Vollständige Version anzeigen : Reichsbürger sind cleverer als Bundesbürger
Da irrst du, denn in Frankreich würde keiner auf die Idee kommen, dass neben der augenblicklichen " fünften Republik" auch noch die vorherige vierte Republik existieren würde oder gar das französische Kaiserreich. Insofern ist Deutschland mit der Existenz eines "Deutschen Reiches" und gleichzeitiger Existenz der Bundesrepublik Deutschland auf teilweise identischen Staatsgebiet wohl einmalig und regt einen schon zum Nachdenken an, warum denn dies so sein könnte. Und da sind deine Erklärungen gerade überhaupt nicht wahr. In Deutschland gehts nämlich nicht um eine zeitliche Abfolge von Staaten, nein, das BVerfGH hat bestätigt, dass Deutsches Reich und BRD gleichzeitig nebeneinander auf fast demselben Gebiet existieren. Ich wüsste nämlich nicht, dass z.B. der norddeutsche Bund oder die Weimarer Republik ebenso noch existieren würden.
Was 1973 stimmte, stimmt seit 1990 nicht mehr. Das BVerfG stellte damals fest, dass "Deutschland als Ganzes" nicht handlungsfähig war. War es ja auch nicht, wegen der Teilung. Daraus folgt nicht, dass neben der Bundesrepublik und der DDR irgendwo im Hintergrund noch ein dritter deutscher Staat existierte.
"Deutschland als Ganzes" wurde 1990 wiederhergestellt, heißt "Bundesrepublik Deutschland" und ist der deutsche Nationalstaat in seiner heutigen rechtlichen und tatsächlichen Form. Einen anderen gibt es nicht. Der Merkposten "Deutsches Reich" ist wegen Überflüssigkeit entfallen.
Murmillo
13.05.2018, 20:44
Was 1973 stimmte, stimmt seit 1990 nicht mehr. Das BVerfG stellte damals fest, dass "Deutschland als Ganzes" nicht handlungsfähig war. War es ja auch nicht, wegen der Teilung...
Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
Gehirnnutzer
13.05.2018, 21:11
Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
ja, Murmillo, worauf beruht Völkerrecht zum größten Teil, auf Anerkennung und pacta sunct savanda. 192 Staaten dieser Welt erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat an.
Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
Das Urteil von 1973 noch einmal aufmerksam lesen. Das BVerfG spricht nur von der damaligen DDR als von "anderen Teilen Deutschlands" im Sinne von Art. 23 (2) GG a.F., in denen das Grundgesetz bisher nicht gelte. Von Gebieten jenseits von Oder und Neiße ist keine Rede.
Es stimmt, dass bis 1990 weder die Bundesrepublik noch die DDR Verträge für Deutschland als Ganzes abschließen konnten, etwa in Grenzfragen. Das Vereinte Deutschland (Deutschland als Ganzes) ab 1990 konnte es und tat es. Das ist auch international anerkannt worden, siehe Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Souveräne Staaten können im Einvernehmen mit anderen Staaten über ihr Territorium bestimmen. Dies ist hier geschehen. Ein handlungsunfähiges Deutsches Reich gibt es nur im Traumland. Das Deutsche Reich (unter dem Namen Bundesrepublik Deutschland) hat gehandelt und handelt auch weiterhin. Also ist es handlungsfähig.
Jungle Jennie
14.05.2018, 19:44
Dann vergisst du aber, dass das Deutsche Reich auch seit 1990 noch nicht vollständig ist, mithin die Teilidentität der momentanen BRD immer noch gegeben ist. Und daran ändern auch keine Grenzverträge mit Polen etwas, denn offensichtlich kann die BRD solche Vertäge nicht im Namen des Deutschen Reiches abschließen, denn das Deutsche Reich ist nach wie vor mangels Strukturen handlungsunfähig. Daran hat sich seit dem Urteil des BVerfGH nichts geändert.
Also schön, du willst partout nicht verstehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Aktenzeichen 2 BvF 1/73 durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zwischen den Regierungen der BRD, der DDR und der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges historisch überholt und gegenstandlos geworden ist. Meinetwegen. (Wobei es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ein Reichsbürger seine Argumentation auf eine - wenn auch wie gesagt nicht mehr aktuelle - Position eines Verfassungsorgans der Bundesrepublik Deutschland stützt. :kich:)
Also lassen wir das deutsche Staats- und Verfassungsrecht mal beiseite, und betrachten dein angeblich auch heute noch existierendes "Deutsches Reich" zur Abwechslung völkerrechtlich.
Die heute quasi weltweit unwidersprochen rezipierte sog. "Drei-Elemente-Lehre" nach Georg Jellinek besagt, ein Staat braucht um als solcher zu existieren ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt.
Dein sog. "Deutsches Reich" hat kein Staatsgebiet, denn das von diesem beanspruchte Gebiet wird vollständig von den Staaten Bundesrepublik Deutschland, Republik Polen und Russische Föderation eingenommen. (Wahlweise je nachdem, auf den Stand welchen historischen Datums man sich bezieht, kommen noch das Königreich Dänemark, die Französische Republik, die Republik Litauen, die Republik Österreich und/oder die Tschechische Republik hinzu.)
Es hat auch kein Staatsvolk, denn die paar hundert oder tausend versprengten Personen, die sich selbst als Staatsangehörige dieses "Deutschen Reiches" sehen, sind weder ernsthaft willens, eine Schicksalsgemeinschaft zu bilden mit dem Ziel, alle Bereiche des Lebens gemeinsam zu bewältigen - sondern überwiegend bloß untereinander nochmals vielfach zerstrittene Querulanten - noch wären sie dazu zahlenmäßig und organisatorisch überhaupt imstande.
Und es hat auch keine Staatsgewalt, denn selbst wenn sich irgendwo irgendwelche - wie gerade gesagt sowieso diverse miteinander rivalisierende - Personen oder Gruppen als "Regierung" dieses "Deutschen Reiches" ausgeben, so braucht es in allen Fällen doch maximal eine Einsatzhundertschaft der Polizei eines Landes der Bundesrepublik Deutschland, um ihnen den Willen der Staatsgewalt dieses Staates aufzuzwingen, dem sie wirksam nichts entgegenzusetzen haben.
Du siehst: Dein "Deutsches Reich" ist - im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland - völkerrechtlich zweifelsfrei inexistent.
Murmillo
14.05.2018, 20:24
Also schön, du willst partout nicht verstehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973 zum Aktenzeichen 2 BvF 1/73 durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zwischen den Regierungen der BRD, der DDR und der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges historisch überholt und gegenstandlos geworden ist. Meinetwegen. (Wobei es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ein Reichsbürger seine Argumentation auf eine - wenn auch wie gesagt nicht mehr aktuelle - Position eines Verfassungsorgans der Bundesrepublik Deutschland stützt. :kich:)
....
Also- erst mal ich bin kein Reichsbürger" noch stehe ich der Reichsbürgerbewegung nahe!
Aber um dich mal auf den Stand von 2015 zu bringen:
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805033.pdf)). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf
Soweit also zum " gegenstandslosen" Urteil des BVerfGH von 1973.
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf
Soweit also zum " gegenstandslosen" Urteil des BVerfGH von 1973.
Hättest du aufmerksam gelesen, was in der BT-Drucksache 18/4076 steht, wäre dir aufgefallen, dass von Teilidentität heute keine Rede mehr ist. Heute herrscht uneingeschränkte Subjektidentität zwischen dem alten Deutschen Reich und der heutigen Bundesrepublik Deutschland.
Das Urteil von 1973 diente in erster Linie dazu, das Verhältnis der Bundesrepublik zur DDR zu klären. Insofern ist es heute tatsächlich gegenstandslos.
Also- erst mal ich bin kein Reichsbürger" noch stehe ich der Reichsbürgerbewegung nahe!
...
Du klingst aber neuerdings so. Wie kömmts? Du stehst dieser Bewegung übrigens inhaltlich SEHR nahe, womöglich unabsichtlich, was aber am Faktum selbst nichts ändert. Außerdem servierst du in klassischer rechtsextremer Manier Zitate, die genau das Gegenteil von dem belegen, was du eigentlich beweisen wolltest. So kenn ich dich bisher nicht. Eher klüger. Wie kömmts?
Gehirnnutzer
15.05.2018, 15:49
Hättest du aufmerksam gelesen, was in der BT-Drucksache 18/4076 steht, wäre dir aufgefallen, dass von Teilidentität heute keine Rede mehr ist. Heute herrscht uneingeschränkte Subjektidentität zwischen dem alten Deutschen Reich und der heutigen Bundesrepublik Deutschland.
Das Urteil von 1973 diente in erster Linie dazu, das Verhältnis der Bundesrepublik zur DDR zu klären. Insofern ist es heute tatsächlich gegenstandslos.
GSch, nun der Grundlagenvertrag ist ein Urteil in dem die Aussage gemacht wird, aber nicht das einzige. (Teso, Reichskonkordat) Im Grunde tut dies aber auch nichts zur Sache. Die Bundesrepublik Deutschland ist die heutige Form des Völkerrechtssubjektes Deutschland. Diese Ansicht teilen 192 Staaten dieser Erde und diese Ansicht werden die Staaten auch nicht wegen ein paar Reichsbürgern und sonstigen Querulanten ändern, die der Meinung sind, Völkerrecht funktioniert wie nationales Recht und nach Eigeninterpretationen.
Murmillo
15.05.2018, 16:48
... Heute herrscht uneingeschränkte Subjektidentität zwischen dem alten Deutschen Reich und der heutigen Bundesrepublik Deutschland.
...
:haha: Der war gut ! Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort gar nicht erst auf irgendwelche territorialen Fragen ein, sondern bezeichnet die Bundesrepublik lediglich als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich.
Aber gehen wir mal Stück für Stück vor:
Shaeff-Gesetz Nr.52, Artikel VII (Begriffsbestimmungen) , (e):
Deutschland bedeutet das Gebiet des deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.
und aus dem berühmten Urteil 2BvF 1/73
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).
Deshalb beantworte mir doch mal die folgenden Fragen:
1. Ist die Bundesrepublik Deutschland berechtigt, für das nach wie vor rechtsfähige Deutsche Reich irgendwelche Verträge abzuschließen, also z.B. Gebiete an Polen abzutreten etc. und woraus würde sich eine solche Vollmacht denn ergeben ?
2. Wer hat das Deutsche Reich in seiner Fläche auf das Territorium der BRD und der DDR mit welchem Recht zurechtgestutzt?
Murmillo
15.05.2018, 17:27
Du klingst aber neuerdings so. Wie kömmts? Du stehst dieser Bewegung übrigens inhaltlich SEHR nahe, womöglich unabsichtlich, was aber am Faktum selbst nichts ändert. ...
Nun, dies hat bei mir nichts mit inhaltlicher Nähe zur Reichsbürgerbewegung zu tun. Mich interessiert nur das Kuriosum der Existenz eines Staates " Deutsches Reich" und gleichzeitig eines Staates " Bundesrepublik Deutschland" auf einem Teil des selben Territoriums. Dies dürfte weltweit einmalig sein, zumal beide Staaten auch noch Rechtsfähigkeit besitzen.
Und daraus ergeben sich für mich Fragen.
Und diese Fragen konnte mir bisher niemand, auch nicht die Foristen Gehirnnutzer und GSch verständlich und unwiderlegbar beantworten.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort gar nicht erst auf irgendwelche territorialen Fragen ein, sondern bezeichnet die Bundesrepublik lediglich als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich.
Mit vollem Recht, denn territoriale Fragen gibt es heute nicht mehr.
Shaeff-Gesetz Nr.52, Artikel VII (Begriffsbestimmungen) , (e): ...
Irrelevant, weil es dieses Gesetz schon lange nicht mehr gibt und die darin enthaltenen Begriffsbestimmungen auch nur für die Zwecke dieses Gesetzes galten, wie der aufmerksame Leser schnell erkennt. Es ging darin um beschlagnahmtes Vermögen des Reichs und reichsnaher Organistionen wie der NSDAP und ihrer Untergliederungen. Dieses Vermögen ist auch schon lange nicht mehr beschlagnahmt.
Deshalb beantworte mir doch mal die folgenden Fragen:
1. Ist die Bundesrepublik Deutschland berechtigt, für das nach wie vor rechtsfähige Deutsche Reich irgendwelche Verträge abzuschließen, also z.B. Gebiete an Polen abzutreten etc. und woraus würde sich eine solche Vollmacht denn ergeben ?
Ja, denn die Bundesrepublik ist das frühere Deutsche Reich in seiner heutigen Gestalt. Daher gelten völkerrechtliche Verträge aus der Vorkriegszeit wie das Reichskonkordat, die Meterkonvention, der Vertrag über den Suezkanal, der Weltpostvertrag oder auch die bekannte und beliebte Haager Landkriegsordnung bis heute für die Bundesrepublik fort. Sie brauchte nicht erst neu beizutreten, sondern wurde von den anderen Vertragsparteien als der Staat Deutschland anerkannt, in leicht veränderter Form. Die Bundesrepublik wirkte auch bei Änderungen dieser Verträge mit (der Weltpostvertrag z. B. wurde mehrmals novelliert, um ihn dem technischen Fortschritt anzupassen).
2. Wer hat das Deutsche Reich in seiner Fläche auf das Territorium der BRD und der DDR mit welchem Recht zurechtgestutzt?
De facto geschah das 1945 durch die militärische Gewalt der Alliierten mit dem Recht des Siegers. De jure völkerrechtlich endgültig besiegelt wurde das 1990 im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Aber bitte erzähl mir nicht, dass du das nicht genau weißt.
Jungle Jennie
15.05.2018, 18:10
Also- erst mal ich bin kein Reichsbürger" noch stehe ich der Reichsbürgerbewegung nahe!
Aber um dich mal auf den Stand von 2015 zu bringen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf
Soweit also zum " gegenstandslosen" Urteil des BVerfGH von 1973.
Vielleicht solltest du dich zunächst mit dem Hintergrund jener parlamentarischen Anfrage auseinandersetzen, aus deren Beantwortung durch die Bundesregierung du hier zitierst:
Die Partei "Die Linke" hat nämlich bereits zu Zeiten, als sie noch "Sozialistische Einheitspartei Deutschlands" hieß und maßgeblich gestützt auf die Präsenz sowjetischer Streitkräfte auf einem Teil des deutschen Territoriums den dort von ihr errichten Staat "Deutsche Demokratische Republik" beherrschte die Theorie vertreten, das Deutsche Reich sei mit seiner militärischen Kapitulation im Jahre 1945 untergegangen (sog. "Debellation"), und auf jeweils Teilen seines früheren Territoriums seien 1949 die beiden neuen deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik (sowie die von der DDR-Regierung sog. "Selbstständige politische Einheit Westberlin") entstanden.
Insofern war die Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" an die Bundesregierung offensichtlich eine Fangfrage, anhand derer man testen wollte, ob die Bundesregierung bereit ist, im "Kampf gegen rechts" selbst alte DDR-Propaganda zu verbreiten, indem sie sich die staats- und völkerrechtlich falsche Debellationstheorie der DDR-Regierung zu eigen macht. (So doof war dann aber, wie die Antwort zeigt, noch nicht mal die Merkel-geführte Bundesregierung, was schon etwas heißen will.)
Natürlich hat Deutschland als politische Gebietskörperschaft mit der Kapitulation der Wehrmacht 1945 nicht vollständig aufgehört zu existieren, sondern es wurde nur militärisch besetzt und der obersten Regierungsgewalt durch fremde Mächte unterworfen. Auf deren Betreiben wurden dann 1949 auf jeweils Teilen des deutschen Territoriums zwei deutsche Staaten gegründet, die jeder teilidentisch mit Deutschland als Ganzem - wenn du so willst also mit dem "Deutschen Reich" - waren. (Die von der Regierung der Bundesrepublik entwickelte und vertretene sog. "Hallstein-Doktrin", wonach nur die Bundesrepublik ein legitimer deutscher Staat bzw. der einzige legitime deutsche Staat war, weil nur ihre Regierung aus freien Wahlen hervorging, war zwar hasig, aber Quatsch - die DDR war genauso wie die BRD ein teilsouveräner, mit Deutschland als Ganzem teilidentischer deutscher Staat und der BRD somit völkerrechtlich gleichwertig.)
Diese beiden Staaten waren aber politisch nur Provisoria, wie bereits gesagt nicht voll souverän und der Kriegszustand zwischen "Deutschland als Ganzem" - das das Gebiet der BRD, der DDR, Groß-Berlins und der 1945 unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellten Gebiete umfasste - und seinen Kriegsgegnern noch nicht abschließend beendet und die Kriegsfolgen geregelt.
Das geschah dann 1990 mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (Hervorhebung von mir), in dem zwischen den beiden, mit Deutschland als Ganzem jeweils teilidentischen und gemeinsam für dieses handelnden deutschen Staaten und ihren diese damals teilweise noch militärisch besetzt und unter ihrer politischen Kontrolle haltenden ehemaligen Kriegsgegnern alle offenen Fragen betreffend Deutschland als Ganzes endgültig und einvernehmlich geregelt wurden.
Im Ergebnis haben alle, die damals Staatsgewalt in und über Deutschland ausgeübt haben - nämlich die Regierungen der beiden deutschen Staaten und deren ehemalige Kriegsgegner, die Deutschland militärisch besiegt und besetzt hatten - gemeinsam festgelegt, dass das seit 1945 in einem rechtlich ungeklärten Zustand existierende Deutschland als Ganzes die Gestalt eines deutschen Staates bestehend aus den Gebieten der bisherigen provisorischen deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik sowie des unter gemeinsamer Souveränität der Siegermächte stehenden Groß-Berlins annehmen würde.
Damit ist dieser durch Wiedervereinigung mehrerer deutscher Staaten und Gebiete (BRD, DDR und Groß-Berlin) entstandene deutsche Staat rechtsidentisch mit Deutschland als Ganzem, das sich bis 1945 eben Deutsches Reich nannte und heute Bundesrepublik Deutschland nennt. Einen anderen deutschen Staat neben, hinter, über ihm oder sonstwo oder -wie gibt es nicht.
Gehirnnutzer
15.05.2018, 18:19
De facto geschah das 1945 durch die militärische Gewalt der Alliierten mit dem Recht des Siegers. De jure völkerrechtlich endgültig besiegelt wurde das 1990 im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Aber bitte erzähl mir nicht, dass du das nicht genau weißt.
Nur zur Info für unseren Freund Murmillo
Aus dem Potsdamer Abkommen: (http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html)
Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt.
Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.
Murmillo, es dürfte wohl klar sein, dass die heutigen Grenzen klar dem entsprechen, was am 2. August 1945 beschlossen worden ist.
Und wenn bevor du mit der HLKO kommst, die war spätestens seit 1955 nicht mehr anwendbar.
Murmillo
15.05.2018, 18:48
...
Murmillo, es dürfte wohl klar sein, dass die heutigen Grenzen klar dem entsprechen, was am 2. August 1945 beschlossen worden ist.
...
Warum lässt du die Teile der Potsdamer Beschlüsse aus, die nicht in dein Konzept passen?
VI.
Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet
Die Konferenz prüfte einen Vorschlag der Sowjetregierung, daß vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der territorialen Fragen bei der Friedensregelung derjenige Abschnitt der Westgrenze der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östlichen Küste der Danziger Bucht in östlicher Richtung nördlich von Braunsberg-Goldap und von da zu dem Schnittpunkt der Grenzen Litauens, der Polnischen Republik und Ostpreußens verlaufen soll.
Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sach-verständigen Prüfung vorbehalten bleibt.
Der Präsident der USA und der britische Premierminister haben erklärt, daß sie den Vorschlag der Konferenzbei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden.
und
IX.
Polen
...b. Bezüglich der Westgrenze Polens wurde folgendes Abkommen erzielt:
In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll. Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.
Also stimmt schon erst mal nicht, dass die heutigen Grenzen klar dem entsprechen, was am 2. August 1945 beschlossen worden ist. Da hat man nämlich gar nichts weiter beschlossen, als die Grenzfragen bis zu einem Friedensvertrag mit Deutschland zu vertagen.
Gehirnnutzer
15.05.2018, 18:58
Warum lässt du die Teile der Potsdamer Beschlüsse aus, die nicht in dein Konzept passen?
und
Also stimmt schon erst mal nicht, dass die heutigen Grenzen klar dem entsprechen, was am 2. August 1945 beschlossen worden ist. Da hat man nämlich gar nichts weiter beschlossen, als die Grenzfragen bis zu einem Friedensvertrag mit Deutschland zu vertagen.
Ich unterschlage nichts, denn ich verlinke ja.
Interessanterweise haben wir ja auch die friedensvertragliche Regelungen, nämlich im 2+4 Vertrag und dem mit ihm verbundenen deutsch polnischen Grenzvertrag, auch wenn dieser keine Friedensvertrag ist, denn der 2. Weltkrieg ist seit 1955 völkerrechtlich beendet.
Murmillo
15.05.2018, 19:14
...
De facto geschah das 1945 durch die militärische Gewalt der Alliierten mit dem Recht des Siegers. De jure völkerrechtlich endgültig besiegelt wurde das 1990 im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Aber bitte erzähl mir nicht, dass du das nicht genau weißt.
Ich will dir mal mit Zitaten von Persönlichkeiten antworten, die es auf jeden Fall besser als du wissen müssen:
Zum gleichen Urteil (VerfGE 36) führt der Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Willi Geiger aus:
Das Grundgesetz geht davon aus, daß Deutschland (das Deutsche Reich), also der Staat, der den zweiten Weltkrieg begonnen und verloren hat, mit dem Zusammenbruch und der Kapitulation seiner bewaffneten Streitkräfte nicht untergegangen ist. Das ist nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht nicht bloß eine politische These oder eine rechtswissenschaftliche Lehrmeinung, sondern ein Rechtssatz des Grundgesetzes, ein für die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland verbindliches rechtliches Datum (BVerfGE 36,1 (15f.)=NJW 1973, 1539 m. w. Zitaten). Dieses Rechtssubjekt Deutschland ist auch nach der Kapitulation durch keinen (Rechts-) Akt der Feind-, der Besatzungs- oder der Schutzmächte, durch kein Übereinkommen, gleichgültig zwischen welchen Vertragspartnern, und durch keine politische Entwicklung zerstört worden oder untergegangen; es ist nach wie vor desorganisiert und handlungsunfähig aber rechtlich existent. Auch das steht aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG mit bindender Wirkung für alle Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes und der Länder fest. Das kann auch künftig nicht dahingestellt bleiben, weil es verfassungsrechtlich die Basis bildet für die Fixierung des Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zum handlungsunfähigen gesamtdeutschen Staat. …
Ende 1989 äußerte sich der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Roman Herzog, gewissermaßen zusammenfassend, in einem Deutschlandfunk-Interview, das DIE WELT auszugsweise veröffentlichte, wie folgt:
"Das Bundesverfassungsgericht ist, wie ich meine, in Übereinstimmung mit der völkerrechtlichen Lage immer davon ausgegangen, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen ist. Das Deutsche Reich ist nie annektiert worden und es ist vor allen Dingen durch die Siegermächte von 1945 auch nicht aufgehoben worden. ........ (Es) besteht das Deutsche Reich fort und kann erst in einem Friedensvertrag oder in einem vergleichbaren Instrument, das muss nicht unbedingt ein Friedensvertrag sein, beendet werden." Zur Äußerung des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt, dass die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Grundlagen-Vertragsurteil, dass vom Fortbestand des Deutschen Reiches in seinen Grenzen von 1937 eben ausgegangen werden müsse, eine entsetzliche Dummheit sei, äußerte Roman Herzog:
"Herr Schmidt redet eben so, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Er sieht es aus den Aspekten des Politikers. Das ist völlig legitim. Aber lassen Sie mich mit der gleichen Deutlichkeit sagen, die Frage, ob das Deutsche Reich fortbesteht oder nicht, ist eine juristische Frage, ist eine völkerrechtliche Frage, zum Teil verfassungsrechtliche Frage. ....... Wir haben im Völkerrecht ja keine Rechtsordnung, die so homogen wäre, dass man da mit dem Geist und der Absicht usw. von irgendwelchen Verträgen und Erklärungen reden könnte, sondern da kommt es sehr hart auf den Wortlaut an. .......... Diese genaue Interpretation führt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass das Deutsche Reich fortexistiert. Man wird es auflösen können, wenn, ich sage noch einmal, ein Friedensvertrag oder ........... ein ähnliches Instrument zustande kommt, es muß nicht unbedingt ein Friedensvertrag sein. ..... Deswegen ist eine völkerrechtlich richtige Entscheidung noch lange nicht eine Dummheit.
Um bei Roman Herzog zu bleiben,zeige mir den Passus im 2+4-Vertrag ( ist ja angeblich unser Friedensvertrag), in dem die Auflösung des Deutschen Reiches festgeschrieben wurde. Denn Roman Herzog sagt auch eines ganz klar zwischen den Zeilen: einfach zu behaupten die heutige BRD wäre von nun an das Deutsche Reich geht nicht.
Jungle Jennie
15.05.2018, 20:14
Ich will dir mal mit Zitaten von Persönlichkeiten antworten, die es auf jeden Fall besser als du wissen müssen:
Um bei Roman Herzog zu bleiben,zeige mir den Passus im 2+4-Vertrag ( ist ja angeblich unser Friedensvertrag), in dem die Auflösung des Deutschen Reiches festgeschrieben wurde. Denn Roman Herzog sagt auch eines ganz klar zwischen den Zeilen: einfach zu behaupten die heutige BRD wäre von nun an das Deutsche Reich geht nicht.
Das Deutsche Reich wurde gerade nicht aufgelöst, es besteht seit 3. Oktober 1990 rechtsidentisch mit der Bundesrepublik Deutschlandf fort.
Roman Herzog hatte 1989 (!) recht, dass die Bundesrepublik in ihren damaligen Grenzen, unter Geltung des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten von 1954 und bei Bestehen eines weiteren deutschen Staates nicht allein rechtsidentisch, sondern eben nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich bzw. als Deutschland als Ganzem war. Das ist sie erst 1990 durch den unter Beteiligung auch der Regierungen der Deutschen Demokratischem Republik als weiterem mit dem Deutschen Reich / Deutschland als Ganzem teilidentischem Staat und der UdSSR als weiterem damaligem Inhaber von Souveränitätsrechten über das Deutsche Reich / Deutschland als Ganzes geschlossenen Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (wie oft muss ich das noch hervorheben?) sowie dem allein zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik geschlossenen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands geworden.
Um bei Roman Herzog zu bleiben,zeige mir den Passus im 2+4-Vertrag ( ist ja angeblich unser Friedensvertrag), in dem die Auflösung des Deutschen Reiches festgeschrieben wurde. Denn Roman Herzog sagt auch eines ganz klar zwischen den Zeilen: einfach zu behaupten die heutige BRD wäre von nun an das Deutsche Reich geht nicht.
Erstens empfehle ich die aufmerksame Lektüre des vollständigen Interviews von Roman Herzog.
Zweitens dito die meiner vorherigen Beiträge. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde ja ausdrücklich festgehalten, dass "Deutschland als Ganzes" (das ehemalige Deutsche Reich) ab jetzt der aus der bisherigen Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestehende einheitliche Staat sein sollte. Also keine Auflösung, sondern Definition.
Sollte es dazwischen irgendwelche Konflikte geben, geht der völkerrechtliche Vertrag natürlich vor, denn der ist Gesetz. Was Roman Herzog äußerte, war seine private Meinung Anfang 1990. Danach passierte noch allerhand. Im Völkerrecht herrscht das Effektivitätsprinzip.
Also stimmt schon erst mal nicht, dass die heutigen Grenzen klar dem entsprechen, was am 2. August 1945 beschlossen worden ist. Da hat man nämlich gar nichts weiter beschlossen, als die Grenzfragen bis zu einem Friedensvertrag mit Deutschland zu vertagen.
In der Tat, denn ein Deutschland, mit dem man einen Friedensvertrag hätte schließen können, gab es ja im August 1945 nicht, wegen des völligen Zusammenbruchs des deutschen Staates. Und ab 1949 gab es zwei Deutschlands, die beide nicht allein für das Deutsche Reich sprechen konnten. Allerdings geht aus dem ganzen Text des "Abkommens" (ein völkerrechtlicher Vertrag war das nie) hervor, dass in der damals angestrebten Friedensregelung auch nichts anderes stehen sollte als das, was in Potsdam vereinbart worden war.
Dieser komische Zustand dauerte bis 1990. Seitdem ist er beendet. Wer das nicht wahr haben will, tut mir leid.
Murmillo
16.05.2018, 06:44
...
Damit ist dieser durch Wiedervereinigung mehrerer deutscher Staaten und Gebiete (BRD, DDR und Groß-Berlin) entstandene deutsche Staat rechtsidentisch mit Deutschland als Ganzem, das sich bis 1945 eben Deutsches Reich nannte und heute Bundesrepublik Deutschland nennt. Einen anderen deutschen Staat neben, hinter, über ihm oder sonstwo oder -wie gibt es nicht.
Ist dies so ? Dann erkläre mir mal den §185 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675)
§ 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom-31. Dezember 1937.
Derartige Regelungen finden sich bis 2005 in den wichtigsten Gesetzwerken wie dem GVG, der StPO und der ZPO.
Murmillo
16.05.2018, 06:45
...
Zweitens dito die meiner vorherigen Beiträge. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde ja ausdrücklich festgehalten, dass "Deutschland als Ganzes" (das ehemalige Deutsche Reich) ab jetzt der aus der bisherigen Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestehende einheitliche Staat sein sollte. Also keine Auflösung, sondern Definition.
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Auch für dich: siehe mein Post#271, §185 BBG in der Fassung von 1999 spricht eine andere Sprache. Nix neue Definition, 9 Jahre nach dem 2+4-Vertrag stand in bundesdeutschen Gesetzen immer noch:
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom-31. Dezember 1937.
- und nicht etwa in Gesetzen, die seit 1945 unverändert gültig waren, sondern in Neufassungen von Gesetzen nach der deutschen Wiedervereinigung.
Haspelbein
16.05.2018, 09:10
Auch für dich: siehe mein Post#271, §185 BBG in der Fassung von 1999 spricht eine andere Sprache. Nix neue Definition, 9 Jahre nach dem 2+4-Vertrag stand in bundesdeutschen Gesetzen immer noch:
- und nicht etwa in Gesetzen, die seit 1945 unverändert gültig waren, sondern in Neufassungen von Gesetzen nach der deutschen Wiedervereinigung.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du aus diesem Paragraphen des Beamtenrechts für eine völkerrechtliche Diskussion ableiten willst. Kannst du das vielleicht erläutern?
Murmillo
16.05.2018, 09:47
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du aus diesem Paragraphen des Beamtenrechts für eine völkerrechtliche Diskussion ableiten willst. Kannst du das vielleicht erläutern?
Ist doch ganz einfach. Gsch und Jungle Jennie wollen mir einreden, dass mit dem 2+4-Vertrag 1990 das Deutsche Reich auf die Größe von BRD+DDR geschrumpft wäre. Dem gegenüber steht aber, dass in Gesetzen von 1999, die sogar neu erlassen wurden, explizit das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 definiert ist. Daran, dass das Deutsche Reich nach wie vor besteht, kann nach den Urteilen des BVerfGH kein Zweifel sein. Also bestand 1999- und dieser Passus z.B. aus dem Beamtengesetz wurde erst 2005 gestrichen- für unsere Regierung das Deutsche Reich fort, und zwar in seinen Grenzen von 1937.
Und da mir nicht bekannt ist, dass irgendein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag in der Zeit von 1999 bis heute geschlossen wurde, der das Deutsche Reich in anderen Grenzen als von 1937 definiert oder gar das Deutsche Reich auflöst, kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass auch heute noch -völkerrechtlich gesehen- das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 fortbesteht. Es ist allerdings auf einem Teil seines Gebietes durch die Bundesrepublik neu organisiert. Und nur für diesen Teil, also den Geltungsbereich des Grundgesetzes, kann die Bundesrepublik auch irgendwelche völkerrechtlichen Verträge abschließen- nicht aber für das Deutsche Reich.
Haspelbein
16.05.2018, 13:03
Ist doch ganz einfach. Gsch und Jungle Jennie wollen mir einreden, dass mit dem 2+4-Vertrag 1990 das Deutsche Reich auf die Größe von BRD+DDR geschrumpft wäre. Dem gegenüber steht aber, dass in Gesetzen von 1999, die sogar neu erlassen wurden, explizit das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 definiert ist. Daran, dass das Deutsche Reich nach wie vor besteht, kann nach den Urteilen des BVerfGH kein Zweifel sein. Also bestand 1999- und dieser Passus z.B. aus dem Beamtengesetz wurde erst 2005 gestrichen- für unsere Regierung das Deutsche Reich fort, und zwar in seinen Grenzen von 1937.
Tut mir leid, das kann ich nicht einmal ansatzweise nachvollziehen. Das Bundesverfassungsgericht gericht entschied über ein Rechtssubjekt, d.h. ob die Bundesrepublik der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Das ist sie eben nicht, sondern sie ist mit dem Deutschen Reich teilidentisch, d.h. sie ist das gleiche Rechtssubjekt, wobei der Ausdruck teilidentisch darauf abzielt, dass es sich eben nicht auf die gesamte geographische Ausdehnung des Deutschen Reiches bezieht.
Im Auszug des Beamtenrechts sehe ich nur eine Definition ("Reichsgebiet") die nicht weiter verwendet und später entfernt wurde. Ich verstehe auch nicht, was für eine Relevanz das Beamtenrecht in diesem Zusammenhang haben soll.
Und da mir nicht bekannt ist, dass irgendein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag in der Zeit von 1999 bis heute geschlossen wurde, der das Deutsche Reich in anderen Grenzen als von 1937 definiert oder gar das Deutsche Reich auflöst, kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass auch heute noch -völkerrechtlich gesehen- das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 fortbesteht. Es ist allerdings auf einem Teil seines Gebietes durch die Bundesrepublik neu organisiert. Und nur für diesen Teil, also den Geltungsbereich des Grundgesetzes, kann die Bundesrepublik auch irgendwelche völkerrechtlichen Verträge abschließen- nicht aber für das Deutsche Reich.
Diese Aussage kann ich nicht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass die Bundesrepublik und das deutsche Reich ein Rechtssubjekt sind.
Adrian Ursache braucht Hilfe.
https://www.youtube.com/watch?v=jlJp2mGuZUM
Auch für dich: siehe mein Post#271, §185 BBG in der Fassung von 1999 spricht eine andere Sprache. Nix neue Definition, 9 Jahre nach dem 2+4-Vertrag stand in bundesdeutschen Gesetzen immer noch:
- und nicht etwa in Gesetzen, die seit 1945 unverändert gültig waren, sondern in Neufassungen von Gesetzen nach der deutschen Wiedervereinigung.
Erstens hat das BBG in der aktuellen Fassung nur noch 145 §§ und erwähnt nirgends das Reichsgebiet. Es ist aber für die Berechnung des Dienstalters von Beamten wichtig, dass ihr Dienst im Inland verrichtet worden ist (von Diplomaten mal abgesehen), und da sich dieses verschiedentlich geändert hatte, musste früher definiert sein, wo das war. Inzwischen hat sich das aus biologischen Gründen erledigt.
Anders gesagt: wenn in einem Gesetz gesagt wird, wo die deutschen Grenzen mal waren, heißt das noch lange nicht, dass sie heute noch da sind. Und wenn erwähnt wird, dass der deutsche Staat früher mal "Deutsches Reich" hieß, heißt das noch lange nicht, dass es ein solches Geisterreich heute noch gibt.
Hast du noch mehr solche Albernheiten auf Lager? Vermutlich ja ...
Gehirnnutzer
16.05.2018, 15:37
Erstens hat das BBG in der aktuellen Fassung nur noch 145 §§ und erwähnt nirgends das Reichsgebiet. Es ist aber für die Berechnung des Dienstalters von Beamten wichtig, dass ihr Dienst im Inland verrichtet worden ist (von Diplomaten mal abgesehen), und da sich dieses verschiedentlich geändert hatte, musste früher definiert sein, wo das war. Inzwischen hat sich das aus biologischen Gründen erledigt.
Anders gesagt: wenn in einem Gesetz gesagt wird, wo die deutschen Grenzen mal waren, heißt das noch lange nicht, dass sie heute noch da sind. Und wenn erwähnt wird, dass der deutsche Staat früher mal "Deutsches Reich" hieß, heißt das noch lange nicht, dass es ein solches Geisterreich heute noch gibt.
Hast du noch mehr solche Albernheiten auf Lager? Vermutlich ja ...
Gsch, versuch es erst gar nicht. Murmillo wird es nicht bzw. nicht verstehen wollen, dass der Begriff "Deutschland in den Grenzen von 1937" ein Hilfsmittel ist um einen rechtlichen Status zu definieren, mit dem Staatsgebiet als solches heute aber nichts mehr zu tun hat.
Murmillo
16.05.2018, 16:03
Erstens hat das BBG in der aktuellen Fassung nur noch 145 §§ und erwähnt nirgends das Reichsgebiet. Es ist aber für die Berechnung des Dienstalters von Beamten wichtig, dass ihr Dienst im Inland verrichtet worden ist (von Diplomaten mal abgesehen), und da sich dieses verschiedentlich geändert hatte, musste früher definiert sein, wo das war. Inzwischen hat sich das aus biologischen Gründen erledigt.
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So so. Also- rechnen kann ich noch. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ich glaube kaum, dass Beamtenverhältnisse aus dem 3.Reich angerechnet wurden. 1999 war also 50 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Da wären Beamte, die zum Zeitpunkt der Gründung berufen wurden und 1949 gerade mal 18 Jahre alt waren, bereits 68 gewesen und 5 Jahre im Ruhestand. Aber das Gesetz bestimmt sogar ein Alter von 27 als minimales Berufungsalter.
Es gab also absolut keine Notwendigkeit mehr, 1999 von wegen Berechnung eines Dienstalters auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 Bezug zu nehmen.
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Anders gesagt: wenn in einem Gesetz gesagt wird, wo die deutschen Grenzen mal waren, heißt das noch lange nicht, dass sie heute noch da sind. Und wenn erwähnt wird, dass der deutsche Staat früher mal "Deutsches Reich" hieß, heißt das noch lange nicht, dass es ein solches Geisterreich heute noch gibt.
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Über diese lächerliche und hilflose Begründung darf ich doch mal wirklich herzlich lachen, oder ?:haha:
Im Übrigen weichst du mit deiner Meinung vom nicht mehr existenten Geisterreich sogar von der Meinung des BVerfGH und der Bundesregierung ab, denn die hat 2015 erst die andauernde Existenz des Deutschen Reiches bestätigt.https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Haspelbein
16.05.2018, 16:17
So so. Also- rechnen kann ich noch. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ich glaube kaum, dass Beamtenverhältnisse aus dem 3.Reich angerechnet wurden. [...]
Da glaubst du falsch. In den 50er Jahren entschied der Bundesgerichtshof, dass trotz des Wegfalls des Dienstherrn eine Versorgungsberechtgung bestand. Selbst Freislers Witwe erhielt eine Witwenpension.
So so. Also- rechnen kann ich noch. Die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ich glaube kaum, dass Beamtenverhältnisse aus dem 3.Reich angerechnet wurden. 1999 war also 50 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Da wären Beamte, die zum Zeitpunkt der Gründung berufen wurden und 1949 gerade mal 18 Jahre alt waren, bereits 68 gewesen und 5 Jahre im Ruhestand. Aber das Gesetz bestimmt sogar ein Alter von 27 als minimales Berufungsalter.
Es gab also absolut keine Notwendigkeit mehr, 1999 von wegen Berechnung eines Dienstalters auf das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 Bezug zu nehmen.
Das hast du völlig richtig erkannt. Und daher konnte das aus den 50er Jahren stammende BBG dann auch novelliert werden, und die Bezüge auf das Reich fielen raus, ohne dass es jemandem schadete. Im Übrigen wurden Dienstzeiten aus der Zeit vor 1945 sehr wohl angerechnet! Was glaubst du denn, wo wir sind. Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps, und das hier ist wohl kaum Schnaps.
Im Übrigen weichst du mit deiner Meinung vom nicht mehr existenten Geisterreich sogar von der Meinung des BVerfGH und der Bundesregierung ab, denn die hat 2015 erst die andauernde Existenz des Deutschen Reiches bestätigt.https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Sollte ich es noch nicht erwähnt haben - der deutsche Staat, früher mal als Deutsches Reich bekannt, existiert, ist handlungsfähig, und es geht ihm gut. Er heißt heute "Bundesrepublik Deutschland". Ein im Hintergrund irgendwo irgendwie in Gedanken getrennt von dieser bestehendes "Deutschland als Ganzes" oder "Deutsches Reich" gibt es heute nicht mehr. Das ist Geschichte, genau wie der Norddeutsche Bund. Der heutige deutsche Staat ist ja völkerrechtlich auch mit diesem identisch, dennoch kommt heute keiner mehr auf die Idee, ihn bei jeder Gelegenheit rauszukramen. Bismarck ist auch tot.
Im Übrigen weichst du mit deiner Meinung vom nicht mehr existenten Geisterreich sogar von der Meinung des BVerfGH und der Bundesregierung ab, denn die hat 2015 erst die andauernde Existenz des Deutschen Reiches bestätigt.https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964Ein Streit um des Kaisers Bart. Fakt ist, dass das Deutsche Reich Geschichte ist und Deutschland 1945 seinen letzten Schnaufer getan hat. Was heute auf einem Teilgebiet des ehemaligen Deutschlands vorhanden ist, nennt sich BRD. Und ALLE, die darin ihre Heimat haben, sind BRDler, auch Türken, Neger, Arabs etc. Mit Deutschland hat das nichts mehr zu tun. Auch die sog. Reichsbürger sollten diese Realität anerkennen und sich endlich damit abfinden. Sie sind keine Palästinenser, die sogar in der 4. Generation noch um ihre Heimat kämpfen.
Zirkuszelt
16.05.2018, 16:40
Ein Streit um des Kaisers Bart. Fakt ist, dass das Deutsche Reich Geschichte ist und Deutschland 1945 seinen letzten Schnaufer getan hat. Was heute auf einem Teilgebiet des ehemaligen Deutschlands vorhanden ist, nennt sich BRD. Und ALLE, die darin ihre Heimat haben, sind BRDler, auch Türken, Neger, Arabs etc. Mit Deutschland hat das nichts mehr zu tun. Auch die sog. Reichsbürger sollten diese Realität anerkennen und sich endlich damit abfinden. Sie sind keine Palästinenser, die sogar in der 4. Generation noch um ihre Heimat kämpfen.
Viele farbige Deutsche sprechen und schreiben besser Deutsch als der deutsche Alkoholiker mit Scheissegal-Perspektive und Hartz4 Rente...!
Murmillo
16.05.2018, 16:40
Gsch, versuch es erst gar nicht. Murmillo wird es nicht bzw. nicht verstehen wollen, dass der Begriff "Deutschland in den Grenzen von 1937" ein Hilfsmittel ist um einen rechtlichen Status zu definieren, mit dem Staatsgebiet als solches heute aber nichts mehr zu tun hat.
Eure Verrenkungen kann man ja auch nicht verstehen. Derweil habe ich nur zwei, vielleicht drei sehr einfache Fragen.
1. Existiert das Deutsche Reich heute noch als Völkerrechtssubjekt fort ?
Nein , meint Forist GSch- Ja sagen unser BVerfGH und die Bundesregierung.
2. Welche Grenze hat denn das Deutsche Reich, welches ja auch 2015 für unsere Regierung nach wie vor existent sein soll ?
Und wenn du jetzt die Polengrenze anführen solltest ergibt sich Frage 3:
Wer hat die Bundesrepublik, deren Verfügungsgewalt sich ausschließlich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt, ermächtigt, für das Deutsche Reich auf die Gebiete östlich der Oder zu verzichten ?
Murmillo
16.05.2018, 16:51
Da glaubst du falsch. In den 50er Jahren entschied der Bundesgerichtshof, dass trotz des Wegfalls des Dienstherrn eine Versorgungsberechtgung bestand. Selbst Freislers Witwe erhielt eine Witwenpension.
Aber auch dies hatte 1999 keinerlei Auswirkungen mehr auf die Dauer irgendwelcher Dienstverhältnisse !
Murmillo
16.05.2018, 16:54
Ein Streit um des Kaisers Bart. Fakt ist, dass das Deutsche Reich Geschichte ist und Deutschland 1945 seinen letzten Schnaufer getan hat. Was heute auf einem Teilgebiet des ehemaligen Deutschlands vorhanden ist, nennt sich BRD. Und ALLE, die darin ihre Heimat haben, sind BRDler, auch Türken, Neger, Arabs etc. Mit Deutschland hat das nichts mehr zu tun. Auch die sog. Reichsbürger sollten diese Realität anerkennen und sich endlich damit abfinden. Sie sind keine Palästinenser, die sogar in der 4. Generation noch um ihre Heimat kämpfen.
Denkst du etwa, ich glaube daran, dass Deutsche Reich würde wiederkommen, und dann auch noch, um den Kohl so richtig fett zu machen, in den Grenzen vom 31.Dezember 1937 ?
Denkst du etwa, ich glaube daran, dass Deutsche Reich würde wiederkommen, und dann auch noch, um den Kohl so richtig fett zu machen, in den Grenzen vom 31.Dezember 1937 ?Neuschwabenland wird die dritte Runde für sich entscheiden.
Haspelbein
16.05.2018, 16:59
Aber auch dies hatte 1999 keinerlei Auswirkungen mehr auf die Dauer irgendwelcher Dienstverhältnisse !
Da hat vielleicht noch einer lange genug durchgehalten. :D Was mich jedoch immer noch wundert, ist was das Beamtenrecht mit der eigentlichen Fragestellung zu tun haben soll.
1. Existiert das Deutsche Reich heute noch als Völkerrechtssubjekt fort ?
Nein , meint Forist GSch- Ja sagen unser BVerfGH und die Bundesregierung.
2. Welche Grenze hat denn das Deutsche Reich, welches ja auch 2015 für unsere Regierung nach wie vor existent sein soll ?
Und wenn du jetzt die Polengrenze anführen solltest ergibt sich Frage 3:
Wer hat die Bundesrepublik, deren Verfügungsgewalt sich ausschließlich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt, ermächtigt, für das Deutsche Reich auf die Gebiete östlich der Oder zu verzichten ?
Diese Fragen wurden dir bereits beantwortet. Es tut mir ja leid, wenn dir die Antworten nicht gefallen, aber es gibt keine anderen.
Jungle Jennie
16.05.2018, 18:28
Ist dies so ? Dann erkläre mir mal den §185 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675)
Derartige Regelungen finden sich bis 2005 in den wichtigsten Gesetzwerken wie dem GVG, der StPO und der ZPO.
Um endlose Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich der Form und guten Höflichkeit halber auf die Antworten von GSch (https://www.politikforen.net/showthread.php?181015-Reichsb%C3%BCrger-sind-cleverer-als-Bundesb%C3%BCrger&p=9467741&viewfull=1#post9467741) und Haspelbein (https://www.politikforen.net/showthread.php?181015-Reichsb%C3%BCrger-sind-cleverer-als-Bundesb%C3%BCrger&p=9467842&viewfull=1#post9467842).
https://www.youtube.com/watch?v=LD3cex5twqk
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