so um die 10 bis 12 Jahre alt, ich kann das kaum erwarten ich freue mich schon richtig darauf.

Bei den Grünen würdest Du damit offene Türen einrennen...

BlackForrester
17.12.2018, 08:18
Bis auf deinen letzten Halbsatz , iszt dem alles zuzustimmen.

Rechtsgültig in einem anderen Staat geschlossenen Ehen müssen in D anerkannt werden. Mehrehen sind dann auch anzuerkennen, aber diese haben keinerlei Vorteile in D. Weil die dt. Rechte aus einer Ehe " aufgeteilt" werden.
Alles nähere und gut beschrieben findest du hier :

https://www.migru.net/zweitehe-mehrehe.htm

Die Dummschätzer ( besonders der Dämlack Herberger ) zeigen mit ihrem Gelaber nur, dass sie von den tatsächlichen Handhabe nach dt. Recht mit dem Umgang einer Ehe mit Minderjährigen keinerlei Ahnung haben. AfD Gequake halt, wie man es aus den Kreisen gewohnt ist.


So legt ein Jeder geltendes Recht aus - bis vor wenigen Jahren unbestrittener Verfassungsgrundsatz war dass man als Mann / Frau nur mit einem Partner verheiratet sein kann, weil es nach deutschem Recht keine Mehrehen gibt.

Formalkuristisch wird diesem heute noch genüge getan, denn Richtern, welchen dieser Verfassungsgrundsatz nicht passt haben die Hintertüre entdeckt .- Kinder. Man erlaubt also NICHT der Zweitfrau den Familiennachzug, weil man mit dem Manne verheiratet wäre (weil dann wäre es ja offensichtlich dass solch ein Richter ein verfassungsfeindliches Subjekt wäre), sondern dessen Kindern und über diese Kinder dan nnatürlich auch seiner Zweitfrau, welche dann in den Genuß aller staatlichen Transferleistungen kommt, da der Mann - weil ja in Deutschland nach deutschem Recht nicht verheiratet - nicht zum Unterhalt herangezogen werden kann.

Im Grunde genommen funktioniert das System so - man genießt als nicht anerkannte Zweitfrau ALLE Rechte (Erbrecht, Auskunftsrecht bei Krankheit etc.), der Mann hat aber gegenüber der Zweitfrau keinerlei Pflichten (hier wöäre vornehmlich Unterhalt zu nennen) und wälzt damit seine Verantwortung auf die Gesellschaft ab.

BlackForrester
17.12.2018, 08:26
Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.


Ich stelle ´mal die grundsätzliche Frage - ob Du nun als Mann eine Frau und eine Geliebte hast oder als Frau einen Mann und einen Geliebten (und dies soll ja vorkommen) - was würde sich an der Situation erst einmal per se ändern, wenn man da erlauben würde solcherlei Verhältnisse zu legalisieren? So lange man es sich leisten erst einmal nichts.

Tricky wird es dann, wenn man sich seine zusätzlichen Partner nicht mehr leisten kann und dann die Gesellschaft einspringen muss um die zusätzlichen Partner zu unterhalten - und hier beginnt die Problematik. Wenn man es regeln kann, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche sozialen Transferleistungen, gleich welcher Art hat, hätte ich damit erst einmal kein Problem - soll doch ein Jeder nach seiner Fasson glücklich werden.
Dann stellt sich diese Frage einer Mehrehe nämlich de facto nicht - denn der Kreis, welcher sich mehrere Partner leisten kann ist doch arg beschränkt.

beathooven
17.12.2018, 11:30
Ich stelle ´mal die grundsätzliche Frage - ob Du nun als Mann eine Frau und eine Geliebte hast oder als Frau einen Mann und einen Geliebten (und dies soll ja vorkommen) - was würde sich an der Situation erst einmal per se ändern, wenn man da erlauben würde solcherlei Verhältnisse zu legalisieren? So lange man es sich leisten erst einmal nichts.

Tricky wird es dann, wenn man sich seine zusätzlichen Partner nicht mehr leisten kann und dann die Gesellschaft einspringen muss um die zusätzlichen Partner zu unterhalten - und hier beginnt die Problematik. Wenn man es regeln kann, dass man keinen Anspruch auf irgendwelche sozialen Transferleistungen, gleich welcher Art hat, hätte ich damit erst einmal kein Problem - soll doch ein Jeder nach seiner Fasson glücklich werden.
Dann stellt sich diese Frage einer Mehrehe nämlich de facto nicht - denn der Kreis, welcher sich mehrere Partner leisten kann ist doch arg beschränkt.

Deine Vermutung im 2. Absatz ist nicht zutreffende. Derjenige, der sich legal in D aufhält hat immer einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn er die Kriterien des SGB erfüllt. Der Status einer 2. Frau ändert die Sache nirgends, die Transferleistung würde in dem Fall immer nach den Regeln einer Bedarfsgemeinschaft abgewickelt werden. Das kann sogar für den Staat günstiger sein. Denn als alleinstehende Person hätte sie einen höheren Anspruch.

Es geht nur ! darum, dass die Behörde ihren Auftrag regel gerecht erfüllt und die notwenigen Ermittlungen tatsächlich anstellt um dem Gesetz in Sinne des Regelungsgehaltes genüge zu tun. Daran hapert es oft.

BlackForrester
17.12.2018, 11:56
Deine Vermutung im 2. Absatz ist nicht zutreffende. Derjenige, der sich legal in D aufhält hat immer einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn er die Kriterien des SGB erfüllt. Der Status einer 2. Frau ändert die Sache nirgends, die Transferleistung würde in dem Fall immer nach den Regeln einer Bedarfsgemeinschaft abgewickelt werden. Das kann sogar für den Staat günstiger sein. Denn als alleinstehende Person hätte sie einen höheren Anspruch.

Es geht nur ! darum, dass die Behörde ihren Auftrag regel gerecht erfüllt und die notwenigen Ermittlungen tatsächlich anstellt um dem Gesetz in Sinne des Regelungsgehaltes genüge zu tun. Daran hapert es oft.


Du gehst von einer falschen Annahme aus.
Sage ich - Jemand verdient 2000 € netto, dann kann er sich damit eine Frau und zwei Kinder leisten - schafft er sich aber eine zweite Frau und weitere zwei Kinder an werden die 2 000 € wohl nimmer reichen - es kann aber jetzt nicht sein, dass dann die Gesellschaft einspringen muss um den "Lebenstraum" von mehreren Frau zu verwirklichen. Dann muss man eben schauen wie man den über die Runden kommt.

Dass man dazu das SGB ändern muss - korrekt - und ja, dann muss man es entsprechend ändern.

Optional könnte man auch den Weg beschreiten, wer eine zweite Frau/Mann heiraten will muss einen Art "Sicherungsleistung" hinterlegen auf welche man zugreift, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen - sichergestellt werden muss nur, dass man seine Zweitfrau / -mann nicht von der Allgemein finanzieren lassen kann.

Aber auch, dass bei einer "Familienzusammenführung" einer Zweitfrau / -mannebenfalls sicher gestellt ist, dass dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht, sondern dies nur möglich ist, wenn man den Unterhalt selber erwirtschaften kann.

Wie gesagt - mir egal wie man sein Leben gestaltet - mir nicht egal, wenn man es auf meine Lasten und Kosten tut und da muss dann der Riegel vorgeschoben werden,

beathooven
17.12.2018, 12:01
Du gehst von einer falschen Annahme aus.
Sage ich - Jemand verdient 2000 € netto, dann kann er sich damit eine Frau und zwei Kinder leisten - schafft er sich aber eine zweite Frau und weitere zwei Kinder an werden die 2 000 € wohl nimmer reichen - es kann aber jetzt nicht sein, dass dann die Gesellschaft einspringen muss um den "Lebenstraum" von mehreren Frau zu verwirklichen. Dann muss man eben schauen wie man den über die Runden kommt.

Dass man dazu das SGB ändern muss - korrekt - und ja, dann muss man es entsprechend ändern.

Optional könnte man auch den Weg beschreiten, wer eine zweite Frau/Mann heiraten will muss einen Art "Sicherungsleistung" hinterlegen auf welche man zugreift, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen - sichergestellt werden muss nur, dass man seine Zweitfrau / -mann nicht von der Allgemein finanzieren lassen kann.

Aber auch, dass bei einer "Familienzusammenführung" einer Zweitfrau / -mannebenfalls sicher gestellt ist, dass dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht, sondern dies nur möglich ist, wenn man den Unterhalt selber erwirtschaften kann.

Wie gesagt - mir egal wie man sein Leben gestaltet - mir nicht egal, wenn man es auf meine Lasten und Kosten tut und da muss dann der Riegel vorgeschoben werden,

Das ist eine falsche Sicht. wenn die Frau sich legal in D aufhält, dann hat sie sich nach den Regel in D zu richten (Arbeitbeschaffung etc) gibt es die Hinderungsgründe , die bei ALLEN Anspruchsberechtigten gesetzlich erfasst sind, dann HAT sie einen Anspruch aus SGB.

Völlig richtig und rechtlich durch internationale Regelungen auch so festgelegt. Da gibt es am SGB nichts zu ändern.
Ich weiß nicht, was die Debatte eigentlich soll. Außer natürlich, dass einige AfD Quark abzusondern.

Da muss ich dann immer an Goethe denken.

hamburger
17.12.2018, 12:25
Du gehst von einer falschen Annahme aus.
Sage ich - Jemand verdient 2000 € netto, dann kann er sich damit eine Frau und zwei Kinder leisten - schafft er sich aber eine zweite Frau und weitere zwei Kinder an werden die 2 000 € wohl nimmer reichen - es kann aber jetzt nicht sein, dass dann die Gesellschaft einspringen muss um den "Lebenstraum" von mehreren Frau zu verwirklichen. Dann muss man eben schauen wie man den über die Runden kommt.

Dass man dazu das SGB ändern muss - korrekt - und ja, dann muss man es entsprechend ändern.

Optional könnte man auch den Weg beschreiten, wer eine zweite Frau/Mann heiraten will muss einen Art "Sicherungsleistung" hinterlegen auf welche man zugreift, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen - sichergestellt werden muss nur, dass man seine Zweitfrau / -mann nicht von der Allgemein finanzieren lassen kann.

Aber auch, dass bei einer "Familienzusammenführung" einer Zweitfrau / -mannebenfalls sicher gestellt ist, dass dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht, sondern dies nur möglich ist, wenn man den Unterhalt selber erwirtschaften kann.

Wie gesagt - mir egal wie man sein Leben gestaltet - mir nicht egal, wenn man es auf meine Lasten und Kosten tut und da muss dann der Riegel vorgeschoben werden,

Das SGB wird in absehbarer Zeit ohnehin geändert werden...müssen.
Der Personenkreis, der es nutzen darf, wird dann auf Inländer beschränkt werden müssen, die schon viel länger hier leben.
Holland hat das mit der Rente bereits getan...nur wer 50 Jahre in dem Land lebt hat Anspruch auf die bedingungslose Mindestrente von 1200 €.
Die Deutschen werden das erst nachmachen, wenn ausreichend Blut geflossen ist....
(Im Internet kursieren schon Standorte von Laternen, die mit Namen versehen sind)

BlackForrester
17.12.2018, 12:29
Das SGB wird in absehbarer Zeit ohnehin geändert werden...müssen.
Der Personenkreis, der es nutzen darf, wird dann auf Inländer beschränkt werden müssen, die schon viel länger hier leben.
Holland hat das mit der Rente bereits getan...nur wer 50 Jahre in dem Land lebt hat Anspruch auf die bedingungslose Mindestrente von 1200 €.
Die Deutschen werden das erst nachmachen, wenn ausreichend Blut geflossen ist....
(Im Internet kursieren schon Standorte von Laternen, die mit Namen versehen sind)


Dies würde eine komplett neue Politgeneration bedingen, welche realisiert, dass man als Bürger in diesem Lande auch ein gesundes Maß an Eigenverantwortung hat und ein Staat nicht alle Probleme dieser Welt lösen kann.

Lykurg
17.12.2018, 12:33
Wer Kinderehen befürwortet, der befürwortet auch Kinderpornografie.

Was hast du eigentlich gegen die Grünen, du Nasi? Faschist!

BlackForrester
17.12.2018, 12:46
Das ist eine falsche Sicht. wenn die Frau sich legal in D aufhält, dann hat sie sich nach den Regel in D zu richten (Arbeitbeschaffung etc) gibt es die Hinderungsgründe , die bei ALLEN Anspruchsberechtigten gesetzlich erfasst sind, dann HAT sie einen Anspruch aus SGB.

Völlig richtig und rechtlich durch internationale Regelungen auch so festgelegt. Da gibt es am SGB nichts zu ändern.
Ich weiß nicht, was die Debatte eigentlich soll. Außer natürlich, dass einige AfD Quark abzusondern.

Da muss ich dann immer an Goethe denken.


Wie gesagt - so lange man der Allgemeinheit nicht zur Last fällt ist es mir völlig schnuppe - wenn man von der Allgemeinheit eine Leistung erwartet, dann ist es mir nicht mehr schnuppe und da erwarte ich dann entsprechende Regulierung durch den Gesetzgeber...oder man lässt die Frau / den Mann erst gar nicht ins Land.

Da bin ich ziemlich leidenschaftsloser "Nazi".

Tutsi
17.12.2018, 12:49
:gp:
Wir haben wohl keinen Dissens, dass dies im deutschen Kulturraum nicht einmal im Ansatz akzeptiertt wird - sondern daraus rechtliche Konsequenzen zu folgen haben.

Wir haben wohl aber einen Dissens, dass es mir ziemlich egal ist, wie dies in anderen Kulturräumen gehandelt wird - mir geht das "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ziemlich ab. Andere Länder, andere Sitten und ich schwinge mich nicht dazu auf Denen sagen zu wollen was man zu tun oder zu lassen hat. Das ist Deren Entscheidung.

[/FONT]
Siehst Du - nur weil ich sage andere Länder, andere Sitten heißt dies nicht, dass ich dies auch nur im Ansatz im eigenen Land tolerieren oder gar akzeptieren würde. Wer in dieses Land (zu-)wandert hat sich der geltenden Wertekultur, den Rechtsnormen, den Pflichten ohne wenn und aber zu unterwerfen und KEINEN Anspruch darauf zu sagen, ja aber in meiner Kultur ist es so und so, also leite ich einen Anspruch ab - hier gelten die deutschen kulturellen Normen und zwar ohne wenn und aber.

Wem dies nicht passt - so what - da ist die Türe.

Hier aber beginnt das System immer mehr zu wanken. Eine Gesellschaft kann und wird nur funktionieren, wenn die geltenden Normen und Regel für Alle gelten - beginnt man Ausnahmen zu machen wird dies die Gesellschaft sprengen undn zwar immer. Dies wissen die Damen und Herren, welche mit der Thematik Multikulurismus kommen sehr genau.
Man arbeitet also am Ende nicht darauf hin eine Gesellschaft zu einen und am laufen zu halten,, sondern will diese sprengen und dann beginnt man zu jammern, wenn die Ergebnisse solcherlei gesellschaftlicher Sprengkräfte zum Vorschein kommen.

:gp:

Nun, Birkenhaus hat es ja zwischen den Zeilen insofern formuliert, daß es nicht mehr genügend eigene Bürger gibt und daß deshalb die Parteien ihre Reihen mit Ausländern füllen muß, die natürlich, (was aber nicht natürlich sein wird) sich den Gesetzen des GG fügen und daran halten sollen.

Wenn aber D. aus den anderen Ländern wie Libanon und wo überall Flüchtlingslagern diese Leute - vor allem Muslime - hierher holen, da glaubt doch nicht wirklich die Politik, daß sie beim Übergang über die Grenze ihre Religion, ihre Traditionen und ihre Kultur ablegen werden.

Das ist Volksveralberung.

Und was es heute so alles an Nachrichten gegeben hat - da muß ich oft tief Luft holen, um das alles innerlich zu überstehen, ohne zu platzen.

Tutsi
17.12.2018, 13:01
Dieses - mann- dahinter wird es wohl nicht geben, hier sind ganz einfach patriarchale Strukturen aus dem Mittelalter/Steinzeit am Laufen -


https://www.politikforen.net/images/misc/quote_icon.png Zitat von BlackForrester https://www.politikforen.net/images/buttons/viewpost-right.png (https://www.politikforen.net/showthread.php?p=9701562#post9701562)
Du gehst von einer falschen Annahme aus.
Sage ich - Jemand verdient 2000 € netto, dann kann er sich damit eine Frau und zwei Kinder leisten - schafft er sich aber eine zweite Frau und weitere zwei Kinder an werden die 2 000 € wohl nimmer reichen - es kann aber jetzt nicht sein, dass dann die Gesellschaft einspringen muss um den "Lebenstraum" von mehreren Frau zu verwirklichen. Dann muss man eben schauen wie man den über die Runden kommt.

Dass man dazu das SGB ändern muss - korrekt - und ja, dann muss man es entsprechend ändern.

Optional könnte man auch den Weg beschreiten, wer eine zweite Frau/Mann heiraten will muss einen Art "Sicherungsleistung" hinterlegen auf welche man zugreift, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen - sichergestellt werden muss nur, dass man seine Zweitfrau / -mann nicht von der Allgemein finanzieren lassen kann.

Aber auch, dass bei einer "Familienzusammenführung" einer Zweitfrau / -mannebenfalls sicher gestellt ist, dass dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht, sondern dies nur möglich ist, wenn man den Unterhalt selber erwirtschaften kann.

Wie gesagt - mir egal wie man sein Leben gestaltet - mir nicht egal, wenn man es auf meine Lasten und Kosten tut und da muss dann der Riegel vorgeschoben werden,


Es ist wie bei den Löwen in der Wildnis - wer die Löwin bespringen will, wird seinen, nur seinen Samen weiter geben - und je mehr Weibchen seinen Samen austrägt, desto mehr Macht ist damit verbunden. Man siegt über den Nebenbuhler - wir bekommen die Wildnis ins "Haus"/Land - weil die Politik nicht in der Lage ist, dieses System erkennen zu wollen. Und weil es eben Menschen sind, die das tun, wissen sie auch, daß der humane Staat sie ernährt und eine Menge an Frauen auch, die man ja nicht verhungern lassen darf, aus Solidarität und Humanität und also lebt jede in ihrer Wohnung und der Mann kommt nur vorbei, um sie zu bespringen, dann haut er ab und geht zur Nächsten, vielleicht hat er noch Hartz IV - dann kriegt die Fraue - bzw. die Frauen auch Hartz IV - Kindergeld in größer Höhe und dann läßt es sich doch gut leben, - zu leben, ohne sich um irgendwas kümmern zu müssen - das ist doch das wahre Paradies in Deutschland - um die Kinder wird sich nicht gekümmert, man setzt sie in die Welt und irgendwann müssen sie die Erzeuger ernähren - so macht man sich ein bequemes Leben, wenn es so dumme Länder, so dumm geführt - gibt.

Wer dabei finanziell die Grätsche macht, weiß man - es ist der Bürger, der harter Arbeit nachgeht und vom Finanzamt abgezockt wird. Und an diesem Geld bedienen sich nicht nur alle, die hier rein kommen, denen man mit den sozialen Kassen vor der Nase herum fuchtelt, weil Maus riecht Käse - sondern auch die Politiker - die ja auch keine produktive Arbeit leisten, deshalb ist derjenige, der ins Nichts beißt, der, der sich abzocken läßt - und weil es sich über die Medien herum spricht, über Funk und Handy, daß D. sich so ausnutzen läßt, kommen sie alle in Scharen - und kommen noch - man jammert ja zur Zeit, daß die 220 000, die die Obergrenze darstellen, noch nicht erreicht sind - nur, sagt man, 114000 Asylanträge der Nachzugswilligen über Familie - ohweia - das ist natürlich schlimm - und alle wollen Wohnungen - die großen Städte platzen aus allen Nähten, es gibt kaum noch freie Stellen zum Bauen, die Grünen haben mit ihren Regeln das Bauen verteuert, für Menschen, die wenig verdienen, ein Unding, diese Wohnungen zu erhalten, also kommen auch begüterte Ausländer und setzen sich in diese Wohnungen. Nehmen aber auch gleichzeitig die sozialen Kassen - Leistungen - in Anspruch.

Was läuft hier bloß alles verkehrt ?

latrop
17.12.2018, 16:29
Du gehst von einer falschen Annahme aus.
Sage ich - Jemand verdient 2000 € netto, dann kann er sich damit eine Frau und zwei Kinder leisten - schafft er sich aber eine zweite Frau und weitere zwei Kinder an werden die 2 000 € wohl nimmer reichen - es kann aber jetzt nicht sein, dass dann die Gesellschaft einspringen muss um den "Lebenstraum" von mehreren Frau zu verwirklichen. Dann muss man eben schauen wie man den über die Runden kommt.

Dass man dazu das SGB ändern muss - korrekt - und ja, dann muss man es entsprechend ändern.

Optional könnte man auch den Weg beschreiten, wer eine zweite Frau/Mann heiraten will muss einen Art "Sicherungsleistung" hinterlegen auf welche man zugreift, sollte das Einkommen nicht mehr ausreichen - sichergestellt werden muss nur, dass man seine Zweitfrau / -mann nicht von der Allgemein finanzieren lassen kann.

Aber auch, dass bei einer "Familienzusammenführung" einer Zweitfrau / -mannebenfalls sicher gestellt ist, dass dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht, sondern dies nur möglich ist, wenn man den Unterhalt selber erwirtschaften kann.

Wie gesagt - mir egal wie man sein Leben gestaltet - mir nicht egal, wenn man es auf meine Lasten und Kosten tut und da muss dann der Riegel vorgeschoben werden,

Dieser Standpunkt ist auch meiner !

BlackForrester
17.12.2018, 23:14
Dieses - mann- dahinter wird es wohl nicht geben, hier sind ganz einfach patriarchale Strukturen aus dem Mittelalter/Steinzeit am Laufen -

Wohl eher nicht - ich wollte damit nur zum Ausrcuk bringen, wenn man eine Zweit- oder Mehrfrau tolerieren will, dann muss man auch einer Frau das Recht zugestehen sich mehrere Männer zu leisten.



Was läuft hier bloß alles verkehrt ?

Du kannst es auf einen kurzen Nenner bringen - durch die Erziehung einer Gesellschaft, welche meint der Staat habe habe zu allen Fragen eine Lösung und zur einer Geranziehung einer verantwortungslosen Gesellschaft. Das ist der Nährboden, welche den Wurzel des Übels zum wachsen dient.

BlackForrester
17.12.2018, 23:25
Nun, Birkenhaus hat es ja zwischen den Zeilen insofern formuliert, daß es nicht mehr genügend eigene Bürger gibt und daß deshalb die Parteien ihre Reihen mit Ausländern füllen muß, die natürlich, (was aber nicht natürlich sein wird) sich den Gesetzen des GG fügen und daran halten sollen.



Die Forderung nach Multukulturism und das beharren auf grundgesetzlich garantierte Werte und Pflichten ist ein Zielkonflikt, welche nicht auflösbar ist.

Multikulutrismus heißt doch am Ende - ich muss die kulturelle Entwicklung eines Anderen achten, respektieren, akzeptieren und wie soll dies dann mit den grundgesetzlich garantierten Werten und der daraus abgeleiteten Gesetzgebung gehen?

Im Grunde ist das beharren auf Multikulturismus eine Ablehnung des Grundgesetzes und damit dem gesellschaftlichen Bindeglied.

tosh
18.12.2018, 11:45
Die Forderung nach Multukulturism und das beharren auf grundgesetzlich garantierte Werte und Pflichten ist ein Zielkonflikt, welche nicht auflösbar ist.*

Multikulutrismus heißt doch am Ende - ich muss die kulturelle Entwicklung eines Anderen achten, respektieren, akzeptieren und wie soll dies dann mit den grundgesetzlich garantierten Werten und der daraus abgeleiteten Gesetzgebung gehen?

Im Grunde ist das beharren auf Multikulturismus eine Ablehnung des Grundgesetzes und damit dem gesellschaftlichen Bindeglied.

*Der Konflikt ist bereits aufgelöst, Islamisierung und Umvolkung werden schon längst von den Volkszertretern betrieben, angefangen hat es mit der Legalisierung von Babyverstümmelung und bestialischem Schächten, nun geht es immer schneller mit weiteren Gesetzen in Richtung Zerstörung Deutschlands.

-jmw-
18.12.2018, 12:29
Das Wohl des Antons ist kaum gefährdet dadurch, dass er mit 11 schon 1000 Euro Schulden hat!


Zu Problemen in Sachen des Wohles deutscher Kinder ist es bereits gekommen.



https://www.sueddeutsche.de/muenchen/hartz-kinder-schulden-mahnung-1.4253661
:kotz:

-jmw-
18.12.2018, 12:35
Ich sag Euch was, und da will ich kein Prophet sein. In naher Zukunft werden wir über die Vielweiberei in Deutschland diskutieren, ob es Muslimen erlaubt sein soll in Deutschland mehr als eine Frau zu ehelichen.
Wenn schon, dann muss es jedem (und nicht nur Mohammedanern) erlaubt sein, mehr als eine Person (gleich ob männlich, weiblich oder "divers") zu heiraten. Ehe für alle!

;)

-jmw-
18.12.2018, 12:36
Es stellt sich womöglich tatsächlich die Frage, ob der grundgesetzliche Schutz der Ehe die Monogamie einschliesst oder ob sie nicht "nur" eine einfachgesetzliche Tatsache ohne Verfassungsrang ist.


Diese Diskussion findet bereits statt, ich kann mich nur wiederholen:
Besonders bemerkenswertes Detail am Rande, sowas geht oft unter:

„Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.“

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html

-jmw-
18.12.2018, 12:41
Nach internationalem Recht dürfen im Ausland legal geschlossene Ehen in Deutschland nicht in Zweifel gezogen werden. Dass diese Ehen hierzulande nicht geschlossen werden dürfen, hat dabei nichts damit zu tun, dass sie formaljuristisch hier gültig sind. In welchem anderen Rechtsgebiet gibt es solche Verwerfungen? Das müsste dann ja auch für Drogen gelten, die woanders legal sind. :crazy: Der einzige Ausweg aus dem Dilemma ist, solche Auswüchse von Steinzeitdekadenz schlicht und einfach unmöglich zu machen, also solche Kreaturen hier nicht reinzulassen. Da das nicht geschieht, darf man eine Absicht dahinter vermuten.

In welchem anderen Rechtsgebiet gibt es solche Verwerfungen?
Bei (anderen) Verträgen z.B.! Schlossen Parteien im Ausland einen dort gültigen Vertrag, kann dieser später hierzulande durchaus eingeklagt werden, auch wenn's BGB, HG oder sonst ein Gesetz eigentlich andere Regeln kennt und er in Deutschland anders aussähe (Beispiel: Formvorschriften).

Siehe z.B.
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Zivilverfahrensrecht_(Deutschland)

-jmw-
18.12.2018, 12:42
Icxh sagte ja - Paragraphenverdreher :D

Was ist es dann? Das Mädchen kann mit seinen 14 oder 15 Jahren wohl kaum den eigenen Lebensunterhalt darstellen und was ist es dann?
Bei Minderjährigen wär's, wenn überhaupt, dann die Vormundschaft.

-jmw-
18.12.2018, 12:43
Wer sagt Dir denn, dass dies von den Dir zitierten Kreise nicht genauso gewollt wurde?

Im Grund ist dies eine Sache der Sicht der Dinge - ich unterstelle einem (politischen) Entscheidungsträger, dass er bei jeder Entscheidung genau weiß wohin zu Entscheidung führen wird und damit ist das daraus resultierende Ergebnis gewollt.
Gewollt nicht, aber in Kauf genommen: Man greift kurzfristig Wählerstimmen ab, wenn man auf "hart" macht, um mögliche Konsequenzen kann man sich später Gedanken machen, wenn nicht eh es nur die Nachfolger im Amte betrifft.

Hans 56 II
18.12.2018, 12:52
Die deutsche Gesellschaft akzeptiert ja das Kinderfi++++n der Muslime größtenteils, was sich an 70% Zustimmung für diese Parteien zeigt, die dieses Urteil offen unterstützen..
In Zukunft dürften also Moslems ganz offen Kinder heiraten in der brd. Das nämlich wird die mittelfristige Folge sein. Viele Deutsche werden für die Freiheit der Muslime auf die Straße gehen, in der brd so zu leben, wie sie wollen. Wer was anderes behauptet, träumt.

Chronos
18.12.2018, 15:38
Die deutsche Gesellschaft akzeptiert ja das Kinderfi++++n der Muslime größtenteils, was sich an 70% Zustimmung für diese Parteien zeigt, die dieses Urteil offen unterstützen..
In Zukunft dürften also Moslems ganz offen Kinder heiraten in der brd. Das nämlich wird die mittelfristige Folge sein. Viele Deutsche werden für die Freiheit der Muslime auf die Straße gehen, in der brd so zu leben, wie sie wollen. Wer was anderes behauptet, träumt.

Wenn du widerwärtiger Hetzer deine Hetze über uns Deutsche nicht auf zusammen gesponnenen Lügen aufbauen würdest, hätte deine geifernde Hetze wenigstens einen halbwegs ernst zu nehmenden Grund, aber so ist und bleibt es nur schäbige Verleumdung.

Diese gesamte Sache bezieht sich ausschließlich auf die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen, und da anscheinend Rechtsunsicherheit besteht, wurde vom OGH ein Fall dem BVerfG zur grundsätzlichen Prüfung vorgelegt. Man sollte wenigstens den im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel lesen und auch verstehen, wenn man schon polarisieren möchte.

Fakten:

1. Niemand hat bisher verlangt, dass diese Anerkennung auch in Deutschland gesetzlich verankert werden soll. Nach Prüfung durch das BVerfG sollen sehr wahrscheinlich nur die im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen offiziell anerkannt werden, was bisher noch nicht der Fall ist (wie auch im verlinkten Artikel zu lesen ist, wenn man des verstehenden Lesens mächtig ist....).

2. Die Behauptung, zukünftig dürften Musels ganz offiziell auch in Deutschland Minderjährige heiraten, ist schlicht eine von dir erlogene Behauptung ohne jeden faktenbasierten Hintergrund.

3. Diese angeblichen 70 % Zustimmung für Parteien, die dies befürworten, ist ebenfalls eine aus den Fingern gesogene Falschbehauptung ohne jeden sachlichen Hintergrund.

4. Noch ist niemand für diese angebliche Minderjährigen-Heirat zum Demonstrieren auf die Straße gegangen.

Fazit: Nichts weiter als eine dreiste Lüge, um wieder mal über uns Deutsche hetzten zu können.

Desinfizierer
18.12.2018, 16:12
Ach nee, sind wir aber schlechte Gastgeber, wenn wir nicht " a l l e s " zum "Wohle" unserer Gäste übernehmen. Das meinen bestimmt auch die Grünen!

Hans 56 II
18.12.2018, 17:16
Wenn du widerwärtiger Hetzer deine Hetze über uns Deutsche nicht auf zusammen gesponnenen Lügen aufbauen würdest, hätte deine geifernde Hetze wenigstens einen halbwegs ernst zu nehmenden Grund, aber so ist und bleibt es nur schäbige Verleumdung.

Diese gesamte Sache bezieht sich ausschließlich auf die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen, und da anscheinend Rechtsunsicherheit besteht, wurde vom OGH ein Fall dem BVerfG zur grundsätzlichen Prüfung vorgelegt. Man sollte wenigstens den im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel lesen und auch verstehen, wenn man schon polarisieren möchte.

Fakten:

1. Niemand hat bisher verlangt, dass diese Anerkennung auch in Deutschland gesetzlich verankert werden soll. Nach Prüfung durch das BVerfG sollen sehr wahrscheinlich nur die im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen offiziell anerkannt werden, was bisher noch nicht der Fall ist (wie auch im verlinkten Artikel zu lesen ist, wenn man des verstehenden Lesens mächtig ist....).

2. Die Behauptung, zukünftig dürften Musels ganz offiziell auch in Deutschland Minderjährige heiraten, ist schlicht eine von dir erlogene Behauptung ohne jeden faktenbasierten Hintergrund.

3. Diese angeblichen 70 % Zustimmung für Parteien, die dies befürworten, ist ebenfalls eine aus den Fingern gesogene Falschbehauptung ohne jeden sachlichen Hintergrund.

4. Noch ist niemand für diese angebliche Minderjährigen-Heirat zum Demonstrieren auf die Straße gegangen.

Fazit: Nichts weiter als eine dreiste Lüge, um wieder mal über uns Deutsche hetzten zu können.


Du hast ganz schön viel Vertrauen in die brd und die heutigen insbesondere jungen Deutschen,nicht wahr? Wie naiv du bist, unglaublich. Und ein naiver Träumer ist, wer glaubt, der StAat werde dich vor den von dir so negierten Auswüchsen schon bewahren.

Manchmal kommt einem der Gedanke, deinereins hat es nicht besser verdient, das was kommt, genießen zu müssen.

Kein Wunder, dass Grüne und Rote in der Regierung, Opposition und die Gruppen außerhalb der Landtage Euch nicht ernst nehmen. Ich kann das auch nicht, wenn ich Dein Gejammer lese.

DerBeißer
18.12.2018, 17:29
Wenn du widerwärtiger Hetzer deine Hetze über uns Deutsche nicht auf zusammen gesponnenen Lügen aufbauen würdest, hätte deine geifernde Hetze wenigstens einen halbwegs ernst zu nehmenden Grund, aber so ist und bleibt es nur schäbige Verleumdung.

Diese gesamte Sache bezieht sich ausschließlich auf die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen, und da anscheinend Rechtsunsicherheit besteht, wurde vom OGH ein Fall dem BVerfG zur grundsätzlichen Prüfung vorgelegt. Man sollte wenigstens den im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel lesen und auch verstehen, wenn man schon polarisieren möchte.

Fakten:

1. Niemand hat bisher verlangt, dass diese Anerkennung auch in Deutschland gesetzlich verankert werden soll. Nach Prüfung durch das BVerfG sollen sehr wahrscheinlich nur die im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen offiziell anerkannt werden, was bisher noch nicht der Fall ist (wie auch im verlinkten Artikel zu lesen ist, wenn man des verstehenden Lesens mächtig ist....).

2. Die Behauptung, zukünftig dürften Musels ganz offiziell auch in Deutschland Minderjährige heiraten, ist schlicht eine von dir erlogene Behauptung ohne jeden faktenbasierten Hintergrund.

3. Diese angeblichen 70 % Zustimmung für Parteien, die dies befürworten, ist ebenfalls eine aus den Fingern gesogene Falschbehauptung ohne jeden sachlichen Hintergrund.

4. Noch ist niemand für diese angebliche Minderjährigen-Heirat zum Demonstrieren auf die Straße gegangen.

Fazit: Nichts weiter als eine dreiste Lüge, um wieder mal über uns Deutsche hetzten zu können.



Du mußt den einfach schreiben lassen. Der ist doch in seinem Hass auf diesen Staat total zerfressen. Solch Typen kann man einfach nicht für voll nehmen. Schade auch, das dieser Staat solche Kreaturen auch noch durchfüttert. Solche "Immigranten" hätte man schon längst aus diesem Staat abschieben müssen. Und sowas bezeichnet sich auch noch als Deutscher. Aber wie hast du ihn schon mal treffend bezeichnet...

Chronos
18.12.2018, 18:30
Du hast ganz schön viel Vertrauen in die brd und die heutigen insbesondere jungen Deutschen,nicht wahr? Wie naiv du bist, unglaublich. Und ein naiver Träumer ist, wer glaubt, der StAat werde dich vor den von dir so negierten Auswüchsen schon bewahren.

Manchmal kommt einem der Gedanke, deinereins hat es nicht besser verdient, das was kommt, genießen zu müssen.

Kein Wunder, dass Grüne und Rote in der Regierung, Opposition und die Gruppen außerhalb der Landtage Euch nicht ernst nehmen. Ich kann das auch nicht, wenn ich Dein Gejammer lese.
Welche "von mir negierte Auswüchse"? Was sollen dies denn für "Auswüchse" sein, du Vollpfosten?
Du tickst doch nicht mehr richtig und gehörst zu einem Psychiater, der dir deinen abgrundtiefen Deutschenhass austreibt.

Dann lies gefälligst mal den Artikel, du dämlicher Hetzer!

Es geht lediglich darum, dass im Ausland geschlossene Ehen mit einem minderjährigen Partner oder Partnerin in Deutschland bisher als nicht gültig anerkannt werden, und dies soll nun vom BVerfG dahingehend geprüft werden.

Es sind in Deutschland rund 1.500 solcher Ehen bekannt, die unter diesen Passus fallen. Vermutlich handelt es sich dabei überwiegend um Türken, die ihre minderjährige Ehefrau während des Urlaubs in der Türkei heirateten und dann mit nach Deutschland brachten.

Da steht kein einziges Wort davon, dass in Deutschland geschlossene Ehen mit Minderjährigen legalisiert werden sollen. Die Prüfung eines juristischen Sachverhalts ist noch lange keine Gesetzesänderung.

Was "deinereins" dummer Hetzer seit Jahren treibt, ist wirklich unerträglich und kontraproduktiv für jede vernunftbasierte Kritik an den wirklichen Fehlentwicklungen.

beathooven
18.12.2018, 18:43
Welche "von mir negierte Auswüchse"? Was sollen dies denn für "Auswüchse" sein, du Vollpfosten?
Du tickst doch nicht mehr richtig und gehörst zu einem Psychiater, der dir deinen abgrundtiefen Deutschenhass austreibt.

Dann lies gefälligst mal den Artikel, du dämlicher Hetzer!

Es geht lediglich darum, dass im Ausland geschlossene Ehen mit einem minderjährigen Partner oder Partnerin in Deutschland bisher als nicht gültig anerkannt werden, und dies soll nun vom BVerfG dahingehend geprüft werden.

Es sind in Deutschland rund 1.500 solcher Ehen bekannt, die unter diesen Passus fallen. Vermutlich handelt es sich dabei überwiegend um Türken, die ihre minderjährige Ehefrau während des Urlaubs in der Türkei heirateten und dann mit nach Deutschland brachten.

Da steht kein einziges Wort davon, dass in Deutschland geschlossene Ehen mit Minderjährigen legalisiert werden sollen. Die Prüfung eines juristischen Sachverhalts ist noch lange keine Gesetzesänderung.

Was "deinereins" dummer Hetzer seit Jahren treibt, ist wirklich unerträglich und kontraproduktiv für jede vernunftbasierte Kritik an den wirklichen Fehlentwicklungen.

Na bitte, geht doch !

Daniela
18.12.2018, 19:41
mein freund, meine schwester, meine 12-jährige cousine und ich fliegen nach afghanisten; und konvertieren zum islam. dann heiratet mein freund uns alle drei; und wir fliegen in der brd zurück. ist die ehe dann in deutschland gültig?

Chronos
18.12.2018, 20:11
mein freund, meine schwester, meine 12-jährige cousine und ich fliegen nach afghanisten; und konvertieren zum islam. dann heiratet mein freund uns alle drei; und wir fliegen in der brd zurück. ist die ehe dann in deutschland gültig?

Sehr wahrscheinlich nicht, denn es fehlen einige wichtige Voraussetzungen:

a) Ihr habt keine afghanische Staatsangehörigkeit
b) Ihr seid nicht asylberechtigt.

Nehmen wir mal den viel wahrscheinlicheren Fall, der symptomatisch für dieses Problem stehen könnte:

1. Der in Deutschland in dritter Generation zugewanderter Türken geborene Ahmed (im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit) reist im Jahresurlaub in sein Kaff in Anatolien und heiratet dort die 14-jährige Aishe aus seiner Sippe und bringt sie mit nach Deutschland.

2. In Deutschland wird nach derzeit geltendem Gesetz diese Ehe nicht anerkannt, weil der Verdacht besteht, es handle sich um eine Zwangsheirat.

Soweit, so schlecht.

Was passiert nun?

Das Pärchen lebt trotzdem zusammen, allerdings nach aktuellem deutschem Recht nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Aishe bekommt ein Kind und wird dann als alleinerziehende Mutter geführt und hat Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, die ihr als legaler Ehefrau von Ahmed nicht zustehen würden.

Was ist jetzt besser für unsere Sozialkassen?

navy
18.12.2018, 21:18
Eine Idee der Organ Mafia im übrigen, wo schon immer Deutsche Politiker mitmachten. Der Griechische Aussenminister outete hier Details, was Humanitären Organisationen und Migranten NGO's wirklich machen. Auch Nichts Neues, ein normales Geschäft bei Gutmenschen.

Griechenland: Ex-Minister offenbart Verschleppung von Kindern zum Organhandel – Welche Rolle spielen „Flüchtlingshilfe“-NGOs?

https://www.epochtimes.de/politik/europa/griechenland-ex-minister-offenbart-verschleppung-von-kindern-zum-organhandel-welche-rolle-spielen-fluechtlingshilfe-ngos-a2743856.html

BlackForrester
19.12.2018, 09:18
Gewollt nicht, aber in Kauf genommen: Man greift kurzfristig Wählerstimmen ab, wenn man auf "hart" macht, um mögliche Konsequenzen kann man sich später Gedanken machen, wenn nicht eh es nur die Nachfolger im Amte betrifft.


Was für mich nun kein wesentlicher Unterschied wäre - wenn ich etwas billigend oder gewollt tin Kauf nehme bleibt sich am Ende gleich.

BlackForrester
19.12.2018, 09:20
Bei Minderjährigen wär's, wenn überhaupt, dann die Vormundschaft.


...welche dann von den Eltern auf den Ehemann übergegangen ist.

-jmw-
19.12.2018, 13:52
...welche dann von den Eltern auf den Ehemann übergegangen ist.
Ist dem so, d.h. geht sie über?

Und selbst wenn, ist Vormundschaft gleich Betreuung?

BlackForrester
19.12.2018, 17:19
Ist dem so, d.h. geht sie über?

Und selbst wenn, ist Vormundschaft gleich Betreuung?


Unter 18 - nur bedingt geschäftsfähig, unter 16 gar nicht geschäftsfähig - wie nennt man das?

-jmw-
19.12.2018, 18:32
Unter 18 - nur bedingt geschäftsfähig, unter 16 gar nicht geschäftsfähig - wie nennt man das?
Es sind eine Reihe von Konstellationen denkbar, darunter, dass für aussereheliche Fragen die Eltern oder aber das Jugendamt zuständig bleiben/werden.
Dass ein Ehemann über seine Frau (oder, theoretisch, umgekehrt) entscheidet, minderjährig oder nicht, passt nicht zum Gleichheitsgebot.

Hay
19.12.2018, 20:33
Mein Einwand sollte jetzt nicht bedeuten, dass ich Dir per se widersprechen wollte oder sollte - in der Regel heiratet man ja nicht um wie Bruder und Schwester zusammen leben zu wollen. Mir ging es nur darum - Heirat = Anspruch auf Beischlaf im deutschen Kultukreis nicht mehr stimmt, ja, Du als Frau den Mann sogar wegen Vergewaltrung anzeigen kannst, solltest Du als Mann gegen den Willen der Frau "beischlafen" wollen.

Dann beißt sich aber die Katze irgendwie in den Schwanz - wenn zum Wesen der Ehe auch der Beischlaf gehört, gleichzeitig aber dieser Beischlaf unter Strafe steht - kann man eigentlich als Richter dann einer Kinderehe seinen Segen geben?

Sprich, sollte geurteilt werden, dass in Deutschland Kinderhen "legal" sind müsste man die ganzen "sexuellen" Schutzrechte von Minderjährigen in die Tonne kicken - man kann da dem Einen nichts erlauben, was man dem Anderen verwehrt - würde dem Rechtsgrundsatz widersprechen, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben.

Was wären also die Folgen eines entsprechenden Urteiles?

Man kann Rechte aufweichen, in dem man Ausnahmeregelungen oder -urteile fällt im Hinblick auf "individuelle" kulturelle Unterschiede. Ein Deutscher hat aber keinen kulturellen Unterschied zu einem Deutschen. Für ihn bleibt alles so wie es ist. Natürlich nicht unbedingt für einen Deutschen, der eine kulturell andere Herkunft hat. Das wird selbstverständlich genauso berücksichtigt.

Man schafft Doppelstandards.

Hay
19.12.2018, 20:41
Vielweiberei ist auch im muslimisch geprägten Kulturkreis bei weitem nicht unbedingt die Regel - denn Du musst Dir als Mann erst einmal eine zweite, dritte, vierte Frau und die Kinder leisten können (und dies können die Wenigsten.

Gut, in Deutschland wäre dies was anderes - da muss man ja nicht als Mann schauen wie man seine Zweit-, Dritt-, Viertfrau und Kinder unterhält - da würde dann der Staat einspringen.

Wie man seine Zweit-, Dritt- und Viertfrau unterhält, nun ja. Im Koran steht ja nur, dass man alle Frauen gleich behandeln soll, also nötigenfalls auch gleich schlecht. In Afghanistan ist beispielsweise - und nicht nur in Afghanistan - die Merkwürdigkeit entstanden, dass die Erst-, Zweit- und Drittfrauen ihren geilen Göttergatten unterhalten. Wie das geht? Ganz einfach. Eine muslimische Frau erbt nach islamischen Recht die Hälfte dessen, was ein Mann erbt. Sie kommt also mit einem Teil ihres elterlichen Erbes in die Ehe. Afghanistan ist ein Agrarland und damit besteht üblicherweise dieser Besitz der Frau in einem Acker, den sie nie gesehen hat und den sie nicht selber bewirtschaften kann. Der geile Göttergatte natürlich auch nicht. Der bestellt nun einen Knecht, den selbstverständlich die Frau bezahlt. Die Ackererträge werden ins Haus geliefert und von der Frau oder den Frauen weiterverarbeitet. Nun muss der Ertrag natürlich anschließend verkauft werden. Hier vermittelt der Ehemann einen Händler, der dies auf dem Markt übernimmt und auch zu bezahlen ist. Selbstverständlich muss die Frau ihren Mann für die unzähligen Vermittler-/Makler- und Verwaltungsdienste auch bezahlen, die der Ehemann üblicherweise in stundenlangen, täglichen Teestubenbesuchen anbahnt.

BlackForrester
20.12.2018, 07:14
Man kann Rechte aufweichen, in dem man Ausnahmeregelungen oder -urteile fällt im Hinblick auf "individuelle" kulturelle Unterschiede. Ein Deutscher hat aber keinen kulturellen Unterschied zu einem Deutschen. Für ihn bleibt alles so wie es ist. Natürlich nicht unbedingt für einen Deutschen, der eine kulturell andere Herkunft hat. Das wird selbstverständlich genauso berücksichtigt.

Man schafft Doppelstandards.

Womit Du das Problem genau beschreibst - man schafft faktisch einen (Rechts-?)staat im Rechtsstaats und wenn dann Zwei das Gleiche tun wird der Eine (also der gemeine Deutsche) bestraft und der Andere (also der zuzöglinh) belohnt.

herberger
20.12.2018, 10:43
http://666kb.com/i/dzoivudjr1e0pt4yb.jpg

Tutsi
20.12.2018, 13:10
*Der Konflikt ist bereits aufgelöst, Islamisierung und Umvolkung werden schon längst von den Volkszertretern betrieben, angefangen hat es mit der Legalisierung von Babyverstümmelung und bestialischem Schächten, nun geht es immer schneller mit weiteren Gesetzen in Richtung Zerstörung Deutschlands.

Manchmal wehre ich mich innerlich dagegen, daß es so schlimm kommen könnte - aber selbst ein naher Verwandter, der viel als Rucksacktourist auf Reisen ist - und das über einen längeren Zeitraum, hat keine guten Prognosen - was den Zustand der Welt angeht.

Er mußte mit seinem langjährigen Schulfreund - in Afrika unterwegs - auch schon fliehen, weil sie von einer 10 köpfigen Bande ausgeraubt werden sollten - obwohl er Karate kann - gegen 10 Messer kommt auch er nicht an - also haben sie die Beine in die Hand genommen und sind geflüchtet.

In einem anderen Land meinte er, daß es nicht nur alles verdreckt war, sondern die Chinesen haben die ganzen Bäume abgesägt und die jungen Bäume, die noch da sind, sind höchstens 5 Jahre alt.

Wahrscheinlich ist auch alles ein Erschrecken, was da noch auf uns zukommt und welche Länder sicher sind - denn mit dem Islam kommt nichts Gutes - denn das Alte hat sich noch nicht verändert in diesem Ländern, besonders nicht in den Gegenden, die so abgelegen sind, daß sie von dem Neuen - dem 21. Jahrhundert - nicht viel mitbekommen haben. Patriarchale Strukturen aus dem feudalistischen System, wo Menschen in Dörfern noch gemeinschaftlich Steinigungen begehen und Kinder den öffentlichen Hinrichtungen zuschauen müssen, wo Menschen so arm sind, daß sie kaum wissen, was sie morgen essen können, gibt es noch zuhauf - weil auch viele islamische Länder sich nicht bewegen, nicht bewegen können, weil starre Regeln sie hindern, kreativ sein zu können.

Nehmen wir doch nur mal gedanklich an, die IS könnten D. erobern und sich dann ausbreiten - was glaubst Du, was da weg fallen würde, wie sich das Leben unter dieser "Herrschaft" hier in D. verändern würde ? Wieviel Horror wäre da angelegt - würde sich ausbreiten und was würde alles zerstört werden, was nicht ins Konzept dieser dummen Mörder passen würde ?

Mich hat die Aussage des einen konvertierten Taliban, den Todenhöfer interviewt hat, schon verstört, der da meinte, und wenn in Europa 500 Mio Ungläubige sind, dann müssen wir sie halt töten. Das ist natürlich, es gibt noch mehr Menschen auf der Welt.

Kleine Kinder werden beschnitten, Mädchen bereits ab 9 Jahre mißbraucht - man hat sie sogar gruppenvergewaltigt - Jessiden - unter Drogen und ganze Gruppen sind drüber hergefallen - starken die Mädchen, dann wurden sie auf den Abfallhaufen entsorgt. Kinder werden zu Mördern ausgebildet - das alles geschieht bereits in den Teilen, wo die IS einen sogenannten Staat aufgebaut haben - nix zu essen, aber viel Gewalt.

7 min - Todenhöfer bei IS - Interview https://www.youtube.com/watch?v=mY5rAnD9-so

Tutsi
20.12.2018, 13:21
Wohl eher nicht - ich wollte damit nur zum Ausrcuk bringen, wenn man eine Zweit- oder Mehrfrau tolerieren will, dann muss man auch einer Frau das Recht zugestehen sich mehrere Männer zu leisten.


Du kannst es auf einen kurzen Nenner bringen - durch die Erziehung einer Gesellschaft, welche meint der Staat habe habe zu allen Fragen eine Lösung und zur einer Geranziehung einer verantwortungslosen Gesellschaft. Das ist der Nährboden, welche den Wurzel des Übels zum wachsen dient.

Einer Frau wird kein zweiter oder dritter Mann zugestanden - der Mann will seine Samen weiter gehen - keine anderen zulassen.

Wir leben in einer Umbruchzeit.

Frau Anja Hermenau meinte bei "hartaberfair", ihr ist ein Ehepaar begegnet, die aus dem Rheinland nach Ostdeutschland gezogen, weil sie hier noch fühlen, daß sie sich deutsch fühlen können im Osten.

http://www.spiegel.de/kultur/tv/hart-aber-fair-ueber-spaltung-in-deutschland-immerhin-zivilisiert-a-1244169.html


Es bleibt viel stehen und unwidersprochen an diesem Abend. So erklärt die ehemalige Grüne Antje Hermenau, vorgestellt als "Sachsenerklärerin", die Sachsen (http://www.spiegel.de/thema/sachsen/)"ironisch" zum "Volksstamm". Die AfD habe dort "eine breite Unmutsstimmung aufgenommen" und sei "die einzige Gruppe gewesen", die diesen Unmut dann in Frageform wieder in die Politik eingespeist habe.

Plasberg fragt Trittin wegen Pädophilie - 8 min - https://www.youtube.com/watch?v=Zg-T0VxUV7E

youtube: hartaberfair anja hermenau

https://www.youtube.com/watch?v=PuoSAR2Sb3o - ganze Sendung - 17.12.2018 - Plasberg hart aber fair

Tutsi
20.12.2018, 13:25
Die Forderung nach Multukulturism und das beharren auf grundgesetzlich garantierte Werte und Pflichten ist ein Zielkonflikt, welche nicht auflösbar ist.

Multikulutrismus heißt doch am Ende - ich muss die kulturelle Entwicklung eines Anderen achten, respektieren, akzeptieren und wie soll dies dann mit den grundgesetzlich garantierten Werten und der daraus abgeleiteten Gesetzgebung gehen?

Im Grunde ist das beharren auf Multikulturismus eine Ablehnung des Grundgesetzes und damit dem gesellschaftlichen Bindeglied.

Die Politik kann drehen und wenden, wie sie will - es wird für die Politiker immer aufgehen - manche Menschen drehen sich auch manche Dinge so hin, wie sie es für sich als richtig ansehen. Ich glaube, daß wir kulturell auseinander liegen mit anderen Menschen, deshalb werden sich Nischen bilden, die noch stärker werden.

Vermute ich. - Wird sich zeigen - wie es sich entwickelt. - Wir sind wohl traditionell und kulturell so unterschiedlich - oder es werden sich Situationen in der Welt ereignen, die alles durcheinander werfen, was mal Halt gab - aber die nächsten Generationen werden sich da allein durchwursteln müssen.

tosh
20.12.2018, 16:34
Manchmal wehre ich mich innerlich dagegen, daß es so schlimm kommen könnte - aber selbst ein naher Verwandter, der viel als Rucksacktourist auf Reisen ist - und das über einen längeren Zeitraum, hat keine guten Prognosen - was den Zustand der Welt angeht.

Er mußte mit seinem langjährigen Schulfreund - in Afrika unterwegs - auch schon fliehen, weil sie von einer 10 köpfigen Bande ausgeraubt werden sollten - obwohl er Karate kann - gegen 10 Messer kommt auch er nicht an - also haben sie die Beine in die Hand genommen und sind geflüchtet.

In einem anderen Land meinte er, daß es nicht nur alles verdreckt war, sondern die Chinesen haben die ganzen Bäume abgesägt und die jungen Bäume, die noch da sind, sind höchstens 5 Jahre alt.

Wahrscheinlich ist auch alles ein Erschrecken, was da noch auf uns zukommt und welche Länder sicher sind - denn mit dem Islam kommt nichts Gutes - denn das Alte hat sich noch nicht verändert in diesem Ländern, besonders nicht in den Gegenden, die so abgelegen sind, daß sie von dem Neuen - dem 21. Jahrhundert - nicht viel mitbekommen haben. Patriarchale Strukturen aus dem feudalistischen System, wo Menschen in Dörfern noch gemeinschaftlich Steinigungen begehen und Kinder den öffentlichen Hinrichtungen zuschauen müssen, wo Menschen so arm sind, daß sie kaum wissen, was sie morgen essen können, gibt es noch zuhauf - weil auch viele islamische Länder sich nicht bewegen, nicht bewegen können, weil starre Regeln sie hindern, kreativ sein zu können.

Nehmen wir doch nur mal gedanklich an, die IS könnten D. erobern und sich dann ausbreiten* - was glaubst Du, was da weg fallen würde, wie sich das Leben unter dieser "Herrschaft" hier in D. verändern würde ? Wieviel Horror wäre da angelegt - würde sich ausbreiten und was würde alles zerstört werden, was nicht ins Konzept dieser dummen Mörder passen würde ?

Mich hat die Aussage des einen konvertierten Taliban, den Todenhöfer interviewt hat, schon verstört, der da meinte, und wenn in Europa 500 Mio Ungläubige sind, dann müssen wir sie halt töten. Das ist natürlich, es gibt noch mehr Menschen auf der Welt.

Kleine Kinder werden beschnitten, Mädchen bereits ab 9 Jahre mißbraucht - man hat sie sogar gruppenvergewaltigt - Jessiden - unter Drogen und ganze Gruppen sind drüber hergefallen - starken die Mädchen, dann wurden sie auf den Abfallhaufen entsorgt. Kinder werden zu Mördern ausgebildet - das alles geschieht bereits in den Teilen, wo die IS einen sogenannten Staat aufgebaut haben - nix zu essen, aber viel Gewalt.

7 min - Todenhöfer bei IS - Interview https://www.youtube.com/watch?v=mY5rAnD9-so

*Sie breiten sich hier aus durch die Gebärmutterwaffe und nun durch ungebremste Ansiedelung von hunderten Millionen Armutsmusels - dann brauchen sie D nicht mehr zu erobern sondern nur noch das Kalifat auszurufen.

Leberecht
20.12.2018, 16:49
Wenn unser Verfassungsgericht betäubungslose Tierschlachtung, Kinderehen und Körperverstümmelung aus religiösen Gründen für Verfassungskonform hält, müßte es konsequenterweise Menschenopfern bei religiösen Zeremonien auch für Verfassungskonform erklären.

Tutsi
20.12.2018, 20:27
*Sie breiten sich hier aus durch die Gebärmutterwaffe und nun durch ungebremste Ansiedelung von hunderten Millionen Armutsmusels - dann brauchen sie D nicht mehr zu erobern sondern nur noch das Kalifat auszurufen.

Ein grünchen für Dich - dazu braucht man auch keine weiteren Worte zu machen - stimmt ja.

Tutsi
20.12.2018, 20:55
*Sie breiten sich hier aus durch die Gebärmutterwaffe und nun durch ungebremste Ansiedelung von hunderten Millionen Armutsmusels - dann brauchen sie D nicht mehr zu erobern sondern nur noch das Kalifat auszurufen.

Die Frauen werden eh nicht gefragt, ob sie jedes Jahr einen dicken Bauch mit sich herum tragen wollen.

Und wenn man ihnen einredet, nur dazu sind sie auf der Welt da, werden sie es eines Tages glauben.

navy
21.12.2018, 01:05
Zustände in Deutschland, welche vor 20 Jahren nicht denkbar waren. Berliner Jusitz, wo ja die Gender Betrügerin: Susanne Baer, ohne Richter Erfahrung Verfassungsrichterin wurde.

BlackForrester
21.12.2018, 07:58
Die Politik kann drehen und wenden, wie sie will - es wird für die Politiker immer aufgehen - manche Menschen drehen sich auch manche Dinge so hin, wie sie es für sich als richtig ansehen. Ich glaube, daß wir kulturell auseinander liegen mit anderen Menschen, deshalb werden sich Nischen bilden, die noch stärker werden.

Vermute ich. - Wird sich zeigen - wie es sich entwickelt. - Wir sind wohl traditionell und kulturell so unterschiedlich - oder es werden sich Situationen in der Welt ereignen, die alles durcheinander werfen, was mal Halt gab - aber die nächsten Generationen werden sich da allein durchwursteln müssen.


Schau - ich brauche jetzt nicht einmal Zuwanderer bemühen - Deutschland selbst ist kulturell extrem unterschiedlich. Ein Bayer tickt anders als ein Friese, ein Rheinländer anders als ein Thüringer - was dieses Land aber einmal geeint hat war, dass man sich auf bestimmte, nicht veräußerliche Werte geeinigt hat welche für Alle - unabhängig ihrer kulturellen Idendität - gelten.

Nur so kann und wird ein Gesellschaftssystem dauerhaft funktionieren - ansonsten wird man jede Gesellschaft sprengen und am Ende wird dann das Recht des Stärkeren stehen.

Deswegen ist und bleibt es für mich unverständlich, dass man Menschen in dieses Land kommen lässt, welche die nicht veräußerlichen Werte nicht nur ablehnen, sondern gar bekämpfen und man schaut tatenlos zu wie sich damit die Gesellschaft spaltet.

Leberecht
21.12.2018, 08:08
Schau - ich brauche jetzt nicht einmal Zuwanderer bemühen - Deutschland selbst ist kulturell extrem unterschiedlich. Ein Bayer tickt anders als ein Friese, ein Rheinländer anders als ein Thüringer - ...
Mag sein, aber es wird gewöhnlich maßlos überhöht. Die Zeiten menschlicher Bodenständigkeit ist längst passee und auch die ethnisch deutsche Bevölkerung geografisch vermischt.

BlackForrester
21.12.2018, 08:20
Mag sein, aber es wird gewöhnlich maßlos überhöht. Die Zeiten menschlicher Bodenständigkeit ist längst passee und auch die ethnisch deutsche Bevölkerung geografisch vermischt.


DAs braucht es eigentlich auch nicht - sondern ein gemeinsames Selbstverständnis.

Ich will dies ´mal an einem plakativen Beispiel darstellen:
Das "gemeinsame Selbstverständnis" ist bzw. war, dass der Staat das sogenannten "Gewaltmonopol" hat und nur der Staat dieses "Gewaltmonopol" ausüben darf. Ein Teil der Zuwanderer lehnt dieses Gewaltmonopol aber strikt aber und es ist schon längstens eine Art Schattenjustiz entstanden und man schaut tatenlos zu wie hier ein einstiges Selbstverständnis auf dem Alter von was auch immer geopfert wird.

Leberecht
21.12.2018, 08:56
DAs braucht es eigentlich auch nicht - sondern ein gemeinsames Selbstverständnis.

Ich will dies ´mal an einem plakativen Beispiel darstellen:
Das "gemeinsame Selbstverständnis" ist bzw. war, dass der Staat das sogenannten "Gewaltmonopol" hat und nur der Staat dieses "Gewaltmonopol" ausüben darf. Ein Teil der Zuwanderer lehnt dieses Gewaltmonopol aber strikt aber und es ist schon längstens eine Art Schattenjustiz entstanden und man schaut tatenlos zu wie hier ein einstiges Selbstverständnis auf dem Alter von was auch immer geopfert wird.
Genauso! Recht und Gesetz sind der Beliebigkeit bezüglich Gültigkeit anheim gefallen. Man stelle sich vor, welche Auswirkungen die optionale Regelanwendung auf ein Fußballspiel hätte. Die gesellschaftlichen Auswirkungen sind ähnlich.

Kaktus
21.12.2018, 09:13
Wenn in D Kinderehen erlaubt werden, dann sicher auch für Biodeutsche? Schliesslich steht im GG was von Gleichheit...

Tutsi
21.12.2018, 09:38
Schau - ich brauche jetzt nicht einmal Zuwanderer bemühen - Deutschland selbst ist kulturell extrem unterschiedlich. Ein Bayer tickt anders als ein Friese, ein Rheinländer anders als ein Thüringer - was dieses Land aber einmal geeint hat war, dass man sich auf bestimmte, nicht veräußerliche Werte geeinigt hat welche für Alle - unabhängig ihrer kulturellen Idendität - gelten.

Nur so kann und wird ein Gesellschaftssystem dauerhaft funktionieren - ansonsten wird man jede Gesellschaft sprengen und am Ende wird dann das Recht des Stärkeren stehen.

Deswegen ist und bleibt es für mich unverständlich, dass man Menschen in dieses Land kommen lässt, welche die nicht veräußerlichen Werte nicht nur ablehnen, sondern gar bekämpfen und man schaut tatenlos zu wie sich damit die Gesellschaft spaltet.

Weil wir Politiker haben, die uns regieren und die bereits aus anderen Kulturen und Traditionen sind und weil unsere heimischen Politiker schwach sind, mit Ideologien, die das, was uns vereinen sollte, nun negieren, auf die leichte Schulter nehmen, werden unsere Grundlagen zerstört.

Ich erinnere nur an die Özoguz als Ministerin, die da ihre schwurbligen Ansichten zu unserer Kultur und Sprache, die nicht existieren sollten - mit an der Macht waren und wer sind ihre Brüder - kriminelle Fantasisten, die den iranischen Staat und sein Machtgefüge anhimmeln - die alles westliche ablehnen und die mit der Schwester als Ministerin zu nahe an die Politiker gekommen sind.

Wer mit wem und was hat das für Folgen - da muß man genau drauf schauen.

Tun wir aber nicht - wir glauben einfach all den Sprüchen, die überall hängen und die uns suggerieren sollen, was wir zu denken und fühlen haben.

Da liegt die große Gefahr darin.

DUNCAN
21.12.2018, 09:43
Vorwärts Vorwärts immer rückwärts nimmer . Außerdem leben wwir doch im Jahr 2018 und nicht mehr in den 30ern!

edit. Für manche gilt es als progressiv auch die letzten Perversionen gesellschaftlich anerkannt zu bekommen.

Im Mittelalter war es durchaus üblich Minderjährige zu heiraten. Karl der Große war übrigens auch darin ganz groß. Die Beduinen machen nur nach, was ihnen christliche Fürsten, Könige und Kaiser vorgemacht haben.

DUNCAN
21.12.2018, 09:49
Die Frauen werden eh nicht gefragt, ob sie jedes Jahr einen dicken Bauch mit sich herum tragen wollen.

Und wenn man ihnen einredet, nur dazu sind sie auf der Welt da, werden sie es eines Tages glauben.Der Kauf von Schuhen, Markenklamotten und ein paar glitzernden Klunkern mag darüber hinaus die Willigkeit fördern.

Tutsi
21.12.2018, 10:05
Der Kauf von Schuhen, Markenklamotten und ein paar glitzernden Klunkern mag darüber hinaus die Willigkeit fördern.

Es ist wohl überall das Gleiche, ob der Mann mit der Frau im Westen oder der Saudi Arabier mit seinen Frauen in die Goldschmuckläden marschiert, er kann sie nur mit Gold beruhigen. die Frauen, die sich den Mann mit einer Schar anderer teilen müssen, wissen, wenn sie auf`s Altenteil geschoben werden, Jüngere ihren Platz einnehmen, müssen sie sich finanziell absichern - der ältere westliche Mann, der seiner jüngeren - viel jüngeren Frau - alles recht machen will und sie im Gemach will haben will, muß blechen.

Das ist da so wie hier und sicher in Afrika auch so - wenn die Frau ohne Beruf nie selbständig sein kann, muß sie andere Möglichkeiten finden, wie sie sich den Lebensabend absichert.

Die Frauen, die an ärmere Männer kommen, die wenig Finanzielles heimbringen, die aber mit Gewalt ihre "Rechte" fordern, wo Frau wirklich nur wie Sklavin leben muß - zuviel Arbeit hat, jedes Jahr ein neues - vom ungeliebten Mann - angedrehtes Kind erhält, wird da weniger Glück haben.

Glück, wenn man einen Mann hat, der Frau auf alle erdenkliche Weise verwöhnen kann - Pech, wenn er ein Haderlump ist, der nichts schafft und schaffen will und nur große Klappe hat. Entweder setzt sich Frau dann auch so großplärrig durch oder sie schweigt still und wird mit den Jahren verbissen dreinschauen und ihr Glück ist, daß sie überhaupt noch lebt.

BlackForrester
21.12.2018, 10:18
Weil wir Politiker haben, die uns regieren und die bereits aus anderen Kulturen und Traditionen sind und weil unsere heimischen Politiker schwach sind, mit Ideologien, die das, was uns vereinen sollte, nun negieren, auf die leichte Schulter nehmen, werden unsere Grundlagen zerstört.

Ich erinnere nur an die Özoguz als Ministerin, die da ihre schwurbligen Ansichten zu unserer Kultur und Sprache, die nicht existieren sollten - mit an der Macht waren und wer sind ihre Brüder - kriminelle Fantasisten, die den iranischen Staat und sein Machtgefüge anhimmeln - die alles westliche ablehnen und die mit der Schwester als Ministerin zu nahe an die Politiker gekommen sind.

Wer mit wem und was hat das für Folgen - da muß man genau drauf schauen.

Tun wir aber nicht - wir glauben einfach all den Sprüchen, die überall hängen und die uns suggerieren sollen, was wir zu denken und fühlen haben.

Da liegt die große Gefahr darin.


Schau, aber anstatt diese Frau mit Argumenten in "Erklärungsnotstand" zu bringen und - ich sage jetzt einmal - ganz hinterfotzig in die Bredouille zu treiben, was kam da - ausser der Bitte doch nach Anatolien zu wandern nix.

Was sagte die Frau:
Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht zu identifizieren.

Ob man dem nun zustimmen mag oder nicht - lassen wir dies aussen vor - aus der nicht identifizierbaren deutschen Kultur ist aber u.a. das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Pflichten, Normen, Regel entstanden, welche dann in den entsprechenden Gesetzeswerken ggf. konkretisiert werden.
Eine Verfassung, alsi im Grunde definierter Wertekanon ist Bestandteile der kulturellen Entwicklung und damit Identität eines Landes - da die Frau aber diese kulturelle Idenditiät - weil nach ihrer Darstellung nicht zu identifizieren - nicht erkennt muss man davon ausgehen, dass das Grundgesetz für diese Frau keinen Wert an sich besitzt... das ist die zwangsläufige Schlußfolgerung. Ohne eine kulturelle Idendität hätte dieses Regelwerk nie entstehen können.

Ich habe mir damals den Spaß gemacht und der Frau dies in ausgesucht höflichen Worten unterstellt - nämlich nach meiner Ansicht grundgesetzlich garantiere Werte, Rechte und Normen abzulehnen und warte bis heute auf Antwort....

Tutsi
21.12.2018, 10:25
Schau, aber anstatt diese Frau mit Argumenten in "Erklärungsnotstand" zu bringen und - ich sage jetzt einmal - ganz hinterfotzig in die Bredouille zu treiben, was kam da - ausser der Bitte doch nach Anatolien zu wandern nix.

Was sagte die Frau:
Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht zu identifizieren.

Ob man dem nun zustimmen mag oder nicht - lassen wir dies aussen vor - aus der nicht identifizierbaren deutschen Kultur ist aber u.a. das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Pflichten, Normen, Regel entstanden, welche dann in den entsprechenden Gesetzeswerken ggf. konkretisiert werden.
Eine Verfassung, alsi im Grunde definierter Wertekanon ist Bestandteile der kulturellen Entwicklung und damit Identität eines Landes - da die Frau aber diese kulturelle Idenditiät - weil nach ihrer Darstellung nicht zu identifizieren - nicht erkennt muss man davon ausgehen, dass das Grundgesetz für diese Frau keinen Wert an sich besitzt... das ist die zwangsläufige Schlußfolgerung. Ohne eine kulturelle Idendität hätte dieses Regelwerk nie entstehen können.

Ich habe mir damals den Spaß gemacht und der Frau dies in ausgesucht höflichen Worten unterstellt - nämlich nach meiner Ansicht grundgesetzlich garantiere Werte, Rechte und Normen abzulehnen und warte bis heute auf Antwort....

Die Briefe aus der Bevölkerung werden diesen Ministern gar nicht gegeben - sie erhält sie als Zusammenfassung ihrer Mitarbeiter - weshalb wohl haben die Minister solche Gehälter - für ihre Angestellten - noch heute erhalten unsere ehemaligen - noch lebenden Bundespräsidenten ihre Bezüge von ca 320 000 Euro im Jahr - mit Miete für Räume, die sie noch nutzen, obwohl sie vielleicht einmal die Woche drin sind. Usw. Man kann sich erkundigen, der Rechnungshof hat Daten erstellt. Das dazu.

Diese Ministerin lehnte sowieso alles Deutsche ab - alles, was zum Grundgesetz gehört, denn, wenn man aus dieser Familie kommt - mit dieser Brüderschaft - kann man da anders denken ? google. frau özoguz und ihre Brüder

Ich bemerke und vermerke immer wieder, daß sich gerade Muslima, die sich über Kinderehen äußern sollen, dies, wenn sie von Fundamentalisten ihrer Religion beeinflußt werden - sich nur verhalten oder gar nicht dazu äußern. Mütter, die ihre minderjährigen Töchter alten Kerlen ins Bett - gegen Geld - legen, haben wohl selbst schlechte Erfahrungen und wenn ihnen die Töchter egal sind, weil vom ungeliebten Mann, tun sie sich schwer, um sie und ihre Rechte zu kämpfen.

Integrationsbeauftragte: Ministerin Özoguz: Brüder sind Islamisten ...
https://www.merkur.de/.../integrationsbeauftragte-ministerin-oezoguz-brueder-sind-isl (https://www.merkur.de/politik/integrationsbeauftragte-ministerin-oezoguz-brueder-sind-islamisten-zr-3274550.html)...








16.11.2016 - Ministerin Özoguz: Ihre Brüder sind Islamisten ... Özoguz ist die erste Frau mit türkischen Wurzeln im Bundeskabinett. Seit 2009 gehört sie dem ...




Aydan Özoguz: Integrationsbeauftragte wird zur Reizfigur - SPIEGEL ...
www.spiegel.de (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/aydan-oezoguz-integrationsbeauftragte-wird-zur-reizfigur-a-1121578.html) › Politik › Deutschland › Islamisten







16.11.2016 - Özoguz hat sich bereits vor Jahren vom Schaffen ihrer Brüder distanziert, ... Im Vorfeld erklärte die SPD-Frau, sie stimme zwar dem Inhalt der ...



Frau Özoguz und ihre Nähe zum Islamismus – DIE ACHSE DES ...
https://www.achgut.com/artikel/aydan_zoguz_und_ihre_naehe_zum_islamismus (https://www.achgut.com/artikel/aydan_zoguz_und_ihre_naehe_zum_islamismus)







13.01.2017 - Aydan Özoguz´ Vorbehalte gegenüber Razzien gegen Islamisten dürften ihren Brüderngefallen. Aber natürlich gilt für Frau Özoguz auch, daß ...

Niklas87
22.12.2018, 09:08
Die Frauen werden eh nicht gefragt, ob sie jedes Jahr einen dicken Bauch mit sich herum tragen wollen.

Und wenn man ihnen einredet, nur dazu sind sie auf der Welt da, werden sie es eines Tages glauben.

Zu was sind sie denn deiner Meinung nach da? Um 8 Stunden am Tag an der Kasse beim Lidl zu sitzen? Sich fortzupflanzen ist nun mal ein wesentlciher Aspekt von Lebewesen und da ist der Mensch keine Ausnahme

Stanley_Beamish
22.12.2018, 10:29
Im Mittelalter war es durchaus üblich Minderjährige zu heiraten. Karl der Große war übrigens auch darin ganz groß. Die Beduinen machen nur nach, was ihnen christliche Fürsten, Könige und Kaiser vorgemacht haben.

Eine Heirat unter Adligen aus dynastischen Gründen ist aber etwas anderes als der vollzogene Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen.

-jmw-
22.12.2018, 10:35
Wer vor einer Position zurückscheut, nur weil andere ihm dann unsinnige Schimpfnamen geben, sollte gar nicht erst in eine Diskussion hineingehen!


http://666kb.com/i/dzoivudjr1e0pt4yb.jpg

-jmw-
22.12.2018, 10:38
Weil, "konsequent gedacht", Dein Leben nicht anderes ist als eine Abmachung oder ein Vieh oder ein Stückchen Haut? Also meines schon! Sollen sie also bitte erst Dich opfern, scheint weniger schlimm zu sein!


Wenn unser Verfassungsgericht betäubungslose Tierschlachtung, Kinderehen und Körperverstümmelung aus religiösen Gründen für Verfassungskonform hält, müßte es konsequenterweise Menschenopfern bei religiösen Zeremonien auch für Verfassungskonform erklären.

Leberecht
22.12.2018, 11:12
Wenn in D Kinderehen erlaubt werden, dann sicher auch für Biodeutsche? Schliesslich steht im GG was von Gleichheit...
Ja, das steht drin und einiges mehr. Die Krux ist aber, für die Staatsmacht ist ´alternativlos´, das Drinstehende negieren zu dürfen. Nein, so ein System verdient ist keins.

Kaktus
22.12.2018, 11:38
Es ist wohl überall das Gleiche, ob der Mann mit der Frau im Westen oder der Saudi Arabier mit seinen Frauen in die Goldschmuckläden marschiert, er kann sie nur mit Gold beruhigen. die Frauen, die sich den Mann mit einer Schar anderer teilen müssen, wissen, wenn sie auf`s Altenteil geschoben werden, Jüngere ihren Platz einnehmen, müssen sie sich finanziell absichern - der ältere westliche Mann, der seiner jüngeren - viel jüngeren Frau - alles recht machen will und sie im Gemach will haben will, muß blechen.

Das ist da so wie hier und sicher in Afrika auch so - wenn die Frau ohne Beruf nie selbständig sein kann, muß sie andere Möglichkeiten finden, wie sie sich den Lebensabend absichert.

Die Frauen, die an ärmere Männer kommen, die wenig Finanzielles heimbringen, die aber mit Gewalt ihre "Rechte" fordern, wo Frau wirklich nur wie Sklavin leben muß - zuviel Arbeit hat, jedes Jahr ein neues - vom ungeliebten Mann - angedrehtes Kind erhält, wird da weniger Glück haben.

Glück, wenn man einen Mann hat, der Frau auf alle erdenkliche Weise verwöhnen kann - Pech, wenn er ein Haderlump ist, der nichts schafft und schaffen will und nur große Klappe hat. Entweder setzt sich Frau dann auch so großplärrig durch oder sie schweigt still und wird mit den Jahren verbissen dreinschauen und ihr Glück ist, daß sie überhaupt noch lebt.
Es gibt in D ein Sprichwort, das noch in vielen Haushalten in aller Welt Gültigkeit hat: "Eh'stand ist Wehstand" und das bezieht sich hauptsächlich auf Frauen

Kaktus
22.12.2018, 11:40
Schau, aber anstatt diese Frau mit Argumenten in "Erklärungsnotstand" zu bringen und - ich sage jetzt einmal - ganz hinterfotzig in die Bredouille zu treiben, was kam da - ausser der Bitte doch nach Anatolien zu wandern nix.

Was sagte die Frau:
Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht zu identifizieren.

Ob man dem nun zustimmen mag oder nicht - lassen wir dies aussen vor - aus der nicht identifizierbaren deutschen Kultur ist aber u.a. das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Pflichten, Normen, Regel entstanden, welche dann in den entsprechenden Gesetzeswerken ggf. konkretisiert werden.
Eine Verfassung, alsi im Grunde definierter Wertekanon ist Bestandteile der kulturellen Entwicklung und damit Identität eines Landes - da die Frau aber diese kulturelle Idenditiät - weil nach ihrer Darstellung nicht zu identifizieren - nicht erkennt muss man davon ausgehen, dass das Grundgesetz für diese Frau keinen Wert an sich besitzt... das ist die zwangsläufige Schlußfolgerung. Ohne eine kulturelle Idendität hätte dieses Regelwerk nie entstehen können.

Ich habe mir damals den Spaß gemacht und der Frau dies in ausgesucht höflichen Worten unterstellt - nämlich nach meiner Ansicht grundgesetzlich garantiere Werte, Rechte und Normen abzulehnen und warte bis heute auf Antwort....
Sollten wir die Gute nicht mal fragen, ob es eine spezifisch türkische Kultur gibt, die jenseits der Sprache zu identifizieren ist? Wenn ja, wie?

Übrigens gibt es ähnliche Aussagen auch zu Schweden

cornjung
22.12.2018, 11:54
Im Mittelalter war es durchaus üblich Minderjährige zu heiraten. Karl der Große war übrigens auch darin ganz groß. Die Beduinen machen nur nach, was ihnen christliche Fürsten, Könige und Kaiser vorgemacht haben.

Eine Heirat unter Adligen aus dynastischen Gründen ist aber etwas anderes als der vollzogene Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen.
Ach so. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe. Übrigens....Mohammeds 4. Frau Aischa war 12, als die Ehe vollzogen wurde, die aus dynastischen Gründen geschlossen wurde. Vor gut 1500 Jahren. Giulia Farnese war 14 !!!, als sie die letzte Mätresse des 71-jährigen notgeilen Lüstlings PAPST !!! Alexander VI wurde. Nicht aus dynastischen, sondern rein geilen Sex-Gründen. Und das vor 500 Jahren. Und diese Heuchler und Sittenstrolch war zur Enthaltsamkeit und Keuschheit per Gelübde verpflichtet und hat sogar noch Anderen Moral gepredigt.

Shahirrim
22.12.2018, 11:56
Ach so. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe. Übrigens....Mohammeds 4. Frau Aischa war 12, als die Ehe vollzogen wurde, die aus dynastischen Gründen geschlossen wurde. Vor gut 1500 Jahren. Giulia Farnese war 14 !!!, als sie die letzte Mätresse des 71-jährigen notgeilen Lüstlings PAPST !!! Alexander VI wurde. Nicht aus dynastischen, sondern rein geilen Sex-Gründen. Und das vor 500 Jahren. Und diese Heuchler und Sittenstrolch war zur Enthaltsamkeit und Keuschheit per Gelübde verpflichtet und hat sogar noch Anderen Moral gepredigt.

Hat Mohammed das nicht "auf seine Art und Weise" auch gemacht?

cornjung
22.12.2018, 12:11
Hat Mohammed das nicht "auf seine Art und Weise" auch gemacht?
Ich weiss nicht, ob Mohammed Anderen Enthaltsamkeit und Keuscheit predigt. Ich weiss aber , dass ein Papst zur Enthaltsamkeit, Keuschheit, Moral und Tugend verpflichtet ist, sich aber selber nicht dran hält. Sondern ne 14-jährige fickt. Als 71-jähriger Papst. Und Anderen Moral predigt. Aber gut, Wasser predigen, und Wein saufen. Und seinen Kritiker Savoranola hat er lebendig verbrennen lassen. Also so normal scheint es also schon damals nicht gewesen sein....dass ein 71-jähriger Papst eine 14-jährige Freundin hat.

BlackForrester
22.12.2018, 12:40
Sollten wir die Gute nicht mal fragen, ob es eine spezifisch türkische Kultur gibt, die jenseits der Sprache zu identifizieren ist? Wenn ja, wie?

Übrigens gibt es ähnliche Aussagen auch zu Schweden


Die "deutsche" Kultur wird doch - wenn man davon redet - eh nur auf die unsäglichen 12 Jahre NS-Zeit reduziert - was soll es denn für einen Sinn machen nach anderen Länder und Kulturen zu schauen, auch wenn die sich auf andere Art und Weise kaum anders benommen haben?

Kaktus
22.12.2018, 14:54
Die "deutsche" Kultur wird doch - wenn man davon redet - eh nur auf die unsäglichen 12 Jahre NS-Zeit reduziert - was soll es denn für einen Sinn machen nach anderen Länder und Kulturen zu schauen, auch wenn die sich auf andere Art und Weise kaum anders benommen haben?
Dann lassen wir doch mal diese 12 Jahre einfach weg. Was kommt dann raus?

Ansuz
22.12.2018, 15:02
Eine Heirat unter Adligen aus dynastischen Gründen ist aber etwas anderes als der vollzogene Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen.
"Kinder"ehen aus dynastischen Gründen gab es durchaus in unserem Kulturkreise. Der wesentliche Unterschied zu Musel ist aber der: diese Ehen wurden erst vollzogen, wenn die Gatten das sogen. kanonische Alter erreicht hatten, welches mit der Geschlechtsreife einherging.

Stanley_Beamish
22.12.2018, 15:09
Ach so. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe. Übrigens....Mohammeds 4. Frau Aischa war 12, als die Ehe vollzogen wurde, die aus dynastischen Gründen geschlossen wurde. Vor gut 1500 Jahren. Giulia Farnese war 14 !!!, als sie die letzte Mätresse des 71-jährigen notgeilen Lüstlings PAPST !!! Alexander VI wurde. Nicht aus dynastischen, sondern rein geilen Sex-Gründen. Und das vor 500 Jahren. Und diese Heuchler und Sittenstrolch war zur Enthaltsamkeit und Keuschheit per Gelübde verpflichtet und hat sogar noch Anderen Moral gepredigt.

Aisha war neun Jahre alt, als der Prophet sie sich genommen hat, Dummschwätzer.
Mit 14 ist ein junges Mädchen üblicherweise geschlechtsreif, mit neun sicher nicht.

erselber
22.12.2018, 15:13
Im Mittelalter war es durchaus üblich Minderjährige zu heiraten. Karl der Große war übrigens auch darin ganz groß. Die Beduinen machen nur nach, was ihnen christliche Fürsten, Könige und Kaiser vorgemacht haben.

Da die nach dem islamischen Kalender das Jahr 1.440 schreiben und diesen deshalb mehr als 600 Jahre fehlen befinden sie sich im "Mittelalter". Mit den damals üblichen Sitten, Gebräuchen, Gepflogenheiten und auch "Rechtsprechung oder -brechung".

So gesehen könnten die durchaus aufholen, braucht halt seine Zeit.

OneDownOne2Go
22.12.2018, 15:15
Aisha war neun Jahre alt, als der Prophet sie sich genommen hat, Dummschwätzer.
Mit 14 ist ein junges Mädchen üblicherweise geschlechtsreif, mit neun sicher nicht.

Lass ihn, er kann nicht anders. Übrigens, wenn ich das richtig verstanden habe, dann besteht der Vollzug der Ehe durch Muuuuhammed in der vaginalen Defloration. Alles andere, Oral, Anal und Co., war auch schon vorher erlaubt, und ich wette, der alte Epileptiker hat's nicht anders gemacht, als seine modernen Anhänger...

OneDownOne2Go
22.12.2018, 15:16
Da die nach dem islamischen Kalender das Jahr 1.440 schreiben und diesen deshalb mehr als 600 Jahre fehlen befinden sie sich im "Mittelalter". Mit den damals üblichen Sitten, Gebräuchen, Gepflogenheiten und auch "Rechtsprechung oder -brechung".

So gesehen könnten die durchaus aufholen, braucht halt seine Zeit.

Natürlich können die aufholen, zumindest in der Theorie. Allerdings sollten wir ihnen den Zugang zu unserer Kultur so lange verwehren, bis sie es wenigstens bis in die frühe Neuzeit geschafft haben...

Ansuz
22.12.2018, 15:23
Im Mittelalter war es durchaus üblich Minderjährige zu heiraten. Karl der Große war übrigens auch darin ganz groß. Die Beduinen machen nur nach, was ihnen christliche Fürsten, Könige und Kaiser vorgemacht haben.
Hildegard war vermutlich ( das ist nicht gesichert) 14 Jahre alt bei ihrer Verehelichung mit Karl dem Großen. Ein übliches Heiratsalter im Mittelalter. Seine übrigen Gattinnen waren älter.

pixelschubser
22.12.2018, 15:35
Hildegard war vermutlich ( das ist nicht gesichert) 14 Jahre alt bei ihrer Verehelichung mit Karl dem Großen. Ein übliches Heiratsalter im Mittelalter. Seine übrigen Gattinnen waren älter.

Die Lebenserwartung lag in dieser Zeit bei 40 Jahren(wenns gut ging) und Hildegard war mit 14 im gebärfähigen Alter.

Bei Aishe und Mohammed liegt da eine deutlich heftigere Altersdiskrepanz vor. Mit 6 Jahren verheiratet und mit 9 wurde die "Ehe vollzogen".

cornjung
22.12.2018, 16:00
Aisha war neun Jahre alt, als der Prophet sie sich genommen hat, Dummschwätzer. Mit 14 ist ein junges Mädchen üblicherweise geschlechtsreif, mit neun sicher nicht.
Aischa war bei Heirat 9, und beim Vollzug Mitte 12 !!!!!! , du ungebildeter Dummst-schwätzer. Und ein 71-jähriger notgeiler Moral-apostel Papst hat keine 14-jährige zu ficken, egal ob du Schwätzer die für " geschlechtsreif " hältst. Die er noch dazu zum Beischlaf genötigt und erpresst hat.

Zitat" Asma Afsaruddin macht in diesem Zusammenhang auf den Umstand aufmerksam, dass nach den Angaben im biographischen Lexikon Ibn Challikāns (https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Challik%C4%81n) Aischa zum Zeitpunkt der Ehe neun und beim Vollzug der Ehe zwölf Jahre alt war. Diese Darstellung wird auch durch einen Bericht in Ibn Saʿds Klassenbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Muhammad_ibn_Sa%CA%BFd#Das_große_Klassenbuch) gestützt. Zitat Ende.

Übrigens, für dich ungebildeten und völlig unwissenden Volldeppen. Ibn Chalika war der bedeutenste Biograph Mohammeds, und Asma Asar. ist die heute anerkannteste amerikanische Islamforscherin und Professorin an einer US-Elite-Uni. Andere muslimische Quellen nennen sogar noch ein höhreres Alter.

Das war übrigens hiermit das letzt Mal, das ich wegen dir Vollspack, der du unentwegt unbewiesenen und nicht belegten Unsinn postetst, nach schlage und zitiere. Und dein Standardargument gegen dir nicht genehme Fakten, ich wäre ein Kirchenhasser und Muselknutscher kannste dir auch sparen. Ich bin nur kein Pädoversteher.

Stanley_Beamish
22.12.2018, 16:18
Aischa war bei Heirat 9, und beim Vollzug Mitte 12 !!!!!! , du ungebildeter Dummst-schwätzer.
(...)


Bist du Salafist, oder so, oder warum erzählst du diese Lügenmärchen?
Geheiratet hat er sie mit sechs, seinen Prophetenschwengel hat er in ihre Vagina gepresst, da war sie neun Jahre alt.



(...)
Das war übrigens hiermit das letzt Mal, das ich wegen dir Vollspack, der du unentwegt unbewiesenen und nicht belegten Unsinn postetst, nach schlage und zitiere. Und dein Standardargument gegen dir nicht genehme Fakten, ich wäre ein Kirchenhasser und Muselknutscher kannste dir auch sparen. Ich bin nur kein Pädoversteher.

Du schlägst überhaupt nie etwas nach, du postet nur seit Jahren immer und immer wieder die gleichen Textbausteine. Und das nicht nur in diesem Forum.
Ein Pädoversteher bist du wohl nicht, dafür aber ein Nathankuschler. Frag mich jetzt bitte nicht, was ich für widerlicher halte!

Hay
22.12.2018, 16:20
Aischa war bei Heirat 9, und beim Vollzug Mitte 12 !!!!!! , du ungebildeter Dummst-schwätzer. Und ein 71-jähriger notgeiler Moral-apostel Papst hat keine 14-jährige zu ficken, egal ob du Schwätzer die für " geschlechtsreif " hältst. Die er noch dazu zum Beischlaf genötigt und erpresst hat.

Zitat" Asma Afsaruddin macht in diesem Zusammenhang auf den Umstand aufmerksam, dass nach den Angaben im biographischen Lexikon Ibn Challikāns (https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Challik%C4%81n) Aischa zum Zeitpunkt der Ehe neun und beim Vollzug der Ehe zwölf Jahre alt war. Diese Darstellung wird auch durch einen Bericht in Ibn Saʿds Klassenbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Muhammad_ibn_Sa%CA%BFd#Das_große_Klassenbuch) gestützt. Zitat Ende.



Leider warst du nicht dabei, ich meine, als die Ehe vollzogen wurde. Kann man nur hoffen, dass sich Mohammed im Alter nicht verschätzt hat. Die 3 Jahre vor dem Vollzug der Ehe hat er selbstverständlich nur mit dem Kind gespielt.

Hay
22.12.2018, 16:22
Natürlich können die aufholen, zumindest in der Theorie. Allerdings sollten wir ihnen den Zugang zu unserer Kultur so lange verwehren, bis sie es wenigstens bis in die frühe Neuzeit geschafft haben...

Haben sie es doch: Mit dem Smartphone zum verabredeten Dschihad mit dem Krummsäbel!

Und selbstverständlich die neuesten Adidas-Schuhe mit dem Airpolster.

cornjung
22.12.2018, 16:25
Bist du Salafist, oder so, oder warum erzählst du diese Lügenmärchen? Geheiratet hat er sie mit sechs, seinen Prophetenschwengel hat er in ihre Vagina gepresst, da war sie neun Jahre alt.
Warst du dabei ? Aischa war bei Heirat 9, und beim Vollzug Mitte 12 . ZITAT " Asma Afsaruddin macht in diesem Zusammenhang auf den Umstand aufmerksam, dass nach den Angaben im biographischen Lexikon Ibn Challikāns (https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Challik%C4%81n) Aischa zum Zeitpunkt der Ehe neun und beim Vollzug der Ehe zwölf Jahre alt war. Diese Darstellung wird auch durch einen Bericht in Ibn Saʿds Klassenbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Muhammad_ibn_Sa%CA%BFd#Das_große_Klassenbuch) gestützt. Zitat Ende.
Noch Fragen ?

Ein Pädoversteher bist du wohl nicht, dafür aber ein Nathankuschler. Frag mich jetzt bitte nicht, was ich für widerlicher halte!
Als ob mich interssiert, wen du Gartenzwerg und Nathanparanoiker für widerlich hältst. Ich weiss ja mittlerweile, dass du ein Pädoversteher bist.

Leider warst du nicht dabei, ich meine, als die Ehe vollzogen wurde.
Stimmt, aber dabei war niemand von uns bei irgendwas.

Stanley_Beamish
22.12.2018, 19:07
Warst du dabei ? Aischa war bei Heirat 9, und beim Vollzug Mitte 12 . ZITAT " Asma Afsaruddin macht in diesem Zusammenhang auf den Umstand aufmerksam, dass nach den Angaben im biographischen Lexikon Ibn Challikāns (https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Challik%C4%81n) Aischa zum Zeitpunkt der Ehe neun und beim Vollzug der Ehe zwölf Jahre alt war. Diese Darstellung wird auch durch einen Bericht in Ibn Saʿds Klassenbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Muhammad_ibn_Sa%CA%BFd#Das_große_Klassenbuch) gestützt. Zitat Ende.
(...)


Auch durch permanente Wiederholung, Fettschrift und Ausrufezeichen werden deine Lügen nicht wahrer, Salafistenfanboy.

opppa
23.12.2018, 09:53
Da die nach dem islamischen Kalender das Jahr 1.440 schreiben und diesen deshalb mehr als 600 Jahre fehlen befinden sie sich im "Mittelalter". Mit den damals üblichen Sitten, Gebräuchen, Gepflogenheiten und auch "Rechtsprechung oder -brechung".

So gesehen könnten die durchaus aufholen, braucht halt seine Zeit.

Es wird (wenigstens z.Zt.) kaum jemand was dagegen haben, daß sie "aufholen"!

Wenn es darum geht, daß Kinder ge- oder verheiratet werden, werden wir das in einigen Ländern dieser Welt nicht verhindern können, weil (vergreiste....äh) ältere "Ehemänner" in der Lage sind, einen angemessenen Brautpreis zu zahlen. Und ebendiese (Lustgreis....äh) älteren Herrschaften haben eben in ihrer Heimat genug Einfluß auf die Legislative, daß sie mit staatlicher Billigung ihrem Hobby nachgehen können.

Das darf aber keinesfalls bedeuten, daß sie das auch hier machen können. Sie sollten in ihrem Harem ausreichend Damen (eingesperrt.....äh) vorrätig halten, damit bei ihnen, so sie sich hier aufhalten, kein sexueller Notstand ausbricht!

:germane:

opppa
23.12.2018, 09:57
Aischa war bei Heirat 9, und beim Vollzug Mitte 12 !!!!!! , du ungebildeter Dummst-schwätzer. Und ein 71-jähriger notgeiler Moral-apostel Papst hat keine 14-jährige zu ficken, egal ob du Schwätzer die für " geschlechtsreif " hältst. Die er noch dazu zum Beischlaf genötigt und erpresst hat.

Zitat" Asma Afsaruddin macht in diesem Zusammenhang auf den Umstand aufmerksam, dass nach den Angaben im biographischen Lexikon Ibn Challikāns (https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Challik%C4%81n) Aischa zum Zeitpunkt der Ehe neun und beim Vollzug der Ehe zwölf Jahre alt war. Diese Darstellung wird auch durch einen Bericht in Ibn Saʿds Klassenbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Muhammad_ibn_Sa%CA%BFd#Das_große_Klassenbuch) gestützt. Zitat Ende.

Übrigens, für dich ungebildeten und völlig unwissenden Volldeppen. Ibn Chalika war der bedeutenste Biograph Mohammeds, und Asma Asar. ist die heute anerkannteste amerikanische Islamforscherin und Professorin an einer US-Elite-Uni. Andere muslimische Quellen nennen sogar noch ein höhreres Alter.

Das war übrigens hiermit das letzt Mal, das ich wegen dir Vollspack, der du unentwegt unbewiesenen und nicht belegten Unsinn postetst, nach schlage und zitiere. Und dein Standardargument gegen dir nicht genehme Fakten, ich wäre ein Kirchenhasser und Muselknutscher kannste dir auch sparen. Ich bin nur kein Pädoversteher.

Es werden sich - wenn denn ausreichend gezahlt wird - auch im mohammedanischen Bereich immer genug "Wissenschaftler" finden, die dann irgendwann mal nachweisen, daß Aische - aus heutiger Sicht - mindestens schon im Rentenalter war!

:hmm:

opppa
23.12.2018, 10:02
Leider warst du nicht dabei, ich meine, als die Ehe vollzogen wurde. Kann man nur hoffen, dass sich Mohammed im Alter nicht verschätzt hat. Die 3 Jahre vor dem Vollzug der Ehe hat er selbstverständlich nur mit dem Kind gespielt.

Kann mir mal jemand erklären, warum wir uns hier unsere Köpfe darüber zerbrechen, ob, wann und wie so ein Scheich aus Arabien geheiratet, und wann er seine (dann) Frau ihrer Bestimmung zugeführt hat?

Wir können uns gerne darüber die Schädel einschlagen, ob wir hier und heute derartige Pädophilie mit Rücksicht auf unsere Versorgung mit Erdöl in Deutschland dulden sollten!

:aggr:

Esreicht!
23.12.2018, 10:13
Hallo,

hier zum Urteil eines BRD-Richter-Drecksacks mit Herz für afghanischen Kindervergewaltiger:


• Rechtsstaat
Richter urteilt: Sexueller Übergriff durch Afghanen auf 13-Jährige ist kein Kindesmissbrauch
VonDavid Berger
-
23. Dezember 2018


Urteil im Prozess gegen 19-jährigen Afghanen, der einen sexuellen Übergriff auf ein 13-jähriges Mädchen verübt hatte. Entgegen der Anklage wurde der Täter nicht wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und erhielt nur zwei Jahre Jugendhaft. Der Richter ergriff im Verfahren Partei für den Angeklagten und unterstellte, dass dieser der Meinung war, das Mädchen sei mindestens 14 Jahre oder älter. Damit sei der Vorwurf Kindesmissbrauch hinfällig, so seine Argumentation.
Tatsachen scheinen vor bundesdeutschen Gerichten keine große Rolle zu spielen – zumindest wenn der Angeklagte ein Asylbewerber ist. Dann setzen sich auch linksgrüne Richter effektiv für Sexualstraftäter ein. Richter Ulf Thiele legte dem Angeklagten die entlastenden Worte quasi in den Mund, um eine milde Strafe zu erreichen…….





https://philosophia-perennis.com/2018/12/23/richter-urteilt-sexueller-uebergriff-durch-afghanen-auf-13-jaehrige-ist-kein-kindesmissbrauch




Im Prinzip müßten BRD-Gerichte mal mit dem eisernen Besen durchgefegt werden! Die meist viel zu milden Urteile gegen so genannte Flüchtlinge kotzen mich schon lange an!


Hätte ein Deutscher eine 13jährige Muslima vergewaltigt, hätte dasselbe Richterschwein lebenslang mit Sicherungsverwahrung gefordert - jede Wette!

kd

Hay
23.12.2018, 10:43
Kann mir mal jemand erklären, warum wir uns hier unsere Köpfe darüber zerbrechen, ob, wann und wie so ein Scheich aus Arabien geheiratet, und wann er seine (dann) Frau ihrer Bestimmung zugeführt hat?

Wir können uns gerne darüber die Schädel einschlagen, ob wir hier und heute derartige Pädophilie mit Rücksicht auf unsere Versorgung mit Erdöl in Deutschland dulden sollten!

:aggr:

Wobei man sich dann allen Ernstes fragen müßte, ob das Erdöl neuerdings aus Afghanistan, Pakistan und Afrika kommt.

cornjung
23.12.2018, 11:29
Kann mir mal jemand erklären, warum wir uns hier unsere Köpfe darüber zerbrechen, ob, wann und wie so ein Scheich aus Arabien geheiratet, und wann er seine (dann) Frau ihrer Bestimmung zugeführt hat ?
Das Alter von Aisha ist sowohl bei Heirat und Vollzug umstritten. Das kann jeder nach googeln und überprüfen, wenn er das englische oder französiche objektive und seriöse Wiki bemüht, und sich nicht auf das zensierte deutsche Wiki verlässt. Islamophobe und paranoide Islamhasser und Judenfanboys benutzen bewusst ein extra viel zu tief angesetztes Alter bei Aisha vor 1500 Jahren , um die angeblich perverse Abnormalität und unmoralische Amoralität Mohammeds zu belegen, und Muslime heute pauschal als Kinderficker zu diskreditieren. Ich habe ohnhin die Araber-Clan -Muslime, angeblich geflüchtete refugees, nicht ins Land gelockt.

Tutsi
23.12.2018, 12:19
Es gibt in D ein Sprichwort, das noch in vielen Haushalten in aller Welt Gültigkeit hat: "Eh'stand ist Wehstand" und das bezieht sich hauptsächlich auf Frauen

"In der Wehe sein" - damals waren es noch viele Kinder - es gibt jetzt auch Frauen, die sich diesem Zustand entgegen stellen - es gibt Frauen, die noch mehr Kinder wollen - nach neuestem Statistik-Stand haben wir über 7, 65 Milliarden Menschen - und der Großteil lebt in Armut - in unsicheren Gegenden - und diese Masse an Menschen verbraucht die natürlichen Ressourcen und was dann ?

Tutsi
23.12.2018, 12:26
Zu was sind sie denn deiner Meinung nach da? Um 8 Stunden am Tag an der Kasse beim Lidl zu sitzen? Sich fortzupflanzen ist nun mal ein wesentlciher Aspekt von Lebewesen und da ist der Mensch keine Ausnahme

Gibt es nicht schon genug Menschen auf der Welt und sind Frauen wirklich nur dazu da ? Das ist eine patriarchale Einstellung, die nicht mehr geteilt wird. Das ist so, als sagte jemand: "Du bist nur Gebärmaschine. Halt die Klappe, wir machen das schon." - Wir leben im 21. Jahrhundert !!!

Ich dachte, solche Aussagen können nur von den Musels kommen, vor allem von den Islamisten.

opppa
25.12.2018, 16:43
Gibt es nicht schon genug Menschen auf der Welt und sind Frauen wirklich nur dazu da ? Das ist eine patriarchale Einstellung, die nicht mehr geteilt wird. Das ist so, als sagte jemand: "Du bist nur Gebärmaschine. Halt die Klappe, wir machen das schon." - Wir leben im 21. Jahrhundert !!!

Ich dachte, solche Aussagen können nur von den Musels kommen, vor allem von den Islamisten.

Na ja, vielleicht kann sich da in Deutschland die Geistlichkeit irgendwie argumentativ anhängen, wenn es um die "Betreuung" von Kindern geht. In Zeiten der Homoehe dürfte hier doch alles möglich sein!

:hmm:

Sven71
26.12.2018, 12:11
Es werden sich - wenn denn ausreichend gezahlt wird - auch im mohammedanischen Bereich immer genug "Wissenschaftler" finden, die dann irgendwann mal nachweisen, daß Aische - aus heutiger Sicht - mindestens schon im Rentenalter war!

:hmm:


Deutsche Beamte sind preisgünstiger. Stichwort: "unbegleitete Minderjährige"

Sven71
26.12.2018, 12:22
Gibt es nicht schon genug Menschen auf der Welt und sind Frauen wirklich nur dazu da ?

Nun, unsere bundesdeutsche Geburtenrate reicht nicht einmal mehr aus, um die Eltern zu ersetzen oder Lehrstellen zu füllen. Nicht zuletzt deshab kommen Politiker überhaupt erst auf die Idee, Arbeitskräfte zu importieren. Das Wachstum der Menschheit insgesamt entsteht dort, wo sich die Eltern eigentlich keine Kinder leisten können: in der Dritten Welt. Hungersnöte inklusive.
Was Frauen angeht, mutet es etwas feist an so zu tun, als hätten Männer mit Fortpflanzung nichts zu tun. Ebenso unklar ist mir das "nur" .... als ob die Zeugung eines Kindes alles andere ausschließt. Das Gejammer hedonistischer Wohlstandsweiber werde ich nie verstehen. 100.000 Abtreibungen im Jahr und das nicht etwa wegen der harten Fälle, die als Argumente stets ins Feld geführt werden, sondern überwiegend wegen Verhütungsdemenz, motiviert durch .... na, was wohl ... "will abends in die Disco", "will in Ruhe shoppen", ETC:
Wenn es aber um die Rente geht, freut sich frau auf einmal über die Kinder der Anderen ..... oder ärgert sich über ihre knappe Rente, weil die Anderen die Nase voll davon haben, Kinder nur noch zum Abgabenzahlen in die Welt zu setzen, damit die DINKs in unserer Mitte ihr verwöhntes Leben führe können.

Nicht zuletzt deswegen wird Deutschland bald einen Halbmond in der Flagge haben. Die Wüstenvögler fangen hören bei weniger als 3 Kindern nicht auf. Die wissen, wie waffenlose Eroberung läuft.