PDA

Vollständige Version anzeigen : nicht öffentliche Auszählung bei der Kommunalwahl



esgibtkeinenfreien
09.05.2018, 07:35
Hallo,

mich beschäftigt aktuell folgende Frage:

Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.

GSch
09.05.2018, 08:10
Die Auszählung ist öffentlich, wie die gesamte übrige Wahl auch. Jeder kann zusehen (man braucht noch nicht einmal Wähler oder wahlberechtigt zu sein). Der Raum, in dem das geschieht, darf daher nicht verschlossen werden.

Allerdings kann der Wahlleiter Personen, die stören, aus dem Raum verweisen. Dabei, was genau "stören" bedeutet, hat er wohl einigen Interpretationsspielraum.

esgibtkeinenfreien
09.05.2018, 08:20
danke für deine Antwort. Nur Was passiert denn nun wenn ich NICHT an der Auszählung teilnehmen durfte und NICHT die Ruhe und Ordnung gestört habe?
Wird jetzt noch einmal gewählt?
Gibt es lediglich eine Rüge für den Wahlleiter?

maxikatze
09.05.2018, 08:21
Hallo,

mich beschäftigt aktuell folgende Frage:

Was sind die Folgen, wenn bei einer Kommunalwahl die Stimmauszählung nicht öffentlich war? Im konkkreten Fall wurde ich vom Wahlleiter daran gehindert der Auszählung der Stimmen beizuwohnen. Begründung war, dass dies in Ruhe erfolgen sollte. Ich habe in keinster Weise die Ruhe gestört. Des Weiteren wurde vom Wahlleiter für den Zeitraum der Stimmauszählung der Wahlraum verschlossen.

>>Das Öffnen der Wahlurnen und die Stimmenauszählung ist öffentlich,.... .<<
http://www.wahlhelfer-bonn.de/bonn/wahllexikon/stimmenausz%C3%A4hlung/1201
Hier noch ein Link zum Thema:
http://diw.adpo.org/die-auszahlung-der-wahl-ist-offentlich/

esgibtkeinenfreien
09.05.2018, 08:24
danke maxikatze,
aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?

opppa
09.05.2018, 08:59
danke für deine Antwort. Nur Was passiert denn nun wenn ich NICHT an der Auszählung teilnehmen durfte und NICHT die Ruhe und Ordnung gestört habe?
Wird jetzt noch einmal gewählt?
Gibt es lediglich eine Rüge für den Wahlleiter?

Dazu musst Du wissen, daß auch deutsche Gerichte von Zeugenaussagen abhängig sind. Deine Schwierigkeit wird sein, daß der Wahlleiter, der Dich - warum auch immer - ausgeschlossen hat, mit Sicherheit eine andere Erklärung für sein Handeln bringen wird als Du.

Dann fängt das Gericht an, die Beweisen (sprich Aussagen) zu würdigen und zu der Erkenntnis kommen, daß der Wahlleiter ein wohlbeleumundeter und in der Gemeinde angesehener Mann ist. Du hast wohl über Deinen Rausschmiß nix Schriftliches und bist daher vor Gericht deutlich 2. Sieger!

:D

maxikatze
09.05.2018, 09:03
Man könnte den Vorgang auch in der Lokalpresse publik machen ...oder auf deren Facebook-Seite. Also mir wäre wichtig, dass es möglichst viele Wähler erfahren.

maxikatze
09.05.2018, 09:05
danke maxikatze,
aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?

Vielleicht erreicht man damit eine Neuauszählung?

esgibtkeinenfreien
09.05.2018, 09:08
Da ich nicht der einzige war der nicht der Auszählung beiwohnen durfte, und unter den anderen unter Anderem einige der angetretenen Kandidaten waren denen ich mein Erlebnis direkt mitgeteilt habe, denke ich, dass wenigstens einige Zeugen auf meiner Seite sein werden.

Was passiert denn nun wenn das Gericht entscheidet, dass ich hätte NICHT ausgeschlossen werden dürfen?

Die Sache mit der Lokalpresse klingt spannend, werde ich mir noch in der Hinterhand halten. Ich habe nun erst einmal Einspruch beim Gemeinde-Wahlleiter eingelegt. Mal sehen wie es weiter geht.

Tryllhase
09.05.2018, 09:12
Da ich nicht der einzige war der nicht der Auszählung beiwohnen durfte, und unter den anderen unter Anderem einige der angetretenen Kandidaten waren denen ich mein Erlebnis direkt mitgeteilt habe, denke ich, dass wenigstens einige Zeugen auf meiner Seite sein werden.

Was passiert denn nun wenn das Gericht entscheidet, dass ich hätte NICHT ausgeschlossen werden dürfen?

Die Sache mit der Lokalpresse klingt spannend, werde ich mir noch in der Hinterhand halten. Ich habe nun erst einmal Einspruch beim Gemeinde-Wahlleiter eingelegt. Mal sehen wie es weiter geht.
Das kommt doch ganz auf den Wahlausgang an. Gefällt er dir nicht?

esgibtkeinenfreien
09.05.2018, 09:14
@Tryllhase: Der Wahlausgang ist doch eher nebensächlich, wenn ein Demokratiegrundsatz derart beschnitten wird.

Murmillo
09.05.2018, 09:19
...
Was passiert denn nun wenn das Gericht entscheidet, dass ich hätte NICHT ausgeschlossen werden dürfen?
...

Na nichts. Nur weil du und einige Andere von der Auszählung ausgeschlossen wurden, war diese doch nicht nicht-öffentlich. Immerhin durften doch andere Bürger teilnehmen, oder war jedermann grundsätzlich ausgeschlossen ? Und einen Ausschlus einzelner wird der Wahlleiter sicherlich immer begründen können- sei es zur Not damit, dass du als Falschparker bekannt bist. Es kann nun mal nicht jeder an so einer Auszählung teilnehmen- man stelle sich nur mal vor, alle Bürger einer Stadt würden begehren, an einer bestimmten Auszählung teilzunehmen. Wo soll die denn dann stattfinden ? Also- öffentliche Auszählung findet statt, aber wenn kein Platz mehr ist, dann wars dass für dich.
Die Auszählung ist öffentlich. Interessierte können dabei sein – es sei denn, in dem Raum ist kein Platz mehr. Einen Anspruch darauf, dass ausgerechnet du dann daran teilnehmen darfst, hast du nämlich nicht.

esgibtkeinenfreien
09.05.2018, 09:21
An der Auszählung nahm nur die Wahlhelfer und der Wahlvorstand teil. Sämtliche anderen anwesenden Bürgern wurde der Zugang verweigert.

Tryllhase
09.05.2018, 09:23
@Tryllhase: Der Wahlausgang ist doch eher nebensächlich, wenn ein Demokratiegrundsatz derart beschnitten wird.
Demokratiegrundsätze werden hier täglich und an jedem Ort beschnitten. Dein Fall ist unbedeutend dagegen. Ich würde mich nur einmischen, wenn mir der Wahlausgang zu sehr gegen den Strich geht.

Tryllhase
09.05.2018, 09:25
An der Auszählung nahm nur die Wahlhelfer und der Wahlvorstand teil. Sämtliche anderen anwesenden Bürgern wurde der Zugang verweigert..
Dann ist eine Manipulation wohl anzunehmen. Sollte aber mein Wunschkandidat gewonnen haben, lasse ich es dabei bewenden.

opppa
09.05.2018, 09:28
An der Auszählung nahm nur die Wahlhelfer und der Wahlvorstand teil. Sämtliche anderen anwesenden Bürgern wurde der Zugang verweigert.

Dein Nick sagt es doch schon: "Es gibt keinen freien (Raum)"

Die werden Dich mit der traurigsten Miene und tiefstem Bedauern eiskalt auflaufen lassen. Am Ende wirst Du sagen können: "Außer Spesen nicht gewesen!"

:D

Murmillo
09.05.2018, 09:28
An der Auszählung nahm nur die Wahlhelfer und der Wahlvorstand teil. Sämtliche anderen anwesenden Bürgern wurde der Zugang verweigert.

Dies wäre dann tatsächlich ein Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Auszählung und diese kann damit angezweifelt werden.

Murmillo
09.05.2018, 09:32
An der Auszählung nahm nur die Wahlhelfer und der Wahlvorstand teil. Sämtliche anderen anwesenden Bürgern wurde der Zugang verweigert.


Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl als wesentlicher Bestandteil des Demokratieprinzips der Verfassung gem. Art. 20 Abs. 1 GG gewährleistet die Transparenz des gesamten Legitimierungsprozesses (Morlok/ Dreier, GG, Bd. 2, 1998, Art. 42 Rdnr. 20).
...
Das Gebot der öffentlichen Stimmauszählung erfordert im Einzelnen, dass den Teilnahmeberechtigten ein ungehinderter Zugang zum Ort der Stimmauszählung möglich sein muss (LAG Hamm DB 1961, 1491; BAG AP Nr. 10 zu § 18 BetrVG 1972 m. Anm. Rädel). Öffentlichkeit bezeichnet je nach Wahltyp nicht eine gesamte, unbeschränkte Öffentlichkeit, sondern die Teilnahmeberechtigung erstreckt sich gem. des legitimierenden Charakters der Wahl auf solche, die ein berechtigtes Interesse an der Wahl haben, so z.B. bei Betriebsratswahlen die Betriebsangehörigen ("Betriebsöffentlichkeit") und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und bei politischen Wahlen sämtliche Wahlberechtigte (Fitting/Kaiser/Heither, 21. Aufl. 2002, BetrVerfG, WO 2001 § 13, 4).

https://rsw.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.200404&docid=116194

Trantor
09.05.2018, 09:41
danke maxikatze,
aber was ist wenn dagegen verstoßen wurde? Ist die gesamte Wahl dann nichtig?

Die Wahl ist sicher nicht nichtig, warum auch die Abgabe der stimmen ist davon ja uneingenommen.
Werden verstösse bei der Auszählung rechtswirksam festgestellt muss es eine Nachzählung der abgegebenen Stimmen geben. Deshalb werden die abgegebenen Wahlzettel nach der Auszählung auch nicht gleich vernichtet sondern versiegelt und eine Weile für eventuelle spätere Nachzählungen aufbewahrt.

Pillefiz
09.05.2018, 09:51
Die Wahl ist sicher nicht nichtig, warum auch die Abgabe der stimmen ist davon ja uneingenommen.
Werden verstösse bei der Auszählung rechtswirksam festgestellt muss es eine Nachzählung der abgegebenen Stimmen geben. Deshalb werden die abgegebenen Wahlzettel nach der Auszählung auch nicht gleich vernichtet sondern versiegelt und eine Weile für eventuelle spätere Nachzählungen aufbewahrt.

Und wer kann dann noch kontrollieren, wie viele unliebsame Stimmen im Papierkorb gelandet sind?

Murmillo
09.05.2018, 09:55
Und wer kann dann noch kontrollieren, wie viele unliebsame Stimmen im Papierkorb gelandet sind?

Na niemand, daran besteht doch auch keinerlei Interesse seitens der "guten Demokraten".

Trantor
09.05.2018, 09:59
Und wer kann dann noch kontrollieren, wie viele unliebsame Stimmen im Papierkorb gelandet sind?

tja gute Frage...
allerdings ist es nicht so einfach zehntausende Wahlzettel einfach mal so verschwinden zu lassen, "sich verzählen" ist da einfacher beliebter und wird auch nicht kriminalisiert bzw mit Haft bestraft...bei nachweislichem vorsätzlichen Wahlbetrug wie bei der Vernichtung von Wahlzetteln ist das schon anders.
nichtsdestotrotz ist genügend kriminelle Energie vorhanden ist jede Wahl auch manipulierbar und das Stimmzettel verschwunden sind wäre ja auch nicht das erste mal (ich sage da nur Hamburg SPd und Briefwahl) allerdings war der Umfang bisher immer so klein sodass es keine Auswirkung auf das Ergebnis hatte...aber wie gesagt klar 100% Sicherheit gibt es so gut wie nie.

Kaktus
09.05.2018, 10:01
Demokratiegrundsätze werden hier täglich und an jedem Ort beschnitten. Dein Fall ist unbedeutend dagegen. Ich würde mich nur einmischen, wenn mir der Wahlausgang zu sehr gegen den Strich geht.
Nö: wehret den Anfängen! (Und wahrscheinlich ist das nicht der einzige Fall dieser Art. So etwas sollte ins Licht der Öffentlichkeit, damit es nicht zur Gewohnheit wird, wie der illegale Fraktionszwang. Das sollte nichts mit dem Wahlergebnis zu tun haben (ob es dir passt, oder nicht). Hast du dich schon mal an die AfD gewendet? Vielleicht hätte die auch Lust, da etwas zu unternehmen?

Pillefiz
09.05.2018, 10:13
Auf jeden Fall würde ich das publik machen, zusammen mit den anderen Betroffenen.

Kreuzbube
09.05.2018, 10:19
Die wollten vermutlich nicht beim Fälschen "gestört" werden.:)

GSch
09.05.2018, 10:31
Die Sache mit der Lokalpresse klingt spannend, werde ich mir noch in der Hinterhand halten. Ich habe nun erst einmal Einspruch beim Gemeinde-Wahlleiter eingelegt. Mal sehen wie es weiter geht.

Das dürfte wohl der richtige Schritt gewesen sein. Möglicherweise müssen die Stimmen noch einmal ausgezählt werden, diesmal natürlich öffentlich.

tommy3333
11.05.2018, 17:09
Und wer kann dann noch kontrollieren, wie viele unliebsame Stimmen im Papierkorb gelandet sind?
Kommt darauf an, ob das Siegel aufgebrochen wurde oder nicht. Wenn die Wahlzettel versiegelt sind, wird das Siegel immer aufgebrochen, wenn man sich Zugang daran verschafft, sonst wäre es keine Versiegelung. Eine unauffällige Manipulation wäre demnach nur unter Mitwirkung von jemandem machbar, der selbst dieses Siegel erneuern könnte.

Pelle
11.05.2018, 20:31
Die wollten vermutlich nicht beim Fälschen "gestört" werden.:)

Da könntest Du recht haben.


https://www.youtube.com/watch?v=-D74H89l2NE