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Vollständige Version anzeigen : Deutsches Gericht erkennt Krankschreibung wegen Herzbeschwerden nicht an.



WikingerWolf
20.09.2017, 10:30
Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:

https://www2.pic-upload.de/img/33949362/IMG_4434.jpg

https://www2.pic-upload.de/img/33949384/IMG_4435.jpg

-jmw-
20.09.2017, 10:37
Der Fehler Deines Bekannten liegt darin, nicht nachgefragt zu haben, was die hören/sehen wollen, um sein Fernbleiben zu entschuldigen.

cornjung
20.09.2017, 10:43
@ WikingerWolf

Dein Bekannter hat durch ein Attest zwar glaubhaft gemacht, dass er HRS hat, aber nicht, dass er daduch verhandlungsunfähig ist. Der muss Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, plus ein Attest vorlegen, indem der Arzt seine Verhandlungsunfähigkeit attestiert.

autochthon
20.09.2017, 10:54
@ WikingerWolf

Dein Bekannter hat durch ein Attest zwar glaubhaft gemacht, dass er HRS hat, aber nicht, dass er daduch verhandlungsunfähig ist. Der muss Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, plus ein Attest vorlegen, indem der Arzt seine Verhandlungsunfähigkeit attestiert.

Ist HRS nicht ein Hotelportal??? :?

cornjung
20.09.2017, 10:56
Ist HRS nicht ein Hotelportal??? :?
Auch, aber in diesem ZS waren es erkennbar HerzRythmusStörungen. Mitdenken ! :D

autochthon
20.09.2017, 11:22
Auch, aber in diesem ZS waren es erkennbar HerzRythmusStörungen. Mitdenken ! :D

:versteckt: Ich versuchs ja...

Chandra
20.09.2017, 11:30
Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:

https://www2.pic-upload.de/img/33949362/IMG_4434.jpg

https://www2.pic-upload.de/img/33949384/IMG_4435.jpg

Direkt mit einem Anwalt gegen diese Beschluss vorgehen. Der Idiot im Schwarzkittel hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
Die Gerichte brauchen wohl Geld durch die vielen Verfahren der Fachkräfte.
Es reicht ja sogar aus wenn der Arzt nur bescheinigen würde, die Person hätte eine Grippe.

Soll sich das bloß nicht gefallen lassen.......

Neben der Spur
20.09.2017, 11:38
Er muss die Atteste bringen.
Der Richter hat dicke Eier und Eheprobleme.
Schrittlich gehemmt.

Wer am Anwalt spart, muss dann
die Differenz als Gewinn verbuchen.

Bei Herzproblemen gehört ihm der Lappen
abgenommen. Wenn er einen Teutschen Toten
verursacht damit, .... ?

Querulator
20.09.2017, 11:49
Direkt mit einem Anwalt gegen diese Beschluss vorgehen. Der Idiot im Schwarzkittel hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
Die Gerichte brauchen wohl Geld durch die vielen Verfahren der Fachkräfte.
Es reicht ja sogar aus wenn der Arzt nur bescheinigen würde, die Person hätte eine Grippe.

Soll sich das bloß nicht gefallen lassen.......
Im Fall einer Grippe hätten sie wohl Angst vor Ansteckung.

Chandra
20.09.2017, 12:02
Im Fall einer Grippe hätten sie wohl Angst vor Ansteckung.

:haha:

WikingerWolf
20.09.2017, 13:15
@ WikingerWolf

Dein Bekannter hat durch ein Attest zwar glaubhaft gemacht, dass er HRS hat, aber nicht, dass er daduch verhandlungsunfähig ist. Der muss Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, plus ein Attest vorlegen, indem der Arzt seine Verhandlungsunfähigkeit attestiert.




Direkt mit einem Anwalt gegen diese Beschluss vorgehen. Der Idiot im Schwarzkittel hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
Die Gerichte brauchen wohl Geld durch die vielen Verfahren der Fachkräfte.
Es reicht ja sogar aus wenn der Arzt nur bescheinigen würde, die Person hätte eine Grippe.

Soll sich das bloß nicht gefallen lassen.......

Ein Rechtsanwalt an Gebühren kostet alleine schon mehr als der Streitwert des Ganzen.
Das wäre ungefähr so, als hat man eine kaputte Jeans Hose im Neuwert / Anschaffungspreis von € 30,-- und eine Reparatur der kaputten Jeans würde
€ 40,-- kosten.

Jetzt noch ein Attest vorlegen, würde € 15,-- kosten, und wer erstattet das?

NIEMAND, selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, man bleibt quasi auf den Kosten sitzen.


Er muss die Atteste bringen.
Der Richter hat dicke Eier und Eheprobleme.
Schrittlich gehemmt.

Wer am Anwalt spart, muss dann
die Differenz als Gewinn verbuchen.

Bei Herzproblemen gehört ihm der Lappen
abgenommen. Wenn er einen Teutschen Toten
verursacht damit, .... ?

Wenn alleine aber schon der Anwalt mehr kostet als die Sache, bzw. das Bussgeld.

Gerade bei Bussgeldsachen erhält man fast nie einen Freispruch, welcher mit Unkostenerstattung verbunden ist, sondern immer nur eine Einstellung, wenn es gut geht.

Wenn der angefochtene Bussgeldbescheid € 35,-- an Streitwert ist, dass dann aber eingestellt wird, und ich habe einen Anwalt, der ca. € 300,-- für die Vertretung in gegenständlichem Verfahren nimmt, wer hat dann gewonnen?

cornjung
20.09.2017, 13:23
Ein Rechtsanwalt an Gebühren kostet alleine schon mehr als der Streitwert des Ganzen.
Das wäre ungefähr so, als hat man eine kaputte Jeans Hose im Neuwert / Anschaffungspreis von € 30,-- und eine Reparatur der kaputten Jeans würde
€ 40,-- kosten.Jetzt noch ein Attest vorlegen, würde € 15,-- kosten, und wer erstattet das?NIEMAND, selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, man bleibt quasi auf den Kosten sitzen.Wenn alleine aber schon der Anwalt mehr kostet als die Sache, bzw. das Bussgeld.Gerade bei Bussgeldsachen erhält man fast nie einen Freispruch, welcher mit Unkostenerstattung verbunden ist, sondern immer nur eine Einstellung, wenn es gut geht.Wenn der angefochtene Bussgeldbescheid € 35,-- an Streitwert ist, dass dann aber eingestellt wird, und ich habe einen Anwalt, der ca. € 300,-- für die Vertretung in gegenständlichem Verfahren nimmt, wer hat dann gewonnen?
Um gegen einen Bussgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen, braucht man meiner Kenntnis nach keinen Anwalt, wenn man ohnhin nicht im ADAC ist. Wenn du gewinnst, muss dir der Staat deine Auslagen erstzen. Ein Rezept kostet gar nichts, und es ans Gericht zu senden ne Briefmarke.

Neben der Spur
20.09.2017, 13:26
Das Rechtssystem .
Denn das Böse siegt immer ..


https://m.youtube.com/watch?v=EDct9JVhCZY

Ossis kōnnten den Refrain " Ach, so muss ein Kuhjung sein,
dreckig, feige und gemein
Denn das Böse siegt immer "
aus den 1980ern
nicht kennengelernt haben.

Chronos
20.09.2017, 13:34
Wieder so ein Strang mit irreführendem Titel.

Natürlich kann ein Gericht nicht als Entschuldigung anerkennen, wenn ein Vorgeladener nicht mal in der Lage ist, rechtzeitig ein ärztliches Attest vorzulegen oder per Einschreiben an das Gericht zu senden.

Demnächst kann man wohl einer Verhandlung fernbleiben, wenn man anruft: "Sorry, geht bei mir im Moment nicht, da ich gestern Abend schwer gefeiert habe und mir heute der Kopf brummt", oder wie jetzt?

Kein Wunder, dass die Gerichte völlig überlastet sind, wenn sie sich auch noch darum kümmern müssen, weshalb jemand keine Lust hat, an einem anberaumten Termin zu erscheinen.

frundsberg
20.09.2017, 13:34
Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:

https://www2.pic-upload.de/img/33949362/IMG_4434.jpg

https://www2.pic-upload.de/img/33949384/IMG_4435.jpg


Leider leben wir in einem inländerfeindlichen und besetzten Willkürstaat. Da kann "man nichts machen". Es sei denn, ihr geht mit 50 Mann am WE zum Amtsrichter nach Hause und redet noch einmal mit ihm so von Mann zu Mann.

Chronos
20.09.2017, 13:41
Leider leben wir in einem inländerfeindlichen und besetzten Willkürstaat. Da kann "man nichts machen". Es sei denn, ihr geht mit 50 Mann am WE zum Amtsrichter nach Hause und redet noch einmal mit ihm so von Mann zu Mann.
Purer Blödsinn.

Das Gericht hat völlig korrekt gehandelt. Wenn der Angeklagte zu blöd ist, sich ein ärztliches Attest zu besorgen und dieses fristgerecht und sicher (per Einschreiben oder per persönlicher Abgabe) dem Gericht als Entschuldigung für sein Fernbleiben vorzulegen, ist diesem Mann auch nicht mehr zu helfen.

Demnächst ruft man bei eine Stunde vor einem schon lange zuvor anberaumten Verhandlungstermin beim Gerichtsdiener an und erklärt diesem, dass man wegen einer starken Magenverstimmung verhindert sei, an der Verhandlung teilzunehmen, oder wie?

Circopolitico
20.09.2017, 13:43
Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:

https://www2.pic-upload.de/img/33949362/IMG_4434.jpg

https://www2.pic-upload.de/img/33949384/IMG_4435.jpg

Der Richter hat Recht. Es gibt einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Vernehmungsfähigkeit.
Arbeitsunfähig reicht nicht. Gründe wegen Krankheit nicht bei Gericht erscheinen zu müssen sind, wenn das Denken, der Antrieb, derWille oder das Bewusstsein gestört sind...wenn man nicht in der Lage ist, die Fragen vom Richter zu verstehen und darauf zu antworten.
Wenn eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegt, wenn man einen Schlaganfall hatte, wenn man eine Psychose, eine Depression oder Demenz hat.

Grippe, Herz-Rhythmus-Störung, Erkältung, Beinbruch etc. reicht nicht.

Circopolitico
20.09.2017, 13:52
Um gegen einen Bussgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen, braucht man meiner Kenntnis nach keinen Anwalt, wenn man ohnhin nicht im ADAC ist. Wenn du gewinnst, muss dir der Staat deine Auslagen erstzen. Ein Rezept kostet gar nichts, und es ans Gericht zu senden ne Briefmarke.

Rechtsmittel einzulegen macht nur dann Sinn, wenn man die Chance hat zu gewinnen. Das ist hier aber nicht der Fall.
Der Richter hat absolut Recht.
Wegen Herz-Rhythmus-Störung ist man nicht verhandlungsunfähig. Arbeitsunfähig ja, verhandlungsunfägig Nein.
Von daher würde er sich mit dem Einlegen vo Rechtsmitteln nur selbst schaden, da er dann ja noch mehr Kosten zahlen müsste.

Daher: kleine Brötchen backen und die Kosten begleichen.

Xarrion
20.09.2017, 14:03
Purer Blödsinn.

Das Gericht hat völlig korrekt gehandelt. Wenn der Angeklagte zu blöd ist, sich ein ärztliches Attest zu besorgen und dieses fristgerecht und sicher (per Einschreiben oder per persönlicher Abgabe) dem Gericht als Entschuldigung für sein Fernbleiben vorzulegen, ist diesem Mann auch nicht mehr zu helfen.

Demnächst ruft man bei eine Stunde vor einem schon lange zuvor anberaumten Verhandlungstermin beim Gerichtsdiener an und erklärt diesem, dass man wegen einer starken Magenverstimmung verhindert sei, an der Verhandlung teilzunehmen, oder wie?

Er kann nur hoffen, daß die Bußgeldbehörde keine Mitteilung an die Führerscheinstelle macht.
Wegen der wiederholt aufgetretenen Herzrhythmusstörungen dürfte nämlich die Fahreignung angezweifelt werden.

cornjung
20.09.2017, 14:06
Rechtsmittel einzulegen macht nur dann Sinn, wenn man die Chance hat zu gewinnen. Das ist hier aber nicht der Fall. Der Richter hat absolut Recht.Wegen Herz-Rhythmus-Störung ist man nicht verhandlungsunfähig. Arbeitsunfähig ja, verhandlungsunfägig Nein.Von daher würde er sich mit dem Einlegen vo Rechtsmitteln nur selbst schaden, da er dann ja noch mehr Kosten zahlen müsste.Daher: kleine Brötchen backen und die Kosten begleichen.
Wenn er ein Attest vorlegt, dass er verhandlungsunfähig war bezw. ist, gewinnt er die Berufung. Wegen lebensgefährlichen HRS kann man sehr wohl verhansdlngsunfähig sein. Mindestens aber so tun. Glaubs mir, ich weiss es. Die Gefahr droht aber dem FS.

juenger_fan
20.09.2017, 14:08
Völlig irreführender Titel, dein Bekannter braucht nur ein Attest vorlegen und in Widerspruch gehen. Wegen seiner Blödheit eine solche Riesenwelle mit reißerischem Titel.

Lebemann
20.09.2017, 14:10
Wenn er ein Attest vorlegt, dass er verhandlungsunfähig war bezw. ist, gewinnt er die Berufung. Wegen lebensgefährlichen HRS kann man sehr wohl verhansdlngsunfähig sein. Mindestens aber so tun. Glaubs mir, ich weiss es. Die Gefahr droht aber dem FS.

Also, wenn jemand kein Problem damit hat, sich mit HRS hinters Steuer zu setzten, ist auch verhandlungsfähig...

Chronos
20.09.2017, 14:15
Er kann nur hoffen, daß die Bußgeldbehörde keine Mitteilung an die Führerscheinstelle macht.
Wegen der wiederholt aufgetretenen Herzrhythmusstörungen dürfte nämlich die Fahreignung angezweifelt werden.
Was in diesem Fall sicher auch nicht verkehrt wäre.

Man liest immer häufiger, dass ältere Autofahrer wegen irgendwelcher Herzprobleme schwere Kollisionen verursachen.

Wenn - wie kürzlich in BaWü passiert - ein 93-Jähriger wegen einer Herzattacke mit seinem Vollautomatik-SUV in eine Bäckerei donnert, sollte man bei solchen gesundheitlichen Risiken schonmal auf's Autofahren verzichten und lieber den ÖPNV oder ein Taxi nehmen.

cornjung
20.09.2017, 14:25
Also, wenn jemand kein Problem damit hat, sich mit HRS hinters Steuer zu setzten, ist auch verhandlungsfähig...
Lass dir von einem Kardio- bezw.Neurologen ( Spezialisten für HRS ) erklären, warum du mit HRS sehr wohl Autofahren kannst, aber leider verhandlunsunfähig bist, oder lies den Fall bei Max Strauss nach. Ich wiederhole es, Attest, dass er verhandlungsfähig ist, plus Widerspruch. Ende. Und dazu braucht niemand einen Anwalt.

Neben der Spur
20.09.2017, 14:31
Lass dir von einem Kardio- bezw.Neurologen ( Spezialisten für HRS ) erklären, warum du mit HRS sehr wohl Autofahren kannst, aber leider verhandlunsunfähig bist, oder lies den Fall bei Max Strauss nach. Ich wiederhole es, Attest, dass er verhandlungsfähig ist, plus Widerspruch. Ende. Und dazu braucht niemand einen Anwalt.

Dieser Arzt scheint "out of the box" zu denken.
Fahrlässige Tötung und weg ist der Doktortitel.

Circopolitico
20.09.2017, 14:35
Wenn er ein Attest vorlegt, dass er verhandlungsunfähig war bezw. ist, gewinnt er die Berufung. Wegen lebensgefährlichen HRS kann man sehr wohl verhansdlngsunfähig sein. Mindestens aber so tun. Glaubs mir, ich weiss es. Die Gefahr droht aber dem FS.

Ne, weil ein Attest in der Regel spätestens 3 Tage nach der Verhandlung vorliegen muss. Ist jetzt eh zu spät dafür.
Kein Arzt wird ihm ein Attest für Verhandlungsunfähigkeit rückwirkend geben.
Von der Gesetzeslage her darf ein Arzt nämlich nur für 3 Tage rückwirkend ein Attest ausstellen.

Zudem: Selbst der Notarzt verordnete nur Ruhe. Das ist also sicherlich nichts lebensbedrohendes, was eine Verhandlungsunfähigkeit rechtfertigen würde.

Verhandlungsundähig bei HR-Störung ist man dann, wenn die Ausmaße so heftig sind, dass die Gefahr eines Herz-Kreislaufzusammenbruches droht, wenn man Atemnot und Brustenge hat.

Das ist aber hier nicht der Fall.

Xarrion
20.09.2017, 14:36
Dieser Arzt scheint "out of the box" zu denken.
Fahrlässige Tötung und weg ist der Doktortitel.

Was bitte hat das mit dem Doktortitel zu tun?

Ausonius
20.09.2017, 14:36
Jetzt noch ein Attest vorlegen, würde € 15,-- kosten, und wer erstattet das?


Meiner Meinung nach hätte er das Bußgeld zahlen sollen, da er bei dem Stoßstangenkratzer glimpflich davon kam. Aber wenn er unbedingt vor dem Amtsgericht recht bekommen will, sollte ihm das die 15 € wert sein.

Ausonius
20.09.2017, 14:38
Es sei denn, ihr geht mit 50 Mann am WE zum Amtsrichter nach Hause und redet noch einmal mit ihm so von Mann zu Mann.

Was solln' das bringen? Solche Dinge vorzuschlagen ist die pure Dummheit und hat in den Fällen Ursache und Plan zu lebensgefährlichen bzw. tödlichen Situationen geführt.

Circopolitico
20.09.2017, 14:45
Was bitte hat das mit dem Doktortitel zu tun?

Er meinte bestimmt damit "Entzug der Approbation"

Und das kann Durchaus passieren, wenn man als Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Mein früherer Hausarzt sagte damals zu mir "studier bloß nicht Medizin. Ärzte in Deutschland stehen schon mit einem Bein im Knast bevor sie überhaupt angefangen haben zu arbeiten".

Murmillo
20.09.2017, 15:17
...
Wenn der angefochtene Bussgeldbescheid € 35,-- an Streitwert ist, dass dann aber eingestellt wird, und ich habe einen Anwalt, der ca. € 300,-- für die Vertretung in gegenständlichem Verfahren nimmt, wer hat dann gewonnen?
Nun, es bleibt dir die Genugtuung, gegen die Bussgeldbehörde Recht bekommen zu haben ! Eigentlich unbezahlbar !:D

Murmillo
20.09.2017, 15:27
...
Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte ,...

Nun, der gelbe Schein für den Arbeitgeber reicht bei Gericht nicht. Ausserdem ist hier zwischen Termin- und Vernehmungsunfähigkeit zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall geht es wohl um eine Terminunfähigkeit.
Von Terminunfähigkeit spricht man, wenn die Reisefähigkeit zum Gerichtsort eingeschränkt ist. Dies ist möglich bei z.B.:
-schwerem Herzleiden mit Luftnot und Belastungseinschränkungen
-chronischen Nierenkrankheiten mit der Notwendigkeit, jeden zweiten Tag die Dialyse aufzusuchen
-fortgeschrittenen Tumorkrankheiten mit Schwächezuständen
-Schmerzen, Gelenk- und Wirbelsäulenbeschwerden mit hochgradigen Mobilitätsstörungen
-auch Akutereignisse wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder ein Autounfall machen den Weg in den Gerichtssaal unmöglich
-ausgeprägten Durchblutungsstörungen der Beine, wie sie bei der langjährigen Zuckererkrankung oder der fortgeschrittenen Arterienverkalkung auftreten
Bei diesen Erkrankungen wäre es ggf. im Einzelfall nicht zumutbar bzw. mit einem Risiko für die Gesundheit oder Genesung verbunden, eine Reise zu einem Gerichtstermin anzutreten. Dies kann ein Arzt in einem entsprechenden Schreiben attestieren ( nicht der "gelbe Schein!). Da man aber eventuell gleichzeitig sehr wohl vernehmungsfähig sein kann, könnte es sogar sei, dass in so einem Fall z.B. eine Vernehmung außerhalb des Gerichtsgebäudes am Krankenbett stattfindet.
Da dein Bekannter wohl ziemlich sicher aufgrund des Herzleidens als nicht terminfähig einzustufen war, hat er lediglich das falsche Dokument ans Gericht gesandt. Hätte aber der Arzt ihm wohl auch sagen können, wenn dieser gewusst hätte, worum es ging.
Jetzt im Nachhinein noch ein Fass aufzumachen lohnt nicht. Kein Gericht würde da eine Revision bzw. Berufung zulassen, weil der Streitwert gegenüber den zu erwartenden entstehenden Kosten zu gering wäre.

Arndt
20.09.2017, 15:28
Bei Würdigung dessen, was hier teilweise sehr emotional dazu geschrieben wurde, kann man nur feststellen: Sturm im Wasserglas! Wenn ein Notarzt zu einem Menschen gerufen wird, der Herzbeschwerden angibt, fragt er zunächst mal nach der Art der Beschwerden. Der Verkehrsteilnehmerin, die hinter seinem Auto stand, sagte er, er habe "Herzklopfen". Die Angabe, dieses Herzklopfen oder Herzrasen würde meistens nach 2-5 Minuten Ruhe wieder verschwinden, lässt supraventrikuläre Extrasystolen vermuten. Das ist eine meist harmlose Art der Herzrhythmusstörungen. Der ohne ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen doch noch hinzugezogene Rettungswagen mit Notarzt bestätigte offenbar diese supraventrikalären Extrasystolen an Hand eines EKG. Vermutlich gab der Betroffene auch an, dass er schon öfter solche Phasen hatte und sie mit einigen Minuten Ruhe (und möglicherweise mit noch ein paar anderen einfachen und selbst durchzuführenden Methoden) in den Griff bekommen habe. Damit war die Mission des Rettungswagens mit Notarzt beendet. Eine Verhandlungsunfähigkeit vor einem Gericht ist definitiv durch diese Herzrhythmusstörung nicht gegeben und die Berufung auf den Rettungswagen und das da durchgeführte EKG hätten nie und nimmer eine Verhandlungsunfähigkeit begründet. Weder ein Kardiologe, der bei Herzrhythmusstörungen zwar die richtige Adresse ist noch erst recht ein Neurologe, der mit Herzrhythmusstörungen nicht das geringste zu tun hat, denn er ist zu gut Deutsch Nervenarzt, hätten dem Betroffenen bei der Art der vorliegenden supraventrikulären Extrasystolie auf Anforderung bestätigt, dass er wegen der Art seiner Beschwerden zwar Auto fahren darf (das steht außer Zweifel), aber nicht vor Gericht erscheinen kann. Er ist medizinisch gesehen also absolut in der Lage, Auto zu fahren, er ist allerdings ebenso in der Lage, vor Gericht zu erscheinen und vollauf verhandlungsfähig. Jeder Arzt, der das so sieht, ist nicht "out of the box", sondern vollkommen up to date! Natürlich kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anlass sein, nicht vor Gereicht zu erscheinen. Der diese AU- Bescheinigung ausstellende Arzt wird in aller Regel gefragt, ob die Art der Erkrankung vorübergehend das Erscheinen vor Gericht hätte verhindern können. Ist er nicht gefragt worden und das Gericht hat gegen den Betroffenen entschieden, kann sicher mittels Anwalts Einspruch erhoben werden. Dann allerdings kann das Gericht wiederum einen Gutachter bestellen, der dem Gericht aus mediznischer Sicht darzulegen hat, ob Verhandlungsunfähigkeit auf Grund der AU- Bescheinigung vorlag. Beruhte die Diagnose der Arbeitsunfähigkeit allerdings wieder auf der supraventrikulären Extrasystolie, sind die Chancen bei einem Einspruch sehr, sehr gering wenn nicht sogar aussichtslos.
Kurzum: Zwar kleinliche Verhängung eines Bußgelds, aber sonst keine Verfahrensfehler. Da hilft nichts, außer zu bezahlen und das ganze schnell zu vergessen. Es ist nicht geeignet, daraus ein großes Brimborium zu veranstalten!

Murmillo
20.09.2017, 15:36
Um gegen einen Bussgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen, braucht man meiner Kenntnis nach keinen Anwalt, wenn man ohnhin nicht im ADAC ist. Wenn du gewinnst, muss dir der Staat deine Auslagen erstzen. Ein Rezept kostet gar nichts, und es ans Gericht zu senden ne Briefmarke.

Es geht hier ja nicht mehr um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Da bereits ein Urteil in der Sache ergangen ist, geht es nun um eine Berufung.

WikingerWolf
20.09.2017, 15:52
Um gegen einen Bussgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen, braucht man meiner Kenntnis nach keinen Anwalt, wenn man ohnhin nicht im ADAC ist. Wenn du gewinnst, muss dir der Staat deine Auslagen erstzen. Ein Rezept kostet gar nichts, und es ans Gericht zu senden ne Briefmarke.

stimmt.... das kann man auch ohne Anwalt regeln.


Leider leben wir in einem inländerfeindlichen und besetzten Willkürstaat. Da kann "man nichts machen". Es sei denn, ihr geht mit 50 Mann am WE zum Amtsrichter nach Hause und redet noch einmal mit ihm so von Mann zu Mann.

der dann 50 Streifenwagen anfordert, von denen 150 kommen....

weils ein Richter ist...


Er kann nur hoffen, daß die Bußgeldbehörde keine Mitteilung an die Führerscheinstelle macht.
Wegen der wiederholt aufgetretenen Herzrhythmusstörungen dürfte nämlich die Fahreignung angezweifelt werden.

an welche Führerscheinstelle denn?




Lass dir von einem Kardio- bezw.Neurologen ( Spezialisten für HRS ) erklären, warum du mit HRS sehr wohl Autofahren kannst, aber leider verhandlunsunfähig bist, oder lies den Fall bei Max Strauss nach. Ich wiederhole es, Attest, dass er verhandlungsfähig ist, plus Widerspruch. Ende. Und dazu braucht niemand einen Anwalt.

Ich denke nicht, dass er jetzt noch ein großes Bramborium veranstaltet...


Nun, es bleibt dir die Genugtuung, gegen die Bussgeldbehörde Recht bekommen zu haben ! Eigentlich unbezahlbar !:D

Recht bekommen, und Recht haben ist zweierlei wie auch umgekehrt.

Meistens aber urteilen Richter so, wie es auch die Bußgeldbehörden sehen, nämlich fast immer gegen den Bürger.

Ruepel
20.09.2017, 15:59
Anliegend werde ich jetzt einmal ein Urteil eines Amtsgerichts hochladen, was einem Bekannten von mir passiert ist.

Hintergrund ist und war hier ein Bußgeldbescheid einer Bußgeldstelle, gegen welches mein Bekannter Widerspruch bei der Bußgeldstelle eingelegt hatte, und die Bußgeldstelle darauf hin die Akte zur Entscheidungsfindung an das zuständige Amtsgericht abgegeben hatte.

Es handelte sich hierbei um eine Verkehrs Ordnungswidrigkeit:
Im Winter 2016 / 2017 befuhr mein Bekannter eine Schneeverwehte Straße im Erzgebirge im Süden des Bundesstaates Sachsen. Als er plötzlich starkes Herz rasen bekam, aufgrund von Herzrhythmusbeschwerden, hielt er zunächst erst einmal auf der Straße an, die ganz wenig befahren war, um sich ruhig zu stellen, damit die Herzbeschwerden wieder aufhören. Das funktioniert auch immer gut, und ist meistens nach 2... 3 oder 5 Minuten vorbei.

Es handelte sich hierbei um eine zweispurige Fahrbahn, die aber die starken Schneefall und durch die weggeräumt Schneeberge werden an Straßenrand aus dieser an sich zweispurigen Fahrbahn eine einspurige Fahrbahn gemacht hat.

Hinter ihm stand dann ein Auto, was nicht vorbei fahren konnte, also Stieg die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos aus, um zu sehen, warum mein Bekannter nicht weiter vor.

Er deutete auf sein Herz und sagte, dass er Herzklopfen hätte, und warte dass das wieder aufhört.

Die Fahrerin des hinter ihm stehenden Autos wollte den Krankenwagen holen, aber mein Bekannter wusste, dass die Beschwerden durch einfaches ruhig sein wieder von alleine weg gehen. Also wollte er sein Auto ein paar Meter weiter in einer Parktasche fahren, damit die fahren hinter ihm vorbeifahren kann. Dabei rutschte er ganz leicht mit der Stoßstange gegen ein anderes Fahrzeug.

Die Fahrerin hinter ihm hatte dann den Rettungswagen und die Polizei angerufen, welche auch kam.

Der Rettungswagen diagnostizierte, nachdem ein EKG geschrieben wurde, Herzrhythmusstörungen, und vor ordnete ein paar Minuten Ruhe. Die Eintreffen der Polizei nahm den Unfall auf , Der Fahrer Des angestoßenen Autos war auch vor Ort, und man tauschte die Versicherung aus.

Polizei und Rettungswagen fuhren dann wieder weg, und die Sache war erledigt.

Der Fahrer des geparkten Autos vor dann in einer Werkstatt, um den Schaden zu begutachten lassen. Die Werkstatt stellte jedoch Außer einem kleinen Kratzer an der schwarzen Plastikstoßstange des VW Golf vier keine Beschädigung fest, so dass keine Ansprüche an die Versicherung gestellt worden sind. Somit ist also kein Sachschaden entstanden.

Die Bußgeldstelle wollte dann aber ein Verwarngeld in Höhe von 35 € haben. Dagegen hatte mein Bekannter unter Hinweis des Sachverhaltes Einspruch eingelegt, so dass der ganze Vorgang zum Amtsgericht ging .

Mein Bekannter hatte laut seinen Erzählungen auch der Bußgeldstelle gesagt, die sollen doch bitte den Einsatz Bericht des Rettungswagens anfordern, was die auch nicht getan haben.

Als die Sache schon bereits beim Gericht war, hatte mein Bekannter eben so das Gericht gebeten, den Einsatz Bericht des Rettungswagens anzufordern, aus dem auch die Herzbeschwerden hervorgingen. Das Gericht hatte darauf zurück geschrieben , Dass dieses für als nicht notwendig erachten, einen solchen Bericht von der Rettungsstelle anzufordern, und dass alle diese Fragen bei der Hauptverhandlung geklärt werden würden.

Am Tage der Hauptverhandlung war jedoch mein Bekannter krank, ist zum Arzt gegangen, und hatte auch eine Krankmeldung dem Gericht übersandt, und auch dem Gericht mitgeteilt dass er wieder starke Herzbeschwerden hätte , Und sich deshalb telefonisch und auch schriftlich entschuldigt hatte, und auch die Krankmeldung an das Gericht geschickt.

Das ist nun die Antwort des Amtsgerichts in Form eines Urteils:

https://www2.pic-upload.de/img/33949362/IMG_4434.jpg

https://www2.pic-upload.de/img/33949384/IMG_4435.jpg

Was soll der Scheiß,hier rumsabbern,aber zu feige den Namen des Rechtsbrechers zu nennen.
Feiglinge haben keine Rechte !

Querulator
20.09.2017, 16:14
Wieder so ein Strang mit irreführendem Titel.

Natürlich kann ein Gericht nicht als Entschuldigung anerkennen, wenn ein Vorgeladener nicht mal in der Lage ist, rechtzeitig ein ärztliches Attest vorzulegen oder per Einschreiben an das Gericht zu senden.

Demnächst kann man wohl einer Verhandlung fernbleiben, wenn man anruft: "Sorry, geht bei mir im Moment nicht, da ich gestern Abend schwer gefeiert habe und mir heute der Kopf brummt", oder wie jetzt?

Kein Wunder, dass die Gerichte völlig überlastet sind, wenn sie sich auch noch darum kümmern müssen, weshalb jemand keine Lust hat, an einem anberaumten Termin zu erscheinen.

http://i68.tinypic.com/vghpqd.jpg

Es fing aber schon mit dem Bußgeldbescheid selbst an. Die Polizisten kannten den Grund von der Ambulanz her.

Eloy
20.09.2017, 16:34
Leider leben wir in einem inländerfeindlichen und besetzten Willkürstaat. Da kann "man nichts machen". Es sei denn, ihr geht mit 50 Mann am WE zum Amtsrichter nach Hause und redet noch einmal mit ihm so von Mann zu Mann.

Kann man die 50 dann auch noch hier vorbeischicken:


Rentnerin sammelt Flaschen - jetzt ist sie vorbestraft


Gegenüber der "tz" rechtfertigte sich ein Bahn-Sprecher: "Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt. Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird."

http://www.focus.de/finanzen/recht/flaschensammlerin-rentnerin-sammelt-flaschen-jetzt-ist-sie-vorbestraft_id_7616789.html

WikingerWolf
20.09.2017, 16:45
Was soll der Scheiß,hier rumsabbern,aber zu feige den Namen des Rechtsbrechers zu nennen.
Feiglinge haben keine Rechte !

Ein Rüpel ist, wer nicht erkennen will aus dem eingescannten Schreiben, dass sämtliche Namen, also die des Verrechtsbrechers, die des beamteten Richters, die der Schreibkraft, und der Name bzw. Ort des gerichts allesamt geschwärzt wurden.

Somit ist niemanden geschadet worden, und niemand kann sich auf den Schlips getreten fühlen, selbst das Gericht nicht.




Es fing aber schon mit dem Bußgeldbescheid selbst an. Die Polizisten kannten den Grund von der Ambulanz her.

Das ist wahrscheinlich richtig!

Naja, pfänden können die meinen Bekannten nicht, also braucht er sich ja keine Sorgen machen.
Ist nur schade, dass er auf rechtsstaatlichem Wege nicht zum gewünschten Erfolg kommt.

Sing Sing
20.09.2017, 16:50
IM NAMEN DES VOLKES! :haha:

WikingerWolf
20.09.2017, 16:54
http://www.focus.de/finanzen/recht/flaschensammlerin-rentnerin-sammelt-flaschen-jetzt-ist-sie-vorbestraft_id_7616789.html

Naja, Hauptsache den Flüchtlingen wird alles in den Arsch geblasen, aber den Trümmerfrauen, und dazu könnte die Dame durchaus noch dazugehören,
denn auch kleine Mädchen haben teilweise mitgeholfen beim Trümmer wegräumen, reicht noch nicht einmal die Rente.

Den Terroristen und Kameltreibern alles in Arsch blasen, und an unseren eigenen Leuten knappsen

das ist der Freiheitlich demokraturische Rechtsstaat der gesetzgebenden Blockparteien

Immer mehr alte Menschen bessern ihre Rente mit Flaschensammeln auf
Mittwoch, 20.09.2017, 17:00
Eine 76-Jährige Münchnerin hat sich ihre Rente schon seit Jahren durch Flaschensammeln aufgebessert. Doch nun wurde sie im Münchner Hauptbahnhof erwischt. Die Folge: 2000 Euro weniger und eine Vorstrafe.
Anna Leeb kennt den Münchner Hauptbahnhof gut. Wie die Münchner "tz" berichtet, bessert die 76-Jährige seit mehreren Jahren ihre Rente auf, indem sie im Bereich rund um den Bahnhof Flaschen sammelt.
Wohl bemerkt: rund um den Bahnhof. Früher hat Leeb auch im Bahnhof gesammelt, bis zwei Mitarbeiter sie erwischten und ihr Hausverbot erteilten. Im Bahnhof gilt die Hausordnung der Deutschen Bahn. Und die untersagt das Flaschensammeln.
Kürzlich betrat Leeb den Bahnhof trotz allem erneut, um bei einer ihrer Touren auf die andere Seite des Gebäudes zu gelangen, wie die "tz" schreibt. Die 76-Jährige ist offenbar hüftkrank und hat Probleme, längere Strecken zu laufen.
Verfahren wegen Hausfriedensbruchs
Im Bahnhof sah sie zwei leere Flaschen, die sie in ihren Wagen räumte. Das wiederum sahen jedoch die zwei Bahnmitarbeiter, die sie bereits zwei Jahre zuvor verwarnt hatten.
Die Deutsche Bahn hängte der Rentnerin deshalb ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs an. Nun soll sie 2000 Euro Strafe zahlen und ist vorbestraft.
Gegenüber der "tz" rechtfertigte sich ein Bahn-Sprecher: "Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt. Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird."

Murmillo
20.09.2017, 17:01
http://i68.tinypic.com/vghpqd.jpg

Es fing aber schon mit dem Bußgeldbescheid selbst an. Die Polizisten kannten den Grund von der Ambulanz her.

Ja, ist nun mal so. Wird die Polizei gerufen, leitet sie ein Bußgeldverfahren ein.
Wer hatte denn überhaupt in diesem Fall ohne Personenschaden und mit nur ganz geringem Sachschaden die Polizei gerufen ? Anrufen, melden, dass kein Personenschaden besteht und nur geringer Sachschaden ( dass man weiterfahren kann) und sich für die Versicherung die Tagebuchnummer geben lassen, und gut ist. Zumal ja beiden beteiligten Fahrer die Personalien ausgetauscht hatten.
Vermutlich hatte aber in diesem Fall die Rettungsleitstelle den RTW und die Polizei alarmiert. Man weiss ja nicht, was die Fahrerin des nachfolgenden Autos da gemeldet hatte.

Murmillo
20.09.2017, 17:04
... Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird."

Richtig, Ordnung ( und Pünktlichkeit) sind bei der DB oberstes Gebot, bis in den Mülleimer !
Und Sauberkeit natürlich, wie immer sie bei der DB diese definieren !

Neben der Spur
20.09.2017, 17:15
Also, wer in diesem Fall sich über
den Rechtsstaat beschwert, braucht
sich auch nicht über Asylantragssteller
aufregen, ist besser für das Herz.

Ich bleibe dabei, daß Herzrythmusstörungen
bei Aquaplaning, Laubnässe, Glatteis, Nebel,
Autobahnbaustellen und ähnlichen immer
wiederkehrenden Gefahrensituationen
nicht in den Kfz-Verkehr gehören.

Wir sind hier nicht im menschenleeren
Kanada oder Australien.

frundsberg
20.09.2017, 17:38
Was solln' das bringen? Solche Dinge vorzuschlagen ist die pure Dummheit und hat in den Fällen Ursache und Plan zu lebensgefährlichen bzw. tödlichen Situationen geführt.

Das dient dazu bestimmte Leute daran zu erinnern, daß Willkür immer auch Grenzen gesetzt werden muß. Die spielen hier Gott. Aber eben nur solange, wie sich die Menge dies von ihren Pappenheimern gefallen läßt.

frundsberg
20.09.2017, 17:40
Kann man die 50 dann auch noch hier vorbeischicken:





http://www.focus.de/finanzen/recht/flaschensammlerin-rentnerin-sammelt-flaschen-jetzt-ist-sie-vorbestraft_id_7616789.html

Genau das meinte ich ja mit Willkür- und Unrechtstaat. Eine inländerfeindliche Besatzungsrepublik. Omas, die ihre Rente aufbessern, werden verhaftet. Straffällige Ausländer, die anderen den Schädel einschlagen, lassen sie frei. Willkommen im Faschismus.

WikingerWolf
20.09.2017, 18:52
Genau das meinte ich ja mit Willkür- und Unrechtstaat. Eine inländerfeindliche Besatzungsrepublik.

Eine von America gesteuerte Besatzungspolitik


Omas, die ihre Rente aufbessern, werden verhaftet.

verhaftet worden ist sie ja nicht.
Ich denke, die Bundesbahn hat die Polizei zwecks Personalienfeststellung gerufen, und dann Strafanzeige gestellt.
€ 2000,-- hört sich nach Strafbefehl an:
Wenn ich mal davon ausgehe, dass München die teuerste Stadt Deutschlands ist, und sie eine angenommene Rente von ca. € 1200,--
erhält, so sind das € 40,-- pro Tag.

Also wird sie wahrscheinlich 50 Tagessätze a € 40,-- erhalten haben.

Damit ist sie aber nicht vorbestraft, denn das bedarf ab 91 Tagessätzen.

€ 2000 geteilt durch 91 ergäbe € 22 Tagessatz, und soetwas gibt es nicht. es gibt nur runde Tagessätze wie
€ 5, € 10, € 15, € 20, € 25, € 30, € 35, € 40, usw.

Die Oma hat nun zwei Möglichkeiten:

Einspruch gegen den Strafbefehl zu erheben dann wird ordentlich vor Gericht verhandelt, oder diese 50 Tage abzusitzen in einem Münchner Gefängnis bei Frei Kost & Logies.





Straffällige Ausländer, die anderen den Schädel einschlagen, lassen sie frei.

Na, die heulen ja auch laut genug, so dass Grünen Partei & Gesox zur Hilfe kommen.


Willkommen im Faschismus.

Faschismus war bis 1945 in Italien unter Mussolino, und da war Ordnung

Krabat
20.09.2017, 19:03
Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.

marion
20.09.2017, 19:18
Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.

einem schon länger hier Lebenden, wird niemals etwas vergessen, sollte es wieder mal Streß geben wird die Sache wieder ausgegraben. Ich hab das vor zig Jahren mal bei einem Bekannten in einem Prozeß erlebt, da wurden vom Richter penibel sämtliche Verfehlungen der letzten 20 Jahre verlesen, auch wenn schon lange verjährt und abgegolten, der wurde überhaupt nicht mehr fertig :crazy:

Schwabenpower
20.09.2017, 19:29
Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.
Eigentlich ja. Allerdings habe ich mich vor einigen Jahren schon einmal gegen ein Strafmandat wegen überhöhter Geschwindigkeit gewehrt. Waren auch nur 30 Tacken.

Nur gab es da kein entsprechendes Schild. Das war nämlich wegen Arbeiten demontiert. Da ich ein Foto gemacht hatte, wurde der Bescheid tatsächlich zurück gezogen.

Aktuell habe ich ja wieder etwas Ähnliches. Geschwindigkeitsüberschreitung in (meiner eigenen!) Baustelle. Nur hatte ich die gut 2 Stunden zuvor schon aufgehoben.

Würdest Du in diesen Fällen auch zahlen?

frundsberg
20.09.2017, 19:47
Eine von America gesteuerte Besatzungspolitik



verhaftet worden ist sie ja nicht.
Ich denke, die Bundesbahn hat die Polizei zwecks Personalienfeststellung gerufen, und dann Strafanzeige gestellt.
€ 2000,-- hört sich nach Strafbefehl an:
Wenn ich mal davon ausgehe, dass München die teuerste Stadt Deutschlands ist, und sie eine angenommene Rente von ca. € 1200,--
erhält, so sind das € 40,-- pro Tag.

Also wird sie wahrscheinlich 50 Tagessätze a € 40,-- erhalten haben.

Damit ist sie aber nicht vorbestraft, denn das bedarf ab 91 Tagessätzen.

€ 2000 geteilt durch 91 ergäbe € 22 Tagessatz, und soetwas gibt es nicht. es gibt nur runde Tagessätze wie
€ 5, € 10, € 15, € 20, € 25, € 30, € 35, € 40, usw.

Die Oma hat nun zwei Möglichkeiten:

Einspruch gegen den Strafbefehl zu erheben dann wird ordentlich vor Gericht verhandelt, oder diese 50 Tage abzusitzen in einem Münchner Gefängnis bei Frei Kost & Logies.






Na, die heulen ja auch laut genug, so dass Grünen Partei & Gesox zur Hilfe kommen.



Faschismus war bis 1945 in Italien unter Mussolino, und da war Ordnung

Es stimmt natürlich, daß der Faschismus in Italien, der sicherlich dem Volke nicht feindlich gegenüberstand, nicht mit dem inländerfeindlichen Eliten-"Faschismus" unserer zionistischen Herrscher vergleichbar ist. Da aber das Wort F. selbst so ein böses Unikat nach 1945 wurde, sollte man ihn ruhig auf das Krasseste anwenden, auf die Gegenwart. Zumindest kann man das tun und man lügt dabei nicht.

WikingerWolf
20.09.2017, 21:13
Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.

Dann ist / wäre die Sache fürs Gericht vergessen, aber sicherlich nicht für den Betroffenen, der sich dann möglicherweise noch Jahre lang darüber ärgert,
€ 35 für nichts aus dem Fenster geworfen zu haben.


einem schon länger hier Lebenden, wird niemals etwas vergessen, sollte es wieder mal Streß geben wird die Sache wieder ausgegraben. Ich hab das vor zig Jahren mal bei einem Bekannten in einem Prozeß erlebt, da wurden vom Richter penibel sämtliche Verfehlungen der letzten 20 Jahre verlesen, auch wenn schon lange verjährt und abgegolten, der wurde überhaupt nicht mehr fertig :crazy:

Die gehen auch noch länger als 20 Jahre zurück.

Als ich selbst vor ein paar Jahren wegen einer anderen OWiG vor Gericht war, da wurde mir sogar eine damals über 30 jährige Verfehlung vorgehalten, wo ich als Jugendlicher mit einem frisierten Mofa angehalten wurde.

Das hatten die noch im Akt, d.h. in der Akte (Akt wäre die Österreichische Ausdrucks Variante ).
da wurde dann noch kurz draus vorgelesen, wie ich als Jugendlicher zuerst über Fußwege dem Polizeiauto entwischt bin durch waghalsige Fahrmanöver und tatsächlich entkommen bin.


Es stimmt natürlich, daß der Faschismus in Italien, der sicherlich dem Volke nicht feindlich gegenüberstand, nicht mit dem inländerfeindlichen Eliten-"Faschismus" unserer zionistischen Herrscher vergleichbar ist. Da aber das Wort F. selbst so ein böses Unikat nach 1945 wurde, sollte man ihn ruhig auf das Krasseste anwenden, auf die Gegenwart. Zumindest kann man das tun und man lügt dabei nicht.

Mag sein, bloss beim Wort Faschismus alleine denkt man automatisch an "rechts", und das stört mich dabei.

Ich denke, zionistischer Machtapparat hört sich besser an.

laurin
20.09.2017, 22:30
Ein Rechtsanwalt an Gebühren kostet alleine schon mehr als der Streitwert des Ganzen.
Das wäre ungefähr so, als hat man eine kaputte Jeans Hose im Neuwert / Anschaffungspreis von € 30,-- und eine Reparatur der kaputten Jeans würde
€ 40,-- kosten.

Jetzt noch ein Attest vorlegen, würde € 15,-- kosten, und wer erstattet das?

NIEMAND, selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, man bleibt quasi auf den Kosten sitzen.



Wenn alleine aber schon der Anwalt mehr kostet als die Sache, bzw. das Bussgeld.

Gerade bei Bussgeldsachen erhält man fast nie einen Freispruch, welcher mit Unkostenerstattung verbunden ist, sondern immer nur eine Einstellung, wenn es gut geht.

Wenn der angefochtene Bussgeldbescheid € 35,-- an Streitwert ist, dass dann aber eingestellt wird, und ich habe einen Anwalt, der ca. € 300,-- für die Vertretung in gegenständlichem Verfahren nimmt, wer hat dann gewonnen?

Gerade bei Bussgeldsachen erhält man fast nie einen Freispruch, welcher mit Unkostenerstattung verbunden ist, sondern immer nur eine Einstellung, wenn es gut geht.

Eben! Und mit 300,-- Teuro für einen Anwalt schmeißt man nur mit gutem Geld nach schlechtem. Das hat nichts mit Einknicken oder Aufgeben zu tun.

WikingerWolf
20.09.2017, 22:35
Mein Bekannter wird sowieso bald umziehen... mehr sage ich dazu nicht!
Ich nenne soetwas Boomerang-Briefe!

torun
21.09.2017, 08:38
Er kann nur hoffen, daß die Bußgeldbehörde keine Mitteilung an die Führerscheinstelle macht.
Wegen der wiederholt aufgetretenen Herzrhythmusstörungen dürfte nämlich die Fahreignung angezweifelt werden.

Genau so ist es, dem wuerde ich die Fahrerlaubnis entziehen.

cornjung
21.09.2017, 10:33
Verhandlungsundähig bei HR-Störung ist man dann, wenn die Ausmaße so heftig sind, dass die Gefahr eines Herz-Kreislaufzusammenbruches droht, wenn man Atemnot und Brustenge hat.Das ist aber hier nicht der Fall.

Also, wenn jemand kein Problem damit hat, sich mit HRS hinters Steuer zu setzten, ist auch verhandlungsfähig...

Wenn er ein Attest vorlegt, dass er verhandlungsunfähig war bezw. ist, gewinnt er die Berufung. Wegen lebensgefährlichen HRS kann man sehr wohl verhansdlngsunfähig sein. Mindestens aber so tun. Glaubs mir, ich weiss es. Die Gefahr droht aber dem FS.
Also, um genau zu sein, eine normale Krankschreibung reicht sicher nicht für eine gerichtliche Verhandlungsunfähigkeit, und die Verhandlungsunfähigkeit muss im Attest auch nicht nur behauptet, sondern ausführlich, detailliert und nachvollziehbar dargelegt werden.

Es geht hier ja nicht mehr um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Da bereits ein Urteil in der Sache ergangen ist, geht es nun um eine Berufung.
Ok, Berufung. Anwalt norwendig ? Werden mir meine Kosten ersetzt, wenn ich gewinne ? Ich war früher wegen meines Fahrstils bei der BGB und G Stammi, war aber ADAC-Mitglied plus hatte eine RSV ! Und weiss, dass ein guter Anwalt Wunder bewirken kann.

Recht bekommen, und Recht haben ist zweierlei wie auch umgekehrt.Meistens aber urteilen Richter so, wie es auch die Bußgeldbehörden sehen, nämlich fast immer gegen den Bürger.
Recht bekommen hängt von der Person und vor allem von der Fähigkeit und Kompetenz vom Anwalt ab. Und zwar in jedem System. Gut, es sei denn du bist " schutzsuchender " refugee.

Mein Bekannter wird sowieso bald umziehen... mehr sage ich dazu nicht!Ich nenne soetwas Boomerang-Briefe!
Am besten " unbekannt verzogen " ins Asylanten-heim-Nirvana, und die Papiere " verlieren ". Millionen refugees machen es vor, lachen sich über die Deutschen Zahldeppen kaputt, zahlen rein gat nichts, und kommen zu keiner Verhandlung. Und zwar ohne Atteste.

Ich hätte die 35 Euro gezahlt und die Sache vergessen.
Ich auch. Und wenn nicht, es anwaltschaftlich geregelt.

WikingerWolf
21.09.2017, 11:48
Recht bekommen hängt von der Person und vor allem von der Fähigkeit und Kompetenz vom Anwalt ab. Und zwar in jedem System. Gut, es sei denn du bist " schutzsuchender " refugee.



Nicht bei allen Gerichten!!

Bei einem Zivilverfahren ist man oft besser aufgehoben ohne Rechtschutzversicherung, so lustig sich das auch anhört!

Eine Rechtschutzversicherung zahlt -nach erteilter Kostendeckungszusage- nämlich alle Kosten, egal, wer gewinnt oder verliert.

Habe ich keine Rechtschutzversicherung, so muß ich Prozeßkostenhilfe beantragem, also prüft das Gericht vorher meine Erfolgsaussichten, und wenn ja, erhalte ich diese!

Möchte ich also jemanden verklagen, und habe Prozeßkostenhilfe, und verliere, so bleibt der Staat auf den Prozeßkosten / Gerichtskosten sitzen, weil die niemand übernimmt. Gleiches gilt für meinen Anwalt, der ebenfalls vom Staat bezahlt wird.

Also habe ich hier schon einmal "phsychologisch bessere Karten" die Klage zu gewinnen, weil ja auch der Staat gerne seine Kosten zurückhaben möchte.

************************************************** ************************************

Dann kommt es auch noch darauf an, welches Gericht...:

Geht es um Vormundschaftssachen beim Vormundschaftsgericht (seit 2009 nennen die sich jetzt "Betreuungsgericht" :haha:)
so werde ich erheblich Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Anwalt zu finden, der gegen einen gerichtlichen Beschluß gegen den Richter vorgeht, welcher im gleichen Amtsgerichtsbezirk ansässig ist, und vielleicht nächstes vom "Betreuungsrichter" zur Strafbteilung oder Zivilabteilung wechselt!

Kein Anwalt legt sich gerne mit dem Gericht und/oder Richter an, weil er mit denen zusammenarbeitet, und die auch braucht!

Kann der Anwalt nämlich vor Gericht nichts mehr für seine Mandantschaft erreichen, weil er selbst es sich verscherzt hat, so ist sein Ruf im Eimer, das spricht sich rum, und er verliert Mandantschaft!

Also denkt jeder Anwalt auch wie ein Unternehmer nach dem "Kosten-Nutzen"





Am besten " unbekannt verzogen " ins Asylanten-heim-Nirvana, und die Papiere " verlieren ". Millionen refugees machen es vor, lachen sich über die Deutschen Zahldeppen kaputt, zahlen rein gat nichts, und kommen zu keiner Verhandlung. Und zwar ohne Atteste.

Ich auch. Und wenn nicht, es anwaltschaftlich geregelt.

Papiere brauchst Du nicht zu verlieren.... unbekannt verzogen reicht, dann geht die Postzustellungsurkunde wie ein Boomerang zurück an den Absender, und der Inhalt kann nicht rechtskräftig werden, und schwupps fängt die Verjährungsfrist an zu laufen.

Das funktioniert aber auch nur bei OWiG, bei Straftaten kann zuerst eine Aufenthaltsermittlung, und später sogar ein Haftbefehl zum Antritt einer Beugehaft oder Erzwingungshaft ergehen.

Bei OWiG passiert aber nichts, dass geht dann zurück zur Verwaltungsgemeinschaft des Ordnungsamtes, die schreiben sich einen Wolf, oder senden einen Aussendienstmitarbeiter raus, und wenn der auch nichts erreicht, verjährt die Sache.

Und bei einem ausländischen Wohnsitz sind die dann sofort friedlich und stellen ein, insofern der Betroffene nicht erreichbar ist.

Die Bußgeldstellen laufen nur dort hinterher, wo es sich wirtschaftlich lohnt, und die Erfolgsaussichten zur Begleichung ihrer Rechnung sehen.

Ist nichts weiter als ein Unternehmen, was lediglich nur Behörde heißt.

cornjung
21.09.2017, 12:07
Nicht bei allen Gerichten!!Bei einem Zivilverfahren ist man oft besser aufgehoben ohne Rechtschutzversicherung...Habe ich keine Rechtschutzversicherung, so muß ich Prozeßkostenhilfe beantragem, also prüft das Gericht vorher meine Erfolgsaussichten, und wenn ja, erhalte ich diese!
Nein. Hast du keine ADAC, Mieterverein- oder Rechtschutzversicherung, die dir einen guten Anwalt zahlen, muss du deinen Anwalt selber zahlen, es sei denn du bist mittelloser H-4-Empfänger und der Staat bezahlt ihn dir in Form von Prozesskostenhilfe. Dir ist aber schon klar, dass es noch Leute gibt, die weder Anspruch aud PKH haben, noch so einen Anwalt wollen. Meinste ein guter Fach- Anwalt verteidigt dich für die paar Kröten, die er dafür erhält ?

Kein Anwalt legt sich gerne mit dem Gericht und/oder Richter an, weil er mit denen zusammenarbeitet, und die auch braucht!
Nein, das stimmt definitiv nicht, und gilt nur für Armen-und Almosen-Anwälte , die im Rahmen von kostenlosen Prozesskostenhilfe auf Staatskosten verteidigen, und daher ihre Mandate vom Gericht zugewiesen- und daher von diesen abhängig sind.