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Vollständige Version anzeigen : Fußball-Stream während der Arbeit reichen für Abmahnung



MANFREDM
29.08.2017, 08:01
Reichen 30 Sekunden lang Fußballschauen während der Arbeitszeit für eine Abmahnung aus?

Diese Frage musste das Kölner Arbeitsgericht am Montag klären (AZ: 20 Ca 7940/16).

Urteil: Ja, es reicht. Das Kölner Arbeitsgericht hat die Klage des Ford-Mitarbeiters Kemal Dogan (61) abgewiesen. Dogan, der im Betrieb auch Vertrauensperson der IG Metall ist, hatte gegen die – aus seiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung – geklagt.
– Quelle: http://www.express.de/28238434 ©2017

Find ich ja gut. Aber das beste daran ist das Bild der Kollegen:

http://www.express.de/image/28238504/2x1/940/470/c0277f11b0ae83a7a7ad1d8019a93620/Gi/kemal-dogan.jpg

Ford-Mitarbeiter Kemal Dogan (hinten Mitte) mit seinen Kollegen von der Gewerkschaft vor dem Kölner Arbeitsgericht.

Horrorkabinet.

Das Leben
29.08.2017, 08:15
Unternehmer --- Oft Unmenschen auf 2 Beinen.
Denen ist aus ihrer Gier heraus alles menschliche fremd.

Natürlich Solidarität mit dem Opfer von Firmenwillkür.



„Ich wollte kurz gucken, wie es steht. Als das Spiel bereits lief, habe ich Kemal dazugerufen, um kurz mit ihm zu quatschen. Er hat sich zu mir gesetzt und wir haben geredet. Dabei hat er auch auf den Bildschirm geschaut. Unser Chef stand 30 Sekunden bis eine Minute später vor uns und kündigte Konsequenzen an“, sagte E. vor Gericht.Der Werksleiter erzählte, wie er die Mitarbeiter beim Fußballgucken erwischt hatte.
– Quelle: http://www.express.de/28238434 ©2017

Was für widerliche Arschhlöcher in Firmen in der brd das Sagen haben.


Der Werksleiter ist nach dieser Aktion bei vielen Kollegen unten durch.“ – Quelle: http://www.express.de/28238434 ©2017

Hoffentlich für alle Zeiten, und möge man ihm das täglich zeigen.

opppa
29.08.2017, 08:54
Unternehmer --- Oft Unmenschen auf 2 Beinen.
Denen ist aus ihrer Gier heraus alles menschliche fremd.

Natürlich Solidarität mit dem Opfer von Firmenwillkür.




Was für widerliche Arschhlöcher in Firmen in der brd das Sagen haben.



Hoffentlich für alle Zeiten, und möge man ihm das täglich zeigen.


Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine volle Arbeitszeit verkauft und will da offensichtlich weniger liefern!
Der Anlaß für die Abmahnung war da offensichtlich anders als der (eigentliche) Grund!

:hmm:

kiwi
29.08.2017, 09:07
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine volle Arbeitszeit verkauft und will da offensichtlich weniger liefern!
Der Anlaß für die Abmahnung war da offensichtlich anders als der (eigentliche) Grund!

:hmm:

30 Sekunden können verdammt lang sein, kommt auf die Arbeit an welche man erledigen sollte.



Beim Auto fahren mit 50-60 km/std. können 30 Sekunden auf dem Handy rum daddeln tödlich sein.

Eine Mutter telefoniert nur 30 Sek. mit der Freundin schon ist ihr Kind auf die Straße gerannt.
30 Sekunden im Arm einer geliebten Frau ist sehr kurz – 30 Sekunden mit nacktem Arsch auf einer heißen Herdplatte ist verdammt lang ;-)

wtf
29.08.2017, 09:11
Unternehmer --- Oft Unmenschen auf 2 Beinen.
Denen ist aus ihrer Gier heraus alles menschliche fremd.


Wir kennen uns?

Zum Thema: Selbstverständlich ist die Abmahnung rechtens. Es geht nicht um 5 Sekunden oder 5 Stunden Fußballglotzen.

Chronos
29.08.2017, 09:12
Erstens wissen wir alle nicht, ob da eventuell nicht schon gewisse Dinge diesem Anlass vorangegangen sind, die das Fass zum Überlaufen brachten, und zweitens ist eine Abmahnung noch lange kein Grund für diese Jammer-Demo. Das ist ein Warnschuss vor den Bug, mehr aber auch nicht.

Drittens: Ganz übel ist aber die verlogene Solidarität dieser Gewerkschaftsfiguren. Von diesen Drecksgewerkschaften hört man von keiner einzigen demonstrativen Stellungnahme gegen die Zeitarbeit, Leiharbeit und ähnlich unhaltbaren Zuständen. Da ist seitens der Gewerkschaften großes Schweigen angesagt.

Dann noch viertens: Wo wäre die zu tolerierende Grenze für diese Fußballguckerei während der Arbeitszeit? 10 Minuten? Eine Halbzeit lang? Oder das ganze Spiel?

Ich kenne einen vergleichbaren Fall aus einer Firma in meiner Gegend.

Ein Lagerist hatte während der Arbeitszeit im Internet herumgedaddelt und an irgendwelchen Glücksspielen teilgenommen.
Es flog auf und er bekam eine Abmahnung.
Aber die Abmahnung hat offensichtlich nichts bewirkt. Er spielte weiter, vielleicht nur ein bisschen vorsichtiger.
Man kam ihm trotzdem wieder auf die Schliche - fristlose Kündigung.

kiwi
29.08.2017, 09:14
Wir kennen uns?

Zum Thema: Selbstverständlich ist die Abmahnung rechtens. Es geht nicht um 5 Sekunden oder 5 Stunden Fußballglotzen.

:gp:

Kater
29.08.2017, 09:15
Ein Anschiss hätte eigentlich gereicht.

Politikqualle
29.08.2017, 09:15
Unternehmer --- Oft Unmenschen auf 2 Beinen.
Denen ist aus ihrer Gier heraus alles menschliche fremd.
Natürlich Solidarität mit dem Opfer von Firmenwillkür.Was für widerliche Arschhlöcher in Firmen in der brd das Sagen haben.
Hoffentlich für alle Zeiten, und möge man ihm das täglich zeigen.
. falsch ... absolut falsch , die Kündigung ist absolut in Ordnung , während der Arbeitszeit hat man zu arbeiten , wenn die Firma weniger Lohn zahlen würde als vereinbart , würde man ja auch protestieren ..

Politikqualle
29.08.2017, 09:16
Ein Anschiss hätte eigentlich gereicht. .. na ja , man weiß ja nicht , was da schon im Vorfeld so gelaufen ist ..

Valdyn
29.08.2017, 09:16
Wir kennen uns?

Zum Thema: Selbstverständlich ist die Abmahnung rechtens. Es geht nicht um 5 Sekunden oder 5 Stunden Fußballglotzen.

Wie auch immer. Fazit ist wohl, daß das Arbeitsklima ein sehr schlechtes, unkollegiales zwischen Führung und Angestellten sein muß. Normalerweise wird sowas toleriert, wenn es auch offiziell untersagt ist.

Das Leben
29.08.2017, 09:51
Wir kennen uns?

"OFT" -- und ich spreche ausnahmslos von Mittelständlern und noch grösseren.


Zum Thema: Selbstverständlich ist die Abmahnung rechtens. Es geht nicht um 5 Sekunden oder 5 Stunden Fußballglotzen.

Aber um fehlendes Fingerspitzengefühl des Werksleiters, was ich der Gier zuschreibe.

Das Leben
29.08.2017, 09:55
. falsch ... absolut falsch , die Kündigung ist absolut in Ordnung , während der Arbeitszeit hat man zu arbeiten , wenn die Firma weniger Lohn zahlen würde als vereinbart , würde man ja auch protestieren ..
Das ganze liest sich da eher wie bei einem Sklavenverhältnis .

So etwas, wie mal kurz schauen, wie es steht oder mal reinzuhören, war in der Zeit, als ich jung war, nichts, worauf man eine Abmahnung gesetzt hätte.

Die heutige Arbeitswelt ist einfach irre --- denkt man dann noch daran (das ist jetzt ein anderes Thema, was hier in diesen Strang nicht weiter ausführlich erörtert gehört) , welcher merkelscher Irrsinn mit dem Fleiss von Menschen in der BRD getrieben wird.

Suermel
29.08.2017, 10:01
Mal ne Frage zum deutschen Arbeitsrecht. Was sind genau die Folgen einer Abmahnung. Ich glaube das kennen wir in der Form bei uns nicht.


Wie auch immer. Fazit ist wohl, daß das Arbeitsklima ein sehr schlechtes, unkollegiales zwischen Führung und Angestellten sein muß. Normalerweise wird sowas toleriert, wenn es auch offiziell untersagt ist.
In den meisten Firmen in denen ich tätig war gab es entsprechende Weisung welche unter anderem auch den Internetgebrauch regelte. Im Allgemeinen stand da, dass kurzzeitliches privates Nutzen im vertretbaren Rahmen toleriert würden.

Dr Mittendrin
29.08.2017, 10:04
Mal ne Frage zum deutschen Arbeitsrecht. Was sind genau die Folgen einer Abmahnung. Ich glaube das kennen wir in der Form bei uns nicht.


In den meisten Firmen in denen ich tätig war gab es entsprechende Weisung welche unter anderem auch den Internetgebrauch regelte. Im Allgemeinen stand da, dass kurzzeitliches privates Nutzen im vertretbaren Rahmen toleriert würden.

Die geht einer Kündigung voraus. Bei guten Mitarbeitern können auch 3 Abmahnungen erfolgen ehe es konsequent wird.
Ausser schwerwiegende Gründe, wo man fristlos fliegt.

Dr Mittendrin
29.08.2017, 10:08
Unternehmer --- Oft Unmenschen auf 2 Beinen.
Denen ist aus ihrer Gier heraus alles menschliche fremd.

Natürlich Solidarität mit dem Opfer von Firmenwillkür.




Was für widerliche Arschhlöcher in Firmen in der brd das Sagen haben.



Hoffentlich für alle Zeiten, und möge man ihm das täglich zeigen.

Kann nicht sein wegen 30 Sekunden. Ich kann aus der Arbeitswelt viel erzählen und auch wie ich als Chef 30 Sekunden bewertete.
Das Tagesergebins war Fakt, nicht 30 Sekunden.

Dr Mittendrin
29.08.2017, 10:14
Das ganze liest sich da eher wie bei einem Sklavenverhältnis .

So etwas, wie mal kurz schauen, wie es steht oder mal reinzuhören, war in der Zeit, als ich jung war, nichts, worauf man eine Abmahnung gesetzt hätte.

Die heutige Arbeitswelt ist einfach irre --- denkt man dann noch daran (das ist jetzt ein anderes Thema, was hier in diesen Strang nicht weiter ausführlich erörtert gehört) , welcher merkelscher Irrsinn mit dem Fleiss von Menschen in der BRD getrieben wird.

Ich sehe das eher so. Dein ewiges Lamento trifft nicht ganz zu, wenn ich auch nicht sage die Zeiten wurden mieser. Die Arbeitswelt war mal besser.


Aber: Hier vermute ich der steht schon länger auf der Abschussliste.

Valdyn
29.08.2017, 10:18
Mal ne Frage zum deutschen Arbeitsrecht. Was sind genau die Folgen einer Abmahnung. Ich glaube das kennen wir in der Form bei uns nicht.


In den meisten Firmen in denen ich tätig war gab es entsprechende Weisung welche unter anderem auch den Internetgebrauch regelte. Im Allgemeinen stand da, dass kurzzeitliches privates Nutzen im vertretbaren Rahmen toleriert würden.

Bin da kein Experte, aber ich kenne das so, daß nach drei Abmahnungen die Kündigung folgt. Wobei Abmahnung auch wieder verjähren.

Und ja, bei einem normalen gesunden Arbeitsklima sollte nach meinem Empfinden eigentlich nur bei schweren Verstößen abgemahnt werde und nicht wegen so einen Pillepalle wie mal eben für ein paar Sekunden ins Handy bzw. ins Internet gucken. Das ist ja lächerlich.

Maitre
29.08.2017, 10:19
Erstens wissen wir alle nicht, ob da eventuell nicht schon gewisse Dinge diesem Anlass vorangegangen sind, die das Fass zum Überlaufen brachten, und zweitens ist eine Abmahnung noch lange kein Grund für diese Jammer-Demo. Das ist ein Warnschuss vor den Bug, mehr aber auch nicht.

Erstens ist die eigentlich wichtige Frage. Da man im deutschen Arbeitsrecht kaum noch eine Chance hat, echtes Fehlverhalten zu sanktionieren, ist die Versuchung natürlich groß, bei einem verhältnismäßig kleinen, dafür beweisbaren und auch von Arbeitsrecht gedeckten Vorfall zuzuschlagen. Das habe ich in einem Extremfall selbst schon erlebt. Der gute Mann hatte schon lange keine Lust mehr auf Arbeit, hatte auch schon allen anderen Mitarbeitern kungetan, dass er sich kündigen lasse und seine "ihm zustehende" Abfindung in fünstelliger Höhe kassieren werde. Da solche Einstellungen vor dem Arbeitsgericht aber nicht interessieren, sucht man sich halt andere Gründe.



Drittens: Ganz übel ist aber die verlogene Solidarität dieser Gewerkschaftsfiguren. Von diesen Drecksgewerkschaften hört man von keiner einzigen demonstrativen Stellungnahme gegen die Zeitarbeit, Leiharbeit und ähnlich unhaltbaren Zuständen. Da ist seitens der Gewerkschaften großes Schweigen angesagt.

Ich war selbst lange Gewerkschaftsmitglied, fühlte mich aber in den letzten Jahren meiner Mitgliedschaft immer mehr von diesem Haufen verraten.



Dann noch viertens: Wo wäre die zu tolerierende Grenze für diese Fußballguckerei während der Arbeitszeit? 10 Minuten? Eine Halbzeit lang? Oder das ganze Spiel?

Ich kenne einen vergleichbaren Fall aus einer Firma in meiner Gegend.

Ein Lagerist hatte während der Arbeitszeit im Internet herumgedaddelt und an irgendwelchen Glücksspielen teilgenommen.
Es flog auf und er bekam eine Abmahnung.
Aber die Abmahnung hat offensichtlich nichts bewirkt. Er spielte weiter, vielleicht nur ein bisschen vorsichtiger.
Man kam ihm trotzdem wieder auf die Schliche - fristlose Kündigung.

Und diese Kündigung wurde auch vorm Arbeitsgericht anerkannt? Ich habe da schon die haarsträubendsten Dinge erlebt. Bis dahin, dass der Richter im Sinne des Arbeitnehmers anführte, dass der von uns durch Zeugen belegte Diebstahl gar kein Diebstahl war. Der Mensch habe die Dinge nur sicherstellen wollen.

Maitre
29.08.2017, 10:25
Bin da kein Experte, aber ich kenne das so, daß nach drei Abmahnungen die Kündigung folgt. Wobei Abmahnung auch wieder verjähren.

Und ja, bei einem normalen gesunden Arbeitsklima sollte nach meinem Empfinden eigentlich nur bei schweren Verstößen abgemahnt werde und nicht wegen so einen Pillepalle wie mal eben für ein paar Sekunden ins Handy bzw. ins Internet gucken. Das ist ja lächerlich.

Wie gesagt: Wir kennen nur das Ende der Geschichte. Die Vorgeschichte wäre jedoch hochinteressant. Nur werden wir die nicht erfahren. Das Unternehmen wird sich hüten, offen darüber zu reden, um die erfolgte Abmahnung nicht zu gefährden. Und Kemal wird aus seiner Sicht nur die Mär vom arbeitsamen und unfehlbaren Mitarbeiter geben, der wegen eines kleinen Fehltrittes gleich eine Abmahnung erhielt.

Chronos
29.08.2017, 11:10
Wie auch immer. Fazit ist wohl, daß das Arbeitsklima ein sehr schlechtes, unkollegiales zwischen Führung und Angestellten sein muß. Normalerweise wird sowas toleriert, wenn es auch offiziell untersagt ist.
Meistens ist es so, wie ich dies auch aus eigener Erfahrung kenne.

Wenn ein wirklich wichtiges Fußballspiel (beispielsweise EM oder WM) übertragen wird und man den verantwortlichen Abteilungs- oder Bereichsleiter fragt, ob man nicht ausnahmsweise und so....., dieses Spiel sehen könne, dass dieser dann mit einem versteckten Schmunzeln sagt "Ok, eine Ausnahme, aber das darf nicht die Regel werden."

Im vorliegenden konkreten Fall scheint das Verhältnis zwischen diesem Abgemahnten und seinem zuständigen Vorgesetzten schon erheblich "zerrüttet" gewesen zu sein.

Und die Gewerkschaftler haben einen genau passenden Anlass gefunden, sich an die Sache dranzuhängen und Präsenz zu zeigen, dabei nicht mehr überblickend, dass sie auf ein falsches Pferd gesetzt haben.

Wegen einer harmlosen Abmahnung eine Demo. Die ticken doch nicht mehr sauber.

opppa
29.08.2017, 11:21
30 Sekunden können verdammt lang sein, kommt auf die Arbeit an welche man erledigen sollte.



Beim Auto fahren mit 50-60 km/std. können 30 Sekunden auf dem Handy rum daddeln tödlich sein.

Eine Mutter telefoniert nur 30 Sek. mit der Freundin schon ist ihr Kind auf die Straße gerannt.
30 Sekunden im Arm einer geliebten Frau ist sehr kurz – 30 Sekunden mit nacktem Arsch auf einer heißen Herdplatte ist verdammt lang ;-)

Die 30 Sekunden sind wohl die Spitze des Eisbergs. Außerdem dürfte die Kollegen verstanden haben, wie schnell es eine Abmahnung geben kann.

Bei den Bildern der lieben Kollegen frage ich mich, auf welchen Drucker die vorgezeigten Plakätchen gemacht wurden.

:hmm:

MANFREDM
29.08.2017, 12:17
Die 30 Sekunden sind wohl die Spitze des Eisbergs. Außerdem dürfte die Kollegen verstanden haben, wie schnell es eine Abmahnung geben kann.

Bei den Bildern der lieben Kollegen frage ich mich, auf welchen Drucker die vorgezeigten Plakätchen gemacht wurden. :hmm:

Wenn die schlau waren, zuhause. Aber die sehen nicht so schlau aus.

kiwi
29.08.2017, 12:17
Die 30 Sekunden sind wohl die Spitze des Eisbergs. Außerdem dürfte die Kollegen verstanden haben, wie schnell es eine Abmahnung geben kann.

Bei den Bildern der lieben Kollegen frage ich mich, auf welchen Drucker die vorgezeigten Plakätchen gemacht wurden.

:hmm:

Hallo opppa die Plakätchen wurden zu Hause gedruckt, selbstverständlich mit eigenem Papier, die Bilder wurden in der Freizeit gemacht wurde.

opppa
30.08.2017, 09:54
Bin da kein Experte, aber ich kenne das so, daß nach drei Abmahnungen die Kündigung folgt. Wobei Abmahnung auch wieder verjähren.

Und ja, bei einem normalen gesunden Arbeitsklima sollte nach meinem Empfinden eigentlich nur bei schweren Verstößen abgemahnt werde und nicht wegen so einen Pillepalle wie mal eben für ein paar Sekunden ins Handy bzw. ins Internet gucken. Das ist ja lächerlich.

Fettung durch mich!

"Erfolgen kann" wäre da richtiger!

Wer weiß schon, welche (wahrscheinlich nicht zu Abmahnung ausreichende) Gründe zu dieser Abmahnung geführt haben.
Im Zweifel wird der Arbeitgeber diese in einem Kündigungsschutzprozess auch sicherlich nicht ansprechen!

:hmm:

Wenn man einen Hund bewerfen will, findet sich eben immer ein Stein - soviel zum Kündigsschutzgesetz. Letztendlich wird der Grund für die Abmahnung sein, daß die Firma die Kündigung vorbereitet und an der Abfindung sparen will!

:ja:

Syntrillium
30.08.2017, 14:01
hallo,

eigentlich kann nach einer Abmahnung, bei jedem weiteren Vorfall fristlos gekündigt werden.


Das Bundesarbeitsgericht verlangt in ständiger Rechtsprechung vor Ausprache einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers. Er soll in Form einer deutlichen Warnung und Mahnung darauf hingewiesen werden, dass sein Verhalten vertragswidrig ist und so nicht akeptiert wird. Die Abmahnung ist eine Rüge des Arbeitgebers, mit der er in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Fehlverhalten beanstandet und androht, im Wiederholungsfall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Frage zu stellen.

So ein rigoroses Vorgehen wird knallhart bei unbeliebten eingesetzt, sonst wird man die nie los!

mfg

Zyankali
30.08.2017, 14:27
hallo,

eigentlich kann nach einer Abmahnung, bei jedem weiteren Vorfall fristlos gekündigt werden.



So ein rigoroses Vorgehen wird knallhart bei unbeliebten eingesetzt, sonst wird man die nie los!

mfg

nö, nicht bei jedem weiteren vorfall, sondern einem ähnlichen. am beispiel, eine abmahnung für fussball gucken und danach kündigung wegen internet surfen wäre legal. es muss also schon die selbe sache betreffen.

Syntrillium
30.08.2017, 14:40
hallo,

der Vorfall muss vergleichbar sein, z.B. mit dem Handy daddeln!

mfg