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Vollständige Version anzeigen : Deutschland muss Scharia-Scheidung nicht anerkennen



BlackForrester
21.12.2017, 06:19
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_82933168/deutschland-muss-scharia-scheidung-nicht-anerkennen.html

Da braucht es wieder ´mal eine EU-Institution (in diesem Falle den EuGH) um der deutschen Justiz zu erklären, was Sache ist.

Im deutschen Rechtssystem ist eindeutig geregelt und welchen Maßgaben eine Ehe geschieden werden kann und ist man nach Recht und Gesetz in Deutschland verheiratet, dann kann man auch nur nach geltendem Recht und Gesetz geschieden werden.

Für eine Scheidung muss die Ehe erst einmal als "zerrüttet" angesehen werden - eine einseitige Scheidung geht, wenn überhaupt, frühestens nach einem Trennungsjahr, legt der Partner Widerspruch ein benötigt es drei Trennungsjahre und vor einem "religiösen" Gericht geht eine Scheidung schon einmal gar nicht.

Dass deutsche Richter nicht die Eier in der Hose haben dies um- und durchzusetzen, sondern den EuGH um "Rat" fragen...mehr als nur ein Trauerspiel.

-jmw-
21.12.2017, 11:40
Ausländische Verträge sollen i.d.R. nach demjenigen ausländischen Recht behandelt werden, nach dem sie auch geschlossen wurden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Im konkreten Falle geht's ja auch nicht um die Scharia, sondern um die Einschlägigkeit einer EU-Regelung.

navy
21.12.2017, 22:37
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_82933168/deutschland-muss-scharia-scheidung-nicht-anerkennen.html

Da braucht es wieder ´mal eine EU-Institution (in diesem Falle den EuGH) um der deutschen Justiz zu erklären, was Sache ist.

Im deutschen Rechtssystem ist eindeutig geregelt und welchen Maßgaben eine Ehe geschieden werden kann und ist man nach Recht und Gesetz in Deutschland verheiratet, dann kann man auch nur nach geltendem Recht und Gesetz geschieden werden.

Für eine Scheidung muss die Ehe erst einmal als "zerrüttet" angesehen werden - eine einseitige Scheidung geht, wenn überhaupt, frühestens nach einem Trennungsjahr, legt der Partner Widerspruch ein benötigt es drei Trennungsjahre und vor einem "religiösen" Gericht geht eine Scheidung schon einmal gar nicht.

Dass deutsche Richter nicht die Eier in der Hose haben dies um- und durchzusetzen, sondern den EuGH um "Rat" fragen...mehr als nur ein Trauerspiel.

Was will man mit dem Hirnlosen Heiko Maas, einen Berufs Betrüger schon bei den SPD Spesen Abrechnungen im Landtag, frei erfundenen Reisen zu Fussball Spielen erwarten

BlackForrester
22.12.2017, 14:17
Ausländische Verträge sollen i.d.R. nach demjenigen ausländischen Recht behandelt werden, nach dem sie auch geschlossen wurden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Im konkreten Falle geht's ja auch nicht um die Scharia, sondern um die Einschlägigkeit einer EU-Regelung.


Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat für den gilt deutsches Recht...wem dies nicht passt steht es ja frei Deutschland zu verlassen und dorthin zu ziehen, wo dessen Rechtsverständnis in Einklang mit der Gesetzgebung zu bringen ist.

Circopolitico
22.12.2017, 14:34
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_82933168/deutschland-muss-scharia-scheidung-nicht-anerkennen.html

Da braucht es wieder ´mal eine EU-Institution (in diesem Falle den EuGH) um der deutschen Justiz zu erklären, was Sache ist.

Im deutschen Rechtssystem ist eindeutig geregelt und welchen Maßgaben eine Ehe geschieden werden kann und ist man nach Recht und Gesetz in Deutschland verheiratet, dann kann man auch nur nach geltendem Recht und Gesetz geschieden werden.

Für eine Scheidung muss die Ehe erst einmal als "zerrüttet" angesehen werden - eine einseitige Scheidung geht, wenn überhaupt, frühestens nach einem Trennungsjahr, legt der Partner Widerspruch ein benötigt es drei Trennungsjahre und vor einem "religiösen" Gericht geht eine Scheidung schon einmal gar nicht.

Dass deutsche Richter nicht die Eier in der Hose haben dies um- und durchzusetzen, sondern den EuGH um "Rat" fragen...mehr als nur ein Trauerspiel.

Nunja, das ist juristisch gesehen nicht so einfach. Wenn man in einem Land, indem eine Heirat vor einem Imam stattfindet, geltendes Recht ist ... wird das in Deutschland als Ehe, aufgrund des dortigen Rechts, anerkannt.
Demzufolge müsste auch eine Scheidubg nach islamischem Recht anerkannt werden.
Andererseits wird eine in Deutschland geschlossene islamische Ehe nicht anerkannt.
Es ist, wie gesagt, kompliziert.

Kaktus
22.12.2017, 14:46
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_82933168/deutschland-muss-scharia-scheidung-nicht-anerkennen.html

Da braucht es wieder ´mal eine EU-Institution (in diesem Falle den EuGH) um der deutschen Justiz zu erklären, was Sache ist.

Im deutschen Rechtssystem ist eindeutig geregelt und welchen Maßgaben eine Ehe geschieden werden kann und ist man nach Recht und Gesetz in Deutschland verheiratet, dann kann man auch nur nach geltendem Recht und Gesetz geschieden werden.

Für eine Scheidung muss die Ehe erst einmal als "zerrüttet" angesehen werden - eine einseitige Scheidung geht, wenn überhaupt, frühestens nach einem Trennungsjahr, legt der Partner Widerspruch ein benötigt es drei Trennungsjahre und vor einem "religiösen" Gericht geht eine Scheidung schon einmal gar nicht.

Dass deutsche Richter nicht die Eier in der Hose haben dies um- und durchzusetzen, sondern den EuGH um "Rat" fragen...mehr als nur ein Trauerspiel.
Da die Sache nicht so einfach ist, waren die Richter gut beraten, da Ganze an den EuGh zu verweisen. Dann können sie ihre Hände in Unschuld waschen.

Väterchen Frost
22.12.2017, 16:25
Ausländische Verträge sollen i.d.R. nach demjenigen ausländischen Recht behandelt werden, nach dem sie auch geschlossen wurden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Im konkreten Falle geht's ja auch nicht um die Scharia, sondern um die Einschlägigkeit einer EU-Regelung.

Ja klar, nun will die Alte Geld rauspressen und da muss natürlich wieder dieses dämliche Frauendiskrimierungselement her. Die Dame ist Syrerin und hat in Syrien geheiratet. Dort wurde sie nach lokalem Recht geschieden und nun will sie sich hier Vorteile ertrotzen. Anstelle des Mannes würde ich mal schleunigst in ein Land verduften, in dem die deutsche Femi-Justiz mal 0,0 wert ist, so dass sie sich ihren Unterhaltstitel an die Pinnwand nageln kann.

Väterchen Frost
22.12.2017, 16:29
Nunja, das ist juristisch gesehen nicht so einfach. Wenn man in einem Land, indem eine Heirat vor einem Imam stattfindet, geltendes Recht ist ... wird das in Deutschland als Ehe, aufgrund des dortigen Rechts, anerkannt.
Demzufolge müsste auch eine Scheidubg nach islamischem Recht anerkannt werden.
Andererseits wird eine in Deutschland geschlossene islamische Ehe nicht anerkannt.
Es ist, wie gesagt, kompliziert.

Das würde schon anerkannt, wenn es beispielsweise um das Leasing eines Autos nach syrischem Recht ginge. Aber hier verstösst die Scheidung nach dortigem Recht gegen den hiesigen Ordre Public und diskriminiert die Frau und damit ist sie hier unwirksam. Was ich nicht verstehe, weil nach dortigem Recht gibt es die sog. Morgengabe des Mannes an die Frau und die wird hier teilweise sehr wohl anerkannt, wenn sie den für sie geltenden Regeln entspricht.

Aber kompliziert iss es und ich als Mann würde das auf der "tatsächlichen" Eben lösen, also Flattermann und Söhne...

-jmw-
23.12.2017, 09:52
Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat für den gilt deutsches Recht...wem dies nicht passt steht es ja frei Deutschland zu verlassen und dorthin zu ziehen, wo dessen Rechtsverständnis in Einklang mit der Gesetzgebung zu bringen ist.
D.h. der Mann soll nach Syrien gehen und dann wird für ihn dort die Ehe syrisch und für die Frau hierzulande deutsch geschieden? Erklärst Du uns bitte, wie das in der Praxis aussähe?

-jmw-
23.12.2017, 09:53
Aber hier verstösst die Scheidung nach dortigem Recht gegen den hiesigen Ordre Public
Wäre möglich, ist es aber tatsächlich so? Gibt es da schon entsprechende Entscheidungen, Urteile, Regularien odgl.?


Das würde schon anerkannt, wenn es beispielsweise um das Leasing eines Autos nach syrischem Recht ginge. Aber hier verstösst die Scheidung nach dortigem Recht gegen den hiesigen Ordre Public und diskriminiert die Frau und damit ist sie hier unwirksam. Was ich nicht verstehe, weil nach dortigem Recht gibt es die sog. Morgengabe des Mannes an die Frau und die wird hier teilweise sehr wohl anerkannt, wenn sie den für sie geltenden Regeln entspricht.

Aber kompliziert iss es und ich als Mann würde das auf der "tatsächlichen" Eben lösen, also Flattermann und Söhne...

GSch
23.12.2017, 10:01
Grundsätzlich schützt das deutsche Recht auch Ehen, die im Ausland nach dortigem Recht geschlossen worden sind, selbst wenn sie nach deutschem Recht nicht möglich wären. So stehen z. B. die Ehen eines Mannes mit mehreren Frauen unter dem Schutz des deutschen Rechts, wenn die Eheschließungen dort rechtmäßig waren, wo sie vorgenommen wurden.

Entsprechendes gilt für Ehescheidungen. Wer im Ausland nach dortigen Gesetzen rechtmäßig geschieden worden ist, der ist auch bei uns nicht mehr verheiratet.

Die Entscheidung in diesem Fall gründete sich darauf, dass die Scheidung nicht von einer Behörde oder einem staatlichen Gericht durchgeführt worden war, sondern von einer religiösen Instanz, also nicht "rechtmäßig" war. Das wäre so, als würde etwa die katholische Kirche beanspruchen, ein Paar, das kirchlich geheiratet hat, auch wieder scheiden zu können. Vielleicht könnte sie so eine Art Scheidungsverfahren durchführen (kann sie in Wirklichkeit nicht, ist im Kirchenrecht nicht vorgesehen), aber das hätte rechtlich so viel Wirkung wie die kirchliche Trauung, nämlich gar keine.

BlackForrester
23.12.2017, 10:08
Nunja, das ist juristisch gesehen nicht so einfach. Wenn man in einem Land, indem eine Heirat vor einem Imam stattfindet, geltendes Recht ist ... wird das in Deutschland als Ehe, aufgrund des dortigen Rechts, anerkannt.
Demzufolge müsste auch eine Scheidubg nach islamischem Recht anerkannt werden.
Andererseits wird eine in Deutschland geschlossene islamische Ehe nicht anerkannt.
Es ist, wie gesagt, kompliziert.


Naja, Eheschließung und Scheidung sind ja auch zwei paar Stiefel.

Dazu kommt - wir reden wir von zwei Menschen mit deutschen Paß und wer einen deutschen Paß besitzt, der hat sich auch den deutschen Gesetzen zu unterwerfen.

Heiraten kann man dann wo man den möge - bei einer Scheidung geht es aber ggf. um Unterhaltsverpflichtungen, dass z.B. ein geschiedener Ehepartner der Allgemeinheit NICHT zur Last fällt und damit betreten wir ein ganz anderes Gebiet.

BlackForrester
23.12.2017, 10:56
D.h. der Mann soll nach Syrien gehen und dann wird für ihn dort die Ehe syrisch und für die Frau hierzulande deutsch geschieden? Erklärst Du uns bitte, wie das in der Praxis aussähe?


Generell gilt in Deutschland erst einmal - ein im deutschen Personenstandsbüchern und Melderegistern eingetragen Ehe, welche im im Ausland geschiedene wurde als "nicht geschieden". Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, in welcher Art und Weise die "Scheidung" erfolgt ist.

Diese Scheidung muss, auf Antrag, von deutschen Behörden anerkannt werden und dies ist erst einmal - so lange es kein völkerrechtsverbindlichen Vertrag gibt und so lange gewisse Vorraussetzungen nicht erfüllt sind - eine KANN-Entscheidung, wo die Behörden abwägen müssen, ob man nicht "deutsches Recht" (z.B. Trennungsjahr, Unterhalt etc.) mit der ausländischen Scheidung kollidiert.

Sprich - egal wie man sich als Besitzer eines deutschen Passes verheiratet hat - eine Scheidung im Ausland ist zuerst einmal in Deutschland rechtsunwirksam und wenn dann der geschiedene Partner Widerspruch einlegt, dann geht in Deutschland alles seinen geordneten "Scheidungsgang".

https://dejure.org/gesetze/FamFG/107.html

Sprich, der gute Mann kann gerne nach Syrien gehen und sich dort scheiden lassen, kommt er wieder nach Deutschland ist er immer noch verheiratet, bis eben in Deutschland die Ehe ordentlich geschieden wurde. Für die Frau ändert sich in Deutschland ja nichts....es sei denn es kommt zur Scheidung in Deutschland.

Schon dumm, wenn man einen deutschen Paß besitzt...:D...wären die Beiden nämlich ausschließlich Syrer müsste die "syrische" Scharia-Scheidung wohl anerkannt werden.

BlackForrester
23.12.2017, 11:28
Grundsätzlich schützt das deutsche Recht auch Ehen, die im Ausland nach dortigem Recht geschlossen worden sind, selbst wenn sie nach deutschem Recht nicht möglich wären. So stehen z. B. die Ehen eines Mannes mit mehreren Frauen unter dem Schutz des deutschen Rechts, wenn die Eheschließungen dort rechtmäßig waren, wo sie vorgenommen wurden.

Entsprechendes gilt für Ehescheidungen. Wer im Ausland nach dortigen Gesetzen rechtmäßig geschieden worden ist, der ist auch bei uns nicht mehr verheiratet.

Die Entscheidung in diesem Fall gründete sich darauf, dass die Scheidung nicht von einer Behörde oder einem staatlichen Gericht durchgeführt worden war, sondern von einer religiösen Instanz, also nicht "rechtmäßig" war. Das wäre so, als würde etwa die katholische Kirche beanspruchen, ein Paar, das kirchlich geheiratet hat, auch wieder scheiden zu können. Vielleicht könnte sie so eine Art Scheidungsverfahren durchführen (kann sie in Wirklichkeit nicht, ist im Kirchenrecht nicht vorgesehen), aber das hätte rechtlich so viel Wirkung wie die kirchliche Trauung, nämlich gar keine.


Das mit der Mehrehe ist Quatsch und dazu gibt es auch keine Rechtsgrundgrundlage, dass eine in einem anderen Staat geschlossene Mehrehe in Deutschland anerkennen zu wäre, vielmehr sagt das BGB eindeutlich, dass solche "Rechtsnormen" nicht anzuwenden sind, wenn diese gegen deutsches Recht verstoßen (https://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html). Bigamie ist in Deutschland aber verboten - also kann eine Mehrehe gar nicht anerkannt werden (es sei denn es gäbe dazu jetzt neue Rechtsnormen, welche ich nicht kenne).

Auch bei der Ehescheidung gilt - wenn beide Partner nicht im Besitz eines deutschen Passes sind wird in der Regel eine Scheidung im Ausland anerkannt (sprich, Fall 1: wenn ein US-Amerikaner sich in den USA von einer US-Amerikanerin scheiden lässt, dann gilt man auch in Deutschland - auf Anftrag - als geschieden, Fall 2: lässt sich aber ein US-Amerikaner in den USA von einer Frau scheiden, welche z.B. im auch im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist MUSS diese Scheidung nicht anerkannt werden, denn dann haben die Behörden abzuwägen und wenn gar Fall 3: beide Partner die deutschen Staatsangehörigkeit besitzen wird eine Scheidung im Ausland und die Anerkennung in Deutschland nach schwieriger.

Widerspricht in Fall 2 und 3 gar der ein geschiedener Partner, dann kommt es auf jeden Fall erst einmal zu einem "Anerkennungsverfahren" was dann am Ende des Tages wohl zu einer "normalen" Scheidung in Deutschland führen wird.

Leberecht
23.12.2017, 12:05
Generell gilt in Deutschland erst einmal - ein im deutschen Personenstandsbüchern und Melderegistern eingetragen Ehe, welche im im Ausland geschiedene wurde als "nicht geschieden". Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, in welcher Art und Weise die "Scheidung" erfolgt ist.

Diese Scheidung muss, auf Antrag, von deutschen Behörden anerkannt werden und dies ist erst einmal - so lange es kein völkerrechtsverbindlichen Vertrag gibt und so lange gewisse Vorraussetzungen nicht erfüllt sind - eine KANN-Entscheidung, wo die Behörden abwägen müssen, ob man nicht "deutsches Recht" (z.B. Trennungsjahr, Unterhalt etc.) mit der ausländischen Scheidung kollidiert.

Sprich - egal wie man sich als Besitzer eines deutschen Passes verheiratet hat - eine Scheidung im Ausland ist zuerst einmal in Deutschland rechtsunwirksam und wenn dann der geschiedene Partner Widerspruch einlegt, dann geht in Deutschland alles seinen geordneten "Scheidungsgang".

https://dejure.org/gesetze/FamFG/107.html

Sprich, der gute Mann kann gerne nach Syrien gehen und sich dort scheiden lassen, kommt er wieder nach Deutschland ist er immer noch verheiratet, bis eben in Deutschland die Ehe ordentlich geschieden wurde. Für die Frau ändert sich in Deutschland ja nichts....es sei denn es kommt zur Scheidung in Deutschland.

Schon dumm, wenn man einen deutschen Paß besitzt...:D...wären die Beiden nämlich ausschließlich Syrer müsste die "syrische" Scharia-Scheidung wohl anerkannt werden.
Du argumentierst, als gäbe es noch verpflichtende Rechtsnormen. Das ist aber immer weniger der Fall. Im Zuge der Globalisierung/Völkerwanderung werden sie immer öfter negiert. Erst heute kam auf Bayern5, daß ein Kind, dem die Behörde nur einen zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus in Deutschland beschied, trotzdem Eltern und Geschwister nachholen dürfe. Gerichtliche Urteilsbegründung nach Klage gegen Behördenentscheid: "Es ist einem Kind nicht zumutbar, ohne seine Familie zu leben."

GSch
23.12.2017, 16:59
Das mit der Mehrehe ist Quatsch und dazu gibt es auch keine Rechtsgrundgrundlage, dass eine in einem anderen Staat geschlossene Mehrehe in Deutschland anerkennen zu wäre, vielmehr sagt das BGB eindeutlich, dass solche "Rechtsnormen" nicht anzuwenden sind, wenn diese gegen deutsches Recht verstoßen (https://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html). Bigamie ist in Deutschland aber verboten - also kann eine Mehrehe gar nicht anerkannt werden (es sei denn es gäbe dazu jetzt neue Rechtsnormen, welche ich nicht kenne).

Stimmt, Bigamie und erst recht Polygamie sind in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass jemand, der schon verheiratet ist, nicht noch einmal heiraten kann. Dennoch werden die Ehen eines Mannes mit mehreren Frauen auch nach deutschem Recht anerkannt, wenn sie im Ausland nach dortigem Recht gültig geschlossen worden sind. Verboten ist also die Schließung einer zweiten oder n. Ehe, aber nicht, sie zu führen.


Auch bei der Ehescheidung gilt - wenn beide Partner nicht im Besitz eines deutschen Passes sind wird in der Regel eine Scheidung im Ausland anerkannt (sprich, Fall 1: wenn ein US-Amerikaner sich in den USA von einer US-Amerikanerin scheiden lässt, dann gilt man auch in Deutschland - auf Anftrag - als geschieden, Fall 2: lässt sich aber ein US-Amerikaner in den USA von einer Frau scheiden, welche z.B. im auch im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist MUSS diese Scheidung nicht anerkannt werden, denn dann haben die Behörden abzuwägen und wenn gar Fall 3: beide Partner die deutschen Staatsangehörigkeit besitzen wird eine Scheidung im Ausland und die Anerkennung in Deutschland nach schwieriger.

Widerspricht in Fall 2 und 3 gar der ein geschiedener Partner, dann kommt es auf jeden Fall erst einmal zu einem "Anerkennungsverfahren" was dann am Ende des Tages wohl zu einer "normalen" Scheidung in Deutschland führen wird.

Das ist einer von den Fällen, an denen die Anwälte gut verdienen. Beide Eheleute haben die syrische und die deutsche Staatsangehörigkeit. (Man darf davon ausgehen, dass sie auch entsprechende Reisepässe besitzen, weil man die für Reisen zwischen Deutschland und Syrien braucht, aber das ist nicht relevant.) Die Ehe wurde in Syrien geschlossen. An ihrer Gültigkeit bestand, so weit ich die Sache verstanden habe, bis zu der angeblichen "Scheidung" auch in Deutschland kein Zweifel. Nur an der Kompetenz der Stelle, die sie angeblich geschieden hat, weil das keine staatliche Stelle war.

BlackForrester
23.12.2017, 18:39
Stimmt, Bigamie und erst recht Polygamie sind in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass jemand, der schon verheiratet ist, nicht noch einmal heiraten kann. Dennoch werden die Ehen eines Mannes mit mehreren Frauen auch nach deutschem Recht anerkannt, wenn sie im Ausland nach dortigem Recht gültig geschlossen worden sind. Verboten ist also die Schließung einer zweiten oder n. Ehe, aber nicht, sie zu führen.


Führen kann ich viel - ich kann mich auch mit mehreren Frauen als verheiratet betrachten - wichtig ist was im Familienregister eingetrage wird und da wird, so mein Kenntnisstand, nur eine Ehefrau anerkannt.



Das ist einer von den Fällen, an denen die Anwälte gut verdienen. Beide Eheleute haben die syrische und die deutsche Staatsangehörigkeit. (Man darf davon ausgehen, dass sie auch entsprechende Reisepässe besitzen, weil man die für Reisen zwischen Deutschland und Syrien braucht, aber das ist nicht relevant.) Die Ehe wurde in Syrien geschlossen. An ihrer Gültigkeit bestand, so weit ich die Sache verstanden habe, bis zu der angeblichen "Scheidung" auch in Deutschland kein Zweifel. Nur an der Kompetenz der Stelle, die sie angeblich geschieden hat, weil das keine staatliche Stelle war.

Angeblich oder nicht - der Ehefrau steht nach geltendem Recht eine Art "Widerspruchsrecht" zu und die hat die Frau doch genutzt...richtig?

GSch
23.12.2017, 21:36
Führen kann ich viel - ich kann mich auch mit mehreren Frauen als verheiratet betrachten - wichtig ist was im Familienregister eingetrage wird und da wird, so mein Kenntnisstand, nur eine Ehefrau anerkannt.

So ein Register wird bei einem deutschen Standesamt aber nur für Veränderungen des Personenstandes angelegt, die sich im Amtsbereich dieses Standesamtes abspielen. Es wäre doch ein wenig viel verlangt, deutsche Standesämter alle Eheschließungen der Welt registrieren zu lassen, nur weil ja die geringe Möglichkeit besteht, dass die Eheleute mal in Deutschland auftauchen. Auf Handlungen fremder Staaten hat die deutsche Verwaltung und Justiz grundsätzlich keinen Einfluss.

BlackForrester
25.12.2017, 05:03
So ein Register wird bei einem deutschen Standesamt aber nur für Veränderungen des Personenstandes angelegt, die sich im Amtsbereich dieses Standesamtes abspielen. Es wäre doch ein wenig viel verlangt, deutsche Standesämter alle Eheschließungen der Welt registrieren zu lassen, nur weil ja die geringe Möglichkeit besteht, dass die Eheleute mal in Deutschland auftauchen. Auf Handlungen fremder Staaten hat die deutsche Verwaltung und Justiz grundsätzlich keinen Einfluss.


Dies ist richtig, spielt aber auch keine Rolle.

Nehmen wir folgende Beispiele:
Du kannst in Deinem Heimatland mit noch so vielen Frauen verheiratet sein - wenn Du in dieses Land flüchtest oder ziehst hast Du, im Zuge der Familenzusammeführung, nur das Recht EINE Ehefrau nachziehen zu lassen. Alle weiteren Ehefrauen schauen in die Röhre, sprich, können sich auf dieses Recht nicht berufen.
Gleiches gilt auch bei der Krankenkasse - Du kannst nur eine Ehefrau mitversichern, alle weiteren Ehefrauen sind nicht krankenversichert.
Weiter käme das Auskunftsrecht hinzu - als Mann/Frau hast Du z.B. ein Auskunftsrecht bei Arzt, wenn Dein Partner schwer verunglückt und nicht ansprechbar ist. Gilt allerdings wieder nur die den Partner, welche als Ehepartner auch eingetragen ist und vieles Andere mehr.

Seltsamerweise verhält es sich aber beim der Rentenrecht anders - hier haben tatsächlich mehrere Ehegatten Anspruch auf Witwenrente, so geregelt im SGB, auch wenn die Ehen nur im Ausland geschlossen sind und in Deutschland nicht anerkannt werden.

Chronos
25.12.2017, 05:26
Dies ist richtig, spielt aber auch keine Rolle.

Nehmen wir folgende Beispiele:
Du kannst in Deinem Heimatland mit noch so vielen Frauen verheiratet sein - wenn Du in dieses Land flüchtest oder ziehst hast Du, im Zuge der Familenzusammeführung, nur das Recht EINE Ehefrau nachziehen zu lassen. Alle weiteren Ehefrauen schauen in die Röhre, sprich, können sich auf dieses Recht nicht berufen.
Gleiches gilt auch bei der Krankenkasse - Du kannst nur eine Ehefrau mitversichern, alle weiteren Ehefrauen sind nicht krankenversichert.
Weiter käme das Auskunftsrecht hinzu - als Mann/Frau hast Du z.B. ein Auskunftsrecht bei Arzt, wenn Dein Partner schwer verunglückt und nicht ansprechbar ist. Gilt allerdings wieder nur die den Partner, welche als Ehepartner auch eingetragen ist und vieles Andere mehr.

Seltsamerweise verhält es sich aber beim der Rentenrecht anders - hier haben tatsächlich mehrere Ehegatten Anspruch auf Witwenrente, so geregelt im SGB, auch wenn die Ehen nur im Ausland geschlossen sind und in Deutschland nicht anerkannt werden.
Das stimmt doch wieder mal von vorne bis hinten nicht.

Vor einigen Jahren ging ein Fall eines muselmanischen "Schutzsuchenden" durch die Medien, der mit vier Ehefrauen nach Deutschland kam und dem von einem Sozialgericht Sozialleistungen für alle vier Ehefrauen samt Kindern zugesprochen wurden.

Entscheidend gilt bei dieser Rechtsfindung der Grundsatz, dass die Ehen nicht in Deutschland geschlossen wurden, da sonst eine unerlaubte Vielfachehe vorläge.

Hier aus der jüngeren Zeit ein anderes Beispiel mit vergleichbarer Vorgehensweise der Behörden:


Keine normale Bedarfsgemeinschaft

Bei der Registrierung der Großfamilie in Deutschland machte schon die schiere Anzahl der Frauen und Kinder Probleme. Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht sieht keine derartigen Familienmodelle vor. Die Flüchtlinge wurden auf mehrere Kommunen verteilt. Der Mann musste sich entscheiden, mit welcher seiner Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte, was innerfamiliäre Konflikte auslöste. Zwei Frauen leben mit ihren Kindern nun in der Nähe von Koblenz. Der Mann, zwei weitere Frauen und etwa die Hälfte der Kinder wurden in der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht. Über den Sommer kam es in den hierfür angemieteten Wohnungen in Ruppach-Goldhausen und Welschneudorf immer wieder zu Konflikten. Wie unsere Zeitung erfuhr, haben männliche Jugendliche mehrmals Einrichtungsgegenstände zerstört. Die beiden Frauen waren zunächst in einer Wohnung untergebracht, sollen sich aber derart häufig gestritten haben, dass sie schließlich getrennt wurden.

https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/westerwald_artikel,-syrischer-geschaeftsmann-reist-mit-vier-ehefrauen-und-23-kindern-ein-_arid,1539821.html



Also:

Der Syrer kommt durch den Familiennachzg (4 Frauen und 23 Kinder) leistungslos auf

monatlich 30.030 € (!)

Geld- und Sachleistungen durch den Steuerzahler.

Das ist das, was bei einem Bruttolohn von 2.461 Euro monatlich 12 Handwerksgesellen verdienen.

Legt man den Nettolohn und Steuerklasse 1 zugrunde, sind es sogar
19 Handwerksgesellen.

Noch eine andere Betrachtung: bei 314,33 € Lohnsteuer zahlen 95 Handwerksgesellen ihre gesamte Lohnsteuer nur für die Kosten dieser syrischen Großfamilie.

In Arbeitszeit umgerechnet buckeln also die 95 Handwerksgesellen


http://www.zuwanderung.net/2016/10/07/familiennachzug-syrer-bekommt-monatlich-soviel-wie-19-handwerker/



Du solltest doch besser nicht versuchen, diesen Irrsinn auch noch durch verharmlosende Kommentare verniedlichen zu wollen!

BlackForrester
25.12.2017, 07:18
Das stimmt doch wieder mal von vorne bis hinten nicht.
Vor einigen Jahren ging ein Fall eines muselmanischen "Schutzsuchenden" durch die Medien, der mit vier Ehefrauen nach Deutschland kam und dem von einem Sozialgericht Sozialleistungen für alle vier Ehefrauen samt Kindern zugesprochen wurden.

Ich rede von geltendem Recht - dass dieses geltende Recht seit 2015 unterlaufen wird, dies stelle ich doch gar nicht in Abrede.
Man weiß ja in diesem Lande bis heute nicht wie viele Menschen tatsächlich in das Land geströmt sind, wie oft es zu doppelten, dreifachem, vierfachen und mehr Anträge gekommen ist und was weiß ich da alles für Fehler unterlaufen sind.

In Deinem konkreten Fall - wie hoch ist der "Wahrheitsgehalt" dieser Quelle? Der "Deutsche Arbeitgeberverband e.V. Markt & Freiheit ist die Quelle - habe ich beim BDA nachgeschaut (also dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeber) - da ist dieser Verein auf jeden Fall ´mal kein Mitglied und auch sonst scheint - glaubt man den unendlichen Weiten des WWW - dieser Verband doch sehr hinterfragbar zu sein.

In anderen Publikationen, welches sich mit der Thematik beschäftigen ist von Familiennachzug nämlich nicht die Rede, sondern dass der Mann mit seinen 4 Frauen und 23 Kindern im Schlepptau nach Deutschland geflüchtet wäre. Kann ich mir also aussuchen, wem ich glaube oder nicht glaube.

Auch unterschlägt Deine Quelle gegenüber anderen Quellen, dass dieser Mann nur EINE Frau als Ehefrau gemeldet hat und auch nur mit dieser Frau zusammenlebt. Die anderen drei Frauen führen eigenständige Haushalte und sind weder als "Ehefrauen" registriert noch gemeldet.

Welcher Quelle mag ich also glauben?

Übrigens, ich verharmlose oder verniedliche nicht - ich beziehe mich auf geltendes Recht.
Dass das geltende Recht in diesem Lande unterlaufen wird, dass der Mißbrauch toleriert wird, ja dass man geltendes Recht nicht nur bis zur Bruchkante biegt, sondern gar nicht mehr anwendet bzw. auch noch bricht steht auf einem anderen Blatt - und genau diese Nichtanwendung hat dieses Land in die Lage gebracht, in welcher dieses Land aktuell ist.

Wir hätten massig viele Diskussionen nicht würde sich die deutsche Bundesregierung, würden sich die deutschen Behörden oder würde sich die deutsche Justiz an geltendes Recht halten und dieses umsetzen...so schlecht ist Recht und Gesetz in diesem Lande nämlich nicht - es sind die Rechtsbrecher in der Legislative, der Exikutibe und dere Jundikative, welche dieses Land in die jetzige Lage gebracht haben.

Chronos
25.12.2017, 07:34
Ich rede von geltendem Recht - dass dieses geltende Recht seit 2015 unterlaufen wird, dies stelle ich doch gar nicht in Abrede.
Man weiß ja in diesem Lande bis heute nicht wie viele Menschen tatsächlich in das Land geströmt sind, wie oft es zu doppelten, dreifachem, vierfachen und mehr Anträge gekommen ist und was weiß ich da alles für Fehler unterlaufen sind.

In Deinem konkreten Fall - wie hoch ist der "Wahrheitsgehalt" dieser Quelle? Der "Deutsche Arbeitgeberverband e.V. Markt & Freiheit ist die Quelle - habe ich beim BDA nachgeschaut (also dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeber) - da ist dieser Verein auf jeden Fall ´mal kein Mitglied und auch sonst scheint - glaubt man den unendlichen Weiten des WWW - dieser Verband doch sehr hinterfragbar zu sein.

In anderen Publikationen, welches sich mit der Thematik beschäftigen ist von Familiennachzug nämlich nicht die Rede, sondern dass der Mann mit seinen 4 Frauen und 23 Kindern im Schlepptau nach Deutschland geflüchtet wäre. Kann ich mir also aussuchen, wem ich glaube oder nicht glaube.

Auch unterschlägt Deine Quelle gegenüber anderen Quellen, dass dieser Mann nur EINE Frau als Ehefrau gemeldet hat und auch nur mit dieser Frau zusammenlebt. Die anderen drei Frauen führen eigenständige Haushalte und sind weder als "Ehefrauen" registriert noch gemeldet.

Welcher Quelle mag ich also glauben?

Übrigens, ich verharmlose oder verniedliche nicht - ich beziehe mich auf geltendes Recht.
Dass das geltende Recht in diesem Lande unterlaufen wird, dass der Mißbrauch toleriert wird, ja dass man geltendes Recht nicht nur bis zur Bruchkante biegt, sondern gar nicht mehr anwendet bzw. auch noch bricht steht auf einem anderen Blatt - und genau diese Nichtanwendung hat dieses Land in die Lage gebracht, in welcher dieses Land aktuell ist.

Wir hätten massig viele Diskussionen nicht würde sich die deutsche Bundesregierung, würden sich die deutschen Behörden oder würde sich die deutsche Justiz an geltendes Recht halten und dieses umsetzen...so schlecht ist Recht und Gesetz in diesem Lande nämlich nicht - es sind die Rechtsbrecher in der Legislative, der Exikutibe und dere Jundikative, welche dieses Land in die jetzige Lage gebracht haben.
Soso, in der Exikutibe und der Jundikative....

Mann, was soll der Unfug? Was soll eine rein theoretisierende Diskussion über ein fiktives Recht und dessen Einhaltung, wenn sich das gesamte Rechtswesen einen feuchten Staub darum kümmert?

Dein Anzweifeln der von mir verlinkten Quelle ist schlicht absurd.

Es gibt in diesem Drecksstaat kein funktionierendes Rechtswesen mehr. Kapier das doch endlich mal.

Hier findet Rechtsprechung nach dem Gesetz der Scharia statt, und zwar mit allen Konsequenzen für die autochthone Bevölkerung.

Hier ein anderes Urteil über mehrfache Ehefrauen und deren Ansprüche an Sozialleistungen:


Gerichte wenden Scharia an 9. Oktober 2010, 10:47


Laut einem "Spiegel"-Bericht kommt islamisches Recht bei Familien- und Erbrechtsfragen zum Zug Hamburg - Führende Rechtsexperten widersprechen Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die vorige Woche behauptet hatte, die Scharia gelte in Deutschland nicht. "Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so", sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln. Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden, berichtete das Hamburger Magazin "Der Spiegel" in einer Vorabmeldung.
Und sogar Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine polygame Ehe eingehen, können in Deutschland Ansprüche geltend machen: Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Anrechte auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes. Immer wieder berufen sich deutsche Richter auf die Scharia: So lehnte das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht ab. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Beiden Gattinnen stehe der gleiche Rentenanteil zu, betonten die Richter.
- derstandard.at/1285200445440/Gerichte-wenden-Scharia-an.


http://derstandard.at/1285200445440/Gerichte-wenden-Scharia-an?seite=5

BlackForrester
25.12.2017, 08:11
Soso, in der Exikutibe und der Jundikative....

Mann, was soll der Unfug? Was soll eine rein theoretisierende Diskussion über ein fiktives Recht und dessen Einhaltung, wenn sich das gesamte Rechtswesen einen feuchten Staub darum kümmert?

Dein Anzweifeln der von mir verlinkten Quelle ist schlicht absurd.

Es gibt in diesem Drecksstaat kein funktionierendes Rechtswesen mehr. Kapier das doch endlich mal.

Hier findet Rechtsprechung nach dem Gesetz der Scharia statt, und zwar mit allen Konsequenzen für die autochthone Bevölkerung.

Hier ein anderes Urteil über mehrfache Ehefrauen und deren Ansprüche an Sozialleistungen:


Ich zitiere mich selber:
"Seltsamerweise verhält es sich aber beim der Rentenrecht anders - hier haben tatsächlich mehrere Ehegatten Anspruch auf Witwenrente, so geregelt im SGB, auch wenn die Ehen nur im Ausland geschlossen sind und in Deutschland nicht anerkannt werden."
Dass Ehefrauen also die Rente teilen müssen ist per Gesetz definiert (muss man nicht verstehen!!!!). Das hat aber nichts mit der Scharia zu tun, gilt für jede "Glaubens- oder Rechtsgemeinschaft", welche polygame "Ehen" erlaubt, z.B. auch für die Mormonen.Wenn Jordanier in Deutschland von einer deutschen Behörde nach jordanischen Recht verheiratet werden (können), dann muss es dazu einen Vertrag zwischen Deutschland und Jordanien geben, welcher dies regelt. Da wäre es dann nett, wenn der Spiegel die dazu passende Quelle liefern würde.
Wenn Du allerdings die Forderung der Einhaltung geltendes Rechts und geltender Gesetze als theoretisierenden Diskussionen und das Recht und Gesetz als "fiktiv" bezeichnest , dann können wir es bleiben lassen - das ist dann die Kapitulation. Ich sehe dies anders - Typen wie diesem Krüger muss klar gemacht werden - es gelten deutsche Rechtsnormen und nur deutsche Rechtsnormen ohne wenn und aber und wer meint, diese Rechtsnormen haben für Ihn nicht zu gelten, der hat jegliches Zuwanderungs- wie Aufenthaltsrecht verwirkt. Punkt.

Chronos
25.12.2017, 10:23
Ich zitiere mich selber:
"Seltsamerweise verhält es sich aber beim der Rentenrecht anders - hier haben tatsächlich mehrere Ehegatten Anspruch auf Witwenrente, so geregelt im SGB, auch wenn die Ehen nur im Ausland geschlossen sind und in Deutschland nicht anerkannt werden."
Dass Ehefrauen also die Rente teilen müssen ist per Gesetz definiert (muss man nicht verstehen!!!!). Das hat aber nichts mit der Scharia zu tun, gilt für jede "Glaubens- oder Rechtsgemeinschaft", welche polygame "Ehen" erlaubt, z.B. auch für die Mormonen.Wenn Jordanier in Deutschland von einer deutschen Behörde nach jordanischen Recht verheiratet werden (können), dann muss es dazu einen Vertrag zwischen Deutschland und Jordanien geben, welcher dies regelt. Da wäre es dann nett, wenn der Spiegel die dazu passende Quelle liefern würde.
Wenn Du allerdings die Forderung der Einhaltung geltendes Rechts und geltender Gesetze als theoretisierenden Diskussionen und das Recht und Gesetz als "fiktiv" bezeichnest , dann können wir es bleiben lassen - das ist dann die Kapitulation. Ich sehe dies anders - Typen wie diesem Krüger muss klar gemacht werden - es gelten deutsche Rechtsnormen und nur deutsche Rechtsnormen ohne wenn und aber und wer meint, diese Rechtsnormen haben für Ihn nicht zu gelten, der hat jegliches Zuwanderungs- wie Aufenthaltsrecht verwirkt. Punkt.

Den widersprüchlichen Widersinn in deinem Satz hast du nicht erkannt:


"Seltsamerweise verhält es sich aber beim der Rentenrecht anders - hier haben tatsächlich mehrere Ehegatten Anspruch auf Witwenrente, so geregelt im SGB, auch wenn die Ehen nur im Ausland geschlossen sind und in Deutschland nicht anerkannt werden."

In diesem Satz werden zwei grundsätzlich verschiedene Sachverhalte vermischt.

Dass in unserem Recht vorgesehen ist, mehreren Ehegatten Witwenrente zugestehen, liegt an den hintereinander erfolgten Eheschließungen.

Bei den meist muslimischen Mehrfachehen, die gleichzeitig geschlossen wurden (also nicht wie bei unseren Ehen, nachdem der erste oder vorhergehende Ehegatte verstorben ist) handelt es sich um Polygamie, die in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen ist.

Unsere Rechtsauffassung basiert auf der monogamen Ehe und ist nicht für die muslimische Ehe vorgesehen. Das ist die Krux bei der ganzen Sache. Unser Rechtssystem ist nicht für den Islam erweiterbar.

Stanley_Beamish
25.12.2017, 10:54
Ich rede von geltendem Recht - dass dieses geltende Recht seit 2015 unterlaufen wird, dies stelle ich doch gar nicht in Abrede.
Man weiß ja in diesem Lande bis heute nicht wie viele Menschen tatsächlich in das Land geströmt sind, wie oft es zu doppelten, dreifachem, vierfachen und mehr Anträge gekommen ist und was weiß ich da alles für Fehler unterlaufen sind.

In Deinem konkreten Fall - wie hoch ist der "Wahrheitsgehalt" dieser Quelle? Der "Deutsche Arbeitgeberverband e.V. Markt & Freiheit ist die Quelle - habe ich beim BDA nachgeschaut (also dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeber) - da ist dieser Verein auf jeden Fall ´mal kein Mitglied und auch sonst scheint - glaubt man den unendlichen Weiten des WWW - dieser Verband doch sehr hinterfragbar zu sein.

In anderen Publikationen, welches sich mit der Thematik beschäftigen ist von Familiennachzug nämlich nicht die Rede, sondern dass der Mann mit seinen 4 Frauen und 23 Kindern im Schlepptau nach Deutschland geflüchtet wäre. Kann ich mir also aussuchen, wem ich glaube oder nicht glaube.

Auch unterschlägt Deine Quelle gegenüber anderen Quellen, dass dieser Mann nur EINE Frau als Ehefrau gemeldet hat und auch nur mit dieser Frau zusammenlebt. Die anderen drei Frauen führen eigenständige Haushalte und sind weder als "Ehefrauen" registriert noch gemeldet.

Welcher Quelle mag ich also glauben?

Übrigens, ich verharmlose oder verniedliche nicht - ich beziehe mich auf geltendes Recht.
Dass das geltende Recht in diesem Lande unterlaufen wird, dass der Mißbrauch toleriert wird, ja dass man geltendes Recht nicht nur bis zur Bruchkante biegt, sondern gar nicht mehr anwendet bzw. auch noch bricht steht auf einem anderen Blatt - und genau diese Nichtanwendung hat dieses Land in die Lage gebracht, in welcher dieses Land aktuell ist.

Wir hätten massig viele Diskussionen nicht würde sich die deutsche Bundesregierung, würden sich die deutschen Behörden oder würde sich die deutsche Justiz an geltendes Recht halten und dieses umsetzen...so schlecht ist Recht und Gesetz in diesem Lande nämlich nicht - es sind die Rechtsbrecher in der Legislative, der Exikutibe und dere Jundikative, welche dieses Land in die jetzige Lage gebracht haben.

Entweder bist du einfach nur ein naiver Trottel, oder ein vorsätzlicher Verharmloser und Relativierer.
Die vier Frauen sind nach islamischen Recht alle mit ihm verheiratet, sie und ihre Muselbrut sind alle hier in der der BRD, und ich und die anderen Steuerzahler arbeiten für ihren Unterhalt und ihre medizinische Versorgung.

Das sind die Fakten und nicht dein Geschwurbel von Legislative, Exikutibe und Jundikative, was immer das auch sein soll.

BlackForrester
26.12.2017, 09:33
Entweder bist du einfach nur ein naiver Trottel, oder ein vorsätzlicher Verharmloser und Relativierer.
Die vier Frauen sind nach islamischen Recht alle mit ihm verheiratet, sie und ihre Muselbrut sind alle hier in der der BRD, und ich und die anderen Steuerzahler arbeiten für ihren Unterhalt und ihre medizinische Versorgung.

Das sind die Fakten und nicht dein Geschwurbel von Legislative, Exikutibe und Jundikative, was immer das auch sein soll.


Der Gedanke, dass es egal, wirklich scheißegal ist, ob verheiratet oder nicht - der Mann wäre mit seinen Frauen und Kindern trotzdem hier. Selbst wenn es um "Familiennachzug" geht wäre es egal, völlig scheißegal, ob wir von einer Ehefrau reden oder nicht - die Kinder hätten nachziehen dürfen und damit auch deren Mütter. - der Gedanke ist Dir noch nicht gekommen.

Dadurch, dass "Ehe"frau Zwei, Drei, Vier eben NICHT anerkannt wird, wird es am Ende des Tages für den Steuerzahler real teurer, als würde man die weiteren drei Frauen als "Ehe"frauen anerkennen - dieser Gedanke ist Dir auch nicht gekommen oder?

ladydewinter
26.12.2017, 10:04
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_82933168/deutschland-muss-scharia-scheidung-nicht-anerkennen.html

Da braucht es wieder ´mal eine EU-Institution (in diesem Falle den EuGH) um der deutschen Justiz zu erklären, was Sache ist.

Im deutschen Rechtssystem ist eindeutig geregelt und welchen Maßgaben eine Ehe geschieden werden kann und ist man nach Recht und Gesetz in Deutschland verheiratet, dann kann man auch nur nach geltendem Recht und Gesetz geschieden werden.

Für eine Scheidung muss die Ehe erst einmal als "zerrüttet" angesehen werden - eine einseitige Scheidung geht, wenn überhaupt, frühestens nach einem Trennungsjahr, legt der Partner Widerspruch ein benötigt es drei Trennungsjahre und vor einem "religiösen" Gericht geht eine Scheidung schon einmal gar nicht.

Dass deutsche Richter nicht die Eier in der Hose haben dies um- und durchzusetzen, sondern den EuGH um "Rat" fragen...mehr als nur ein Trauerspiel.
religiöses Scheidungsrecht heisst sie haben nicht auf einem Standesamt geheiratet ,( die gibsts auch dort) sondern vor einem religiösen Würdenträger.Somit ist das ganze eh ungültig.Armes Europa du must noch viel lernen.

Es gibt verschiedene "Formen" von Ehen.Standesamtliche ,religiöse in verschiedenen Formen.

bei einer lauschigen Nacht stellte sich die Frau mit dem Mann gegen eine Wand und spricht ein Gebet schon ist es keine Nacht der Sünde.
Reiche Saudis reisen in den Sommerferien in Masr. ein ,heiraten eine Jungfrau und lassen sich nach den Ferien wieder scheiden.
Muta -<Zeitehe ...eigentlich von den Shia aus dem Iran importiert wurde von Grosssheik Tantawie der Al Azar in Cairo salonfähig gemacht,damit sich reiche Saudis an armen Mädchen vergreifen können..ob sowas die Europäer noch schnallen.. wage ich stark zu bezweiflen

Wobei wir nun ruckzuck bei dem Problem der Strassenkinder wären die eben aus diesen "Ehen" geboren wurden..

OneDownOne2Go
26.12.2017, 10:23
Nunja, das ist juristisch gesehen nicht so einfach. Wenn man in einem Land, indem eine Heirat vor einem Imam stattfindet, geltendes Recht ist ... wird das in Deutschland als Ehe, aufgrund des dortigen Rechts, anerkannt.
Demzufolge müsste auch eine Scheidubg nach islamischem Recht anerkannt werden.
Andererseits wird eine in Deutschland geschlossene islamische Ehe nicht anerkannt.
Es ist, wie gesagt, kompliziert.

So kompliziert ist es eigentlich gar nicht. Es gilt das Recht des örtlichen Lebensmittelpunktes zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts. Wenn dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, kannst du auch nicht einfach nach islamischem Recht heiraten und auf einer Anerkennung beharren. Meine Exfrau hat das mit ihrem ägyptischen Ziegenhirten durchexerziert und wurde über genau diese Tatsache belehrt. Gleiches gilt bei einer Scheidung, liegt der Lebensmittelpunkt auch nur eines Beteiligten zum Zeitpunkt der Scheidung im Geltungsbereich der deutschen Jurisdiktion, muss auch deutsches Recht angewendet werden. Abweichend kann das nur gehandhabt werden, wenn eine Ehe nie nach deutschem Recht bestand, sich also zum Beispiel niemand um die Anerkennung einer Ehe nach islamischem Recht bemüht hat. Das tut man als Flüchtilant juristisch gesehen bereits in dem Moment, in dem man bei Stellung des Asylantrages angibt, verheiratet zu sein, und ab da gilt deutsches Recht für eine Beendigung der Ehe, so lange sich mindestens ein Beteiligter in Deutschland aufhält. Formal alles ganz einfach.

Schwierig - wie hier - wird es, wenn deutsche Gerichte sich vor Angst einnässen, als kulturunsensibel zu gelten, wenn sie "einfach auf die Gültigkeit deutschen Rechts beharren". Aber dieser Mangel an Rückgrat ändert nichts an der faktischen Rechtslage.

BlackForrester
26.12.2017, 10:54
Den widersprüchlichen Widersinn in deinem Satz hast du nicht erkannt:

In diesem Satz werden zwei grundsätzlich verschiedene Sachverhalte vermischt.

Dass in unserem Recht vorgesehen ist, mehreren Ehegatten Witwenrente zugestehen, liegt an den hintereinander erfolgten Eheschließungen.

Bei den meist muslimischen Mehrfachehen, die gleichzeitig geschlossen wurden (also nicht wie bei unseren Ehen, nachdem der erste oder vorhergehende Ehegatte verstorben ist) handelt es sich um Polygamie, die in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen ist.

Unsere Rechtsauffassung basiert auf der monogamen Ehe und ist nicht für die muslimische Ehe vorgesehen. Das ist die Krux bei der ganzen Sache. Unser Rechtssystem ist nicht für den Islam erweiterbar.


Warum habe ich wohl in Klammer gesetzt (muss man nicht verstehen!!!) und ich stimme Dir ja bei, dass man, als man dieses Gesetz geschrieben hat wohl von einer "monogamen Ehe" ausgegangen ist. Der Wortlaut gibt es aber so nicht her.

Dass es noch die eine oder andere Baustelle in dieser Hinsicht geben kann oder wird - richtig, dann erkennt man diese Baustelle und arbeitet diese ab.

Eine "Schariarisierung" deutscher Rechtssprechung - welche, auch da widerspreche ich nicht - in Teilen ja schon stattfindet, ist ein klarer Riegel vorzuschieben. Wer in dieses Land zuwandert, flüchtet - für den kann nur eine Maxime gelten um Aufenthalt gewährt zu werden - deutsches Grundgesetz und die daraus resulietierenden Gesetze.

Wem dies nicht passt, dem bleibt es unbenommen nach Saudi-Arabien oder dem Iran zu ziehen (je nachdem ob Sunnit oder Schiit), dort ist gesichert, dass er nach Vorgaben des Koran und der Scharia sein Leben gestalten und glücklich kann. Hier in diesem Land hat man nichts zu suchen und da kann man dann gerne einen wöchentlich kostenloses Flieger einrichten um diese Menschen dorthin zu verbringen.

In einer wehrhaften Demokratie, welche Ihre Werte verteidigt gäbe es "deutsche" Zustände nicht....

BlackForrester
26.12.2017, 11:07
So kompliziert ist es eigentlich gar nicht. Es gilt das Recht des örtlichen Lebensmittelpunktes zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts. Wenn dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, kannst du auch nicht einfach nach islamischem Recht heiraten und auf einer Anerkennung beharren. Meine Exfrau hat das mit ihrem ägyptischen Ziegenhirten durchexerziert und wurde über genau diese Tatsache belehrt. Gleiches gilt bei einer Scheidung, liegt der Lebensmittelpunkt auch nur eines Beteiligten zum Zeitpunkt der Scheidung im Geltungsbereich der deutschen Jurisdiktion, muss auch deutsches Recht angewendet werden. Abweichend kann das nur gehandhabt werden, wenn eine Ehe nie nach deutschem Recht bestand, sich also zum Beispiel niemand um die Anerkennung einer Ehe nach islamischem Recht bemüht hat. Das tut man als Flüchtilant juristisch gesehen bereits in dem Moment, in dem man bei Stellung des Asylantrages angibt, verheiratet zu sein, und ab da gilt deutsches Recht für eine Beendigung der Ehe, so lange sich mindestens ein Beteiligter in Deutschland aufhält. Formal alles ganz einfach.

Schwierig - wie hier - wird es, wenn deutsche Gerichte sich vor Angst einnässen, als kulturunsensibel zu gelten, wenn sie "einfach auf die Gültigkeit deutschen Rechts beharren". Aber dieser Mangel an Rückgrat ändert nichts an der faktischen Rechtslage.

Wir bewegen uns in einem richtigen "tricky"-Bereich.

Was man in Deutschland ja auch gerne macht - man heiratet in eine "Wedding Chapel" in Las Vegas. Nun kann man der Meinung sein, so lange man diese Ehe nicht in das deutsche Familienregister eintragen lässt bestünde die Ehe nach deutschen Recht nicht. Aber weit gefehlt - wie einer meiner besten Freunde vor etlichen Jahren feststellen dürfte.

Das Clark County - also das County wo Las Vegas sich befindet - trägt diese Ehe in ein Eheregister ein und damit ist die Ehe rechtsverbindlich geschlossen - auch wenn man in Deutschland diesw "Eheschließung" nie bestätigen ließ.

Zu seinem Glück wurde ihm kundgetan, dass er sich erst einmal scheiden lassen muss, bevor er seine heutige Frau heiraten kann - ansonsten wäre dies eine Zweitehe und damit Bigamie. Der gute Kerl ist aus allen Wolken gefallen - denn die Heirat in Vegas war eher eine Schnapsidee als geplant und die beiden "Eheleute" haben diese Trauung alles Andere als ernst genommen. Tja, günstig in Vegas geheiratet und "teuer" in Deutschland geschieden (weil, war gar nicht so einfach die Verflossene zu finden :D)

OneDownOne2Go
26.12.2017, 11:19
Wir bewegen uns in einem richtigen "tricky"-Bereich.

Was man in Deutschland ja auch gerne macht - man heiratet in eine "Wedding Chapel" in Las Vegas. Nun kann man der Meinung sein, so lange man diese Ehe nicht in das deutsche Familienregister eintragen lässt bestünde die Ehe nach deutschen Recht nicht. Aber weit gefehlt - wie einer meiner besten Freunde vor etlichen Jahren feststellen dürfte.

Das Clark County - also das County wo Las Vegas sich befindet - trägt diese Ehe in ein Eheregister ein und damit ist die Ehe rechtsverbindlich geschlossen - auch wenn man in Deutschland diesw "Eheschließung" nie bestätigen ließ.

Zu seinem Glück wurde ihm kundgetan, dass er sich erst einmal scheiden lassen muss, bevor er seine heutige Frau heiraten kann - ansonsten wäre dies eine Zweitehe und damit Bigamie. Der gute Kerl ist aus allen Wolken gefallen - denn die Heirat in Vegas war eher eine Schnapsidee als geplant und die beiden "Eheleute" haben diese Trauung alles Andere als ernst genommen. Tja, günstig in Vegas geheiratet und "teuer" in Deutschland geschieden (weil, war gar nicht so einfach die Verflossene zu finden :D)

Ja, aber eine Eheschließung in Vegas ist formal geregelt, über die Anerkennung bestehen bilaterale Abkommen, da sollte man nur "ja" sagen, wenn man es zumindest im Ansatz ernst meint - oder wenigstens von der ebenso bestehenden und anerkannten Möglichkeit gebraucht machen, die Ehe nach US-Recht - und wesentlich preisgünstiger - innerhalb einer gewissen Frist (früher mal vier Wochen) einfach annullieren zu lassen! :D

Eigentlich gibt es keinerlei Grundlage, auf der die Anerkennung einer rein nach islamischem Recht religiös geschlossenen Ehe beruhen könnte. Wir "tun das einfach so", selbst Polygamie ist dann auf ein Mal nicht mehr verboten. Ein weiterer Kotau vor dem Teppichbetern, nicht der letzte in einer ohnehin schon elend langen Reihe. Im Grunde könnten wir uns auch einfach weiter wie die Zeitgeist-MuKu-Huren aufführen und eine Scheidung nach der Scharia ebenso anerkennen, macht auch keinen großen Unterschied mehr...

BlackForrester
26.12.2017, 14:05
Ja, aber eine Eheschließung in Vegas ist formal geregelt, über die Anerkennung bestehen bilaterale Abkommen, da sollte man nur "ja" sagen, wenn man es zumindest im Ansatz ernst meint - oder wenigstens von der ebenso bestehenden und anerkannten Möglichkeit gebraucht machen, die Ehe nach US-Recht - und wesentlich preisgünstiger - innerhalb einer gewissen Frist (früher mal vier Wochen) einfach annullieren zu lassen! :D

Eigentlich gibt es keinerlei Grundlage, auf der die Anerkennung einer rein nach islamischem Recht religiös geschlossenen Ehe beruhen könnte. Wir "tun das einfach so", selbst Polygamie ist dann auf ein Mal nicht mehr verboten. Ein weiterer Kotau vor dem Teppichbetern, nicht der letzte in einer ohnehin schon elend langen Reihe. Im Grunde könnten wir uns auch einfach weiter wie die Zeitgeist-MuKu-Huren aufführen und eine Scheidung nach der Scharia ebenso anerkennen, macht auch keinen großen Unterschied mehr...


Ih würde mich nicht wundern, wenn man da in Berlin nicht mit irgendeinem muslimisch dominierten Staat einen entsprechenden Staatsvertrag abgeschlossen hat immerhin kamen die Außenminister der letzten 20 Jahre 16 Jahre lang aus Reihen von B90/DIEGRÜNEN und der SPD und zumindest 7 Jahre lang hatte dieses Land einen Außenminister, für welchen Recht und Gesetz nur so lange Recht und Gesetz war so lange es seinen Vorstellungen entsprochen hat.

ladydewinter
26.12.2017, 16:20
Ih würde mich nicht wundern, wenn man da in Berlin nicht mit irgendeinem muslimisch dominierten Staat einen entsprechenden Staatsvertrag abgeschlossen hat immerhin kamen die Außenminister der letzten 20 Jahre 16 Jahre lang aus Reihen von B90/DIEGRÜNEN und der SPD und zumindest 7 Jahre lang hatte dieses Land einen Außenminister, für welchen Recht und Gesetz nur so lange Recht und Gesetz war so lange es seinen Vorstellungen entsprochen hat.



Grundsätzlich werden in Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden.
Voraussetzung ist allerdings, dass sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen deutsche Verfassungsgrundsätze verstößt (hierunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Verbot der Mehrehen).Nikah..Ehen
https://noktara.de/zeitehe-fuer-alle/

GSch
26.12.2017, 17:45
Das hat aber nichts mit der Scharia zu tun, gilt für jede "Glaubens- oder Rechtsgemeinschaft", welche polygame "Ehen" erlaubt, z.B. auch für die Mormonen.

Ein paar Gruppen unter den Mormonen praktizieren nach wie vor die Vielehe, aber das ist eine religiöse Sache. Nach dem Recht der USA und ihrer Bundesstaaten ist nur die Einehe erlaubt, und nur die wird in Deutschland auch anerkannt. Eine Ehe, die du nicht durch ein Papier vom Standesamt, vom Friedensrichter oder von einem dafür staatlich bevollmächtigten Geistlichen belegen kannst, ist in Deutschland nicht existent.


Wenn Jordanier in Deutschland von einer deutschen Behörde nach jordanischen Recht verheiratet werden (können), dann muss es dazu einen Vertrag zwischen Deutschland und Jordanien geben, welcher dies regelt. Da wäre es dann nett, wenn der Spiegel die dazu passende Quelle liefern würde.

Es geht hier um Ehen, die in Syrien (oder meinetwegen auch Jordanien) nach syrischem (meinetwegen auch jordanischem) Recht geschlossen wurden. Vor einem deutschen Standesbeamten kannst du selbstverständlich nur nach deutschem Recht heiraten, also nur einmal, und du darfst nicht schon verheiratet sein. "Verheiratet" natürlich nach den staatlichen Regeln Syriens (meinetwegen auch Jordaniens). Rein religiöse Trauungen gelten nicht.

GSch
26.12.2017, 17:51
Die Eheschließung in der Dorfschmiede von Gretna Green scheint in der letzten Zeit erheblich an Beliebtheit eingebüßt zu haben. Vermutlich wegen der hohen Scheidungskosten.

Don
26.12.2017, 17:53
Ein paar Gruppen unter den Mormonen praktizieren nach wie vor die Vielehe, aber das ist eine religiöse Sache. Nach dem Recht der USA und ihrer Bundesstaaten ist nur die Einehe erlaubt, und nur die wird in Deutschland auch anerkannt. Eine Ehe, die du nicht durch ein Papier vom Standesamt, vom Friedensrichter oder von einem dafür staatlich bevollmächtigten Geistlichen belegen kannst, ist in Deutschland nicht existent.



Es geht hier um Ehen, die in Syrien (oder meinetwegen auch Jordanien) nach syrischem (meinetwegen auch jordanischem) Recht geschlossen wurden. Vor einem deutschen Standesbeamten kannst du selbstverständlich nur nach deutschem Recht heiraten, also nur einmal, und du darfst nicht schon verheiratet sein. "Verheiratet" natürlich nach den staatlichen Regeln Syriens (meinetwegen auch Jordaniens). Rein religiöse Trauungen gelten nicht.

Das ist relativ egal, denn wir bezahlen die Weiber und Ableger trotzdem.

GSch
26.12.2017, 20:14
Das ist relativ egal, denn wir bezahlen die Weiber und Ableger trotzdem.

Themenfremd

BlackForrester
27.12.2017, 08:02
Es geht hier um Ehen, die in Syrien (oder meinetwegen auch Jordanien) nach syrischem (meinetwegen auch jordanischem) Recht geschlossen wurden. Vor einem deutschen Standesbeamten kannst du selbstverständlich nur nach deutschem Recht heiraten, also nur einmal, und du darfst nicht schon verheiratet sein. "Verheiratet" natürlich nach den staatlichen Regeln Syriens (meinetwegen auch Jordaniens). Rein religiöse Trauungen gelten nicht.


Nee, die Ausgangslage war die Behauptung, dass man IN Deutschland nach jordanischem Recht heiraten könnte.

BlackForrester
27.12.2017, 08:15
Themenfremd


Nicht so ganz - denn würden Mehrfachehen in diesem Lander anerkannt, dann bestünde für die Frauen auch ein "Familiennachzugsrecht" und würden Scheidungen anerkannt, dann kann z.B. die Unterhaltsverpflichtungen entfallen...dies wären die Konsequenzen und dann muss ggf. der "Sozialstaat" sprich die Allgemeinheit einspringen.

Dass dies umgangen wird, da die Kinder ja ein "Familiennachzugsrecht" haben und die Mütter dann ebenfalls nachziehen können und dürfen - ist eine Realität.

Vielleicht sollte man die ganze "Familiennachzugsthematik" in der Hinsicht lösen, dass man seine Familie nur nachziehen lassen kann und darf, wenn man diese selbst unterhalten kann - wie es in den arabischen Ländern gängige Norm ist. Dort kannst Du zwar mehr als eine Frau heiraten - Du hast aber auch für den Unterhalt zu sorgen und dort springt dann kein Staat ein.
Dies wäre aber wirklich eine andere Baustelle.

GSch
27.12.2017, 12:44
Nee, die Ausgangslage war die Behauptung, dass man IN Deutschland nach jordanischem Recht heiraten könnte.

Das geht natürlich nicht. Man kann ja auch in Jordanien nicht nach deutschem Recht heiraten.

Don
28.12.2017, 17:59
Themenfremd

Im Gegenteil, genau DAS ist das Thema. Deshalb sind die hier.

Leila
30.01.2018, 01:59
Die „Scharia“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia) überhaupt betreffend:

Einem jeden, der sich mit ihr beschäftigen möchte, empfehle ich das Lesen der vielen Zeitungsartikel, die dank der Google-Suchmaschine aufzufinden sind.

Hier die deutschsprachigen Ergebnisse, welche die Google-Suchmaschine zur Scharia bezüglich der folglich genannten Ländern liefert:


Belgien: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Belgien&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=VsdvWsaxMoSMUbSuuNgO)
Dänemark: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+D%C3%A4nemark&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=h8dvWtj7HIPkUre8tLAF)
Deutschland: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Deutschland&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=qMZvWt_iCoLdUcfrvEg)
Finnland: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Finnland&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=J8hvWtLRFsKQUZODi4AN)
Frankreich: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Frankreich&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=08ZvWtjmB4KGU9uykMAB)
Großbritannien: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Gro%C3%9Fbritannien&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=LMZvWvW_IsivUbHqlvgC)
Italien: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Italien&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=eMhvWrLaNMHwUJfHkuAF)
Liechtenstein: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Liechtenstein&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=mMpvWszgMMLjUaGfjPAO)
Luxemburg: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Luxemborg&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=E8tvWrGuEoGRUaKsqMgN)
Niederlande: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Niederlande&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=I8dvWqzVC8naUrXzmegP)
Norwegen: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Norwegen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=-cdvWuLjK4XqUtL7mpAN)
Österreich: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+%C3%96sterreich&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=bcZvWvThFYSmU6TspPgJ)
Portugal: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Portugal&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=1MhvWpKfAsLxUPuWtbgD)
Schweden: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Schweden&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=zMdvWp6xLoq5UcyHg9AN)
Schweiz: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Schweiz&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=sMVvWsSLHYKkUcXvgrgO)
Spanien: Klick! (https://www.google.ch/search?q=Scharia+Spanien&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&dcr=0&ei=pMhvWrfdDoKOU4jPtJgC)

Viel Vergnügen beim tage- und nächtelangen Lesen!