PDA

Vollständige Version anzeigen : Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung



Buella
03.09.2017, 14:13
Ex-VerfG Präsident: Asylrecht Türöffner für illegale Einwanderung (http://www.mmnews.de/politik/28458-ex-verfassungsgerichtspraesident-asylrecht-wird-zweckentfremdet)

03. September 2017

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat der Bundesregierung und dem Bundestag vorgeworfen, die Lösung der rechtlichen Probleme der Migration versäumt zu haben. "Die rechtlichen Probleme, die mit der Zuwanderung der letzten Jahre offenkundig geworden sind, sind nicht gelöst worden. Leider", sagte Papier der "Welt" (Montagsausgabe).
Der derzeitige Prozess des Asylverfahrens sei "offenkundig dysfunktional und nicht tragbar".

...

Türöffner für illegale Einwanderung

Das könne zwar sinnvoll sein, doch zur Lösung der Migrationsproblematik gehöre "auch die zukunftsorientierte Gestaltung der eigenen Rechtslage - und dies wurde bislang im Wesentlichen versäumt". Papier verlangte, es müsse sichergestellt werden, "dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung - und zwar von Personen, die ersichtlich kein Individualrecht auf Asyl in Deutschland oder der EU haben".

Durch klare Regelungen müsse die Praxis beendet werden, "nach der jedermann auf der Welt mit der bloßen Erklärung, einen Asylantrag stellen zu wollen, ein Einreise- und damit faktisch ein Aufenthaltsrecht von nicht absehbarer Dauer erhält - das aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten einer späteren Abschiebung dann vielfach kaum mehr zu beenden ist". Das könne ein Rechtsstaat nicht hinnehmen.

Der Rechtswissenschaftler schlug vor, die Verfahren auf Gewährung von Asyl und subsidiären Schutz von vornherein auf Personen zu beschränken, "für die das Asylverfahren gedacht ist und für die ein Schutz vor politischer Verfolgung oder auf subsidiären Schutz überhaupt in Betracht kommen kann".

Darüber müsse bereits vor der Einreise und dem Grenzübertritt entschieden werden. Außerdem sei ein Einwanderungsgesetz für Migranten erforderlich, deren Einreise "gerade auch im Interesse dieses Landes selbst erfolgt".

Quelle:
http://www.mmnews.de/politik/28458-ex-verfassungsgerichtspraesident-asylrecht-wird-zweckentfremdet

Ob sich die, u.a. wegen der "Flüchtlings"-Simulation, schwerstkriminellen amtseidbrechende Junta von dem ehemaligen VerfG -Präsidenten beeindrucken lassen?

Ich denke wohl kaum!

Der Kurs wurde eingeschlagen und wird gnadenlos fortgesetzt!

Warum reicht der Herr keine Klage ein?
Das geistige Rüstzeug hätte er doch wohl?!

Sich auf die Regierenden zu verlassen wird wohl gar nichts bewirken!

Shahirrim
03.09.2017, 14:22
Nicht nur ehemalige, mit Ferdinand Kirchhof stellt sich jetzt sogar ein noch aktiver Richter des Bundesverfassungsgericht gegen diesen Wahn:

https://terragermania.files.wordpress.com/2017/08/schlagzeilen_heute-30-08.pdf

MIJK
03.09.2017, 14:38
Das Asylrecht sehr sehr stark einschränken
oder besser abschaffen

Das Leben
03.09.2017, 14:42
Das sind alles beides Persönlichkeiten, von denen ich vermute, dass sie das eigene schlechte Gewissen gequält hat, so dass die sich nun äussern.
Ausrichten können werden sie am Ende nichts, auch wenn sie es wollten. Zudem sind sie schon um die 70.

Was fehlt, das ist eine JUNGE vor Kraft strotzende wirkliche Persönlichkeit, intellektuell und körperlich extrem robust und mit Ausstrahlung, an dem alles abperlt, was die deutsche Nomenklatura an ihm abarbeiten wollte.

Es gibt solch eine Persönlichkeit weit und breit nicht, wahrscheinlich ist sie noch nicht einmal (wieder)geboren.

Das Problem kann nur gelöst werden, wenn sich das nichtislamische Ausland gegen die brd wirklich querstellt und einmarschiert. Aber die Wirtschaftsmacht BRD , die dadurch unzählige Kollaborateure in EU-ropa hat, verhindert dies auf unabsehbare Zeit. Geld regiert die Welt.

Und da sind wir wieder beim Generalstreik, der so viele Probleme kleiner werden liesse.
Und den es nie geben wird.

Buella
03.09.2017, 14:51
Das Asylrecht sehr sehr stark einschränken
oder besser abschaffen

Das Asylrecht ist ein, wie uns die Geschichte zeigte und aktuell zeigt (Türkei) ein Grundrecht gegen Verfolgung, welches von einer rechtsstaatlichen Nation weiterhin gewährt bleiben muß!

Da geht Hans-Jürgen Papier schon in die richtige Richtung, wenn er vorschlägt, die Verfahren, zwecks Gewährung von Asyl, vor der Einreise, also dem Grenzübertritt, zu entscheiden, bzw. diesen Schutz (Asyl und subsidiären Schutz) dabei von vornherein auf Personen zu beschränken, für die ein Asylverfahren überhaupt gedacht ist und in Betracht kommt!

Buella
03.09.2017, 14:56
Das sind alles beides Persönlichkeiten, von denen ich vermute, dass sie das eigene schlechte Gewissen gequält hat, so dass die sich nun äussern.
Ausrichten können werden sie am Ende nichts, auch wenn sie es wollten. Zudem sind sie schon um die 70.

Was fehlt, das ist eine JUNGE vor Kraft strotzende wirkliche Persönlichkeit, intellektuell und körperlich extrem robust und mit Ausstrahlung, an dem alles abperlt, was die deutsche Nomenklatura an ihm abarbeiten wollte.

Es gibt solch eine Persönlichkeit weit und breit nicht, wahrscheinlich ist sie noch nicht einmal (wieder)geboren.

Das Problem kann nur gelöst werden, wenn sich das nichtislamische Ausland gegen die brd wirklich querstellt und einmarschiert. Aber die Wirtschaftsmacht BRD , die dadurch unzählige Kollaborateure in EU-ropa hat, verhindert dies auf unabsehbare Zeit. Geld regiert die Welt.

Und da sind wir wieder beim Generalstreik, der so viele Probleme kleiner werden liesse.
Und den es nie geben wird.

Wer würde einen "Generalstreik" organisieren?
Da fängt das Problem schon an!
Die Gewerkschaften sind nämlich alles andere als unabhänig von den Parteien!
Siehe Hartz4!
Da hat die Sozen-Gallionsfiguar Schröder mit seinem grün-Lackierten linken Beiboot Fischer das Arbeitsrecht zum wohle der Raubtier-Sozialisten kassiert!
Von den Gewerkschaften, zumindest kann ich mich nicht an Gegenteiliges erinnern, hast Du nichts gesehen und nichts gehört!

Flüchtling
03.09.2017, 15:09
Wer würde einen "Generalstreik" organisieren?
[...]
Zudem könnte Aufruf bzw. gar Organisation(sversuch) eines Generalstreiks als "Vorbereitung einer unzulässigen Revolution" ;) , "Volksverhetzung" oder schlimmeres eingeordnet werden, mit entsprechenden Folgen (zB Bsüchiadriie)
für die Initiatoren.
:sonicht: Nee, nee, geht mal weiter brav arbeiten fürs System! "Alles gut."

MIJK
03.09.2017, 15:12
Das Asylrecht ist ein, wie uns die Geschichte zeigte und aktuell zeigt (Türkei) ein Grundrecht gegen Verfolgung, welches von einer rechtsstaatlichen Nation weiterhin gewährt bleiben muß!

Da geht Hans-Jürgen Papier schon in die richtige Richtung, wenn er vorschlägt, die Verfahren, zwecks Gewährung von Asyl, vor der Einreise, also dem Grenzübertritt, zu entscheiden, bzw. diesen Schutz (Asyl und subsidiären Schutz) dabei von vornherein auf Personen zu beschränken, für die ein Asylverfahren überhaupt gedacht ist und in Betracht kommt!

Asylrecht ist kein Grundrecht, alles
Lügengeschichten

Buella
03.09.2017, 15:13
Zudem könnte Aufruf bzw. gar Organisation(sversuch) eines Generalstreiks als "Vorbereitung einer unzulässigen Revolution" ;) , "Volksverhetzung" oder schlimmeres eingeordnet werden, mit entsprechenden Folgen (zB Bsüchiadriie)
für die Initiatoren.
:sonicht: Nee, nee, geht mal weiter brav arbeiten fürs System! "Alles gut."

"Unsere" repräsentative Voll-Demokratie beschränkt sich auf die ABGABE der Stimme in eine URNE!
Volksentscheide sind sowieso naszi!

Stanley_Beamish
03.09.2017, 15:14
Das Asylrecht ist ein, wie uns die Geschichte zeigte und aktuell zeigt (Türkei) ein Grundrecht gegen Verfolgung, welches von einer rechtsstaatlichen Nation weiterhin gewährt bleiben muß!

Da geht Hans-Jürgen Papier schon in die richtige Richtung, wenn er vorschlägt, die Verfahren, zwecks Gewährung von Asyl, vor der Einreise, also dem Grenzübertritt, zu entscheiden, bzw. diesen Schutz (Asyl und subsidiären Schutz) dabei von vornherein auf Personen zu beschränken, für die ein Asylverfahren überhaupt gedacht ist und in Betracht kommt!

Man kann natürlich politisch verfolgten Personen Asyl gewähren, aber es sollte keinen durch alle Instanzen einklagbaren Verfassungsrang haben, sondern auf Verwaltungsebene abgehandelt werden.

opppa
03.09.2017, 15:17
Das Asylrecht sehr sehr stark einschränken
oder besser abschaffen

Das wäre - zumindest aus meiner Sicht - falsch!

Absolut notwendig wäre, den deutschen Staat von der Nachweispflicht von dubiosen Identitäten von Asylbewerbern zu befreien.
Jeder Deutsche, der was vom Staat will, muß die Berechtigung seiner Forderung in vollem Umfang nachweisen - bei Asylbewerbern, die ihren Paß weggeworfen haben, kann es doch nicht sein, daß der deutsche Staat deren Nachweispflicht übernimmt.
Dazu dürfte es auch nicht mehr zugelassen werden, daß Flüchtlinge, die die Prozesse lange genug herauszögern, sich auf diesem Wege eine Duldung erschleichen können!

Wann dann noch alle unberechtigt Einreisenden bis zur Entscheidung über ihre Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten, für den Fall einer Ausweisung verfügbar gehalten würden, könnten wir uns viel Ärger vom Hals schaffen!

:aggr:

opppa
03.09.2017, 15:19
Man kann natürlich politisch verfolgten Personen Asyl gewähren, aber es sollte keinen durch alle Instanzen einklagbaren Verfassungsrang haben, sondern auf Verwaltungsebene abgehandelt werden.

Aber die berechtigte Duldung eines solchen Aufenthalts darf nur so lange gewährt werden, wie sich so ein Asylant nicht mausig macht!

:aggr:

Buella
03.09.2017, 15:19
Asylrecht ist kein Grundrecht, alles
Lügengeschichten

In der
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung,
die tatsächlich auf Grund von Verbrechen
nichtpolitischer Art oder auf Grund von
Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

"Grundrecht" war von mir falsch ausgedrückt!
Menschrecht muß es heißen!

Buella
03.09.2017, 15:21
Man kann natürlich politisch verfolgten Personen Asyl gewähren, aber es sollte keinen durch alle Instanzen einklagbaren Verfassungsrang haben, sondern auf Verwaltungsebene abgehandelt werden.

Korrekt!
Es soll ja bereits vor der Einreise entschieden werden!
Somit fällt auch das leidige Einklagen weg!

MIJK
03.09.2017, 15:58
In der

"Grundrecht" war von mir falsch ausgedrückt!
Menschrecht muß es heißen!

Es gibt kein Menschenrecht auf Asyl

Buella
03.09.2017, 16:00
Es gibt kein Menschenrecht auf Asyl

Und warum heißt das Dingens dann "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"?!

Schaschlik
03.09.2017, 16:19
Das wäre - zumindest aus meiner Sicht - falsch!

Absolut notwendig wäre, den deutschen Staat von der Nachweispflicht von dubiosen Identitäten von Asylbewerbern zu befreien.
Jeder Deutsche, der was vom Staat will, muß die Berechtigung seiner Forderung in vollem Umfang nachweisen - bei Asylbewerbern, die ihren Paß weggeworfen haben, kann es doch nicht sein, daß der deutsche Staat deren Nachweispflicht übernimmt.
Dazu dürfte es auch nicht mehr zugelassen werden, daß Flüchtlinge, die die Prozesse lange genug herauszögern, sich auf diesem Wege eine Duldung erschleichen können!

Wann dann noch alle unberechtigt Einreisenden bis zur Entscheidung über ihre Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten, für den Fall einer Ausweisung verfügbar gehalten würden, könnten wir uns viel Ärger vom Hals schaffen!

:aggr:

Das klingt alles schlüssig und irgendwie muss man ja mit Leuten umgehen, die ihren Pass wegwerfen. Aber was ist mit denen, deren Pass im Krieg verloren gegangen ist, denen man den Pass weg genommen hat um sie an der legalen Ausreise zu hindern usw.? Der Entzug des Passes zur Aufrechterhaltung der Abhängigkeit und Notlage ist in Diktaturen üblich. Diesen Menschen würde man von vorn herein das Asylverfahren verwehren, obwohl sie es vermutlich am meisten nötig haben.

Wenn man so etwas fordert, dann muss man schon Alternativen aufzeigen, sonst ist es letztlich nur ein Schritt zur Abschaffung des Asylverfahrens.

Buella
03.09.2017, 16:33
Das klingt alles schlüssig und irgendwie muss man ja mit Leuten umgehen, die ihren Pass wegwerfen. Aber was ist mit denen, deren Pass im Krieg verloren gegangen ist, denen man den Pass weg genommen hat um sie an der legalen Ausreise zu hindern usw.? Der Entzug des Passes zur Aufrechterhaltung der Abhängigkeit und Notlage ist in Diktaturen üblich. Diesen Menschen würde man von vorn herein das Asylverfahren verwehren, obwohl sie es vermutlich am meisten nötig haben.

Wenn man so etwas fordert, dann muss man schon Alternativen aufzeigen, sonst ist es letztlich nur ein Schritt zur Abschaffung des Asylverfahrens.

Aktuell haben über 60 % der Asyl-Begehrer keinen Pass dabei!
Und diese Zahl ist momentan auch nur so niedrig, weil der syrische Pass den rundumversorgten Freifahrtschein im Sozial-Paradies bedeutet!

Das muß eben und unbedingt vor der Einreise geklärt werden!

kotzfisch
03.09.2017, 18:26
In der

"Grundrecht" war von mir falsch ausgedrückt!
Menschrecht muß es heißen!

Es ist kein Recht- es ist eine Gnade.
Wer hierher kommt, nimmt nicht seinerechte wahr, sondern erfährt Gnade.
So sollte es zumindesr sein.

opppa
03.09.2017, 18:45
Das klingt alles schlüssig und irgendwie muss man ja mit Leuten umgehen, die ihren Pass wegwerfen. Aber was ist mit denen, deren Pass im Krieg verloren gegangen ist, denen man den Pass weg genommen hat um sie an der legalen Ausreise zu hindern usw.? Der Entzug des Passes zur Aufrechterhaltung der Abhängigkeit und Notlage ist in Diktaturen üblich. Diesen Menschen würde man von vorn herein das Asylverfahren verwehren, obwohl sie es vermutlich am meisten nötig haben.

Wenn man so etwas fordert, dann muss man schon Alternativen aufzeigen, sonst ist es letztlich nur ein Schritt zur Abschaffung des Asylverfahrens.

Wenn ich vom Staat was will, bin ich - ohne Abstriche - nachweispflichtig!

Da könnte man glatt auf die Idee kommen, daß die Übernahme der Nachweispflicht bei Flüchtlingen gegen den Gleichbehandlunggrundsatz des Grundgesetzes verstößt! Aus meiner Sicht ist die Umkehrung der Beweispflicht nach dem Prinzip "IN DUBIO PRO REO" nicht anzuwenden, weil in Asylverfahren niemand angeklagt ist!

:aggr:

MIJK
03.09.2017, 19:15
Und warum heißt das Dingens dann "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"?!

Gesülze

Buella
03.09.2017, 20:54
Es ist kein Recht- es ist eine Gnade.
Wer hierher kommt, nimmt nicht seinerechte wahr, sondern erfährt Gnade.
So sollte es zumindesr sein.

Dann von mir aus Gnade!
Man sollte aber nie vergessen, daß jeder vielleicht auch mal in einem anderen Land auf diese Gnade angewiesen sein könnte!

Buella
03.09.2017, 20:59
Wenn ich vom Staat was will, bin ich - ohne Abstriche - nachweispflichtig!

Da könnte man glatt auf die Idee kommen, daß die Übernahme der Nachweispflicht bei Flüchtlingen gegen den Gleichbehandlunggrundsatz des Grundgesetzes verstößt! Aus meiner Sicht ist die Umkehrung der Beweispflicht nach dem Prinzip "IN DUBIO PRO REO" nicht anzuwenden, weil in Asylverfahren niemand angeklagt ist!

:aggr:

Das sehe ich genauso!
Die Nachweispflicht durch den Asylbegehrer muß generell im Vordergrund stehen und nicht umgekehrt!

Schlummifix
03.09.2017, 20:59
Damit amtlich: Das Asylrecht wird millionenfach missbraucht. Und zwar mit Billigung und Unterstützung durch diese Regierung.

Wer einen Asylantrag stellen will, darf erstmal rein. Jeder auf der Welt (!), der auch nur einen Antrag stellen will, darf erstmal rein.
Selbst wenn dieser negativ ausfällt, bleibt er am Ende hier.
Aufgrund absurder "Abschiebungshindernisse" und wirrer Rechtslage, "Duldung" und zig Sondervorschriften.

Sowas ist kein Rechtsstaat, sondern eine Bananenrepublik.
Und das ist so gewollt, von den Linken.
Zersetzung, Zersetzung, Zersetzung.

Buella
03.09.2017, 21:01
Gesülze

Warum? Gibt es diese nicht?
Ansonsten Beitrag Nr. 22 (https://www.politikforen.net/showthread.php?178289-Ex-VerfG-Pr%C3%A4sident-Asylrecht-T%C3%BCr%C3%B6ffner-f%C3%BCr-illegale-Einwanderung&p=9175270&viewfull=1#post9175270) ;)

Krombacher007
03.09.2017, 21:05
Ob sich die, u.a. wegen der "Flüchtlings"-Simulation, schwerstkriminellen amtseidbrechende Junta von dem ehemaligen VerfG -Präsidenten beeindrucken lassen?

Ich denke wohl kaum!

Der Kurs wurde eingeschlagen und wird gnadenlos fortgesetzt!

Warum reicht der Herr keine Klage ein?
Das geistige Rüstzeug hätte er doch wohl?!

Sich auf die Regierenden zu verlassen wird wohl gar nichts bewirken!

Da hier niemand (sondern nur abstrakt/kausal) in seinen Grundrechten durch die Handhabung beschränkt wird/ist, ist eine individuelle Klage durch Bürger nicht möglich. Möglich wäre nur eine Normenkontrollklage und die geht nur durch die Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Also derzeit unmöglich

Krombacher007
03.09.2017, 21:10
Damit amtlich: Das Asylrecht wird millionenfach missbraucht. Und zwar mit Billigung und Unterstützung durch diese Regierung.

Wer einen Asylantrag stellen will, darf erstmal rein. Jeder auf der Welt (!), der auch nur einen Antrag stellen will, darf erstmal rein.
Selbst wenn dieser negativ ausfällt, bleibt er am Ende hier.
Aufgrund absurder "Abschiebungshindernisse" und wirrer Rechtslage, "Duldung" und zig Sondervorschriften.

Sowas ist kein Rechtsstaat, sondern eine Bananenrepublik.
Und das ist so gewollt, von den Linken.
Zersetzung, Zersetzung, Zersetzung.

Wir haben aber auch das Recht, jedem, der aus einem sicheren Staat in die BRD kommt um Asyl zu beantragen (und das sind 99,999999999%), das Recht auf Antragsstellung zu verwehren...eigentlich müssten wir es ihm sogar verwehren da im Gesetzestext steht dass diese Leute zurückzuweisen sind und kein Anrecht auf Asylbegehren haben.
Nur leider wird dieses Recht nicht umgesetzt

Buella
03.09.2017, 21:10
Damit amtlich: Das Asylrecht wird millionenfach missbraucht. Und zwar mit Billigung und Unterstützung durch diese Regierung.

Wer einen Asylantrag stellen will, darf erstmal rein.
Selbst wenn dieser negativ ist, bleibt er am Ende hier.
Aufgrund absurder "Abschiebungshindernisse" und wirrer Rechtslage, "Duldung" und zig Sondervorschriften.

Sowas ist kein Rechtsstaat, sondern eine Bananenrepublik.
Und das ist so gewollt, von den Linken.
Zersetzung, Zersetzung, Zersetzung.

Exakt!
Und daher MUSS VOR der EINREISE geprüft werden, bzw. wer KEINEN ANSPRUCH hat und sich bereits und somit illegal aufhält, MUSS gehen!

Überhaupt, sollte bei illegaler Einreise bereits der Anspruch auf Prüfung von Asyl gar nicht mehr bestehen!

Wer Asyl begehrt, äußert dies in einer Auslandsvertretung oder an der Außengrenze, was dann zu prüfen ist!
Wer das umgeht, zeigt seine unlauteren und kriminellen Absichten!

Das ist der erste Schritt seinen Respekt für das Aufnahmeland zum Ausdruck zu bringen!

All das macht Schule und eine der größten Fluchtursachen würde beseitigt sein!

Schlummifix
03.09.2017, 21:17
Wir haben aber auch das Recht, jedem, der aus einem sicheren Staat in die BRD kommt um Asyl zu beantragen (und das sind 99,999999999%), das Recht auf Antragsstellung zu verwehren...eigentlich müssten wir es ihm sogar verwehren da im Gesetzestext steht dass diese Leute zurückzuweisen sind und kein Anrecht auf Asylbegehren haben.
Nur leider wird dieses Recht nicht umgesetzt

Richtig, nach der ehemaligen Drittstaaten-Regelung.

Diese Regierung will nicht ! Sie will auch keine klare Regelung.
Sie hatte dafür genug Zeit. Das deutsche Ausländer- und Asylrecht ist genauso absurd und undurchsichtig, wie das Steuerrecht.

Diese Regierung missbraucht das Asylrecht für ein illegales Einwanderungsprogramm.
Faktisch wird keiner mehr abgeschoben, der einmal hier ist.

Ein solches Verhalten der Regierung muss man abstrafen. Aber die Deutschen pennen, denen ist der eigene Rechtsstaat scheißegal.
Den Deutschen ist alles nur noch scheißegal.

kotzfisch
03.09.2017, 21:20
Dann von mir aus Gnade!
Man sollte aber nie vergessen, daß jeder vielleicht auch mal in einem anderen Land auf diese Gnade angewiesen sein könnte!

Wer nimmt uns als bedrohte Art als Deutsche? Polen, Ungarn?

Krombacher007
03.09.2017, 21:20
Exakt!
Und daher MUSS VOR der EINREISE geprüft werden, bzw. wer KEINEN ANSPRUCH hat und sich bereits und somit illegal aufhält, MUSS gehen!

Überhaupt, sollte bei illegaler Einreise bereits der Anspruch auf Prüfung von Asyl gar nicht mehr bestehen!

Wer Asyl begehrt, äußert dies in einer Auslandsvertretung oder an der Außengrenze, was dann zu prüfen ist!
Wer das umgeht, zeigt seine unlauteren und kriminellen Absichten!

Das ist der erste Schritt seinen Respekt für das Aufnahmeland zum Ausdruck zu bringen!

All das macht Schule und eine der größten Fluchtursachen würde beseitigt sein!

Das ist doch rechtlich schon seit geraumer Zeit so, nur leider wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht. Was nützt uns also dieses Recht, wenn es faktisch einfach ausgehebelt wird und der Innenminister nicht auf konsequente Anwendung drängt?!

Buella
03.09.2017, 21:27
Da hier niemand (sondern nur abstrakt/kausal) in seinen Grundrechten durch die Handhabung beschränkt wird/ist, ist eine individuelle Klage durch Bürger nicht möglich. Möglich wäre nur eine Normenkontrollklage und die geht nur durch die Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Also derzeit unmöglich

Dann könntest Du das Grundgesetz, samt Grundrechte, in die Tonne treten!

Nein! Hier wird elementares verbrieftes Recht gebrochen, welches über der Exekutive steht. Somit bedarf es wohl kaum einer regierenden oder parlamentarischen Größe!

Da bist Du bereits in der Willkür!
Das Grundgesetz hat den u. a. Sinn und Zweck, den Staatsbürger vor u. a. der Willkür des Staates, ergo auch, den Regierenden zu schützen!

Es liegt somit, wenn die Parlamente die Grundrechte, na sagen wir mal verschlafen, normalerweise in der Pflicht der Judikative hier tätig zu werden!

Oder, warum existiert Gewaltenteilung?!
Nicht, damit sich die 3 unabhängigen Gewalten auf ihren Parteibüchern, Diäten und Bezügen ausruhen und untätig zuschauen, wie der Rechtsstaat im Sumpf von Willkür, Lobbyismus und Ideologie-kausaler Rechtsstaatsfeindschaft versinkt!

Buella
03.09.2017, 21:28
Wer nimmt uns als bedrohte Art als Deutsche? Polen, Ungarn?

Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht!

Krombacher007
03.09.2017, 21:29
Dann könntest Du das Grundgesetz, samt Grundrechte, in die Tonne treten!

Nein! Hier wird elementares verbrieftes Recht gebrochen, welches über der Exekutive steht. Somit bedarf es wohl kaum einer regierenden oder parlamentarischen Größe!

Da bist Du bereits in der Willkür!
Das Grundgesetz hat den u. a. Sinn und Zweck, den Staatsbürger vor u. a. der Willkür des Staates, ergo auch, den Regierenden zu schützen!

Es liegt somit, wenn die Parlamente die Grundrechte, na sagen wir mal verschlafen, normalerweise in der Pflicht der Judikative hier tätig zu werden!

Oder, warum existiert Gewaltenteilung?!
Nicht, damit sich die 3 unabhängigen Gewalten auf ihren Parteibüchern, Diäten und Bezügen ausruhen und untätig zuschauen, wie der Rechtsstaat im Sumpf von Willkür, Lobbyismus und Ideologie-kausaler Rechtsstaatsfeindschaft versinkt!

Erschlage nicht den Boten, denn ich kann nichts für die Klagemöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht mit deren Voraussetzungen. Ich habe nur erklärt welche Voraussetzungen es gibt

Buella
03.09.2017, 21:32
Das ist doch rechtlich schon seit geraumer Zeit so, nur leider wird von diesem Recht kein Gebrauch gemacht. Was nützt uns also dieses Recht, wenn es faktisch einfach ausgehebelt wird und der Innenminister nicht auf konsequente Anwendung drängt?!

Ja, Herrgott nochmal! Wofür gibt es in diesem Land denn überhaupt Gesetze, Gerichte und Gewaltenteilung, wenn jede Regierung machen und treiben kann, was sie will?

Buella
03.09.2017, 21:33
Erschlage nicht den Boten, denn ich kann nichts für die Klagemöglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht mit deren Voraussetzungen. Ich habe nur erklärt welche Voraussetzungen es gibt

Sorry!
Das ist nicht meine Absicht!

Nur! Dann funktioniert dieser Rechtsstaat doch vorne und hinten nicht mehr!

Krombacher007
03.09.2017, 21:36
Ja, Herrgott nochmal! Wofür gibt es in diesem Land denn überhaupt Gesetze, Gerichte und Gewaltenteilung, wenn jede Regierung machen und treiben kann, was sie will?

Eigentlich gibt es ja das Kontrollorgan der Opposition aber da sich alle bei dem Thema einig sind...

Krombacher007
03.09.2017, 21:37
Sorry!
Das ist nicht meine Absicht!

Nur! Dann funktioniert dieser Rechtsstaat doch vorne und hinten nicht mehr!

Ich sehe auch dringenden Reformationsbedarf. Oder besser noch: Nationalversammlung einberufen und sich eine Verfassung geben

Tyl
03.09.2017, 21:55
Asylrecht ist kein Grundrecht, alles
Lügengeschichten
Schaust du mal in Art. 18 GG. Dort wird Asylrecht explizit als Grundrecht bezeichnet,
allerdings als eines, welches verwirkt werden kann.

Krombacher007
03.09.2017, 22:06
Schaust du mal in Art. 18 GG. Dort wird Asylrecht explizit als Grundrecht bezeichnet,
allerdings als eines, welches verwirkt werden kann.

Ironischerweise muss ich mal fragen wie man ein Grundrecht verwirken kann auf dass man schon zuvor kein Anrecht hatte?

Buella
03.09.2017, 22:08
Eigentlich gibt es ja das Kontrollorgan der Opposition aber da sich alle bei dem Thema einig sind...

Nun wird unter nicht Befragen des Parlaments (sog. "Flüchtlingskriese") ja bereits Rechtsbruch begangen, bzw. unter Einbeziehung ("Griechenlandrettung") der Opposition!

Such den Fehler im System?

Krombacher007
03.09.2017, 22:09
Nun wird unter nicht Befragen des Parlaments (sog. "Flüchtlingskriese") ja bereits Rechtsbruch begangen, bzw. unter Einbeziehung ("Griechenlandrettung") der Opposition!

Such den Fehler im System?

Dieses System selbst ist der Fehler

Schwabenpower
03.09.2017, 22:11
Ironischerweise muss ich mal fragen wie man ein Grundrecht verwirken kann auf dass man schon zuvor kein Anrecht hatte?
Eben. Das Wichtigste:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Asyl hat nichts mit Krieg oder Bürgerkrieg zu tun. Das ist kein Asylgrund. Steht gleich in (1)

Buella
03.09.2017, 22:12
Ich sehe auch dringenden Reformationsbedarf. Oder besser noch: Nationalversammlung einberufen und sich eine Verfassung geben

Dieses grundgesetzlich verbriefte Recht des Souverän verhindern die Kartell-Parteien mit Zähnen und Klauen!
So what?

Buella
03.09.2017, 22:16
Dieses System selbst ist der Fehler

Du machst mir Mut!

;)

Krombacher007
03.09.2017, 22:19
Dieses grundgesetzlich verbriefte Recht des Souverän verhindern die Kartell-Parteien mit Zähnen und Klauen!
So what?

Ich frage mich auch gleichzeitig ob eine Nationalversammlung überhaupt notwendig wäre, denn die Existenz Deutschlands als Staat ist ja nicht vernichtet und somit als Rechtssubjekt erhalten geblieben, lediglich die Geschäftsfähigkeit ist nicht mehr gegeben.
Also stehen uns nun 2 Möglichkeiten offen...die entscheidende Frage ist nur wie wir den Weg zu einer der beiden Möglichkeiten eröffnen. Da bin ich für mich persönlich noch zu keinem abschließenden Standpunkt durchgerungen

Tyl
03.09.2017, 22:20
Ironischerweise muss ich mal fragen wie man ein Grundrecht verwirken kann auf dass man schon zuvor kein Anrecht hatte?
Einige wenige kriegen einen positiven Asylbescheid, diese Personengruppe kann dann dieses Asylrecht verwirken.

Die wenigsten kriegen aber überhaupt einen positiven Asylbescheid.
Im Zug durfte ich mal einem Syrer seinen Asylbescheid erklären.
Asyl wurde abgelehnt. Stattdessen bekam er subsidiären Schutz.
Ich schätze mal, das läuft bei fast allen so.

Krombacher007
03.09.2017, 22:22
Einige wenige kriegen einen positiven Asylbescheid, diese Personengruppe kann dann dieses Asylrecht verwirken.

Die wenigsten kriegen aber überhaupt einen positiven Asylbescheid.
Im Zug durfte ich mal einem Syrer seinen Asylbescheid erklären.
Asyl wurde abgelehnt. Stattdessen bekam er subsidiären Schutz.
Ich schätze mal, das läuft bei fast allen so.

Ein Anrecht auf einen Asylantrag haben sie trotzdem nicht und darauf wollte ich hinaus.

Tyl
03.09.2017, 22:40
Ein Anrecht auf einen Asylantrag haben sie trotzdem nicht und darauf wollte ich hinaus.
Anträge kannst du stellen, wie du lustig bist.
Abgesehen davon ist auch § 22 ff. Aufenthaltsgesetz einschlägig.
Danach kann die Raute, dass für jedes Land machen, in dem gerade Krieg herrscht.
2015/16 war da quasi nur ein Testversuch.
Bürgerkrieg gab es danach noch nicht in Deutschland, also kann man das demnächst ruhig noch mal wiederholen.

Schwabenpower
03.09.2017, 22:42
Einige wenige kriegen einen positiven Asylbescheid, diese Personengruppe kann dann dieses Asylrecht verwirken.

Die wenigsten kriegen aber überhaupt einen positiven Asylbescheid.
Im Zug durfte ich mal einem Syrer seinen Asylbescheid erklären.
Asyl wurde abgelehnt. Stattdessen bekam er subsidiären Schutz.
Ich schätze mal, das läuft bei fast allen so.
Nur ist der begrenzt und damit Integration oder auch nur Sprachkurs obsolet

Schwabenpower
03.09.2017, 22:43
Anträge kannst du stellen, wie du lustig bist.
Abgesehen davon ist auch § 22 ff. Aufenthaltsgesetz einschlägig.
Danach kann die Raute, dass für jedes Land machen, in dem gerade Krieg herrscht.
2015/16 war das quasi nur eine Testversuch.
Bürgerkrieg gab es noch nicht in Deutschland, also kann man das demnächst ruhig noch mal wiederholen.
Dann lies mal nach. Die müssen selbst für ihren Unterhalt sorgen

Krombacher007
03.09.2017, 22:48
Anträge kannst du stellen, wie du lustig bist.
Abgesehen davon ist auch § 22 ff. Aufenthaltsgesetz einschlägig.
Danach kann die Raute, dass für jedes Land machen, in dem gerade Krieg herrscht.
2015/16 war da quasi nur ein Testversuch.
Bürgerkrieg gab es danach noch nicht in Deutschland, also kann man das demnächst ruhig noch mal wiederholen.

Nein, denn wer aus einem sicheren Staat in die BRD kommt, kann sich nciht auf das Asylrecht berufen und hat somit kein Recht auf die Antragsstellung.
Und §22 Aufenthaltsgesetz gilt nur wenn der Innenminister eine entsprechende Weisung gibt aber diese Weisung gab und gibt es nicht.

Tyl
03.09.2017, 22:53
Dann lies mal nach. Die müssen selbst für ihren Unterhalt sorgen
Aber nicht bei § 25.
Dann kann der Syrer seinem Gastgeber locker flockig auf der Nase rumtrampeln.
http://www.taz.de/!5409436/

... Wahr bleibt dennoch: Karim ist stinkfaul. Er verhält sich wie unser Kater: Nahrungsaufnahme, schlafen. ...

Krombacher007
03.09.2017, 23:00
Aber nicht bei § 25.
Dann kann der Syrer seinem Gastgeber locker flockig auf der Nase rumtrampeln.
http://www.taz.de/!5409436/

Diese ganzen Drecksparagraphen interessieren doch die Regierung nicht mehr, denn eigentlich sollten Personen die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden ausgewiesen werden. Das wird aber mit allerlei unsinnigen Dingen verhindert. Lieber nimmt man die Gefährung der eigenen Bevölkerung in Kauf. Da sieht man doch wo die Prioriät liegt

Oder wie Pofalla es zum Thema Grundgesetz so schön sagte "Lass mich mit diesem Scheiß in Ruhe"

Krabat
03.09.2017, 23:07
Das Asylrecht ist doch schon ewig das Einfallstor für Einwanderung. Wo waren denn die Stimmen der Verantwortlichen, bevor das Kind 2015 endgültig in den Brunnen fiel?

Jetzt ist der Käs doch gegessen, die Menschen kriegen wir nie mehr raus.

Tyl
03.09.2017, 23:10
Nein, denn wer aus einem sicheren Staat in die BRD kommt, kann sich nciht auf das Asylrecht berufen und hat somit kein Recht auf die Antragsstellung.
Und §22 Aufenthaltsgesetz gilt nur wenn der Innenminister eine entsprechende Weisung gibt aber diese Weisung gab und gibt es nicht.
Die quasselten doch damals von humanitären Gründen. Würde mich doch schwer wundern, wenn es keine entsprechende Erklärung durch das Innenministerium gab.
Abgesehen davon, braucht es noch nicht mal das. Siehe § 22 Satz 1.
Eine Erklärung des Innenministers ist nur nötig, wenn es für die Behörden überhaupt keinen Entscheidungsspielraum mehr geben soll.

Tyl
03.09.2017, 23:14
Nein, denn wer aus einem sicheren Staat in die BRD kommt, kann sich nciht auf das Asylrecht berufen und hat somit kein Recht auf die Antragsstellung.
Und §22 Aufenthaltsgesetz gilt nur wenn der Innenminister eine entsprechende Weisung gibt aber diese Weisung gab und gibt es nicht.
Die Behörden deuten dir das um "auf Antrag auf subsidiären Schutz" und schon ist die Drittstaatenregelung ausgehebelt.

Krombacher007
03.09.2017, 23:15
Das Asylrecht ist doch schon ewig das Einfallstor für Einwanderung. Wo waren denn die Stimmen der Verantwortlichen, bevor das Kind 2015 endgültig in den Brunnen fiel?

Jetzt ist der Käs doch gegessen, die Menschen kriegen wir nie mehr raus.

Dann stelle dich doch mal gegen das Bodenpersonal deiner Religion, denn diese Schwanzlutscher fordern doch stets dass wir noch mehr und möglichst alle Flüchtlinge aufnehmen sollten. Und manche durchgeknallten Kardinäle oder Bischöfe sehen in den Flüchtlingen doch so eine Art neue Heilige. und schieben die zum Heiligtum erklärten Flüchtlingsboote als neue Religuie durch die Gegend. Also, starte deinen Protest in den Reihen deiner durchgeknallten Freunde

Krombacher007
03.09.2017, 23:17
Die Behörden deuten dir das um "auf Antrag auf subsidiären Schutz" und schon ist die Drittstaatenregelung ausgehebelt.

Nein, das geht nicht, denn auch der subisdäre Schutz ist Bestandteil der Asylregelung. Er ist nur ein abgestufter Entscheid des Asylantrages aber im muss ein Asylantrag vorhergehen.

Tyl
03.09.2017, 23:17
Diese ganzen Drecksparagraphen interessieren doch die Regierung nicht mehr, denn eigentlich sollten Personen die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden ausgewiesen werden. Das wird aber mit allerlei unsinnigen Dingen verhindert. Lieber nimmt man die Gefährung der eigenen Bevölkerung in Kauf. Da sieht man doch wo die Prioriät liegt

Oder wie Pofalla es zum Thema Grundgesetz so schön sagte "Lass mich mit diesem Scheiß in Ruhe"
Natürlich interessieren die Regierung diesen Paragrafen, schließlich wurden die doch selbst von denen verabschiedet.
Und nun werden die Paragrafen so ausgelegt, wie es denen gerade passt.

Krombacher007
03.09.2017, 23:22
Die quasselten doch damals von humanitären Gründen. Würde mich doch schwer wundern, wenn es keine entsprechende Erklärung durch das Innenministerium gab.
Abgesehen davon, braucht es noch nicht mal das. Siehe § 22 Satz 1.
Eine Erklärung des Innenministers ist nur nötig, wenn es für die Behörden überhaupt keinen Entscheidungsspielraum mehr geben soll.

Mich wundert auch so einiges schwer aber es gab diese Weisung des Innenministers nicht. Das ist Fakt. Und bezüglich des ersten Satzes ist da die Rede von


Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden

Also EINEM Ausländer kann...also keine generelle Entscheidung, sondern eine jeweils Einzelfallentscheidung aber die gab es ja nciht, da man per se einfach alle hat reinkommen lassen.

Krombacher007
03.09.2017, 23:23
Natürlich interessieren die Regierung diesen Paragrafen, schließlich wurden die doch selbst von denen verabschiedet.
Und nun werden die Paragrafen so ausgelegt, wie es denen gerade passt.

So wie die No Bail Out Klausel, die fest geschriebenes Gesetz war und als Bedingung deutschlands für den Euro-Beitritt galt? Hat dann auch niemanden mehr interessiert

Krombacher007
03.09.2017, 23:25
Natürlich interessieren die Regierung diesen Paragrafen, schließlich wurden die doch selbst von denen verabschiedet.
Und nun werden die Paragrafen so ausgelegt, wie es denen gerade passt.

Sie legen sie ja nichtmal so aus wie sie es brauchen, sondern sie ignorieren es einfach. Denn sie wissen dass es keine Kläger gibtg, also machen sie es einfach. Und das ist ja die große Ungeheuerlichkeit

Krombacher007
03.09.2017, 23:30
Natürlich interessieren die Regierung diesen Paragrafen, schließlich wurden die doch selbst von denen verabschiedet.
Und nun werden die Paragrafen so ausgelegt, wie es denen gerade passt.

So wie zum Beispiel Frau Merkel die Fraktionskollegen ausdrücklich vom Fraktionszwang (Abstimmung ehe für Alle) befreite, obwohl dieser eh verboten ist und strafrechtliche Relevanz hat? Die interessieren sich einen Scheiß für Gesetze

Schwabenpower
03.09.2017, 23:38
Aber nicht bei § 25.
Dann kann der Syrer seinem Gastgeber locker flockig auf der Nase rumtrampeln.
http://www.taz.de/!5409436/
Hä? Wo ist der Widerspruch?


1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist.
Eben, er muß für seinen Unterhalt selbst sorgen

Tyl
03.09.2017, 23:39
Sie legen sie ja nichtmal so aus wie sie es brauchen, sondern sie ignorieren es einfach. Denn sie wissen dass es keine Kläger gibtg, also machen sie es einfach. Und das ist ja die große Ungeheuerlichkeit
Das Ganze muss aber aus deiner Sicht auch eine positive Seite haben.
Eine zukünftige Regierung könnte nämlich alle Fälle noch mal prüfen und zu dem Ergebnis kommen, dass sämtliche Bescheide rechtswidrig zu Stande gekommen sind und daher unwirksam sind. Folglich müssten entsprechend alle betroffenen Personen ausgewiesen werden.

Krombacher007
03.09.2017, 23:41
Das Ganze muss aber aus deiner Sicht auch eine positive Seite haben.
Eine zukünftige Regierung könnte nämlich alle Fälle noch mal prüfen und zu dem Ergebnis kommen, dass sämtliche Bescheide rechtswidrig zu Stande gekommen sind und daher unwirksam sind. Folglich müssten entsprechend alle betroffenen Personen ausgewiesen werden.

Leider nicht, denn eine zukünftige Regierung wird sich aus CDU, SPD, FDP und GFrüne zusammen setzen, Also alles Parteien, die das vorangegangene schon frohlockend befürworteten.

Tyl
03.09.2017, 23:41
Hä? Wo ist der Widerspruch?


Eben, er muß für seinen Unterhalt selbst sorgen
Wo steht in § 25, dass er selbst für seinen Unterhalt sorgen muss?

Schwabenpower
03.09.2017, 23:42
Mich wundert auch so einiges schwer aber es gab diese Weisung des Innenministers nicht. Das ist Fakt. Und bezüglich des ersten Satzes ist da die Rede von



Also EINEM Ausländer kann...also keine generelle Entscheidung, sondern eine jeweils Einzelfallentscheidung aber die gab es ja nciht, da man per se einfach alle hat reinkommen lassen.
Aufenthaltserlaubnis heißt NICHT:
- vom Steuerzahler gepampert zu werden
- Integration
- Sprachkurse
- kostenlose Krankenversicherung

Sondern nur, daß er sich hier aufhalten darf. Sonst nichts. Und das auch nur so lange, wie der Grund existiert

Tyl
03.09.2017, 23:44
Leider nicht, denn eine zukünftige Regierung wird sich aus CDU, SPD, FDP und GFrüne zusammen setzen, Also alles Parteien, die das vorangegangene schon frohlockend befürworteten.
Ja, die nächste Bundesregierung, aber eine zukünftige könnte auch von der AfD gestellt werden, wenn sich ein heilsamer Schock vollzieht.

Schwabenpower
03.09.2017, 23:44
Wo steht in § 25, dass er selbst für seinen Unterhalt sorgen muss?
Steht vorher da. In 25 steht nur, daß er dafür auch arbeiten darf.

Die Frage ist so dämlich wie: "Wo steht im Grundgesetz, daß man den Führerschein erst mit 18 machen darf?"

Krombacher007
03.09.2017, 23:44
Das Ganze muss aber aus deiner Sicht auch eine positive Seite haben.
Eine zukünftige Regierung könnte nämlich alle Fälle noch mal prüfen und zu dem Ergebnis kommen, dass sämtliche Bescheide rechtswidrig zu Stande gekommen sind und daher unwirksam sind. Folglich müssten entsprechend alle betroffenen Personen ausgewiesen werden.

Es wäre ja schon ein Fortschritt wenn die jetzt schon Ausreisepflichtigen konsequent ausgewiesen werden würden. Aber selsbt das kriegen sie nicht hin. Der Staat hat fertig

Krombacher007
03.09.2017, 23:45
Ja, die nächste Bundesregierung, aber eine zukünftige könnte auch von der AfD gestellt werden, wenn sich ein heilsamer Schock vollzieht.

Bleibe doch bitte realistisch! Eine anständige oppoisitionelle Fraktion der AfD wäre ja schon wünschenswert aber diese Legislatur werden sie nicht in Regierungsverantwortung kommen

Krombacher007
03.09.2017, 23:46
Aufenthaltserlaubnis heißt NICHT:
- vom Steuerzahler gepampert zu werden
- Integration
- Sprachkurse
- kostenlose Krankenversicherung

Sondern nur, daß er sich hier aufhalten darf. Sonst nichts. Und das auch nur so lange, wie der Grund existiert

Ich weiß, so wie es eigentlich auch für den Familiennachzug gilt.

Rikimer
03.09.2017, 23:47
In der

"Grundrecht" war von mir falsch ausgedrückt!
Menschrecht muß es heißen!

Gilt da nicht die Drittstaatenregel? Aber, ists nicht eh egal. Spätestens seit Merkel gilt das Recht, das Gesetz, die Ordnung nichts mehr. Wir werden sehen, wenn sich diese Praxis gegen jene wendet, welche noch vom künstlich geschaffenen Chaos profitieren.

Tyl
03.09.2017, 23:52
Steht vorher da. In 25 steht nur, daß er dafür auch arbeiten darf.

Die Frage ist so dämlich wie: "Wo steht im Grundgesetz, daß man den Führerschein erst mit 18 machen darf?"
Vorher bezieht sich das aber auf andere Fälle.
Die Bedingungen sind in § 25 abschließend aufgezählt und dort steht nichts davon, dass der Ausländer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten muss.
Schön wäre es.

Abgesehen davon, hinkt dein Vergleich gewaltig GG und StVG sind verschiedene Gesetze. Hätte dir eigentlich auffallen müssen.:D

Rikimer
03.09.2017, 23:54
Es ist kein Recht- es ist eine Gnade.
Wer hierher kommt, nimmt nicht seinerechte wahr, sondern erfährt Gnade.
So sollte es zumindesr sein.

Sehe ich auch so. Denn Rechte hat nur der Bürger und jener Ausländer, welcher sich die Mühe gemacht hat, den ordentlichen, rechtlichen Weg zu gehen, um Bürger eines Landes zu werden. Der illegale Einwanderer und Wirtschaftsflüchtling hat jedes Recht verwirkt und sollte als gemeiner Gesetzesbrecher und Krimineller behandelt werden. Gleiches gilt für die Helfer der Asylantenindustrie, welche mit ihrem Tun die Säulen des Staates zum Einsturz bringen, etwa u.a. auch den Sozial- und Wohlfahrtsstaat. Diese kurzsichtigen, nur auf den kleinen Vorteil aus schauenden Idioten sägen am Ast, auf welchem sie sitzen.

Einen genauen Blick sollte man auch auf die Richter werfen, welche nicht minder besser sind in ihrem destruktiven Wirken.

Krabat
03.09.2017, 23:57
Dann stelle dich doch mal gegen das Bodenpersonal deiner Religion, denn diese Schwanzlutscher fordern doch stets dass wir noch mehr und möglichst alle Flüchtlinge aufnehmen sollten. Und manche durchgeknallten Kardinäle oder Bischöfe sehen in den Flüchtlingen doch so eine Art neue Heilige. und schieben die zum Heiligtum erklärten Flüchtlingsboote als neue Religuie durch die Gegend. Also, starte deinen Protest in den Reihen deiner durchgeknallten Freunde

Kümmer Dich um Deinen eigenen Schwanz, falls Du ihn unter Deinem Fettwanst, den Du uns hier mal auf einem Foto vorgestellt hast, noch finden solltest.

Tyl
04.09.2017, 00:00
Bleibe doch bitte realistisch! Eine anständige oppoisitionelle Fraktion der AfD wäre ja schon wünschenswert aber diese Legislatur werden sie nicht in Regierungsverantwortung kommen
Zukünftig kann auch in 4, 8 usw. Jahren sein. Und dann wäre eine AfD Regierung gar nicht mal so unrealistisch.

Schwabenpower
04.09.2017, 00:12
Vorher bezieht sich das aber auf andere Fälle.
Die Bedingungen sind in § 25 abschließend aufgezählt und dort steht nichts davon, dass der Ausländer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten muss.
Schön wäre es.

Abgesehen davon, hinkt dein Vergleich gewaltig GG und StVG sind verschiedene Gesetze. Hätte dir eigentlich auffallen müssen.:D
Quatsch. Lies einfach noch einmal. Äpfel und Birnen

Schwabenpower
04.09.2017, 00:15
Ich weiß, so wie es eigentlich auch für den Familiennachzug gilt.
Oh, das tut es! Vorausgesetzt, Du bist Deutscher und willst eine Frau aus dem Ausland heiraten. In diesem Fall dem exotischen und kriegsgebeuteltem Österreich. Denen wir auch noch die Hochseefische wegfangen.

Frag mal Paul Felz. Der mußte für seine, damals zukünftige, Frau bürgen.

Tyl
04.09.2017, 00:52
Quatsch. Lies einfach noch einmal. Äpfel und Birnen
Der Lebensunterhalt muss durch den Antragsteller bei der Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis gesichert sein.
Bei anderen Typen der Aufenthaltserlaubnissen muss das nicht der Fall.


Ich weiß, so wie es eigentlich auch für den Familiennachzug gilt.
Schaust du mal in den § 29.
Syrer müssen in aller Regel nicht nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Die dürfen leider schön weiter schmarotzen.

Schwabenpower
04.09.2017, 01:13
Der Lebensunterhalt muss durch den Antragsteller bei der Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis gesichert sein.
Bei anderen Typen der Aufenthaltserlaubnissen muss das nicht der Fall.


Schaust du mal in den § 29.
Syrer müssen in aller Regel nicht nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Die dürfen leider schön weiter schmarotzen.
Hör auf, hier dauernd alles durcheinander zu werfen. Da steht nichts von Syrern.

Im Gegenteil steht da nur die Ergänzung zu dem vorher geschriebenen. Der muß selbst für sich sorgen, falls er denn legal eingereist ist.

Ist aber keiner.

Genug Werbung für CDU gemacht, kannst wieder gehen

Tyl
04.09.2017, 02:03
Hör auf, hier dauernd alles durcheinander zu werfen. Da steht nichts von Syrern.

Im Gegenteil steht da nur die Ergänzung zu dem vorher geschriebenen. Der muß selbst für sich sorgen, falls er denn legal eingereist ist.

Ist aber keiner.

Genug Werbung für CDU gemacht, kannst wieder gehen
Natürlich steht da nicht Syrer, das habe ich auch nirgendwo behauptet.
Gesetze werden allgemein formuliert. Diese allgemeinen Formulierung lassen sich dann auf bestimmte Gruppen anwenden.
§ 5 nennt ausdrücklich Ausnahmen, nach denen die Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, entfällt.

Du darfst gerne den § nennen, aus dem du ableitest, dass diese Personen selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen.
Als juristischer Profi sollte das für dich doch kein Problem sein. Oder gibt es diesen § gar nicht?
Wäre ja schön, wenn du recht hättest sowie es auch schön wäre, wenn es die Heinzelmännchen gäbe.

Rikimer
04.09.2017, 05:57
Das Asylrecht ist doch schon ewig das Einfallstor für Einwanderung. Wo waren denn die Stimmen der Verantwortlichen, bevor das Kind 2015 endgültig in den Brunnen fiel?

Jetzt ist der Käs doch gegessen, die Menschen kriegen wir nie mehr raus.

Nicht mehr auf friedlichem Wege, sondern nur noch mit harter brutaler Gewalt, sofern überhaupt dazu ein Wille vorhanden ist.

Filofax
04.09.2017, 06:16
Man kann natürlich politisch verfolgten Personen Asyl gewähren, aber es sollte keinen durch alle Instanzen einklagbaren Verfassungsrang haben, sondern auf Verwaltungsebene abgehandelt werden.

Das "Asylrecht" ist nichts anderes als eine Farce.

Man stelle sich vor, Michael Stürzenberger würde im Ausland "Asyl" beantragen.
Der Mann wurde verurteilt zu einer Haftstrafe und mir Berufsverbot belegt, weil er angeblich den "Islam verunglimpft" hat. (ein Systemling wie Böhmermann dagegen darf Erdogan als Ziegenficker betiteln, weil er "Künstler" sei..)

Hätte der Typ irgendwo eine Chance auf Asylrecht? Nein! Stattdessen bekommen irgendwelche Idioten "Asyl", die nie politisch aktiv gewesen sind und die nie wirklich verfolgt wurden. Sobald man sich die Finger verbrennen könnte, wird kein Land Asyl gewähren, bei wirklich stattgefundenen Verfolgungen.

Wirtschaftliche Interessen gehen eben immer vor...

Deutschmann
04.09.2017, 06:58
Nicht mehr auf friedlichem Wege, sondern nur noch mit harter brutaler Gewalt, sofern überhaupt dazu ein Wille vorhanden ist.

Sollte Deutschland einen mit "harter brutaler Gewalt" rausschmeißen - nur einen einzigen - wirst du überrascht sein wie schnell unsere Freunde und Verbündeten über uns herfallen. Der Zug ist ab. Man kann höchstens den Ist-Zustand festigen. Aber zurück in die Vor-Merkel-Ära geht nicht mehr.

opppa
04.09.2017, 07:24
Das sehe ich genauso!
Die Nachweispflicht durch den Asylbegehrer muß generell im Vordergrund stehen und nicht umgekehrt!

Richtig!

Aber ohne Sicherstellung einer möglichen Abschiebung durch sichergestellten Aufenthalt und spätere Bestimmung über einen in Deutschland geduldeten Wohnort brächte das nix.
Verstöße dagegen (und gegen deutsches Strafrecht) müssten natürlich zur sofortigen Abschiebung führen, auch wenn es dann in der Heimat wehtun könnte!

:hmm:

Schaschlik
04.09.2017, 07:29
Ironischerweise muss ich mal fragen wie man ein Grundrecht verwirken kann auf dass man schon zuvor kein Anrecht hatte?

Wie kann man auf ein Grundrecht kein Anrecht haben? Man kann vielleicht nicht darauf angewiesen sein oder es kann aufgrund anderer Gesetze eingeschränkt sein. Aber der Sinn eines Grundrechtes ist, dass es jedem erst einmal grundsätzlich zusteht.

Ich finde, man hätte schon vor Jahren in den südlichen Ländern eine gemeinsame europäische Infrastruktur schaffen müssen, welche den Umgang mit Flüchtlingen angemessen und effizient gestaltet. Das hätte aber Geld gekostet. Stattdessen hat man sich auf Dublin II ausgeruht und den schwarzen Peter weiter geschoben bis es nicht mehr ging. Die Politik versagt nicht jetzt, sie versagt seit mindestens 10 Jahren und heute haben wir den Schaden.

opppa
04.09.2017, 07:43
Korrekt!
Es soll ja bereits vor der Einreise entschieden werden!
Somit fällt auch das leidige Einklagen weg!

Weil sich Einwanderer ja immer an alle Gesetze und Vorschriften halten, muß noch geklärt werden, ob der Koran mehr gilt, als deutsche Gesetze.

Meine erste Frage dazu:
Gilt es als Erpressung, wenn sich Einwanderer, um uns zu erpressen, selbst auf dem Mittelmeer vorsätzlich in Lebensgefahr bringen?

:?

Krombacher007
04.09.2017, 07:48
[gekürzt]
Wie kann man auf ein Grundrecht kein Anrecht haben? Man kann vielleicht nicht darauf angewiesen sein oder es kann aufgrund anderer Gesetze eingeschränkt sein. Aber der Sinn eines Grundrechtes ist, dass es jedem erst einmal grundsätzlich zusteht.

Ein Anrecht auf die Grundrechte haben ja nur hier lebende Personen und wenn jemand an der Grenze abgewiesen wird, weil er aus einem sicheren Staat kommend in der BRD Asyl beantragen möchte, dann lebt er nicht hier und aufgrund dessen dass er aus einem sicheren Staat einreisen möchte, kann er sich nicht auf das Asylrecht berufen. Also bleibt, da er kein EU Bürger ist und kein Visum hat, seine versuchte Einreise illegal.

opppa
04.09.2017, 07:52
Das klingt alles schlüssig und irgendwie muss man ja mit Leuten umgehen, die ihren Pass wegwerfen. Aber was ist mit denen, deren Pass im Krieg verloren gegangen ist, denen man den Pass weg genommen hat um sie an der legalen Ausreise zu hindern usw.? Der Entzug des Passes zur Aufrechterhaltung der Abhängigkeit und Notlage ist in Diktaturen üblich. Diesen Menschen würde man von vorn herein das Asylverfahren verwehren, obwohl sie es vermutlich am meisten nötig haben.

Wenn man so etwas fordert, dann muss man schon Alternativen aufzeigen, sonst ist es letztlich nur ein Schritt zur Abschaffung des Asylverfahrens.

Ich habe vernommen, daß man inzwischen dazu übergegangen ist, Leute, die keine Ausrede haben, nicht mehr zu erschießen!

Die Kernfrage dürfte da wohl die Nachweispflicht sein.
Wenn wir, als Eingeborene, was von unserem Staat wollen, sind wir nachweispflichtig. Ist es eigentlich grundgesetzwidrig, wenn Einwanderer - zumindest zum großen Teil - diese Nachweispflicht auf Anraten von Schleuserorganisationen - ihre Ausweispapiere "verlieren", um dem deutschen Staat die Nachweispflicht aufzuhalsen? Und warum urteilen deutsche Gerichte nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" obwohl es keine (strafrechtlich gesehen) Anklage gibt, wenn es sich nur um Klärung einer Aufenthaltsberechtigung geht?

:aggr:

opppa
04.09.2017, 07:53
Es ist kein Recht- es ist eine Gnade.
Wer hierher kommt, nimmt nicht seinerechte wahr, sondern erfährt Gnade.
So sollte es zumindesr sein.

Richtig!

Und Gnade kann man (zumindest in Deutschland) einklagen!

:fizeig:

Krombacher007
04.09.2017, 07:54
Natürlich steht da nicht Syrer, das habe ich auch nirgendwo behauptet.
Gesetze werden allgemein formuliert. Diese allgemeinen Formulierung lassen sich dann auf bestimmte Gruppen anwenden.
§ 5 nennt ausdrücklich Ausnahmen, nach denen die Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, entfällt.

Du darfst gerne den § nennen, aus dem du ableitest, dass diese Personen selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen.
Als juristischer Profi sollte das für dich doch kein Problem sein. Oder gibt es diesen § gar nicht?
Wäre ja schön, wenn du recht hättest sowie es auch schön wäre, wenn es die Heinzelmännchen gäbe.

Also das Aufenthaltsgesetz hat erst einmal mit dem Asylgesetz gar nichts zu tun, denn das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und Bedingungen für legale Migration. Und bei legaler Migration, egal ob EU-Bürger oder Drittstaaten-Bürger, muss für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung der Lebensunterhalt gesichert sein. Lebensunterhalt gesichert heißt nicht auf soziale Leistungen angewiesen zu sein, sondern durch Erwerbseinkommen, Vermögen oder ausreichender Rente seinen Lebensunterhalt selbst sichern zu können.

Und bei Asyl sieht die Sache etwas anders aus, da muss der Antrag auf Familiennachzug innerhal der ersten drei Monate gestellt werden, so dass die erleichterte Familienzusammenführung infrage kommt; d.h. dass daann bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sein müssen wie z.B. Sprachkenntnisse oder gesicherter Lebensunterhalt.

Aber ist eigentlich auch egal, denn die Gesetze werden nur punktuell angewandt und ansonsten durch und durch Rechtsbeugung betrieben, weil man ja keine unschönen Bilder haben möchte.

opppa
04.09.2017, 07:59
Oh, das tut es! Vorausgesetzt, Du bist Deutscher und willst eine Frau aus dem Ausland heiraten. In diesem Fall dem exotischen und kriegsgebeuteltem Österreich. Denen wir auch noch die Hochseefische wegfangen.

Frag mal Paul Felz. Der mußte für seine, damals zukünftige, Frau bürgen.

Nu ja, die Zuwanderung aus Österreich muß ja auch eingeschränkt werden; sooo viele Schluchten haben wir ja auch nicht!

Wo ist eigentlich Paul Felz?

:D

Buella
04.09.2017, 08:02
Richtig!

Aber ohne Sicherstellung einer möglichen Abschiebung durch sichergestellten Aufenthalt und spätere Bestimmung über einen in Deutschland geduldeten Wohnort brächte das nix.
Verstöße dagegen (und gegen deutsches Strafrecht) müssten natürlich zur sofortigen Abschiebung führen, auch wenn es dann in der Heimat wehtun könnte!

:hmm:

Natürlich müssen gesetzliche Rahmebedinungen vorhanden sein, den Fremden auch auf die Finger zu schauen!
Wenn der Herr oder Frau Asylbegehrer es dann doch nicht so eng mit dem Gesetz und dem Respekt gegenüber dem Gastland nimmt, wird er gegangen!
So einfach ist das, bzw. auch, wie Du schreist, daß im Herkunftsland wehtun könnte!
Schließlich wird niemand, der hier die Früchte dieses Staates genießt gezwungen, gegen Regeln zu verstoßen!

Buella
04.09.2017, 08:05
Weil sich Einwanderer ja immer an alle Gesetze und Vorschriften halten, muß noch geklärt werden, ob der Koran mehr gilt, als deutsche Gesetze.

Meine erste Frage dazu:
Gilt es als Erpressung, wenn sich Einwanderer, um uns zu erpressen, selbst auf dem Mittelmeer vorsätzlich in Lebensgefahr bringen?

:?

Hiesige Politiker schaffen erst die Voraussetzungen für diese Erpressung, bzw. daß sich diese Menschen in Lebensgefahr begeben!
Eine praxisgerechte Asyl-/Flüchtlings- und Einwanderungspolitik schafft diese Haupt-Fluchtursachen ab!

;)

opppa
04.09.2017, 08:08
Natürlich müssen gesetzliche Rahmebedinungen vorhanden sein, den Fremden auch auf die Finger zu schauen!
Wenn der Herr oder Frau Asylbegehrer es dann doch nicht so eng mit dem Gesetz und dem Respekt gegenüber dem Gastland nimmt, wird er gegangen!
So einfach ist das, bzw. auch, wie Du schreist, daß im Herkunftsland wehtun könnte!
Schließlich wird niemand, der hier die Früchte dieses Staates genießt gezwungen, gegen Regeln zu verstoßen!

Fettung durch mich!

. . . . . . so er denn noch auffindbar ist!

Es muß sichergestellt sein, daß er jederzeit auffindbar ist und nicht mühsam gesucht werden muß!

Buella
04.09.2017, 08:08
Gilt da nicht die Drittstaatenregel? Aber, ists nicht eh egal. Spätestens seit Merkel gilt das Recht, das Gesetz, die Ordnung nichts mehr. Wir werden sehen, wenn sich diese Praxis gegen jene wendet, welche noch vom künstlich geschaffenen Chaos profitieren.

Die gilt natürlich, sobald der Asyl-Begehrende aus einem sicheren Drittstaat einreist!

Doch bin ich überzeugt, sollte ein praxisgerechtes Asyl-Recht, also Wegfall der hier geschaffenen Hauptfluchtursache, rigoros umgesetzt werden, kann man sich die wenigen Asylberechtigen aus einem sicheren Drittstaat sogar locker leisten!

opppa
04.09.2017, 08:10
Hiesige Politiker schaffen erst die Voraussetzungen für diese Erpressung, bzw. daß sich diese Menschen in Lebensgefahr begeben!
Eine praxisgerechte Asyl-/Flüchtlings- und Einwanderungspolitik schafft diese Haupt-Fluchtursachen ab!

;)

Und wie willst Du das mit einer Partei, die sich jemals schon in der Bundesrepublik im Bundestag verdient gemacht hat, schaffen?

:fizeig::aggr:

Buella
04.09.2017, 08:12
Und wie willst Du das mit einer Partei, die sich jemals schon in der Bundesrepublik im Bundestag verdient gemacht hat, schaffen?

:fizeig::aggr:

Ich versteh die Frage jetzt nicht wirklich?
Meinst Du die afd oder die Verursacher - Kartell-Parteien?

opppa
04.09.2017, 08:21
Ich versteh die Frage jetzt nicht wirklich?
Meinst Du die afd oder die Verursacher - Kartell-Parteien?

Fettung durch mich!

Die Basis dazu wurde schon bei der Gründung der BRD gelegt, als die politischen Parteien das Grundgesetz schufen.

Damals ging man - wohl mit den besten Absichten - davon aus, daß die Parteien ihre Ziele nach ihren jeweiligen Programmen verfolgen und nicht von der Wirtschaft, die sie eigentlich regulieren sollten und wollten, übernommen werden konnten.
Das erklärt auch, warum neue Parteien - wie damals die Grünen und heute die AFD - mit Scheiße beworfen werden, weil sie die Futternäpfchen der etablierten (Profiteure....äh) Parteien gefährden könnten.

:hmm:

Buella
04.09.2017, 08:34
Fettung durch mich!

Die Basis dazu wurde schon bei der Gründung der BRD gelegt, als die politischen Parteien das Grundgesetz schufen.

Damals ging man - wohl mit den besten Absichten - davon aus, daß die Parteien ihre Ziele nach ihren jeweiligen Programmen verfolgen und nicht von der Wirtschaft, die sie eigentlich regulieren sollten und wollten, übernommen werden konnten.
Das erklärt auch, warum neue Parteien - wie damals die Grünen und heute die AFD - mit Scheiße beworfen werden, weil sie die Futternäpfchen der etablierten (Profiteure....äh) Parteien gefährden könnten.

:hmm:

Nun!
Wenn dieses Kartell-Parteien sich den Staat zur Beute machen können, bzw. aus ideologischer Verblendheit zerstören können, dann ist etwas oberfaul!



Ein Richter schlägt Alarm (http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/ein-richter-schlaegt-alarm.html)

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, spricht in seinem Buch Klartext

Jens Gnisa ist Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. In seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm“ kritisiert er unter anderem scharf die Asylpolitik Angela Merkels. Die Bevölkerung verliere immer mehr das Vertrauen in den Rechtsstaat.

...

Gegenüber dem Internetportal „Legal Tribune Online“ nannte Gnisa sein Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“ seinen „persönlichen Zwischenruf“. Es sei mit keinem Gremium des DRB abgesprochen. „Aber“, fügte er hinzu, „man nimmt mich öffentlich vor allem als Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes wahr. Das lässt sich nicht völlig trennen.

...

Gnisa scheut sich nicht in seinem Debattenbeitrag, immer wieder auch politisch klar Stellung zu beziehen, wo er den Rechtsstaat bedroht sieht, und benennt auch die aus seiner Sicht Verantwortlichen. „Rechtsfreie Räume: Der Staat weicht zurück“, „No-Go-Areas und deutsche Ghettos“, „Risiken durch Flüchtlinge“, „Duldung aus Ratlosigkeit“, „Sozialhilfe trotz Illegalität“, „Fahrlässig unterschätzt: Clans und Reichsbürger“, „Rück*zug: Die Justiz verliert ihr Gesicht“, „Vom Sparstrumpf erdrosselt“, lauten Kapitelüberschriften. Ohne falsche Zurückhaltung geht er mit Politikern ins Gericht. Diese würden sich das Recht so zurechtbiegen, „wie sie es gerade gebrauchen“ könnten. „Ob das die Finanzierung der Staatsschulden ist oder die abrupt gestrichenen Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke oder der Ankauf der Schweizer Steuer-CDs – all das waren rechtswidrige Aktionen“, erklärt Gnisa. „Nur“, fügt er hinzu, „wie lautet der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter“.

Die Zuwanderung sei ein wesentlicher Faktor der Zunahme von Kriminalität in Deutschland. „Doch die Politik, welche die Parole der Willkommenskultur ausgegeben hat, spricht darüber nur ungern“, konstatiert der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes.
Scharf geht er mit der Zuwanderungspolitik der Bundeskanzlerin ins Gericht. „Angela Merkel“, schreibt Gnisa, „hat aus humanitären Motiven den Flüchtlingen Tür und Tor geöffnet, und dabei aber nicht nur auch Kriminelle und sozial Entwurzelte ins Land ge*lassen. Sie hat darü̈ber hinaus einer noch viel größeren Bedrohung den Weg gebahnt: der phasenweisen Kapitulation des Staates.“

Denn nichts anderes als eine Kapitulation bedeute es, wenn der Staat es größtenteils aufgegeben habe, die Identitäten der Ankömmlinge ernsthaft zu überprüfen. Bis heute habe es der Staat zudem nicht geschafft, dem Sozialbetrug durch Asylsucher einen Riegel vorzuschieben. „Und er hat es vor allem nicht vermocht, diejenigen abzuschieben, die keinen echten Asylgrund haben oder aber sogar gefährlich für die Bürger Deutschlands sind. Der Fall des Berliner Attentäters Anis Amri hat das auf tragische Weise deutlich gemacht. Diese Liste weiteren Staatsversagens ist lang“, so Gnisa.
Unter anderem nennt er die Silvesternacht 2015/2016 in Köln, als rund 1000 Männer aus dem nordafrikanisch-arabischen Raum dort Frauen sexuell belästigten und ausraubten. Mitten in Deutschland gebe es kriminelle Clans, die in unsicheren Stadtvierteln unverblümt ihren Geschäften nachgingen. „Die Bürger fühlen sich nicht mehr sicher in ihrem eigenen Land – das fördert das Misstrauen in den Rechtsstaat, ein erster, gefährlicher Schritt in Richtung Demokratieverlust“, hält der Richter fest.

In einem spannenden Abschnitt seines Buches beschreibt Gnisa einen letztlich erfolgreichen „Aufstand gegen Abschiebung“, den er im Juli 2015 erlebte. Es ging um eine 18-jährige Albanerin. „30 Anhänger des Arbeitskreises Asyl protestierten gegen einen Abschiebungsbefehl, den eine Richterin meines Haues erlassen hatte“, berichtet er. „Als sie mich erblickten, skandierten die Demonstranten ,Nazi! Nazi!‘ – nur, weil ich der Direktor des Amtsgerichts war.“ Gnisa schildert, wie unter anderem Arzt-Atteste die Abschiebung verzögerten, und erklärt die Ohnmacht der Polizei. Am Ende musste der Abschiebungsbefehl aufgehoben werden. „Noch heute macht mich der Vorfall wütend“, schreibt er.
Es komme in Gerichtsverfahren „immer wieder mal vor, dass die von Abschiebung betroffenen Parteien triumphierend erklären, das Urteil interessiere sie nicht, da sie ohnehin nicht abgeschoben würden“. Die „Nichtanwendung des Rechts“ durch den Staat im Ausländerrecht habe sich „geradezu katastrophal“ ausgewirkt. Gnisa beschreibt in seinem Buch aber nicht nur die Misere des gefährdeten Rechtsstaats, er weist auch auf, was Politik und Justiz ändern müssten.

"NUR"!

Werden Klagen tausendfach abgewiesen!

Also fehlt es schon mal nicht an Klägern!

antiseptisch
04.09.2017, 09:47
Das klingt alles schlüssig und irgendwie muss man ja mit Leuten umgehen, die ihren Pass wegwerfen. Wie bitte? Mit welchem Recht? Wer seinen Pass wegwirft, ist ein Vollidiot, dem man obendrauf noch eine runterhauen sollte, damit er es nicht nochmal macht. Mit weggeworfenem Pass macht man sich selbst vogelfrei. Wer das in Kauf nimmt, sollte auch die Folgen zu spüren kriegen.

Aber was ist mit denen, deren Pass im Krieg verloren gegangen ist, denen man den Pass weg genommen hat um sie an der legalen Ausreise zu hindern usw.? Der Entzug des Passes zur Aufrechterhaltung der Abhängigkeit und Notlage ist in Diktaturen üblich. Diesen Menschen würde man von vorn herein das Asylverfahren verwehren, obwohl sie es vermutlich am meisten nötig haben.
Jedes Land muss seine Probleme selbst lösen. Viele Länder hatten Jahrhunderte Zeit, um eine Zivilisation aufzubauen. Wenn sie es nicht geschafft haben, werden sie es auch in 100 Jahren nicht schaffen. Viele Völker brauchen die Barbarei, und fühlen sich von zu viel Frieden nur bedroht.

Wenn man so etwas fordert, dann muss man schon Alternativen aufzeigen, sonst ist es letztlich nur ein Schritt zur Abschaffung des Asylverfahrens.
Humanistische Gefühlsduselei und Größenwahn. Am deutschen Wesen wird keine Welt mehr genesen. Das Asylrecht ist kein Selbstzweck.

Schaschlik
04.09.2017, 11:23
"Eine runterhauen"? Bist Du noch im Kindergarten oder was? Und was ist falsch daran, dass man auch mit denen "umgehen" muss, die ihren Pass mit Absicht wegwerfen? Wo habe ich gesagt, dass man die mit Kusshand empfangen soll? Nur hat halt nicht jeder seinen Pass weggeworfen, der keinen hat. Vielen Menschen wird ihr Pass weggenommen, um sie an der Flucht zu hindern, weil woanders genug Idioten wie Du sitzen, die denen dann am liebsten noch "eine runterhauen" wollen. Diktatoren bauen auf Leute wie Dich!

Buella
04.09.2017, 11:57
"Eine runterhauen"? Bist Du noch im Kindergarten oder was? Und was ist falsch daran, dass man auch mit denen "umgehen" muss, die ihren Pass mit Absicht wegwerfen? Wo habe ich gesagt, dass man die mit Kusshand empfangen soll? Nur hat halt nicht jeder seinen Pass weggeworfen, der keinen hat. Vielen Menschen wird ihr Pass weggenommen, um sie an der Flucht zu hindern, weil woanders genug Idioten wie Du sitzen, die denen dann am liebsten noch "eine runterhauen" wollen. Diktatoren bauen auf Leute wie Dich!

Es wäre doch wesentlich seriöser, wenn Du auf alle Absätze/Punkte von antiseptisch eingehen würdest, da die Argumentation sonst doch sehr aus dem Zusammenhang gerissen ist?

Zudem!
Welche Staaten sollen das denn eigentlich sein, welche ihren Staatsbürgern die Pässe wegnehmen?
Es gibt außerdem noch jede Menge anderer Identitätsmöglichkeiten, wie z. b. Geburts- und Heiratis-Urkunden, Führerschein, Wehrpässe, Studentenausweise, Familienstammücher, ... !

Schaschlik
04.09.2017, 14:12
Es wäre doch wesentlich seriöser, wenn Du auf alle Absätze/Punkte von antiseptisch eingehen würdest, da die Argumentation sonst doch sehr aus dem Zusammenhang gerissen ist?

Zudem!
Welche Staaten sollen das denn eigentlich sein, welche ihren Staatsbürgern die Pässe wegnehmen?
Es gibt außerdem noch jede Menge anderer Identitätsmöglichkeiten, wie z. b. Geburts- und Heiratis-Urkunden, Führerschein, Wehrpässe, Studentenausweise, Familienstammücher, ... !


Da brauchst Du gar nicht weit schauen! §7 und §8 des deutschen Passgesetzes erlauben ausdrücklich den Entzug des Passes wenn bestimmte Verdachtsmomente vorliegen, Stichwort Terrorismus. Und wie schnell man zum "Terroristen" wird, vor allem in Diktaturen, das müssen wir bestimmt nicht diskutieren.

Mit den anderen Dokumenten hast Du zwar in gewisser Weise recht, diese werden aber häufig nicht anerkannt. Die meisten dieser Urkunden werden sowieso gefälscht bzw. kreativ erstellt. Die Organisationen des "islamischen Staates" nehmen ihren Kämpfern häufig den Pass weg, um ihre Desertation zu verhindern. Den Frauen sowieso. In den VAE werden Frauen aus ostasiatischen Ländern die Pässe von ihren Dienstherren weggenommen, um sie als Sklaven zu halten und den Gang zu den Behörden zu unterbinden, weil man dort in den Behörden genau so denkt und die Frauen zusätzlichen Repressalien aussetzt. Durch die Wegnahme des Passes werden die Menschen daran gehindert, ihre Rechte wahr zu nehmen.

Selbstverständlich gibt es viele, die werfen ihre Pässe weg und geben sich dann als z.B. Syrer aus. Und genau deshalb werden andere syrische Dokumente als offizielle Pässe gar nicht anerkannt, denn gefälschte syrische Studentenausweise und dergleichen bekommt man ganz leicht auch in anderen Ländern.

Es ist nunmal so, dass das Grundrecht auf Asyl nicht durch einen fehlenden Pass eingeschränkt wird. Denn konsequenterweise müsste ein fehlender Pass sonst auch alle anderen Grundrechte einschränken, z.B. auf körperliche Unversehrtheit. Du möchtest doch auch nicht, dass Dir die Polizei "eine runterhaut" (Gott, wie infantil...) weil Du ohne Ausweisdokumente mit einer aus deren Sicht "verdächtigen Verhaltensweise" aufgegriffen wirst, oder?

Schwabenpower
04.09.2017, 14:39
Natürlich steht da nicht Syrer, das habe ich auch nirgendwo behauptet.
Gesetze werden allgemein formuliert. Diese allgemeinen Formulierung lassen sich dann auf bestimmte Gruppen anwenden.
§ 5 nennt ausdrücklich Ausnahmen, nach denen die Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, entfällt.

Du darfst gerne den § nennen, aus dem du ableitest, dass diese Personen selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen.
Als juristischer Profi sollte das für dich doch kein Problem sein. Oder gibt es diesen § gar nicht?
Wäre ja schön, wenn du recht hättest sowie es auch schön wäre, wenn es die Heinzelmännchen gäbe.
25, nicht 5.

Schwabenpower
04.09.2017, 14:40
Nu ja, die Zuwanderung aus Österreich muß ja auch eingeschränkt werden; sooo viele Schluchten haben wir ja auch nicht!

Wo ist eigentlich Paul Felz?

:D
Zur Zeit in England, Tunnelbau

Buella
04.09.2017, 15:05
Da brauchst Du gar nicht weit schauen! §7 und §8 des deutschen Passgesetzes erlauben ausdrücklich den Entzug des Passes wenn bestimmte Verdachtsmomente vorliegen, Stichwort Terrorismus. Und wie schnell man zum "Terroristen" wird, vor allem in Diktaturen, das müssen wir bestimmt nicht diskutieren.

Mit den anderen Dokumenten hast Du zwar in gewisser Weise recht, diese werden aber häufig nicht anerkannt. Die meisten dieser Urkunden werden sowieso gefälscht bzw. kreativ erstellt. Die Organisationen des "islamischen Staates" nehmen ihren Kämpfern häufig den Pass weg, um ihre Desertation zu verhindern. Den Frauen sowieso. In den VAE werden Frauen aus ostasiatischen Ländern die Pässe von ihren Dienstherren weggenommen, um sie als Sklaven zu halten und den Gang zu den Behörden zu unterbinden, weil man dort in den Behörden genau so denkt und die Frauen zusätzlichen Repressalien aussetzt. Durch die Wegnahme des Passes werden die Menschen daran gehindert, ihre Rechte wahr zu nehmen.

Selbstverständlich gibt es viele, die werfen ihre Pässe weg und geben sich dann als z.B. Syrer aus. Und genau deshalb werden andere syrische Dokumente als offizielle Pässe gar nicht anerkannt, denn gefälschte syrische Studentenausweise und dergleichen bekommt man ganz leicht auch in anderen Ländern.

Es ist nunmal so, dass das Grundrecht auf Asyl nicht durch einen fehlenden Pass eingeschränkt wird. Denn konsequenterweise müsste ein fehlender Pass sonst auch alle anderen Grundrechte einschränken, z.B. auf körperliche Unversehrtheit. Du möchtest doch auch nicht, dass Dir die Polizei "eine runterhaut" (Gott, wie infantil...) weil Du ohne Ausweisdokumente mit einer aus deren Sicht "verdächtigen Verhaltensweise" aufgegriffen wirst, oder?

Wenn, wie z. B. Deutschland aufgrund z. B. des begründeten Verdachts von Terrorismus Pässe einzieht, so haben auch andere Staaten dieses Recht!

Nur! Müssen wir uns dieser Gefahr aussetzen, bzw. russisch Roulette spielen, ob wir es nun tatsächlich mit einem Terroristen oder nicht zu tun haben!? Das gilt auch für andere kriminelle Neigungen von Menschen!

Hier schließe ich mich den Aussagen von antiseptisch an, daß es das Problem vieler Länder ist, mit welchen übrigens Deutschland bestens Geschäfte macht oder horende Entwicklungshilfen transferiert, endlich ihre Hausaufgabe zu machen! Dazu zählt auch ein zivilisatorischer Standart! Wenn sie diesen nach Jahrzehnten/Jahrhunderten nicht geschafft haben, werden sie diesen auch in Zukunft nicht erreichen, und wir dürfen nicht die Halde für deren Gesellschafts- und Kulturprobleme und -kämpfe sein, damit sie diese Probleme auch noch, wie jetzt schon üblich, auf unserem Rücken und auf unserer Zukunft hier austragen! Es wimmelt in diversen Ländern und Kulturen nur so von Stammesfehden, woraus Kriege und Bürgerkriege entwachsen! Die Praxis zeigt unzweifelthaft, daß diese hier, so die Streithähne aufeinander treffen, weiter geführt werden!

Exakt die Realität beschrieben, schreibt er auch, daß viele Länder / Gesellschaften ihre Barbarei brauchen und mit Frieden nach unseren Standarts gar nichts anfangen können, sich gar bedroht fühlen, und folgerichtig ihre kriegerische Kultur mitbringen und hier austoben!

Ich bleibe dabei! Ohne Identitäts - Nachweis kommt hier keiner rein!
Alternativ kann der Probant übrigens auch in einer Auslandsvertretung vorstellig werden, so ihm tatsächlich die Dokumente unrechtmäßig vom Herkunftsland entzogen wurden!

Und, wie gesagt, gibt es alternative Dokumente, welche sehr wohl anerkannt werden und auf Echtheit prüfbar sind und somit für die Behörden ein klarer Hinweise auf die Herkunft einer Person sind!

Die Realität des Passwegwerfens ist zu einer Unsitte der Probanten geworden, um der sehr großen Wahrscheinlichkeit des Negativbescheids und der Ausweisung vorzubeugen! Übrigens, dabei beraten von sog. "Hilfsorganisationen", welche sich eine goldene Nase mit "Flüchtlingen" und deren Rundumversorgung verdienen! Dies wird aktuell von über 60 % dieser Leute praktiziert! Diese Zahl ist überhaupt aktuell nur so "gering", da die Vielzahl von Syrern ihre Pässe mitbringen, da dies der sichere Freifahrtschein ins fiskalisch rundumversorgte Sozial-Paradies ist! Der Krieg ist jetzt fast zu Ende und es werden, statt die Leute nach Hause zu schicken, um das Land wieder aufzubauen, die Familien nachgeholt!

Nun nehmen wir eine akutelle Anerkennungs-Quote von Asylbewerben von 0,5 %, womit dem dümmsten Rechengenie einleuchten sollte, warum 99,5 % Asyl-Mißbraucher sind, wovon wiedeerrum mindestens 75 -80 % (Die Syrer (in die diese Prozentzahl) eingerechnet, obwohl diese subsidiäre Flüchtlinge sind und ihre Pässe dabei haben) keine Identitäts-Dokumente vorlegen! Na! Klingelts?

Zudem greifen Polizei und Zoll permanent Herrschaften mit ihren Pässen auf, welche in Deutschland gar keine Pässe ihres Herkunftslandes haben wollen! Woran liegt das? Nein! Die wurden ihnen nicht vom bösen Herkunftsstaat zurückgegeben! Das liegt daran, daß diese Herrschaften bereits ausländerrechtlich in anderen sicheren Drittstaaten anerkannt wurden und sich hier ein kleines monatliches Taschengeld als Asylbewerber oder Geduldete hinzuverdienen! Da sie als Asylangtragsteller und Geduldete das Bundesgebiet jedoch nicht verlassen dürfen, bzw. die Grenzen ungehindert passieren wollen, haben sie neben ihrem nationalen Reisepass ihres Herkunftslandes, einen Aufenthaltstitel des sicheren Drittlandes dabei!

So läuft der Asyl-Mißbrauchs-Hase, der erlegt werden muß! ;)

Tyl
04.09.2017, 16:40
25, nicht 5.
Nochmals:
In § 25 steht nichts von Unterhalt selbst sorgen zu können und in § 5 stehen ausdrücklich drin, dass bei bestimmten Aufenthaltstiteln die Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, nicht erfüllt sein muss.


§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen


(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
2. kein Ausweisungsinteresse besteht,
3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
4. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.


(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU voraus, dass der Ausländer
1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen. Satz 2 gilt nicht für die Erteilung einer ICT-Karte.

(3) In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 oder § 25 Absatz 1 bis 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2, in den Fällen des § 25 Absatz 4a und 4b von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 bis 2 und 4 sowie des Absatzes 2 abzusehen. In den übrigen Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden. Wird von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen, kann die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass eine Ausweisung wegen einzeln zu bezeichnender Ausweisungsinteressen, die Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist. In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 26 Absatz 3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen.

(4) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist zu versagen, wenn ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 besteht. Von Satz 1 können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich der Ausländer gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt. Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von Satz 1 zulassen.

Schwabenpower
04.09.2017, 16:42
Nochmals:
In § 25 steht nichts von Unterhalt selbst sorgen zu können und in § 5 stehen ausdrücklich drin, dass bei bestimmten Aufenthaltstiteln die Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, nicht erfüllt sein muss.
Was genau verstehst Du daran nicht? Gesichert heißt nicht Hartz IV

Tyl
04.09.2017, 16:51
Also das Aufenthaltsgesetz hat erst einmal mit dem Asylgesetz gar nichts zu tun, denn das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und Bedingungen für legale Migration. Und bei legaler Migration, egal ob EU-Bürger oder Drittstaaten-Bürger, muss für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung der Lebensunterhalt gesichert sein. Lebensunterhalt gesichert heißt nicht auf soziale Leistungen angewiesen zu sein, sondern durch Erwerbseinkommen, Vermögen oder ausreichender Rente seinen Lebensunterhalt selbst sichern zu können.

Und bei Asyl sieht die Sache etwas anders aus, da muss der Antrag auf Familiennachzug innerhal der ersten drei Monate gestellt werden, so dass die erleichterte Familienzusammenführung infrage kommt; d.h. dass daann bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sein müssen wie z.B. Sprachkenntnisse oder gesicherter Lebensunterhalt.

Aber ist eigentlich auch egal, denn die Gesetze werden nur punktuell angewandt und ansonsten durch und durch Rechtsbeugung betrieben, weil man ja keine unschönen Bilder haben möchte.

Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert. Aber das Aufenthaltsgesetz sieht Ausnahmen vor - siehe dazu § 29 II.
Danach muss bei einem Aufenthaltstitel z.B. nach § 25 die Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, nicht erfüllt sein.


§ 29 Familiennachzug zu Ausländern


(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss
1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 20a berechtigt im Bundesgebiet aufhalten und
2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

(2) Bei dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, kann von den Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 und des Absatzes 1 Nummer 2 abgesehen werden. In den Fällen des Satzes 1 ist von diesen Voraussetzungen abzusehen, wenn
1. der im Zuge des Familiennachzugs erforderliche Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und
2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und zu dem der Ausländer oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist.
Die in Satz 2 Nr. 1 genannte Frist wird auch durch die rechtzeitige Antragstellung des Ausländers gewahrt.

(3) Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Absatz 4, 4b und 5, § 25a Absatz 2, § 25b Absatz 4, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b nicht gewährt.

(4) Die Aufenthaltserlaubnis wird dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers oder dem minderjährigen ledigen Kind seines Ehegatten abweichend von § 5 Abs. 1 und § 27 Abs. 3 erteilt, wenn dem Ausländer vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde und
1. die familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsland durch die Fluchtsituation aufgehoben wurde und
2. der Familienangehörige aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen wird oder sich außerhalb der Europäischen Union befindet und schutzbedürftig ist.
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörige eines Ausländers, dem vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 gewährt wurde, richtet sich nach § 36. Auf die nach diesem Absatz aufgenommenen Familienangehörigen findet § 24 Anwendung.

(5) (weggefallen)

Krombacher007
04.09.2017, 16:56
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert. Aber das Aufenthaltsgesetz sieht Ausnahmen vor - siehe dazu § 29 II.
Danach muss bei einem Aufenthaltstitel z.B. nach § 25 die Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, nicht erfüllt sein.

Ja, ich weiß aber ich weiß, und du wohl auch, dass dies eigentlich nur eine Ausnahme sein sollte aber es ist zur Regel geworden. Ebenso wie bei der europäischen Niederlassungsfreiheit es zur Regel geworden ist, dass so gut wie keiner zurückgeschickt wird weil er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, obwohl dies ausdrücklich so vorgesehen war.
Dieser Staat hat doch mittlerweile auf allen Ebenen versagt und ist nur noch ein Stück Scheiße, verwaltet von Scheißtypen

Tyl
04.09.2017, 16:57
Was genau verstehst Du daran nicht? Gesichert heißt nicht Hartz IV
Was genau verstehst du nicht an der Aussage, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss? Diese Voraussetzung entfällt nämlich nach § 5 III.
Nochmal
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Aber z.B. bei einen Antrag nach § 25 muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein.
Hart IV spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Was verstehst du jetzt daran nicht?

Schwabenpower
04.09.2017, 17:20
Was genau verstehst du nicht an der Aussage, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss? Diese Voraussetzung entfällt nämlich nach § 5 III.
Nochmal
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Aber z.B. bei einen Antrag nach § 25 muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein.
Hart IV spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Was verstehst du jetzt daran nicht?
Du bist verwirrt.

Schwabenpower
04.09.2017, 17:23
Ja, ich weiß aber ich weiß, und du wohl auch, dass dies eigentlich nur eine Ausnahme sein sollte aber es ist zur Regel geworden. Ebenso wie bei der europäischen Niederlassungsfreiheit es zur Regel geworden ist, dass so gut wie keiner zurückgeschickt wird weil er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, obwohl dies ausdrücklich so vorgesehen war.
Dieser Staat hat doch mittlerweile auf allen Ebenen versagt und ist nur noch ein Stück Scheiße, verwaltet von Scheißtypen
Laß Dich nicht verwirren. Da wird Familiennachzug mit illegalem Aufenthalt durcheinander geworfen.

Wenn der zuerst hier lebende seinen Unterhalt nicht sichern kann, spielt der Familiennachzug nur in die andere Richtung eine Rolle: raus

Bruddler
04.09.2017, 17:26
Das Asylrecht sehr sehr stark einschränken
oder besser abschaffen

Das sogen. "Asylrecht" ist zu einer Phrase verkommen.
"Asylrecht", das klingt so nach "Kein Mensch ist illegal".

Tyl
04.09.2017, 17:33
Du bist verwirrt.
Ich überbringe dir nur die Gesetzeslage, mehr nicht.
Die Gesetzeslage verwirrt dich vielleicht.

Laß Dich nicht verwirren. Da wird Familiennachzug mit illegalem Aufenthalt durcheinander geworfen.

Wenn der zuerst hier lebende seinen Unterhalt nicht sichern kann, spielt der Familiennachzug nur in die andere Richtung eine Rolle: raus
Wenn der Aufenthalttitel zuerkannt worden ist, dann liegt kein unerlaubter Aufenthalt mehr vor.
Zu unerlaubt Einreisenden siehe hier.

§ 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer


(1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebungshaft genommen und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können, werden vor der Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels auf die Länder verteilt. Sie haben keinen Anspruch darauf, in ein bestimmtes Land oder an einen bestimmten Ort verteilt zu werden. Die Verteilung auf die Länder erfolgt durch eine vom Bundesministerium des Innern bestimmte zentrale Verteilungsstelle. Solange die Länder für die Verteilung keinen abweichenden Schlüssel vereinbart haben, gilt der für die Verteilung von Asylbewerbern festgelegte Schlüssel. Jedes Land bestimmt bis zu sieben Behörden, die die Verteilung durch die nach Satz 3 bestimmte Stelle veranlassen und verteilte Ausländer aufnehmen. Weist der Ausländer vor Veranlassung der Verteilung nach, dass eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern oder sonstige zwingende Gründe bestehen, die der Verteilung an einen bestimmten Ort entgegenstehen, ist dem bei der Verteilung Rechnung zu tragen.

(2) Die Ausländerbehörden können die Ausländer verpflichten, sich zu der Behörde zu begeben, die die Verteilung veranlasst. Dies gilt nicht, wenn dem Vorbringen nach Absatz 1 Satz 6 Rechnung zu tragen ist. Gegen eine nach Satz 1 getroffene Verpflichtung findet kein Widerspruch statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

(3) Die zentrale Verteilungsstelle benennt der Behörde, die die Verteilung veranlasst hat, die nach den Sätzen 2 und 3 zur Aufnahme verpflichtete Aufnahmeeinrichtung. Hat das Land, dessen Behörde die Verteilung veranlasst hat, seine Aufnahmequote nicht erfüllt, ist die dieser Behörde nächstgelegene aufnahmefähige Aufnahmeeinrichtung des Landes aufnahmepflichtig. Andernfalls ist die von der zentralen Verteilungsstelle auf Grund der Aufnahmequote nach § 45 des Asylgesetzes und der vorhandenen freien Unterbringungsmöglichkeiten bestimmte Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme verpflichtet. § 46 Abs. 4 und 5 des Asylgesetzes sind entsprechend anzuwenden.

(4) Die Behörde, die die Verteilung nach Absatz 3 veranlasst hat, ordnet in den Fällen des Absatzes 3 Satz 3 an, dass der Ausländer sich zu der durch die Verteilung festgelegten Aufnahmeeinrichtung zu begeben hat; in den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 darf sie dies anordnen. Die Ausländerbehörde übermittelt das Ergebnis der Anhörung an die die Verteilung veranlassende Stelle, die die Zahl der Ausländer unter Angabe der Herkunftsländer und das Ergebnis der Anhörung der zentralen Verteilungsstelle mitteilt. Ehegatten sowie Eltern und ihre minderjährigen ledigen Kinder sind als Gruppe zu melden und zu verteilen. Der Ausländer hat in dieser Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, bis er innerhalb des Landes weiterverteilt wird, längstens jedoch bis zur Aussetzung der Abschiebung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels; die §§ 12 und 61 Abs. 1 bleiben unberührt. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Verteilung innerhalb des Landes zu regeln, soweit dies nicht auf der Grundlage dieses Gesetzes durch Landesgesetz geregelt wird; § 50 Abs. 4 des Asylgesetzes findet entsprechende Anwendung. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf andere Stellen des Landes übertragen. Gegen eine nach Satz 1 getroffene Anordnung findet kein Widerspruch statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Sätze 7 und 8 gelten entsprechend, wenn eine Verteilungsanordnung auf Grund eines Landesgesetzes oder einer Rechtsverordnung nach Satz 5 ergeht.

(5) Die zuständigen Behörden können dem Ausländer nach der Verteilung erlauben, seine Wohnung in einem anderen Land zu nehmen. Nach erlaubtem Wohnungswechsel wird der Ausländer von der Quote des abgebenden Landes abgezogen und der des aufnehmenden Landes angerechnet.

(6) Die Regelungen der Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Personen, die nachweislich vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Rikimer
04.09.2017, 17:46
Sollte Deutschland einen mit "harter brutaler Gewalt" rausschmeißen - nur einen einzigen - wirst du überrascht sein wie schnell unsere Freunde und Verbündeten über uns herfallen. Der Zug ist ab. Man kann höchstens den Ist-Zustand festigen. Aber zurück in die Vor-Merkel-Ära geht nicht mehr.

Deutschland hat weder die Kraft noch den Willen dazu. Dazu müssen die Konstellationen stimmen. Da es ein gesamteuropäisches Problem ist ist, muss es von Europa als Ganzes getan werden. Natürlich nicht mit der derzeitigen Politik und der überflüssigen BRD und EU-Bürokratie, welche gleichzeitig beseitigt werden müssen. Die Bedingungen hierzu schafft die herrschende Kaste selbst, im Glauben das so geschaffene Chaos kontrollieren zu können.

Rikimer
04.09.2017, 17:50
Das sogen. "Asylrecht" ist zu einer Phrase verkommen.
"Asylrecht", das klingt so nach "Kein Mensch ist illegal".

Linksextremistische Strassenschläger und linksliberale Milliardäre marschieren gemeinsam unter dem Slogan:

"No border, no nation!"

Bruddler
04.09.2017, 17:54
Linksextremistische Strassenschläger und linksliberale Milliardäre marschieren gemeinsam unter dem Slogan:

"No border, no nation!"

Besonders die linksliberalen Milliardäre sollte man beim Wort nehmen, und deren Grundstückseinzäunungen komplett niederreißen.

antiseptisch
04.09.2017, 18:00
"Eine runterhauen"? Bist Du noch im Kindergarten oder was? Und was ist falsch daran, dass man auch mit denen "umgehen" muss, die ihren Pass mit Absicht wegwerfen?
Wer sagt das? Zu viel Umgang mit Gutmenschen gehabt? Ohne Pass zu flüchten, ist wie ohne Wasser durchs Death Valley zu marschieren. Wer so was macht, hat nicht mehr alle Steine auf der Schleuder. Wenn von Anfang an klar wäre, dass keiner ohne Pass hier rein kommt, wäre nie irgendjemand auf so eine lächerliche Idee kommen. Hör' auf mit deiner Träumerei.

Schwabenpower
04.09.2017, 18:07
Ich überbringe dir nur die Gesetzeslage, mehr nicht.
Die Gesetzeslage verwirrt dich vielleicht.

Wenn der Aufenthalttitel zuerkannt worden ist, dann liegt kein unerlaubter Aufenthalt mehr vor.
Zu unerlaubt Einreisenden siehe hier.
Kapierst Du das nicht? Die haben eine illegale Aufenthaltserlaubnis. Hätte nie erteilt werden dürfen.

Subsidärer Schutz ist was ganz anderes. Da der Schutzgrund aber weggefallen ist, entfällt auch Familiennachzug.

Und hör auf mit den Nebelkerzen indem Du Aufenthaltserlaubnis und Familiennachzug vermischst.

Mach Deine CDU Wahlwerbung woanders

antiseptisch
04.09.2017, 18:08
Es wäre doch wesentlich seriöser, wenn Du auf alle Absätze/Punkte von antiseptisch eingehen würdest, da die Argumentation sonst doch sehr aus dem Zusammenhang gerissen ist?

Zudem!
Welche Staaten sollen das denn eigentlich sein, welche ihren Staatsbürgern die Pässe wegnehmen?
Es gibt außerdem noch jede Menge anderer Identitätsmöglichkeiten, wie z. b. Geburts- und Heiratis-Urkunden, Führerschein, Wehrpässe, Studentenausweise, Familienstammücher, ... !
Eben. Und außerdem wollen wir mal nicht vergessen, dass sehr viele "Flüchtlinge" gar nicht mehr sprechen wollen, oder noch nicht mal angeben, aus welchem Land sie überhaupt kommen. Ich habe schon Aussagen von Journalisten gehört, die allen Ernstes sagten, dass viele "Flüchtlinge" durch so viele Länder geflüchtet sind, dass sie gar nicht mehr wissen, wo sie mal gelebt haben. :D

Buella
04.09.2017, 18:17
Eben. Und außerdem wollen wir mal nicht vergessen, dass sehr viele "Flüchtlinge" gar nicht mehr sprechen wollen, oder noch nicht mal angeben, aus welchem Land sie überhaupt kommen. Ich habe schon Aussagen von Journalisten gehört, die allen Ernstes sagten, dass viele "Flüchtlinge" durch so viele Länder geflüchtet sind, dass sie gar nicht mehr wissen, wo sie mal gelebt haben. :D

Ich bin mir z. b. auch sicher, daß die, welche anerkannt werden, größtenteils ihre Identitäts-Dokumente dabei haben!

Zudem geben die Passverlierer generell an, dies Dokumente verloren zu haben oder ihnen von den Schleusern abgenommen wurden!
Beides stimmt natürlich nicht!

Daß sie ihnen vom Herkunftsland abgenommen wurden, sagen sie überhaupt nicht! Das ist eine Halluzination ihrer bessermenschlichen Unterstützer - Lobby!
Dieses anti-rechtsstaatliche Schlupfloch muß geschlossen werden!

Tyl
04.09.2017, 18:35
Kapierst Du das nicht? Die haben eine illegale Aufenthaltserlaubnis. Hätte nie erteilt werden dürfen.

Subsidärer Schutz ist was ganz anderes. Da der Schutzgrund aber weggefallen ist, entfällt auch Familiennachzug.

Und hör auf mit den Nebelkerzen indem Du Aufenthaltserlaubnis und Familiennachzug vermischst.

Mach Deine CDU Wahlwerbung woanders
Ich vermische hier gar nichts. Ich habe dir anhand der Gesetze erklärt, was Sache ist.
Der Schutzgrund mag weggefallen sein, dass spielt aber nur dann eine Rolle, wenn die Behörde das genauso sieht,
solange das nicht Fall ist, gibt es subsidiären Schutz.
Du darfst gerne deine Meinung anhand der Gesetze konkret begründen.
Aber da dürfte wohl nichts kommen von dir, weil du das nicht kannst.

Abgesehen davon sieht CDU Wahlwerbung anders aus, da dort die Raute vergöttert wird.
Schon witzig, dass ich von manchen als Nazi beschimpft werde und von dir als CDU-Wähler. :haha:

Schwabenpower
04.09.2017, 18:38
Ich vermische hier gar nichts. Ich habe dir anhand der Gesetze erklärt, was Sache ist.
Der Schutzgrund mag weggefallen sein, dass spielt aber nur dann eine Rolle, wenn die Behörde das genauso sieht,
solange das nicht Fall ist, gibt es subsidiären Schutz.
Du darfst gerne deine Meinung anhand der Gesetze konkret begründen.
Aber da dürfte wohl nichts kommen von dir, weil du das nicht kannst.

Abgesehen davon sieht CDU Wahlwerbung anders aus, da dort die Raute vergöttert wird.
Schon witzig, dass ich von manchen als Nazi beschimpft werde und von dir als CDU-Wähler. :haha:
Nein, Du hast gar nichts erklärt. Nur ohne Verstand zitiert.

Du stimmst mir sogar zu, ohne es zu merken. Sieht nach Auftragsschreiber aus. Laß Dir erst einmal den Unterschied zwischen legitim und legal erklären. Danach laß Dir Willkür vortanzen

Tyl
04.09.2017, 18:45
Nein, Du hast gar nichts erklärt. Nur ohne Verstand zitiert.

Du stimmst mir sogar zu, ohne es zu merken. Sieht nach Auftragsschreiber aus. Laß Dir erst einmal den Unterschied zwischen legitim und legal erklären. Danach laß Dir Willkür vortanzen
Nur weil du das nicht verstanden hast, heißt das nicht, dass ich es dir nicht erklärt habe.
Aber war ja klar, dass du deine Meinung anhand Gesetze nicht untermauerst, weil du es nicht kannst.:fizeig:

Circopolitico
04.09.2017, 18:52
Was genau verstehst du nicht an der Aussage, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss? Diese Voraussetzung entfällt nämlich nach § 5 III.
Nochmal
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert sein.
Aber z.B. bei einen Antrag nach § 25 muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein.
Hart IV spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Was verstehst du jetzt daran nicht?

Du vergisst dabei, dass manche Gedetze andere Gesetze aufheben.
Und das ist hier der Fall.
Im Asylpaket von März 2016 wurde eindeutig beschlossen, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen, die nach März 2016 subsidären Schutz erhalten haben, für 2 Jahre ausgesetzt wird.

Tyl
04.09.2017, 19:04
Du vergisst dabei, dass manche Gedetze andere Gesetze aufheben.
Und das ist hier der Fall.
Im Asylpaket von März 2016 wurde eindeutig beschlossen, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen, die nach März 2016 subsidären Schutz erhalten haben, für 2 Jahre ausgesetzt wird.
Mir ist durchaus bekannt, dass es diese Sperre gibt.
Die Sperre hat man in § 104 Aufenthaltsgesetz eingearbeitet.
Sie steht also im selben Gesetz.

https://www.bundestag.de/blob/425088/8a75472508bbb3f26ee0cf3d291a18a1/wd-3-062-16-pdf-data.pdf

Schwabenpower
04.09.2017, 19:35
Nur weil du das nicht verstanden hast, heißt das nicht, dass ich es dir nicht erklärt habe.
Aber war ja klar, dass du deine Meinung anhand Gesetze nicht untermauerst, weil du es nicht kannst.:fizeig:
Du hast nichts erklärt, nur copy & paste.

Wen interessiert die Regelung für Familiennachzug, wenn schon der Familienvorstand gegen geltendes Recht hier ist.

Tyl
04.09.2017, 19:44
Du hast nichts erklärt, nur copy & paste.

Wen interessiert die Regelung für Familiennachzug, wenn schon der Familienvorstand gegen geltendes Recht hier ist.
Ich habe dir sogar in den zitierten Gesetzestexten extra die Stellen markiert, auf die es ankommt.

Im Übrigen hast du nicht ein Mal in der Diskussion mit mir, deine Meinung mit den einschlägigen §§ untermauert.
Das dürfte wohl daran liegen, dass du dir deine Meinungen aus den Fingern saugst.
So läuft aber keine juristische Diskussion ab.
Entweder du kannst dich konkret auf die Gesetzeslage berufen oder du hast keine Ahnung,
worüber du überhaupt schreibst.

Schwabenpower
04.09.2017, 20:07
Ich habe dir sogar in den zitierten Gesetzestexten extra die Stellen markiert, auf die es ankommt.

Im Übrigen hast du nicht ein Mal in der Diskussion mit mir, deine Meinung mit den einschlägigen §§ untermauert.
Das dürfte wohl daran liegen, dass du dir deine Meinungen aus den Fingern saugst.
So läuft aber keine juristische Diskussion ab.
Entweder du kannst dich konkret auf die Gesetzeslage berufen oder du hast keine Ahnung,
worüber du überhaupt schreibst.
Wer Aufenthaltserlaubnis hat, muß für seinen Lebensunterhalt sorgen. Belegt. Daß dagegen verstoßen wurde, ist auch belegt. Somit gibt es keinen Familiennachzug.

Subsidärer Schutz ist was ganz anderes. Und der schließt eben Familiennachzug aus, da der Grund weggefallen ist.

So schwer ist das nicht. Nur solltest Du lernen, auch die richtigen Gesetze zu zitieren. Deswegen ja die Frage, wo im Grundgesetz das Mindestalter für den Führerschein steht.

Oder wo im Bestattungsgesetz der Mindestlohn

Tyl
04.09.2017, 20:11
Wer Aufenthaltserlaubnis hat, muß für seinen Lebensunterhalt sorgen. Belegt. Daß dagegen verstoßen wurde, ist auch belegt. Somit gibt es keinen Familiennachzug.
...
Widerlegt durch § 5 III Aufenthaltsgesetz.
Belegt hast du damit, dass du nicht weißt, worüber du eigentlich schreibst.

Schwabenpower
04.09.2017, 20:12
Widerlegt durch § 5 III Aufenthaltsgesetz.
Belegt hast du damit, dass du nicht weißt, worüber du eigentlich schreibst.
Nein, ist es nicht. Geh lernen, hier bist Du noch nicht reif für

Tyl
04.09.2017, 20:29
Nein, ist es nicht. Geh lernen, hier bist Du noch nicht reif für
Doch ist es.
Lerne erst mal den Gesetzestext zu lesen. Aber offenbar verstehst du den überhaupt nicht.

Hier noch mal extra für die § 5 III

(3) In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 oder § 25 Absatz 1 bis 3 ist von der Anwendung der Absätze 1 und 2, in den Fällen des § 25 Absatz 4a und 4b von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 bis 2 und 4 sowie des Absatzes 2 abzusehen. In den übrigen Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Kapitel 2 Abschnitt 5 kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgesehen werden. Wird von der Anwendung des Absatzes 1 Nr. 2 abgesehen, kann die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass eine Ausweisung wegen einzeln zu bezeichnender Ausweisungsinteressen, die Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist. In den Fällen der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 26 Absatz 3 ist von der Anwendung des Absatzes 2 abzusehen.
Offensichtlich begreifst du nicht, was § 5 III Satz 1 überhaupt bedeutet.
Dort wird nämlich ausdrücklich festgelegt, dass Absatz 1 desselben § nicht anzuwenden ist,
wenn Aufenthaltstitel nach § 24 oder 25 erteilt werden.
Offenbar weißt du ebenfalls gar nicht, was in diesem Absatz 1 geregelt ist.

Damit erklärt sich, warum du permanent dein Unwissen wiederholst.

Schwabenpower
04.09.2017, 20:42
Doch ist es.
Lerne erst mal den Gesetzestext zu lesen. Aber offenbar verstehst du den überhaupt nicht.

Hier noch mal extra für die § 5 III

Offensichtlich begreifst du nicht, was § 5 III Satz 1 überhaupt bedeutet.
Dort wird nämlich ausdrücklich festgelegt, dass Absatz 1 desselben § nicht anzuwenden ist,
wenn Aufenthaltstitel nach § 24 oder 25 erteilt werden.
Offenbar weißt du ebenfalls gar nicht, was in diesem Absatz 1 geregelt ist.

Damit erklärt sich, warum du permanent dein Unwissen wiederholst.
Da geht es um subsidiären Schutz. Wie oft soll ich das noch schreiben? Offensichtlich muß man Dir das vortanzen.

Und zum fünften Mal: subsidärer Schutz gilt nur solange der Grund vorhanden ist. Es gibt aber keinen Grund mehr.

Also Rauswurf, Nix Familiennachzug. Familienzusammenführung gerne: in deren Heimländern.

Herrgottnochmal, HPF sollte der Registrierung einen IQ Test vorschalten

Rikimer
04.09.2017, 20:46
Besonders die linksliberalen Milliardäre sollte man beim Wort nehmen, und deren Grundstückseinzäunungen komplett niederreißen.

Z.B. die Zäune und Mauern dieser Heuchler hier:

Zuckerberg to Trump: ‘Keep our doors open to refugees’ (https://www.theverge.com/2017/1/27/14420662/zuckerberg-immigration-refugees-trump-executive-orders)

http://i.telegraph.co.uk/multimedia/archive/03071/CP0G74_3071628k.jpg

Mark Zuckerberg 'buys part of Hawaii' for $100 million
(http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/northamerica/usa/11160588/Mark-Zuckerberg-buys-part-of-Hawaii-for-100-million.html)

http://i.dailymail.co.uk/i/pix/2016/06/28/13/35C0420E00000578-3663679-image-a-15_1467118559326.jpg

Kaum in Hawaii hat er sich für 100 Millionen Dollar ein Grundstück gekrallt, geht Zuckerberg rigoros gegen die Ureinwohner vor und zerrt seine Nachbarn vor Gericht und an den Rand:

Hawaiians call Mark Zuckerberg 'the face of neocolonialism' over land lawsuits (https://www.theguardian.com/technology/2017/jan/23/mark-zuckerberg-hawaii-land-lawsuits-kauai-estate)



“He’s kind of in a bubble. It would be much better if we could sit in a circle and talk. He talks about building bridges and not walls,” Kallai said. “He built a six-foot wall.”


http://www.zerohedge.com/sites/default/files/images/user230519/imageroot/2017/01/19/2017.01.19%20-%20Zuck%20Wall_0.JPG

http://www.zerohedge.com/news/2017-01-27/zuckerberg-retreats-protesters-set-rally-border-wall-surrounding-his-hawaiian-estate

http://i.dailymail.co.uk/i/pix/2016/06/28/14/35C0BC0800000578-3663679-image-a-19_1467121346040.jpg

Welche Chance haben die 100+ Hawaiianer vor Gericht gegen den Milliardär aus Kalifornien?


Protesters Plot "Border Wall" Rally For Tomorrow...At Zuckerberg's Sprawling $100mm Hawaiian Estate (http://www.zerohedge.com/news/2017-01-27/zuckerberg-retreats-protesters-set-rally-border-wall-surrounding-his-hawaiian-estate)

http://madworldnews.com/wp-content/uploads/2016/04/zuckerberg-home-wall-620x465.jpg

Aber nicht nur das Zuckerberg eine Mauer um sein Anwesen hat bauen lassen, nein er verwehrt den Einheimischen den Zugang zu öffentlichen Stränden, verscheucht diese wo er nur kann:

Forget Zuckerberg’s wall; beach access is the story
(http://m.thegardenisland.com/news/opinion/guest/forget-zuckerberg-s-wall-beach-access-is-the-story/article_55a78caf-4b54-5943-93f3-e99dc78a2191.html?mode=jqm)

http://specials-images.forbesimg.com/imageserve/3be7cf346d6d13093a7fadc46a3fe942/0x600.jpg?fit=scale&background=000000

http://4901ux2g6mmvdk3no47o3nyn.wpengine.netdna-cdn.com/wp-content/uploads/Facebook-CEO-Hawaii-L-NH-816x460.jpg

https://blogs-images.forbes.com/erincarlyle/files/2014/10/e5030dfdbcf64e01a0464bb2990019d8_9390.jpg

Nicht besser ist das andere Pack in Hollywood oder der Jesuitenpapst in Rom, welche Wasser in bescheidenen Massen für die Massen predigen, aber Wein bis zur Besinnungslosigkeit saufen.

Wenn diese schon mit ihren Nächsten, ihren Nachbarn so umgehen, wer mag ihre Predigten noch hören wollen?

antiseptisch
04.09.2017, 20:47
Entweder du kannst dich konkret auf die Gesetzeslage berufen oder du hast keine Ahnung,
worüber du überhaupt schreibst.
Auch wenn ich nicht gemeint war: In einem falschen Spiel gibt es keine richtigen Regeln. Jeder mündige Mensch sollte die Fähigkeit besitzen, falsche Spiele zu erkennen, und die angeblich richtigen Regeln für sich abzulehnen, auch wenn er nicht die Macht hat, dagegen anzukämpfen. Es hilft einem zumindest, sich vor diversen Geisteskrankheiten zu schützen.

Tyl
04.09.2017, 20:50
Da geht es um subsidiären Schutz. Wie oft soll ich das noch schreiben? Offensichtlich muß man Dir das vortanzen.

Und zum fünften Mal: subsidärer Schutz gilt nur solange der Grund vorhanden ist. Es gibt aber keinen Grund mehr.

Also Rauswurf, Nix Familiennachzug. Familienzusammenführung gerne: in deren Heimländern.

Herrgottnochmal, HPF sollte der Registrierung einen IQ Test vorschalten
Erstmal geht es um deine Aussage: "Wer Aufenthaltserlaubnis hat, muß für seinen Lebensunterhalt sorgen. Belegt."
Diese Aussage ist nachweislich falsch, weil es Aufenthaltstitel gibt, bei denen § 5 I nicht angewendet wird.

Des Weiteren stellst nicht du oder ich fest, ob der Grund für subsidiären Schutz vorliegt, sondern die entsprechende Behörde.
Wenn die Behörde den Grund bejaht, erteilt sie den Aufenthaltstitel.
Dabei spielt deine oder meine Meinung überhaupt keine Rolle.

Im Übrigen disqualifizierst du dich selbst mit deinen dümmlichen Beleidigungen.
Damit zeigst du nur, wie schwach du argumentativ aufgestellt bist.

Tyl
04.09.2017, 20:55
Auch wenn ich nicht gemeint war: In einem falschen Spiel gibt es keine richtigen Regeln. Jeder mündige Mensch sollte die Fähigkeit besitzen, falsche Spiele zu erkennen, und die angeblich richtigen Regeln für sich abzulehnen, auch wenn er nicht die Macht hat, dagegen anzukämpfen. Es hilft einem zumindest, sich vor diversen Geisteskrankheiten zu schützen.
Prinzipiell richtig.
Wenn es nach mir geht,
bekommen nur Leute Asyl oder Ähnliches,
wenn sie nachweislich in Nachbarländern wie z.B. Niederlande, Dänemark oder Polen widerrechtlich verfolgt werden.
Aber das ist leider nicht die Gesetzeslage.

antiseptisch
04.09.2017, 21:01
Des Weiteren stellst nicht du oder ich nicht fest, ob der Grund für subsidiären Schutz vorliegt, sondern die entsprechende Behörde.
Wenn die Behörde den Grund bejaht, erteilt sie den Aufenthaltstitel.
Dabei spielt deine oder meine Meinung überhaupt keine Rolle.
Solche Entscheidungen beruhen aber nicht immer auf Recht, sondern manchmal auf Willkür, stell' dir mal vor.

Schwabenpower
04.09.2017, 21:09
Prinzipiell richtig.
Wenn es nach mir geht,
bekommen nur Leute Asyl oder Ähnliches,
wenn sie nachweislich in Nachbarländern wie z.B. Niederlande, Dänemark oder Polen widerrechtlich verfolgt werden.
Aber das ist leider nicht die Gesetzeslage.
Doch, genau das ist Gesetzeslage

Tyl
04.09.2017, 21:14
Doch, genau das ist Gesetzeslage
Womit du abermals zeigst, dass du die Gesetzeslage nicht kennst.
Kleiner Tipp: Dein Wunschdenken ist nicht die Gesetzeslage.

antiseptisch
04.09.2017, 21:32
Aus einem anderen Forum (bewusst ohne Link):


Guten Morgen zusammen,
mein Lebensgefährte ist seit gestern in Mazedonien bei der Kickbox-EM der Junioren. Da er hier als höherer Vertreter der Amateurkickboxer vor Ort ist, bekommt er einiges mit. Vorab mal zu den Einreisemodalitäten:
Mal abgesehen davon, dass die Hotelrechnungen und alle anderen turnierbezogenen Kosten in BAR bezahlt werden müssen, schreibt Mazedonien Visa vor und für minderjährige Kampfsportler eine von der Gemeinde bestätigte "Betreuungsbevollmächtigung" für minderjährige Kämpfer/innen auch wenn der Betreuer der eigene Vater/Mutter ist.
Von einem Münchner Kickbox-Verein wurde ein afghanischer Flüchtling als Kämpfer nominiert. Sein afghanischer Stiefvater war als Betreuer mit dabei. Der hatte natürlich weder ein Visum noch eine beglaubigte Betreuungsvollmacht dabei. Nun, der Stiefvater wurde bereits in der Sporthalle von der Polizei verhaftet und sitzt nun in Abschiebehaft und am Mittwoch wird der Mann zum Flughafen gebracht und in einen Flieger nach München gesetzt. PS: Mazedonien ist ein EU-Betrittskandidat......
Ich frag mich warum sowas in so einem kleinen Land wie Mazedonien klappt und in Deutschland klappt gar nichts!
Genau! Die haben keine Ángela Merkel als Kanzlerin.

Schwabenpower
05.09.2017, 00:02
Womit du abermals zeigst, dass du die Gesetzeslage nicht kennst.
Kleiner Tipp: Dein Wunschdenken ist nicht die Gesetzeslage.
GG 16 a

Tyl
05.09.2017, 19:50
GG 16 a
Nur leider klaffen Theorie und Praxis weit auseinander.
Schaust du hier.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/PruefungDublinverfahren/pruefung-dublinverfahren-node.html
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:de:PDF

Nach in der Regel 6 Monaten hat Deutschland den Möchtegern-Flüchtling an der Backe.

Schwabenpower
05.09.2017, 20:12
Nur leider klaffen Theorie und Praxis weit auseinander.
Schaust du hier.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/PruefungDublinverfahren/pruefung-dublinverfahren-node.html
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:de:PDF

Nach in der Regel 6 Monaten hat Deutschland den Möchtegern-Flüchtling an der Backe.
Nein. Lern lesen. Der dürfte gar nicht hier sein.

Vergiss es einfach, Deine geliebte Verbrecherin Merkel verteidigen zu wollen. Versuche es im Kindergarten. Der geht heutzutage übrigens bis zur 13. Klasse

Tyl
05.09.2017, 20:24
Nein. Lern lesen. Der dürfte gar nicht hier sein.

Vergiss es einfach, Deine geliebte Verbrecherin Merkel verteidigen zu wollen. Versuche es im Kindergarten. Der geht heutzutage übrigens bis zur 13. Klasse
Begreife endlich mal, dass einen entscheidenden Unterschied zwischen Sein und Sollen gibt.
Aber war ja klar, dass du die Dublin III Verordnung noch nicht mal gelesen hast.
Das solltest du zur Abwechslung mal machen.
Aber Moment - beim Lesen des AufenthaltsG warst du ja auch schon überfordert und hast deshalb wiederholt behauptet,
dass man keinen Aufenthaltstitel bekommen darf, wenn man nicht für sich selbst sorgen kann. :fizeig: :haha:

Schwabenpower
05.09.2017, 20:40
Begreife endlich mal, dass einen entscheidenden Unterschied zwischen Sein und Sollen gibt.
Aber war ja klar, dass du die Dublin III Verordnung noch nicht mal gelesen hast.
Das solltest du zur Abwechslung mal machen.
Aber Moment - beim Lesen des AufenthaltsG warst du ja auch schon überfordert und hast deshalb wiederholt behauptet,
dass man keinen Aufenthaltstitel bekommen darf, wenn man nicht für sich selbst sorgen kann. :fizeig: :haha:
Wegen Dublin III dürften die hier keinen Asylantrag stellen. Und nun geh zu Mutti weinen über die bösen Wähler.

Ist ja peinlich, was Du Aushilfswahlkämpfer hier abziehst

Tyl
05.09.2017, 21:54
Wegen Dublin III dürften die hier keinen Asylantrag stellen. Und nun geh zu Mutti weinen über die bösen Wähler.

Ist ja peinlich, was Du Aushilfswahlkämpfer hier abziehst
Du kennst die Dublin III Verordnung überhaupt nicht, insbesondere nicht die Fristen, die darin erwähnt werden.
Versteh erst Mal die rechtliche Grundlagen, dann schreibst du auch nicht weiterhin so einen Unsinn.

Schwabenpower
05.09.2017, 22:21
Du kennst die Dublin III Verordnung überhaupt nicht, insbesondere nicht die Fristen, die darin erwähnt werden.
Versteh erst Mal die rechtliche Grundlagen, dann schreibst du auch nicht weiterhin so einen Unsinn.
Du bist aufgeflogen, mache es Dir nicht noch peinlicher

Tyl
05.09.2017, 22:25
Du bist aufgeflogen, mache es Dir nicht noch peinlicher
Du siehst Gespenster und Paragrafen, die es nicht gibt.
Ein Blick ins Gesetz hilft grundsätzlich weiter, wenn über Rechtsfragen diskutiert.
Offensichtlich hältst du es aber für besser, ohne die gesetzlichen Grundlagen zu kennen, weiter rumzuprollen.

Uffzach
05.09.2017, 22:51
Ob sich die, u.a. wegen der "Flüchtlings"-Simulation, schwerstkriminellen amtseidbrechende Junta von dem ehemaligen VerfG -Präsidenten beeindrucken lassen?

Ich denke wohl kaum!

Der Kurs wurde eingeschlagen und wird gnadenlos fortgesetzt!

Warum reicht der Herr keine Klage ein?
Das geistige Rüstzeug hätte er doch wohl?!

Sich auf die Regierenden zu verlassen wird wohl gar nichts bewirken!

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass das Asylrecht in seiner gegenwärtigen Form abgeschafft werden muss, weil es zu einer inakzeptablen Verschwendung von Steuergeldern und Ressourcen führt. Wer das nicht einsieht, hat keine Qualifikation für die Übernahme von Staatsämtern.

Schwabenpower
05.09.2017, 23:12
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass das Asylrecht in seiner gegenwärtigen Form abgeschafft werden muss, weil es zu einer inakzeptablen Verschwendung von Steuergeldern und Ressourcen führt. Wer das nicht einsieht, hat keine Qualifikation für die Übernahme von Staatsämtern.
Nein, nicht nötig. Nur anwenden

opppa
07.09.2017, 07:46
Nicht das Asylrecht ist der Türöffner für die illegale Einwanderung, sondern die Tatsache, daß es den Gerichten und der Rechtsanwaltsbranche mit Hilfe der (gutgemeinten) Gesetze gelungen ist, ein Arbeitsbeschaffungsprogramm zu schaffen, das ihnen die Beschäftigung bis ins nächste Jahrhundert sichert.

Wenn die Regierung es nicht geduldet hätte, daß Asylbewerbern - wie sonst nur bei Straftätern üblich"in dubio pro reo" - von unseren Staat nachgewiesen werden muß, werden Asylbewerber weiterhin ihre Pässe entsorgen und ihre wahre Identität verschleiern.
Dieses Problem ließe sich recht einfach lösen, wenn man Asylbewerber, die eine falsche Identität angegeben haben, ohne jedes Wenn und Aber in das Land zurückführte, das sie als Herkunftsland genannt haben.

Durch das augenblickliche Prozedere fördert der Staat doch wissentlich die Verschleierung der eigentlichen Identität und damit die Erschleichung von Leistungen, bis hin zur Prozesskostenbeihilfe, also eine Kriminalität, für die jeder (deutsche) Hartz-IV-Empfänger strafrechtlich belangt würde.

:aggr: