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Vollständige Version anzeigen : BRD. Rechtstaat Ja - Nein?



frundsberg
06.01.2018, 19:26
https://i0.wp.com/michael-mannheimer.net/wp-content/uploads/2017/12/Bluttat-von-Kandel.jpg?fit=500%2C345&ssl=1


Viele mögen sich noch an den Mord in Kirchweye erinnern. Aktuell ist der Fall in Kandel in aller Munde. Wer sich diese Fälle genauer anschaut wird schnell feststellen. daß das Strafmaß in ganz beschaulichen Grenzen liegt. Nicht viel anders als im Sommer 1945. Dort konnte jeder Besatzungssoldat Deutsche erschlagen, ausrauben oder vergewaltigen, es ist ihm nichts passiert. So gesehen hat sich der rechtliche Status der Deutschen in der Besatzungsrepublik seit damals eigentlich nicht groß geändert.

Folgenden Quervergleich möchte ich Euch anbieten. Er soll diskutiert werden. Mit Gegenbeispielen widerlegt oder mit ähnlichen Konstellationen bestärkt werden.
These: Deutsche sind Opfer 4-ter Klasse. Treten sie als Täter auf, trifft sie die Härte des Arbeitslagers aka "Wirtschaftsstandortes" (Merkel) BRD.

Vergleichen wir zwei Fälle die deshalb interessant sind, weil hier das Strafmaß des Staates für Mord und Totschlag „verkehrt“ wurde. Merke, schubse ich jemanden im Gedränge aus Versehen auf die U-Bahngleise und der fällt und stirbt, ist das Totschlag. Stranguliere ich jemanden oder steche ihn mit 20 Messerstichen ab, ist das Mord.

Schauen wir uns nun die beiden Fälle an, die nichts miteinander zu tun haben:

Fall 1: Am 15.04.2008 ermorden Yakup M. (19), Gzim L. (23) und Labinot B. (22) Kirk Mütterlein († 17) in HH. Um ausstehende Drogenschulden einzutreiben, dringen sie in seine Wohnung ein, würgen ihn, rammen ihm eine Zwiebel in den Mund, springen auf ihm rum. Nach erfolgter Strangulation bringen sie die Leiche auf eine Mülldeponie, übergießen sie mit Benzin und zünden sie an. Die Jugendkammer verurteilt Gzim L. (23) zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren, der Erwachsen Labinot B. (22) erhält eine Jugendstrafe von 9 Jahren, Yakup M. (19) eine Jugendstrafe von 8 Jahren.

Fall 2. Am 01.02.2016 fahren Hamdi H. (27) und Marvin (24) auf dem Kurfürstendamm ein Autorennen. Mit fast 200 Stundenkilometer kollidiert Hamdi mit dem Auto des Rentners Michael W. (69) und tötet ihn. Hamdi wird nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes angeklagt und zu lebenslanger Haft verurteilt.

Was war der entscheidende Unterschied?

Ihr wißt, es kommt in dieser Besatzerrepublik immer auf die Konstellation an. Es ist nur fair darauf hinzuweisen, daß dieses System z. B. Faschismus definiert, als „Hierarchisierung seiner Opfer“, also die angebliche Existenz im NS und Italio-Faschismus von Opfern 1, 2, 3, 4 etc. Klasse. Oft ist es jedoch so, daß man das bekämpft, was man selbst am ehesten darstellt. Gibt es in Wirklichkeit nicht in der Demokratie hier genau diese Hierachisierung??? Was ist nun der entscheidende Unterschied hier? Als Täter sind beide Male Migranten aufgetreten? Wer es weiß, darf es gerne bekanntgeben. Es gibt einen Artikel, der Ausschluss darüber geben kann. Unten noch ein Hinweis:

„Demokratie ist, wenn das eigene Volk rassisch diskriminiert und behandelt wird wie der letzte Dreck. Als Deutscher bist Du im eigenen Land ein Mensch VIERTER KLASSE.
Zuerst kommen die Auserwählten, danach Politbonzen, an dritter Stelle Ausländer, Asylanten und Migranten. Auf Platz vier schließlich das Deutsch-Vieh.“


https://tinyurl.com/y8mbaky7

Klopperhorst
06.01.2018, 19:34
Man müsste das statistisch untermauern. Dass es Kuschelurteile gegen ausländische Intensivtäter und Knallharturteile gegen sog. Rechtsradikale gibt, ist klar.
Aber dass Juden generell vor Gericht mehr Recht bekommen, sollte anhand einer Statistik nachvollziehbar sein.
Der Fall könnte auch ein Ausreißer sein, was ich jedoch nicht glaube.

---

frundsberg
06.01.2018, 19:42
Man müsste das statistisch untermauern. Dass es Kuschelurteile gegen ausländische Intensivtäter und Knallharturteile gegen sog. Rechtsradikale gibt, ist klar.
Aber dass Juden generell vor Gericht mehr Recht bekommen, sollte anhand einer Statistik nachvollziehbar sein.
Der Fall könnte auch ein Ausreißer sein, was ich jedoch nicht glaube.

---

Genau. Der Fall ist aber hochinteressant. Denn schließlich mußten sie sich etwas verrenken, um aus Totschlag Mord zu machen.
Während bei Kirk 22-Jährige eine Jugendstrafe unter 10 Jahre erhalten.
Es gibt einige belegte Fälle von Kuschelurteilen, wo der Schaden bei deutschen Familien lag und die Täter Migranten waren. Oder Goldschätze, Fachkräfte, wie sie von Schulz, Merkel und Horst Köhler genannt wurden.

Die klassische Konstellation

Täter: Klasse 2-3
Opfer: Klasse 4

Urteil: Lächerlich.

Abschiebung nach Strafe: Nada.

Prinzipiell hat sich nach 1945 am Rechtstatus für die Deutschen in der Besatzungszone kaum etwas geändert. Gut, die Kapos sind nun deutsche Teufel, die sich selbst als Demokraten bezeichnen.

Klopperhorst
06.01.2018, 19:45
Genau. Der Fall ist aber hochinteressant. Denn schließlich mußten sie sich etwas verrenken, um aus Totschlag Mord zu machen.
Während bei Kirk 22-Jährige eine Jugendstrafe unter 10 Jahre erhalten.
Es gibt einige belegte Fälle von Kuschelurteilen, wo der Schaden bei deutschen Familien lag und die Täter Migranten.

Die klassische Konstellation

Täter: Klasse 2-3
Opfer: Klasse 4

Urteil: Lächerlich.

Abschiebung nach Strafe: Nada.

Prinzipiell hat sich nach 1945 am Rechtstatus für die Deutschen in der Besatzungszone kaum etwas geändert. Gut, die Kapos sind nun deutsche Teufel, die sich selbst als Demokraten bezeichnen.

Ich erinnere mich an den Typen, der zu Hochzeiten der Flüchlingsansiedlung eine leere Halle, die als Unterkunft dienen sollte, anzündete.
Der wurde ordentlich verknackt. Der Schokopudding-Hazma, der in Düsseldorf eine volle Halle anzündete, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

---

GSch
06.01.2018, 19:55
Denn schließlich mußten sie sich etwas verrenken, um aus Totschlag Mord zu machen.

Ob es Mord war oder Totschlag, ist ja am Ende Sache des Gerichts. Meines Wissens sind Rechtsmittel eingelegt worden, man wird also noch davon hören. Für dieses Urteil hat es viel Lob, aber auch Tadel gegeben.


Während bei Kirk 22-Jährige eine Jugendstrafe unter 10 Jahre erhalten.

Höhere Jugenstrafen als 10 Jahren gibt es ja auch nicht. Im Übrigen kann das Gericht das Jugendstrafrecht auch auf ältere Angeklagte angewendet werden kann und muss, denn entscheidend ist, wie alt der Angeklagte bei der Tat war.

frundsberg
06.01.2018, 19:57
Ich erinnere mich an den Typen, der zu Hochzeiten der Flüchlingsansiedlung eine leere Halle, die als Unterkunft dienen sollte, anzündete.
Der wurde ordentlich verknackt. Der Schokopudding-Hazma, der in Düsseldorf eine volle Halle anzündete, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

---


Ja. Das war ein NPD-Mann in Nauen. Ich habe ein paar Beispiele für lächerliche und vor allem verhöhnende Urteile bundesdeutscher Rechtpraxis.


Der 18-jährige Berlin-Besuchers Jens Zimmermann aus Dresden, der am 27. Juli 1990 auf dem Alexanderplatz von einer Gruppe (ausländischer) Jugendlichen so schwer verprügelt worden war, daß er später starb. Quelle: DER TAGESSPIEGEL, „Tod eines vermeintlichen Nazi mit Bewährungsstrafen geahndet - Viermal zwei Jahre Haft“, 13.09.1991, S. 11


28. September 2008, Bensheim (BW). Erdogan M. (42), sein 19-jähriger Sohn Haydar M., Volkan T. (19) und ein vierter Türke prügeln und treten mit „elfmeterartigen Tritten“ Fabian S. (29) bewußtlos, der sich in der Diskothek schützend vor ein Paar stellte. Wenig später verstirbt er. Erdogan wird zu sechs Jahren Haft verurteilt.


11/2009, Wipperfürth. Der 18-jährige Benjamin Diegmann wird von Muhammet (18), Younes (19) und Özgür (20) totgeprügelt, grausam zugerichtet und in seiner Blutlache liegend um 3.30 nachts von Passanten entdeckt.
Das Urteil: für den Haupttäter zwei Jahre Haft auf Bewährung, für die übrigen drei Verwarnungen. Das Gericht hat das „milde" Urteil für den Hauptangeklagten damit begründet, daß er sich im zurückliegenden Jahr positiv entwickelt habe und nicht zu erwarten sei, daß er noch einmal mit dem Strafgesetz in Konflikt gerät.


22.08.2010, Marburg. Der 25-jährige Samuel Fischer wird von zwei Zigeunern überfallen. Er erliegt seinen schweren Kopfverletzungen. Die wegen Körperverletzung vorbestraften Ausländer erhielten eine 4 bzw. 5-jährige Haftstrafe. Samuel hinterläßt einen 3-jährigen Sohn, Lukas Pascal.


Demokraten sind Meister in der Täter-Opfer-Umkehr. Ein gutes Beispiel war auch der damalige Informatik-Student, der von einer Horde Ausländer überfallen wurde und in purer Angst sein Messer zog und dem Haupttäter am Hals verletzte. Hier wurde das eigentliche Opfer vom Schandrichter Götzl auch in den Knast befördert. Merke: Klasse-4 Menschen haben keine Rechte. Weder auf Leben, noch auf Unversehrtheit. DER SPIEGEL, „‚Ich habe noch nie soviel Angst gehabt‘ - Täter und Opfer seien hier vertauscht worden, erklärte
der Verteidiger zu Beginn des Prozesses. Und auch Sven G. sagte vor Gericht, er fühle sich ‚nicht als Täter, sondern als Opfer‘, eine Aussage, die den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl (NSU) sichtlich empörte“, 06.11.2009

Ein getöteter Deutscher ist im Arbeitslager führt für Klasse 2-3 Menschen zu etwa 4-6 Jahren Haft. Manchmal auch nur zu Bewährung. Oder, wie es die ermordete Jugendrichterin Kirsten Heisig ausdrückte: "Deutsche werden dafür härter bestraft".

frundsberg
06.01.2018, 20:03
Ob es Mord war oder Totschlag, ist ja am Ende Sache des Gerichts. Meines Wissens sind Rechtsmittel eingelegt worden, man wird also noch davon hören. Für dieses Urteil hat es viel Lob, aber auch Tadel gegeben.



Höhere Jugenstrafen als 10 Jahren gibt es ja auch nicht. Im Übrigen kann das Gericht das Jugendstrafrecht auch auf ältere Angeklagte angewendet werden kann und muss, denn entscheidend ist, wie alt der Angeklagte bei der Tat war.

Nein, ist es nicht. Mord oder Totschlag ist eindeutig definiert. Der Türke, der seine Ex mit 34 Messerstichen umbringt, hat keinen Totschlag durchgeführt. 34-mal den kalten vergüteten und einsatzgehärteten Stahl ins weiche Fleisch. BRD-Gerichte urteilen hier durchaus auf Totschlag. Wie in Hamburg im Jahr 2009.

Ich frage mich welche Typen die Schlimmeren sind? Die Schandrichter und ihre Lakaien. Oder die, die diese hochverbrecherische Kanaille auch noch in Schutz nehmen. Das deutsche Bürgertum ...

Klopperhorst
06.01.2018, 20:06
... Ich habe ein paar Beispiele für lächerliche und vor allem verhöhnende Urteile bundesdeutscher Rechtpraxis. ...



Es gab schon in den 80'erm und 90'ern das große Morden an nationalgesinnten Deutschen. Namenlose Opfer, Zweizeiler in Polizeimeldungen und keiner Rede wert, da als "Skinheads", "Neonazis" gebrandmarkt.

---

frundsberg
06.01.2018, 20:12
Es gab schon in den 80'ern und 90'ern das große Morden an nationalgesinnten Deutschen. Namenlose Opfer, Zweizeiler in Polizeimeldungen und keiner Rede wert, da als "Skinheads", "Neonazis" gebrandmarkt.

---

Es gab diesen Fall in Zitta 1992. Wobei mir Näheres entfällt, bis auf das afrikanische Vertragsarbeiter einen jungen Deutschen erstochen hatten und es noch jahrelang in Zittau Gedenkveranstaltung an ihn gab.

Wenn der Mia und anderen gedacht wird, so füge ich noch einige Namen hinzu, die allesamt jung und deutsch waren und eine Zukunft hatten. Aber solche Leute hassen die da Oben ja wie die Schweinepest. Verständlich. Ich verstehe nur Menschen nicht, die auf die eigene Verachtung mit Wohlwollen reagieren. Für mich sind das Feiglinge. Ehrloses Gesocks.

Ich erinnere hier an :

Rene Grubert, Timo Hinrichs, Thorsten Tragelehn, Thomas Pötschke, David Fischer, Jörg Haas, Yvan Schneider, Andreas K., Kevin Plum, Danny A., Thomas H. und Kevin Wiegand, Sebastian Obersojer († 18), Sandra A. († 18), Kirk Mütterlein († 17), Benjamin Diegmann († 18), Mel D. († 19), Pascal E. († 22), Samuel Fischer († 25), Martina Kreutzer († 23), Tim Kreutzmann († 20), Andres O. († 34), Matthias B. († 22), Marcel Wünschel († 17), Saskia Sänger († 26), Jolin S. († 22), Daniel Siefert († 25), Michael Kleine-Boerger († 31), Marco Gutschner († 21), Torsten Neumann († 30).



Urteile:

Juli 2005, Heidenheim (BW). Mit Faustschlägen schlägt der 18-jährige Albaner Arton G. den 16-jährigen Tobias M. zu Boden, tritt mit den Füßen immer wieder auf dessen Kopf ein. Tobias stirbt an seinen Gehirnverletzungen. Arton wird zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Kommt aber nach zweieinhalb Jahren Haft wieder frei.

17.06.2006, Potsdam. David Fischer (20). Täter: Der 18-jährige Afghane Ajmal K. Atilla T. hält David fest, während Ajmal ihm das Messer „kraftvoll“ (durchstochen: Haut, Knorpel, Rippe, Teil der Lunge, Herz) in die Herzgegend stößt. Die Täter gehören zu Ali E., ein entlassener Gewalttäter. Urteil: Fünf Jahre Haft.

04.04.2008, Stollberg. Kevin Plum (19) wird in Stolberg vom Libanesen Josef u. Mohamad Ahmad mit vier Stichen ins Herz getötet. Vor Gericht ging es nur um den Täter. Das Urteil: sechs Jahre Haft.

12.05.2008, Hamburg. Der 20-jährige Drogendealer Leon M. aus Jamaika rammt den 26-jährigen Tischler Kim A. mit großer Wucht eine zwölf Zentimeter lange Klinge zehn Zentimeter tief in den Bauch und schneidet dessen 27-jährigen Bruder Danny ein Stück der Nase ab. Das Urteil: vier Jahren Haft.

12.06.2009, Hamburg. Opfer: Der Dachdecker Thomas H. (44). Täter: Berhan I. (16) und Onur K. (17) prügeln Thomas wegen 20 Cent zu Tode. Berhan springt Thomas etwa 20-mal auf den Kopf. Das Urteil: Berhan: drei Jahre + 10 Monate. Onur: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Mutter des Opfers, Vera J., sagt rückblickend: „Alles drehte sich vor Gericht nur um die Täter. Mein von ihnen getöteter Sohn spielte überhaupt keine Rolle.“

29.01.2011, Soest. Der 17-jährige Türke Kayahan B. ersticht den 20-jährigen Tim Kreutzmann auf einer Abiturfeier. Der Mörder wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

GSch
06.01.2018, 20:25
Nein, ist es nicht. Mord oder Totschlag ist eindeutig definiert. Der Türke, der seine Ex mit 34 Messerstichen umbringt, hat keinen Totschlag durchgeführt. 34-mal den kalten vergüteten und einsatzgehärteten Stahl ins weiche Fleisch. BRD-Gerichte urteilen hier durchaus auf Totschlag. Wie in Hamburg im Jahr 2009.

Ist es natürlich sehr wohl. Nur wenige Dinge sind im Strafrecht so umstritten, und das schon seit Jahrzehnten, wie die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag.

Von 1871 bis 1941 lautete §211 StGB schlicht und einfach:


Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes ... bestraft

Hier kam es allein auf den Vorsatz an. Die spezifischen Mordmerkmale, die man heute noch im StGB (§211 (2)) findet, kamen erst 1941 rein.


Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Hier stand nicht mehr die Tat, sondern der Täter im Mittelpunkt der Abwägung.

Nun ist diese Abwägung besonders bei Affekttaten oft schwierig. Nirgends steht "Ab dem 31. Messerstich ist es Mord." Die Gerichte haben da oft große Mühe. (Hatten sie übrigens bei dem Fall der KuDamm-Raser auch.) Es empfiehlt sich stets die Lektüre des Originalurteils. Schließlich gelten ja Gerichtsurteile stets inter partes.

ABAS
06.01.2018, 20:40
Man müsste das statistisch untermauern. Dass es Kuschelurteile gegen ausländische Intensivtäter und Knallharturteile gegen sog. Rechtsradikale gibt, ist klar.
Aber dass Juden generell vor Gericht mehr Recht bekommen, sollte anhand einer Statistik nachvollziehbar sein.
Der Fall könnte auch ein Ausreißer sein, was ich jedoch nicht glaube.

---

Auf Strafgerichtsebene ist das nicht nachweisbar. Auf allen Ebenen
von Zivilprozessen schon. Wer als Nichtjude einen Zivilprozesse gg.
einen Juden fuehrt bekommt trotz Geschaeftsverteilungsplan der
Gerichte im laufenden Verfahren auf " wundersame Weise " einen
juedischen Richter. Der Anwalt des Mandaten ist ohnehin Advokat
und die Geschaeftsverteilungsplaene sind Augenwischerei weil im
Falle das fuer den Zivilprozess kein juedischer Richter vorgesehen
war, der Geschaeftsverteilungsplan so veraendert wird das es passt.

Es wird mit ploetzlicher Krankheit oder andere vorgeschobene Faelle
die Umbesetzung des Geschaeftsverteilungsplans augenscheinlich
formell gerechtfertigt. Im laufenden Verfahren wird der vormals
nichtjuedische Richter von einem juedischen Richter ersetzt und
selbstverstaendlich gewinnt der Jude den Zivilprozess gegen den
Nichtjuden.

Das geht dann auf allen Ebenen des Zivilprozesse weiter. Selbst das
Bundesverfassungsgericht ist keine wirklich letzte Chance nachdem
alle Instanzen durchlaufen wurden, weil das Bundesverfassungsgericht
mindestens genauso verjudet ist wie die Deutschen Parlamente es sind.

Mir ist das mehrmals passiert und ich habe daraus gelernt. Ich
fuehre entweder keine Zivilprozesse gegen Juden mehr oder pflege
chinesisches Geschaftsgebahren im Umgang mit Juden. Werde ich
von Juden zivilrechtlich verklagt, nehme ich mir einen juedischen
Anwalt und lasse von dem juedischen Anwaelten einen Vergleich
vor dem juedischen Zivilgericht aushandeln.

frundsberg
06.01.2018, 22:10
Auf Strafgerichtsebene ist das nicht nachweisbar. Auf allen Ebenen
von Zivilprozessen schon. Wer als Nichtjude einen Zivilprozesse gg.
einen Juden fuehrt bekommt trotz Geschaeftsverteilungsplan der
Gerichte im laufenden Verfahren auf " wundersame Weise " einen
juedischen Richter. Der Anwalt des Mandaten ist ohnehin Advokat
und die Geschaeftsverteilungsplaene sind Augenwischerei weil im
Falle das fuer den Zivilprozess kein juedischer Richter vorgesehen
war, der Geschaeftsverteilungsplan so veraendert wird das es passt.

Es wird mit ploetzlicher Krankheit oder andere vorgeschobene Faelle
die Umbesetzung des Geschaeftsverteilungsplans augenscheinlich
formell gerechtfertigt. Im laufenden Verfahren wird der vormals
nichtjuedische Richter von einem juedischen Richter ersetzt und
selbstverstaendlich gewinnt der Jude den Zivilprozess gegen den
Nichtjuden.

Das geht dann auf allen Ebenen des Zivilprozesse weiter. Selbst das
Bundesverfassungsgericht ist keine wirklich letzte Chance nachdem
alle Instanzen durchlaufen wurden, weil das Bundesverfassungsgericht
mindestens genauso verjudet ist wie die Deutschen Parlamente es sind.

Mir ist das mehrmals passiert und ich habe daraus gelernt. Ich
fuehre entweder keine Zivilprozesse gegen Juden mehr oder pflege
chinesisches Geschaftsgebahren im Umgang mit Juden. Werde ich
von Juden zivilrechtlich verklagt, nehme ich mir einen juedischen
Anwalt und lasse von dem juedischen Anwaelten einen Vergleich
vor dem juedischen Zivilgericht aushandeln.


Was ne Ansage! Als "Nicht-Menschen" können Deutsche prinzipiell nie gegen Juden ("Menschen, daher auch immer das Rumgereite auf den Menschenrechten") zivilprozeßlich gewinnen.

Ja, das ist auch die Auflösung. Der zu Tode gekommene Rentner war Angehörige der Jüdischen Gemeinde von Berlin. Ich vermute mal ganz stark, daß die allein aus diesem Grunde aus fahrlässiger Tötung "Mord" machten.

Buchenholz
06.01.2018, 22:47
...
Wenn der Mia und anderen gedacht wird, so füge ich noch einige Namen hinzu, die allesamt jung und deutsch waren und eine Zukunft hatten. Aber solche Leute hassen die da Oben ja wie die Schweinepest. Verständlich. Ich verstehe nur Menschen nicht, die auf die eigene Verachtung mit Wohlwollen reagieren. Für mich sind das Feiglinge. Ehrloses Gesocks.
...

Nein, wirklich hassen tun sie deutsche Opfer nicht. Eher betrachten sie deutsche Opfer als etwas minderwertiges, als schwache und austauschbare, gesichtslose Sachgegenstände. Auf jeden Fall nicht als vollwertige empathiewürdige menschliche Wesen.
Die Justiz wird von Psychopathen dominiert. Schon an der Uni haben die juristischen Fakultäten bzw. genauer eben die Jurastudenten im Vergleich aller Studienrichtungen den Ruf der größten charakterlichen Verkommenheit. Dieser Studiengang zieht leider die übelsten Charaktere an. Das hängt sicher mit der Machtfülle zusammen, die Juristen durch ihren Beruf erhalten. Tragisch, ausgerechnet das Gebiet, daß mit von entscheidender Bedeutung für Gedeihen oder Verderben einer Gesellschaft ist, wird von Psychopathen dominiert. Na gut, das gilt ja mittlerweile eigentlich für alle entscheidenden Gesellschaftsdomänen.

frundsberg
06.01.2018, 22:55
Nein, wirklich hassen tun sie deutsche Opfer nicht. Eher betrachten sie deutsche Opfer als etwas minderwertige, schwache und austauschbare, gesichtslose Sachgegenstände. Auf jeden Fall nicht als vollwertige empathiewürdige menschliche Wesen.
Die Justiz wird von Psychopathen dominiert. Schon an der Uni haben die juristischen Fakultäten bzw. genauer eben die Jurastudenten im Vergleich aller Studienrichtungen den Ruf der größten charakterlichen Verkommenheit. Dieser Studiengang zieht leider die übelsten Charaktere an. Das hängt sicher mit der Machtfülle zusammen, die Juristen durch ihren Beruf erhalten. Tragisch, ausgerechnet das Gebiet, daß mit von entscheidender Bedeutung für Gedeihen oder Verderben einer Gesellschaft ist, wird von Psychopathen dominiert. Na gut, das gilt ja mittlerweile eigentlich für alle entscheidenden Gesellschaftsdomänen.

Meines Wissens sind das Menschen, die die kleinen Leute der Straße verachten. Genau solche Leute würde ich übrigens als Sieger über eine einst große Nation an die Spitze meines Arbeitslagers aka Wirtschaftsstandort packen. Führt zu wechselseitiger Abhängigkeit. In ihrer Eigenart sind sie an den Herrscher gebunden, so daß man die ganze Ausplünderung bis zum Nieder- und Untergang immer munter weiter treiben kann. Du sagst es selbst: in den Staatsorganen der Besatzerrepublik findet sich der charakterliche Abschaum dieses besiegten "Volkes".

Wäre ich satanisch, würde ich es genauso aufziehen. Mit anderen Worten, wir leben in einer satanischen Besatzerrepublik der Demokraten, die bei Zeiten auch Kernwaffen gegen Zivilisten einsetzten. Ein absolutes Alleinstellungsmerkmal dieser Kreise.

Buchenholz
06.01.2018, 23:17
Meines Wissens sind das Menschen, die die kleinen Leute der Straße verachten. Genau solche Leute würde ich übrigens als Sieger über eine einst große Nation an die Spitze meines Arbeitslagers aka Wirtschaftsstandort packen. Führt zu wechselseitiger Abhängigkeit. In ihrer Eigenart sind sie an den Herrscher gebunden, so daß man die ganze Ausplünderung bis zum Nieder- und Untergang immer munter weiter treiben kann. Du sagst es selbst: in den Staatsorganen der Besatzerrepublik findet sich der charakterliche Abschaum dieses besiegten "Volkes".

Wäre ich satanisch, würde ich es genauso aufziehen. Mit anderen Worten, wir leben in einer satanischen Besatzerrepublik der Demokraten, die bei Zeiten auch Kernwaffen gegen Zivilisten einsetzten. Ein absolutes Alleinstellungsmerkmal dieser Kreise.
Wenn sie nur an der Spitze der Gesellschaft säßen. Aber dieser Menschenschlag und seine großen angeschlossenen Lakaienmilieus dominieren ja wirklich alle gesellschaftlichen Bereiche, von den obersten Hierarchieebenen der drei staatlichen Gewalten, über die Kirchen bis hinunter in die Sportvereine, etc... Mittlerweile ist fast jede soziale Organisationsform, die deutlich über einen einfachen Stammtisch oder ein sonstiges privates Treffens unter ein paar Freunden hinausgeht, auf die ein oder andere Art politisch kontrolliert, instrumentalisiert und ideologisch eingespannt.
Sportvereine sind so ein Paradebeispiel einer vermeintlich unpolitischen und informellen unteren sozialen Organisationsebene, die tatsächlich vollkommen korrumpiert und hier konkret in den Dienst der ideologischen Indoktrination von Kindern und Jugendlichen eingespannt wurde.
Alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens stehen unter totaler ideologischer Kontrolle. Die BRD ist eigentlich eine perfekte Diktatur, die maximale Kontrolle unter (bislang!) minimalster Gewaltausübung erzielt.

Klopperhorst
07.01.2018, 08:23
... Tragisch, ausgerechnet das Gebiet, daß mit von entscheidender Bedeutung für Gedeihen oder Verderben einer Gesellschaft ist, wird von Psychopathen dominiert. Na gut, das gilt ja mittlerweile eigentlich für alle entscheidenden Gesellschaftsdomänen.

Und dann regen sie sich über islamische Friedensrichter auf, weil Moslems diese anonyme, gesichts- und empathielose deutsche Justiz ablehnen.

---

schastar
07.01.2018, 08:41
https://i0.wp.com/michael-mannheimer.net/wp-content/uploads/2017/12/Bluttat-von-Kandel.jpg?fit=500%2C345&ssl=1

Was war der entscheidende Unterschied?



Der eine war ein Suchtel der seine Schulden nicht bezahlte und auch nicht daran dachte, der andere ein Rentner (Arzt) nach einem langen Arbeitsleben.
Und dann gibt es noch weitere Unerschiede.

Gemeisam haben aber der Fall von Kirk und dem Mädchen aus Kandel daß sich beide mit Pack eingelassen haben.
Mal sehen wie hier die Stafe ausfällt.

frundsberg
07.01.2018, 12:30
Der eine war ein Suchtel der seine Schulden nicht bezahlte und auch nicht daran dachte, der andere ein Rentner (Arzt) nach einem langen Arbeitsleben.
Und dann gibt es noch weitere Unerschiede.

Gemeisam haben aber der Fall von Kirk und dem Mädchen aus Kandel daß sich beide mit Pack eingelassen haben.
Mal sehen wie hier die Stafe ausfällt.

Der entscheidende Punkt war, daß der Rentner Michael W. zur Gemeinschaft der Menschen zählt. Kirk gehörte zum Deutsch-Vieh. Dies ist sehr wahrscheinlich der entscheidende Unterschied, weshalb die Gerichte so unterschiedlich werteten. Die Gerichte werteten einmal Mord als Totschlag, und ein anderes Mal Totschlag als Mord. Erinnert uns an September 2015, als die CDU unter Merkel ein halbes Dutzend nationaler und internationaler Gesetze bracht und es im "Rechtstaat BRD" keine Sau kümmerte.

Die Bundesanwaltschaft wurde nicht aktiv. Das Kanzleramt wurde nicht abgeriegelt. Daß Volk raffte sowieso nichts. Gesetze sind in westlichen Demokratien rein gar nichts wert. Es ist nur Papier. Die Herrschenden machen, was immer sie wollen und für zweckmäßig erachten.

schastar
07.01.2018, 13:28
Der entscheidende Punkt war, daß der Rentner Michael W. zur Gemeinschaft der Menschen zählt. Kirk gehörte zum Deutsch-Vieh. Dies ist sehr wahrscheinlich der entscheidende Unterschied, weshalb die Gerichte so unterschiedlich werteten. Die Gerichte werteten einmal Mord als Totschlag, und ein anderes Mal Totschlag als Mord
.....

Mag durchaus sein daß dies ein oder der Grund war (ist auch sicher nicht von der Hand zu weisen), dennoch hätte ich in Kirk auf lange Sicht auch nichts besonders gesehen. Ich gebe nicht viel auf Menschen die ihre Schulden nicht bezahlen und auch keine Bestrebungen zeigen dies zu tun.
Ich bin Vermieter, ich kenne solch Pack.

frundsberg
07.01.2018, 13:56
Mag durchaus sein daß dies ein oder der Grund war (ist auch sicher nicht von der Hand zu weisen), dennoch hätte ich in Kirk auf lange Sicht auch nichts besonders gesehen. Ich gebe nicht viel auf Menschen die ihre Schulden nicht bezahlen und auch keine Bestrebungen zeigen dies zu tun.
Ich bin Vermieter, ich kenne solch Pack.

Es geht hier aber nicht um Kirk, Matthias oder Al Capone, sondern um die Taten und wie dieser Staat diese wertet.

Im Fall A. wurde ein 17-Jähriger erdrosselt und verbrannt. 9 Jahre.
Im Fall B. wurde bei einem illegalen Autorennen ein Unbeteiligter zu Tode gefahren. Lebenslänglich.

Es geht nur um diesen Kreuzvergleich. Alles andere blende ich aus. Daß bei dir schlechte Erfahrungen mit Mietnomaden reinkommen, menschlich verständlich. Soll hier aber nicht das Thema sein.

Also:

Fall 1: aus Mord wurde Totschlag.
Fall 2: aus Totschlag Mord.

Dafür muß es Gründe geben. Meine These steht. Und sie steht in der Kontinuität wie Deutsche in Deutschland behandelt werden seit Mai 1945, als die Waffen offiziell schwiegen.

frundsberg
08.01.2018, 10:31
Auf Strafgerichtsebene ist das nicht nachweisbar. Auf allen Ebenen
von Zivilprozessen schon. Wer als Nichtjude einen Zivilprozesse gg.
einen Juden fuehrt bekommt trotz Geschaeftsverteilungsplan der
Gerichte im laufenden Verfahren auf " wundersame Weise " einen
juedischen Richter. Der Anwalt des Mandaten ist ohnehin Advokat
und die Geschaeftsverteilungsplaene sind Augenwischerei weil im
Falle das fuer den Zivilprozess kein juedischer Richter vorgesehen
war, der Geschaeftsverteilungsplan so veraendert wird das es passt.

Es wird mit ploetzlicher Krankheit oder andere vorgeschobene Faelle
die Umbesetzung des Geschaeftsverteilungsplans augenscheinlich
formell gerechtfertigt. Im laufenden Verfahren wird der vormals
nichtjuedische Richter von einem juedischen Richter ersetzt und
selbstverstaendlich gewinnt der Jude den Zivilprozess gegen den
Nichtjuden.

Das geht dann auf allen Ebenen des Zivilprozesse weiter. Selbst das
Bundesverfassungsgericht ist keine wirklich letzte Chance nachdem
alle Instanzen durchlaufen wurden, weil das Bundesverfassungsgericht
mindestens genauso verjudet ist wie die Deutschen Parlamente es sind.

Mir ist das mehrmals passiert und ich habe daraus gelernt. Ich
fuehre entweder keine Zivilprozesse gegen Juden mehr oder pflege
chinesisches Geschaftsgebahren im Umgang mit Juden. Werde ich
von Juden zivilrechtlich verklagt, nehme ich mir einen juedischen
Anwalt und lasse von dem juedischen Anwaelten einen Vergleich
vor dem juedischen Zivilgericht aushandeln.


Nach dem Fall der Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern hat die Bundesrepublik einen neuen "Skandal" ---

:haha:

Lehrer ist im Privaten politisch und nicht immer auf Linie mit der Regierung und Demokratie. Wer auf Lug, Verleumndung und Haß steht, hier der ganz demokratische-faire Artikel des Wahrheitsministeriums:

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/wo-der-hass-schule-macht--wedding--rechtes-geschwafel-an-der-tafel-29444298