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Vollständige Version anzeigen : Vorkasse an das Finanzamt



Bruddler
14.07.2018, 14:11
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


Eure Meinung dazu:

Schwabenpower
14.07.2018, 14:18
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


Eure Meinung dazu:
Da ich inzwischen Drangestellter bin, trifft es mich etwas anders. Geld zurück bekomme ich erst nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.

Damals als Selbständiger hat mich aufgeregt, daß ich im voraus für Geld bezahlen mußte, was noch gar nicht eingegangen war. Selbst, wenn der Kunde gar nicht zahlte. Dann war dennoch mindestens die Märchensteuer fällig.

Bruddler
14.07.2018, 14:33
Da ich inzwischen Drangestellter bin, trifft es mich etwas anders. Geld zurück bekomme ich erst nach dem Lohnsteuerjahresausgleich.

Damals als Selbständiger hat mich aufgeregt, daß ich im voraus für Geld bezahlen mußte, was noch gar nicht eingegangen war. Selbst, wenn der Kunde gar nicht zahlte. Dann war dennoch mindestens die Märchensteuer fällig.

Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung 400€ übersteigt, darf das Finanamt eine quartalm. Vorkasse verlangen.
Wenn ich als Steuerzahler wie seit Jahren eine Rückerstattung von >400€ erwarte, darf ich vom Finanzamt keinen Vorschuss einfordern...ist das gerecht ? :hmm:

Klopperhorst
14.07.2018, 14:36
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


Eure Meinung dazu:

Die größte Vorzahlung kommt immer im September, die denken wohl, im 2. Halbjahr gibts besonders viel zu holen.
Ich habe mittels Schrieb ein paar mal die Vorzahlungen reduzieren können. Grundsätzlich zahle ich fast immer nach.

---

FranzKonz
14.07.2018, 14:43
...
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
...

Weil nur eine Hure ihr Geld im Voraus bekommt.

Schwabenpower
14.07.2018, 14:48
Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung 400€ übersteigt, darf das Finanamt eine quartalm. Vorkasse verlangen.
Wenn ich als Steuerzahler wie seit Jahren eine Rückerstattung von >400€ erwarte, darf ich vom Finanzamt keinen Vorschuss einfordern...ist das gerecht ? :hmm:
Nicht nur dann. Ab einem bestimmten Umsatz (nicht Gewinn) kommst Du in die Soll-Besteuerung. D. h. die Umsatz- und Einkommensteuer wird mit Datum der Rechnung fällig. Egal wann, oder ob überhaupt, das Geld eingeht.

Gerechtigkeit geht anders

Antisozialist
14.07.2018, 14:49
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


Eure Meinung dazu:

Haben Sie schon mal versucht, einen Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen?

Deutschmann
14.07.2018, 14:49
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


Eure Meinung dazu:

Rückerstattung wird verzinst. Und zwar aktuell zu einem guten Kurs. Sozusagen Finanzamt als Geldanlage. :D

Antisozialist
14.07.2018, 14:51
Rückerstattung wird verzinst. Und zwar aktuell zu einem guten Kurs. Sozusagen Finanzamt als Geldanlage. :D

Erst ab dem 16. Monat mit 0,5 % pro Monat.

Schwabenpower
14.07.2018, 14:53
Haben Sie schon mal versucht, einen Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen?
Geht ja nur bei Lohn- und Gehaltsempfängern. Auch da vorzugsweise mit ortsfestem Arbeitsplatz

Bruddler
14.07.2018, 16:02
Die größte Vorzahlung kommt immer im September, die denken wohl, im 2. Halbjahr gibts besonders viel zu holen.
Ich habe mittels Schrieb ein paar mal die Vorzahlungen reduzieren können. Grundsätzlich zahle ich fast immer nach.

---

Im 2. Halbjahr gibt's Weihnachtsgeld... :pfeif:

Bruddler
14.07.2018, 16:05
Haben Sie schon mal versucht, einen Lohnsteuerfreibetrag zu beantragen?

Einem Lohnsteuerfreibetrag wird in der Regel nur dann stattgegeben, wenn ohnehin eine Rückerstattung zu erwarten ist.

schastar
14.07.2018, 17:00
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?

Eure Meinung dazu:

Ich bin ein kleiner angestellter Handwerker und muß dennoch zusätzlich alle 3 Monate extra Zwangsabgaben entrichten. Nach gemachter Einkommensteuererklärung muß ich dann nochmals mehrer Tausend Euro nachzahlen. So verhindert der Staat daß man auch als kleiner zu etwas kommen kann und hat das nötie Geld um ausländische Sozialkassenbelaster zu alimentieren.

ABAS
14.07.2018, 17:05
Ich bin ein kleiner angestellter Handwerker und muß dennoch zusätzlich alle 3 Monate extra Zwangsabgaben entrichten. Nach gemachter Einkommensteuererklärung muß ich dann nochmals mehrer Tausend Euro nachzahlen. So verhindert der Staat daß man auch als kleiner zu etwas kommen kann und hat das nötie Geld um ausländische Sozialkassenbelaster zu alimentieren.

Es gibt Steuerberater und Steuerberatungsvereine.

schastar
14.07.2018, 17:07
Es gibt Steuerberater und Steuerberatungsvereine.

Danke, aber den habe ich doch schon lange.

opppa
14.07.2018, 19:11
Wer von Euch muss alle drei Monate Vorkasse an das Finanzamt leisten ?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Finanzamt-Zuschlag-fordert-article18194131.html
Warum kann ich als Steuerzahler im Gegenzug, wenn ich mit einer Rückerstattung rechne, vom Finanzamt nicht einen Vorschuss einfordern ?
Kann ich ein Versäumniszuschlag geltend machen, wenn die Rückerstattung verspätet auf meinem Konto eingeht ?
Wo bleibt das Gleichheitsprinzip ?


Eure Meinung dazu:

Das hat irgendwas mit Bonität zu tun!

Vom Finanzamt ist mir geschäftlich bisher nur ein einziges Mal ein Scheck geplatzt!

:haha:

Gehirnnutzer
14.07.2018, 19:37
Ich bin ein kleiner angestellter Handwerker und muß dennoch zusätzlich alle 3 Monate extra Zwangsabgaben entrichten. Nach gemachter Einkommensteuererklärung muß ich dann nochmals mehrer Tausend Euro nachzahlen. So verhindert der Staat daß man auch als kleiner zu etwas kommen kann und hat das nötie Geld um ausländische Sozialkassenbelaster zu alimentieren.

Hast du neben deinem Lohn noch andere Einnahmen bzw. bist du eher ein selbständiger Subunternehmer.

schastar
15.07.2018, 06:50
Hast du neben deinem Lohn noch andere Einnahmen bzw. bist du eher ein selbständiger Subunternehmer.

Ich habe noch ein paar Mietwohnungen. Die habe ich aber nicht geerbt sondern selber gekauft und muß diese auch noch zum Teil abbezahlen.

Gehirnnutzer
15.07.2018, 07:23
Ich habe noch ein paar Mietwohnungen. Die habe ich aber nicht geerbt sondern selber gekauft und muß diese auch noch zum Teil abbezahlen.

Die Vorauszahlungen wirst du nicht loswerden. Vielleicht besteht die Möglichkeit eine Verringerung des Betrages zu beantragen. Kann dein Steuerberater überprüfen, wenn er dies noch nicht hat.

opppa
15.07.2018, 08:20
Die Vorauszahlungen wirst du nicht loswerden. Vielleicht besteht die Möglichkeit eine Verringerung des Betrages zu beantragen. Kann dein Steuerberater überprüfen, wenn er dies noch nicht hat.

Die Vorauszahlungen wirst Du jederzeit los, wenn Du das Finanzamt davon überzeugen - das ist was anderes als nachweisen - kannst, daß der Grund für die Vorauszahlungen weggefallen ist!
(Dabei dürfte wohl ein netter Telefonkontakt zum Sachbearbeiter beim Finanzamt hilfreich sein)


:yesnod:

Bruddler
15.07.2018, 08:44
Ich bin ein kleiner angestellter Handwerker und muß dennoch zusätzlich alle 3 Monate extra Zwangsabgaben entrichten. Nach gemachter Einkommensteuererklärung muß ich dann nochmals mehrer Tausend Euro nachzahlen. So verhindert der Staat daß man auch als kleiner zu etwas kommen kann und hat das nötie Geld um ausländische Sozialkassenbelaster zu alimentieren.

Ein Land in dem wir gut und gerne leben (?)... :umkipp:

schastar
15.07.2018, 10:47
Die Vorauszahlungen wirst du nicht loswerden. Vielleicht besteht die Möglichkeit eine Verringerung des Betrages zu beantragen. Kann dein Steuerberater überprüfen, wenn er dies noch nicht hat.

Hat sie (Steuerberaterin)schon verucht.

schastar
15.07.2018, 10:51
Die Vorauszahlungen wirst Du jederzeit los, wenn Du das Finanzamt davon überzeugen - das ist was anderes als nachweisen - kannst, daß der Grund für die Vorauszahlungen weggefallen ist!
(Dabei dürfte wohl ein netter Telefonkontakt zum Sachbearbeiter beim Finanzamt hilfreich sein)


:yesnod:

Ämmm, ja mit der hab ich schon ein paar mal telefoniert. Ist aber leider irgendwie aus dem Ruder gelaufen.

Das kann doch nicht von ihrer Stimmung abhängig sein ob ich vorauszahlen muß oder nicht?

Gehirnnutzer
15.07.2018, 11:36
Hat sie (Steuerberaterin)schon verucht.

Tut mir leid, mehr fällt mir im Moment nicht nicht ein.

Buella
15.07.2018, 11:40
Ein Land in dem wir gut und gerne leben (?)... :umkipp:

Da fällt mir doch glatt der "Bierdeckel" ein!

Bruddler
15.07.2018, 11:48
Da fällt mir doch glatt der "Bierdeckel" ein!
"Bierdeckel" wären zu einfach...
Mehrblättrige, und unüberschaubare "Einkommenssteuererklärungen", sind besser geeignet, um dem Steuerzahler die Zornesröte in's Gesicht zu treiben.

Bolle
15.07.2018, 11:48
Da fällt mir doch glatt der "Bierdeckel" ein!

Friedrich März musste feststellen, dass es so große Bierdeckel nicht gibt.........und verschwand in der Versenkung!

Bruddler
15.07.2018, 11:49
Die Vorauszahlungen wirst du nicht loswerden. Vielleicht besteht die Möglichkeit eine Verringerung des Betrages zu beantragen. Kann dein Steuerberater überprüfen, wenn er dies noch nicht hat.
Hat sie (Steuerberaterin)schon verucht.

Tut mir leid, mehr fällt mir im Moment nicht nicht ein.

Streng Dich gefälligst an, Du weißt doch sonst immer alles ?! :watschn:

Buella
15.07.2018, 11:52
"Bierdeckel" wären zu einfach...
Mehrblättrige, und unüberschaubare "Einkommenssteuererklärungen", sind besser geeignet, um dem Steuerzahler die Zornesröte in's Gesicht zu treiben.

Nun!
Von diesem Irrsinn an Steuergesetzen profitiert ein ganzes Heer an Steuerberatern! Das sei ihnen gegönnt!

Aber, was mir tatsächlich die Zornesröte ins Gesicht treibt ist, wie mit den Steuern umgegangen wird! :irre:

Bruddler
15.07.2018, 11:54
Friedrich März musste feststellen, dass es so große Bierdeckel nicht gibt.........und verschwand in der Versenkung!

Friedrich März musste erkennen, dass Steuerberater auch ihre Daseinsberechtigung haben wollen...

Bruddler
15.07.2018, 11:57
Nun!
Von diesem Irrsinn an Steuergesetzen profitiert ein ganzes Heer an Steuerberatern! Das sei ihnen gegönnt!

Aber, was mir tatsächlich die Zornesröte ins Gesicht treibt ist, wie mit den Steuern umgegangen wird ! :irre:

"Das geht uns nix an, die Politiker machen das schon richtig"

:ironie:

Buella
15.07.2018, 11:58
Friedrich März musste feststellen, dass es so große Bierdeckel nicht gibt.........und verschwand in der Versenkung!

Natürlich war auch das nur hohles Geschwafel eines Vorsitzenden der Atlantik-Brücke e.V.!

Bolle
15.07.2018, 11:59
Friedrich März musste erkennen, dass Steuerberater auch ihre Daseinsberechtigung haben wollen...

Und Mutti keinen Konkurrenten....!

Buella
15.07.2018, 11:59
"Das geht uns nix an, die Politiker machen das schon richtig"

:ironie:

Ach!
Ich vergaß!
Wir sind ja nur der unsouveräne Souverän!

Bruddler
15.07.2018, 12:09
Und Mutti keinen Konkurrenten....!

Jeder, der ihr gefährlich werden kann, wird rechtzeitig beiseite geräumt, nach Brüssel gelobt, oder irgendwo (als "Grüß-August") auf's Abstellgleis geschoben.

Bruddler
15.07.2018, 12:17
Natürlich war auch das nur hohles Geschwafel eines Vorsitzenden der Atlantik-Brücke e.V.!

Friedrich Merz wollte lediglich die "Steuererklärungen" vereinfachen und verständlicher machen.
Der "Bierdeckel" war allerdings etwas überzogen.


Wann ist die Steuererklärung auf dem Bierdeckel möglich?

Die Idee von Merz war es, die Einkommensteuererklärung radikal zu erleichtern. Deshalb wird das Konzept auch Einfach-Steuer genannt. Folgende Punkte sollten ausreichen:

Name des Steuerpflichtigen
Steuer-Identifikationsnummer
Persönliche Angaben
Steuerklasse
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn
Werbungskosten
Vorsorgeaufwendungen
Sozialversicherungsbeiträge
Datum und Unterschrift


https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/bierdeckel/

Gehirnnutzer
15.07.2018, 12:51
Streng Dich gefälligst an, Du weißt doch sonst immer alles ?! :watschn:

Ich weiß vieles aber nicht alles. Wäre ich allwissend, würde es dir auch nicht passen, denn dann wäre ich Bundeskanzler und nicht das Merkel!:D

Bruddler
15.07.2018, 12:58
Ich weiß vieles aber nicht alles. Wäre ich allwissend, würde es dir auch nicht passen, denn dann wäre ich Bundeskanzler und nicht das Merkel !:D

Merkel ist auch nicht allwissend, das belegen schon ihre peinlichen "Expertisen"...

opppa
15.07.2018, 15:41
Ämmm, ja mit der hab ich schon ein paar mal telefoniert. Ist aber leider irgendwie aus dem Ruder gelaufen.

Das kann doch nicht von ihrer Stimmung abhängig sein ob ich vorauszahlen muß oder nicht?

Trotzdem ist es - nach meiner Erfahrung - hilfreich, daß man vor solchen Erfahrungen erst mal ausreichend Honig um ihr (unersättliches) Maul geschmiert und genug (Kandis-)Zucker in ihren Popo geblasen hat!

:ja:

schastar
16.07.2018, 12:21
Trotzdem ist es - nach meiner Erfahrung - hilfreich, daß man vor solchen Erfahrungen erst mal ausreichend Honig um ihr (unersättliches) Maul geschmiert und genug (Kandis-)Zucker in ihren Popo geblasen hat!

:ja:

Sicher wäre es hilfreich gewesen, aber leider habe ich das versaut.

Maitre
16.07.2018, 13:13
Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung 400€ übersteigt, darf das Finanamt eine quartalm. Vorkasse verlangen.
Wenn ich als Steuerzahler wie seit Jahren eine Rückerstattung von >400€ erwarte, darf ich vom Finanzamt keinen Vorschuss einfordern...ist das gerecht ? :hmm:

Kannst du natürlich nicht. Ich und meine Frau erhalten Jahr für Jahr zusammen eine Steuerrückzahlung im fünfstelligen Bereich und trotzdem muss dieser Betrag jedes Jahr aufs neue erst einmal zuviel bezahlt werden. Wenn du was zu kriegen hast, sind die etwas weniger großzügig mit Vorschüssen.

opppa
16.07.2018, 15:09
Ein Land in dem wir gut und gerne leben (?)... :umkipp:

Bist Du Asylbewerber?

:?:fizeig:

Leibniz
16.07.2018, 17:08
Um Niemanden in sein Verderben zu stürzen, möchte ich keine konkreten Anleitungen nennen. Wer in steuerlichen Fragen etwas ungewöhnliche Maßnahmen ergreift, sollte die Rechtslage auswendig und bis in das letzte Detail kennen oder sich gegen Gebühr die Unbedenklichkeit seiner Konstruktion vom zuständigen Finanzamt absegnen lassen.
Lohnsteuern sind Sklavensteuern, daher unflexibel. Wer jedoch Einkommen, welches nicht als Lohn anzusehen ist, bezieht, hat Möglichkeiten. Kapitalerträge lassen sich am einfachsten "verrechnen". Doch auch nicht Abgeltungssteuer-Belange bieten Möglichkeiten. (Anonyme) special purpose vehicles auf Jersey,Irland oder Luxemburg kann man als KapSt-Konstruktion zurückkaufen. Außerhalb der Kapitalertragssteuer befinden sich Kassageschäfte in Devisen, die beliebig erzeugbare Gewinne/Verluste zur Optimierung über Fristen ermöglichen. Wie bereits angemerkt ist es jedoch unausweichlich, entweder selbst umfassend und genau die eigene Lage und die steuerrechtliche Bewertung zu kennen oder einen Experten zu konsultieren.