PDA

Vollständige Version anzeigen : Winterreifenpflicht?????



BlackForrester
14.09.2018, 08:01
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Dass man mich zur Kasse bittet, wenn ich im Winter mit meinem sommerbereiften Kfz fahre und ander Kfz-Lenker behindere (also liegen bleibe), das ist für mich ja verständlich - so lange ich aber fahre, wo ist da das Problem und warum sollte ich da in die Tasche greifen müssen?
Man komme mir jetzt nicht mit der Geschwindigkeit - so Manche(r) bewegt sich im Winter trotz Winterreifen im Schritttempo - die Geschwindigkeit kann also nicht der Faktor sein.

Noch besser finde ich jetzt "Halterhaftung". Wenn sich also Jemand mein sommerbereiftes Kfz "leiht" und dann wird man nun auch als Halter - auch wenn keine Behinderung vorliegt - zur Kasse gebeten.

Da ist doch dem behördlichen "Mißbrauch" Tür und Tor geöffnet. Wenn für einem Hamburger schon winterliche Straßenverhältnisse herrschen (und der Verkehr zusammenbricht), wenn in China eine Schneeflocke vom Himmel fällt steigt ein schneeerfahrener Schwarzwälder immer noch ganz entspannt in sein Kfz und rollt los.

Sprich - ab wann reden wir überhaupt von "winterlichen" Straßenverhältnissen?

Deutschmann
14.09.2018, 08:06
Hab ich letztens was ähnliches gelesen. Und zwar bei abgefahrenen Reifen. Da bekommen beide eins auf die Fresse. Der Halter und der Fahrer.

pixelschubser
14.09.2018, 08:09
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Dass man mich zur Kasse bittet, wenn ich im Winter mit meinem sommerbereiften Kfz fahre und ander Kfz-Lenker behindere (also liegen bleibe), das ist für mich ja verständlich - so lange ich aber fahre, wo ist da das Problem und warum sollte ich da in die Tasche greifen müssen?
Man komme mir jetzt nicht mit der Geschwindigkeit - so Manche(r) bewegt sich im Winter trotz Winterreifen im Schritttempo - die Geschwindigkeit kann also nicht der Faktor sein.

Noch besser finde ich jetzt "Halterhaftung". Wenn sich also Jemand mein sommerbereiftes Kfz "leiht" und dann wird man nun auch als Halter - auch wenn keine Behinderung vorliegt - zur Kasse gebeten.

Da ist doch dem behördlichen "Mißbrauch" Tür und Tor geöffnet. Wenn für einem Hamburger schon winterliche Straßenverhältnisse herrschen (und der Verkehr zusammenbricht), wenn in China eine Schneeflocke vom Himmel fällt steigt ein schneeerfahrener Schwarzwälder immer noch ganz entspannt in sein Kfz und rollt los.

Sprich - ab wann reden wir überhaupt von "winterlichen" Straßenverhältnissen?

Von O bis O.

Wer keine Winterreifen auf Halde hat, kann sich wohl auch das Auto nicht leisten. Abhilfe schaffen ja auch Ganzjahresreifen.

kiwi
14.09.2018, 08:10
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Dass man mich zur Kasse bittet, wenn ich im Winter mit meinem sommerbereiften Kfz fahre und ander Kfz-Lenker behindere (also liegen bleibe), das ist für mich ja verständlich - so lange ich aber fahre, wo ist da das Problem und warum sollte ich da in die Tasche greifen müssen?
Man komme mir jetzt nicht mit der Geschwindigkeit - so Manche(r) bewegt sich im Winter trotz Winterreifen im Schritttempo - die Geschwindigkeit kann also nicht der Faktor sein.

Noch besser finde ich jetzt "Halterhaftung". Wenn sich also Jemand mein sommerbereiftes Kfz "leiht" und dann wird man nun auch als Halter - auch wenn keine Behinderung vorliegt - zur Kasse gebeten.

Da ist doch dem behördlichen "Mißbrauch" Tür und Tor geöffnet. Wenn für einem Hamburger schon winterliche Straßenverhältnisse herrschen (und der Verkehr zusammenbricht), wenn in China eine Schneeflocke vom Himmel fällt steigt ein schneeerfahrener Schwarzwälder immer noch ganz entspannt in sein Kfz und rollt los.

Sprich - ab wann reden wir überhaupt von "winterlichen" Straßenverhältnissen?

Wenn die Sommerzeit vorbei ist muss man jeden Tag damit rechnen:crazy:

Fenstergucker
14.09.2018, 08:12
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Dass man mich zur Kasse bittet, wenn ich im Winter mit meinem sommerbereiften Kfz fahre und ander Kfz-Lenker behindere (also liegen bleibe), das ist für mich ja verständlich - so lange ich aber fahre, wo ist da das Problem und warum sollte ich da in die Tasche greifen müssen?
Man komme mir jetzt nicht mit der Geschwindigkeit - so Manche(r) bewegt sich im Winter trotz Winterreifen im Schritttempo - die Geschwindigkeit kann also nicht der Faktor sein.

Noch besser finde ich jetzt "Halterhaftung". Wenn sich also Jemand mein sommerbereiftes Kfz "leiht" und dann wird man nun auch als Halter - auch wenn keine Behinderung vorliegt - zur Kasse gebeten.

Da ist doch dem behördlichen "Mißbrauch" Tür und Tor geöffnet. Wenn für einem Hamburger schon winterliche Straßenverhältnisse herrschen (und der Verkehr zusammenbricht), wenn in China eine Schneeflocke vom Himmel fällt steigt ein schneeerfahrener Schwarzwälder immer noch ganz entspannt in sein Kfz und rollt los.

Sprich - ab wann reden wir überhaupt von "winterlichen" Straßenverhältnissen?

Winterliche Straßenverhältnisse sind Straßenglätte oder Schneefahrbahn (auch Schneematsch!). Dann mit Sommerreifen unterwegs zu sein, kann teuer werden.

Maitre
14.09.2018, 08:18
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Dass man mich zur Kasse bittet, wenn ich im Winter mit meinem sommerbereiften Kfz fahre und ander Kfz-Lenker behindere (also liegen bleibe), das ist für mich ja verständlich - so lange ich aber fahre, wo ist da das Problem und warum sollte ich da in die Tasche greifen müssen?
Man komme mir jetzt nicht mit der Geschwindigkeit - so Manche(r) bewegt sich im Winter trotz Winterreifen im Schritttempo - die Geschwindigkeit kann also nicht der Faktor sein.

Noch besser finde ich jetzt "Halterhaftung". Wenn sich also Jemand mein sommerbereiftes Kfz "leiht" und dann wird man nun auch als Halter - auch wenn keine Behinderung vorliegt - zur Kasse gebeten.

Da ist doch dem behördlichen "Mißbrauch" Tür und Tor geöffnet. Wenn für einem Hamburger schon winterliche Straßenverhältnisse herrschen (und der Verkehr zusammenbricht), wenn in China eine Schneeflocke vom Himmel fällt steigt ein schneeerfahrener Schwarzwälder immer noch ganz entspannt in sein Kfz und rollt los.

Sprich - ab wann reden wir überhaupt von "winterlichen" Straßenverhältnissen?

Die Winterreifenpflicht ist schon was älter, wenngleich ich ein etwas niedrigeres Bußgeld in Erinnerung hatte. Mit Behinderung ist es dann höher. Sie wurde allerdings dieses Jahr noch einmal verschärft.
Die Halterhaftung ist auch schon älter. Das erwischte mich schon einmal Anfang der 90er, als zwei freundliche Polizeibeamte am Auto meines Vaters so lange an den schon etwas grenzwertigen Reifen herummaßen, bis sie endlich eine Stelle fanden, wo die Profiltiefe unterschritten war. Dafür kriegten wir dann beide die Strafe und zwei Punkte.
Bei den Winterreifen sieht es so ähnlich aus, es wird eben unterstellt, dass du jemanden bewusst mit einem zu dieser Zeit nicht verkehrssicheren Fahrzeug fahren ließest.

BlackForrester
14.09.2018, 08:20
Von O bis O.

Wer keine Winterreifen auf Halde hat, kann sich wohl auch das Auto nicht leisten. Abhilfe schaffen ja auch Ganzjahresreifen.


Was hat dies mit leisten zu tun?
a) Gut, in der Zwischenzeit gibt es nun auch Winterreifen mit dem Geschwindigkeitsindex W, die Älteren werden sich aber noch an Zeiten erinnern, da wurde ins Auto gepappt "Ich darf bis 160", weil es keine Winterreifen gab, welche für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen waren.
b) Gut, ich fahre in der Zwischenzeit aus versicherungstechnischen Gründen Winterreifen - ich habe über etliche Jahre meine sommerbereiften Hecktriebler auch im Winter - weitestgehend ohne Probleme - bewegt und dies selbst in höheren bis höchsten Lagen.
c) Selbst winterbereift erlebe ich jeden Winter Zeitgenossen, welche Kreuz und quer auf der Straße herumstehen und nicht vom Fleck kommen und den Verkehr behindern.

Deutschmann
14.09.2018, 08:26
Irgendwo muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen. In Deutschland sind unsere Winterdienste relativ fix. Zumindest die Hauptverkehrsadern sind selten "winterlich". Ich finde trotzdem Winterreifen komfortabler wenn du doch mal in Schnee kommst.

Aber ich komme aus der Generation als wir auch im Schwarzwald noch mit Sommerreifen gefahren sind. Im Zweifel hat man dann die Schneeketten draufgehauen. Und Winterreifen hatten damals ein Profil wie ein Trecker. :D

BlackForrester
14.09.2018, 08:26
Die Winterreifenpflicht ist schon was älter, wenngleich ich ein etwas niedrigeres Bußgeld in Erinnerung hatte. Mit Behinderung ist es dann höher. Sie wurde allerdings dieses Jahr noch einmal verschärft.
Die Halterhaftung ist auch schon älter. Das erwischte mich schon einmal Anfang der 90er, als zwei freundliche Polizeibeamte am Auto meines Vaters so lange an den schon etwas grenzwertigen Reifen herummaßen, bis sie endlich eine Stelle fanden, wo die Profiltiefe unterschritten war. Dafür kriegten wir dann beide die Strafe und zwei Punkte.
Bei den Winterreifen sieht es so ähnlich aus, es wird eben unterstellt, dass du jemanden bewusst mit einem zu dieser Zeit nicht verkehrssicheren Fahrzeug fahren ließest.


Es gibt ja erst einmal keine generelle Winterreifenpflicht - also ist ein sommerbereiftes Kfz (mit ausreichend Profiltiefe) ja erst einmal nicht verkehrsunsicher.. Da aber nicht definiert ist was winterliche Verhältnisse sind - ab wann kann man Dich dann zu Kasse bitten?
Bei nasser Straße, wenn sich rechts und links deer Schnee türmt? Oder muss eine geschlossene Schnnedecke vorliegen? Oder reicht ggf. schon Matsch auf der Straße? Das ist doch die wesentliche Frage.

Dazu kommt - und diese Behauptung wage ich einmal - ein neuer Sommerreifen mit 10 mm Profiltiefe kann im Winter besser sein als ebgefahrener Winterreifen mit uner 2 mm Profiltiefe.

Maitre
14.09.2018, 08:36
Es gibt ja erst einmal keine generelle Winterreifenpflicht - also ist ein sommerbereiftes Kfz (mit ausreichend Profiltiefe) ja erst einmal nicht verkehrsunsicher.. Da aber nicht definiert ist was winterliche Verhältnisse sind - ab wann kann man Dich dann zu Kasse bitten?
Bei nasser Straße, wenn sich rechts und links deer Schnee türmt? Oder muss eine geschlossene Schnnedecke vorliegen? Oder reicht ggf. schon Matsch auf der Straße? Das ist doch die wesentliche Frage.

Dazu kommt - und diese Behauptung wage ich einmal - ein neuer Sommerreifen mit 10 mm Profiltiefe kann im Winter besser sein als ebgefahrener Winterreifen mit uner 2 mm Profiltiefe.

Es ist immer eine Frage der Definition. Theoretisch ist der Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen durch seine Gummimischung härter und hat einen schlechteren Straßenkontakt. Die Grenze wird so bei 7 - 10°C angegeben. Ich wage zwar zu bezweifeln, dass der Otto-Normalfahrer je relevante Grenzbereiche erlebt, aber es ist eben eine brauchbare Definition, dich abzukassieren. Umgekehrt sind übrigens junge Männer, die im Sommer in Großstädten mit Winterreifen fahren, verdächtig, zu illegalen Straßenrennen zu wollen. Bei so einem Rennen macht sich die weiche Gummimischung nämlich auch im Sommer mit einem besseren Grip bemerkbar.

BlackForrester
14.09.2018, 08:37
Irgendwo muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen. In Deutschland sind unsere Winterdienste relativ fix. Zumindest die Hauptverkehrsadern sind selten "winterlich". Ich finde trotzdem Winterreifen komfortabler wenn du doch mal in Schnee kommst.
Aber ich komme aus der Generation als wir auch im Schwarzwald noch mit Sommerreifen gefahren sind. Im Zweifel hat man dann die Schneeketten draufgehauen. Und Winterreifen hatten damals ein Profil wie ein Trecker. :D


Ich habe je kein Thema damit, dass man Jemanden zur Kasse bittet, welche infolge Sommerbereifung kreuz und quer auf der Straße herumsteht bzw. nicht vom Fleck kommt und damit den Verkehr behindert. Da kann man ruhig noch ein paar Euros ´draufpacken...aber warum Bußgeld, wenn man nicht behindert und warum ein noch höheres Bußgelld inkl. Punkte für den Halter?

Ich halte auch die Begründung (Zitat):
"Diese Regelung greift zum Beispiel, wenn Eltern – die Halter – dem Nachwuchs das Auto leihen. Auch bei Mietwagen, Carsharing-Autos und Dienstwagen ist der Fahrer in aller Regel nicht der Halter. Hier hat die Regelung für die Autofahrer durchaus einen Nutzen: Sie motiviert die Betreiber großer Fahrzeugflotten (etwa Verleiher oder Firmen) zum regelmäßigen Reifenwechsel. Denn andernfalls können die Bußgelder beim Halter einen stattlichen Kostenberg anhäufen."
für ein vorgeschobenes Argument. Da man im Falle einer (selbst unverschuldeten) Kollioision ja seinen Versicherungsschutz verliert kann es ja nicht Sinne solcher Betreiber sein ein Kfz mit den "falschen" Reifen auszustatten.

Lebemann
14.09.2018, 08:38
Winterliche Verhältnisse : ab bzw. unter 7 bis 8 Grad Durchschnittstemperatur..

Fenstergucker
14.09.2018, 08:38
Es gibt ja erst einmal keine generelle Winterreifenpflicht - also ist ein sommerbereiftes Kfz (mit ausreichend Profiltiefe) ja erst einmal nicht verkehrsunsicher.. Da aber nicht definiert ist was winterliche Verhältnisse sind - ab wann kann man Dich dann zu Kasse bitten?
Bei nasser Straße, wenn sich rechts und links deer Schnee türmt? Oder muss eine geschlossene Schnnedecke vorliegen? Oder reicht ggf. schon Matsch auf der Straße? Das ist doch die wesentliche Frage.

Dazu kommt - und diese Behauptung wage ich einmal - ein neuer Sommerreifen mit 10 mm Profiltiefe kann im Winter besser sein als ebgefahrener Winterreifen mit uner 2 mm Profiltiefe.

Es kommt vor allem auf die Gummimischung an! Sommerreifen sind härter und haften bei Kälte (unter +7°C) und auf glatten Fahrbahnen wesentlich schlechter, als Winterreifen.

Bolle
14.09.2018, 08:41
Es gibt ja erst einmal keine generelle Winterreifenpflicht - also ist ein sommerbereiftes Kfz (mit ausreichend Profiltiefe) ja erst einmal nicht verkehrsunsicher.. Da aber nicht definiert ist was winterliche Verhältnisse sind - ab wann kann man Dich dann zu Kasse bitten?
Bei nasser Straße, wenn sich rechts und links deer Schnee türmt? Oder muss eine geschlossene Schnnedecke vorliegen? Oder reicht ggf. schon Matsch auf der Straße? Das ist doch die wesentliche Frage.

Dazu kommt - und diese Behauptung wage ich einmal - ein neuer Sommerreifen mit 10 mm Profiltiefe kann im Winter besser sein als ebgefahrener Winterreifen mit uner 2 mm Profiltiefe.

Klar kann man das ganze Jahr mit Sommerreifen fahren! Nur im Falle eines Unfalls im Winter, wird die Versicherung dir etwas anderes erzählen......

Maitre
14.09.2018, 08:41
Irgendwo muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen. In Deutschland sind unsere Winterdienste relativ fix. Zumindest die Hauptverkehrsadern sind selten "winterlich". Ich finde trotzdem Winterreifen komfortabler wenn du doch mal in Schnee kommst.

Aber ich komme aus der Generation als wir auch im Schwarzwald noch mit Sommerreifen gefahren sind. Im Zweifel hat man dann die Schneeketten draufgehauen. Und Winterreifen hatten damals ein Profil wie ein Trecker. :D

Den fixen Winterdienst haben wir leider nicht mehr. Bei uns kam früher spätestens um 07:00 der ZT-304 des örtlichen VEB und räumte den Schnee. Heute bin ich derjenige, der bei plötzlichem starken Schneefall morgens den Trecker herausholt und in der Straße den Schnee räumt, was im Übrigen natürlich höchstillegal ist. Unser örtlicher Bauer hat bis vor einigen Jahren im ganzen Dorf geräumt, bis man es ihm verbat. Begründung: Versicherungsrechtliche Fragen.

mathetes
14.09.2018, 08:43
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Dass man mich zur Kasse bittet, wenn ich im Winter mit meinem sommerbereiften Kfz fahre und ander Kfz-Lenker behindere (also liegen bleibe), das ist für mich ja verständlich - so lange ich aber fahre, wo ist da das Problem und warum sollte ich da in die Tasche greifen müssen?
Man komme mir jetzt nicht mit der Geschwindigkeit - so Manche(r) bewegt sich im Winter trotz Winterreifen im Schritttempo - die Geschwindigkeit kann also nicht der Faktor sein.

Noch besser finde ich jetzt "Halterhaftung". Wenn sich also Jemand mein sommerbereiftes Kfz "leiht" und dann wird man nun auch als Halter - auch wenn keine Behinderung vorliegt - zur Kasse gebeten.

Da ist doch dem behördlichen "Mißbrauch" Tür und Tor geöffnet. Wenn für einem Hamburger schon winterliche Straßenverhältnisse herrschen (und der Verkehr zusammenbricht), wenn in China eine Schneeflocke vom Himmel fällt steigt ein schneeerfahrener Schwarzwälder immer noch ganz entspannt in sein Kfz und rollt los.

Sprich - ab wann reden wir überhaupt von "winterlichen" Straßenverhältnissen?

Viel Aufregung um nichts:


Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg

Es ist nicht verboten im Dezember bei 12° Grad Sonnenschein mit Winterreifen zu fahren, man kann in manchen Regionen inzwischen wohl tatsächlich überlegen das ganze Jahr mit Sommerreifen zu fahren, wenn dann halt mal doch Schnee liegt muss man das Auto eben stehen lassen, das kann auch im April sein.

Winterliche Straßenverhältnisse können eigentlich nur Schnee und Glätte sein, ich finde die Regelung richtig, es ist ja kein Zwang zu bestimmten Monaten mit Winterreifen zu fahren, sondern dann wenn eben Schnee liegt.


Von O bis O.

Wer keine Winterreifen auf Halde hat, kann sich wohl auch das Auto nicht leisten. Abhilfe schaffen ja auch Ganzjahresreifen.

Das scheint mir als Faustregel überholt. Grade bei Nässe, was es im Herbst ja gerne gibt, sind Sommerreifen besser.


Winterliche Verhältnisse : ab bzw. unter 7 bis 8 Grad Durchschnittstemperatur..

Höre ich als solche Definition zum ersten Mal, auch diese Werte gelten als überholt.

https://www.tuev-thueringen.de/unternehmen/presse/texte/artikel/der-7-grad-mythos-stimmt-die-gute-alte-o-bis-o-regel-noch/


Einige Autofahrer halten sich beim Reifenwechsel an die 7-Grad-Grenze. Der Mythos sagt, dass Sommerreifen unter 7 Grad Celsius weniger Grip als Winterreifen aufbauen. Dies ist heutzutage nur bedingt richtig. „Moderne Sommerreifen können auf Nässe und bei trockenen Bedingungen auch noch knapp über dem Gefrierpunkt Vorteile gegenüber den Winterspezialisten hinsichtlich Traktion und Bremsverhalten aufweisen“, verrät Reifenexperte Torsten Hesse. „Möglich machen das innovative Reifenmischungen, verbesserte Profilierungen und breitere Reifen. Vielmehr hat die witterungsbedingte Straßenbeschaffenheit, also ob schneebedeckte, reifüberzogene oder vereiste Fahrbahnverhältnisse vorherrschen, den entscheidenderen Einfluss auf den Reifengrip als nur die reine Außentemperatur“, so Hesse. Daher hat der Gesetzgeber die situationsbedingte Winterreifenpflicht eingeführt. Eine strikte Wechselempfehlung bei 7 Grad Celsius stimmt also nicht.

Zum Thema Nässe, der Artikel ist noch von vor Einführung der Winterreifenpflicht:


Ganz anders sieht es bei Nässe aus. Hier haben Winterreifen nämlich das Nachsehen. „Ein Sommerreifen hat bei Nass-Trocken-Wechsel die besseren Eigenschaften“, sagt Buckmann. Beim Winterreifentest der Zeitschrift „Auto Bild“ beispielsweise fährt zum Vergleich immer ein Fahrzeug mit Sommerreifen mit. Das Ergebnis: Bei Vollbremsungen auf nasser und trockener Fahrbahn stoppt ein Fahrzeug mit Sommerreifen deutlich früher als eines mit Winterreifen. Wer also die Möglichkeit hat, an den wenigen Schneetagen im Jahr auf sein Auto zu verzichten, kann auch mit Sommerreifen über den Winter kommen. „Der ADAC empfiehlt Winterreifen vom 31. Oktober bis zum 31. März nur für die Fahrer, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind“, sagt Buckmann.

https://www.handelsblatt.com/auto/nachrichten/nur-eine-erfindung-der-autoindustrie-winterreifen-und-die-sieben-grad-regel/2571082.html?ticket=ST-10503656-MA2kOF9q9dsBLMPOPJje-ap3

Fenstergucker
14.09.2018, 08:45
Ich habe je kein Thema damit, dass man Jemanden zur Kasse bittet, welche infolge Sommerbereifung kreuz und quer auf der Straße herumsteht bzw. nicht vom Fleck kommt und damit den Verkehr behindert. Da kann man ruhig noch ein paar Euros ´draufpacken...aber warum Bußgeld, wenn man nicht behindert und warum ein noch höheres Bußgelld inkl. Punkte für den Halter? ......



Hier geht es um die Vermeidung von Gefahren! Mit Sommerreifen hast du bei winterlichen Fahrverhältnissen deutlich längere Bremswege, kommst leichter ins Schleudern. Kurzum die Unfallgefahr steigt. Auch wenn du bisher mit Sommerreifen auch im Winter unfallfrei unterwegs warst, bist du eine höhere Gefahr für die Anderen gewesen, als wenn du mit Winterreifen gefahren wärst. Es ist nur Zufall, daß du niemanden verletzt oder getötet hast.

Politikqualle
14.09.2018, 08:47
Klar kann man das ganze Jahr mit Sommerreifen fahren! Nur im Falle eines Unfalls im Winter, wird die Versicherung dir etwas anderes erzählen......
.. das genau ist der springende Punkt ...
...
Nur wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.
...
.. und wie ist das bei einem SUV , der hat so super profilierte Sommerreifen , die besser sind als die Winterreifen an vielen normalen Fahrzeugen ..

BlackForrester
14.09.2018, 08:49
Es ist immer eine Frage der Definition. Theoretisch ist der Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen durch seine Gummimischung härter und hat einen schlechteren Straßenkontakt. Die Grenze wird so bei 7 - 10°C angegeben. Ich wage zwar zu bezweifeln, dass der Otto-Normalfahrer je relevante Grenzbereiche erlebt, aber es ist eben eine brauchbare Definition, dich abzukassieren. Umgekehrt sind übrigens junge Männer, die im Sommer in Großstädten mit Winterreifen fahren, verdächtig, zu illegalen Straßenrennen zu wollen. Bei so einem Rennen macht sich die weiche Gummimischung nämlich auch im Sommer mit einem besseren Grip bemerkbar.

Richtig - wenn ich aber etwas mit einem Bußgeld belegen will, dann muss ich doch definieren, ab wann dieser Tatbestand eintritt,

Bsp.: Es gibt ja bei Tempogrenzungen den Zusatz "bei Nässe" - dies ist eindeutig rechtssicher definiert - die Straße muss komplett mit einem Wasserfilm überzogen sein, sprich es muss Gischt dauerhaft erkennbar sein. Regen ist nicht gleichbedeutend mit Nässe und eine feuchte Straße ist nicht gleich nass.

Kaktus
14.09.2018, 08:52
Ich weiss nicht, was diese Diskussion soll. Ich fahre jetzt Ganzjahresreifen und gut isses. Im Übrigen hat Fenstergucker das Problem richtig dargestellt. Selbst wenn du nur wegen deiner Reifen irgendwo stecken bleibst, zwingst du die Anderen, um dich herum zu fahren, was bei Eis schon ein grosses Problem sein kann.
Ich war mal auf dem Weg zur Werkstatt, um die Winterreifen aufziehen zu lassen (Anfang Oktober). Dazu musste ich einen Berg hinunter fahren, der vereist war. Selbst im 1. Gang stellte das Auto sich quer und rutschte seitlich die Strasse hinunter. Solche Situationen können andere Autofahrer in Gefahr bringen.

Kreuzbube
14.09.2018, 08:52
Von O bis O.

Wer keine Winterreifen auf Halde hat, kann sich wohl auch das Auto nicht leisten. Abhilfe schaffen ja auch Ganzjahresreifen.

Kommt auf die Kilometerleistung an. Vielfahrer sollten wechseln, Wenigfahrer sind mit M&S besser dran. Die sind eigentlich Winterreifen mit etwas härterer Beschichtung; wetzen sich aber bei Hitze trotzdem schneller ab, als Sommerreifen.:)

BlackForrester
14.09.2018, 09:01
Hier geht es um die Vermeidung von Gefahren! Mit Sommerreifen hast du bei winterlichen Fahrverhältnissen deutlich längere Bremswege, kommst leichter ins Schleudern. Kurzum die Unfallgefahr steigt. Auch wenn du bisher mit Sommerreifen auch im Winter unfallfrei unterwegs warst, bist du eine höhere Gefahr für die Anderen gewesen, als wenn du mit Winterreifen gefahren wärst. Es ist nur Zufall, daß du niemanden verletzt oder getötet hast.


Zufall - oder Hirn im Kopf? Ich muss bzw. ich fahre im Winter bei winterlichen Straßenverhältnissen deutlich vorausschauender als bei trockener Fahrbahn.

Politikqualle
14.09.2018, 09:05
Zufall - oder Hirn im Kopf? Ich muss bzw. ich fahre im Winter bei winterlichen Straßenverhältnissen deutlich vorausschauender als bei trockener Fahrbahn. .. aber viele nicht ... da ist das Problem zu suchen .... alle die kein Gefühl haben für das Autofahren haben riesige Problem im Winter , die kacken sich ja schon vor dem losfahren in die Hose ...
... Beispiel: beim ADAC Sicherheitstraining fuhr eine Frau mit ihrem Auto über die nasse Kunststoffbahn und schleuderte natürlich , sie ist heulend ausgestiegen und hat den Kurs abgebrochen ...

BlackForrester
14.09.2018, 09:06
Ich weiss nicht, was diese Diskussion soll. Ich fahre jetzt Ganzjahresreifen und gut isses. Im Übrigen hat Fenstergucker das Problem richtig dargestellt. Selbst wenn du nur wegen deiner Reifen irgendwo stecken bleibst, zwingst du die Anderen, um dich herum zu fahren, was bei Eis schon ein grosses Problem sein kann.
Ich war mal auf dem Weg zur Werkstatt, um die Winterreifen aufziehen zu lassen (Anfang Oktober). Dazu musste ich einen Berg hinunter fahren, der vereist war. Selbst im 1. Gang stellte das Auto sich quer und rutschte seitlich die Strasse hinunter. Solche Situationen können andere Autofahrer in Gefahr bringen.


Darum, dass man zur Kasse gebeten wird, wenn man infolge nicht korrekter Bereifung Andere behindert ist ja nicht mein Thema - da kann man ruhig richtig zulangen.

Bei vereister Fahrbahn ist es aber scheißegal, welchen Reifen Dudrauf hast - da würden nur, wenn überhaupt, Spikes auf den Reifen helfen (ich hoffe so Mancher weiß noch was Spikes sind :auro:), die sind aber verboten.

Maitre
14.09.2018, 09:07
Richtig - wenn ich aber etwas mit einem Bußgeld belegen will, dann muss ich doch definieren, ab wann dieser Tatbestand eintritt,

Bsp.: Es gibt ja bei Tempogrenzungen den Zusatz "bei Nässe" - dies ist eindeutig rechtssicher definiert - die Straße muss komplett mit einem Wasserfilm überzogen sein, sprich es muss Gischt dauerhaft erkennbar sein. Regen ist nicht gleichbedeutend mit Nässe und eine feuchte Straße ist nicht gleich nass.

Mein Eindruck ist, dass in den letzten Jahren viele Regelungen bewusst schwammig ausgelegt werden. Das erhöht die Chancen auf ungerechtfertigte Bußgelder und schafft nebenbei noch ein Betätigungsfeld für Rechtsverdreher.

Chronos
14.09.2018, 09:09
(...)

Ich habe je kein Thema damit, dass man Jemanden zur Kasse bittet, welche infolge Sommerbereifung kreuz und quer auf der Straße herumsteht bzw. nicht vom Fleck kommt und damit den Verkehr behindert. Da kann man ruhig noch ein paar Euros ´draufpacken...aber warum Bußgeld, wenn man nicht behindert und warum ein noch höheres Bußgelld inkl. Punkte für den Halter?

Ich halte auch die Begründung (Zitat):
"Diese Regelung greift zum Beispiel, wenn Eltern – die Halter – dem Nachwuchs das Auto leihen. Auch bei Mietwagen, Carsharing-Autos und Dienstwagen ist der Fahrer in aller Regel nicht der Halter. Hier hat die Regelung für die Autofahrer durchaus einen Nutzen: Sie motiviert die Betreiber großer Fahrzeugflotten (etwa Verleiher oder Firmen) zum regelmäßigen Reifenwechsel. Denn andernfalls können die Bußgelder beim Halter einen stattlichen Kostenberg anhäufen."
für ein vorgeschobenes Argument. Da man im Falle einer (selbst unverschuldeten) Kollioision ja seinen Versicherungsschutz verliert kann es ja nicht Sinne solcher Betreiber sein ein Kfz mit den "falschen" Reifen auszustatten.

Mit dieser Argumentation könnte man ja alle sicherheitsrelevanten Eigenschaften eines Straßenverkehrsfahrzeuges hinterfragen.

Bremsen müssen einwandfrei sein? Brauche ich nicht, denn ich fahre immer so, dass ich auch ohne Bremsen rechtzeitig verlangsamen kann!

Einwandfreie Beleuchtung? Brauche ich nicht, denn ich fahre nie in der Dunkelheit!

Einwandfreier Auspuff? Brauche ich nicht, denn das bisschen Lärm ist unerheblich!

Geschwindigkeit einhalten? Aber doch nicht für mich, denn ich bin ein sicherer und ein rechtzeitig schwierige Situationen erkennender Fahrer!

Blinken beim Ausfahren aus einem Kreisel? Brauche ich nicht, denn der Hintermann sieht doch, dass ich ausfahre!

Und, und, und....

Und zu den Winterreifen: Auch im Winter fahre ich häufiger mal im Schwarzwald herum. Wenn ich sehe, was da nach einem überraschenden Schneefall mit 8 Zentimetern Frischgeschnittenem so alles mit Sommerreifen an Steigungen herumeiert (Winter kommen in Deutschland doch immer so völlig überraschend und kein Mensch konnte ahnen, dass es Mitte November schon ein paar Zentimeter von dem weissen Zeug herunterhauen könnte...), bin ich für eine bedingungslose Winterreifenpflicht ab Anfang Oktober.

Alles gut.

BlackForrester
14.09.2018, 09:13
.. aber viele nicht ... da ist das Problem zu suchen .... alle die kein Gefühl haben für das Autofahren haben riesige Problem im Winter , die kacken sich ja schon vor dem losfahren in die Hose ...
... Beispiel: beim ADAC Sicherheitstraining fuhr eine Frau mit ihrem Auto über die nasse Kunststoffbahn und schleuderte natürlich , sie ist heulend ausgestiegen und hat den Kurs abgebrochen ...


Jetzt bist du bei meinem "Lieblingsthema" :D...alle die unter einer Meereshöhe von 600 Metern wohnen gehört von Oktober bis April das Auto zwangsabgemeldet, dann wären die Straßen frei für Die, welche auch im Winter Auto fahren können :auro:

Aber im Ernst - wenn so Jemand vor Dir fährt (und dies erkennt man) hilft nur Eines - Abstand halten, Abstand halten und nochmals Abstand halten. Da überlege ich mir sogar ob ich überhole, selbst wenn es möglich wäre, weil man nie weiß, was solch ein Kfz-Lenker dabei denkt.

pixelschubser
14.09.2018, 09:16
Was hat dies mit leisten zu tun?
a) Gut, in der Zwischenzeit gibt es nun auch Winterreifen mit dem Geschwindigkeitsindex W, die Älteren werden sich aber noch an Zeiten erinnern, da wurde ins Auto gepappt "Ich darf bis 160", weil es keine Winterreifen gab, welche für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen waren.
b) Gut, ich fahre in der Zwischenzeit aus versicherungstechnischen Gründen Winterreifen - ich habe über etliche Jahre meine sommerbereiften Hecktriebler auch im Winter - weitestgehend ohne Probleme - bewegt und dies selbst in höheren bis höchsten Lagen.
c) Selbst winterbereift erlebe ich jeden Winter Zeitgenossen, welche Kreuz und quer auf der Straße herumstehen und nicht vom Fleck kommen und den Verkehr behindern.

Leisten können heisst: Der Satz Winterreifen auf Stahlfelge für unser Mutterschiff kostet nen knappen Tausender. Bei der Rettungskapsel sind Ganzjahresreifen drauf.

Wir halten uns da auch aus Versicherungsgründen besser an die Regeln. Schliesslich geht die Karre in zwei Jahren wieder weg und im Leasingvertrag stehen da auch so ein paar Klauseln.


Aber, ich kenne die Sommerreifennummer im Winter auch noch. Mit meinem ollen Käfer Bj. 1976 bin ich selbst bei widrigsten Verhältnissen im Spessart noch die Berge hochgekraxelt, während die winterbereiften Herrschaften unten am Berg ihre Mühlen abstellen durften.

Der Witz ist ja auch, dass bei Glätte Winterreifen auch nicht wirklich was bringen.

Maitre
14.09.2018, 09:16
Mit dieser Argumentation könnte man ja alle sicherheitsrelevanten Eigenschaften eines Straßenverkehrsfahrzeuges hinterfragen.

Bremsen müssen einwandfrei sein? Brauche ich nicht, denn ich fahre immer so, dass ich auch ohne Bremsen rechtzeitig verlangsamen kann!

Einwandfreie Beleuchtung? Brauche ich nicht, denn ich fahre nie in der Dunkelheit!

Einwandfreier Auspuff? Brauche ich nicht, denn das bisschen Lärm ist unerheblich!

Geschwindigkeit einhalten? Aber doch nicht für mich, denn ich bin ein sicherer und ein rechtzeitig schwierige Situationen erkennender Fahrer!

Blinken beim Ausfahren aus einem Kreisel? Brauche ich nicht, denn der Hintermann sieht doch, dass ich ausfahre!

Und, und, und....

Und zu den Winterreifen: Auch im Winter fahre ich häufiger mal im Schwarzwald herum. Wenn ich sehe, was da nach einem überraschenden Schneefall mit 8 Zentimetern Frischgeschnittenem so alles mit Sommerreifen an Steigungen herumeiert (Winter kommen in Deutschland doch immer so völlig überraschend und kein Mensch konnte ahnen, dass es Mitte November schon ein paar Zentimeter von dem weissen Zeug herunterhauen könnte...), bin ich für eine bedingungslose Winterreifenpflicht ab Anfang Oktober.

Alles gut.

(Fettung durch mich)
Das wäre ja eine klare Regelung, die keinen Interpretationsspielraum zuließe. Wovon sollen dann aber die vielen Rechtsanwälte leben, wenn wir plötzlich klar definierte und daher nicht interpretierbare Gesetze und Rechtsprechung hätten?
(p.s.: Am Fehlen solcher Regelungen krankt das gesamte Land!)

Neu
14.09.2018, 09:22
Abhilfe schaffen ja auch Ganzjahresreifen.

Auch dort gibts ein Verfallsdatum. Ich darf meine noch fahren, und wenn sie dann erneuert werden muessen, geht das Spiel bei mir auch los. Ganzjahresreifen sind bei Regen einfach Klasse, die Sommerreifchen sind nur was fuer Sonnenschein. Ich wuerde es zur Pflicht machen, bei Regen Regenreifen fahren zu muessen. Wie sonst kann man den Autofahrer noch weiter belasten?

BlackForrester
14.09.2018, 09:28
Mit dieser Argumentation könnte man ja alle sicherheitsrelevanten Eigenschaften eines Straßenverkehrsfahrzeuges hinterfragen.
Bremsen müssen einwandfrei sein? Brauche ich nicht, denn ich fahre immer so, dass ich auch ohne Bremsen rechtzeitig verlangsamen kann!
Einwandfreie Beleuchtung? Brauche ich nicht, denn ich fahre nie in der Dunkelheit!
Einwandfreier Auspuff? Brauche ich nicht, denn das bisschen Lärm ist unerheblich!
Geschwindigkeit einhalten? Aber doch nicht für mich, denn ich bin ein sicherer und ein rechtzeitig schwierige Situationen erkennender Fahrer!
Blinken beim Ausfahren aus einem Kreisel? Brauche ich nicht, denn der Hintermann sieht doch, dass ich ausfahre!
Und, und, und....

Jetzt nimmst Du aber Äpfel und Birnen in die Hand.)



Und zu den Winterreifen: Auch im Winter fahre ich häufiger mal im Schwarzwald herum. Wenn ich sehe, was da nach einem überraschenden Schneefall mit 8 Zentimetern Frischgeschnittenem so alles mit Sommerreifen an Steigungen herumeiert (Winter kommen in Deutschland doch immer so völlig überraschend und kein Mensch konnte ahnen, dass es Mitte November schon ein paar Zentimeter von dem weissen Zeug herunterhauen könnte...), bin ich für eine bedingungslose Winterreifenpflicht ab Anfang Oktober.
Alles gut.

Da wiederhole ich mich - wenn man infolge falscher Bereifung behindert (also nicht vom Fleck kommt), dann kann man von mir aus richtig ´draufpacken. Was kann aber der Halter dafür?

Neu
14.09.2018, 09:29
Und zu den Winterreifen: Auch im Winter fahre ich häufiger mal im Schwarzwald herum. Wenn ich sehe, was da nach einem überraschenden Schneefall mit 8 Zentimetern Frischgeschnittenem so alles mit Sommerreifen an Steigungen herumeiert (Winter kommen in Deutschland doch immer so völlig überraschend und kein Mensch konnte ahnen, dass es Mitte November schon ein paar Zentimeter von dem weissen Zeug herunterhauen könnte...), bin ich für eine bedingungslose Winterreifenpflicht ab Anfang Oktober.

Alles gut.

Die Schweizer kommen ohne solche Gesetze aus. Gut; die haben ja auch keine so hohen Berge wie wir. Wenns da schneit, wird halt schnell gewechselt, oder man nimmt den Allrad. Und Salz haben die ebenso sehr wenig; die streuen bis auf Autobahnen mit Split.

Waere das nicht noch ein paar Gesetzchen wert? Ab 10% Steigung / Gefaelle nur mit Allrad UND Winterreifen, und ab 12% zusaetzlich mit Ketten?
Mit wuerden da noch ein paar Gesetzchen einfallen, ich wuerde dafuer sorgen, dass die Strassen im Winter frei sind.

BlackForrester
14.09.2018, 09:33
Leisten können heisst: Der Satz Winterreifen auf Stahlfelge für unser Mutterschiff kostet nen knappen Tausender. Bei der Rettungskapsel sind Ganzjahresreifen drauf.

Wir halten uns da auch aus Versicherungsgründen besser an die Regeln. Schliesslich geht die Karre in zwei Jahren wieder weg und im Leasingvertrag stehen da auch so ein paar Klauseln.

Aber, ich kenne die Sommerreifennummer im Winter auch noch. Mit meinem ollen Käfer Bj. 1976 bin ich selbst bei widrigsten Verhältnissen im Spessart noch die Berge hochgekraxelt, während die winterbereiften Herrschaften unten am Berg ihre Mühlen abstellen durften.

Der Witz ist ja auch, dass bei Glätte Winterreifen auch nicht wirklich was bringen.


Der "olle" Käfer - da hättest Du wohl auch steinzeitliche Holzräder montieren können und wärst überall durchgekommen. War in meinen jungen Jahren im Freundeskreis ein gern genutztes Winterfahrzeug...aber die Heizung....Jessäss

pixelschubser
14.09.2018, 09:37
Auch dort gibts ein Verfallsdatum. Ich darf meine noch fahren, und wenn sie dann erneuert werden muessen, geht das Spiel bei mir auch los. Ganzjahresreifen sind bei Regen einfach Klasse, die Sommerreifchen sind nur was fuer Sonnenschein. Ich wuerde es zur Pflicht machen, bei Regen Regenreifen fahren zu muessen. Wie sonst kann man den Autofahrer noch weiter belasten?

Die nächste Belastung ist doch seit 1. September in Kraft. Neuer Test bezüglich Abgasnormen und schon kostet ein Smart nicht mehr nur 22 Euro Steuern sondern 107 Euro. Gilt erstmal nur für Neuzulassungen, aber das wird sicher noch ausgeweitet.

BlackForrester
14.09.2018, 09:39
Das wäre ja eine klare Regelung, die keinen Interpretationsspielraum zuließe. Wovon sollen dann aber die vielen Rechtsanwälte leben, wenn wir plötzlich klar definierte und daher nicht interpretierbare Gesetze und Rechtsprechung hätten?
(p.s.: Am Fehlen solcher Regelungen krankt das gesamte Land!)


Eine Winterreifenfplicht haben wir ja nicht und bei trockener Fahrbahn wird man Dich wohl auch nicht per Bußgeld belangen können, wenn Du mit Sommerreifen Deine Kreise ziehst...man müsste also ein "gesetzliches" Winterreifengebot einführen, was dann aber einer Art "Enteignung" gleich käme - denn wie gesagt - auf trockener Fahrbahn ist es ja ziemlich egal, was für Reifen Du drauf hast.

Neu
14.09.2018, 09:39
Darum, dass man zur Kasse gebeten wird, wenn man infolge nicht korrekter Bereifung Andere behindert ist ja nicht mein Thema - da kann man ruhig richtig zulangen.

Bei vereister Fahrbahn ist es aber scheißegal, welchen Reifen Dudrauf hast - da würden nur, wenn überhaupt, Spikes auf den Reifen helfen (ich hoffe so Mancher weiß noch was Spikes sind :auro:), die sind aber verboten.

Die weiche Gummimischung hat schon einen wesentlich besseren Grip auf Eis als Sommergummi. Aber man muss auch fahren koennen und sollte nicht zu schnell unterwegs sein. Und wenn die Winterreifen 6 Jahre alt sind, sind sie auch recht hart geworden. Dann steht zwar "Winter" drauf, aber Grip ist nicht; gerade, wenn sie ein Jahr gestanden haben, ist die Oberflaeche glatt. Wer sich dann auf den Winterreifen verlaesst, ist verlassen.

pixelschubser
14.09.2018, 09:40
Der "olle" Käfer - da hättest Du wohl auch steinzeitliche Holzräder montieren können und wärst überall durchgekommen. War in meinen jungen Jahren im Freundeskreis ein gern genutztes Winterfahrzeug...aber die Heizung....Jessäss

Ja, innen kratzen war usus. Trotzdem lief die Kiste. Luftgekühlt.

Chronos
14.09.2018, 09:41
Jetzt nimmst Du aber Äpfel und Birnen in die Hand.)

Nö. Ich vergleiche nur das anzweifelnde Hinterfragen sicherheitsrelevanter Vorschriften.


Da wiederhole ich mich - wenn man infolge falscher Bereifung behindert (also nicht vom Fleck kommt), dann kann man von mir aus richtig ´draufpacken. Was kann aber der Halter dafür?
Erstens ist es dann schon zu spät (wenn ein Fahrzeug mit falscher Bereifung den Verkehr blockiert oder gar einen Unfall verursacht hat) und zweitens ist nunmal der Halter für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich, und nicht die damit herumgurkende Ehegattin oder Tochter bzw. Sohn.

Hör Dir doch nur mal im Winter die Verkehrsdurchsagen im Schwarzwald an (B31, B33, B500, Lxxx) und wie oft dann - gerade im November oder Dezember, wenn wieder mal ein völlig "überraschender" Wintereinbruch war - von querstehenden Fahrzeugen berichtet wird.

hamburger
14.09.2018, 09:44
Bei Schnee und Eis darf man mit Sommerreifen nicht fahren, unabhängig von der Jahreszeit, sonst ja.
Meine Winterreifen, Hochgeschwindigkeit...240 KmH...werde ich nicht mehr nutzen, bei 2 Tagen Winter lohnt das nicht.
Wenn man in andren Regionen wohnt machen die Winterreifen Sinn, in Hamburg nicht.
Es gibt auch keine gesetzliche Auflage zum Wechsel

Neu
14.09.2018, 09:47
Leisten können heisst: Der Satz Winterreifen auf Stahlfelge für unser Mutterschiff kostet nen knappen Tausender. Bei der Rettungskapsel sind Ganzjahresreifen drauf.

Wir halten uns da auch aus Versicherungsgründen besser an die Regeln. Schliesslich geht die Karre in zwei Jahren wieder weg und im Leasingvertrag stehen da auch so ein paar Klauseln.


Aber, ich kenne die Sommerreifennummer im Winter auch noch. Mit meinem ollen Käfer Bj. 1976 bin ich selbst bei widrigsten Verhältnissen im Spessart noch die Berge hochgekraxelt, während die winterbereiften Herrschaften unten am Berg ihre Mühlen abstellen durften.

Der Witz ist ja auch, dass bei Glätte Winterreifen auch nicht wirklich was bringen.

Hinterradantrieb und Heckmotor oder Vorderradantrieb und Frontmotor ist schon gut. Aber die BMWs, und die Daimler, hatten (haben?) das falsch. Ich wuerde ein Gesetzchen machen, dass diese Fahrzeuge im Winter ueberhaupt nicht fahren duerfen, weil eben verkehrsuntauglich. Bei dem 911 Porsche konnte man ja auch keine Ketten aufziehen.
Das Fahrverhalten bei Front - oder Heckantrieb sollte schon geuebt werden.

Chronos
14.09.2018, 09:48
Die Schweizer kommen ohne solche Gesetze aus. Gut; die haben ja auch keine so hohen Berge wie wir. Wenns da schneit, wird halt schnell gewechselt, oder man nimmt den Allrad. Und Salz haben die ebenso sehr wenig; die streuen bis auf Autobahnen mit Split.

Waere das nicht noch ein paar Gesetzchen wert? Ab 10% Steigung / Gefaelle nur mit Allrad UND Winterreifen, und ab 12% zusaetzlich mit Ketten?
Mit wuerden da noch ein paar Gesetzchen einfallen, ich wuerde dafuer sorgen, dass die Strassen im Winter frei sind.

Stimmt doch überhaupt nicht.

In der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie bei uns.

Auch keine Winterreifenpflicht, aber bei einem Unfall mit Sommerreifen kommen sowohl Bußgelder bzw. Strafen sowie die Regresspflicht:


Winterreifenpflicht

In der Schweiz ist die Montage von Winterreifen im Gegensatz zu anderen Ländern nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings wird sie ab einer Aussentemperatur von weniger als 7° Celsius stark empfohlen. Auch wenn keine Winterreifenpflicht besteht, sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man auf die Benutzung von Winterpneus verzichten möchte, da Winterpneus den Bremsweg auf nasser Fahrbahn erheblich verkürzen können und weitaus bessere Leistungen auf Schnee und Eis bringen als Sommerpneus. Zudem können hohe Geldstrafen auf einen zukommen, wenn man aufgrund ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Obwohl keine Winterreifenpflicht besteht, ist bei Unfällen in solchen Fällen meistens eine Mithaftung gegeben.

https://www.tirendo.ch/winterreifenpflicht

pixelschubser
14.09.2018, 09:52
Hinterradantrieb und Heckmotor oder Vorderradantrieb und Frontmotor ist schon gut. Aber die BMWs, und die Daimler, hatten (haben?) das falsch. Ich wuerde ein Gesetzchen machen, dass diese Fahrzeuge im Winter ueberhaupt nicht fahren duerfen, weil eben verkehrsuntauglich. Bei dem 911 Porsche konnte man ja auch keine Ketten aufziehen.
Das Fahrverhalten bei Front - oder Heckantrieb sollte schon geuebt werden.

Seh ich nicht so eng. Vielmehr wäre ein verbindliches Fahrsicherheitstraining für ALLE Autofahrer sinnvoll. Die meisten Piloten können ja nicht mal ne Gefahrenbremsung.

Neu
14.09.2018, 09:56
Stimmt doch überhaupt nicht.

In der Schweiz gelten die gleichen Regeln wie bei uns.

Auch keine Winterreifenpflicht, aber bei einem Unfall mit Sommerreifen kommen sowohl Bußgelder bzw. Strafen sowie die Regresspflicht:

Bei uns gibts das DATUM, ab wann es Winter zu sein hat, und ab wann die Winterreifenpflicht gueltig ist. Die Schweizer wissen das selbst eben besser, ab wann es schneit, zumal manche sogar auf 2000 Meter Hoehe wohnen. So ein Datumsgesetzchen ist typisch Deutsch.
In Deutschland kann eine Politesse ein Knoellchen schreiben, wenn sie die Strasse entlanglaeuft. Schaut auf die Reifen und schreibt. Um nichts anderes gehts hier. Kostet 60 €:
https://www.bussgeldkatalog.org/sommerreifen-im-winter/

Chronos
14.09.2018, 09:58
Bei uns gibts das DATUM, ab wann es Winter zu sein hat, und ab wann die Winterreifenpflicht gueltig ist. Die Schweizer wissen das selbst eben besser, ab wann es schneit, zumal manche sogar auf 2000 Meter Hoehe wohnen. So ein Datumsgesetzchen ist typisch Deutsch.
In Deutschland kann eine Politesse ein Knoellchen schreiben, wenn sie die Strasse entlanglaeuft. Schaut auf die Reifen und schreibt. Um nichts anderes gehts hier. Kostet 60 €:
https://www.bussgeldkatalog.org/sommerreifen-im-winter/
Red doch kein Blech!

Auch bei uns gibt es kein fixes Datum, sondern die ganz klare Gesetzesansage: Den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung.

Damit ist alles gesagt.


Dir muss man sogar deine eigenen Links laut und deutlich vorlesen:


Tatbestand Bußgeld Punkte

Mit Reifen gefahren, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst waren

Muss ich dir jetzt sogar noch erklären, was dieser Satz aussagt: "Mit Reifen gefahren, die nicht....."

Fenstergucker
14.09.2018, 09:59
Zufall - oder Hirn im Kopf? Ich muss bzw. ich fahre im Winter bei winterlichen Straßenverhältnissen deutlich vorausschauender als bei trockener Fahrbahn.

Du kannst noch so vorausschauend fahren, es kann immer Situationen geben, wo du plötzlich einen Notbremsung machen musst. Und mit Sommerreifen rutscht du eben ......

Neu
14.09.2018, 10:00
Seh ich nicht so eng. Vielmehr wäre ein verbindliches Fahrsicherheitstraining für ALLE Autofahrer sinnvoll. Die meisten Piloten können ja nicht mal ne Gefahrenbremsung.

Wenn du Heckantrieb hast, der Motor vorne ist, und du in der Kurve Gas gibst, das Heck dann ausbricht, .... oder du nur runterschaltest, das Heck dann ausbricht, ... gut, mit Fahrsicherheitstraining weiss man das. Aber dazu brauche ich keine Winterreifen, um das zu lernen. Mit Winterreifen passiert dir das dann trotzdem bei eintsprechenden Autos.

Neu
14.09.2018, 10:01
Du kannst noch so vorausschauend fahren, es kann immer Situationen geben, wo du plötzlich einen Notbremsung machen musst. Und mit Sommerreifen rutscht du eben ......

Und mit Winterreifen faehrt man schneller, weil man es kann. Dann rutschst du eben mit Winterreifen.

mathetes
14.09.2018, 10:02
Nö. Ich vergleiche nur das anzweifelnde Hinterfragen sicherheitsrelevanter Vorschriften.



So einfach ist es aber nicht, hier bei mir war der Winter eher verregnet, kann mich nur an 2 Schneetage erinnern und auch da ist kaum was liegen geblieben, grade bei Regen sind Sommerreifen aber besser, was nun im Einzelfall sicherer ist kommt demnach auf den Ort und die persönlichen Fahrgewohnheiten an. Die Winterreifenpflicht müsste dann bis Mai gelten. Wenn dann es sollte es den Landkreisen überlassen bleiben solche Gebote einzuführen.

Neu
14.09.2018, 10:05
Red doch kein Blech!

Auch bei uns gibt es kein fixes Datum, sondern die ganz klare Gesetzesansage: Den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung.

""Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht („M+S“ Kennzeichnung). Die Profiltiefe muss bei Fahrzeugen bis 3,5t zGG mindestens 3 mm betragen und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.""

Ab 1. Dezember gibts halt Knoellchen.

Chronos
14.09.2018, 10:10
""Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht („M+S“ Kennzeichnung). Die Profiltiefe muss bei Fahrzeugen bis 3,5t zGG mindestens 3 mm betragen und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.""

Ab 1. Dezember gibts halt Knoellchen.

Uuuund ..... schon wieder muss man dir auf's Pferd helfen.

Herrgottnochmal, kannst du denn kein Deutsch?

Da steht ganz groß und unüberlesbar:


....besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht

Muss man dir die geschriebenen Inhalte denn auch noch vortanzen?

Maitre
14.09.2018, 10:11
Hinterradantrieb und Heckmotor oder Vorderradantrieb und Frontmotor ist schon gut. Aber die BMWs, und die Daimler, hatten (haben?) das falsch. Ich wuerde ein Gesetzchen machen, dass diese Fahrzeuge im Winter ueberhaupt nicht fahren duerfen, weil eben verkehrsuntauglich. Bei dem 911 Porsche konnte man ja auch keine Ketten aufziehen.
Das Fahrverhalten bei Front - oder Heckantrieb sollte schon geuebt werden.

Ich bin im Winter mit einem gut motorisierten BMW E30 gefahren und hatte komischerweise weniger Probleme, als all die passionierten Fahrer von Fronttrieblern, die mir im Sommer immer erzählten, wieviel besser ihr Fahrzeug doch im Winter sei. Ich bin auch im Winter bei glatten Straßen mit einem heckangetriebenen Nissan 280ZX mit abgefahrenen Sommerreifen einen Berg hochgefahren, an dem im Sommer die Fahrschulen das Anfahren am Hang üben und ihre Schüler erschrecken. Du darfst nur nie zum Stehen kommen und musst mit entsprechend wenig Drehmoment fahren. Das Problem befindet sich meist zwischen Lenkrad und Fahrersitz. Den Zweck der Winterreifen würde ich trotzdem nicht anzweifeln wollen.

Fenstergucker
14.09.2018, 10:12
Und mit Winterreifen faehrt man schneller, weil man es kann. Dann rutschst du eben mit Winterreifen.

Gegen fehlendes Hirn hilft der Winterreifen natürlich auch nicht. :D

BlackForrester
14.09.2018, 10:13
Nö. Ich vergleiche nur das anzweifelnde Hinterfragen sicherheitsrelevanter Vorschriften.

Ein Kfz mit Reifen in ausreichender Profiltiefe ist erst einmal verkehrssicher.



Erstens ist es dann schon zu spät (wenn ein Fahrzeug mit falscher Bereifung den Verkehr blockiert oder gar einen Unfall verursacht hat) und zweitens ist nunmal der Halter für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich, und nicht die damit herumgurkende Ehegattin oder Tochter bzw. Sohn.

Schon einmal zuende gedacht? Nehmen wir an - Du hast einen Sohn, der studiert, sagen wir im Hamburg, während Du in Stuttgart lebst, Deines Sohnes Auto ist auf Dich angemeldet und Dein Sohn fährt dann mit abgefahrenen Reifen und defekter Lichtanlage durch Hamburg - und dann bist Du verantwortlich??
Wenn mich nicht alles täuscht hast Du als Fahrzeugnutzer Dich vor Antritt der Fahrt über die Verkehrssicherheit des Kfz, welches Du nutzen willst, zu kümmern - sprich, einmal ums Auto laufen, schauen dass ale Lichter funktionieren, schauen ob alle Reifen noch in Ordnung sind und über entsprechende Proditiefe verfügen und so weiter...dies obliegt nicht der Verantwortung des Halters und wieso sollte man diesen in Haftung nehmen, wenn Du Dich wissentlich und entgegen gesetzliches Regelungen in ein verkehrsunsicheres Fahrzeug setzt und damit losfährst?



Hör Dir doch nur mal im Winter die Verkehrsdurchsagen im Schwarzwald an (B31, B33, B500, Lxxx) und wie oft dann - gerade im November oder Dezember, wenn wieder mal ein völlig "überraschender" Wintereinbruch war - von querstehenden Fahrzeugen berichtet wird.

Ich Speditionssektor gibt es die "Gewinnabschöpfung" - sprich, wenn Dein Lkw zu lang, zu breit, zu schwer ist kann und wird berechnet wie viel Gewinn man dadurch erzielt hat und dieser Gewinn wird dann als Strafe fällig. Warum nicht zu ähnlichen Mittel in diesem Sektor greifen? Sprich, wenn Du behinderst (also auf der Straße herumstehst und nicht mehr vorwärts kommt) berechnen, was Du gespart hast, weil Du eben keine Winterreifen ´draufhast und dies ist dann - von einem mittelpreisigen Reifen der entsprechenden Größe ausgehend - die Höhe der Geldbuße?
Was glaubst Du wie schnell sich die Thematik dann gelöst hätte - aber Geldbußen kassieren OHNE dass man behindert und dies dann nicht nur dem Fahrer sondern auch dem Halter aufzubrummen ist ja so etwas wie "Vorverurteilung" und Verdachtsbestrafung.

Neu
14.09.2018, 10:13
Uuuund ..... schon wieder muss man dir auf's Pferd helfen.

Herrgottnochmal, kannst du denn kein Deutsch?

Da steht ganz groß und unüberlesbar:

Muss man dir die geschriebenen Inhalte denn auch noch vortanzen?

Und dein Auto steht mit Sommerreifen auf dem Parkplatz - am 1. Dezember, bei winterlichen Strassenverhaeltnissen. Du faehrst halt nicht, wartest, bis das bisschen Schnee weg ist. Und wirst 60 € los.

Neu
14.09.2018, 10:22
Ich bin im Winter mit einem gut motorisierten BMW E30 gefahren und hatte komischerweise weniger Probleme, als all die passionierten Fahrer von Fronttrieblern, die mir im Sommer immer erzählten, wieviel besser ihr Fahrzeug doch im Winter sei. Ich bin auch im Winter bei glatten Straßen mit einem heckangetriebenen Nissan 280ZX mit abgefahrenen Sommerreifen einen Berg hochgefahren, an dem im Sommer die Fahrschulen das Anfahren am Hang üben und ihre Schüler erschrecken. Du darfst nur nie zum Stehen kommen und musst mit entsprechend wenig Drehmoment fahren. Das Problem befindet sich meist zwischen Lenkrad und Fahrersitz. Den Zweck der Winterreifen würde ich trotzdem nicht anzweifeln wollen.

Wir sind frueher auf zugefrorenen Seen mit dem Moped gefahren. Schnell ging nicht, da hat das Hinterrad durchgedreht, und eine 360 - Drehung geht auch nicht, es geht nur Querstellen. Wer sowas uebt, kann dann auch Auto fahren. Allerdings kann man dann auch mit Fusseln die Kurven durchrutschen, wo die Autofahrer normalerweise mit 20 kmH ihr Auto tragen.

Neu
14.09.2018, 10:26
Gegen fehlendes Hirn hilft der Winterreifen natürlich auch nicht. :D

Und wie man das einsetzen sollte, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Waehrend des Fahrens immer mal den Grip testen, mal eine Sekunde lang das Gaspedal betaetigen. Heult der Motor auf, weiss man bescheid. Einen eingebauten Griptester gibts halt noch in keinem Serienauto; nur Spezialfahrzeuge messen diesen, allerdings nicht bei Schnee oder Eis.

BlackForrester
14.09.2018, 10:27
Ich bin im Winter mit einem gut motorisierten BMW E30 gefahren und hatte komischerweise weniger Probleme, als all die passionierten Fahrer von Fronttrieblern, die mir im Sommer immer erzählten, wieviel besser ihr Fahrzeug doch im Winter sei. Ich bin auch im Winter bei glatten Straßen mit einem heckangetriebenen Nissan 280ZX mit abgefahrenen Sommerreifen einen Berg hochgefahren, an dem im Sommer die Fahrschulen das Anfahren am Hang üben und ihre Schüler erschrecken. Du darfst nur nie zum Stehen kommen und musst mit entsprechend wenig Drehmoment fahren. Das Problem befindet sich meist zwischen Lenkrad und Fahrersitz. Den Zweck der Winterreifen würde ich trotzdem nicht anzweifeln wollen.


Ich wage einmal die Behauptung, dass ein Fronttriebler im Winter bergauf einem Hecktriebler nicht über-, sondern vielleicht sogar unterlegen ist.

Neu
14.09.2018, 10:32
Ich wage einmal die Behauptung, dass ein Fronttriebler im Winter bergauf einem Hecktriebler nicht über-, sondern vielleicht sogar unterlegen ist.
Da hast du dann die Ketten. In den Alpen hatten wir sie immer dabei, und im Schwarzwald hatten wir sie mal aufgezogen. Gosse Strecken faehrt niemand damit, das macht ueberhaupt keinen Spass. Die Strasse sollte halt frei sein, dass man "mit Schwung" hochkommt.

Maitre
14.09.2018, 10:35
Ich wage einmal die Behauptung, dass ein Fronttriebler im Winter bergauf einem Hecktriebler nicht über-, sondern vielleicht sogar unterlegen ist.

Naja, ich fahre, familienbedingt, seit drei Jahren nur noch einen Fronttriebler umd komme auch damit ganz gut klar. Davor hatte ich einen Allradler und der ging selbstverständlich auch gut. Man muss sich eben nur mit dem Fahrzeug beschäftigen. Du schriebst ja selbst mal, dass du mit jedem neuen Fahrzeug ein Fahrsicherheitstraining besuchst. Soweit bin ich selbst noch nie gegangen, ich habe aber meine Fahrzeuge immer wieder auf abgesperrten und/oder sehr abgelegenen Wegen und Plätzen in Extremsituationen gebracht und daraus meine Schlüsse gezogen. Die Masse der Fahrer tut das aber nicht und ist selbst bei dezentem Regen schon massiv überfordert.

BlackForrester
14.09.2018, 10:43
Du kannst noch so vorausschauend fahren, es kann immer Situationen geben, wo du plötzlich einen Notbremsung machen musst. Und mit Sommerreifen rutscht du eben ......


Klar kannst Du nicht alle Eventualitäten abdecken - und dass der Bremsweg auf schneedeckter Fahrbahn länger wird, darüber haben wir ja keinen Dissens. Dies kommt dann aber wohl zumeist und nicht zu sagen immer innerorts zum tragen, wenn Dir Jemand in die Straße rennt oder Vorfahrt nimmt.

BlackForrester
14.09.2018, 11:01
Naja, ich fahre, familienbedingt, seit drei Jahren nur noch einen Fronttriebler umd komme auch damit ganz gut klar. Davor hatte ich einen Allradler und der ging selbstverständlich auch gut. Man muss sich eben nur mit dem Fahrzeug beschäftigen. Du schriebst ja selbst mal, dass du mit jedem neuen Fahrzeug ein Fahrsicherheitstraining besuchst. Soweit bin ich selbst noch nie gegangen, ich habe aber meine Fahrzeuge immer wieder auf abgesperrten und/oder sehr abgelegenen Wegen und Plätzen in Extremsituationen gebracht und daraus meine Schlüsse gezogen. Die Masse der Fahrer tut das aber nicht und ist selbst bei dezentem Regen schon massiv überfordert.


Am Ende kommt es immer darauf was, was als "Problem" beschrieben - wer sitzt zwischen Steuer und Fahrersitz :auro:

Generell würde ich die Aussage wagen, dass eiin Fronttriebler im Winter in den meisten Fallen einfacher zu fahren ist wie ein Hecktriebler (besser ist ja immer eine Frage, wer sitzt am Steuer).

Ist mein aktueller Allrad den heckgetriebenen Vorgängern überlegen - unbestreitbar - ist er deswegen besser? Sache der Sichtweise - ich fahre auf jeden Fall entspannter, weil ich deutlich "unkonzentrierter" fahren kann. Bei meinen vorrigen Hecktrieblern musste ich schon erheblich mehr aufpassen.

BlackForrester
14.09.2018, 11:05
Da hast du dann die Ketten. In den Alpen hatten wir sie immer dabei, und im Schwarzwald hatten wir sie mal aufgezogen. Gosse Strecken faehrt niemand damit, das macht ueberhaupt keinen Spass. Die Strasse sollte halt frei sein, dass man "mit Schwung" hochkommt.

Das kommt darauf an - in jungen Jahren (also wo wir noch Winter hatten und der Schnne über Wochen liegen geblieben ist) konnte es vorkommen,d ass die Schneeketten tageland nicht abmonitiert wurden. Aber das war im letzten Jahrhundert - Schnee wird ja immer weniger.

BlackForrester
14.09.2018, 11:08
Seh ich nicht so eng. Vielmehr wäre ein verbindliches Fahrsicherheitstraining für ALLE Autofahrer sinnvoll. Die meisten Piloten können ja nicht mal ne Gefahrenbremsung.


Zumindest als Teil der Führerscheinausbildung. Die paar Euro mehr sind sehr gut investiert.

Neu
14.09.2018, 11:12
Zumindest als Teil der Führerscheinausbildung. Die paar Euro mehr sind sehr gut investiert.

Wenn der erste Schnee faellt, geht eh garnix mehr. Alles zu, egal, ob mit Allrad, Ketten, Winterreifen, .... Da koennen sie Gesetzchen machen, wie sie wollen. Wenn du morgens um 04 Uhr wegfaehrst, gehts bis um 06 Uhr, aber wehe, du bist dann noch nicht am Ziel.

BlackForrester
14.09.2018, 11:20
Gegen fehlendes Hirn hilft der Winterreifen natürlich auch nicht. :D


Vielleicht aber spielt da das subjekltive Empfinden oder Unterbewusstsein auch mit eine Rolle...sprich, wenn ich mit Sommerreifen unterwegs wäre, dann weiß ich, das sich mit eigentlich ungeeigneten Reifen fahre, sprich muss michj deutlich mehr konzentrieren und aufmerksamer fahren um das Kfz auf der Straße zu bewegen.

Nenne es von mir aus "Hirnlosigkeit" - ich bewege meinen aktuellen Allrad im Winter anders wie einen Front- oder Hecktriebler - sprich ich fahre bei weitem nicht so konzentriert, weil mir der Allrad halt etliches verzeiht, wo ich mit einem Font- und Hecktrienler so längsten Kreise auf der Straße gedreht oder Bekanntschaft mit der Prärie gemacht hätte.

Chronos
14.09.2018, 11:58
Ein Kfz mit Reifen in ausreichender Profiltiefe ist erst einmal verkehrssicher.
Nein, nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Siehe Strangtitel.


Schon einmal zuende gedacht? Nehmen wir an - Du hast einen Sohn, der studiert, sagen wir im Hamburg, während Du in Stuttgart lebst, Deines Sohnes Auto ist auf Dich angemeldet und Dein Sohn fährt dann mit abgefahrenen Reifen und defekter Lichtanlage durch Hamburg - und dann bist Du verantwortlich??
Wenn mich nicht alles täuscht hast Du als Fahrzeugnutzer Dich vor Antritt der Fahrt über die Verkehrssicherheit des Kfz, welches Du nutzen willst, zu kümmern - sprich, einmal ums Auto laufen, schauen dass ale Lichter funktionieren, schauen ob alle Reifen noch in Ordnung sind und über entsprechende Proditiefe verfügen und so weiter...dies obliegt nicht der Verantwortung des Halters und wieso sollte man diesen in Haftung nehmen, wenn Du Dich wissentlich und entgegen gesetzliches Regelungen in ein verkehrsunsicheres Fahrzeug setzt und damit losfährst?
Dann sollen die das innerhalb der Familie ausknobeln.

Wenn der Vater wegen "Geiz ist geil" und Versicherungseinsparung derart dumm ist und das Auto seines Sohnes auf sich zugelassen hat, ist er entweder naiv oder zu gutmütig.

Ausserdem laden solche Halter-Tarnungen geradezu sträflich zum beliebten "Bäumchen-wechsle-dich"-Spielchen ein.
Da kommt dann gerne die abgenudelte Nummer "Ich bin doch gar nicht gefahren, sondern ein Kommilitone ist gefahren" usw.
Und die Bußgeldbehörde veranstaltet dann eine wochenlange Suchaktion. Als ob man sonst nichts zu tun hätte.


Ich Speditionssektor gibt es die "Gewinnabschöpfung" - sprich, wenn Dein Lkw zu lang, zu breit, zu schwer ist kann und wird berechnet wie viel Gewinn man dadurch erzielt hat und dieser Gewinn wird dann als Strafe fällig. Warum nicht zu ähnlichen Mittel in diesem Sektor greifen? Sprich, wenn Du behinderst (also auf der Straße herumstehst und nicht mehr vorwärts kommt) berechnen, was Du gespart hast, weil Du eben keine Winterreifen ´draufhast und dies ist dann - von einem mittelpreisigen Reifen der entsprechenden Größe ausgehend - die Höhe der Geldbuße?
Könnte man sicher. Ich bin der Auffassung, dass die Bußgelder in Deutschland sowieso viel zu gering ausfallen.


Was glaubst Du wie schnell sich die Thematik dann gelöst hätte - aber Geldbußen kassieren OHNE dass man behindert und dies dann nicht nur dem Fahrer sondern auch dem Halter aufzubrummen ist ja so etwas wie "Vorverurteilung" und Verdachtsbestrafung.
Quatsch.

Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften der StVO hält, muss eben blechen. Nix mit Vorverurteilung oder Verdachtsbestrafung.

Chronos
14.09.2018, 12:01
Und dein Auto steht mit Sommerreifen auf dem Parkplatz - am 1. Dezember, bei winterlichen Strassenverhaeltnissen. Du faehrst halt nicht, wartest, bis das bisschen Schnee weg ist. Und wirst 60 € los.

Ein dümmeres Beispiel ist dir wohl nicht mehr eingefallen.

Und dann wartet und wartet und wartet der Halter bis der Schnee weg ist? Vielleicht bis Ostern?

Noch haben wir keine Kontrollettis mit eingebauter Kristallkugel, die genau vorhersagen können, dass der Schnee oder das Eis bis 13:30 Uhr abgetaut sein wird...

Mannohmann..... :auro:

Fenstergucker
14.09.2018, 12:12
Vielleicht aber spielt da das subjekltive Empfinden oder Unterbewusstsein auch mit eine Rolle...sprich, wenn ich mit Sommerreifen unterwegs wäre, dann weiß ich, das sich mit eigentlich ungeeigneten Reifen fahre, sprich muss michj deutlich mehr konzentrieren und aufmerksamer fahren um das Kfz auf der Straße zu bewegen.

Nenne es von mir aus "Hirnlosigkeit" - ich bewege meinen aktuellen Allrad im Winter anders wie einen Front- oder Hecktriebler - sprich ich fahre bei weitem nicht so konzentriert, weil mir der Allrad halt etliches verzeiht, wo ich mit einem Font- und Hecktrienler so längsten Kreise auf der Straße gedreht oder Bekanntschaft mit der Prärie gemacht hätte.

Auch ich fahre einen Allrad (Jeep Renegade) aber der Allrad hilft eigentlich nur beim Wegfahren. Wenn die Räder rutschen, ist es egal, ob sie alle angetrieben sind, oder nicht.

Nietzsche
14.09.2018, 14:06
Hier in Österreich herrscht Winterradpflicht. Auch Allwetterreifen scheinen wohl zu gehen, wenn sie ein M+S Zeichen haben. Ich hab damals für unsere kleine Hucke die Winterreifen so mitbekommen beim Autokauf.

Neben der Spur
14.09.2018, 16:29
Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.

Seit Januar 2018 gilt: Neu hergestellte Winterreifen efüllen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen.

Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024.
Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag.
Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.

https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/


Welche Schusselei : Morgens bei trockener Straße zur Arbeit ,
und zu Feierabend setzt Schneefall ein ..

Wenn ein Neudeutscher Dir in die Seite rutscht , und seine Versicherung zahlt nicht ,
weil er keine Winterreifen drauf hat , oder gar , weil Du keine Winterreifen
aufgezogen hast , dann hast Du am Falschen Ende gespart !

BlackForrester
15.09.2018, 09:53
Auch ich fahre einen Allrad (Jeep Renegade) aber der Allrad hilft eigentlich nur beim Wegfahren. Wenn die Räder rutschen, ist es egal, ob sie alle angetrieben sind, oder nicht.


Findest Du? Ich finde das mein Kfz weitaus spurstabiler fährt, bergauf es wesentlich einfacher geht, beim beschleunigen weitaus mehr Grip vorhanden ist und...und...und...gefährlich könnte es beim Allrad werden, wenn bergauf die Räder durchdrehen...

Merkelraute
15.09.2018, 10:05
Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?

Der Reifenhersteller Continental gehört zu Schaeffler. Man kennt sich, man hilft sich, man spendet viel in die schwarze Kasse.
https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64026&stc=1

https://www.youtube.com/watch?v=Uo9PLi51Emg

BlackForrester
15.09.2018, 10:18
Nein, nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Siehe Strangtitel.

Womit wir wieder da wären wo am Anfang - was sind winterliche Straßenverhältnisse und wie werden die definiert? Ich definiere dies so - geschlossene Schneedecke, frage ich den Nächsten der sagt, wenn Schneematsch auf der Straße liegt, der Dritte dann, wenn die Straße naß ist und so weiter - eine klare Definition gibt es nicht.




Wenn der Vater wegen "Geiz ist geil" und Versicherungseinsparung derart dumm ist und das Auto seines Sohnes auf sich zugelassen hat, ist er entweder naiv oder zu gutmütig.

Ausserdem laden solche Halter-Tarnungen geradezu sträflich zum beliebten "Bäumchen-wechsle-dich"-Spielchen ein.
Da kommt dann gerne die abgenudelte Nummer "Ich bin doch gar nicht gefahren, sondern ein Kommilitone ist gefahren" usw.
Und die Bußgeldbehörde veranstaltet dann eine wochenlange Suchaktion. Als ob man sonst nichts zu tun hätte.

So ist es halt in einem Rechtsstaat - man muss Dir die Schuld beweisen und nicht Du musst Deine Unschuld beweisen. Es widerspricht meinem Rechtsverständnis Jemaden in Haftung zu nehmen oder gar mit Straf e zu belegen, welcher eine Tat nicht begangen hat noch Beilhilfe geleistet hat.




Quatsch.

Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften der StVO hält, muss eben blechen. Nix mit Vorverurteilung oder Verdachtsbestrafung.

Es gibt keine Vorschrift, dass Du auf Dein Kfz Winterreifen montieren musst. Nach Willen des Gesetzgebers soll es strafbewehrt sein, wenn Du ein Kfz bei "winterlichen" (was auch immer man darunter versteht) Staßenverhältnisse in den Verkehr bringst und dies tut man allgemein als Fahrer und nicht als Halter..

Denke einmal weiter - heute bittet man Dich als Halters beim "Verkehrsverstoß" Winterreifen zur Kasse und morgen? Bist Du dann auch als Halter verantwortlich, wenn Jemand mit Deinem Kfz bei rot über die Ampel fährt? Oder zu schnell fährt oder sonst einesn Verkehtsverstoß tätigt?

Dass man den Fahrer bestraft kann ich irgendwie noch nachvollziehen - aber den Halter?

Politikqualle
15.09.2018, 10:28
- eine klare Definition gibt es nicht. .. die StVO (https://www.bussgeldkatalog.org/stvo/) präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). ..

ist doch klar .. oder ?????

BlackForrester
15.09.2018, 10:30
Wenn ein Neudeutscher Dir in die Seite rutscht , und seine Versicherung zahlt nicht, weil er keine Winterreifen drauf hat , oder gar , weil Du keine Winterreifen aufgezogen hast , dann hast Du am Falschen Ende gespart !


Dass eine Versicherung in diesem Falle nicht zahlen wird ist eine Mär - die Kfz-Versicherung eines Unfallverursachers MUSS Dir immer Deinen Schaden begleichen - selbst wenn der Fahrzeuglenker sturzbesoffen am Steuer gesessen ist.

Das "pevrerse" an dem Spiel ist - rammt Dich ein Kfz-Lenker MIT Winterreifen und Du bist "sommerbereift" bekommst Du eine Mitschuld (selbst wenn der Unfall nie und nimmer zu vermeiden gewesen wäre) - so tickt hat der Gesetzgeber und die Rechtssprechung in diesem Lande.

BlackForrester
15.09.2018, 10:33
.. die StVO (https://www.bussgeldkatalog.org/stvo/) präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). ..

ist doch klar .. oder ?????


Also darf man bei einer geschlossenen Schneedecke mit Sommerreifen fahren? Weil geschlossene Schneedecke und Schnneeglätte sind doch zwei paar Stiefel.

Was allerdings jetzt die "hinterhältige" Frage aufwirft - wie verhält es sich mit Sommerreifen und Schneeketten darauf? :?

Neben der Spur
15.09.2018, 10:33
Dass man den Fahrer bestraft kann ich irgendwie noch nachvollziehen - aber den Halter?

Man kann den Halter eines Fahrzeuges als Arbeitgeber und Erziehungsberechtigten sehen .

Und dann ist man in einer gewissen Mithaftung , wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist .

Den Fahrer trifft ganz klar die Hauptschuld , da er vor Fahrtantritt das Gefährt kontrollieren muß .

Wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält , wird er abgemahnt oder gar entlassen .

Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist , die Nutzung der Firmen-Fahrzeuge einzuteilen ,
dann gehört sein Betrieb unter Insolvenzverwaltung gesetzt .


In der Praxis dieser Halter-Fahrer -Konstruktionen vor Gericht sind es Notlügen , um des eigenen Vorteils Willen .

BlackForrester
15.09.2018, 10:46
Man kann den Halter eines Fahrzeuges als Arbeitgeber und Erziehungsberechtigten sehen .

Und dann ist man in einer gewissen Mithaftung , wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet ist .

Den Fahrer trifft ganz klar die Hauptschuld , da er vor Fahrtantritt das Gefährt kontrollieren muß .

Wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält , wird er abgemahnt oder gar entlassen .

Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist , die Nutzung der Firmen-Fahrzeuge einzuteilen, dann gehört sein Betrieb unter Insolvenzverwaltung gesetzt .

In der Praxis dieser Halter-Fahrer -Konstruktionen vor Gericht sind es Notlügen , um des eigenen Vorteils Willen.


Da kommen da aber viele Prämissen ins Spiel z.B., dass man als Halter erst einmal wissen muss, dass das Kfz "nicht verkehrssicher" ist. Wenn Du keinen permanenten Zugriff auf das Kfz hast musst Du Dich auf Dein Fahrer verlassen, dass Dieser Dir meldet,
dass das Kfz, welches dieser Fahrer bewegt, nicht verkehrssicher ist.

Einen Halter zu bestrafen, wenn sich der Fahrer nicht an geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen hält ist für mich eine Art von Sippenhaftung.

Politikqualle
15.09.2018, 10:48
Also darf man bei einer geschlossenen Schneedecke mit Sommerreifen fahren? Weil geschlossene Schneedecke und Schnneeglätte sind doch zwei paar Stiefel. Was allerdings jetzt die "hinterhältige" Frage aufwirft - wie verhält es sich mit Sommerreifen und Schneeketten darauf? :? .. näääää .. steht doch da : Schneeglätte , eine Schneedecke beinhaltet doch auch Schneeglätte und Schneeketten sind verboten und nur dort erlaubt , wo es ausgewiesen ist und zwar im Winter und dann gibt es Schnee auf der Straße , also sei nicht spitzfinderisch ... :crazy:

Politikqualle
15.09.2018, 10:51
Einen Halter zu bestrafen, wenn sich der Fahrer nicht an geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen hält ist für mich eine Art von Sippenhaftung. .. gut da wären wir bei dem Punkt Sippenhaftung und Sippenbestrafung und Sippenbeschimpfung und wie ist das bei den Asylschmarotzern die ja fast nur noch Kriminelle sind , also ist da auch Sippenhaftung erlaubt ...

BlackForrester
15.09.2018, 11:44
.. näääää .. steht doch da : Schneeglätte , eine Schneedecke beinhaltet doch auch Schneeglätte und Schneeketten sind verboten und nur dort erlaubt , wo es ausgewiesen ist und zwar im Winter und dann gibt es Schnee auf der Straße , also sei nicht spitzfinderisch ... :crazy:


Seit wann sind den Schneeketten verboten? Das wäre mir nun vollkommen neu.

Also bleibt die Frage - Sommerreifen und Schneeketten ´drauf - wäre das winterliche Bereifung oder nicht.

Chronos
15.09.2018, 11:52
Womit wir wieder da wären wo am Anfang - was sind winterliche Straßenverhältnisse und wie werden die definiert? Ich definiere dies so - geschlossene Schneedecke, frage ich den Nächsten der sagt, wenn Schneematsch auf der Straße liegt, der Dritte dann, wenn die Straße naß ist und so weiter - eine klare Definition gibt es nicht.

So ist es halt in einem Rechtsstaat - man muss Dir die Schuld beweisen und nicht Du musst Deine Unschuld beweisen. Es widerspricht meinem Rechtsverständnis Jemaden in Haftung zu nehmen oder gar mit Straf e zu belegen, welcher eine Tat nicht begangen hat noch Beilhilfe geleistet hat.

Es gibt keine Vorschrift, dass Du auf Dein Kfz Winterreifen montieren musst. Nach Willen des Gesetzgebers soll es strafbewehrt sein, wenn Du ein Kfz bei "winterlichen" (was auch immer man darunter versteht) Staßenverhältnisse in den Verkehr bringst und dies tut man allgemein als Fahrer und nicht als Halter..

Um exakt diese Spekulationen, Abwägungen, Interpretationen und Fehleinschätzungen zu vermeiden, ist es absolut richtig, die Winterreifen ab einem gewissen Datum zur absoluten Pflicht zu machen.

Mein weiss-blauer Fahrzeughersteller hat sogar nach bestem Wissen und Gewissen versucht, diesen Unsicherheitsbereich des "winterlichen Straßenzustandes" mittels einer technischen Lösung zu erfassen (auf Neudeutsch würde man es "App" nennen) und zwar dergestalt, dass eine kleine Warnung bei Temperaturen unter 3°C erscheint (Stichwort "exponierte Stellen wie beispielsweise Brücken").

Man möge mir jetzt bitte nicht mit geistiger Reife und verantwortlichem Verhalten vieler Autofahrer kommen. Was ich ständig auf meinen Fahrten selbst auf kurzen Strecken erlebe, lässt mir mehrmals täglich die Haare zu Berge stehen.

Da wird auf einem 80er-Abschnitt auf zwei Meter aufgefahren (obwohl ich selbst schon mit ein paar Sachen über dem Limit fahre), da wird auf dem Handy gedaddelt, auf schmalen Kreissträßchen wird über die Mittellinie gekachelt, in 30er-Zonen wird mit 60...70 durchgebrettert, Blinken beim Abbiegen und Vorfahrt war vorgestern, und auch sonst so alles, was der StVO-Katalog so hergibt.

In anderen Ländern mag es noch anders sein, aber was hierzulande allmählich auf den Straßen abgeht, ist kaum noch mit Vernunft und Selbstverantwortung in Einklang zu bringen.

Rettungsgasse? Obwohl mittlerweile der hinterletzte Dödel kapiert haben sollte, wie wichtig dies ist, scheint es immer noch jede Menge an unbelehrbaren Idioten zu geben, die bei einem Stau auf der Autobahn unbedingt die Mittelgasse zustellen müssen.

Manchmal habe ich den Eindruck, das viele Autofahrer ihre Rebellion gegen die wirklich schlimmen Zustände in der Politik (zu denen sie sich aus Feigheit nicht öffentlich äussern) eben durch Rebellion gegen die StVO überkompensieren wollen.

Daher ist es absolut richtig, bei der riesigen Zahl an Lemmingen sich nicht auf deren Verantwortungsbewusstsein zu verlassen, sondern klare und bußgeldbewehrte Regeln zu setzen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bußgelder hierzulande in den allermeisten Fällen von gravierenden Verstößen eh viel zu niedrig sind. Man schaue nur mal in die hier so oft als Vorbild genannte Schweiz und wie dort bei Verstößen hingelangt wird. Mein lieber Schwan, das Geheul in unserem Land möchte ich lieber nicht hören, wenn es hier auch so teuer wäre....


Denke einmal weiter - heute bittet man Dich als Halters beim "Verkehrsverstoß" Winterreifen zur Kasse und morgen? Bist Du dann auch als Halter verantwortlich, wenn Jemand mit Deinem Kfz bei rot über die Ampel fährt? Oder zu schnell fährt oder sonst einesn Verkehtsverstoß tätigt?

Dass man den Fahrer bestraft kann ich irgendwie noch nachvollziehen - aber den Halter?
Völlig untaugliches Beispiel in diesem Zusammenhang.
Wenn jemand an einer roten Ampel mit einem geliehenen Fahrzeug totgefahren wird, wird nicht der Halter zur Verantwortung gezogen, sofern das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand ist und der Halter es nicht an jemanden verliehen hat, der offensichtlich nicht fahrtüchtig war - entweder weil derjenige betrunken war oder der Halter dem 15-jährigen Sohn den Schlüssel ausgehändigt hatte.

Politikqualle
15.09.2018, 11:57
Seit wann sind den Schneeketten verboten? Das wäre mir nun vollkommen neu. Also bleibt die Frage - Sommerreifen und Schneeketten ´drauf - wäre das winterliche Bereifung oder nicht. .. Schneeketten sind nicht verboten , stimmt also , aber du darfst damit nur max. 50 km/h fahren ..

Neben der Spur
15.09.2018, 12:31
Da kommen da aber viele Prämissen ins Spiel z.B., dass man als Halter erst einmal wissen muss, dass das Kfz "nicht verkehrssicher" ist. Wenn Du keinen permanenten Zugriff auf das Kfz hast musst Du Dich auf Dein Fahrer verlassen, dass Dieser Dir meldet,
dass das Kfz, welches dieser Fahrer bewegt, nicht verkehrssicher ist.

Einen Halter zu bestrafen, wenn sich der Fahrer nicht an geltendes Recht, Gesetze, Verordnungen hält ist für mich eine Art von Sippenhaftung.

Dann sollte der Arbeitgeber nur Subunternehmer mit eigenen Betriebsfahrzeugen einstellen .

Bei Privatleuten kann es nicht sein , daß dem Halter unbekannt wäre , welche Personen regulären Zugang
zu dem Fahrzeug haben .
Ansonsten müsste er bei der Polizei eine Meldung machen , daß sein Fahrzeug durch Unbekannte
verwendet werden würden -- also Diebstahlsanzeige stellen .

Muninn
15.09.2018, 15:47
Seit wann sind den Schneeketten verboten? Das wäre mir nun vollkommen neu.

Also bleibt die Frage - Sommerreifen und Schneeketten ´drauf - wäre das winterliche Bereifung oder nicht.

Schneeketten sind doch nur eine Notlösung für kurze Strecken. In Ländern mit viele Schnee und Eis wie Russland oder Finnland fährt man deshalb mit Spikes.

Fenstergucker
16.09.2018, 11:04
Findest Du? Ich finde das mein Kfz weitaus spurstabiler fährt, bergauf es wesentlich einfacher geht, beim beschleunigen weitaus mehr Grip vorhanden ist und...und...und...gefährlich könnte es beim Allrad werden, wenn bergauf die Räder durchdrehen...

Vielleicht etwas spurstabiler, ja, aber das verleitet wiederum zu höherer Geschwindigkeit. Und wenn mal alle 4 Räder rutschen, hilft dir Allrad auch nichts mehr. Was das Beschleunigen anlangt, da hast du natürlich recht, wenn alle 4 Räder beschleunigen, bringt das schon was, ist eben wie beim Wegfahren.

BlackForrester
16.09.2018, 12:20
Dann sollte der Arbeitgeber nur Subunternehmer mit eigenen Betriebsfahrzeugen einstellen .

Bei Privatleuten kann es nicht sein , daß dem Halter unbekannt wäre , welche Personen regulären Zugang zu dem Fahrzeug haben .
Ansonsten müsste er bei der Polizei eine Meldung machen , daß sein Fahrzeug durch Unbekannte verwendet werden würden -- also Diebstahlsanzeige stellen .



Ob Zugang oder nicht - ist man als Halter dafür verantwortlich, wenn ein Anderer ein "verkehrsunsicheres" Fahrzeug in den Verkehr bringt?

Chronos
16.09.2018, 12:33
Ob Zugang oder nicht - ist man als Halter dafür verantwortlich, wenn ein Anderer ein "verkehrsunsicheres" Fahrzeug in den Verkehr bringt?
Ja.

sibilla
16.09.2018, 16:40
Hier in Österreich herrscht Winterradpflicht. Auch Allwetterreifen scheinen wohl zu gehen, wenn sie ein M+S Zeichen haben. Ich hab damals für unsere kleine Hucke die Winterreifen so mitbekommen beim Autokauf.

ihr geht ja mit den schneemassen auch ganz anders um. ich persönlich finde, man fährt auf einer festgefahrenen schneedecke wieder noch ganz anders als bei uns, wo viele schon bei den ersten 3 - 4 schneeflocken die panik bekommen.

ganz schlimm ist es, wenn gestreut wird, über nacht dieser matsch friert und du kommst morgens nicht mal aus der parklücke raus, weil irgend welche trotteln mal wieder den gehsteig freigemacht und alles in die kandel geschippt haben, gräßlich.

wegräumen mußt du laut schwäbischer kehrwoch, schmeißt du das weiße zeugs dann in den vorgarten, es schmilzt ja eh, dann kommt die alte nachbarin und streitet mit dir herum wieso weshalb warum.

und das beste ist, bei uns hier werden schon länger die nebenstraßen nicht mehr geräumt und bis du dann endlich auf der hauptstraße angekommen bist, hast du deine erste schwitzattacke schon hinter dir trotz bis -10 grad kälte.

ist jetzt zwar a wengerl off, paßt aber doch rein. :))

grüßle nach österreich, s.

nachtrag: ich habe allwetterreifen darauf und komme gut damit zurecht.

sibilla
16.09.2018, 16:48
Schneeketten sind doch nur eine Notlösung für kurze Strecken. In Ländern mit viele Schnee und Eis wie Russland oder Finnland fährt man deshalb mit Spikes.

gabs doch bei uns früher auch, bis sie dann verboten wurden, weil sie die straßen beschädigten.

wenn ich mir aber die heutigen straßen so anschaue bei uns, würde das bißchen gepiekse dieser stacheln den gaul auch nicht mehr fett machen.

grüßle s.

Fenstergucker
16.09.2018, 16:57
Seit wann sind den Schneeketten verboten? Das wäre mir nun vollkommen neu.

Also bleibt die Frage - Sommerreifen und Schneeketten ´drauf - wäre das winterliche Bereifung oder nicht.

Für Schneeketten muß eine geschlossene Schneedecke auf den Straßen vorhanden sein, was inzwischen selten der Fall ist. Bestenfalls auf kleinen Nebenstraßen, die als letzte geräumt werden. Und auf Matsch rutscht du mit Schneeketten mehr als mit Sommerreifen.

Nietzsche
16.09.2018, 17:34
.....

Du magst entschuldigen, aber "wir" hier in Niederösterreich haben weniger Schnee als ich die letzten 27 Jahre in Deutschland in der Nähe von Düsseldorf hatte.....

Hier ist eher das Problem die festgefahrenen Schneeflocken auf den Landstraßen die dann festfrieren. Da kannst du entweder in der Spur bleiben oder in der Art von Aquaplaning über den Acker pflügen.

Das Schneeschaufeln habe ich mir abgewöhnt. Seit die mit der Kehrmaschine den Rotz von der Straße auf den Gehsteig geschoben haben (den ICH wegmachen MUSS und zwar auf MEIN Grundstück) habe ich Fotos gemacht und die können mich alle mal.

Murmillo
16.09.2018, 17:59
https://www.t-online.de/auto/technik/reifen/id_84441876/winterreifen-pflicht-diese-regel-kennt-kaum-ein-autofahrer.html

Völlig neu ist mir nu - wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre und Niemanden behindere, dass dies nun 60 € kosten soll und man nun auch noch einen Punkt in Flensburg erhält. Ist mir dies irgendwie durch die Lappen gegangen?
...

Das Gesetz zur Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen drauf sein müssen. Und auch nur, wenn auf der Straße tatsächlich diese Bedingungen herrschen.
Dass außerhalb der Straße vielleicht Schnee liegt oder irgendwo anders glatte Straßen sind, ist noch lange kein Grund, jemandem mit Sommerreifen ein Bußgeld aufzuerlegen und einen Punkt in Flensburg zu verpassen !

Murmillo
16.09.2018, 18:04
... Und auf Matsch rutscht du mit Schneeketten mehr als mit Sommerreifen.

Dann ziehste eben Tracks auf !:D
https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64045&stc=1

Gibt auch welche, wo du die Reifen drauf lassen kannst:
https://www.politikforen.net/attachment.php?attachmentid=64046&stc=1

Nathan
16.09.2018, 19:46
Das Gesetz zur Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen drauf sein müssen. Und auch nur, wenn auf der Straße tatsächlich diese Bedingungen herrschen.
Dass außerhalb der Straße vielleicht Schnee liegt oder irgendwo anders glatte Straßen sind, ist noch lange kein Grund, jemandem mit Sommerreifen ein Bußgeld aufzuerlegen und einen Punkt in Flensburg zu verpassen !
Korrekt und es ist auch völlig unabhängig von der Jahreszeit. Schneit es im Juni - Winterräder. Sind die Straßen im Januar sommerlich - Sommerräder. In der wintertypischen Zeit ist es dennoch sehr sinnvoll Winterräder zu montieren, oder man ist so ein Radwechselprofi und Großkombifahrer und hat seine Winterräder stets dabei für den Fall eines Falles...

Aus technischer Sicht ist diese Gesetzgebung übrigens fragwürdig, denn auch eisfreie Straßen können im Winter sehr kalt sein. Winterräder haben eine deutlich weichere Gummimischung und deswegen von vorneherein eine bessere Haftung auf kalten Belägen, ergo auch einen kürzeren Bremsweg.

Murmillo
16.09.2018, 19:50
...
Winterräder haben eine deutlich weichere Gummimischung und deswegen von vorneherein eine bessere Haftung auf kalten Belägen, ergo auch einen kürzeren Bremsweg.
Ja, aber im Sommer sind sie wiederum schlechter als Sommerreifen. Nur da gibts keine Vorschrift. Winterreifen darf man auch ganzjährig fahren, auch bei 50°C Asphalttemperatur.

Maitre
16.09.2018, 19:53
Ja, aber im Sommer sind sie wiederum schlechter als Sommerreifen. Nur da gibts keine Vorschrift. Winterreifen darf man auch ganzjährig fahren, auch bei 50°C Asphalttemperatur.

Schlechter sind die jetzt nicht, wenn man mal vom höheren Verschleiß absieht. Bei illegalen Straßenrennen werden sie auch im Sommer gern gefahren, wegen der besseren Haftung.

BlackForrester
17.09.2018, 07:38
Um exakt diese Spekulationen, Abwägungen, Interpretationen und Fehleinschätzungen zu vermeiden, ist es absolut richtig, die Winterreifen ab einem gewissen Datum zur absoluten Pflicht zu machen.

Wenn Du jetzt sagst von November bis März ist Winterreifenpflicht, dann ist der Sachverhalt zumindest klar und eindeutig und lässt keinen Raum mehr offen. In dieser Hinsicht würde ich Dir beistimmen.



Mein weiss-blauer Fahrzeughersteller hat sogar nach bestem Wissen und Gewissen versucht, diesen Unsicherheitsbereich des "winterlichen Straßenzustandes" mittels einer technischen Lösung zu erfassen (auf Neudeutsch würde man es "App" nennen) und zwar dergestalt, dass eine kleine Warnung bei Temperaturen unter 3°C erscheint (Stichwort "exponierte Stellen wie beispielsweise Brücken").

Jooo, da meckert mein Kfz auch, auch wenn nicht weißblau



Man möge mir jetzt bitte nicht mit geistiger Reife und verantwortlichem Verhalten vieler Autofahrer kommen. Was ich ständig auf meinen Fahrten selbst auf kurzen Strecken erlebe, lässt mir mehrmals täglich die Haare zu Berge stehen.

Da wird auf einem 80er-Abschnitt auf zwei Meter aufgefahren (obwohl ich selbst schon mit ein paar Sachen über dem Limit fahre), da wird auf dem Handy gedaddelt, auf schmalen Kreissträßchen wird über die Mittellinie gekachelt, in 30er-Zonen wird mit 60...70 durchgebrettert, Blinken beim Abbiegen und Vorfahrt war vorgestern, und auch sonst so alles, was der StVO-Katalog so hergibt.

In anderen Ländern mag es noch anders sein, aber was hierzulande allmählich auf den Straßen abgeht, ist kaum noch mit Vernunft und Selbstverantwortung in Einklang zu bringen.

Rettungsgasse? Obwohl mittlerweile der hinterletzte Dödel kapiert haben sollte, wie wichtig dies ist, scheint es immer noch jede Menge an unbelehrbaren Idioten zu geben, die bei einem Stau auf der Autobahn unbedingt die Mittelgasse zustellen müssen.

Manchmal habe ich den Eindruck, das viele Autofahrer ihre Rebellion gegen die wirklich schlimmen Zustände in der Politik (zu denen sie sich aus Feigheit nicht öffentlich äussern) eben durch Rebellion gegen die StVO überkompensieren wollen.

Als Vielfahrer möchte ich Dir da nicht widersprechen - wie sich der Verkehr in den letzten 10, 15 Jahren verändert hat (so zumindest mein subjektiver Eindruck) ist eher mit eine Ego-Shooter als mit angepasstem Verkehrsverhalten zu vergleichen.



Daher ist es absolut richtig, bei der riesigen Zahl an Lemmingen sich nicht auf deren Verantwortungsbewusstsein zu verlassen, sondern klare und bußgeldbewehrte Regeln zu setzen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bußgelder hierzulande in den allermeisten Fällen von gravierenden Verstößen eh viel zu niedrig sind. Man schaue nur mal in die hier so oft als Vorbild genannte Schweiz und wie dort bei Verstößen hingelangt wird. Mein lieber Schwan, das Geheul in unserem Land möchte ich lieber nicht hören, wenn es hier auch so teuer wäre....

Wenn das Verhalten "verkehrsgefährdend" ist stimme ich Dir bei. Es drängt sich aber imme rmehr der Eindruck auf - dass vor allem was des Tempolimit betrifft - es schon längst nicht mehr im Verkehrssicherheit geht, sondern um die Möglichkeit für die Kommunen und Kreise Kasse zu machen. Dazu gräbt man dann Lärmschutz (mein Kfz ist bei Tempo 50 um 2 Dezibel leiser als bei Tempo 30 - seltsamer "Lärmschutz") oder Umweltschutz (mein dreht bei Tempo 50 mit unter tausend Touren, während bei Tempo 40 oder 30, infolge des niederen Ganges weit über tausend Touren dreht - seltsamer Umweltschutz).
Gut, vielleicht habe ich auch ein Ausnahme-Kfz - aber zuletzt hat man bei uns eine Tempo 60-Begrenzung eingeführt mit der Begründung die "Abzweigung" wäre gefährlich. Ich fahre diese Strecke faktisch jeden Tag und kann man an den letzten Unfall an dieser Abzweigung gar nicht mehr erinnern - ist aber jetzt ein "Unfallschwerpunkt".



Völlig untaugliches Beispiel in diesem Zusammenhang.
Wenn jemand an einer roten Ampel mit einem geliehenen Fahrzeug totgefahren wird, wird nicht der Halter zur Verantwortung gezogen, sofern das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand ist und der Halter es nicht an jemanden verliehen hat, der offensichtlich nicht fahrtüchtig war - entweder weil derjenige betrunken war oder der Halter dem 15-jährigen Sohn den Schlüssel ausgehändigt hatte.

Ich sprach nicht von "totgefahren" - ich sprach von einem Verkehrverstoß. Das fahren ohne Winterreifen ist ein Verkehrsverstoß, wo man den Halter in Haftung nimmt - wo beginnt man und wo endet die. Wenn Du Dich als Lenker hinter das Steuer eines Kfz setzt, welche nicht mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet ist und losfährst - oder als Lenker bei rot über eine Ampel kachelst - wo wäre da der Unterschied um im ersten Fall (also keine Winterreifen) den Halter die bestrafen und im zweiten Falle (Rotlichtverstoß) nicht?
In beiden Fällen wurde der Verkehrsverstoß doch vom Lenker und nicht vom Halter begangen, oder?

Schlummifix
17.09.2018, 07:45
Der Winter kommt sicher erst wieder frühestens im Januar. Aufgrund des Klimawandels und der Einwanderungspolitik.
Deshalb kann man wahrscheinlich bis Dezember locker mit Sommerreifen fahren.

BlackForrester
17.09.2018, 07:53
und das beste ist, bei uns hier werden schon länger die nebenstraßen nicht mehr geräumt und bis du dann endlich auf der hauptstraße angekommen bist, hast du deine erste schwitzattacke schon hinter dir trotz bis -10 grad kälte.



Je nachdem bin ich im Winter (außerorts) teilweise lieber auf ungeräumten "Neben"straßen unterwegs, weil da der Verkehr in der Regel rollt, während man auf den Hauptstraßen teilweise kein Durchkommen mehr ist. So lange ich die Streckenbegremzungen noch erkennen kann ist für mich alles gut...

BlackForrester
17.09.2018, 07:55
Ja.


Da scheiden sich unsere Geister. Für mich ist der Lenker verantwortlich - immer.

MANFREDM
17.09.2018, 08:01
Der Winter kommt sicher erst wieder frühestens im Januar. Aufgrund des Klimawandels und der Einwanderungspolitik.
Deshalb kann man wahrscheinlich bis Dezember locker mit Sommerreifen fahren.

Unter +10° sind Winterreifen die bessere Wahl, da weichere Gummimischung. Ab Ende Oktober bis Ende April fahre ich immer mit Winterreifen.

Schlummifix
17.09.2018, 08:07
Unter +10° sind Winterreifen die bessere Wahl, da weichere Gummimischung. Ab Ende Oktober bis Ende April fahre ich immer mit Winterreifen.

Es sind eher 7 Grad und es hängt vom Reifen ab.

Maitre
17.09.2018, 08:16
Da scheiden sich unsere Geister. Für mich ist der Lenker verantwortlich - immer.

Im Grunde ist es ja auch so. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festzustellen. Es gibt aber auch Situationen, wo der Lenker nicht ganz freiwillig unterwegs ist. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber gab es z.B. einen Firmenlaster (7,5t), der bei jedem Wetter mit Sommerreifen losgeschickt wurde. Wollte der Fahrer aufbegehren, weil er sich mit seinen Sommerreifen nicht in den Harz (die berüchtigten Wendefurther Berge) zu fahren traute, wurde Druck auf ihn ausgeübt. Der musste bei wirklich jedem Wetter fahren, einmal in einem ausgemachten Schneechaos, sodass er nur ein Viertel seiner Tour schaffte und sich dafür auch noch Vorwürfe machen lassen musste. Da macht es dann schon Sinn, den verantwortungslosen Halter mit ins Boot zu nehmen, dessen fast nur im Stadtverkehr laufender Firmenwagen selbstverständlich Winterreifen hatte.

Chronos
17.09.2018, 08:23
Da scheiden sich unsere Geister. Für mich ist der Lenker verantwortlich - immer.
Aber ganz sicher nicht, wenn ich als Halter wissentlich ein nicht mehr verkehrstaugliches Fahrzeug jemandem ausleihe und dem Ausleiher die Mängel vorsätzlich verschweige.

BlackForrester
17.09.2018, 09:11
Aber ganz sicher nicht, wenn ich als Halter wissentlich ein nicht mehr verkehrstaugliches Fahrzeug jemandem ausleihe und dem Ausleiher die Mängel vorsätzlich verschweige.


§23, Abs. 2 StVO sagt:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

Da steht nix von Halter - da steht eindeutig dass erst einmal der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich ist und Du hast nun einmal vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle zu machen um zu prüfen, dass auch alles ordnungsgemäß funktioniert. Macht im Pkw-Sektor zwar Niemand - ändert aber nichts daran, dass dies die Pflicht eines Fahrzeugslenkers ist und dies unter seine Verantwortung fällt.

Gut, schränke ich das IM;MER ein und sage - es sei denn der Halter verschweigt nicht erkennbare Mängel.

Chronos
17.09.2018, 09:20
§23, Abs. 2 StVO sagt:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

Da steht nix von Halter - da steht eindeutig dass erst einmal der Fahrzeuglenker dafür verantwortlich ist und Du hast nun einmal vor Antritt der Fahrt eine Abfahrtkontrolle zu machen um zu prüfen, dass auch alles ordnungsgemäß funktioniert. Macht im Pkw-Sektor zwar Niemand - ändert aber nichts daran, dass dies die Pflicht eines Fahrzeugslenkers ist und dies unter seine Verantwortung fällt.

Gut, schränke ich das IM;MER ein und sage - es sei denn der Halter verschweigt nicht erkennbare Mängel.

Man muss unterscheiden, ob der Ausleiher eines Fahrzeugs durch Überladung, falsche Ladungssicherung oder einen sonstigen Nutzungsfehler gegen die StVO verstößt, oder ob der Halter den technisch unzureichenden Zustand des Fahrzeugs zu verantworten hat.

Wenn ich beispielsweise als Halter einen Schaden an der Lenkung, der nur sporadisch auftritt, beim Ausleihen verschweige, bin ich als Halter verantwortlich.

Oder - um zum Thema zurückzukommen - dem Sohn ein Auto überlasse, das trotz entsprechender Witterungsverhältnisse nicht mit der geeigneten Bereifung ausgerüstet ist, bin ich als Halter ebenfalls verantwortlich - zumindest mit einer gerichtlich zu klärenden Teilschuld.

sibilla
17.09.2018, 09:24
Je nachdem bin ich im Winter (außerorts) teilweise lieber auf ungeräumten "Neben"straßen unterwegs, weil da der Verkehr in der Regel rollt, während man auf den Hauptstraßen teilweise kein Durchkommen mehr ist. So lange ich die Streckenbegremzungen noch erkennen kann ist für mich alles gut...

kann ich verstehen, würde ich auch so machen, aber wenn ich hier bei uns von nebenstraßen rede, sind das die straßen, die sich zwischen den häusern befinden und in der regel auf beiden seiten zugeparkt sind.

und wenn das teil dann noch überfroren ist, kommste ganz schnell ins schwitzen.

vor ein paar jahren hatten wir so eine situation und ich bin ohne zutun meinerseits regelrecht in die parklücke über die eisbröckel reingerutscht.

hat gepaßt und als ich das auto wieder gebraucht habe, war das eis weg. :D

BlackForrester
17.09.2018, 09:27
Im Grunde ist es ja auch so. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festzustellen. Es gibt aber auch Situationen, wo der Lenker nicht ganz freiwillig unterwegs ist. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber gab es z.B. einen Firmenlaster (7,5t), der bei jedem Wetter mit Sommerreifen losgeschickt wurde. Wollte der Fahrer aufbegehren, weil er sich mit seinen Sommerreifen nicht in den Harz (die berüchtigten Wendefurther Berge) zu fahren traute, wurde Druck auf ihn ausgeübt. Der musste bei wirklich jedem Wetter fahren, einmal in einem ausgemachten Schneechaos, sodass er nur ein Viertel seiner Tour schaffte und sich dafür auch noch Vorwürfe machen lassen musste. Da macht es dann schon Sinn, den verantwortungslosen Halter mit ins Boot zu nehmen, dessen fast nur im Stadtverkehr laufender Firmenwagen selbstverständlich Winterreifen hatte.


Da bin ich ziemlich schmerzfrei - wer sich wissentlich ans Steuer eines "verkehrsunsicheren" Lkw (oder auch Pkw) setzt,, dem gehört der Schein genommen. Da gilt für mich keine Ausrede. Wenn man die eigene Gesundheit, das eigene Leben riskieren will - so what - man riskiert aber die Gesundheit, das Leben eines Dritten (und zwar vorsätzlich) und da hat der Spaß bei mir ein Ende.

BlackForrester
17.09.2018, 09:39
Man muss unterscheiden, ob der Ausleiher eines Fahrzeugs durch Überladung, falsche Ladungssicherung oder einen sonstigen Nutzungsfehler gegen die StVO verstößt, oder ob der Halter den technisch unzureichenden Zustand des Fahrzeugs zu verantworten hat.

Wenn ich beispielsweise als Halter einen Schaden an der Lenkung, der nur sporadisch auftritt, beim Ausleihen verschweige, bin ich als Halter verantwortlich.

Oder - um zum Thema zurückzukommen - dem Sohn ein Auto überlasse, das trotz entsprechender Witterungsverhältnisse nicht mit der geeigneten Bereifung ausgerüstet ist, bin ich als Halter ebenfalls verantwortlich - zumindest mit einer gerichtlich zu klärenden Teilschuld.


Darin unterscheiden wir uns halt - ich mache für mein Tun keinen Dritten verantwortlich und wenn ich mich trotz erkennbarem Mangel an das Steuer eines Kfz setze, dann bin ich verantwortlich und kein Dritter und kann diesen Dritten dann auch nicht in Haftung nehmen.

Wenn dieser Dritte mir einen nicht erkennbaren Mangel nicth anzeigt ist es eine ganz andere Schiene.

BlackForrester
17.09.2018, 09:42
kann ich verstehen, würde ich auch so machen, aber wenn ich hier bei uns von nebenstraßen rede, sind das die straßen, die sich zwischen den häusern befinden und in der regel auf beiden seiten zugeparkt sind.

und wenn das teil dann noch überfroren ist, kommste ganz schnell ins schwitzen.

vor ein paar jahren hatten wir so eine situation und ich bin ohne zutun meinerseits regelrecht in die parklücke über die eisbröckel reingerutscht.

hat gepaßt und als ich das auto wieder gebraucht habe, war das eis weg. :D


Bei uns wird innerorts seit Jahren nur noch rudimentär Schnee geräumt (also wenn da ´mal mehr als 5 cm Schnee auf der Straße liegt)...man weiß es und richtet sich darauf ein. Gut, ich habe da ´mal eine Tändelei mit einer "Flächländerin" - die war ähnlich "vorsichtig" und hat mehr als einmal verssucht die Griffe meines Kfz abzureißen, wenn ich entspannt mit ihr durch innerörtliche Straßen gefahren bin :D

pixelschubser
17.09.2018, 09:43
Im Grunde ist es ja auch so. Der Fahrer hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festzustellen. Es gibt aber auch Situationen, wo der Lenker nicht ganz freiwillig unterwegs ist. Bei einem meiner früheren Arbeitgeber gab es z.B. einen Firmenlaster (7,5t), der bei jedem Wetter mit Sommerreifen losgeschickt wurde. Wollte der Fahrer aufbegehren, weil er sich mit seinen Sommerreifen nicht in den Harz (die berüchtigten Wendefurther Berge) zu fahren traute, wurde Druck auf ihn ausgeübt. Der musste bei wirklich jedem Wetter fahren, einmal in einem ausgemachten Schneechaos, sodass er nur ein Viertel seiner Tour schaffte und sich dafür auch noch Vorwürfe machen lassen musste. Da macht es dann schon Sinn, den verantwortungslosen Halter mit ins Boot zu nehmen, dessen fast nur im Stadtverkehr laufender Firmenwagen selbstverständlich Winterreifen hatte.

Geht noch besser:

Für uns fahren neben firmeneigenen Fahrern auch Spediteure. Einer dieser Fahrer hat mal geplaudert. Bei deren LKW sind nur auf den angetriebenen Achsen Winterreifen aufgezogen.

Die fahren nachts, wenn noch kein Winterdienst unterwegs ist und das gibt immer ganz "spassige" Situationen.

Chronos
17.09.2018, 09:56
Darin unterscheiden wir uns halt - ich mache für mein Tun keinen Dritten verantwortlich und wenn ich mich trotz erkennbarem Mangel an das Steuer eines Kfz setze, dann bin ich verantwortlich und kein Dritter und kann diesen Dritten dann auch nicht in Haftung nehmen.

Wenn dieser Dritte mir einen nicht erkennbaren Mangel nicth anzeigt ist es eine ganz andere Schiene.

Wir könnten jetzt noch monatelang verbales Pingpong spielen, ohne auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Fakt ist nunmal, dass der Gesetzgeber die Mitverantwortung des Halters in der StVO vorgesehen hat und diese eben auch einzuhalten ist, was ich persönlich für sehr vernünftig halte.
Es wird viel zu viel Blödsinn mit den Autos getrieben.

Und ich finde es eben auch richtig, dass man neuerdings anstrebt, für die Benutzung von Winterreifen genaue Fristen festzulegen, meinetwegen von Anfang November bis Ende März - beispielsweise.

Wie oft erlebe ich, dass es Anfang November "ganz überraschend und unvorhersehbar plötzlich" über Nacht geschneit hat und viele Autofahrer immer noch mit Sommerreifen herumgurken und dann gerade die höher gelegenen Straßen im Schwarzwald durch querstehende LKW und PKW stundenlang blockiert werden.

Klare, bußgeldbewehrte Ansagen sind die einzig richtige Maßnahme.

sibilla
17.09.2018, 10:12
Bei uns wird innerorts seit Jahren nur noch rudimentär Schnee geräumt (also wenn da ´mal mehr als 5 cm Schnee auf der Straße liegt)...man weiß es und richtet sich darauf ein. Gut, ich habe da ´mal eine Tändelei mit einer "Flächländerin" - die war ähnlich "vorsichtig" und hat mehr als einmal verssucht die Griffe meines Kfz abzureißen, wenn ich entspannt mit ihr durch innerörtliche Straßen gefahren bin :D

es ist auch ein gewaltiger unterschied, ob ich am steuer sitze oder beifahrerin bin.

beim beifahren bremse ich des öfteren auch schon mal mit, so als unterstützung, nä?

es hilft immer. :D

und hier in meinem städtle gibts ordentlich berge, auf und ab, kreuz und quer und nenene, es ist nicht schduagrd, das ist feindliches ausland. :))

BlackForrester
17.09.2018, 10:30
es ist auch ein gewaltiger unterschied, ob ich am steuer sitze oder beifahrerin bin.

beim beifahren bremse ich des öfteren auch schon mal mit, so als unterstützung, nä?

es hilft immer. :D

und hier in meinem städtle gibts ordentlich berge, auf und ab, kreuz und quer und nenene, es ist nicht schduagrd, das ist feindliches ausland. :))


Mädel hat sich nimmer getraur zu fahren, wo ich noch lange entspannt gefahren bin...und Schuadrd hat Erdverwerfung, keine Berge.---

Nathan
17.09.2018, 10:59
Ja, aber im Sommer sind sie wiederum schlechter als Sommerreifen. Nur da gibts keine Vorschrift. Winterreifen darf man auch ganzjährig fahren, auch bei 50°C Asphalttemperatur.
Ja, wie gesagt, das ganze Gesetz ist mal wieder ganz typisch unausgegoren.

sibilla
17.09.2018, 11:18
Mädel hat sich nimmer getraur zu fahren, wo ich noch lange entspannt gefahren bin...und Schuadrd hat Erdverwerfung, keine Berge.---

ist doch worscht, wie das sich schimpft, auf jeden fall gehts halt immer rauf und runter, egal, ob du auf die alb, den schurwald oder auf die fildern fährst.

und bei schnee, eis und glätte wirds halt komisch.

aber ich denke, wir sind off :))