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Vollständige Version anzeigen : Ab 25.Mai 2018: EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein



Gefr. Meyer
08.05.2018, 09:17
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!

Querfront
08.05.2018, 10:10
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!


Dazu gab es vor wenigen Tagen einen Artikel auf Heise.

https://www.heise.de/tp/features/Das-DSGVO-Chaos-ist-angerichtet-4037911.html


Das DSGVO-Chaos ist angerichtet

Die DSGVO und die Online-Veröffentlichung von Personenbildern

Als man festgestellt hatte, dass es sich bei digitalen Fotos letztlich auch um persönliche Daten handelt und diese somit auch der DSGVO unterliegen werden, wenn sie kommerziell veröffentlicht werden und es sich bei den Veröffentlichenden Einheiten nicht um Presse handelt. Als kommerzielle Veröffentlichungen zählen in der Regel auch die Publizierung von Bildern durch Privatpersonen auf kommerziellen Seiten wie Facebook. Hier galt bisher das 1907 eingeführte Kunsturhebergesetz (KUG), das für eine Güterabwägung zwischen dem Veröffentlichungsinteresse des Bildschaffenden und den Persönlichkeitsrechten der Abgebildeten sorgten.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt jedoch jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf welchem Personen erkennbar abgebildet sind, als Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos künftig nur noch von der sogenannten institutionalisierten Presse sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und gespeichert werden. Ein weiteres Problem ergibt sich aus den EXIF-Daten, die mit den digitalen Bildern abgespeichert werden. Diese lassen bei Bedarf einen Rückschluss darauf zu, wo sich die abgebildete Person zu einem bestimmten Zeitpunkt befand. Dazu benötigt man künftig eine Erlaubnis oder die Einwilligung der abgebildeten Person. Was bislang noch völlig unklar ist, ist das Verhalten der Abgebildeten und allfällige Honorarforderungen.

So wie ich das sehe, müssen die abgebildeten Personen nicht nur ihr Einverständnis für Veröffentlichungen geben, sondern auch selbst klagen, bzw. abmahnen, wenn jemand ohne ihr Einverständnis Bilder veröffentlicht. Staatsschergen und Abmahnanwälte dürfen also nicht von sich aus tätig werden. Mich ärgert in diesem Zusammenhang eher die Ausnahme für Pressehuren. Warum dürfen die das? Wie will man das genau abgrenzen?

Ich sehe in diesem Gesetz Licht und Schatten. Ich habe in meinen Umfeld jetzt einen Fall erlebt, wo jemand etwas peinliche Fotos von einer privaten Party bei Fressenbuch veröffentlicht hat. Ein offensichtlich betrunkender Bekannter wurde dabei mit Pipi an der Hose abgelichtet. Sowas muss nicht sein. Allerdings befürchte ich auch, dass dieses Gesetz politisch missbraucht wird. Die Ösis haben, die der Artikel zeigt, wohl eine bessere Lösung gefunden.


Während sich in Deutschland vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen inzwischen Sorgen machen, ob sie ihre Datenverarbeitung noch rechtzeitig DSGVO-kompatibel umbauen können oder ab dem 25. Mai mit Abmahnungen rechnen müssen, wurde in Österreich, wo es keine der deutschen Situation entsprechende Abmahnungen gibt, der DSGVO der Zahn gezogen, vor welchem sich die deutschen KMUs so fürchten.

In Österreich gilt jetzt das Grundprinzip Verwarnen statt Strafen: "Nur besonders hartnäckige Täter, die keine Behörde sind, sollen belangt werden können." Unternehmen können übrigens nach dem schon im vergangenen Jahr beschlossenen Paragraphen 30 DSG für Gesetzesverletzungen untergeordneter Mitarbeiter nicht bestraft werden.

Gefr. Meyer
08.05.2018, 10:24
So wie ich das sehe, müssen die abgebildeten Personen nicht nur ihr Einverständnis für Veröffentlichungen geben, sondern auch selbst klagen, bzw. abmahnen, wenn jemand ohne ihr Einverständnis Bilder veröffentlicht. Staatsschergen und Abmahnanwälte dürfen also nicht von sich aus tätig werden.
Ich fürchte, da werden die Anwälte der Täter aber ansetzen. "Du" hast sie, bei ihren Taten, unerlaubt fotografiert/gefilmt. Daraus werden sie versuchen, dem vermeintlichen Zeugen, einen Strick zu drehen. Gelingt das ein paar mal und wird auch so kommuniziert, dann werden sich die Menschen zukünftig genau überlegen ob sie das Handy zücken oder nicht. Ziel erreicht! Keine unliebsamen Foto/Filmchen mehr und die Staatspresse berichtet ja sowieso nichts darüber.

Niklas87
08.05.2018, 10:53
Je mehr wir in Richtung Ende gehen desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum Zusammenbruch

Freidenkerin
08.05.2018, 11:16
Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.

opppa
08.05.2018, 11:46
Bei immer mehr Themen habe ich den Eindruck, daß die Juristerei nix mehr mit dem, was ich Recht nenne, zu tun hat, sondern einfach nur noch den Zweck erfüllt, der Branche - vom Richter bis zum findigen Anwalt - immer neue Einnahmequellen zu eröffnen!

:hmm:

antiseptisch
08.05.2018, 14:29
Bei immer mehr Themen habe ich den Eindruck, daß die Juristerei nix mehr mit dem, was ich Recht nenne, zu tun hat, sondern einfach nur noch den Zweck erfüllt, der Branche - vom Richter bis zum findigen Anwalt - immer neue Einnahmequellen zu eröffnen!

:hmm:
"Wie geht's dir?"

"Wie einem jungen Anwalt: Nichts zu klagen." :D

antiseptisch
08.05.2018, 14:34
Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.
Ich habe mal ein Kind nur durch Anschreien von Vandalismus abgehalten. Es sprang dauernd in die sich schließen wollende Tür eines Regionalexpresses, die kurz davor war, auf Störung zu gehen und eine erhebliche Verspätung nach sich gezogen hätte. Ergebnis: Eine Anzeige der asozialen Mutter wegen angeblicher Beleidigung, die nur wegen "Aussage gegen Aussage" aufgehoben wurde. :crazy: In der DDR wäre sie gleich wegen asozialen Verhaltens mit dem Kind abgeführt worden, ohne dass jemand den Mund aufgemacht hätte.

Zirkuszelt
08.05.2018, 14:43
Ich habe mal ein Kind nur durch Anschreien von Vandalismus abgehalten. Es sprang dauernd in die sich schließen wollende Tür eines Regionalexpresses, die kurz davor war, auf Störung zu gehen und eine erhebliche Verspätung nach sich gezogen hätte. Ergebnis: Eine Anzeige der asozialen Mutter wegen angeblicher Beleidigung, die nur wegen "Aussage gegen Aussage" aufgehoben wurde. :crazy: In der DDR wäre sie gleich wegen asozialen Verhaltens mit dem Kind abgeführt worden, ohne dass jemand den Mund aufgemacht hätte.

Locker bleiben .. Du hast alles richtig gemacht.Das sind die kleinen Szenen im Alltag, die zeigen , ob man Zivilcourage hat oder nicht .Einen schönen Tag noch...:sark:

Computermouse
08.05.2018, 14:55
http://brd-schwindel.ru/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein/


http://brd-schwindel.ru/images/2018/05/7d87b.jpg
EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

7. Mai 2018 (http://brd-schwindel.ru/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein/)
von Michael Mannheimer (https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)DIE TOTALE FASCHISTISIERUNG DER EU:
WIE BRÜSSEL DAS ENDE DER FOTOGRAFIE BESCHLOSSEN HAT

FOTOGRAFIEREN IN DER ÖFFENTLICHKEIT ODER AUCH IM PRIVATEN RAUM KANN SIE AB SOFORT BIS ZU 20 MILLIONEN EURO BUSSGELD (PRO FALL !) KOSTEN

Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig:„Vorsicht Kamera!“

Street-Photography, Sportfotografie, Hochzeits-, Sport oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder, um es präziser zu sagen: Sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich.Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicherGäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und die Geier-Brigade der Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben.Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der „institutionalisierten“ Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen.Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber b dem 25, Mai diesen Jahres rechtswirksam wird.Der Grund für diese totalitäre Zwangsmaßnahme, die historisch beispiellos ist, kann nur ein einziger sein:

Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen.Niemand darf mehr seine Kamera auf eine deutsche oder französische Straße richten, und dort ein Bild machen, wo man erkennt, dass 99 Porzent der dortigen Passanten Immigranten sind.Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

Interessant dabei ist, dass es über dieses Gesetz keinerlei öffentliche Diskussion gab nach dem Motto der EU-Verbrecher, wie es der Alkoholiker und Chef EU-ler Juncker formulierte:„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“Diesmal wurde nur etwas beschlossen – aber nicht mehr in den öffentlichen Raum gestellt. Weil man ganz genau wusste, dass, hätte man das getan, ein europaweiter Proteststurm gegen diesen faschistische Gesetz losgebrochen wäre.Man kann auch sagen: die EU ist in puncto Faschistisierung und Totalisierung ihrer Institutionen einen Schritt „gewachsen“:

Man tut nicht mehr so, als wäre die EU eine Demokratie. Man beschließt die Gesetze genau so, wie sie in der KPDSU, in der KP-China und im Politbüro der DDR beschlossen wurden: Völlig vorbei am Volk, dem berühmten Souverän, der laut Grundgesetz der alleinige Träger Deutschlands und seiner drei Gewalten ist – in Wirklichkeit jedoch längst nichts mehr zu sagen hat.Der Souverän ist tot! Es lebe die Brüsseler Diktatur!

Es ist ein geradezu teuflischer Angriff auf die Meinungsfreiheit, so teuflisch, dass man gewillt ist, jene, die diesen Plan ersonnen haben, durch die Straßen zu prügeln und an den nächsten Bäumen aufzuhängen.Denn wer außer ihnen selbst gibt ihnen das Recht, eine nunmehr 150-jährige Tradition: Das Fotografieren der Welt, so wie sie ist, zu unterbinden und mit Strafen zu ahnden, die jeden Hobby- oder Berufsfotografen lebenslang ins materielle Elend stürzen würden?Wer gibt dieser Handvoll EU-Verbrechern das Recht, 550 Mio Bewohnern der EU vorzuschreiben, wen und was sie fotografieren dürfen und wen oder was nicht?Weder kann man in Zukunft die Straßen von Heidelberg fotografieren, noch das Schloss Neuschwanstein – noch die Zugspitze – oder eine Landschaftsaufnahme machen, wenn auch nur ein einziger Mensch, wie weit auch immer er von der Linse entfernt sein mag, darauf abgelichtet würde.Der Plan dient nicht, wie die Brüsseler Verbrecher tönen, dem „Schutz vor Daten“:Er dient allein dem Schutz der Dokumentation ihres Jahrtausendverbrechens, welches man als den größten historischen Genozid der Menschheitsgeschichte bezeichnen kann:

Der Masseneinwanderung von hunderten Millionen Afrikanern und Menschen aus dem nahen Osten, zumeist Moslems, der zum geplanten und gewollten Untergang der weißen Urbevölkerung Europas führen wird.
Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie den folgenden Artikel!
***
Jörg Heinrich 05. Mai 2018Vorsicht, Kamera!

„Verstehen Sie Spaß?“ Für viele Fotografen, egal ob Amateur oder Profi, gilt dieses Motto ab 25. Mai 2018 nicht mehr. Denn an diesem Tag wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam, die die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung – zu denen auch das digitale Fotografieren zählt – deutlich verschärft.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist aN dem 25. Mai 2018 gültig, auch mit Folgen für die Fotografie. Die Konsequenzen sind derart weitreichend, dass der Hamburger Medienrechts-Anwalt Lars Rieck bereits befürchtet:
„It’s the end of photography as we know it… and I don’t feel fine.“

Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig:
„Vorsicht Kamera!“

Street Photography, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicher Gäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben. Wir beantworten die acht wichtigsten Fragen.

1. Wie ist das Recht am eigenen Bild bisher geregelt?

Hier kommt bereits seit 1907 das Kunsturhebergesetz (KUG) zur Anwendung, das nach allgemeiner Einschätzung für eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen von Fotografen und den Persönlichkeitsrechten von Fotografierten gesorgt hat. Zentraler Inhalt: Bildnisse von Örtlichkeiten oder Veranstaltungen, auf denen Personen nur als Beiwerk abgebildet sind – also zum Beispiel Zuschauer bei einem Fußballspiel – dürfen ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Laut allgemeiner Rechtsprechung hat das Kunsturhebergesetz im Zweifel Vorrang vor dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


2. Wie sieht es künftig aus?
...

Kater
08.05.2018, 15:01
Auch persönliche Blogs sind betroffen, selbst wenn du kein Geld damit verdienen willst. Die Datenschutzerklärung muss angepasst werden und Fotos sind auch betroffen. Ausnahme: Der Blog ist rein privat und nicht öffentlich.

Und wer gern Fotos z.B. mit Straßenansichten in Fotocommunities wie flickr hochlädt, wird auch aufpassen müssen. Öffentliche Straßen und Plätze sind oft nicht gerade menschenleer.

Vielleicht wird auch alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Doch selbst Juristen warnen vor der Unklarheit vieler Regelungen, und dass hier in Deutschland vieles erst in Einzelurteilen zu klären sein wird.

MIJK
08.05.2018, 15:11
http://brd-schwindel.ru/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein/


http://brd-schwindel.ru/images/2018/05/7d87b.jpg
EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein

7. Mai 2018 (http://brd-schwindel.ru/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein/)
von Michael Mannheimer (https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)DIE TOTALE FASCHISTISIERUNG DER EU:
WIE BRÜSSEL DAS ENDE DER FOTOGRAFIE BESCHLOSSEN HAT

FOTOGRAFIEREN IN DER ÖFFENTLICHKEIT ODER AUCH IM PRIVATEN RAUM KANN SIE AB SOFORT BIS ZU 20 MILLIONEN EURO BUSSGELD (PRO FALL !) KOSTEN

Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig:„Vorsicht Kamera!“

Street-Photography, Sportfotografie, Hochzeits-, Sport oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder, um es präziser zu sagen: Sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich.Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicherGäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und die Geier-Brigade der Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben.Ohne Einwilligung der abgebildeten Personen dürfen künftig nur noch Mitglieder der „institutionalisierten“ Presse und des Rundfunks, also beispielsweise fest angestellte Fotografen, solche Bilder anfertigen und veröffentlichen.Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber b dem 25, Mai diesen Jahres rechtswirksam wird.Der Grund für diese totalitäre Zwangsmaßnahme, die historisch beispiellos ist, kann nur ein einziger sein:

Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen.Niemand darf mehr seine Kamera auf eine deutsche oder französische Straße richten, und dort ein Bild machen, wo man erkennt, dass 99 Porzent der dortigen Passanten Immigranten sind.Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

Interessant dabei ist, dass es über dieses Gesetz keinerlei öffentliche Diskussion gab nach dem Motto der EU-Verbrecher, wie es der Alkoholiker und Chef EU-ler Juncker formulierte:„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“Diesmal wurde nur etwas beschlossen – aber nicht mehr in den öffentlichen Raum gestellt. Weil man ganz genau wusste, dass, hätte man das getan, ein europaweiter Proteststurm gegen diesen faschistische Gesetz losgebrochen wäre.Man kann auch sagen: die EU ist in puncto Faschistisierung und Totalisierung ihrer Institutionen einen Schritt „gewachsen“:

Man tut nicht mehr so, als wäre die EU eine Demokratie. Man beschließt die Gesetze genau so, wie sie in der KPDSU, in der KP-China und im Politbüro der DDR beschlossen wurden: Völlig vorbei am Volk, dem berühmten Souverän, der laut Grundgesetz der alleinige Träger Deutschlands und seiner drei Gewalten ist – in Wirklichkeit jedoch längst nichts mehr zu sagen hat.Der Souverän ist tot! Es lebe die Brüsseler Diktatur!

Es ist ein geradezu teuflischer Angriff auf die Meinungsfreiheit, so teuflisch, dass man gewillt ist, jene, die diesen Plan ersonnen haben, durch die Straßen zu prügeln und an den nächsten Bäumen aufzuhängen.Denn wer außer ihnen selbst gibt ihnen das Recht, eine nunmehr 150-jährige Tradition: Das Fotografieren der Welt, so wie sie ist, zu unterbinden und mit Strafen zu ahnden, die jeden Hobby- oder Berufsfotografen lebenslang ins materielle Elend stürzen würden?Wer gibt dieser Handvoll EU-Verbrechern das Recht, 550 Mio Bewohnern der EU vorzuschreiben, wen und was sie fotografieren dürfen und wen oder was nicht?Weder kann man in Zukunft die Straßen von Heidelberg fotografieren, noch das Schloss Neuschwanstein – noch die Zugspitze – oder eine Landschaftsaufnahme machen, wenn auch nur ein einziger Mensch, wie weit auch immer er von der Linse entfernt sein mag, darauf abgelichtet würde.Der Plan dient nicht, wie die Brüsseler Verbrecher tönen, dem „Schutz vor Daten“:Er dient allein dem Schutz der Dokumentation ihres Jahrtausendverbrechens, welches man als den größten historischen Genozid der Menschheitsgeschichte bezeichnen kann:

Der Masseneinwanderung von hunderten Millionen Afrikanern und Menschen aus dem nahen Osten, zumeist Moslems, der zum geplanten und gewollten Untergang der weißen Urbevölkerung Europas führen wird.
Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie den folgenden Artikel!
***
Jörg Heinrich 05. Mai 2018Vorsicht, Kamera!

„Verstehen Sie Spaß?“ Für viele Fotografen, egal ob Amateur oder Profi, gilt dieses Motto ab 25. Mai 2018 nicht mehr. Denn an diesem Tag wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam, die die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung – zu denen auch das digitale Fotografieren zählt – deutlich verschärft.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist aN dem 25. Mai 2018 gültig, auch mit Folgen für die Fotografie. Die Konsequenzen sind derart weitreichend, dass der Hamburger Medienrechts-Anwalt Lars Rieck bereits befürchtet:
„It’s the end of photography as we know it… and I don’t feel fine.“

Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig:
„Vorsicht Kamera!“

Street Photography, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicher Gäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben. Wir beantworten die acht wichtigsten Fragen.

1. Wie ist das Recht am eigenen Bild bisher geregelt?

Hier kommt bereits seit 1907 das Kunsturhebergesetz (KUG) zur Anwendung, das nach allgemeiner Einschätzung für eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen von Fotografen und den Persönlichkeitsrechten von Fotografierten gesorgt hat. Zentraler Inhalt: Bildnisse von Örtlichkeiten oder Veranstaltungen, auf denen Personen nur als Beiwerk abgebildet sind – also zum Beispiel Zuschauer bei einem Fußballspiel – dürfen ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Laut allgemeiner Rechtsprechung hat das Kunsturhebergesetz im Zweifel Vorrang vor dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).


2. Wie sieht es künftig aus?
...




Das ist der letze Sargnagel für die EU
es wird krachen

antiseptisch
08.05.2018, 15:14
Locker bleiben .. Du hast alles richtig gemacht.Das sind die kleinen Szenen im Alltag, die zeigen , ob man Zivilcourage hat oder nicht .Einen schönen Tag noch...:sark:
Mir hat es gezeigt, dass man Assis nicht mit ihren eigenen Mitteln bekämpfen kann. Die können nämlich viel besser ekelhaft sein. Bis dato glaubte ich noch, man könnte sie durch Spiegelung ihres Verhaltens zur Umkehr bewegen. :D

Computermouse
08.05.2018, 15:17
Das ist der letze Sargnagel für die EU
es wird krachen

Ich hoffe es! Deine Worte in den Gehörgängen der europäischen Völker! Bitte!

der Karl
08.05.2018, 15:22
...

Zirkuszelt
08.05.2018, 15:23
Mir hat es gezeigt, dass man Assis nicht mit ihren eigenen Mitteln bekämpfen kann. Die können nämlich viel besser ekelhaft sein. Bis dato glaubte ich noch, man könnte sie durch Spiegelung ihres Verhaltens zur Umkehr bewegen. :D

Und was ist Dein Rat für die Zukunft?

der Karl
08.05.2018, 15:24
Rausreden gilt nicht - da haben SPD und CDU sehr aktiv mitgewirkt.

Es darf nicht sein, dass solch ein Gesetz europaweit Geltung erhält; MIJK liegt richtig - da muss es krachen.

Soll wohl quasi ein "Schutzschild" für kriminelle Gestalten werden/sein.

opppa
08.05.2018, 15:48
Ich habe mal ein Kind nur durch Anschreien von Vandalismus abgehalten. Es sprang dauernd in die sich schließen wollende Tür eines Regionalexpresses, die kurz davor war, auf Störung zu gehen und eine erhebliche Verspätung nach sich gezogen hätte. Ergebnis: Eine Anzeige der asozialen Mutter wegen angeblicher Beleidigung, die nur wegen "Aussage gegen Aussage" aufgehoben wurde. :crazy: In der DDR wäre sie gleich wegen asozialen Verhaltens mit dem Kind abgeführt worden, ohne dass jemand den Mund aufgemacht hätte.

Fettung durch mich!

Bei uns nennt man solches asoziales Verhalten einfach Durchsetzungsfähigkeit!
Das ist in der Wirtschaft auf der ganzen Linie gefragt!

:D

opppa
08.05.2018, 15:50
Und was ist Dein Rat für die Zukunft?

Scheue Recht und tue nie was!

:haha:

Zirkuszelt
08.05.2018, 15:55
Scheue Recht und tue nie was!

:haha:

Zuschlagen ohne zu fragen und weitergehen.Die anderen sind immer feiger als der erste Schläger ...:sark:

antiseptisch
08.05.2018, 16:12
Und was ist Dein Rat für die Zukunft?
1. Sich selber ordentlich verhalten
2. sich von Assis fernhalten

Probleme auf höherer/kollektiver Ebene kann ich allein nicht lösen.

antiseptisch
08.05.2018, 16:15
Fettung durch mich!

Bei uns nennt man solches asoziales Verhalten einfach Durchsetzungsfähigkeit!
Das ist in der Wirtschaft auf der ganzen Linie gefragt!

:D
Schon klar. Nur in Bezug auf soziale Hygiene ist das zur Zeit überhaupt nicht mehr gefragt. Was bei zu viel Zucht und Ordnung passiert, steht schon in der Bibel bei Sprüche 1:7

Freidenkerin
08.05.2018, 17:07
Ich habe mal ein Kind nur durch Anschreien von Vandalismus abgehalten. Es sprang dauernd in die sich schließen wollende Tür eines Regionalexpresses, die kurz davor war, auf Störung zu gehen und eine erhebliche Verspätung nach sich gezogen hätte. Ergebnis: Eine Anzeige der asozialen Mutter wegen angeblicher Beleidigung, die nur wegen "Aussage gegen Aussage" aufgehoben wurde. :crazy: In der DDR wäre sie gleich wegen asozialen Verhaltens mit dem Kind abgeführt worden, ohne dass jemand den Mund aufgemacht hätte.
Alles richtig gemacht. :top: Gut, dass die Anzeige der Alten wirkungslos war.

Kaktus
08.05.2018, 19:06
Rausreden gilt nicht - da haben SPD und CDU sehr aktiv mitgewirkt.

Es darf nicht sein, dass solch ein Gesetz europaweit Geltung erhält; MIJK liegt richtig - da muss es krachen.

Soll wohl quasi ein "Schutzschild" für kriminelle Gestalten werden/sein.
Sehe ich auch so.
https://www.youtube.com/watch?v=YyTVISjy2Ow

Ist doch praktisch, wenn man Polizisten nicht mehr beim Prügeln oder Soldaten bei ungebührlichem Benehmen aufnehmen kann, nicht wahr?

Schwabenpower
08.05.2018, 20:13
Tja, Ende der Dokumentation bei Baustellen.

Esreicht!
08.05.2018, 20:26
Hallo,

ich glaubs einfach nicht, denn z.B. sind dann auch keine Fußballübertragungen mehr möglich, keine Messeübertragungen, Buchmesse z.B. usw.
Eine Live-Schalte, egal zu welchem Ereignis ist denn nicht mehr möglich, da immer irgendwelche Personen dabei sind, die vorher nicht gefragt wurden.

kd

Liberalist
08.05.2018, 20:28
Soweit ich verstanden hab geht es darum, dass Fotographien nicht mehr verwendet werden dürfen hinsichtlich der Nachrichten.

Es wird befürchtet, dass die alternativen Medien trocken gelegt werden dürfen, weil es denen nicht mehr gestattet ist fremde Aufnahmen und Videos zu verwenden.

Tryllhase
08.05.2018, 20:30
Hallo,

ich glaubs einfach nicht, denn z.B. sind dann auch keine Fußballübertragungen mehr möglich, keine Messeübertragungen, Buchmesse z.B. usw.
Eine Live-Schalte, egal zu welchem Ereignis ist denn nicht mehr möglich, da immer irgendwelche Personen dabei sind, die vorher nicht gefragt wurden.

kd
Das wird zukünftig auch nicht mehr nötig sein, denn der Staat wird zukünftig alles und jeden ohne dessen Erlaubnis lückenlos per Video erfassen.

Computermouse
08.05.2018, 20:30
Hallo,

ich glaubs einfach nicht, denn z.B. sind dann auch keine Fußballübertragungen mehr möglich, keine Messeübertragungen, Buchmesse z.B. usw.
Eine Live-Schalte, egal zu welchem Ereignis ist denn nicht mehr möglich, da immer irgendwelche Personen dabei sind, die vorher nicht gefragt wurden.

kd

Du denkst echt, das ist ein Fake?
Also ich hab schon ne Menge komischer Sachen über Michael Mannheimer gelesen, aber DAS glaub ich denn doch nicht.

BRDDR_geschaedigter
08.05.2018, 20:30
Hallo,

ich glaubs einfach nicht, denn z.B. sind dann auch keine Fußballübertragungen mehr möglich, keine Messeübertragungen, Buchmesse z.B. usw.
Eine Live-Schalte, egal zu welchem Ereignis ist denn nicht mehr möglich, da immer irgendwelche Personen dabei sind, die vorher nicht gefragt wurden.

kd

Doch, die sind natürlich noch möglich da da die "institutionalisierte Presse" macht.

Shahirrim
08.05.2018, 20:33
Doch, die sind natürlich noch möglich da da die "institutionalisierte Presse" macht.

Schei?e, die Paparazzi bleiben uns also erhalten. Dachte wenigstens, die Yellow-Press verschwindet dann in Europa.

Schlummifix
08.05.2018, 20:34
Seit April schreibt die EU übrigens vor,
wie genau Pommes Frites gebraten werden dürfen. Das ist kein Witz.

Pommes Frites dürfen laut EU-Verordnung nicht mehr zu lange fritiert werden.

Die Pommes Frites-Verordnung
https://www.merkur.de/welt/krebsgefahr-durch-acrylamid-eu-startet-pommes-verordnung-zr-9769712.html

Shahirrim
08.05.2018, 20:35
Seit April schreibt die EU übrigens vor,
wie genau Pommes Frites gebraten werden dürfen. Das ist kein Witz.

Pommes Frites dürfen laut EU-Verordnung nicht mehr zu lange fritiert werden.

Die Pommes Frites-Verordnung
https://www.merkur.de/welt/krebsgefahr-durch-acrylamid-eu-startet-pommes-verordnung-zr-9769712.html

Blei gießen ist in der EU diesen oder letzten Monat auch verboten worden, wenn ich mich recht entsinne!

BRDDR_geschaedigter
08.05.2018, 20:35
Schei?e, die Paparazzi bleiben uns also erhalten. Dachte wenigstens, die Yellow-Press verschwindet dann in Europa.

Paparazzi sind nicht fest angestellt, also würde das für sie Laut dem TExt oben nicht gelten.

BRDDR_geschaedigter
08.05.2018, 20:36
Seit April schreibt die EU übrigens vor,
wie genau Pommes Frites gebraten werden dürfen. Das ist kein Witz.

Pommes Frites dürfen laut EU-Verordnung nicht mehr zu lange fritiert werden.

Die Pommes Frites-Verordnung
https://www.merkur.de/welt/krebsgefahr-durch-acrylamid-eu-startet-pommes-verordnung-zr-9769712.html

Habe ich schon gemerkt, ein Kollege hatte diese Woche Pommes bestellt und die sahen richtig Hell und trocken aus.

Merkelraute
08.05.2018, 20:41
Street-Photography, Sportfotografie, Hochzeits-, Sport oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder, um es präziser zu sagen: Sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich....


Ich kann nur jedem raten, die GEZ Sender und die Dressurmedien sofort auf 20 Mio. € Schadensersatz zu verklagen, wenn abgelichtet oder gefilmt wird. Das ist ein gutes Mittel um den GEZ in die Knie zu zwingen.

ich58
08.05.2018, 21:30
...
Was ist mit den Digitalverweigerer wie ich ? Wer will mich da kontrollieren, bleibt bloß die Stasipraxis den Film wegnehmen. Wenn man auf Eisenbahn steht,blieb das im Osten nicht aus.Was ist bei Sonderfahrten,wenn jemand aus dem Fenster schaut? Eine Atombombe auf Brüssel,das ist die einzige Lösung.

Arndt
08.05.2018, 21:37
...



Mich ärgert in diesem Zusammenhang eher die Ausnahme für Pressehuren. Warum dürfen die das? ...Wie das eben bei Huren so Usus ist: Sie haben sich prostituiert. Die herrschende Parteienlobby bezahlt, die Pressehuren liefern. Sie simulieren sogar gekonnt journalistische Serienorgasmen angesichts der Immigration von zivilisationsfernen Horden in eine hochentwickelte europäische Kulturlandschaft, deren Klasse (Qualität) der Masse (Quantität) ab einem gewissen Punkt nicht mehr gewachsen und somit dem Untergang geweiht ist. Letztlich kein Anlass, zu lamentieren. Das suizidale Schicksal ist demokratisch selbst gewählt.

Leibniz
08.05.2018, 22:36
Blei gießen ist in der EU diesen oder letzten Monat auch verboten worden, wenn ich mich recht entsinne!
Das klingt nach einer Verordnung, die ausnahmsweise nicht gekauft wurde, sondern von den geistig Behinderten selbst erdacht wurde.

BRDDR_geschaedigter
08.05.2018, 22:45
Das klingt nach einer Verordnung, die ausnahmsweise nicht gekauft wurde, sondern von den geistig Behinderten selbst erdacht wurde.

Die Verordnung mach aus ihrer sicht vollkommen Sinn.

DonauDude
08.05.2018, 23:23
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!

In Italien werden Aufnahmen von Personen die nicht zustimmen so ausgestrahlt, dass die nichtzustimmende Person verpixelt dargestellt wird. Geht auch. Einfach mal nach "striscia la notizia" oder "Le iene" googeln. Beide Nachrichtenformate würden sich gut in Deutschland machen, so von wegen lokale Missstände aufdecken und so. Erinnert auch teilweise an die DDR-Sendung "Außenseiter Spitzenreiter".

Hulasebdender
09.05.2018, 00:00
Seit April schreibt die EU übrigens vor, wie genau Pommes Frites gebraten werden dürfen.Beim frittieren können Transfette entstehen, die dem Blutkreislauf schaden.


Blei gießen ist in der EU diesen oder letzten Monat auch verboten worden (...)Generell sind bleihaltige Produkte verboten, die mit der Haut in Kontakt kommen können, denn Blei kann auch in kleinen Mengen der Gesundheit schaden.

Politikqualle
09.05.2018, 00:05
Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

Zieht Euch warm an! .. und wie wird das dann gehändelt , wenn die Fernsehkamera in einem Stadion die Zuschauer ablichtet oder die Fußballer oder die *** usw. usw. ????

Valdyn
09.05.2018, 00:12
Beim frittieren können Transfette entstehen, die dem Blutkreislauf schaden.

Generell sind bleihaltige Produkte verboten, die mit der Haut in Kontakt kommen können, denn Blei kann auch in kleinen Mengen der Gesundheit schaden.

Beiträge von dir verursachen Brechreiz. Zu viel davon kann Speiseröhrenkrebs verursachen.

Heifüsch
09.05.2018, 00:18
Beim frittieren können Transfette entstehen, die dem Blutkreislauf schaden.

Generell sind bleihaltige Produkte verboten, die mit der Haut in Kontakt kommen können, denn Blei kann auch in kleinen Mengen der Gesundheit schaden.

Na toll! Darf ich dann eigentlich die Zeitung verklagen, die mich einstens als Schriftsetzerlehrling eingestellt hatte? >ß´)
Aber ehrlich gesagt lebe ich immer noch und sehe meinen Blutkreislauf auch eher durch fette Transen gefährdet als durch Bleilettern. >%´)

Hulasebdender
09.05.2018, 00:22
Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die ausgiebigen Koalitionsverhandlungen dann wenig Zeit ließen, ein EU-Gesetz durch deutsche Regeln zu ergänzen.

Schade finde ich, dass das Ergebnis wohl viele Fotografen heftig einschränkt. Aber: Always look at the bright side of laws! (https://www.youtube.com/watch?v=kE186w91YVU)

Diese Verordnung wird die Entwicklung von embedded Software beflügeln, welche die die Bilder sofort in der Kamera verschlüsselt.

Computermouse
09.05.2018, 03:07
Ich kann nur jedem raten, die GEZ Sender und die Dressurmedien sofort auf 20 Mio. € Schadensersatz zu verklagen, wenn abgelichtet oder gefilmt wird. Das ist ein gutes Mittel um den GEZ in die Knie zu zwingen.


Die Zahlung dieser Zwangssteuer verweigere ich seit Jahren erfolgreich.
Aber 20 Mio Euronen könnten wir wohl alle ganz gut gebrauchen. Also uffpassen ...

Schlummifix
09.05.2018, 03:58
Beim frittieren können Transfette entstehen, die dem Blutkreislauf schaden.

Generell sind bleihaltige Produkte verboten, die mit der Haut in Kontakt kommen können, denn Blei kann auch in kleinen Mengen der Gesundheit schaden.

Das finde ich ganz toll, dass der Große Bruder über uns wacht und das alles verbietet.
Das ist wunderbar für Leute wie dich. Du musst selbst nicht mehr denken.
Der Große Bruder EU wacht über dich und macht alles richtig :ja:

Du bist ein herausragender BRDling.

Computermouse
09.05.2018, 04:15
Das finde ich ganz toll, dass der Große Bruder über uns wacht und das alles verbietet.
Das ist wunderbar für Leute wie dich. Du musst selbst nicht mehr denken.
Der Große Bruder EU wacht über dich und macht alles richtig :ja:

Du bist ein herausragender BRDling.

Ich denke, Huladingens will nur provozieren. Er schreibt grundsätzlich immer entgegen der Logik und Vernunft, egal um welches Thema es sich handelt.
Jeder darf in seiner Freizeit tun, was ihm Spaß macht. :D

Kaktus
09.05.2018, 04:28
Beim frittieren können Transfette entstehen, die dem Blutkreislauf schaden.

Generell sind bleihaltige Produkte verboten, die mit der Haut in Kontakt kommen können, denn Blei kann auch in kleinen Mengen der Gesundheit schaden.
Die meisten Leute leiden unter einer Bleikugel-Allergie, die oft tödlich endet

Nietzsche
09.05.2018, 05:01
Ich frage mich gerade, was Hulasebdender nun falsches geschrieben hat? Er wertet das Ganze überhaupt nicht, sondern benutzt rein die Interpretation der EU und Deutschlands. Als Fakt und nicht als Meinung. Er schreibt nicht: "und das ist auch gut" oder "und das ist auch schlecht".

Zum Thema:
Wunderbar! Ich hätte bei einem Autounfall keine Lust, dass dort die miesen, asozialen Gaffer ein Foto von mir machen und in sozialen Netzwerken verbreiten oder zur eigenen Belustigung schießen. Die gehören abgeschossen. Auf der Autobahn ein Unfall und schon kommen die Kakerlaken aus ihren Gehäusen gekrochen und sind ganz stolz sich und die Verunfallten zu fotografieren. Einsacken, zerstören und die Besitzer verknacken. Man kann jedes technische Hilfsmittel auch missbrauchen, und wenn jemand nicht auf einem Foto sein will, dann will der das eben nicht. Das hat mit Flüchtlingen rein gar nichts zun tun, sondern mit dem Recht aufs eigene Bild. Ihr könnt euch ja alles von jedem fotografieren lassen.

Was mich zu der Frage bringt, ob Überwachungskameras damit per se verboten werden müssten, da ja diese ebenfalls Fotografien herstellen (und zwar um die 30 bis 60 Stück pro Sekunde). Hat jemand etwas dazu?

newtopia
09.05.2018, 05:24
Gilt das dann auch für Radarfallen? :beten:

Gehirnnutzer
09.05.2018, 06:26
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=EN

Stanley_Beamish
09.05.2018, 06:40
Ich frage mich gerade, was Hulasebdender nun falsches geschrieben hat? Er wertet das Ganze überhaupt nicht, sondern benutzt rein die Interpretation der EU und Deutschlands. Als Fakt und nicht als Meinung. Er schreibt nicht: "und das ist auch gut" oder "und das ist auch schlecht".

Zum Thema:
Wunderbar! Ich hätte bei einem Autounfall keine Lust, dass dort die miesen, asozialen Gaffer ein Foto von mir machen und in sozialen Netzwerken verbreiten oder zur eigenen Belustigung schießen. Die gehören abgeschossen. Auf der Autobahn ein Unfall und schon kommen die Kakerlaken aus ihren Gehäusen gekrochen und sind ganz stolz sich und die Verunfallten zu fotografieren. Einsacken, zerstören und die Besitzer verknacken. Man kann jedes technische Hilfsmittel auch missbrauchen, und wenn jemand nicht auf einem Foto sein will, dann will der das eben nicht. Das hat mit Flüchtlingen rein gar nichts zun tun, sondern mit dem Recht aufs eigene Bild. Ihr könnt euch ja alles von jedem fotografieren lassen.

Was mich zu der Frage bringt, ob Überwachungskameras damit per se verboten werden müssten, da ja diese ebenfalls Fotografien herstellen (und zwar um die 30 bis 60 Stück pro Sekunde). Hat jemand etwas dazu?

Ich habe den Gesetzestext nicht gelesen, aber ich gehe mal davon aus, dass du auch weiterhin jede beliebige Menschenmenge fotografieren darfst. Du darfst die Bilder nur nicht veröffentlichen.
Und da Bilder von Überwachungskameras ohnehin nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, und bis dahin nur Befugten zugängig sind, sehe ich auch da kein Problem bzgl. des neuen Gesetzes.

Gehirnnutzer
09.05.2018, 06:59
Ich habe den Gesetzestext nicht gelesen, aber ich gehe mal davon aus, dass du auch weiterhin jede beliebige Menschenmenge fotografieren darfst. Du darfst die Bilder nur nicht veröffentlichen.
Und da Bilder von Überwachungskameras ohnehin nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, und bis dahin nur Befugten zugängig sind, sehe ich auch da kein Problem bzgl. des neuen Gesetzes.

Hier (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=EN) kannst du ihn lesen.

Bruddler
09.05.2018, 07:22
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!

Soll heißen, man soll seine Augen vor der Realität verschließen, und keinesfalls dokumentieren.

Liberalist
09.05.2018, 07:46
Beim frittieren können Transfette entstehen, die dem Blutkreislauf schaden.

Generell sind bleihaltige Produkte verboten, die mit der Haut in Kontakt kommen können, denn Blei kann auch in kleinen Mengen der Gesundheit schaden.

Hängt avon ab was für Öle du verwendest.

Hulasebdender
09.05.2018, 07:52
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=ENDanke für den Link.

Wenn ich das richtig verstehe, darf ein Hobbyfotograf also weiterhin nach Belieben herumknipsen, solange dem nicht bisherige Gesetze entgegenstehen, die zum Beispiel verbieten, dass er an Rolltreppen unter Röcke knipst.

Liberalist
09.05.2018, 07:53
https://www.youtube.com/watch?v=hWIc_J2KZLc

Bolle
09.05.2018, 08:06
Danke für den Link.

Wenn ich das richtig verstehe, darf ein Hobbyfotograf also weiterhin nach Belieben herumknipsen, solange dem nicht bisherige Gesetze entgegenstehen, die zum Beispiel verbieten, dass er an Rolltreppen unter Röcke knipst.

Muss man jetzt immer das Gesetzbuch mitführen um eventuellen Gesetzesverstößen zu entgehen? Oder wird es normal, wie im Falle des Hamburger Bloggers, dass man ihm die Bude auf den Kopf stellt, weil er das Video einer Straftat ins Netz stellte?

Eintracht
09.05.2018, 08:10
Was ist mit den Aufnahmen vom FKK Strand auf einschlägigen Porno-Seiten?
Darf Ich weiterhin zuschauen wie die Mädels Volleyball spielen? :beten:

Hulasebdender
09.05.2018, 08:13
Muss man jetzt immer das Gesetzbuch mitführen um eventuellen Gesetzesverstößen zu entgehen?Wer bisher das Gesetzbuch braucht, um an jeder Rolltreppe nachzulesen, ob er Frauen unter den Rock knipsen darf, wird es in Zukunft wohl auch brauchen. Wer bisher Rücksicht auf andere Menschen nimmt, braucht es normalerweise nicht.


Oder wird es normal, wie im Falle des Hamburger Bloggers, dass man ihm die Bude auf den Kopf stellt, weil er das Video einer Straftat ins Netz stellte?Das Recht am eigenen Bild ist bisher geschützt und es bleibt geschützt.

Bolle
09.05.2018, 08:31
Wer bisher das Gesetzbuch braucht, um an jeder Rolltreppe nachzulesen, ob er Frauen unter den Rock knipsen darf, wird es in Zukunft wohl auch brauchen. Wer bisher Rücksicht auf andere Menschen nimmt, braucht es normalerweise nicht.

Das Recht am eigenen Bild ist bisher geschützt und es bleibt geschützt.


Du scheinst Upskird-Fetischist zu sein! Oder warum sonderst du derartige Sprechblasen ab!

Hulasebdender
09.05.2018, 08:36
Du scheinst Upskird-Fetischist zu sein!Ich würde es schätzen, wenn Du Dich am Thema des Threads orientieren könntest.

Bolle
09.05.2018, 08:39
Ich würde es schätzen, wenn Du Dich am Thema des Threads orientieren könntest.

Du hast die Porno-Bildchen (2x) thematisiert, nicht ich! Aber bitte: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article175901936/Wer-darf-das-Bild-einer-Sterbenden-veroeffentlichen.html

Meinungsfreiheit, Freiheit der Berichterstattung, Verhältnismäßigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung, um nur vier Stichworte zu nennen. Äußere dich, schätzen reicht mir nicht!

Hulasebdender
09.05.2018, 08:53
Du hast die Porno-Bildchen (2x) thematisiert, nicht ich!Ich habe eine Frage von Dir beantwortet. Es ging darum, ob man das Gesetzbuch mitführen muss. Nein, das muss man nicht, wenn man generell Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt, denn damit erfüllt man schon sehr viele Gesetze, welche festlegen, wieviel Rücksicht nötig ist.

Wenn ich ein Beispiel für einen Verstoß gegen solche Rücksicht anbringe, der gesetzlich verboten ist, dann wird es natürlich irgendetwas sein, das keinen generellen Applaus findet; die Gesetze spiegeln ja letztlich den mehrheitsfähigen Konsens wider. Und dann steht jedem, der das Beispiel liest, die billige Antwort offen, mir zu unterstellen, ich würde an gerade dieser Art von Verstoß besondere Freude haben. Ich hätte auch über zu hohe Geschwindigkeit beim Autofahren reden können und Du dann davon schwafeln, ob ich denn ein begeisterter Raser sei.

Es mag Dir nicht aufgefallen sein, aber ich habe mein Beispiel nicht gegen eine bestimmte Person gewandt. Ich habe nicht geschrieben, Du hättest solch ein Gesetzbuch nur nötig, wenn Dir Rücksicht auf Menschen auch bisher schwergefallen wäre. Ich habe mich an der Sache orientiert und ein sachliches Beispiel geliefert, eben weil ich erlebt habe, wie Diskussionen zerstört werden, wenn die Teilnehmer einander persönlich angreifen. Mich interessiert das Thema des Threads. Ich habe niemandem irgendwas unterstellt.

Du dagegen hast die erste Gelegenheit ergriffen, genau das zu tun.

Bolle
09.05.2018, 09:00
Ich habe eine Frage von Dir beantwortet. Es ging darum, ob man das Gesetzbuch mitführen muss. Nein, das muss man nicht, wenn man generell Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt, denn damit erfüllt man schon sehr viele Gesetze, welche festlegen, wieviel Rücksicht nötig ist.

Wenn ich ein Beispiel für einen Verstoß gegen solche Rücksicht anbringe, der gesetzlich verboten ist, dann wird es natürlich irgendetwas sein, das keinen generellen Applaus findet; die Gesetze spiegeln ja letztlich den mehrheitsfähigen Konsens wider. Und dann steht jedem, der das Beispiel liest, die billige Antwort offen, mir zu unterstellen, ich würde an gerade dieser Art von Verstoß besondere Freude haben. Ich hätte auch über zu hohe Geschwindigkeit beim Autofahren reden können und Du dann davon schwafeln, ob ich denn ein begeisterter Raser sei.

Es mag Dir nicht aufgefallen sein, aber ich habe mein Beispiel nicht gegen eine bestimmte Person gewandt. Ich habe nicht geschrieben, Du hättest solch ein Gesetzbuch nur nötig, wenn Dir Rücksicht auf Menschen auch bisher schwergefallen wäre. Ich habe mich an der Sache orientiert und ein sachliches Beispiel geliefert, eben weil ich erlebt habe, wie Diskussionen zerstört werden, wenn die Teilnehmer einander persönlich angreifen. Mich interessiert das Thema des Threads. Ich habe niemandem irgendwas unterstellt.

Du dagegen hast die erste Gelegenheit ergriffen, genau das zu tun.

Rabulistisches Geschwurbel!

In mehren Polizeiberichten der letzten Zeit, bat die Polizei um Zusendung von Fotos oder Videos von Zeugen, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.
Wer bitte sollte, bei dieser Gesetzeslage, dieser Bitte in Zukunft noch nachkommen?

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article175901936/Wer-darf-das-Bild-einer-Sterbenden-veroeffentlichen.html

Tryllhase
09.05.2018, 09:00
Auch persönliche Blogs sind betroffen, selbst wenn du kein Geld damit verdienen willst. Die Datenschutzerklärung muss angepasst werden und Fotos sind auch betroffen. Ausnahme: Der Blog ist rein privat und nicht öffentlich.

Und wer gern Fotos z.B. mit Straßenansichten in Fotocommunities wie flickr hochlädt, wird auch aufpassen müssen. Öffentliche Straßen und Plätze sind oft nicht gerade menschenleer.

Vielleicht wird auch alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Doch selbst Juristen warnen vor der Unklarheit vieler Regelungen, und dass hier in Deutschland vieles erst in Einzelurteilen zu klären sein wird.
Juristen sind technisch Vollidioten und die größten Feinde jedes Verbrauchers. Beweis:
Sie haben es doch tatsächlich fertiggebracht, das technisch notwendige sekundenlange Aufnehmen eines Videos aus dem Netz in den Zwischenspeicher (damit es nicht ruckelt) als unerlaubtes Speichern dieses Videos auszulegen.

Tryllhase
09.05.2018, 09:04
Rabulistisches Geschwurbel!

In mehren Polizeiberichten der letzten Zeit, bat die Polizei um Zusendung von Fotos oder Videos von Zeugen, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.
Wer bitte sollte, bei dieser Gesetzeslage, dieser Bitte in Zukunft noch nachkommen?

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article175901936/Wer-darf-das-Bild-einer-Sterbenden-veroeffentlichen.html
Nur jemand, der diese Beweismittel anonym einschickt!

Lilly
09.05.2018, 09:04
Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.

Bist du sicher, dass du noch alle beieinander hast?

Wozu denn die Aufregung? Es war doch bisher auch schon so, dass keine Fotos oder Filme ohne Einwilligung der/des Dargestellten veröffentlich werden durften. Und auch eine Beweiskraft war durch unerlaubten Mitschnitt auch bisher schon nicht gegeben.

@ Herr Meyer, auch Omas sind Frauen.

Hulasebdender
09.05.2018, 09:07
Rabulistisches Geschwurbel!Nein, das ist es nicht. Ich zeige recht klar, wie Du durch persönliche Unterstellungen beginnst, einen Thread mit Spam zu fluten. Und nun schickst Du mehr Spam hinterher, indem Du meine recht klare Antwort, die Dein Fehlverhalten analysiert, als Geschwurbel bezeichnest.


In mehren Polizeiberichten der letzten Zeit, bat die Polizei um Zusendung von Fotos oder Videos von Zeugen, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen könnten. Wer bitte sollte, bei dieser Gesetzeslage, dieser Bitte in Zukunft noch nachkommen?Nun hast Du recht dezent das Thema gewechselt.

Vorher ging es um jemanden, der ein Video veröffentlichte, das eine andere Person zeigte. Es verletzte deren Recht am eigenen Bild.

Nun fragst Du etwas völlig anderes: Wer nämlich "bei dieser Gesetzeslage" der Polizei Fotos und Videos schicken sollte die zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Daran ändert die Gesetzeslage sehr wenig. Wer die Fotos und Videos für persönliche Zwecke macht, darf es ja nach wie vor. Die ganze Verordnung gilt für ihn nicht und ändert auch nichts an seinem Recht, der Polizei Fotos und Videos zu schicken.

Tryllhase
09.05.2018, 09:08
Wer bisher das Gesetzbuch braucht, um an jeder Rolltreppe nachzulesen, ob er Frauen unter den Rock knipsen darf, wird es in Zukunft wohl auch brauchen. Wer bisher Rücksicht auf andere Menschen nimmt, braucht es normalerweise nicht.
Das Recht am eigenen Bild ist bisher geschützt und es bleibt geschützt.
Das ist nur von Interesse, wenn die Bilder veröffentlicht werden. Knipsen kann jeder Nichtgewerbliche, so oft er will.

Liberalist
09.05.2018, 09:13
Nein, das ist es nicht. Ich zeige recht klar, wie Du durch persönliche Unterstellungen beginnst, einen Thread mit Spam zu fluten. Und nun schickst Du mehr Spam hinterher, indem Du meine recht klare Antwort, die Dein Fehlverhalten analysiert, als Geschwurbel bezeichnest.

Nun hast Du recht dezent das Thema gewechselt.

Vorher ging es um jemanden, der ein Video veröffentlichte, das eine andere Person zeigte. Es verletzte deren Recht am eigenen Bild.

Nun fragst Du etwas völlig anderes: Wer nämlich "bei dieser Gesetzeslage" der Polizei Fotos und Videos schicken sollte die zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Daran ändert die Gesetzeslage sehr wenig. Wer die Fotos und Videos für persönliche Zwecke macht, darf es ja nach wie vor. Die ganze Verordnung gilt für ihn nicht und ändert auch nichts an seinem Recht, der Polizei Fotos und Videos zu schicken.

Die Gesetzeslage ändert sich im dem Sinne, dass diese Fotos nicht mehr verwendet werden dürfen und darum geht es.
Somit können diese Fotos nicht mehr zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Bolle
09.05.2018, 09:15
Nein, das ist es nicht. Ich zeige recht klar, wie Du durch persönliche Unterstellungen beginnst, einen Thread mit Spam zu fluten. Und nun schickst Du mehr Spam hinterher, indem Du meine recht klare Antwort, die Dein Fehlverhalten analysiert, als Geschwurbel bezeichnest.

Nun hast Du recht dezent das Thema gewechselt.

Vorher ging es um jemanden, der ein Video veröffentlichte, das eine andere Person zeigte. Es verletzte deren Recht am eigenen Bild.

Nun fragst Du etwas völlig anderes: Wer nämlich "bei dieser Gesetzeslage" der Polizei Fotos und Videos schicken sollte die zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Daran ändert die Gesetzeslage sehr wenig. Wer die Fotos und Videos für persönliche Zwecke macht, darf es ja nach wie vor. Die ganze Verordnung gilt für ihn nicht und ändert auch nichts an seinem Recht, der Polizei Fotos und Videos zu schicken.

Na dann ist ja alles in Ordnung! Lassen wir uns also immer weiter einschränken! Es dient ja nur unserer Sicherheit und uns allen zum Besten......

Orwell lässt grüßen!:hi:

Hulasebdender
09.05.2018, 09:25
Die Gesetzeslage ändert sich im dem Sinne, dass diese Fotos nicht mehr verwendet werden dürfen und darum geht es.Mein Eindruck ist, dass Du an dieser Stelle irrst. Vielleicht findest Du ja einen Text im Gesetz, der Deine Behauptung belegt; ich vermute aber eher, dass Du nichts dergleichen findest.

Noch einfacher wird sein, einfach nach dem 25. Mai eine Weile abzuwarten, ob ein privates Foto hilft, ein Verbrechen aufzuklären.

Tryllhase
09.05.2018, 09:28
Die Gesetzeslage ändert sich im dem Sinne, dass diese Fotos nicht mehr verwendet werden dürfen und darum geht es.
Somit können diese Fotos nicht mehr zur Aufklärung von Straftaten beitragen.
Nicht vor Gericht verwenden, aber anschauen wird man sie trotzdem. Und die Ermittlungen in die richtige Richtung lenken.

Liberalist
09.05.2018, 09:29
Mein Eindruck ist, dass Du an dieser Stelle irrst. Vielleicht findest Du ja einen Text im Gesetz, der Deine Behauptung belegt; ich vermute aber eher, dass Du nichts dergleichen findest.

Noch einfacher wird sein, einfach nach dem 25. Mai eine Weile abzuwarten, ob ein privates Foto hilft, ein Verbrechen aufzuklären.

Das fängt doch schon in Absatz 1 an:



(1)
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2)
Die Grundsätze und Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sollten gewährleisten, dass ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben. Diese Verordnung soll zur Vollendung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und einer Wirtschaftsunion, zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zur Stärkung und zum Zusammenwachsen der Volkswirtschaften innerhalb des Binnenmarkts sowie zum Wohlergehen natürlicher Personen beitragen.

(6)
Rasche technologische Entwicklungen und die Globalisierung haben den Datenschutz vor neue Herausforderungen gestellt. Das Ausmaß der Erhebung und des Austauschs personenbezogener Daten hat eindrucksvoll zugenommen. Die Technik macht es möglich, dass private Unternehmen und Behörden im Rahmen ihrer Tätigkeiten in einem noch nie dagewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zurückgreifen. Zunehmend machen auch natürliche Personen Informationen öffentlich weltweit zugänglich. Die Technik hat das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verändert und dürfte den Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Union sowie die Datenübermittlung an Drittländer und internationale Organisationen noch weiter erleichtern, wobei ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten ist.

(7)
Diese Entwicklungen erfordern einen soliden, kohärenteren und klar durchsetzbaren Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes in der Union, da es von großer Wichtigkeit ist, eine Vertrauensbasis zu schaffen, die die digitale Wirtschaft dringend benötigt, um im Binnenmarkt weiter wachsen zu können. Natürliche Personen sollten die Kontrolle über ihre eigenen Daten besitzen. Natürliche Personen, Wirtschaft und Staat sollten in rechtlicher und praktischer Hinsicht über mehr Sicherheit verfügen.

(11)
Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen sowie eine Verschärfung der Verpflichtungen für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und darüber entscheiden, ebenso wie — in den Mitgliedstaaten — gleiche Befugnisse bei der Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionen im Falle ihrer Verletzung.



Ach keine Lust mehr, deer Gesetzestext ist voll mit Absätzen hinsichtlich des Schutzes von den Daten bestimmter Personen, jeder der sich hier informieren will kann es nachlesen.

Keien Lust auf deine Verschwurbelei einzugehen.

Liberalist
09.05.2018, 09:31
Nicht vor Gericht verwenden, aber anschauen wird man sie trotzdem. Und die Ermittlungen in die richtige Richtung lenken.

Die Sache ist, dass z.B. Videos nicht verlinkt werden dürfen, weder von der Polizei noch von dritten wie z.B.im Fall des geköpften Säuglings in Hamburg.

Hulasebdender
09.05.2018, 09:33
Orwell lässt grüßen!Du liebe Zeit, gleich so ein schweres Geschütz!

Sicher spielst Du auf den Roman "1984" an, der eine Welt zeigt, in der eine totalitäre Regierung über jeden Bürger viele Daten kennt.

Die EU-Verordnung schützt Bürger davor, dass Unternehmen ihre Daten speichern, ohne dass die Bürger eingewilligt hätten.

Tryllhase
09.05.2018, 09:36
Die Sache ist, dass z.B. Videos nicht verlinkt werden dürfen, weder von der Polizei noch von dritten wie z.B.im Fall des geköpften Säuglings in Hamburg.
Ja, solchen Schwachsinn bringen nur die Bundesdeutschen fertig. Die sollten sich lieber ein Beispiel an den USA nehmen. Dort darf alles, was bei einer Durchsuchung als nicht zum Fall gehörend gefunden wird, nicht verwendet werden. Hier in D. stürzt man sich mit wahrer Wollust auf alles, was man kriegen kann.

Liberalist
09.05.2018, 09:38
Du liebe Zeit, gleich so ein schweres Geschütz!

Sicher spielst Du auf den Roman "1984" an, der eine Welt zeigt, in der eine totalitäre Regierung über jeden Bürger viele Daten kennt.

Die EU-Verordnung schützt Bürger davor, dass Unternehmen ihre Daten speichern, ohne dass die Bürger eingewilligt hätten.

Jetzt merkt man, dass du es eben nicht verstanden hast.

Bolle
09.05.2018, 09:39
Du liebe Zeit, gleich so ein schweres Geschütz!

Sicher spielst Du auf den Roman "1984" an, der eine Welt zeigt, in der eine totalitäre Regierung über jeden Bürger viele Daten kennt.

Die EU-Verordnung schützt Bürger davor, dass Unternehmen ihre Daten speichern, ohne dass die Bürger eingewilligt hätten.

:haha: Beste Satire! Chapot :hi:!


Ach, ich höre mir lieber weiter die Reden auf dem Hambacher Fest an, die haben wenigstens Substanz. Schönen Tag noch!

https://www.youtube.com/watch?v=q8Uq7mgzU10

Liberalist
09.05.2018, 09:39
Ja, solchen Schwachsinn bringen nur die Bundesdeutschen fertig. Die sollten sich lieber ein Beispiel an den USA nehmen. Dort darf alles, was bei einer Durchsuchung als nicht zum Fall gehörend gefunden wird, nicht verwendet werden. Hier in D. stürzt man sich mit wahrer Wollust auf alles, was man kriegen kann.

Das Gesetz fungiert EU-weit.

Kritik ist ja, dass es eben verwendet wird um Täter zu schützen, nicht die Opfer.

Lilly
09.05.2018, 09:40
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!

So, wie du das beschreibst, ist das nichts weiter als pure Hetze!

Klopperhorst
09.05.2018, 09:42
Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.

Klar, vor allem weil der Staat ja überall Videokameras aufstellt und sich selbst keine Einwilligung der Gefilmten einholt.

---

Klopperhorst
09.05.2018, 09:55
Je mehr wir in Richtung Ende gehen desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum Zusammenbruch

Das Problem ist vor allem, dass eine ganze Kaste parasitärer und völlig überflüssiger Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, da dran hängt, die auch ihre Lobby in den EU-Gremien haben. Die meisten Politiker sind Juristen.

Diese Parasiten machen sich selbst Gesetze, an denen sie fürstlich verdienen können.

Abhilfe kann nur eine stalinistische Säuberungsaktion schaffen.

---

Gefr. Meyer
09.05.2018, 10:00
Dieses Gesetz öffnet doch betrügerischen Missbrauch alle Türen und Tore. Die Anwälte reiben sich schon jetzt die Hände. Stellt euch mal vor: Ihr spielt mit Euren Kindern im Park und fotografiert sie dabei. Irgendein Arschloch(mglw. Bereicherer), wohl wissend über die Rechtslage, positioniert sich permanent im Hintergrund bis Ihr ihn zufällig mit fotografiert. Dann macht dieser ein Riesenpalaver. Bei der anschließenden Verbalen Auseinandersetzung kommen noch ein paar "Zeugen" dazu(die natürlich alles gesehen haben wollen) und diese rufen die Polizei. Diese nimmt die Personalien auf und fragt unser Arschloch ob er Rechtsmittel einlegen möchte. Das übrige tut dann unsere politisch korrekte Rechtsprechung.
So ähnlich haben es unsere Bereicherer schon mal versucht, indem sie sich auf langsam fahrende Autos geworfen und anschließend behauptet haben, der Fahrer des Wagens hätte sie mit Absicht(natürlich rassistischer Natur) angefahren. Folge: Schmerzensgeldklage.

Kaktus
09.05.2018, 10:12
Das Gesetz fungiert EU-weit.

Kritik ist ja, dass es eben verwendet wird um Täter zu schützen, nicht die Opfer.
Nein, es ist eine EU-Verordnung, d.h. die EU-Staaten können selbst entscheiden, ob bzw. wie sie es umsetzen wollen. D müsste das also nicht mitmachen.

Kaktus
09.05.2018, 10:20
So, wie du das beschreibst, ist das nichts weiter als pure Hetze!
Meyer hat lediglich ein Zitat aus dem Mannheimer-Blog eingestellt.
Möchtest du uns vielleicht aufklären, was daran falsch bzw. Hetze ist? Die Beispiele sind sicher nicht das "Gelbe vom Ei", aber wir hatten gerade den Fall, dass 2 Leute den Vorfall auf dem Jungfernstieg von weitem gefilmt haben, bei dem eine Frau erstochen und ihr Baby enthauptet wurde. Weder waren die Gesichter zu erkennen, noch der Tatablauf, aber die Polizei/Politik hätte das Ganze doch zu gerne vertuscht, was nach der Veröffentlichung bei FB nicht mehr möglich war. Was dann mit diesen beiden Zeugen passierte, findest du im Internet bzw. hier im entsprechenden Strang, und das, obwohl diese Verordnung erst ab 25.5.18 gilt.

Liberalist
09.05.2018, 10:20
Nein, es ist eine EU-Verordnung, d.h. die EU-Staaten können selbst entscheiden, ob bzw. wie sie es umsetzen wollen. D müsste das also nicht mitmachen.

...



(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016

Kaktus
09.05.2018, 10:31
...
Ok, danke für die Info.


Umsetzung der DSGVO in der EUNach einer Übergangsphase von zwei Jahren wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wirksam. Europaweit sind die Mitgliedsstaaten damit beschäftigt, die neuen Vorgaben umzusetzen. Die Vielzahl der in der DSGVO enthaltenen Öffnungsklauseln räumt ihnen Rechtssetzungsbefugnisse für eigene nationale Regelungen ein. Die gewählten Konzepte und der Stand der jeweiligen Umsetzung fallen jedoch nicht in allen Ländern gleich aus.
Deutschland hat als erstes Land ein Umsetzungsgesetz erlassen. Mit der Verabschiedung des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG-EU), das die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) enthält, ist hierzulande der Schritt zur Umsetzung der DSGVO vollzogen (vgl. hierzu unsere letzte Newsletter-Ausgabe (http://www.hlfp.de/newsletter-it-recht/newsletter-it-01-2017)).
Die Situation im europäischen Ausland stellt sich jedoch anders dar. Dort tätige Unternehmen haben nach wie vor mit Unsicherheiten zu kämpfen. Daher soll der nachfolgende Überblick über den jeweils aktuellen Umsetzungsstand in einigen Mitgliedstaaten informieren, insbesondere für Konzerne mit mehreren europäischen Standorten, die sich zwangsläufig an zahlreichen individuellen Rechtsordnungen orientieren müssen.
Was die gesetzlichen Änderungen angeht, ist der in Tschechien gewählte Ansatz im Vergleich zu Deutschland von geringerem Ausmaß. Dort sind viele der DSGVO-Anforderungen bereits im derzeit geltenden nationalen Datenschutzgesetz enthalten. Der Ende August vom tschechischen Innenministerium veröffentlichte Gesetzentwurf enthält daher lediglich einige Anpassungen und befindet sich derzeit in der interministerialen Abstimmung. Enthalten sind dort unter anderem Erleichterungen im Vergleich zur DSGVO. Die in Art. 8 DSGVO enthaltene Altersgrenze von 16 Jahren für die Wirksamkeit einer Einwilligung von Kindern und Jugendlichen wurde mithilfe der dort ebenfalls kodifizierten Öffnungsklausel auf die Mindestgrenze 13 Jahre herabgesetzt.
In Polen hat das Ministerium für digitale Angelegenheiten Ende März einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der das derzeitige polnische Datenschutzgesetz ersetzen und die Vorgaben der DSGVO umsetzen soll. Für dort tätige Unternehmen nicht ganz uninteressant ist eine Neuerung, wonach im Auftrag der Datenschutzbehörde unangekündigt Kontrollen in den Geschäftsräumen durchgeführt werden können, die Datenschutzverstöße aufdecken sollen. Der polnische Gesetzentwurf legt zwar bestimmte Regeln fest, wie im Rahmen einer solchen Inspektion Informationen gesammelt werden dürfen (z.B. Zugang zu Gebäuden, Dokumenten, IT-Systemen). Tritt der Gesetzentwurf in dieser Form in Kraft, sollten Unternehmen auf solche Untersuchungen vorbereitet sein.
Auch die Niederlande haben zu Jahresbeginn einen ersten Entwurf veröffentlicht, der zum Jahresende in einer überarbeiteten Fassung erwartet wird. Eine Öffnungsklausel wurde genutzt, um eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ zu schaffen (Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Dem Grundsatz nach ist es untersagt, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person zu verarbeiten. Der niederländische Gesetzentwurf nutzt die Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 1 lit. b DSGVO und lässt eine solche Datenverarbeitung zu, wenn die Identifizierung erforderlich und das Interesse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten daran verhältnismäßig ist.
In Österreich war der Gesetzgeber ebenfalls bereits tätig. Am 31. Juli 2017 wurde ein Bundesgesetz (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, das alte Datenschutzgesetz von 2000 aufgehoben und ein neues erlassen wurde. Das Alter für die Einwilligungsmöglichkeit wurde darin auf 14 Jahre festgelegt. Außerdem wurde normiert, dass strafrechtlich relevante Daten nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden dürfen, sofern eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder ein überwiegend berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten besteht.
In Dänemark haben das Justizministerium, die dänische Datenschutzbehörde und andere nationale Behörden am 24. Mai 2017 einen gemeinsamen nationalen Bericht über die Auslegung der DSGVO veröffentlicht. Dort wird unter anderem festgelegt, dass die DSGVO und das Datenschutzgesetz für Verstorbene über eine Dauer von zehn Jahren hinweg anwendbar sein wird, beginnend ab dem Tod der Person. Das Einwilligungsalter wird, ebenso wie in Tschechien, auf die Mindestgrenze von 13 Jahren festgelegt. Außerdem sieht die Gesetzesvorlage zusätzlich zu den in der DSGVO vorgesehenen Regelungen vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern im Beschäftigungskontext erfolgen darf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Voraussetzung ist etwa, dass die Verarbeitung erforderlich sein muss, um die Verpflichtungen und Rechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen nach Maßgabe anderer Gesetze oder eines Tarifvertrages zu erfüllen.
Einen minimalistischen Ansatz verfolgt Lettland. Das Justizministerium hat versucht, den Wortlaut der DSGVO so weit wie möglich beizubehalten. Ein Gesetzentwurf benennt die nationale Datenschutzbehörde als die für Lettland zuständige Aufsichtsbehörde und legt deren Rechte und Pflichten fest. Er umfasst auch spezifische Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten und Vorschriften für Zertifizierungen und Verhaltenskodizes. Die Altersgrenze für eine wirksame Einwilligung wird auch hier auf 13 Jahre reduziert.
Im Juni 2017 veröffentlichte die Regierung von Spanien den Entwurf eines Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten, der das derzeitige Gesetz von 1999 (Ley Orgánica 15/1999, de 13 de diciembre, de Protección de Datos Carácter Personal) ersetzen soll. Hinsichtlich des Datenschutzbeauftragten wird in dem Entwurf festgelegt, dass dessen Kontaktdaten der spanischen Datenschutzbehörden innerhalb von zehn Tagen nach seiner Ernennung mitgeteilt wird.
Trotz Brexit wird die DSGVO auch im Vereinigten Königreich zur Anwendung kommen. Am 14. September 2017 hat das „Department for Digital, Culture, Media and Sport“ (DCMS) den Entwurf eines Datenschutzgesetzes veröffentlicht, der die DSGVO vollständig umsetzen soll. Daneben hat der Entwurf bestimmte Arten der Datenverarbeitung zum Thema wie etwa zu Strafverfolgungs- und nachrichtendienstlichen Zwecken.
Die Liste der Mitgliedstaaten, die, soweit ersichtlich, bislang keinen Gesetzesentwurf präsentiert haben, ist lang: Schweden, Finnland, Estland, Litauen, Frankreich, Portugal, Malta, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Zypern und Griechenland sind größtenteils immer noch mit entsprechenden Gesetzgebungsverfahren beschäftigt. Entwürfe sind lediglich in der Vorbereitung. Gleichwohl findet die DSGVO aufgrund ihrer Rechtsnatur als Verordnung ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in sämtlichen Mitgliedstaaten Anwendung.



Obwohl bislang nur in Deutschland und Österreich ein Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, kann aus den Entwürfen anderer Mitgliedsstaaten schon abgelesen werden, wo künftig Unterschiede zu den allgemeingültigen Voraussetzungen der DSGVO liegen werden und wo von den Öffnungsklauseln eher zurückhaltend Gebrauch gemacht wurde.
http://www.hlfp.de/newsletter-it-recht/newsletter-it-02-2017/umsetzung-der-dsgvo-in-der-eu

Leberecht
09.05.2018, 10:45
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...
Genau das ist der Sinn. Ich wette, dem Abbildungsverbot unverpixelter Gesichter folgt irgendwann das Verbot unverpixelter Haare und (dunkler) Haut. Wahrscheinlich ist es schon jetzt verboten, bei der Verpixelung schwarze Haar- und Hautfarbe beizubehalten.

Gefr. Meyer
09.05.2018, 11:00
So, wie du das beschreibst, ist das nichts weiter als pure Hetze!
Ich habe gar nichts geschrieben! Ich habe lediglich nur aus dem Artikel zitiert.

Genau das ist der Sinn. Ich wette, dem Abbildungsverbot unverpixelter Gesichter folgt irgendwann das Verbot unverpixelter Haare und (dunkler) Haut. Wahrscheinlich ist es schon jetzt verboten, bei der Verpixelung schwarze Haar- und Hautfarbe beizubehalten.
Ich schätze, der normale Deutsche wird es wieder mal nicht raffen, dass das ganze eigentlich ein Zensurgesetz darstellt. Ich bin jetzt schon erstaunt, wie viele, gegenüber denen ich dieses kommende Gesetz erwähnt habe, froh darüber sind, weil ja dann endlich das "Gaffen"(Hauptargument) unter Strafe gestellt wird. Die denken echt nur von der Wand bis zur Tapete!

Gehirnnutzer
09.05.2018, 11:08
Muss man jetzt immer das Gesetzbuch mitführen um eventuellen Gesetzesverstößen zu entgehen? Oder wird es normal, wie im Falle des Hamburger Bloggers, dass man ihm die Bude auf den Kopf stellt, weil er das Video einer Straftat ins Netz stellte?

Bolle, bei der dem Blogger vorgeworfenen Straftat geht es um ein Antragsdelikt. Antragsberechtigt sind die Opfer bzw. deren Angehörige, der Straftat, die der Blogger ins Netz gestellt hat. In besonderen Fällen darf auch von Amts wegen ermittelt werden. (§ 201a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html))

OneDownOne2Go
09.05.2018, 11:19
Bolle, bei der dem Blogger vorgeworfenen Straftat geht es um ein Antragsdelikt. Antragsberechtigt sind die Opfer bzw. deren Angehörige, der Straftat, die der Blogger ins Netz gestellt hat. In besonderen Fällen darf auch von Amts wegen ermittelt werden. (§ 201a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html))

Das ist leider vollkommen beliebig. Das "besondere öffentliche Interesse" muss nur von einem Richter bejaht werden, und schon...

So ist das eine universelle Keule, mit der sich jeder niederknüppeln lässt, der etwas "missliebiges" publiziert hat. Und da kannst du schwafeln, so viel du willst, wichtig ist hier die Rechtspraxis, und die ist düster...

Bolle
09.05.2018, 11:25
Bolle, bei der dem Blogger vorgeworfenen Straftat geht es um ein Antragsdelikt. Antragsberechtigt sind die Opfer bzw. deren Angehörige, der Straftat, die der Blogger ins Netz gestellt hat. In besonderen Fällen darf auch von Amts wegen ermittelt werden. (§ 201a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html))

Die Opfer sind tot und Angehörige gibt es nicht die Anzeige erstellt haben! Das war die Staatsanwältin......


„Die Veröffentlichung eines solchen Videos ist nicht durch das Interesse an Berichterstattung gedeckt“, begründet Oberstaatsanwältin Nana Frombach die Durchsuchung. „Man sieht deutlich den entblößten Bauch des Opfers, der sich hebt und senkt. Die Frau liegt im Sterben.“ Das Video verletzte ihren „höchstpersönlichen Lebensbereich“, so jedenfalls der Anfangsverdacht.


Die Ermittlungsbehörde bezieht sich auf Paragraf 201a des Strafgesetzbuches.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article175901936/Wer-darf-das-Bild-einer-Sterbenden-veroeffentlichen.html


„Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von überwältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird“, sagt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Heinrich K. vertritt.

Gefr. Meyer
09.05.2018, 11:32
...Das war die Staatsanwältin......
Das ist eh 'ne Sauerei, dass es mittlerweile Dritten(an der Sache unbeteiligten) erlaubt wird Anzeige zu erstatten. Blockwart pur!

Bolle
09.05.2018, 11:36
Das ist eh 'ne Sauerei, dass es mittlerweile Dritten(an der Sache unbeteiligten) erlaubt wird Anzeige zu erstatten. Blockwart pur!

Staatsanwälte sind politische Beamte, sie werden berufen/ernannt.......!

Gefr. Meyer
09.05.2018, 11:58
Staatsanwälte sind politische Beamte, sie werden berufen/ernannt.......!
Ich meinte das eher generell. Anderes Beispiel dafür: Rempler auf'm Parkplatz. Verursacher haut ab. Geschädigter ärgert sich zwar, erstattet aber keine Anzeige. Rentner XY hat zwar alles gesehen, kennt beide Unfallparteien aber nicht. Rennt trotzdem zur Polizei und zeigt den Verursacher in seinem Namen an! Rechtsprechung ist auf der Seite des Rentners.
(Fall aus meinem näheren Umkreis)
Blockwart halt

Leberecht
09.05.2018, 13:10
Ich schätze, der normale Deutsche wird es wieder mal nicht raffen, dass das ganze eigentlich ein Zensurgesetz darstellt. Ich bin jetzt schon erstaunt, wie viele, gegenüber denen ich dieses kommende Gesetz erwähnt habe, froh darüber sind, weil ja dann endlich das "Gaffen"(Hauptargument) unter Strafe gestellt wird. Die denken echt nur von der Wand bis zur Tapete!

H. Heine traf seinerzeit schon im "Wintermärchen" das deutsche Gemüt ziemlich gut:
(Auszug):
"Die Hunde, sie flehn untertänig
»Gib uns einen Fußtritt, o Fremdling,
das wird vielleicht uns zerstreuen ein wenig.«

Merkelraute
09.05.2018, 16:42
Die Zahlung dieser Zwangssteuer verweigere ich seit Jahren erfolgreich.
Aber 20 Mio Euronen könnten wir wohl alle ganz gut gebrauchen. Also uffpassen ...

Am besten mal bei "Anne Will" ins Publikum setzen, ablichten lassen und 20 Mio kassieren. Wäre super, wenn die mal richtig zahlen müsste für ihre Fakeshow. :appl:

Computermouse
09.05.2018, 17:12
Am besten mal bei "Anne Will" ins Publikum setzen, ablichten lassen und 20 Mio kassieren. Wäre super, wenn die mal richtig zahlen müsste für ihre Fakeshow. :appl:

Da würde ich nicht reinkommen. Das Publikum wird gesiebt und ich bin schon öffentlich unangenehm aufgefallen :D
Aber grundsätzlich ist die Idee super!

Hulasebdender
09.05.2018, 17:15
Das fängt doch schon in Absatz 1 an:Da geht es um den Schutz personenbezogender Daten. Das bedeutet ja nicht, dass niemand solche Daten speichern darf.

Sonst könnte ja jeder, der zum Beispiel wegen Haftbefehl von der Polizei gesucht und irgendwann tatsächlich verhaftet wird, verlangen, dass die Polizisten auf der Stelle sämtliche personenbezogenen Daten löschen, insbesondere also den Haftbefehl vernichten, und anschließend lachen nach haus gehen.

Dein Einwand geht fehl, Deine absurde Schlussfolgerung ohnehin. Ich verstehe zwar, wenn ein paar Verschwöriker hier davon schwafeln, die ganze EU-Verordnung diene nur dazu, die Strafverfolgung von Migranten zu verhindern. Sie irren eben, so wie auch Du.

Shahirrim
09.05.2018, 17:16
Das klingt nach einer Verordnung, die ausnahmsweise nicht gekauft wurde, sondern von den geistig Behinderten selbst erdacht wurde.

Kein Aprilscherz von damals, seit 1. April ist Bleigießen wirklich verboten in der EU. :D

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/chips-bleigiessen-streaming-mindestlohn-das-aendert-sich-im-april-fuer-verbraucher/21130916.html

BRDDR_geschaedigter
09.05.2018, 17:20
Du liebe Zeit, gleich so ein schweres Geschütz!

Sicher spielst Du auf den Roman "1984" an, der eine Welt zeigt, in der eine totalitäre Regierung über jeden Bürger viele Daten kennt.

Die EU-Verordnung schützt Bürger davor, dass Unternehmen ihre Daten speichern, ohne dass die Bürger eingewilligt hätten.

Wo habe ich je nach Schutz gerufen?

Leberecht
09.05.2018, 17:22
Je mehr wir in Richtung Ende gehen desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum Zusammenbruch

Selbst die Sonne wird sich am Ende ihrer Existenz aufblähen.

BRDDR_geschaedigter
09.05.2018, 17:22
Frage: Darf man als PRIVATER jetzt noch Fotos von Leuten ohne Einwilligung schießen und abspeichern?

Haspelbein
09.05.2018, 17:23
Kein Aprilscherz von damals, seit 1. April ist Bleigießen wirklich verboten in der EU. :D

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/chips-bleigiessen-streaming-mindestlohn-das-aendert-sich-im-april-fuer-verbraucher/21130916.html

Ich stelle mir gerade vor, wie sich subversive Gruppen zum heimlichen Bleigießen treffen, und danach knusprige Pommes essen. Eintritt nur mit Codewort und einem späteren Kleidungswechsel, damit man das Friteusenfett in der Öffentlichkeit nicht riechen kann. :D

Leberecht
09.05.2018, 17:33
Frage: Darf man als PRIVATER jetzt noch Fotos von Leuten ohne Einwilligung schießen und abspeichern?
Das wird von Fall zu Fall entschieden. Wer es entscheidet, bleibt aber geheim.

Haspelbein
09.05.2018, 17:33
Frage: Darf man als PRIVATER jetzt noch Fotos von Leuten ohne Einwilligung schießen und abspeichern?



Es ist im Allgemeinen gestattet, andere Personen auch ohne deren explizite Einwilligung abzubilden, sofern die Bilder allein für den privaten Gebrauch gedacht sind (Urlaubserinnerungen usf.) – und sofern der Abgebildete nicht eindeutig widerspricht.

Quelle: Datenschutz.org

Liberalist
09.05.2018, 17:33
Da geht es um den Schutz personenbezogender Daten. Das bedeutet ja nicht, dass niemand solche Daten speichern darf.

Sonst könnte ja jeder, der zum Beispiel wegen Haftbefehl von der Polizei gesucht und irgendwann tatsächlich verhaftet wird, verlangen, dass die Polizisten auf der Stelle sämtliche personenbezogenen Daten löschen, insbesondere also den Haftbefehl vernichten, und anschließend lachen nach haus gehen.

Dein Einwand geht fehl, Deine absurde Schlussfolgerung ohnehin. Ich verstehe zwar, wenn ein paar Verschwöriker hier davon schwafeln, die ganze EU-Verordnung diene nur dazu, die Strafverfolgung von Migranten zu verhindern. Sie irren eben, so wie auch Du.

Geht das schon wieder los?
Es wurde dir meinerseits mehrfach versucht zu verklickern, dass es nicht um die Speicherung geht, sondern um die Veröffentlichung.

Haspelbein
09.05.2018, 17:35
Geht das schon wieder los?
Es wurde dir meinerseits mehrfach versucht zu verklickern, dass es nicht um die Speicherung geht, sondern um die Veröffentlichung.

Ja. Das stimmt mit dem überein, was ich zu diesem Thema gefunden habe.

Lilly
09.05.2018, 17:41
Ich muss mich entschuldigen, ich habe den Eingangsbeitrag nicht genau genug gelesen und somit ein wichtiges Detail übersehen. :peace:

Hulasebdender
09.05.2018, 17:42
Das ist eh 'ne Sauerei, dass es mittlerweile Dritten(an der Sache unbeteiligten) erlaubt wird Anzeige zu erstatten. Blockwart pur!Hui, „Blockwart“! Da hast Du aber was gesagt. Da zittert ja die Watte in den Schultern!

Und überhaupt, wo kämen wir da hin, wenn nach einem Mord jemandanders als die Leiche Anzeige erstatten könnte?

Kurt Tucholsky, auch so ein linksgrünversiffter Wehrkraftzersetzer, war da übrigens anderer Meinung als Du; er sagte sinngemäß: Manche sagen, sie haben das nur privat erfahren, nicht dienstlich, und zeigen es darum nicht an. Ich denke, wer von einer Korruption erfährt und sie nicht anzeigt, ist ein Schwein. Und ob er dabei ein privates Schwein ist oder ein dienstliches Schwein, ist mir ganz egal.

Wie kam er auf diese ungeheuerliche Frechheit? Um das zu verstehen, lieber Leser, im Singular, denn 99% der hiesigen Foristen werden bis zu dieser Zeile eingeschlafen sein, muss man den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht begreifen.

Um Zivilrecht geht es um die Ansprüche zwischen Bürgern. Ich habe einen Klempner bestellt, der hat schlecht gearbeitet, er schickt mir eine Rechnung, ich will sie nicht zahlen, wir sehen uns vor Gericht. Das geht nur ihn und mich etwas an.

Im Strafrecht geht es um individuelle Schuld eines Menschen. Er steht im Mittelpunkt des Prozesses, nicht seine möglichen Opfer. Es geht nicht darum, die Opfer zu entschädigen, sondern darum, den Straftäter zu verurteilen. Dass er bestraft gehört, ist gesellschaftlicher Konsens, über politische Mehrheiten kondensiert im Strafrecht und der Strafprozessordnung. Und daraus folgt eben auch, dass jeder eine Anzeige erstatten kann, auch wenn er nicht direkt durch die angezeigte Straftat geschädigt ist.

Hulasebdender
09.05.2018, 17:47
Wo habe ich je nach Schutz gerufen?

Und doch bekommst Du ihn. So wie Sonnenschein und Windpocken.


Frage: Darf man als PRIVATER jetzt noch Fotos von Leuten ohne Einwilligung schießen und abspeichern?

Daran ändert sich nichts; das hat der Gehirnnutzer ja schon zitiert.

cornjung
09.05.2018, 17:47
Hui, „Blockwart“! Da hast Du aber was gesagt. Da zittert ja die Watte in den Schultern!

Und überhaupt, wo kämen wir da hin, wenn nach einem Mord jemandanders als die Leiche Anzeige erstatten könnte?.
Was hat Blockwart mit einer Anzeige eines Mordes zu tun ?

Hulasebdender
09.05.2018, 17:48
Was hat Blockwart mit einer Anzeige eines Mordes zu tun ?Keine Ahnung, ob Du da einen Zusammenhang siehst. Ich nicht.

Shahirrim
09.05.2018, 17:50
Was ist mit den Aufnahmen vom FKK Strand auf einschlägigen Porno-Seiten?
Darf Ich weiterhin zuschauen wie die Mädels Volleyball spielen? :beten:

Nun, die wollen doch gesehen werden! :D

Gehirnnutzer
09.05.2018, 18:22
Die Opfer sind tot und Angehörige gibt es nicht die Anzeige erstellt haben! Das war die Staatsanwältin......



https://www.welt.de/regionales/hamburg/article175901936/Wer-darf-das-Bild-einer-Sterbenden-veroeffentlichen.html


Das ist leider vollkommen beliebig. Das "besondere öffentliche Interesse" muss nur von einem Richter bejaht werden, und schon...

So ist das eine universelle Keule, mit der sich jeder niederknüppeln lässt, der etwas "missliebiges" publiziert hat. Und da kannst du schwafeln, so viel du willst, wichtig ist hier die Rechtspraxis, und die ist düster...
Bolle, OneDownOne2Go, in diesem Fall war es die Staatsanwältin, aber was ist in einem Fall, wo Opfer oder Angehörige hinter dem Strafantrag stecken, wie sind ihr Rechte zu bewerten?

Gefr. Meyer
09.05.2018, 18:23
Hui, „Blockwart“! Da hast Du aber was gesagt. Da zittert ja die Watte in den Schultern!
Und überhaupt, wo kämen wir da hin, wenn nach einem Mord jemandanders als die Leiche Anzeige erstatten könnte?

Gut Gebrüllt Löwe! Nur geht es hier nicht um Mord! Hier geht es um Kleinbürgerliche Anscheißermentalität die auch noch Staatlich gefördert wird. Es geht um Leute, deren einziger Lebenssinn darin besteht anderen selbiges madig zu machen. Man könnte auch sagen:Typisch Deutsch eben!

Bolle
09.05.2018, 18:27
Bolle, OneDownOne2Go, in diesem Fall war es die Staatsanwältin, aber was ist in einem Fall, wo Opfer oder Angehörige hinter dem Strafantrag stecken, wie sind ihr Rechte zu bewerten?

Dann ist das eben so! Dafür haben wir Gesetze. Nur darf es eben wie in diesem Fall nicht zur Gesinnungsjustiz kommen und die Justiz sich zur Hilfstruppe de Politik macht!
Ja ich weiß, ein frommer Wunsch! ;)

Eridani
09.05.2018, 18:38
Je mehr wir in Richtung Ende gehen, desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum Zusammenbruch


Auch die DDR hat im Sommer 1989 wild um sich geschlagen und sogar die Grenzen zur VR Polen und zur CSSR geschlossen.
Die Stasi störte den Westberlienr UKW-Sender 100,6 (100,6 MHz) zu jeder vollen Stunde bei den Nachrichten. Es hat den Bonzen nichts mehr genützt......

Und die "Foto-Verbote" (besser ihre Veröffentlichung) sind ein eindeutiges Zeichen von Schwäche des EU-Systems!

20 Millionen € Strafe? Schon wieder ein Fake? Was kann man in diesem Scheißstaat denn noch glauben?
Das ist bereits offener Meinungsfaschismus in Holzwolle verpackt. Ich werde mich an solche „Anweisungen“ nicht halten, sondern weiterhin jeden Illegalen, jeden „Flüchtling“ und andere Schmarotzer fotografieren, wo ich nur kann. – Besonders gerne diese unsäglich gehassten Schleiereulen, die jetzt auch hier immer öfters auftauchen. Frau Merkel: Sie können mich mal!

DAS IST NICHT MEHR MEIN LAND !

Hulasebdender
09.05.2018, 18:50
Gut Gebrüllt Löwe!Danke ich, weiß das zu schätzen. Etliche Foristen können ja keine zwei Sätze hintereinander begreifen.


Nur geht es hier nicht um Mord! Hier geht es um Kleinbürgerliche Anscheißermentalität die auch noch Staatlich gefördert wird. Es geht um Leute, deren einziger Lebenssinn darin besteht anderen selbiges madig zu machen. Man könnte auch sagen:Typisch Deutsch eben!Na und? Wenn sie Spaß daran haben?

Dann laufen sie eben täglich zur Polizeidienststelle, werden mit Namen begrüßt und füllen mit ihren Aussagen Aktenordner, die dann nie wieder geöffnet werden.

OneDownOne2Go
09.05.2018, 19:07
Bolle, OneDownOne2Go, in diesem Fall war es die Staatsanwältin, aber was ist in einem Fall, wo Opfer oder Angehörige hinter dem Strafantrag stecken, wie sind ihr Rechte zu bewerten?

Du hast es nicht verstanden. In Zukunft brauchst du weder Opfer, die in ihrem Blut liegen, noch angehörige der selben, da ist jede Art der Publikation von Bild- und Videomaterial, auf dem mehr als leere Landschaften zu sehen sind, theoretisch verboten - es sei denn, du lässt dir von jedem Hansel, der auf einem Bild auch nur potenziell zu erkennen ist, sein Einverständnis geben. Kombiniere das mit diensteifrigen Staatsanwälten und willfährigen Richtern, und du kannst jede Publikation eines beliebigen Bildes oder Videos nach Lust und Laune bestrafen.

Haspelbein
09.05.2018, 19:20
Du hast es nicht verstanden. In Zukunft brauchst du weder Opfer, die in ihrem Blut liegen, noch angehörige der selben, da ist jede Art der Publikation von Bild- und Videomaterial, auf dem mehr als leere Landschaften zu sehen sind, theoretisch verboten - es sei denn, du lässt dir von jedem Hansel, der auf einem Bild auch nur potenziell zu erkennen ist, sein Einverständnis geben. Kombiniere das mit diensteifrigen Staatsanwälten und willfährigen Richtern, und du kannst jede Publikation eines beliebigen Bildes oder Videos nach Lust und Laune bestrafen.

Ja, die Veröffentlichung ist der Knackpunkt. Wo ich das Gesetz als wirklichkeitsfremd erachte ist der Photojournalismus, den man so wirklich zum Erliegen bringen könnte. Aber auch soziale Netzwerke können ganz stark betroffen sein, wenn die Verbreitung von Fotos in diesen Netzwerken nicht als private Nutzung angesehen wird.

OneDownOne2Go
09.05.2018, 19:33
Ja, die Veröffentlichung ist der Knackpunkt. Wo ich das Gesetz als wirklichkeitsfremd erachte ist der Photojournalismus, den man so wirklich zum Erliegen bringen könnte. Aber auch soziale Netzwerke können ganz stark betroffen sein, wenn die Verbreitung von Fotos in diesen Netzwerken nicht als private Nutzung angesehen wird.

Ich bin nicht sicher, ob das nur "Wirklichkeitsfremdheit" ist, oder nicht doch schon den Ansatz dazu bieten soll, Bildmaterial zensieren zu können, und das nahezu beliebig.

Gefr. Meyer
09.05.2018, 19:41
... Dann laufen sie eben täglich zur Polizeidienststelle, werden mit Namen begrüßt und füllen mit ihren Aussagen Aktenordner, die dann nie wieder geöffnet werden.
Bei Verkehrsdelikten und Nachbarschaftsstreits mag das ja zutreffen, in unseren heutigen politisch korrekten Zeiten aber scheint die Justiz mit besonderen Eifer gegen vermeintliche „Straftaten“ ihrer Bürger vorzugehen, die nicht in ihr Weltbild passen. Da kommt ihr Opa Blockwart gerade recht.

Hulasebdender
09.05.2018, 19:44
Bei Verkehrsdelikten und Nachbarschaftsstreits mag das ja zutreffen, in unseren heutigen politisch korrekten Zeiten aber scheint die Justiz mit besonderen Eifer gegen vermeintliche „Straftaten“ ihrer Bürger vorzugehen, die nicht in ihr Weltbild passen. Da kommt ihr Opa Blockwart gerade recht.Keine Sorge. Aus einer Anschuldigung wird nicht dadurch eine Straftat, dass Du meinst, die Justiz urteile danach, wer in ihr Weltbild passt.

Haspelbein
09.05.2018, 19:47
Ich bin nicht sicher, ob das nur "Wirklichkeitsfremdheit" ist, oder nicht doch schon den Ansatz dazu bieten soll, Bildmaterial zensieren zu können, und das nahezu beliebig.

Ich weiss woher es kommt, und zwar als Panikreaktion auf die "Data Leaks", als der Staat merkte, dass er überhaupt keine Handhabe gegenüber der Datennutzung von Firmen hatte. Also formulierte man es über den Datenschutz. Dabei verfiel der Getzgeber in eine Definition von einem privaten und öffentlichen Leben aus dem letzten Jahrhundert, die so einfach nicht mehr existiert.

Ich halte dies schlicht für eine grundlegende Inkompetenz. Der Schaden wird jedoch immens sein, wenn sich hierzu kein Widerstand regt. Denn das mit besoffenem Kopf auf Facebook gepostete Foto von der letzten Party ist plötzlich rechtlich relevant.

OneDownOne2Go
10.05.2018, 00:24
Ich weiss woher es kommt, und zwar als Panikreaktion auf die "Data Leaks", als der Staat merkte, dass er überhaupt keine Handhabe gegenüber der Datennutzung von Firmen hatte. Also formulierte man es über den Datenschutz. Dabei verfiel der Getzgeber in eine Definition von einem privaten und öffentlichen Leben aus dem letzten Jahrhundert, die so einfach nicht mehr existiert.

Ich halte dies schlicht für eine grundlegende Inkompetenz. Der Schaden wird jedoch immens sein, wenn sich hierzu kein Widerstand regt. Denn das mit besoffenem Kopf auf Facebook gepostete Foto von der letzten Party ist plötzlich rechtlich relevant.

Es fällt mir schwer, an so viel Inkompetenz zu glauben. Natürlich, man kann das nicht ausschließen, und nach Ockhams Razor ist es sogar die wahrscheinlichste Lösung, aber dann steht für mich auch fest, dass die falschen Leute in solchen Positionen sitzen...

Rikimer
10.05.2018, 00:46
Soweit ich verstanden hab geht es darum, dass Fotographien nicht mehr verwendet werden dürfen hinsichtlich der Nachrichten.

Es wird befürchtet, dass die alternativen Medien trocken gelegt werden dürfen, weil es denen nicht mehr gestattet ist fremde Aufnahmen und Videos zu verwenden.

Das könnte in der Tat die Intention zur Erschaffung dieses totalitären Gesetzes gewesen sein. Eine Waffe im Krieg gegen die Alternativen Medien, zwecks Ausschaltung der Konkurrenz. Und die Rückerlangung der Deutungshochheit. Und effektiveren Abschluss der Agenda der Globalisten: Abschaffung der Nationalstaaten durch Öffnung der Grenzen, Entwertung der Staatsbürgerschaften, Eliminierung von Bürgertum, Familien und Identitäten.

Haspelbein
10.05.2018, 00:49
Es fällt mir schwer, an so viel Inkompetenz zu glauben. Natürlich, man kann das nicht ausschließen, und nach Ockhams Razor ist es sogar die wahrscheinlichste Lösung, aber dann steht für mich auch fest, dass die falschen Leute in solchen Positionen sitzen...

Klingt letztendlich doch fürchterlich plausibel. Listenparteien sind doch darauf ausgelegt, parteitreue Karteileichen an ihre Spitze zu befördern. Das Besetzen von EU-Posten ist dann doch nur eine Variation des gleichen Spiels.

opppa
10.05.2018, 10:16
Das könnte in der Tat die Intention zur Erschaffung dieses totalitären Gesetzes gewesen sein. Eine Waffe im Krieg gegen die Alternativen Medien, zwecks Ausschaltung der Konkurrenz. Und die Rückerlangung der Deutungshochheit. Und effektiveren Abschluss der Agenda der Globalisten: Abschaffung der Nationalstaaten durch Öffnung der Grenzen, Entwertung der Staatsbürgerschaften, Eliminierung von Bürgertum, Familien und Identitäten.

Stell das doch nicht einfach nur so negativ dar!

Dieses EU-Anti-Fotografie-Gesetz ist nicht nur negativ, wie Du es darstellst, sondern es ist auch eine weitere Quelle für Rechtsanwälte, die sonst nicht klagen können und auf Hartz-IV angewiesen wären!

BTW
Was meinst Du, wieviel unserer Volksvertreter (in %) der Branche Juristerei angehören?
(Gaaaanz weit im Hintergrund hört man die Nachtigall trapsen!)

:?:fizeig:

Rikimer
10.05.2018, 17:55
Stell das doch nicht einfach nur so negativ dar!

Dieses EU-Anti-Fotografie-Gesetz ist nicht nur negativ, wie Du es darstellst, sondern es ist auch eine weitere Quelle für Rechtsanwälte, die sonst nicht klagen können und auf Hartz-IV angewiesen wären!

BTW
Was meinst Du, wieviel unserer Volksvertreter (in %) der Branche Juristerei angehören?
(Gaaaanz weit im Hintergrund hört man die Nachtigall trapsen!)

:?:fizeig:

Da dürften natürlich, wie stets, die verschiedensten Lobbyisten bei der Gestaltung dieses, dem Menschen schadenden, seinen Nutzen mindernden, Gesetzes mitgewirkt haben.

opppa
10.05.2018, 18:41
Da dürften natürlich, wie stets, die verschiedensten Lobbyisten bei der Gestaltung dieses, dem Menschen schadenden, seinen Nutzen mindernden, Gesetzes mitgewirkt haben.

Langsam glaube ich die einzigen Gesetze zu kennen, bei denen keine Lobbyisten hilfreich im Weg des Rechts gestanden haben!

(Die 10 Gebote)

:kk:

Hulasebdender
10.05.2018, 18:56
Langsam glaube ich die einzigen Gesetze zu kennen, bei denen keine Lobbyisten hilfreich im Weg des Rechts gestanden haben! (Die 10 Gebote)Die 10 Gebote sind ein nettes Beispiel für Gesetze, die mangels Lobby-Arbeit missraten sind.

Die Gewerkschaften der Henker und der Soldaten zum Beispiel hätten sicher Bedenken vorgetragen, das 5. Gebot in seiner knappen Formulierung kriminalisiere ihre Berufe.

Sehr viele Lobbyisten hätten zu bedenken gegeben, ein Verbot des Begehrens sei sinnlos.

Und der Bundesverband der Bahnhofskioske hätte die Heiligung des Feiertags insofern eingeschränkt, als die Leute auf Reisen gern einen Kaffee oder ein belegtes Brötchen kaufen wollen.

Es gibt noch etliche andere Kritikpunkte, aber wenn ich die alle aufzähle, dann werden die Leute mir unterstellen, dass ich neben meinen Einkünften als Arbeitsloser und Systemtroll auch noch Lobbyist sei, und dann wird das Finanzamt nachfragen; das wird mir dann zu viel Mühe.

Lobbyisten hätten jedenfalls verhindert, dass solch ein Schrott entsteht wie die 10 Gebote, auf den sich dann über Jahrtausende die Leute berufen.

Kreuzbube
10.05.2018, 19:04
Die 10 Gebote sind ein nettes Beispiel für Gesetze, die mangels Lobby-Arbeit missraten sind.

Die Gewerkschaften der Henker und der Soldaten zum Beispiel hätten sicher Bedenken vorgetragen, das 5. Gebot in seiner knappen Formulierung kriminalisiere ihre Berufe.

Sehr viele Lobbyisten hätten zu bedenken gegeben, ein Verbot des Begehrens sei sinnlos.

Und der Bundesverband der Bahnhofskioske hätte die Heiligung des Feiertags insofern eingeschränkt, als die Leute auf Reisen gern einen Kaffee oder ein belegtes Brötchen kaufen wollen.

Es gibt noch etliche andere Kritikpunkte, aber wenn ich die alle aufzähle, dann werden die Leute mir unterstellen, dass ich neben meinen Einkünften als Arbeitsloser und Systemtroll auch noch Lobbyist sei, und dann wird das Finanzamt nachfragen; das wird mir dann zu viel Mühe.

Lobbyisten hätten jedenfalls verhindert, dass solch ein Schrott entsteht wie die 10 Gebote, auf den sich dann über Jahrtausende die Leute berufen.

Sehr witzig. Die Zehn Gebote sollten ein halbwegs geordnetes Gemeinwesen ermöglichen; in einer Zeit, als die Menschen sich noch wie Tiere benahmen!:auro:

Leberecht
10.05.2018, 19:17
Ich kann nur jedem raten, die GEZ Sender und die Dressurmedien sofort auf 20 Mio. € Schadensersatz zu verklagen, wenn abgelichtet oder gefilmt wird. Das ist ein gutes Mittel um den GEZ in die Knie zu zwingen.
Ein schlechter Rat. Die Klage wird abgewiesen und man zahlt einen 4stelligen Betrag statt einen 7stelligen zu kassieren. Vorausgesetzt, die Klage würde überhaupt angenommen.

Rikimer
10.05.2018, 19:18
Die 10 Gebote sind ein nettes Beispiel für Gesetze, die mangels Lobby-Arbeit missraten sind.

Die Gewerkschaften der Henker und der Soldaten zum Beispiel hätten sicher Bedenken vorgetragen, das 5. Gebot in seiner knappen Formulierung kriminalisiere ihre Berufe.

...

Das Gebot heisst: Du sollst nicht morden. Und nicht: Du sollst nicht töten. Warum auch immer, es wurde falsch übersetzt aus dem hebräischen.

Zur weiteren Erklärung:

Das Sechste Gebot: Du sollst nicht morden ...
... oder heißt es „Du sollst nicht töten“? (https://www.juedische-allgemeine.de/mobile/article-view?id=6703)

Hulasebdender
10.05.2018, 19:30
Sehr witzig. Die Zehn Gebote sollten ein halbwegs geordnetes Gemeinwesen ermöglichen; in einer Zeit, als die Menschen sich noch wie Tiere benahmen!Sag ich ja: Lange benahmen sich die Leute wie Tiere.

Dann kamen die Lobbyisten, und schon ganz es Zivilisation.

Nur die bekloppten 10 Gebote sind geblieben. Für die kamen die Lobbyisten zu spät.

Schwabenpower
10.05.2018, 19:33
Sag ich ja: Lange benahmen sich die Leute wie Tiere.

Dann kamen die Lobbyisten, und schon ganz es Zivilisation.

Nur die bekloppten 10 Gebote sind geblieben. Für die kamen die Lobbyisten zu spät.
Wo stehen die denn? BGB? StGB?

Hulasebdender
10.05.2018, 19:35
Das Gebot heisst: Du sollst nicht morden. Und nicht: Du sollst nicht töten.Interessant. Man braucht also neben Lobbyisten auch gute Übersetzer.

Hulasebdender
10.05.2018, 19:40
Wo stehen die denn? BGB? StGB?Viel schlimmer - die 10 Gebote stehen in deutschen Bibeln, die manche Glauber, auch in politischen Ämtern, noch immer als heiliges Buch betrachten, welches sie Kraft spiritueller Hirnzellenzersetzung unter anderem dazu nötigt, Folterinstrumente ausgerechnet dort aufzuhängen, wo man sie sieht, und sonntags den Händlern den Handel zu verbieten.

Schlimmer als die 10 Gebote ist natürlich das Zamomin, das aber glücklicherweise nach einem furiosen Kampf von Prof. Dr. Abdul Nachtigaller besiegt wurde.

Schwabenpower
10.05.2018, 19:43
Viel schlimmer - die 10 Gebote stehen in deutschen Bibeln, die manche Glauber, auch in politischen Ämtern, noch immer als heiliges Buch betrachten, welches sie Kraft spiritueller Hirnzellenzersetzung unter anderem dazu nötigt, Folterinstrumente ausgerechnet dort aufzuhängen, wo man sie sieht, und sonntags den Händlern den Handel zu verbieten.

Schlimmer als die 10 Gebote ist natürlich das Zamomin, das aber glücklicherweise nach einem furiosen Kampf von Prof. Dr. Abdul Nachtigaller besiegt wurde.
Ich wußte nicht, daß sich Urteile auf die Bibel beziehen.

Hulasebdender
10.05.2018, 19:49
Ich wußte nicht, daß sich Urteile auf die Bibel beziehen.Dafür hast Du ja mich.

Entfliehen die Bayern der Hirnerweichung durch sengende Sonne in den kühlenden Schatten der Kirchen, wird alles noch schlimmer, und sie lernen, dass man am Sonntag nicht arbeiten und am Karfreitag nicht feiern darf.

Und wenn das genügend Glauber glauben, macht die CSU ein Gesetz draus. Dann fühlen die Glauber sich repräsentiert, und dann wählen sie CSU.

Ein Teufelskreis, wie die Christen sagen!

Rikimer
10.05.2018, 19:59
Dafür hast Du ja mich.

Entfliehen die Bayern der Hirnerweichung durch sengende Sonne in den kühlenden Schatten der Kirchen, wird alles noch schlimmer, und sie lernen, dass man am Sonntag nicht arbeiten und am Karfreitag nicht feiern darf.

Und wenn das genügend Glauber glauben, macht die CSU ein Gesetz draus. Dann fühlen die Glauber sich repräsentiert, und dann wählen sie CSU.

Ein Teufelskreis, wie die Christen sagen!

Einen Tag in der Woche nicht arbeiten, wäre ein Segen. In dieser irren postmodernistischen Zeit, hat man nicht einen Tag der Ruhe.

Hulasebdender
10.05.2018, 20:09
Einen Tag in der Woche nicht arbeiten, wäre ein Segen.Aber doch nicht, weil irgendjemand vor Urzeiten mal behauptet hatte, er habe so was auf einer Steintafel gelesen. kurz bevor die dann zerschlagen wurde.

Stell Dir den Aufruhr in diesem Forum vor, wenn die Bundesregierung so was behaupten würde: „Das sollte man man von unabhängigen Experten untersuchen lassen, aber so was darf man in dieser Scheindemokratie ja nicht sagen!“

Will ich Geld verdienen, muss ich arbeiten, und etliche Foristen werden gern behaupten, dass ich genau das jetzt, in diesem Moment, mache. Und dann soll ich Sonntags frei nehmen und mich statt dessen Dienstagnacht an den Bildschirm klemmen, wenn ich vielleicht gar nicht danach gelaunt bin? Nur wegen dieser dusseligen Gebote?

Natürlich habe ich gern mal Freizeit. Und zwar dann, wenn ich es will, soweit das mit meinem Beruf vereinbar ist. Da sollen mir keine Steintafeln reinreden.

Stanley_Beamish
10.05.2018, 21:17
Dafür hast Du ja mich.

Entfliehen die Bayern der Hirnerweichung durch sengende Sonne in den kühlenden Schatten der Kirchen, wird alles noch schlimmer, und sie lernen, dass man am Sonntag nicht arbeiten und am Karfreitag nicht feiern darf.

Und wenn das genügend Glauber glauben, macht die CSU ein Gesetz draus. Dann fühlen die Glauber sich repräsentiert, und dann wählen sie CSU.

Ein Teufelskreis, wie die Christen sagen!

Das ist doch schon wieder dummes Zeug. Das Gesetz der Sonntagsruhe ist etwas älter als die CSU.


Aber doch nicht, weil irgendjemand vor Urzeiten mal behauptet hatte, er habe so was auf einer Steintafel gelesen. kurz bevor die dann zerschlagen wurde.

Stell Dir den Aufruhr in diesem Forum vor, wenn die Bundesregierung so was behaupten würde: „Das sollte man man von unabhängigen Experten untersuchen lassen, aber so was darf man in dieser Scheindemokratie ja nicht sagen!“

Will ich Geld verdienen, muss ich arbeiten, und etliche Foristen werden gern behaupten, dass ich genau das jetzt, in diesem Moment, mache. Und dann soll ich Sonntags frei nehmen und mich statt dessen Dienstagnacht an den Bildschirm klemmen, wenn ich vielleicht gar nicht danach gelaunt bin? Nur wegen dieser dusseligen Gebote?

Natürlich habe ich gern mal Freizeit. Und zwar dann, wenn ich es will, soweit das mit meinem Beruf vereinbar ist. Da sollen mir keine Steintafeln reinreden.

Jedes Volk hat seine gemeinsamen Riten und Feiertage, ob sie nun auf Steintafeln stehen oder nicht.
Und die Verkäuferin, die am Samstag, und wenn es nach dir geht, auch am Sonntag arbeiten muss, hat sich das sicher nicht freiwillig ausgesucht. Das bestimmt ihr Arbeitgeber.

Hulasebdender
10.05.2018, 21:28
Das ist doch schon wieder dummes Zeug (...)Wenn Du ein Argument hast, schreib es einfach hin.

Ich kenne Dein Hobby, jeden Beitrag mit einer Rempelei einzuleiten.

Unglücklicherweise gehört nicht zu meinen Hobbies, Beiträge zu lesen, die mit einer Rempelei beginnen.

Jeder wie er mag. Und meinen Geschmack triffst Du nicht.

opppa
11.05.2018, 08:51
Die 10 Gebote sind ein nettes Beispiel für Gesetze, die mangels Lobby-Arbeit missraten sind.

Die Gewerkschaften der Henker und der Soldaten zum Beispiel hätten sicher Bedenken vorgetragen, das 5. Gebot in seiner knappen Formulierung kriminalisiere ihre Berufe.

Sehr viele Lobbyisten hätten zu bedenken gegeben, ein Verbot des Begehrens sei sinnlos.

Und der Bundesverband der Bahnhofskioske hätte die Heiligung des Feiertags insofern eingeschränkt, als die Leute auf Reisen gern einen Kaffee oder ein belegtes Brötchen kaufen wollen.

Es gibt noch etliche andere Kritikpunkte, aber wenn ich die alle aufzähle, dann werden die Leute mir unterstellen, dass ich neben meinen Einkünften als Arbeitsloser und Systemtroll auch noch Lobbyist sei, und dann wird das Finanzamt nachfragen; das wird mir dann zu viel Mühe.

Lobbyisten hätten jedenfalls verhindert, dass solch ein Schrott entsteht wie die 10 Gebote, auf den sich dann über Jahrtausende die Leute berufen.

Fettung durch mich!

In diesen Kreisen nennt man die Lobbyisten Bischöfe, Kardinale und Papste!
Und die sind pausenlos damit beschäftigt, die Aussage der 10 Gebote (so zu verbiegen, daß nix mehr übrig bleibt....äh) an die Gegenwart anzupassen.

:ja:

Kreuzbube
11.05.2018, 09:40
Aber doch nicht, weil irgendjemand vor Urzeiten mal behauptet hatte, er habe so was auf einer Steintafel gelesen. kurz bevor die dann zerschlagen wurde.

Stell Dir den Aufruhr in diesem Forum vor, wenn die Bundesregierung so was behaupten würde: „Das sollte man man von unabhängigen Experten untersuchen lassen, aber so was darf man in dieser Scheindemokratie ja nicht sagen!“

Will ich Geld verdienen, muss ich arbeiten, und etliche Foristen werden gern behaupten, dass ich genau das jetzt, in diesem Moment, mache. Und dann soll ich Sonntags frei nehmen und mich statt dessen Dienstagnacht an den Bildschirm klemmen, wenn ich vielleicht gar nicht danach gelaunt bin? Nur wegen dieser dusseligen Gebote?

Natürlich habe ich gern mal Freizeit. Und zwar dann, wenn ich es will, soweit das mit meinem Beruf vereinbar ist. Da sollen mir keine Steintafeln reinreden.

Schalte die Agenten-Gewerkschaft ein!:))

Leberecht
11.05.2018, 09:57
Vielleicht wird auch alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.
Mit Sicherheit nicht. Das liegt auch gar nicht in der Absicht der Macher.


Doch selbst Juristen warnen vor der Unklarheit vieler Regelungen, und dass hier in Deutschland vieles erst in Einzelurteilen zu klären sein wird.
Das ist des Pudels Kern. Die Macht behält sich vor ob, wen und wie sie straft. Das genügt dem Prinzip Angst: "Bestrafe einen - erziehe 100".

Väterchen Frost
14.05.2018, 13:08
Danke für den Link.

Wenn ich das richtig verstehe, darf ein Hobbyfotograf also weiterhin nach Belieben herumknipsen, solange dem nicht bisherige Gesetze entgegenstehen, die zum Beispiel verbieten, dass er an Rolltreppen unter Röcke knipst.

Das wollen vielleicht mancherlei Rolltreppen-Nutzer... und ziehen sich extra nichts drunter...:hd:

Chandra
14.05.2018, 13:16
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.

https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!

das zeigt uns erneut wieder ganz deutlich wohin die Reise geht ..
Wahrheiten dürfen nicht mehr publik gemacht werden sondern weiterhin vertuscht werden und wenn doch, bist Du der Verbrecher ..
Schöne neue und bunte Welt ..

Chandra
14.05.2018, 13:20
Trotzdem machen. Fertig. Diese Gesetze gelten für uns nicht, Leute. Die EU und die BRD sind unsere Feinde. Niemand braucht sich an deren "Gesetze" zu halten. Sie sind illegitim und irrelevant.

die bringen es fertig und verhaften Dich.

Chandra
14.05.2018, 13:23
http://brd-schwindel.ru/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein/


http://brd-schwindel.ru/images/2018/05/7d87b.jpg







Gilt das auch für Merkels Gäste ?
die fotografieren fleißig in den Schwimmbädern, auch wenn der Bademeister es ihnen verbietet. Interessiert dieses Pack nicht.

Die 20 M. dürften auch leicht übertrieben sein, daß glaube ich jetzt nicht.

Chandra
14.05.2018, 13:27
Je mehr wir in Richtung Ende gehen desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum Zusammenbruch

Richtung ENDE > Bürgerkrieg oder den totalen Knall ?

Hulasebdender
14.05.2018, 13:35
Je mehr wir in Richtung Ende gehen desto krassere Maßnahmen unternimmt das System. Das war bisher immer so. Daran sehen wir dass es nicht mehr lange dauert bis zum ZusammenbruchDarin bist Du Dir mit den Zeugen Jehovas einig.

Kannst Du denn schon ein Datum nennen?

Erik der Rote
14.05.2018, 18:41
Zitat:"Freie Fotografen, Blogger oder auch Amateure, die Handyfotos auf der Straße schießen, brauchen eine Einwilligung der abgebildeten Personen – was in aller Regel völlig unrealistisch ist. Aber ab dem 25.Mai diesen Jahres rechtswirksam wird. ...
... Die EU will in Zukunft die Dokumentation der Massenimmigration in den tausenden Städten und Kommunen unmöglich machen. ...

... Niemand darf mehr einen Videoclip mit seinem Handy drehen, wenn Migranten Deutsche totprügeln. Niemand darf mehr eine Aufnahme machen, wenn Migranten deutsche Mädchen, Frauen und Omas vergewaltigen.

Die Dokumentation dieser Verbrechen wird ab dem 25.Mai 2018 schwerer bestraft als das Verbrechen selbst.https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen

(https://michael-mannheimer.net/2018/05/07/eu-gesetz-leitet-das-ende-der-fotografie-ein-sie-werden-nicht-glauben-was-die-eu-geplant-hat/)Zieht Euch warm an!

wir entkommen der Großen Tübsal die von der NWO über ihre ZWeigstelle Eu ausgelöst wird eben nicht !

es wird noch schlimmer es ist erst der Anfang der undemokratischen Gesetze !

Pillefiz
19.05.2018, 07:56
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/16-datenschutzgrundvo-fotografien.html

Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

FaustDick
19.05.2018, 09:45
Richtung ENDE > Bürgerkrieg oder den totalen Knall ?

Ich denke der Bürgerkrieg oder aber die nahezu widerstandslose Vernichtung der angestammten Bevölkerung ist unausweichlich, denn der Islam wird nicht kampflos das Feld räumen - dafür sind seine Anhänger zu agressiv und zu fanatisch, wohingegen der Deutsche noch versucht zu diskutieren, wenn der Araber schon anfängt ihm den Kopf abzuschneiden.