Vollständige Version anzeigen : Todesstrafe
Punkt a)
Wenn ein Familienmitglied von dir bspw. in den USA Opfer einer Straftat werden würde... wäre es dir dann lieber, dass die Person lebenslang in einer Zelle einsam verrottet, oder einen schmerzfreien Tod nach kurzer Zeit erlebt?
Viele Todeskandidaten in den USA haben vor ihrer Hinrichtung gesagt, dass sie den Tod als Erlösung empfinden!
Punkt b)
In den USA kosten Hinrichtungen im Durchschnitt 24 Millionen $, also die Gesamtkosten. Eine lebenslange Haft kostet nur 14 Millionen $, also deutlich weniger.
Das sind nahezu Schnaeppchenpreise! Koennen die privaten Betreiber
der Justizvollzugsanstalten in den USA damit ueberhaupt noch Profite
machen?
Circopolitico
16.03.2018, 07:15
Das sind nahezu Schnaeppchenpreise! Koennen die privaten Betreiber
der Justizvollzugsanstalten in den USA damit ueberhaupt noch Profite
machen?
Das ist nur der Durchschnittspreis. Maryland bspw. hat nur 2 Millionen Euro ausgegeben... bevor die Todesstrafe abgeschafft wurde.
Kennst du CoreCivic (früher Corrections Corporation of America)?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/CoreCivic
Das ist der größte Betreiber von privaten Gefängnissen in den USA. Alleine im ersten Halbjahr von 2015 hatten sie einen Umsatz von 911 Millionen $ und einen Gewinn von 104 Millionen $. :ja:
Widerlich, wirklich widerlich...
mathetes
16.03.2018, 08:10
Was ist Gerechtigkeit? Die soll es doch nur im Himmel oder beim Jüngsten Gericht geben?
Das wuerde an dieser Stelle wohl zu weit fuehren, die sterblichen Ueberreste der Delinquenten kann man verbrennen oder den Angehoerigen uebergeben.
.. das ist aber eine saudämlich Ausrede , denn der Staat hat eine Justiz die diesen Verbrecher zu einer Todesstrafe verurteilt , da kann man nicht pauschal schreiben . der Staat betrachtet es denn als Auftrag , einige seiner Bürger umzubringen .... umbringen hat eine ganz andere Bedeutung als zu einer Todesstrafe zu verurteilen ..
Die hat es im Sinne des von Dir zitieren Beitrages von weiter oben eben nicht!
Doch, geht es, mach ich ja auch nicht. :happy:
Is' mir doch egal, wie Du das händelst! Mir geht es danach, was ich will.
ist ja ok, ich habe eben nur festgestellt das dies eben nur ein individueller persönlicher Ansatz ist der für gesellschaftliche allgemeine Anforderungen nicht funktioniert und nicht funktionieren kann.
Wenn wir unsere Gesellschaft auf Rache aufbauen wollen dann sollten wir Gesetze abschaffen jedem eine Waffe in die Hand drücken und schauen was passiert :D
Der individuelle Wunsch nach Rache bzw. Gerechtigkeit bzw. Bestrafung kann, sofern weit genug verbreitet, natürlich kollektiv institutionalisiert werden, genauso, wie's mit dem individuellen Wunsch nach Sicherheit (durch Wegsperren) und nach Resozialisierung (durch Wegsperren) geht. Politik halt!
Das musste schon allein deshalb erfolgen weil die widerlichen, kriegsverbrecherischen Limeys die gesamte Insel Helgoland wegsprengen wollten.
Inwiefern hätte uns das daran gehindert, aus dem Felsen ein Gefängnis zu machen?
:top:
[...] Die Entwöhnung von Gewalt (selbst positiver Gewalt) gleicht der Zerstörung aller Verteidigungsbarrieren und erzeugt ein Volk von potentiellen Opfern. Gewaltunfähige Leute laden gewaltfähige Leute dazu ein, ihnen Gewalt anzutun. Ich will kein gewaltentwöhntes Volk. [...]
Der individuelle Wunsch nach Rache bzw. Gerechtigkeit bzw. Bestrafung kann, sofern weit genug verbreitet, natürlich kollektiv institutionalisiert werden, genauso, wie's mit dem individuellen Wunsch nach Sicherheit (durch Wegsperren) und nach Resozialisierung (durch Wegsperren) geht. Politik halt!
nein das ist nicht möglich, ein kollektiver institutionalisierter Ansatz muss objektiv gültig für alle sein und von allen oder zumindest von der Merhheit akzeptiert werden. Rache ist aber eine reine subjektive Gefühlsentscheidung und eben nicht allgemein objektivierbar.
als fiktives Beispiel -meine tochter wurde zB brutal vergewaltigt, schwer verletzt musste ins Krankenhaus und hat seitdem psychische Probleme war vllt noch minderjährig (wie gesag nur fiktives Beispiel), ich bin komplett emotionalisiert wütend und hasse den Täter ich wüde ihm aus meinen Gefühlen heraus sofort den Tod wünschen, ich stelle diese Tat keineswegs in irgendeine Relation zu anderen Taten und deren Bestrafungen, ist mir vollkommen egal ich will den Täter tot sehen und gut. Wird irgendwo jemand anderes ermordet den ich nicht kenne oder jemand den ich vllt nicht leiden konnte ein Konkurrent vllt berührt mich das reichlich wenig, ich wünche ihm nicht den Tod sicher er sollte betsraft werden aber ich bin emotional nicht involviert insofern fordere ich uU ein ganz anderes geringeres Strafmass für ihn obwohl die Tat ev viel schwerer war.
ein andere Punkt ist zB das jemand der von dem Verbechen betroffen ist, die todesstrafe aber aus ideologischen Gründen ableht, und sieht als gerechte Bestrafung ev nur den Freiheitsentzung - dann hätte man unterschiedliche Bestrafungen für gleiche Verbrechen.
wie gesagt wenn man Rache als emotional subjektiv definiert dann sind objetive allgemeingültige Ansätze daraus nicht ableitbar.
Oder anders gefragt welche subjektive Rachegefühlemöchtest du denn kollektiv institutionalisieren oder objektivieren? Nach welchen Kriterien entschidest du oder willst du entscheiden?
FranzKonz
16.03.2018, 11:22
nein das ist nicht möglich, ein kollektiver institutionalisierter Ansatz muss objektiv gültig für alle sein und von allen oder zumindest von der Merhheit akzeptiert werden. Rache ist aber eine reine subjektive Gefühlsentscheidung und eben nicht allgemein objektivierbar. ...
Falscher Ansatz. Ein Strafmaß muss nicht aus einer objektiven Überlegung kommen, um von einer großen Mehrheit akzeptiert zu werden.
Rache ist seit jeher ein Aspekt der Strafe, so wie auch Wiedergutmachung, Belehrung oder die Sicherheit der Allgemeinheit durch Reduktion Krimineller im öffentlichen Raum.
FranzKonz
16.03.2018, 11:25
...
In den USA kosten Hinrichtungen im Durchschnitt 24 Millionen $, also die Gesamtkosten. Eine lebenslange Haft kostet nur 14 Millionen $, also deutlich weniger.
Wenn das wirklich so ist, machen die Amis etwas falsch. Wobei ich bezweifle, dass es so ist. Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst manipuliert habe.
Circopolitico
16.03.2018, 11:33
Wenn das wirklich so ist, machen die Amis etwas falsch. Wobei ich bezweifle, dass es so ist. Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst manipuliert habe.
Das stimmt schon. Das liegt an den komplizierten Revisions- und Berufungsverfahren in den USA, die ja meist über Jahre hinweg (manchmal auch Jahrzehnte hinweg) andauern. Gerichts- und Anwaltskosten sind ganz schön teuer, auch bei uns.
Ein Verhandlungstag im NSU-Prozess kostet 150.000€, einer...
Das ist nur der Durchschnittspreis. Maryland bspw. hat nur 2 Millionen Euro ausgegeben... bevor die Todesstrafe abgeschafft wurde.
Kennst du CoreCivic (früher Corrections Corporation of America)?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/CoreCivic
Das ist der größte Betreiber von privaten Gefängnissen in den USA. Alleine im ersten Halbjahr von 2015 hatten sie einen Umsatz von 911 Millionen $ und einen Gewinn von 104 Millionen $. :ja:
Widerlich, wirklich widerlich...
Sehr nette Adaption dieses Gedankens findest du bei Netflix. Für mich nach "Dexter" und "Breaking Bad" die beste Netflixserie:
"Orange is the new Black", ein grandioses Epos über ein Frauengefängnis und seine Insassinnen.
FranzKonz
16.03.2018, 11:38
Das stimmt schon. Das liegt an den komplizierten Revisions- und Berufungsverfahren in den USA, die ja meist über Jahre hinweg (manchmal auch Jahrzehnte hinweg) andauern. Gerichts- und Anwaltskosten sind ganz schön teuer, auch bei uns.
Dem bereits gesagten habe ich nichts hinzuzufügen. ;)
Ein Verhandlungstag im NSU-Prozess kostet 150.000€, einer...
Was nur beweist, dass auch bei uns so manches falsch läuft. Bis dieser Schauprozess rum ist, müssen sie die Schnepfe entlassen, weil das Verfahren so lange gedauert hat, wie das Strafmaß ist.
Liberalist
16.03.2018, 11:42
Is' mir doch egal, wie Du das händelst! Mir geht es danach, was ich will.
Ja, aber auch wenn du es willst, mach ich es trotzdem nicht.
Falscher Ansatz. Ein Strafmaß muss nicht aus einer objektiven Überlegung kommen, um von einer großen Mehrheit akzeptiert zu werden.
wie könnten subjektive Überlgungen einen objektiven ansatz bilden - das ist rein logisch nicht möglich. Objektiv bedeutet für alle gleichermassen wahr. Sicherlich gibt es keine 100%ige Obkjektivität aber man kann sich annähren. subjektive Massstäbe werden imme nur von einzelnen Individuen getragen - darum ja auch subjektiv. Intersubjektivität also Mehrheitsentscheidungen basierend auf logischen Prinzipien kommen dem noch am nächsten. Rache ist ja individuell rein willkürlich, der eine will aus Rache einem den Schniedel abschneiden der andere einem bei diebstahl die Hand abhacken, der nächste lebenslänglich bei kleineren vergehen der nächste Todesstarfe für Vergewaltigungen und andere meinen keine Strafe darf länger als 15 Jahre max sein....was willst du da denn objektivieren?
Rache ist seit jeher ein Aspekt der Strafe, so wie auch Wiedergutmachung, Belehrung oder die Sicherheit der Allgemeinheit durch Reduktion Krimineller im öffentlichen Raum.
wiegesagt individuell sicher, als rechtswissenschaftlichen praktikablen Ansatz eher weniger.
Hallo.
Mir ist mal aufgefallen, dass hier immer sehr viel über bestimmte Vorfälle gejammert wird, aber nie jemand über die Todesstrafe bzw. die Wiedereinführung der Todesstrafe spricht.
Deswegen möchte ich mal fragen, wie ihr zur Todesstrafe steht? Befürwortet ihr die Todesstrafe? Wenn ja, wann sollte sie angewendet werden?
Todesstrafe? Auf jeden Fall! Anwendung...? Naja, das wäre jetzt einiges zu schreiben...
FranzKonz
16.03.2018, 15:25
wie könnten subjektive Überlgungen einen objektiven ansatz bilden - das ist rein logisch nicht möglich. Objektiv bedeutet für alle gleichermassen wahr. Sicherlich gibt es keine 100%ige Obkjektivität aber man kann sich annähren. subjektive Massstäbe werden imme nur von einzelnen Individuen getragen - darum ja auch subjektiv. Intersubjektivität also Mehrheitsentscheidungen basierend auf logischen Prinzipien kommen dem noch am nächsten. Rache ist ja individuell rein willkürlich, der eine will aus Rache einem den Schniedel abschneiden der andere einem bei diebstahl die Hand abhacken, der nächste lebenslänglich bei kleineren vergehen der nächste Todesstarfe für Vergewaltigungen und andere meinen keine Strafe darf länger als 15 Jahre max sein....was willst du da denn objektivieren?
wiegesagt individuell sicher, als rechtswissenschaftlichen praktikablen Ansatz eher weniger.
Krampf. Zwar wirst Du in der Jurisprudenz eher der Begriff Vergeltung finden, aber auch dieser Begriff kommt ursprünglich aus dem Rachegedanken.
Außerdem muß ein Strafmaß nicht objektiv sein. Warum auch? Es muß gesellschaftlich einigermaßen akzeptiert sein, das reicht völlig. Was Du auch erkennen kannst, wenn Du verschiedene Systeme (auch im Verlauf der Geschichte) vergleichst.
Hier noch ein wenig Lesestoff für Dich:
Vergeltung. Das Prinzip lautet, Gutes für Gutes, Böses für Böses. Jedenfalls in seiner zweiten Variante (Böses für Böses) ist es der historisch vermutlich wichtigste Gerechtigkeitsgrundsatz. An dieser Stelle wieder Kelsens ceterum censeo: „Er ist sinnlos, sofern nicht die Antwort auf die Frage: Was ist gut, was ist übel? als selbstverständlich vorausgesetzt wird.“ ((1953), 33) Die Forderung, Schuld oder Unrecht durch Strafe auszugleichen, hat ihren psychischen Ursprung im Racheinstinkt. (RR2 376) Nach Kelsen ist jede Rechtsordnung eine Zwangsordnung. (RR2 34) Insofern als Sanktionen als Reaktionen gegen eine Person zwangsweise vollzogen werden, entspricht das Recht – jede Rechtsordnung – dem Vergeltungsprinzip. Das Vergeltungsprinzip ist dann nur die spezifische Technik des Rechts, das an das Übel des Unrechts das Übel der Unrechtsfolge knüpft. ((1953), 33)
In seiner primitiven Form nimmt das Vergeltungsprinzip die Form des Talionsprinzips an: Aug um Aug, Zahn um Zahn. Es ist möglich, das Talionsprinzip als limitatives Prinzip gegen die Exesse der (Blut-)Rache zu verstehen. Buchstäblich verstanden ist das Talionsprinzip nicht praktikabel, ja es lässt sich sogar leicht parodieren. Eine solche, vermutlich unfreiwillige, Parodie ist Kant unterlaufen. Wenn ein Edelmann einen Clochard beleidigt – welche Entschuldigung ist dann, nach dem Talionsprinzip, das Kant in seiner Sanktionstheorie ausdrücklich voraussetzt, erforderlich? Kant meint, der Edelmann solle vor dem Clochard auf die Knie fallen und ihm die Hand küssen, die Szene natürlich coram populo.
(vi) Das Gleichheitsprinzip. Eng verwandt mit dem Vergeltungsprinzip ist das Gleichheitsprinzip. Viele Juristen sind der Ansicht, das Gleichheitsprinzip bilde den Kern der Gerechtigkeit. Art. 3 GG lautet: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. In Abs. 3 sind dann sog. Diskriminierungsverbote enthalten. Was Kelsen zu diesem Prinzip zu sagen hat, ist in der Tat hochinteressant. (RR2 390-397) Die Gerechtigkeitsforderung „Alle Menschen sollen gleich behandelt werden“, wird häufig mit der Behauptung gestützt, dass alle Menschen von Natur aus gleich sind. ((1953), 34) Da diese empirische Voraussetzung offensichtlich nicht zutrifft, weil die Menschen in Wirklichkeit nicht gleich, sondern sogar sehr verschieden sind, kann die Forderung „Alle Menschen sollen gleich behandelt werden“ nur bedeuten, dass bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten durch eine Gesellschaftsordnung bestimmte empirische Unterschiede zwischen den Menschen unberücksichtigt bleiben sollen. (RR2 390) Aber welche Unterschiede sollen unberücksichtigt bleiben? Kelsen sagt einmal mehr: „Das ist die entscheidende Frage, und auf diese Frage gibt das Prinzip der Gleichheit keine Antwort.“ ((1953), 34)
Affenpriester
16.03.2018, 15:36
Man ist bei den neo Marxisten so gegen die Todesstrafe und freut sich über jedes Land das die Todesstrafe abschafft, da bei wird ignoriert in Gefängnissen der Entwicklungsländer überlebt man den Knast keine 10 Jahre oder noch weniger, schlechtes Essen und mangelnde Hygiene führen dort zum Tod oder auch schlicht weg Mord unter Gefangenen.
Ein Gefangener in der US Todeszelle lebt in der Regel länger als ein zu langjähriger Haft verurteilter Häftling in Latein Amerika.
Nur weil Idioten gegen etwas sind, muss ich nicht dafür sein ... das wäre doch idiotisch. Sieh ... die Welt besteht nun einmal überwiegend aus Idioten, die sich idiotisch verhalten, weil sie so tun, was sie tun!
Viele von ihnen sind auch gegen Krieg, gegen Ausbeutung und gegen Folter. Muss ich deswegen dafür sein? Nein, deswegen nicht. Was Marxisten so denken und fühlen ... das löst in mir nichts aus. Viele sind für die Todesstrafe aus den falschen Gründen und noch mehr dagegen, auch aus den falschen Gründen. Sieh ... die Welt besteht nun einmal überwiegend aus Idioten!
Circopolitico
16.03.2018, 21:06
Sehr nette Adaption dieses Gedankens findest du bei Netflix. Für mich nach "Dexter" und "Breaking Bad" die beste Netflixserie:
"Orange is the new Black", ein grandioses Epos über ein Frauengefängnis und seine Insassinnen.
Vielen Dank für den Tipp! :)
Vielen Dank für den Tipp! :)
Immer gerne
Subjektive Ansichten von Parteimitgliedern und -funktionären führen zu einem Programm, dieses spricht die subjektiven Ansichten von Wählern an, was dazu führt, dass subjektive Ansichten von Parlamentariern, Regierungsmitgliedern und Ministerialbeamten zu Gesetzen führen, die dann allgemeingültig sind.
Ergo: Der politische Prozess, so wie bei allem anderen, was subjektiv ist.
Nachtrag: Der Sozialstaat z.B. soll "soziale Sicherheit" gewährleisten und "soziale Gerechtigkeit" schaffen. Was das ist, weiss eigentlich keiner, müssen tut er's trotzdem.
[...] wie gesagt wenn man Rache als emotional subjektiv definiert dann sind objetive allgemeingültige Ansätze daraus nicht ableitbar.
Oder anders gefragt welche subjektive Rachegefühlemöchtest du denn kollektiv institutionalisieren oder objektivieren? Nach welchen Kriterien entschidest du oder willst du entscheiden?
Ja, aber auch wenn du es willst, mach ich es trotzdem nicht.
Richtig so! :)
Nietzsche
17.03.2018, 15:51
Nur weil Idioten gegen etwas sind, muss ich nicht dafür sein ... das wäre doch idiotisch. Sieh ... die Welt besteht nun einmal überwiegend aus Idioten, die sich idiotisch verhalten, weil sie so tun, was sie tun!
Viele von ihnen sind auch gegen Krieg, gegen Ausbeutung und gegen Folter. Muss ich deswegen dafür sein? Nein, deswegen nicht. Was Marxisten so denken und fühlen ... das löst in mir nichts aus. Viele sind für die Todesstrafe aus den falschen Gründen und noch mehr dagegen, auch aus den falschen Gründen. Sieh ... die Welt besteht nun einmal überwiegend aus Idioten!
Was nur wiederum bedeutet, dass wir eindeutig zuviele sind. Die Selektion findet nicht mehr vernünftig statt. Denn selbst der hohlste Idiot wird von den anderen zwangsläufig mitgetragen, egal wie doof und faul er ist. Eine Entwertung der Fleissigen.
Was nur wiederum bedeutet, dass wir eindeutig zuviele sind. Die Selektion findet nicht mehr vernünftig statt. Denn selbst der hohlste Idiot wird von den anderen zwangsläufig mitgetragen, egal wie doof und faul er ist. Eine Entwertung der Fleissigen.Genau das unterscheidet den Mensch von den Tieren und Gott.
Fettung durch mich
Liberalist
17.03.2018, 17:04
Was nur wiederum bedeutet, dass wir eindeutig zuviele sind.
Ab wann sind wir zu viele?
Wo ist die Grenze?
Zirkuszelt
17.03.2018, 17:12
Nur weil Idioten gegen etwas sind, muss ich nicht dafür sein ... das wäre doch idiotisch. Sieh ... die Welt besteht nun einmal überwiegend aus Idioten, die sich idiotisch verhalten, weil sie so tun, was sie tun!
Viele von ihnen sind auch gegen Krieg, gegen Ausbeutung und gegen Folter. Muss ich deswegen dafür sein? Nein, deswegen nicht. Was Marxisten so denken und fühlen ... das löst in mir nichts aus. Viele sind für die Todesstrafe aus den falschen Gründen und noch mehr dagegen, auch aus den falschen Gründen. Sieh ... die Welt besteht nun einmal überwiegend aus Idioten!
Der Idiot ist doch ein Guter!
In der griechischen Polis wurden als Idioten die Menschen bezeichnet, die sich nicht für die gesellschaftlichen Händel interessierten und keine Ämter übernehmen wollten .Menschen also, die ihren eigenen Kopf hatten wie heute der affenpriester.Glückwunsch zum Idioten !
Nietzsche
17.03.2018, 17:14
Genau das unterscheidet den Mensch von den Tieren und Gott. Fettung durch mich
Wie auch. Es fühlt sich ja niemand verantwortlich. Wenn die Eltern sich nicht mehr für ihre Kinder verantwortlich fühlen, und den Staat als Auffangstation nutzen (und er dies anbietet), dann haben wir keine vernünftige Regulation mehr. Sondern ungeregeltes Wachstum ohne Grenzen.
pixelschubser
17.03.2018, 17:14
Genau das unterscheidet den Mensch von den Tieren und Gott.
Fettung durch mich
Da haste aber Glück!
Krampf. Zwar wirst Du in der Jurisprudenz eher der Begriff Vergeltung finden, aber auch dieser Begriff kommt ursprünglich aus dem Rachegedanken.
Dir ist sicher bewusst das "Krampf" kein Gegenargument ist?
zu deinem verlinkten Text, zum einen, erstmal interessant - gibts da auch eine Link zur Quelle? Mehr Kontext wäre hilfreich um das korrekt einordnen zu können.
zum anderen entscheide ich mich doch ehe für das Gleichheistprinzip :), aber wie gesegat bitte Quelle für mehr Kontext.
Desweiteren habe ich nicht bestritten das es einen subjektive Racheinstinkt gibt der grundlegend für unser Umpfinden bzgl Unrecht und Strafe ist. Ich habe immer nur gesagt das dieser Ansatz für ein Grundgesetz bzw für die allgemeine Rechtssprechungen ungeeignet ist. Die Ansichten sind eben unterschiedelich, darum ja auch subjektiv und unterscheiden sich von Mensch zu Mensch, was aber so nicht angewand werden kann gerade wegen - und da schliesst sich der Kreis zum Anfang wieder - dem Gleichheistprinzip.
du wirst auch wenn du Schriften zu unerer Rechtsprecheung liest, wie auch in vielen anderen Ländern sehen, das Rache wie auch Vergeltung darin keine Rolle spielt.
Außerdem muß ein Strafmaß nicht objektiv sein. Warum auch? Es muß gesellschaftlich einigermaßen akzeptiert sein, das reicht völlig. Was Du auch erkennen kannst, wenn Du verschiedene Systeme (auch im Verlauf der Geschichte) vergleichst.
beides geht ja Hand in Hand. Da Objektivität in der Realität so nicht existiert kommt Intersubjektivität der Objektivität am nächste bzw wird dahingehed akzeptiert und ist als Basis für sinnvolle Entscheidungen praktikabel.
Unter Subjektivität versteht ich die Ansicht eines Einzelnen, auf eine grosse Gemeinschaft bezogen vllt die Ansichten Weniger, und wenn solche Ansichten die Gesetzbücher schreiben ist das eher weniger vom Volk akzeptiert , Diktaturen und ähnliche Systeme sprechen da Bände.
Tryllhase
19.03.2018, 21:11
Dir ist sicher bewusst das "Krampf" kein Gegenargument ist?
zu deinem verlinkten Text, zum einen, erstmal interessant - gibts da auch eine Link zur Quelle? Mehr Kontext wäre hilfreich um das korrekt einordnen zu können.
zum anderen entscheide ich mich doch ehe für das Gleichheistprinzip :), aber wie gesegat bitte Quelle für mehr Kontext.
Desweiteren habe ich nicht bestritten das es einen subjektive Racheinstinkt gibt der grundlegend für unser Umpfinden bzgl Unrecht und Strafe ist. Ich habe immer nur gesagt das dieser Ansatz für ein Grundgesetz bzw für die allgemeine Rechtssprechungen ungeeignet ist. Die Ansichten sind eben unterschiedelich, darum ja auch subjektiv und unterscheiden sich von Mensch zu Mensch, was aber so nicht angewand werden kann gerade wegen - und da schliesst sich der Kreis zum Anfang wieder - dem Gleichheistprinzip.
du wirst auch wenn du Schriften zu unerer Rechtsprecheung liest, wie auch in vielen anderen Ländern sehen, das Rache wie auch Vergeltung darin keine Rolle spielt.
beides geht ja Hand in Hand. Da Objektivität in der Realität so nicht existiert kommt Intersubjektivität der Objektivität am nächste bzw wird dahingehed akzeptiert und ist als Basis für sinnvolle Entscheidungen praktikabel.
Unter Subjektivität versteht ich die Ansicht eines Einzelnen, auf eine grosse Gemeinschaft bezogen vllt die Ansichten Weniger, und wenn solche Ansichten die Gesetzbücher schreiben ist das eher weniger vom Volk akzeptiert , Diktaturen und ähnliche Systeme sprechen da Bände.
In bestimmten Fällen geht es weniger um Rache, sondern in erster Linie um Abschreckung bei extrem gesellschaftsgefährlichen Taten. Aus diesem Grund will Trump für Drogen-Großdealer die Todesstrafe einführen. Auf das übliche linke Gewinsel bin ich gespannt.
In bestimmten Fällen geht es weniger um Rache, sondern in erster Linie um Abschreckung bei extrem gesellschaftsgefährlichen Taten. Aus diesem Grund will Trump für Drogen-Großdealer die Todesstrafe einführen. Auf das übliche linke Gewinsel bin ich gespannt.
Ich bin gegen die Todesstrafe weil ich die Hinrichtung Unschuldiger ebenfalls als Mord oder zumindest Todschlag erachte - staatlich legalisiert doppel schlimm. Wenn man auch bedenkt wie man in manchen Regimen die Todesstrafe dazu verwendet unliebsame oder ideologische Gegner zu eliminieren ist das ein weiterer Grund die Todesstrafe abzulehnen.
Tryllhase
20.03.2018, 10:30
Ich bin gegen die Todesstrafe weil ich die Hinrichtung Unschuldiger ebenfalls als Mord oder zumindest Todschlag erachte - staatlich legalisiert doppel schlimm. Wenn man auch bedenkt wie man in manchen Regimen die Todesstrafe dazu verwendet unliebsame oder ideologische Gegner zu eliminieren ist das ein weiterer Grund die Todesstrafe abzulehnen.
Eine Hinrichtung aus politischen Gründen ist grundsätzlich abzulehnen. Sie war immer das Merkmal der schlimmsten faschistischen und stalinistischen Diktaturen.
Eine Hinrichtung aus politischen Gründen ist grundsätzlich abzulehnen. Sie war immer das Merkmal der schlimmsten faschistischen und stalinistischen Diktaturen.
Das Problem ist halt das man meint man könne das kontrollieren, ist das Fass erstmal geöffnet bin ich mir sicher ist es nur eine frage der Zeit und eine Frage der Anzahl der Hinrichtungen bis der erste Unschuldig stirbt oder die Todestrafe ideologisch missbraucht wird.
China richtet jedes Jahr tausende Menschen hin, wer möchte die Hand dafür ins Feuer legen das das alles schuldige Mörder waren und kein Unschuldiger, sei es aufgrund von Fehlurteilen oder aufgrund der beseitigung unliebsamer Regimegegner dabei ist?
Ich habe kein Problem mit dem Auge um Auge Prinziep - ein heimtückischer Mörder der aus niederen Beweggründen handelt hat den Tod verdient - das tut mir nicht weh , aber wenn ich abwägen soll solche Personen mit dem Tode zu bestrafen und der Gewissheit das die Todesstrafe auch missbraucht werden kann bzw Unschuldigen auch zum Verhängis werden wird, kann ich sie aus prinzipiellen Gründen nur ablehnen.
Wird man unschuldig eingesperrt, kriegt man die Zeit übrigens auch nicht wieder! :)
Wird man unschuldig eingesperrt, kriegt man die Zeit übrigens auch nicht wieder! :)
Nein, da hast du vollkommen Recht und das was in D wie auch in manch anderen Ländern als Haftentschädigung gewärt wird ist ein Witz ein Hohn eine unglaubliche verlogene Heuchelei.
Da gibt es Menschn die saßen unschuldig jahrelang im Gefängnis, es wurde ihnen alles geommen der der Job, die Karrere, uU eine aufgebaute Firma, das soziale Ansehen, ja sie haben meist sogar Frau Familie Kinder Freunde alles verloren , und was bekommen sie? Irgendwie Haftentschädigung von 10Euro pro Tag und davon müssen ise auch noch das Geld das sie für Nahrung in der Haftzeit konsumiert haebn abziehen...es ist unglaublich wie wir solche Menschen behandeln denen der Staat Unrecht getan hat....aber bei den armen armen Migranten überschlagen wir uns mit dem Mrd....ich kanns nur widerholen in Unrechtstaat par excellence.
aber immerhin hat er noch sein Leben und wenn man wollte wenn der staat wollte und kein gigantisches Arschloch wäre könnte er den unschuldigen Inhaftierten auch entsprechend entschädigen, bei einem Toten ist das nicht mehr möglich.
Schlummifix
20.03.2018, 18:44
Habe gelesen, dass Trump jetzt für Drogendealer die Todesstrafe will.
Bei uns natürlich schon deshalb undenkbar, weil viele Abgeordnete Stammkunden (siehe V. Beck)
Eine Hinrichtung aus politischen Gründen ist grundsätzlich abzulehnen. Sie war immer das Merkmal der schlimmsten faschistischen und stalinistischen Diktaturen.Das letzte, auf deutschem Gebiet vollstreckte Todesurteil war ein Justizmord.
https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Teske#Rehabilitierung
In einem auch innerhalb des MfS geheimgehaltenen Prozess vor einem Berliner Militärgericht (https://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rgericht) wurde Teske – selbst nach DDR-Recht (https://de.wikipedia.org/wiki/DDR-Recht) rechtswidrig – wegen vollendeter Spionage (https://de.wikipedia.org/wiki/Spionage) in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnenflucht (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahnenflucht) und „ungesetzlichen Grenzübertritts (https://de.wikipedia.org/wiki/Ungesetzlicher_Grenz%C3%BCbertritt)“ angeklagt und, obwohl die ihm zur Last gelegten Taten eindeutig nicht vollendet waren und das DDR-Strafrecht die Todesstrafe (https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe) nur für vollendete Delikte vorsah, am 12. Juni 1981 zur Höchststrafe verurteilt. Grund für die Härte dieses Urteils war nicht zuletzt die erfolgreiche Flucht Stillers. Nach Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde Teske in die Vollzugsanstalt Leipzig (Alfred-Kästner-Straße) überführt (https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenentransport). In deren zur Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR (https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Hinrichtungsst%C3%A4tte) umgebauten Hausmeisterwohnung wurde das Urteil vom letzten Henker (https://de.wikipedia.org/wiki/Scharfrichter) der DDR, Hermann Lorenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Lorenz_(Henker)), mittels einer Pistole (https://de.wikipedia.org/wiki/Pistole) mit aufgesetztem Schalldämpfer (https://de.wikipedia.org/wiki/Schalld%C3%A4mpfer) durch Kopfschuss (https://de.wikipedia.org/wiki/Kopfschuss) vollstreckt. Der Todesschuss erfolgte, wie in der DDR nach Abschaffung der Guillotine (https://de.wikipedia.org/wiki/Guillotine) 1968 üblich, von hinten und ohne Vorwarnung unmittelbar nach Betreten des Vollstreckungsraumes („unerwarteter Nahschuss (https://de.wikipedia.org/wiki/Unerwarteter_Nahschuss)“). Dort habe der Staatsanwalt Teske zuvor lediglich mitgeteilt: „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“.[4] (https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Teske#cite_note-4)[5] (https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Teske#cite_note-5) Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof (https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_S%C3%BCdfriedhof) gebracht und dort eingeäschert.
....
Das Urteil gegen Teske wurde 1993 annulliert, da es mit rechtsstaatlichen (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat) Prinzipien nicht vereinbar war. In diesem Zusammenhang verurteilte 1998 das Berliner Landgericht (https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Berlin) einen DDR-Militärrichter (https://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rgericht) und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags (https://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag_(Deutschland)) und Rechtsbeugung (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung) beziehungsweise Beihilfe (https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)) zu vier Jahren Haft.[7] (https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Teske#cite_note-7) Begründet wurde dies jeweils damit, dass die ursprüngliche Entscheidung selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen sei, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium (https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_(Strafrecht)) hinausgekommen waren. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger vergebens versucht, das Todesurteil zu verhindern.
bandit noir
23.03.2018, 10:12
Schwierige Frage. Zweifellos gibt es für mich Taten, welche dies moralisch für mich rechtfertigen würden. Dabei geht es aber weniger darum, die Person per se zu bestrafen, also sie zu töten. Der Fokus liegt dabei mehr auf dem Abwenden von weiterem Schaden für den Rest der Gesellschaft. Eine lebenslange Haftstrafe samt Sicherheitsverwahrung wäre ebenso ein Schaden für die Gesellschaft, wäre also von dieser abzuwenden. Immer mit dem Hinweis versehen, dass ich hier nicht von Steuerhinterziehung oder Körperverletzung spreche.
Auf der anderen Seite vertraue ich unserem Staat genau zu 0%. Die Gefahr, dass in regelmäßigen Abständen nützliche Idioten medienwirksam präsentiert werden, welche möglicherweise überhaupt nicht schuldig sind, ist extrem groß. Das Entsorgen unliebsamer Personen aus politischen Motiven würde ich absolut als realistisch ansehen. Wer weiß schon, ob in so einem System ein Martin Sellner in 3 Jahren nicht plötzlich überführt wird, Jahre lang Kopf eines Kinderporno-Ringes gewesen zu sein oder einen NSU2.0 angezettelt hat. Wenn man sich erstmal damit "angefreundet" hat, dass unsere Regierung, der Großteil der europäischen Regierungen, zu keinem Stück moralisch, ethisch oder aus altruistischen Idealen heraus handelt, ist der Missbrauchsgedanke hier geradezu lächerlich "logisch".
Von daher würde ich die Todesstrafe explizit ablehnen. Auch wenn ich sie aus rein moralischer Perspektive für absolut gerecht halte. Kein Mensch hat durch sein bloßes Menschsein einen Blankocheck dafür, sich wie ein sadistisches Monster zu verhalten und in gleichem Atemzug die Forderung zu stellen, weiterhin als Mensch behandelt zu werden, wenn's drauf ankommt. Das widerspricht zutiefst meinem Gerechtigkeitsempfinden.
Hulasebdender
24.03.2018, 02:48
Kein Mensch hat durch sein bloßes Menschsein einen Blankocheck dafür, sich wie ein sadistisches Monster zu verhalten und in gleichem Atemzug die Forderung zu stellen, weiterhin als Mensch behandelt zu werden, wenn's drauf ankommt.Richtig, denn er hat schon für den ersten Teil keinen Blankoscheck: Sich wie ein sadistisches Monster zu verhalten.
Tut er es dennoch, so ändert das nichts an seinem Recht, als Mensch behandelt zu werden.
Laender mit starken Regierungen und starken Voelkern
halten aus hoher Verantwortungsfaehigkeit fuer die
Aufrechterhaltung eines gedeihlichen Gemeinwesens
nach wie vor an der Todesstrafe fest.
irgendwie versteh ich diesen Satz von dir nicht so ganz
es gibt stand 2017 nach Wiki nur noch 58 Länder die die Todesstrafe im Zivilirecht haben, demgegenüber stehen 105 Länder die sie komplett abgeschafft haben, das von dir in anderen Threads immer favorisierte Russland hat die Todesstrafe 1999 abgeschafft
und wer Russland keine starke Regierung unterstellt naja ich weiß nicht
und zu der Sache mit der abschreckenden Wirkung:
Indonesien hat die Todesstrafe bei Sexuellem Missbrauch Minderjäriger
kleine Suche:
- http://www.thejakartapost.com/news/2016/05/08/group-of-men-rape-indonesian-girl.html
- https://www.voanews.com/a/indonesia-gang-rape-latest-in-string-of-horrifying-cases/3624706.html
- http://www.dailymail.co.uk/news/article-3572685/Girls-gang-rape-Indonesia-prompts-angry-calls-protection.html
alles aus 2016, alles Gruppenvergewaltigungen, also scheint die Abschreckung durch Todesstrafe ja hervorragend zu wirken
Prinzipiell bin ich für die Todesstrafe. Nur gibt es verschiedene Probleme.
a) die Beweisführung:
Die Tötung nur wenn zweifelsfrei der Mord bewiesen werden kann. Meiner Meinung bleibt bei jedem Rechtsverfahren immer ein Hauch von Zweifel. Nur wer wiederholt mordet, bei Dem kann man davon ausgehen, das keinerlei Zweifel aufkommen können. Dies ist auch im Judentum die Begründung gegen die Todesstrafe.
b)die Prioritäten im Staat
Für den Staat ist der Zusammenhalt im Staat am wichtigsten. Deswegen wird er immer geneigt sein,eigentlich unwichtige Taten, übermäßig hart zu bestrafen. Fahnenflucht, Republikflucht, Dissertenten, Systemkritiker etc. Während Verbrechen pro-Staat gedeckt und nicht verfolgt werden, zB Churchill. Für politische Verbrechen ist eine Todesstrafe auszuschließen.
c) die aktuellen Hinrichtungsverfahren sind alle blödsinnig und unmenschlich.
Der Tod sollte schneller eintreten als der Verurteilte es bemerken kann. Deswegen halte ich den unerwarteten Nahschuß auch als relativ human. Aus Unfällen ist bekannt, das zB ein nichtabgeschaltetes Trafohäuschen betritt, augenblicklich zu Asche verwandelt wird. Oder im Bergbau die Kohlendioxidunfälle, keinerlei Abwehr.
d)Objektivität des Rechtssystems
es kommt immer wieder vor das Richter entsprechend ihrer politischen Überzeugung ihr Urteil modifizieren. Deswegen zwingend die Veröffentlichung aller Untersuchungsakten etc.. Das Recht auf Leben wiegt natürlich schwerer als das Persönlichkeitsrecht Einzelner. Auch ein angemessener Zeitraum soll zwischen Urteil und Vollstreckung liegen, zb 7 Jahre.
e) Affekt, Notwehr, Taten im häuslichen Umfeld
Diese Taten sollten generell von der Todesstrafe ausgenommen werden. Da viele Straftaten durch sexuelle Motive begründet sind sollte eine Deaktivierung des Sexualtrieb eine humane Bestrafung sein.
f) Ponerologie
Übergeordnetes Ziel soll sein, das die Gesellschaft gesundet. Das Böse verbreitet sich wie eine Krankheit in der Gesellschaft. Die Behandlung der Straftäter soll immer die Deaktivierung der auslösenden Momente beinhalten. Ziel ist nicht die Heilung des Straftäters sondern die Heilung/Nichtinfektion der Gesellschaft. Erstmalige Knasteinsitzer sollten nicht im Gefängnis kriminell geprägt werden.
Die Todesstrafe ist insoweit akzeptabel wie dieses Prinzip beachtet wird.
So wie ich das eben dargestellt haben, entspricht das allen modernen Prinzipien, die Drohung ist da aber Anwendung wird die Todesstrafe so gut wie nie finden.
Ich bin sogar der Meinung das man alte archaische Rechtsprinzipien, wie Rache oder das Gottesurteil, in die moderne Rechtspflege wieder einführen könnte, aber kontrolliert, nicht diese wilde Rache.
ZB. deine Tochter wurde vergewaltigt, du willst dich rächen, dann quäle ihn halt.. nach Antrag, wenn es die selber hilft! Natürlich unter Berücksichtigung der Ponerologie.
irgendwie versteh ich diesen Satz von dir nicht so ganz
es gibt stand 2017 nach Wiki nur noch 58 Länder die die Todesstrafe im Zivilirecht haben, demgegenüber stehen 105 Länder die sie komplett abgeschafft haben, das von dir in anderen Threads immer favorisierte Russland hat die Todesstrafe 1999 abgeschafft
und wer Russland keine starke Regierung unterstellt naja ich weiß nicht
und zu der Sache mit der abschreckenden Wirkung:
Indonesien hat die Todesstrafe bei Sexuellem Missbrauch Minderjäriger
kleine Suche:
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- https://www.voanews.com/a/indonesia-gang-rape-latest-in-string-of-horrifying-cases/3624706.html
- http://www.dailymail.co.uk/news/article-3572685/Girls-gang-rape-Indonesia-prompts-angry-calls-protection.html
alles aus 2016, alles Gruppenvergewaltigungen, also scheint die Abschreckung durch Todesstrafe ja hervorragend zu wirken
Du solltest Erstens begreifen das " Wiki " keine valide Quelle ist und
Zweitens lernen zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden.
Danach koennen wir uns weiter ueber das Thema kontrovers austauschen.
Du solltest Erstens begreifen das " Wiki " keine valide Quelle ist und
Zweitens lernen zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden.
Danach koennen wir uns weiter ueber das Thema kontrovers austauschen.
aha, wenn einem der Inhalt nicht passt ist Wiki keine valide Quelle, wenn es passt dann kann man 100% vertrauen ...
ist genauso Gummi wie Lügenpresse, also erklär mal, warum Wiki in diesem Fall keine valide Quelle darstellt
zweitens Wiki unterscheidet zwischen Zivilstrafrecht in Friedenszeiten und Sonderstrafrecht in Kriegszeiten, da sich auch in diese beiden Kategorien das "Todesstrafenrecht" unterteilt, könntest du wissen, wenn du bei Wiki reingeschaut hättest, statt einfach nur die Quelle abzulehnen, weil dir der Inhalt nicht passt
abgesehen davon klärst du in keiner Weise auf, warum du einmal Russland so huldigst und hier dann plötzlich nicht mehr, nur weil sie die Todesstrafe abgeschafft haben und das hat nichts mit kontroverser Diskussion zu tun
FranzKonz
24.03.2018, 13:32
Eigentlich gibt es kein einziges Argument pro Todesstrafe was nicht durch ein besseres Argument dagegen widerlegt werden koennte. Seien es die Kosten fuer die Inhaftierung, die vermeintliche Abschreckung, der Schutz der Allgemeinheit...alles zu kurz gedacht und hinreichend klueger widerlegt.
Eigentlich nicht.
aha, wenn einem der Inhalt nicht passt ist Wiki keine valide Quelle, wenn es passt dann kann man 100% vertrauen ...
ist genauso Gummi wie Lügenpresse, also erklär mal, warum Wiki in diesem Fall keine valide Quelle darstellt
zweitens Wiki unterscheidet zwischen Zivilstrafrecht in Friedenszeiten und Sonderstrafrecht in Kriegszeiten, da sich auch in diese beiden Kategorien das "Todesstrafenrecht" unterteilt, könntest du wissen, wenn du bei Wiki reingeschaut hättest, statt einfach nur die Quelle abzulehnen, weil dir der Inhalt nicht passt
abgesehen davon klärst du in keiner Weise auf, warum du einmal Russland so huldigst und hier dann plötzlich nicht mehr, nur weil sie die Todesstrafe abgeschafft haben und das hat nichts mit kontroverser Diskussion zu tun
Es gibt kein " Zivilstrafrecht " weder in Friedenszeiten noch Kriegszeiten.
Die drei Rechtsgebiete aller westlichen und oestlichen Nationen sind:
Strafrecht, Zivilrecht, Oeffentliches Recht
Todesstrafe faellt unter Strafrecht. In Faellen des Ausnahmezustandes
bzw. im Krieg unter die jeweils geltenden Militaerrechtsbestimmungen.
Der Begriff " Zivilstrafrecht " ist eine Begriffskreation die auf voellige
Rechtsunkenntnis schliessen laesst, was bei den Vollidioten die ihre
Beitraege in Wikipedia platzieren, nicht ungewoehnlich ist.
Aufgeklaerte User nutzen Wikipedia daher nicht als Quelle fuer ihre
Recherchen. Wikipedia zeichnet sich nicht nur durch Inkompetenz
aus sondern wird genutzt um Nutzer gezielt mit Desinformationen
in unlauterer Absicht der Manipulation zu versorgen. Daher gibt es
bei Wikipedia auch viele Autoren die Amis, Israelis oder Juden sind.
Darauf koennen kluge Menschen von selbst kommen, weil das Konzept
der Massenmanipulation ueber Wikipedia ist: - Made in the USA -
mein Fehler ich hab das mit dem "Zivilstrafrecht" falsch widergegeben
aber da du ja eh jede Quelle als Massenmanipulation ablehnst, macht es auch keinen Sinn weiter zu diskutieren, wobei du die eigentliche Frage zu Russland immer noch nicht beantwortet hast
aber wahrscheinlich stammt diese Frage auch aus einer Quelle der Massmanipulation, schließlich stellt sie sich ja nach Lesen deiner Posts in diesem Forum, was ja zumindest nach deiner Erklärung auch nur ein Teil der Massenmanipulation ist ^^
übrigens klappt auch bei dir wieder: wenn die Argumente alle sind werden die Beleidigungen ausgepackt, schließlich ist jeder der sich vor einer Diskussion mit dir erst an einer Universität bilden lassen muss ein Vollidiot ...
danke für diese Einsicht, damit weiß ich dann, dass ich künftig deine Beiträge getrost ignorieren kann ohne etwas zu verpassen und da du sie auch noch so schön formatierst, lasssen sie sich auch noch sehr einfach erkennen
Tryllhase
24.03.2018, 15:29
Richtig, denn er hat schon für den ersten Teil keinen Blankoscheck: Sich wie ein sadistisches Monster zu verhalten.
Tut er es dennoch, so ändert das nichts an seinem Recht, als Mensch behandelt zu werden.
Das ist ausschließlich die Forderung linker politischer Schwerverbrecher, die ihre Opfer nie als Menschen behandelten. Und der Grund dafür, dass diese Halunken mit konstanter Regelmäßigkeit nicht unter der Guillotine, sondern im Bett sterben. Nur in Rumänien gab es einmal eine rühmliche Ausnahme. Diese sollte als Abschreckung zur Regel werden. Die Entwicklung zeigt, dass man sich, zum Schutz der Menschen, Menschlichkeit gegen politische Schwerverbrecher nicht mehr leisten kann.
Affenpriester
24.03.2018, 15:33
Eigentlich nicht.
Nicht wirklich. Eigentlich sprechen alle logischen Argumente für die Todesstrafe. Das einzige dagegen ist, dass das System solch ein Recht nicht haben sollte.
Tryllhase
24.03.2018, 15:37
Prinzipiell bin ich für die Todesstrafe. Nur gibt es verschiedene Probleme.
a) die Beweisführung:
Die Tötung nur wenn zweifelsfrei der Mord bewiesen werden kann. Meiner Meinung bleibt bei jedem Rechtsverfahren immer ein Hauch von Zweifel. Nur wer wiederholt mordet, bei Dem kann man davon ausgehen, das keinerlei Zweifel aufkommen können. Dies ist auch im Judentum die Begründung gegen die Todesstrafe.
b)die Prioritäten im Staat
Für den Staat ist der Zusammenhalt im Staat am wichtigsten. Deswegen wird er immer geneigt sein,eigentlich unwichtige Taten, übermäßig hart zu bestrafen. Fahnenflucht, Republikflucht, Dissertenten, Systemkritiker etc. Während Verbrechen pro-Staat gedeckt und nicht verfolgt werden, zB Churchill. Für politische Verbrechen ist eine Todesstrafe auszuschließen.
c) die aktuellen Hinrichtungsverfahren sind alle blödsinnig und unmenschlich.
Der Tod sollte schneller eintreten als der Verurteilte es bemerken kann. Deswegen halte ich den unerwarteten Nahschuß auch als relativ human. Aus Unfällen ist bekannt, das zB ein nichtabgeschaltetes Trafohäuschen betritt, augenblicklich zu Asche verwandelt wird. Oder im Bergbau die Kohlendioxidunfälle, keinerlei Abwehr.
d)Objektivität des Rechtssystems
es kommt immer wieder vor das Richter entsprechend ihrer politischen Überzeugung ihr Urteil modifizieren. Deswegen zwingend die Veröffentlichung aller Untersuchungsakten etc.. Das Recht auf Leben wiegt natürlich schwerer als das Persönlichkeitsrecht Einzelner. Auch ein angemessener Zeitraum soll zwischen Urteil und Vollstreckung liegen, zb 7 Jahre.
e) Affekt, Notwehr, Taten im häuslichen Umfeld
Diese Taten sollten generell von der Todesstrafe ausgenommen werden. Da viele Straftaten durch sexuelle Motive begründet sind sollte eine Deaktivierung des Sexualtrieb eine humane Bestrafung sein.
f) Ponerologie
Übergeordnetes Ziel soll sein, das die Gesellschaft gesundet. Das Böse verbreitet sich wie eine Krankheit in der Gesellschaft. Die Behandlung der Straftäter soll immer die Deaktivierung der auslösenden Momente beinhalten. Ziel ist nicht die Heilung des Straftäters sondern die Heilung/Nichtinfektion der Gesellschaft. Erstmalige Knasteinsitzer sollten nicht im Gefängnis kriminell geprägt werden.
Die Todesstrafe ist insoweit akzeptabel wie dieses Prinzip beachtet wird.
So wie ich das eben dargestellt haben, entspricht das allen modernen Prinzipien, die Drohung ist da aber Anwendung wird die Todesstrafe so gut wie nie finden.
Ich bin sogar der Meinung das man alte archaische Rechtsprinzipien, wie Rache oder das Gottesurteil, in die moderne Rechtspflege wieder einführen könnte, aber kontrolliert, nicht diese wilde Rache.
ZB. deine Tochter wurde vergewaltigt, du willst dich rächen, dann quäle ihn halt.. nach Antrag, wenn es die selber hilft! Natürlich unter Berücksichtigung der Ponerologie.
Die Todesstrafe für politische Delikte von Bürgern ist generell abzulehnen. Für politische Verbrechen von Despoten ist sie zwingend vorzuschreiben. Denn Irrtümer sind hier auszuschließen.
Nicht wirklich. Eigentlich sprechen alle logischen Argumente für die Todesstrafe. Das einzige dagegen ist, dass das System solch ein Recht nicht haben sollte.
Nenn mir eins.
schastar
24.03.2018, 15:44
Eigentlich gibt es kein einziges Argument pro Todesstrafe was nicht durch ein besseres Argument dagegen widerlegt werden koennte. Seien es die Kosten fuer die Inhaftierung, die vermeintliche Abschreckung, der Schutz der Allgemeinheit...alles zu kurz gedacht und hinreichend klueger widerlegt.
Fakt ist und bleibt daß kein einziger Hingerichteter eine weitere Straftat begangen hat. Ebenso ist es Fakt dass selbst lebenslang Inhaftierte wiederholt weitere Straftaten begangen haben. Will man also weiter Straftaten sicher verhinden ist die Todesstrafe allen anderen überlegen.
Fakt ist und bleibt daß kein einziger Hingerichteter eine weitere Straftat begangen hat. Ebenso ist es Fakt dass selbst lebenslang Inhaftierte wiederholt weitere Straftaten begangen haben.
Alles eine Frage der Umsetzung. Kein lebenslang Weggesperrter muss erneut Straftaten begehen. Und die vielleicht hoeheren Kosten sollten es einem.wert sein Missbrauch und Fehlurteile vorzubeugen. Es ist ein grosser Unterschied ob man einen Unschuldigen hinrichtet ohne Chance auf Rehabilitierung oder ob man ihn wegsperrt.
Affenpriester
24.03.2018, 15:50
Nenn mir eins.
Wer einem Menschen das Recht auf Leben verwehrt, muss demnach auch auf seines verzichten. Das ist nur konsequent.
Habe ich das Recht auf ein Recht, das ich nicht für andere gelten lasse? Entweder gilt es für alle oder für niemanden. Ein Mörder hat sich entschieden, auf dieses Recht zu verzichten, da es nichts zwischen alle und niemanden gibt.
Du solltest Erstens begreifen das " Wiki " keine valide Quelle ist und
eine Sache hätte ich dazu ja noch:
wenn Wikipedia keine valide Quelle für die Information darstellt, dass Russland die Todesstrafe abgeschafft hat, hätte ich dann jetzt gerne von dir eine valide Quelle darüber, dass die Todesstrafe aktuell in russland noch zur Anwendung kommt
Wer einem Menschen das Recht auf Leben verwehrt, muss demnach auch auf seines verzichten. Das ist nur konsequent.
Habe ich das Recht auf ein Recht, das ich nicht für andere gelten lasse? Entweder gilt es für alle oder für niemanden. Ein Mörder hat sich entschieden, auf dieses Recht zu verzichten, da es nichts zwischen alle und niemanden gibt.
Dss ist aber eine Auge um Auge Argumentation. So kann man argumentieren aber das ist eine rein subjektive Argumentation auf moralischer Ebene. Ebenso kann man mit Vergebung argumentieren und man duerfe nicht gleich handeln wie der Moerder. Das fuehrt zu nichts. Ebenso wie die Gerechtigkeitsargumentation. Fuer den einen ist es gerecht den Moerder wegzusperren, der andere will ihn tot sehen und wieder ein anderer vorher noch leiden sehen.
schastar
24.03.2018, 16:08
Alles eine Frage der Umsetzung. Kein lebenslang Weggesperrter muss erneut Straftaten begehen. Und die vielleicht hoeheren Kosten sollten es einem.wert sein Missbrauch und Fehlurteile vorzubeugen. Es ist ein grosser Unterschied ob man einen Unschuldigen hinrichtet ohne Chance auf Rehabilitierung oder ob man ihn wegsperrt.
Es gibt durchaus Fälle die 100% sicher sind und ein Fehlurteil ausgeschlossen ist.
Affenpriester
24.03.2018, 17:01
Dss ist aber eine Auge um Auge Argumentation. So kann man argumentieren aber das ist eine rein subjektive Argumentation auf moralischer Ebene. Ebenso kann man mit Vergebung argumentieren und man duerfe nicht gleich handeln wie der Moerder. Das fuehrt zu nichts. Ebenso wie die Gerechtigkeitsargumentation. Fuer den einen ist es gerecht den Moerder wegzusperren, der andere will ihn tot sehen und wieder ein anderer vorher noch leiden sehen.
Mit Moral hat das nichts zu tun. Es geht nur darum, dass man jemandem nichts absprechen kann, was man für sich selbst in Anspruch nimmt, ohne selbst darauf zu verzichten. Z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung ... wer das anderen absprechen will, der hat nicht zu sprechen.
Wer anderen das Recht auf Privatssphere verweigert, sollte selbst keine haben dürfen und wer der Meinung ist, dass ein Mensch kein Recht hat, zu leben, der kann gern vorangehen.
Das ist nur logisch und konsequent, nichts weiter.
Wer andere entrechten will, gehört entrechtet ... unterdrücke den, der dich unterdrücken will! Das ist durchaus ein Argument.
Wer Krieg will, der soll auch an der Front stehen.
Ein Mörder hat sich entschieden.
Tryllhase
24.03.2018, 17:06
Es gibt durchaus Fälle die 100% sicher sind und ein Fehlurteil ausgeschlossen ist.
Richtig. Grausame Despoten aller Couleur. Aber danach wird es schon dünn, was die Beweislage betrifft.
schastar
24.03.2018, 17:24
Richtig. Grausame Despoten aller Couleur. Aber danach wird es schon dünn, was die Beweislage betrifft.
nein, wird es nicht. Auch bei uns gibt es laufend Verbrechen deren Täter zweifelsfrei zu identifizieren sind weil sie vor Ort festgenommen werden. Nicht selten gibt es sogar Videoaufnahmen.
Mit Moral hat das nichts zu tun. Es geht nur darum, dass man jemandem nichts absprechen kann, was man für sich selbst in Anspruch nimmt, ohne selbst darauf zu verzichten. Z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung ... wer das anderen absprechen will, der hat nicht zu sprechen.
Wer anderen das Recht auf Privatssphere verweigert, sollte selbst keine haben dürfen und wer der Meinung ist, dass ein Mensch kein Recht hat, zu leben, der kann gern vorangehen.
Das ist nur logisch und konsequent, nichts weiter.
Wer andere entrechten will, gehört entrechtet ... unterdrücke den, der dich unterdrücken will! Das ist durchaus ein Argument.
Wer Krieg will, der soll auch an der Front stehen.
Ein Mörder hat sich entschieden.
Ja, vielleich hast du da recht auch wenn sich in mir irgendetwas straeubt das als Argument anzuerkennen. Vielleicht deswegen weil da am Ende doch ein kleiner Widerspruch in der Logik steckt. Denn dem Moerder wird letztlich das Recht auch aberkannt. Sei es wie es ist, das waer aber dann auch das einzige logische Argument fuer die Todesstrafe.
Tryllhase
24.03.2018, 17:42
nein, wird es nicht. Auch bei uns gibt es laufend Verbrechen deren Täter zweifelsfrei zu identifizieren sind weil sie vor Ort festgenommen werden. Nicht selten gibt es sogar Videoaufnahmen.
Zeugenaussagen und Videos sind manipulierbar.
schastar
24.03.2018, 17:50
Zeugenaussagen und Videos sind manipulierbar.
Nicht immer.
eine Sache hätte ich dazu ja noch:
wenn Wikipedia keine valide Quelle für die Information darstellt, dass Russland die Todesstrafe abgeschafft hat, hätte ich dann jetzt gerne von dir eine valide Quelle darüber, dass die Todesstrafe aktuell in russland noch zur Anwendung kommt
Nach geltenden russischen Strafrecht ist die Verhaengung der Todesstrafe bei
besonders schweren Verbrechen weiterhin moeglich. Das die Verhaengung und
der Vollzug der Todesstrafe nicht mehr praktiziert wird, liegt an der Verfassung
der Russische Foederation, nicht an der Strafrechtsgesetzgebung.
Russisches Verfassungsgericht verlängert Moratorium zur Todesstrafe (Auszug)
Laut Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 19. November 2009 darf auch nach dem 1. Januar 2010 in Russland weiterhin keine Todesstrafe verhängt werden. Nach dem geltenden russischen Strafrecht, dessen Wurzeln noch auf die Sowjetzeit zurückgehen, ist die Verhängung der Todesstrafe für eine Reihe besonders schwerer Verbrechen möglich, doch gilt darauf seit 1999 ein Moratorium, das nun verlängert wurde.
Die im Jahre 1993 verabschiedete russische Verfassung behält es Geschworenengerichten vor, Todesurteile zu verhängen. Da es zur Sowjetzeit keine Geschworenengerichte gab, mussten diese nach der „Wende" in den Teilrepubliken erst noch geschaffen werden. Da deren Einführung nur schleppend vorankam, sprachen in den 1990er Jahren auch andere Gerichte unter Missachtung der Verfassung Todesurteile aus.
Anwältin Natalia Wyssozkaja, Leiterin des Vereins „Glaube, Hoffnung, Liebe" für Strafgefangenenhilfe in Moskau und langjährige Projektpartnerin von G2W, reichte im Namen eines Mandanten, gegen den Gerichte zweimal unrechtmäßig Todesurteile verhängt hatten, im Jahre 1998 eine Verfassungsklage ein.
Das Verfassungsgericht verfügte daraufhin am 2. Februar 1999 in einem mutigen Entscheid, dass ein Urteil mit Todesstrafe in Russland erst wieder gefällt werden dürfe, wenn in allen Teilrepubliken Geschworenengerichte geschaffen worden seien und somit Rechtsgleichheit im Lande bestehe. Dies kam einem Moratorium auf die Todesstrafe gleich, das bis heute andauert.
Inzwischen ist jedoch abzusehen, dass als letzte Teilrepublik Russlands Tschetschenien ab dem 1. Januar 2010 das Institut des Geschworenengerichts einführen wird, so dass ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe wieder aktuell wird. Diese Perspektive veranlasste das Oberste Gericht Russlands zu einer Anfrage an das Verfassungsgericht.
Das Verfassungsgericht hat nun in einem Entscheid vom 19. November 2009 das Moratorium auf die Todesstrafe erneut auf unbegrenzte Zeit hin verlängert - allerdings mit anderer Begründung: 1997 hat die russische Regierung das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Abschaffung der Todesstrafe, unterzeichnet. Seit 1999 liegt dem russischen Parlament ein Gesetzesvorschlag zur Ratifizierung dieses Protokolls vor. Die Ratifizierung liegt in der ausschließlichen Kompetenz der höchsten Staatsorgane - Staatsduma und Föderationsrat - und ist bis heute hängig.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist Russland in dieser ungeklärten Situation nach Art. 18 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge verpflichtet, „sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck eines Vertrags vereiteln würden".
Eine Wiederaufnahme der Verhängung der Todesstrafe sei deshalb unter diesen Bedingungen ausgeschlossen. Das Gericht sehe sich auch nicht in der Lage, in der Frage der Ratifizierung Einfluss auf das Parlament zu nehmen. „Das kann niemand, nicht einmal der Präsident", erklärte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Valerij Sorkin.
...
Quelle:
https://www.g2w.eu/news/280-russisches-verfassungsgericht-verlaengert-moratorium-zur-todesstrafe
Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation
und die Entwicklung des Rechts
Anatolij J. Sliva (Verfassungsrichter a.D.)
...
Am 19.11.2009 nahm das Verfassungsgericht eine für Russland
wirklich historische Entscheidung an, nach der die Todesstrafe in der
RF weder ausgesprochen noch angewendet werden darf.
In diesem Zusammenhang hat das Verfassungsgericht die Verfassungsbestimmung so ausgelegt, dass die Todesstrafe von nun an bis zu ihrer Abschaffung nur für entsprechende Verbrechen festgelegt werden darf (Art. 20, T. 2 Verfassung der RF) und bekräftigte das natürliche Verfassungsrecht eines jeden auf Leben (Art. 20, T. 1 der Verfassung der RF)
...
Quelle: Dossier Uni Potsdam (PDF download)
https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/6589/file/proceedings_schulze_S13_19.pdf
Das russische Verfassungsgericht hat dafuer gesorgt das ohne
Reform des geltenden Strafrechts die Todesstrafe weiterhin gilt
aber die Russische Foederation sich " westlicher Wertenormen "
anbiedern kann.
Russland aktuell / 11. Dezember 2015
Chefermittler für Wiedereinführung der Todesstrafe in Russland
Mörder sollten für das Auslöschen fremden Lebens mit ihrem eigenen bezahlen, meinte der Leiter der Ermittlungsbehörde der russischen Föderation, Alexander Bastrykin.
„Die Liberalen beginnen zu überlegen: Brauchen wir die Todesstraße oder nicht, was steht höher, was ist besser, was ist christlich, was nicht. Ich persönlich bin für die Todesstrafe, vor allem als Mensch. Ich denke, dass Leute, die solche schweren Verbrechen verüben, keinen Platz auf der Erde haben“,
sagte Bastrykin auf einer gemeinsamen Beratung des gesellschaftlichen und des Konsultativrates bei der Führung der udmurtischen Ermittlungsbehörde auf einer Gedenkveranstaltung für den 13jährigen Udmurten Andrej Kassimow, der starb, als er seine Schwester vor einem Pädophilen retten wollte.
„Ich fürchte keine Kritik, falls man mich oder jene, die solche Gedanken aussprechen, kritisieren sollte. Man darf nicht frömmeln. Böses muss bestraft werden. Wenn du ein fremdes Leben genommen hast, um so mehr das eines Kindes, musst du mit deinem dafür bezahlen“,
begründete der Chefermittler seine Auffassung. Bastrykin machte deutlich, dass er seit 1975 in den Rechtsschutzorganen arbeitet und aus seiner Erfahrung weiß, dass solche Leute „über alles hinweggehen, nur nicht über das eigene Leben.
„Ich erinnere mich an Fälle, als Banditen, Terroristen in den 90er Jahren nur um eines baten – sie am Leben zu lassen. Aber als wir sie daran erinnerten, dass sie fremdes Leben genommen haben, und nicht nur eins, fingen sie an zu heulen und flehten um Nachsicht“,
fügte er hinzu.
„Aber wir leben in der Welt, in der wir leben, das sich jenen Gesetzen unterordnet, die es gibt. Die Ermittlungsbehörde handelt immer im Geist und nach den Buchstaben des Gesetzes“,
betonte Bastrykin.
Russland hat 1997 das sechste Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet, das die Todesstrafe in Friedenszeiten ausschließt.
Auch wenn die Duma das Protokoll nicht ratifiziert hat, ist Russland, laut dem Verfassungsgericht in Sankt Petersburg daran gebunden, „Deshalb kann Russland seit dem 16. April 1997 die Todesstrafe weder verhängen noch ausführen“, heißt es in einer Erklärung.
„Russland habe bei seinem Beitritt zum Europarat eindeutige Verpflichtungen auf sich genommen.“
(hh)
http://www.russland.news/chefermittler-fuer-wiedereinfuehrung-der-todesstrafe-in-russland/
lol keine Antwort auf meine Frage dafür die Bestätigung der Aussage der "Massenmanipulationsseite" Wikipedia
jep du hast dich selbst übertroffen
Hulasebdender
24.03.2018, 22:32
Das ist ausschließlich die Forderung linker politischer Schwerverbrecher ...Das ist eine Konsequenz des Grundgesetzes.
Hulasebdender
24.03.2018, 22:33
Daher gibt es bei Wikipedia auch viele Autoren die Amis, Israelis oder Juden sind.Das ist schon hinterlistig von den Juden, dass sie lesen und schreiben können! Wie sollst Du dem irgendwas entgegensetzen?
Hulasebdender
24.03.2018, 22:36
Habe ich das Recht auf ein Recht, das ich nicht für andere gelten lasse?Es liegt ja gar nicht in Deiner Hand, ob ein Recht für jemandanders gilt. Du kannst jemandes Recht verletzen; das ändert nichts daran, dass er es hat.
bandit noir
24.03.2018, 22:36
Richtig, denn er hat schon für den ersten Teil keinen Blankoscheck: Sich wie ein sadistisches Monster zu verhalten.
Tut er es dennoch, so ändert das nichts an seinem Recht, als Mensch behandelt zu werden.
Wie ich in genau einem Satz vorher schrieb, geht es dabei um meine moralische Perspektive darauf. Trotzdem danke für den Schwenk aus dem Lehrbuch.
Affenpriester
25.03.2018, 06:56
Es liegt ja gar nicht in Deiner Hand, ob ein Recht für jemandanders gilt. Du kannst jemandes Recht verletzen; das ändert nichts daran, dass er es hat.
Was nützt ein Recht, wenn sich nicht dran gehalten wird?
Es geht ja nicht um das Recht des Opfers, das der Täter verletzt, sondern um das des Täters, der es verletzt. Wenn ich sage, dass ich das Recht "Blablablubb" nicht anerkenne, verzichte ich darauf, in genau dem Moment, in dem ich es verletze. Das ist durchaus schlüssig, wenn auch nicht für dich.
Hulasebdender
25.03.2018, 11:43
Was nützt ein Recht, wenn sich nicht dran gehalten wird?Es verpflichtet den Staat, erstens nicht selbst das Recht zu verletzen und zweitens Verletzungen zu verfolgen und, wenn möglich, zu bestrafen. Das ist ein Grund, aus dem nicht viel mehr Leute durch Gewalt sterben.
Es geht ja nicht um das Recht des Opfers, das der Täter verletzt, sondern um das des Täters, der es verletzt. Wenn ich sage, dass ich das Recht "Blablablubb" nicht anerkenne, verzichte ich darauf, in genau dem Moment, in dem ich es verletze.Du magst darauf verzichten. Das verpflichtet niemanden sonst, darauf zu verzichten, auch dann nicht, wenn er anderer Leute Rechte verletzt.
Grundrechte genießt, wer sie mit Füßen tritt.
Das ist schon hinterlistig von den Juden, dass sie lesen und schreiben können! Wie sollst Du dem irgendwas entgegensetzen?
Eine Moeglichkeit waere meine Konvertierung zum Scheinjuden
damit ich das Judentum unterwandere und von innen zersetze.
Affenpriester
25.03.2018, 14:19
Es verpflichtet den Staat, erstens nicht selbst das Recht zu verletzen und zweitens Verletzungen zu verfolgen und, wenn möglich, zu bestrafen. Das ist ein Grund, aus dem nicht viel mehr Leute durch Gewalt sterben.
Du magst darauf verzichten. Das verpflichtet niemanden sonst, darauf zu verzichten, auch dann nicht, wenn er anderer Leute Rechte verletzt.
Grundrechte genießt, wer sie mit Füßen tritt.
Dein Beitrag sagt mir nichts.
Es ging darum, ein logisches Argument zu bringen, nicht um dein Rechtsverständnis.
Hulasebdender
25.03.2018, 14:24
Dein Beitrag sagt mir nichts.Du hattest nach dem Nutzen gefragt. Ich habe einen konkreten Nutzen genannt.
Wenn Dir eine genaue Antwort auf Deine Frage nichts sagt, dann kann ich Dir nicht viel mitteilen.
Affenpriester
25.03.2018, 14:39
Du hattest nach dem Nutzen gefragt. Ich habe einen konkreten Nutzen genannt.
Wenn Dir eine genaue Antwort auf Deine Frage nichts sagt, dann kann ich Dir nicht viel mitteilen.
Es ging nicht um deine Antwort auf meine rhetorische Frage, sondern um den Rest drum herum. Hier wird nicht die Rechtslage diskutiert und auch kein moralischer Standpunkt.
Hulasebdender
25.03.2018, 15:18
Es ging nicht um deine Antwort auf meine rhetorische Frage ...Genau darum ging es.
Eine rhetorische Frage ist eine, deren Antwort von vorn herein klar ist.
Komplett misslungen ist sie, wenn sich zeigt, dass es eine sehr plausible Antwort gibt, die den Erwartungen des Fragestellers widerspricht.
Das ist Dir soeben passiert. Du wolltest per rhetorischer Frage behaupten, ein Recht, das nicht von jedem respektiert wird, sei nutzlos. Ich habe das wiederlegt.
Affenpriester
25.03.2018, 16:38
Genau darum ging es.
Eine rhetorische Frage ist eine, deren Antwort von vorn herein klar ist.
Komplett misslungen ist sie, wenn sich zeigt, dass es eine sehr plausible Antwort gibt, die den Erwartungen des Fragestellers widerspricht.
Das ist Dir soeben passiert. Du wolltest per rhetorischer Frage behaupten, ein Recht, das nicht von jedem respektiert wird, sei nutzlos. Ich habe das wiederlegt.
Du hast gar nix widerlegt. Ich fragte, was ein Recht dir nützt, wenn sich nicht dran gehalten wird. Was nützt es dir, wenn du ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hast, ich dich aber mit Freude über den Haufen fahre?
Du hast ein wenig den Kontext aus dem Blick verloren, nichts für ungut. Logisch und konsequent bleibt es, gleiches Recht für alle oder niemanden ... und nehme ich dir dein Recht, muss ich meines auch abgeben ... ganz egal, was du darüber denkst oder nicht.
Denn entweder gilt etwas für alle oder für keinen. Wenn ich dich mit einem Brotmesser erschlage, dann bin ich wohl der Ansicht, dass das Recht auf Leben nichts zählt. Dann kann es für mich auch nicht zählen. Aus dieser Perspektive ist die Todesstrafe sicherlich nicht unfair und darum ging es ... finde ein Argument für die Todesstrafe.
Hulasebdender
25.03.2018, 16:49
Ich fragte, was ein Recht dir nützt, wenn sich nicht dran gehalten wird. Was nützt es dir, wenn du ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hast, ich dich aber mit Freude über den Haufen fahre?Das habe ich beantwortet: Bis dahin wurde ich nicht über den Haufen gefahren.
Das liegt an meinem Recht. So weit hat es mir genützt.
M.E. ist die hauptsächliche Entschädigung, die ein zu Unrecht Inhaftierter bekommt, das Vorhandensein eines funktionierenden Strafvollzugs.
Jenseits davon tät ich ihm bei sehr kurzer Haft eine volle Entschädigung seiner Verluste zuteilwerden (v.a. weil für kurze Zeiten berechenbar), bei längerer Haft eine in Höhe der Hälfte (oder 2/3? Bloss eine Detailfrage!) des Mindestlohns, da er einerseits diesen wohl mindestens erzielt hätte auf dem Arbeitsmarkt, andererseits er ja für Nahrung, Kleidung, Obdach, medizinische Versorgung usw. nicht zahlen musste.
Warum überhaupt darauf hinweisen, dass man abgesessene Zeit nicht wiederbekommt? Weil der Umstand, dass man Tote nicht zurückholen kann, als Argument angeführt wird. Ist es halt nicht, weil man auch Zeit, verpasste Gelegenheiten, zerbrochene Beziehungen usw. nicht zurückholen kann. Etwas nicht zurückholen zu können scheidet als Argument also weitgehend aus, nicht nur bei der Todesstrafe. Ausnahmen: Geld und geldwerter Besitz, das kann erstattet werden.
Nein, da hast du vollkommen Recht und das was in D wie auch in manch anderen Ländern als Haftentschädigung gewärt wird ist ein Witz ein Hohn eine unglaubliche verlogene Heuchelei.
Da gibt es Menschn die saßen unschuldig jahrelang im Gefängnis, es wurde ihnen alles geommen der der Job, die Karrere, uU eine aufgebaute Firma, das soziale Ansehen, ja sie haben meist sogar Frau Familie Kinder Freunde alles verloren , und was bekommen sie? Irgendwie Haftentschädigung von 10Euro pro Tag und davon müssen ise auch noch das Geld das sie für Nahrung in der Haftzeit konsumiert haebn abziehen...es ist unglaublich wie wir solche Menschen behandeln denen der Staat Unrecht getan hat....aber bei den armen armen Migranten überschlagen wir uns mit dem Mrd....ich kanns nur widerholen in Unrechtstaat par excellence.
aber immerhin hat er noch sein Leben und wenn man wollte wenn der staat wollte und kein gigantisches Arschloch wäre könnte er den unschuldigen Inhaftierten auch entsprechend entschädigen, bei einem Toten ist das nicht mehr möglich.
Das habe ich beantwortet: Bis dahin wurde ich nicht über den Haufen gefahren.
Das liegt an meinem Recht. So weit hat es mir genützt.
Mnö, das liegt daran, dass die meisten Leute recht nett sind, niemanden überfahren wollen und sowieso das Mitdemautodrüberollen in unserer Alltagskultur als unanständig betrachtet wird. Daraus bastelt man dann politisch ein "Grundrecht", es ist also Symptom, Ausfluss, Ergebnis - Rückkopplungen nicht ausgeschlossen.
M.E. ist die hauptsächliche Entschädigung, die ein zu Unrecht Inhaftierter bekommt, das Vorhandensein eines funktionierenden Strafvollzugs.
Jenseits davon tät ich ihm bei sehr kurzer Haft eine volle Entschädigung seiner Verluste zuteilwerden (v.a. weil für kurze Zeiten berechenbar), bei längerer Haft eine in Höhe der Hälfte (oder 2/3? Bloss eine Detailfrage!) des Mindestlohns, da er einerseits diesen wohl mindestens erzielt hätte auf dem Arbeitsmarkt, andererseits er ja für Nahrung, Kleidung, Obdach, medizinische Versorgung usw. nicht zahlen musste.
Per Gesetz, nach dem Rechtsstaat ist ein Geschädigter (zB im Rahmen der Gewährleistung) so gleichzustellen als wäre das Unrecht nicht passiert. Gerade bei Geld ist das noch relativ einfach zu errechnen, bei Körperverletzung und Schmerzensgeld schon schwieriger, bei langfristigen physischen oder spychischen Problemen oder gar bei Verlust von Freunden Kindern Familien Sozialleben unbezahlbar.
aber selbst beim Geld gilt dein "Ausgleich" vllt für Menschen die auch vorher schon von H4 gelebt haben. Was ist mit Menschn die studiert haben vllt schon ein hohes Einkommen hatten, eine Firma die dann Pleite gegangen ist, denen sind uU hundertausende bis Millionen entgangen, wie gesagt der Verlust des sozialen Umfelds noch garnicht mit eingerechnet.
Deine Aussage ist ein schlechter Witz gerade der Einleitungssatz mit dem "funktionierenden Strafvollzug" Würde er funktionieren würde man keine Unschuldigen inhaftieren oder gar hinrichten und nein nur das irgendwo ein verbrecher in das Gefängnis musste, ist das keine "Belohnung oder Entschädigung" des Bürgers sondern die verdammte Pflicht des Staates ansonsten können wir auch getrost auf ihn verzichten, und schon garnicht hat der Staat das Recht Unschuldige ihrer Rechte zu berauben und das Leben zu zertören.
Warum überhaupt darauf hinweisen, dass man abgesessene Zeit nicht wiederbekommt? Weil der Umstand, dass man Tote nicht zurückholen kann, als Argument angeführt wird. Ist es halt nicht, weil man auch Zeit, verpasste Gelegenheiten, zerbrochene Beziehungen usw. nicht zurückholen kann. Etwas nicht zurückholen zu können scheidet als Argument also weitgehend aus, nicht nur bei der Todesstrafe. Ausnahmen: Geld und geldwerter Besitz, das kann erstattet werden.
Was willst du hier diskutiernw, wer tot ist ist tot und er bekommt garnichts zurück, wer nach Jahren wieder aus der Haft unschuldig entlassen wird hat zumindest die Möglichkeit einer Teilentschädigung, finanzieller Verlust sowieso aber auch Gesundheit und soziales kann man vllt nicht in Geld aufwiegen aber dennoch versuchen zu bemessen.
Ich meine was soll das dnn für ein Argument sein - "weil man das soziale Umfeld und Lebensjahre sowieso nicht 100% zurückgeben kannst bekommst du halt garnichts und wir können dich genausogut töten"?
Geld kann nicht den Schmerz und verlust heiln, aber es kann helfen darüber hinwegzukommen und dem Geschädigten wenigstens ein Gefühl von Gerechtigkeit geben.
[...] Was ist mit Menschn die studiert haben vllt schon ein hohes Einkommen hatten [...]
Wer sagt denn, dass die dieses Einkommen dauerhaft gehabt hätten? Wer sagt, dass jemand mit eher niedrigem Einkommen seines nicht gesteigert hätte? Sich an einer unabhängigen Grösse wie dem Mindestlohn, dem Durchschnittseinkommen o.ä. zu orientieren, scheint mir da durchaus sinnvoll.
Deine Aussage ist ein schlechter Witz gerade der Einleitungssatz mit dem "funktionierenden Strafvollzug" Würde er funktionieren würde man keine Unschuldigen inhaftieren oder gar hinrichten [...]
Da Perfektion ausserhalb des Menschenmöglichen liegt, funktioniert etwas auch dann, wenn Fehler passieren. Wollte man Fehler grundsätzlich vermeiden, müsste man Strafvollzug, Strafgerichte usw. abschaffen. Will man beides behalten, nimmt man Fehler in Kauf und kann sich zwar an jedem einzelnen stören, nicht aber an dem Umstand, dass sie eben vorkommen.
Analogie: Durch meine Teilnahme am Verkehr nehme ich in Kauf, überfahren zu werden, auch wenn ich irgendein "Recht" hab. Ein individueller Autofahrer kann schuldig sein, das Verkehrswesen als solches trifft aber keine moralische Schuld für Unfälle, weil sie eben dazugehören.
Dito Fehlurteile und Inhaftierung Unschuldiger.
Was willst du hier diskutiernw
Dass als Argument gegen A und für B nicht taugt, was Argument gegen B ist.
[QUOTE=-jmw-;9407896]Wer sagt denn, dass die dieses Einkommen dauerhaft gehabt hätten? Wer sagt, dass jemand mit eher niedrigem Einkommen seines nicht gesteigert hätte? Sich an einer unabhängigen Grösse wie dem Mindestlohn, dem Durchschnittseinkommen o.ä. zu orientieren, scheint mir da durchaus sinnvoll.
Das sagt keiner aber um eine angemessene Entschädigung zu berechnen wäre eben die aktuelle Situation zum Zeitpunkt der Verurteilung heranzu ziehen. Es geht bei Prognosen um Wahrscheinlichleiten und jemand der studiert hat und gerade aktuell 100.000 oder gar mehr verdient wird morgen nicht 0 verdienen oder den mindslohn selbst wenn er seinen Job verlieren sollte. solche situationen hast du vllt in einer unter Millionen und die sind kaum nützlich für eine Prognose.
wie auch immer du bekaommst tatsächlich auch keinen Mindestlohn als Haftentschädigung sondern wie gesagt 10€ am Tag minus Verpflegung.
Da Perfektion ausserhalb des Menschenmöglichen liegt, funktioniert etwas auch dann, wenn Fehler passieren. Wollte man Fehler grundsätzlich vermeiden, müsste man Strafvollzug, Strafgerichte usw. abschaffen. Will man beides behalten, nimmt man Fehler in Kauf und kann sich zwar an jedem einzelnen stören, nicht aber an dem Umstand, dass sie eben vorkommen.
Analogie: Durch meine Teilnahme am Verkehr nehme ich in Kauf, überfahren zu werden, auch wenn ich irgendein "Recht" hab. Ein individueller Autofahrer kann schuldig sein, das Verkehrswesen als solches trifft aber keine moralische Schuld für Unfälle, weil sie eben dazugehören.
Dito Fehlurteile und Inhaftierung Unschuldiger.
Es geht nicht darum Fehler auszuschliessen oder gar Perfektion zu errreichen sondern - und das denke habe ich nun schon mehrmals klar und deutlich ausformuliert - um Rehabilitation und Entschädigung und auch da nicht zu 100% objektiv sondern um eine Entschädigung im Einklang und Verhältnismässigkeiten zu anderen Fällen in der Rechtssprechung als auch gemessen an unserene eigenen sozialen Standard von Menschnewürde Gerechtigkeit und Humanismus mit dem wir in der Welt ja überall voller inBrust hausieren gehen.
Hulasebdender
28.03.2018, 02:58
Mnö, das liegt daran, dass die meisten Leute recht nett sind, niemanden überfahren wollen und sowieso das Mitdemautodrüberollen in unserer Alltagskultur als unanständig betrachtet wird. Daraus bastelt man dann politisch ein "Grundrecht", es ist also Symptom, Ausfluss, Ergebnis - Rückkopplungen nicht ausgeschlossen.Schön gesagt.
Gesetze, auch Verfassungen, entstehen nicht aus Zufall, sondern beschreiben, was mehr oder minder gesellschaftlicher Konsens ist.
Und, wie Du sagst: Rückkopplungen sind nicht ausgeschlossen. Leute umzubringen, gilt als unanständig, das schreibt man in ein Gesetzbuch, und das wiederum führt dazu, dass der eine oder andere davon Abstand nimmt, Leute umzubringen.
Und damit beginnt das Recht, den Leuten zu nützen.
Heizer666
28.03.2018, 03:25
Schön gesagt.
Gesetze, auch Verfassungen, entstehen nicht aus Zufall, sondern beschreiben, was mehr oder minder gesellschaftlicher Konsens ist.
Und, wie Du sagst: Rückkopplungen sind nicht ausgeschlossen. Leute umzubringen, gilt als unanständig, das schreibt man in ein Gesetzbuch, und das wiederum führt dazu, dass der eine oder andere davon Abstand nimmt, Leute umzubringen.
Und damit beginnt das Recht, den Leuten zu nützen.
Huselbusel, deine herz allerliebtse Musels und Afrikaner lieben aber töten.
Das werden sie in unserer "ach so tollen" Multikulti Gesellschaft immer wieder tun.
Ja ich weiß Deutsche machen das auch...........die kann man aber nicht abschieben und ausweisen.
Schön gesagt.
Gesetze, auch Verfassungen, entstehen nicht aus Zufall, sondern beschreiben, was mehr oder minder gesellschaftlicher Konsens ist.
Und, wie Du sagst: Rückkopplungen sind nicht ausgeschlossen. Leute umzubringen, gilt als unanständig, das schreibt man in ein Gesetzbuch, und das wiederum führt dazu, dass der eine oder andere davon Abstand nimmt, Leute umzubringen.
Und damit beginnt das Recht, den Leuten zu nützen.
So isses! :ja:
Wir sind uns also immerhin soweit einig, dass dreieinhalb Tausend € pro unschuldig eingesessenem Jahr a bissle wenig ist. :)
Das sagt keiner aber um eine angemessene Entschädigung zu berechnen wäre eben die aktuelle Situation zum Zeitpunkt der Verurteilung heranzu ziehen. Es geht bei Prognosen um Wahrscheinlichleiten und jemand der studiert hat und gerade aktuell 100.000 oder gar mehr verdient wird morgen nicht 0 verdienen oder den mindslohn selbst wenn er seinen Job verlieren sollte. solche situationen hast du vllt in einer unter Millionen und die sind kaum nützlich für eine Prognose.
wie auch immer du bekaommst tatsächlich auch keinen Mindestlohn als Haftentschädigung sondern wie gesagt 10€ am Tag minus Verpflegung.
Es geht nicht darum Fehler auszuschliessen oder gar Perfektion zu errreichen sondern - und das denke habe ich nun schon mehrmals klar und deutlich ausformuliert - um Rehabilitation und Entschädigung und auch da nicht zu 100% objektiv sondern um eine Entschädigung im Einklang und Verhältnismässigkeiten zu anderen Fällen in der Rechtssprechung als auch gemessen an unserene eigenen sozialen Standard von Menschnewürde Gerechtigkeit und Humanismus mit dem wir in der Welt ja überall voller inBrust hausieren gehen.
Schön gesagt.
Gesetze, auch Verfassungen, entstehen nicht aus Zufall, sondern beschreiben, was mehr oder minder gesellschaftlicher Konsens ist.
Und, wie Du sagst: Rückkopplungen sind nicht ausgeschlossen. Leute umzubringen, gilt als unanständig, das schreibt man in ein Gesetzbuch, und das wiederum führt dazu, dass der eine oder andere davon Abstand nimmt, Leute umzubringen.
Und damit beginnt das Recht, den Leuten zu nützen.
hmm ja aber man könnte das noch präzisieren:
Gesetze und Verfassungen bilden immer die Meinung derjenigen ab welche die Macht haben, das können einzelne Personen oder auch Personengruppen sein. Nur in Demokratien wo das Volk - die Gesellschaft, der echte Souverän ist und esntprechend auch die Macht hat decken sich Gesetze mit einem gesellschaflichen Kosens.
Wir sind uns also immerhin soweit einig, dass dreieinhalb Tausend € pro unschuldig eingesessenem Jahr a bissle wenig ist. :)
jo ich denke den Konsens haben wir erreicht :)
immerhin das ist mehr als ich sonst so in Diskussionsforen erreiche ;)
Leberecht
28.03.2018, 10:35
Ich bin gegen die Todesstrafe...3. Niemand wird als Mörder geboren. Für sein Aggressionspotential kann niemand etwas. Wenn jemand keine Skrupel hat, hat das immer gute Gründe. An die hundertprozentige Schuld glaube ich deshalb nicht.
Die Konsequenz Deiner Argumentation ist: Strafen sind Unrecht und gehören abgeschafft.
jo ich denke den Konsens haben wir erreicht :)
immerhin das ist mehr als ich sonst so in Diskussionsforen erreiche ;)
Wollen muss man wollen (und können)! :D
Hallo.
Mir ist mal aufgefallen, dass hier immer sehr viel über bestimmte Vorfälle gejammert wird, aber nie jemand über die Todesstrafe bzw. die Wiedereinführung der Todesstrafe spricht.
Deswegen möchte ich mal fragen, wie ihr zur Todesstrafe steht? Befürwortet ihr die Todesstrafe? Wenn ja, wann sollte sie angewendet werden?
So sehr ich in Einzefällen die Todesstrafe aus erstem Impetus zuweilen befürworten würde, verbietet die ständig drohende Gefahr eines Justizirrtums es, die staatliche Tötung von Menschen gesetzlich zu kodifizieren.
Heisenberg
29.03.2018, 23:36
Die Konsequenz Deiner Argumentation ist: Strafen sind Unrecht und gehören abgeschafft.
Im Grunde ja. Aber natürlich ist mir auch bewusst, dass man wilde Tiere nicht frei herumlaufen lassen darf.
nurmalso2.0
30.03.2018, 09:27
Wer tot ist kann keine Strafe mehr erfahren. Ich sehe in der Todesstrafe also keine Strafe.
Im Grunde ja. Aber natürlich ist mir auch bewusst, dass man wilde Tiere nicht frei herumlaufen lassen darf.
Was für eine gequirlte Scheiße! :umkipp:
Schlummifix
30.03.2018, 09:38
Wer tot ist kann keine Strafe mehr erfahren. Ich sehe in der Todesstrafe also keine Strafe.
Es geht bei der Todesstrafe nicht um Strafe, sondern um Sühne. Kurz gesagt, Rache. Auge um Auge.
Es geht um die Botschaft an die Gesellschaft, dass solche Taten gesühnt werden und man nicht damit davon kommt.
Im Übrigen ist das im deutschen Strafrecht auch nicht anders. Kein Mensch glaubt, dass die Gefängnisstrafe irgendeinen Sinn macht, im Sinne von Besserung.
Es geht lediglich darum, dass die Gesellschaft den Anschein eines Gefühls hat, dass es irgendwie "gerecht" zugeht. Was natürlich überhaupt nicht der Fall ist. Aber zum Glück sind 99% der Bevölkerung Deppen. Die glauben dann eben, dass der Staat für Ordung und Gerechtigkeit sorgt.
Bruddler
30.03.2018, 09:38
Wer tot ist kann keine Strafe mehr erfahren. Ich sehe in der Todesstrafe also keine Strafe.
Wer tot ist, kann nicht zum Wiederholungstäter werden.
Im Übrigen sind diesbezüglich Justizirrtümer inzwischen weitestgehend ausgeschlossen.
Wer tot ist, kann nicht zum Wiederholungstäter werden.
Im Übrigen sind diesbezüglich Justizirrtümer inzwischen weitestgehend ausgeschlossen."Justizirrtümer" könnten vollständig vermieden werden, wenn den Justizmördern ebenfalls die Todesstrafe drohte.
nurmalso2.0
30.03.2018, 09:54
"Justizirrtümer" könnten vollständig vermieden werden, wenn den Justizmördern ebenfalls die Todesstrafe drohte.
Nö.
Besser wäre, man würde Verbrecher zu dauerhaften Schmerzen verurteilen.
"Justizirrtümer" könnten vollständig vermieden werden, wenn den Justizmördern ebenfalls die Todesstrafe drohte.
Nein, das könnten sie auch dann nicht, denn man kann ja auch im Irrtum überzeugt und nach bestem Wissen & Gewissen handeln und nicht nur "auch", sondern grade dann, denn das macht den Irrtum eben aus, dass man davon ausgeht, er sei keiner.
Was Du haben kannst, ist, dass Gerichte keine Todesstrafe verhängen und Henker sie nicht vollziehen, trotzdem es im Gesetze steht. Diese Leute müssten, denn sie weigern sich dann ja, ihre Arbeit zu machen, entlassen werden. Und entlassen werden müssten auch die jeweiligen Verbrecher, denn wenn sie Legalstrafe der Tod ist, sie aber nicht verhängt und exekutiert wird, dann muss man sie nach einiger Zeit gehen lassen: Niemand kann Jahrzehnte eingesperrt werden, weil keiner ein Urteil fällen will.
Richtig ist: Man kann darüber diskutieren, ob Mutwilligkeit oder schon grobe Fahrlässigkeit dazu führen sollen, dass der "Urheber" dieselbe Strafe erhält, die der Beschuldigte erhalten hätte.
Merkelraute
30.03.2018, 13:29
...
Deswegen möchte ich mal fragen, wie ihr zur Todesstrafe steht? Befürwortet ihr die Todesstrafe? Wenn ja, wann sollte sie angewendet werden?
Ich finde, daß die Todesstrafe nicht das probate Mittel eines Rechtstaates ist, egal welche Straftat begangen worden ist. Legal wäre sie meiner Ansicht nur, wenn der Straftäter unmittelbar bei Durchführung seiner Tat zur Verhinderung weiterer Straftaten getötet wird.
Eine Todesstrafe nach einem Urteil schadet eher, weil eine Todesstrafe meist dazu führt, daß der Straftäter nochmal eine besonders hohe Aufmerksamkeit genießt und womöglich für lange Zeit auch nach seinem Tode Berühmtheit erlangt. Ich finde, daß Straftäter generell so abgeurteilt werden sollten, daß sie ihre Identität verlieren. Dazu gehört die lebenslange Deportation in ein zu bauendes EU-Straflager beispielsweise auf den Kerguelen und der Verlust ihrer Identität durch Umbenennung des Straftäters. Zudem ist seine Identität bei Strafe aus allen Dokumenten des öffentlichen Lebens zu löschen und durch den Alias N.N. zu ersetzen.
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