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Vollständige Version anzeigen : Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen



BlackForrester
23.10.2018, 11:02
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84658288/fluechtlingsbuergen-in-essen-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen.html

...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

Hay
23.10.2018, 11:21
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84658288/fluechtlingsbuergen-in-essen-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen.html

...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.

-jmw-
24.10.2018, 12:07
Das Problem: Die Bürgen gingen davon aus, nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufkommen zu müssen. Doch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 können Zahlungen bis zu fünf Jahre lang zurückgefordert werden.
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!

jack000
24.10.2018, 14:58
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?

Bolle
24.10.2018, 15:08
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!

Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!

Bolle
24.10.2018, 15:10
Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.

Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!

Schlummifix
24.10.2018, 15:10
Da der Flüchtling "wertvoller als Gold" ist, wird das trotzdem ein Gewinngeschäft für die Bürgen.

Pillefiz
24.10.2018, 15:11
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?

Bisher noch nicht, aber Klagen sind eingereicht

schastar
24.10.2018, 15:16
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84658288/fluechtlingsbuergen-in-essen-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen.html

...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

die sollen sich nicht so anstellen, nach deren Meinung ist doch das Leben eines so edlen Wilden nicht mit Geld aufzuwiegen, dann ist es auch nicht so wichtig wenn es weg ist.

Bolle
24.10.2018, 15:24
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......

dscheipi
24.10.2018, 15:30
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......



ja freilich steht hinter so einem akt nicht viel denken.

so ist es halt mit lehrgeld im leben, das kostet halt meistens. wenn ich etwas übernehme, das bürgschaft heisst und mir nicht genau anschau, nicht exakt weiss, was das bedeuten kann für mich, dann bin ich halt wirklich nicht ganz helle in der rübe.

ich übernehme etwas, also kann was auf mich zukommen, sonst bräuchte es das ja nicht.

Bolle
24.10.2018, 15:34
ja freilich steht hinter so einem akt nicht viel denken.

so ist es halt mit lehrgeld im leben, das kostet halt meistens. wenn ich etwas übernehme, das bürgschaft heisst und mir nicht genau anschau, nicht exakt weiss, was das bedeuten kann für mich, dann bin ich halt wirklich nicht ganz helle in der rübe.

ich übernehme etwas, also kann was auf mich zukommen, sonst bräuchte es das ja nicht.

Zumal die "Flüchtlinge" gekommen sind um zu bleiben! Da sollten alle Alarmglocken läuten! Normale Touristen, Besucher, Urlauber sind ein paar Tage hier und fliegen dann wieder in die Heimat.
Wenn die keine Versicherung haben und krank werden oder einen Unfall bauen, kann es sehr schnell sehr teuer werden, garantiert!

dscheipi
24.10.2018, 15:36
Zumal die "Flüchtlinge" gekommen sind um zu bleiben! Da sollten alle Alarmglocken läuten! Normale Touristen, Besucher, Urlauber sind ein paar Tage hier und fliegen dann wieder in die Heimat.
Wenn die keine Versicherung haben und krank werden oder einen Unfall bauen, kann es sehr schnell sehr teuer werden, garantiert!



das alles sind die vordringlichen dinge, die einem klar sein müssen, wenn man eben eine bürgschaft übernimmt.
ich würde das wirklich nur für sehr nahe menschen tun, die ich lange kenne und wo die vertrauenswürdigkeit auf der hand liegt.

für völlig fremde menschen sich so reinzulegen, das ist einfach nur dumm und sonst gar nix. für manche sicher ein böses erwachen, aber mei, wenn ich so deppert bin, dann kann eben lehrgeld fällig sein.

erselber
24.10.2018, 16:23
Alter kaufmännischer Spruch:

„Wer bürgt, wird gewürgt.“

Wenn man sich diese einschlägigen Bürgschaftsverträge durchliest und ich gehe davon aus, dass alle Formulierungen von den Ämtern und Behörden identisch sind, steht fest:

Das sind selbstschuldnerische Bürgschaften (also Verzicht auf Vorausklage), diese weder einen Höchstbetrag noch eine Frist beinhalten bzw. eine Kombination aus beiden Varianten. Also musste jeder der das liest und nur halbwegs logisch denken kann, sich darüber im Klaren sein welche Verpflichtungen/Risiken er damit auf sich nimmt.

Allerdings gibt es die Auffassung, dass solche Vereinbarungen sittenwidrig sein können wenn folgende Tatbestände bestehen bzw. nachgewiesen werden:

Eine Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn der Bürge diese aus emotionaler Bindung zum Schuldner übernommen hat.
Sie ist ebenfalls sittenwidrig, wenn der Schuldner die emotionale Bindung des Bürgen ausgenutzt hat.
Steht fest, dass der Bürge finanziell extrem überfordert ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erfüllung der Schuld. Dies muss der Bürge aber nachweisen.

Ich gehe nunmehr davon aus, dass diese „TeddybärenwerferInnen“ entweder schon von Anfang an von diesen Einschränkungen wussten oder sich erst jetzt auf diese Vorschriften berufen. Ich nehme allerdings an, dass Ersteres wahrscheinlicher ist, da sich in deren Reihen ja auch Juristen befinden. Und diese genau wussten, dass sie sich hierauf berufen können. Also sozusagen die Allgemeinheit ein weiteres Mal hinters Licht geführt wurde.

Ob nun mit Billigung, Augenzwinkern oder bloßer Unkenntnis der zuständigen Stellen lasse ich mal dahin gestellt. Ein weiterer Streitfall dürfte sein bis wann und in welcher Höhe diese Bürgschaft gültig ist, entweder unendlich oder nur bis zur Anerkennung als Asylant. Hier gab es m. E. von den Behörden und Ämtern unterschiedliche Aussagen, allerdings war die Mehrzahl der Auffassung bis zur Anerkennung.

Wenn man den Höchstbetrag der Bürgschaften mit 50.000 € beschränkt, bis zur Anerkennung begrenzt und auf noch eine zeitliche Variante von 3 bzw. 5 Jahren nachträglich festsetzt ist dies seitens des Gläubigers ein großes Entgegenkommen. Wobei der Gläubiger nicht die Behörden und Ämter sind, sondern die durch diese Aktionen geschädigten Bürger.

Desinfizierer
24.10.2018, 16:32
Da sieht man mal wieder wie manipulierbar nicht wenige Zeitgenossen sind. Bischen auf Menschlichkeit gemacht ( Werbung aus allen Staatsrohren ) und schon brechen die Vorsichtsmauern. Man will ja zu den Guten

gehören, die zu dieser Zeit von den Einheitsparteien herausgehoben und gelobt wurden. Und für Einsame war das vielleicht einer der letzten Strohhalme.

chris2009
24.10.2018, 16:36
Wenns nach mir ginge, wäre das ein unzureichendes Zahlungsmittel!

BlackForrester
24.10.2018, 16:44
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!


Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.

Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.

BlackForrester
24.10.2018, 16:48
das alles sind die vordringlichen dinge, die einem klar sein müssen, wenn man eben eine bürgschaft übernimmt.
ich würde das wirklich nur für sehr nahe menschen tun, die ich lange kenne und wo die vertrauenswürdigkeit auf der hand liegt.

für völlig fremde menschen sich so reinzulegen, das ist einfach nur dumm und sonst gar nix. für manche sicher ein böses erwachen, aber mei, wenn ich so deppert bin, dann kann eben lehrgeld fällig sein.


Nicht einmal das - dazu ist das Minenfeld Bürgschaft viel zu tricky.

Wenn Jemand, für Welchen ich bürgen würde, Geld benötigen würde - dann würde ich dieses Geld beschaffen und an diese Person verleihen - dann habe ich nämlich die 100%tige Kontrolle.

Würfelqualle
24.10.2018, 16:51
Diesen " Bürgen" wünsche ich den totalen finanziellen Absturz. Sie sollen hochverschuldet, Arbeit verlierend aus ihren Wohnungen geklagt werden. Diese Drecksäue sollen sich bei - 20 Grad auf eine Parkbank zum Schlafen legen und sich mit einer Bildzeitung zudecken. Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken.

El viejo
24.10.2018, 16:52
Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.

Ich kann doch nicht nach einer Zeit X aussteigen und verlangen, dass der Staat/Steuerzahler
die weiteren anfallenden Kosten übernimmt.

Wenn ich nur für die Einreise bürge und dann weitere Zahlungen ablehne, stelle ich mich mit den Schleppern auf eine Stufe.

chris2009
24.10.2018, 16:54
Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.

Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.

Falls du begriffsstutzig sein solltest und die einfachsten Zusammenhänge nicht begreifst, dann schreibe doch bitte für dich...
Also zb das Du die Fachkräftelüge gelaubt hast, meiner Wenigkeit und ich denke auch sehr vielen die hier schreiben, war von Anfang an glassklar was für Leute da kommen!

Würfelqualle
24.10.2018, 16:56
Zitat

Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.


Sehe ich genauso. Wenn die 50 Jahre und länger auf bedürftig machen, dann sollen die Bürgen solange zahlen.

BlackForrester
24.10.2018, 17:05
Falls du begriffsstutzig sein solltest und die einfachsten Zusammenhänge nicht begreifst, dann schreibe doch bitte für dich...
Also zb das Du die Fachkräftelüge gelaubt hast, meiner Wenigkeit und ich denke auch sehr vielen die hier schreiben, war von Anfang an glassklar was für Leute da kommen!


Extra für Dich - warum habe ich wohl geschrieben (Zitat und fett). "Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen."

herberger
24.10.2018, 17:19
Sie sollen lernen aber nicht nur sie, das Steuergelder kein Konfetti ist.

latrop
24.10.2018, 17:28
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......

Daran sieht man deren Einstellung.
Was ist daran gut - Gutes zu tun - und wenn die Selbstdarstellung nicht klappt, dem Rest der Bevölkerung aufzubürden ?

BlackForrester
24.10.2018, 17:31
Ich gehe nunmehr davon aus, dass diese „TeddybärenwerferInnen“ entweder schon von Anfang an von diesen Einschränkungen wussten oder sich erst jetzt auf diese Vorschriften berufen. Ich nehme allerdings an, dass Ersteres wahrscheinlicher ist, da sich in deren Reihen ja auch Juristen befinden. Und diese genau wussten, dass sie sich hierauf berufen können. Also sozusagen die Allgemeinheit ein weiteres Mal hinters Licht geführt wurde.



Nun hoffen wir einmal, dass die von Dir angeführten "Einspruchgründe" von den Behörden schon im Vorfeld geklärt wurden und somit nicht mehr geltend gemacht werden können.

Hay
24.10.2018, 19:51
So eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben ist eine große Verantwortung, schon für Menschen die man kennt! Dies für Wildfremde zu tun, zeugt von Dummheit oder dem Glauben es im Ernstfall auf den Steuerzahler abzuwälzen. Man hat ja nur etwas Gutes tun wollen......

Die letzten fuffzig Jahre des Lebens eines Flüchtlings zahlt dann sowieso die steuerzahlende Allgemeinheit, denn so lange geht leider keine Bürgschaft. Und das wissen die bürgenden Burschen.

Antisozialist
24.10.2018, 20:18
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?

Da die Bürgen nicht klaglos zahlen, sollte in Zukunft für 5 Jahre im Voraus gezahlt werden.

Zirrus
24.10.2018, 20:32
Es ist nur richtig, dass diese Dümmlinge für ihre Taten zahlen müssen. Haben diese Personen sich in ihrer Euphorie für die Wohlfahrt der Flüchtlinge dazu hinreißen lassen, großkotzig Bürgschaften zu übernehmen und nun feststellen müssen, dass man als mündiger Bürger auch für seine Taten haften muss. Das nun der eine oder andere Dummkopf vor Gericht klagt, um sich vor der Zahlung zu drücken ist auch wieder symptomatisch für diese Gesellschaft, erst wird bestellt und dann, wenn man die Auswirkungen erkennt und begreift, was man angerichtet hat, dann sollen die anderen die Zeche bezahlen. Sehr häufig wird man unter diesen „Bürgen“ gerade linke Geister finden, die vor jeher dazu neigen Schaden anzurichten und andere dafür zahlen zu lassen.

Deutschmann
24.10.2018, 21:27
Daran sieht man deren Einstellung.
Was ist daran gut - Gutes zu tun - und wenn die Selbstdarstellung nicht klappt, dem Rest der Bevölkerung aufzubürden ?

Weil die Idioten nie im Leben daran gedacht haben dass sie tatsächlich irgendwann zur Kasse gebeten werden. Sind voll auf die Propaganda reingefallen. Und da kann man nur sagen: tja, Pech gehabt und Konsequenzen daraus ziehen.

autochthon
24.10.2018, 21:39
Weil die Idioten nie im Leben daran gedacht haben dass sie tatsächlich irgendwann zur Kasse gebeten werden. Sind voll auf die Propaganda reingefallen. Und da kann man nur sagen: tja, Pech gehabt und Konsequenzen daraus ziehen.

Hat was von den Leuten die ihre ganze Knete in Prokon versenkt haben.

Die Chancen jedenfalls stehen gut, daß der Skorpi nun kräftig latzen darf für seine Goldstücke.

Merkelraute
24.10.2018, 22:22
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84658288/fluechtlingsbuergen-in-essen-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen.html

...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

Die SPD wird schon dafür sorgen, daß die Schulden verstaatlicht und die Profite privatisiert werden !

Fenstergucker
25.10.2018, 07:49
Die SPD wird schon dafür sorgen, daß die Schulden verstaatlicht und die Profite privatisiert werden !

Umso wichtiger, daß die SPD überall abgewählt wird! :D

Fenstergucker
25.10.2018, 07:52
Daran sieht man deren Einstellung.
Was ist daran gut - Gutes zu tun - und wenn die Selbstdarstellung nicht klappt, dem Rest der Bevölkerung aufzubürden ?

Genau! Das ist die typische Denkweise der Grünen und aller linken "Gutmenschen": Immer nur fordern, immer auf "guter Mensch" machen, aber die anderen sollen dafür zahlen! Wäre wirklich herrlich, wenn's diese Typen mal so richtig dort erwischt, wo's am meisten weh tut, nämlich in der Brieftasche! :fizeig:

Politikqualle
25.10.2018, 07:54
... Ghanaer bis heute untergetaucht ** Flüchtlingshelfer verhilft Flüchtling zur Flucht ... https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/detmold-fluechtling-dank-fluechtlingshelfer-bis-heute-untergetaucht-58016924.bild.html

El viejo
25.10.2018, 08:33
Genau! Das ist die typische Denkweise der Grünen und aller linken "Gutmenschen": Immer nur fordern, immer auf "guter Mensch" machen, aber die anderen sollen dafür zahlen! Wäre wirklich herrlich, wenn's diese Typen mal so richtig dort erwischt, wo's am meisten weh tut, nämlich in der Brieftasche! :fizeig:

Richtig erkannt, denn genau das ist das Problem. Hinzu kommt, dass sehr viele von diesen "Gutmenschen" nicht einmal Steuern zahlen und nur vom Geld der Steuerzahler leben.

-jmw-
25.10.2018, 09:17
Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!
Was hat es dann mit der genannten Gesetzesänderung auf sich?

-jmw-
25.10.2018, 09:20
Da ja - nach damaliger Darstellung - nur qualifizierte Fachkräfte ins Land kommen würden war ja nicht davon auszugehen, dass diese dem Sozialsystem zur Last fallen würden. Nun hat man recht schnell festgestellt, dass das mit dem qualifiziert und Fachkräfte nicht so hinhaut (was Jeder mit einem unterdurchschnittlichen IQ im voraus schon wusst) und dann musste man halt irgendwie die Regel anpassen.

Wer nicht überblicken kann was eine Bürgschaft bedeuten kann - -der muss sowas schmerzhaft erfahren.
Fettgedrucktes beisst sich m.E. Warum soll jemand annehmen müssen, dass Abmachungen nachträglich einseitig verändert werden können oder dürfen?

-jmw-
25.10.2018, 09:22
Auch dann, wenn beim Bürgen anderes abgemacht wurde?


Wenn ich für jemanden bürge, bedeutet es für mich, dass ich solange die Verantwortung trage, bis die betreffende Person finanziell für sich selber sorgen kann.

Ich kann doch nicht nach einer Zeit X aussteigen und verlangen, dass der Staat/Steuerzahler
die weiteren anfallenden Kosten übernimmt.

Wenn ich nur für die Einreise bürge und dann weitere Zahlungen ablehne, stelle ich mich mit den Schleppern auf eine Stufe.

BlackForrester
25.10.2018, 09:34
Fettgedrucktes beisst sich m.E. Warum soll jemand annehmen müssen, dass Abmachungen nachträglich einseitig verändert werden können oder dürfen?


Wer für einen "qualifizierten Fachaebeiter" bürgt muss sich ja keine Gedanken machen - der findet in der Regel einen Arbeitsplatz und fällt dem Sozialsystem nicht zur Last. Scheinbar wurde das Instrument aber von den Bürger mißbraucht und es ist nun einmal Aufgabe des Staates seine Bewohner als Ganzes vor Mißbrauch zu schützen durch Einzelne zu schützen.
Wer als für einen unqualifizierten Analphabeten "gebürgt" hat, der musste mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass dieser nach Abschluss des Asylverfahrens wohl keinen Arbeitsplatz finden würde - und da ist es dann nur recht und billig, dass man dafür in Verantwortung genommen werden kann.

Kreuzbube
25.10.2018, 09:39
Künftig wird das nur so laufen. Die Neger werden bei den Zecken einquartiert. Auf deren Kosten natürlich. Zudem tragen sie die volle Verantwortung für evtl. Schäden durch Straftaten.:)

latrop
25.10.2018, 10:15
Künftig wird das nur so laufen. Die Neger werden bei den Zecken einquartiert. Auf deren Kosten natürlich. Zudem tragen sie die volle Verantwortung für evtl. Schäden durch Straftaten.:)

Schön wäre es !!!!

Bolle
25.10.2018, 10:45
Was hat es dann mit der genannten Gesetzesänderung auf sich?


Fettgedrucktes beisst sich m.E. Warum soll jemand annehmen müssen, dass Abmachungen nachträglich einseitig verändert werden können oder dürfen?


Auch dann, wenn beim Bürgen anderes abgemacht wurde?

Probier es einfach aus und unterschreibe ein paar Verpflichtungserklärungen.......

Deutschmann
25.10.2018, 10:53
Fettgedrucktes beisst sich m.E. Warum soll jemand annehmen müssen, dass Abmachungen nachträglich einseitig verändert werden können oder dürfen?

Ist zwar jetzt sehr weit hergeholt, aber ein gutes Beispiel ist die Verjährungsfrist für Straftaten. Ich meine früher lag die mal bei 30 Jahren für Mord. Heute unverjährbar. Das bedeutet, dass sich der Mörder der sich schon in Sicherheit dachte, plötzlich doch mit einem Verfahren rechnen muss. Ich weiß - heftiger Vergleich ... aber eben auch so ein Fall.

Oder der GGT-Wert bei Säufern. Früher lag der bei 25 und du warst abgestempelt - heute bei 65. Also wenn ich einen mit 40 habe, war ich vor paar Jahren Säufer, aber heute nicht mehr? Solche Beispiele gibts genug wo sich die Dinge einfach ändern.

Bolle
25.10.2018, 11:02
Risiken der Verpflichtungserklärung

Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung sind die Behörden nicht verpflichtet, den Verpflichtungsgeber vor Eingehen seiner Verpflichtung umfassend auf die mit der Verpflichtungserklärung verbundenen Risiken hinzuweisen. Insbesondere ist vielen Verpflichtungsgebern auch nicht bewusst, dass ihre eingegangene Verpflichtung ihnen keinerlei Rechte gegenüber dem Drittstaatsangehörigen verschafft; sie können ihn daher nicht zur Ausreise zwingen oder ihm andere Vorschriften zur Minimierung ihres eigenen Schadens machen (z. B. die Nutzung vorhandenen Wohnraums etc.). Besonders hohe Kostenrisiken ergeben sich vor allem in den folgenden Konstellationen:


Asylantragstellung nach der Einreise: Im Hinblick auf lange, teilweise mehrjährige Asylverfahren (https://de.wikipedia.org/wiki/Asylverfahren) können sich hier für die oftmals zwingende Unterbringung in Asylunterkünften, Lebensunterhalt und Krankenbehandlungskosten hohe Beträge ergeben (mittlere fünfstellige Beträge pro Person sind die Regel), zumal die Wirkung der Verpflichtungserklärung nicht mit einer Asylantragstellung endet;[1] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-1) seit diesem Zeitpunkt endet sie aber auf jeden Fall nach fünf bzw. drei Jahren, siehe Abschnitt „Erlöschen“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #Erlöschen).
Wegfall einer Krankenversicherung: Insbesondere Reisekrankenversicherungen (https://de.wikipedia.org/wiki/Reisekrankenversicherung) enthalten oftmals Leistungsausschlüsse oder enden automatisch, sobald im Reiseland ein fester Wohnsitz genommen wird.
Abschiebungskosten: Erfolgt bei eintretender Ausreisepflicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausreisepflicht) keine fristgerechte Ausreise, können Abschiebungskosten (https://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebung_(Recht)) entstehen. Diese können insbes. Kosten einer vollzogenen Abschiebungshaft (https://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebung_(Recht)), Transportkosten zum Flughafen einschließlich der Kosten für Begleitbeamte, die Flugkosten für den Ausländer und im Falle einer notwendigen Begleitung durch Beamte der Bundespolizei (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(Deutschland)) auch die gesamten Flug- und sonstigen Reisekosten der Begleitpersonen umfassen.


Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers

Je nach Art und Dauer des angestrebten Aufenthaltes werden an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unterschiedliche Anforderungen gestellt, damit durch sie die Erteilungsvoraussetzung ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt (https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensunterhalt) erfüllt werden kann. Aufwendungen des Verpflichtungsgebers hierfür können steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 33a (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html) EStG (https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetz_(Deutschland)) („Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen“) vorliegen.

Form und Wirksamkeit

Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular von der zuständigen Behörde aufgenommen und die Unterschrift des Verpflichtungsgebers beglaubigt. Gesetzlich ist jedoch nicht die Formularverwendung erforderlich, § 68 (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68.html) Abs. 2, S. 1 AufenthG erfordert zur Wirksamkeit lediglich die Schriftform. Verpflichtungserklärungen, die nicht auf dem amtlichen Formular abgegeben werden, können einen anderen Verpflichtungsumfang haben, werden jedoch von den Behörden regelmäßig nicht als ausreichend erachtet. Sie sind dennoch rechtlich wirksam und begründen im abgegebenen Umfang eine Kostenerstattungspflicht. Die Verpflichtungserklärung kann auch im Verfahren für Kurzbesuchervisa (Schengen-Visum (https://de.wikipedia.org/wiki/Visum#Visa_nach_dem_Recht_der_Europäischen_Union_ (Schengen-Recht))) als Nachweis einer sogenannten Einladung verwendet werden. Einige andere Schengen (https://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen)-Anwenderstaaten wie z. B. Frankreich (https://de.wikipedia.org/wiki/Frankreich) kennen ähnliche Rechtskonstrukte, bislang hat aber neben Deutschland nur ein weiterer Vertragsstaat seinen Erklärungsvordruck durch Vorlage bei der EU-Kommission (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Kommission) und Aufnahme in die Anlagen zur gemeinsamen konsularischen Instruktion harmonisiert. Bei der beabsichtigten Neuregelung des Visumrechts (https://de.wikipedia.org/wiki/Visum) der EU (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union) soll die Verpflichtungserklärung durch einen einheitlichen Vordruck zum Nachweis von Einladung und Unterkunft ersetzt werden. Die Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsrechts wären darauf nicht mehr anwendbar, wodurch die Verpflichtungserklärung als Möglichkeit der Absicherung der öffentlichen Kassen bei Kurzbesuchen nicht mehr in Betracht kommt.

Erlöschen

Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsgesetz_(Deutschland)) am 6. August 2016 erlischt jede Verpflichtungserklärung nach fünf Jahren (§ 68 (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68.html) Abs. 1 AufenthG). Vor dem 6. August 2016 eingegangene Verpflichtungserklärungen erlöschen nach drei Jahren, frühestens aber zum 31. August 2016 (§ 68a (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68a.html) Satz 1 AufenthG).[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-nds-fluerat-2016-09-03-2) Vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes waren Verpflichtungserklärungen nicht zeitlich begrenzt, erloschen aber bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck.
Innerhalb dieser Drei- bzw. Fünfjahresfrist endet die Wirkung der Verpflichtungserklärung gemäß dem bundeseinheitlichen Formular im Falle einer Ausreisepflicht erst mit der endgültigen Ausreise des Drittstaatsangehörigen aus der Bundesrepublik Deutschland und sonst mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels (https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltstitel) an den Drittstaatsangehörigen zu einem anderen Zweck als demjenigen, für die die Verpflichtung abgegeben wurde; seit dem 6. August 2016 gilt allerdings, dass dies ein Zweck außerhalb des fünften Abschnitts des Aufenthaltsgesetzes sein muss (etwa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit). Das heißt, dass eine Verpflichtungserklärung nunmehr bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (fünfter Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes) nicht erlischt.[2] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-nds-fluerat-2016-09-03-2)
Medienberichten zufolge hat die seit dem 6. August 2016 in Kraft getretene Gesetzesänderung gegebenenfalls hohe finanzielle Auswirkungen auf diejenigen Menschen, die auf das Erlöschen der Verpflichtungserklärung bei der Asylerteilung vertrauten und sich auf dieser Basis finanziell verpflichteten. Zu einer solchen Übernahme einer Verpflichtung ist im Zusammenhang von Landesaufnahmeprogrammen (https://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4res_Aufnahmeprogramm_f%C3%BCr_syrisch e_Fl%C3%BCchtlinge#Landesaufnahmeprogramme) aufgerufen worden, etwa von Flüchtlingshilfeorganisationen wie der Initiative Flüchtlingshilfe Syrien[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-welt-2016-10-11-3) und dem Verein Flüchtlingspaten Syrien (https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingspaten_Syrien), der allerdings nach eigenen Angaben alle Kosten der von ihm initiierten Verpflichtungserklärungen aus Spenden einer Vielzahl von Paten trägt, sodass es hier zu keinen Forderungen gegenüber den Bürgenden kommen kann.[4] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-4) Nach Aussage der Medien war im Herbst 2016 auch noch nicht deutlich, wie mit Altfällen umgegangen würde.[3] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-welt-2016-10-11-3)
Lange Zeit war umstritten, ob eine Verpflichtungserklärung bei der Flüchtlingsanerkennung erlischt.[5] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-dienelt-begrenzung-der-haftung-5)[6] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-6) Im Januar 2017 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Garantiegeber auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für die Lebensunterhaltskosten haftet, da der Begriff des „Aufenthaltszwecks“ im Sinne der Verpflichtungserklärungen grundsätzlich jeden Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen unter Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erfasse. Der staatlichen Mitverantwortung im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2011/95/EU) (Artikel 29) sei entsprochen worden, indem bereits im Rahmen der Landesaufnahmeanordnungen die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung von den abzugebenden Verpflichtungserklärungen ausgenommen wurden.[7] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-BVerwG_1_C_10.16-7) Wer allerdings bei der Abgabe der Bürgschaft davon ausging, dass er nur wenige Monate zahlen müsse, kann, wie aus Aussagen des Bundessozialministeriums hervorgeht, seine Verpflichtungserklärung wegen Irrtums (https://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsirrtum) anfechten (https://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung), was dann im Einzelfall geprüft wird.[5] (https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-dienelt-begrenzung-der-haftung-5)[8]


(https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht) #cite_note-8)https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_(Ausl%C3%A4nderrecht)

El viejo
25.10.2018, 12:26
Auch dann, wenn beim Bürgen anderes abgemacht wurde?

Das sollte die Voraussetzung (Basis) für das "Flüchtling-Bürgen" sein.

Wenn ich für jemanden bei einer Bank bürge, bin ich bis zum Abschluss verantwortlich und kann auch nicht mittendrin aussteigen wenn es mir passt. Oder bin ich falsch informiert?

erselber
25.10.2018, 15:38
Nun hoffen wir einmal, dass die von Dir angeführten "Einspruchgründe" von den Behörden schon im Vorfeld geklärt wurden und somit nicht mehr geltend gemacht werden können.

Das denke ich nicht, dass die das gemacht haben. Die waren nur darauf bedacht mit dem Hinweis "Bürgschaften" der Bevölkerung die bedenken äußerte damit Sand in die Augen zu streuen.

Denn bei einer Bürgschaft muss die Bonität des Bürgen ebenso wie des Schuldners geprüft werden. Wenn also Einige bei denen es ersichtlich war, dass diese die Beträge für die sie gebürgt haben niemals aufbringen können wäre diese Bürgschaft abzulehnen gewesen, da wertlos. Zumal ja sogar nicht Wenige für mehrere dieser "Goldstücke" solche Verpflichtungserklärungen eingingen/abgaben, das sogar innerhalb einer Familie.

roadrunner
25.10.2018, 15:41
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
Es wurden keine Regeln verändert, denn eine Bürgschaft bedeutet, dass sich ein Bürge vertraglich verpflichtet, für alle Verbindlichkeiten eines Anderen gegenüber den im Vertrag genannten Gläubigern in vollem Umfang zu haften. Es wäre nur noch gerichtlich zu prüfen, ob es eine gewöhnliche oder zeitlich befristete Bürgschaft ist oder sogar eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Bürgen sind wohl von einer zeitlich befristeten Bürgschaft ausgegangen.

erselber
25.10.2018, 15:53
Es wurden keine Regeln verändert, denn eine Bürgschaft bedeutet, dass sich ein Bürge vertraglich verpflichtet, für alle Verbindlichkeiten eines Anderen gegenüber den im Vertrag genannten Gläubigern in vollem Umfang zu haften. Es wäre nur noch gerichtlich zu prüfen, ob es eine gewöhnliche oder zeitlich befristete Bürgschaft ist oder sogar eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Bürgen sind wohl von einer zeitlich befristeten Bürgschaft ausgenommen.

Die Formulare die ich gelesen habe und ich gehe davon aus, dass alle gleich oder ähnlich formuliert waren

sind keine Höchstbetrags- oder/und zeitlich befristete sondern selbstschuldnerische Bürgschaften. Also der Supergau für alle Bürgen. Keine Einrede der Vorausklage, Ausfallbürgschaften, gewöhnliche Bürgschaften sondern zahlungspflichtig bis zu jeder Betragshöhe zeitlich unbegrenzt, bis zur Einrede der Verjährung, auf erste Anforderung.

Alles was nachträglich interpretiert oder eingeführt wurde um diese "Bürgen" zu schützen ist gelinde gesagt sehr merk-/fragwürdig. Die Begrenzung bis zur Anerkennung oder die 3 bzw. 5 Jahresfrist oder die anderen juristischen Spielerein schädigt den Rest der Bevölkerung.

roadrunner
25.10.2018, 15:59
Die Formulare die ich gelesen habe und ich gehe davon aus, dass alle gleich oder ähnlich formuliert waren

sind keine Höchstbetrags- oder/und zeitlich befristete sondern selbstschuldnerische Bürgschaften. Also der Supergau für alle Bürgen. Keine Einrede der Vorausklage, Ausfallbürgschaften, gewöhnliche Bürgschaften sondern zahlungspflichtig bis zu jeder Betragshöhe zeitlich unbegrenzt, bis zur Einrede der Verjährung, auf erste Anforderung.

Alles was nachträglich interpretiert oder eingeführt wurde um diese "Bürgen" zu schützen ist gelinde gesagt sehr merk-/fragwürdig. Die Begrenzung bis zur Anerkennung oder die 3 bzw. 5 Jahresfrist oder die anderen juristischen Spielerein schädigt den Rest der Bevölkerung.

Dann sollen sie zahlen, diese "GUTMENSCHEN AUF KOSTEN ANDERER"

roadrunner
25.10.2018, 16:02
Das sollte die Voraussetzung (Basis) für das "Flüchtling-Bürgen" sein.

Wenn ich für jemanden bei einer Bank bürge, bin ich bis zum Abschluss verantwortlich und kann auch nicht mittendrin aussteigen wenn es mir passt. Oder bin ich falsch informiert?
Du kannst eine zeitlich befristete Bürgschaft übernehmen

erselber
25.10.2018, 16:04
Dann sollen sie zahlen, diese "GUTMENSCHEN AUF KOSTEN ANDERER"

Das bezweifle ich, dass die zahlen. Da wird mit allen juristischen Tricks gearbeitet und ein "Richter, Gutachter" wird sich schon finden lassen, der irgendein Detail für nichtig erklärt.

Darauf werden wir alle sitzen bleiben, sowohl auf den Kosten als auch auf den "Goldstücken und Facharbeitern".

erselber
25.10.2018, 16:07
Du kannst eine zeitlich befristete Bürgschaft übernehmen

und/oder mit einem Höchstbetrag kombinieren.

Unüblich wäre allerdings eine gewöhnliche oder Ausfallbürgschaft bzw. sogar modifizierte Ausfallbürgschaft, denn solche wird ein Gläubiger, zumindest bei Privatpersonen, nicht akzeptieren.

roadrunner
25.10.2018, 16:08
Ist zwar jetzt sehr weit hergeholt, aber ein gutes Beispiel ist die Verjährungsfrist für Straftaten. Ich meine früher lag die mal bei 30 Jahren für Mord. Heute unverjährbar. Das bedeutet, dass sich der Mörder der sich schon in Sicherheit dachte, plötzlich doch mit einem Verfahren rechnen muss. Ich weiß - heftiger Vergleich ... aber eben auch so ein Fall.

Oder der GGT-Wert bei Säufern. Früher lag der bei 25 und du warst abgestempelt - heute bei 65. Also wenn ich einen mit 40 habe, war ich vor paar Jahren Säufer, aber heute nicht mehr? Solche Beispiele gibts genug wo sich die Dinge einfach ändern.

Aus HEISE FORUM:
Das Bundesverfassungsgericht (https://www.bundesverfassungsgericht.de/) hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Entscheidung vom 17. Dezember 2013, Az. 1 BvL 5/08 (http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20131217_1bvl000508.html)) deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber nur einen kleinen Spielraum für rückwirkende Gesetzesänderungen hat. Insbesondere dürfen neue Gesetze nicht nachträglich in eigentlich schon abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Ein vor allem für steuerrechtliche Fälle wichtiges Urteil."

roadrunner
25.10.2018, 16:10
Das bezweifle ich, dass die zahlen. Da wird mit allen juristischen Tricks gearbeitet und ein "Richter, Gutachter" wird sich schon finden lassen, der irgendein Detail für nichtig erklärt.

Darauf werden wir alle sitzen bleiben, sowohl auf den Kosten als auch auf den "Goldstücken und Facharbeitern".
Da dürftest Du leider Recht haben

kiwi
25.10.2018, 16:10
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!

Es ist nicht das erste mal dass die Regeln nachträglich geändert wurden, so z.B. der Rentennausgleich, als ich 1963 geheiratet habe gab es dieses Gesetz noch nicht. 1988 hat mein holdes Weib vom Acker gemacht und sich einen neuen Beschäler gesucht. Gut bei der Scheidung bin ich ohne Unterhalt geschlupft aber die nachträgliche Änderung des Rentenausgleichs hat sie noch belohnt für ihre Tätigkeiten wenn ich in der Nachtschicht war.

roadrunner
25.10.2018, 16:14
und/oder mit einem Höchstbetrag kombinieren.

Unüblich wäre allerdings eine gewöhnliche oder Ausfallbürgschaft bzw. sogar modifizierte Ausfallbürgschaft, denn solche wird ein Gläubiger, zumindest bei Privatpersonen, nicht akzeptieren.
... aber unsere hoch kompetenten Beamten.

Was haben übrigens Amöben und Beamte gemeinsam?:?

Amöben vermehren sich durch Zellteilung :hsl:

Beamte durch Arbeitsteilung :fizeig:

erselber
25.10.2018, 16:21
Da dürftest Du leider Recht haben

Leider und die Folgekosten sind nicht abseh- oder bezifferbar.

Krankheit, Heimaufenthalte, Pflege (wurde auch in den Verpflichtungserklärungen explizit erwähnt und die Bürgen aufgefordert Versicherungen, falls möglich, abzuschließen),

dann natürlich: Sprachkurse, KITA, Schulbesuche, evtl. Renten (wenn auch nur Mindestrente) um nur einige "große Brocken" zu nennen.

Der Bürge ist finanziell "Tod" nicht nur bloß ruiniert.

kiwi
25.10.2018, 16:21
Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.

In der Schule wurde die "Bürgschaft von Friedrich Schiller" durchgekaut.

Wer es nicht kennt einfach mal gurgeln oder so ähnlich.

erselber
25.10.2018, 16:23
... aber unsere hoch kompetenten Beamten.

Was haben übrigens Amöben und Beamte gemeinsam?:?

Amöben vermehren sich durch Zellteilung :hsl:

Beamte durch Arbeitsteilung :fizeig:

Der ist gut :appl:

Nein solche eingeschränkten Bürgschaften haben diese "Beamten" dann doch nicht akzeptiert. Wohl eher aus Versehen als aus Wissen. Die hatten halt nur dieses Formular und einfach ausgefüllt.

sunbeam
25.10.2018, 16:25
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84658288/fluechtlingsbuergen-in-essen-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen.html

...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

Wer zu doof ist zu verstehen was „bürgen“ heißt, sollte das Doppelte zahlen wegen Blödheit. Außerdem, warum die Aufregung? Wer nach mehr Zuzug schreit soll gefälligst dafür mit seiner Kohle dafür aufkommen und seinen Gutmenschenschuldkomplex nicht durch die Allgemeinheit finanzieren lassen.

roadrunner
25.10.2018, 16:25
Leider und die Folgekosten sind nicht abseh- oder bezifferbar.

Krankheit, Heimaufenthalte, Pflege (wurde auch in den Verpflichtungserklärungen explizit erwähnt und die Bürgen aufgefordert Versicherungen, falls möglich, abzuschließen),

dann natürlich: Sprachkurse, KITA, Schulbesuche, evtl. Renten (wenn auch nur Mindestrente) um nur einige "große Brocken" zu nennen.

Der Bürge ist finanziell "Tod" nicht nur bloß ruiniert.

Nach seriösen Hochrechnungen betragen die Migrationskosten in den nächsten 10 Jahre mindestens 430 Milliarden EUR, vermutlich aber mehr als 1 Billion EUR, wenn es so weitergeht. Da machen die paar EURO den Kohl auch nicht mehr fett.

erselber
25.10.2018, 16:28
Nach seriösen Hochrechnungen betragen die Migrationskosten in den nächsten 10 Jahre mindestens 430 Milliarden EUR, vermutlich aber mehr als 1 Billion EUR, wenn es so weitergeht. Da machen die paar EURO den Kohl auch nicht mehr fett.

Nun ja in ein paar Jahren werden eh nicht mehr mit Euro rechnen/zahlen. Vielleicht in Rubel, dann sind die "Facharbeiter" in Sibirien durchaus gefragt.

Wenns es dumm läuft vielleicht sogar in Yuan.

sunbeam
25.10.2018, 16:30
Nach seriösen Hochrechnungen betragen die Migrationskosten in den nächsten 10 Jahre mindestens 430 Milliarden EUR, vermutlich aber mehr als 1 Billion EUR, wenn es so weitergeht. Da machen die paar EURO den Kohl auch nicht mehr fett.

Die Deutschen haben ca. 5 Billionen Privatvermögen. 85% der Deutschen wollen das D. noch bunter wird, heißt es stehen somit über 4 Billionen an Mitteln bereit, Neger und Moslems zum kacken zu bringen!

roadrunner
25.10.2018, 16:31
Nun ja in ein paar Jahren werden eh nicht mehr mit Euro rechnen/zahlen. Vielleicht in Rubel, dann sind die "Facharbeiter" in Sibirien durchaus gefragt.

Wenns es dumm läuft vielleicht sogar in Yuan.
... oder jeder Deutsche ohne Migrationshintergrund bekommt pro Monat 31 Essensmarken, die er in einer staatlichen Suppenküche einlösen kann.

erselber
25.10.2018, 16:36
... oder jeder Deutsche ohne Migrationshintergrund bekommt pro Monat 31 Essensmarken, die er in einer staatlichen Suppenküche einlösen kann.

Aber nur Wassersuppe und kein Schweinefleisch.

roadrunner
25.10.2018, 16:43
Die Deutschen haben ca. 5 Billionen Privatvermögen. 85% der Deutschen wollen das D. noch bunter wird, heißt es stehen somit über 4 Billionen an Mitteln bereit, Neger und Moslems zum kacken zu bringen!
Wenn nach UN-Vorstellungen bis 2060 mindestens 300 Millionen stark pigmentierte Persönlichkeiten nach Europa kommen (30% nach Deutschland wegen der besseren Pfründe), hat Deutschland dann zwischen 170 und 200 Millionen Einwohner und die 4 Billionen EUR sind dann schnell ausgekackt.

roadrunner
25.10.2018, 16:46
Aber nur Wassersuppe und kein Schweinefleisch.
Fleisch ist ja extrem ungesund, wir bekommen dann nahrhafte (selbst gepflückte) Brennnessel-Suppe

sunbeam
25.10.2018, 16:46
Wenn nach UN-Vorstellungen bis 2060 mindestens 300 Millionen stark pigmentierte Persönlichkeiten nach Europa kommen (30% nach Deutschland wegen der besseren Pfründe), hat Deutschland dann zwischen 170 und 200 Millionen Einwohner und die 4 Billionen EUR sind dann schnell ausgekackt.

Und? Dann ist das eben so. Wer hier ständig gegen Rechts auf die Straßen geht und nach von Asylanten erschlagenen Deutschen ein Rockkonzert veranstaltet, sorry, der kann untergehen. Sich in seiner linken utopischen LiLaLaunewelt von Negern sprichwörtlich ficken lassen. Kein Mitleid.

FranzKonz
25.10.2018, 16:57
Die Deutschen haben ca. 5 Billionen Privatvermögen. 85% der Deutschen wollen das D. noch bunter wird, heißt es stehen somit über 4 Billionen an Mitteln bereit, Neger und Moslems zum kacken zu bringen!

Ich glaube, da irrst Du. Man behauptet, dass 1% Reiche 99% dieses Vermögens besitzen. Außerdem sagt man dem Kapital nach, ein scheues Reh zu sein.

HansMaier.
25.10.2018, 17:24
Ich glaube, da irrst Du. Man behauptet, dass 1% Reiche 99% dieses Vermögens besitzen. Außerdem sagt man dem Kapital nach, ein scheues Reh zu sein.


Die diesen Vermögen gegenüberstehenden 5 Billionen an Schulden werden die sheeples bezahlen.
Mit allem was sie, noch, haben und selbst wenn sie nichts haben durch Konsumverzicht.
Sie wissen es nur noch nicht.
MfG
H.Maier

sunbeam
25.10.2018, 17:30
Ich glaube, da irrst Du. Man behauptet, dass 1% Reiche 99% dieses Vermögens besitzen. Außerdem sagt man dem Kapital nach, ein scheues Reh zu sein.

Mir persönlich ist das egal. Am Ende des Tages hat zu gelten: Wer Invasion will, soll aus eigener Tasche dafür zahlen! Ob nun den 17jährigen verpickelten Gymnasiasten ihr Taschengeld gepfändet wird, den hyperventilierenden Studentengirlies ihr Bafög oder ob fortan jeder Etabliertenwähler pauschal 10.000 pro Jahr zwangsabführen muss. ICH will die Invasion nicht, will keine Neger und auch keine Muselclans, also will ich dafür auch nicht zahlen.

Merkelraute
25.10.2018, 17:47
Mir persönlich ist das egal. Am Ende des Tages hat zu gelten: Wer Invasion will, soll aus eigener Tasche dafür zahlen! Ob nun den 17jährigen verpickelten Gymnasiasten ihr Taschengeld gepfändet wird, den hyperventilierenden Studentengirlies ihr Bafög oder ob fortan jeder Etabliertenwähler pauschal 10.000 pro Jahr zwangsabführen muss. ICH will die Invasion nicht, will keine Neger und auch keine Muselclans, also will ich dafür auch nicht zahlen.

Wer Neger haben will, sollte nach Afrika gehen. Genau so sieht es mit den Unternehmen aus. Wer keine Deutsche einstellen will, soll sich ebenso ins Ausland verdrücken. Wir brauchen keine Volksverräter.

Klopperhorst
25.10.2018, 17:49
Mir persönlich ist das egal. Am Ende des Tages hat zu gelten: Wer Invasion will, soll aus eigener Tasche dafür zahlen! Ob nun den 17jährigen verpickelten Gymnasiasten ihr Taschengeld gepfändet wird, den hyperventilierenden Studentengirlies ihr Bafög oder ob fortan jeder Etabliertenwähler pauschal 10.000 pro Jahr zwangsabführen muss. ICH will die Invasion nicht, will keine Neger und auch keine Muselclans, also will ich dafür auch nicht zahlen.

Sie werden schon noch zahlen, aber indirekt. Also keine Rente mehr und mit ihren Prekärjobs in den Muku-Hochburgen am Existenzminimum vegetieren.

---

Kreuzbube
26.10.2018, 00:54
Allein schon das Angebot zu machen, ist ab-artig. Kein Wunder natürlich, dass sich trotzdem genug Irre fanden. Früher lockte man den Pöbel mit Kriegsanleihen. Die Dividende gab`s dann in Form zerbombter Städte und kaputter Familien. Die lernen`s aber auch nicht!:)

FaustDick
26.10.2018, 02:39
Gibt es denn schon einen Fall wo jemand tatsächlich gezahlt hat?

Letztendlich wird keiner von denen zahlen müssen und der Staat bzw. der Steuerzahler die Rechnung übernehmen, aber wenigstens haben diese Bürgen vorübergehend ein bischen Stress an der Backe.

Bruddler
26.10.2018, 06:27
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84658288/fluechtlingsbuergen-in-essen-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen.html

...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

Mit Pflichtbürgschaften könnte man so manchen Heuchler entlarven... :pfeif:

Hank Rearden
26.10.2018, 06:42
Mit Pflichtbürgschaften könnte man so manchen Heuchler entlarven... :pfeif:

Gute Idee!
Volksabstimmung: Wer für die massenhafte Aufnahme illegaler Migranten stimmt, übernimmt gleichzeitig die Bürgschaft für die Kosten.
Wer dagegen stimmt, braucht nix zu zahlen.
Das wäre mal echte Solidarität, nämlich freiwillige!
Ich weiß schon, wie das ausgehen würde!
:D

Bruddler
26.10.2018, 06:54
Gute Idee!
Volksabstimmung: Wer für die massenhafte Aufnahme illegaler Migranten stimmt, übernimmt gleichzeitig die Bürgschaft für die Kosten.
Wer dagegen stimmt, braucht nix zu zahlen.
Das wäre mal echte Solidarität, nämlich freiwillige!
Ich weiß schon, wie das ausgehen würde!
:D

Bunt- und Gutmenschen glauben, dass die grenzenlose Aufnahme (Massenflutung) unser aller Aufgabe wäre.
Eine Ideologie, die nur kranken Gehirnen entspringen kann...

Hank Rearden
26.10.2018, 07:27
10 (https://www.achgut.com/artikel/10_argumente_warum_die_derzeitige_asylpolitik_nich t_moralisch_ist) Argumente, warum die derzeitige Asylpolitik nichtmoralisch ist (https://www.achgut.com/artikel/10_argumente_warum_die_derzeitige_asylpolitik_nich t_moralisch_ist)

FranzKonz
26.10.2018, 08:24
Mir persönlich ist das egal. Am Ende des Tages hat zu gelten: Wer Invasion will, soll aus eigener Tasche dafür zahlen! Ob nun den 17jährigen verpickelten Gymnasiasten ihr Taschengeld gepfändet wird, den hyperventilierenden Studentengirlies ihr Bafög oder ob fortan jeder Etabliertenwähler pauschal 10.000 pro Jahr zwangsabführen muss. ICH will die Invasion nicht, will keine Neger und auch keine Muselclans, also will ich dafür auch nicht zahlen.

Klingt nach einer vernünftigen Einstellung, getreu dem guten alten bayrischen Rechtsgrundsatz: "Wer zahlt, schafft an, wer anschafft zahlt!"

Ich fürchte allerdings, damit kommen wir nicht durch.

MANFREDM
26.10.2018, 08:42
Allein schon das Angebot zu machen, ist ab-artig. Kein Wunder natürlich, dass sich trotzdem genug Irre fanden. Früher lockte man den Pöbel mit Kriegsanleihen. Die Dividende gab`s dann in Form zerbombter Städte und kaputter Familien. Die lernen`s aber auch nicht!:)

Meine Eltern hatten immer den Spruch: wer bürgt, wird erwürgt. Das erwürgen bezog sich natürlich symbolisch auf die Schulden, die man dann selbst an der Backe hatte.

Ich sehe immer noch genügend Irre (Typ pensionierte Beamtin) in der Stadtbiliothek hocken, die versuchen irgendwelchen angeblichen Flüchtlingen die deutsche Umwelt zu erklären. Genauso schlimm.

BlackForrester
26.10.2018, 11:38
Das denke ich nicht, dass die das gemacht haben. Die waren nur darauf bedacht mit dem Hinweis "Bürgschaften" der Bevölkerung die bedenken äußerte damit Sand in die Augen zu streuen.

Denn bei einer Bürgschaft muss die Bonität des Bürgen ebenso wie des Schuldners geprüft werden. Wenn also Einige bei denen es ersichtlich war, dass diese die Beträge für die sie gebürgt haben niemals aufbringen können wäre diese Bürgschaft abzulehnen gewesen, da wertlos. Zumal ja sogar nicht Wenige für mehrere dieser "Goldstücke" solche Verpflichtungserklärungen eingingen/abgaben, das sogar innerhalb einer Familie.


Ich denke dass die sogenannten "sozial Schwachen" jetzt nicht unbedingt die Bürgenzielgruppe waren oder sind und dass - zumindest bei der Masse - durchaus was zu holen ist. Vielleicht nicht die gesamte Summe - muss ja aber nicht sein, reicht ja schon wenn es ein spürbarer Betrag ist.

Kreuzbube
26.10.2018, 12:05
Meine Eltern hatten immer den Spruch: wer bürgt, wird erwürgt. Das erwürgen bezog sich natürlich symbolisch auf die Schulden, die man dann selbst an der Backe hatte.

Ich sehe immer noch genügend Irre (Typ pensionierte Beamtin) in der Stadtbiliothek hocken, die versuchen irgendwelchen angeblichen Flüchtlingen die deutsche Umwelt zu erklären. Genauso schlimm.


Die interessieren sich gar nicht für die Typen, sondern leben nur ihren Bevormundungswahn aus. Ich kenne diese Sorte Volk. Lästig wie Summsi, die Schmeißfliege!:)

Leseratte
26.10.2018, 12:12
Davor kann ich nur eindringlich warnen.



„Den Bürgen kannst du würgen"

https://www.anwalt.de/rechtstipps/den-buergen-kannst-du-wuergen-auch-als-vermieter_042020.html

erselber
26.10.2018, 15:07
Ich denke dass die sogenannten "sozial Schwachen" jetzt nicht unbedingt die Bürgenzielgruppe waren oder sind und dass - zumindest bei der Masse - durchaus was zu holen ist. Vielleicht nicht die gesamte Summe - muss ja aber nicht sein, reicht ja schon wenn es ein spürbarer Betrag ist.

Also ich gehe wenige davon aus, dass sich Profis so eine Verpflichtungserklärung angetan haben. Vielleicht einige Wenige, aber die Masse dürften die "Unterbelichteten" sein. Zumal bei diesen eh fast nichts zu holen ist.

Deswegen waren m. E. die Erklärungen eine Farce und Augenwischerei. Oder schlimmer noch die Behörden/Ämter wussten davon und haben einfach alles von diesen Vereinbarungen durch gewunken. Nach dem Motto ist uns egal, Hauptsache so ein Wisch liegt vor, wir können auf die Bürgschaften verweisen (ja wir wissen, dass die wertlos sind, aber sagen tun wir es nicht) und überhaupt, Befehlsnotstand und Amtshaftung gibt es ja eh nicht.

-jmw-
28.10.2018, 12:37
Und das ist gut so und sollte darum immer und überall begrüsst werden?


Ist zwar jetzt sehr weit hergeholt, aber ein gutes Beispiel ist die Verjährungsfrist für Straftaten. Ich meine früher lag die mal bei 30 Jahren für Mord. Heute unverjährbar. Das bedeutet, dass sich der Mörder der sich schon in Sicherheit dachte, plötzlich doch mit einem Verfahren rechnen muss. Ich weiß - heftiger Vergleich ... aber eben auch so ein Fall.

Oder der GGT-Wert bei Säufern. Früher lag der bei 25 und du warst abgestempelt - heute bei 65. Also wenn ich einen mit 40 habe, war ich vor paar Jahren Säufer, aber heute nicht mehr? Solche Beispiele gibts genug wo sich die Dinge einfach ändern.

-jmw-
28.10.2018, 12:38
Probier es einfach aus und unterschreibe ein paar Verpflichtungserklärungen.......
Wenn Du nichts zu sagen hast, lass es doch einfach!

-jmw-
28.10.2018, 12:44
Es wurden keine Regeln verändert, denn eine Bürgschaft bedeutet, dass sich ein Bürge vertraglich verpflichtet, für alle Verbindlichkeiten eines Anderen gegenüber den im Vertrag genannten Gläubigern in vollem Umfang zu haften. Es wäre nur noch gerichtlich zu prüfen, ob es eine gewöhnliche oder zeitlich befristete Bürgschaft ist oder sogar eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Bürgen sind wohl von einer zeitlich befristeten Bürgschaft ausgegangen.
Nicht nur einfach ausgegangen, sondern, sofern ich das richtig mitgekriegt habe, wurde ihnen genau das gesagt. Man muss Behörden ja nicht noch anfeuern, wenn sie Bürger bescheissen, nüch?

roadrunner
29.10.2018, 12:39
Nicht nur einfach ausgegangen, sondern, sofern ich das richtig mitgekriegt habe, wurde ihnen genau das gesagt. Man muss Behörden ja nicht noch anfeuern, wenn sie Bürger bescheissen, nüch?

Bürgschaftsverträge sind einseitige Verträge, die laut meiner Kenntnis unbedingt nur in Schriftform gültig sind. Nebenabreden sind somit in Schriftform festzuhalten.

roadrunner
29.10.2018, 14:49
Klingt nach einer vernünftigen Einstellung, getreu dem guten alten bayrischen Rechtsgrundsatz: "Wer zahlt, schafft an, wer anschafft zahlt!"

Ich fürchte allerdings, damit kommen wir nicht durch.
... weil in Deutschland ein pfändungssicheres Einkommen (Alleinstehende ohne Kinder 1.139,99 EUR) existiert. Diese Leute lassen sich ihre "Bezüge" auf ein "Pfändungsschutzkonto" überweisen.

FranzKonz
29.10.2018, 15:04
... weil in Deutschland ein pfändungssicheres Einkommen (Alleinstehende ohne Kinder 1.139,99 EUR) existiert. Diese Leute lassen sich ihre "Bezüge" auf ein "Pfändungsschutzkonto" überweisen.

Naja, dann wird halt nur ein Bruchteil des Gehalts gepfändet.

roadrunner
29.10.2018, 15:15
Naja, dann wird halt nur ein Bruchteil des Gehalts gepfändet.
Da kann es schnell passieren, dass die Kosten für die Pfändung den "Ertrag" erheblich schmälern oder sogar konterkarieren, l e i d e r. :aggr:

FranzKonz
29.10.2018, 15:21
Da kann es schnell passieren, dass die Kosten für die Pfändung den "Ertrag" erheblich schmälern oder sogar konterkarieren, l e i d e r. :aggr:

Hauptsache, der Executor geht den Bürgen so richtig auf den Sack, und sie müssen 30 Jahre lang haften!

roadrunner
29.10.2018, 15:33
Hauptsache, der Executor geht den Bürgen so richtig auf den Sack, und sie müssen 30 Jahre lang haften!

In diesen Fällen gibt es keine Befristung, die Bürgschaftsschulden sind völlig zu tilgen, hier gilt "bis der Tod ihn scheidet" und er kein verwertbares Erbe hinterlässt. Ausweg: Privatinsolvenz

Deutschmann
29.10.2018, 15:41
In diesen Fällen gibt es keine Befristung, die Bürgschaftsschulden sind völlig zu tilgen, hier gilt "bis der Tod ihn scheidet" und er kein verwertbares Erbe hinterlässt. Ausweg: Privatinsolvenz

Ich werf da mal die Frage in Raum: wer ist denn der eigentliche Schuldner?

erselber
29.10.2018, 15:41
Da kann es schnell passieren, dass die Kosten für die Pfändung den "Ertrag" erheblich schmälern oder sogar konterkarieren, l e i d e r. :aggr:


Das kann gut sein, dass der "Schuss" einmal nach hinten los geht. Aber manchmal muss man ein Exempel statuieren um nicht zur Lachnummer der anderen Schuldner zu werden.

Zudem muss man ja immer nachweisen können, dass versucht wurde die Forderungen einzutreiben um der Einrede der Verjährung entgegenzuwirken auch wenn Pfändungsversuche oder Pfändungsüberweisungsbeschlüsse ins Leere laufen.

Dann ist bei Behörden anders als bei sonstigen Gläubigern der zu betreibende Aufwand geringer und es sind bei diesen sowieso Edakosten.

Der einzige Ausweg für den Schuldner wäre dann die Privatinsolvenz. Was aber immer ein Gschmäckle hat und dessen Bonität auf ewige Zeiten vernichtet.

roadrunner
29.10.2018, 15:53
Ich werf da mal die Frage in Raum: wer ist denn der eigentliche Schuldner?
Der Begünstigte und der Bürge

Deutschmann
29.10.2018, 15:55
Der Begünstigte und der Bürge

Ja. Nur wann gehen die an den Bürgen ran? Wenn der Flüchtling nicht zahlen kann oder wenn der Staat nicht zahlen kann? Letztendlich ist der Staat ja in der Fürsorgepflicht.

roadrunner
29.10.2018, 15:58
Ja. Nur wann gehen die an den Bürgen ran? Wenn der Flüchtling nicht zahlen kann oder wenn der Staat nicht zahlen kann? Letztendlich ist der Staat ja in der Fürsorgepflicht.
Rechtlich ist der Begünstigte dran er kann nicht zahlen, komm Bürge, komm :cool:

Deutschmann
29.10.2018, 16:01
Rechtlich ist der Begünstigte dran er kann nicht zahlen, komm Bürge, komm :cool:

Nur zum Verständnis: der Staat ist in der Fürsorgepflicht für den Flüchtling. Hat da der Bürgscaftsvertrag überhaupt Bestand? Zumindest so lange der Staat für die Kosten aufkommen kann.

erselber
29.10.2018, 16:04
Rechtlich ist der Begünstigte dran er kann nicht zahlen, komm Bürge, komm :cool:

Wobei es sich der Gläubiger aussuchen kann, da der Bürge nach den Formularen die ich kenne eine selbstschuldnerische Bürgschaft, also unter Verzicht der Einrede der Vorausklage, übernommen hat. Also kann dieser sofort an den Bürgen herantreten und dieser muss nach erster Aufforderung leisten.

Zumal in diesen Fällen amtsbekannt ist, dass beim eigentlichen Schuldner keine Habe vorhanden, u. U. auch keine ladungsfähige Adresse bekannt ist, daher eine Pfändung ins Leere läuft, somit Kosten entstehen und unnötig Zeit verstreicht.

navy
29.10.2018, 16:07
Nur zum Verständnis: der Staat ist in der Fürsorgepflicht für den Flüchtling. Hat da der Bürgscaftsvertrag überhaupt Bestand? Zumindest so lange der Staat für die Kosten aufkommen kann.

Der Bürge muss zahlen, er hat den Idioten und Verbrecher auch nach Deutschland geholt. War aber vor 30 Jahren auch gut bekannt. Habe vor Jahrzehnten auch für ein paar Visas gebürgt, gab aber nie Probleme, weil es Regierungsleute waren

Heizer666
29.10.2018, 16:07
Nur zum Verständnis: der Staat ist in der Fürsorgepflicht für den Flüchtling. Hat da der Bürgscaftsvertrag überhaupt Bestand? Zumindest so lange der Staat für die Kosten aufkommen kann.

So weit ich weiß geht es um was ganz anderes.

Diese "sogenannten" Bürgen haben 2016/16 für Flüchtlinge gebürgt die schlechte Aussichten hatten hier Asyl zu bekommen.
Die Bürgeabkommen dienten dazu dem Staat gegenüber zu versprechen das eben dieser Flüchtling, mit geringen Chancen auf Asyl, für sich selbst sorgen kann, oder dann halt der Bürge.

Nun ist es halt gekommen wie es kommen mußte, der Flüchtling ging aufs Amt, kassierte H4 und die Stadt sagte irgendwann "hey der hat doch nen Bürgen".

Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.

jack000
29.10.2018, 16:13
Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.
Das glaube ich erst, wenn es tatsächlich stattfindet.

erselber
29.10.2018, 16:17
So weit ich weiß geht es um was ganz anderes.

Diese "sogenannten" Bürgen haben 2016/16 für Flüchtlinge gebürgt die schlechte Aussichten hatten hier Asyl zu bekommen.
Die Bürgeabkommen dienten dazu dem Staat gegenüber zu versprechen das eben dieser Flüchtling, mit geringen Chancen auf Asyl, für sich selbst sorgen kann, oder dann halt der Bürge.

Nun ist es halt gekommen wie es kommen mußte, der Flüchtling ging aufs Amt, kassierte H4 und die Stadt sagte irgendwann "hey der hat doch nen Bürgen".

Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.


Nur, dass es bei der Inspruchnahme des Bürgen einige juristische Fallstricke gibt. So z. b.: die finanzielle Überforderung des Bürgen, ausnutzen von Emotionen des Bürgen durch den Schuldner. Das wird noch ein langer Weg und ein noch längeres juristisches Tauziehen durch alle Instanzen.

Hank Rearden
29.10.2018, 16:32
Nur, dass es bei der Inspruchnahme des Bürgen einige juristische Fallstricke gibt. So z. b.: die finanzielle Überforderung des Bürgen, ausnutzen von Emotionen des Bürgen durch den Schuldner. Das wird noch ein langer Weg und ein noch längeres juristisches Tauziehen durch alle Instanzen.

Warum?
Das ist doch der Fall, für den die Bürgen unterschrieben haben.
Da können die sich doch freuen: Endlich können sie mal die SOLIDARITÄT zeigen,
die sie sonst oft und gerne einfordern, und zwar echte Solidarität, nämlich aus eigener Tasche!

Im übrigen:
Sie können das Geld ja von dem Flüchtling zurückfordern, § 774 BGB
und da die ja allesamt bekanntlich ebenso fleißig wie hochqualifiziert sind, kann
den Bürgen gar nix passieren!!!

roadrunner
29.10.2018, 16:46
Wobei es sich der Gläubiger aussuchen kann, da der Bürge nach den Formularen die ich kenne eine selbstschuldnerische Bürgschaft, also unter Verzicht der Einrede der Vorausklage, übernommen hat. Also kann dieser sofort an den Bürgen herantreten und dieser muss nach erster Aufforderung leisten.

Zumal in diesen Fällen amtsbekannt ist, dass beim eigentlichen Schuldner keine Habe vorhanden, u. U. auch keine ladungsfähige Adresse bekannt ist, daher eine Pfändung ins Leere läuft, somit Kosten entstehen und unnötig Zeit verstreicht.

Wenn die Bürgschaft auch noch selbstschuldnerisch getätigt wurde, haben die Bürgen das Argument der Unzurechnungsfähigkeit und es gibt garantiert genügend "Richter", die das anerkennen.:D

-jmw-
29.10.2018, 18:59
Bürgschaftsverträge sind einseitige Verträge, die laut meiner Kenntnis unbedingt nur in Schriftform gültig sind. Nebenabreden sind somit in Schriftform festzuhalten.
D.h. die Behörde hat die Leute legal beschissen. Muss nicht sein, oder?

navy
29.10.2018, 19:21
Wenn die Bürgschaft auch noch selbstschuldnerisch getätigt wurde, haben die Bürgen das Argument der Unzurechnungsfähigkeit und es gibt garantiert genügend "Richter", die das anerkennen.:D

Sind ja auch Irre, wenn man sowas unterschreibt. Aber auch der Migrations Beauftragte der Stadt Essen, unterschrieb solche Verträge für Personen die er nicht kannte. War mal eine Staatsanwalt Sache vor 10 Jahren

roadrunner
30.10.2018, 10:04
D.h. die Behörde hat die Leute legal beschissen. Muss nicht sein, oder?
Ob die Behörde beschissen hat, kann ich nicht sagen, ich war ja nicht dabei. Wer aber eine Bürgschaft unterschreibt, ohne vorher eine Rechtsauskunft einzuholen, gehört in die Klapsmühle.

roadrunner
30.10.2018, 10:06
Sind ja auch Irre, wenn man sowas unterschreibt. Aber auch der Migrations Beauftragte der Stadt Essen, unterschrieb solche Verträge für Personen die er nicht kannte. War mal eine Staatsanwalt Sache vor 10 Jahren
Öffentlicher Dienst schützt vor Dummheit nicht.:D

navy
30.10.2018, 12:02
Profi Kriminelle POlitiker regieren Deutschland, stehlen mit ihren Banden Milliarden, was beim AWO, ASB mit Knut Fleckenstein anfängt. Berufs Kriminelle aus dem Ausland, hier als Flüchtlinge zu verkaufen, was bei Albanern, Kurden, Marrokanern, Tunesierer und Algierischen Jugendlichen anfängt ist Volks Terrorismus

Sicher, der Uhrsprung ist bedeutend älter. Was man ihr aber übel genommen hat, die Menschen unkontrolliert ins Land zu lassen, wo wir sie nach Gesetzeslage, dann nicht mehr so einfach los bekommen! Echte Flüchtlinge, da hätte hier niemand etwas dagegen gehabt. Und echte Flüchtinge gehen auch wieder. Das Problem war nur, einige Staaten haben ihre Knäste leer geräumt und die Leute auf die Reise geschickt um sie los zu werden!

Die 20.000 Menschen um die es damals ging, ein Katzenschiss, waren auch nur der Auslöser. Das Kernproblem der Clans mitten in Deutschland, die ganze Stadtteile regieren, dass sind Mängel die auf 20 Jahre alte Entscheidungen zurück gehen! Das will nur niemand höhren, dass das Problem einen so alt Ursprung besitzt. Das aktuelle Probleme wo alle drüber reden, das ist bis auf ein paar Vergewaltigungsfälle wo a) keiner dran stirbt und es b) schon die Töchter der richtigen erwischt, noch gar nicht richtig sichtbar!

Kaktus
30.10.2018, 12:05
So weit ich weiß geht es um was ganz anderes.

Diese "sogenannten" Bürgen haben 2016/16 für Flüchtlinge gebürgt die schlechte Aussichten hatten hier Asyl zu bekommen.
Die Bürgeabkommen dienten dazu dem Staat gegenüber zu versprechen das eben dieser Flüchtling, mit geringen Chancen auf Asyl, für sich selbst sorgen kann, oder dann halt der Bürge.

Nun ist es halt gekommen wie es kommen mußte, der Flüchtling ging aufs Amt, kassierte H4 und die Stadt sagte irgendwann "hey der hat doch nen Bürgen".

Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.
Geschieht ihnen recht, wenn sie so dämlich sind.

laurin
30.10.2018, 12:36
Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!

Da muß ich dir recht geben.

-jmw-
30.10.2018, 14:40
Ob die Behörde beschissen hat, kann ich nicht sagen, ich war ja nicht dabei. Wer aber eine Bürgschaft unterschreibt, ohne vorher eine Rechtsauskunft einzuholen, gehört in die Klapsmühle.
Soweit ich das mitbekommen habe, wurde den Leuten gesagt, sie müssten für eine Weile zahlen, bis der Bebürgte in andere Systeme rutsche.

erselber
30.10.2018, 15:19
Warum?
Das ist doch der Fall, für den die Bürgen unterschrieben haben.
Da können die sich doch freuen: Endlich können sie mal die SOLIDARITÄT zeigen,
die sie sonst oft und gerne einfordern, und zwar echte Solidarität, nämlich aus eigener Tasche!

Im übrigen:
Sie können das Geld ja von dem Flüchtling zurückfordern, § 774 BGB
und da die ja allesamt bekanntlich ebenso fleißig wie hochqualifiziert sind, kann
den Bürgen gar nix passieren!!!


Ich kann ja auch nichts dafür, aber ist die Rechtsauffassung nun mal, dass es Hintertürchen gibt. Und die TeddybärenwerferInnen dürften genügend Juristen oder "Winkeladvokaten" haben, diese Argumente ins zu Feld führen. Und dann bis zur letzten Instanz klagen werden.

Im Übrigen ist der derjenige der die Bürgschaft akzeptiert verpflichtet, die finanzielle Leistungsfähigkeit und Bonität des Bürgen genauso sorgfältig zu prüfen wie die des Schuldners. Ob dies Unterblieb und wenn ja wieso ist dies ebenfalls zu prüfen. Wenn dem so ist wurde der Bevölkerung mit dem Argument es gibt ja Bürgschaften gelinde gesagt Sand in die Augen gestreut. Nur gibt es für diejenigen die dies unterließen keine Amtshaftung, also sind die aus dem "Schneider".

Sich am ursprünglichen Schuldner schadlos zu halten ist m. E. aussichtslos. Zum Einen werden diese "Goldstücke und Facharbeiter" in den Wenigsten Fällen eine Arbeit erhalten/finden oder einer "sozialversicherungspflichtigen Arbeit" nachgehen.

Dann ist es allerdings die Aufgabe des Bürgen, der zur Zahlung herangezogen wurde, sein Geld einzutreiben. Was das heißt dürfte jedem klar sein.

erselber
30.10.2018, 15:22
Wenn die Bürgschaft auch noch selbstschuldnerisch getätigt wurde, haben die Bürgen das Argument der Unzurechnungsfähigkeit und es gibt garantiert genügend "Richter", die das anerkennen.:D

Neben der gewöhnlichen Bürgschaft ist die selbstschuldnerische der Supergau für jeden Bürgen. Was will man schon von "Richtern" erwarten, die ähnlich oder genauso Ticken wie die Bürgen.

roadrunner
30.10.2018, 15:38
Soweit ich das mitbekommen habe, wurde den Leuten gesagt, sie müssten für eine Weile zahlen, bis der Bebürgte in andere Systeme rutsche.

wer sich eine Beamtenaussage schriftlich bestätigen lässt, ist rechtlich sehr beschlagen. Wer nur den Worten eines Beamten glaubt, ist rechtlich einfach nur bekloppt.

roadrunner
30.10.2018, 15:41
Neben der gewöhnlichen Bürgschaft ist die selbstschuldnerische der Supergau für jeden Bürgen. Was will man schon von "Richtern" erwarten, die ähnlich oder genauso Ticken wie die Bürgen.

... man erwartet R E C H T S S P R E C H U N G, das hat absolut nichts mit G E R E C H T I G K E I T zu tun.

Deutschmann
30.10.2018, 15:44
Warum noch niemand so einen Bürgschaftsvertrag "geleakt" hat, ist mir ein Rätsel.

erselber
30.10.2018, 15:45
... man erwartet R E C H T S S P R E C H U N G, das hat absolut nichts mit G E R E C H T I G K E I T zu tun.

Bekanntlich bekommt man vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil.

Deutschmann
30.10.2018, 15:46
Im Übrigen würde ich als Verwaltung so vorgehen: wenn der Bürge nicht zahlen kann oder nicht willens ist - Zwangseinquartierung. Sonst ist der Staat doch auch nicht zimperlich wenn es was zu holen gibt.

Bolle
30.10.2018, 15:51
Warum noch niemand so einen Bürgschaftsvertrag "geleakt" hat, ist mir ein Rätsel.

Guck mal hier:

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/GGUA-Info.30.09.2013pdf.pdf


Folgende Punkte sind mir bekannt:
Meine Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt des / der Begünstigten auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel o.Ä.), Arzt, Medikamente, Aufenthalt im Krankenhaus, Pflegeheim o.Ä.).
Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz). Zwar ist sowohl für die Erteilung eines Einreisevisums als auch einer Aufenthaltserlaubnis eine Krankenversicherung vorgeschrieben. Ich habe aber im Krankheitsfalle auch für die Kosten aufzukommen, die unter Umständen nicht von der Krankenkasse übernommen werden bzw. über der Versicherungssumme der Krankenkasse liegen.
Ist der / die Begünstigte nach Auslaufen des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis zur Ausreise verpflichtet ohne freiwillig auszureisen, bin ich auch verpflichtet, die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht zu tragen. Hierzu gehören z.B. auch Beförderungs- und Reisekosten (so u.a. Ticket, Übernachtung, notwendige Begleitungs-, Übersetzungs-, Verpflegungs- und Haftkosten).
Der Erstattungsanspruch mir gegenüber steht der öffentlichen Stelle zu, die die Mittel für den Begünstigten / die Begünstigte geleistet hat. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist gesetzlich verpflichtet, dieser Stelle die hierfür nötigen Auskünfte zu geben (§ 68 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes -AufenthG-).



Unterschrift:

https://www.berlin.de/formularverzeichnis/?formular=/labo/zentrale-einwohnerangelegenheiten/_assets/antrag_ve-25_5_18.pdf

Deutschmann
30.10.2018, 15:59
Guck mal hier:

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/GGUA-Info.30.09.2013pdf.pdf


https://www.berlin.de/formularverzeichnis/?formular=/labo/zentrale-einwohnerangelegenheiten/_assets/antrag_ve-25_5_18.pdf

Wow. Danke. Die haben ja so richtig in die Scheiße gegriffen. Na dann ... Gerichtsvollzieher - los gehts!

-jmw-
30.10.2018, 18:20
wer sich eine Beamtenaussage schriftlich bestätigen lässt, ist rechtlich sehr beschlagen. Wer nur den Worten eines Beamten glaubt, ist rechtlich einfach nur bekloppt.
Nun lebe ich aber in diesem Staate und mit diesen Beamten und habe ein Interesse daran, sie unter Kontrolle zu halten! Ein paar Bekloppte, die nicht ausbaden müssen, sind dabei nur Kollateralschaden.

Leibniz
30.10.2018, 18:22
Ich bin dafür die Nachzahlung auf ein Maximum von 100 Millionen anzuheben. Das können die Betroffenen abarbeiten während ihre Begünstigten kostenfreie Kost und Logis genießen.

kiwi
30.10.2018, 18:26
Diesen " Bürgen" wünsche ich den totalen finanziellen Absturz. Sie sollen hochverschuldet, Arbeit verlierend aus ihren Wohnungen geklagt werden. Diese Drecksäue sollen sich bei - 20 Grad auf eine Parkbank zum Schlafen legen und sich mit einer Bildzeitung zudecken. Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken.

Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken. mit Vergewaltigung - wenn schon dann richtig

ich58
02.11.2018, 13:05
Ich bin für eine Abstimmung,wo jeder teilnehmen muß. Wer mit Ja stimmt muß für die exotischen Haustiere zahlen. Das Ergebnis wäre Sehr interessant.

Maitre
02.11.2018, 14:07
Ich bin für eine Abstimmung,wo jeder teilnehmen muß. Wer mit Ja stimmt muß für die exotischen Haustiere zahlen. Das Ergebnis wäre Sehr interessant.

Das wäre ein sehr vorhersehbares Ergebnis. Es würde aber bei all den Schreihälsen, die noch mehr Flüchtlinge fordern, die Heuchler von den Ehrlichen trennen. Ich wage zu behaupten, dass die Masse Heuchler sind. Da kann man dann nicht mehr den guten Menschen auf Kosten der Allgemeinheit spielen. Es dürften wohl 90+% dagegen stimmen...

navy
02.11.2018, 18:52
da sieht man wieviele Dumme ins Mafia Geschäft mit Kriminellen eingestiegen sind

Don
03.11.2018, 19:04
D.h. die Behörde hat die Leute legal beschissen. Muss nicht sein, oder?

Hat sie nicht. Sie bescheißt erst den Steuerzahler, wenn sie auf die Eintreibung der Bürgschaft verzichtet.

Ansuz
03.11.2018, 19:14
Soweit ich das mitbekommen habe, wurde den Leuten gesagt, sie müssten für eine Weile zahlen, bis der Bebürgte in andere Systeme rutsche.
So einen Fall habe ich gerade im Bekanntenkreis. Es wurde gesagt, die Bürgschaft würde hinfällig, sobald der Flüchtilant als Asylbewerber anerkannt sei.
Die Unterschrift unter die Bürgschaft wurde als reine Formalie dargestellt. Und ein braver BRDling glaubt natürlich, was ihm irgendsoeine Kreatur auf einem Amt erzählt. Dabei ist der Bürge kein Depp. Unglaublich, aber wahr. :auro:

Arndt
03.11.2018, 19:18
So einen Fall habe ich gerade im Bekanntenkreis. Es wurde gesagt, die Bürgschaft würde hinfällig, sobald der Flüchtilant als Asylbewerber anerkannt sei.
Die Unterschrift unter die Bürgschaft wurde als reine Formalie dargestellt. Und ein braver BRDling glaubt natürlich, was ihm irgendsoeine Kreatur auf einem Amt erzählt. Dabei ist der Bürge kein Depp. Unglaublich, aber wahr. :auro:
Da kannst du mal sehen, welche Vorteile es hat, wenn man kein braver BRDling ist wie wir!

FranzKonz
03.11.2018, 19:25
Hat sie nicht. Sie bescheißt erst den Steuerzahler, wenn sie auf die Eintreibung der Bürgschaft verzichtet.

:top:

autochthon
03.11.2018, 19:27
Da kannst du mal sehen, welche Vorteile es hat, wenn man kein braver BRDling ist wie wir!

Die Wahrscheinlichkeit, daß es unseren Skorpion getroffen hat ist wohl ziemlich hoch.

Und die Tatsache, daß er eben hierzu keine Stellung nimmt heizt mein schönstes Kopfkino weiter an.

Ansuz
03.11.2018, 19:34
Da kannst du mal sehen, welche Vorteile es hat, wenn man kein braver BRDling ist wie wir!
Die armen Schutzsuchenden fuhren bei einer Aussprache in einem neuen BMW X6 vor. Alle vom Feinsten gekleidet und mit Goldschmuck behangen. Die haben mehr Kohle als der Bürge, aber man kommt da wohl nicht ran seitens der BRD-Behörden. :auro:

Klopperhorst
03.11.2018, 19:35
Die Wahrscheinlichkeit, daß es unseren Skorpion getroffen hat ist wohl ziemlich hoch. ...

Glaube ich nicht, das ist so ein Typ von wegen Wasser predigen und Wein trinken.

---

Arndt
03.11.2018, 19:36
Die Wahrscheinlichkeit, daß es unseren Skorpion getroffen hat ist wohl ziemlich hoch.

Und die Tatsache, daß er eben hierzu keine Stellung nimmt heizt mein schönstes Kopfkino weiter an.Mit manchen Gaben hat der Herr mich nicht verwöhnt, aber ich verfüge über eine Menge an Fantasie. Die lässt mich dein Kopfkino zu einem grandiosen Monumentalfilm werden!
.

Arndt
03.11.2018, 19:42
Die armen Schutzsuchenden fuhren bei einer Aussprache in einem neuen BMW X6 vor. Alle vom Feinsten gekleidet und mit Goldschmuck behangen. Die haben mehr Kohle als der Bürge, aber man kommt da wohl nicht ran seitens der BRD-Behörden. :auro:Wenn politisch gewollt, wäre dieser Spuk ganz schnell zu Ende.

Rhino
03.11.2018, 20:19
Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!

Genau mein Gedanke dazu.

Die Buergenregelung halte ich fuer sinnvoll. So kann man das Asylrecht privatisieren und somit auch unter Kontrolle halten.

Glaube kaum, dass die "Die-anderen-sollen-fuer-unseren-Altruismus-zahlen"-Gutmenschen bei so etwas besonders enthusiastisch mitmachen werden.

-jmw-
04.11.2018, 10:10
So einen Fall habe ich gerade im Bekanntenkreis. Es wurde gesagt, die Bürgschaft würde hinfällig, sobald der Flüchtilant als Asylbewerber anerkannt sei.
Die Unterschrift unter die Bürgschaft wurde als reine Formalie dargestellt. Und ein braver BRDling glaubt natürlich, was ihm irgendsoeine Kreatur auf einem Amt erzählt. Dabei ist der Bürge kein Depp. Unglaublich, aber wahr. :auro:
Wär's nicht fein, könnten wir alle es glauben - weil's stimmt? Und wie käme man da wohl hin?

solg
04.11.2018, 10:14
So einen Fall habe ich gerade im Bekanntenkreis. Es wurde gesagt, die Bürgschaft würde hinfällig, sobald der Flüchtilant als Asylbewerber anerkannt sei.
Die Unterschrift unter die Bürgschaft wurde als reine Formalie dargestellt. Und ein braver BRDling glaubt natürlich, was ihm irgendsoeine Kreatur auf einem Amt erzählt. Dabei ist der Bürge kein Depp. Unglaublich, aber wahr. :auro:
Klingt ja wie eine Art indirekte Prämie. Auszahlung erst nach Vertragsabschluss. :D

Fortuna
04.11.2018, 10:20
Genau mein Gedanke dazu.

Die Buergenregelung halte ich fuer sinnvoll. So kann man das Asylrecht privatisieren und somit auch unter Kontrolle halten.

Glaube kaum, dass die "Die-anderen-sollen-fuer-unseren-Altruismus-zahlen"-Gutmenschen bei so etwas besonders enthusiastisch mitmachen werden.


Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.

FranzKonz
04.11.2018, 10:24
So einen Fall habe ich gerade im Bekanntenkreis. Es wurde gesagt, die Bürgschaft würde hinfällig, sobald der Flüchtilant als Asylbewerber anerkannt sei.
Die Unterschrift unter die Bürgschaft wurde als reine Formalie dargestellt. Und ein braver BRDling glaubt natürlich, was ihm irgendsoeine Kreatur auf einem Amt erzählt. Dabei ist der Bürge kein Depp. Unglaublich, aber wahr. :auro:

Mag sein, dass der Bürge kein Depp ist, aber dann ist er halt eine Kulturbremse.


Ich lasse den Freund Dir als Bürgen
ihn magst Du, entrinn' ich, erwürgen!

John Donne
04.11.2018, 10:29
Hat sie nicht. Sie bescheißt erst den Steuerzahler, wenn sie auf die Eintreibung der Bürgschaft verzichtet.

Sehe ich ebenso.
Schmerz ist ein guter Lehrmeister. Insofern darf hypermoralische Naivität durchaus schmerzen. No pain, no gain.

solg
04.11.2018, 10:47
Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.
Politiker werden wohl eher nicht den ersten Schritt machen.
Am Ende kann man als Bürge solche Fälle aber immer über regionale und überregionale Medien publik machen und dramatisch aufblasen lassen, nach dem Motto: "Ja sollen die Bürgen denn jetzt für ihre Menschlichkeit bluten?" und "Sie haben syrische Kinder und Frauen vor den Fassbomben Assads und vor den scharfen Klingen des IS gerettet und wir sind ja immer noch eines der reichsten Länder der Welt!"
Ein paar Promis noch miteinbeziehen, emotional aufziehen und die ein oder andere Reportage mit investigativem Journalisten, der mit rhetorischen Fragen die Verantwortlichen von Jobcenter über Kommunal- bis hin zu Spitzenpolitik in die Enge treibt (Kinder und Frauen nicht vergessen!) und der gute Bürge wird bald seine Bürgschaften ganz elegant auf Bund und Länder übertragen können. Wo kämen wir denn dahin, wenn wir als Deutschland mit unserer Geschichte andere Menschen für ihre Zivilcourage und ihren Einsatz für Arme und Verfolgte in der Not bestrafen und in den Ruin treiben? Das ist doch kein Deutschland, in dem wir leben wollen.

solg
04.11.2018, 10:50
Sehe ich ebenso.
Schmerz ist ein guter Lehrmeister. Insofern darf hypermoralische Naivität durchaus schmerzen. No pain, no gain.
Problematisch wirds aber, wenn "Hypermoralisch Naive" masochistisch veranlagt sind.

Fortuna
04.11.2018, 15:56
Die Wahrscheinlichkeit, daß es unseren Skorpion getroffen hat ist wohl ziemlich hoch.

Und die Tatsache, daß er eben hierzu keine Stellung nimmt heizt mein schönstes Kopfkino weiter an.

Ich bin dafür, daß wir einen Solidaritätsfonds für ihn gründen und für ihn sammeln. Ich gebe schon mal ein Tränchen tief empfundenen Mitleids.

Ansuz
04.11.2018, 16:25
Wär's nicht fein, könnten wir alle es glauben - weil's stimmt? Und wie käme man da wohl hin?
Mauscheleien in/mit BRD-Behörden sind ja nun nichts Neues. Dumm ist der, der sich was erzählen läßt auf Treu und Glauben. In Zukunft nur noch schriftlich und mit glaubhaften Zeugen, sollte die Devise des "kleinen Mannes" sein. Parteibonzen hingegen dürfen sich z.B.ihr Ferienhaus ins Naturschutzgebiet bauen und haben null Konsequenzen zu befürchten.
Der BRD-Bürger, der den Behörden blind noch vertraut, ist nicht weniger dumm, wie derjenige, der weiter so! mit seiner Wählerstimme legitimiert.

beathooven
04.11.2018, 16:34
Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.

Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.

Fortuna
04.11.2018, 16:37
Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.

Klar, sollen sie die Bürgschaften halt nicht ziehen. Dann aber auch nicht über Anzeigen wegen Begünstigung im Amt, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Vorteilsnahme(?), etc. jammern.

Bei fragwürdigem Handeln von Amtsträgern steht jedem Bürger der Klageweg, bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Mal sehen, wer von den "oberen Rängen" dann alles seinen Arsch hinhalten will um das Vorgehen seiner Subalternen zu decken.

der Karl
04.11.2018, 16:41
Bei fragwürdigem Handeln von Amtsträgern steht jedem Bürger der Klageweg, bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Mal sehen, wer von den "oberen Rängen" dann alles seinen Arsch hinhalten will.

Da bin ich dabei - werde die Sache penibel beobachten. Kenne diese Bürgschaftsfälle von der Bank - nahezu immer haben die Richter z.G. der Bank entschieden (Bürgschaftsprozesse sind sogen. Urkundenprozesse - mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen

Kreuzbube
04.11.2018, 16:42
Politiker werden wohl eher nicht den ersten Schritt machen.
Am Ende kann man als Bürge solche Fälle aber immer über regionale und überregionale Medien publik machen und dramatisch aufblasen lassen, nach dem Motto: "Ja sollen die Bürgen denn jetzt für ihre Menschlichkeit bluten?" und "Sie haben syrische Kinder und Frauen vor den Fassbomben Assads und vor den scharfen Klingen des IS gerettet und wir sind ja immer noch eines der reichsten Länder der Welt!"
Ein paar Promis noch miteinbeziehen, emotional aufziehen und die ein oder andere Reportage mit investigativem Journalisten, der mit rhetorischen Fragen die Verantwortlichen von Jobcenter über Kommunal- bis hin zu Spitzenpolitik in die Enge treibt (Kinder und Frauen nicht vergessen!) und der gute Bürge wird bald seine Bürgschaften ganz elegant auf Bund und Länder übertragen können. Wo kämen wir denn dahin, wenn wir als Deutschland mit unserer Geschichte andere Menschen für ihre Zivilcourage und ihren Einsatz für Arme und Verfolgte in der Not bestrafen und in den Ruin treiben? Das ist doch kein Deutschland, in dem wir leben wollen.


So einfach ist das nicht. Machen sie da Ausnahmen, melden sich plötzlich tausende Bürgen, die das auch wollen...bzw. nicht mehr zahlen wollen. Das gibt `ne Prozesslawine!:))

Fortuna
04.11.2018, 16:47
So einfach ist das nicht. Machen sie da Ausnahmen, melden sich plötzlich tausende Bürgen, die das auch wollen...bzw. nicht mehr zahlen wollen. Das gibt `ne Prozesslawine!:))

Damit sitzen die Bonzen und die linken Verwaltungsmenschen schön in der Zwickmühle. Natürlich möchten sie ihren Freunden helfen und dem Steuerzahler die Kosten aufbinden.

Aber wenn sie das zu plump und offensichtlich machen, fällt ihnen das gewaltig auf die Füße. Wie aber kann man am besten eine Gaunerei als rechtens darstellen? Wie kann man die Wut von Bürgen, die nicht so eine staatliche und verwaltungstechnische Hilfe hatten, sondern zahlen mußten abwiegeln?

Da wird mancher denken: Mein Arsch und meine Pension ist mir wichtiger, als mich für andere Leute zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

beathooven
04.11.2018, 17:01
Damit sitzen die Bonzen und die linken Verwaltungsmenschen schön in der Zwickmühle. Natürlich möchten sie ihren Freunden helfen und dem Steuerzahler die Kosten aufbinden.

Aber wenn sie das zu plump und offensichtlich machen, fällt ihnen das gewaltig auf die Füße. Wie aber kann man am besten eine Gaunerei als rechtens darstellen? Wie kann man die Wut von Bürgen, die nicht so eine staatliche und verwaltungstechnische Hilfe hatten, sondern zahlen mußten abwiegeln?

Da wird mancher denken: Mein Arsch und meine Pension ist mir wichtiger, als mich für andere Leute zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

Die Forderungen an die Bürgen sind per Erlass der Innenminister ausgesetzt bis zur gesetzlichen Regelung durch den Bund. Die Angelegenheit ist deshalb auf politischer Ebener zu beackern. Eine verwaltungsgerichtliche Klage oder eine Fachaufsichtsbeschwerde geht daher ins Leere.

Fortuna
04.11.2018, 17:08
Die Forderungen an die Bürgen sind per Erlass der Innenminister ausgesetzt bis zur gesetzlichen Regelung durch den Bund. Die Angelegenheit ist deshalb auf politischer Ebener zu beackern. Eine verwaltungsgerichtliche Klage oder eine Fachaufsichtsbeschwerde geht daher ins Leere.

Der Innenminister und sein Partei wollen sicher irgendwann wiedergewählt werden. Wenn medial (müssen keine Staatsmedien sein, Internet genügt) und durch Straßenpropaganda deutlich genug herausgearbeitet wird, wie hier der Anschein einer Begünstigung und Rechtsbeugung entstehen kann, mindern sich möglicherweise die (Wieder)wahlchancen.

Heutzutage sollte man das nicht unterschätzen. Merkel wurde lange Zeit nach 2015 ja auch noch als Königin der Herzen gehandelt und für ihre Partei schien alles eitel Sonnenschein.

Bessere Wahlkampfmunition als "Vetterleswirtschaft" und "Schieberei" durch die "Bonzen" und Systemparteien kann man der AfD ja auch kaum liefern.

Merkelraute
04.11.2018, 17:14
Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

Was ist mit den Bürgschaften für Vergewaltiger und Mörder ? Ich hoffe doch, daß die Opfer bzw. die Angehörigen hier das Maximum bei den Bürgen an Schadensersatz holen werden ! Dann sollen die Bürgen eben ihr Haus und Hof verkaufen.

Kreuzbube
04.11.2018, 17:18
Damit sitzen die Bonzen und die linken Verwaltungsmenschen schön in der Zwickmühle. Natürlich möchten sie ihren Freunden helfen und dem Steuerzahler die Kosten aufbinden.

Aber wenn sie das zu plump und offensichtlich machen, fällt ihnen das gewaltig auf die Füße. Wie aber kann man am besten eine Gaunerei als rechtens darstellen? Wie kann man die Wut von Bürgen, die nicht so eine staatliche und verwaltungstechnische Hilfe hatten, sondern zahlen mußten abwiegeln?

Da wird mancher denken: Mein Arsch und meine Pension ist mir wichtiger, als mich für andere Leute zu weit aus dem Fenster zu lehnen.


Man fragt sich, warum sie Bundesblödmichel überhaupt in diese Falle laufen ließen. Ist ja bekannt, wie rotzdämlich Zecken sind. Na ja, soll uns nicht jucken!:)

beathooven
04.11.2018, 17:20
Was ist mit den Bürgschaften für Vergewaltiger und Mörder ? Ich hoffe doch, daß die Opfer bzw. die Angehörigen hier das Maximum bei den Bürgen an Schadensersatz holen werden ! Dann sollen die Bürgen eben ihr Haus und Hof verkaufen.

Was soll der Post jetzt? Was hat dein Vortrag mit der in Rede stehenden Bürgschaft zu tun. Wer hat nur Anspruch aus der Bürgschaft ? Warum sind Wutbürger immer so neben der Spur?

Fortuna
04.11.2018, 17:21
Was ist mit den Bürgschaften für Vergewaltiger und Mörder ? Ich hoffe doch, daß die Opfer bzw. die Angehörigen hier das Maximum bei den Bürgen an Schadensersatz holen werden ! Dann sollen die Bürgen eben ihr Haus und Hof verkaufen.

So weit muß man gar nicht gehen. Man muß nur jedem Niedriglöhner und jedem Kleinrentner sagen:

Dir ziehen sie das Fell über die Ohren. Du mußt auf Deine paar Kröten noch Steuern und Sozialabgaben zahlen, bzw. Du mußt Flaschen sammeln. Für eine würdige Rente für Dich ist kein Geld da - aber die Bonzen schenken ihrem Klüngel massenhaft Kohle, die eigentlich eingezogen werden müßte!

Willst Du diese Sauerei widerspruchslos dulden oder willst Du die abwählen?

Ansuz
04.11.2018, 17:28
Man fragt sich, warum sie Bundesblödmichel überhaupt in diese Falle laufen ließen. Ist ja bekannt, wie rotzdämlich Zecken sind. Na ja, soll uns nicht jucken!:)

Man könnte das auf die immer komplexer werdenden Verwaltungsstrukturen schieben, je komplexer ein System, desto anfälliger für Fehler, nicht nur menschlicher Art, sondern auch der niemals optimal funzenden Weichware, die zunehmend eingesetzt wird. Dazu dann noch Mauschelei, Korruption, Vetternwirtschaft, die ganz normalen Dinge halt.

Man könnte allerdings auch vermuten, es sei ein weiterer Aspekt der mehr oder weniger still ablaufenden Enteignung des Volkes, welche mit der Agenda 2010 ganz offiziell auch verkündet wurde.

Merkelraute
04.11.2018, 17:29
So weit muß man gar nicht gehen. Man muß nur jedem Niedriglöhner und jedem Kleinrentner sagen:

Von denen gibt es eh kaum Bürgschaften. Die meisten Bürgen sitzen in den Rathäusern und sind rotgrüne Beamte.

Ansuz
04.11.2018, 17:35
Von denen gibt es eh kaum Bürgschaften. Die meisten Bürgen sitzen in den Rathäusern und sind rotgrüne Beamte.
Wer bürgt wohl für die gigantischen Schulden der BRD? Die Politbonzen nicht.
Diese paar Kröten aus den "Flüchtling"sbürgschaften sind nicht mal Peanuts.

Kreuzbube
04.11.2018, 17:35
Man könnte das auf die immer komplexer werdenden Verwaltungsstrukturen schieben, je komplexer ein System, desto anfälliger für Fehler, nicht nur menschlicher Art, sondern auch der niemals optimal funzenden Weichware, die zunehmend eingesetzt wird. Dazu dann noch Mauschelei, Korruption, Vetternwirtschaft, die ganz normalen Dinge halt.

Man könnte allerdings auch vermuten, es sei ein weiterer Aspekt der mehr oder weniger still ablaufenden Enteignung des Volkes, welche mit der Agenda 2010 ganz offiziell auch verkündet wurde.


Wäre `ne Erklärung. Oder sie glaubten tatsächlich unerschütterlich an ihre Fachkräfte!:D

Kreuzbube
04.11.2018, 17:40
Wer bürgt wohl für die gigantischen Schulden der BRD? Die Politbonzen nicht.
Diese paar Kröten aus den "Flüchtling"sbürgschaften sind nicht mal Peanuts.


Der Pöbel mit seinen Ersparnissen. Wer sonst?!:)

Fortuna
04.11.2018, 17:40
Von denen gibt es eh kaum Bürgschaften. Die meisten Bürgen sitzen in den Rathäusern und sind rotgrüne Beamte.

Ja schon, aber wenn die Niedriglöhner, die Kleinrentner und alle anderen, zu denen dieses System nicht so großzügig und nachsichtig ist sehen, was läuft dann kriegen die auch einen Zorn über diese Ungerechtigkeit.

"Kein Geld da für uns, aber ihr verschenkt Abermillionen an euren Klüngel?"

BrüggeGent
04.11.2018, 17:43
Ja schon, aber wenn die Niedriglöhner, die Kleinrentner und alle anderen, zu denen dieses System nicht so großzügig und nachsichtig ist sehen, was läuft dann kriegen die auch einen Zorn über diese Ungerechtigkeit.

"Kein Geld da für uns, aber ihr verschenkt Abermillionen an euren Klüngel?"

Dann setzen die Kleinen den Bonzen den "Roten Hahn" aufs Dach?

kiwi
04.11.2018, 17:46
Wer bürgt wohl für die gigantischen Schulden der BRD? Die Politbonzen nicht.
Diese paar Kröten aus den "Flüchtling"sbürgschaften sind nicht mal Peanuts.

Ich soll 23.350 € Schulden haben die haben sich verrechnethttps://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64287&stc=1

Fortuna
04.11.2018, 17:49
Dann setzen die Kleinen den Bonzen den "Roten Hahn" aufs Dach?

Es gibt viel zivilisierte Methoden um denen das Spiel zu verderben. Außerdem werden ja nicht nur die "Kleinen" betrogen, auch weite Teile des Mittelstandes werden über Nullzinsen, Inflation, Energieverteuerung, und und und enteignet und um die Früchte ihrer Arbeit gebracht.

Eine Zeitlang mag das gutgehen, aber irgendwann schlägt das Pendel um.

Merkelraute
04.11.2018, 17:50
Ich soll 23.350 € Schulden haben die haben sich verrechnethttps://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64287&stc=1

Das sind Merkels Schulden ! Bei so hohen Staatsschulden müsste man eigentlich das gesamte Merkelregime wegen Verschuldung ins Gefängnis stecken !

Eloy
04.11.2018, 17:57
Ich soll 23.350 € Schulden haben die haben sich verrechnethttps://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64287&stc=1

Die haben sich verrechnet! Da kann ich dich beruhigen.

Die haben noch die Schulden der Länder, der Städte und Gemeinden vergessen. Das wird nix mit Rente mit 80!

Maitre
04.11.2018, 17:58
Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.

Hast du anderen Fällen staatlich sanktionierter Abzocke auch so viel Verständnis? Was ist mit Grundstückseigentümern, denen ungefragt eine Prachtstraße vors Grundstück gesetzt wurde, die einen "Straßenausbaubeitrag" in kaum zu leistender Höhe zahlen sollen? Oder stören dich die dreisten "Anschlussgebühren" für Abwasseranschlüsse, die z.T. vor 100 und mehr Jahren gelegt und selbstverständlich schon einmal bezahlt wurden? Oder ist es nur bei Menschen schlimm, die in vollster Absicht eine Bürgschaft leisteten und fest davon ausgingen, die Kosten für ihr blasiertes Gutmenschentum der Allgemeinheit aufdrücken zu können?

beathooven
04.11.2018, 17:59
Das sind Merkels Schulden ! Bei so hohen Staatsschulden müsste man eigentlich das gesamte Merkelregime wegen Verschuldung ins Gefängnis stecken !

Wieso ? Das Vermögen der BRD übersteigt deren Schulden

"Den Staatsschulden in Deutschland stehen beträchtliche Staatsvermögen (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverm%C3%B6gen) gegenüber. Die Staatsvermögen bestehen aus Sachvermögen (https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverm%C3%B6gen) (Gebäude (https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4ude), Bauland (https://de.wikipedia.org/wiki/Bauland), Infrastruktur (https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur) etc.) und Geldvermögen (https://de.wikipedia.org/wiki/Geldverm%C3%B6gen). Nach Berechnungen des DIW (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Institut_f%C3%BCr_Wirtschaftsforschung) auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes (https://de.wikipedia.org/wiki/Statistisches_Bundesamt) und der Deutschen Bundesbank (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbank) ergibt sich folgende Bilanz: Wenn man die staatlichen Vermögenswerte berücksichtigt, beträgt die Nettobelastung künftiger Generationen durch den Staatssektor in Deutschland aktuell nur etwas über null Prozent des BIP,....."

wiki


Also. Alles nur wieder eine typische Wutbürger Panik-Attake.

beathooven
04.11.2018, 18:02
Hast du anderen Fällen staatlich sanktionierter Abzocke auch so viel Verständnis? Was ist mit Grundstückseigentümern, denen ungefragt eine Prachtstraße vors Grundstück gesetzt wurde, die einen "Straßenausbaubeitrag" in kaum zu leistender Höhe zahlen sollen? Oder stören dich die dreisten "Anschlussgebühren" für Abwasseranschlüsse, die z.T. vor 100 und mehr Jahren gelegt und selbstverständlich schon einmal bezahlt wurden? Oder ist es nur bei Menschen schlimm, die in vollster Absicht eine Bürgschaft leisteten und fest davon ausgingen, die Kosten für ihr blasiertes Gutmenschentum der Allgemeinheit aufdrücken zu können?

Den Post überlegst du nochmal tiefer. Er hat weder mit dem Bürgschaftsproblem noch mit einem Vermögensverlust zu tun. Nur ein Verwertungsproblem steht an.

Merkelraute
04.11.2018, 18:05
Wieso ? Das Vermögen der BRD übersteigt deren Schulden

Sehr gut ! Dann brauchen wir ja keine neuen Kredite, was ?! :haha:Junge, wenn die hier keine neuen Kredite aufnehmen, dann gibt es hier keinen Staat mehr ! Die Vermögenswerte sind nämlich gar nicht vorhanden ! Oder willst Du das Rathaus von Stendal kaufen oder den Roland vor dem Bremer Rathaus ? Selten so einen Schwachsinn gelesen.

Fortuna
04.11.2018, 18:07
Den Post überlegst du nochmal tiefer. Er hat weder mit dem Bürgschaftsproblem noch mit einem Vermögensverlust zu tun. Nur ein Verwertungsproblem steht an.

Haben die wirklich das politische Mandat die Verwertung dieser "Werte" zu unterlassen - was sagen da die anderen "Schuldner" des brd-Systems, denen gegenüber man sich nicht so kulant zeigt?

beathooven
04.11.2018, 18:11
Sehr gut ! Dann brauchen wir ja keine neuen Kredite, was ?! :haha:Junge, wenn die hier keine neuen Kredite aufnehmen, dann gibt es hier keinen Staat mehr ! Die Vermögenswerte sind nämlich gar nicht vorhanden ! Oder willst Du das Rathaus von Stendal kaufen oder den Roland vor dem Bremer Rathaus ? Selten so einen Schwachsinn gelesen.

Lass stecken, du hast das mit den Staatsschulden und deren Bedeutung nicht verstanden, ist aber egal. bleib wütend.

beathooven
04.11.2018, 18:13
Haben die wirklich das politische Mandat die Verwertung dieser "Werte" zu unterlassen - was sagen da die anderen "Schuldner" des brd-Systems, denen gegenüber man sich nicht so kulant zeigt?

Die anderen Schuldner haben dazu nichts zu sagen, weil jedes Schuldverhältnis erst einmal für sich zu betrachten ist. Und immer daran denken, eine Bürgschaft muss nicht gezogen werden. Diese Entscheidung ist jetzt politisch, somit dort zu verarbeiten und zu kontrollieren.

Immer schön die Dinge so betrachten, wie sie sind.

Don
04.11.2018, 18:15
Wieso ? Das Vermögen der BRD übersteigt deren Schulden

"Den Staatsschulden in Deutschland stehen beträchtliche Staatsvermögen (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverm%C3%B6gen) gegenüber. Die Staatsvermögen bestehen aus Sachvermögen (https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverm%C3%B6gen) (Gebäude (https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4ude), Bauland (https://de.wikipedia.org/wiki/Bauland), Infrastruktur (https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur) etc.) und Geldvermögen (https://de.wikipedia.org/wiki/Geldverm%C3%B6gen). Nach Berechnungen des DIW (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Institut_f%C3%BCr_Wirtschaftsforschung) auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes (https://de.wikipedia.org/wiki/Statistisches_Bundesamt) und der Deutschen Bundesbank (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bundesbank) ergibt sich folgende Bilanz: Wenn man die staatlichen Vermögenswerte berücksichtigt, beträgt die Nettobelastung künftiger Generationen durch den Staatssektor in Deutschland aktuell nur etwas über null Prozent des BIP,....."

wiki


Also. Alles nur wieder eine typische Wutbürger Panik-Attake.

Also alles in Butter. Oder wie man heute sagt, feine Sahne.

Merkelraute
04.11.2018, 18:17
Lass stecken, du hast das mit den Staatsschulden und deren Bedeutung nicht verstanden, ist aber egal. bleib wütend.

Ich bin nicht wütend. Ich lache mich schlapp über Deine geistigen Hirnfürze ! :fizeig:

Ansuz
04.11.2018, 18:31
Hast du anderen Fällen staatlich sanktionierter Abzocke auch so viel Verständnis? Was ist mit Grundstückseigentümern, denen ungefragt eine Prachtstraße vors Grundstück gesetzt wurde, die einen "Straßenausbaubeitrag" in kaum zu leistender Höhe zahlen sollen? Oder stören dich die dreisten "Anschlussgebühren" für Abwasseranschlüsse, die z.T. vor 100 und mehr Jahren gelegt und selbstverständlich schon einmal bezahlt wurden? Oder ist es nur bei Menschen schlimm, die in vollster Absicht eine Bürgschaft leisteten und fest davon ausgingen, die Kosten für ihr blasiertes Gutmenschentum der Allgemeinheit aufdrücken zu können?
Ich vermute mal, diese Seite der BRD-Realität ist dem Schreiber ebensowenig bekannt, wie der Masse.
Wer selbst davon betroffen ist, fällt erst mal "aus allen Wolken", so meine Erfahrung. Wie auch bei einigen, die sich auf ihre mühsam angesparte Betriebsrente freuten und dann erst mal eine fette Nachzahlung an die Krankenkasse leisten sollten. Nachträglich wurde da ein Gesetz geändert und der Bevölkerung nicht angemessen kommuniziert, um es einmal höflich zu formulieren.:auro:

Fortuna
04.11.2018, 18:36
Die anderen Schuldner haben dazu nichts zu sagen, weil jedes Schuldverhältnis erst einmal für sich zu betrachten ist. Und immer daran denken, eine Bürgschaft muss nicht gezogen werden. Diese Entscheidung ist jetzt politisch, somit dort zu verarbeiten und zu kontrollieren.

Immer schön die Dinge so betrachten, wie sie sind.

"Nichts zu sagen?" - Soll das heißen, die (Wahl)-Stimmen dieser Leute sind irrelevant und eine Partei, der es gelingt Millionen Stimmen von Menschen zu gewinnen, die sich vom alten Kartellparteiensystem benachteiligt, betrogen und allein gelassen fühlen darf keinen Vorteil daraus ziehen?

Auf Dauer wird es eng für ein politisches System, daß sich nur noch auf die (gekauften?) Stimmen seiner Begünstigten verlassen kann und das sich mit jeder Wohltat, die es für einen kleinen Kreis von Gesinnungsgenossen gewährt den Haß und die Ablehnung von Millionen Nichtbegünstigten zuzieht. Sie können nicht alle kaufen. Sie werden immer welche verprellen. Mit einer Sonderbehandlung für Bürgschaftsversager sowieso.

kiwi
04.11.2018, 18:44
Wer bürgt wohl für die gigantischen Schulden der BRD? Die Politbonzen nicht.
Diese paar Kröten aus den "Flüchtling"sbürgschaften sind nicht mal Peanuts.

Ich lese und höre immer etwas von Staatsschulden - hat der Rolli und andere nicht etwas von einer "Schwarzen Null"geredet.

-jmw-
05.11.2018, 10:32
Mauscheleien in/mit BRD-Behörden sind ja nun nichts Neues. Dumm ist der, der sich was erzählen läßt auf Treu und Glauben. In Zukunft nur noch schriftlich und mit glaubhaften Zeugen, sollte die Devise des "kleinen Mannes" sein. Parteibonzen hingegen dürfen sich z.B.ihr Ferienhaus ins Naturschutzgebiet bauen und haben null Konsequenzen zu befürchten.
Der BRD-Bürger, der den Behörden blind noch vertraut, ist nicht weniger dumm, wie derjenige, der weiter so! mit seiner Wählerstimme legitimiert.
Wollen darin mitarbeiten, das dass so normal bleibt?

Archivar
05.11.2018, 19:10
Sehr gut ! Dann brauchen wir ja keine neuen Kredite, was ?! :haha:Junge, wenn die hier keine neuen Kredite aufnehmen, dann gibt es hier keinen Staat mehr ! Die Vermögenswerte sind nämlich gar nicht vorhanden ! Oder willst Du das Rathaus von Stendal kaufen oder den Roland vor dem Bremer Rathaus ? Selten so einen Schwachsinn gelesen.

Sebst wenn dieses Tafelsilber noch verkäuflich wäre und man es privattisieren würde, dann hätten wir eine Null, nämlich die Null auf den Schuldkonten und über zwei Billionen Euronen wären verschwunden, so wie sie aus den Nichts entstanden sind. Aber genau das ist ja bei einem Schuldgeldsystem nicht vorgesehen. Solange der Staat die Schulden nicht zurückbezahlt können die Banken schöne Bilanzen erstellen und Zinsen kassieren, für fast null Leistung, vom Verwaltungskram mal abgesehen.
Schuldgeldsysteme haben ein Verfallsdatum und wir stehen kurz vor diesem Datum. Ob nun von den Finanzfaschisten der fed-Banken gesteuert oder entglitten spielt dabei keine Rolle. Dem System ruht das Muß des Geldverbrennens inne. Aber Meister Beethoven negiert das natürlich.

Bolle
10.11.2018, 08:59
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

§ 68 Haftung für Lebensunterhalt

(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. Der Zeitraum nach Satz 1 beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.
(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.
(4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.


https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68.html

Bolle
22.11.2018, 08:11
Aber eingefordert wird das Geld wohl nicht, da zeigt sich der Staat gönnerhaft und verzichtet.......
Das Müsste uns mal mit dem Finanzamt so gehen!


Migrationspolitik

Flüchtlingsbürgen schulden Arbeitsagentur Millionen


Die Forderungen der Arbeitsagenturen gegenüber Flüchtlingsbürgen belaufen sich auf mindestens 21 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt. Diese Summe ist aber nur ein Teil der tatsächlich ausstehenden Beträge: Darin nicht enthalten sind die Beträge der 105 kommunalen Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern. „Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse über den Umfang der Erstattungsforderungen vor“, heißt es in der Antwort.

Beglichen wurden von den Flüchtlingsbürgen nach Auskunft des Arbeitsministeriums inzwischen erst rund 670.000 Euro. Die geringe Zahlungsbereitschaft erklärt sich vor allem dadurch, dass die Arbeitsagenturen darauf verzichten, die ausstehenden Beträge einzutreiben. „Eine Vollstreckung aus diesen Erstattungsbescheiden findet derzeit nicht statt.“


https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html


Dabei haben Arbeitsämter und Jobcenter eine eigene Inkasso-Abteilung!

navy
22.11.2018, 13:09
Diese Profi Dummen Kriminellen, haben bis heute praktisch noch NIchts gezahlt, der Staat, lässt das Ganze ruhen, weil man ja selbst der Verursacher ist
https://geopolitiker.files.wordpress.com/2015/12/gutmenschen-2.jpg?w=241&h=300

Flüchtlingsbürgen werden mit 20 Millionen Euro zur Kasse gebeten
21.11.2018 11:22 Uhr
Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 2500 Bescheide registriert, mit denen sogenannte Flüchtlingsbürgen zur Kasse gebeten werden sollen. Die Forderungen belaufen sich bisher auf rund 21 Millionen Euro.
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Einigkeit in der Koalition: Union und SPD werden mehr Ausländer mit Berufsausbildung ins Land holen

https://www.epochtimes.de/video/deutschland/fluechtlingsbuergen-werden-mit-20-millionen-euro-zur-kasse-gebeten-a2715176.html

PS: ich habe selbst erlebt in Deutschen Botschaften, so die dümmsten Frauen, für Kriminelle versuchten Visas zu besorgen, dafür bürgten

frundsberg
22.11.2018, 13:13
Könnte die CDU/CSU nicht zu Lasten der etwa 50 Mio. Deutschen in der BRD einen Kredit von 50 Mrd. Euro bei der EZB und BB aufnehmen, um damit all die jungen geflüchteten Männer aus dem Orient, Afrika und Indien zu finanzieren?

Das wären pro Kopf nur 1.000 Euro, die jeder bundesdeutsche Deutsche in diesem Wirtschaftsstandort der Alliierten bezahlen müßte.

Wenn das gutgeht, könnte die CDU/CSU das ja später mit höheren Beiträgen wiederholen. Also die BB druckt das Geld, und die Deutschen haften mit ihren Einlagen. Man verrechnet sie einfach, so bleibt die Gesamtmenge des im Umlauf befindlichen Geldes vorhanden, es wird praktisch umverteilt.

Deutschmann
22.11.2018, 15:30
Aber eingefordert wird das Geld wohl nicht, da zeigt sich der Staat gönnerhaft und verzichtet.......
Das Müsste uns mal mit dem Finanzamt so gehen!



https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html


Dabei haben Arbeitsämter und Jobcenter eine eigene Inkasso-Abteilung!

Und mir haben sie die Zulassung einen neuen Fahrzeug verweigert, weil ich einen 1-stelligen - ich betone 1-stelligen - Betrag aus einer Steuer von vor x Jahren offen hatte. Dazu musste ich erst zum Zollamt fahren und den Scheiß begleichen. Als die Dame sagte dass ich froh sein solle, weil man unter 10 Euro keine Verzugszinsen zahlen muss, dachte ich die will mich verarschen.

Ach ja, ich war etwa ne Stunde am Zoll, in der sich 3 verschiedene Leute an 3 verschiedenen Standortn mit der Verbuchung des 1-stelligen Betrag beschäftigt haben. Na ... wer rechnet das Saldo aus? :D

Bolle
23.11.2018, 07:38
Die Forderungen der Arbeitsagenturen gegenüber Flüchtlingsbürgen belaufen sich auf mindestens 21 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt.


Recht und Gesetz werden einfach außer Kraft gesetzt! Der Staat verzichtet und verschleppt! Die Lasten werden der Allgemeinheit, dem Steuerzahler aufgebürdet.



Die geringe Zahlungsbereitschaft erklärt sich vor allem dadurch, dass die Arbeitsagenturen darauf verzichten, die ausstehenden Beträge einzutreiben. „Eine Vollstreckung aus diesen Erstattungsbescheiden findet derzeit nicht statt.“

Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, wie der Verzicht auf den Einzug von Forderungen zeigt!
Es ist sogar eine eklatante Ungleichheit zu Ungunsten der"normalen" Bürger denen man Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft androht und auch vollstreckt.
Gutmenschen und ihre Helfershelfer jedoch leben ihre moralische Überlegenheitsposition auf Kosten der Allgemeinheit aus!
Wo bleiben hier die Abmahnanwälte und Inkassobüros?
Was für eine Schweinerei!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html#

HerrMayer
23.11.2018, 07:42
Recht und Gesetz werden einfach außer Kraft gesetzt! Der Staat verzichtet und verschleppt! Die lasten werden der Allgemeinheit, dem Steuerzahler aufgebürdet.




Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, wie der Verzicht auf den Einzug von Forderungen zeigt!
Es ist sogar eine eklatante Ungleichheit zu Ungunsten der"normalen" Bürger denen man Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft androht und auch vollstreckt.
Gutmenschen und ihre Helfershelfer jedoch leben ihre moralische Überlegenheitsposition auf Kosten der Allgemeinheit aus!
Wo bleiben hier die Abmahnanwälte und Inkassobüros?
Was für eine Schweinerei!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html#

Ist zum kotzen, einfach nur noch unerträglich diese DreckBRD mit diesen Drecksgutmenschen.

KALTENBORN
23.11.2018, 08:33
sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
Das muss sie doch auch weiterhin, da mit den 50 Mücken, auf längere Sicht, nicht mal ein Furz an Leistungen abzudecken ist.

SprecherZwo
23.11.2018, 08:44
Recht und Gesetz werden einfach außer Kraft gesetzt! Der Staat verzichtet und verschleppt! Die Lasten werden der Allgemeinheit, dem Steuerzahler aufgebürdet.




Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, wie der Verzicht auf den Einzug von Forderungen zeigt!
Es ist sogar eine eklatante Ungleichheit zu Ungunsten der"normalen" Bürger denen man Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft androht und auch vollstreckt.
Gutmenschen und ihre Helfershelfer jedoch leben ihre moralische Überlegenheitsposition auf Kosten der Allgemeinheit aus!
Wo bleiben hier die Abmahnanwälte und Inkassobüros?
Was für eine Schweinerei!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html#

Aber wehe, es wird nicht für den ÖR-Lügenfunk GEZahlt!
Da werden aber sofort die staatlichen Schergen losgeschickt!

chris2009
23.11.2018, 08:55
Diese Leute sind Mithelfer an allem was zur Zeit passiert, das muss man sich mal klarmachen!

Kreuzbube
23.11.2018, 09:08
Aber wehe, es wird nicht für den ÖR-Lügenfunk GEZahlt!
Da werden aber sofort die staatlichen Schergen losgeschickt!


An sich ganz normal. Jedes Regime sorgt für seine Stützen. Beim Adi waren die NS-Bonzen privilegiert, in der Zone die Genossen...und heute Juden, Kuffnuckels und Gutis. So ist das eben!:)

Zirrus
23.11.2018, 21:58
Und mir haben sie die Zulassung einen neuen Fahrzeug verweigert, weil ich einen 1-stelligen - ich betone 1-stelligen - Betrag aus einer Steuer von vor x Jahren offen hatte. Dazu musste ich erst zum Zollamt fahren und den Scheiß begleichen. Als die Dame sagte dass ich froh sein solle, weil man unter 10 Euro keine Verzugszinsen zahlen muss, dachte ich die will mich verarschen.

Ach ja, ich war etwa ne Stunde am Zoll, in der sich 3 verschiedene Leute an 3 verschiedenen Standortn mit der Verbuchung des 1-stelligen Betrag beschäftigt haben. Na ... wer rechnet das Saldo aus? :D

Andererseits wenn eine Million Steuersünder dem Staat 10,00 Euro schuldig bleiben dürften wäre das wie ein Eimer mit einer Million Löcher. Der Eimer wäre schnell leer! Und überhaupt, wenn der Staat auf lumpige 10,00 Euro verzichten kann, dann kann er auch auf mal auf 20,00 Euro, ach was, auf 50,00 oder 100, 00 Euro verzichten! Aber wenn ich es mir recht überlege, ist das wohl doch keine so gute Idee. Zahlen wir doch lieber die lumpigen 10,00 Euro und verbuchen den Aufwand dafür als Schwund und den gibt es immer in der einen oder anderen Weise.

:D

Zirrus
23.11.2018, 21:59
Recht und Gesetz werden einfach außer Kraft gesetzt! Der Staat verzichtet und verschleppt! Die Lasten werden der Allgemeinheit, dem Steuerzahler aufgebürdet.




Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, wie der Verzicht auf den Einzug von Forderungen zeigt!
Es ist sogar eine eklatante Ungleichheit zu Ungunsten der"normalen" Bürger denen man Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft androht und auch vollstreckt.
Gutmenschen und ihre Helfershelfer jedoch leben ihre moralische Überlegenheitsposition auf Kosten der Allgemeinheit aus!
Wo bleiben hier die Abmahnanwälte und Inkassobüros?
Was für eine Schweinerei!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article184290840/Migrationspolitik-Fluechtlingsbuergen-schulden-Arbeitsagentur-Millionen.html#

Eine Verschleppung mit dem Ziel die Bürgen zu schonen ist eine Veruntreuung von Steuergeldern und somit eine Straftat.
Allerdings stecken nicht die Arbeitsagenturen dahinter, sondern Politiker aus der SPD und den Grünen, die rechtswidrig versuchen, ihre linken Kumpane zu schützen. Aber dennoch, vergessen werden solche Taten nicht.

Finch
25.01.2019, 13:51
Keine Rückforderungen

"Flüchtlingsbürgen können aufatmen"

https://www.tagesschau.de/inland/buergschaften-fluechtlinge-103.html

Die Bürgen der Flüchtlinge werden nicht in Anspruch genommen. Ende des "Problems". Und die Tagesschau frohlockt. Nicht die Bürgen müssen zahlen, sondern der deutsche Steuerzahler. Die Kosten werden damit erneut auf die Deutschen umgelegt. Das, was da gerade passiert ist, kann man mit einem Wort präzise beschreiben: Rechtsbeugung.

Wenn ich persönlich für jemanden bürge, und der Bürgschaftsfall tritt ein, dann muss ich zahlen. Wenn ich die GEZ-Gebühren nicht bezahle, steht der Gerichtsvollzieher schneller an meiner Tür, als man es dem trägen Staat sonst zutrauen würde. Nur wenn ich mich für Flüchtlinge, also im Namen der guten Sache, verbürge, dann erlässt mir der Staat meine Schuld auf Kosten der Allgemeinheit. Wen das nicht wütend macht, dem ist schlichtweg nicht zu helfen.

HerrMayer
25.01.2019, 14:01
Keine Rückforderungen

"Flüchtlingsbürgen können aufatmen"

https://www.tagesschau.de/inland/buergschaften-fluechtlinge-103.html

Die Bürgen der Flüchtlinge werden nicht in Anspruch genommen. Ende des "Problems". Und die Tagesschau frohlockt. Nicht die Bürgen müssen zahlen, sondern der deutsche Steuerzahler. Die Kosten werden damit erneut auf die Deutschen umgelegt. Das, was da gerade passiert ist, kann man mit einem Wort präzise beschreiben: Rechtsbeugung.

Wenn ich persönlich für jemanden bürge, und der Bürgschaftsfall tritt ein, dann muss ich zahlen. Wenn ich die GEZ-Gebühren nicht bezahle, steht der Gerichtsvollzieher schneller an meiner Tür, als man es dem trägen Staat sonst zutrauen würde. Nur wenn ich mich für Flüchtlinge, also im Namen der guten Sache, verbürge, dann erlässt mir der Staat meine Schuld auf Kosten der Allgemeinheit. Wen das nicht wütend macht, dem ist schlichtweg nicht zu helfen.

Nö. macht mich nicht wütend. Ist nur eine Folge 10.901 aus Ga-Galand

Aber die hier:

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/fluechtlingsbuergen-rueckforderungen-loesung-100.html

Die Kommentare unter dem entsprechenden MDR-Artikel (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/fluechtlingsbuergen-rueckforderungen-loesung-100.html) sollten noch die Weichgespültesten darstellen.

autochthon
25.01.2019, 14:23
https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64897&stc=1

Ja.
Wir können aufatmen. Die Regierung spielt uns Umvolkern zu. Und wir machen weiter, bis ihr Gierlappen - sprich: Ihr deutsche OHNE Migrationshintergrund - ausgerottet seid.

kotzfisch
25.01.2019, 14:27
Auf Steuerzahlers Kosten.

erselber
25.01.2019, 15:01
Das war nahezu vorhersehbar, als die Diskussion über diese Bürgschaften und die Inspruchnahme daraus aufkam, wie diese Angelegenheit ausgehen wird.

Die „Bürgen“ sind/waren unbedarfte Häschen und GutmenschenInnen die sich über die Konsequenzen einer Bürgschaft, gleich welcher juristischen Ausgestaltung, nicht im Klaren waren.

Die „Staatsbüttel“ konnten die „unmündigen Kinder“, also den Teil der mahnenden Bevölkerung Sand in die Augen streuen, dass es ja solche Vereinbarungen gebe und daher keine Kosten auf die Allgemeinheit zukommen würden.

Nun sind sie halt da und die Bürgschaften nicht einmal das Papier wert auf dem sie geschrieben sind.

Mit dem Hinweis es gehe ja lediglich um eine einstellige Millionensumme wird schon wieder wissentlich die Unwahrheit gesagt. Denn es sind nicht einstellige Millionen- sondern vermutlich mehrstellige Milliardenbeträge die da im Laufe der Zeit auf den „deutschen Michel“ als Steuerzahler zukommen werden.

Dieser Tatbestand stellt m. E.

„Betrug,
Veruntreuung
oder den Vorschub eines solchen dar

den, vorsätzlichen, Bruch des geleisteten Amtseides
(Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und deren Nutzen zu mehren),
wenn nicht sogar, wenn man die gesamte Situation überdenkt Landes- und Hochverrat).“