Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Zahl der Zweit-Asylanträge in Deutschland steigt



BlackForrester
09.04.2018, 07:06
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83518188/migration-steigende-zahl-von-zweit-asylantraegen-in-deutschland.html

Von der breiten Öffentlichkeit völlig unbemerkt - Politik und Medien verkünden "werbewirksam", dass die Zahl der Aylbewerber stetig abnehme - haben sich fast zeitgleich sich die Zahlen derer, welche in Deutschland unberechtigt einen Asylantrag stellen fast verdreifacht UND - was noch dazukommt - man schiebt diese Menschen nicht ab.

Nicht einmal 20% derer, welche völlig unberechtigt einen Asylantrag gestellt haben und auch keinen Rechtsanspruch auf Asyl besitzen hat man wieder ausser Landes verbracht. Als Gründe der Nichtdurchführung einer Abschiebung gibt man Krankheit an - oder Alleinerziehend - oder deutsche Gerichte schwingen sich auf und behaupten die Versorgung der Asylbewerber in dem Erst-Asylland wäre unzureichend.

Geltendes EU-Recht und deutsches Recht sagt eindeutig - wir im Land A einen Asylantrag gestellt hat, hat in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Asyl. Was aber schert die deutsche Politik, die deutschen Behörden und die deutsche Justiz schon geltendes Recht - und daraus erwächst dann die Frage - wenn sich die Institution Bundesrepublik Deutschland nicht an geltendes Recht hält, warum sollte man sich als Bürger an geltendes Recht halten?

Art. 3, Abs 1 GG sagt doch unzweideutig:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...daraus kann man nun folgern: Wenn man im Bereich Asyl geltendes Recht und Gesetze nicht anwendet, mit welchem Verständnis will man dann geltendes Recht und Gesetze z.B. im Straßenverkehr anwenden.
Wenn man lt. Rechtssprechung einen Menschen nicht in sein Erst-Asylland wegen mangelnder Versorgung abschieben kann - das ist in etwa so, als würde ich sagen, was juckt mich ein Tempolimit, ich kann besser fahren als der Rest der Welt also betrifft mich dieses Tempolimit nicht.

Deutschmann
09.04.2018, 07:21
Da hab ich ne schöne Randnotiz:

Die Türkei schiebt 691 Afghanen ab. Die ersten 227 sind mit einem !!! Charterflugzeug am Sonntag nach Kabul ausgeflogen worden.
(Quelle: BILD)

Bei uns sitzen auch 227 Leute in so einem Flugzeug. Allerdings 210 Sicherheitskräfte und Ärzte + 17 Abzuschiebende.

herberger
09.04.2018, 07:34
Das induzierte Irresein, neben der Spielsucht die gefährlichste Psycho Störung im Gehirn.

Hay
09.04.2018, 09:07
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83518188/migration-steigende-zahl-von-zweit-asylantraegen-in-deutschland.html

Von der breiten Öffentlichkeit völlig unbemerkt - Politik und Medien verkünden "werbewirksam", dass die Zahl der Aylbewerber stetig abnehme - haben sich fast zeitgleich sich die Zahlen derer, welche in Deutschland unberechtigt einen Asylantrag stellen fast verdreifacht UND - was noch dazukommt - man schiebt diese Menschen nicht ab.

Nicht einmal 20% derer, welche völlig unberechtigt einen Asylantrag gestellt haben und auch keinen Rechtsanspruch auf Asyl besitzen hat man wieder ausser Landes verbracht. Als Gründe der Nichtdurchführung einer Abschiebung gibt man Krankheit an - oder Alleinerziehend - oder deutsche Gerichte schwingen sich auf und behaupten die Versorgung der Asylbewerber in dem Erst-Asylland wäre unzureichend.

Geltendes EU-Recht und deutsches Recht sagt eindeutig - wir im Land A einen Asylantrag gestellt hat, hat in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Asyl. Was aber schert die deutsche Politik, die deutschen Behörden und die deutsche Justiz schon geltendes Recht - und daraus erwächst dann die Frage - wenn sich die Institution Bundesrepublik Deutschland nicht an geltendes Recht hält, warum sollte man sich als Bürger an geltendes Recht halten?

Art. 3, Abs 1 GG sagt doch unzweideutig:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...daraus kann man nun folgern: Wenn man im Bereich Asyl geltendes Recht und Gesetze nicht anwendet, mit welchem Verständnis will man dann geltendes Recht und Gesetze z.B. im Straßenverkehr anwenden.
Wenn man lt. Rechtssprechung einen Menschen nicht in sein Erst-Asylland wegen mangelnder Versorgung abschieben kann - das ist in etwa so, als würde ich sagen, was juckt mich ein Tempolimit, ich kann besser fahren als der Rest der Welt also betrifft mich dieses Tempolimit nicht.


Warum? Weil der Staat alles ist und du nur der Depp. Und je mehr der Staat eigenes Recht bricht, desto stärker kontrolliert und sanktioniert er die eigenen Untertanen. Ist doch eigentlich logisch!

nurmalso2.0
09.04.2018, 09:15
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83518188/migration-steigende-zahl-von-zweit-asylantraegen-in-deutschland.html

Von der breiten Öffentlichkeit völlig unbemerkt - Politik und Medien verkünden "werbewirksam", dass die Zahl der Aylbewerber stetig abnehme - haben sich fast zeitgleich sich die Zahlen derer, welche in Deutschland unberechtigt einen Asylantrag stellen fast verdreifacht UND - was noch dazukommt - man schiebt diese Menschen nicht ab.

Nicht einmal 20% derer, welche völlig unberechtigt einen Asylantrag gestellt haben und auch keinen Rechtsanspruch auf Asyl besitzen hat man wieder ausser Landes verbracht. Als Gründe der Nichtdurchführung einer Abschiebung gibt man Krankheit an - oder Alleinerziehend - oder deutsche Gerichte schwingen sich auf und behaupten die Versorgung der Asylbewerber in dem Erst-Asylland wäre unzureichend.

Geltendes EU-Recht und deutsches Recht sagt eindeutig - wir im Land A einen Asylantrag gestellt hat, hat in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Asyl. Was aber schert die deutsche Politik, die deutschen Behörden und die deutsche Justiz schon geltendes Recht - und daraus erwächst dann die Frage - wenn sich die Institution Bundesrepublik Deutschland nicht an geltendes Recht hält, warum sollte man sich als Bürger an geltendes Recht halten?

Art. 3, Abs 1 GG sagt doch unzweideutig:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...daraus kann man nun folgern: Wenn man im Bereich Asyl geltendes Recht und Gesetze nicht anwendet, mit welchem Verständnis will man dann geltendes Recht und Gesetze z.B. im Straßenverkehr anwenden.
Wenn man lt. Rechtssprechung einen Menschen nicht in sein Erst-Asylland wegen mangelnder Versorgung abschieben kann - das ist in etwa so, als würde ich sagen, was juckt mich ein Tempolimit, ich kann besser fahren als der Rest der Welt also betrifft mich dieses Tempolimit nicht.

Wir werden wohl oder übel den Erst-Asylländern unser Sozialsystem aufdrängen und bezahlen müssen, um dorthin abschieben zu können. Ach würde es auf der ganzen Welt nur so aussehen wie bei uns .... :D

antiseptisch
09.04.2018, 09:22
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83518188/migration-steigende-zahl-von-zweit-asylantraegen-in-deutschland.html

Als Gründe der Nichtdurchführung einer Abschiebung gibt man Krankheit an - oder Alleinerziehend - oder deutsche Gerichte schwingen sich auf und behaupten die Versorgung der Asylbewerber in dem Erst-Asylland wäre unzureichend.

Allein die Begründung ist schon haarsträubend. Mit der gleichen Logik könnte man H4-Beziehern ihre Kinder wegnehmen, denn da ist die Versorgung auch unzureichend. :crazy:

antiseptisch
09.04.2018, 09:23
Wir werden wohl oder übel den Erst-Asylländern unser Sozialsystem aufdrängen und bezahlen müssen, um dorthin abschieben zu können. Ach würde es auf der ganzen Welt nur so aussehen wie bei uns .... :D
Ja, das sind Spätfolgen von "am deutschen Wesen soll die Welt genesen". Daran wurden wir gehindert, aber wünschen tun es sich Gutmenschen auch heute noch unterbewusst.

nurmalso2.0
09.04.2018, 09:30
Ja, das sind Spätfolgen von "am deutschen Wesen soll die Welt genesen". Daran wurden wir gehindert, aber wünschen tun es sich Gutmenschen auch heute noch unterbewusst.

Es heißt doch immer, Deutschland solle mehr Verantwortung wenn nicht eine Führungsrolle in der Welt einnehmen. Ach ist das schön .... der Zahlmeister zu sein. Und denen die das Alles bezahlen werden, werden mit einer 42%-Rente belohnt, die sie auch noch versteuern müssen.