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Vollständige Version anzeigen : Geschäftsführung : Gewusst wie / How to



Neben der Spur
22.11.2017, 16:00
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Direktion, Vorstand, Geschäftsführung.

Wer ist wer, und was macht was ?

Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt
und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :


Verdient ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beispielsweise 300.000 Euro pro Jahr
und eine Gehaltsstudie weist für ihn ein maximales Geschäftsführergehalt von 250.000 Euro aus,
würde das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 50.000 Euro unterstellen.

Folge: Der unangemessene Teil des Geschäftsführergehalts würde dem Einkommen der GmbH
wieder zugerechnet werden und der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
müsste die 50.000 Euro im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Kapitalertrag erfassen.

https://www.lexware.de/artikel/geschaeftsfuehrergehalt-verdeckte-gewinnausschuettung-verhindern-oder-minimieren/

Interessanter Bericht, und wert, komplett gelesen zu werden !


Ergo scheinen 20'000 €-Gehälter im Monat unauffällig bzw. unverdächtig
weil sie im üblichen Rahmen lägen.

Und man soll dem Finanzbeamten erzählen, daß man über besondere Fähigkeiten
verfüge, welche ein höheres Einkommen rechtfertigten ..

Don
22.11.2017, 17:36
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Direktion, Vorstand, Geschäftsführung.

Wer ist wer, und was macht was ?

Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt
und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :

https://www.lexware.de/artikel/geschaeftsfuehrergehalt-verdeckte-gewinnausschuettung-verhindern-oder-minimieren/

Interessanter Bericht, und wert, komplett gelesen zu werden !


Ergo scheinen 20'000 €-Gehälter im Monat unauffällig bzw. unverdächtig
weil sie im üblichen Rahmen lägen.

Und man soll dem Finanzbeamten erzählen, daß man über besondere Fähigkeiten
verfüge, welche ein höheres Einkommen rechtfertigten ..

Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.
Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.

Neben der Spur
22.11.2017, 17:53
Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.
Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.

Dann klär mich auf !

Don
22.11.2017, 18:01
Dann klär mich auf !

Wozu? Du wirst es nie brauchen.

Don
22.11.2017, 18:05
Dann klär mich auf !

Nur eins:
Lexware ist der Hersteller von Buchführungssoftware. Ich habe die auch.
Die konstruieren hier nur einen Fall um die Buchungssätze und deren Grundlagen zu erläutern.
Lexware gibt keine rechtverbindliche Auskunft wie Geschäftsführergehälter zu handhaben sind.

Dazu besorge dir das HGB. Und die betreffenden Steuerparagraphen.

Neben der Spur
08.02.2019, 06:22
Geschäftsführer einer GmbH können sich bei 50+% Mehrheits-Stimmrechten
ihr Geschäftsführergehalt selbst definieren .

Rückwirkende Gehaltserhöhungen gelten als Versteckte Gewinnausschüttung :


Beispiel: Gesellschafter-Geschäftsführer Huber ist zu 90 Prozent an der XY-GmbH beteiligt. Er beschließt im März 2018, sich rückwirkend ab 1. Januar 2018 eine Gehaltserhöhung zu gönnen.

Folge: Da Huber ein beherrschender GmbH-Gesellschafter ist, sind die Gehaltserhöhungen von Januar bis März unzulässig, weil sie vor Januar noch nicht vereinbart waren. Es liegt für diese drei Monate insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirkt, dass die Gehaltserhöhung von Januar bis März das Einkommen der GmbH nicht mindern darf und dass der GmbH-Gesellschafter Huber diese Zahlungen als Kapitalerträge versteuern muss.

Praxis-Tipp: In der Gesamtbetrachtung – also bei Betrachtung der Steuernachzahlungen bei der GmbH und beim Gesellschafter – führt eine verdeckte Gewinnausschüttung stets zu Steuernachteilen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung sollte also stets vermieden werden.

...

In einer GmbH waren zwei Geschäftsführer A und B tätig. Nur B war für den Bereich Steuern zuständig. Nachdem die GmbH zahlungsunfähig wurde nahm das Finanzamt A und in geringem Umfang B für nicht abgeführte Lohnsteuer in Haftung. A klagte gegen die Haftung und gab an, zum einen nicht für die Steuerangelegenheiten der GmbH zuständig gewesen zu sein und zum anderen, dass er sich mehrmals bei der Steuerberaterin der GmbH erkundigte, ob alles in Ordnung sei.

* Es lag keine im Vorhinein getroffene eindeutige und schriftliche Klarstellung über die Aufgabenverteilung der Geschäftsführer A und B vor.

* Selbst bei Vorliegen einer solchen schriftlichen Aufgabenverteilung darf der Geschäftsführer nicht blind auf die Aufgabenerfüllung seines Geschäftsführer-Kollegen vertrauen.

* Bei einer GmbH in der finanziellen Krise trifft jeden Geschäftsführer eine gesteigerte Überwachungspflicht – auch für Bereiche des anderen Geschäftsführers.

...

Der Gesellschafter hat zwar nicht mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, kann jedoch aufgrund gleichgerichteter Interessen mit dem Stimmen der anderen Gesellschafter seine Rechte durchsetzen (andere Gesellschafter sind Kinder oder der Ehegatte).

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/gmbh-wie-geschaeftsfuehrer-steuern-sparen/150/10804/220165

Maitre
08.02.2019, 10:09
Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.

Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.



Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.

Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?

Don
08.02.2019, 10:29
Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.



Ja. Ich bin ja seit einiger Zeit wieder angestellt. Nicht mal da ist man sicher. Die haben mir doch tatsächlich fürs abgelaufene Jahr eine geschätzte Steuernachvorauszahlung (oder so ähnlich) aufgedrückt weil im Jahr davor durch Vermietung eine Nachzahlung aufgrund Steuererklärung fällig wurde.

Ich habe die angerufen und der sagt mir, sie dürften das. Meinte ich, ohne Vorliegen konkreter Zahlen und/oder Sachverhalte bezweifle ich das mal, ich lasse über Anwalt Widerspruch einlegen.
Er: ich kann das auch auf Null setzen, dann geht das halt über die nöchste Steuererklärung.
Ich: So wie es sich gehört..

cornjung
08.02.2019, 10:44
Geschäftsführer einer GmbH können sich bei 50+% Mehrheits-Stimmrechten
ihr Geschäftsführergehalt selbst definieren .
Als AlleinG deiner GmBH kannst du zwar dein Gehalt selber bestimmen. Es muss " nur " noch von dir monatlich erwirtschaftet werden, um es zahlen zu können. Du kannst dir sogar 100 Mille im Monat, plus Ferrari als GF-PKW, plus Luxus-Bureau, plus vollbusiger Sekretärin zahlen, aber was das FA als steuerlich abzufähig anerkennt, hängt vom Umsatz und ihren Tabellen ab. Verdeckte Gewinnausschüttung.

Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?
Skorpion ist gemäss ihm Inhaber eines Betriebes, und meint, ein Betriebsinhaber habe 22 % Steuern zu zahlen. Ohne Worte....wie dreist manche hier lügen.

Ich bin Gründer und Inhaber eines eigenen Betriebes.

Die Steuerquote liegt bei etwa 22%.
Die skandalöse Steuer- und Abgabenlast in ... - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=0g1UJagJ9Og)

Deine Beiträge entlarven dich. Du Troll bist nicht mal über die regulären Steuern informiert, die ein Betriebsinhabe zu zahlen hat. Allein 45 % Einkommen ( bis 2000 sogar 53 % / bis 90 sogar bei 56 %)-Gewerbe- Grund-Körperschaft- Kapital- Kirchen ( 8 %)-Soli- Umsatz- Vergüngungssteuer. Und..und..und...zusätzlich irrwitzig hohe Abgaben und Gebühren wie Gema, IHK, SZV und und und..

kotzfisch
08.02.2019, 10:49
Der kann nicht mal eine Würstelbude betreiben.

Klopperhorst
08.02.2019, 10:56
Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.

Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?


Am besten immer schön niedrig bleiben. Ende des Jahres, wenn mein Pensum voll ist, stelle ich sowieso keine Rechnungen mehr und mache ggf. umsonst.
Bei mehr Einkünften werden die Biester mißtrauisch und verlangen Vorzahlungen, die erst im übernächsten Jahr ggf. wieder erstattet werden.

---

cornjung
08.02.2019, 11:00
Am besten immer schön niedrig bleiben. Ende des Jahres, wenn mein Pensum voll ist, stelle ich sowieso keine Rechnungen mehr und mache ggf. umsonst.Bei mehr Einkünften werden die Biester mißtrauisch und verlangen Vorzahlungen, die erst im übernächsten Jahr ggf. wieder erstattet werden.
Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.

Maitre
08.02.2019, 12:28
Am besten immer schön niedrig bleiben. Ende des Jahres, wenn mein Pensum voll ist, stelle ich sowieso keine Rechnungen mehr und mache ggf. umsonst.
Bei mehr Einkünften werden die Biester mißtrauisch und verlangen Vorzahlungen, die erst im übernächsten Jahr ggf. wieder erstattet werden.

---

Das kann man aber auch nur, wenn man idealerweise keine oder nur sehr wenige Mitarbeiter hat. Ich könnte sowas nicht tun, da die Fixkosten für Mitarbeiter, Maschinen, Gebäude etc. ja noch drücken. Allerdings liegt in einem produzierenden Unternehmen der typische noch zu erzielende Gewinn nach all den kleinen und großen Abzocken ohnehin sehr niedrig, so man überhaupt noch einen solchen ausweist. Wenn dann die Steuer noch zugeschlagen hat, fragt man sich eigentlich nach dem Sinn des Führens einer Unternehmung in dieser buntesten aller deutschen Republiken.
Dafür würde uns als Familie kaum weniger Geld "zustehen", wenn wir statt unserer raffgierigen und ausbeutenden Unternehmertätigkeit einfach nur Hartz-IV bezögen. Das liegt zwar auch an unseren vielen Kindern, die das ALG II gut hochtreiben, aber es ist trotzdem eine frustrierende Erkenntnis.

Maitre
08.02.2019, 12:34
Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.

Ja, der liebe Neid. Das gab unsere Steuerberaterin neulich sogar ganz offen zu, als ich nach der rechtlichen Grundlage für eine eventuell mögliche Entscheidung des Finanzamtes fragte: Der Sachbearbeiter könnte neidisch darauf sein.
Schon lustig sowas. Wenn ich Samstag und Sonntag arbeite, wenn ich nachts noch vor dem Rechner sitze und Angebote eintickere, wenn ich nachts um 03:00 überlege, ob sich das Schlafen noch lohnt*, dann ist der gleiche Sachbearbeiter sicher auch neidisch auf mich?

* Das ist mir aber nur einmal passiert und war ein Warnzeichen, etwas kürzer zu treten

Antisozialist
08.02.2019, 16:19
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Direktion, Vorstand, Geschäftsführung.

Wer ist wer, und was macht was ?

Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt
und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :

https://www.lexware.de/artikel/geschaeftsfuehrergehalt-verdeckte-gewinnausschuettung-verhindern-oder-minimieren/

Interessanter Bericht, und wert, komplett gelesen zu werden !


Ergo scheinen 20'000 €-Gehälter im Monat unauffällig bzw. unverdächtig
weil sie im üblichen Rahmen lägen.

Und man soll dem Finanzbeamten erzählen, daß man über besondere Fähigkeiten
verfüge, welche ein höheres Einkommen rechtfertigten ..

Bei Spitzenverdienern macht es ertragssteuerlich in der Summe wenig Unterschied, ob die von ihrer Kapitalgesellschaft nun Gehalt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten.

beathooven
08.02.2019, 16:24
Bei Spitzenverdienern macht es ertragssteuerlich in der Summe wenig Unterschied, ob die von ihrer Kapitalgesellschaft nun Gehalt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten.

Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens freut sich ein Spitzenverdiener im Inland sogar, wenn das FA ihm eine vGA ans Bein hängen will. Deshalb ist bei der Problematik vGA bei GSGF Gehalt die Luft raus.

Antisozialist
08.02.2019, 16:25
Ja. Ich bin ja seit einiger Zeit wieder angestellt. Nicht mal da ist man sicher. Die haben mir doch tatsächlich fürs abgelaufene Jahr eine geschätzte Steuernachvorauszahlung (oder so ähnlich) aufgedrückt weil im Jahr davor durch Vermietung eine Nachzahlung aufgrund Steuererklärung fällig wurde.

Ich habe die angerufen und der sagt mir, sie dürften das. Meinte ich, ohne Vorliegen konkreter Zahlen und/oder Sachverhalte bezweifle ich das mal, ich lasse über Anwalt Widerspruch einlegen.
Er: ich kann das auch auf Null setzen, dann geht das halt über die nöchste Steuererklärung.
Ich: So wie es sich gehört..

Für die Festsetzung von Steuervorauszahlungen ist grundsätzlich die letzte Veranlagung maßgebend. Herabsetzungsanträge haben hohe Erfolgsaussichten, sofern noch irgendwie begründet.

Steuervorauszahlungen können noch 15 Monate nach Ende des Veranlagungsjahres festgesetzt werden, also für 2018 bis zum 31.03.2020.

Stanley_Beamish
08.02.2019, 17:49
Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.



Och, laut unserem Salonbolschwisten Skorpion sind es doch nur 22%. Das kann doch nicht zuviel sein?

Naja, Anhaltspunkte wird der Mensch vom Finanzamt schon nennen. Wenn ein Restaurant 100 Kilo Entenbrustfilet als Aufwand absetzen will, im ganzen Jahr aber nur 50 Entenmenüs verkauft wurden, dann wird ein Prüfer schon stutzig.

cornjung
08.02.2019, 18:44
Verkürzend kann man auch sagen: Das Finanzamt macht ohnehin Zicken. Die Stories, die ich da so gehört habe, führen jegliche Art von Rechtsverständnis ad absurdum. Wenn ein Steuerprüfer einfach mal so, ohne einen Anhaltspunkt nennen zu können, Schwarzumsätze in Höhe X vermutet und dem erzielten Umsatz willkürlich hinzuschätzen kann, was natürlich zu höherer Steuerzahlung führt, fühle ich mich an irgendwelche schwarzafrikanischen Kleptokratien erinnert. Irgendwoher müssen die Steuereinnahmen ja hersprudeln.
Finanzamt hat Erfahrungs- und Vergleichswerte. Und achtet auf den persönlichen Lebenstil des Inhabers. Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.

Bei Spitzenverdienern macht es ertragssteuerlich in der Summe wenig Unterschied, ob die von ihrer Kapitalgesellschaft nun Gehalt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten.
So ist es. Wie bei Erbschafts-oder Schenkungssteuer...fast gleich.

Dann klär mich auf !
Dem Gesellschafter GF gehört die Firma.

Maitre
08.02.2019, 19:08
Naja, Anhaltspunkte wird der Mensch vom Finanzamt schon nennen. Wenn ein Restaurant 100 Kilo Entenbrustfilet als Aufwand absetzen will, im ganzen Jahr aber nur 50 Entenmenüs verkauft wurden, dann wird ein Prüfer schon stutzig.

Hat er wohl in dem Fall nicht gemacht. Und er muss es auch nicht mal. Ich habe schon gesehen, wie ein FA-Mitarbeiter ein Fahrtenbuch verrissen hat, weil die Behauptung des GF, er sei mit seinem privaten Fahrzeug von und zur Arbeit gefahren, "lebensfremd" sei. Ich hatte dem GF sogar noch beigepflichtet, weil ich wusste, dass er das genau so gemacht hat. Hat das FA aber nicht interessiert. Der Mensch prozessiert meines Wissens auch heute, Jahre später, noch dagegen.

Maitre
08.02.2019, 19:10
Finanzamt hat Erfahrungs- und Vergleichswerte. Und achtet auf den persönlichen Lebenstil des Inhabers. Misstrauisch und neidisch werden sie vor allem, wenn du dir als Selbständiger ein teures Auto oder Villa/ Wohnung zulegt. Dann haste spätestens 4 Wochen später die BP im Haus. Natürlich nicht, wenn du Araber bist, keinen Betrieb hast, von H-4 lebst, und das Auto deiner Omma gehört. Und deine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird.


Tja, der Neid. Ich werde mir mal Fotos meines Hauses in die Brieftasche stecken, die ich bei Bedarf dem FA-Menschen unter die Nase halten kann. Dann müsste sich das Thema Neid eigentlich schnell erledigt haben.

cornjung
13.02.2019, 16:03
Du kapierst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem angestellten Gechäftsführer, geschweige denn weshalb das Finanzamt wann welche Zicken macht.Und was der Vorteil bzw. Nachteil einer Gewinnausschüttung, ob verdeckt oder nicht, gegenüber dem nominalen Gehalt ist, berücksichtigt man die tatsächlichen Steuerbelastungen der GmbH UND des Geschäftsführers.

Hier einmal ein interessanter Bericht über das Gehalt und versteckte Gewinnbeteiligung eines Geschäftsführers :
Selbst wenn du AlleinG bist, und dir damit die GmbH gehört, kannst du dir dein Gehalt nicht selber bestimmen, denn das gierige FA plärrt sofort vGA. Und verweist auf übliche Gehälter von FremdGF, und damit auf angenlich ihm zustehende entgangene Gewerbe und Köerperschaftssteuer. Ganz anders beim GF Gehalt eines gemeinnützigen Unternehmens der kirchlichen Diakonie oder Caritas. Da dürfen sich die GF Millionen an Gehalt und Millionen an Pensionen genehmigen, denn die sind ja gemeinnützig und zahlen daher Null Steuern. Karl Behle hat 60.000 € Gehalt plus Pensionsansprüche in Millionenhöhe vom gemeinnützigen Mini- Diakoniewerk Bethel, und Harald Ehler von der gemeinnützigen Treber-hilfe nicht viel weniger. Gut, gemäss Betriebsinhaber @ Skorpion zahlt ja jeder Betriebsinhaber ohnhin nur maximal 22 % Steuern.