Deutscher Michel
26.01.2018, 00:21
Die Justiz- Institutionen Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fallen immer häufiger dadurch auf, daß sie massiv in die nationale Gesetzgebung der EU- Mitgliedsländer eingreifen und u.a. die Abschiebung von Leuten erheblich erschweren, die sich gemäß nationaler Gesetze bzw. internationaler Vereinbarungen illegal dort aufhalten und/oder durch die Begehung von Straftaten aufgefallen sind.
Darauf aufmerksam geworden bin ich in der letzten Woche, als ich dieses Interview mit dem Berliner Staatsanwalt Roman Reusch gelesen hatte, der für die AfD im Bundestag sitzt:
https://www.compact-online.de/afd-kandidat-einzug-ins-geheimdienst-kontrollgremium-verwehrt-interview-mit-roman-reusch/
Dort kann man u.a. Folgendes nachlesen:
[...]
Ein Hauptproblem für die deutsche Justiz sind aber die Diktate des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dessen Rechtsprechung hat die Genfer Flüchtlingskonvention zum Teil ausgehebelt. Letztere sieht beispielsweise vor, dass im Falle schwerer Straftaten auch in Herkunftsländer abgeschoben werden kann, in denen der Abgeschobene gefährdet ist- ganz einfach deswegen, weil er durch sein verbrecherisches Tun das Gastrecht verwirkt hat. Im Gegensatz dazu hat der EGMR festgelegt, dass nicht dahin abgeschoben werden darf, wo "menschenunwürdige Bedingungen" herrschen. Dieser Begriff ist aber ist dehnbar und wird immer weiter ausgedehnt. Mittlerweile ist für den EGMR schon "menschenunwürdig", wenn eine Zelle von 12 Quadratmetern nicht nur von drei, sondern von vier Häftlingen belegt wird. Die Folge: Deutschland kann in bestimmte osteuropäische Staaten Kriminelle nicht mehr ohne Weiteres zurückführen, nach Nahost oder Afrika fast gar nicht.
Ein aktuelles Beispiel: Spanien hat zwei Afrikaner, die illegal in seine nordafrikanischen Besitzungen Ceuta oder Melilla eingedrungen waren, kurzerhand wieder hinter den Grenzzaun zurückgesetzt. Die beiden haben beim EGMR dagegen geklagt und Recht bekommen. Jetzt muss Madrid jedem eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen.
COMPACT: "Vor einigen Jahren wurde aber immerhin der Intensivstraftäter Mehmet von Bayern in die Türkei zurückgeschickt."
Ja, aber nicht auf Dauer. Der kam zurück! Überhaupt sind Türken hierzulande privilegiert, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei neu interpretiert hat. Dieser sah vor, dass ein türkischer Gastarbeiter auch dann, wenn er seinen Job verliert, nicht in seine Heimat zurück muss. Der EuGH hat daraus einen Ausweisungsschutz sogar für die straffälligen Kinder und Enkel der damaligen Gastarbeiter gemacht.
Mit dem EGMR und EuGH maßen sich demokratisch kaum autorisierte Instanzen Befehlsgewalt über den demokratisch legitimierten deutschen Gesetzgeber an. Das ist ein Irrsinn, der sofort beendet werden muss.
-Interview Ende-
Nachdem es also kaum noch möglich ist, überhaupt jemanden des Landes zu verweisen, weil man ihn/sie/es ja nicht in Gegenden schicken darf, in denen eventuell "menschenunwürdige Zustände" zu befürchten sind, hat heute der EuGH durch Gerichtsurteile Präzedenzfälle geschaffen, die die Überprüfung der sexuelle Orientierung von Asylbewerbern untersagen (falls z.B. jemand angibt, er werde wegen seiner Homosexualität verfolgt) bzw. die Rückführung von Leuten erschweren, die, z.B. auf der Grundlage der Dublin- Verträge, zuvor schon in einem anderen EU- Mitgliedsland Asyl beantragt hatten:
http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/eugh-staerkt-rechte-von-asylbewerbern--148625482.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/eugh-verbietet-psychologische-gutachten-zu-homosexualitaet-15416532.html
Da lob ich mir doch den Drehhofer, der unter Aufbietung aller Kräfte der Merkel die "atmende Obergrenze" abgerungen hat. :auro:
Don Quichote würde im Grab rotieren, wenn er wüßte, daß ihn die Grinsekatze auf so unwürdige Art und Weise bewußt (!) imitiert, um die Leute zu täuschen.
Darauf aufmerksam geworden bin ich in der letzten Woche, als ich dieses Interview mit dem Berliner Staatsanwalt Roman Reusch gelesen hatte, der für die AfD im Bundestag sitzt:
https://www.compact-online.de/afd-kandidat-einzug-ins-geheimdienst-kontrollgremium-verwehrt-interview-mit-roman-reusch/
Dort kann man u.a. Folgendes nachlesen:
[...]
Ein Hauptproblem für die deutsche Justiz sind aber die Diktate des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dessen Rechtsprechung hat die Genfer Flüchtlingskonvention zum Teil ausgehebelt. Letztere sieht beispielsweise vor, dass im Falle schwerer Straftaten auch in Herkunftsländer abgeschoben werden kann, in denen der Abgeschobene gefährdet ist- ganz einfach deswegen, weil er durch sein verbrecherisches Tun das Gastrecht verwirkt hat. Im Gegensatz dazu hat der EGMR festgelegt, dass nicht dahin abgeschoben werden darf, wo "menschenunwürdige Bedingungen" herrschen. Dieser Begriff ist aber ist dehnbar und wird immer weiter ausgedehnt. Mittlerweile ist für den EGMR schon "menschenunwürdig", wenn eine Zelle von 12 Quadratmetern nicht nur von drei, sondern von vier Häftlingen belegt wird. Die Folge: Deutschland kann in bestimmte osteuropäische Staaten Kriminelle nicht mehr ohne Weiteres zurückführen, nach Nahost oder Afrika fast gar nicht.
Ein aktuelles Beispiel: Spanien hat zwei Afrikaner, die illegal in seine nordafrikanischen Besitzungen Ceuta oder Melilla eingedrungen waren, kurzerhand wieder hinter den Grenzzaun zurückgesetzt. Die beiden haben beim EGMR dagegen geklagt und Recht bekommen. Jetzt muss Madrid jedem eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen.
COMPACT: "Vor einigen Jahren wurde aber immerhin der Intensivstraftäter Mehmet von Bayern in die Türkei zurückgeschickt."
Ja, aber nicht auf Dauer. Der kam zurück! Überhaupt sind Türken hierzulande privilegiert, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei neu interpretiert hat. Dieser sah vor, dass ein türkischer Gastarbeiter auch dann, wenn er seinen Job verliert, nicht in seine Heimat zurück muss. Der EuGH hat daraus einen Ausweisungsschutz sogar für die straffälligen Kinder und Enkel der damaligen Gastarbeiter gemacht.
Mit dem EGMR und EuGH maßen sich demokratisch kaum autorisierte Instanzen Befehlsgewalt über den demokratisch legitimierten deutschen Gesetzgeber an. Das ist ein Irrsinn, der sofort beendet werden muss.
-Interview Ende-
Nachdem es also kaum noch möglich ist, überhaupt jemanden des Landes zu verweisen, weil man ihn/sie/es ja nicht in Gegenden schicken darf, in denen eventuell "menschenunwürdige Zustände" zu befürchten sind, hat heute der EuGH durch Gerichtsurteile Präzedenzfälle geschaffen, die die Überprüfung der sexuelle Orientierung von Asylbewerbern untersagen (falls z.B. jemand angibt, er werde wegen seiner Homosexualität verfolgt) bzw. die Rückführung von Leuten erschweren, die, z.B. auf der Grundlage der Dublin- Verträge, zuvor schon in einem anderen EU- Mitgliedsland Asyl beantragt hatten:
http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/eugh-staerkt-rechte-von-asylbewerbern--148625482.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/eugh-verbietet-psychologische-gutachten-zu-homosexualitaet-15416532.html
Da lob ich mir doch den Drehhofer, der unter Aufbietung aller Kräfte der Merkel die "atmende Obergrenze" abgerungen hat. :auro:
Don Quichote würde im Grab rotieren, wenn er wüßte, daß ihn die Grinsekatze auf so unwürdige Art und Weise bewußt (!) imitiert, um die Leute zu täuschen.