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Vollständige Version anzeigen : Insolvenzverwalter können gesunde Unternehmen bis in die Pleite treiben



BlackForrester
25.08.2018, 12:30
https://www.youtube.com/watch?v=_IwjrQuEAx8

Eigentlich dachte ich, ich stehe im Wald als ich diese Repartage mir angesehen habe,

Um es kurz darzustellen - ein Unternehmen geht in Insolvenz, ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt und dieser geht dann auf Lieferatnen des insolventen Unternehmens zu und will Gelf, welches das insolvente Unternehmen für Leistungen an den Lieferanten bezahlt hat zurück - und dies teilweise über Jahre - da der Lieferant ja "wusste", dass das belieferte Unternehmen in die Insolvenz gehen würde.

Dabei ist dies auch noch rechtens https://dejure.org/gesetze/InsO/133.html

Dass man dafür Sorge trägt, dass ein "Unternehmer", welcher in die Insolvenz geht, kein "Vermögen" auf die Seite schafft - dies dürfte wohkl Jedem einleuchten - dass man aber als Insolvenzverwalter von Lieferanten Gelder zurückfordern kann für Leistungen welche erbracht und vom insolventen Unternehmen bezahlt wurden - da muss man sich doch an den Kopf fassen und sich die Frage stellen - geht´s noch?
Vor allem die Begründung - man hätte wissen müssen, dass dem Unternehmen die Insolvenz droht (z.B. weil nicht fristgerecht bezahlt wurde) und daher de facto die "Belieferung" einstellen müssen....und dies über Jahre zurück.

Gut, das hat jetzt natürlich nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ein Insolvenzverwalter umso besser bezahlt wird umso höher die Insolvenzmasse ausfällt...also jeder Cent, den man in das insolvente Unternehmen holt steigert das Honorar des Insolventverwalters und da greift man scheinbar zu JEDEM Mittel, auch wenn man damit gesunde Firmen an den Rande des Ruins bis in den Ruin treibt - so what - Hauptsache man füllt sich die eigenen Taschen und ndies auch noch mittels Gesetz möglich undf geschützt.

Wenn eine "verspätete" ggf. "angemehnte" Zahlung ein oder gar der Indikator sein soll, dass man als Lieferant davon ausgehen muss, ,dass Kunde am Rande einer Insolvenz steht - kein Großkonzern in diesem Lande und vor allem kein öfftlichicher Besteller (Kommuna, Land, Bund) dürfte mehr beliefert werden, dann da sind verspätete Zahlungen - welche ja nach Auffassung deutscher Insolvenzverwalter DER Indikator für die kommende Inolsvent ist - mehr beliefert werden.

...und der Gesetzgeber? Mißstand istr bekannt und was wird getan?
Nichts - ist man nun ein Schelm, wenn man sich fragt, ob es vielleicht daran liegen könnte, dass die "Juristen" die zahlenmäßiig größte Berufsgruppe im Bundestag ist?
Ist man ein Schelm, wenn man fragt - die haben doch kein Interesse an einer Änderung, würde man sich doch selber und seinen Berufsstand um "Pfürnde" bringen?

Oder womit wurd sonst begründbar dass eine Bundesregierung und ein Dundestag wissentlich, willentlich und unter vollem Vorsatz es in Kauf niimmt, dass deutsche Insolvenzverwalter Unternehmen, zur eigenen Gewinnmaximierung unmd damit wohl mit Vorsatz, in die Pleite treiben können.

Wo sind da die Richter, welchen diesen Kreises ´mal deutlich ihre Grenzen aufzeigen und diese Kreise ggf. perönlich haftbar machen, wenn durch deren Gebahren nicht nur Unternehmen in der Gefahr in die pleite zu gehen stehen, sondern man damit auch Menschen um ihren arbeitsplastz bringt?

Neben der Spur
25.08.2018, 13:12
Diese Insolvenzverwalter denken "outside the box" , irgendwie vergleichbar
mit Holocaust-Leugnern .

Wahrscheinlich lernt man es schon an einigen Universitäten .

Versuch macht klug .

Es ist für das geforderte Lieferunternehmen natürlich ärgerlich ,
da mit Klagekosten zu rechnen ist , und das Insolvente Unternehmen
diese Kosten nicht bezahlen wird können .

Abmahnindustrie , Insolvenzindustrie ..

Und durch Medienberichte spricht sich solches Taktieren herum ,
und findet neue Nachahmer .

Es ist das Unerwartete , welches zu einer Überforderung führt .

Es hat den Geschmack einer Fehlverurteilung .

Vom Standpunkt der Loyalität des Insolvenzverwalters ist es aber verständlich ,
daß sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden .

Bei Dir könnte ich mir vorstellen , daß Du Baumstämme an Sägewerke lieferst .
Jetzt geht ein Fertighaushersteller in Konkurs , und der Verwalter will die Zimmerei , die Zimmerei das Sägewerk ,
und das Sägewerk letztendlich Dich finanziell am Konkurs und den Konkursverwaltungstantiemen
beteiligen ...

Was mir dazu einfiele :
"Du sollst nicht begehren deines Nächsten dies und das" , sprich den Lieferanten nicht in
Versuchung führen , zu liefern ...

Starker Tobak , aber bei den Berichten über Automobilhersteller , welche Gelder von
ihren Lieferanten haben wollen , scheinbar schon gängige Praxis ..

Was bliebe , wären Großkonzerne , welche keine externen Zulieferer mehr haben ,
sondern vom Rohstoff bis zum Endprodukt komplett selber herstellen .

Schöne , neue , unfreie Welt : Konzernsozialismus ..

Deutschmann
25.08.2018, 13:25
Ist schon ein merkwürdiger Kreislauf. Letztendlich wird der (bezahlte) Lieferant plötzlich wieder zum Gläubiger. Oder gilt da ein ungeschriebenes Gesetz dass es nur ausreichen muss um die Finanzamtschulden zu bezahlen?

Hay
25.08.2018, 13:25
Vor allem die Begründung - man hätte wissen müssen, dass dem Unternehmen die Insolvenz droht (z.B. weil nicht fristgerecht bezahlt wurde) und daher de facto die "Belieferung" einstellen müssen....und dies über Jahre zurück.


Damit sollten Unternehmen besonders nicht an den Staat liefern, denn der zahlt niemals fristgerecht. Ein Hinweis auf die bevorstehende Pleite?

Deutschmann
25.08.2018, 13:28
Damit sollten Unternehmen besonders nicht an den Staat liefern, denn der zahlt niemals fristgerecht. Ein Hinweis auf die bevorstehende Pleite?

Auch Konzerne zahlen selten pünktlich.

Leibniz
25.08.2018, 13:34
https://www.youtube.com/watch?v=_IwjrQuEAx8

Eigentlich dachte ich, ich stehe im Wald als ich diese Repartage mir angesehen habe,

Um es kurz darzustellen - ein Unternehmen geht in Insolvenz, ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt und dieser geht dann auf Lieferatnen des insolventen Unternehmens zu und will Gelf, welches das insolvente Unternehmen für Leistungen an den Lieferanten bezahlt hat zurück - und dies teilweise über Jahre - da der Lieferant ja "wusste", dass das belieferte Unternehmen in die Insolvenz gehen würde.

Dabei ist dies auch noch rechtens https://dejure.org/gesetze/InsO/133.html

Dass man dafür Sorge trägt, dass ein "Unternehmer", welcher in die Insolvenz geht, kein "Vermögen" auf die Seite schafft - dies dürfte wohkl Jedem einleuchten - dass man aber als Insolvenzverwalter von Lieferanten Gelder zurückfordern kann für Leistungen welche erbracht und vom insolventen Unternehmen bezahlt wurden - da muss man sich doch an den Kopf fassen und sich die Frage stellen - geht´s noch?
Vor allem die Begründung - man hätte wissen müssen, dass dem Unternehmen die Insolvenz droht (z.B. weil nicht fristgerecht bezahlt wurde) und daher de facto die "Belieferung" einstellen müssen....und dies über Jahre zurück.

Gut, das hat jetzt natürlich nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ein Insolvenzverwalter umso besser bezahlt wird umso höher die Insolvenzmasse ausfällt...also jeder Cent, den man in das insolvente Unternehmen holt steigert das Honorar des Insolventverwalters und da greift man scheinbar zu JEDEM Mittel, auch wenn man damit gesunde Firmen an den Rande des Ruins bis in den Ruin treibt - so what - Hauptsache man füllt sich die eigenen Taschen und ndies auch noch mittels Gesetz möglich undf geschützt.

Wenn eine "verspätete" ggf. "angemehnte" Zahlung ein oder gar der Indikator sein soll, dass man als Lieferant davon ausgehen muss, ,dass Kunde am Rande einer Insolvenz steht - kein Großkonzern in diesem Lande und vor allem kein öfftlichicher Besteller (Kommuna, Land, Bund) dürfte mehr beliefert werden, dann da sind verspätete Zahlungen - welche ja nach Auffassung deutscher Insolvenzverwalter DER Indikator für die kommende Inolsvent ist - mehr beliefert werden.

...und der Gesetzgeber? Mißstand istr bekannt und was wird getan?
Nichts - ist man nun ein Schelm, wenn man sich fragt, ob es vielleicht daran liegen könnte, dass die "Juristen" die zahlenmäßiig größte Berufsgruppe im Bundestag ist?
Ist man ein Schelm, wenn man fragt - die haben doch kein Interesse an einer Änderung, würde man sich doch selber und seinen Berufsstand um "Pfürnde" bringen?

Oder womit wurd sonst begründbar dass eine Bundesregierung und ein Dundestag wissentlich, willentlich und unter vollem Vorsatz es in Kauf niimmt, dass deutsche Insolvenzverwalter Unternehmen, zur eigenen Gewinnmaximierung unmd damit wohl mit Vorsatz, in die Pleite treiben können.

Wo sind da die Richter, welchen diesen Kreises ´mal deutlich ihre Grenzen aufzeigen und diese Kreise ggf. perönlich haftbar machen, wenn durch deren Gebahren nicht nur Unternehmen in der Gefahr in die pleite zu gehen stehen, sondern man damit auch Menschen um ihren arbeitsplastz bringt?
Existiert denn ein konkretes Urteil, welches rechtsverbindlich entschieden hat, dass die Zahlungen zurückgezahlt werden müssen, woraufhin ein Unternehmen insolvent wurde?
Es würde mich wundern. Vermutlich sind es nur die üblichen GEZ-Lügenpresse Wahnvorstellungen. Insolvenzverwalter können einiges wollen. Relevant ist die Rechtspraxis. D.h. welche Urteile in diesen Fällen zu erwarten sind.

BlackForrester
25.08.2018, 15:01
Existiert denn ein konkretes Urteil, welches rechtsverbindlich entschieden hat, dass die Zahlungen zurückgezahlt werden müssen, woraufhin ein Unternehmen insolvent wurde?
Es würde mich wundern. Vermutlich sind es nur die üblichen GEZ-Lügenpresse Wahnvorstellungen. Insolvenzverwalter können einiges wollen. Relevant ist die Rechtspraxis. D.h. welche Urteile in diesen Fällen zu erwarten sind.


Schau den Bericht an :auro:

Der bayrische Unternehmer hat angefochten und in der ersten Instanz gewonnen - der Insolvenzverwalter ist aber gleich ´mal in Berufung gegangen - der Binnenschiffer hat in der ersten Instanz verlore.

Scheinbar arbeiten diese "Insolvenzverwalter" aber auch hähnlich wie "Inkasso Moskau" - sprich man arbeitet mit dem Mittel der "Einschüchterung".und "Erpressung".

Richtig ist - im Falle entscheidet am Ende ein Gericht .- scheinbar aber einmal so und einmal so.

BlackForrester
25.08.2018, 15:21
Diese Insolvenzverwalter denken "outside the box" , irgendwie vergleichbarmit Holocaust-Leugnern .

Wahrscheinlich lernt man es schon an einigen Universitäten .

Versuch macht klug .

Es ist für das geforderte Lieferunternehmen natürlich ärgerlich, da mit Klagekosten zu rechnen ist , und das Insolvente Unternehmen diese Kosten nicht bezahlen wird können .

Abmahnindustrie , Insolvenzindustrie ..

Und durch Medienberichte spricht sich solches Taktieren herum und findet neue Nachahmer .

Es ist das Unerwartete , welches zu einer Überforderung führt .

Es hat den Geschmack einer Fehlverurteilung .

Vom Standpunkt der Loyalität des Insolvenzverwalters ist es aber verständlich,, daß sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden .

Bei Dir könnte ich mir vorstellen , daß Du Baumstämme an Sägewerke lieferst .Jetzt geht ein Fertighaushersteller in Konkurs , und der Verwalter will die Zimmerei , die Zimmerei das Sägewerk und das Sägewerk letztendlich Dich finanziell am Konkurs und den Konkursverwaltungstantiemen beteiligen ...

Was mir dazu einfiele :
"Du sollst nicht begehren deines Nächsten dies und das" , sprich den Lieferanten nicht in Versuchung führen , zu liefern ...

Starker Tobak , aber bei den Berichten über Automobilhersteller , welche Gelder von ihren Lieferanten haben wollen , scheinbar schon gängige Praxis ..

Was bliebe , wären Großkonzerne , welche keine externen Zulieferer mehr haben, sondern vom Rohstoff bis zum Endprodukt komplett selber herstellen .

Schöne , neue , unfreie Welt : Konzernsozialismus ..


Je nach Alter also so ab 55 + X würde ich wohl schauen, dass ich meinen ganz Krempel irgendwie schnell verschepperte, das Geld beseitie schaffe(also nach Baden-Basden gehe) und dann den lieben Gott einen guten Mann sein lasse - nicht ohne natürlich zum "Amt" zu gehen und mich staatlicher Seite verhalten lassen.
Soll der Insolvenzverwalter doch schauen wie er zum Geld kommt und meine Angestellten - sollen doch dem Insolvenzverwalter eines auf die Rübe geben....so what.

Deutschmann
25.08.2018, 15:38
Andersrum ist auch nicht besser. Wenn du nicht regelmäßig ne Mahnung schickst, geht deine Forderung irgendwann flöten.

Aber jetzt hinterfrage ich nochmal: macht der Insolvenzverwalter das Spielchen nur so lange bis die Forderungen des Finanzamt und der Sozialkassen gedeckt sind, oder macht der immer weiter? Im Grunde würde das ja keinen Sinn machen, da der Lieferant mit der Rückzahlung zum Gläubiger wird und Anspruch auf die Insolvenzmasse. Am Ende würde das ja so aussehen, dass der Insolvenzverwalter 2 Millionen einsackt, 500.000 an die Sozialkassen abgibt und die restlichen 1,5 Millionen wieder an die Gläubiger (ehemaligen Lieferanten) ausschüttet.

Weil: irgendwas muss er ja mit dem Geld bezahlen. Sonst verwaltet er ja nur das Geld im Kreise.

erselber
25.08.2018, 16:02
Das ganze Problem liegt an dem sehr schwammig, oder bewusst so formulierten, § 130 Insolvenzordnung.

Den die Insolvenzverwalter großzügig zu ihren Gunsten auslegen.

Und ja erst wird festgestellt ob die Massekosten gedeckt sind, also das Verfahren überhaupt eröffnet wird.

Dann werden das Finanzamt, die Sozialkassen bedient, danach nimmt sich der Insolvenzverwalter sein Geld und zum Schluss kommen die restlichen Gläubiger je nach Rangordnung.

Absonderung, Aussonderung gehen vor, die Gläubiger befriedigen sich gesondert, Lieferungen unter "verlängertem Eigentumsvorbehalt" werden zurückgeholt. Die ohne Sicherheiten sind die gelackmeierten gehen leer aus oder bekommen eine geringe Quote.

Neben der Spur
25.08.2018, 17:39
Je nach Alter also so ab 55 + X würde ich wohl schauen, dass ich meinen ganz Krempel irgendwie schnell verschepperte, das Geld beseitie schaffe(also nach Baden-Basden gehe) und dann den lieben Gott einen guten Mann sein lasse - nicht ohne natürlich zum "Amt" zu gehen und mich staatlicher Seite verhalten lassen.
Soll der Insolvenzverwalter doch schauen wie er zum Geld kommt und meine Angestellten - sollen doch dem Insolvenzverwalter eines auf die Rübe geben....so what.

Dann würde ich raten in Windenergie und Holzhackschnizeln zu machen ,
denn dann hättest Du nur noch den örtlichen Energieversorger / Stadtwerke als Abnehmer ,
und es ist mir nicht bekannt , daß ein örtlicher Stromversorger in Insolvenz gegangen wäre .
Sollte der örtliche Energieversorger aber ein Börsennotiertes Unternehmen sein ,
wäre dessen Konkurs wohl eher wahrscheinlich .

Leibniz
25.08.2018, 19:22
Andersrum ist auch nicht besser. Wenn du nicht regelmäßig ne Mahnung schickst, geht deine Forderung irgendwann flöten.

Aber jetzt hinterfrage ich nochmal: macht der Insolvenzverwalter das Spielchen nur so lange bis die Forderungen des Finanzamt und der Sozialkassen gedeckt sind, oder macht der immer weiter? Im Grunde würde das ja keinen Sinn machen, da der Lieferant mit der Rückzahlung zum Gläubiger wird und Anspruch auf die Insolvenzmasse. Am Ende würde das ja so aussehen, dass der Insolvenzverwalter 2 Millionen einsackt, 500.000 an die Sozialkassen abgibt und die restlichen 1,5 Millionen wieder an die Gläubiger (ehemaligen Lieferanten) ausschüttet.

Weil: irgendwas muss er ja mit dem Geld bezahlen. Sonst verwaltet er ja nur das Geld im Kreise.
Möglicherweise habe ich die Frage missverstanden. Üblicherweise gehen Insolvenzen mit einem damit ausfallenden Berg Schulden einher. Es ist nicht einfach, ein tatsächliches Unternehmen (also mit Geschäftsplan und Gewinnmarge etc., keine Briefkastenfirma/SPV/o.ä.) ohne Schulden in die Insolvenz zu treiben. Dazu kommt, dass Kleinbetriebe dieser Art meist keine verwertbaren Vermögenswerte haben. D.h. der Lieferant würde als Gläubiger (nachdem die Rückzahlung erfolgte) praktisch nichts erhalten. (weil Banken/Insolvenzverwalter vorrangige Forderungen haben)

Deutschmann
25.08.2018, 19:31
Möglicherweise habe ich die Frage missverstanden. Üblicherweise gehen Insolvenzen mit einem damit ausfallenden Berg Schulden einher. Es ist nicht einfach, ein tatsächliches Unternehmen (also mit Geschäftsplan und Gewinnmarge etc., keine Briefkastenfirma/SPV/o.ä.) ohne Schulden in die Insolvenz zu treiben. Dazu kommt, dass Kleinbetriebe dieser Art meist keine verwertbaren Vermögenswerte haben. D.h. der Lieferant würde als Gläubiger (nachdem die Rückzahlung erfolgte) praktisch nichts erhalten. (weil Banken/Insolvenzverwalter vorrangige Forderungen haben)

So meinte ich das. Du hast das nur mehr der Realität angepasst. Banken und Co. gehen da natürlich vor und holen sich alles was zu holen gibt.

Leibniz
25.08.2018, 20:00
Schau den Bericht an :auro:

Der bayrische Unternehmer hat angefochten und in der ersten Instanz gewonnen - der Insolvenzverwalter ist aber gleich ´mal in Berufung gegangen - der Binnenschiffer hat in der ersten Instanz verlore.

Scheinbar arbeiten diese "Insolvenzverwalter" aber auch hähnlich wie "Inkasso Moskau" - sprich man arbeitet mit dem Mittel der "Einschüchterung".und "Erpressung".

Richtig ist - im Falle entscheidet am Ende ein Gericht .- scheinbar aber einmal so und einmal so.

TV-Inhalte (auch wenn sie auf YT sind) führen bei mir nach 5 Minuten zu schmerzhaften Krämpfen ob der blanken Blödheit, die darin zur Schau gestellt wird. Und dieser Fall ist ein hervorragendes Beispiel.
Es mag überheblich erscheinen, ich würde jedoch niemals in die Lage des Beschuldigten geraten. Wie kann dieser Unternehmer denn nicht wissen, dass ein für ihn offenbar existenzielles Kreditrisiko ( der insolvente Betrieb ) existiert? Es bedarf genau eines einzigen Blicks in den Jahresabschluss des insolventen Betriebs, um den Schuldenberg und die riskante Finanzlage zu erkennen.
Warum sind jene denn wohl einzureichen?
Daraufhin veranlasst jeder vernünftige Mensch eine den Umständen angemessene Anpassung. Also beispielsweise eine Vereinbarung zur Vorauszahlung oder eine Kreditausfallversicherung/Bürgschaft. Man bedenke nur der Unternehmer würde esoterische Werkzeuge wie beispielsweise Kreditratings einsetzen...

Wenn es sich um geringfügige Zahlungen handelt, mag der Geschäftsführer bzw. verantwortliche Mitarbeiter von einer Kreditprüfung absehen. Es kann doch nicht zu viel verlangt sein, Kunden, die ein existenzielles Risiko wären, zu prüfen.

Die GEZ-Propaganda stellt diese eindeutige Vernachlässigung gebotener Sorgfalt auch noch so dar, als sei der Unternehmer unverschuldet Opfer des bösen Insolvenzverwalters.

Es ist richtig, dass dieses unsachgemäße Vorgehen in der Insolvenzordnung berücksichtigt wird. Ein fähiger Geschäftsführer hätte diese Lage nämlich verhindert.

Leibniz
25.08.2018, 20:15
So meinte ich das. Du hast das nur mehr der Realität angepasst. Banken und Co. gehen da natürlich vor und holen sich alles was zu holen gibt.
Die einfache Verfahrensweise, auf Vorauszahlung zu bestehen, wäre meines Erachtens hinreichend gewesen, um dieses Risiko vollständig abzuwenden. Die notwendige Bedingung, um dem Beschuldigten vorzuwerfen, sich gegenüber anderen Gläubigern unzulässig bevorteilt zu haben, ist, dass er überhaupt Gläubiger ist. Mit der Vorauszahlung ist er kein Gläubiger mehr und kann sich dementsprechend auch nicht gegenüber anderen Gläubigern einen unzulässigen Vorteil verschaffen.

Die Geschäftspraxis grundsätzlich und ungeprüft auch größere Transaktionen mit vollen Kreditrisiken (Zahlung auf Rechnung) zu ermöglichen erscheint mir sehr fragwürdig.

Deutschmann
25.08.2018, 21:09
...

Die Geschäftspraxis grundsätzlich und ungeprüft auch größere Transaktionen mit vollen Kreditrisiken (Zahlung auf Rechnung) zu ermöglichen erscheint mir sehr fragwürdig.

OK. Da gibt es zwar genug Plattformen auf denen man sich informieren kann - aber da muss man Zahlen "lesen" können. Zahlung auf Rechnung erleichtert den Warenvorlauf natürlich ungemein. Sei es um Zeit zu sparen oder um Lieferantenkredite auszunutzen. Das Prinzip hat sich ja eigentlich auch bewährt. Zumindest im gewerblichen Bereich.

Wo ich allerdings so eine Praxis fragwürdig finde, sind der Bereich Konsumgüter. Die Versandhäuser werden vermutlich nicht mal die Manpower haben um jeden Besteller auf Liquidität zu prüfen.

BlackForrester
26.08.2018, 07:18
TV-Inhalte (auch wenn sie auf YT sind) führen bei mir nach 5 Minuten zu schmerzhaften Krämpfen ob der blanken Blödheit, die darin zur Schau gestellt wird. Und dieser Fall ist ein hervorragendes Beispiel.
Es mag überheblich erscheinen, ich würde jedoch niemals in die Lage des Beschuldigten geraten. Wie kann dieser Unternehmer denn nicht wissen, dass ein für ihn offenbar existenzielles Kreditrisiko ( der insolvente Betrieb ) existiert? Es bedarf genau eines einzigen Blicks in den Jahresabschluss des insolventen Betriebs, um den Schuldenberg und die riskante Finanzlage zu erkennen.
Warum sind jene denn wohl einzureichen?
Daraufhin veranlasst jeder vernünftige Mensch eine den Umständen angemessene Anpassung. Also beispielsweise eine Vereinbarung zur Vorauszahlung oder eine Kreditausfallversicherung/Bürgschaft. Man bedenke nur der Unternehmer würde esoterische Werkzeuge wie beispielsweise Kreditratings einsetzen...

Wenn es sich um geringfügige Zahlungen handelt, mag der Geschäftsführer bzw. verantwortliche Mitarbeiter von einer Kreditprüfung absehen. Es kann doch nicht zu viel verlangt sein, Kunden, die ein existenzielles Risiko wären, zu prüfen.

Die GEZ-Propaganda stellt diese eindeutige Vernachlässigung gebotener Sorgfalt auch noch so dar, als sei der Unternehmer unverschuldet Opfer des bösen Insolvenzverwalters.

Es ist richtig, dass dieses unsachgemäße Vorgehen in der Insolvenzordnung berücksichtigt wird. Ein fähiger Geschäftsführer hätte diese Lage nämlich verhindert.


Der bayrische Unternehmer soll eine "Kreditausfallversicherung" gehabt haben und als diese gekpndigt bzw. nicht mehr verlängert wurde die Belieferung eingestellt haben. Interessiert aber den Inslvenzverwalter nicht, der will Gelder von den Unternehmer aus einem Zeitraum zurück, als die "Kreditausfallversicherung" noch gültig war.

Wie viele "Kleinunternehmen" haben denn die Zeit und musse sich die Jahresbilanz Ihrer Kunden zu studieren? Bei Neukunden halt man in der Regel sich die informationen ein. ASber bei Kunden mit welchen Du ggf. schon seit Jahrzehnten Geschäfte machst? Ein gewisse Maß an Vertrauen - vor allem bei langjährigen Kunden - gehört auch zur Geschäftsgrundlage.

Selbst wenn Du aber jährliche Deine Informationen über Agenturen wie z.B. der Credtoreform einholst ist dies immer nur eine Vergangenheitsbetrachtung und wenn Du heute festgestellt hast - dem Kunden geht es nicht mehr gut die Insolvenz könnte dtohen und Du die Belieferung einstellst, dann will der Insolvenzverwalter noch für gestern Geld von Dir zurück.

Du magst jetzt den Bericht für "gefakt" halten - lese dass Gesetz und Du wirst zur Erkenntnis kommen müssen - es ist möglich. Da ein Insovenzverwalter auch keinerlei Prozeßrisiko trägt (müsst er die Kosten aus eigener Tasche tragen würde es wohl anders aussehen) hat ein Insolvenzverwalter auch keinerlei Risiken, wenn er auf diese Art und Weise versucht Gelder einzutreiben um sein eigenes Honoror zu erhöhen....undn dies rückwirkend bis zu 10 Jahren.!

BlackForrester
26.08.2018, 07:23
OK. Da gibt es zwar genug Plattformen auf denen man sich informieren kann - aber da muss man Zahlen "lesen" können. Zahlung auf Rechnung erleichtert den Warenvorlauf natürlich ungemein. Sei es um Zeit zu sparen oder um Lieferantenkredite auszunutzen. Das Prinzip hat sich ja eigentlich auch bewährt. Zumindest im gewerblichen Bereich.

Wo ich allerdings so eine Praxis fragwürdig finde, sind der Bereich Konsumgüter. Die Versandhäuser werden vermutlich nicht mal die Manpower haben um jeden Besteller auf Liquidität zu prüfen.


Du kannst Dich aber auch über Agenturen wie die Creditferom schlau machen - macht man als Unternehmen bei Neukunden in der Regel auch. Aber alleine der "Verealtungsaufwand" bei Bestandskunden jedes Jahr sich üpber dessen wirtschaftliche Verhältnisse "schlau" zu machen kostet Zeit und nicht unwesentlich Geld (weil, dazu brauchst Du auch eine Person, welche sich die Daten beschafft, auswertet und dann eine Risikoanlayse betreibt und wenn Du denn Pech hast ist es - weil die Datenbasis sich ja auf die Vergangenheoit bezieht - ist das Unternehmen zum Zeitpunkt schon kurz oder schon in der Insolvenz).

BlackForrester
26.08.2018, 07:27
Dann würde ich raten in Windenergie und Holzhackschnizeln zu machen ,denn dann hättest Du nur noch den örtlichen Energieversorger / Stadtwerke als Abnehmer und es ist mir nicht bekannt , daß ein örtlicher Stromversorger in Insolvenz gegangen wäre .
Sollte der örtliche Energieversorger aber ein Börsennotiertes Unternehmen sein, wäre dessen Konkurs wohl eher wahrscheinlich .


Da wo ich wohne ist es mit dem Wind ein wenig "tricky" und sorry - Geld zuinvestieren, damit ein Insolvenzverwalter die Gewinne aus der Investiton holen kann - zumindest im vorgerückten Alter müsse man ganz schon bescheuert sein.

Leberecht
26.08.2018, 07:43
Oder gilt da ein ungeschriebenes Gesetz dass es nur ausreichen muss um die Finanzamtschulden zu bezahlen?
Unwahrscheinlich. Ungeschriebene Gesetze gibt es meines Wissens nur beim Pferdekauf oder ähnlichem und bezüglich Juden und Muslimen. Oder kann jemand bestätigen, daß sich ein ethnisch Deutscher z.B. mittels ´Kirchenasyl´ dem staatlichen Zugriff entziehen konnte?

navy
28.08.2018, 16:58
am Schlimmsten sind die Beratungs Consults und Wirtschaftsprüfer Gesellschaften, der totale Schrott und Alle in den USA wegen Betrug schon einschlägig bekannt mit Bußgeldern belegt. Viele Unternehmen wurden mit diesen gefälschen Bilanzen ruiniert und durch diese falsche Beratung

joschka
28.08.2018, 18:34
... siehe Boewe Systec,
einst Weltmarktführer für Hochleistungs-Kuvertiersysteme.
Diverse Verwerfungen und Umstrukturierungen konnten oder sollten nicht helfen.
Ca. €uro 20 Mio. für die damals vollzogene Übernahme wollte "ADLER" (Erweber)einfach nicht bezahlen. Folge: INSOLVENZ
Der Laden würde regelgerecht ausgeplündert und durch diverse Insolvenzretter und Heuschrecken sowie Invest-Holdings rumgereicht.
Die Firma ist mit ca.1000 Mitarbeiter immer noch am Markt und spielt immer noch in der Branchen-"Championsliga" mit.
Kurs 1 €urocent ungehandelt. Bei mir im Depot liegen immer noch ca. 67.000 Stocks.

erselber
29.08.2018, 17:22
So meinte ich das. Du hast das nur mehr der Realität angepasst. Banken und Co. gehen da natürlich vor und holen sich alles was zu holen gibt.

Zuerst wird festgestellt ob die Massekosten überhauptgedeckt sind, d. h. die Gerichtskosten, rückständige bzw. aktuelle Forderungender Finanzbehörden, Sozialkassen, die Gebühren für den evtl. eingesetztenInsolvenzverwalter, Mietkosten, Löhne und Gehälter. Hier auch Verträge die der Insolvenzverwalter schließt um das Verfahren oder den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Ist es dies nicht der Fall wird das Insolvenzverfahren nichteröffnet.

Kreditinstitute haben i. d. R. keine unbesicherten Kredite gewährt sondern gegen Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen, Zessionen oder Globalzessionen und befriedigen ihre Ansprüche hieraus. Diese Werte fallen gar nicht in die Konkursmasse
sondern werden hieraus abgesondert.

Gläubiger mit verlängertem Eigentumsvorbehalt werden vom Aussonderungsrecht Gebrauch machen und ihre gelieferte aber nicht bezahlte Waren abholen. Somit fallen diese Werte ebenfalls nicht in die Konkursmasse.

Bleiben noch diejenigen die aufrechnungsberechtigt sind. Also ihre Forderungen mit Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechnen können. Auch diese Werte fallen nicht in die Konkursmasse.

Die letzten beißen bekanntlich die Hunde und das sind die nicht bevorrechtigten oder sonstigen Gläubiger. Die aus der Quote bedient werden.

Allerdings heißt es:

“Ein guter Konkurs ist nur dann ein guter Konkurs ist wenn was übrig bleibt.“

Nicht für die sonstigen Gläubiger oder AN´s sondern für den ehemaligen Eigentümer, Gesellschafter und/oder Geschäftsführer.

Nur die dümmsten Pleitiers nagen nachher wirklich am Hungertuch oder werden sogar „verknackt“.

So eine Aktion muss allerdings von langer Hand vorbereitet und geplant werden, schon aufgrund der

Durchgriffshaftung,
evtl. gewährten Gesellschafterdarlehen
(die im Konkursfall als kapitalersetzend gelten und daher nicht zurückbezahlt gezahlte Zinsen oder erfolgte Tilgungen vomInsolvenzverwalter zurückgefordert werden
-Gläubigerbevorzugung-),
Vorwurf der faktischen Geschäftsführerschaft,
Insolvenzverschleppung.

So etwas muss m. E mit mindestens mit einer Vorlaufzeit von 5 Jahren oder mehr erfolgen. Das gezielte Zurückfahren der Geschäftsaktivitäten,
Bilanzbereinigung, -verkürzung,
herausziehen von Vermögenswerten und Übertragung dieser an Familienangehörige, oder einer z. B.: englischen Ltd.)
Ausschüttungen von überhöhten Dividenden, Boni-, Prämien-, Provisions-, Sonderzahlungen, Beraterverträge mit befreundeten Personen (Familienangehörige),
Aufbau einer zweiten Unternehmung und Stellung von fingierten überteuerten Rechnungen (Dienstleistungsgewerbe, Beraterhonorare).

Und dann lässt man es krachen. Mimt den Unschuldigen, Betroffenen der alles Verloren hat, Geknickten, macht auf moralisch, schiebt es auf die Wirtschaftslage und lacht sich allerdings ins Fäustchen.