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Vollständige Version anzeigen : AfD Informationen für einen korrekten Wahlablauf am 24,09.2017



Ostzone
13.09.2017, 10:53
Liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,

in der Bundesgeschäftsstelle sind zahlreiche Fragen rund um das Thema Wahlvorgang, Auszählung, Wahlunterlagen etc. eingegangen. Um Ihnen einen kurzen Überblick zu verschaffen und Unklarheiten zu beseitigen, Sie aber auch für mögliche Ungereimtheiten bei der Wahl und der anschließenden Auszählung zu sensibilisieren, stellen wir im Folgenden einige der häufigsten Fragen und entsprechenden Antworten bereit. Alle Angaben zur Bundeswahlordnung beziehen sich auf die folgenden Gesetzesquellen:
- die Bundeswahlordnung im Internet: www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/ (https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/)
- und die Bundeswahlordnung als PDF-Datei: www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/04f736b0-66e8-4618-9063-88af47e83ce2/bundeswahlordnung.pdf (https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/04f736b0-66e8-4618-9063-88af47e83ce2/bundeswahlordnung.pdf)

1. Wieso fehlt in meinem Stimmzettel oben rechts die Ecke beziehungsweise warum ist die rechte obere Ecke meines Stimmzettels gelocht?

Zur Orientierung für sehbehinderte Wähler alle Stimmzettel einheitlich entweder in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Sehbehinderte Wähler können so mit einer dazu passenden Stimmzettelschablone eigenständig und damit geheim ihre Stimme abgeben. Sollte sich auf Ihrem Stimmzettel keines der beiden Merkmale finden - wovon zunächst nicht auszugehen ist - entspricht der Zettel nicht der Norm, was dringend in der nächsten für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung gemeldet werden sollte.
Hinweise dazu erteilt auch der Bundeswahlleiter unter folgender Adresse: www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/barrierefreies-waehlen.html#3fc3453a-f9e6-44f9-ad48-64fde60d93a5 (https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/barrierefreies-waehlen.html#3fc3453a-f9e6-44f9-ad48-64fde60d93a5)



Musterstimmzettel zur Bundestagswahl für viele der Wahlkreise finden Sie hier: www.wahlumfrage.de/musterstimmzettel-zur-bundestagswahl-2017/ (https://www.wahlumfrage.de/musterstimmzettel-zur-bundestagswahl-2017/)

2. Ich habe noch immer keine Wahlbenachrichtigung erhalten. An wen muss ich mich wenden?

Mit der Wahlbenachrichtigung werden die Wahlberechtigten darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihnen werden Informationen zur Wahl wie der Ort, die Zeit, die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl etc.. Mit der Wahlberechtigung wird in der Regel der Nachweis erbracht, dass man wahlberechtigt ist (Rechtsgrundlage §§ 19, 25, 56 Bundeswahlordnung). Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben (§ 19 Bundeswahlordnung).
Wenn Sie jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten Sie unbedingt mit Ihrer Gemeinde klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

3. Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Wenn Sie nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ist nicht klar, ob Sie tatsächlich im Wählerverzeichnis erfasst sind. Sollten Sie nicht erfasst sein, können sie nicht wählen und dürfen am Tag der Wahl abgewiesen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss daher unbedingt mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufnehmen und der Ursache auf den Grund gehen.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber diese am Tag der Wahl zu Hause vergessen, sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und können auch ohne die Vorlage der Wahlbenachrichtigung wählen. In diesem Falle sollten Sie aber dringend Ihren Personalausweis/Reisepass bei sich führen (§ 56 Bundeswahlordnung).

4. Ich habe gehört, dass man den Stimmzettel unterschreiben muss. Ist das korrekt?

Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall Ihren Stimmzettel. Denn in diesem Fall ist Ihre Stimme ungültig, da die Vorschriften über die geheime Wahl nicht eingehalten wurden.
Im Internet kursiert eine gefälschte, vermeintlich von der AfD stammende, Aufforderung, die Stimmzettel zu unterschreiben.
Bitte unterschreiben Sie auf keinen Fall den Stimmzettel!

5. Wie funktioniert die Briefwahl und wie ist die Korrektheit der Auszählung gewährleitet?

Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben. Dazu muss bei der Heimatgemeinde ein Wahlschein beantragt werden (persönlich oder schriftlich). Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ auch in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises wählen gehen. (§ 25, 28 Bundeswahlordnung).
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden (§§ 27, 28 Bundeswahlordnung).
Beim Briefwahlvorgang müssen Sie beide Stimmen auf dem Stimmzettel ankreuzen, die auf dem Wahlschein unten befindliche Versicherung an Eides statt zur Briefwahl mit Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Dann geben Sie den Umschlag innerhalb Deutschlands unfrankiert, aus dem Ausland ausreichend frankiert, in die Post oder geben den Umschlag bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt ab (§ 66 Bundeswahlordnung).
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig abgesandt oder persönlich abgegeben werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingegangen sein.
Die Auszählung der Briefwahlergebnisse erfolgt durch die Briefwahlvorstände, die innerhalb des Wahlkreises eingesetzt werden. Diese zählen am Wahltag nach 18:00 Uhr die bis dahin eingegangenen Briefwahlunterlagen aus (§ 75 Bundeswahlordnung).
Folgende Graphik, die der Bundeswahlleiter auf seiner Webseite veröffentlicht, stellt den Briefwahlvorgang übersichtlich dar: www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/3795d718-6094-48a6-831f-507ece60a8d8/btw_schaubild_briefwahl.png (https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/3795d718-6094-48a6-831f-507ece60a8d8/btw_schaubild_briefwahl.png)
Wichtig: Auch bei der Auszählung der Briefwahlergebnisse ist die Öffentlichkeit zugelassen! Bitte bringen Sie in Ihrer jeweiligen Gemeinde in Erfahrung, wo sich der Briefwahlraum befindet und wohnen Sie nach Möglichkeit dem Auszählvorgang bei.

6. Wie kann ich verhindern, dass es allgemein bei Auszählungsvorgängen zu einer Fälschung zu Lasten der Alternative für Deutschland kommt?

Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verlangt, dass die Wahl vor den Augen der Öffentlichkeit vollzogen wird (mit Ausnahme der Stimmabgabe).
Daher besteht für jeden Bürger das Recht auf Anwesenheit während des Wahlvorgangs und während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand (Artikel 38 I Grundgesetz, § 1 I Bundeswahlgesetz).
Keiner darf Sie während des Auszählvorganges des Raumes verweisen. Allerdings sollte sich ruhig verhalten werden. Der Auszählvorgang darf nicht gestört werden, denn dann kann der Wahlvorstand Sie des Raumen verweisen. Ein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten darf natürlich immer sachlich geäußert werden.
Durch die Überwachung der Auszählung können Sie dann nicht nur nachvollziehen, ob korrekt ausgezählt wurde, sondern auch, ob die gemeldeten Ergebnisses Ihres Bezirkes korrekt weitergeleitet wurden.
Machen Sie also bitte möglichst zahlreich und flächendeckend von Ihrem Recht Gebrauch! Gleiches gilt, wie bereits unter 5. erläutert, für die Auszählung des Briefwahlergebnisses.
Zudem können Sie Sich als Wahlhelfer in Ihrer Gemeinde bewerben.

Sollten Sie Fragen zu diesen Ausführungen haben, können Sie sich per E-Mail an die Adresse wahlhelfer@alternativefuer.de (http://wahlhelfer@alternativefuer.de) wenden.
Diese und weitere Informationen finden Sie ab 14.09.2017 auch auf unserer Webseite www.afd.de/wahlhelfer (http://www.afd.de/wahlhelfer), wo Sie uns ebenfalls in Kenntnis darüber setzen können, ob Sie sich am Wahltag als Wahlhelfer oder als Wahlbeobachter engagieren werden.

Mit freundlichen Grüßen
AfD Bundesgeschäftsstelle

Königstiger87
13.09.2017, 11:39
Bitte mit dem Strang zusammenlegen:

https://www.politikforen.net/showthread.php?178333-Wahlbeobachter-werden

black_swan
13.09.2017, 11:49
mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???

Tryllhase
13.09.2017, 11:50
mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???
Nur, wenn ihnen nicht die Bürgerrechte aberkannt wurden.

black_swan
13.09.2017, 11:51
Nur, wenn ihnen nicht die Bürgerrechte aberkannt wurden.

gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.

Flüchtling
13.09.2017, 12:05
[...] Bundeswahlgesetz). Keiner darf Sie während des Auszählvorganges des Raumes verweisen. Allerdings sollte sich ruhig verhalten werden. Der Auszählvorgang darf nicht gestört werden, denn dann kann der Wahlvorstand Sie des Raumen verweisen. Ein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten darf natürlich immer sachlich geäußert werden. Durch die Überwachung der Auszählung können Sie dann nicht nur nachvollziehen, ob korrekt ausgezählt wurde, sondern auch, ob die gemeldeten Ergebnisses Ihres Bezirkes korrekt weitergeleitet wurden. Machen Sie also bitte möglichst zahlreich und flächendeckend von Ihrem Recht Gebrauch! Gleiches gilt, wie bereits unter 5. erläutert, für die Auszählung des Briefwahlergebnisses. Zudem können Sie Sich als Wahlhelfer in Ihrer Gemeinde bewerben.
[ ...]

:schock:

In Foren oder anderen Asozialen Netzwerken veröffentlicht
:sonicht:IST das HETZE! Denn die indirekte Kontroll- und Wahlbeobachtungsaufforderung impliziert, Aufrechte Demokraten würden nicht zu 100 % zuverlässig Stimmen auszählen!

Krombacher007
13.09.2017, 12:08
mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???

Natürlich dürfen diese auch wählen, denn durch eine Inhaftierung verlierst du nicht dein aktives Wahlrecht (Briefwahl)

Tryllhase
13.09.2017, 12:09
gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.
Hier geht es ja wohl um das aktive Wahlrecht, d.h. wählen.
kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das aktive Wahlrecht (http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#aktives-wahlrecht) für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:


Vorbereitung eines Angriffskrieges
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Hochverrat gegen den Bund
Hochverrat gegen ein Land
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
Verfassungsfeindliche Sabotage
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Landesverrat
Offenbaren von Staatsgeheimnissen
Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
Preisgabe von Staatsgeheimnissen
Verrat illegaler Geheimnisse
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Landesverräterische Agententätigkeit
Geheimdienstliche Agententätigkeit
Friedensgefährdende Beziehungen
Landesverräterische Fälschung
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung
Wahlfälschung
Wählernötigung
Wählerbestechung
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst

(wahlrecht.de)

Politikqualle
13.09.2017, 12:14
Friedensgefährdende Beziehungen .. da kenne ich jemanden : Merkel und ihre Asylschmarotzer .. :germane:

Ostzone
13.09.2017, 15:58
mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???

wenn du wieder draussen bist, warum nicht -

die Zeiten wo "bürgerliche Ehrenrechte" mit dem Knastbeginn aberkannt wurden, sind längst vorbei -

Ostzone
13.09.2017, 16:02
Hier geht es ja wohl um das aktive Wahlrecht, d.h. wählen.
kann ein Gericht unter bestimmten Vorraussetzungen sowohl das passive Wahlrecht als auch das aktive Wahlrecht (http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#aktives-wahlrecht) für zwei bis fünf Jahre bei folgenden Straftaten entziehen:


Vorbereitung eines Angriffskrieges
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Hochverrat gegen den Bund
Hochverrat gegen ein Land
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
Verfassungsfeindliche Sabotage
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Landesverrat
Offenbaren von Staatsgeheimnissen
Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
Preisgabe von Staatsgeheimnissen
Verrat illegaler Geheimnisse
Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Landesverräterische Agententätigkeit
Geheimdienstliche Agententätigkeit
Friedensgefährdende Beziehungen
Landesverräterische Fälschung
Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Wahlbehinderung
Wahlfälschung
Wählernötigung
Wählerbestechung
Abgeordnetenbestechung
Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst

(wahlrecht.de)

diese von dir aufgeführten Straftatbestände sind auf Mitglieder der derzeitige Bundesregierung anzuwenden und zur Anklage und Verurteilung zu bringen -

undzwar ALLE -

denkmalnach
13.09.2017, 16:05
Wie sinnvoll findet ihr es an der Briefwahl teilzunehmen?!

Da ich mich am 24.09. nicht in Deutschland aufhalte, kann ich nur an der Briefwahl teilnehmen. Denkt ihr dass die möglichen Wahlfälschungen hier so groß sind, dass es sich eigentlich gar nicht lohnt sich an der Briefwahl zu beteiligen?!

Des Weiteren würde mich interessieren wie ihr die Anonymität der Briefwahl seht?!
Auf dem roten Umschlag steht ja die Wahlscheinnummer, was bedeutet, dass man die Wahl einem Namen / Person zuordnen kann. Somit ist der Stimmzettel bzw die Wahl ja nicht mehr annonym?!

Ostzone
13.09.2017, 16:05
gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.

nochmal:

für alle in der BRD inhaftierten Personen ist ein Wahlrecht ausgeschlossen

Strafvollzugsgesetz von 1977

Kikumon
13.09.2017, 16:08
nochmal:

für alle in der BRD inhaftierten Personen ist ein Wahlrecht ausgeschlossen

Starfvollzugsgesetz von 1977

Danke.

Das ist auch gut so.

Jodlerkönig
13.09.2017, 16:10
Wie sinnvoll findet ihr es an der Briefwahl teilzunehmen?!

Da ich mich am 24.09. nicht in Deutschland aufhalte, kann ich nur an der Briefwahl teilnehmen. Denkt ihr dass die möglichen Wahlfälschungen hier so groß sind, dass es sich eigentlich gar nicht lohnt sich an der Briefwahl zu beteiligen?!

Des Weiteren würde mich interessieren wie ihr die Anonymität der Briefwahl seht?!
Auf dem roten Umschlag steht ja die Wahlscheinnummer, was bedeutet, dass man die Wahl einem Namen / Person zuordnen kann. Somit ist der Stimmzettel bzw die Wahl ja nicht mehr annonym?!steh zu deiner meinung und mach das kreuz bei der afd.

latrop
13.09.2017, 16:10
gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.

Hast du Angst, du dürftest nicht wählen ?

Ostzone
13.09.2017, 16:11
Natürlich dürfen diese auch wählen, denn durch eine Inhaftierung verlierst du nicht dein aktives Wahlrecht (Briefwahl)

siehe Beitrag #13

Murmillo
13.09.2017, 16:12
nochmal:

für alle in der BRD inhaftierten Personen ist ein Wahlrecht ausgeschlossen

Starfvollzugsgesetz von 1977

Nein, nur wenn es so vom Gericht angeordnet ist !

Beim aktiven Wahlrecht, beim Stimmrecht also, sieht es besser aus, aber nicht gut: das Stimmrecht verliert ein Straftäter nicht automatisch, sondern nur dann, wenn das der Richter ausdrücklich anordnet- und zwar für die Dauer von zwei bis fünf Jahren. Der Entzug des Wahlrechts ist also eine Strafe. Und der Entzug kann erheblich länger dauern als die Haft.
http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsches-strafrecht-wahlbuerger-hinter-gittern-1.1442183

Murmillo
13.09.2017, 16:13
Danke.

Das ist auch gut so.

Stimmt so nur leider nicht !
http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsches-strafrecht-wahlbuerger-hinter-gittern-1.1442183

Esreicht!
13.09.2017, 16:14
Liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,

.......

Daher besteht für jeden Bürger das Recht auf Anwesenheit während des Wahlvorgangs und während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand (Artikel 38 I Grundgesetz, § 1 I Bundeswahlgesetz).
Keiner darf Sie während des Auszählvorganges des Raumes verweisen. Allerdings sollte sich ruhig verhalten werden. Der Auszählvorgang darf nicht gestört werden, denn dann kann der Wahlvorstand Sie des Raumen verweisen. Ein Hinweis auf Unregelmäßigkeiten darf natürlich immer sachlich geäußert werden.........


Mit freundlichen Grüßen
AfD Bundesgeschäftsstelle


Hallo,

muß ich mich zur Beobachtung im Wahllokal vorher als Wahlhelfer anmelden oder kann ich nach meiner persönlichen Wahl im Wahllokal verbleiben und beobachten?


Danke im voraus für entsprechende Auskunft

kd

Ostzone
13.09.2017, 16:16
Hallo,

muß ich mich zur Beobachtung im Wahllokal vorher als Wahlhelfer anmelden oder kann ich nach meiner persönlichen Wahl im Wahllokal verbleiben und beobachten?


Danke im voraus für entsprechende Auskunft

kd

die in diesem Schreiben beigefügten Links geben darüber Auskunft -
da mußt du halt ein wenig lesen...

denkmalnach
13.09.2017, 16:17
steh zu deiner meinung und mach das kreuz bei der afd.

So werde ich es im Endeffekt ja auch machen, nur finde ich es sinnlos, weil hier keine Anonymität gegeben ist bei so einer Briefwahl.

marcus1011
13.09.2017, 16:19
Ich nehme als Wahlhelfer teil und werde ein Auge auf das Ganze haben. Allerdings sind meiner Meinung nach nicht die Wahllokale und Wahlhelfer das größte Problem, sondern die telefonische Weitergabe der ermittelten Zahlen und die dadurch vorgenommene digitale Erfassung!!
Hier befindet sich die eindeutige Schwachstelle, kaum kontrollierbar.

Murmillo
13.09.2017, 16:19
Hallo,

muß ich mich zur Beobachtung im Wahllokal vorher als Wahlhelfer anmelden oder kann ich nach meiner persönlichen Wahl im Wahllokal verbleiben und beobachten?


Danke im voraus für entsprechende Auskunft

kd

Du musst bei deiner Anmeldung vor Ort zusätzlich noch deine Zuverlässigkeit durch Vorlage deines ausgefüllten Stimmzettels nachweisen, schließlich können bei solch einer wichtigen Aufgabe rechtsradikale und völlig unzuverlässige AfD-Wähler , die vielleicht sogar noch Reichsbürger sind oder zumindest dieser Bewegung nahestehen, nicht geduldet werden !:crazy:

Krombacher007
13.09.2017, 16:26
siehe Beitrag #13

Das ist mittlerweile obsolet. Heute verliert niemand automatisch durch seine Inhaftierung das aktive Wahlrecht.

Krombacher007
13.09.2017, 16:28
Ich nehme als Wahlhelfer teil und werde ein Auge auf das Ganze haben. Allerdings sind meiner Meinung nach nicht die Wahllokale und Wahlhelfer das größte Problem, sondern die telefonische Weitergabe der ermittelten Zahlen und die dadurch vorgenommene digitale Erfassung!!
Hier befindet sich die eindeutige Schwachstelle, kaum kontrollierbar.

Theoretsich ist auch dies kontrollierbar aber faktisch schwer durchführbar

Krombacher007
13.09.2017, 16:29
So werde ich es im Endeffekt ja auch machen, nur finde ich es sinnlos, weil hier keine Anonymität gegeben ist bei so einer Briefwahl.

Wie kommst du denn darauf?

Ostzone
13.09.2017, 16:32
Stimmt so nur leider nicht !
http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsches-strafrecht-wahlbuerger-hinter-gittern-1.1442183

möglicherweise sind hier Änderungen im StVollZG erfolgt, sicher von einem FDP Justizminister -

andererseits sollte kein Straftäter, der eine politischen Straftat begangen hat das Recht erhalten, an irgendeiner Wahl teilzunehmen -

denkmalnach
13.09.2017, 16:33
Wie kommst du denn darauf?

Weil auf dem roten Wahlbriefumschlag die Wahlscheinnummer steht. Und diese ohne weiteres mit meinem Namen verknüpft sein kann/wird. Beziehungsweise man ja auch den Wahlschein unterschreibt.

Ostzone
13.09.2017, 16:35
Das ist mittlerweile obsolet. Heute verliert niemand automatisch durch seine Inhaftierung das aktive Wahlrecht.

früher war das so, da hieß das noch:

"Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte"

Krombacher007
13.09.2017, 16:36
möglicherweise sind hier Änderungen im StVollZG erfolgt, sicher von einem FDP Justizminister -

andererseits sollte kein Straftäter, der eine politischen Straftat begangen hat das Recht erhalten, an irgendeiner Wahl teilzunehmen -

Ich zitiere mal aus dem StVollzG


§ 73 Hilfe während des Vollzuges
Der Gefangene wird in dem Bemühen unterstützt, seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen, namentlich sein Wahlrecht auszuüben sowie für Unterhaltsberechtigte zu sorgen und einen durch seine Straftat verursachten Schaden zu regeln.

Esreicht!
13.09.2017, 16:36
die in diesem Schreiben beigefügten Links geben darüber Auskunft -
da mußt du halt ein wenig lesen...

yepp für alle Lesefaulen, Wahlbeobachter brauchen sich im Gegensatz zu Wahlhelfern nicht anmelden:




Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten – Sie werden Wahlhelfer oder Sie sind Wahlbeobachter.
Bei frühzeitiger Anmeldung bei der Gemeinde können Sie als Wahlhelfer Vorsteher, Schriftführer oder Beisitzer des Wahlvorstandes werden.
Die Stimmauszählung ist öffentlich. Als Wahlbeobachter haben Sie das Recht, sich während und nach der Wahl im Wahlraum aufzuhalten.
Möchten Sie nur bei der Auszählung dabei sein, kommen Sie unangemeldet wenige Minuten vor Schließung des Wahllokales, also kurz vor 18 Uhr. Wenn man Sie fragt, äußern Sie den Willen, die Auszählung beobachten zu wollen.
Der Wahlvorsteher wird das Wahllokal pünktlich um 18 Uhr schließen. Abgeschlossen wird die Tür jedoch nicht, so dass man auch danach noch rein- und rausgehen kann…

https://www.afd.de/wahlhelfer



Bin mal auf das Gedränge im Wahllokal bei der Auszählung gespannt:D


kd

solg
13.09.2017, 16:38
Weil auf dem roten Wahlbriefumschlag die Wahlscheinnummer steht. Und diese ohne weiteres mit meinem Namen verknüpft sein kann/wird. Beziehungsweise man ja auch den Wahlschein unterschreibt.
Wenn du der Demokratie und dem freiesten Staat auf deutschem Boden derart misstraust, warum nimmst du dann überhaupt an demokratischen Veranstaltungen teil?
Lass dir nichts erzählen, danach schimpfen kannst du auch ohne an der Wahl teilgenommen zu haben.

Krombacher007
13.09.2017, 16:38
Weil auf dem roten Wahlbriefumschlag die Wahlscheinnummer steht. Und diese ohne weiteres mit meinem Namen verknüpft sein kann/wird. Beziehungsweise man ja auch den Wahlschein unterschreibt.

In den roten Umschlag kommt aber der blaue Umschlag rein und in dem blauen Umschlag ist dein angekreuzter Wahlzettel, der ohne jeden Rückschluss auf deine Person ist.

autochthon
13.09.2017, 16:38
mal eine Frage dürfen auch Knastbrüder wählen gehen ???


gibt es das -gibt es gesetzliche quellen -würde mich halt interessieren....ob es auch ein Wahlrecht für Knackis gibt.

Wie lange haste denn noch!"? :D

Ostzone
13.09.2017, 16:41
Ich zitiere mal aus dem StVollzG

wobei die Pflichten eines Gefangenen wohl im Vordergrund stehen -
ein Gefangener hat nichts zu fordern -
er soll seine Strafe verbüssen und für den Staat arbeiten, denn jeder Gefangene ist zur Arbeit verpflichtet, Tagessatz ca. 8 Euro (gilt nicht für jedes Bundesland)

Krombacher007
13.09.2017, 16:41
früher war das so, da hieß das noch:

"Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte"

Durch die Strafrechtsreform 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

Ostzone
13.09.2017, 16:43
Wie lange haste denn noch!"? :D

bei LL mit der anschliessenden SV hat er gewiss andere Sorgen als sein "Wahlrecht" einzufordern -

Krombacher007
13.09.2017, 16:43
wobei die Pflichten eines Gefangenen wohl im Vordergrund stehen -
ein Gefangener hat nichts zu fordern -
er soll seine Strafe verbüssen und für den Staat arbeiten, denn jeder Gefangene ist zur Arbeit verpflichtet, Tagessatz ca. 8 Euro (gilt nicht für jedes Bundesland)

Häftlinge wollen ja auch in aller Regel arbeiten aber es gibt zu wenig Arbeit für zu viele Gefangene. Aber das hat trotzdem nichts mit dem Wahlrecht zu tun.

Ostzone
13.09.2017, 16:46
Durch die Strafrechtsreform 1969 ist die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als strafrechtliche Nebenfolge abgeschafft.

ein Jammer !

vielleicht werden demnächst die Gitter von den Fenstern entfernt und die 7 Meter hohe Umfassungsmauer abgetragen -
die Moslems bekommen ihre eigen Knastmoschee mitsamt eines Minarettes vom Staat kostenfrei zur Verfügung gestellt -

in unserem "Rechtsstaat" ist schließlich alles möglich -

Krombacher007
13.09.2017, 16:49
ein Jammer !

vielleicht werden demnächst die Gitter von den Fenstern entfernt und die 7 Meter hohe Umfassungsmauer abgetragen -
die Moslems bekommen ihre eigen Knastmoschee mitsamt eines Minarettes vom Staat kostenfrei zur Verfügung gestellt -

in unserem "Rechtsstaat" ist schließlich alles möglich -

Man ist bereits dabei


Ein Freitagsgebet für muslimische Inhaftierte
In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt 1 hält der Religionswissenschaftler Mustafa Cimsit Imam jede Woche das traditionelle Freitagsgebet. Quelle (https://www.welt.de/regionales/frankfurt/article108862919/Ein-Freitagsgebet-fuer-muslimische-Inhaftierte.html)

Ostzone
13.09.2017, 16:49
Häftlinge wollen ja auch in aller Regel arbeiten aber es gibt zu wenig Arbeit für zu viele Gefangene. Aber das hat trotzdem nichts mit dem Wahlrecht zu tun.

Gefangenen soll grundsätzlich dieses Recht nicht zugestanden werden -

das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema -

Krombacher007
13.09.2017, 16:50
Gefangenen soll grundsätzlich dieses Recht nicht zugestanden werden -

das ist meine persönliche Meinung zu diesem Thema -

Kann und soll ja auch ruhig deine Meinung sein aber die derzeitige rechtliche Situation sieht halt anders aus.

Ostzone
13.09.2017, 16:51
Man ist bereits dabei

Quelle (https://www.welt.de/regionales/frankfurt/article108862919/Ein-Freitagsgebet-fuer-muslimische-Inhaftierte.html)

ehrlich gesagt !

Scheiß was drauf -

für dieses Gesindel wird alles mögliche getan - für deutsche Gefangene nichts !

Ostzone
13.09.2017, 16:52
Kann und soll ja auch ruhig deine Meinung sein aber die derzeitige rechtliche Situation sieht halt anders aus.

und ich hoffe, das dieser Unsinn mit der AfD geändert wird -

Kaktus
13.09.2017, 16:57
und ich hoffe, das dieser Unsinn mit der AfD geändert wird -
Ich nehme an, christliche Gefangene bekommen auch 1x/Woche einen christl. Gottesdienst angeboten

Ostzone
13.09.2017, 16:58
Wenn du der Demokratie und dem freiesten Staat auf deutschem Boden derart misstraust, warum nimmst du dann überhaupt an demokratischen Veranstaltungen teil?
Lass dir nichts erzählen, danach schimpfen kannst du auch ohne an der Wahl teilgenommen zu haben.

du hast scheinbar von den Wahlfälschungen zum Nachteil der AfD in NRW nichts mitbekommen -
wer so argumentiert wie Du, der sollte von jeder Wahl ausgeschlossen werden -

Ostzone
13.09.2017, 17:00
Ich nehme an, christliche Gefangene bekommen auch 1x/Woche einen christl. Gottesdienst angeboten

ich verkneife es mir dir darauf zu antworten ...

denkmalnach
13.09.2017, 17:03
In den roten Umschlag kommt aber der blaue Umschlag rein und in dem blauen Umschlag ist dein angekreuzter Wahlzettel, der ohne jeden Rückschluss auf deine Person ist.

Wann wird denn welcher Brief geöffnet?! Wenn der Rote vor der Wahl und ohne Wahlhelfer geöffnet wird sehen sie wer den Brief geschickt hat. Dann kann man den blauen Brief Dementsprechend markieren. Bzw kann man auch den blauen heimlich vorher öffnen!

Sollte alles am Wahlabend geöffnet werden ( rot und blau gleichzeitig ) dann ist es ja offensichtlich.


Wenn du der Demokratie und dem freiesten Staat auf deutschem Boden derart misstraust, warum nimmst du dann überhaupt an demokratischen Veranstaltungen teil?
Lass dir nichts erzählen, danach schimpfen kannst du auch ohne an der Wahl teilgenommen zu haben.

Da hast du allerdings recht. und ja, ich traue hier niemandem mehr! Leider muss man immer wieder aufs neue feststellen dass in diese Kackstaat einiges schief und illegal abläuft.

Ostzone
13.09.2017, 17:03
Ich nehme an, christliche Gefangene bekommen auch 1x/Woche einen christl. Gottesdienst angeboten

muslimische Gefangene sollten grundsätzlich die Haftzeit in ihrem Heimatland verbüssen müssen und nicht in einem deutschen "Hafthotel"

Flüchtling
13.09.2017, 17:03
Ich nehme an, christliche Gefangene bekommen auch 1x/Woche einen christl. Gottesdienst angeboten
Und "Nazis" bitte 1 x wöchentlich einen NPD-Gottesdienst!

Ostzone
13.09.2017, 17:04
Wann wird denn welcher Brief geöffnet?! Wenn der Rote vor der Wahl und ohne Wahlhelfer geöffnet wird sehen sie wer den Brief geschickt hat. Dann kann man den blauen Brief Dementsprechend markieren. Bzw kann man auch den blauen heimlich vorher öffnen!

Sollte alles am Wahlabend geöffnet werden ( rot und blau gleichzeitig ) dann ist es ja offensichtlich.



Da hast du allerdings recht. und ja, ich traue hier niemandem mehr! Leider muss man immer wieder aufs neue feststellen dass in diese Kackstaat einiges schief und illegal abläuft.

wir werden das am 24.09.2017 ändern -

Krombacher007
13.09.2017, 17:09
Wann wird denn welcher Brief geöffnet?! Wenn der Rote vor der Wahl und ohne Wahlhelfer geöffnet wird sehen sie wer den Brief geschickt hat. Dann kann man den blauen Brief Dementsprechend markieren. Bzw kann man auch den blauen heimlich vorher öffnen!

Sollte alles am Wahlabend geöffnet werden ( rot und blau gleichzeitig ) dann ist es ja offensichtlich.



Da hast du allerdings recht. und ja, ich traue hier niemandem mehr! Leider muss man immer wieder aufs neue feststellen dass in diese Kackstaat einiges schief und illegal abläuft.

Der rote wird geöffnet um den blauen zu entnehmen und die eidesstattliche Erklärung herauszunehmen. Der blaue, also der mit deinem Wahlzettel, wird erst zur öffentlich einsehbaren Auszählung geöffnet und er lässt keinen Rückschluss auf deine Person zu.

denkmalnach
13.09.2017, 17:12
Der rote wird geöffnet um den blauen zu entnehmen und die eidesstattliche Erklärung herauszunehmen. Der blaue, also der mit deinem Wahlzettel, wird erst zur öffentlich einsehbaren Auszählung geöffnet und er lässt keinen Rückschluss auf deine Person zu.

Achso ok.
Bin nur bzgl Wahlbetrug, misstrauisch ob der blaue nicht vorher schön geöffnet wird. Oder der blaue mit einer Markierung ( wie auch immer ) versehen wird, so dass er Rückschlüsse auf den Wahlschein(Nr.)/ Wähler gibt.

Krombacher007
13.09.2017, 17:14
Achso ok.
Bin nur bzgl Wahlbetrug, misstrauisch ob der blaue nicht vorher schön geöffnet wird. Oder der blaue mit einer Markierung ( wie auch immer ) versehen wird, so dass er Rückschlüsse auf den Wahlschein(Nr.)/ Wähler gibt.

Nein, das ist schon ok so. Der große Faktor der Unsicherheit bei den Briefwahlen ist eher der, ob der Wähler auch der Wahlberechtigte ist. Misstrauisch sollten Behörden zB werden wenn ein Altersheim plötzlich 100% Wahlbeteiligung hat

black_swan
13.09.2017, 18:39
nochmal:

für alle in der BRD inhaftierten Personen ist ein Wahlrecht ausgeschlossen

Strafvollzugsgesetz von 1977

das ist Rassismus !!!!

Politikqualle
13.09.2017, 18:41
Natürlich dürfen diese auch wählen, denn durch eine Inhaftierung verlierst du nicht dein aktives Wahlrecht (Briefwahl)
.. ca. 90% der Inhaftierten sind aber Migranten und Ausländer ..

Kurti
13.09.2017, 18:48
Nur eine bescheidene Frage, weil ich auf diese in den bisherigen Beiträgen keine Antwort finden konnte.

Ist die Form des Kreuzes, mit der ich die Partei meiner Gunst wähle, auch von Bedeutung?
Ich beabsichtige nämlich die Verwendung des Hakenkreuzes.

Sing Sing
13.09.2017, 18:51
Nur eine bescheidene Frage, weil ich auf diese in den bisherigen Beiträgen keine Antwort finden konnte.

Ist die Form des Kreuzes, mit der ich die Partei meiner Gunst wähle, auch von Bedeutung?
Ich beabsichtige nämlich die Verwendung des Hakenkreuzes.
Echt? Cool! Welches von den 3000 verschiedenen Varianten möchtest du denn hakenkreuzen?

Chronos
13.09.2017, 18:55
Nur eine bescheidene Frage, weil ich auf diese in den bisherigen Beiträgen keine Antwort finden konnte.

Ist die Form des Kreuzes, mit der ich die Partei meiner Gunst wähle, auch von Bedeutung?
Ich beabsichtige nämlich die Verwendung des Hakenkreuzes.
Versuchsweise könntest du es ja erst einmal mit dem sechszackigen Stern probieren. Oder ist dir das zu aufwendig?

Geht ganz einfach: Zwei um 180 Grad verdrehte Dreiecke ineinander verschachteln.

Was meinste, wie die Auszähler staunen werden!

denkmalnach
13.09.2017, 18:56
Nur eine bescheidene Frage, weil ich auf diese in den bisherigen Beiträgen keine Antwort finden konnte.

Ist die Form des Kreuzes, mit der ich die Partei meiner Gunst wähle, auch von Bedeutung?
Ich beabsichtige nämlich die Verwendung des Hakenkreuzes.

Dein Vorhaben in allen Ehren, aber ich vermute mal ganz stak, dass du damit deinen Wahlzettel ungültig machst....

Wolfger von Leginfeld
13.09.2017, 19:01
Nur eine bescheidene Frage, weil ich auf diese in den bisherigen Beiträgen keine Antwort finden konnte.

Ist die Form des Kreuzes, mit der ich die Partei meiner Gunst wähle, auch von Bedeutung?
Ich beabsichtige nämlich die Verwendung des Hakenkreuzes.

Ist das nicht verboten?

Kurti
13.09.2017, 19:06
Ist das nicht verboten?In der Öffentlichkeit schon, aber die bundesdeutschen Wahlen sind schließlich geheim.

Wolfger von Leginfeld
13.09.2017, 19:07
In der Öffentlichkeit schon, aber die bundesdeutschen Wahlen sind schließlich geheim.

Aber das Forum ist es nicht.

Krombacher007
13.09.2017, 19:14
.. ca. 90% der Inhaftierten sind aber Migranten und Ausländer ..

Es geht dabei ja eh nur um Wahlberechtigte und dies schließt so nache der Inhaftierten eh aus.

Flüchtling
13.09.2017, 19:17
Die würden keine Systemparteien wählen; denn das System ist es, das sie in den Knast brachte.

Kurti
13.09.2017, 19:24
Versuchsweise könntest du es ja erst einmal mit dem sechszackigen Stern probieren. (...)Danke für deinen Vorschlag, aber als lutherischer Deutscher mit einigen hugenottischen Vorfahren in meiner Ahnenreihe halte ich doch das verzierte, christliche Kreuz für angebrachter.

Chronos
13.09.2017, 19:34
Danke für deinen Vorschlag, aber als lutherischer Deutscher mit einigen hugenottischen Vorfahren in meiner Ahnenreihe halte ich doch das verzierte, christliche Kreuz für angebrachter.
Soso. Ein lutherischer Deutscher, dem der Hass auf die Deutschen aus jedem Knopfloch trieft.

Ich glaube allerdings nicht, dass Martin Luther über deine (angebliche...) Zugehörigkeit zu seinem Verein besonders erbaut gewesen wäre.

Kurti
13.09.2017, 20:31
Soso. Ein lutherischer Deutscher, dem der Hass auf die Deutschen aus jedem Knopfloch trieft.

(...)Hass ist mir fremd.

Ostzone
13.09.2017, 21:45
das ist Rassismus !!!!

so sollte eigentlich die Konsequenz für jene lauten, die straffällig geworden sind und die für ihre Straftat einsitzen -

autochthon
13.09.2017, 22:07
Hass ist mir fremd.

:engel:

Ostzone
14.09.2017, 18:13
.. ca. 90% der Inhaftierten sind aber Migranten und Ausländer ..

die ohnehin nicht wählen dürfen -