PDA

Vollständige Version anzeigen : Schäfer- Gümbel: Hartz IV- Empfänger sollen Vermögen behalten dürfen



Deutscher Michel
11.04.2018, 01:10
Der SPD- Politiker Thorsten Schäfer-Gümbel hat vor einigen Stunden vorgeschlagen, Hartz IV- Empfängern ihr erarbeitetes Vermögen bzw. die davon anteilig erworbenen Sachwerte, wie z.B. Häuser, trotz der Inanspruchnahme der Leistungen (nahezu?) uneingeschränkt zu überlassen. Bisher gesteht man den Leuten ja lediglich ein mit vielerlei Auflagen verbundenes Schonvermögen zu.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/parteivize-schaefer-guembel-neuer-spd-vorstoss-hartz-iv-empfaenger-sollten-vermoegen-behalten-duerfen/21157914.html


Für alle, die den Kollegen noch nicht oder nicht mehr kennen: Das ist der junge Mann, der damals kurzfristig als Ersatzmann für Andreas Ypsilanti bei der Hessenwahl gegen Roland "Kotz" Koch angetreten war.


https://www.youtube.com/watch?v=wcICoz14euA


Wie findet Ihr den Vorschlag?

Wie ist das eigentlich bei den Neuankömmlingen der letzten Jahre? Müssen die auch ihre Vermögenswerte offenlegen, wenn sie Leistungen beziehen wollen und falls ja, wie macht man das plausibel und nachprüfbar, wenn man angeblich über keinerlei Dokumente zum Nachweis der Identität und der Lebensumstände verfügt?

hamburger
11.04.2018, 01:44
Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern

Muninn
11.04.2018, 06:56
Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern


Man kann sich auch als Flüchtling registrieren lassen. Dann bekommt man die gleichen Leistungen und darf sein Vermögen behalten. Weil keiner nach dem Vermögen fragt... Da braucht es nicht einmal einen Pass.

Deutschmann
11.04.2018, 07:03
Richtiger Vorschlag.

Es geht nicht darum was einer hat, sondern welche Einnahmen er momentan verbuchen kann. Wenn einer Häuser und Mieteinnahmen hat, wird kaum in Hartz4 abrutschen. Aber der Maurer, der sich ein Häuschen gebaut hat, kann von heute auf morgen drin sein. Wenn man den Leuten auch noch ihr erarbeitetes wegnimmt, schließt man da einen Kreis aus dem die nie wieder rauskommen. Zumindest nicht ohne Lottogewinn. Und den können sich Hartzer in der Regel auch nicht leisten.

MANFREDM
11.04.2018, 10:18
Richtiger Vorschlag.

Es geht nicht darum was einer hat, sondern welche Einnahmen er momentan verbuchen kann. Wenn einer Häuser und Mieteinnahmen hat, wird kaum in Hartz4 abrutschen. Aber der Maurer, der sich ein Häuschen gebaut hat, kann von heute auf morgen drin sein. Wenn man den Leuten auch noch ihr erarbeitetes wegnimmt, schließt man da einen Kreis aus dem die nie wieder rauskommen. Zumindest nicht ohne Lottogewinn. Und den können sich Hartzer in der Regel auch nicht leisten.

Find ich auch richtig. Denn: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-mehr-erwerbsfaehige-hartz-iv-empfaenger-haben-auslaendische-wurzeln/21159084.html


Nürnberg Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben inzwischen ausländische Wurzeln. Hauptgrund dafür ist der starke Flüchtlingszuzug der vergangenen Jahre, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag in Nürnberg erklärte.

Dann dürfen die Drogenhändler/Schwarzarbeiter und sonstige Sozialbetrüger ihr sauer Erspartes behalten. Bei den Miris gibt es übrigens ein neues Geschäftsmodell: Vermietung an andere Clan-Mitglieder, die Hartz-IV beziehen. Kann dir Adressen nennen.

Kreuzbube
11.04.2018, 10:22
H4 wurde geschaffen, um das Vermögen der Deutschen an die Illegalen zu verteilen. Also ganz Fischer-Doktrin.:)

nurmalso2.0
11.04.2018, 10:23
Der SPD- Politiker Thorsten Schäfer-Gümbel hat vor einigen Stunden vorgeschlagen, Hartz IV- Empfängern ihr erarbeitetes Vermögen bzw. die davon anteilig erworbenen Sachwerte, wie z.B. Häuser, trotz der Inanspruchnahme der Leistungen (nahezu?) uneingeschränkt zu überlassen. Bisher gesteht man den Leuten ja lediglich ein mit vielerlei Auflagen verbundenes Schonvermögen zu.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/parteivize-schaefer-guembel-neuer-spd-vorstoss-hartz-iv-empfaenger-sollten-vermoegen-behalten-duerfen/21157914.html


Für alle, die den Kollegen noch nicht oder nicht mehr kennen: Das ist der junge Mann, der damals kurzfristig als Ersatzmann für Andreas Ypsilanti bei der Hessenwahl gegen Roland "Kotz" Koch angetreten war.


https://www.youtube.com/watch?v=wcICoz14euA


Wie findet Ihr den Vorschlag?

Wie ist das eigentlich bei den Neuankömmlingen der letzten Jahre? Müssen die auch ihre Vermögenswerte offenlegen, wenn sie Leistungen beziehen wollen und falls ja, wie macht man das plausibel und nachprüfbar, wenn man angeblich über keinerlei Dokumente zum Nachweis der Identität und der Lebensumstände verfügt?

Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4.

Querfront
11.04.2018, 10:48
Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4.

Das ist auch jetzt schon der Fall.

nurmalso2.0
11.04.2018, 10:53
Das ist auch jetzt schon der Fall.

Ja, aber unter Schäfer-SPD-Dummkopf ist das dann legal.

Liberalist
11.04.2018, 10:56
Egal.

Der Laden kackt hier eh bald ab.

Deutschmann
11.04.2018, 11:31
Find ich auch richtig. Denn: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-mehr-erwerbsfaehige-hartz-iv-empfaenger-haben-auslaendische-wurzeln/21159084.html



Dann dürfen die Drogenhändler/Schwarzarbeiter und sonstige Sozialbetrüger ihr sauer Erspartes behalten. Bei den Miris gibt es übrigens ein neues Geschäftsmodell: Vermietung an andere Clan-Mitglieder, die Hartz-IV beziehen. Kann dir Adressen nennen.

Das ist ne andere Baustelle für die das Sozialamt nicht zuständig ist - sondern das Kriminalamt.

Hrafnaguð
11.04.2018, 11:55
Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4.

Da dieser Kram durch illegale Geschäfte erwirtschaftet wurde ist dem nicht so.
So der politische Wille da ist kann das alles beschlagnahmt werden. Sicher, ein Beweis muß
da sein um so zu handeln aber gegenüber diesen Gestalten sollte man Begriffe wie "Rechtsstaatlichkeit"
und ihre Wirkung einfach mal aussetzen.



Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern

Das Millionäre H4 bekommen wäre absurd. Aber wenn sich ein Normalverdiener ein Haus gebaut hat
das sagen wir mal 250.000 - 500.000€ wert ist, dann sollte man ihm das lassen.
Ansonsten ist das Schonvermögen natürlich abartig niedrig angesetzt. Ich würde heute
anders dastehen wenn dem vernünftig geregelt gewesen wäre. Nach dem Tod meiner Frau
war ich mehrere Jahre arbeitsunfähig depressiv, dazu noch übele chronifizierte Schmerzen.
Als es wieder ging keinen Job gefunden den ich machen kann. Geld weg, H4. Dann zwei Jahre
1€ Job bei dem ich etwas gelernt habe das mir u.U. Selbständigkeit ermöglichen würde bzw
eine richtige Ausbildung in dem Berufsfeld finanzierbar machen würde. Man gräbt mit dem
niedrigen Schonvermögen einfach den Menschen die Möglichkeit ab aus der Armutsfalle zu
entfliehen. im Grunde Enteignung des gesamten Vermögens. Bei mir durften 7.500€ "Schonvermögen"
übrigbleiben. Das ist allerdings mittlerweile auch aufgebraucht. Ich kann gar nicht soviel fressen
wie ich kotzen möchte.

Und ich habe, trotz des vernünftigen Vorschlags von Schäfer-Gümpel, nicht vergessen wer uns
diese Sauerei eingebrockt hat: Eine rot-grüne Koalition.

MANFREDM
11.04.2018, 12:08
Das ist ne andere Baustelle für die das Sozialamt nicht zuständig ist - sondern das Kriminalamt.

Nein dafür ist genau die Sozialbehörde zuständig, verstecktes Vermögen zu ermitteln. Die haben Zugriff auf alle Kontodaten und das wird auch genutzt. Leider muß man dir absolute Blindheit vorwerfen, denn wie schon gesagt:

"Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4."

und Zitat: "Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben inzwischen ausländische Wurzeln."

Hrafnaguð
11.04.2018, 14:51
Nein dafür ist genau die Sozialbehörde zuständig, verstecktes Vermögen zu ermitteln. Die haben Zugriff auf alle Kontodaten und das wird auch genutzt. Leider muß man dir absolute Blindheit vorwerfen, denn wie schon gesagt:

"Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4."

und Zitat: "Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben inzwischen ausländische Wurzeln."



Das wissen diese Gestalten aber auch.
Der Bentley gehört dann eben einem Verwandten und viel wird auch mit Bargeld geregelt.
Oder über die Konten der wenigen Verwandten die nicht in H4 sind. Da läuft einiges, auch Immobiliengeschäfte
über die Geld gewaschen wird. Manche haben da durchaus eine legale Fassade die nicht über H4 läuft. Von da aus
kann genügend Geld, in Bar oder über Kreditkarten die von Hartzern aus dem Clan mitgenutz werden, verteilt werden.
So völlig dumm sind die auch nicht. Der Rest, so Unregelmäßigkeiten auf Konten von H4lern auftreten, könnte durchaus
über die Schiene "Isch weiß wo deine Haus wohnt" geregelt werden und die harten, kriminellen Aktivitäten durch
das Prinzip "Plata o Plomo" abgesichert sein.


https://www.youtube.com/watch?v=4BgLwB8NZK8

-jmw-
11.04.2018, 15:51
Haben wir es denn nötig, Arbeitslosen ihr Häuschen wegzunehmen?

Deutschmann
11.04.2018, 16:22
Nein dafür ist genau die Sozialbehörde zuständig, verstecktes Vermögen zu ermitteln. Die haben Zugriff auf alle Kontodaten und das wird auch genutzt. Leider muß man dir absolute Blindheit vorwerfen, denn wie schon gesagt:

"Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4."

und Zitat: "Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben inzwischen ausländische Wurzeln."



Und du glaubst die geben ihre Nobelkarossen und Golduhren ab um Hartz zu bekommen? Wach auf!

Und mir ist es scheißegal wer Hartz bekommt. So lange es der Rechtsprechung entspricht. Dann muss man eben Gesetze ändern, damit die "Kanacken" kein Hartz mehr bekommt. Und auch das ist ne andere Baustelle!

Schwarzer Schwan
11.04.2018, 17:59
Die Realität sorgt seit Jahren dafür dass das was Hartz 4 Empfänger behalten können unterschiedlich ausfällt.

Für den Deutschen Staat ist es zum Beispiel kaum möglich zu überprüfen, was ein Sozialhilfeempfänger an Besitz im Ausland hat. Dies führt unter anderem dazu, dass ein Mensch, der zeitlebens in Deutschland gelebt und gearbeitet hat und dann durch eine Kette von unglücklichen Zuständen in die Sozialhilfe abgerutscht ist, schlechter gestellt ist als der Syrer, der 2015 Haus und Hof in Syrien verlassen hat und jetzt hier von Sozialhilfe lebt. Ganz einfach deshalb weil der deutsche Staat in der Lage ist, auf das hart erarbeitete Haus in Deutschland zuzugreifen, auf die Vermögen im Ausland jedoch nicht.

Das Problem, in diesem Fall, sind nicht in erster Linie die Clans (die sind problematisch auf einer ganz anderen Ebene) sondern die Tatsache, dass mittlerweile jeder 2 Hartz 4 Empfänger Migrationshintergrund hat, und fast jeder sechste ein Flüchtling ist und die Zahl steigt. Damit wird der Anteil der Bevölkerung, der nie ins System eingezahlt hat und bei dem man gleichzeitig die Regeln, dass sie erst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen gar nicht umsetzten kann, immer grösser.

Ich denke Gimpels Vorschlag ist zunächst einmal der Realität, als aber auch der Erkenntnis geschuldet, dass die Neudazugekommen ihn gar nicht wählen können, und sollte die Rezession zuschlagen, wird es vor allem die potentielle SPD Wählerschicht treffen, die dann bei längerer Arbeitslosigkeit um ihren bescheidenen Besitz bangen müssen.

MANFREDM
11.04.2018, 18:33
Haben wir es denn nötig, Arbeitslosen ihr Häuschen wegzunehmen?

Das dürfen die nach der jetzigen Rechtslage schon behalten, wenn sie darin wohnen. Eure dümmliche Unkenntnis der Rechtslage und darauf beruhende Folgerungen=Scheisshausparolen erstaunen mich immer wieder. :fizeig:

marcus1011
11.04.2018, 18:44
Haben wir es denn nötig, Arbeitslosen ihr Häuschen wegzunehmen?

Nein, soweit sich das Häuschen im angemessen Rahmen befindet sicher nicht. Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, Villen und Luxuskarossen als Schonvermögen anzusehen. Ist mir persönlich übrigens auch kackegal, wer in der Villa wohnt und wer die Luxuskarosse fährt.

marcus1011
11.04.2018, 18:51
Das dürfen die nach der jetzigen Rechtslage schon behalten, wenn sie darin wohnen. Eure dümmliche Unkenntnis der Rechtslage und darauf beruhende Folgerungen=Scheisshausparolen erstaunen mich immer wieder. :fizeig:

Für einen 4-Personen Haushalt akzeptiert der Gesetzgeber eine Wohnraumgröße von 130 qm. Danach wird es eng. Sicher gibt es noch den sogenannten Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters, allerdings für den Arbeitslosen keinen unmittelbaren Rechtsanspruch dort wohnen zu bleiben bzw Leistungen zu erhalten.

Krombacher007
11.04.2018, 18:58
Für einen 4-Personen Haushalt akzeptiert der Gesetzgeber eine Wohnraumgröße von 130 qm. Danach wird es eng. Sicher gibt es noch den sogenannten Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters, allerdings für den Arbeitslosen keinen unmittelbaren Rechtsanspruch dort wohnen zu bleiben bzw Leistungen zu erhalten.

Hmmm...


Angemessener Wohnraum liegt in der Regel vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen.Quelle (http://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html)

oder

[QUOTE]http://fs1.directupload.net/images/180411/bu25dfv6.jpgQuelle (https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/arbeiten-in-leipzig/jobcenter/leistungen-fuer-arbeitsuchende/kosten-der-unterkunft-im-arbeitslosengeld-ii/)

Kater
11.04.2018, 19:01
Das dürfen die nach der jetzigen Rechtslage schon behalten, wenn sie darin wohnen. Eure dümmliche Unkenntnis der Rechtslage und darauf beruhende Folgerungen=Scheisshausparolen erstaunen mich immer wieder. :fizeig:

Da habe ich andere Dinge von Betroffenen mitbekommen!

marcus1011
11.04.2018, 19:02
Hmmm...

Quelle (http://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html)

oder

Quelle (https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/arbeiten-in-leipzig/jobcenter/leistungen-fuer-arbeitsuchende/kosten-der-unterkunft-im-arbeitslosengeld-ii/)

Da geht's um Mietwohnungen. Da sind andere Wohnungsgrößen Maßstab. Etwas tiefer in deiner ersten Quelle findest du den link zur Bemessung von Wohneigentum.

Krombacher007
11.04.2018, 19:09
Da geht's um Mietwohnungen. Da sind andere Wohnungsgrößen Maßstab. Etwas tiefer in deiner ersten Quelle findest du den link zur Bemessung von Wohneigentum.

Ahh...Wohneigentum ist natürlich etwas anderes als akzeptierte Wohnraumgröße. Wäre es so benannt worden, dann hätte es meinen Einwand auch nicht gegeben

schastar
11.04.2018, 19:14
Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern

200.000 ist viel zu wenig. Es sollte schon in einen Größenordnung gehen welche sich ein fleißiger und sparsamer Arbeiter erarbeiten kann, eine Million wäre in Ordnung. 'Hört sich viel an ist es aber nicht weil ja Sachvermögen auch zählen und so ein Haus schnell mal eine halbe Million und mehr wert ist. Wenn man dann H4-bezieht wird es ja eh weniger weil man sich doch das eine oder andere gönnt.

schastar
11.04.2018, 19:16
Find ich auch richtig. Denn: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-mehr-erwerbsfaehige-hartz-iv-empfaenger-haben-auslaendische-wurzeln/21159084.html



Dann dürfen die Drogenhändler/Schwarzarbeiter und sonstige Sozialbetrüger ihr sauer Erspartes behalten. Bei den Miris gibt es übrigens ein neues Geschäftsmodell: Vermietung an andere Clan-Mitglieder, die Hartz-IV beziehen. Kann dir Adressen nennen.

Ich bin weder das eine noch das andere und möchte meinen kleinen Wohlstand dennoch nicht verlieren nur weil ich nicht mehr kann und in H4 abrutsche.

Schlummifix
11.04.2018, 19:26
Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern

Geht auch jetzt schon. Ist doch kinderleicht.

Bsp. die Eltern sind steinreich. Sohnemann hat kein eigenes Vermögen, arbeitet nichts und bezieht H4.
Eltern stecken ihm jeden Monat 10 000 Eur bar zu. Wer will das kontrollieren?

So machen es übrigens auch die Clans. Die Kohle vom deutschen Sozialstaat wird vergemeinschaftet.
Der "Familienferrari" ist dann eben nicht zuzuordnen :lach:
Die sind ja nicht so dumm, wie die Kartoffeln. Mit Meldeadressen usw.

schastar
11.04.2018, 19:29
Hmmm...

Quelle (http://www.hartziv.org/angemessene-wohnkosten.html)

oder

[QUOTE]http://fs1.directupload.net/images/180411/bu25dfv6.jpgQuelle (https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/arbeiten-in-leipzig/jobcenter/leistungen-fuer-arbeitsuchende/kosten-der-unterkunft-im-arbeitslosengeld-ii/)

mehr oder weniger verpfichtend ist der Betrag welcher vom Jobcenter übernommen wird.
Die Wohnraumgröße hingegen nicht. Wenn ich 100qm für 279,60 ermiete ist das auch in Ordnung, ebenso wenn ich nur 30qm für dieses Geld vermiete und der Mieter mit der Größe einverstanden ist.

Krombacher007
11.04.2018, 19:32
Geht auch jetzt schon. Ist doch kinderleicht.

Bsp. die Eltern sind steinreich. Sohnemann hat kein eigenes Vermögen, arbeitet nichts und bezieht H4.
Eltern stecken ihm jeden Monat 10 000 Eur bar zu. Wer will das kontrollieren?

Theoretisch machbar aber warum sollte sich jemand, der monatlich 10.000 Euro zugesteckt bekommt, den Scheiß antun seine Konten offenlegen zu müssen, alles in bar zahlen müssen, sich bewerben zu müssen,...? Wenn er doch einfach die Miete und seine Krankenkasse selbst bezahlen kann und dann nicht der Offenlegungspflicht unterliegt. Macht doch keinen Sinn.
Im Kleinen macht es Sinn aber nicht bei "steinreichen"

Schlummifix
11.04.2018, 19:38
Theoretisch machbar aber warum sollte sich jemand, der monatlich 10.000 Euro zugesteckt bekommt, den Scheiß antun seine Konten offenlegen zu müssen, alles in bar zahlen müssen, sich bewerben zu müssen,...? Wenn er doch einfach die Miete und seine Krankenkasse selbst bezahlen kann und dann nicht der Offenlegungspflicht unterliegt. Macht doch keinen Sinn.
Im Kleinen macht es Sinn aber nicht bei "steinreichen"

"Bewerben müssen" stimmt schonmal nicht...
Dann kürzen sie eben. Aber die dürfen immer nur vorübergehend kürzen.
Aus rechtlichen Gründen. Es ist schon ein geiles Land :D

Die Araberclans leasen sich mit H4 Ferraris.

Amadeus
11.04.2018, 19:47
"Bewerben müssen" stimmt schonmal nicht...
Dann kürzen sie eben. Aber die dürfen immer nur vorübergehend kürzen.
Aus rechtlichen Gründen. Es ist schon ein geiles Land :D

Kannst Du das belegen?

hamburger
11.04.2018, 19:48
200.000 ist viel zu wenig. Es sollte schon in einen Größenordnung gehen welche sich ein fleißiger und sparsamer Arbeiter erarbeiten kann, eine Million wäre in Ordnung. 'Hört sich viel an ist es aber nicht weil ja Sachvermögen auch zählen und so ein Haus schnell mal eine halbe Million und mehr wert ist. Wenn man dann H4-bezieht wird es ja eh weniger weil man sich doch das eine oder andere gönnt.

Leider ist die Realität anders. Niemand wirst du vermitteln können, das jemand staatliche Unterstützung bekommt, der in einem Haus wohnt, das eine Million wert ist. Ab einer bestimmten grenze muss das Subsidiaritäts Prinzip greifen.
Somit muss eine Grenze eingezogen werden...wie hoch, das muss die Gesellschaft aushandeln.

Krombacher007
11.04.2018, 19:48
Kannst Du das belegen?

Kürzungen sind generell temporär

Schlummifix
11.04.2018, 19:51
Kannst Du das belegen?

Ja, der A.Dübel hat das einmal durchpraktiziert.
Ich fand das methodisch einfach interessant, was dann passiert.

Was passiert? Er landet in der Grundsicherung. Man kann eben nur bis zu einem bestimmten Punkt kürzen, wegen Art.1 GG.
Man kann ihn ja nicht verhungern lassen. Dann wäre das Amt strafrechtlich dran.

P.S. der kassiert längst wieder volles H4. Das Amt hats aufgegeben :kich:

Amadeus
11.04.2018, 19:51
Kürzungen sind generell temporär

Ja, aber wenn der Leistungsempfänger nach Ende der Sanktion erneut gegen die Auflage, etwa, sich zu bewerben, verstößt, kann doch sofort erneut sanktioniert werden, oder nicht?

schastar
11.04.2018, 19:53
Leider ist die Realität anders. Niemand wirst du vermitteln können, das jemand staatliche Unterstützung bekommt, der in einem Haus wohnt, das eine Million wert ist. Ab einer bestimmten grenze muss das Subsidiaritäts Prinzip greifen.
Somit muss eine Grenze eingezogen werden...wie hoch, das muss die Gesellschaft aushandeln.

Eine Million ist keie willkürliche Grenze sondern eine welche aus der Überlegung heraus notwendig ist. Viel habe sich im Laufe von 40 Arbeitsjahren und mehr einen kleinen Wohlstand erarbeitet, weil sie eben nicht faul waren und auch gepart habe. Warum sollten diese jetzt ihr Haus hergeben nur weil sie mit 55 die Arbeit verlieren und keinen mehr finden?
Ich würde sogar nur weiter gehen, jeder der 45 Arbeitsjahre voll hat geht in die volle Rente, egal wie alt er ist.

Krombacher007
11.04.2018, 19:57
Ja, aber wenn der Leistungsempfänger nach Ende der Sanktion erneut gegen die Auflage, etwa, sich zu bewerben, verstößt, kann doch sofort erneut sanktioniert werden, oder nicht?

Natürlich, aber dadurch bleibt es trotzdem temporär, denn auch die erneute Kürzung ist nur temporär. Die Aufhebung der temporären Kürzung hat er ja selbst in der Hand, indem er die Anforderungen der Hilfe erfüllt

Ansuz
11.04.2018, 20:03
Fürwahr ein seltsames System, das langjährige Einzahler bestraft und gleichzeitig Auswüchse belohnt. Zum Einen die "Flüchtlinge", Beispiele haben wir genug hierzuforum. Zum Anderen Millionäre mit mißratenem Nachwuchs, da können wie es ausschaut die reichen Eltern die Kosten einfach auf die Allgemeinheit abwälzen.

Thilo Sarrazins Sohn bezieht Hartz-IV-Gelder.

https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leute/In-seinen-Ohren-klingt-Vaters-Sozialkritik-wie-ein-Hohn/story/28324524

Unglaublich.

Buella
11.04.2018, 20:04
Der SPD- Politiker Thorsten Schäfer-Gümbel hat vor einigen Stunden vorgeschlagen, Hartz IV- Empfängern ihr erarbeitetes Vermögen bzw. die davon anteilig erworbenen Sachwerte, wie z.B. Häuser, trotz der Inanspruchnahme der Leistungen (nahezu?) uneingeschränkt zu überlassen. Bisher gesteht man den Leuten ja lediglich ein mit vielerlei Auflagen verbundenes Schonvermögen zu.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/parteivize-schaefer-guembel-neuer-spd-vorstoss-hartz-iv-empfaenger-sollten-vermoegen-behalten-duerfen/21157914.html


Für alle, die den Kollegen noch nicht oder nicht mehr kennen: Das ist der junge Mann, der damals kurzfristig als Ersatzmann für Andreas Ypsilanti bei der Hessenwahl gegen Roland "Kotz" Koch angetreten war.

...


Wie findet Ihr den Vorschlag?

Wie ist das eigentlich bei den Neuankömmlingen der letzten Jahre? Müssen die auch ihre Vermögenswerte offenlegen, wenn sie Leistungen beziehen wollen und falls ja, wie macht man das plausibel und nachprüfbar, wenn man angeblich über keinerlei Dokumente zum Nachweis der Identität und der Lebensumstände verfügt?

Kann man der aSozialen Partei Deutschlands noch vertrauen?
Die kamen und kommen mit popolistischen Worthülsen um die Ecke, um Dir dann, wenn sie gewählt wurden, hinterrücks Dein Vermögen umzuverteilen!

Schau Dir mal den Lebenslauf von diesem Doppelnamen-Abziehbild an:

https://www.schaeferguembel.de/lebenslauf/

Da sollten alle Alarmglocken läuten!

Amadeus
11.04.2018, 20:11
Fürwahr ein seltsames System, das langjährige Einzahler bestraft und gleichzeitig Auswüchse belohnt. Zum Einen die "Flüchtlinge", Beispiele haben wir genug hierzuforum. Zum Anderen Millionäre mit mißratenem Nachwuchs, da können wie es ausschaut die reichen Eltern die Kosten einfach auf die Allgemeinheit abwälzen.
https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leute/In-seinen-Ohren-klingt-Vaters-Sozialkritik-wie-ein-Hohn/story/28324524

Unglaublich.

Das war ja eine der großen Neuerungen der Hartz 4-Reform vor 14 (?) Jahren: Daß die Leute erst ihr Vermögen verbrauchen müssen sollten, bevor sie Anspruch auf Hilfe haben sollten.

Und damals hat das gesamte "gesunde Volksempfinden" dieser Reform begeistert zugestimmt! CDU, SPD, FDP, Grüne, Gewerkschaften, Arbeiterwohlfahrt - alle waren dafür. Endlich würden die "Auswüchse" des Sozialstaates zurechtgestutzt, Sozialhilfe sollte es nur noch für die "unverschuldet in Not geratenen" geben. Auch Merkel hat Schröder für die Agenda 2010 gedankt.

Das waren doch genau die Leute, die jetzt hier in diesem Forum wieder (oder immer noch) gegen die "Sozialschmarotzer", "Parasiten" und "Faulenzer" eifern - Ihr selbst wolltet die Hartz 4-Reform doch. Oder Leute, die genau wie Ihr tickten.

Jetzt ist es Euch auch wieder nicht recht. Kein Mensch weiß mehr, was Ihr eigentlich wollt - Ihr wißt es wohl selber nicht.

Schlummifix
11.04.2018, 20:15
Fürwahr ein seltsames System, das langjährige Einzahler bestraft und gleichzeitig Auswüchse belohnt. Zum Einen die "Flüchtlinge", Beispiele haben wir genug hierzuforum. Zum Anderen Millionäre mit mißratenem Nachwuchs, da können wie es ausschaut die reichen Eltern die Kosten einfach auf die Allgemeinheit abwälzen.
https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leute/In-seinen-Ohren-klingt-Vaters-Sozialkritik-wie-ein-Hohn/story/28324524
Unglaublich.

Sehr gutes Beispiel, in meinen Augen.
Der Vater, ein steinreicher Pensionär und Buch-Millionär. Der Sohn kassiert H4 :lach:
Es ist irgendwie lachhaft.

Man muss z.B. bedenken, dass der Sohn irgendwann sehr viel Geld erbt. Selbst wenn es nur der Pflichtteil wäre.
Und bis dahin ruht er sich in H4 aus ?

Krombacher007
11.04.2018, 20:17
Das war ja eine der großen Neuerungen der Hartz 4-Reform vor 14 (?) Jahren: Daß die Leute erst ihr Vermögen verbrauchen müssen sollten, bevor sie Anspruch auf Hilfe haben sollten.

Und damals hat das gesamte "gesunde Volksempfinden" dieser Reform begeistert zugestimmt! CDU, SPD, FDP, Grüne, Gewerkschaften, Arbeiterwohlfahrt - alle waren dafür. Endlich würden die "Auswüchse" des Sozialstaates zurechtgestutzt, Sozialhilfe sollte es nur noch für die "unverschuldet in Not geratenen" geben. Auch Merkel hat Schröder für die Agenda 2010 gedankt.

Das waren doch genau die Leute, die jetzt hier in diesem Forum wieder (oder immer noch) gegen die "Sozialschmarotzer", "Parasiten" und "Faulenzer" eifern - Ihr selbst wolltet die Hartz 4-Reform doch. Oder Leute, die genau wie Ihr tickten.

Jetzt ist es Euch auch wieder nicht recht. Kein Mensch weiß mehr, was Ihr eigentlich wollt - Ihr wißt es wohl selber nicht.

Das Problem ist, dass die Fehlentwicklung schon vor langer Zeit anfing. Ausländer haben eigentlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe/ALGII. Wenn ein Ausländer seinen Aufenthalt, und den seiner Familie, nicht selbst finanzieren kann, dann hat er das Land zu verlassen. Und dann kam die Perversion dass selbst Flüchtlinge die gleichen Leistungen erhalten müssen wie Deutsche.
Dafür war das Sozialsystem nicht ausgelegt und es wird an diesem Missbrauch zerbrechen

Amadeus
11.04.2018, 20:23
Sehr gutes Beispiel, in meinen Augen.
Der Vater, ein steinreicher Pensionär und Buch-Millionär. Der Sohn kassiert H4 :lach:
Es ist irgendwie lachhaft.

Man muss z.B. bedenken, dass der Sohn irgendwann sehr viel Geld erbt. Selbst wenn es nur der Pflichtteil wäre.
Und bis dahin ruht er sich in H4 aus ?

Soll der Sohn dafür bestraft werden, daß sein Vater Millionär ist? Er kann doch nichts dafür, daß sein Vater ihn nicht unterstützt.

Ansuz
11.04.2018, 20:31
Sehr gutes Beispiel, in meinen Augen.
Der Vater, ein steinreicher Pensionär und Buch-Millionär. Der Sohn kassiert H4 :lach:
Es ist irgendwie lachhaft.

Man muss z.B. bedenken, dass der Sohn irgendwann sehr viel Geld erbt. Selbst wenn es nur der Pflichtteil wäre.
Und bis dahin ruht er sich in H4 aus ?

Ich finde das in höchstem Maße UNANSTÄNDIG und EHRLOS. Selbst wenn mein Nachwuchs mißraten wäre, ich würde mich dennoch in der Pflicht fühlen, seine Existenz zu sichern und dies nicht auf die Allgemeinheit abzuwälzen, insbesondere wenn ich so reich wäre wie dieser Typ und noch mehr, wenn ich wie dieser so dreist gewesen wäre, fleißig nach unten zu treten, anstatt nach oben wie sich das gehörte.
Widerwärtiges charakterloses Politikerpack, wohin man auch schaut. :kotz:

Maitre
11.04.2018, 20:57
Das war ja eine der großen Neuerungen der Hartz 4-Reform vor 14 (?) Jahren: Daß die Leute erst ihr Vermögen verbrauchen müssen sollten, bevor sie Anspruch auf Hilfe haben sollten.

Und damals hat das gesamte "gesunde Volksempfinden" dieser Reform begeistert zugestimmt! CDU, SPD, FDP, Grüne, Gewerkschaften, Arbeiterwohlfahrt - alle waren dafür. Endlich würden die "Auswüchse" des Sozialstaates zurechtgestutzt, Sozialhilfe sollte es nur noch für die "unverschuldet in Not geratenen" geben. Auch Merkel hat Schröder für die Agenda 2010 gedankt.

Das waren doch genau die Leute, die jetzt hier in diesem Forum wieder (oder immer noch) gegen die "Sozialschmarotzer", "Parasiten" und "Faulenzer" eifern - Ihr selbst wolltet die Hartz 4-Reform doch. Oder Leute, die genau wie Ihr tickten.

Jetzt ist es Euch auch wieder nicht recht. Kein Mensch weiß mehr, was Ihr eigentlich wollt - Ihr wißt es wohl selber nicht.

Hartz-IV war schon damals ein ungerechtes System. Es stellte Faulpelze und Drückeberger mit Pechvögeln gleich, die nach 25 Jahren ihre Arbeit verloren. Die stadtbekannten Assis feierten feuchtfröhlich rein während mancher Mittfünfziger mit Tränen in den Augen um sein geliebtes Eigenheim fürchtete. Und genau da müsste eine echte Reform angreifen. Dieser Schäfer-Gümbel hat vermutlich das typische SPD-Ausländerklientel für seine Wohltaten im Auge.
Dabei könnte man so schön einfach eine Reform durchführen, die den Fleissigen belohnt und den Faulpelz bestraft. Mein Vorschlag:

Das Hartz-IV Grundniveau wird um 30% gesenkt, der Grundfreibetrag liegt bei 3000 Euro.
Dafür erhält jeder, der mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium oder fünf Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat:
- für Ausbildungs-, Kinderziehungs-, Krankheits- und Arbeitszeiträume einen Freibetrag für Sach- und Vermögenswerte. Der sollte regional so berechnet sein, dass nach 15 Jahren ein durchschnittliches Eigenheim nicht verwertet werden muss. Ab 25 Jahren entfällt die Verwertungspflicht vollständig.
- Eine Erhöhung des ALG-II um 10 Euro/Monat, für jedes nachgewiesene Jahr der o.g. Zeiten, bei mehr als 25 Arbeitsjahren wegen mir um 20 Euro/Monat.

Das würde die Menschen entlasten, die ihr Leben lang arbeiten gehen, in der Zielgerade zur Rente noch arbeitslos werden und plötzlich ihr sauer verdientes Vermögen verwerten müssen um im Alter in Armut leben zu müssen. Es würde die ganzen faulen Säcke bestrafen, auch nichtintegrierte Ausländer wären schlechter gestellt.

Hay
11.04.2018, 21:40
Richtiger Vorschlag.

Es geht nicht darum was einer hat, sondern welche Einnahmen er momentan verbuchen kann. Wenn einer Häuser und Mieteinnahmen hat, wird kaum in Hartz4 abrutschen. Aber der Maurer, der sich ein Häuschen gebaut hat, kann von heute auf morgen drin sein. Wenn man den Leuten auch noch ihr erarbeitetes wegnimmt, schließt man da einen Kreis aus dem die nie wieder rauskommen. Zumindest nicht ohne Lottogewinn. Und den können sich Hartzer in der Regel auch nicht leisten.

Dann aber müßte auch das Schonvermögen für die Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Bislang liegt dies nämlich gerade einmal bei 2000,-- Euro und damit wesentlich niederiger als das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger. Das bedeutet schon jetzt, dass ein alter Mensch noch einmal enteignet wird, denn ihm wird bestimmt nicht zugestanden, die Differenz zum Schonvermögen der Grundsicherung bis zum Stichtag mal einfach so auszugeben. Und sofern es noch auf dem Konto ist, wird es eingezogen. Wurde es einfach so ausgegeben, so wird eben die Grundsicherung um den "verprassten Betrag" monatlich gekürzt.

Deutschmann
11.04.2018, 22:47
Dann aber müßte auch das Schonvermögen für die Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Bislang liegt dies nämlich gerade einmal bei 2000,-- Euro und damit wesentlich niederiger als das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger. Das bedeutet schon jetzt, dass ein alter Mensch noch einmal enteignet wird, denn ihm wird bestimmt nicht zugestanden, die Differenz zum Schonvermögen der Grundsicherung bis zum Stichtag mal einfach so auszugeben. Und sofern es noch auf dem Konto ist, wird es eingezogen. Wurde es einfach so ausgegeben, so wird eben die Grundsicherung um den "verprassten Betrag" monatlich gekürzt.

Das stimmt. Das ganze System ist irgendwie Scheiße. Da muss man unbedingt ran.

Stanley_Beamish
11.04.2018, 23:09
Dann aber müßte auch das Schonvermögen für die Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Bislang liegt dies nämlich gerade einmal bei 2000,-- Euro und damit wesentlich niederiger als das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger. Das bedeutet schon jetzt, dass ein alter Mensch noch einmal enteignet wird, denn ihm wird bestimmt nicht zugestanden, die Differenz zum Schonvermögen der Grundsicherung bis zum Stichtag mal einfach so auszugeben. Und sofern es noch auf dem Konto ist, wird es eingezogen. Wurde es einfach so ausgegeben, so wird eben die Grundsicherung um den "verprassten Betrag" monatlich gekürzt.

Für jeden, für den es absehbar ist, mit Erreichen der Altersgrenze Grundsicherung beantragen zu müssen, ist es daher angesagt, schon vorher sein Vermögen von den Bankkonten abzuheben, und als Bargeld oder Gold in kleiner Stückelung zu Hause oder in einem Bankschließfach aufzubewahren.

Deutschmann
11.04.2018, 23:16
Für jeden, für den es absehbar ist, mit Erreichen der Altersgrenze Grundsicherung beantragen zu müssen, ist es daher angesagt, schon vorher sein Vermögen von den Bankkonten abzuheben, und als Bargeld oder Gold in kleiner Stückelung zu Hause oder in einem Bankschließfach aufzubewahren.

Au. Da hab ich mal von einer Frau gelesen, die genau das gemacht hat. Ich meine die haben bis 10 Jahre zurückgerechnet und ihr vorgeworfen ihre Vermögen sinnlos verprasst zu haben. Wurde hier im Forum m.W. auch schon thematisiert.

Wie auch immer - das ganze System gehört überarbeitet. Von Grund auf.

Deutscher Michel
12.04.2018, 00:17
Kann man der aSozialen Partei Deutschlands noch vertrauen?
Die kamen und kommen mit popolistischen Worthülsen um die Ecke, um Dir dann, wenn sie gewählt wurden, hinterrücks Dein Vermögen umzuverteilen!

Schau Dir mal den Lebenslauf von diesem Doppelnamen-Abziehbild an:

https://www.schaeferguembel.de/lebenslauf/

Da sollten alle Alarmglocken läuten!

Trauen kann man eigentlichen keinem der Zerstörer aus SPD, Grünen, FDP, Linken und CSU/CDU.

Der Lebenslauf vom Gümbelschäfer liest sich eigentlich wie eine Standardbiographie für 150%ige Sozenfunktionäre. Hattest Du etwas Bestimmtes im Blick?

hamburger
12.04.2018, 01:03
Au. Da hab ich mal von einer Frau gelesen, die genau das gemacht hat. Ich meine die haben bis 10 Jahre zurückgerechnet und ihr vorgeworfen ihre Vermögen sinnlos verprasst zu haben. Wurde hier im Forum m.W. auch schon thematisiert.

Wie auch immer - das ganze System gehört überarbeitet. Von Grund auf.

Das funktioniert nicht. Eine Bekannte hatte geerbt, 146000 €. Das Geld hat sie als Rente angelegt um aus der Grundsicherung heraus zu kommen. Nach einer gewissen zeit hat sie das rückgängig gemacht, ihren Sohn unterstützt.
Der hat das Geld verplempert und sie musste wieder Grundsicherung im Alter beantragen.
Hat sie nach einigen Auseinandersetzungen natürlich auch bekommen.
Was einerseits bedeutet, Frauen sind dumm...andererseits, Grundsicherung muss gezahlt werden

Maitre
12.04.2018, 08:48
Au. Da hab ich mal von einer Frau gelesen, die genau das gemacht hat. Ich meine die haben bis 10 Jahre zurückgerechnet und ihr vorgeworfen ihre Vermögen sinnlos verprasst zu haben. Wurde hier im Forum m.W. auch schon thematisiert.

Wie auch immer - das ganze System gehört überarbeitet. Von Grund auf.

Es muss überarbeitet werden. Es kann nicht angehen, dass Erna Meier, die ihr Leben lang bei einem leider niedrigen Verdienst putzen ging, im Alter mit Arno Dübel gleichgestellt wird. Es kann auch nicht sein, dass Achmed und Aische ihr gleichgestellt werden, obwohl es deren einzige Lebensleistung war, weitere muslimische Hartz-IV-Problembären in die Welt zu setzen.
Das gesamte System ist von Grund auf pervers und leistungsfeindlich.
Aber diese Ungerechtigkeiten wird niemand anfassen. Die Asozialisierung der Gesellschaft muss vorangetrieben werden. Kinder müssen von ihren Eltern lernen, dass man von Hartz-IV auch ganz gut klarkommt und später müssen die es an ihre Kinder weitergeben. Wir brauchen unbedingt mehr Arbeitslosendynastien.

MANFREDM
12.04.2018, 09:29
Da habe ich andere Dinge von Betroffenen mitbekommen!

Das ist eine dümmliche Lüge. Angemessener eigener und selbstgenutzer Wohnraum wird nicht angetatet. Siehe hier die Rechtslage:


Würde man davon ausgehen, daß Ihre Tochter eine selbstgenutzte Immobilie bewohnt - dann dürfen keine Kosten für Miete bei der ARGE geltend gemacht werden -, dann müßte die Größe der Immobilie angemessen sein. Was angemessen ist, ist ein dehnbarer Begriff und immer im Einzelfall zu klären. Es gibt nur sogenannte Richtwerte, die zur Orientierung dienen können und vom Bundessozialgericht aufgestellt wurden.
Ein Haus sollte für 2 Personen nicht mehr als 90 qm Wohnfläche haben, Ausnahme, längst erwachsene Kinder haben dort früher mit gewohnt, dann kann es natürlich auch größer sein. Das Grundstück sollte ca. 500 qm groß sein.


https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101674-anrechnung-von-wohneigentum-bei-der-beantragung-von-hartz-iv

Wie schon gesagt: Statt Scheisshausparolen abzulaichen, sollten sich einige User hier mal über die Rechtslage schlau machen.

Hay
12.04.2018, 09:35
Für jeden, für den es absehbar ist, mit Erreichen der Altersgrenze Grundsicherung beantragen zu müssen, ist es daher angesagt, schon vorher sein Vermögen von den Bankkonten abzuheben, und als Bargeld oder Gold in kleiner Stückelung zu Hause oder in einem Bankschließfach aufzubewahren.

Du weißt aber schon, dass das "Amt" die Konten auch in der Vergangenheit durchleuchtet. Ich weiß jetzt nicht, wieviele Jahre sie schauen dürfen, aber es gab schon Urteile, nach denen Personen Grundsicherung oder Hartz verwehrt wurde, weil sie mit ihrem Ersparten nicht sinnvoll umgingen und, sofern sie schon Erspartes einsetzten, nicht vorher schon auf Sozialhilfeniveau (also nur in Höhe des Bedarfssatzes) lebten.

Maitre
12.04.2018, 09:48
Das ist eine dümmliche Lüge. Angemessener eigener und selbstgenutzer Wohnraum wird nicht angetatet. Siehe hier die Rechtslage:



https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101674-anrechnung-von-wohneigentum-bei-der-beantragung-von-hartz-iv

Wie schon gesagt: Statt Scheisshausparolen abzulaichen, sollten sich einige User hier mal über die Rechtslage schlau machen.

Das "angemessen" ist der Knackpunkt. Hat jemand eine Familie gegründet, Kinder gehabt und entsprechend Wohnraum gebraucht, sich ein Haus mit z.B. 120m² gebaut oder gekauft und wird dann mit Mitte fünfzig arbeitslos, wird vom Amt entschieden, dass dieser Wohnraum unangemessen ist. Da werden dann absurde Spielchen gespielt, Zimmer verschlossen (die ungeheizt zu schimmeln anfangen) oder es soll, nötigenfalls unter Wert, "verwertet" werden. Das ist geisteskranke Wertevernichtung!

Buella
12.04.2018, 11:54
Trauen kann man eigentlichen keinem der Zerstörer aus SPD, Grünen, FDP, Linken und CSU/CDU.

Der Lebenslauf vom Gümbelschäfer liest sich eigentlich wie eine Standardbiographie für 150%ige Sozenfunktionäre. Hattest Du etwas Bestimmtes im Blick?

Nö!
Genau so, wie Du das schreibst, meinte ich das auch! ;)

-jmw-
12.04.2018, 13:03
Nein, soweit sich das Häuschen im angemessen Rahmen befindet sicher nicht. Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, Villen und Luxuskarossen als Schonvermögen anzusehen. Ist mir persönlich übrigens auch kackegal, wer in der Villa wohnt und wer die Luxuskarosse fährt.
Dürfte nicht so schwierig sein, etwas zurechtzubasteln aus u.a. Alter der Bezieher, Wohndauer, Hausgrösse, Lage, Wert, lokalem Wohnungsmarkt usw.

-jmw-
12.04.2018, 13:08
Das dürfen die nach der jetzigen Rechtslage schon behalten, wenn sie darin wohnen. Eure dümmliche Unkenntnis der Rechtslage und darauf beruhende Folgerungen=Scheisshausparolen erstaunen mich immer wieder. :fizeig:
Ich arbeite nicht in der entsprechenden Behörde, ich bin kein Jurist und ich bin kein Bezieher. Warum in aller Welt sollte ich mich also mit den Details der Rücksichtnahme auf Vermögen bei ALG-2-Bezug auskennen?

MANFREDM
12.04.2018, 13:57
Ich arbeite nicht in der entsprechenden Behörde, ich bin kein Jurist und ich bin kein Bezieher. Warum in aller Welt sollte ich mich also mit den Details der Rücksichtnahme auf Vermögen bei ALG-2-Bezug auskennen?

Dann würde ich an deiner Stelle dazu nichts schreiben. Oder schreibst du hier immer, wenn du dich gerade nicht auskennst?

MANFREDM
12.04.2018, 14:03
Das "angemessen" ist der Knackpunkt. Hat jemand eine Familie gegründet, Kinder gehabt und entsprechend Wohnraum gebraucht, sich ein Haus mit z.B. 120m² gebaut oder gekauft und wird dann mit Mitte fünfzig arbeitslos, wird vom Amt entschieden, dass dieser Wohnraum unangemessen ist. Da werden dann absurde Spielchen gespielt, Zimmer verschlossen (die ungeheizt zu schimmeln anfangen) oder es soll, nötigenfalls unter Wert, "verwertet" werden. Das ist geisteskranke Wertevernichtung!

Du erzählst hier einfach Müll. In der Regel sind derartige Sachen verhandelbar und die Sozialgerichte (Verfahren kostenlos) entscheiden auch nicht immer im Sinne der Behörde. Und im übrigen natürlich mal wieder ohne Beleg. Das ist ja immer das Tolle hier. Es wird dummes Zeug erzählt, dass die Schwarte kracht.

Erzählt dem Onkel doch mal lieber, warum 50% der Hartz IV-Empfänger Migranten sind. Die können es schon mal nicht sein. Die Alleinerziehenden auch nicht, usw. Viel bleibt nicht übrig.

Maitre
12.04.2018, 14:16
Du erzählst hier einfach Müll. In der Regel sind derartige Sachen verhandelbar und die Sozialgerichte (Verfahren kostenlos) entscheiden auch nicht immer im Sinne der Behörde. Und im übrigen natürlich mal wieder ohne Beleg. Das ist ja immer das Tolle hier. Es wird dummes Zeug erzählt, dass die Schwarte kracht.

Soso, dummes Zeug also?

https://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Wie-gross-darf-das-Haus-sein-article19727475.html

https://www.focus.de/immobilien/33-quadratmeter-zu-viel-hartz-iv-empfaenger-muessen-zu-grosses-haus-verkaufen_id_6065866.html

Wobei ich 205 m² für zwei Personen auch als etwas viel empfinde.
Leider finde ich den Artikel über das arme Schwein aus dem Harz nicht mehr, dem sie tatsächlich eines seiner Zimmer verschlossen, damit er unter die "angemessene" Grenze kommt. Ist wohl schon etwas zu lange her.



Erzählt dem Onkel doch mal lieber, warum 50% der Hartz IV-Empfänger Migranten sind. Die können es schon mal nicht sein. Die Alleinerziehenden auch nicht, usw. Viel bleibt nicht übrig.

Dazu habe ich schon mehrfach was geschrieben. Es stinkt mich nämlich an, dass Migranten und irgendwelche Faulpelze beim Hartz-IV in den gleichen Topf geworfen werden, wie ein Mensch, der nach 30 Jahren Arbeit plötzlich arbeitslos wird und keine Stelle mehr findet.

MANFREDM
12.04.2018, 14:27
Soso, dummes Zeug also?

https://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Wie-gross-darf-das-Haus-sein-article19727475.html

Die Frau erhält ja Leistungen:
Da aber ein Haus nicht innerhalb kurzer Zeit verkauft werden kann, befand das Sozialgericht, dass der Frau Unterstützung in Form eines Darlehens zugesprochen werden muss.


Es stinkt mich nämlich an, dass Migranten und irgendwelche Faulpelze beim Hartz-IV in den gleichen Topf geworfen werden, wie ein Mensch, der nach 30 Jahren Arbeit plötzlich arbeitslos wird und keine Stelle mehr findet.

Das sind die wenigsten Fälle. Nur ca 3% der über 65-jährigen haben überhaupt Anspruch auf die zu Hartz IV adequate Grundsicherung. Und selbst dort befinden sich inzwischen viele Migranten. Das Thema hatten wir bereits.

Maitre
12.04.2018, 14:39
Die Frau erhält ja Leistungen:

Clever ausgesucht! Es waren Treffer eins und zwei meiner Google Suche, wobei dieser erste Fall meinen Gerechtigkeitssinn nicht ganz so ankratzte. Der andere Fall ist viel interessanter. Die Familie erhält zwar auch ein Darlehen, muss aber später samt Kind aus dem Haus ausziehen. Mit welchem Rechtsempfinden kann man aber die Gleichsetzung von Migranten und faulen Säcken mit Menschen befürworten, die für ihr Land bereits etwas leisteten? Diese Familie hat ein Haus gebaut, muss also gearbeitet haben, hat im Gegensatz zu all den egoistischen Kartoffeln vier Kinder in die Welt gesetzt und drei davon bereits großgezogen. Jetzt wird diese Familie dazu gezwungen, dieses Haus zu verkaufen.

Deutscher Michel
12.04.2018, 22:34
Nö!
Genau so, wie Du das schreibst, meinte ich das auch! ;)

Du hast recht: Das allein ist eigentlich auch schon ganz schön abstoßend und keine Basis für irgendeine Form von Vertrauen. :happy:

-jmw-
13.04.2018, 09:07
Dann würde ich an deiner Stelle dazu nichts schreiben. Oder schreibst du hier immer, wenn du dich gerade nicht auskennst?
Meist.

BlackForrester
14.04.2018, 10:29
Der Vorschlag beweist nur die unendliche Dummheit Gümbels. Das sogenannte Schonvermögen müsste relativ hoch angesetzt werden, vielleicht in der Größenordnung bis 200000 €. Alles, was darüber hinaus geht kann der Betroffene für seinen Lebensunterhalt einsetzen.
Anders ginge das aus rechtlichen Gründen nicht...Millionäre, die H 4 beziehen könnten...albern


´mal vereinfacht gesagt bedeutet dieser Vorschlag eine Art "bedingungsloses" Grundeinkommen durch die Hintertüre.

Trotzdem finde ich diesen Vorschlag richtig. Die Gewährung von ALGII-Leistungen sollte nach meiner unbescheidenen Ansicht nicht am Vermögen, sondern am Einkommen gemessen werden.

Um "Mißbrauch" zu verhindern (also sprich auf Deinen Millionär zu kommen) kann man nicht anrechenbares "Vermögen" durchaus definieren...als Beispiel eine Wohnung oder ein Haus. Besitzt man mehrere Wohnung oder Häuser kann man daraus fiktive Mieteinahmen ermitteln, welche dann ja als Einkommen zählen.

Egal, wie hoch Du das Schonvermögen ansetzen würde - es würde am Ende zu den gleichen Ungerechtigkeiten führen. Nicht nur dass Du die Lebensleistung eines Menschen mißachtest - welche "Größenordnung" wäre angemessen? Egal welche Summe Du ansetzt - es kann und es führt zu massiven Ungerechtigkeiten.
Nehmen wir die von Dir angesetzten 200 000 €. Hast Du eine selbstbewohnte Wohnung in München, Hamburg, Köln, Stuttgart heißt dies Du müsstest Deine Wohnung verkaufen - wohnst Du aber in Meck-Pomm in der Walachai (ich überziehe jetzt) darfst Du Deine selbstbewohnte 20-Zimmer Villa behalten, weil nicht angerechnet wird?

Auch wenn man das Vermögen nicht anrechnet - es bedingt trotzdem die Offenlegung des Vermögens, da man nur dadurch erkennen kann ob aus dem Vermögen Einkommen generiert wird und dieses Einkommen muss man dann anrechnen und damit scheidet Dein Millionär aus.

BlackForrester
14.04.2018, 10:50
Du weißt aber schon, dass das "Amt" die Konten auch in der Vergangenheit durchleuchtet. Ich weiß jetzt nicht, wieviele Jahre sie schauen dürfen, aber es gab schon Urteile, nach denen Personen Grundsicherung oder Hartz verwehrt wurde, weil sie mit ihrem Ersparten nicht sinnvoll umgingen und, sofern sie schon Erspartes einsetzten, nicht vorher schon auf Sozialhilfeniveau (also nur in Höhe des Bedarfssatzes) lebten.


Dies gilt aber nur, wenn absehbar war, dass Du in ALGII rutschen könntest...sprich, ab Eintritt in Arbeitslosigkeit.

Wenn Du vor einem Jahr arbeitslos wurdest und vor 2 Jahren Dein "Vermögen" verprasst hast kann man Dir daraus keinen Strick drehen und ALGII-Leistungen kürzen oder gar streichen. Hast Du Dein Vermögen allerdings in Deiner Arbeitslosenzeit vor ALGII verprasst - ja, dann kann es tricky werden.

BlackForrester
14.04.2018, 11:02
Nein dafür ist genau die Sozialbehörde zuständig, verstecktes Vermögen zu ermitteln. Die haben Zugriff auf alle Kontodaten und das wird auch genutzt. Leider muß man dir absolute Blindheit vorwerfen, denn wie schon gesagt:

"Die Kanaken-Clans freuen sich, dürfen ihre Nobelkarossen und Golduhren behalten und bekommen noch Hartz4."


Diese "Nobelkarossen, diese "Golduhren", diese "Vermögen" und was es da sonst noch alles so gibt gehört aber dem Papier aber nicht der "ALGII-berechtigten Person". Das ist die Problematik.

Es wäre daher in dieser Hinsicht vielleicht sinnvoll, wenn die entsprechende Sozialbehörde auf die Steuerbehörden zugehen und denen sagen - durchleuchtet ´mal den Besitzer dieser Nobelkarosse, dieser Golduhr, dieses Vermögens - und wie einst ein gewisser Aflonso Capone erfahren durfte - man konnte dem Menschen keine Straftat nachweisen, aber wenn es um Steuern geht wird es tricky - Geld entsteht nicht aus dem Nichts, den Weg des Geldes kann man nachvollziehen und wenn Jemand, welcher sagen wir 10 000 € im Monat als Einkommen angibt mehrere 100 000 € Karossen im Besitz hat kann es ganz schön tricky werden.

BlackForrester
14.04.2018, 11:26
Geht auch jetzt schon. Ist doch kinderleicht.

Bsp. die Eltern sind steinreich. Sohnemann hat kein eigenes Vermögen, arbeitet nichts und bezieht H4.
Eltern stecken ihm jeden Monat 10 000 Eur bar zu. Wer will das kontrollieren?

So machen es übrigens auch die Clans. Die Kohle vom deutschen Sozialstaat wird vergemeinschaftet.
Der "Familienferrari" ist dann eben nicht zuzuordnen :lach:
Die sind ja nicht so dumm, wie die Kartoffeln. Mit Meldeadressen usw.


Wenn der Sohnemann nichts arbeitet dann steht halt auch diesem Sohnemann erst einmal ALGII zu.

Nur, glaubst Du, dass dieser Sohnemann dann in einer 45qm-Wohnung leben möchte? Dass die Lage der Wohnung sich nicht in einem Viertel seinesgleichen sich befindet? Da gerät man schon in Erklärungsnotstand, wenn man offen legen muss wie man dies den finanziert.

Dazu - ob ein ALGII-Bezieher unterstützt wird (sei es nur von den Eltern, Geschwistern, Freundeskreis) ist deren Entscheidung und so lange dies aus versteuertem, legalem Geld geschieht - so what.

Zu den Clans:
Das "Geschäftsmodell" ist bekannt - wobei die dafür aufgewendeten Geldern oftmals nicht legal erwirtschaftet werden - und nun stelle Dir einfach einmal die Frage, warum da die Finanzbehörden nicht in die Gänge kommen. Der "Familienferrari" ist auf irgendwen angemeldet und nun könnte man doch sich einmal um dessen Einkommen kümmern und da wären die Ergebnisse vielleicht manchmal sehr interessant.

BlackForrester
14.04.2018, 11:57
Dann aber müßte auch das Schonvermögen für die Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Bislang liegt dies nämlich gerade einmal bei 2000,-- Euro und damit wesentlich niederiger als das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger. Das bedeutet schon jetzt, dass ein alter Mensch noch einmal enteignet wird, denn ihm wird bestimmt nicht zugestanden, die Differenz zum Schonvermögen der Grundsicherung bis zum Stichtag mal einfach so auszugeben. Und sofern es noch auf dem Konto ist, wird es eingezogen. Wurde es einfach so ausgegeben, so wird eben die Grundsicherung um den "verprassten Betrag" monatlich gekürzt.


Für mich immer wieder die gleiche Frage - warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Das "Vermögen" gehört - egal wie hoch - nicht angetastet und hat auch nicht in die Berechnung mit einzufließen. Die ganze Schönvermögendebatte ist genauso surreal wie die Mindestlohndebatte - man kann in diesem Land damit keine Realitäten anbbilden.

Wie hoch setzen wir das Schonvermögen an?
Für eine 100qm-Wohnung in München musst Du 400 000 € + X als Vermögenswert in einer durchschnittlichen Wohngegend ansetzen - selbige 100qm-Wohnung hat in Schwerin einen Wert von 150 000 € + X und bei mir auf´m Dorf kann man als Wert 125 000 € + X ansetzen.
Für ein Häuschen mit 120 qm beginnt der Wert in München bei 700 000 + X, wieder in Schwerin beginnt der Vermögenswert bei 250 000 € und bei mir liegst Du auf Schwerin Niveau.

Wo also setzt man das "Schonvermögen" an - will man nicht bevorzugen / benachteiligen. Dabei ist dies nur EIN Beispiel.

Lasst den Menschen einfach deren "Vermögen" - denn dieses Vermögen bildet die Lebensleistung ab (und man komme mir jetzt nicht mit dem abzockenden Millionär- es mag da Einzelfälle geben, die nehme ich dann aber in Kauf) und Menschen für deren Lebensleistung zu bestrafen ist für mich die Spitze der Asozialität...