PDA

Vollständige Version anzeigen : Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen?



Reconquista
23.04.2018, 08:30
Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlenDie Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



Warten auf endgültige Klärung der RechtslageNach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die rechtliche Auseinandersetzung (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Buerge-muss-nicht-fuer-anerkannte-Fluechtlinge-zahlen,fluechtlingshelfer178.html) mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: Hunderte Bürgen (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Fluechtlingsbuergen-320-Klagen-gegen-Zahlungen,fluechtlingshelfer180.html) haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Fluechtlings-Buergen-muessen-vorerst-nicht-zahlen,buergen102.html


Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.

-jmw-
23.04.2018, 08:50
[...] Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
"allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.

So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.

torun
23.04.2018, 08:53
"allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.

So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.

Selbst wen dem so wäre, liegt irgendetwas schriftliches vor ? Wenn ja, dann ist dieser ganze Zinnober überflüssig.

-jmw-
23.04.2018, 09:03
Selbst wen dem so wäre, liegt irgendetwas schriftliches vor ? Wenn ja, dann ist dieser ganze Zinnober überflüssig.
:kahn:, was im Kleingedruckten steht. Dennoch sind Zusicherungen Zusicherungen und also Ehrensache.

torun
23.04.2018, 09:05
:kahn:, was im Kleingedruckten steht. Dennoch sind Zusicherungen Zusicherungen und also Ehrensache.

Allgemein schon, aber nicht von Politikern.

Maitre
23.04.2018, 09:11
"allen anderen Bürgen" wurde auch nicht gesagt, sie würden nur auf Zeit in Beschlag genommen. Hingegen wurde, soweit ich das mitbekommen habe, vielen "Flüchtlings"bürgen versichert, sie seien nur verantwortlich, bis unsere "Gäste" reguläre Sozialleistungen bezögen.

So witzig es auch sein mag, all die lieben Helferlein monetär zu bestrafen, aber Zusagen seitens der Bürokratie sollten i.d.R. doch bitte eingehalten werden, von wegen Rechtsstaat und so.

Diesen "Rechtsstaat" schert es bei anderen Themen auch nicht, dem Bürger mit aberwitzigen Entscheidungen in die Tache zu greifen. Ich habe letztes Jahr Anschlussgebühren für einen über 100 Jahre alten Abwasserabschluss bezahlt, in einem kleinen sachsen-anhaltinischen Dorf wurden Straßenbaugebühren für eine Straße erhoben, die die Anwohner 1973 in Eigenleistung saniert hatten, etc. p.. Warum soll nun ausgerechnet bei Schlechtmenschen, die uns arbeitenden Idioten gern und bereitwillig zusätzliche Steuerlasten durch lebenslang zu alimentierende "Flüchtlinge" aufhalsen wollten, eine Ausnahme von dieser schönen Regel gemacht werden?

Sathington Willoughby
23.04.2018, 09:17
Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlenDie Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



Warten auf endgültige Klärung der RechtslageNach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die rechtliche Auseinandersetzung (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Buerge-muss-nicht-fuer-anerkannte-Fluechtlinge-zahlen,fluechtlingshelfer178.html) mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: Hunderte Bürgen (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Fluechtlingsbuergen-320-Klagen-gegen-Zahlungen,fluechtlingshelfer180.html) haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Fluechtlings-Buergen-muessen-vorerst-nicht-zahlen,buergen102.html


Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.
Wen interessieren schon Gesetze, wenn es darum geht, mit dem Geld Anderer völlig fremden Menschen zu "helfen" und sich so ein gutes Gewissen zu besorgen?
Natürlich werden wir zahlen, nicht nur die Bürgschaften, sondern auch die anderen anfallenden Kosten, vom Familiennachzug bis zu deren Rente.

-jmw-
23.04.2018, 10:26
Allgemein schon, aber nicht von Politikern.
Kamen die Zusicherungen aus der Politik oder von der Verwaltung oder von beiden?

-jmw-
23.04.2018, 10:27
Diesen "Rechtsstaat" schert es bei anderen Themen auch nicht, dem Bürger mit aberwitzigen Entscheidungen in die Tache zu greifen. Ich habe letztes Jahr Anschlussgebühren für einen über 100 Jahre alten Abwasserabschluss bezahlt, in einem kleinen sachsen-anhaltinischen Dorf wurden Straßenbaugebühren für eine Straße erhoben, die die Anwohner 1973 in Eigenleistung saniert hatten, etc. p.. Warum soll nun ausgerechnet bei Schlechtmenschen, die uns arbeitenden Idioten gern und bereitwillig zusätzliche Steuerlasten durch lebenslang zu alimentierende "Flüchtlinge" aufhalsen wollten, eine Ausnahme von dieser schönen Regel gemacht werden?
Jede Ausnahme bringt uns der Regel näher.

Maitre
23.04.2018, 10:37
Jede Ausnahme bringt uns der Regel näher.

Aber warum ausgerechnet eine Ausnahme bei Charakterschweinen machen, die in der Hoffnung, es koste nur das Geld der Anderen, sehenden Auges ein Fass ohne Boden eröffneten? Diese Menschen sind es, die dich als Nazi betiteln, wenn du für ihr "Social Engineering" nicht sofort bereit bist, deine Brieftasche immer weiter aufzumachen. Das sind romantisierende rotweintrinkende Nimbys, die in ihren Besserviertel sitzen und von einer Multikultigesellschaft faseln, deren Folgen sie am eigenen Leibe nicht zu verspüren gedenken.

-jmw-
23.04.2018, 10:45
Du meinst, Dir wäre es lieber, ich finge erst beim nächsten Problem an?


Aber warum ausgerechnet eine Ausnahme bei Charakterschweinen machen, die in der Hoffnung, es koste nur das Geld der Anderen, sehenden Auges ein Fass ohne Boden eröffneten? Diese Menschen sind es, die dich als Nazi betiteln, wenn du für ihr "Social Engineering" nicht sofort bereit bist, deine Brieftasche immer weiter aufzumachen. Das sind romantisierende rotweintrinkende Nimbys, die in ihren Besserviertel sitzen und von einer Multikultigesellschaft faseln, deren Folgen sie am eigenen Leibe nicht zu verspüren gedenken.

Maitre
23.04.2018, 10:52
Du meinst, Dir wäre es lieber, ich finge erst beim nächsten Problem an?

Ich würde bei Menschen anfangen, die unschuldig in eine solche Situation kamen. Wie wäre es mit den Dorfbewohnern, die 1973 mit viel Schweiß die Straße bauten und heute auch noch dafür bezahlen müssen? Wie wäre es mit Grundstückseigentümern, denen die Straßenbaugebühren finanziell das Genick brachen, die ihr über lange Jahre angespartes Eigenheim verkaufen müssen, weil ohne ihre Zustimmung eine überteuerte "Luxusstraße" vor ihrem Haus gebaut wurde?
Was ist mit älteren Menschen, die mit Mitte 50 arbeitslos werden und nach Ablauf ihres ALG-I ihr Haus als "zu groß" verwerten müssen? Was ist mit Kleinstunternehmern, die von einer gierigen Abmahnmafia automatisiert abgezockt werden?
Warum soll man ausgerechnet bei schlechten und asozialen Menschen plötzlich die Gerechtigkeit wiederentdecken? Es gibt genug andere Ungerechtigkeiten, die man anfassen kann.

Esreicht!
23.04.2018, 10:59
Hallo,

Selbstverständlich haben die Bürgen die Flüchtlingsskosten zu übernehmen, denn ohne Bürgerschaft wären diese nicht im Land. Wer nicht zahlt, wird bis zum Grundbetrag gepfändet!!!!!!!


kd

laurin
23.04.2018, 11:02
Ich würde bei Menschen anfangen, die unschuldig in eine solche Situation kamen. Wie wäre es mit den Dorfbewohnern, die 1973 mit viel Schweiß die Straße bauten und heute auch noch dafür bezahlen müssen? Wie wäre es mit Grundstückseigentümern, denen die Straßenbaugebühren finanziell das Genick brachen, die ihr über lange Jahre angespartes Eigenheim verkaufen müssen, weil ohne ihre Zustimmung eine überteuerte "Luxusstraße" vor ihrem Haus gebaut wurde?
Was ist mit älteren Menschen, die mit Mitte 50 arbeitslos werden und nach Ablauf ihres ALG-I ihr Haus als "zu groß" verwerten müssen? Was ist mit Kleinstunternehmern, die von einer gierigen Abmahnmafia automatisiert abgezockt werden?
Warum soll man ausgerechnet bei schlechten und asozialen Menschen plötzlich die Gerechtigkeit wiederentdecken? Es gibt genug andere Ungerechtigkeiten, die man anfassen kann.

:gp::dg:

Maitre
23.04.2018, 11:12
Hallo,

Selbstverständlich haben die Bürgen die Flüchtlingsskosten zu übernehmen, denn ohne Bürgerschaft wären diese nicht im Land. Wer nicht zahlt, wird bis zum Grundbetrag gepfändet!!!!!!!


kd

JMW hat natürlich irgendwo Recht: Wenn denen versprochen wurde, sie müssten nur bis zum Zeitpunkt xy bürgen und der Zeitraum wird dann darüber hinaus willkürlich ausgedehnt, haben wir ein gewisses Problem mit der Rechtssicherheit. Daher würde ich diesen Leuten eine Überprüfung und Neubewertung ihrer Fälle nicht komplett verweigern. Ich würde deren Fälle eben erst dann behandeln wollen, nachdem alle anderen größeren Ungerechtigkeiten und willkürlich möglich gemachten Rechtsbrüche geklärt sind. Das dürfte natürlich dauern...

-jmw-
23.04.2018, 11:57
Die Forderung nach Neuregelung der Strassenausbaubeiträge ist bereits Teil des Programms unserer Wählergemeinschaft. :)


Ich würde bei Menschen anfangen, die unschuldig in eine solche Situation kamen. Wie wäre es mit den Dorfbewohnern, die 1973 mit viel Schweiß die Straße bauten und heute auch noch dafür bezahlen müssen? Wie wäre es mit Grundstückseigentümern, denen die Straßenbaugebühren finanziell das Genick brachen, die ihr über lange Jahre angespartes Eigenheim verkaufen müssen, weil ohne ihre Zustimmung eine überteuerte "Luxusstraße" vor ihrem Haus gebaut wurde?
Was ist mit älteren Menschen, die mit Mitte 50 arbeitslos werden und nach Ablauf ihres ALG-I ihr Haus als "zu groß" verwerten müssen? Was ist mit Kleinstunternehmern, die von einer gierigen Abmahnmafia automatisiert abgezockt werden?
Warum soll man ausgerechnet bei schlechten und asozialen Menschen plötzlich die Gerechtigkeit wiederentdecken? Es gibt genug andere Ungerechtigkeiten, die man anfassen kann.

latrop
23.04.2018, 14:22
Hallo,

Selbstverständlich haben die Bürgen die Flüchtlingsskosten zu übernehmen, denn ohne Bürgerschaft wären diese nicht im Land. Wer nicht zahlt, wird bis zum Grundbetrag gepfändet!!!!!!!


kd

Und wer sind diese Bürgen ?

Das können doch all die Beamten und Staatsdiener werden.

Damit sollte man den normalen Bürger in Ruhe lassen.

latrop
23.04.2018, 14:27
Die Forderung nach Neuregelung der Strassenausbaubeiträge ist bereits Teil des Programms unserer Wählergemeinschaft. :)

Das ist bereits lt. Aussage des Steuerzahlerbundes auf 30 Jahre rückwärts begrenzt worden durch ein Gerichtsurteil.


Ich kann mich erinnern, dass man hier vor ein paar Jahren bei uns Bürger ''zur Kasse bitten wollte'' für eine Strasse, die bereits seit 1921 fertig gestellt wurde !!!!!

Man hätte es nur unterlassen, die Bescheide rechtzeitig heraus zu schicken, weil die Strasse noch nicht ganz fertig gewesen sei.

Verjährungsfristen, wie im allg. Geschäftsleben gültig, sind für unsere Staatsdiener nicht vorhanden.

Leberecht
23.04.2018, 14:41
Verjährungsfristen, wie im allg. Geschäftsleben gültig, sind für unsere Staatsdiener nicht vorhanden.
Sie sind schon vorhanden, unterliegen allerdings auch der Merkelschen Alternativlosigkeit bezüglich ihrer Gültigkeit.

erselber
23.04.2018, 16:42
Ich kenne nur den kaufmännischen Grundsatz:

"Wer bürgt, wird gewürgt".

mick31
23.04.2018, 18:30
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/fluechtlingshelfer-muessen-vorerst-nicht-zahlen1/

Das Regime bricht wieder mal seine eigenen Gesetze zugunsten der Förderer der illegalen Einwanderung

-jmw-
24.04.2018, 07:43
Das ist bereits lt. Aussage des Steuerzahlerbundes auf 30 Jahre rückwärts begrenzt worden durch ein Gerichtsurteil.


Ich kann mich erinnern, dass man hier vor ein paar Jahren bei uns Bürger ''zur Kasse bitten wollte'' für eine Strasse, die bereits seit 1921 fertig gestellt wurde !!!!!

Man hätte es nur unterlassen, die Bescheide rechtzeitig heraus zu schicken, weil die Strasse noch nicht ganz fertig gewesen sei.

Verjährungsfristen, wie im allg. Geschäftsleben gültig, sind für unsere Staatsdiener nicht vorhanden.
Dummerweise interessiert sich der Bürger=Wähler immer erst dafür, wenn's ihn persönlich betrifft.

Problemmanager
15.05.2018, 22:11
Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlen

Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



Warten auf endgültige Klärung der Rechtslage

Nach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die rechtliche Auseinandersetzung (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Buerge-muss-nicht-fuer-anerkannte-Fluechtlinge-zahlen,fluechtlingshelfer178.html) mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: Hunderte Bürgen (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Fluechtlingsbuergen-320-Klagen-gegen-Zahlungen,fluechtlingshelfer180.html) haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Fluechtlings-Buergen-muessen-vorerst-nicht-zahlen,buergen102.html


Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.

Was da dieses Innenministerium veranstaltet, ist doch wieder mal typisch für unsere volksverräterische und volksschädigende Politik
gegen eigene Bürger, die noch nach geltenden Gesetzen leben....

Wenn ein Bürger eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft für einen Ausländer, Visum oder Aufenthalt) unterschreibt, erklärt er hiermit,
dass er den DE-Staat nicht mit Kosten belastet, was Krankheit, Versorgung, Unterkunft und Ausreise gegenüber der benannten Person betrifft,
sondern für diese Person bürgt!

Ich weiß, dass viele politische Organisationen gutgläubige Bürger mit falschen Beratungen zu solchen "Bürgschaften", was eigentlich Verpflichtungserklärungen sind, überrumpeöt, bzw. getäuscht haben!

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Nun frage ich mich,
sind Bürger, die den eigenen Staat in betrügerischer Absicht aufgrund ihrer politischen Meinung schädigen besser zu stellen,
als Bürger, die aufgrund unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse in Zahlungsschwierigkeiten, bzw. wirtschaftliche Schieflage gelangen?

So etwas passiert,


wenn die Politik ein Eigenleben entwickelt,

das dem Wählerwillen und -Auftrag nicht entspricht!


Auf gut deutsch:
Die Parteien versprichen dem Wähler was er hören will,
sobald sie jedoch ihr Ziel erreicht haben (in der Regiierung sitzen) handeln sie gegen ihr Versprechen...

Das ist Wahlbetrug, wofür nicht das Volk, sondern die Parteien haften müssen!

Bei dem Milliardenvermögen unserer rot-schwarzen VolksVerräter-GroKo sind das Peanuts,
für den DE-Bürger, der sein Geld mit Schweiß verdienen muss, ein wirtschaftliches Desaster!

Wernerr
15.05.2018, 23:55
Vorredner, stimmt ja alles. Stimmt alles. Die mehrheit ist oder war hier schon dermaßen manipuliert und korrumpiert, daß man sich geradewegs alles andrehen ließ von den Berufslügner-armeen.
wird es nun im Herbst zu einem deutlichen Rutsch weg von CDUCSUSPD kommen ?
Das ist doch die frage, von der alles abhängt.

John Donne
16.05.2018, 05:27
Flüchtlings-Bürgen müssen vorerst nicht zahlenDie Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt. Das hat das niedersächsische Innenministerium am Freitag auf eine Anfrage der Grünen im Landtag mitgeteilt.



Warten auf endgültige Klärung der RechtslageNach Gesprächen von Innenminister Boris Pistorius (SPD) mit Vertretern der Bundesregierung habe es Ende Februar ein Treffen unter anderem mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegeben. Das Ministerium habe angeboten, dass die Jobcenter ihre Ansprüche an die Bürgen "befristet niederschlagen", bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt hat. Im März habe das Sozialministerium in einem Brief unter anderem an die Bundesagentur für Arbeit und die obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Forderungen zwar bestehen bleiben, bis auf Weiteres aber nicht vollstreckt werden. Die rechtliche Auseinandersetzung (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Buerge-muss-nicht-fuer-anerkannte-Fluechtlinge-zahlen,fluechtlingshelfer178.html) mit den Fällen ist unterdessen in vollem Gange: Hunderte Bürgen (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Fluechtlingsbuergen-320-Klagen-gegen-Zahlungen,fluechtlingshelfer180.html) haben Klage an unterschiedlichen Gerichten eingereicht.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Fluechtlings-Buergen-muessen-vorerst-nicht-zahlen,buergen102.html


Ich möchte daran erinnern, dass diese Aussetzung ein Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz darstellt, da alle anderen Bürgen sehr wohl gemäß deutscher Gesetze, Rechtsprechung und Organen der Rechtspflege KEINEN willkürlichen Aufschub erhalten.

Inwiefern die Rechtslage unklar sein soll, erschließt sich mir angesichts dieses (https://www.bverwg.de/260117U1C10.16.0) Urteils nicht. Wie kommt Niedersachsen dazu, hier einen eigenen Weg zu gehen, obwohl bundesweit das gleiche Bürgschaftsformular unterzeichnet wurde?

Die Entscheidung des BVerwG ist richtig und eindeutig. Wie kommt das Land dazu, auf ihm zustehende Kostenübernahmen zulasten des Steuerzahlers zu verzichten?

Muninn
16.05.2018, 06:36
Aber warum ausgerechnet eine Ausnahme bei Charakterschweinen machen, die in der Hoffnung, es koste nur das Geld der Anderen, sehenden Auges ein Fass ohne Boden eröffneten? Diese Menschen sind es, die dich als Nazi betiteln, wenn du für ihr "Social Engineering" nicht sofort bereit bist, deine Brieftasche immer weiter aufzumachen. Das sind romantisierende rotweintrinkende Nimbys, die in ihren Besserviertel sitzen und von einer Multikultigesellschaft faseln, deren Folgen sie am eigenen Leibe nicht zu verspüren gedenken.

:prost: Bitte sagen Sie nichts gegen Rotweinliebhaber.

Maitre
16.05.2018, 07:48
:prost: Bitte sagen Sie nichts gegen Rotweinliebhaber.

Auch wenn ich eher Bierproll bin, habe ich grundsätzlich nichts gegen Rotweintrinker. Aber gegen diese speziell Sorte rotweintrinkender Nimbys habe ich schon was.

BlackForrester
21.05.2018, 09:19
JMW hat natürlich irgendwo Recht: Wenn denen versprochen wurde, sie müssten nur bis zum Zeitpunkt xy bürgen und der Zeitraum wird dann darüber hinaus willkürlich ausgedehnt, haben wir ein gewisses Problem mit der Rechtssicherheit. Daher würde ich diesen Leuten eine Überprüfung und Neubewertung ihrer Fälle nicht komplett verweigern. Ich würde deren Fälle eben erst dann behandeln wollen, nachdem alle anderen größeren Ungerechtigkeiten und willkürlich möglich gemachten Rechtsbrüche geklärt sind. Das dürfte natürlich dauern...


Man kann den Schuh aber auch anders anziehen - man hat eben so lange zu bürgen wie die Überprüfung und Neubewertung abgeschlossen ist und hat man dann eventuell "zu viel" gebürgt bekommt man eben die Summe X erstattet.

Als Beispiel wie dies in diesem Lande gehandhabt wird.
Wenn Du eine Steuerschuld hast, welche nach Deiner Ansicht ungerechtfertigt ist, bist Du trotzdem verfplichtet diese Steuerschuld erst einmal zu bezahlen und kannst dann den Rechtsweg beschreiten, wo dann geklärt wird ob die Steuerschuld nun rechtens wäre - oder eben nicht.
Bei "oder eben nicht" bekommst Du diese Steuern dann zurück - Du hast aber erst einmal zu bezahlen.

Warum sollte man es in diesen Fällen anders handhaben?

Maitre
21.05.2018, 09:22
Man kann den Schuh aber auch anders anziehen - man hat eben so lange zu bürgen wie die Überprüfung und Neubewertung abgeschlossen ist und hat man dann eventuell "zu viel" gebürgt bekommt man eben die Summe X erstattet.

Als Beispiel wie dies in diesem Lande gehandhabt wird.
Wenn Du eine Steuerschuld hast, welche nach Deiner Ansicht ungerechtfertigt ist, bist Du trotzdem verfplichtet diese Steuerschuld erst einmal zu bezahlen und kannst dann den Rechtsweg beschreiten, wo dann geklärt wird ob die Steuerschuld nun rechtens wäre - oder eben nicht.
Bei "oder eben nicht" bekommst Du diese Steuern dann zurück - Du hast aber erst einmal zu bezahlen.

Warum sollte man es in diesen Fällen anders handhaben?

Nichts anderes schwebte mir vor. Die Herrschaften müssen erst einmal bezahlen und bekommen zuviel gezahltes Geld nach erfolgreicher Neubewertung zurückgezahlt. Wer bürgt, der bürgt!

erselber
21.05.2018, 17:12
Es gilt der kaufmännische Grundsatz:

„Wer bürgt,wird gewürgt“.

Aber es gibt verschiedene Bürgschaftsarten, die teilweise sogar untereinander kombinierbar sind und außer unter Kaufleuten, der Schriftform bedürfen:

Da sich inden Reihen der Teddybärenwerfer/Innen sicher auch Juristen oder/und Kaufleute befinden/befanden kannten diese die Nicklichkeiten, Gefahren von Bürgschaften.Daher dürften diese sicherlich Varianten gewählt haben die für den Bürgen nahezu risikolos sind oder einen sehr hohen Verwaltungsaufwand bedürfen, ehe der Gläubiger sich daraus befriedigen kann.


Es ist zuklären welche Bürgschaftsform gewählt, vereinbart wurde:

BGB-, gewöhnliche Bürgschaft oderauch Ausfallbürgschaft:

Hier hat der Bürge das Recht auf Vorausklage zu bestehen, wenn er in Anspruch genommen werden soll.

Selbstschuldnerische Bürgschaft:

Das besagt schon der Name, dass der Bürge wie der Schuldner selbstschuldnerisch dem Gläubiger gegenüber haftet, also Verzicht auf den Einspruch der Vorausklage. Der Gläubiger kann auswählen ob er an den Schuldner oder gleich an den Bürgen herantritt.

Danebengibt es aber viele Varianten:

Ausfallbürgschaft:

Der Gläubiger kann nur den Bürgen dann belangen, wenn der Hauptschuldner ausfällt.
Nachweise sind hierfür vom Gläubiger zu liefern.

Modifizierte Ausfallbürgschaft:

Der Gläubiger kann den Bürgen nur dann zur Zahlung auffordern, wenn ein genau definierter Sachverhalt dafür eingetreten und nachweisbar ist. Gravierende Liquiditätsengpässe des Hauptschuldners mit der Befürchtung der Insolvenz,Mahnbescheid, fruchtlose Pfändung, eidesstattliche Versicherung(Offenbarungseid), Insolvenzantrag, -eröffnung, Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse, Eintragung von Versteigerungsvermerken, Tod des Schuldner kann er sich an die Erben wenden.



Höchstbetragsbürgschaft:

Der Bürge haftet nur bis zu einem genau fest gelegten Betrag.

Zeitliche befristete Bürgschaft:

Die Bürgschaft gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.

Rückbürgschaft:

Der Bürge haftet gegenüber dem Hauptbürgen und ist regresspflichtig falls dieser inAnspruch genommen wird.

Nachbürgschaft:

Der Bürge haftet dem Schuldner dafür, dass der Hauptbürge seinen Verpflichtungennachkommt, falls dieser in Anspruch genommen wird.

Mitbürgschaft:

Mehrere Bürgen verpflichten sich für einen Schuldner

Viele Bürgschaftsarten können auch mit-/untereinander kombiniert werden. Da ja der Bürge nicht weiß wie sich die finanzielle Situation des Schuldners weiter entwickelt. Somit kann er sein Risiko teilweise abschätzen.

Dann kann noch vereinbart werden ob der Bürge nach der ersten Aufforderung bereits zahlungspflichtig wird oder weitere Bedingungen erfüllt sein müssen.

Dann gibt es Urteile, die Bürgschaften nahezu wertlos machen -weil sittenwidrig-:

-krasse Überforderung des Bürgen (das muss der Bürge nachweisen),
-emotionale Gründe mit dem Hauptschuldner eine Bürgschaft einzugehen
-der Schuldner hat die emotionalen Gründe für seine Zwecke ausgenutzt.

Die Gründe 2 und 3 muss der Gläubiger widerlegen.

Danebengibt es noch Varianten:

Bürgen für Familienangehörige oder Ehegatten dem Zoll, die alle anders zu handhabensind.

Für Bonitätsprüfung des/der Bürgen, also die Werthaltigkeit, und evtl. Einhaltung von Fristen ist allein der Gläubiger verantwortlich.

navy
25.05.2018, 21:56
die kriminelle Bande wieder einmal in Niedersachsen! SPD und Grünen System mit Garantien auch im Visa Skandal schon vor über 15 Jahren

der Karl
23.06.2018, 10:50
Gibt es in Sachen Bürgschaften neue Infos?

Tutsi
23.06.2018, 11:00
Müssen Steuerzahler bald für Bürgschaften für Flüchtlinge aufkommen? (https://www.politikforen.net/showthread.php?180954-M%C3%BCssen-Steuerzahler-bald-f%C3%BCr-B%C3%BCrgschaften-f%C3%BCr-Fl%C3%BCchtlinge-aufkommen/page4)


Heißt es nicht mit Bürgschaften für Flüchtlinge ?

Oder wessen Bürgschaften sollen sie bezahlen ?

Die Bürgschaften, die Frau Kanzlerin übernommen hat ?

Wir bürgen doch schon lange für Griechenland und scheinbar nimmt das auch kein Ende.

https://philosophia-perennis.com/2018/06/23/immigranten-aus-afrika-allahu-akbar-europa-gehoert-uns/
immigranten-aus-afrika-allahu-akbar-europa-gehoert-uns/

Ein neues Video zeigt: Bereits auf der Überfahrt am Mittelmeer stellen Flüchtlinge klar: „Allahu Akbar! Europa gehört uns!“


In einer ausweglosen Situation zwischen europäischen „Freunden“, heimischer Asylindustrie und die Fakten nach Gusto präsentierenden Medien ist eine echte Lösung der Migrationsprobleme nicht in Sicht.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/der-merkel-schwindel/
meinungen/der-merkel-schwindel/


Noch schlimmer die Zahlen von 2016: Deutschland mit 745.155 Asylgesuchen, gefolgt von Italien mit 122.960. Insgesamt hatten damals 1,3 Millionen Migranten Asyl gesucht. Diese Zahlen belegen einerseits die Überforderung oder Dreistigkeit der EU-Partnerländer und zeigen andererseits, dass Seehofers Forderungen am Hauptproblem vorbei gehen: den ungeschützten EU-Außengrenzen.
Die Zahlen zeigen zugleich, dass Merkels wie auch immer erträumte „europäische Lösung“ überhaupt keine Lösung sein kann. Denn nach deren Logik müssten alle „Flüchtlinge“ in den Grenzländern das Asylverfahren durchlaufen – ein Unterfangen, an dem selbst das frühere Verwaltungswunderland Deutschland grandios gescheitert ist.

https://www.tichyseinblick.de/wp-content/uploads/2018/06/GettyImages-977743192.jpg

der Karl
23.06.2018, 11:02
Die Bürgschaften sind ja nicht für Flüchtlinge, sondern zu Gunsten von gewissen Sozialbehörden o.ä.

Bestmann
23.06.2018, 18:46
Die Bürgschaften sind ja nicht für Flüchtlinge, sondern zu Gunsten von gewissen Sozialbehörden o.ä.

Die sich als "Schleuser "betätigen (Bremen und ? )
Ab in den Knast mit dieser Bande !
Gruß ...