Vollständige Version anzeigen : Schad-und klaglos
... Wobei hinsichtlich dieser Verpflichtung Herr x seinen Bruder xx "schad - und klaglos“ zu halten hat .. ? was genau bedeutet das? "Schad und haltlos", im juristischen? Bin Österreicher, und bedanke mich auch gleich mal
schad und klaglos,.. vertippt,.. sorry
Heifüsch
17.10.2018, 21:13
Kein Problem. Worum geht´s denn...? >8´)
Bedeutet: Das Bruder x den Bruder xx nicht zur Verantwortung ziehen kann?
Pillefiz
17.10.2018, 22:20
Ist dein Gockel kaputt? https://www.google.de/search?client=opera&q=schad+-+und+klaglos&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8
Neben der Spur
18.10.2018, 04:42
Wahrscheinlich Juristischer Krempel .
Erbrecht , schätze ich einmal .
Natürlich "Juristischer Krempel". Wenn du uns mitteilst, um welchen Bereich es da genauer geht, kann ich dir vielleicht weiter helfen.
Allgemein:
Im Rechts- und Wirtschaftsalltag treten häufig Situationen auf, in denen jemand nach außen hin für Verbindlichkeiten haftet oder zumindest dem Risiko ausgesetzt ist, mit Verbindlichkeiten konfrontiert zu werden, intern aber ein anderer die wirtschaftliche Belastung bzw das Risiko tragen soll. Es wird also durch privatrechtliche Vereinbarung eine von der Außenhaftung abweichende interne Zuweisung der Belastung getroffen. Eine solche Entlastung wäre zwar grundsätzlich auf verschiedenen Wegen erreichbar, etwa durch die Vereinbarung, dass derjenige, der die Belastung übernimmt, verspricht, gegebenenfalls an Stelle seines Vertragspartners an dessen Gläubiger zu zahlen, oder aber ihm die dazu nötigen Mittel zu Verfügung zu stellen, bzw nach erfolgter Inanspruchnahme dessen Vermögensverlust auszugleichen;1 die umfangreichste und konsequenteste Verschiebung der Belastung (bzw des Risikos) wird aber durch das Versprechen erreicht, eine Inanspruchnahme des Vertragspartners durch dessen Gläubiger zu verhindern, ihn also von der Verbindlichkeit zu befreien. Für diese, auch den praktischen Standardfall bildende Art der „Belastungsübernahme“2 hat sich in der österreichischen Praxis die Bezeichnung als „Schad- und Klagloshaltung“ (manchmal auch „Klag- und Schadloshaltung“) durchgesetzt.3....
https://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/s_rechtswissenschaft/Doktoratsstudium_PhD/Expose1/ZGV/Der_Anspruch_auf_Schad-_und_Klagloshaltung.pdf
Das ist nur ein Beispiel...
Ist dein Gockel kaputt? https://www.google.de/search?client=opera&q=schad+-+und+klaglos&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8
ne passt schon, hat sich erledigt, thx.
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