Imperius
25.01.2018, 16:11
Man schaue sich folgendes an:
https://www.welt.de/politik/article172675144/Berlin-Fluechtling-soll-4-jaehrige-Tochter-seiner-Pflegefamilie-missbraucht-haben.html
>>>Wie eine Recherche der „Bild am Sonntag“ ergab, soll ein angeblich 13-jähriger (und damit strafunmündiger) Afghane die Vierjährige Tochter seiner Berliner Pflegefamilie missbraucht haben. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl das Landeskriminalamt (https://www.welt.de/themen/landeskriminalamt/) Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten gefordert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wies die Bitte des LKA ab und stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember ein. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.<<<
Weiter im Artikel heißt es:
>>>Die meisten Jugendämter in Deutschland verzichten auf medizinische Altersschätzung bei jungen Migranten. Minderjährige Flüchtlinge erhalten eine aufwendige und teure Betreuung und genießen besonderen Schutz, etwa vor Abschiebung. Ärzteverbände weigern sich, möglichen Betrug bei den Altersangaben zu unterbinden, indem sie gängige Methoden der Altersfeststellung wie das Röntgen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article172085711/Fluechtlinge-Aerztekammer-lehnt-Alterstests-ab.html) der Hand als unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeit ablehnen.<<<
Siehe auch ein Kommentar hier:
http://www.achgut.com/artikel/kein_zweifel_an_den_13_jahren
Ich weiß nicht, ob dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft an der chronischen Überlastung liegt, ob hier eine rechtmäßige (aber umstrittene) Weisung des Justizministers (Grüne - soweit ich weiß) erfolgte oder ob die Staatsanwaltschaft sich strikt an das hält, worauf sie auch ideologisch im Studium geschult wurde. => Eine Ausrichtung des Strafrechts primär auf den Täter und dessen Intentionen. Das Leid der Opfer spielt hierbei eine nur untergeordnete Rolle und fließt in das Urteil nur bedingt ein.
Und hier liegt die eigentliche Problematik. Juristen wird etwas gelehrt, was nicht der großen Mehrheit des Volksempfindens entspricht. Die ca. 110 Juristen unter den ca. 700 Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten damit vielfach überwiegend jene juristischen Positionen, welche in der Bevölkerung nicht ansatzweise mehrheitsfähig sind. Und sie verteidigen diese Positionen oft so energisch wie eine Mutter ihr Kind.
Die Täterfixierung im deutschen Strafrecht ist aus meiner Sicht menschenverachtend, da sie die Rechte des Opfers, ja der Menschen allgemein, auf körperliche Unversehrtheit missachtet.
Art 2 (2) GG: >>>Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit....<<<
Die millionenfache Verletzung der Opferrechte, der Opferinteressen und der Rechte der Allgemeinheit manifestiert sich so gut wie immer in politischen Systemen, in denen man der festen und unkritischen Überzeugung ist, auf der Seite des Guten zu stehen. Wer diesem Guten nicht folgt, ist ein Feind (kein Mensch) und Feinde müssen mit allen Mitteln rücksichtslos vernichtet werden.
Heute verurteilen wir die Nationalsozialisten, jene, die das 3. Reich begründeten. Doch es war nicht die Mehrheit der Bevölkerung, welche die Nazis wählte. Trotzdem folgte man ihnen. Die meisten widersprachen der Ideologie der Nazis nicht. Und so war es seit Menschengedenken. Stets versagte die Menschheit. Die geheuchelte moralische Fassade bröckelt und bröckelt.
Die Dummheit der Massen lässt somit das Leid zu, welches die Eliten planen, damit sich die Dinge zu ihren Gunsten entwickeln.
Was soll ich sagen, vielleicht regen sich viele von euch über diese Verbrechen auf, aber ihr wählt die Parteien, welche genau solche Verbrechen nach meiner Meinung begünstigen. Und dann geht man darüber hinweg, als wäre die Tat so etwas wie ein heftiges Gewitter, was man eh nicht hätte verhindern können. Was für eine Farce, eine Heuchelei und letztlich eine Verkommenheit.
Schämt euch. Und sollte es eine tatsächliche Gerechtigkeit nach dem Tode geben, dann fürchtet euch.
PS.: Dieser Beitrag gehört für mich in diesen Forum, weil er die gesamte Gesellschaft betrifft, nicht nur die Justiz oder von der Justiz betroffene.
https://www.welt.de/politik/article172675144/Berlin-Fluechtling-soll-4-jaehrige-Tochter-seiner-Pflegefamilie-missbraucht-haben.html
>>>Wie eine Recherche der „Bild am Sonntag“ ergab, soll ein angeblich 13-jähriger (und damit strafunmündiger) Afghane die Vierjährige Tochter seiner Berliner Pflegefamilie missbraucht haben. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl das Landeskriminalamt (https://www.welt.de/themen/landeskriminalamt/) Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten gefordert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wies die Bitte des LKA ab und stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember ein. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.<<<
Weiter im Artikel heißt es:
>>>Die meisten Jugendämter in Deutschland verzichten auf medizinische Altersschätzung bei jungen Migranten. Minderjährige Flüchtlinge erhalten eine aufwendige und teure Betreuung und genießen besonderen Schutz, etwa vor Abschiebung. Ärzteverbände weigern sich, möglichen Betrug bei den Altersangaben zu unterbinden, indem sie gängige Methoden der Altersfeststellung wie das Röntgen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article172085711/Fluechtlinge-Aerztekammer-lehnt-Alterstests-ab.html) der Hand als unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeit ablehnen.<<<
Siehe auch ein Kommentar hier:
http://www.achgut.com/artikel/kein_zweifel_an_den_13_jahren
Ich weiß nicht, ob dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft an der chronischen Überlastung liegt, ob hier eine rechtmäßige (aber umstrittene) Weisung des Justizministers (Grüne - soweit ich weiß) erfolgte oder ob die Staatsanwaltschaft sich strikt an das hält, worauf sie auch ideologisch im Studium geschult wurde. => Eine Ausrichtung des Strafrechts primär auf den Täter und dessen Intentionen. Das Leid der Opfer spielt hierbei eine nur untergeordnete Rolle und fließt in das Urteil nur bedingt ein.
Und hier liegt die eigentliche Problematik. Juristen wird etwas gelehrt, was nicht der großen Mehrheit des Volksempfindens entspricht. Die ca. 110 Juristen unter den ca. 700 Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten damit vielfach überwiegend jene juristischen Positionen, welche in der Bevölkerung nicht ansatzweise mehrheitsfähig sind. Und sie verteidigen diese Positionen oft so energisch wie eine Mutter ihr Kind.
Die Täterfixierung im deutschen Strafrecht ist aus meiner Sicht menschenverachtend, da sie die Rechte des Opfers, ja der Menschen allgemein, auf körperliche Unversehrtheit missachtet.
Art 2 (2) GG: >>>Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit....<<<
Die millionenfache Verletzung der Opferrechte, der Opferinteressen und der Rechte der Allgemeinheit manifestiert sich so gut wie immer in politischen Systemen, in denen man der festen und unkritischen Überzeugung ist, auf der Seite des Guten zu stehen. Wer diesem Guten nicht folgt, ist ein Feind (kein Mensch) und Feinde müssen mit allen Mitteln rücksichtslos vernichtet werden.
Heute verurteilen wir die Nationalsozialisten, jene, die das 3. Reich begründeten. Doch es war nicht die Mehrheit der Bevölkerung, welche die Nazis wählte. Trotzdem folgte man ihnen. Die meisten widersprachen der Ideologie der Nazis nicht. Und so war es seit Menschengedenken. Stets versagte die Menschheit. Die geheuchelte moralische Fassade bröckelt und bröckelt.
Die Dummheit der Massen lässt somit das Leid zu, welches die Eliten planen, damit sich die Dinge zu ihren Gunsten entwickeln.
Was soll ich sagen, vielleicht regen sich viele von euch über diese Verbrechen auf, aber ihr wählt die Parteien, welche genau solche Verbrechen nach meiner Meinung begünstigen. Und dann geht man darüber hinweg, als wäre die Tat so etwas wie ein heftiges Gewitter, was man eh nicht hätte verhindern können. Was für eine Farce, eine Heuchelei und letztlich eine Verkommenheit.
Schämt euch. Und sollte es eine tatsächliche Gerechtigkeit nach dem Tode geben, dann fürchtet euch.
PS.: Dieser Beitrag gehört für mich in diesen Forum, weil er die gesamte Gesellschaft betrifft, nicht nur die Justiz oder von der Justiz betroffene.