Vollständige Version anzeigen : „Art. 4 GG“
„Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
Angela Merkel – Quelle! (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/angela-merkel-reformation-religionsfreiheit-toleranz-wittenberg)
Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.
Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. – Quelle! (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122)
Meine Anmerkungen hierzu sind diese:
Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals „Allahu Akbar“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Allahu_Akbar_(Nationalhymne_Libyens)) schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der Koran (https://de.wikipedia.org/wiki/Koran), der Hadith (https://de.wikipedia.org/wiki/Hadith) und die Scharia (https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia) mehr als das GG.
Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen „Gebetsruf“ (http://islam.de/40.php), dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.
Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Kriegdienst“: …
Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die Zwangsheiraten (https://www.nzz.ch/schweiz/erschreckend-viele-zwangsheiraten-ld.1325419) in der säkularen Schweiz.
Neben der Spur
01.11.2017, 13:12
Es gibt keinen Tag des Grundgesetzes mit einem
Tanz um das Goldene Grundgesetz .
Das GG ist ein kulturloses Pamphlet ohne Bedeutung.
Komplett abschaffen !
Es gibt keinen Tag des Grundgesetzes mit einem
Tanz um das Goldene Grundgesetz .
Das GG ist ein kulturloses Pamphlet ohne Bedeutung.
Komplett abschaffen !
Altkanzler Helmut Schmidt bekennt in einem Interview: "In einer Krise ist es absolut erforderlich daß man mogelt. Das heißt daß man
sich [als Regierung] über bestimmte Gesetze, und auch des Grundgesetzes, einfach hinwegsetzen muß, oder interstaatliche Verträge
verletzt oder gar bricht."
Er gibt dir also recht!
„Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
Angela Merkel – Quelle! (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/angela-merkel-reformation-religionsfreiheit-toleranz-wittenberg)
Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.
Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. – Quelle! (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122)
Meine Anmerkungen hierzu sind diese:
Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals „Allahu Akbar“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Allahu_Akbar_(Nationalhymne_Libyens)) schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der Koran (https://de.wikipedia.org/wiki/Koran), der Hadith (https://de.wikipedia.org/wiki/Hadith) und die Scharia (https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia) mehr als das GG.
Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen „Gebetsruf“ (http://islam.de/40.php), dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.
Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Kriegdienst“: …
Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die Zwangsheiraten (https://www.nzz.ch/schweiz/erschreckend-viele-zwangsheiraten-ld.1325419) in der säkularen Schweiz.
Nach meiner (unmaßgebklichen) Meinung dürfte es einem Gesetzgeber keine Schwierigkeiten bereiten, die elektrische oder elektronische Verstärkung von Meinungsäußerungen zur Religionsverübung zu verbieten.
Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!
:hmm:
nurmalso2.0
01.11.2017, 18:50
Artikel 4 GG gehört ersatzlos gestrichen. Steinzeit war gestern und wer im Krieg den Dienst an der Waffe aus "Gewissensgründen" verweigert, wird angeklagt und verurteilt, überall!
Eine Sichtweise
01.11.2017, 19:01
„Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
Angela Merkel – Quelle! (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/angela-merkel-reformation-religionsfreiheit-toleranz-wittenberg)
Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.
Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
– Quelle! (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122)
Meine Anmerkungen hierzu sind diese:
Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals „Allahu Akbar“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Allahu_Akbar_(Nationalhymne_Libyens)) schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der Koran (https://de.wikipedia.org/wiki/Koran), der Hadith (https://de.wikipedia.org/wiki/Hadith) und die Scharia (https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia) mehr als das GG.
Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen „Gebetsruf“ (http://islam.de/40.php), dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.
Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Kriegdienst“: …
Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die Zwangsheiraten (https://www.nzz.ch/schweiz/erschreckend-viele-zwangsheiraten-ld.1325419) in der säkularen Schweiz.
Wie zu sehen ist, bräuchte es zum Punkt 2, nämlich was Religionsausübung ist eine neue Regelung.
Der Punkt wie dieses in der öffentlichkeit statt zu finden hat.
Abgesehen davon, ist es generell schwierig, wenn Menschen mit völlig unterschiedlichen Denkweisen zusammenleben.
Ich denke hier nur an die bei uns über lange Zeiträume erkämpfte Gleichheit von Mann und Frau. Eine Errungenschaft, die in anderen Kulturen ganz anders bewertet wird.
Dass es dann zu Problemen beim zusammenleben kommt ist vorhersehbar.
Von den unterschiedlichen Rechtssystemen ganz zu schweigen. (Westliche Sichtweise- Scharia.)
Zum dritten Punkt deines Beitrages:
Da Kriege schon immer aus eigensüchtigen Motivationen heraus geführt wurden und nie ein
Dienst am Volk waren, sondern immer ein Dienst an den Herschenden, kann von einem wirklichen
Dienst hier auch nicht gesporchen werden.
Das einzige Mittel gegen so einen pseudodienst, wäre jedoch nur die Überwindung des Egos als nahezu
alleiniges anerkanntes Antriebsmittel für Entscheidungen in unserer Gesellschaft.
Und diese Änderung sehe ich nicht.
Affenpriester
01.11.2017, 20:18
Grundgesetz? Ist das praktisch nicht eher etwas Theoretisches?
Sind doch nur so etwas wie Richtlinien ... jedes verschissene Kackloch hat so etwas wie eine Hausordnung, und jetzt?
Eine Sichtweise
01.11.2017, 21:52
Grundgesetz? Ist das praktisch nicht eher etwas Theoretisches?
Sind doch nur so etwas wie Richtlinien ... jedes verschissene Kackloch hat so etwas wie eine Hausordnung, und jetzt?
Ich denke, dass das Grundgesetz wie Du sagst in manchem wirklich nur noch Therie ist, da sich viele nicht mehr an diese Hausordnung halten.
Eine Änderung sehe ich nur dann, wenn sich alle wieder bereit sind auch an Werte zu halten.
Werte, die unabhängig von der Größe des Geldbeutels oder der Glaubenszughörigkeit sind.
Doch wer hat den Mut diese Änderung einzuleiten.
Die Parteien?
Wohl kaum.
Die Kirchen?
Krähen doch selber mit dem Zeitgeist.
Wer dann?
Wenn der selbstbewusste Souverän seinen Interessenvertretern im Hohen Hause Lehrstunden in Sachen Staatsrecht geben möchte, dann finde ich das immer besonders putzig.
Erinnert mich auch immer ein bisschen an meine Schulzeit. Da haben die Lehrer aus pädagogischen Gründen auch immer so getan als nähmen sie uns ernst. :D
Eine Sichtweise
02.11.2017, 10:29
Wenn der selbstbewusste Souverän seinen Interessenvertretern im Hohen Hause Lehrstunden in Sachen Staatsrecht geben möchte, dann finde ich das immer besonders putzig.
Erinnert mich auch immer ein bisschen an meine Schulzeit. Da haben die Lehrer aus pädagogischen Gründen auch immer so getan als nähmen sie uns ernst. :D
Wie ich sehe, hast Du außer deiner Rhetorischen Schleife,
keine Meinung zu dem Thema.
Musst Du ja auch nicht.
Wie ich sehe, hast Du außer deiner Rhetorischen Schleife,
keine Meinung zu dem Thema.
Musst Du ja auch nicht.
Mein Beitrag bezog sich ganz klar auf #1
Erst jetzt sehe ich, dass du dich nur bedingt angesprochen fühlen musst, denn du bist bedeutend weiter als diese Träumerin.
Artikel 4 GG gehört ersatzlos gestrichen. Steinzeit war gestern und wer im Krieg den Dienst an der Waffe aus "Gewissensgründen" verweigert, wird angeklagt und verurteilt, überall!
19.II GG.
Sag doch also lieber "GG abschaffen", da biste juristischerseits auf der sichereren Seite.
Circopolitico
02.11.2017, 12:53
19.II GG.
Sag doch also lieber "GG abschaffen", da biste juristischerseits auf der sichereren Seite.
Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln. :))
Sing Sing
02.11.2017, 12:56
Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln. :))
https://www.youtube.com/watch?v=ABJAdikpfUU:hzu:
Circopolitico
02.11.2017, 13:03
https://www.youtube.com/watch?v=ABJAdikpfUU:hzu:
Das Lied impliziert, dass es aber die Onkelz für ewig geben wird. Und das war ja auch nicht der Fall. Schließlich war ich auf dem Abschiedskonzert. :))
„Wer die Vielfalt bejaht, muß Toleranz üben. Das ist die historische Erfahrung unseres Kontinents.“
Angela Merkel – Quelle! (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-10/angela-merkel-reformation-religionsfreiheit-toleranz-wittenberg)
Das unscheinbare Tätigkeitswörtchen „muß“ würde ich durch das Hauptwort „Zwang“ ersetzen.
Der Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) lautet wie folgt:
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
– Quelle! (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122)
Meine Anmerkungen hierzu sind diese:
Zum ersten Punkt: Beide – der Glaube und der Unglaube – sind unerforschlich, wie auch das Gewissen. Die „weltanschaulichen Bekenntnisse“ hingegen sind hör- und lesbar. All jene, die bei jeder Gelegenheit lauthals „Allahu Akbar“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Allahu_Akbar_(Nationalhymne_Libyens)) schreien oder singen, lehnen das GG ab. Ihnen bedeuten der Koran (https://de.wikipedia.org/wiki/Koran), der Hadith (https://de.wikipedia.org/wiki/Hadith) und die Scharia (https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia) mehr als das GG.
Zum zweiten Punkt: Leider, leider! – Ans Kuhglockengebimmel und ans Kirchenglockengeläute kann ich mich ganz gut gewöhnen, nicht aber an den von Minaretten durch Megaphone verstärkt ertönenden jämmerlich-weinerlichen „Gebetsruf“ (http://islam.de/40.php), dessen Sinn- und Inhaltslosigkeit einen jeden verständigen und vernünftigen Menschen beelenden muß. – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.
Zum dritten Punkt: Des Bedenkens wert finde ich den zweiten Teil des zusammengesetzten Wortes „Kriegdienst“: …
Um mich nicht zu verzetteln, höre ich hier auf. – Nur noch auf etwas weise ich meine treuen Leser hin: Auf die Zwangsheiraten (https://www.nzz.ch/schweiz/erschreckend-viele-zwangsheiraten-ld.1325419) in der säkularen Schweiz.
Verstanden hat der/die Postersteller(in) nichts aber sie schreibt mal was. Einfach mal merken. Der A 4 GG ist eine wichtige Form von Regelung um den sozialen Frieden einer Gesellschaft zu gewährleisten. Der Artikel ist ein Baustein in den Beireichen freie Meinungsäußerung, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit etc. Er ist daher anerkannterweise ein Baustein im Fundament der im GG gesicherten allgemeinen Menschenrechte. Wunderbare Konstruktion in der dt. Verfassung.
Deshalb kann er auch nicht dem einen Menschen zugesprochen und einem anderen Menschen abgesprochen werden. Nur die rechtsstaatlich gegebene Schutzfunktion des Staates selber kann eine Einschränkung bezogen auf eine Person oder Gruppe im Rahmen des A 4 GG herbeiführen.
Alles anderer ist dümmliches Gefasel ( s.Post) mit dem erkennbaren Ziel auszugrenzen, zu spalten den sozialen Frieden zu gefährden.
Sing Sing
02.11.2017, 13:13
Das Lied impliziert, dass es aber die Onkelz für ewig geben wird. Und das war ja auch nicht der Fall. Schließlich war ich auf dem Abschiedskonzert. :))
Warst du nicht beim Abschiedskonzert für das GG? Alle waren da!:appl: Mann, war das ne Sause!
Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln. :))
Postulierst Du hier eine Bindung des pouvoir constituant an die (Grundnormen der) Verfassung?
2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
Krombacher007
06.11.2017, 23:36
Wie kann ein GG Artikel das weltanschauliche Bekenntnis schützen und gleichzeitig Personen wegen Verunglimpfung einer Religion verurteilen lassen? Wenn das weltanschauliche Bekenntnis, ebenso wie die Religionen, grundgesetzlich geschützt ist, dann müssen auch verächtliche Äußerungen über die Gläubigen erlaubt sein, denn immerhin steht in den geschützen Religionsbücher n ähnliches über die Un- und Andersgläubigen.
Krombacher007
06.11.2017, 23:38
Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
Es bedeutet eigentlich nur, dass die Ausübung nicht staatlich gestört werden darf. Das heißt aber zum Beispiel nicht, dass es keinen Polizeizugriff wegen Anhaltspunkten geben dürfe. Der Zugriff darf halt nur nicht als Ziel haben die Religionsausübung zu stören oder zu unterbinden
... – Und überhaupt: Ich verspürte zeitlebens noch nie die Lust, auf einem Gebetsteppich niederzuknien, um am Arsch und an den Schweißfüßen eines Gläubigen zu riechen.... Brauchste auch nicht. Mang den männlichen Bückbetern dieser Kriegerreligion wärst Du unerwünscht. Die korangläubigen Frauen haben nur in weiblicher Gemeinschaft zu beten und zwar stehend ....
Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist. Wer bestimmt eigentlich, was schützenswerte Religion und Glaube sind? Das Kirchensteuer Einnahmeamt?
Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit Bd. 44/11. Jh. Bd. 6: Adam’s von Bremen Hamburgische Kirchengeschichte, Leipzig 1893 Commons, Internet-Archive:
IV, 26-27:
»26. Jetzt wollen wir von dem Aberglauben der Schweden Einiges sagen. Dieses Volk hat einen sehr berühmten Tempel, der Ubsola heißt und nicht weit von der Stadt Sictona liegt. In diesem Tempel, der ganz mit Gold geschmückt ist, betet das Volk die Bildsäulen dreier Götter an, und zwar so, daß der mächtigste von ihnen, Thor, mitten im Gemache seinen Thron hat; rechts und links sitzen Wodan und Fricco. Die Deutungen derselben sind folgende. „Thor, sagen sie, hat den Vorsitz in der Luft, er lenkt Donner und Blitz, giebt Winde und Regen, heiteres Wetter und Fruchtbarkeit. Der andere, Wodan, d. h. die Wuth, führt Kriege, und gewährt dem Menschen Tapferkeit gegen seine Feinde. Der dritte ist Fricco; er spendet den Sterblichen Frieden und Lust.“ Sein Bild stellen sie auch mit einem ungeheuren männlichen Gliede versehen dar. Den Wodan aber formen sie gewappnet, wie die Unseren den Mars zu bilden pflegen. Thor aber scheint mit seinem Scepter den Jupiter vorzustellen. Sie verehren auch vergötterte Menschen (Anmerkung Ne.: Odin = Attila), die sie wegen außerordentlicher Thaten mit der Unsterblichkeit beschenken, wie sie das nach dem Leben des heiligen Ansgar mit dem Könige Herich gemacht haben.
27. Allen ihren Göttern nun halten sie besondere Priester, welche die Opfer des Volkes darbringen. Wenn Pest und Hungersnoth drohen, wird dem Götzen Thor geopfert, wenn Krieg dem Wodan, wenn eine Hochzeit zu feiern ist, dem Fricco. Auch pflegt alle neun Jahre ein allen schwedischen Landen gemeinsames Fest in Ubsola gefeiert zu werden. In Bezug auf dieses Fest findet keine Befreiung von Leistungen statt. Die Könige und das Volk, alle schicken ihre Gaben nach Ubsola, und - was grausamer ist als jegliche Strafe - diejenigen, die bereits das Christenthum angenommen haben, kaufen sich von jenen Ceremonien los. Das Opfer nun ist folgender Art. Von jeder Gattung männlicher Geschöpfe werden neun dargebracht, mit deren Blut es Brauch ist, die Götter zu sühnen. Die Körper aber werden in dem Haine aufgehängt, der zunächst am Tempel liegt. Dieser Hain ist nämlich den Heiden so heilig, daß jeder einzelne Baum durch den Tod oder die Verwesung der Geopferten geheiligt erachtet wird. Dort hängen auch Hunde und Rosse neben den Menschen, und von solchen vermischt durcheinanderhängenden Körpern habe er, erzählte mir ein Christ, zweiundsiebzig gesehen. Uebrigens sind die Lieder, die bei der Vollziehung eines solchen Opfers gesungen zu werden pflegen, vielerlei und unehrbar, und darum besser zu verschweigen.«
Murmillo
10.11.2017, 16:05
...
Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!
:hmm:
Er könnte sich auch einen Kopfhörer aufsetzen, und dann die Lautstärke so weit aufdrehen, dass ihm die Trommelfelle platzen.
Schopenhauer
10.11.2017, 16:11
Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
Das ist korrekt.
Es gibt keinen großen Unterschied zwischen Ideologie und 'Glaube.'
Beides sind Konstrukte.
Die Logik kann zwar Hilfsmittel der Juristerei sein, ist aber kein Teilgebiet von ihr. Ein Artikel oder Gesetz "kann" etwas, weil's da so steht. Das ist sein Vor- und Nachteil.
I.Ü. sehe ich den Schluss so gar nicht. Denn in einem Falle sagt die Religion etwas, im anderen Menschen über Menschen, was ja dann doch ein Unterschied ist.
Wie kann ein GG Artikel das weltanschauliche Bekenntnis schützen und gleichzeitig Personen wegen Verunglimpfung einer Religion verurteilen lassen? Wenn das weltanschauliche Bekenntnis, ebenso wie die Religionen, grundgesetzlich geschützt ist, dann müssen auch verächtliche Äußerungen über die Gläubigen erlaubt sein, denn immerhin steht in den geschützen Religionsbücher n ähnliches über die Un- und Andersgläubigen.
Nach meiner (unmaßgebklichen) Meinung dürfte es einem Gesetzgeber keine Schwierigkeiten bereiten, die elektrische oder elektronische Verstärkung von Meinungsäußerungen zur Religionsverübung zu verbieten.
Wenn ein hartnäckiger (und schwerhöriger) Gläubiger dennoch auf den Genuß von Gebetsaufrufen nicht verzichten möchte, ist es ihm natürlich unbenommen, sich diesen per Radio oder Fernseher (in Zimmerlautstärke, damit die Nachbarn nicht gezwungen werden, die Geräusche, die durch einen Tritt auf den Schwanz von mehreren Katzen entstehen, zu "geießen") in sein Wohnzimmer übertragen zu lassen!
:hmm:
...oder er kauft sich einen passenden Wecker:
https://www.youtube.com/watch?v=avqQpWROluI
Verstanden hat der/die Postersteller(in) nichts aber sie schreibt mal was. Einfach mal merken. Der A 4 GG ist eine wichtige Form von Regelung um den sozialen Frieden einer Gesellschaft zu gewährleisten. Der Artikel ist ein Baustein in den Beireichen freie Meinungsäußerung, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit etc. Er ist daher anerkannterweise ein Baustein im Fundament der im GG gesicherten allgemeinen Menschenrechte. Wunderbare Konstruktion in der dt. Verfassung.
Deshalb kann er auch nicht dem einen Menschen zugesprochen und einem anderen Menschen abgesprochen werden. Nur die rechtsstaatlich gegebene Schutzfunktion des Staates selber kann eine Einschränkung bezogen auf eine Person oder Gruppe im Rahmen des A 4 GG herbeiführen.
Alles anderer ist dümmliches Gefasel ( s.Post) mit dem erkennbaren Ziel auszugrenzen, zu spalten den sozialen Frieden zu gefährden.
Man kann sich darüber streiten, ob die Beschneidung aus religiösen Gründen über dem Kindeswohl und dem Recht auf Unverletzlichkeit des Körpers steht. In meinen Augen ist das nämlich wichtiger, als dieser Teil der Religionsausübung. Dazu gehört ausserdem dann letztendlich auch das Schächten
Murmillo
28.12.2017, 11:26
Die Freiheit der Religionsausübung sollte man nicht irrtümlich auf die Ausübung der religiösen Rituale reduzieren. Religionsausübung bedeutet auch die Durchsetzung und Ausübung der Ideologie, die der wichtigste Bestandteil jeder Religion ist.
„...Das Grundgesetz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat“...Bundesverfassungsgericht, Beschluß des Ersten Senats vom 8. November 1960
Bruddler
28.12.2017, 11:33
Geht nicht, wegen den Ewigkeitsklauseln. :))
In einem "freien, und souveränen Rechtsstaat" gibt es keine Ewigkeitsklausel.
Ein "freier, und souveräner Rechtsstaat" sollte jederzeit in der Lage sein, bestehende Gesetze einem Update zu unterziehen, wenn die Lage es erfordert.
Circopolitico
28.12.2017, 11:36
In einem "freien, und souveränen Rechtsstaat" gibt es keine Ewigkeitsklausel.
Ein "freier, und souveräner Rechtsstaat" sollte jederzeit in der Lage sein, bestehende Gesetze einem Update zu unterziehen, wenn die Lage es erfordert.
Kein Land in der EU ist souverän. Wie soll das gehen, wenn EU-Gesetze höher sind als nationale Gesetze?
Bruddler
28.12.2017, 11:39
Kein Land in der EU ist souverän. Wie soll das gehen, wenn EU-Gesetze höher sind als nationale Gesetze?
Ich habe das :ironie: vergessen.
Circopolitico
28.12.2017, 11:53
Ich habe das :ironie: vergessen.
Nein, ich habe das schon verstanden. Ich hab dir mit meinem Post nur Recht geben wollen. :)
Bruddler
28.12.2017, 11:56
Nein, ich habe das schon verstanden. Ich hab dir mit meinem Post nur Recht geben wollen. :)
:gib5:
Leo Navis
28.12.2017, 11:57
Paradoxon der Toleranz
Das Toleranz-Paradoxon wird wirksam, wenn eine tolerante Macht aufgrund ihrer Toleranz intoleranten Kräften erlaubt, die eigene Toleranz einzuschränken oder gar abzuschaffen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Tryllhase
28.12.2017, 12:01
Paradoxon der Toleranz
Das Toleranz-Paradoxon wird wirksam, wenn eine tolerante Macht aufgrund ihrer Toleranz intoleranten Kräften erlaubt, die eigene Toleranz einzuschränken oder gar abzuschaffen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon
Das haben die Linken in ihrer Demokratie-Definition längst verkörpert: Freiheit für alle Gleichgesinnten, Unfreiheit für alle Andersdenkenden. Womit alle Nichtlinken nicht toleriert werden.
Leo Navis
28.12.2017, 12:23
Das haben die Linken in ihrer Demokratie-Definition längst verkörpert: Freiheit für alle Gleichgesinnten, Unfreiheit für alle Andersdenkenden. Womit alle Nichtlinken nicht toleriert werden.
Und eben das ist das Toleranz-Paradox.
Ist man tolerant den Unruhestiftern und Gewalttätigen aus den eigenen Reihen gegenüber, so verkommt die Bewegung.
Das Bitten an den Tisch sollte darüber funktionieren, ob das Gegenüber am Erhalt einer friedlichen Volksgemeinschaft interessiert ist. Ist sie das nicht, so wird sie nicht an den Tisch gebeten, dann verkörpert sie nur Unfrieden und Hass.
Für die "Mitte der Gesellschaft" ist das gleichermaßen fraglich für LInks- wie für Rechtsextreme Positionen. Für einen Links- oder Rechtsextremen aber nicht. Und auch die Mitte der Gesellschaft hat ja ihre an die Gesetze des Staates gebundene Einsatztruppe, die genau wie linke oder rechte Schlägertrupps drauflosprügeln kann, wenn es darauf ankommt.
Wer der extremistische Feind ist hängt also immer von der eigenen Position ab.
Nun hängen wir ja als Gesellschaft irgendwie an der Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden, dem Andersaussehenden, dem anderen im allgemeinen. Toleriert man aber innerhalb dieser Toleranz auch - nehmen wir mal als Beispiel - Menschenfresser, so bekommt man das Toleranz-Paradox, zumindest wir sehen das so. Wir würden jemanden toleraieren der jemand anderen schädigt; ebenso wie politische Extremisten, die den Staat auseinandernehmen würden, kämen sie an die Macht. Auch diese tolerieren wir nur solange, bis sie jemanden schädigen; in der BRD sogar ein bisschen früher: Bei Rechtsextremen wie Linksextremen haben wir Verbote, die uns schützen sollen (KPD/NSDAP/§86a/§130StGB), denn diese Lektion glaubt man nun mal nach 1933 gelernt zu haben: Lasst die Extremisten nicht an die Macht, sonst ist es mit der Diversität, Demokratie und Meinungsfreiheit vorbei.
Das System schützt sich auf diese Art selbst vor Kurzschlussreaktionen.
Denn fruchtbar ist der Schoß noch;
aus dem das kroch ...
:D
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